Grobe Unbilligkeit bei ehefeindlichem Verhalten – Ausschluss Versorgungsausgleich?

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften in der Regel zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Unter welchen Voraussetzungen jedoch ein Ehegatte vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann, hat das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 07.03.2024, 16 UF 112/23) entschieden.

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Altersvorsorge geplündert: Ehegatte leert das gemeinsame Konto

In einem vom Kammergericht Berlin verhandelten Fall verfügten die Eheleute über ein gemeinsames Konto, auf dem der Ehemann mehr als 140.000 € für seine Altersvorsorge angespart hatte. Nach der Trennung zog die Ehefrau mit ihrer Tochter, die nicht vom Ehemann stammt, aus. Kurz darauf erlitt der Ehemann einen Schlaganfall und musste sich einer längeren Genesungszeit unterziehen. Während dieser Zeit hob die Ehefrau das angesparte Vermögen vom gemeinsamen Konto ab.

Sollte Ihr Ehepartner durch rücksichtsloses Verhalten Ihre finanzielle Existenz gefährden, sind wir für Sie da. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht prüfen, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen ehefeindlichen Verhaltens in Betracht kommt. Gemeinsam setzen wir uns für den Schutz Ihrer finanziellen Zukunft ein.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wann ist grobe Unbilligkeit gegeben?

Im Scheidungsverfahren beanspruchte die Ehefrau einen Versorgungsausgleich in Höhe von 100.000 €. Der Ehemann forderte hingegen die Rückerstattung von über 140.000 €, die seine Frau vom gemeinsamen Konto entnommen hatte. Zusätzlich stellte er den Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 Versorgungsausgleichsgesetz wegen grober Unbilligkeit. Eine solche liegt vor, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls eine Abkehr vom Grundsatz der hälftigen Aufteilung der Rentenansprüche rechtfertigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren ausschließen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht prüfen, ob ein Ausschluss wegen grober Unbilligkeit in Ihrem Fall möglich ist. Vertrauen Sie uns darauf, Ihre Interessen durchzusetzen und eine gerechte Lösung zu erzielen.

Doppelte Schädigung: Beeinflusst sie die Bewertung im Versorgungsausgleich?

Der Vorwurf, eine Rückzahlung der abgehobenen Beträge und der Ausschluss des Versorgungsausgleichs würden die Ehefrau doppelt schädigen, konnte die Entscheidung des Kammergerichts Berlin nicht beeinflussen. Aufgrund des vorsätzlichen und rücksichtslosen Verhaltens der Ehefrau sah das Gericht keinen Anlass, seine Würdigung zu ändern. Das Kammergericht Berlin stellte deutlich fest, dass der Ehefrau kein Anspruch auf den Versorgungsausgleich zusteht.

Fragen zum Versorgungsausgleich oder zur Scheidung?

Keine Scheidung gleicht der anderen. Unsere Rechtsanwälte im Familienrecht beraten Sie individuell und fachkundig zu Fragen des Versorgungsausgleichs, ehefeindlichem Verhalten sowie zu Rückforderungen unrechtmäßig entnommener Gelder. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam den für Sie besten Weg erarbeiten

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