Abmahnung anfechten - Das können Sie als Arbeitnehmer tun!

22. Juli 2024 | von Ole M. Hammer

Ihr Arbeitgeber hat Sie aufgrund eines Fehlverhaltens abgemahnt? Noch stellt diese Abmahnung nur einen Hinweis dar, künftig entsprechende Handlungen zu unterlassen, da ansonsten gravierende Rechtsfolgen drohen.

Abmahnung anfechten
Sie möchten eine Abmahnung anfechten? Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info@hammer-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter: 05121 / 20 80 90. Wir unterstützen Sie!

Sollten Sie der Meinung sein, dass die Abmahnung unberechtigt ausgesprochen wurde oder nicht den Tatsachen entspricht, erläutern wir Ihnen nachfolgend mögliche Schritte gegen die Abmahnung vorzugehen.

Das erwartet Sie:

  1. Abmahnung erhalten - Das möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen sagen
  2. Was kann man als Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun? - Schritt 1 Gegendarstellung
  3. Schritt 2 - Die Abmahnung anfechten
  4. Wie kann der Arbeitnehmer einer Abmahnung widersprechen?
  5. Welche Fristen sind einzuhalten?
  6. Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen?
  7. Fazit
  8. FAQ's

 

1. Abmahnung erhalten - Das möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen sagen

Eine Abmahnung rügt das arbeitsvertragswidrige Verhalten eines Arbeitnehmers und stellt gem. § 314 Abs.1 BGB zudem die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung dar.

Durch den Ausspruch einer Abmahnung möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu anhalten, künftiges Fehlverhalten zu unterlassen. Das Fehlverhalten wird nachweisbar dokumentiert und die Abmahnung der Personalakte beigefügt.

Gleichzeitig erfolgt, einhergehend mit Ausspruch der Abmahnung, die Androhung einer verhaltensbedingten Kündigung, sofern es zu Wiederholungen kommen sollte.

Mögliche Gründe für eine Abmahnung könnten u.a. sein:

  • Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung oder Minder- bzw. Schlechtleistung
  • Diebstahl von Betriebseigentum
  • Beleidigung, Respektlosigkeit oder Anfeindungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  • Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens
  • Abmahnung wegen Pflichtverletzungen wie bspw. nicht Einhalten relevanter Sicherheitsvorschriften
  • Alkohol am Arbeitsplatz

 

2. Was kann man als Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun? - Schritt 1 Gegendarstellung

Sind Sie als Arbeitnehmer der Meinung unberechtigt, eine Abmahnung erhalten zu haben, können Sie von Ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen.

Sie können Ihr Beschwerderecht nutzen und Ihre gegenteilige Position dokumentieren lassen.

Dazu wird entweder Ihre schriftliche Gegendarstellung bzw. eine entsprechende Gesprächsnotiz ergänzend zur Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich in diesem Fall nur um eine Gegendarstellung, die eigentliche Abmahnung hat weiterhin Bestand.

Unterstützend können Sie im Fall einer Gegendarstellung auf die vermittelnde Rolle des Betriebsrates zurückgreifen.

 

 

Mehr zum Thema “Was tun bei Abmahnung?” lesen Sie in diesem Beitrag.

 

 

3. Schritt 2 - Die Abmahnung anfechten

Als betroffener Arbeitnehmer haben Sie nicht nur die Möglichkeit zur Gegendarstellung, Sie können die erhaltene Abmahnung auch anfechten bzw. ihr widersprechen.

Inwieweit die Anfechtung der Abmahnung möglich ist, hängt davon ab, ob diese berechtigt oder unberechtigt ist.

Festzuhalten ist: Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur dann eine Abmahnung aussprechen, wenn diese auf nachweisbaren Tatsachen beruht. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Abmahnung verhältnismäßig ist und auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Eine Abmahnung darf keine persönlichen Wertungen oder ehrverletzende Äußerungen enthalten.

Sind Sie der Meinung, dass die erhaltene Abmahnung gegen diese Kriterien verstößt? Dann haben Sie die Möglichkeit, dieser zu widersprechen bzw. die Abmahnung anzufechten und sowohl eine Rücknahme als auch das Entfernen aus der Personalakte zu verlangen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier grundsätzlich um einen hoch emotionalen Vorgang handelt. Oftmals agieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entsprechend. Wir raten deshalb nicht zu voreiligen Schritten. Lassen Sie sich beraten, diskutieren Sie Ihren Fall mit einer unbeteiligten Person, wie bspw. dem Betriebsrat und lassen Sie sich rechtlich beraten. 

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir die entsprechende Expertise, Sie über Ihre Möglichkeiten aufzuklären und zu beraten und Sie im Bedarfsfall auch juristisch in einem möglichen Prozess zu vertreten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 05121 / 20 80 90 oder per E-Mail an info@hammer-rechtsanwaelte.de

Eine Abmahnung können Sie immer dann anfechten, wenn diese unberechtigt ausgesprochen wurde. Sollte es sich allerdings nur um ein Missverständnis handeln, ist es ratsamer zuerst das direkte Gespräch zu suchen und den Vorgang zu besprechen bzw. klarzustellen. 

4. Wie kann der Arbeitnehmer einer Abmahnung widersprechen?

Genauso wie eine Abmahnung schriftlich ausgestellt werden muss, müssen Sie dieser auch schriftlich widersprechen.

Ihr Widerspruch muss begründet werden. Es ist nicht ausreichend, gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Widerspruch ohne Begründung einzureichen. Beziehen Sie sich konkret auf die in der Abmahnung genannten Vorwürfe und widerlegen Sie diese. Können Sie Zeugen benennen oder Beweise vorlegen? Machen Sie das.

Ihr Widerspruch muss fundiert sein. Nutzen Sie bitte die Beratung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wir unterstützen nicht nur inhaltlich, sondern auch bei der Formulierung.

Hier die wichtigsten Inhalte des Widerspruchs in Kürze: 

  • Darstellung des Abmahnungsgrundes
  • Sachliches Darlegen der eigenen Sicht
  • Angabe von Zeugen und Beweisen
  • Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung sowie zur Entfernung aus der Personalakte
  • Fristsetzung

 

5. Welche Fristen sind einzuhalten?

Grundsätzlich brauchen Sie als Arbeitnehmer keine gesetzlichen Vorgaben einhalten, um eine Abmahnung anzufechten. Ihr Arbeitgeber wird Sie aufgefordert haben, die Abmahnung gegenzuzeichnen – selbst das hat keine Auswirkungen auf einen möglichen Widerspruch.

Aber: Sofern Sie der Meinung sind, dass das dargestellte Fehlverhalten nicht den Tatsachen entspricht, warten Sie bitte nicht zu lange ab, sondern gehen Sie zeitnah in Widerspruch und fechten Sie die Abmahnung an.

Zu langes Zögern könnte auch als Anerkennung der Schuld gewertet werden.

6. Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen?

Ein Fachanwalt, als neutraler aber fachkundiger Ansprechpartner, kann Ihnen helfen, den vorliegenden Fall zu bewerten.

Hilfreich ist nicht nur die emotionslose externe Sicht, sondern auch die entsprechende Expertise bei der Formulierung einer Gegendarstellung oder eines Widerspruchs.

Sollte es zu einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist das rechtzeitige Einbinden eines Juristen hilfreich.

Wir unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

7. Fazit

  • Eine Abmahnung stellt den Hinweis dar, Fehlverhalten zu unterlassen.
  • Für den Wiederholungsfall erfolgt die Androhung von Rechtsfolgen.
  • Gründe können u.a. Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Beleidigung sein.
  • Bei ungerechtfertigten Abmahnungen besteht die Möglichkeit zur Gegendarstellung.
  • Die Gegendarstellung wird der Personalakte hinzugefügt.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Abmahnung anzufechten bzw. dieser zu widersprechen.
  • Notwendig sind neben einer schriftlichen Begründung auch Zeugen und Beweise.
  • Für eine Anfechtung bestehen keine Fristen.
  • Zeitnahes Handeln wird dennoch empfohlen.
  • Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann den Vorgang neutral bewerten und Unterstützung bei Formulierungen sowie möglicher gerichtlicher Auseinandersetzung leisten.

 

8. FAQ's

Was bedeutet eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein formeller Hinweis des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer gegen die Arbeitsvertragsbedingungen verstoßen hat. Sie dient als Warnung und Dokumentation des Fehlverhaltens.

Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten habe?

Sie haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese in Ihre Personalakte aufnehmen zu lassen. Außerdem können Sie die Abmahnung anfechten und einen formellen Widerspruch einlegen.

Wie verfasse ich einen Gegendarstellung zur Abmahnung?

Schreiben Sie eine schriftliche Gegendarstellung, in der Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen. Diese wird zusammen mit der Abmahnung in Ihrer Personalakte aufbewahrt.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um einer Abmahnung zu widersprechen?

Der Widerspruch muss schriftlich und begründet sein. Beziehen Sie sich konkret auf die Vorwürfe in der Abmahnung, widerlegen Sie diese mit Fakten, und benennen Sie gegebenenfalls Zeugen oder Beweise.

Welche Fristen müssen beim Widerspruch gegen eine Abmahnung beachtet werden?

Es gibt keine gesetzlichen Fristen, jedoch sollten Sie zeitnah reagieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, Sie würden die Abmahnung akzeptieren.

Kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer Abmahnung helfen?

Ja, ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, den Fall zu bewerten, eine fundierte Gegendarstellung oder einen Widerspruch zu formulieren und Sie gegebenenfalls in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vertreten.

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