Verwaltungsrecht

Hochschulrecht

Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Fragen rund um das Hochschulwesen befasst. 

Dazu gehören unter anderem die Regelungen über die Organisation und Verwaltung von Hochschulen, die Rechte und Pflichten von Hochschulangehörigen (z.B. Studierende, Lehrende, Forschende), die Zulassung zum Studium, die Prüfungsordnungen, die Anerkennung von Studienleistungen, die Akkreditierung von Studiengängen, die Finanzierung von Hochschulen, die Hochschulautonomie, das Hochschulpersonalrecht, das Wissenschaftsrecht und das Urheberrecht.

Im Hochschulrecht beraten und vertreten wir Mandanten, die mit hochschulrechtlichen Problemen konfrontiert sind. Dabei kann es sich um einzelne Personen (z.B. Studierende, die gegen eine Prüfungsentscheidung klagen wollen), um Institutionen (z.B. Hochschulen, die sich gegen staatliche Eingriffe wehren wollen) oder auch Hochschulmitarbeiter (z.B. in allen rechtlichen Fragen rund um das Studium und die akademische Laufbahn) handeln. Wir bieten Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung und Vertretung. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Leistungsspektrum

Hochschulrecht ist ein komplexes und vielfältiges Rechtsgebiet, das sowohl Studierende als auch Hochschulen und deren Mitarbeiter betrifft. Zu den häufigsten rechtlichen Streitfragen gehören:

Bei der Zulassung zum Studium geht es um die rechtliche Überprüfung der Zulassungsentscheidungen der Hochschulen, die oft aufgrund von Numerus Clausus (NC) oder anderen Auswahlkriterien viele Bewerber abweisen. Eine Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Bewerber versucht, einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang zu erlangen, obwohl er von der Hochschule abgelehnt wurde. Die Studienplatzklage kann verschiedene Formen annehmen, je nachdem, ob es sich um eine bundesweit oder landesweit zulassungsbeschränkte Studienrichtung handelt, und ob der Bewerber einen Anspruch auf einen Studienplatz hat oder nicht. Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der verfügbaren Studienplätze, der Anzahl der Kläger, der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte und dem individuellen Fall des Bewerbers. Eine Studienplatzklage ist ein komplexes und zeitaufwändiges Verfahren, das eine fachkundige Beratung und Vertretung erfordert.

Bei der Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen, vor allem bei einem Hochschulwechsel oder einem Auslandsaufenthalt geht es darum, ob und in welchem Umfang die an einer Hochschule erbrachten Leistungen an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Land anerkannt werden können. Dies ist wichtig, um Studienabbrüche, Zeitverluste oder Doppelbelastungen zu vermeiden. Die Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen ist jedoch nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • der Art und dem Niveau der Hochschule (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie etc.)
  • der Art und dem Niveau des Studiengangs (Bachelor, Master, Diplom etc.)
  • der Fachrichtung und dem Curriculum des Studiengangs
  • der Anzahl und dem Inhalt der erbrachten Leistungen
  • der Bewertung und dem Notensystem der erbrachten Leistungen
  • den rechtlichen Vorgaben und Vereinbarungen auf nationaler und internationaler Ebene (z.B. Hochschulgesetze, Lissabon-Konvention, Bologna-Prozess etc.)


Um die Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen zu beantragen, müssen die Studierenden in der Regel folgende Schritte durchführen:

  • sich über die Anerkennungsbedingungen und -verfahren an der Zielhochschule oder im Zielland informieren
  • die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen (z.B. Transcript of Records, Modulbeschreibungen, Prüfungsordnungen etc.)
  • einen formellen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle einreichen (z.B. Prüfungsamt, Akademisches Auslandsamt etc.)
  • gegebenenfalls eine fachliche oder sprachliche Eignungsprüfung ablegen
  • gegebenenfalls eine Anpassungsleistung erbringen (z.B. zusätzliche Kurse belegen, eine Ergänzungsprüfung ablegen etc.)


Die Entscheidung über die Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen liegt in der Regel bei der Zielhochschule oder im Zielland. Dabei kann es zu folgenden Ergebnissen kommen:

  • eine vollständige Anerkennung ohne Auflagen
  • eine teilweise Anerkennung mit Auflagen
  • eine Ablehnung der Anerkennung


Wenn die Studierenden mit der Entscheidung nicht einverstanden sind oder sich ungerecht behandelt fühlen, können sie verschiedene Rechtsmittel einlegen, wie zum Beispiel:

  • einen Widerspruch einlegen
  • eine Klage erheben
  • eine Beschwerde einreichen


Als Kanzlei beraten und vertreten wir Studierende in solchen Fällen und helfe ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.

Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft eines Studierenden an einer Hochschule. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. Nichterfüllung der Studienanforderungen, Fristversäumnisse oder Täuschungsversuche. Die Exmatrikulation hat weitreichende Folgen für den Studierenden, wie z.B. den Verlust des Studienplatzes, den Ausschluss von Prüfungen und die Einschränkung der Zulassungsmöglichkeiten an anderen Hochschulen. Die Exmatrikulation ist ein Verwaltungsakt, der von der Hochschule erlassen wird und der Rechtsbehelfe zulässt. Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Studierende, die von einer Exmatrikulation bedroht oder betroffen sind. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation, legen Widerspruch oder Klage ein und verhandeln mit der Hochschule über eine gütliche Lösung.

Hochschulrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das sich mit den rechtlichen Fragen rund um die Hochschulen befasst. Daher vertreten wir auch Hochschulmitarbeiter, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, bei allen Angelegenheiten, die ihre Rechte und Pflichten betreffen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Einstellung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes, der Landeshochschulgesetze und der jeweiligen Hochschulordnungen erfolgt. Dabei sind unter anderem die Anforderungen an die Qualifikation, die Ausschreibung, die Auswahl und die Ernennung zu beachten.
  • Die Beförderung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Kriterien der Leistung, der Eignung und der Befähigung erfolgt. Dabei sind unter anderem die Voraussetzungen für eine Habilitation, eine Professur oder eine andere akademische Position zu beachten.
  • Die Beurteilung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Grundsätzen der Objektivität, der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit erfolgt. Dabei sind unter anderem die Kriterien für eine Lehr- und Forschungstätigkeit, eine Gutachtertätigkeit oder eine Gremienarbeit zu beachten.
  • Die Kündigung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Vorschriften des Beamtenrechts, des Tarifrechts oder des Arbeitsrechts erfolgt. Dabei sind unter anderem die Gründe für eine Entlassung, eine Versetzung oder eine Abordnung zu beachten.


Ein Rechtsanwalt kann Hochschulmitarbeitern bei der Wahrung ihrer Rechte und Pflichten helfen, indem er sie berät, sie bei Verhandlungen oder Streitigkeiten vertritt oder ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche oder der Abwehr von Forderungen hilft.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Studienplatzklage

Studienplatz einklagen mit Rechtsanwalt in Hildesheim.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. 

5 von 5 — Anonym

Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. 

4,6 von 5 — Anonym

Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! 

5 von 5 — Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Hochschulrecht

Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen.

Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten.

Zu Ihren Rechten als Mandant gehören:

  • Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung
  • Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung
  • Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen
  • Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats
  • Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz

Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören:

  • Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information
  • Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit
  • Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen
  • Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme

Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten.

Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten.

Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert.

Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.

Unsere Schwerpunkte

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