Die mit einer Scheidung verbundenen Kosten können erheblich sein. Sollte ein Ehepartner aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage sein, diese Aufwendungen zu tragen, besteht die Möglichkeit, Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Unterstützung zunehmend nur gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass der andere Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten durch einen Verfahrenskostenvorschuss zu decken. Aber was genau versteht man unter einem Verfahrenskostenvorschuss (VKV) und wann könnte ein Ehepartner verpflichtet sein, die Scheidungskosten des anderen zu übernehmen?
Inhalt
- Wer ist verpflichtet, den Verfahrenskostenvorschuss zu entrichten?
- Verfahrenskostenvorschuss als Unterhaltszahlung
- Prozesskostenvorschuss – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
- Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss in Raten zu begleichen?
- Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss zurückzufordern?
- In welcher Höhe besteht mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss?
- Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn ein Verfahrenskostenvorschuss nicht in Frage kommt?
- Ich kann meinen Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden.
Wer ist verpflichtet, den Verfahrenskostenvorschuss zu entrichten?
Im Rahmen von Familienverfahren und anderen gerichtlichen Auseinandersetzungen kann das einsetzbare Einkommen zur Kostendeckung auch den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gemäß § 115 ZPO umfassen. Das bedeutet, dass eine nahestehende Person für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden kann.
Wenn also ein Ehepartner im Scheidungsverfahren einen solchen Anspruch auf finanzielle Unterstützung von seinem getrennt lebenden Partner hat, wird er nicht mehr als bedürftig angesehen. Er kann daher keine Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen.
Stellt jedoch ein gering verdienender Ehepartner einen VKH-Antrag, um die Kosten für Gericht und Anwalt zu decken, kann das Gericht diesen ablehnen. Die Begründung: Der andere Partner verfügt über ausreichende finanzielle Mittel und es besteht ihm gegenüber ein Anspruch auf Leistung von Prozesskostenvorschuss. In diesem Fall liegt es an mir als Antragsteller, den Prozesskostenvorschuss von meinem Ehepartner einzufordern.
Wichtig: Vor der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe sollte ich nachweisen, dass keine Forderungen oder Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss bei der Gegenseite geltend gemacht werden können.
Verfahrenskostenvorschuss als Unterhaltszahlung
Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Ehegatten geregelt. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses fällt in den Bereich der Unterhaltspflicht, die Ehepartner bei der Eheschließung füreinander übernehmen. Diese Verantwortung für die Kostenübernahme gilt für alle gerichtlichen Verfahren, einschließlich solcher im Strafrecht, sofern die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen dies zulassen.
Wichtig: Auch getrennt lebende Ehegatten, die eine Scheidung beabsichtigen, sind während der Ehe weiterhin der allgemeinen Unterhaltspflicht unterworfen. Daher kann auch für das Scheidungsverfahren ein Prozesskostenvorschuss gefordert werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verfahrenskostenvorschuss mit dem Trennungsunterhalt verrechnet werden kann!
Prozesskostenvorschuss – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Rechtskräftige Scheidung:
Mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss besteht nur, solange meine Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, erlischt dieser Anspruch.
Persönliche Angelegenheit:
Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gilt für persönliche Angelegenheiten, wie die Scheidung, Privatinsolvenz oder strafrechtliche Angelegenheiten.
Unterhaltsansprüche:
Ich habe Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss, wenn ich Unterhaltsansprüche, wie Trennungsunterhalt oder Zugewinnausgleich, geltend machen möchte.
Finanzielle Bedürftigkeit:
Ich muss finanziell bedürftig sein, um einen Verfahrenskostenvorschuss zu erhalten. Meine finanzielle Lage wird dabei genau geprüft, und vorhandene Vermögenswerte müssen gegebenenfalls verwertet werden.
Leistungsfähigkeit des Ehepartners:
Mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss hängt auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit meines Ehepartners ab. Dieser muss in der Lage sein, den Vorschuss zu leisten, entweder in einer Summe oder in Ratenzahlungen.
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Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss in Raten zu begleichen?
Es besteht eine Ausnahme bei der Genehmigung von Verfahrenskostenhilfe: Wenn der Ehepartner, der zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses verpflichtet ist, diesen lediglich in Raten begleichen kann.
In solchen Situationen kann Verfahrenskostenhilfe in Form von Ratenzahlung gewährt werden. Die Höhe der Raten orientiert sich gewohnt an den zahlbaren Raten des Ehepartners, der den Verfahrenskostenvorschuss zu leisten hat.
Dies führt zu einer Art Mischverhältnis zwischen Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss: Das genehmigte staatliche Prozessfinanzierungsdarlehen wird unmittelbar durch den Verfahrenskostenvorschuss ausgeglichen.
Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss zurückzufordern?
In der Regel gestaltet es sich als herausfordernd, einen einmal geleisteten Betrag zurückzufordern. Der Grund dafür ist, dass der Verfahrenskostenvorschuss im Wesentlichen einer Art Unterhaltszahlung entspricht.
Unterhaltsleistungen lassen sich in den meisten Fällen nicht zurückverlangen.
In welcher Höhe besteht mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss?
Die Höhe des Verfahrenskostenvorschusses basiert auf den gesetzlich festgelegten Gebühren, die das Gericht sowie ich als Ihr Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren oder andere unterhaltsrechtliche Verfahren berechnen kann. Ich kann die voraussichtlichen Verfahrenskosten für Ihre Scheidung im Voraus kalkulieren.
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn ein Verfahrenskostenvorschuss nicht in Frage kommt?
Falls Ihr Ehepartner nicht verpflichtet ist, Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten, habe ich die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Wichtig: Ich sollte zuvor überprüfen, ob die Möglichkeit eines Verfahrenskostenvorschusses besteht und diese dann ausschließen.
Ich kann meinen Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden.
Falls mein Anspruch unsicher ist, habe ich die Möglichkeit, meinen Scheidungsantrag unter der Bedingung zu stellen, dass mir Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Die Scheidung wird dann nur vollzogen, wenn tatsächlich Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.
Für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe muss ich das offizielle Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ mit meinen persönlichen Angaben ausfüllen. Ich kann von meinem Rechtsanwalt für Familienrecht Unterstützung erhalten, der mir hilft, das Formular korrekt auszufüllen.
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