Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Spezialisten für das Arbeitsrecht sind unsere Anwälte aus Hildesheim für Arbeitgeber tätig. Hierbei setzt eine erfolgreiche Vertretung schon möglichst früh an. Zu den Themenschwerpunkten in diesem Bereich zählen daher intelligente und passgenaue, aber flexible Arbeitsverträge sowie gut vorbereitete und wohl gewählte Kündigungen, die Ihre Prozessrisiken verringern.

Durch eine frühzeitige Beratung helfen wir Ihnen, unnötige Streitigkeiten, die das Arbeitsrecht für Arbeitgeber betreffen, aus dem Weg zu räumen. Auseinandersetzungen und mögliche Prozesse, die nur mit großem Risiko gewonnen werden können, sind zu vermeiden, und arbeitsrechtliche Konflikte sind dort auszufechten, wo die Erfolgsaussichten für Sie am größten sind. Geraten Sie in eine Situation, in der Sie nur das rechtliche Risiko eingehen können, so helfen wir Ihnen dabei, Ihre Entscheidung als Arbeitgeber aufrechtzuerhalten und nicht zurücknehmen zu müssen.

Unser Fachwissen und unsere Spezialisierung auf den Rechtsbereich des Arbeitsrechts haben wir in hunderten an Verfahren, Lehrtätigkeit an Hochschulen und Schulungen für Arbeitgeber und Betriebsräte aufgebaut und sehen diesen durch zufriedene und erfolgreiche Mandanten täglich bestätigt. Daher beraten wir Sie in allen Themen nicht nur oberflächlich, sondern umfangreich und in die Tiefe gehend und dabei trotzdem immer auf den Punkt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nehmen Sie die Unterstützung in Anspruch, die Sie zum Erreichen Ihrer Ziele benötigen!

Leistungsspektrum

Das Fachgebiet Arbeitsrecht für Arbeitgeber beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche:

Arbeitsverträge und deren Gestaltung sind ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht. Daher entwerfen wir für und mit Arbeitgebern sowohl standardisierte als auch individuelle Lösungen, die angepasst an die Bedürfnisse Ihres Betriebes sind. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei zusätzlichen Regelungen wie Fortbildungsvereinbarungen, Arbeitgeberdarlehen, Dienstwagenregelungen, Zielvereinbarungen oder Provisionsvereinbarungen sowie Wettbewerbsvereinbarungen oder Gewinn- und Unternehmensbeteiligungen.

Auch das Erstellen von Dienstverträgen für Geschäftsführer, Vorstände, GbR-Gesellschafter und leitende Angestellte gehört zu unserem Aufgabenbereich. Wir helfen Ihnen, die Verbindung vom organschaftlichen Amt und Dienstvertrag für Sie sinnvoll zu regeln und von Anfang an Vorkehrungen für eine möglichst rechtssichere und damit konfliktfreie Trennung zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie bei Regelungen zum Beispiel zu einer vertraglichen Abfindung, Wettbewerbsverboten oder Verschwiegenheitsverpflichtungen.

Umfassende Beratungsleistungen sind aus dem Arbeitsrecht nicht wegzudenken. Daher stehen wir Ihnen auch im Alltag bei problematischen oder untypischen Einzelkonstellation zur Verfügung – sei es hinsichtlich Befristung, Arbeitszeit, Schichtmodellen, Überstunden, leistungsbezogenen Anreizsystemen, Urlaub, Krankheit, Schwerbehinderung oder Schwangerschaft. Natürlich gehört auch die Beratung und Vertretung in der Zusammenarbeit oder Auseinandersetzung mit Betriebsräten, Personalräten oder der Mitarbeitervertretung zu unserem Leistungsspektrum.

Eine gute Schulung ist häufig hilfreicher als eine professionelle Beratung. Unser Ziel ist es, Sie durch Schulungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die allermeisten Probleme selbst zu lösen und Fehler bei der Begründung, Verwaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu vermeiden. Unsere Fachberatung benötigen Sie dann nur für die ungewöhnlichen oder „großen“ Probleme. So senken Sie Ihre Rechtsberatungskosten und können sich auf Ihr Kerngeschäft als Unternehmer konzentrieren.

Auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen haben Sie mit unseren Anwälten einen starken Partner an Ihrer Seite. Bereits im Vorfeld sind wir für Sie da, um Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten – sei es, indem wir die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zur Erklärung einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen.

Im Arbeitsrecht für Arbeitgeber besteht ein großes Risiko, durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen. Auch der Verlust des Kündigungs­schutzprozesses allein wegen solcher Fehler ist möglich. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes, beim Sonderkündigungs­schutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz- oder Datenschutz­beauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsrats­anhörung sicher einzuhalten.

Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen

Als letzteren, aber sicherlich nicht unwichtigsten Bereich, helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen. Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten, sei es, dass wir z.B. die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zu Erklärung zu einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen.

Im Arbeitsrecht besteht ein großes Risiko durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen, bis hin zu einem Verlust des Kündigungsschutzprozesses allein wegen solcher Fehler. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben z.B. dem Kündigungsschutzgesetze, beim Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz oder Datenschutzbeauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsratsanhörung sicher einzuhalten.

Umgang und Verhandlungen mit dem Betriebsrat

Ob es um die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die Durchführung von Mitbestimmungsverfahren oder die Lösung von Konflikten geht, wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite. Wir kennen die typischen Probleme, die bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten auftreten können, wie zum Beispiel unterschiedliche Interessenlagen, mangelnde Kommunikation oder rechtliche Unsicherheiten. Wir helfen Ihnen, diese Probleme zu vermeiden oder zu lösen, indem wir Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung gebe, eine konstruktive Verhandlungsstrategie entwickeln und Ihre Interessen gegenüber dem Betriebsrat effektiv vertreten. Mit unserer Hilfe können Sie eine vertrauensvolle und kooperative Beziehung zu Ihrem Betriebsrat aufbauen oder erhalten, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Sie sparen Zeit, Geld und Nerven und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.

5 von 5 — Anonym

Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. 

Ich bin hochzufrieden!

5 von 5 — Anonym

Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️

5 von 5 — Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über eine vertiefte theoretische und praktische Kenntnis des Arbeitsrechts. Wir können Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, sei es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchführung von Kündigungen, der Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen oder der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Wir können Ihnen auch helfen, arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren und Konflikte mit Ihren Mitarbeitern oder dem Betriebsrat zu vermeiden oder zu lösen.

Die Zusammenarbeit mit uns beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation geben. Wir klären dann gemeinsam das weitere Vorgehen, die Kosten und die Kommunikationswege. Wir legen Wert auf eine transparente, vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit. Sie können uns jederzeit erreichen und erhalten regelmäßig Updates über den Stand Ihres Falles.

Unsere Honorare richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vereinbarung mit Ihnen. Wir informieren Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten und erstellen Ihnen eine detaillierte Rechnung nach Abschluss des Mandats. Wir sind stets bemüht, Ihnen ein faires und angemessenes Honorar anzubieten, das dem Wert und dem Aufwand unserer Leistung entspricht. Gerne besprechen wir die Honorare mit Ihnen in unserem ersten Gespräch.

Wenn Sie sich an unsere Kanzlei wenden, profitieren Sie von der Erfahrung und dem Know-how, dass wir in hunderten an Verfahren, der Lehrtätigkeit an Hochschulen und Schulungen für Arbeitgeber und Betriebsräte aufgebaut haben. Wir arbeiten als Team zusammen und tauschen uns regelmäßig über aktuelle Rechtsentwicklungen und Fallstrategien aus. Wir können Ihnen somit eine umfassende und qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Außerdem haben Sie immer einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihren Fall kümmert und Ihnen zur Seite steht.

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