Familienrecht

Betreuungsrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Sie in allen Angelegenheiten des Betreuungsrechts zu unterstützen.

Kompetent und empathisch

Das Betreuungsrecht ist ein im Alltag wichtiges Gebiet, das sich mit der Unterstützung und dem Schutz von Volljährigen befasst, die aufgrund psychischer, psychisch-psychologischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen kann durch das Betreuungsgericht ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden, der die rechtliche Vertretungsmacht für die betroffene Person übernimmt.

Unsere Kanzlei verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung, um Sie in allen Belangen des Betreuungsrechts zu vertreten und sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen geschützt werden. Wir sind hier, um Ihnen in dieser oft komplexen und sensiblen Angelegenheit beizustehen und Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten.

Leistungesspektrum

Das Fachgebiet Betreuungsrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche:

  • Rechtliche Angelegenheiten, Anträge
  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Vormundschaft
  • Ehegattennotvertretungsrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Vormund, Ergänzungspfleger
  • Vertretung von Betreuten und Betreuern im Betreuungsverfahren
  • Anregung/Beantragung einer Betreuung
  • Abwendung einer Betreuung
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Vormündern
  • Gestalten von Betreuungsverfügungen

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Rechtliche Fürsorge für minderjährige Kinder

Neben dem Betreuungsrecht gibt es noch weitere Formen der rechtlichen Fürsorge für minderjährige Kinder: die Vormundschaft und die Ergänzungspflegschaft.

Die Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft ersetzt fehlende oder nicht zur Sorge berechtigte Eltern. Die Vormundschaft betrifft nur Minderjährige.

Die Ergänzungspflegschaft liegt vor, wenn den Eltern, einem Elternteil oder einem Vormund ein Teilbereich des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind entzogen wird. Der entzogene Teil des Sorgerechts wird auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte ist ein sogenannter Ergänzungspfleger.

Betreuung als Einschränkung?

Wir verstehen, dass das Betreuungsrecht kontrovers diskutiert wird, da es in der Praxis oft als Einschränkung der Autonomie wahrgenommen wird. Schon der Beginn eines Betreuungsverfahrens für eine Person, sei es durch die Erstellung eines Berichts der Betreuungsbehörde über die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen oder durch die fachärztliche Begutachtung, kann tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben dieser Person haben.

Wenn ein Bedarf für eine Betreuung festgestellt wird und diese gerichtlich angeordnet wird, können erhebliche Einschränkungen im täglichen Leben eintreten. Dies gilt insbesondere, wenn ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt erlassen wird, der bedeutet, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen der betroffenen Person nur mit Zustimmung des Betreuers wirksam sind.

In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Betreuungsrecht einzuschalten. Ein kompetenter Anwalt kennt die Verfahrensrechte im Betreuungsverfahren und setzt sich engagiert für die Interessen der betroffenen Person ein.

Wir sind auch davon überzeugt, dass in Betreuungsverfahren stets alle Alternativen geprüft werden sollten, die eine Betreuung möglicherweise überflüssig machen können. Wenn eine Betreuung notwendig ist, sollte die Notwendigkeit für jeden Aufgabenbereich, wie die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr usw., genau geprüft werden, um eine übermäßige Betreuung zu vermeiden.

Wir sind strikt gegen Vorratsbetreuungen und setzen uns dafür ein, dass die Interessen und die Autonomie der betroffenen Person stets gewahrt bleiben. Weiter achten wir sehr darauf, dass die Maßstäbe des neuen Betreuungsrechts, die an die gesetzliche Betreuung im persönlichen Kontakt angelegt werden, auch eingehalten werden.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim

Laura Elaine Hoffmann

Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Durch den weiteren Schwerpunkt im Migrationsrecht, insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des internationalen Familienrechts. Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im Opferrecht steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. 

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help.

5 von 5 — Anonym

Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist.

Anonym

Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse.

Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist ein Rechtsgebiet in Deutschland, das zur Unterstützung und rechtlichen Betreuung von Volljährigen dient, die aufgrund psychischer Krankheiten oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Ein gerichtlich bestellter Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretungsmacht für die betroffene Person.

Die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung wird durch ein Gericht festgestellt. Dies geschieht in der Regel nach sorgfältiger Prüfung und Anhörung der betroffenen Person sowie unter Berücksichtigung von ärztlichen Gutachten und anderen relevanten Informationen.

Ein Betreuer kann verschiedene Aufgaben übernehmen, je nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person. Diese Aufgaben können die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr und andere rechtliche Angelegenheiten umfassen.

Ja, in einigen Fällen können alternative Lösungen gefunden werden, die eine rechtliche Betreuung überflüssig machen. Es ist wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um festzustellen, ob solche Alternativen möglich sind.

Mit dem neuen Betreuungsrecht wurden auch den Betreuungsbehörden neue Instrumente an die Hand gegeben, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden.
 

Ja, die Bestellung eines Betreuers ist nicht dauerhaft und kann in bestimmten Situationen geändert oder aufgehoben werden, wenn sich die Umstände ändern oder wenn die betreute Person dies beantragt.

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