Familienrecht

Internationales Familienrecht

Es werden immer mehr grenzüberschreitende Ehen geschlossen, weshalb das internationale Familienrecht zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Ein internationaler Bezug ist bereits gegeben, wenn ein oder beide Partner eine andere Staatsangehörigkeit haben, (zeitweise) im Ausland gelebt haben oder leben werden, Vermögen im Ausland belegen ist oder Kinder sich im Ausland aufhalten.

Gerade bei der Scheidung von binationalen Ehen stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist bzw. welches Recht sinnvollerweise angewendet werden soll. Dabei spielt das internationale Privatrecht (IPR) eine tragende Rolle, das durch zahlreiche EU-Verordnungen, völkerrechtliche Abkommen oder ggf. nachrangiges nationales Recht weiter ausgestaltet wird. Betroffene wissen häufig nicht, ob und wann ein deutsches Gericht in einem Streitfall über die elterliche Sorge und den Umgang mit Auslandsbezug entscheiden darf.

Gerne unterstützen wir Sie zur Konfliktvermeidung beim Entwurf eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn Fragen der Rechtswahl auftreten oder im Vorfeld klar ist, dass die Familie nicht auf Dauer in Deutschland leben wird.

Leistungesspektrum

Das Fachgebiet Internationales Familienrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche:

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Immobilien
  • Teilungsversteigerung
  • Zwangsvollstreckung
  • Beratung vor Eingehen einer Ehe
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Beratung und Berechnung von Ausgleichsansprüchen
  • Deeskalation bei drohender Teilungsversteigerung
  • Durchsetzung von Zugewinnausgleichansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Aushandeln von Gesamtlösungen

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen

Als letzteren, aber sicherlich nicht unwichtigsten Bereich, helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen. Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten, sei es, dass wir z.B. die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zu Erklärung zu einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen.

Im Arbeitsrecht besteht ein großes Risiko durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen, bis hin zu einem Verlust des Kündigungsschutzprozesses allein wegen solcher Fehler. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben z.B. dem Kündigungsschutzgesetze, beim Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz oder Datenschutzbeauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsratsanhörung sicher einzuhalten.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim

Laura Elaine Hoffmann

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Durch den weiteren Schwerpunkt im Migrationsrecht, insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des internationalen Familienrechts. Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im Opferrecht steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. 

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help.

5 von 5 — Anonym

Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist.

Anonym

Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse.

Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum internationalen Familienrecht

Hält sich das Kind noch in Deutschland auf, sollte zunächst das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind geklärt werden. Droht die Entführung des Kindes akut, ist ein Antrag auf Einrichtung einer Grenzsperre ratsam. Entspricht ein Richter diesem Antrag, kann die Polizei an allen Grenzen nach einem Kind fahnden.

Hält das Kind sich bereits im Ausland auf, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, in welchem Land sich Ihr Kind befindet.

Wenn das Land das Haager Kindesentführungsübereinkommen oder die Brüssel II b-Verordnung unterzeichnet hat, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten, um das Kind zurückzuholen. 
Hier finden Sie eine Liste der Länder, die das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Europäische Sorgerechtsübereinkommen unterzeichnet haben.

Sie können sich zusätzlich auch an das Bundesamt für Justiz bei internationalen Sorgerechtskonflikten in Deutschland wenden, die Ihnen helfen kann, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dass die Ehegatten für den Fall der Scheidung Streit und Kosten zu vermeiden. Das Gesetz stellt für die Trennung und die Scheidung von Ehegatten in der Regel ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung, um alle relevanten Probleme zu lösen. Mit dem Ehevertrag haben die Ehegatten die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Verhältnisse und Wertvorstellungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Insbesondere kann sich ein Bedürfnis zum Abschluss eines Ehevertrages ergeben, wenn einer der Ehegatten selbstständig tätig ist, weil das Gesetz für seine Regelungen als Leitbild abhängig Beschäftigte Ehegatten hat

Hier kommt es darauf an, wie sich Ihre Beziehung weiterentwickeln wird, z. B. ob Sie in Deutschland weiterhin leben werden oder beabsichtigen in ein anderes, ggf. drittes Land auszuwandern. Hierzu beraten wir Sie gerne umfassend, ob es ggf. sinnvoll ist, eine ehevertragliche Regelung zum anzuwendenden Recht bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse zu treffen.

In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren.

Der Ehegatte, der keinen Anwalt beauftragt hat, kann häufig nicht beurteilen, ob er nicht weitergehende Rechte hat. Dieser Ehegatte sollte sich daher zumindest einmal im Rahmen einer Erstberatung von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt.

Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert, welcher sich durch die Einkünfte der Eheleute und den Streitgegenständen ermittelt.

Der Verfahrensweg richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen, unter Umständen unter Abzug von Kinderfreibeträgen, je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Hinzu kommt noch ein Wert für den Versorgungsausgleich und eventuelle Folgesachen.
Aus dem so ermittelten Wert errechnen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Sofern Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können, könnte ggf. Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommen. Gerne beraten wir Sie, welche Unterlagen hierzu erforderlich sind.

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