Arbeitsrecht
Nach einer Betriebsratswahl müssen neue Mitglieder geschult werden – meist über große Seminaranbieter mit hohen Kosten und wenig Bezug zur Praxis. Unsere In-House-Schulungen bieten die bessere Alternative: Sie sind nicht teurer, beginnen schon ab fünf Teilnehmer:innen, sparen Reisezeit und ermöglichen eine maßgeschneiderte Wissensvermittlung direkt im Betrieb.
Hammer Rechtsanwälte bietet Ihnen Schulungen, die nicht nur Grundlagen vermitteln, sondern zugleich konkrete Probleme Ihres Betriebsrats aufgreifen – individuell, rechtssicher und praxisorientiert.
Ein neu gewählter Betriebsrat steht vor vielen Fragen:
Wie funktioniert die Geschäftsführung im Gremium? Welche Rechte und Pflichten bestehen? Wo beginnt die Mitbestimmung?
Standardisierte Seminare liefern oft Antworten „von der Stange“ – aber selten auf die konkreten Herausforderungen des eigenen Betriebs.
Genau hier setzen unsere In-House-Schulungen an.
Wir vermitteln nicht nur das gesetzlich geforderte Wissen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, sondern passen Inhalte, Beispiele und Schwerpunkte individuell an Ihre Situation an. So entsteht eine praxisnahe Kombination aus Schulung und Beratung, die Ihr Gremium sofort handlungsfähig macht – ohne zusätzliche Reisekosten und ohne abstrakte Theorie.
Viele Betriebsräte kennen die Situation:
Gerade neue Betriebsratsmitglieder brauchen aber mehr als juristische Grundlagen. Sie benötigen ein Verständnis für die praktische Umsetzung, Orientierung im Betriebsalltag und konkrete Handlungsmöglichkeiten – individuell zugeschnitten auf ihren Betrieb.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Das Betriebsverfassungsgesetz garantiert jedem Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Schulung, um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG gilt:
„Die Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, soweit dies zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen erforderlich ist.“
Erforderlich ist eine Schulung immer dann, wenn sie Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind – etwa:
Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Schulung, Freistellung und ggf. Reise (§ 40 BetrVG). Betriebsräte können frei entscheiden, ob sie eine Schulung bei einem Anbieter besuchen oder eine In-House-Schulung durchführen lassen. Entscheidend ist allein die Erforderlichkeit – nicht der Ort oder der Veranstalter.
Unsere Schulungen verbinden dabei die Vorteile aus beiden Welten: juristische Präzision und praxisnahe Vermittlung, direkt im Betrieb.
Unsere In-House-Schulungen richten sich an neue und erfahrene Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen rechtssicher und praxisnah vertiefen möchten.
Beispielhafte Schulungsthemen:
Unsere In-House-Schulungen sind keine trockene Theorie, sondern praxisnahe Wissensvermittlung – abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Betriebsrats.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber alle erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit, dazu gehören auch Schulungskosten nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Damit die Kostenübernahme rechtssicher erfolgt, sollte der Betriebsrat:
So ist sichergestellt, dass die Schulung rechtlich einwandfrei beauftragt wird – und Ihr Betriebsrat ohne finanzielles Risiko teilnehmen kann.
Häufige Fragen zu In-House-Schulungen für Betriebsräte
Nein – der Betriebsrat entscheidet selbst über die Teilnahme an erforderlichen Schulungen. Der Arbeitgeber ist lediglich über den Beschluss zu informieren.
Immer dann, wenn die vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind – zum Beispiel nach einer Neuwahl oder bei neuen Aufgabenbereichen.
Der Arbeitgeber trägt alle erforderlichen Kosten, einschließlich Honorare, Materialien und Freistellung (§ 40 BetrVG).
Unsere In-House-Schulungen sind ab ca. 5 Teilnehmer:innen wirtschaftlich sinnvoll und in der Regel nicht teurer als externe Anbieter.
Das hängt vom Thema ab. Einführungsschulungen dauern in der Regel 1–2 Tage, Vertiefungsschulungen können individuell angepasst werden.
Ja – das ist einer der größten Vorteile. Wir entwickeln das Schulungskonzept gemeinsam mit dem Betriebsrat, um betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Beides ist möglich. Viele Gremien bevorzugen den eigenen Betrieb, weil keine Reisezeiten anfallen und die Atmosphäre vertraut ist.
Ja, wir bieten auf Wunsch auch Online-Schulungen oder hybride Formate an, falls Präsenztermine nicht möglich sind.
Der Betriebsrat fasst einen Kostenbeschluss, informiert den Arbeitgeber und legt die Schulungsvereinbarung vor. Wir stellen eine rechtssichere Vorlage dafür bereit.
Ja – auf Wunsch begleiten wir Betriebsräte auch danach bei konkreten rechtlichen Fragen, Verhandlungen oder bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.
Eine gute Schulung ist mehr als Wissensvermittlung – sie ist der Schlüssel zu einer starken, handlungsfähigen Interessenvertretung.
Mit den In-House-Schulungen von Hammer Rechtsanwälte kombinieren Sie rechtliche Qualität, Kosteneffizienz und individuelle Beratung – direkt bei Ihnen im Betrieb.
So wird Ihr Gremium nicht nur geschult, sondern nachhaltig gestärkt.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.
5 von 5 — Anonym
Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.
Ich bin hochzufrieden!
5 von 5 — Anonym
Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️
5 von 5 — Anonym
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