Wann verjährt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ein wichtiger Rechtsfall erklärt

16. November 2023

Ein entscheidendes Urteil zum Urlaubsabgeltungsanspruch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil wichtige Klarstellungen zur Verjährung von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung getroffen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Falls, die Entscheidung des BAG und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer.

Der Fall im Überblick

In diesem Fall steht der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Abgeltung nicht genommenen Urlaubs nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Die zentrale Frage lautet: Wann beginnt die Verjährungsfrist für diesen Anspruch?

Die Beklagte, eine Flugschule, beschäftigte den Kläger jahrelang, ohne ihm seinen jährlichen Urlaub zu gewähren. Erst 2015 verständigten sich die Parteien darauf, dass der Kläger in der Folgezeit als selbstständiger Dienstnehmer arbeiten sollte. Als der Kläger 2019 Klage auf Abgeltung von Urlaub aus seiner Beschäftigungszeit vor der Vertragsänderung erhob, berief sich die Beklagte auf Verjährung.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, doch die Revision des Klägers hatte vor dem BAG Erfolg. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ähnlichen Fällen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Der Fall zeigt, dass Urlaubsansprüche verjähren können, aber die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert und ihn zur tatsächlichen Inanspruchnahme des Urlaubs auffordert. Die Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten durch den Arbeitgeber ist entscheidend. Hat der Arbeitgeber diese Pflichten nicht erfüllt, verfallen und verjähren Urlaubsansprüche nicht, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung beginnt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. In diesem Fall spielt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten keine Rolle. Die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der entscheidende Zeitpunkt. Anders als der Urlaubsanspruch, der auf Freistellung von der Arbeit abzielt, ist der Urlaubsabgeltungsanspruch auf finanzielle Kompensation beschränkt. Er endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine verfassungs- und unionsrechtskonforme Anwendung der Verjährungsregelungen

Dieses Urteil legt außerdem fest, dass die Verjährungsfrist nicht beginnt, solange eine Klageerhebung aufgrund einer gegenteiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zumutbar ist. Diese Klarstellung schützt die Rechte der Arbeitnehmer und gewährleistet, dass sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Fazit

Das BAG-Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen und stellt sicher, dass Arbeitnehmer ihre Rechte schützen können. Arbeitgeber sollten die Mitwirkungspflichten in Bezug auf Urlaubsansprüche beachten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Dieser Fall zeigt erneut die Bedeutung des Arbeitsrechts und seiner Interpretation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.