Sozialrecht
Krankenversicherung
SGB V - rechtliche Beratung und Vertretung in Hildesheim
Unsere Anwälte sind auf das Rechtsgebiet Sozialrecht spezialisiert und vertreten sowie beraten Sie bei allen Fragen rund um Krankenversicherung und Co.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann entweder als Pflichtversicherung vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Grundsätzlich werden Leistungen aus der Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Das bedeutet, dass zugelassene Vertragsärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte einen wesentlichen Teil der Leistungen in Form von medizinischer Behandlung, Therapie und dem Ausstellen von Verordnungen oder Rezepten erbringen.
In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine Erstattung von Kosten für eine medizinische Behandlung oder Hilfsmittel möglich. Dann erfolgt die Geldleistung i. d. R. unmittelbar an den Versicherten, der die medizinische Leistung oder das Hilfsmittel zuvor selber bezahlt hat.
Leistungesspektrum
Der Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst u. a. Leistungen in folgenden Bereichen:
- Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung
- Früherkennung von Krankheiten
- Krankheit
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- Krankengeld
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen oder mindern
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Wie kann unsere Kanzlei Sie wegen Krankengeld unterstützen?
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Vorbereitung auf Begutachtungen
- Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten
- Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung
- Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Ole M. Hammer
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Testimonials
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung.
Anonym
Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld.
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!
Anonym
Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter!
Anonym
FAQ
Häufige Fragen zur Krankenversicherung
Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Krankenkasse gezahlt wird, wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Anspruch auf Krankengeld haben in der Regel Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind. Selbstständige und freiwillig Versicherte können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch haben.
Die Dauer des Krankengeldbezugs hängt von der Krankheitsdiagnose und der individuellen Situation ab. In der Regel zahlt die Krankenkasse Krankengeld für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Bei bestimmten schweren Erkrankungen kann die Bezugsdauer verlängert werden.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes. Für Versicherte mit Kindern erhöht sich dieser Prozentsatz auf 90 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch ebenfalls höchstens 100 Prozent des Nettoverdienstes.
Ja, um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dies sollte unverzüglich nach Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Ihr Arzt wird Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie der Krankenkasse vorlegen müssen. Die Krankenkasse prüft dann Ihren Anspruch und zahlt das Krankengeld aus.
Wenn Ihr Krankengeldantrag abgelehnt wird, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sozialrecht wenden. Es ist möglich, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen, um Ihren Anspruch auf Krankengeld durchzusetzen. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen in solchen Fällen rechtliche Unterstützung zu bieten.
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