Sorgerecht einklagen

Sorgerecht einklagen - Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können

26. März 2025 | von Laura Elaine Hoffmann

Als Fachanwältin für Familienrecht begegnen mir täglich Eltern, die um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen. Die Frage "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" gehört zu den emotional aufgeladensten Themen im Familienrecht. Wenn Sie als Mutter oder Vater vor dieser Herausforderung stehen, ist es wichtig, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu kennen - und einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite zu haben.

Sorgerecht einklagen
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Übersicht:

  1. Was bedeutet Sorgerecht überhaupt?
  2. Wann kann man das Sorgerecht einklagen?
  3. Wie kann ich das Sorgerecht einfordern und einklagen?
  4. In welchen Fällen bekommt der Vater das alleinige Sorgerecht?
  5. Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern?
  6. Was kostet es, das Sorgerecht einzuklagen?
  7. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Sorgerecht
  8. Fazit: Das Wichtigste zum Thema Sorgerecht einklagen
  9. Häufig gestellte Fragen zum Thema Sorgerecht einklagen

 

1. Was bedeutet Sorgerecht überhaupt?

Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Hierzu gehören die Personensorge und die Vermögenssorge. Die Personensorge bezieht sich auf alle Entscheidungen zur Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes. Die Vermögenssorge betrifft die Verwaltung des Vermögens des Kindes.

Nach deutschem Recht steht Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zu. Doch in bestimmten Situationen kann es nötig sein, das alleinige Sorgerecht einzuklagen oder eine gerichtliche Entscheidung über die Ausübung der elterlichen Sorge herbeizuführen.

 

Anwalt Familienrecht Hildesheim

 

 

Mehr zum Umgangs- und Sorgerecht lesen Sie in diesem Artikel.

 

 

2. Wann kann man das Sorgerecht einklagen?

Für nicht verheiratete Eltern gilt: Nach der Geburt hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann durch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt nur der Weg über das Familiengericht. 

Bei verheirateten Eltern besteht das gemeinsame Sorgerecht automatisch – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Ein Elternteil kann nur dann das alleinige Sorgerecht einklagen, wenn dies im Interesse des Kindes erforderlich ist.

Gründe für ein gerichtliches Vorgehen können sein:

  • Verweigerung des Sorgerechts durch die Mutter ohne nachvollziehbare Gründe
  • Gefährdung des Kindeswohls durch den anderen Elternteil (z. B. Gewalt, Vernachlässigung, Suchtprobleme)
  • Dauerhafte Kontaktverweigerung: Ein Elternteil verhindert absichtlich und dauerhaft den Kontakt zum anderen
  • Unüberbrückbare Kommunikationsprobleme, die gemeinsame Entscheidungen unmöglich machen
  • Langfristige Abwesenheit oder Überforderung eines Elternteils

 

Ein Beispiel: Vater kämpft um Mitsorgerecht

Thomas ist Vater eines dreijährigen Sohnes. Er und die Mutter des Kindes waren nie verheiratet und haben sich kurz nach der Geburt getrennt. Obwohl Thomas regelmäßig Umgang mit seinem Sohn hat und zuverlässig Unterhalt zahlt, wird er bei wichtigen Entscheidungen systematisch ausgeschlossen - etwa bei der Kindergartenwahl oder bei ärztlichen Behandlungen. 

Sein Wunsch nach gemeinsamer Verantwortung wird ignoriert. Deshalb stellt Thomas beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Gericht prüft die elterliche Kooperationsfähigkeit und das Kindeswohl. Da keine kindeswohlgefährdenden Gründe gegen Thomas vorliegen, wird das gemeinsame Sorgerecht nach einigen Monaten gerichtlich angeordnet. So kann Thomas endlich auf Augenhöhe mitentscheiden.

3. Wie kann ich das Sorgerecht einfordern und einklagen?

Der Weg zum Sorgerecht einklagen führt über das Familiengericht. Die folgende Schritte sind dabei zentral:

  1. Antragstellung: Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag, idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung. Eine klare Begründung mit Bezug zum Kindeswohl ist entscheidend.
  2. Anhörungen: Das Gericht lädt beide Elternteile zur persönlichen Anhörung. Kinder werden ebenfalls angehört.
  3. Einbindung des Jugendamts: Das Jugendamt gibt eine fachliche Einschätzung ab – z. B.  zur Erziehungsfähigkeit beider Eltern.
  4. Verfahrensbeistand: In sensiblen Fällen wird ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt.
  5. Gutachten: Bei strittigen oder komplexen Fällen kann ein familienpsychologisches Gutachten beauftragt werden.
  6. Entscheidung des Gerichts: Auf Basis aller Informationen trifft das Gericht eine Entscheidung – maßgeblich ist dabei immer das Kindeswohl.

 

Hinweis: Ein Verfahren kann sich über mehrere Monate ziehen, insbesondere wenn Gutachten erforderlich sind. Geduld und eine gute rechtliche Vertretung zahlen sich aus.

4. In welchen Fällen bekommt der Vater das alleinige Sorgerecht?

Ein Vater kann das alleinige Sorgerecht einklagen, wenn:

  • Die Mutter das Kindeswohl gefährdet (z. B. durch Sucht, Gewalt, Vernachlässigung)
  • Der Vater das Kind nachweislich besser fördern kann (z. B. stabileres Umfeld, klarere Strukturen)
  • Das Kind selbst den Wunsch äußert, ausschließlich beim Vater zu leben
  • Die Mutter wiederholt gegen gerichtliche Umgangsregelungen verstößt
  • Der Kontakt zum Vater systematisch verhindert wird

 

Gerichte wägen sorgfältig ab, ob ein Entzug des Sorgerechts gerechtfertigt ist. Der Fokus liegt immer auf dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes – nicht auf einem „Elternstreit“.

 

Opferrecht Anwalt

 

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5. Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern?

Ja – bei nicht verheirateten Eltern liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter. Ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge ist zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Verweigert sie diese, kann der Vater gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht einklagen.

Wichtig: Das Gericht wird dem Antrag in aller Regel stattgeben, sofern keine Gründe gegen das Kindeswohl sprechen. Eine bloße Weigerung oder gestörte Kommunikation reicht nicht aus.

Bei verheirateten Eltern gilt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung weiter, es sei denn, ein Elternteil beantragt ausdrücklich das alleinige Sorgerecht – mit entsprechender Begründung.

6. Was kostet es, das Sorgerecht einzuklagen?

Die Kosten variieren je nach Fall. Im Schnitt setzen sie sich für ein Sorgerechtsverfahren zusammen aus:

  • Gerichtskosten: etwa 300 bis 1.500 Euro, abhängig vom Verfahrenswert
  • Anwaltskosten: je nach Umfang und Dauer des Verfahrens zwischen 1.000 und 2.000 Euro
  • Kosten für Sachverständigengutachten: zwischen 2.000 und 5.000 Euro (falls erforderlich)

 

Bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, die je nach Einkommenssituation die Kosten teilweise oder vollständig übernimmt.

Ein Beispiel: Mutter erkämpft alleiniges Sorgerecht zum Schutz des Kindes

Sabine ist Mutter eines sechsjährigen Sohnes. Nach der Trennung von ihrem Ex-Partner haben sie zunächst das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Mit der Zeit zeigt der Vater jedoch zunehmend problematisches Verhalten: Bei Besuchen wird er dem Kind gegenüber verbal aggressiv und erscheint häufig unter Alkoholeinfluss. Trotz gemeinsamen Sorgerechts trifft er wichtige Entscheidungen über den Kopf der Mutter hinweg und gefährdet das Kind durch unzuverlässiges Verhalten.

Aus Sorge um das Kindeswohl stellt Sabine einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht.Das Gericht ordnet ein psychologisches Gutachten an, das die Bedenken bezüglich des Verhaltens des Vaters bestätigt. Nach einem umfassenden Verfahren erhält Sabine das alleinige Sorgerecht, während dem Vater ein begleiteter Umgang zugesprochen wird. Diese Regelung dient dem Schutz des Kindes und schafft klare Verhältnisse, die dem Kindeswohl entsprechen.

7. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Sorgerecht

Sorgerechtsverfahren sind emotional und juristisch komplex. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie mit Erfahrung, Empathie und klarem Fokus auf das Wohl Ihres Kindes.

Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie, um Ihre Rechte durchzusetzen – außergerichtlich oder vor Gericht. Wenn Sie darüber nachdenken, das Sorgerecht einzuklagen, lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Hildesheim für ein persönliches Erstgespräch – wir sind für Sie da.

8. Fazit: Das Wichtigste zum Thema Sorgerecht einklagen

  • Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab bei jeder Entscheidung
  • Nicht verheiratete Väter können das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen
  • Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn dies dem Kindeswohl dient
  • Die Kosten für ein Sorgerechtsverfahren variieren zwischen 1.300 und 9.500 Euro, Verfahrenskostenhilfe ist möglich
  • Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel 3 bis 12 Monate
  • Sachverständigengutachten können in komplexen Fällen angeordnet werden
  • Professionelle rechtliche Beratung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich

 

9. Häufig gestellte Fragen zum Thema Sorgerecht einklagen

Kann ein nicht verheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht einklagen?

Ja, wenn die Mutter einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung nicht zustimmt, kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts stellen. Das Gericht wird diesem in der Regel stattgeben, es sei denn, das gemeinsame Sorgerecht widerspricht dem Kindeswohl.

Wie lange dauert ein Sorgerechtsverfahren?

Ein Sorgerechtsverfahren dauert je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts zwischen 3 und 12 Monaten. Wird ein Sachverständigengutachten benötigt, kann sich die Dauer verlängern.

Kann die Mutter dem Vater das Sorgerecht verweigern?

Bei nicht verheirateten Paaren hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht und kann die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht verweigern. Der Vater kann jedoch gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Bei verheirateten Paaren besteht das gemeinsame Sorgerecht automatisch und bleibt auch nach einer Scheidung bestehen.

Was kostet es, das Sorgerecht einzuklagen?

Die Gesamtkosten liegen zwischen etwa 1.300 und 9.500 Euro, abhängig vom Umfang des Verfahrens und eventuell notwendigen Gutachten. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Welche Gründe reichen aus, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Gründe können sein: Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil, massive und dauerhafte Kommunikationsprobleme, die gemeinsame Entscheidungen unmöglich machen, Suchtprobleme, häusliche Gewalt oder die dauerhafte Verhinderung des Umgangs mit dem anderen Elternteil.

Bildquellennachweis: pixelshot | Canva.com