Verwaltungsrecht

Schulrecht

Schulrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, das viele Eltern, Schüler und Lehrer betrifft. Es regelt die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulbehörden. Dabei umfasst es unter anderem Fragen der Schulpflicht, des Schulbesuchs, der Schulformen, der Schulordnung, der Leistungsbewertung, der Zeugnisse, der Versetzung, des Schulabschlusses, der Schuldisziplin, des Datenschutzes und des Schulträgers. 

Ein erfahrener Anwalt für Schulrecht kann Ihnen in allen diesen Fällen helfen, Ihre Rechte zu wahren, Ihre Interessen zu vertreten und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Er kann Sie beraten, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, welche Risiken und Kosten damit verbunden sind, und wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Wir beraten und vertreten Schüler und Eltern bei schulrechtlichen Problemen und Konflikten und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von schulischen Entscheidungen und Maßnahmen und unterstützen Sie bei Widersprüchen, Klagen oder Beschwerden.

Wenn Sie also ein schulrechtliches Anliegen haben oder einfach mehr darüber erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Leistungsspektrum

Das Fachgebiet Schulrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche:

Wenn Eltern mit der Schule ihres Kindes unzufrieden sind oder ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommt, können sie versuchen, einen Schulwechsel oder eine Schulplatzklage zu erwirken. Dabei müssen sie die rechtlichen Voraussetzungen und Fristen beachten, die je nach Bundesland variieren können.

Die Bewertung der schulischen Leistungen und die Erteilung von Zeugnissen sind oft Anlass für Konflikte zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Dabei geht es um Fragen wie die Gewichtung von Noten, die Berücksichtigung von besonderen Umständen, die Anfechtung von Noten oder die Korrektur von Fehlern in Zeugnissen.

Die Einhaltung der Schulordnung und die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wie Verweise, Ordnungsmaßnahmen oder Ausschluss vom Unterricht sind ebenfalls häufige Streitpunkte. Dabei müssen die Rechte und Pflichten der Schüler, der Eltern und der Schule beachtet werden, sowie die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen.

Die schulische Förderung und Inklusion von Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen ist ein weiteres wichtiges Thema im Schulrecht. Dabei geht es um die Gewährleistung eines individuellen und angemessenen Bildungsangebots, die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen wie sonderpädagogischer Förderung oder Schulbegleitung, sowie die Wahrung der Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit.

Ausnahmen von Schulbezirken beschreiben die Möglichkeit, dass Schüler eine andere Schule als die ihres Wohnortes besuchen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gründe für solche Ausnahmen können vielfältig sein, wie z.B. besondere pädagogische Bedürfnisse, familiäre Umstände, religiöse Überzeugungen oder persönliche Präferenzen. Die Schulgesetze regeln die Bedingungen und das Verfahren für die Beantragung und Gewährung von Ausnahmen von Schulbezirken. Dabei müssen sowohl die Rechte der Schüler und Eltern als auch die Interessen der Schulen und der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Mögliche rechtliche Lösungen für Schüler und Eltern, die eine Ausnahme von ihrem Schulbezirk wünschen oder beantragen, sind z.B. die Beratung durch einen Rechtsanwalt, die Einreichung eines formellen Antrags bei der zuständigen Behörde, die Anfechtung einer abgelehnten Entscheidung vor einem Verwaltungsgericht oder die Suche nach alternativen Schuloptionen wie Privatschulen oder Homeschooling.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. 

5 von 5 — Anonym

Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. 

4,6 von 5 — Anonym

Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! 

5 von 5 — Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Schulrecht

Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen.

Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten.

Zu Ihren Rechten als Mandant gehören:

  • Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung
  • Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung
  • Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen
  • Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats
  • Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz

Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören:

  • Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information
  • Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit
  • Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen
  • Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme

Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten.

Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten.

Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert.

Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.

Unsere Schwerpunkte

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