Schwerpunkt

Sozialrecht

Sozialrecht im Überblick

Von Krankenversicherung bis Schwerbehindertenrecht – wir sind für Sie da

Das Sozialrecht steht häufig im Zusammenhang mit anderen rechtlichen Gebieten und Fragestellungen wie dem Arbeitsrecht oder Familienrecht. Dabei stellt es sicher, dass der Staat das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip erfüllt. Erst seitdem in den 1970er Jahren ein einheitliches Sozialgesetzbuch geschaffen wurde, wird dieser Begriff verwendet. Die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte hat umfangreiches Fachwissen auf diesem Rechtsgebiet und vertritt Ihre Interessen professionell.

Das Sozialrecht ist von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den öffentlichen Verwaltungen und dem Bürger geprägt. Für die Entscheidung in sozialrechtlichen Konflikten zuständig ist die sogenannte Sozialbehörde mit eigener Verfahrensordnung (SGB X) sowie die Sozialgerichtsbarkeit als eigener Gerichtszweig mit eigener Prozessordnung (SGG).
 

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Wie kann unsere Kanzlei Sie im Sozialrecht unterstützen?

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Vorbereitung auf Begutachtungen
  • Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten
  • Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung
  • Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim

Laura Elaine Hoffmann

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Durch den weiteren Schwerpunkt im Migrationsrecht, insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des internationalen Familienrechts. Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im Opferrecht steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. 

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung

Anonym

Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!

Anonym

Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter!

Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit verschiedenen sozialen Sicherungssystemen und Leistungen befasst. Es zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürgern in unterschiedlichen Lebenssituationen soziale Absicherung zu bieten. Dazu gehören Bereiche wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und andere soziale Leistungen.

Das Sozialrecht deckt eine breite Palette von Bereichen ab, darunter das Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), das Sozialhilferecht, das Behindertenrecht, das Pflegerecht und das Kindergeldrecht, um nur einige zu nennen.

Die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Sozialrecht hängt oft von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen, dem Gesundheitszustand oder dem Familienstand des Antragstellers. In vielen Fällen stehen bestimmte Leistungen allen Bürgern zur Verfügung, während andere an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können.
Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen.
Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle:

  • Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“
  • Gleichstellung mit Schwerbehinderten
  • Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei
  • Behinderung
  • Eingliederungshilfe und persönliches Budget
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Pflegegrade (vormals Pflegestufen)

Die soziale Förderung ist eine von drei wichtigen Funktionen des Sozialrechts. Außerhalb der zusammengefassten Sozialrechte im SGB gibt es weitere Ansprüche, die durch die soziale Förderung normiert sind. Dies sind insbesondere:

  • Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die in Deutschland nach dem Wohngeldgesetz Menschen zugutekommt, die aufgrund eines geringen Einkommens einen Zuschuss zu ihrer Miete, sog. Mietzuschuss, oder zu den laufenden Kosten einer selbst genutzten Wohnimmobilie, sog. Lastenzuschuss beantragen können.

  • Kindergeld und Kindergeldzuschlag

Kindergeld ist eine Transferleistung zugunsten von Erziehungsberechtigten und gehört zum Familienlastenausgleich. Je nachdem in welchen Einkommensverhältnissen die Familie des Kindes lebt, handelt es sich bei Kindergeld um eine Steuervergütung oder um eine Sozialleistung. Kinderzuschlag kann darüber hinaus zusätzlich gewährt werden.

  • Elterngeld (früher Erziehungsgeld)

Elterngeld ist eine Transferleistung, die vom Nettoeinkommen abhängt und Eltern bezogen zeitlich befristet als Entgeltersatz geleistet wird. Das Elterngeld soll einen Ausgleich für konkrete Nachteile in der frühen Phase der Familienplanung schaffen.

  • Ausbildungsförderung

Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie studierenden geleistet. Während Schülerinnen und Schüler die Leistung als Zuschuss erhalten, wird auszubildenden und Studierenden die Leistung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt.

  • Meister-BAföG

Von der regulären Ausbildungsförderung zu unterscheiden ist das sog. Meister-BAföG, das die berufliche Aufstiegsförderung von Handwerkern und anderen Meisterberufen finanziell unterstützt. Dieses ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. 

Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen, wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen haben, Schwierigkeiten bei der Antragstellung auftreten oder wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Ein Anwalt kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vertreten, Widersprüche einlegen, bei Klagen vor den Sozialgerichten unterstützen und sicherstellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

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Wie kann unsere Kanzlei Sie im Sozialrecht unterstützen?

Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittmaterie, die zahlreiche Rechtsgebiete vereint. Zum Beispiel deckt es folgende Bereiche ab:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Pflegeversicherung
  • Sozialversicherung und Arbeitsförderung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Soziale Kinder- und Jugendhilfe
  • Soziale Förderungen und Entschädigungen (Wohngeld, Kindergeld, Gewaltopferentschädigung etc.)
  • weitere Themen

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