bis Oktober 2021 †
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Hammer, aufgewachsen in Frankfurt am Main, war mehr als 40 Jahre tätig im Arbeits-, Verwaltungs-, Hochschul-, Verfassungs- und Kirchenrecht. Er hat in diesen Bereichen zahlreiche Fortbildungen veranstaltet, als Hochschullehrer gelehrt und geforscht, wissenschaftliche Gutachten erstellt, Bücher und Aufsätze veröffentlicht, als Justiziar beraten und als Anwalt vertreten. Er war – nicht nur – spezialisiert auf Rechtsfragen der Sozialwirtschaft, der Berufsverbände, der Kirchen und ihrer Einrichtungen, des öffentlichen Dienstes einschl. der Hochschulen, des kollektiven Arbeitsrechts und des Verfassungsrechts.
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