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Das Direktionsrecht des Arbeitgebers - Versetzung ins Ausland

03. Mai 2023 | von Ole Hammer

 

Ein Arbeitsvertrag kann dem Arbeitgeber das Direktionsrecht einräumen, wonach er den Arbeitnehmer anweisen kann, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten. Diese Anweisung ist nur dann unzulässig, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart wurde. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird auch nicht durch die Gewerbeordnung auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzt, allerdings unterliegt die Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall einer Billigkeitskontrolle, wie vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden wurde.

Das aktuelle Urteil des BAG

In einem aktuellen Urteil entschied das BAG (Urteil vom 30.11.2022, 5 AZR 336/21, PM 45/22), dass eine Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland zulässig ist. Der Kläger war als Pilot bei einem international tätigen Luftverkehrsunternehmen mit Sitz im europäischen Ausland beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag galt nach irischem Recht und sah ein Jahresgehalt von 75.325,00 Euro brutto vor. Aufgrund einer Entscheidung, die Homebase am Flughafen Nürnberg Ende März 2020 aufzugeben, wurde der Kläger mit Schreiben vom 20. Januar 2020 zum 30. April 2020 an die Homebase am Flughafen Bologna versetzt. Obwohl der Kläger diese Versetzung als unwirksam betrachtete, entschied das BAG, dass die Versetzung im Einklang mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers stand.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Das Urteil zeigt, dass eine Versetzung ins Ausland für Arbeitnehmer möglich ist, wenn sie im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. In einem solchen Fall ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre Arbeitsverträge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Eine Versetzung ins Ausland kann für Arbeitnehmer erhebliche Nachteile mit sich bringen, wie der Verlust von tariflichen Vergütungsansprüchen oder Probleme bei der sozialen Absicherung. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer bei einer Versetzung ins Ausland sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen dies auf ihre Rechte und Ansprüche hat und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.