VIDEOKONFERENZ BEQUEM UND SICHER MÖGLICH

23. März 2020

In Zeiten der Corona-Krise gibt es viele, schnelle Veränderungen. Seit Beginn der Krise brachte jede Woche neue Herausforderungen für Unternehmen und Privatpersonen. Gesundheitsschutz muss dabei Rechtsberatung nicht ausschließen! Unsere Kanzlei ist nach wie vor über die bekannten Kommunikationswege erreichbar. Wir bieten Ihnen hier kompetenten Rat und vertrauliche Auskunft. Seit heute bieten wir Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, das Beratungsgespräch online durchzuführen - von der Übersendung Ihrer Unterlagen, über die Terminsvereinbarung, eine Videokonferenz mit gemeinsamer Sichtung Ihrer Unterlagen bis hin zum Unterschreiben der notwendigen Dokumente.

Grundsätzlich ist und bleibt ein persönliches Gespräch - zumindest zu Beginn der Mandatierung und im Rahmen der Erstberatung - nach unserer Auffassung sehr wichtig, nicht nur um sich kennenzulernen und eine Vertrauensbasis zu schaffen, sondern auch um gemeinsam den Sachverhalt vollumfänglich aufzuarbeiten.

Gleichwohl sind wir uns unserer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst und versuchen persönliche Kontakte soweit möglich zu vermeiden. Gerade Anwält*innen, die täglich Kontakt mit den verschiedensten Mandant*innen haben, können leicht zu einer Drehscheibe für die Ausbreitung des Virus werden.

Daher bieten wir unseren Mandant*innen ab sofort Videokonferenzen als Alternative zum persönlichen Termin an. Die notwendigen Voraussetzungen werden von uns bereitgehalten. Die Softwarelösung funktioniert ohne Installation auf jedem handelsüblichen Smartphone, Tablet oder  Laptop – ja sogar auf einem Smart-Fernseher. Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät mit Mikrofon und - nach Wunsch - Videokamera.

Um die Videokonferenz zu starten, erhalten Sie von uns einen Link. Über diesen können Sie im Browser die Mikrofon- und Video-Funktion Ihres Gerätes testen und werden sodann zur Videokonferenz weitergeleitet. Hier ist zunächst standardmäßig sowohl das Mikrofon als auch die Kamera deaktiviert. Sie entscheiden, was Sie davon freigeben. Fühlen Sie sich nicht gezwungen, das Video zu aktivieren. Wir bieten Ihnen gerne auch eine "einseitige" Videokonferenz.

Das Videotelefonat erlaubt nicht nur die Möglichkeit, sich in die Augen zu schauen und mit Körpersprache und Gestik zu kommunizieren, sondern auch gemeinsam Dokumente durchzusehen, auszutauschen und einander durch kurze Skizzen den Sachverhalt zu erläutern.

Unsere ersten Erfahrungen mit dieser Lösung zeigen, dass man sich schnell an diese neue Form der Kommunikation gewöhnt. Der von uns ausgesuchte Anbieter ermöglicht nach einer kurzen Eingewöhnungsphase von vielleicht fünf Minuten eine Kommunikation, die einem Gespräch von Angesicht zu Angesicht sehr nahe kommt - und das alles vom Anbieter garantiert sicher und DS-GVO konform.

Wollen Sie gleichwohl nicht die Möglichkeit der Videokonferenz nutzen, bieten wir Ihnen Gespräche selbstverständlich weiterhin auch am Telefon oder wo notwendig persönlich an.

Uns ist bewusst, dass nicht jedes persönliche Gespräch durch ein Telefonat oder eine Videokonferenz ersetzt werden kann. Dies gilt insbesondere für Menschen, die nicht in einem geschützten Umfeld frei sprechen können, z. B. im Falle von häuslicher Gewalt. Daher bleibt auch weiterhin –auch während der Krise - in besonders gelagerten Fällen ein persönliches Gespräch möglich. Beachten Sie hierbei bitte die Einhaltung der notwendigen Abstände von mind. 1,5m, um sowohl sich als auch unsere Mitarbeitenden zu schützen.

Durch die zusätzlichen Kommunikationswege können wir nicht nur unserer Verantwortung gerecht werden, Infektionswege zu reduzieren, sondern können Ihnen in anderen Situationen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kommunikation anbieten, z. B. wenn Sie sich nicht vor Ort in Hildesheim befinden oder eine persönliche Anreise nicht möglich ist. Selbstverständlich haben wir bei der Auswahl der neuen Kommunikationswege nicht nur auf eine technisch hochwertige, sondern auch auf eine Lösung gesetzt, die den Anforderung einer geschützten Kommunikation mit Ihrem Rechtsbeistand sowohl in datenschutz- als auch berufsrechtlicher Hinsicht gerecht wird.