Schwerpunkt

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Hildesheim

Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, ob Ihre Anstellung nun gefährdet ist? Als Arbeitgeber möchten Sie einen Ihrer Mitarbeiter kündigen? Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Hildesheim beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber als auch Betriebsräte bei allen Fragen und Anliegen in diesem Bereich.

Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ausgangspunkt für das Arbeitsrecht ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser regelt die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsverhältnisses rund um Urlaubsanspruch, Höchstarbeitszeit, Kündigung, den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und vieles mehr. Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Hildesheim stehen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen zu allen Belangen des Arbeitsrechts zur Seite und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht professionell.

Unser Fachwissen und unsere Spezialisierung auf den Rechtsbereich des Arbeitsrechts haben wir in hunderten an Verfahren, Lehrtätigkeit an Hochschulen und Schulungen für Arbeitgeber und Betriebsräte aufgebaut und sehen diesen durch zufriedene und erfolgreiche Mandanten täglich bestätigt. Daher beraten wir Sie in allen Themen nicht nur oberflächlich, sondern umfangreich und in die Tiefe gehend und dabei trotzdem immer auf den Punkt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nehmen Sie die Unterstützung in Anspruch, die Sie zum Erreichen Ihrer Ziele benötigen!

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Leistungesspektrum

Die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte ist besonders auf den Rechtsbereich Arbeitsrecht fokussiert und berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um

Der häufigste Streitpunkt im Arbeitsrecht betrifft das Thema Kündigung. Da in diesem Fall aus Sicht der Arbeitnehmer die eigene Existenz bedroht ist und aus Sicht des Arbeitgebers mit erheblichem Widerstand und einem strengen Kündigungsschutz zu rechnen ist, verwundert dies kaum. Arbeitnehmer müssen zudem schnell handeln, um nicht durch Fristablauf Ihre Rechte zu verlieren. Arbeitgeber wiederum müssen Kündigungen sorgfältig vorbereiten und in einem möglichen Verfahren dann konsequent agieren und geschickt taktieren. In einem Beratungsgespräch klären wir, was Ihre Ziele sind und wie Sie diese erreichen können – umso früher umso besser! Sprechen Sie uns zeitnah an.

Eine Abmahnung ist ein wichtiges Werkzeug für Arbeitgeber, um eine Kündigung vorzubereiten, zugleich aber auch ein deutlicher Hinweis an Arbeitnehmer, sich zu ändern, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortführen oder „retten“ möchte. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung einer Abmahnung oder einer Erwiderung auf diese, zum Beispiel als Gegendarstellung oder Widerspruch.

Die Zahlung des Lohnes und die Vergütung von Überstunden sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in der Praxis kommt es auch hier oft zu Streitigkeiten. Warum das Entgelt nicht gezahlt wird, kann verschiedenste Gründe haben. Manchmal gibt es ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, manchmal ist das Geld schlicht nicht dar. Gerade für die Zahlungen gibt es jedoch recht klare Regelungen, so dass hier häufig eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann.

Im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn diese Meldung nicht zeitnah oder ordnungsgemäß erfolgt. Außerdem wird nicht immer Entgeltfortzahlung geleistet, wenn dies gegebenenfalls geschehen müsste.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargemacht, dass die Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zwar im Regelfall durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes bewiesen wird, dies aber auch unter Umständen nicht ausreichen kann. Ihr Beweiswert ist dann „erschüttert“. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber zunächst keine Entgeltfortzahlung leisten, obwohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Wir beraten, wann dies der Fall ist, und welche Unterlagen dann vorgelegt bzw. akzeptiert werden müssen.

Das Urlaubsrecht hat sich in den letzten Jahren wiederholt gewandelt, jedes Mal durch Auswirkung des Europarechts. Hierdurch ist das Urlaubsrecht komplexer und in der Anwendung schwieriger geworden. Zudem sind viele alte Klausel den Arbeitsverträgen nicht mehr wirksam.

Wir erstellen und prüfen entsprechende Klauseln und vertreten Sie bei der Abwehr unberechtigter oder der Durchsetzung berechtigter Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungansprüche.

Nicht selten sind längere Erkrankungen ein Streitpunkt im Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen sich an die Einschränkung des Arbeitnehmers anpassen und akzeptieren, dass dieser bestimmte Sachen nicht mehr kann oder weniger leistungsfähig ist als früher. Nicht immer ist es möglich, neue Wege der Zusammenarbeit zu finden.

Aufgrund unserer Expertise im Sozialrecht sind wir der richtige Ansprechpartner für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sei es bei einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Wir begleiten Sie im betrieblichen Eingliederungsmanagement oder führen dieses für Sie durch. Auch bei der Suche nach einem passenden leidensgerechten Arbeitsplatz helfen wir gerne.

Im rechtlichen Sinne versteht man unter Diskriminierung unmittelbar oder mittelbar benachteiligende Verhalten, das eines der Diskriminierungsmerkmale des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt:

  • Ethnische Herkunft/Rassismus
  • Geschlecht und Geschlechtsidentität
  • Religion/Weltanschauung
  • Behinderung/chronische Krankheiten
  • Alter
  • Sexuelle Identität


Unstreitig ist hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel erreicht worden. Noch immer kommt es jedoch zu Diskriminierung. Arbeitgeber können sich diesbezüglich Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen und sind verpflichtet, aktiv gegen Diskriminierung in ihrem Unternehmen zu wirken. Arbeitnehmer sind umgekehrt häufig Opfer von Diskriminierung, manchmal in Situationen, in denen man nicht damit rechnet.

Auch trotz aller Sensibilisierungsversuche kommt es noch immer zu Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Vielmals ist es so, dass die Mobber sich ihrer Taten bewusst sind und sich weniger erwischen lassen.
Gemeinsam finden wir die richtige Vorgehensweise: Als Arbeitgeber, um die Mitarbeiter und auch das Unternehmen zu schützen, als Arbeitnehmer, um ihre Rechte zu wahren.

Auch Streitigkeiten bezüglich Arbeitszeugnissen sind ein wichtiger Teil des Arbeitsrechtes. Da diese zumeist am Ende eines Arbeitsverhältnisses erteilt werden, geschieht es nicht selten, dass in diesen eine „Abrechnung“ erfolgt. Manchmal ist aber auch schlicht der Aufwand für ein angemessenes Zeugnis zu groß. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erstellung eines Zeugnisses als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Korrekturansprüchen – oder auch bei der Einforderung eines Zeugnisses, wenn dieses gar nicht erst erteilt wird.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren.

5 von 5 — Anonym

Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen.

5 von 5 — Anonym

Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe.
Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck)

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.

5 von 5 — Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben.

Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer.

Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollen die Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht.

Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminserlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten.

Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer

  • den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen,
  • Vorgänger des Arbeitsvertrags,
  • die letzten drei Entgeltabrechnungen und
  • die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen.


In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft.

Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten.

Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen.

Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen.

Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen.

Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden.

Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten.

Zu Ihren Rechten als Mandant gehören:

  • Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung
  • Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung
  • Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen
  • Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats
  • Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz


Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören:

  • Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information
  • Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit
  • Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen
  • Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme


Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten.

Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten.

Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert.

Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.

Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz.

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