Sozialrecht

Entschädigungsrecht

Soziale Entschädigung

Als Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Sie in allen Angelegenheiten des Entschädigungsrechts zu unterstützen.

Das soziale Entschädigungsrecht dient der Kompensation von erlittenen Sach- und Personenschäden, die Menschen erleiden, nachdem sie sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft aufgeopfert haben. Im Ursprung geht das soziale Entschädigungsrecht auf die Kriegsopferversorgung von Personen zurück, die aufgrund eines Krieges eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder einen Ehegatten oder Angehörigen verloren haben.

Bereiche des Entschädigungsrechts

  • Bundesversorgungsgesetz (BVG) als Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges von 1950
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG), SGB XIV
  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) für Opfer des SED-Unrechts in der früheren DDR
  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VerwRehaG)

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Leistungsspektrum

Wie kann unsere Kanzlei Sie im Entschädigungsrecht unterstützen?

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Vorbereitung auf Begutachtungen
  • Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten
  • Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim

Laura Elaine Hoffmann

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Durch den weiteren Schwerpunkt im Migrationsrecht, insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des internationalen Familienrechts. Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im Opferrecht steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. 

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung

Anonym

Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld.
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!

Anonym

Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter!

Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Entschädigungsrecht

Das Soziale Entschädigungsrecht ist ein Teil des deutschen Sozialrechts und dient dazu, Menschen, die durch gesundheitliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen in ihrer körperlichen oder psychischen Gesundheit beeinträchtigt sind, finanziell und sozial zu unterstützen.

Unter das Soziale Entschädigungsrecht fallen verschiedene Leistungen, darunter Verletztengeld, Opferentschädigung, Kriegsopferfürsorge, sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen wie etwa die Eingliederungshilfe oder das Schwerbehindertenrecht.

Anspruchsberechtigt sind in der Regel Menschen, die durch Unfälle, Gewalttaten, berufliche Gesundheitsschädigungen oder Kriegsereignisse gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben. Auch Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen beanspruchen.

Der Antragsprozess für Soziale Entschädigungsleistungen kann komplex sein. In der Regel müssen Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen und rechtlichen Unterlagen vorzulegen. Eine kompetente rechtliche Beratung kann in diesem Prozess von großem Nutzen sein.

In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können.
Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen.
Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle:

  • Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“
  • Gleichstellung mit Schwerbehinderten
  • Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei
  • Behinderung
  • Eingliederungshilfe und persönliches Budget
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Pflegegrade (vormals Pflegestufen)

Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zu erhalten oder wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Antragsstellung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und im Falle von Widersprüchen oder Klagen vor den Sozialgerichten zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

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