Anwältin Opferrecht

Anwältin Opferrecht - mit Fachkompetenz an Ihrer Seite

20. August 2024 | von Laura Elaine Hoffmann

Das Opferrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit der rechtlichen Vertretung von Opfern von Straftaten befassen. Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann vertritt als Anwältin für Opferrecht die Interessen und Rechte von Opfern und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Anwältin Opferrecht
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung oder Beratung im Bereich Opferrecht? Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info@hammer-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter: 05121 / 20 80 90

Die unterstützende Begleitung und rechtliche Vertretung von Opfern von Straftaten ist besonders bedeutsam, da sich Opfer von Straftaten häufig in einer besonders schutzbedürftigen Lage befinden, die durch psychische Belastungen, körperliche Verletzungen und soziale Stigmatisierung gekennzeichnet ist. Die Expertise einer Anwältin im Opferrecht umfasst daher nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität für die individuelle Situation des Opfers.

Dabei umfasst das Opferrecht nicht nur die strafrechtliche Aufarbeitung einer Tat von der Strafanzeige bzw. dem Strafantrag über die Nebenklage bis zum Urteil gegen den oder die Täter, sondern auch die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten. Zum Opferrecht gehört auch eine mögliche familienrechtliche Vertretung, wenn der Täter der eigene Partner, Ehepartner oder Lebenspartner ist und die Straftat oder Gewalttat auch Auswirkungen auf die familiäre Situation hat.

Darüber hinaus beinhaltet eine umfassende Rechtsvertretung im Opferrecht auch das Schadenersatzrecht. Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen sowie die Möglichkeit der sozialen Entschädigung. 

In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, seine verschiedenen Erscheinungsformen und die Bedeutung der Vertretung von Opfern von Straf- und Gewalttaten.

Übersicht:

  1. Was macht ein Opferanwalt?
  2. Welchen Anwalt sollte man sich als Opfer einer Straftat suchen?
  3. Wie hilft eine Opferanwältin im Strafrecht den Opfern?
  4. Wie kann man Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen?
  5. Wie kann eine Opferanwältin im Bereich des Familienrechts helfen?
  6. Fazit
  7. FAQ

 

1. Was macht ein Opferanwalt?

Wenn Menschen Opfer einer Straftat geworden sind, handelt es sich meist um eine in hohem Maße belastende Situation. Neben den psychischen und physischen Verletzungen, die durch die Tat hervorgerufen werden, kommen auf das Opfer einer Straftat auch Belastungen durch die strafrechtliche Aufarbeitung, die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen oder zivilrechtliche Verfahren zu.

Bei Straftaten in Ehen und Lebenspartnerschaften, z.B. bei häuslicher Gewalt, können sich Gewaltschutzverfahren und familienrechtliche Verfahren anschließen, z.B. zum Schutz der Betroffenen und der gemeinsamen Kinder vor dem Täter, zur Wegweisung des Täters aus der gemeinsamen Ehewohnung, zur Ehescheidung oder zu Sorgerechtsfragen gemeinsamer Kinder.

Ein Opferanwalt steht den von einer Straftat Betroffenen vor allem in rechtlicher Hinsicht zur Seite und kann aufgrund seiner Erfahrung und Spezialisierung bei allen Schritten helfen, die in einer solchen Situation notwendig und sinnvoll sind. Darüber hinaus ist ein Opferanwalt auch erster Ansprechpartner und Begleiter bei Terminen. Die Vertretung und Begleitung durch einen Opferanwalt stellt sicher, dass Opfer von Straftaten ernst genommen werden und ihre Rechte bestmöglich durchsetzen können.

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Wie wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz im Opferrecht zur Seite stehen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

 

 

2. Welchen Anwalt sollte man sich als Opfer einer Straftat suchen?

Um Opfer von Straftaten umfassend beraten und vertreten zu können, sollte ein Opferanwalt alle Fachgebiete abdecken, die im Zusammenhang mit einer Straftat und deren Folgen für Opfer betroffen sein können. Dabei ist der Opferanwalt nicht unbedingt klassischer Strafverteidiger, da es bei der Vertretung von Opfern nicht um deren Verteidigung, sondern um die Durchsetzung ihrer Rechte, z.B. in Form der Nebenklage, geht. Gleichwohl sind gute Kenntnisse des Strafrechts auch für die Vertretung als Nebenkläger oder die Stellung von Strafanzeigen bzw. Strafanträgen von Bedeutung.

Ein Opferanwalt benötigt darüber hinaus vor allem Kenntnisse im Sozialrecht, im Entschädigungsrecht und ggf. auch im Familienrecht, um z.B. bei häuslicher Gewalt oder Straftaten in Beziehungen, Ehen, Lebenspartnerschaften und Familien familienrechtliche Verfahren und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz durchführen zu können.

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht und verfügt über die notwendigen strafrechtlichen Kenntnisse, um minderjährige und erwachsene Opfer von Straftaten im gesamten Strafverfahren als Opferanwältin zu betreuen. Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwältin Hoffmann unter anderem mit verschiedenen Frauenhäusern, der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und dem Weißen Ring zusammen.

Als Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht unterstützt Rechtsanwältin Elaine Hoffmann bei familienrechtlichen Tatfolgen, wie etwa bei häuslicher Gewalt, Gewaltschutzangelegenheiten und Opferentschädigungsfragen.

Sie haben offene Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 05121 / 20 80 90 oder per E-Mail an: info@hammer-rechtsanwaelte.de

3. Wie hilft eine Opferanwältin im Strafrecht den Opfern?

Damit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen oder mehrere mögliche Täter einer strafbaren Handlung, deren Opfer Sie geworden sind, eingeleitet werden kann, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft von der Tat Kenntnis erlangen.

Für Personen, die Opfer einer Straf- oder Gewalttat geworden sind, die den Strafverfolgungsbehörden bisher nicht bekannt geworden ist, ist es insbesondere in stark belastenden Situationen nicht einfach, diese den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer Strafanzeige zu schildern.

Als Opferanwältin berate ich Betroffene, welche nächsten Schritte, wie etwa eine Strafanzeige oder ein Strafantrag, in der Situation sinnvoll sind. Dies hängt aber unter anderem davon ab, welche Straftatbestände in Frage kommen. Bei Zeugenvernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft begleite ich die Betroffenen als Beistand.

Strafantrag und Strafanzeige

Hinweise auf eine strafbare Handlung erhalten die Strafverfolgungsbehörden durch eine Strafanzeige. Bei der Strafanzeige wird z.B. der Polizei ein Sachverhalt mitgeteilt, der nach Auffassung des Anzeigenden strafbar sein könnte. Zur Erstattung einer Strafanzeige ist jedermann berechtigt. Anzeigen sind auch anonym und gegen Unbekannt möglich, wenn der oder die möglichen Täter nicht namentlich bekannt sind. Ergibt sich aus der Anzeige der Anfangsverdacht einer Straftat, sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, dem nachzugehen und den Sachverhalt zu ermitteln.

Davon zu unterscheiden ist der Strafantrag. Es gibt Straftatbestände - sogenannte Antragsdelikte, die nur auf Antrag des Opfers oder Verletzten verfolgt werden. Dazu gehören z.B. Delikte wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

Daneben gibt es Delikte, die nur bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden, ansonsten aber auf Antrag verfolgt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), die Körperverletzung (§ 223 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Das besondere öffentliche Interesse bezeichnet ein Interesse der Allgemeinheit an der Strafverfolgung zur Abschreckung oder Verhütung künftiger Straftaten.

Strafanzeige mit anwaltlicher Hilfe erstellen

Eine Strafanzeige kann unter anderem bei der örtlichen Polizeidienststelle erstattet werden. Problematisch kann hierbei sein, dass der Inhalt dessen, was der Anzeigende berichtet, von den Polizeibeamten nicht immer genau protokolliert wird. Dies kann dazu führen, dass Anzeigen fehlerhaft oder in anderer Darstellung als die des Opfers einer Straftat aufgenommen werden. Die Folge kann sein, dass ein inhaltlicher Widerspruch oder eine inhaltliche Ungenauigkeit vermeintlich angenommen wird, wenn man als Opfer z.B. als Zeuge aussagt und den Inhalt der Aussage nicht wiedergibt wie in der Strafanzeige. Dies kann sich negativ auf die Glaubwürdigkeit des Opfers auswirken.

Sicherer und präziser ist es daher, eine Strafanzeige schriftlich zu formulieren und dabei die Hilfe einer Opferanwältin in Anspruch zu nehmen. In einer solchen schriftlichen Strafanzeige kann man als Opfer einer Straftat den Geschehensablauf genau und detailliert schildern. Inhaltliche Widersprüche und eine Erschütterung können so bereits zu Beginn der strafrechtlichen Aufarbeitung einer Straftat vermieden werden.

Akteneinsicht und Nebenklage

Wird ein Strafverfahren eröffnet, kann eine Opferanwältin für die betroffene Person Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn man als Opfer einer Straftat auch anwaltlich vertreten ist.

Darüber hinaus können sich Opfer einer Straftat als Nebenkläger auf Seiten der Staatsanwaltschaft am Strafverfahren beteiligen. Eine Nebenklage ist jedoch nicht bei jeder Straftat möglich. Nach § 395 StPO ist die Nebenklage z.B. bei Sexualdelikten, aber auch bei (versuchtem) Mord, (versuchtem) Totschlag, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nachstellung (Stalking) sowie bei Verstößen gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), z.B. Kontaktverbot/Näherungsverbot, möglich.

Der Vorteil der Nebenklage liegt darin, dass sie als Opfer einer Straftat im Verfahren nicht nur als geschädigter Zeuge aussagen kann, sondern am Prozessgeschehen aktiv teilnehmen und bestimmte Rechte ausüben kann, die Zeugen nicht zustehen. Dazu gehört u.a. das Recht, in der Hauptverhandlung anwesend zu sein. Die Nebenklage kann Beweisanträge stellen und Zeugen/Sachverständige/Beschuldigte befragen und hat ein Recht auf Akteneinsicht. Gegen das Urteil kann man Berufung oder Revision einlegen, wenn man als Nebenkläger mit dem Urteil nicht einverstanden ist.

4. Wie kann man Ansprüche auf Schmerzengeld und Schadensersatz geltend machen?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Über diese Ansprüche wird nicht automatisch in einem Strafverfahren gegen den oder die Täter entschieden. Wer diese Ansprüche geltend machen will, kann dies entweder in einem eigenständigen Prozess vor einem Zivilgericht oder in einem sogenannten Adhäsionsverfahren tun.

Das Adhäsionsverfahren ist ein dem Strafverfahren "angehängtes" Verfahren, in dem parallel zum Strafverfahren über die zivilrechtlichen Ansprüche des Verletzten oder Opfers einer Straftat entschieden wird. Dazu ist ein Adhäsionsantrag erforderlich. Neben dem Opfer können auch dessen Angehörige oder Erben Ansprüche geltend machen.

Als Opferanwältin berate ich Sie, welche Art der Anspruchsdurchsetzung in Ihrem Fall sinnvoll ist und vertrete Opfer von Straftaten auch bei der gerichtlichen Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Anspruch auf soziale Entschädigung

Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen kommen insbesondere für Opfer einer Gewalttat, also eines tätlichen Angriffs, auch sozialrechtliche Entschädigungsansprüche in Betracht. Bis Ende 2023 war das soziale Opferentschädigungsrecht im Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt. Seit dem 01.01.2024 richten sich Art und Umfang der Leistungen nach dem 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV).

Durch eine Straftat im Inland oder Ausland muss das Opfer einer Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Hinterbliebene einen Anspruch auf Entschädigung haben können. Ein solcher Anspruch kann bei den zuständigen Landesversorgungsbehörden geltend gemacht werden. In Niedersachsen ist dies das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Als Opferanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht vertritt Rechtsanwältin Hoffmann auch Opfer von Gewalttaten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen auf soziale Opferentschädigung.

5. Wie kann eine Opferanwältin im Bereich des Familienrechts helfen?

Straf- und Gewalttaten können auch im häuslichen Umfeld und in Ehen, Lebenspartnerschaften, Familien und Beziehungen vorkommen. Solche Taten stellen für die Betroffenen eine starke psychische Belastung dar und stören häufig das weitere Zusammenleben zwischen Täter und Opfer. Daher kann auch das Familienrecht von solchen Taten und häuslicher Gewalt betroffen sein.

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Unsere Anwälte für Familienrecht in Hildesheim bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. 

 

 

Im Bereich des Gewaltschutzgesetzes können Betroffene verschiedene, auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen wie Wohnungszuweisung an die verletzte Person, Näherungsverbot oder Kontaktverbot meist im Wege des Eilrechtsschutzes vor dem zuständigen Familiengericht erwirken. Derartige Maßnahmen sollten in der Regel parallel zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden oder unmittelbar nach einem Vorfall häuslicher Gewalt beantragt werden, damit der Täter keinen weiteren Schaden verursachen kann. Ein Verstoß gegen eine Schutzanordnung kann auch als Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir unterstützen Opfer häuslicher Gewalt und stehen Ihnen entschlossen mit Rat und Tat zur Seite.

Neben den akuten Fragen des Gewaltschutzes im Familienrecht können nach Vorfällen von (häuslicher) Gewalt auch andere familienrechtliche Fragen klärungsbedürftig sein. So kann nach Vorfällen häuslicher Gewalt eine Härtefallscheidung in Betracht kommen, wenn es dem betroffenen Ehepartner aufgrund der Vorfälle nicht mehr zumutbar ist, ein Trennungsjahr abzuwarten, um sich scheiden zu lassen. Auch Fragen des Sorgerechts, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind oder sein könnten, können im Rahmen des Familienrechts geregelt werden.

Als Opferanwältin und Fachanwältin für Familienrecht vertritt Rechtsanwältin Hoffmann Opfer von Gewalttaten auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in allen Verfahren zur familienrechtlichen Aufarbeitung häuslicher Gewalt. 

6. Fazit

  • Umfassende Opfervertretung: Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann unterstützt Opfer von Straftaten in verschiedenen Rechtsgebieten, unter anderem im Strafrecht, Familienrecht, Schadensersatzrecht und Sozialrecht. Ihre Arbeit umfasst die strafrechtliche Begleitung von Opfern, die Geltendmachung zivil- und sozialrechtlicher Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie eine eventuelle familienrechtliche Auseinandersetzung mit dem Täter.
  • Besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern: Opfer von Straftaten befinden sich häufig in einer besonders schutzbedürftigen Situation, die durch psychische Belastungen, körperliche Verletzungen und soziale Stigmatisierung gekennzeichnet ist. Eine Opferanwältin benötigt daher neben juristischem Fachwissen auch Einfühlungsvermögen und Sensibilität.
  • Begleitung im Strafverfahren: Eine Opferanwältin berät und begleitet Betroffene bei der Erstattung von Strafanzeigen und Strafanträgen. Sie unterstützt bei Zeugenvernehmungen und achtet auf eine präzise und schlüssige Darstellung der Tat, um die Glaubwürdigkeit des Opfers zu schützen.
  • Nebenklage und Akteneinsicht: Opfer können sich als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen und haben dadurch besondere Rechte wie Akteneinsicht, Anwesenheit in der Hauptverhandlung und die Möglichkeit, Zeugen und Sachverständige zu befragen. Eine Opferanwältin begleitet die Nebenklage und berät in rechtlichen Fragen.
  • Schmerzensgeld und Schadenersatz: Eine Opferanwältin unterstützt Opfer von Straftaten bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen, entweder in einem gesonderten Zivilprozess oder in einem Adhäsionsverfahren im Rahmen des Strafverfahrens.
  • Soziale Entschädigung: Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können Opfer von Gewalttaten auch sozialrechtliche Entschädigungsansprüche geltend machen. Diese richten sich nach dem 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) und betreffen vor allem Leistungen für durch die Tat erlittene Gesundheitsschäden.
  • Familienrechtliche Unterstützung: Eine Opferanwältin unterstützt auch in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Dazu gehören Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz wie Wohnungszuweisung und Kontaktverbote sowie familienrechtliche Fragen wie Härtefallscheidungen oder Sorgerechtsregelungen.

 

7. FAQ

Was ist Opferrecht?

Das Opferrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit der rechtlichen Vertretung und Unterstützung von Opfern von Straf- und Gewalttaten befassen. Es umfasst strafrechtliche, familienrechtliche und zivilrechtliche Aspekte, um die Rechte und Ansprüche der Opfer durchzusetzen.

Welche Aufgaben hat eine Opferanwältin?

Eine Anwältin für Opferrecht vertritt die Interessen von Opfern in Strafverfahren, hilft bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen und unterstützt bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen, die durch Straftaten entstehen können, wenn Täter und Opfer in einer Partnerschaft leben. Sie begleitet Opfer zu Gerichtsverhandlungen und berät sie umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Warum ist die Unterstützung durch eine Opferanwältin wichtig?

Opfer von Straftaten befinden sich vielfach in einer besonders schutzbedürftigen Lage, die durch psychische Belastungen, körperliche Verletzungen und soziale Stigmatisierung gekennzeichnet ist. Eine spezialisierte Anwältin bietet nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Einfühlungsvermögen und Sensibilität, um den Opfern bestmöglich zu helfen.

Wie kann eine Opferanwältin im Strafverfahren helfen?

Eine Anwältin kann Strafanzeigen und Strafanträge formulieren, das Opfer bei Zeugenvernehmungen begleiten und dafür sorgen, dass die Darstellung der Tat schlüssig und glaubwürdig bleibt. Sie kann auch als Nebenklägerin auftreten, die dem Opfer besondere Rechte im Strafverfahren einräumt.

Was ist die Nebenklage und welche Vorteile hat sie?

Die Nebenklage ermöglicht es dem Opfer, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Nebenkläger haben das Recht auf Akteneinsicht, können an der Hauptverhandlung teilnehmen, Beweisanträge stellen und Zeugen oder Sachverständige befragen. Sie können auch Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen, wenn sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Wie werden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht?

Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche können entweder in einem gesonderten Zivilprozess oder in einem sogenannten Adhäsionsverfahren, das dem Strafverfahren angehängt ist, geltend gemacht werden. Eine Anwältin für Opferrecht berät, welcher Weg im Einzelfall sinnvoll ist und hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Wie kann eine Anwältin im Familienrecht helfen?

Straf- und Gewalttaten im häuslichen Bereich berühren häufig auch das Familienrecht. Eine Anwältin für Opferrecht kann Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz wie Wohnungszuweisung und Kontaktverbot erwirken und bei Scheidung und Sorgerechtsfragen unterstützen. Sie hilft, die rechtlichen Folgen häuslicher Gewalt zu bewältigen und weiteren Schaden abzuwenden.

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