Sozialrecht
Ihr Partner in Fragen zum Beitragsrecht
Rechtsanwälte für Sozialrecht in Hildesheim und Umgebung
Die Finanzierung der Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erfolgt hauptsächlich durch die Zahlung von Beiträgen. Es ist die Verantwortung der Arbeitgeber, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für ihre versicherungspflichtigen Beschäftigten gemäß § 28e des Sozialgesetzbuchs IV zu entrichten. Das Sozialgesetzbuch regelt die genauen Bestimmungen zur Versicherungspflicht sowie zur Entstehung, Berechnung, Fälligkeit und Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge. Die allgemeinen Vorschriften, die für alle Bereiche der Sozialversicherung gelten, sind im Sozialgesetzbuch IV enthalten.
Leistungesspektrum
Folgende Fragestellungen ergeben sich hier insbesondere:
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- freiwillige Versicherung
- sog. Scheinselbstständigkeit
- Statusfeststellung
- Sozialrechtliche Betriebsprüfung
- Prüfung bei Arbeitgebern (§28p SGB VI)
- Mindestlohn
- Schwarzarbeit
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
- Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung
- Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Ole M. Hammer
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Testimonials
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung.
Anonym
Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld.
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!
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Anonym
FAQ
Häufige Fragen zu Sozialversicherungsbeiträgen
Die Sozialversicherungsleistungen werden hauptsächlich durch die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Diese Beiträge werden regelmäßig gezahlt und dienen dazu, die Sozialversicherungssysteme zu finanzieren.
In Deutschland sind die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung obligatorisch. Diese Versicherungen bieten Schutz und Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen, wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einziehung und Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer an die entsprechenden Versicherungsträger. Er trägt auch einen Teil dieser Beiträge als Arbeitgeberanteil.
Bei einer sozialrechtlichen Betriebsprüfung handelt es sich um eine Überprüfung, die von den Sozialversicherungsträgern durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass ein Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Sozialversicherung einhält. Diese Prüfungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt berechnet, abgeführt und gemeldet werden und dass alle versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß erfasst sind. Hier sind einige der typischen Schritte und Aktivitäten, die während einer sozialrechtlichen Betriebsprüfung durchgeführt werden:
- Ankündigung der Prüfung: In der Regel erfolgt die Prüfung nach einer Vorankündigung durch den Sozialversicherungsträger. Diese Ankündigung enthält Informationen über den Zeitpunkt und den Zweck der Prüfung.
- Überprüfung der Unterlagen: Der Prüfer wird die relevanten Unterlagen des Arbeitgebers überprüfen, darunter Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen und Meldungen an die Sozialversicherungsträger.
- Überprüfung der Versicherungspflicht: Der Prüfer wird sicherstellen, dass alle Beschäftigten, die versicherungspflichtig sind, ordnungsgemäß angemeldet und die entsprechenden Beiträge entrichtet wurden. Dies betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
- Korrektur von Fehlern: Wenn während der Prüfung Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann der Prüfer den Arbeitgeber auffordern, diese zu korrigieren. Dies kann die Nachzahlung von Beiträgen oder die Berichtigung von Meldungen beinhalten.
- Beratung und Empfehlungen: Der Prüfer kann auch beratend tätig sein und Empfehlungen geben, wie der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen künftig besser erfüllen kann.
- Abschlussbericht: Am Ende der Prüfung erstellt der Prüfer einen Abschlussbericht, der die Ergebnisse der Prüfung zusammenfasst. Dieser Bericht wird dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
- Folgen der Prüfung: Je nach den Ergebnissen der Prüfung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dies kann die Nachzahlung von Beiträgen, Strafzahlungen oder die Einleitung rechtlicher Schritte umfassen, wenn schwere Verstöße gegen die Sozialversicherungsvorschriften festgestellt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sozialversicherungsträger das Recht haben, solche Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Arbeitgeber sollten daher alle Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung sorgfältig aufbewahren und sich bei Unklarheiten oder Problemen an einen Anwalt wenden.
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