Rechtsanwalt Kindesunterhalt

Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen

18. November 2024 | von Laura Elaine Hoffmann

Der Kindesunterhalt ist ein zentraler Aspekt des Unterhalts- und Familienrechts, der sicherstellt, dass die finanziellen Bedürfnisse eines Kindes auch nach der Trennung der Eltern gedeckt sind. Dabei spielt der Unterhalt eine entscheidende Rolle, um den Lebensstandard des Kindes aufrechtzuerhalten und seine finanzielle Grundversorgung sicherzustellen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das die Unterhaltspflichten der Eltern regelt.

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Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern wird der Unterhalt häufig unterschiedlich aufgeteilt. Während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den sogenannten Betreuungsunterhalt leistet, trägt der andere Elternteil den Barunterhalt, um den finanziellen Bedarf des Kindes zu decken. Diese Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes, kann aber auch darüber hinaus bestehen, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine wichtige Orientierungshilfe bei der Bestimmung der angemessenen Unterhaltshöhe. In Fällen, in denen eine Einigung über den Kindesunterhalt nicht möglich ist, sollte eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beratend tätig werden und im Streitfall den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

In diesem Beitrag informiert Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Laura Elaine Hoffmann über die Grundlagen des Kindesunterhalts, was es mit der Düsseldorfer Tabelle auf sich hat und warum die anwaltliche Beratung durch eine Fachanwältin für Familienrecht sinnvoll ist.

Übersicht:

  1. Was bedeutet Kindesunterhalt?
  2. Welcher Elternteil muss den Kindesunterhalt leisten?
  3. Wie lange ist ein Kind unterhaltsberechtigt?
  4. Wieviel Kindesunterhalt muss ein Elternteil zahlen?
  5. Wer legt den Kindesunterhalt fest, Jugendamt oder Anwalt?
  6. Wer berät bei Kindesunterhalt?
  7. Fazit
  8. FAQ

 

1. Was bedeutet Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist der finanzielle Unterhalt, zu dem jeder Elternteil seinem Kind oder seinen Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet ist, wobei sich der Kindesunterhalt an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Der Kindesunterhalt soll die Grundbedürfnisse des Kindes decken, insbesondere Nahrung, Kleidung, Wohnung, Ausbildung und medizinische Versorgung. Der Bedarf des Kindes orientiert sich in erster Linie an einem kindgerechten Lebensstandard sowie an gesetzlichen Vorgaben. Seit 2016 ist der Mindestunterhalt für Kinder in § 1612a BGB geregelt.

Der Kindesunterhalt ist die wichtigste Form des Verwandtenunterhalts, da nach § 1601 BGB Verwandte in gerader Linie, also z.B. Kinder und ihre Eltern, einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Voraussetzung für den Anspruch auf Kindesunterhalt ist nach § 1602 BGB die Bedürftigkeit des Kindes und nach § 1603 BGB die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Um sicherzustellen, dass das Kind finanziell abgesichert ist und sein Lebensstandard nicht darunter leidet, ist der Kindesunterhalt eine wichtige Maßnahme.

2. Welcher Elternteil muss den Kindesunterhalt leisten?

Beide Elternteile sind ihrem Kind gegenüber gleichermaßen unterhaltspflichtig. Leben beide Eltern in einem gemeinsamen Haushalt oder als Familie zusammen, so hat jeder Elternteil für den Barunterhalt und den Unterhalt wegen der Pflege und Erziehung des Kindes aufzukommen (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB). Der Betreuungs- und Erziehungsbedarf wird in der Regel durch Naturalunterhalt (auch Betreuungsunterhalt genannt) gedeckt.

Unterhalt nach Trennung der Eltern

Leben die Eltern aufgrund von Trennung oder Scheidung nicht mehr zusammen, fallen die Deckung des finanziellen Bedarfs und die Deckung des Bedarfs an Pflege und Erziehung in der Regel auseinander.

 

 

 

 

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  • Den finanziellen Unterhalt für das Kind muss in der Regel der Elternteil leisten, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Dies ist der sogenannte barunterhaltspflichtige Elternteil. Häufig ist dies der Elternteil, der nach einer Trennung oder Scheidung das Kind nicht im Alltag betreut.
  • Der andere Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt und es überwiegend betreut, leistet den sogenannten Betreuungsunterhalt, indem er sich um die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes kümmert. Dieser wird als betreuungsunterhaltspflichtiger Elternteil bezeichnet.

 

Beide Elternteile tragen in unterschiedlicher Weise zum Unterhalt des Kindes bei. Der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt monatlich einen bestimmten Betrag, der sich unter anderem nach der Leistungsfähigkeit und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie dem Alter des Kindes richtet. Der betreuungsunterhaltspflichtige Elternteil sorgt für die Erziehung und Pflege des Kindes sowie für dessen Unterkunft und Verpflegung.

Sonderfall des echten Wechselmodells

Beim Residenzmodell lebt das Kind bei einem Elternteil, der Betreuungsunterhalt leistet, während der andere Elternteil Barunterhalt zahlen muss. Beim echten Wechselmodell lebt das Kind jedoch nicht fest bei einem Elternteil, sondern zu gleichen Teilen, also etwa 15 Tage im Monat, bei beiden Elternteilen. Beim echten Wechselmodell leisten also beide Elternteile Barunterhalt und Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt, da beide Elternteile das Kind betreuen, erziehen, pflegen und versorgen.

Beim echten Wechselmodell teilen sich die Eltern die Unterhaltsarten Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Für diesen Fall sieht das Gesetz jedoch keine klare Regelung vor, wie etwa die hälftige Übernahme des Barunterhalts. Nach der Rechtsprechung entfällt der Anspruch auf Barunterhalt in einem solchen Fall nicht, da beide Elternteile ähnliche Unterhaltslasten zu tragen haben. Der Barunterhalt kann nach der Rechtsprechung in sieben Stufen berechnet werden (BGH, Az. XII ZB 565/15) und berücksichtigt sowohl die Einkommensverhältnisse der Eltern als auch die Mehrkosten, die beiden Elternteilen durch das Wechselmodell entstehen.

Bei einem echten Wechselmodell kann es auch sinnvoll sein, eine vernünftige und angemessene Unterhaltsvereinbarung zwischen den Eltern zu treffen. Da das echte Wechselmodell in jedem Fall Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern erfordert, kann auch eine entsprechende Vereinbarung über den Barunterhalt getroffen werden.

3. Wie lange ist ein Kind unterhaltsberechtigt?

Der Kindesunterhalt ist von beiden Elternteilen so lange zu leisten, wie das Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Die Unterhaltspflicht besteht also in jedem Fall, solange das Kind minderjährig (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und schulpflichtig ist.

Aber auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit endet die Unterhaltspflicht nicht. Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung und lebt im Haushalt eines Elternteils, so sind die Eltern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unterhaltspflichtig (sog. privilegierte Kinder, § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB).

 

 

 

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Auch über das 21. Lebensjahr hinaus bleiben die Eltern unterhaltspflichtig, wenn die Ausbildung oder das Studium länger dauert. Bis zum Abschluss der Ausbildung und insbesondere des Studiums sind Kinder in der Regel bedürftig, da sie in dieser Phase kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielen. Entfällt die Bedürftigkeit z.B. während des Studiums, endet auch die Unterhaltspflicht der Eltern.

Die Unterhaltspflicht endet ferner, wenn das Kind eine Erwerbstätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit aufnimmt oder aus eigenem Verschulden arbeitslos wird oder bleibt. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, z.B. durch Invalidität, Behinderung, Unfall oder Krankheit, kann die Unterhaltspflicht wieder aufleben oder gar nicht erst enden. 

4. Wie viel Kindersunterhalt muss ein Elternteil zahlen?

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist das Alter des Kindes entscheidend. Zum anderen ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ausschlaggebend.

Zunächst ist das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu ermitteln. Dabei ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen, also ein Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil mindestens zum Leben verbleiben muss. Das bedeutet, dass die Höhe des Unterhalts nicht so hoch angesetzt werden darf, dass der Elternteil dadurch selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Der Selbstbehalt ist abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens. Bei Erwerbstätigen beträgt der Selbsterhalt mindestens 1.450 EUR monatlich, bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.200 EUR monatlich. Der Selbsterhalt erhöht sich auf 1.750 EUR monatlich, wenn das unterhaltsberechtigte Kind volljährig ist.

Mindestunterhalt nach Altersstufen

Seit 2016 schreibt § 1612a BGB einen nach Altersstufen gestaffelten Mindestunterhalt vor. Es gibt 3 Altersstufen für minderjährige Kinder: 0 bis 5 Jahre, 6 bis 11 Jahre und 12 bis 17 Jahre.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts wird jährlich durch Rechtsverordnung neu festgesetzt. Für das Jahr 2024 beträgt der Mindestunterhalt:

  • 0-5 Jahre: 480 € pro Monat
  • 6-11 Jahre: 551 € pro Monat
  • 12-17 Jahre: 645 € pro Monat

 

Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe für die konkrete Unterhaltshöhe

Wenn es um Unterhalt geht, fällt häufig das Stichwort Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine jährlich neu berechnete Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die Richtwerte für Unterhaltsansprüche vorgibt. Sie dient Gerichten, Anwälten und Eltern als Orientierungshilfe bei der Frage, wie viel Unterhalt ein unterhaltspflichtiger Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung zahlen muss.

Die Tabelle gibt an, welcher monatliche Unterhaltsbetrag für ein Kind je nach Alter und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils angemessen ist. Die Düsseldorfer Tabelle hat jedoch keine Gesetzeskraft und kann daher nicht als verbindliche Berechnungsgrundlage herangezogen werden, sondern dient lediglich der Orientierung.

Die Tabelle ist in 4 Altersstufen des Kindes und 15 Einkommensstufen des unterhaltspflichtigen Elternteils unterteilt. Die unterste Einkommensstufe 1 umfasst ein Nettoeinkommen bis 2.100 Euro. Bis zu diesem Einkommen ist der Mindestunterhalt je nach Altersstufe des Kindes vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlen (0-5 Jahre: 480 Euro monatlich, 6-11 Jahre: 551 Euro monatlich, 12-17 Jahre: 645 Euro monatlich, ab 18 Jahren: 689 Euro monatlich).

Das dem Kind zustehende Kindergeld ist dann zur Hälfte auf den Unterhaltsbetrag anzurechnen, d.h. vom errechneten Unterhaltsbetrag abzuziehen. Mit steigendem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erhöht sich auch der nach der Tabelle errechnete Unterhaltsbetrag.

5. Wer legt den Kindesunterhalt fest - Jugendamt oder Anwalt?

Beide Elternteile können, wenn eine Kommunikation und Einigung möglich ist, die Höhe des Kindesunterhalts selbst festlegen. Ein Rechtsanwalt oder das Jugendamt können dabei helfen oder beraten. Der Kindesunterhalt kann gemeinsam in einer Urkunde beim Jugendamt vereinbart werden. Mit einer solchen Urkunde, dem Unterhaltsanerkenntnis, kann der Kindesunterhalt auch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Alternativ kann das Unterhaltsanerkenntnis auch notariell beurkundet werden.

Ist eine solche einvernehmliche Regelung nicht möglich oder weigert sich der unterhaltspflichtige Elternteil, Kindesunterhalt zu zahlen, muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Dazu sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der den unterhaltsberechtigten Elternteil über die Höhe und Berechnung des Kindesunterhalts berät und den Anspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil verfolgt.

Ist eine Einigung zwischen den Eltern nicht möglich, wird der Kindesunterhalt in einem gerichtlichen Verfahren festgesetzt. Ein solches Verfahren wird von einem Rechtsanwalt eingeleitet, der für den unterhaltsberechtigten Elternteil tätig wird. Das Gericht entscheidet dann unter anderem anhand der Düsseldorfer Tabelle und anderer Faktoren über die Höhe des Kindesunterhalts.

 

Opferrecht Anwalt

 

 

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6. Wer berät bei Kindesunterhalt?

Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Fragen des Kindesunterhalts ist besonders sinnvoll. Ein Rechtsanwalt kann mit dem notwendigen familienrechtlichen Fachwissen dafür sorgen, dass der Unterhalt korrekt und gesetzeskonform berechnet wird. Dies ist besonders wichtig, wenn komplizierte finanzielle Verhältnisse oder Streitigkeiten zwischen den Eltern bestehen. Ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten und kann die Unterhaltsansprüche vor Gericht geltend machen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen, kann mithilfe eines Rechtsanwalts die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Darüber hinaus sorgt der Rechtsanwalt für langfristige Sicherheit, indem er den Unterhalt regelmäßig überprüft und anpasst, wenn sich die Lebensumstände ändern. Dies ist vor allem in besonderen Fällen wichtig, z. B. wenn der Unterhaltspflichtige selbstständig ist, mehrere Kinder hat oder über ein hohes Einkommen verfügt. Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass die Unterhaltszahlungen rechtsverbindlich und gerecht festgelegt werden, um die finanzielle Versorgung des Kindes zu sichern.

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und vertritt Eltern und Kinder in Unterhaltsverfahren gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil.

7. Fazit

  • Grundlagen des Kindesunterhalts: Der Kindesunterhalt soll den finanziellen Bedarf eines Kindes nach der Trennung der Eltern decken und den Lebensstandard des Kindes sichern. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
  • Betreuungs- und Barunterhalt: Nach einer Trennung leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil Barunterhalt zahlt. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig, jedoch in unterschiedlicher Form. Beim echten Wechselmodell können beide Elternteile barunterhaltspflichtig sein.
  • Düsseldorfer Tabelle: Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungshilfe, ist aber nicht rechtsverbindlich.
  • Unterhaltsdauer: Kindesunterhalt ist grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung weiter, wenn sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.
  • Gerichtliche Durchsetzung und Beratung: Ist eine Einigung über den Unterhalt nicht möglich oder weigert sich der unterhaltspflichtige Elternteil zu zahlen, kann der Unterhalt gerichtlich durchgesetzt werden. Rechtsanwälte helfen bei der Berechnung und Durchsetzung des Unterhalts. Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich insbesondere bei komplizierten Fällen oder Streitigkeiten.

 

8. FAQ

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag, den Eltern leisten müssen, um die Grundbedürfnisse ihres Kindes zu decken. Der Unterhalt sichert den Lebensstandard des Kindes nach der Trennung der Eltern.

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Beide Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Betreuungsunterhalt durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt, um die finanziellen Bedürfnisse des Kindes zu decken.

Wie wird die Höhe des Kindesunterhalts berechnet?

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Eine Orientierung über die Höhe des Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle, die nach Einkommens- und Altersstufen gegliedert ist.

Wie lange besteht die Pflicht zur Zahlung des Kindesunterhalts?

Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes. Sie kann darüber hinaus fortbestehen, solange sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

Was passiert, wenn sich die Eltern nicht über den Unterhalt einigen können?

Kommt es zu keiner Einigung, kann der Unterhalt gerichtlich festgesetzt werden. Bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs und der korrekten Berechnung ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.

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