Sozialrecht
Rentenversicherung
Rechtsanwälte für Sozialrecht in Hildesheim und Umgebung
Das Rentenversicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Rechts, welches im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) festgeschrieben ist. Es regelt die sogenannte „gesetzliche Rente“, hier insbesondere deren Umfang, Voraussetzungen und Versicherungspflicht. Zum Teilgebiet des Rentenversicherungsrechts zählen im Einzelnen u. a. Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten, Hinterbliebenenrente, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation und Arbeitsförderungsmaßnahmen.
Leistungsspektrum
Während bei Renten wegen Erwerbsminderung der Fokus häufig auf den medizinischen Voraussetzungen liegt, können sich im Hinblick auf alle Rentenarten auch Probleme bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ergeben. Dazu zählen z. B. die Bereiche:
- Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten und Anrechnungszeiten
- Anerkennung von Erziehungszeiten, insbesondere bei Pflegefamilien
- Zugrundelegung des Leistungsfalles
- Wartezeiten bei Aufenthalt im Ausland
- Freiwillige Beitragszahlung
- Versorgungsausgleich
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- freiwillige Versicherung
- sog. Scheinselbstständigkeit
- Statusfeststellung
- Sozialrechtliche Betriebsprüfung
- Prüfung bei Arbeitgebern (§28p SGB VI)
- Mindestlohn
- Schwarzarbeit
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Vorbereitung auf Begutachtungen
- Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten
- Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung
- Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Ole M. Hammer
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Testimonials
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung
Anonym
Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld.
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!
Anonym
Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter!
Anonym
FAQ
Häufige Fragen zur Rentenversicherung
Das Rentenalter und der Zeitpunkt, zu dem Sie Altersrente beantragen können, hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Geburtsjahres und Ihrer Rentenversicherungsbeiträge. In der Regel liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren. Sie können jedoch auch vorzeitig in den Ruhestand gehen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen, Ihr individuelles Rentenalter zu bestimmen.
Die Höhe Ihrer Altersrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihrer Rentenbeitragsjahre und Ihres durchschnittlichen Einkommens. Unsere Anwälte für Sozialrecht können Ihnen bei der Berechnung Ihrer voraussichtlichen Altersrente und der Prüfung Ihres Rentenbescheides helfen.
Die Regelaltersrente ist die normale Altersrente, die die meisten Menschen erhalten, wenn sie das reguläre Rentenalter erreichen. Es gibt jedoch auch andere Arten von Altersrenten, wie die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Unsere Kanzlei kann Ihnen erklären, welche Art der Altersrente für Sie am besten geeignet ist.
Ja, es ist möglich, eine vorzeitige Altersrente bei dauerhafter Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung zu beantragen. Unsere Anwälte können Sie durch den Antragsprozess führen und sicherstellen, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen angemessen berücksichtigt werden.
In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können.
Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen.
Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle:
- Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“
- Gleichstellung mit Schwerbehinderten
- Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei
- Behinderung
- Eingliederungshilfe und persönliches Budget
- Kinder- und Jugendhilfe
- Pflegegrade (vormals Pflegestufen)
Wenn Ihr Rentenantrag abgelehnt wird, ist es wichtig, umgehend zu handeln. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen, um Ihre Rentenansprüche durchzusetzen. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten bei Rentenrechtsstreitigkeiten und kann Ihnen in solchen Fällen zur Seite stehen.
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