Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf

20. November 2023

 

Das war geschehen Die gesetzliche Unfallversicherung schützt normalerweise Arbeitnehmer bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf auf Inlineskates stürzt? Genau darüber hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden und dabei eine wichtige Frage zur gesetzlichen Unfallversicherung aufgeworfen.

Kein Zusammenhang mit der Beschäftigung Das LSG argumentierte, dass der Unfall sich nicht im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Arbeitnehmerin ereignet hat. Weder handelte es sich um Betriebssport noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.

Zum einen lag kein Betriebssport vor, der eine gewisse Regelmäßigkeit und das Ziel gesundheitlichen Ausgleichs voraussetzt. Der Firmenlauf fand nur einmal jährlich statt und hatte, obwohl es sich um keinen Hochleistungssport handelte, den Charakter eines Wettstreits.

Zum anderen handelte es sich bei dem Firmenlauf auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Der Lauf stand vielen anderen Unternehmen und Einzelbewerbern offen und hatte eher den Charakter eines Volksfestes.

Nur geringe Teilnehmerzahl Zusätzlich nahm nur ein sehr kleiner, sportlich interessierter Teil der Mitarbeiter des Unternehmens am Firmenlauf teil. Es gab kein spezielles Programm für die nichtlaufenden Beschäftigten. Obwohl im Betrieb für die Teilnahme am Firmenlauf geworben wurde und der Arbeitgeber die Startgebühr übernommen sowie Lauf-Shirts mit dem Firmenlogo zur Verfügung gestellt hatte, führte dies nicht zu einer anderen Bewertung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil des LSG Berlin-Brandenburg nicht rechtskräftig ist. Es könnten weitere Entwicklungen in diesem Fall folgen.

Fazit Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass nicht jeder Unfall am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Beschäftigung automatisch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Die genauen Umstände und die Art der Tätigkeit spielen eine entscheidende Rolle. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und den Umfang des Unfallschutzes zu informieren.