Ehevertrag

Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick

05. Juni 2024 | von Laura Elaine Hoffmann

Der Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der für die Ehe bestimmte wirtschaftliche, rechtliche und familienrechtliche Grundlagen vorsehen kann, z.B. wie mit dem Vermögen der Ehepartner umgegangen werden soll. Vor allem aber kann der Ehevertrag schon bei der Eheschließung, wenn beide Ehepartner oder Verlobte noch nicht an eine Trennung denken wollen, regeln, was im Falle einer Scheidung in unterhaltsrechtlicher und familienrechtlicher Hinsicht geschehen soll.

Für den Inhalt des Ehevertrages gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, so dass den Ehepartnern bei Abschluss des Ehevertrages ein breites Instrumentarium zur Verfügung steht, was sie entsprechend ihren individuellen Verhältnissen und Wertvorstellungen regeln möchten. Häufig wird in einem Ehevertrag die güterrechtliche Auseinandersetzung der Ehepartner abweichend vom gesetzlichen Regelfall des Zugewinnausgleichs geregelt oder dieser modifiziert und den persönlichen Bedürfnissen und Erfordernissen angepasst.

Ehevertrag
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung oder Beratung im Bereich Familienrecht? Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info@hammer-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter: 05121 / 20 80 90

Außerdem können Fragen des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhalts geregelt werden. Sind Kinder in der Ehe vorhanden oder geplant, können im Ehevertrag auch Regelungen zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht oder zum Kindesunterhalt getroffen werden. Der Ehevertrag kann den Ehepartnern helfen, Streit und Kosten im Falle einer Scheidung zu vermeiden.

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und informiert in diesem Beitrag über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten, wann und wie ein Ehevertrag geschlossen wird sowie in welchen Konstellationen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.

Übersicht:

  1. Was ist ein Ehevertrag?
  2. Was regelt der Ehevertrag?
  3. Muss der Ehevertrag vor der Eheschließung abgeschlossen werden?
  4. Kann man einen Ehevertrag ohne Notar machen?
  5. Wo kann ich einen Ehevertrag prüfen lassen?
  6. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
  7. Kann ein Ehevertrag geändert werden?
  8. Wie kann eine Fachanwältin für Familienrecht Verlobten und Ehepartnern helfen und beraten?
  9. Fazit
  10. FAQ's

 

1. Was ist ein Ehevertrag?

Die Eheschließung hat für die Ehepartner weitreichende wirtschaftliche und familienrechtliche Folgen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt gemäß § 1363 Abs. 1 BGB der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner behält zwar sein Vermögen, aber im Falle einer Scheidung sind die Ehepartner verpflichtet, den Zugewinn zu ihrem Vermögen während der Ehe auszugleichen.

Dabei wird das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung mit dem Vermögen zu Beginn der Ehe verglichen und der Zugewinn ermittelt. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt, muss er diesen zur Hälfte an den anderen Ehepartner abgeben.

Ehevertrag kann Güterstand anders regeln

Diese Aufteilung bzw. der gesetzliche Güterstand ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Bereits § 1363 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB eröffnet die Möglichkeit, durch Vertrag etwas anderes über den Güterstand zu regeln. Ein derartiger Vertrag ist der Ehevertrag. Der Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern, um bestimmte Regelungen für die Ehe und den Fall einer Scheidung zu treffen, wie z.B. den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt.

Da einer der Grundsätze des Zivilrechts die Vertragsfreiheit ist, können die Ehepartner relativ frei bestimmen, was sie in einem Ehevertrag regeln wollen. Allerdings gibt es auch Grenzen der Vertragsfreiheit, wie z.B. die Sittenwidrigkeit oder der Grundsatz von Treu und Glauben, nach denen ehevertragliche Regelungen unzulässig und damit nichtig sein können. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Ehevertrag einseitige Lastenverteilungen enthält oder wenn ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung der Ehe nicht angemessen ausgeglichen werden.

Sie haben offene Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 05121 / 20 80 90 oder per E-Mail an: info@hammer-rechtsanwaelte.de

Ehevertrag kann Scheidungsverfahren vereinfachen 

Neben der Frage des Güterstandes und der Abweichung vom gesetzlichen Güterstand sollte der Ehevertrag vor allem auch Fragen des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der Rentenanwartschaften und des nachehelichen Unterhalts regeln. Diese vor einer Trennung getroffenen Regelungen führen im Scheidungsfall zu einer erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung des Scheidungsverfahrens.

2. Was regelt der Ehevertrag?

Da für den Ehevertrag Vertragsfreiheit gilt, kann im Ehevertrag alles geregelt werden, was die Ehepartner nach ihren Bedürfnissen und der persönlichen Situation regeln wollen. Dazu gehören neben der Festlegung des Güterstandes auch Fragen des Versorgungsausgleichs und Unterhaltsregelungen für den Fall der Scheidung. Sind in der Ehe Kinder vorhanden, können im Ehevertrag auch Regelungen zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt getroffen werden.

Festlegung des Güterstands oder Modifikation des Zugewinnausgleichs

Auch wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Ehevertrag nicht abgeändert wird, können im Ehevertrag Modifikationen und Regelungen zur Zugewinngemeinschaft getroffen werden. Für den Güterstand und seine Modifikationen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die nach steuerlichen, erbrechtlichen und persönlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden sollten.

Versorgungsausgleich: Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften

Der Versorgungsausgleich als zweite große Thematik in Eheverträgen betrifft den Ausgleich der von den Ehepartnern während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der privaten Altersvorsorge und in anderen Versorgungswerken. Durch den Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich nach bestimmten Regeln vereinbart, gegenüber der gesetzlichen Regelung modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden.

Ein gänzlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann jedoch nachträglich unwirksam werden, wenn sich die Ehe oder die persönlichen/beruflichen/finanziellen Verhältnisse anders entwickeln als bei Abschluss des Ehevertrages angenommen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Ehepartner bei Abschluss des Ehevertrages finanziell unabhängig war und kein Kinderwunsch bestand.

Wenn dann aber ein Kind zur Welt gekommen ist und damit die finanzielle Unabhängigkeit wegen der Erziehung des Kindes nachträglich weggefallen ist, kann die ursprüngliche Regelung im Ehevertrag unwirksam werden.

Nachehelicher Unterhalt

Die dritte große Thematik, die in einem Ehevertrag geregelt werden kann, betrifft die Unterhaltsansprüche. Die gesetzlichen Regelungen zum Ehegattenunterhalt können abgeändert, modifiziert oder ausgeschlossen werden.

Ein Verzicht eines Ehepartners auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes ist jedoch in der Regel unzulässig. Im Ehevertrag kann z.B. ein Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr gemeinsamer Kinder hinaus vereinbart werden.

3. Muss der Ehevertrag vor der Ehe abgeschlossen werden?

Der Ehevertrag kann jederzeit vor oder während der Ehe geschlossen werden. Es ist nicht notwendig, den Ehevertrag vor der Eheschließung abzuschließen. Es ist auch möglich, den Vertrag erst am Ende der Ehe abzuschließen, wenn eine Trennung absehbar oder bezweckt ist.

Mit einem Ehevertrag als so genannter Scheidungsfolgenvereinbarung legen die Ehepartner fest, wie die Scheidung abgewickelt werden soll, was beispielsweise für den Unterhalt bzw. den Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, die Aufteilung des Hausrats, die Zukunft des gemeinsamen Immobilieneigentums und der Ehewohnung, den Versorgungsausgleich oder die güterrechtlichen Folgen und den Zugewinnausgleich gelten soll.

Sind mit der Scheidungsfolgenvereinbarung alle Ansprüche geklärt und besteht zwischen den Ehepartnern Einigkeit über die Scheidung, kann damit das beschleunigte Verfahren der einvernehmlichen Scheidung eingeleitet werden.

4. Kann man einen Ehevertrag ohne Notar machen?

Der Ehevertrag unterliegt bestimmten Formvorschriften, die zu seiner Wirksamkeit eingehalten werden müssen. Die Vorschrift des § 1410 BGB sieht vor, dass ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner vor einem Notar geschlossen werden muss. Für die notarielle Beurkundung sind Notargebühren zu zahlen, die sich am Wert des Vermögens der Ehepartner orientieren.

Eine notarielle Beurkundung ist auch dann erforderlich, wenn der Ehevertrag als Scheidungsfolgenvereinbarung notwendige Regelungen z.B. zum Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB) und zum Versorgungsausgleich (§ 1585c BGB, § 7 Abs. 1 VersAusglG) enthält.

Ohne notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag unwirksam.

5. Wo kann ich einen Ehevertrag prüfen lassen?

Die Regelungen und Wirkungen eines Ehevertrages sind komplex. Verlobte und Ehepaare, die einen Ehevertrag abschließen möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Familienrecht über die Notwendigkeit und sinnvolle Regelungen eines Ehevertrags beraten lassen.

Ein Fachanwalt kann auf die individuellen Bedürfnisse des Ehepaares, die Vermögensverhältnisse, die familiäre Situation und auch die berufliche Situation eingehen und einen entsprechenden Entwurf für einen Ehevertrag erstellen. Der Ehevertrags-Entwurf berücksichtigt die Wünsche und Lebenssituationen, die die Ehepartner mit einem solchen Ehevertrag regeln wollen.

Entwurf eines Ehevertrages durch den Fachanwalt ratsam

Die Beratung und der Entwurf eines Ehevertrages durch einen Fachanwalt für Familienrecht ersetzt jedoch nicht den abschließenden Gang zum Notar. Der Ehevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit stets der notariellen Beurkundung.

Auch wenn Ehepaare ihren bereits bestehenden Ehevertrag aufgrund veränderter privater, beruflicher oder ehelicher/familiärer Verhältnisse abändern wollen, ist ein Fachanwalt für Familienrecht der richtige Ansprechpartner.

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und berät Ehepartner und Verlobte rund um das Thema Ehevertrag. Frau Rechtsanwältin Hoffmann erstellt und überprüft Eheverträge. Sie berät bei Änderungen von Eheverträgen. Buchen Sie gerne direkt online einen Termin bei ihr. 

6. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstandsmodell, das von traditionellen Rollenvorstellungen in der Ehe ausgeht und vor allem die Ehefrau in einer Hausfrauen-Ehe privilegiert. Die gelebte Realität und moderne Ehen sehen jedoch anders aus als das klassische Rollenbild, das vor mehr als 100 Jahren bei Schaffung des BGB vorherrschte. Deshalb kann es in vielen Konstellationen ratsam sein, die gesetzlichen Regelungen durch einen Ehevertrag zu modifizieren.

Beispiele hierfür sind:

  • Beide Ehepartner sind finanziell unabhängig, keine Kinder vorhanden: Sind beide Ehepartner durch ihre Berufstätigkeit finanziell weitgehend unabhängig und leben keine Kinder in der Ehe, wird häufig kein Zugewinnausgleich und kein Versorgungsausgleich gewünscht. Auch ein nachehelicher Unterhalt muss in diesem Fall nicht vereinbart werden.
  • Ehepartner ist Unternehmer: Soll es beim Zugewinnausgleich bleiben, können im Ehevertrag einzelne Vermögenspositionen von der Berechnung des Zugewinns ausgenommen werden. Dies kann z.B. das Betriebsvermögen eines Unternehmens sein. Es können aber auch andere Güterstände gewählt werden, bei denen das Betriebsvermögen geschützt wird. Dadurch wird verhindert, dass im Falle einer Scheidung die Existenzgrundlage des eigenen Unternehmens gefährdet wird.
  • Ehepartner mit unterschiedlichem Vermögen: Besteht bei der Eheschließung ein großer Vermögensunterschied zwischen den Ehepartnern, kann der Wunsch bestehen, den weniger vermögenden Ehepartner nicht an der Wertsteigerung des Vermögens teilhaben zu lassen. Umgekehrt kann der weniger vermögende Ehepartner auch den Wunsch haben, das Vermögen des vermögenden Ehepartners vom Zugewinn auszunehmen, um nicht den Eindruck zu erwecken, die Ehe sei nur wegen des Vermögens geschlossen worden.
  • Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und Auslandsbezug: Wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben bzw. ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. In einem solchen Fall kann im Ehevertrag geregelt werden, welches Recht für die Ehe und eine eventuelle Scheidung gelten soll. Entsprechendes gilt für im Ausland lebende Deutsche.

 

7. Kann ein Ehevertrag geändert werden?

Haben sich die Lebensumstände, die familiäre oder berufliche Situation der Ehepartner geändert, kann es notwendig sein, einen bestehenden Ehevertrag diesen Veränderungen anzupassen.

Wurde der Ehevertrag z.B. unter der Prämisse geschlossen, dass beide Ehepartner finanziell unabhängig sind und kein Kinderwunsch besteht, sind die Regelungen des ursprünglichen Ehevertrages nicht mehr zur persönlichen Situation passend, wenn ein Kind geboren wird und ein Ehepartner eben nicht mehr finanziell unabhängig ist. Dann können Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt, zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt neu aufgenommen oder geändert werden.

Der Ehevertrag kann mit Zustimmung beider Ehepartner abgeändert werden. Diese Abänderung bedarf in der Regel - wie der Abschluss des Ehevertrages - der notariellen Beurkundung. Der Ehevertrag kann auch einvernehmlich aufgehoben werden. Dies bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung.

8. Wie kann eine Fachanwältin für Familienrecht Verlobten und Ehepartnern helfen  und beraten?

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, wie z. B. Mütter, Väter, Großeltern, Kinder, Ehepaare und Verlobte. Das Familienrecht umfasst u.a. das Eherecht, das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, das Kindschaftsrecht, das Recht der elterlichen Sorge und das Adoptionsrecht.

In allen familienrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten Sie gerne unsere Anwälte für Familienrecht in Hildesheim. Ganz gleich, ob Sie eine Ehe eingehen oder beenden wollen, ob Sie Fragen zum Unterhalt, zum Umgangsrecht oder zum Sorgerecht haben, ob Sie Probleme mit dem Jugendamt haben, ob eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht, ob Sie Ihre Abstammung klären oder ein Kind adoptieren wollen - wir sind als Kanzlei für Familienrecht im Familienrecht mit fachanwaltlicher Kompetenz für Sie da und begleiten Sie mit Erfahrung und Empathie.

Im Bereich des Familienrechts beraten wir u.a. in den Bereichen

 

9. Fazit

  • Definition und Zweck des Ehevertrags: Der Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der vor allem die wirtschaftlichen, rechtlichen und familienrechtlichen Grundlagen der Ehe, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Scheidung, regelt.
  • Inhalt und Flexibilität: Für den Inhalt des Ehevertrages gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, so dass die Ehepartner bei der Gestaltung weitgehend frei sind, um ihren individuellen Bedürfnissen und Wertvorstellungen Rechnung zu tragen.
  • Regelungen im Ehevertrag: In einem Ehevertrag können verschiedene Aspekte geregelt werden, unter anderem der Güterstand, der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt sowie Fragen des Sorgerechts und des Kindesunterhalts.
  • Zeitpunkt des Abschlusses: Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe und sogar am Ende der Ehe geschlossen werden, wenn eine Trennung bevorsteht oder beabsichtigt ist.
  • Form: Ein Ehevertrag muss vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit geschlossen werden, um rechtsgültig zu sein. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nichtig. Die notarielle Beurkundung ist auch erforderlich, wenn der Ehevertrag angepasst, geändert oder aufgehoben werden soll. Es ist ratsam, sich bei der Anpassung oder Überprüfung von Eheverträgen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.
  • Beratung und Gestaltung: Verlobte und verheiratete Paare sollten sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, um zu klären, ob ein Ehevertrag notwendig ist und welche Regelungen sinnvoll sind. Der Fachanwalt kann den Vertrag entsprechend der individuellen Situation aufsetzen.
  • Sinnvolle Anwendungsfälle: Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, z.B. wenn beide Partner finanziell unabhängig sind, einer der Partner Unternehmer ist, ein großer Vermögensunterschied besteht oder verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen.

 

10. FAQ's

Was ist ein Ehevertrag und warum ist er wichtig?

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ehepartnern, der die wirtschaftlichen, rechtlichen und familienrechtlichen Aspekte ihrer Ehe regelt, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Scheidung. Er ist wichtig, um die individuellen Bedürfnisse und Wertvorstellungen der Partner zu berücksichtigen und Streit und Kosten im Falle einer Scheidung zu vermeiden.

Was kann man in einem Ehevertrag regeln?

In einem Ehevertrag können verschiedene Aspekte geregelt werden, unter anderem der Güterstand, der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt sowie Fragen des Sorgerechts und des Kindesunterhalts.

Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?

Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, auch am Ende der Ehe, wenn eine Trennung bevorsteht oder beabsichtigt ist. Wichtig ist, dass beide Partner den Vertrag freiwillig und ihrer persönlichen Situation entsprechend abschließen.

Muss der Ehevertrag vor einem Notar geschlossen werden?

Ja, nach § 1410 BGB muss ein Ehevertrag zu seiner Wirksamkeit vor einem Notar geschlossen werden. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag unwirksam. Außerdem müssen beide Ehepartner gleichzeitig anwesend sein.

Wo kann ich einen Ehevertrag überprüfen lassen?

Verlobte und Ehepaare, die einen Ehevertrag abschließen oder einen bestehenden Ehevertrag ändern wollen, sollten sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Dieser kann den Vertrag entsprechend der individuellen Situation und den persönlichen Bedürfnissen aufsetzen oder überprüfen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, z.B. bei finanzieller Unabhängigkeit beider Partner, bei unternehmerischer Tätigkeit eines Partners, bei großen Vermögensunterschieden oder bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit.

Kann ein Ehevertrag geändert oder aufgehoben werden?

Ja, ein Ehevertrag kann mit Zustimmung beider Ehepartner geändert oder einvernehmlich aufgehoben werden, wenn sich die Lebensumstände oder die Verhältnisse der Ehepartner ändern. Diese Änderungen und die Aufhebung des Ehevertrags bedürfen jedoch der notariellen Beurkundung.

Bildquellennachweis: baona | Canva.com