Familienrecht

Kindschaftsrecht

Das Familienrecht ist ein facettenreiches und sensibles Rechtsgebiet, das eine breite Palette von Angelegenheiten abdeckt, die das Zusammenleben von Familien und insbesondere die Rechte und Interessen von Kindern betreffen. Innerhalb des Familienrechts nimmt das Kindschaftsrecht eine herausragende Stellung ein und ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in jeder Familienkonstellation gewahrt wird.

Das Kindschaftsrecht befasst sich eingehend mit den rechtlichen Belangen von Kindern und ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten. Es verfolgt das Ziel, eine sichere und liebevolle Umgebung für Kinder zu schaffen und sicherzustellen, dass sie in ihrem Aufwachsen bestmöglich unterstützt werden. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben wir uns ganz auf das Kindschaftsrecht spezialisiert und verstehen die immensen Herausforderungen, vor denen Familien in diesem Bereich stehen.

Welche Bereiche gehören in das Kindschaftsrecht?

Im Kindschaftsrecht werden verschiedene entscheidende Bereiche behandelt, die das Wohl und die Rechte von Kindern und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten betreffen. Dazu gehören:

Hierbei geht es um die Entscheidungen bezüglich der Erziehung und Pflege des Kindes sowie das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind.

Diese Bereiche umfassen die rechtliche Zuständigkeit für die persönlichen Angelegenheiten des Kindes, die Verwaltung des Vermögens und die Entscheidungen zur Gesundheitsfürsorge.

Hierbei wird festgelegt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und in einigen Fällen wird das Wechselmodell angewendet, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt.

Dies bezieht sich auf die rechtliche Regelung des Namens des Kindes, einschließlich Namensänderungen oder Doppelnamen.

Diese Bereiche behandeln die rechtlichen Aspekte der Adoption von Kindern, die Feststellung der Vaterschaft sowie die Anfechtung der Vaterschaft in bestimmten Situationen.

Hierbei steht der Schutz des Kindeswohls im Mittelpunkt, und es werden Maßnahmen ergriffen, um das Kind vor Gefahren zu bewahren. Die internationale Kindesentführung bezieht sich auf Fälle, in denen ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt.

Diese Themen betreffen die rechtliche Vertretung und Betreuung von Kindern, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind, sei es aufgrund von Todesfällen, Krankheit oder anderen Umständen. Ein Vormund, Ergänzungspfleger oder Pfleger wird bestellt, um die Interessen des Kindes zu schützen und zu vertreten.

  • Vertretung gegenüber dem Jugendamt und Familiengericht
  • Beantragung einer Vormundschaft, Pflegschaft
  • Abwendung einer Vormundschaft, Pflegschaft
  • Beratung und Unterstützung von Vormündern, Pflegeeltern, Ergänzungspflegern
  • Gestalten von Sorgerechtsverfügungen
  • Gestalten von Sorgerechtsvollmachten

Kurzfristige Beratung bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt möglich

Gerade bei Inobhutnahmen drängt die Zeit und Sie benötigen kurzfristigen anwaltlichen Beistand, da häufig ein Termin beim Familiengericht ansteht. In diesen Fällen ist es möglich, Ihnen sehr kurzfristig einen Beratungstermin zu geben und Sie ggf. auch in einem gerichtlichen Termin dann anwaltlich zu vertreten.

Die wichtigsten Begriffe

Die wichtigsten Begriffe haben wir für Sie hier zusammengefasst. Die aufgeführten Bereiche des Kindschaftsrechts sind oft miteinander verknüpft und können in verschiedenen Situationen auftreten. 

Das Sorgerecht bezieht sich auf die Entscheidungsbefugnis und Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten in Bezug auf das Kind. Dies umfasst Entscheidungen zu Erziehung, Gesundheit, Bildung und Religion des Kindes.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es kann alleinig bei einem Elternteil liegen oder gemeinsam ausgeübt werden.

Das Umgangsrecht betrifft das Recht eines Elternteils oder eines Dritten, das Kind zu sehen und Kontakt zu ihm zu haben. Dies kann im Falle von Trennung oder Scheidung von Bedeutung sein.

Dieser Bereich regelt die finanzielle Verantwortung der Eltern für die Bedürfnisse des Kindes, einschließlich Unterhaltszahlungen für Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Bildung.

Das Namensrecht betrifft die Frage, welchen Nachnamen das Kind tragen soll, insbesondere wenn die Eltern getrennte Nachnamen haben.

In Fällen, in denen die Vaterschaft eines Kindes angezweifelt wird, kann das Kindschaftsrecht Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft regeln.

Das Wohl des Kindes ist Dreh- und Angelpunkt im Kindschaftsrecht. In Fällen von Misshandlung, Vernachlässigung oder anderen Formen des Kindesmissbrauchs können Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Das Kindschaftsrecht regelt auch den Prozess der Adoption, bei dem die rechtliche Elternschaft eines Kindes auf eine andere Person übertragen wird.

Wenn die Eltern ihre elterlichen Pflichten nicht erfüllen können oder dürfen, kann das Gericht Pflegeeltern oder einen Vormund für das Kind ernennen.
 

In grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten kann es zu Fällen von Kindesentführung kommen, die durch das Kindschaftsrecht und internationale Abkommen geregelt werden.

Das Kindschaftsrecht berücksichtigt auch die Rechte und Interessen des Kindes, insbesondere das Recht auf Gehör und auf eine sichere und förderliche Umgebung.
 

Wann brauche ich einen Anwalt für Kindschaftsrecht? / Wie kann ein Anwalt helfen?

Die Frage nach dem Zeitpunkt, an dem Sie die Dienste eines Anwalts für Kindschaftsrecht in Anspruch nehmen sollten, ist berechtigt. Grundsätzlich ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen, insbesondere wenn es um Angelegenheiten geht, die das Wohl Ihres Kindes betreffen. Ein Anwalt kann Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, darunter:

  • Scheidung und die damit verbundenen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht
  • Klärung von Unterhaltsansprüchen, sei es der nacheheliche Unterhalt oder Unterhaltszahlungen für das Kind
  • Auseinandersetzung über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Fragen im Zusammenhang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften

Unser Team ist darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren individuellen Bedürfnissen und den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht werden. Wir stehen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zur Seite und setzen uns leidenschaftlich für Ihre Interessen ein.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Hildesheim

Wir sind stolz darauf, als Fachanwalt für Familienrecht in Hildesheim tätig zu sein und die Gemeinschaft vor Ort zu unterstützen. Unser Ziel ist es, Ihnen in den schwierigsten Zeiten Ihres Familienlebens beizustehen und Ihnen die bestmögliche rechtliche Beratung und Vertretung zu bieten.

Unsere Fachanwältin für Familienrecht verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet und sind bestrebt, für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir sind nicht nur Experten in rechtlichen Fragen, sondern auch einfühlsame Berater, die sich für Ihr Wohl und das Wohl Ihrer Familie einsetzen.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim

Laura Elaine Hoffmann

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Durch den weiteren Schwerpunkt im Migrationsrecht, insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des internationalen Familienrechts. Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im Opferrecht steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. 

Testimonials

Unsere bisherigen Mandant:innen haben uns vertraut und positive Erfahrungen mit unserer Kanzlei gemacht. Hier sind einige ihrer Kommentare:

Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help.

5 von 5 — Anonym

Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist.

Anonym

Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse.

Anonym

FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Kindschaftsrecht. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtlichen Rat benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ein Fachanwalt für Familienrecht hat eine zusätzliche Qualifikation und vertieftes Wissen auf dem Gebiet des Familienrechts. Dies bedeutet, dass er oder sie spezialisiert ist und umfassende Erfahrung in diesem Bereich hat.

Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen der Parteien und der Dauer der Ehe. Unsere Anwältinnen und Anwälte können Sie dabei unterstützen, den angemessenen Unterhaltsbetrag zu ermitteln.

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft betrifft in erster Linie die finanziellen Aspekte einer Ehe. Im Kindschaftsrecht kann er relevant werden, wenn es um die Verteilung von Vermögen oder finanzielle Unterstützung für das Kind geht. Ein Anwalt kann Ihnen erklären, wie der Güterstand in Ihrem Fall eine Rolle spielt.

Eingetragene Lebenspartnerschaften haben ähnliche rechtliche Auswirkungen wie Ehen, insbesondere wenn es um Themen wie elterliche Sorge, Unterhalt und Umgangsrecht für Kinder geht. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie darüber informieren, wie diese Aspekte in Ihrer Lebenspartnerschaft geregelt werden.

Ein Anwalt kann in internationalen Kindesentführungsfällen bei der Einhaltung internationaler Abkommen und bei der Wahrung der Rechte des Kindes helfen. Im Kindesschutz kann er bei der Einleitung von Schutzmaßnahmen und der Zusammenarbeit mit relevanten Behörden tätig werden.

Das Kindschaftsrecht hat das Wohl des Kindes als oberste Priorität. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Interessen des Kindes angemessen berücksichtigt und geschützt werden, insbesondere in Zeiten von Familienkonflikten oder -veränderungen.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Kindschaftsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Wir setzen uns leidenschaftlich für das Wohl von Kindern ein und bieten individuelle rechtliche Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Kindschaftsrechts. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen und Zielen unserer Mandantinnen, Mandanten und ihrer Kinder gerecht werden.

Durch unsere Schnittstellen zum Sozialrecht, Migrationsrecht, Strafrecht und Opferrecht, können wir Sie auch über den Tellerrand hinaus beraten.

Wir vertreten Sie in Kindschaftssachen nicht nur in Hildesheim, sondern auch überregional.

Das Sorgerecht bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für die Entscheidungen bezüglich der Erziehung, Gesundheitsfürsorge, Bildung und religiösen Erziehung des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hingegen betrifft die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein Elternteil kann das Sorgerecht haben, während das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem anderen Elternteil liegt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt, bei welchem Elternteil das Kind lebt.

Das Umgangsrecht regelt das Recht eines Elternteils oder eines Dritten, das Kind zu sehen und Kontakt zu ihm zu haben, wenn es nicht bei diesem Elternteil lebt. Die Regelungen für das Umgangsrecht können durch gerichtliche Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden. Änderungen am Umgangsrecht können in der Regel beantragt werden, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben, z. B. wenn sich die Wohnsituation oder die Bedürfnisse des Kindes geändert haben. Eine Änderung erfordert ggf. einen Antrag an das Gericht.

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt des Kindschaftsrechts. Gerichte und Behörden, wie das Jugendamt, berücksichtigen immer das Wohl des Kindes, wenn es um Entscheidungen in Bezug auf Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht und andere Angelegenheiten geht. Das Wohl des Kindes wird anhand verschiedener Faktoren bewertet, darunter die emotionale Bindung zum Elternteil, die Stabilität des Umfelds, die Fähigkeit der Eltern zur Kooperation und Kommunikation sowie das Alter und die Bedürfnisse des Kindes. Das Kindschaftsrecht zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Entscheidungen im besten Interesse des Kindes getroffen werden, ggf. auch unabhängig von den Wünschen der Eltern.

Der Begriff der Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vielfach im Gesetz verwendet wird, aber an keiner Stelle klar definiert wird. Grundsätzlich gilt im Familienrecht, dass viele Entscheidungen immer das Wohl des Kindes im Blick haben müssen. Die Rechtsprechung hat sich oftmals mit dem Begriff der Kindeswohlgefährdung auseinandergesetzt und ihn immer wieder neu definiert oder ausgelegt. Von einer Kindeswohlgefährdung ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Rede,

  • wenn eine gegenwärtige Gefahr vorliegt
  • die mit ziemlicher Sicherheit bei weiterer Entwicklung der Dinge
  • zu einer erheblichen Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes


führen wird.

Grundsätzlich bedeutet dies, dass noch kein Schaden eingetreten sein muss, aber das Jugendamt davon ausgeht, dass der Eintritt eines Schadens kurz bevorstehen könnte. §42 SGB VIII und §8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII ermöglichen in bestimmten Fällen dem Jugendamt dann die Inobhutnahme des Kindes. Der Entzug der elterlichen Sorge droht. Diese Situation stellt für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation dar, die viel Fingerspitzengefühl abverlangt.

Mit einer Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind wird juristisch eine Eltern-Kind-Beziehung begründet, ohne dass es auf die biologische Herkunft ankommt. Dabei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Adoptionsformen:

  • Adoptionen von Pflegekindern
  • Beratung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Stiefkindadoptionen
  • Sukzessivadoption
  • Erwachsenenadoption, Volljährigenadoption
  • Verwandtenadoptionen
  • Adoptionen im Inland
  • Adoptionen im Ausland
  • Anerkennung von Adoptionen
  • Probleme bei der Einwilligung zur Adoption
  • Aufhebung der Adoption


Die anwaltliche Beratung in einem Adoptionsverfahren kann die Klärung einzelner Probleme sein, bspw. bei einer Auskunftsverweigerung der leiblichen Eltern oder einzelner familien- und erbrechtliche Probleme. Auswirkungen können Adoptionen im Bereich des Migrationsrechts haben, wenn sich Fragen nach einem aufenthaltsrechtlichen Status oder der Staatsbürgerschaft ergeben. Bei Inlandsadoptionen mit Auslandsberührung kann sich die Frage stellen, ob das Recht des Herkunftslandes des Kindes für die Adoption maßgeblich sein kann. 
Dies richtet sich nach dem internationalen Privatrecht. Bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland (sog. Auslands- oder Internationale Adoption) wird ein spezielles Vermittlungsverfahren vorgeschaltet, dass sich nach dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption richtet.

Möglich ist auch, Sie durch das gesamte Adoptionsverfahren zu begleiten und Sie insbesondere bei den zahlreichen bürokratischen und formalen Hürden zu unterstützen. Am Anfang einer solchen Zusammenarbeit steht immer eine Erstberatung, in der wir Ihnen einen Überblick über das Adoptionsverfahren sowie seine Voraussetzungen und Ihre persönliche Situation mit Ihnen erörtern und abschätzen. Auf Wunsch begleiten wir Sie dann auch durch das gesamte Adoptionsverfahren. In diesem Fall würden wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung abschließen, da unsere Zusammenarbeit dann auf einen längeren Zeitraum angelegt ist. Eine solche Vereinbarung schafft für Sie dann vor allem Kostentransparenz.

Die Erstberatung, in der wir Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren, kann selbstverständlich auch unabhängig von einer Vertretung im Adoptionsverfahren erfolgen.

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