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Mietrecht

Sie haben Streit mit Ihrem Mieter? 

Wir beraten und vertreten Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten mit viel Fachwissen. Erfahren Sie hier mehr!

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. 

5 von 5 — Anonym

Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. 

4,6 von 5 — Anonym

Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! 

5 von 5 — Anonym

FAQ

Häufige Fragen zum Mietrecht

Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen.

Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten.

Zu Ihren Rechten als Mandant gehören:

  • Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung
  • Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung
  • Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen
  • Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats
  • Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz

Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören:

  • Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information
  • Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit
  • Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen
  • Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme

Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten.

Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten.

Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert.

Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.

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