Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer geht es um die Sicherung Ihrer Rechte und Interessen im Arbeitsverhältnis. Als erfahrene Anwälte im Bereich Arbeitsrecht verstehen wir die Herausforderungen, denen Arbeitnehmer gegenüberstehen, und sind hier, um Ihnen zu helfen.

Unsere Expertise umfasst alle Aspekte des Arbeitsrechts, von Arbeitsverträgen bis hin zu Kündigungen und Abfindungen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen wir uns dafür ein, dass Sie fair behandelt werden und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Wenn Sie sich fragen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht benötigen, lautet die Antwort oft "Ja". Wir können Ihnen bei Fragen zur Rechtslage, zum Kündigungsschutz, zu Arbeitszeiten und Lohnansprüchen beraten. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtlichen Beistand und Unterstützung zu bieten, um sicherzustellen, dass Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn geschützt sind.

Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Wissen im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Rechte zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren rechtlichen Beistand im Bereich Arbeitsrecht zu sichern. Ihre Zufriedenheit und Ihr Schutz stehen für uns an erster Stelle.

Welche Bereiche gehören in das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das zahlreiche Bereiche umfasst, um die Interessen von Arbeitnehmern zu schützen und Regelungen für Arbeitsverhältnisse festzulegen. Zu den bedeutenden Bereichen des Arbeitsrechts gehören:

Der häufigste Streitpunkt im Arbeitsrecht betrifft das Thema Kündigung. Da in diesem Fall die eigene Existenz bedroht ist und der Gesetzgeber einem nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung einräumt, um eine Klage zu erheben, ist schnelles Handeln geboten, um nicht seine Rechte zu verlieren. In einem Beratungsgespräch klären wir, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sind sowie, ob eine angemessene Abfindung erzielt werden kann. Sprechen Sie uns zeitnah an, wenn Sie Ihre Kündigung erhalten, damit wir im Zweifel alle Fristen einhalten können. Unseren Ratgeber zur „Ersten Hilfe“ Im Umgang mit Kündigungen finden Sie hier.

Eine Abmahnung ist häufig ein Warnsignal für eine bevorstehende Kündigung; jedoch nicht zwingend, denn Arbeitsverhältnisse können auch nach einer Abmahnung noch viele Jahre bestehen. Es ist daher empfehlenswert für Arbeitnehmer, sich im Falle einer Abmahnung beraten zu lassen und die eigenen Argumente zu sammeln und zu sortieren. Diese können auch zu einem späteren Zeitpunkt in einem möglichen Kündigungsschutzprozess noch mit einfließen. Ein sofortiges Vorgehen gegen eine Abmahnung ist nicht erforderlich, in manchen Fällen jedoch sinnvoll.

Unseren Ratgeber zur „Ersten Hilfe“ im Umgang mit Abmahnungen finden Sie hier.

Die Zahlung des Lohnes und die Vergütung von Überstunden sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in der Praxis kommt es auch hier oft zu Streitigkeiten. So sind gerade bei kleineren Firmen mit wirtschaftlichen Engpässen unpünktliche Lohnauszahlungen möglich. Andere behaupten angebliche Schadenersatzansprüche und behalten das Entgelt einfach komplett ein.

Überstunden dagegen werden oft nicht erfasst und können damit auch nicht vergütet werden. Ist dies ein Streitpunkt vor Gericht, muss zunächst bewiesen werden, dass die Überstunden angeordnet, geduldet oder aufgrund der Tätigkeit notwendig gewesen sind. Anschließend muss der Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag nachweisen von wann bis wann er gearbeitet und wann er Pausen gemacht hat. Zweifelt der Arbeitgeber dies an, ist ein Nachweis der Angaben nötig. 

Aufgrund dieser Hürden setzen viele Unternehmen darauf, Überstunden zu leugnen – gerade nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – obwohl es sich dabei um Prozessbetrug handelt. Aufgrund der mittlerweile bestehenden Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnung hat sich hier die Situation für Arbeitnehmer zudem gebessert. Daher ist häufig selbst in schwierigen Fällen ein Vergleich über Überstundenvergütung möglich, wenn der Arbeitnehmer zumindest eine Duldung beweisen und die Arbeitszeiten vortragen kann.

Im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn diese Meldung nicht zeitnah oder ordnungsgemäß erfolgen. Außerdem wird nicht immer Entgeltfortzahlung geleistet, wenn dies gegebenenfalls geschehen müsste.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargemacht, dass die Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zwar im Regelfall durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes bewiesen wird, dies aber auch unter Umständen nicht ausreichen kann. Ihr Beweiswert ist dann „erschüttert“. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber zunächst keine Entgeltfortzahlung leisten, obwohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Wir beraten, wann dies der Fall ist, und welche Unterlagen dann vorgelegt bzw. akzeptiert werden müssen.

Das Urlaubsrecht hat sich in den letzten Jahren wiederholt gewandelt, jedes Mal durch Auswirkung des Europarechts. Hierdurch ist das Urlaubsrecht komplexer und in der Anwendung schwieriger geworden. Zudem sind viele alte Klausel den Arbeitsverträgen nicht mehr wirksam.

Wir prüfen entsprechende Klauseln und vertreten Sie bei der Durchsetzung berechtigter Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche.

Nicht selten sind längere Erkrankungen ein Streitpunkt im Arbeitsrecht: Die Arbeitgeber müssen sich an die Einschränkung des Arbeitnehmers anpassen und akzeptieren, dass dieser bestimmte Sachen nicht mehr kann oder weniger leistungsfähig ist als früher. Sollte sich Ihr Arbeitgeber verweigern, unterstützen wir Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen und der Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Aufgrund unserer Expertise im Sozialrecht sind wir der richtige Ansprechpartner für Arbeitnehmer, die um Ihr Recht kämpfen wollen. Gerne helfen wir Ihnen, eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen anerkennen zu lassen und Ihre Ansprüche auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu behaupten. Wir setzen ein betriebliches Eingliederungsmanagement oder einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch und verhindern so, dass der Arbeitgeber Sie "am ausgestreckten Arm verhungern lässt", indem er Ihnen nach der Erkrankung einfach keine passende Stelle oder Gespräche über eine Beendigung anbietet.

Im rechtlichen Sinne versteht man unter Diskriminierung unmittelbar oder mittelbar benachteiligendes Verhalten, das eines der Diskriminierungsmerkmale des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt:

  • Ethnische Herkunft/Rassismus
  • Geschlecht und Geschlechtsidentität
  • Religion/Weltanschauung
  • Behinderung/chronische Krankheiten
  • Alter
  • Sexuelle Identität


Dies ist insbesondere im Arbeitsrecht untersagt.

Unstreitig ist hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel erreicht worden. Noch immer kommt es jedoch zu Diskriminierung. Arbeitgeber können sich diesbezüglich Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen und sind verpflichtet, aktiv gegen Diskriminierung in ihrem Unternehmen zu wirken. Arbeitnehmer sind umgekehrt häufig Opfer von Diskriminierung, manchmal in Situationen, in denen man nicht damit rechnet. Wir unterstützen Sie dabei, sich hiergegen zu wehren und ein Ende der Diskriminierung sowie Schadensersatz durchzusetzen.

Auch trotz aller Sensibilisierungsversuche kommt es noch immer zu Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Vielmehr ist es so, dass die Mobber sich Ihrer Taten bewusst sind und sich weniger erwischen lassen.
Gemeinsam finden wir die richtige Vorgehensweise: Sie können gegen den Arbeitgeber auf Unterlassen, Abmahnung oder gar fristlose Kündigung von verantwortlichen Kollegen – und natürlich auch Schadensersatz – klagen. Hierfür empfehlen wir Ihnen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, in dem alle Mobbing-Attacken nachgewiesen werden können. Alternativ beraten wir Sie dazu, wie Sie das Arbeitsverhältnis für Sie bestmöglich beenden können – sei es gegen eine angemessen hohe Abfindung oder ohne sich mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen zu müssen. Unseren Ratgeber zur „Ersten Hilfe“ Im Umgang mit Mobbing finden Sie hier.

Auch Streitigkeiten bezüglich Arbeitszeugnissen sind ein wichtiger Teil des Arbeitsrechtes. Als Anwälte unterstützen wir Sie dabei, ein angemessenes Zeugnis durchzusetzen. Erteilt Ihnen der Arbeitgeber ein Zeugnis, das schlechter als befriedigend ist, so muss er diese Note beweisen. Auch ist es wichtig, formale Fehler oder fehlende Zeugnisbestandteile korrigieren zu lassen, damit der Arbeitgeber keine versteckte negative Aussage treffen kann.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Kündigung und Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer oft ein bedeutsamer Moment. Das Arbeitsrecht bietet Schutz und klare Vorschriften, die eingehalten werden müssen. In vielen Fällen wird im Zusammenhang mit einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht ist in dieser Situation ein wertvoller rechtlicher Beistand.

Anwalt Arbeitsrecht – Ihr rechtlicher Beistand:

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie wir einer sind, kann Ihre Kündigung prüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir können auch die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, wenn Ihre Rechte verletzt wurden.

Aufhebungsverträge verhandeln:

Aufhebungsverträge sind eine alternative Lösung, die Arbeitgeber oft vorschlagen. In dieser Situation kann ein Anwalt Ihnen bei der Verhandlung der Vertragsbedingungen helfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Wir haben langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verhandlung von Aufhebungsverträgen und der Sicherstellung, dass Sie eine angemessene Abfindung erhalten.

Ihr vertrauenswürdiger Anwalt für Arbeitsrecht:

Wenn Sie sich mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht verfügt über die nötige Expertise, um Ihnen in diesen Angelegenheiten zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Wann brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht? / Wie kann ein Anwalt helfen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder glauben, dass eine Kündigung bevorsteht, kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht Ihnen wertvollen rechtlichen Beistand bieten. Hier sind einige der Wege, wie ein Anwalt Ihnen helfen kann:

Prüfung der Kündigung: Ein Anwalt kann Ihre Kündigung im Detail prüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Falls nicht, kann er Schritte einleiten, um die Kündigung anzufechten.

Kündigungsschutzklage: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig ist, kann Ihr Anwalt eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, um Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Verhandlung von Aufhebungsverträgen: Oftmals bietet der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Bedingungen dieses Vertrags zu verhandeln, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind.

Abfindungsverhandlungen: In vielen Fällen ist es möglich, eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu erhalten. Ihr Anwalt kann Ihnen bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindungssumme helfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung ist, da gesetzliche Fristen für die Anfechtung von Kündigungen gelten. Wenn Sie Fragen zur Kündigung Ihres Arbeitsvertrags oder zu einem Aufhebungsvertrag haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen in diesen wichtigen Angelegenheiten des Arbeitsrechts beizustehen und Ihre Interessen zu schützen.

Was tun bei Abmahnung?

Eine Abmahnung ist so etwas wie eine „gelbe Karte“ des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers. Mit ihr wird die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht behauptet.

Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren können, erfahren Sie hier:

Was tun bei Kündigung?

Zuweilen kommt eine Kündigung nicht unerwartet, doch oft trifft sie einen völlig unvorbereitet. Für viele ein regelrechter Schock. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Kündigung androht oder bereits ausgesprochen hat, es lohnt sich, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Wie Sie auf eine Kündigung reagieren können, erfahren Sie hier:

Was tun bei Mobbing?

Auch trotz aller Sensibilisierungsversuche kommt es noch immer zu Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Vielmehr ist es so, dass die Mobber sich Ihrer Taten bewusst sind und sich weniger erwischen lassen. Was aber, wenn man auch nach allen eigenen Bemühungen das Mobbing einfach nicht enden oder besser werden will? Was, wenn man im Beruf gerade immer sein Bestes gegeben hat?

Wie Sie auf Mobbing reagieren können, erfahren Sie hier:

Weitere Themen und wichtige Begriffe

Zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht gehören neben Kündigungen oder Abmahnungen weitere Fragestellungen rund um Urlaubsanspruch und Krankschreibung.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wie z.B. die Arbeitszeit, das Gehalt, den Urlaub, die Kündigungsfristen und die Haftung.

Die Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen eines Pflichtverstoßes. Die Abmahnung dient als Vorstufe zur Kündigung und muss den Pflichtverstoß konkret benennen und eine Frist zur Besserung setzen. Wurde wegen eines Fehlverhaltens abgemahnt, kann eine Wiederholung des Verhaltens schneller zu einer wirksamen ordentlichen Kündigung (mit Frist) oder einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung führen.

Gegen eine Abmahnung muss man daher nicht „sofort“ tätig werden, da sie ihre Wirkung erst bei einer Kündigung entfaltet. Ignoriert man eine Abmahnung jedoch einfach, vergisst man häufig die Details und kann sich dann im Falle einer Kündigung nicht mehr effektiv gegen die Vorwürfe verteidigen. Wir empfehlen daher zumindest eine Gegendarstellung, selbst wenn man diese nicht dem Arbeitgeber übersendet.

Eine Ermahnung ist eine mündliche oder schriftliche Missbilligung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens. Eine Ermahnung hat keine rechtlichen Folgen, sondern dient nur der Information und der Vorbeugung. Eine Ermahnung kann aber eine Vorstufe zu einer Abmahnung sein.

Die Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage Können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans.

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Sie als Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten können. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen im Rahmen eines Sozialplans oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung anbietet. In anderen Fällen können Sie versuchen, eine Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder einer außergerichtlichen Einigung zu verhandeln.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben, wie zum Beispiel eine höhere Abfindung oder eine flexiblere Gestaltung des Endes des Arbeitsverhältnisses. Allerdings müssen Sie auch mögliche Nachteile beachten, wie zum Beispiel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag.

Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein, aber auch wahrheitsgemäß sein.

Eine Ausschlussfrist ist eine Frist, die bestimmt, bis wann ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden muss. Wenn die Frist versäumt wird, erlischt der Anspruch. Ausschlussfristen können im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Gesetz geregelt sein.

Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit hinausgehen. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet werden. Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, es sei denn, es gibt eine klare, abweichende Vereinbarung, die nicht den Mindestlohn verletzt.

Bereitschaftsdienst ist die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Rufbereitschaft ist die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer auf Abruf des Arbeitgebers bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit. Der Arbeitnehmer muss aber für die Rufbereitschaft eine angemessene Vergütung erhalten.

Urlaub ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit ist und sich erholen kann. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche oder 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden und kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden.

Eine Krankmeldung über eine Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich, also so schnell wie in dem Fall möglich, angezeigt werden. Eine telefonische Anzeige beim Vorgesetzten zu Beginn der Arbeitszeit ist die Regel. Der Arbeitnehmer muss jedoch nicht die Art und Ursache der Erkrankung angeben. Wichtig ist jedoch, dass der Beginn und das (voraussichtliche) Ende der Arbeitsunfähigkeit genannt werden müssen.

Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, so ist zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass das Wochenende und Feiertage mitzählen. Es muss also am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen, wenn die Krankheit am Freitag beginnt.

Wichtig: In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag kann eine andere Frist für die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart sein!

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für sechs Wochen Ihr volles Gehalt weiterzahlen (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Danach erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres Bruttogehalts (maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens). Wenn Sie einen Arbeitsunfall haben oder an einer Berufskrankheit leiden, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen wie zum Beispiel Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente.

Auch im Urlaub muss dem Arbeitgeber eine Erkrankung unverzüglich mitgeteilt werden, am besten telefonisch oder per Fax (§5 EntgFG). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte sich der Arbeitnehmer am besten gleich am ersten Krankheitstag beschaffen, auch um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer glaubt, dass er tatsächlich im Urlaub krank war. Sie kann selbstverständlich auch von einem ausländischen Arzt ausgestellt werden. Eine Bescheinigung eines Amtsarztes darf der Arbeitgeber nicht verlangen.

Was bedeutet das?
Falls der Arbeitnehmer die ärztliche Krankschreibung erst nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz anzeigt, kann er keinen Anspruch auf die verloren gegangenen Urlaubstage und die entsprechende Entgeltfortzahlung geltend machen. Hat er sich jedoch rechtzeitig sowohl korrekt krankgemeldet als auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übersandt, so ist ihm für den Zeitraum der Erkrankung Entgeltfortzahlung zu gewähren und auch der aufgrund der Krankheit nicht genommene Urlaub steht ihm weiterhin zur Verfügung.

Er kann jedoch nicht einfach die verbleibenden Urlaubstage an seinen Urlaub anhängen. Es verbleibt bei dem vereinbarten Urlaubszeitraum!

Im Übrigen bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für die Bewilligung von Urlaub: Bei der Festlegung des Urlaubs sollen die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Aber der Arbeitgeber muss zustimmen. Stehen der Verschiebung des Urlaubs dringende betriebliche Belange entgegen, kann der Arbeitgeber seine Zustimmung versagen.

Dagegen kann der Arbeitnehmer trotz Krankheit Urlaub machen, dann muss aber die zuständige Krankenkasse zustimmen. Sie muss entscheiden, ob gegen die Ferien etwas einzuwenden ist.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient dazu, dem Arbeitgeber eine Erkrankung des Arbeitnehmers nachzuweisen. Zudem ist die rechtzeitige Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Voraussetzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§5 EntgFG).  Sie erfolgt mittlerweile für die meisten Arbeitnehmer elektronisch.

Ist dies nicht der Fall, sollte sie weiterhin entweder mit der Krankmeldung oder im Anschluss, spätestens jedoch nach dreitägiger Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitgeber übersendet werden.

Sie ist eine schriftliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung und wird vom Arzt ausgefüllt. Sie enthält die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, aber keine Angaben zur Art der Erkrankung. Diese muss dem Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt werden. Der Arzt wird üblicherweise die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der an dem jeweiligen Kalendertag üblichen Arbeitszeit bescheinigen.

Falls der Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig ist, als vom Arzt zuerst vorhergesagt, muss umgehend eine Folgebescheinigung eingeholt und dem Arbeitgeber vorgelegt bzw. elektronisch übermittelt werden! Andernfalls drohen mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen (unerlaubtes Fehlen) und ein Wegfall der Entgeltfortzahlung! Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch übermittelt, muss zusätzlich eine Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen, dass und wie lange man weiter krank ist.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Regel vorgelegt werden, wenn eine Krankheit länger als drei Tage dauert. Dabei ist zu beachten, dass das Wochenende und Feiertage mitzählen. Es muss also am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen, wenn die Krankheit am Freitag beginnt.

Wichtig: In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag kann eine andere Frist für die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart sein!

Manchmal will der Arbeitgeber anordnen, dass unabhängig von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer generell bereits vor dem dritten Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit vorlegen muss. Dies ist zwar wohl nach dem Stand der Rechtsprechung zulässig, ein Betriebsrat hat jedoch ein Mitbestimmungsrecht, sodass der Arbeitgeber dies nicht einseitig festlegen könnte.

Mobbing am Arbeitsplatz ist eine systematische Schikane, Diskriminierung oder Anfeindung von Arbeitnehmern durch Vorgesetzte oder Kollegen. Mobbing kann sich negativ auf Ihre Gesundheit, Ihre Leistung und Ihre Motivation auswirken. Wenn Sie sich gemobbt fühlen, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem intern zu lösen, indem Sie zum Beispiel ein Gespräch mit dem Mobber oder Ihrem Vorgesetzten suchen. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder eine externe Beratungsstelle wenden. In schweren Fällen können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Beschwerde beim Arbeitsgericht oder eine Schadensersatzklage.

Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Der Betriebsrat hat verschiedene Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, wie z.B. bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, der Personalplanung, der Betriebsänderung oder dem Datenschutz.

Der Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Der Tarifvertrag regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Betrieb, wie z.B. die Löhne, die Arbeitszeit, die Urlaubsdauer oder die Zuschläge.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht und ist darauf spezialisiert, die Interessen von Arbeitnehmern zu vertreten. Unser Spezialist für Arbeitsrecht Ole M. Hammer hat eine beeindruckende Erfolgsbilanz und ist mit allen Aspekten des Arbeitsrechts bestens vertraut. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten qualifizierten rechtlichen Beistand zu bieten und sie in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts zu beraten und zu vertreten.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Unsere bisherigen Mandant:innen haben uns vertraut und positive Erfahrungen mit unserer Kanzlei gemacht. Hier sind einige ihrer Kommentare:

Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren.

5 von 5 — Anonym

Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen.

5 von 5 — Anonym

Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe.
Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck)

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.

5 von 5 — Anonym

FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitnehmer. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtlichen Rat benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Es ist ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, wenn Sie mit arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen konfrontiert sind. Dies kann bei Kündigungen, Abmahnungen, Diskriminierung, Mobbing, Schadenersatzansprüchen oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Fall sein. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und rechtlichen Beistand zu bieten.

Kündigungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen, einschließlich betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Ursachen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, die Gründe für Ihre Kündigung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wenn Ihre Kündigung unrechtmäßig ist, kann Ihr Anwalt Schritte unternehmen, um Ihre Rechte zu verteidigen, einschließlich der Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Aufhebungsverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die oft im Zusammenhang mit einer Kündigung angeboten werden. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Verhandlung der Vertragsbedingungen helfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Dies kann die Höhe der Abfindung, die Freistellung und andere Bedingungen betreffen.

Wenn Sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert oder gemobbt fühlen, kann ein Anwalt Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu schützen. Dies kann die Einreichung einer Diskriminierungsklage oder Mobbingklage gegen Ihren Arbeitgeber oder Kollegen beinhalten. Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, die besten rechtlichen Schritte zu planen und Ihre Interessen zu verteidigen.

Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Rechte, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, im Betriebsverfassungsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Kündigungsschutzgesetz und in anderen Gesetzen geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf angemessene Vergütung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Mitbestimmung.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte verletzt, sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, falls Sie Mitglied sind. Wenn das nicht hilft oder es z.B. keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie berät und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertritt.

Sie haben das Recht, eine schriftliche Kündigung zu erhalten, die den Kündigungsgrund angibt. Sie haben auch das Recht, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans.

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben.

Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer.

Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollend ie Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht.

Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminsverlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten.

Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer

  • den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen,
  • Vorgänger des Arbeitsvertrags,
  • die letzten drei Entgeltabrechnungen und
  • die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen.


In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft.

Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten.

Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen.

Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen.

Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen.

Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden.

Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten.

Zu Ihren Rechten als Mandant gehören:

  • Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung
  • Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung
  • Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen
  • Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats
  • Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz


Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören:

  • Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information
  • Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit
  • Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen
  • Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme


Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten.

Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten.

Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert.

Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.

Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz.

Im Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer Ansprüche auf angemessene Bezahlung von Überstunden sowie auf Schadenersatz, wenn sie aufgrund von arbeitsrechtlichen Verstößen finanzielle Schäden erleiden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, diese Ansprüche geltend zu machen und sicherzustellen, dass Sie gerecht behandelt werden.

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