Betriebskosten: Darf der Vermieter eine maschinenschriftliche Abrechnung handschriftlich ergänzen?

Die handschriftlichen #Einfügungen und #Ergänzungen des #Vermieters in der maschinenschriftlichen #Betriebskostenabrechnung machen diese nicht formell unwirksam. Es gebe grundsätzlich keine #Formvorschriften. Die #Betriebskostenabrechnungen müssten weder maschinenschriftlich sein, noch so, dass keine #Ergänzungen oder #Änderungen vorgenommen worden sind. 

Per handschriftlicher #Ergänzung habe der Vermieter lediglich bezüglich der Nachzahlungsbeträge aus sich heraus nachvollziehbare Verrechnungen vorgenommen. Dies beeinträchtige die formell wirksame Abrechnung nicht. Link zum Beitrag in der Bio ⬆️

Quelle | LG Wiesbaden, Urteil vom 9.7.2020, 3 S 91/20

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