BRUCHTEILE VON URLAUBSTAGEN DÜRFEN NICHT ABGERUNDET WERDEN

22. Januar 2020

Bruchteile von Urlaubstagen dürfen nicht abgerundet werden

Nach § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden. Hieraus wurde bisher zumeist abgeleitet, dass "die üblichen" Rundungsregeln gelten, also eine Abrundung von Urlaubstagen erfolge, wenn es sich um weniger als 0,5 Tage handelt und umgekehrt bei 0,5 oder mehr Bruchteilen auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet werde. Mit dem Urteil vom 08.05.2016 hat das BAG nunmehr jedoch entschieden, dass die Regelung in § 5 Abs. 2 BUrlG ausschließlich das Aufrunden regele, daraus aber nicht folge, dass weniger als 0,5 Bruchteile eines Urlaubstages abgerundet werden dürften. Hierfür sein eine separate Regelung erforderlich, die mangels gesetzlicher Regelung nur tarifvertraglich, durch...