Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen

Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen

Kündigungsschutzklage: Warum 60% aller Prozesse mit Abfindung enden – und wie Sie sich das zunutze machen

Der Geschäftsführer sitzt im Gerichtssaal. Seit sechs Monaten läuft der Kündigungsschutzprozess gegen seinen ehemaligen Vertriebsleiter. Die Kündigung war rechtlich einwandfrei – oder so dachte er. Doch das Gericht sieht es anders. Die Richterin macht einen Vergleichsvorschlag: 45.000 Euro Abfindung, sofortige Beendigung.

Er rechnet:

  • Gehaltsnachzahlung für 6 Monate: 30.000 Euro (bereits angefallen)
  • Weiterzahlung bis Prozessende (noch 6 Monate): 30.000 Euro
  • Abfindung im Vergleich: 45.000 Euro
  • Prozesskosten (beide Seiten): 12.000 Euro
  • Gesamtkosten: 117.000 Euro

Hätte er vor der Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit 25.000 Euro Abfindung angeboten, hätte er 92.000 Euro gespart – und sechs Monate Stress, verärgerte Kollegen und beschädigte Reputation.

Die Statistik ist eindeutig: 60% aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich. Nur 15% der Arbeitgeber gewinnen vollständig. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Kündigungsschutzklagen von vornherein vermeiden, wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist und wie Sie die richtige Abfindungshöhe berechnen.

Inhalt

Warum Kündigungsschutzklagen so teuer sind

Viele Arbeitgeber unterschätzen die wahren Kosten eines Kündigungsschutzprozesses. Es geht nicht nur um die Anwaltskosten.

Die wahren Kosten einer Kündigungsschutzklage

1. Gehaltszahlung während des Prozesses

Solange das Verfahren läuft, müssen Sie weiter Gehalt zahlen – im Regelfall das volle Gehalt, als ob der Arbeitnehmer noch arbeiten würde.

Beispiel:

  • Monatsgehalt: 5.000 Euro
  • Prozessdauer: 12 Monate (realistisch bei 2 Instanzen)
  • Kosten: 60.000 Euro

2. Anwalts- und Gerichtskosten

Bei einem Streitwert von 15.000 Euro (3 Monatsgehälter bei 5.000 Euro):

  • Eigene Anwaltskosten: ca. 3.500 Euro (1. Instanz)
  • Bei Verlust: Auch gegnerische Anwaltskosten
  • Gerichtskosten: ca. 600 Euro
  • Kosten: 4.000-8.000 Euro (je nach Ausgang)

3. Weiterbeschäftigungspflicht

Verlieren Sie, kann das Gericht eine Weiterbeschäftigungspflicht anordnen. Der Arbeitnehmer kommt zurück – mit allen Konflikten.

Alternative: Abfindungsvergleich (oft weitere 20.000-40.000 Euro)

4. Zeitverlust und Produktivitätsverlust

  • Ihre Zeit für Prozessvorbereitung: 20-40 Stunden
  • Zeit für Verhandlungen und Termine: 10-20 Stunden
  • Zeit für Zeugen (Kollegen): 5-10 Stunden pro Zeuge
  • Zeitkosten: 5.000-15.000 Euro (je nach Stundensatz)

5. Imageschaden und Betriebsklima

  • Verunsicherung der Belegschaft
  • Negative Außenwirkung
  • Kollegiale Konflikte
  • Schwer bezifferbar, aber real

Gesamtkosten einer durchschnittlichen Kündigungsschutzklage: 70.000-120.000 Euro

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Die Kündigungsschutzklage: Ablauf und Dauer

Verstehen Sie den Prozess, um bessere Entscheidungen zu treffen.

Phase 1: Die Klageerhebung (Woche 1-3)

Der Arbeitnehmer hat drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Was passiert:

  • Arbeitnehmer reicht Klage ein
  • Gericht sendet Ihnen die Klageschrift zu
  • Sie haben Zeit für eine Klageerwiderung (ca. 2-4 Wochen)

Ihre Kosten bisher: 0 Euro (außer Sie beauftragen sofort einen Anwalt)

Phase 2: Der Gütetermin (Monat 2-4)

Das Arbeitsgericht lädt zu einem Gütetermin ein. Hier versucht der Richter, eine gütliche Einigung zu erreichen.

Was passiert:

  • Beide Parteien erscheinen vor Gericht
  • Richter hört beide Seiten an
  • Richter macht oft einen Vergleichsvorschlag
  • In ca. 30% der Fälle: Einigung im Gütetermin!

Typischer Vergleichsvorschlag:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindung: 0,25-0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Kein Schuldeingeständnis
  • Jeder trägt seine eigenen Kosten

Ihre Kosten bisher: Ca. 2.000-4.000 Euro (Anwalt für Vorbereitung und Termin)

Phase 3: Die Kammerverhandlung (Monat 5-8)

Kommt keine Einigung im Gütetermin zustande, wird ein Termin zur Kammerverhandlung anberaumt.

Was passiert:

  • Umfassende Beweisaufnahme
  • Zeugenvernehmungen
  • Urkundenbeweis
  • Schriftsätze beider Seiten
  • Erneuter Vergleichsversuch durch die Kammer

In ca. 60% der Fälle: Vergleich in der Kammerverhandlung!

Ihre Kosten bisher: Ca. 4.000-8.000 Euro (mehr Anwaltsarbeit, Zeugenvorbereitung)

Phase 4: Das Urteil (Monat 8-12)

Kommt kein Vergleich zustande, verkündet die Kammer ein Urteil.

Mögliche Urteile:

  1. Kündigung wirksam → Arbeitsverhältnis beendet, Arbeitnehmer zahlt Kosten
  2. Kündigung unwirksam → Arbeitsverhältnis besteht fort, Sie zahlen Kosten
  3. Teilerfolg → Auflösung gegen Abfindung

Statistik der Urteile (1. Instanz):

  • Arbeitgeber gewinnt: ca. 15%
  • Arbeitnehmer gewinnt: ca. 25%
  • Vergleich: ca. 60%

Ihre Kosten bei Verlust: 8.000-15.000 Euro + Gehaltsnachzahlung

Phase 5: Die Berufung (Monat 12-24)

Die unterlegene Partei kann Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.

Was passiert:

  • Neues Verfahren in 2. Instanz
  • Höhere Anwaltskosten
  • Längere Dauer
  • Nochmals Vergleichsversuche

Ihre Gesamtkosten bei 2. Instanz: 15.000-30.000 Euro + Gehaltsnachzahlung

Phase 6: Die Revision (Jahr 2-3)

In seltenen Fällen geht es bis zum Bundesarbeitsgericht.

Ihre Gesamtkosten: 25.000-50.000 Euro + jahrelange Gehaltszahlung

Realität: Die wenigsten Fälle kommen so weit. Die meisten enden vorher im Vergleich.

Der Aufhebungsvertrag: Die intelligente Alternative

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beide Seiten einigen sich – ohne Gericht, ohne Prozess, ohne Risiko.

Die Vorteile für den Arbeitgeber

Rechtssicherheit
Keine Kündigungsschutzklage, kein Prozessrisiko

Planbarkeit
Genaues Enddatum, keine Ungewissheit

Kostenersparnis
Abfindung oft günstiger als Prozess + Gehaltszahlung

Zeitersparnis
Beendigung innerhalb weniger Wochen statt Monate/Jahre

Imageschutz
Keine öffentliche Gerichtsverhandlung

Betriebsklima
Einvernehmliche Lösung belastet weniger

Die Vorteile für den Arbeitnehmer

Abfindung
Sofortige Zahlung statt unsicherer Prozess

Planungssicherheit
Weiß genau, wann das Arbeitsverhältnis endet

Gutes Zeugnis
Kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden

Keine Prozesskosten
Kein finanzielles Risiko

Schneller Neuanfang
Keine monatelange Bindung

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Für den Arbeitgeber sinnvoll bei:

Unsicherer Kündigungsgrund
Der Kündigungsgrund könnte vor Gericht scheitern

Langer Kündigungsfrist
6+ Monate Kündigungsfrist, Sie wollen schneller trennen

Schwierigen Mitarbeitern
Konfliktpotenzial, prozessfreudiger Charakter

Sonderkündigungsschutz
Betriebsratsmitglied, Schwangere, Schwerbehinderte (hier: Abwicklungsvertrag nach Kündigung)

Betriebsbedingte Kündigung mit vielen Kündigungen
Vermeidung von Massenverfahren

Wichtigen Mitarbeitern
Wertschätzung durch einvernehmliche Lösung

Für den Arbeitnehmer sinnvoll bei:

Sicherer Abfindung
Lieber Spatz in der Hand als Taube auf dem Dach

Neuem Job in Aussicht
Will schnell wechseln

Konfliktscheu
Möchte Prozessstress vermeiden

Zweifelhaften Erfolgsaussichten
Weiß, dass die Kündigung rechtens ist

Aufhebungsvertrag professionell verhandeln

Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags erfordert Fingerspitzengefühl und juristische Expertise. Wir beraten Sie zur optimalen Strategie und Abfindungshöhe.

Die richtige Abfindungshöhe berechnen

Die häufigste Frage: „Wie viel Abfindung muss ich zahlen?“

Die gesetzliche Regelabfindung (§ 1a KSchG)

Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Höhe: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Beispiel:

  • Monatsgehalt: 4.000 Euro
  • Betriebszugehörigkeit: 8 Jahre
  • Abfindung: 8 × 0,5 × 4.000 = 16.000 Euro

Aber: Diese Regelung ist freiwillig! In der Praxis wird sie selten genutzt.

Die marktübliche Abfindung

In der Praxis haben sich folgende Faustformeln etabliert:

Standardformel: 0,25 bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Je nach Prozessrisiko:

ProzessrisikoAbfindungBeispiel (8 Jahre, 4.000 Euro)
Sehr niedrig0,25 Monatsgehälter8.000 Euro
Niedrig0,3-0,4 Monatsgehälter9.600-12.800 Euro
Mittel0,5 Monatsgehälter16.000 Euro
Hoch0,75 Monatsgehälter24.000 Euro
Sehr hoch1,0+ Monatsgehälter32.000+ Euro

Faktoren, die die Abfindungshöhe beeinflussen

Höhere Abfindung bei:

📈 Hohem Prozessrisiko für den Arbeitgeber
📈 Langer Betriebszugehörigkeit (> 15 Jahre)
📈 Höherem Alter (> 50 Jahre)
📈 Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung)
📈 Fehler bei der Kündigung (Formfehler, Sozialauswahl)
📈 Hoher Position (Führungskraft, Fachexperte)
📈 Dringlichkeit (Arbeitgeber will schnelle Lösung)

Niedrigere Abfindung bei:

📉 Niedrigem Prozessrisiko (klarer Kündigungsgrund)
📉 Kurzer Betriebszugehörigkeit (< 2 Jahre)
📉 Jungem Alter (< 35 Jahre, gute Vermittelbarkeit)
📉 Eigenem Fehlverhalten (schwere Pflichtverletzungen)
📉 Neuem Job in Aussicht
📉 Kleinbetrieb (kein KSchG)

Die Verhandlungsstrategie

1. Erstangebot des Arbeitgebers

Beginnen Sie mit einem niedrigeren Angebot, aber nicht zu niedrig:

Faustregel: 50-70% der marktüblichen Abfindung

Beispiel:

  • Marktüblich: 0,5 Monatsgehälter = 16.000 Euro
  • Erstangebot: 0,3 Monatsgehälter = 9.600 Euro

2. Gegenangebot des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer wird in der Regel höher fordern:

Typisch: 0,75-1,0 Monatsgehälter

3. Verhandlung

In 2-3 Verhandlungsrunden nähern Sie sich an.

Ziel: 0,4-0,6 Monatsgehälter (je nach Fall)

4. Kompromiss

Typischer Abschluss bei mittlerem Prozessrisiko:

0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Rechenbeispiel: Kostenvergleich Aufhebungsvertrag vs. Prozess

Ausgangslage:

  • Monatsgehalt: 5.000 Euro
  • Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre
  • Kündigungsfrist: 5 Monate
  • Prozessrisiko: mittel (50% Erfolgswahrscheinlichkeit)

Variante 1: Aufhebungsvertrag

  • Abfindung: 10 × 0,5 × 5.000 = 25.000 Euro
  • Rechtsanwaltskosten: 2.000 Euro
  • Gesamtkosten: 27.000 Euro
  • Zeitverlust: 2-4 Wochen

Variante 2: Kündigung mit Prozess

Bei Sieg (50% Wahrscheinlichkeit):

  • Gehaltszahlung während Prozess (5 Monate): 25.000 Euro
  • Anwaltskosten: 5.000 Euro
  • Kosten: 30.000 Euro

Bei Niederlage (50% Wahrscheinlichkeit):

  • Gehaltszahlung (12 Monate bis Prozessende): 60.000 Euro
  • Abfindung im Vergleich: 35.000 Euro
  • Anwaltskosten (beide Seiten): 10.000 Euro
  • Kosten: 105.000 Euro

Erwartungswert: 0,5 × 30.000 + 0,5 × 105.000 = 67.500 Euro
Zeitverlust:
12-18 Monate

Ersparnis durch Aufhebungsvertrag: 40.500 Euro!

Abfindungsrechner im Whitepaper

In unserem Whitepaper finden Sie einen detaillierten Abfindungsrechner mit Excel-Vorlage und Kostenvergleich für verschiedene Szenarien.

Der Aufhebungsvertrag: Inhalt und Formulierung

Ein Aufhebungsvertrag muss bestimmte Punkte regeln, um rechtssicher zu sein.

Pflichtinhalte eines Aufhebungsvertrags

Beendigungszeitpunkt
Genaues Datum der Beendigung

Abfindung
Höhe, Fälligkeit, Versteuerung

Arbeitsleistung bis zur Beendigung
Freistellung oder Weiterarbeit?

Resturlaub
Abgeltung oder Gewährung?

Zeugnis
Qualifiziert, Note, Ausstellungsdatum

Rückgabe von Arbeitsmitteln
Laptop, Handy, Dienstwagen, Schlüssel

Ausgleichsklausel
Gegenseitige Ansprüche erledigt

Schriftform
§ 623 BGB: Nur schriftlich wirksam!

Wichtige zusätzliche Regelungen

Turbo-Klausel
Arbeitnehmer darf vorzeitig gehen, wenn neuer Job gefunden

Wettbewerbsverbot
Karenzentschädigung vereinbaren

Verschwiegenheitsverpflichtung
Geschäftsgeheimnisse

Outplacement
Unterstützung bei Jobsuche (bei höheren Positionen)✅ Erledigungsklausel
Alle Ansprüche erledigt, keine weiteren Forderungen

Musteraufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

zwischen

[Name Arbeitgeber], [Adresse]

– nachfolgend „Arbeitgeber“ –

und

[Name Arbeitnehmer], [Adresse]

– nachfolgend „Arbeitnehmer“ –

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen den Parteien seit dem [Datum] bestehende 

Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum 

[Datum] beendet.

§ 2 Abfindung

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe 

von [Betrag] Euro brutto. Die Abfindung ist mit der letzten 

Gehaltszahlung fällig und wird auf das bekannte Konto 

überwiesen. Die Abfindung unterliegt nicht der Sozialversicherung, 

ist aber steuerpflichtig.

§ 3 Freistellung

Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger Wirkung von der Arbeit 

unwiderruflich freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter 

Anrechnung von Resturlaub und Überstunden. [Alternative: Der 

Arbeitnehmer arbeitet bis zum [Datum] weiter.]

§ 4 Resturlaub

Dem Arbeitnehmer stehen [X] Tage Resturlaub zu. Dieser wird 

[abgegolten / während der Freistellung genommen / auf die 

Freistellung angerechnet].

§ 5 Zeugnis

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein 

qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „gut“ 

bis zum [Datum] auszustellen.

§ 6 Rückgabe von Arbeitsmitteln

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle Arbeitsmittel 

(Laptop, Diensthandy, Schlüssel, etc.) bis spätestens 

[Datum] zurückzugeben.

§ 7 Erledigungsklausel

Mit Erfüllung dieses Vertrags sind alle wechselseitigen 

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung 

erledigt. Dies gilt nicht für Ansprüche, die nach diesem 

Zeitpunkt entstehen oder die gesetzlich nicht abdingbar sind.

§ 8 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der 

Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, 

bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

[Ort, Datum]

____________________    ____________________

Arbeitgeber              Arbeitnehmer

Die Verhandlung des Aufhebungsvertrags: Dos and Don’ts

DO: Die richtige Vorbereitung

Prozessrisiko realistisch einschätzen
Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen

Abfindungsrahmen festlegen
Mindest- und Höchstgrenze bestimmen

Alternative bereitlegen
Was tun, wenn keine Einigung?

Zeugnisentwurf vorbereiten
Oft wichtiger Verhandlungspunkt

Bedenkzeit einplanen
Nicht unter Druck setzen!

DON’T: Typische Fehler

Zu früh anbieten
Nicht vor der Kündigung! Der Arbeitnehmer wird misstrauisch.

Zu niedrig anbieten
Beleidigendes Angebot verschlechtert Verhandlungsposition

Druckausüben
„Unterschreiben Sie jetzt oder die Kündigung kommt“ – rechtlich problematisch!

Mündliche Vereinbarungen
Aufhebungsverträge sind nur schriftlich wirksam!

Unvollständige Regelungen
Streitpunkte offenlassen führt zu späteren Problemen

Ohne anwaltliche Beratung
Bei höheren Abfindungen immer Anwalt hinzuziehen

Die optimale Gesprächsführung

Phase 1: Eröffnung

„Herr/Frau [Name], wir haben uns entschieden, uns von Ihnen zu trennen. Bevor wir eine Kündigung aussprechen, möchten wir Ihnen anbieten, eine einvernehmliche Lösung zu finden.“

Phase 2: Vorteil erklären

„Ein Aufhebungsvertrag hätte für Sie den Vorteil, dass Sie eine Abfindung erhalten und wir Ihnen ein gutes Zeugnis ausstellen. Außerdem ersparen Sie sich einen unsicheren Prozess.“

Phase 3: Erstes Angebot

„Wir wären bereit, Ihnen eine Abfindung von [Betrag] zu zahlen.“

Phase 4: Verhandlung

Hören Sie die Vorstellungen des Arbeitnehmers an. Verhandeln Sie sachlich.

Phase 5: Bedenkzeit

„Überlegen Sie sich das Angebot in Ruhe. Wir können uns in [X] Tagen wieder treffen.“

Phase 6: Abschluss

Unterschrift beider Parteien auf dem schriftlichen Vertrag.

Sonderfall: Der Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag wird nach Ausspruch der Kündigung geschlossen. Er regelt die Modalitäten der Beendigung.

Unterschied zum Aufhebungsvertrag:

AspektAufhebungsvertragAbwicklungsvertrag
ZeitpunktVor/statt KündigungNach Kündigung
BeendigungDurch VertragDurch Kündigung
KündigungsschutzklageVerzicht vereinbartVerzicht vereinbart
AbfindungJaJa

Vorteil des Abwicklungsvertrags:

Bei Personen mit Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte) können Sie zuerst kündigen (mit Genehmigung) und dann einen Abwicklungsvertrag schließen.

 Aufhebungsvertrag rechtssicher gestalten

Fehler im Aufhebungsvertrag können teuer werden. Lassen Sie uns Ihren Vertrag prüfen oder für Sie verhandeln – für eine rechtssichere und faire Lösung.

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – das häufigste Argument

Viele Arbeitnehmer lehnen Aufhebungsverträge ab, weil sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fürchten.

Was ist die Sperrzeit?

Bei einem Aufhebungsvertrag verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld.

Wie können Sie die Sperrzeit vermeiden?

Lösung 1: Wichtiger Grund

Die Sperrzeit entfällt, wenn ein „wichtiger Grund“ für die Beendigung vorlag:

Drohende Kündigung
Im Aufhebungsvertrag sollte stehen: „Andernfalls wäre eine Kündigung aus [Grund] ausgesprochen worden.“

Einhaltung der Kündigungsfrist
Das Arbeitsverhältnis endet nicht früher als bei ordentlicher Kündigung

Abfindung nicht überhöht
Max. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr (§ 1a KSchG)

Formulierung im Vertrag:

Die Parteien sind sich einig, dass andernfalls eine 

betriebsbedingte Kündigung zum [Datum] ausgesprochen 

worden wäre. Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Lösung 2: Abfindung reduzieren

Höhere Abfindung = höhere Wahrscheinlichkeit einer Sperrzeit.

Halten Sie die Abfindung im Rahmen (max. 0,5 Monatsgehälter/Jahr).

Lösung 3: Kündigungsfrist einhalten

Das Arbeitsverhältnis sollte nicht früher enden als bei ordentlicher Kündigung.

Wichtig: Garantieren können Sie die Vermeidung der Sperrzeit nicht! Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit.

Checkliste: Von der Überlegung zum Aufhebungsvertrag

Schritt 1: Ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

✅ Prozessrisiko bei Kündigung hoch?
✅ Schnelle Trennung gewünscht?
✅ Lange Kündigungsfrist?
✅ Arbeitnehmer verhandlungsbereit?
✅ Budget für Abfindung vorhanden?

→ Ja zu mind. 3 Fragen? Aufhebungsvertrag erwägen!

Schritt 2: Vorbereitung

✅ Rechtliche Prüfung der Kündigungsalternative
✅ Abfindungsrahmen festlegen (Min/Max)
✅ Verhandlungsstrategie entwickeln
✅ Zeugnisentwurf vorbereiten
✅ Vertragsentwurf vorbereiten

Schritt 3: Erstgespräch

✅ Termin vereinbaren (nicht überraschend!)
✅ Situation erklären
✅ Vorteile Aufhebungsvertrag darstellen
✅ Erstes Angebot unterbreiten
✅ Bedenkzeit geben (mind. 3 Tage)

Schritt 4: Verhandlung

✅ Gegenangebot anhören
✅ Sachlich verhandeln
✅ Kompromiss suchen
✅ Nicht zu früh nachgeben
✅ Vertragsentwurf durchgehen

Schritt 5: Abschluss

✅ Finalen Vertrag erstellen
✅ Alle Punkte nochmals besprechen
✅ Unterschriften beider Parteien
✅ Jeder erhält ein Original
✅ Zeugnis ausstellen

Schritt 6: Umsetzung

✅ Abfindung fristgerecht zahlen
✅ Arbeitsmittel zurücknehmen
✅ Zeugnis übergeben
✅ Dokumentation in Personalakte

Häufige Fragen zu Aufhebungsverträgen

Muss der Arbeitnehmer zustimmen?

Ja! Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Regelung. Sie können niemanden zwingen.

Kann der Arbeitnehmer nach Unterschrift widerrufen?

Grundsätzlich nein (kein Widerrufsrecht wie bei Verbraucherverträgen). Aber: Bei Täuschung, Drohung oder Anfechtung wegen Irrtums kann der Vertrag unwirksam werden.

Muss ich eine Abfindung zahlen?

Nein, das ist Verhandlungssache. Aber ohne Abfindung wird kaum ein Arbeitnehmer zustimmen.

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Faustregel: 0,25-0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (siehe oben).

Was ist mit dem Betriebsrat?

Bei Aufhebungsverträgen hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht! Anders als bei Kündigungen.

Gilt das auch im Kleinbetrieb?

Ja, Aufhebungsverträge sind in allen Betrieben möglich.

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Fazit: Der Aufhebungsvertrag als Win-Win-Lösung

Kündigungsschutzprozesse sind teuer, langwierig und risikoreich. In 60% der Fälle enden sie mit einem Vergleich – warum also nicht gleich eine einvernehmliche Lösung finden?

Die Vorteile auf einen Blick:

Für den Arbeitgeber:

  • ✅ Rechtssicherheit (keine Klage)
  • ✅ Kostenersparnis (oft 50-70% günstiger als Prozess)
  • ✅ Zeitersparnis (Wochen statt Monate/Jahre)
  • ✅ Imageschutz
  • ✅ Besseres Betriebsklima

Für den Arbeitnehmer:

  • ✅ Abfindung (sicher statt Prozessrisiko)
  • ✅ Gutes Zeugnis
  • ✅ Planungssicherheit
  • ✅ Schneller Neuanfang
  • ✅ Kein Prozessstress

Unsere Empfehlung:

Prüfen Sie vor jeder streitigen Kündigung, ob ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Berechnen Sie die Kosten eines möglichen Prozesses und vergleichen Sie mit einer realistischen Abfindung.

In den meisten Fällen ist der Aufhebungsvertrag die wirtschaftlich sinnvollere und stressfreiere Lösung – für beide Seiten.

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Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen – von der Vorbereitung über die Gesprächsführung bis zur rechtssicheren Vertragserstellung. Fair, effizient, rechtssicher.

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