Sozialrecht

Unfallversicherung

Im Fall der Fälle an Ihrer Seite

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei eigenen gesundheitlichen Schäden, die infolge einer Verrichtung am Arbeitsplatz erfolgen. Im Wesentlichen kennt die Unfallversicherung drei Versicherungsfälle

  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall (als speziellen Fall des Arbeitsunfalls)
  • Berufskrankheit (Aufzählung der zugehörigen Bereiche)

Regelmäßig spielen bei allen Versicherungsfällen Fragen der Ursache für den Versicherungsfall eine Rolle. (sog. Kausalität) Ein Versicherungsfall i. S. v. SGB VII liegt nur vor, wenn der innere Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall bzw. der Berufserkrankung gegeben ist. Problematisch können in diesem Zusammenhang auch mittelbare Folgen eines Versicherungsfalles sein.

Ein weiteres häufiges Rechtsproblem ist der sogenannte Wegeunfall. Nicht nur die eigentliche Tätigkeit ist unfallversichert, sondern auch der unmittelbare Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird dem versicherten Bereich zugerechnet. Probleme können dann auftauchen, wenn die Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Bereich unklar ist. Sobald eine Strecke zur Arbeitsstätte aus privaten Gründen verlassen wird, kann ein sog. Abweg vorliegen, der nicht in den Bereich der Unfallversicherung fällt.

Leistungsspektrum

Wie kann unsere Kanzlei Sie in der Unfallversicherung unterstützen?

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Vorbereitung auf Begutachtungen
  • Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten
  • Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung
  • Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung

Anonym

Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!

Anonym

Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter!

Anonym

FAQ

Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Unfälle und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit absichert. In der Regel sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland über ihren Arbeitgeber automatisch gesetzlich unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet verschiedene Leistungen, darunter die medizinische Versorgung und Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Sie deckt auch finanzielle Leistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld und Renten für dauerhafte Beeinträchtigungen ab.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollten umgehend dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Unfall oder die Krankheit an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Es ist wichtig, den Vorfall so schnell wie möglich zu melden, um Leistungsansprüche zu sichern.

In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können.
Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen.
Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle:

  • Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“
  • Gleichstellung mit Schwerbehinderten
  • Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei
  • Behinderung
  • Eingliederungshilfe und persönliches Budget
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Pflegegrade (vormals Pflegestufen)

Ja, die gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Unfälle, die außerhalb des Arbeitsplatzes oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, sofern sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dies wird als "Wegeunfall" oder "Betriebswegunfall" bezeichnet.

Wenn Ihr Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen und den Ablehnungsbescheid rechtlich überprüfen zu lassen. Unsere Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht unterstützt Sie bei diesem Prozess und setzt sich dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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