Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam
Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. Die Kündigung ist rechtlich einwandfrei: ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, alle Formvorschriften beachtet, Kündigungsfrist korrekt, drei Abmahnungen liegen vor.
Sechs Monate später vor Gericht: Die Kündigung ist unwirksam. Der Grund? Die Betriebsratsanhörung war fehlerhaft. Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat nur mitgeteilt: „Wir kündigen Herrn Müller wegen wiederholter Unpünktlichkeit.“ Die konkreten Daten der Verspätungen und die Abmahnungen hatte er nicht erwähnt.
Die Folgen:
- Gehaltsnachzahlung für 6 Monate: 30.000 Euro
- Abfindung im Vergleich: 25.000 Euro
- Prozesskosten: 8.000 Euro
- Gesamtschaden: 63.000 Euro
Sein Fehler? Er kannte die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung nicht. Ein 10-minütiger Zusatzaufwand bei der Anhörung hätte ihm 63.000 Euro gespart.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie den Betriebsrat anhören müssen, was in die Anhörung gehört, welche Fehler tödlich sind und wie Sie mit einer Stellungnahme des Betriebsrats umgehen.
Inhalt
- Warum die Betriebsratsanhörung so wichtig ist
- Die fünf Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Anhörung
- Die 5 tödlichen Fehler bei der Betriebsratsanhörung
- Die Stellungnahme des Betriebsrats: Wie reagieren Sie richtig?
- Muster: Betriebsratsanhörung bei verhaltensbedingter Kündigung
- Muster: Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung
- Checkliste: Die rechtssichere Betriebsratsanhörung
- Sonderfälle und häufige Fragen
- Fazit: Ohne ordnungsgemäße Anhörung keine wirksame Kündigung
Warum die Betriebsratsanhörung so wichtig ist
Die Betriebsratsanhörung ist nach § 102 BetrVG zwingende Voraussetzung für jede Kündigung. Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist nichtig – nicht nur anfechtbar!
Der Unterschied: Anfechtbar vs. Nichtig
Anfechtbare Kündigung:
- Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Wochen klagen
- Ohne Klage wird die Kündigung wirksam
- Beispiel: Sozialauswahl fehlerhaft
Nichtige Kündigung:
- Die Kündigung ist von Anfang an rechtlich nicht existent
- Keine 3-Wochen-Frist
- Der Arbeitnehmer kann jederzeit die Nichtigkeit geltend machen
- Beispiel: Betriebsratsanhörung fehlt oder fehlerhaft
Das bedeutet: Selbst wenn der Arbeitnehmer nicht klagt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen! Er kann nach Monaten oder Jahren zurückkommen und Gehaltsnachzahlung verlangen.
Wann ist eine Betriebsratsanhörung erforderlich?
Immer bei:
✅ Jeder ordentlichen Kündigung (mit Kündigungsfrist)
✅ Jeder außerordentlichen Kündigung (fristlos)
✅ Jeder Änderungskündigung (Änderung der Arbeitsbedingungen)
✅ Kündigungen in der Probezeit (auch hier!)
✅ Kündigungen befristeter Arbeitsverhältnisse (wenn Kündigungsmöglichkeit vereinbart)
Nicht erforderlich bei:
❌ Aufhebungsverträgen (einvernehmliche Beendigung)
❌ Befristungsende (wenn keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart)
❌ Kündigung während einer Betriebsratsanhörung selbst (Ausnahmefall)
Betriebsratsanhörung richtig durchführen
In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ finden Sie Musterformulierungen für alle Arten von Betriebsratsanhörungen mit konkreten Beispielen.
Die fünf Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Anhörung
Eine Betriebsratsanhörung muss nach § 102 Abs. 1 BetrVG fünf Pflichtangaben enthalten:
1. Person des zu kündigenden Arbeitnehmers
Was muss rein:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Personalnummer (falls vorhanden)
- Abteilung/Position
Warum wichtig: Der Betriebsrat muss eindeutig wissen, um wen es geht.
Beispiel:
Wir beabsichtigen, Herrn Max Mustermann, geb. 15.03.1985,
Personalnummer 12345, Sachbearbeiter in der Abteilung Vertrieb, zu kündigen.
2. Art der Kündigung
Was muss rein:
- Ordentlich oder außerordentlich?
- Mit oder ohne Auslauffrist?
- Kündigungstermin
Beispiele:
✅ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann ordentlich zum 31.12.2025 zu kündigen.“
✅ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann außerordentlich fristlos zu kündigen.“
✅ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann außerordentlich mit sozialer Auslauffrist zum 31.12.2025 zu kündigen.“
❌ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann zu kündigen.“ (Art fehlt!)
3. Kündigungsgrund(e)
Dies ist der wichtigste und fehleranfälligste Teil!
Der Betriebsrat muss alle Tatsachen kennen, die für die Kündigung relevant sind, damit er seine Stellungnahme abgeben kann.
Was muss rein:
a) Bei betriebsbedingter Kündigung:
- Unternehmerische Entscheidung (welche?)
- Wegfall des Arbeitsplatzes (warum?)
- Sozialauswahl (wie durchgeführt?)
- Weiterbeschäftigungsprüfung (Ergebnis?)
b) Bei verhaltensbedingter Kündigung:
- Konkrete Pflichtverletzungen mit Datum, Uhrzeit, Ort
- Vorherige Abmahnungen (Datum, Inhalt)
- Warum ist Verhalten nicht mehr hinnehmbar?
c) Bei personenbedingter Kündigung:
- Fehlzeiten (konkrete Zahlen!)
- Negative Gesundheitsprognose (Begründung)
- Betriebliche Beeinträchtigungen (konkret!)
- bEM durchgeführt? (Wann, mit welchem Ergebnis?)
d) Bei außerordentlicher Kündigung:
- Konkreter Vorfall mit allen Details
- Warum ist Fortsetzung unmöglich?
- Warum reicht ordentliche Kündigung nicht?
4. Soziale Daten des Arbeitnehmers
Was muss rein:
- Alter
- Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung (falls bekannt)
Warum wichtig: Der Betriebsrat kann nur so Bedenken gegen die Sozialauswahl oder die Interessenabwägung äußern.
Beispiel:
Herr Mustermann ist 40 Jahre alt, seit 8 Jahren im Unternehmen
beschäftigt, verheiratet und hat 2 minderjährige Kinder. Eine Schwerbehinderung liegt nicht vor.
5. Bei betriebsbedingter Kündigung: Die Sozialauswahl
Was muss rein:
- Liste der vergleichbaren Arbeitnehmer
- Soziale Daten aller Arbeitnehmer
- Punkteberechnung
- Warum wurde dieser Arbeitnehmer ausgewählt?
- Warum wurden Leistungsträger herausgenommen?
Beispiel:
Von den 5 vergleichbaren Sachbearbeitern wurden 2 gekündigt.
Die Sozialauswahl ergab:
– Mitarbeiter A: 25 Punkte
– Mitarbeiter B: 32 Punkte
– Mitarbeiter C: 45 Punkte (gekündigt)
– Mitarbeiter D: 18 Punkte (gekündigt)
– Mitarbeiter E: 52 Punkte
Mitarbeiter A wurde als Leistungsträger aus der Sozialauswahl
herausgenommen, da er über Spezialkenntnisse verfügt, die für den Betrieb unverzichtbar sind.
Unsicher bei der Betriebsratsanhörung?
Die Anhörung ist komplex und fehleranfällig. Ein einziger vergessener Punkt macht die Kündigung unwirksam. Lassen Sie uns Ihre Anhörung vor dem Versand prüfen!
Die 5 tödlichen Fehler bei der Betriebsratsanhörung
Fehler #1: Zu wenig Details zum Kündigungsgrund
Das Problem:
Viele Arbeitgeber formulieren zu pauschal:
❌ „Wir kündigen wegen schlechter Arbeitsleistung.“
❌ „Wir kündigen wegen Unpünktlichkeit.“
❌ „Wir kündigen aus betriebsbedingten Gründen.“
Die Folge: Der Betriebsrat kann keine fundierte Stellungnahme abgeben. Die Anhörung ist fehlerhaft. Die Kündigung ist unwirksam!
Die Lösung:
✅ Konkret werden! Datum, Uhrzeit, Ort, Details
Richtig bei Unpünktlichkeit:
Herr Mustermann ist trotz dreimaliger Abmahnung vom
01.03.2025, 15.05.2025 und 20.08.2025 erneut zu spät
zur Arbeit erschienen:
– Am 10.10.2025 um 9:25 Uhr (Arbeitsbeginn 9:00 Uhr)
– Am 15.10.2025 um 9:18 Uhr
– Am 22.10.2025 um 9:32 Uhr
Die bisherigen Abmahnungen haben nicht zur Verhaltensänderung
geführt. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nicht mehr zumutbar.
Richtig bei betriebsbedingter Kündigung:
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Umsatzrückgang von
25% in 2024) haben die Gesellschafter am 15.09.2025 beschlossen,
die Verwaltungsabteilung von 8 auf 6 Stellen zu reduzieren.
Die Aufgaben werden auf die verbleibenden Mitarbeiter verteilt.
Die Sozialauswahl unter den 8 vergleichbaren Sachbearbeitern
ergab, dass Herr Mustermann und Frau Schmidt die niedrigsten
Punktzahlen haben (siehe beigefügte Sozialauswahlliste).
Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich, da keine freien Stellen vorhanden sind.
Fehler #2: Abmahnungen nicht erwähnt
Das Problem:
Bei verhaltensbedingten Kündigungen vergessen viele Arbeitgeber, die vorherigen Abmahnungen in der Anhörung zu erwähnen.
Die Folge: Der Betriebsrat kann nicht beurteilen, ob eine Abmahnung erfolgt ist und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Die Anhörung ist unvollständig.
Die Lösung:
✅ Alle Abmahnungen mit Datum und Inhalt aufführen
Beispiel:
Herr Mustermann wurde bereits wie folgt abgemahnt:
- Abmahnung vom 01.03.2025: Unpünktlichkeit am 25.02., 27.02.
und 28.02.2025 - Abmahnung vom 15.05.2025: Unpünktlichkeit am 08.05., 10.05. und 12.05.2025
- Letzte Abmahnung vom 20.08.2025: Unpünktlichkeit am 14.08., 16.08. und 18.08.2025 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Androhung einer fristlosen Kündigung
Kopien der Abmahnungen fügen wir bei.
Fehler #3: bEM nicht erwähnt
Das Problem:
Bei krankheitsbedingten Kündigungen vergessen viele Arbeitgeber, das durchgeführte (oder abgelehnte) bEM in der Anhörung zu erwähnen.
Die Folge: Der Betriebsrat kann nicht prüfen, ob alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Die Anhörung ist unvollständig.
Die Lösung:
✅ bEM-Verfahren detailliert darstellen
Beispiel:
Herr Mustermann war in den letzten 3 Jahren wie folgt krank:
– 2023: 52 Tage
– 2024: 67 Tage
– 2025 (bis Oktober): 48 Tage
Am 15.05.2024 haben wir Herrn Mustermann ein betriebliches
Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten. Herr Mustermann hat
das Angebot angenommen. In mehreren Gesprächen (20.06.2024,
15.09.2024, 10.01.2025) wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart:
– Ergonomischer Arbeitsplatz
– Reduzierung auf 32 Std./Woche
– Homeoffice 2x/Woche
Trotz dieser Maßnahmen sind die Fehlzeiten weiterhin hoch.
Das bEM wurde am 15.09.2025 erfolglos abgeschlossen.
Dokumentation des bEM liegt bei.
Fehler #4: Anhörung zu knapp vor der Kündigung
Das Problem:
Sie hören den Betriebsrat am Montag an und kündigen am Dienstag – ohne auf eine Stellungnahme zu warten.
Die Folge: Sie haben dem Betriebsrat keine angemessene Frist zur Stellungnahme gelassen. Die Anhörung ist fehlerhaft.
Die Lösung:
✅ Mindestfristen beachten:
- Bei ordentlicher Kündigung: Mind. 3-5 Arbeitstage
- Bei außerordentlicher Kündigung: Mind. 3 Tage (wegen Zwei-Wochen-Frist)
- Bei umfangreichen Sachverhalten: 1-2 Wochen
Aber: Sie müssen nicht ewig warten! Nach Ablauf einer angemessenen Frist können Sie kündigen, auch wenn der Betriebsrat noch nicht geantwortet hat.
Fehler #5: Nachschieben von Kündigungsgründen
Das Problem:
Sie hören den Betriebsrat wegen Unpünktlichkeit an. Vor Gericht berufen Sie sich dann auch auf schlechte Arbeitsleistung.
Die Folge: Der neue Kündigungsgrund wurde nicht angehört. Die Kündigung ist insoweit unwirksam.
Die Lösung:
✅ Alle Kündigungsgründe in der Anhörung nennen – auch wenn Sie sich hauptsächlich auf einen stützen
Beispiel:
Hauptgrund: Unpünktlichkeit (siehe oben)
Weitere Gründe:
– Unzureichende Arbeitsleistung (konkrete Beispiele: …)
– Häufige Krankmeldungen (siehe Fehlzeitenübersicht)
Bereits ein Grund rechtfertigt die Kündigung. Hilfsweise stützen wir die Kündigung auf alle genannten Gründe.
Die Stellungnahme des Betriebsrats: Wie reagieren Sie richtig?
Der Betriebsrat hat nach Anhörung drei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Keine Stellungnahme (häufigster Fall)
Was bedeutet das:
Der Betriebsrat äußert sich nicht innerhalb der Frist.
Ihre Reaktion:
Nach Ablauf einer angemessenen Frist (bei ordentlicher Kündigung: 1 Woche, bei außerordentlicher: 3 Tage) können Sie kündigen.
Dokumentation:
Der Betriebsrat wurde am [Datum] schriftlich angehört.
Bis heute [Datum] ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Frist ist abgelaufen.
Möglichkeit 2: Zustimmung zur Kündigung
Was bedeutet das:
Der Betriebsrat stimmt der Kündigung ausdrücklich zu oder hat keine Bedenken.
Ihre Reaktion:
Perfekt! Sie können sofort kündigen.
Dokumentation:
Der Betriebsrat hat mit Schreiben vom [Datum] mitgeteilt,
dass er keine Bedenken gegen die Kündigung hat.
Kopie der Stellungnahme ist beigefügt.
Möglichkeit 3: Bedenken oder Widerspruch (§ 102 Abs. 3 BetrVG)
Was bedeutet das:
Der Betriebsrat äußert Bedenken gegen die Kündigung oder widerspricht ihr ausdrücklich.
Wichtig: Ein Widerspruch des Betriebsrats hindert Sie nicht daran, trotzdem zu kündigen! Sie müssen nur den Widerspruch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb von 3 Tagen einholen und dem Arbeitnehmer mit der Kündigung aushändigen.
Die Gründe für einen Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG:
Der Betriebsrat kann nur aus folgenden Gründen widersprechen:
- Sozialauswahl fehlerhaft (bei betriebsbedingter Kündigung)
- Weiterbeschäftigung möglich (auf anderem Arbeitsplatz)
- Weiterbeschäftigung nach Umschulung/Fortbildung möglich
- Kündigung verstößt gegen Richtlinien über die personelle Auswahl
- Arbeitnehmer kann an anderem Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden
Ihre Reaktion:
✅ Prüfen Sie die Bedenken – sind sie berechtigt?
Fall A: Bedenken berechtigt → Kündigung überdenken oder nachbessern (z.B. andere Person in Sozialauswahl kündigen)
Fall B: Bedenken unberechtigt → Trotzdem kündigen! Der Widerspruch hindert Sie nicht.
Fall C: Bei außerordentlicher Kündigung → Widerspruch innerhalb von 3 Tagen einholen (sonst können Sie nicht fristlos kündigen!) → Widerspruch dem Arbeitnehmer mit der Kündigung aushändigen
Beispielformulierung bei Widerspruch:
Der Betriebsrat hat mit Schreiben vom [Datum] der Kündigung
widersprochen. Die Bedenken haben wir geprüft, sehen diese
jedoch als nicht gerechtfertigt an, da [Begründung].
Wir kündigen daher trotz des Widerspruchs.
Kopie des Widerspruchs ist beigefügt und wird dem Arbeitnehmer mit der Kündigung ausgehändigt.
Musterformulierungen für alle Fälle
In unserem Whitepaper finden Sie Musterformulierungen für Betriebsratsanhörungen bei allen Kündigungsarten – von betriebsbedingt über verhaltensbedingt bis personenbedingt.
Muster: Betriebsratsanhörung bei verhaltensbedingter Kündigung
Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren des Betriebsrats,
wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit
Herrn Max Mustermann
geb. 15.03.1985
Personalnummer: 12345
Sachbearbeiter Vertrieb
ordentlich zum 31.12.2025 zu kündigen.
KÜNDIGUNGSGRUND:
Herr Mustermann ist trotz dreimaliger Abmahnung wiederholt
zu spät zur Arbeit erschienen.
KONKRETE VORFÄLLE:
Herr Mustermann hat vertragswidrig seinen Arbeitsbeginn
(9:00 Uhr) nicht eingehalten:
1. Abmahnung vom 01.03.2025:
– 25.02.2025: Erscheinen um 9:23 Uhr (23 Min. zu spät)
– 27.02.2025: Erscheinen um 9:17 Uhr (17 Min. zu spät)
– 28.02.2025: Erscheinen um 9:31 Uhr (31 Min. zu spät)
2. Abmahnung vom 15.05.2025:
– 08.05.2025: Erscheinen um 9:19 Uhr (19 Min. zu spät)
– 10.05.2025: Erscheinen um 9:28 Uhr (28 Min. zu spät)
– 12.05.2025: Erscheinen um 9:15 Uhr (15 Min. zu spät)
3. Letzte Abmahnung vom 20.08.2025 mit ausdrücklichem
Hinweis auf die Androhung einer fristlosen Kündigung:
– 14.08.2025: Erscheinen um 9:22 Uhr (22 Min. zu spät)
– 16.08.2025: Erscheinen um 9:18 Uhr (18 Min. zu spät)
– 18.08.2025: Erscheinen um 9:35 Uhr (35 Min. zu spät)
Aktuelle Vorfälle nach der letzten Abmahnung:
– 25.10.2025: Erscheinen um 9:27 Uhr (27 Min. zu spät)
– 28.10.2025: Erscheinen um 9:19 Uhr (19 Min. zu spät)
– 01.11.2025: Erscheinen um 9:33 Uhr (33 Min. zu spät)
Alle Verspätungen sind durch Zeugen (Pförtner, Kollegen)
und Arbeitszeiterfassung dokumentiert.
WÜRDIGUNG:
Trotz dreimaliger Abmahnung und ausdrücklicher Androhung
einer fristlosen Kündigung hat Herr Mustermann sein
Verhalten nicht geändert. Eine Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses ist nicht mehr zumutbar. Das
wiederholte Ignorieren der Abmahnungen zeigt, dass
Herr Mustermann nicht bereit ist, seine vertraglichen
Pflichten zu erfüllen.
SOZIALE DATEN:
Herr Mustermann ist 40 Jahre alt, seit 8 Jahren im
Unternehmen beschäftigt, verheiratet und hat 2
minderjährige Kinder. Eine Schwerbehinderung liegt
nicht vor.
WEITERBESCHÄFTIGUNG:
Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz
ist nicht möglich, da alle Arbeitsplätze pünktliches
Erscheinen erfordern.
ANLAGEN:
– Kopien der Abmahnungen vom 01.03., 15.05. und 20.08.2025
– Dokumentation der Verspätungen (Arbeitszeiterfassung)
Wir bitten um Stellungnahme bis zum [Datum, ca. 5 Tage später].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Muster: Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung
Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren des Betriebsrats,
wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit
Frau Maria Schmidt
geb. 20.07.1988
Personalnummer: 67890
Sachbearbeiterin Verwaltung
ordentlich zum 30.06.2026 zu kündigen.
KÜNDIGUNGSGRUND:
Die Kündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen.
UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNG:
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten
(Umsatzrückgang von 25% in 2024 und 15% in 2025, siehe
beigefügte Umsatzübersicht) haben die Gesellschafter am
15.09.2025 beschlossen, die Verwaltungsabteilung von
8 auf 6 Sachbearbeiterstellen zu reduzieren.
Die Aufgaben werden auf die verbleibenden 6 Mitarbeiter
umverteilt. Die Umsetzung beginnt mit sofortiger Wirkung.
Kopie des Gesellschafterbeschlusses ist beigefügt.
WEGFALL DES ARBEITSPLATZES:
Der Arbeitsplatz von Frau Schmidt als Sachbearbeiterin
in der Verwaltung entfällt dauerhaft. Ihre Aufgaben
werden auf die verbleibenden Mitarbeiter verteilt.
SOZIALAUSWAHL:
Von den 8 vergleichbaren Sachbearbeitern in der Verwaltung
müssen 2 Stellen abgebaut werden.
Die Sozialauswahl ergab folgendes Ergebnis (Berechnung:
1 Punkt pro Jahr Betriebszugehörigkeit + 0,5 Punkte pro
Lebensjahr + 5 Punkte pro unterhaltsberechtigter Person):
| Name | Alter | Betriebs-zugehörigkeit | Unterhalts-pflichten | Punkte |
|——|——-|——————-|——————|——–|
| Müller | 28 | 3 Jahre | 0 | 17 |
| Schmidt | 37 | 8 Jahre | 2 (Partner+Kind) | 33,5 |
| Meyer | 42 | 12 Jahre | 3 (Partner+2 Kinder) | 48 |
| Weber | 29 | 4 Jahre | 1 (Kind) | 23,5 |
| Fischer | 51 | 18 Jahre | 2 (Partner+Kind) | 59 |
| Becker | 38 | 10 Jahre | 0 | 29 |
| Wagner | 55 | 22 Jahre | 1 (Partner) | 82,5 |
| Hoffmann | 46 | 15 Jahre | 4 (Partner+3 Kinder) | 61 |
Die beiden Mitarbeiter mit den niedrigsten Punktzahlen
sind Herr Müller (17 Punkte) und Herr Weber (23,5 Punkte).
Da Herr Müller als Leistungsträger herausgenommen wird
(Begründung siehe unten), wird stattdessen Frau Schmidt
(33,5 Punkte) gekündigt.
HERAUSNAHME VON LEISTUNGSTRÄGERN:
Herr Müller wird von der Sozialauswahl ausgenommen, da er
über Spezialkenntnisse im SAP-System verfügt, die für die
Verwaltung unverzichtbar sind. Er ist der einzige Mitarbeiter,
der das System administrieren kann. Eine Einarbeitung anderer
Mitarbeiter würde mindestens 6 Monate dauern und ist aufgrund
der Komplexität nicht kurzfristig möglich.
WEITERBESCHÄFTIGUNG:
Eine Weiterbeschäftigung von Frau Schmidt auf einem anderen
Arbeitsplatz ist nicht möglich:
– Keine freien Stellen im Unternehmen vorhanden
– Keine Stellen, die nach zumutbarer Einarbeitung (3 Monate)
besetzt werden könnten
– Keine Konzerngesellschaften vorhanden
Eine Änderungskündigung kommt nicht in Betracht.
SOZIALE DATEN:
Frau Schmidt ist 37 Jahre alt, seit 8 Jahren im Unternehmen
beschäftigt, verheiratet und hat 1 minderjähriges Kind.
Eine Schwerbehinderung liegt nicht vor.
ANLAGEN:
– Gesellschafterbeschluss vom 15.09.2025
– Umsatzübersicht 2023-2025
– Vollständige Sozialauswahlliste mit allen Daten
Wir bitten um Stellungnahme bis zum [Datum, ca. 7 Tage später].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Checkliste: Die rechtssichere Betriebsratsanhörung
Vor der Anhörung:
✅ Betriebsrat vorhanden? (Bei > 5 Mitarbeitern möglich)
✅ Alle Kündigungsgründe gesammelt und dokumentiert
✅ Bei betriebsbedingt: Sozialauswahl durchgeführt
✅ Bei verhaltensbedingt: Abmahnungen vorliegen
✅ Bei personenbedingt: bEM durchgeführt
✅ Soziale Daten des Arbeitnehmers ermittelt
Die Anhörung selbst:
✅ Schriftform (E-Mail oder Brief)
✅ Person des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Personalnummer)
✅ Art der Kündigung (ordentlich/außerordentlich, Termin)
✅ Kündigungsgrund(e) mit allen Details:
- Konkrete Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, Ort
- Abmahnungen erwähnen (bei verhaltensbedingt)
- bEM erwähnen (bei personenbedingt)
- Sozialauswahl darstellen (bei betriebsbedingt)
✅ Soziale Daten (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten)
✅ Weiterbeschäftigungsprüfung (Ergebnis mitteilen)
✅ Anlagen beifügen (Abmahnungen, Sozialauswahlliste, etc.)
Nach der Anhörung:
✅ Frist abwarten (ordentlich: 5-7 Tage, außerordentlich: 3 Tage)
✅ Stellungnahme prüfen (falls vorhanden)
✅ Bei Widerspruch: Bedenken prüfen und dokumentieren
✅ Dokumentation vervollständigen:
- Wann angehört?
- Stellungnahme erhalten?
- Wann Frist abgelaufen?
✅ Erst dann kündigen!
Betriebsratsanhörung rechtssicher gestalten
Die Anhörung des Betriebsrats ist hochkomplex. Ein Fehler macht die gesamte Kündigung unwirksam. Lassen Sie uns Ihre Anhörung vor dem Versand prüfen!
Sonderfälle und häufige Fragen
Muss ich den Betriebsrat bei Aufhebungsverträgen anhören?
Nein! Bei einvernehmlichen Beendigungen (Aufhebungsvertrag) ist keine Betriebsratsanhörung erforderlich.
Was ist, wenn der Betriebsrat im Urlaub ist?
Sie müssen warten, bis der Betriebsrat wieder da ist, oder sich an den Betriebsratsvorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden wenden.
Kann ich mündlich anhören?
Ja, aber nicht empfehlenswert! Sie können den Nachweis der Anhörung vor Gericht nicht führen. Immer schriftlich anhören!
Muss ich alle Kündigungsgründe nennen oder reicht einer?
Nennen Sie alle! Vor Gericht dürfen Sie sich nur auf Gründe berufen, die Sie auch angehört haben.
Was ist bei außerordentlicher Kündigung zu beachten?
Bei fristloser Kündigung müssen Sie die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB beachten. Hören Sie den Betriebsrat daher schnell an (innerhalb der ersten Woche nach Kenntnisnahme).
Kann der Betriebsrat die Kündigung verhindern?
Nein! Ein Widerspruch hindert Sie nicht daran, trotzdem zu kündigen. Er hat nur Auswirkungen auf einen möglichen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers während des Prozesses.
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Fazit: Ohne ordnungsgemäße Anhörung keine wirksame Kündigung
Die Betriebsratsanhörung ist eine der wichtigsten – und gleichzeitig am häufigsten fehlerhaft durchgeführten – Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung.
Die häufigsten Fehler:
- ❌ Zu pauschale Formulierung des Kündigungsgrunds
- ❌ Abmahnungen nicht erwähnt
- ❌ bEM nicht erwähnt
- ❌ Sozialauswahl nicht oder unvollständig dargestellt
- ❌ Zu kurze Frist für Stellungnahme
Die Folge: Die Kündigung ist nichtig – von Anfang an!
Unsere Empfehlung:
Investieren Sie 30-60 Minuten in eine sorgfältige, vollständige Betriebsratsanhörung. Listen Sie alle Tatsachen auf, fügen Sie alle Anlagen bei, geben Sie dem Betriebsrat ausreichend Zeit.
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