Verwaltungsrecht
Migrationsrecht
An der Seite von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund
Migrationsrecht vereint als immer häufiger gebrauchter Oberbegriff unterschiedliche Bereiche des Asylrechts und Aufenthaltsrechts. Viele sprechen auch vom Ausländerrecht. Kern ist im Asylrecht insbesondere immer wieder die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten.
Weiter gibt es Rechtsgebiete wie Familienrecht oder Sozialrecht, die einen starken Bezug zum Migrationsrecht aufweisen. Die Schnittstellen verdeutlichen, dass bspw. gerade eine Scheidung von grenzüberschreitenden Ehen für einen Partner Probleme im Hinblick auf das Schicksal des aufenthaltsrechtlichen Status aufwerfen kann.
Wir beraten Sie nicht nur in unmittelbar asyl- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten, sondern legen besonderen Fokus auf Schnittstellen zum Familienrecht, Sozialrecht, Opferrecht und Strafrecht.
Leistungsspektrum
Das Fachgebiet Migrationsrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen.
- Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltserlaubnis
- Visum
- Blaue Karte EU
- Daueraufenthalt EU
- Niederlassungserlaubnis
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- Familienzusammenführung
- Familiennachzug, Ehegattennachzug
- Flucht: Verfolgung aus politischen, religiösen, geschlechtsspezifischen oder anderen Gründen, z. B. aufgrund sexueller Orientierung
- Subsidiärer Schutz
- Abschiebungsverbot
- Dublin-Verfahren
- Vorbereitung „Großes Interview“ (Anhörung, §25 AsylG)
- Arbeitsmigration und Bildungsmigration
- Einbürgerung
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Sicherung des Lebensunterhalts bei längerem Aufenthalt
- Bezug von Leistungen im Ausland bei grenzüberschreitenden Familien
- Vorbereitung und Beratung der Antragsunterlagen zum Familiennachzug
- Gestaltung von Stellvertretervollmachten bei Eheschließungen im Ausland
- Beratung bei Adoption und Auswirkungen auf Schnittstellenrechtsgebiete
- Migrationsrechtliche Auswirkungen bei Scheidung
- Ehewirksamkeitserfordernisse im Rahmen des Familiennachzuges
- Vertretung vor den Vertretungen des Auswärtigen Amts /Deutsche Botschaft, IOM sowie externen Dienstleistern im Antragsverfahren und Remonstration
- Bundesweite gerichtliche Vertretung in Visumsangelegenheiten vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht
- Prüfung von Businessplänen auf migrationsrechtliche Aspekte
- Beratung und Vertretung im Bereich Arbeitsmigration
- Vorbereitung und Beratung in Visumsverfahren jeder Art
- Vertretung von Geflüchteten im Asylverfahren
- Beratung und Vertretung im Dublin-Verfahren
- Vorbereitung des sog. großen Interviews beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Vertretung bei geschlechtsspezifischer Verfolgung
- Vertretung bei politischer Verfolgung
- Insb. Vertretung von Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern
- Perspektivische Beratung im Aufenthaltsrecht: Welcher Aufenthalt kommt in Betracht?
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Einbürgerungsverfahren
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Familiennachzug – unsere Herzensangelegenheit
Ein Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit liegt auf der Vertretung zum Thema Familiennachzug und andere Visumsverfahren. Hier vertreten wir Sie gegenüber den Vertretungen des Auswärtigen Amtes – der Deutschen Botschaft, Organisationen wie IOM, externen Dienstleistern wie iDATA, VFS.GLOBAL u. a., den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt und nicht zuletzt vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht. Unsere Fachanwalts-Kanzlei im Familienrecht bietet zudem die zugeschnittene rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an, sofern sich im Rahmen des Familiennachzuges entsprechende Baustellen ergeben. Im Migrationsrecht verfügen wir über erfolgreiche Prozesserfahrung vor allen Gerichtsbarkeiten vom Verwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Im Rahmen eines ersten Gespräches loten wir mit Ihnen aus, wo Ihr Verfahren steht, welche Unterlagen fehlen und was die nächsten Schritte sind.
Wir setzen uns ein – außergerichtlich und gerichtlich.
Asylrecht – Schwerpunkt Afrikanische Länder
In asyl- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir neben Menschen aus Afghanistan, Iran, Syrien, Irak im Schwerpunkt Geflüchtete aus sämtlichen afrikanischen Ländern. Besondere Kenntnisse können wir für ostafrikanische Länder, wie Sudan, Südsudan, Tschad, Ruanda, Burundi, Eritrea und Somalia aufweisen.
Für folgende afrikanischen Herkunftsländer konnten wir für unsere Klientinnen und Klienten Erfolge erzielen:
Ägypten, Algerien, Angola, Äthiopien, Benin, Burundi, Elfenbeinküste, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Republik Kongo, Liberia, Libyen, Mali, Marokko, Nigeria, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tschad, Tunesien, Uganda
Darüber hinaus liegt unser Fokus besonders auf der politischen Verfolgung und der geschlechtsspezifischen Verfolgung als Fluchtgrund.
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim
Laura Elaine Hoffmann
Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Durch den weiteren Schwerpunkt im Migrationsrecht, insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des internationalen Familienrechts. Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im Opferrecht steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite.
Testimonials
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Vielen vielen dank, Frau Hoffmann! Sie sind die Beste. Ich war ungeduldig und sie haben mich immer wieder verstanden. Meine Kinder leben jetzt in Deutschland mit Aufenthalt. Vielen vielen dank an ihr Kanzlei!
5 von 5 — Anonym
Frau Hoffmann hat mein Frau und mich im Remonstrationverfahren gegen die Botschaft vertreten. Ausländerbehörde hat unseren Antrag erst abgelehnt. Im Widerspurch konnten wir alles dann aufklären und nun ist meine Frau hier. Ich bin sehr glücklich. Danke, Frau Hoffmann!
Anonym
Mrs. Hoffmann is an excellent lawyer in Asylum law. She is very experienced with Sudan cases as my case is. I am very happy to have found her as she is professional, open minded and takes care of the individual story. She knows a lot about Sudan and shows big interest especially in political questions. Five stars!
5 von 5 — Anonym
Sehr freundliche Kanzlei, bin absolut zufrieden. Besonders im Asyl- und Ausländerrecht sehr kompetent und fair.
Anonym
"Reueerklärung“ als Voraussetzung für Passbeschaffung unzumutbar: „Erstritten hat die Entscheidung Rechtsanwältin Laura Hoffmann (hammer-rechtsanwälte.de). Betroffen von einer solchen Praxis sind v.a. eritreische Geflüchtete.
FAQ
Häufige Fragen zum Migrationsrecht
Das Migrationsrecht begleitet Rechtsanwältin Hoffmann seit Anfang ihrer beruflichen Laufbahn. Der Familiennachzug stellt viele Familien vor unüberwindbare Hürden, bei denen wir Menschen gerne zur Seite stehen. Gleichzeitig ist diese Materie auch rechtlich für uns besonders spannend, da es hier häufig zu Gesetzesänderungen kommt, durch die in der Rechtsprechung viel Bewegung ist – sprich: Wir mögen es hier mitzugestalten.
Durch die Expertise als Fachanwältin für Familienrecht kann Rechtsanwältin Hoffmann Sie gerade im Familiennachzug erfolgreich unterstützen, da sich in dieser Thematik viele Schnittstellen verbinden.
Ihr Fall wird bei uns mit Herz und Verstand bearbeitet.
Im Rahmen des Familiennachzuges bzw. Ehegattennachzuges ist es möglich ein Visum zur Eheschließung in Deutschland zu beantragen. Es kann aber auch ratsam sein, die Eheschließung zunächst im Ausland durchzuführen und sodann das Verfahren anzustoßen. Dies hängt von verschiedenen Aspekten ab: Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Vorhandensein von Dokumenten, Lage im Herkunftsland.
Wir besprechen gerne mit Ihnen, welcher Weg für Sie und Ihre Familie sinnvoll ist.
Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich bereits im Antragsverfahren einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Es kann jedoch sinnvoll sein, da wir sehr früh prüfen, welche Unterlagen Sie benötigen und die Anträge vorbereiten. Besonders fatal ist es, wenn Termine bei IOM oder der Botschaft scheitern, weil die Antragsunterlagen fehlerhaft sind. So haben Ihre Angehörigen sonst monatelang umsonst auf diesen sehr wichtigen Termin gewartet.
Im Rahmen einer Ersteinschätzung klären wir dies gerne mit Ihnen ab, ob eine Vertretung erforderlich ist bzw. ab wann eine Vertretung involviert sein sollte. Grundsätzlich ist es ratsam für ein Remonstrationsverfahren oder eine Klage anwaltlichen Beistand beizuziehen, da wir die Akte des Auswärtigen Amtes und der Ausländerstelle beiziehen können. So können wir genau klären, woran das Visum gescheitert ist und welche Schritte erforderlich sind, um eine Abänderung der Entscheidung zu erwirken.
Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie für den Antrag keinen Anwalt benötigen, sagen wir Ihnen dies ehrlich.
In Deutschland ist der Ablauf des Asylverfahrens mit den Rechten und Pflichten von Asylsuchenden und der zuständigen Behörde im Asylgesetz geregelt. Viele dieser Regelungen beruhen auf dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem der Europäischen Union, das europaweit geltende Mindeststandards für das Asylverfahren festlegt. Die nationale Rechtsgrundlage ist das AsylG.
Sie müssen sich zunächst zeitnah nach Einreise bei einer zur Registrierung befugten Behörde melden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Bundespolizei, die Landespolizeibehörden, Aufnahmeeinrichtungen, das BAMF oder die Ausländerbehörden). Dort werden bei Ihnen erkennungsdienstliche Maßnahmen vorgenommen, worunter neben Angaben privater Informationen Fingerabdrücke genommen werden.
Die Frage, ob Asyl gewährt wird, wird durch das Asylverfahren geklärt. Sie müssen zunächst einen sogenannten Asylantrag stellen, der dann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft wird. Sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass ein Schutz aufgrund des Asylrechts besteht, wird das Asylverfahren positiv abgeschlossen und der Person Asyl gewährt. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens wird Ihnen ein Bleiberecht gewährt.
Sollte das BAMF nicht zu einem positiven Ergebnis kommen, wird das Asylverfahren mit einem negativen Bescheid beendet. Gegen diesen können Sie beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Hat Ihre Klage keine aufschiebende Wirkung, ist zusätzlich ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu stellen.
Zu beachten ist, dass nach der Dublin-Verordnung von 2003 der Mitgliedstaat der EU für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, über den die Einreise in das EU-Gebiet stattgefunden hat. Reisen Sie beispielsweise über die italienischen Gewässer ein, muss Italien als Einreisestaat das Asylverfahren durchführen. Dann ergeht eine sog. Unzulässigkeitsentscheidung, gegen die wir für Sie klagen können.
Neben dem Grundrecht auf Asyl bestehen weitere Formen des Schutzes für geflohene Personen. Neben dem Flüchtlingsschutz gemäß § 3 AsylG und dem subsidiären Schutz im Sinne des § 4 AsylG gibt es Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 6 bzw. 7 AufenthG, die im Aufenthaltsgesetz geregelt sind. Sollte Asyl nicht möglich sein, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes zu prüfen.
In der Regel bieten wir Ihnen zunächst eine sog. Ersteinschätzung an. Diese läuft telefonisch ab und kostet 59,95 EUR. Hier klären wir den aktuellen Stand Ihres Verfahrens und welche Optionen Sie haben.
Sofern Sie im Asylverfahren bereits einen Bescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, werden wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen in der Regel direkt tätig und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin, wenn Ihre Akte bei uns vorliegt, die dann durch das Verwaltungsgericht übermittelt wird.
Unsere Tätigkeit rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Da uns bewusst ist, dass Sie gerade im Asylverfahren in einer prekären Situation sind, bieten wir hier regelmäßig eine Ratenzahlung für unsere Tätigkeit ab. Sofern Sie sich im gerichtlichen Verfahren befinden, prüfen wir auch gerne, ob Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt.
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