Familienrecht

Gewaltschutz und häusliche Gewalt

Opfer von Gewalt benötigen effektiven Schutz. Das Gewaltschutzgesetz schützt Opfer von (häuslicher) Gewalt, die neben oder anstatt eines strafrechtlichen Verfahrens zivilrechtlichen Schutz ersuchen. Meist werden Opfer bereits bei Anzeigenstellung bei der Polizei oder direkt nach einem Vorfall häuslicher Gewalt auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrages hingewiesen.

Wer schlägt, der geht.

Gerichtliche Maßnahmen werden bezogen auf den Einzelfall nach einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz angeordnet. Daher sind auch andere Maßnahmen denkbar, wenn der Einzelfall dies erfordert.

Schutzanordnungen kommen nicht erst bei körperlicher Gewalt zum Tragen, sondern können bereits bei ernsthaften Drohungen oder Nachstellungen durch den Täter („Stalking“) beantragt werden.

Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren genügt nicht mehr allein die Glaubhaftmachung (wie in einem Eilverfahren). Vielmehr müssen u. U. die Übergriffe durch den sog. Vollbeweis gegenüber dem Gericht überzeugend dargelegt werden, z. B. durch Zeugen, Augenschein, Urkunden (Ärztliche Atteste, Polizeiberichte), Sachverständigengutachten und Parteivernehmung.

Liegt eine Schutzanordnung vor, kann das Opfer bei einer Zuwiderhandlung einen Gerichtsvollzieher, die bei Widerstand Gewalt anwenden und die Polizei hinzuziehen können. Daneben besteht die Möglichkeit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zu beantragen. Außerdem begehen Täter bei Verstoß gegen gerichtliche Schutzanordnungen eine Straftat, die eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Bei Gewaltschutz und häuslicher Gewalt stehen wir entschieden an Ihrer Seite.

Kurzfristige Beratung bei Gewaltschutz möglich

Gerade bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz drängt die Zeit und Sie benötigen kurzfristigen anwaltlichen Beistand, da häufig ein Termin beim Familiengericht ansteht. In diesen Fällen ist es möglich, Ihnen sehr kurzfristig einen Beratungstermin zu geben und Sie ggf. auch in einem gerichtlichen Termin dann anwaltlich zu vertreten.

Leistungesspektrum

Das Fachgebiet Gewaltschutz und häusliche Gewalt beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche:

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Immobilien
  • Teilungsversteigerung
  • Zwangsvollstreckung
  • Beratung vor Eingehen einer Ehe
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Beratung und Berechnung von Ausgleichsansprüchen
  • Deeskalation bei drohender Teilungsversteigerung
  • Durchsetzung von Zugewinnausgleichansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Aushandeln von Gesamtlösungen

Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen

Als letzteren, aber sicherlich nicht unwichtigsten Bereich, helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen. Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten, sei es, dass wir z.B. die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zu Erklärung zu einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen.

Im Arbeitsrecht besteht ein großes Risiko durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen, bis hin zu einem Verlust des Kündigungsschutzprozesses allein wegen solcher Fehler. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben z.B. dem Kündigungsschutzgesetze, beim Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz oder Datenschutzbeauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsratsanhörung sicher einzuhalten.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim

Laura Elaine Hoffmann

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Durch den weiteren Schwerpunkt im Migrationsrecht, insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des internationalen Familienrechts. Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im Opferrecht steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. 

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help.

5 von 5 — Anonym

Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist.

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Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse.

Anonym

FAQ

Häufige Fragen zu Gewaltschutz und häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt bezieht sich auf physische, psychische oder emotionale Misshandlung oder Bedrohung, die in engen Beziehungen wie Ehe, Partnerschaft oder Familie stattfindet. Sie kann körperliche Verletzungen, sexuellen Missbrauch, Einschüchterung oder Kontrollverhalten umfassen.

Physische Gewalt: Dies umfasst jede Form von körperlicher Aggression oder Gewaltanwendung gegen das Opfer. Dazu gehören Schläge, Tritte, Würgen, das Werfen von Gegenständen, körperliche Misshandlungen oder erzwungene Handlungen, die zu Verletzungen führen.
Psychische oder emotionale Gewalt: Diese Form der Gewalt zielt darauf ab, das Opfer emotional zu verletzen oder zu manipulieren. Dies kann durch Einschüchterung, Beleidigungen, ständige Kritik, Drohungen, Kontrollverhalten und Isolation erfolgen. Psychische Gewalt kann genauso verheerend sein wie physische Gewalt und lässt oft unsichtbare Narben zurück.
Sexuelle Gewalt: Sexuelle Gewalt beinhaltet erzwungenen Sex oder sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers. Dies kann innerhalb einer Beziehung oder Ehe auftreten und ist eine schwerwiegende Form der häuslichen Gewalt. Sexuelle Gewalt umfasst auch erzwungene sexuelle Handlungen ohne Einwilligung oder sexuelle Nötigung.
Finanzielle Gewalt: Diese Form der Gewalt beinhaltet die Kontrolle über die finanziellen Ressourcen des Opfers, um Macht und Kontrolle auszuüben. Der Täter kann dem Opfer den Zugang zu Geld verweigern, es finanziell ausbeuten oder zwingen, finanzielle Entscheidungen zu treffen, die dem Opfer schaden.
Digitale Gewalt: In der heutigen Zeit kann häusliche Gewalt auch online auftreten. Das Opfer kann durch Cyber-Stalking, Belästigung in sozialen Medien oder die Veröffentlichung von privaten Informationen im Internet bedroht oder eingeschüchtert werden.
Öffentliche Demütigung: Der Täter kann versuchen, das Opfer öffentlich zu demütigen oder zu erniedrigen, sei es vor Freunden, Familie oder in der Öffentlichkeit. Dies kann das Opfer weiter isolieren und seine Selbstachtung erheblich schädigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass häusliche Gewalt nicht auf eine einzige Form beschränkt ist und oft mehrere Formen gleichzeitig auftreten. Jede Form von häuslicher Gewalt ist inakzeptabel und illegal. Opfer sollten Unterstützung und Hilfe suchen, um sich aus der Gewaltsituation zu befreien und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Häusliche Gewalt kann viele Formen annehmen, einschließlich körperlicher Verletzungen, Isolation, Demütigung oder ständiger Kontrolle. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder jemand, den Sie kennen, Opfer von häuslicher Gewalt sein könnte, sollten Sie auf unerklärliche Verletzungen, Veränderungen im Verhalten oder Anzeichen von Angst achten.

Sie können unterstützend und verständnisvoll sein, ohne Druck auszuüben. Ermutigen Sie die betroffene Person, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und bieten Sie an, sie bei Bedarf zu begleiten. Es ist wichtig, ihre Entscheidungen zu respektieren und nicht zu urteilen.

Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber es kann äußerst hilfreich sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Schutzmaßnahmen wie einstweilige Verfügungen zu beantragen, rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten und Sie bei rechtlichen Angelegenheiten unterstützen.
 
Leider erleben wir es häufig, dass eine Fehleinschätzung vorliegt. Manchmal gehen Betroffene davon aus, dass es sich gar nicht um häusliche Gewalt in ihrem Fall handle. Dies können wir mit Ihnen erörtern.

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