Sozialrecht
Durch die immer fortwährende Wandlung des Sozialstaats kommt es auch für Menschen mit Behinderungen zu großen, oft nachteiligen Folgen. Hier sind beispielsweise Einschränkungen in den Leistungen der Krankenkassen anzuführen. Seit einigen Jahren gibt es im Behindertenrecht immer wieder tiefgreifende Veränderungen. Es geht um verfassungsrechtliche, sozialrechtliche, verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme. Eine große Rolle hierbei spielt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die ihre Rechtsumsetzung u. a. im Bundesteilhabegesetz findet.
Probleme ergeben sich häufig für Betroffene bei der Feststellung des sog. Grades der Behinderung (GdB) dar. Bei diesem handelt es sich um eine „Maßeinheit“, um die körperliche und oder geistige Beeinträchtigung durch eine Behinderung zu kategorisieren. Der Grad der Behinderung beginnt mit einem Wert von 20 und steigt von da an in 10er Schritten bis auf einen Wert von 100 an. Hierbei ist wichtig zu wissen, je höher der angegebene Wert, desto größer die Beeinträchtigungen. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem GdB von mindestens 30 eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit durchgeführt werden.
Wie kann unsere Kanzlei Sie im Schwerbehindertenrecht unterstützen?
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung
5 von 5 — Anonym
Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!
5 von 5 — Anonym
Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter!
5 von 5 — Anonym
Häufige Fragen zum Schwerbehindertenrecht
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Die Feststellung des GdB erfolgt durch das Versorgungsamt auf Antrag. Die Begutachtung basiert auf medizinischen Untersuchungen und anderen relevanten Informationen.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene Vergünstigungen und Unterstützungen, darunter Steuervorteile, Ermäßigungen beim öffentlichen Nahverkehr, Sonderurlaub, Kündigungsschutz und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Assistenzleistungen am Arbeitsplatz.
Arbeitgeber haben gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern eine Beschäftigungspflicht. Dies bedeutet, dass sie schwerbehinderte Menschen einstellen und angemessen fördern müssen. Zudem müssen sie barrierefreie Arbeitsplätze schaffen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Sie können einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt oder dem zuständigen Landesamt für Soziales beantragen. Es ist ratsam, den Antrag sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen medizinischen Unterlagen beizufügen. Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen bei diesem Prozess behilflich sein.
Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung als schwerbehindert abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage erheben. Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung in der Vertretung von Menschen bei Schwerbehindertenverfahren und kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
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