Arbeitsrecht
Was tun bei Mobbing?
Mobbing ist das wiederholte und gezielte Schikanieren, Belästigen oder Herabsetzen eines Mitarbeiters durch Kollegen oder Vorgesetzte, was für die Betroffenen Stress, Angst, Unsicherheit und psychische Belastung verursacht.
Für Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz ist die Situation oft zunächst verwirrend und belastend. Unter Umständen erkennt man erst spät, dass man gemobbt wird. Anfangs könnten subtile Zeichen wie wiederholte Kritik oder soziale Ausgrenzung auftreten, die sich allmählich zu offensichtlicheren Formen von Schikane entwickeln, wie offene Beleidigungen oder Sabotage. Dies kann zu einem Gefühl der Verletzlichkeit, des Misstrauens und der Angst führen, das sich negativ auf die geistige Gesundheit und die Arbeitsleistung auswirkt. Die Realisierung des Mobbings kann zusätzlichen emotionalen Stress verursachen und die Suche nach Unterstützung erschweren.
Zudem führt Mobbing zumeist auch zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, selbst wenn dieser selbst nicht Teil des Mobbings ist: Das Opfer macht häufiger Fehler oder Arbeitet besonders gründlich, um sich nicht angreifbar zu machen, ist verunsichert und weniger leistungsfähig.
Was aber, wenn man auch nach allen eigenen Bemühungen das Mobbing einfach nicht enden oder besser werden will? Was, wenn man im Beruf gerade immer sein Bestes gegeben hat?
Mobbing am Arbeitsplatz: Erste Hilfe und rechtliche Schritte
Wenn Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sind, stehen wir, die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte, Ihnen mit praktischen Tipps und rechtlicher Unterstützung zur Seite. Um Ihre Situation dauerhaft zu verbessern, befolgen Sie bitte unsere wichtigsten Empfehlungen:
Wer gemobbt wird, erlebt oft subtile Angriffe. Notieren Sie alle Vorkommnisse in einem "Mobbingtagebuch" mit Datum, Uhrzeit und Umständen. Protokollieren Sie auch Gespräche, inklusive Ort, Teilnehmer, Thema und wörtliche Äußerungen. Im Nachhinein ist es viel schwieriger, alle wichtigen Vorfälle sinnvoll zu sammeln und genau genug festzuhalten. Vollständigkeit, Genauigkeit und klare Darstellung sind hier Trumpf!
Nutzen Sie Ihr Recht, sich frühzeitig beim Vorgesetzten, Arbeitgeber oder Betriebsrat zu beschweren. Führen Sie die Beschwerde schriftlich und fordern Sie konkrete Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings.
Vermeiden Sie frühzeitige Bezeichnungen wie "Mobbing", um genauer zu analysieren, ob die Vorwürfe zutreffen. Prüfen Sie, ob konkrete Schikanen vorliegen, um gezielte Maßnahmen einzuleiten. Fällt der Begriff „Mobbing“ machen viele Arbeitgeber oder Kollegen schnell dicht und man begegnet Ihnen mit Vorurteilen. Allzu oft wird der Begriff missbraucht, so dass man abgestempelt wird, wenn man den Begriff gebraucht.
Bereiten Sie sich vor, auch für gerichtliche Maßnahmen. Sammeln Sie Beweise, sprechen Sie mit Zeugen und halten Sie dokumentarisches Material bereit.
Konsultieren Sie Beratungsstellen für eine umfassende Einschätzung Ihrer Situation. Erhalten Sie Adressen von Psychologen und Ärzten sowie Tipps und Rückenstärkung durch Leidensgenossen.
Drohen Sie mit der Zurückbehaltung der Arbeitsleistung, falls geeignete Maßnahmen nicht ergriffen werden. Die Ankündigung sollte schriftlich und rechtlich beraten sein, um Konsequenzen einer unberechtigten Arbeitsverweigerung zu vermeiden.
Erwägen Sie gerichtliche Schritte, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg zeigen. Wir, die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte, stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir bieten eine rasche und effektive Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen gerecht zu werden. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und erarbeiten gemeinsam die beste Vorgehensweise für Ihren Fall. Für eine umfassende Beratung benötigen wir in der Regel die folgenden Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Unterlagen im Zusammenhang mit den Mobbingvorfällen (falls vorhanden)
Wir stehen Ihnen zur Seite und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Ole M. Hammer
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Testimonials
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen.
5 von 5 — Anonym
Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen.
4,6 von 5 — Anonym
Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung!
5 von 5 — Anonym
FAQ
Häufige Fragen
Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen.
Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten.
Zu Ihren Rechten als Mandant gehören:
- Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung
- Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung
- Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen
- Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats
- Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz
Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören:
- Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information
- Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit
- Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen
- Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme
Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten.
Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten.
Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert.
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