Kanzlei

KOSTEN

Erstberatung

Das Erstgespräch zur Klärung organisatorischer Fragen und für ein erstes Kennenlernen unserer Kanzlei ist selbstverständlich kostenlos. Rufen Sie uns einfach an, unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr besetzt und gibt Ihnen gerne entsprechende Auskünfte oder stellt Ihnen unsere Kanzlei vor.

Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher maximal 249,90 € (190 € netto zzgl. Auslagen und MwSt.), die auf eine spätere Vertretung voll angerechnet werden. Im Einzelfall richten sich die Kosten nach der Dauer des Gesprächs (19,36 EUR je angefangene 6 Minuten), herabgesetzt bei rechtlich einfachen Fragen oder wirtschaftlich oder persönlich geringerer Bedeutung der Sache.

Die vollen 249,90 € decken dann aber auch ein ausführliches Beratungsgespräch von in der Regel einer Stunde ab, nach der Sie Ihre rechtliche Situation einschätzen können, die Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten kennen und wissen, welche nächsten Schritte zu ergreifen sind.

Allerdings ist das viel Geld, wenn zunächst nicht klar fest steht, ob das Tätigwerden eines Anwalts überhaupt Erfolg versprechend ist oder Sie lediglich eine kurze Rechtsfrage klären wollen. Wir bieten Ihnen deshalb für einfache Anfragen eine telefonische Kurzberatung pauschal für 59,95 € (inkl. MwSt.) an. Im Rahmen eines kurzfristig möglichen Gesprächs von bis zu 20 Minuten klären wir, ohne dass Sie vorher Unterlagen übersenden müssen, Fristen, Erfolgsaussichten, erläutern die abstrakte Rechtslage oder geben kurze Auskünfte.

Bitte geben Sie bei der Vereinbarung eines Besprechungstermins unbedingt an, wenn Sie die Kurzberatung in Anspruch nehmen wollen. Wir bieten sie insbesondere im Arbeitsrecht an. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Sachverhalte für eine solche Kurzberatung geeignet sind. Gerade zu sehr individuellen oder ungewöhnlichen Themen oder bei schwierigen Gemengelagen ist eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts ohne Unterlagen und in 30 Minuten nicht machbar. Darauf werden wir Sie aber im Einzelfall natürlich unverzüglich hinweisen.

Im ersten Gespräch werden wir auch gerne die weiteren Kosten oder die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen besprechen. Fragen Sie uns!

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Rechtsfrage abdeckt oder haben Sie sogar schon eine Zusage Ihrer Versicherung? Geben Sie uns Bescheid. Wir können dann meistens gleich loslegen!

Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, beantragen Sie einen Beratungshilfeschein bitte direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort.

Vertretung

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Einen Prozesskostenrechner finden Sie hier.

Beispielsweise legt das RVG in Gerichtsverfahren vor den Amts- oder Landgerichten sowie den Arbeitsgerichten fest, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Streitwert richtet. Aus dem Streitwert folgt dabei eine Gebühr, die je nach Art der Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird. Das Ergebnis ist das Honorar des Anwalts.

Im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und in einigen Bereichen des Sozialrechts entstehen sogenannte Betragsrahmengebühren. Hier bestimmt sich die Höhe der Gebühren nicht nach dem Streitwert, sondern nach einer im Gesetz für die jeweilige Tätigkeit festgesetzten Spanne. Innerhalb dieser Spanne wird die Höhe der Gebühr im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit festgesetzt. 

Neben den Gebühren für die Tätigkeit des Anwalts fallen noch Kosten für seine Auslagen an, insbesondere Telefon- und Portokosten sowie Kopierkosten. Wie diese abgerechnet werden dürfen, ist ebenfalls im RVG festgelegt. Für die Kommunikationskosten werden zumeist pauschal 20 Euro berechnet. Zudem ist zu den jeweils im RVG genannten Kosten die Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen.

Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, beantragen Sie einen Beratungshilfeschein bitte direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Vorab können Sie sich mithilfe des Prozesskostenrechners einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen.

Beratung

Bei der Beratung durch uns gestalten wir die Honorierung flexibel. Die Vergütung ist hier nicht gesetzlich festgelegt. Daher können wir in diesen Fällen mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung schließen. Eine Vergütungsvereinbarung bietet Ihnen die Möglichkeit, unsere Vergütung an die von uns für Sie investierte Zeit oder auch den Erfolg zu knüpfen.

Eine pauschale Abrechnung empfiehlt sich beispielsweise bei häufig wiederkehrenden Fragen.

Eine Abrechnung nach Zeitaufwand empfiehlt sich hingegen bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen sowie dem Erstellen von Gutachten.

Eine Abrechnung, die sich an Streitwerten orientiert, eignet sich, wenn der Auftraggeber ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde.

Vergütungsvereinbarung

Pauschalhonorar

Für bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Überprüfung Ihrer Website oder die Erstellung von üblichen Arbeitsverträgen, können Sie mit uns auch günstige Pauschalhonorare vereinbaren. So wissen Sie von vornherein, was die Leistung kostet.

Zeithonorar

Wenn wir für Sie umfängliche Beratungsleistungen oder gestalterische Tätigkeiten durchführen sollen, bietet es sich an, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Den Überblick über die Kosten behalten Sie trotzdem, da wir gemeinsam bereits zu Beginn unserer Tätigkeit ein verbindliches Budget festlegen. Rechtzeitig vor Überschreiten des Budgets benachrichtigen wir Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Erfolgshonorar

Auch Erfolgshonorare sind mittlerweile in bestimmten Fällen möglich. Bei dieser Vereinbarung erhalten wir unsere Gebühren ganz oder zum Teil nur bei einem Erfolg. Die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars ist allerdings abschließend in § 4a RVG geregelt. Es darf nur vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. Dies kann eine Alternative zu einer Prozessfinanzierung sein – oder umgekehrt.

Gutachten

Für die Erstellung von Gutachten berechnen wir Seitenhonorare, Stundenhonorare, Zeit- oder Festhonorare, die individuell vereinbart werden, da die Vergütung nicht gesetzlich festgelegt ist.

 

Schulungen und Fortbildungen

Planen Sie eine Veranstaltung oder Schulung? Gerne bieten wir Ihnen kostengünstig fertige Pakete oder ganz für Sie maßgeschneidert eine Fortbildung zu Ihren Themen, Ihren Anliegen und Ihrer Situation. Für Fortbildungen berechnen wir in der Regel Zeithonorare nach der Dauer der geplanten Fortbildung. Bei Paketen entfallen regelmäßig Zusatzkosten für die individuelle Vorbereitung des Themas.

Unsere Schwerpunkte

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