Homeoffice: Keine fristlose Kündigung bei Mitnahme des Bürostuhls

Der Arbeitnehmer wandte sich mit seiner Klage gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses u. a. durch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung mit der rechtswidrigen Mitnahme eines Bürostuhls.

Das ArbG gab der Kündigungsschutzklage statt. Die unabgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause sei zwar eine Pflichtverletzung, die an sich eine Kündigung begründen könne. In der konkreten Situation reiche die Mitnahme des Bürostuhls aber nicht aus, um die außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber habe der Tätigkeit im Homeoffice kurz vor Ostern 2020 generell Vorrang vor der Präsenztätigkeit im Büro eingeräumt, die dafür notwendige Ausstattung so kurzfristig aber nicht zur Verfügung gestellt.

Quelle | ArbG Köln, Urteil vom 18.1.2022, 16 Ca 4198/21

Öffnungszeiten
Hammer Rechtsanwälte

Montag

08:00 – 17:00

Dienstag

08:00 – 17:00

Mittwoch

08:00 – 17:00

Donnerstag

08:00 – 17:00

Donnerstag

08:00 – 17:00

Freitag

08:00 – 17:00

Samstag

Geschlossen

Sonntag

Geschlossen

Zwischen 12:00 und 13:00 Uhr ist Mittagspause. Unsere Büroräume sind in dieser Zeit geschlossen, telefonisch sind wir weiterhin erreichbar.

Kostenloser Download
Vermeiden Sie Kündigungsfehler, die 150.000 € kosten

150 Seiten Praxiswissen + 50 Musterformulare – sofort verfügbar

Fehlerhafte Kündigungen sind teuer und nervenaufreibend. Unser kostenloses Whitepaper zeigt Ihnen, wie Sie rechtssicher kündigen: