Das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht sind Teil des öffentlichen Rechts. Dabei ist das Verwaltungsrecht das Recht der Exekutive und regelt die Rechtsbeziehung von einem Staat zu seinen Bürgern sowie die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltungen und ihr Verhältnis untereinander. Das Verfassungsrecht ist die Lehre der rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander.
Unsere Kanzlei ist durch umfangreiche Fort- und Weiterbildungen sowie langjährige Erfahrung besonders auf den Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert. Professor Dr. Ulrich Hammer war lange Zeit als Hochschullehrer aktiv und kennt sich dementsprechend mit allen Fragen rund um das Hochschulrecht, insbesondere Kapazitätsklagen, und dem Recht der wissenschaftlichen Lehre und Lehrenden sowie dem Kommunalrecht aus. Wir nehmen Ihre Interessen als Bürger, Beamte oder Unternehmen gegenüber den öffentlichen Verwaltungen wahr und vertreten diese in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
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