EuGH Urteil: Massenentlassung und die Rolle des Betriebsrats

14. Juli 2023

Der Fall vor dem EuGH

In einem aktuellen Fall wurde einem langjährigen Arbeitnehmer der G GmbH im Januar 2020 mitgeteilt, dass sein Arbeitsvertrag gekündigt wird. Die G GmbH hatte Insolvenz angemeldet und beabsichtigte, Massenentlassungen durchzuführen. Während der Konsultation des Betriebsrats wurden die erforderlichen Informationen übermittelt, aber der zuständigen Behörde wurde keine Abschrift der Mitteilung zugeleitet.

Die Frage der Wirksamkeit der Kündigung

Der betroffene Arbeitnehmer argumentierte vor deutschen Gerichten, dass die Unterlassung der Übermittlung an die zuständige Behörde die Kündigung unwirksam mache. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah einen Verstoß gegen das nationale Recht, zweifelte jedoch an der automatischen Nichtigkeit der Kündigung. Um diese Frage zu klären, legte das BAG den Fall dem EuGH vor.

Das Urteil des EuGH

Der EuGH urteilte, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Bestandteile der schriftlichen Mitteilung an den Betriebsrat an die zuständige Behörde zu übermitteln, nicht den Zweck hat, den betroffenen Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Die Übermittlung diene lediglich Informations- und Vorbereitungszwecken für die zuständige Behörde.

Der Zweck der Übermittlung bestehe darin, der Behörde einen Überblick über die geplanten Entlassungen zu verschaffen, um mögliche Maßnahmen vorbereiten zu können. Die zuständige Behörde spiele dabei keine aktive Rolle bei der Konsultation des Betriebsrats. Die Übermittlung erfolge lediglich, damit die Behörde die negativen Auswirkungen der beabsichtigten Massenentlassungen abschätzen und nach Lösungen suchen kann.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Das Urteil des EuGH verdeutlicht, dass die Übermittlung der Informationen an die zuständige Behörde keine direkten Auswirkungen auf den Individualschutz der betroffenen Arbeitnehmer hat. Der Fokus liegt vielmehr auf der Vorbereitung und Unterstützung der zuständigen Behörde bei der Bewältigung der Massenentlassungen.

Eine Verletzung dieser Verpflichtung führt also nicht mehr zu einer NIchtigkeit der betroffenen Kündigungen!

Dennoch ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre Rechte und Ansprüche bei Massenentlassungen zu kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Der Betriebsrat spielt nach wie vor eine wichtige Rolle als Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sollten ihre Verpflichtungen im Rahmen von Massenentlassungen sorgfältig prüfen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.