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Trunkenheit im Verkehr: Sein Fahrrad zu schieben, heißt nicht, es zu führen.

24. Januar 2022

,,Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt.''🍻🚲

Das gilt auch im juristischen Sinne, denn das bloße Schieben eines Fahrrads ist kein Führen eines Fahrzeugs ist kein Führen eines Fahrzeugs i.S.d. Strafgesetzbuches (StGB). So sieht es das Landgericht (LG) Freiburg. Nur wer ein Fahrzeug - oder eben ein Fahrrad - "führt", kann eine Trunkenheitsfahrt begehen.🥂

Zwar bedient der Schiebende sich des Lenkers. Er leitet also das Zwierad unter eigenverantwortlicher Handhabung einer seiner wesentlichen technischen Vorrichtungen durch den öffentlichen Verkehrsraum. Dennoch geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Schieben eines Fahrrads nicht als Führen im Sinne des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) angesehen werden kann. Denn u. a, ist die Gefahrenlage viel geringer.

Quelle | LG Freiburg, Urteil vom 26.10.2021, 11/21 Ns 530 Js 30832/20