Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Als erfahrene Anwälte für das Arbeitsrecht stehen wir nicht nur Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Mithilfe unserer Kanzlei mit Sitz in Hildesheim gestalten Sie die Personalpolitik Ihres Unternehmens mit und sichern Ihre Mitbestimmungsrechte. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden sowie bei Fragen und Problemen aus dem betrieblichen Alltag. Im Streitfall vertreten wir Sie vor der Einigungsstelle und an allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Wichtiger Bestandteil im Arbeitsrecht: Interessenvertretung der Arbeitnehmer
In Betrieben sind die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer gemäß §2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Konflikte bleiben hier nicht aus – und das führt zur Aufgabe von Betriebsräten: Sie sollen die Konflikte im Betrieb für die Arbeitnehmer führen, damit nicht jeder Arbeitnehmer auf sich allein gestellt dem Arbeitgeber hilflos gegenübersteht. Ein kluger Arbeitgeber wird diese Position verstehen und mit dem Betriebsrat – gleichwohl nicht ohne Konflikte – Einfluss auf die Belegschaft nehmen und die Personalpolitik gestalten. Häufig kommt es dann zu einem "Geben und Nehmen", sogenannten Kopplungsgeschäften, wenn der Arbeitgeber um eine Zustimmung bittet und der Betriebsrat dafür Bedingungen stellt.
Gleichwohl müssen sowohl die Mitglieder als auch der Vorsitzende eines Betriebsrats immer wieder die eigenen Interessen und Rechte verteidigen: Gerade die Informationsrechte und Beratungsrechte sind rechtlich schwach ausgestaltet und werden unter Umständen vernachlässigt. Über die „starken“ Mitbestimmungsrechte wird häufig gestritten, insbesondere wenn keine Einigkeit darüber besteht, ob bestimmte Fragen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen.
Unsere Spezialisten im Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter
Als Betriebsräte sind Sie die Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren und zu fördern. Dabei müssen Sie sich mit verschiedenen rechtlichen Themen auseinandersetzen, die ihre Rechte und Pflichten betreffen.
Mitbestimmungsrechte bestehen bei personellen, sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs. Der Betriebsrat hat ebenso ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitszeit, Urlaub, Lohn, Betriebsordnung, Betriebsänderungen und vielen anderen Fragen.
Als „scharfe Schwerter“ des Betriebsverfassungsrechts können Sie diese Rechte nutzen, um die Interessen der Belegschaft in Ihrem Unternehmen durchzusetzen. Dafür müssen Sie Ihre Rechte kennen – und diese an den richtigen Stellen einsetzen. Ob es um die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die Durchführung von Betriebsversammlungen, die Beteiligung bei Personalmaßnahmen oder die Abwehr von Arbeitgeberangriffen geht, wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen die typischen Probleme, die Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte haben, und wissen, wie man sie lösen oder vermeiden kann.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und die Interessen Ihrer Belegschaft zu schützen und bieten Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist. Wenn nötig, vertreten wir Sie vor Gericht und begleiten Sie bei allen Schritten des Verfahrens. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
All unsere Anwälte sind Experten in den Themen, die Sie bewegen. Sie gehen und gingen Lehrgängen an Hochschulen nach und sind daher kompetente Seminarleiter sowie geübte Referenten. Auf dieser Grundlage und unserem gesammelten Fachwissen bieten wir gerne auch Schulungen an – sowohl bei Ihnen im Haus, an ausgewählten Standorten oder auch in unseren Räumlichkeiten in Hildesheim.
Zu den unbestreitbaren Rechten von Betriebsräten, Personalräten oder Mitarbeitervertretungen gehört immer auch der Anspruch auf eine angemessene Schulung. Denn nur, wenn man seine Rechte kennt und die vorrechtliche Betriebsratsarbeit sicher bewältigt, kann ein Betriebsrat überhaupt erst arbeiten. Daher stellen wir Ihnen maßgeschneiderte Schulungslösungen im Bereich des individuellen wie auch kollektiven Arbeitsrechts, in den Bereichen des Gesundheitswesens, im Umgang mit innerbetrieblichen Konflikten und Mobbing und insbesondere auch in den Bereichen des kirchlichen Arbeitsrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts zur Verfügung. Bedenken Sie, dass eine individuelle Schulung des gesamten Betriebsrats oder einzelner Mitglieder eine gute Alternative zu einer Beratung sein kann.
Wir beraten und vertreten Sie oder Ihren Wahlvorstand zu allen Fragen um eine erstmalige Betriebsratswahl, reguläre Betriebsratswahlen oder auch vorgezogene Neuwahlen. Ebenso vertreten unsere Experten im Arbeitsrecht Sie, wenn eine Wahlanfechtung notwendig geworden sein sollte.
Auch bei der Gründung eines Betriebsrats – was schon in kleinen Betrieben ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich ist – unterstützen wir Sie selbstverständlich mit Rat und Tat. Viele Arbeitgeber versuchen die Bildung von Betriebsräten zu verhindern – sei es mit Drohungen im Vorfeld oder sachfremden Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen. Entsprechend unterstützen wir Sie nicht nur bei den formalen und rechtlichen Fragen einer erstmaligen Betriebsratswahl, sondern auch bei der Abwehr von unberechtigten Maßnahmen des Arbeitgebers.
Die Kosten unserer Tätigkeit trägt nach §40, 80 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber – nach Maßgabe Ihrer Beschlüsse. Ihnen bereits im Vorfeld dabei zu helfen, diese sicher und formal korrekt zu erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Der Betriebsrat muss regelmäßig die Beschäftigten über seine Tätigkeit informieren, ihre Anliegen aufnehmen und ihre Meinung einholen. Er muss auch regelmäßig mit dem Arbeitgeber verhandeln und Vereinbarungen treffen. Dafür muss er sich an bestimmte Fristen, Formalien und Verfahren halten.
Ein Gesamtbetriebsrat ist ein Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben vertritt. Ein Konzernbetriebsrat ist ein Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer in einem Konzern mit mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen vertritt. Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ein Gremium, das die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der Auszubildenden in einem Betrieb vertritt. Eine Schwerbehindertenvertretung ist ein Gremium, das die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer in einem Betrieb vertritt. Alle diese Gremien haben bestimmte Rechte und Pflichten, die im Betriebsverfassungsgesetz und anderen Gesetzen geregelt sind. Der Betriebsrat muss die Interessen der verschiedenen Gruppen im Betrieb berücksichtigen und koordinieren. Er muss auch die gesetzlichen Vorgaben für die Zusammenarbeit mit diesen Akteuren beachten.
Der Betriebsrat kann für Schäden haftbar gemacht werden, die er durch seine Tätigkeit verursacht hat. Er muss daher sorgfältig und verantwortungsbewusst handeln. Er hat aber auch einen Anspruch auf Schutz vor Benachteiligung, Behinderung oder Angriffen durch den Arbeitgeber oder andere Personen.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Ole M. Hammer
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Testimonials
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.
5 von 5 — Anonym
Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.
Ich bin hochzufrieden!
5 von 5 — Anonym
Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️
5 von 5 — Anonym
FAQ
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Betriebsräte
Eine Zusammenarbeit mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht bietet Ihnen mehrere Vorteile. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über eine vertiefte theoretische und praktische Kenntnis des Arbeitsrechts. Wir können Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, sei es bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder der Geltendmachung der Verletzung Ihrer Mitbestimmungsrechte. Dabei können Sie von unserer Unabhängigkeit und Neutralität profitieren, die uns erlaubt, Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Parteien zu vertreten, ohne in einen Interessenkonflikt zu geraten. Außerdem können Sie von unserer Flexibilität und Erreichbarkeit profitieren, die es uns ermöglicht, schnell und effektiv auf Ihre Anliegen zu reagieren und Ihnen eine individuelle Beratung und Betreuung zu bieten.
Zunächst nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Die eigentliche Zusammenarbeit mit uns beginnt dann mit diesem persönlichen Gespräch, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir mit Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ziele und die Strategie Ihrer Betriebsratsarbeit. Wir klären dann gemeinsam das weitere Vorgehen, die Kosten und die Kommunikationswege. Die Kosten unserer Tätigkeit trägt nach §40, 80 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber – nach Maßgabe Ihrer Beschlüsse. Ihnen bereits im Vorfeld dabei zu helfen, diese sicher und formal korrekt zu erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir legen Wert auf eine transparente, vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit. Sie können uns jederzeit erreichen und erhalten regelmäßig Updates über den Stand Ihres Falles.
In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft.
Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten.
Die Kosten für eine Beratung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang und der Schwierigkeit des Mandats, dem Zeitaufwand und dem Streitwert. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert.
Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.
In bestimmten Fällen können wir auch individuelle Honorarvereinbarungen treffen, die auf Stundenbasis oder als Pauschale berechnet werden.
Wir legen großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Abrechnung unserer Leistungen. Deshalb informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten und erstellen Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Kostenaufstellung.
Für Sie als Betriebsrat gilt folgende Besonderheit: Die Kosten unserer Tätigkeit trägt nach §40, 80 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber – nach Maßgabe Ihrer Beschlüsse. Ihnen bereits im Vorfeld dabei zu helfen, diese sicher und formal korrekt zu erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Unsere Zusammenarbeit können Sie jederzeit beenden, wenn Sie mit unserer Leistung nicht zufrieden sind oder aus anderen Gründen das Vertrauensverhältnis gestört ist. Dazu müssen Sie uns lediglich schriftlich mitteilen, dass Sie das Mandat kündigen möchten. Wir werden dann alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Ihre Akte abzuschließen und Ihnen alle Unterlagen zurückzusenden. Wir werden auch keine weiteren Gebühren mehr in Rechnung stellen, außer für bereits erbrachte oder noch ausstehende Leistungen.
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