Arbeitsrecht
Ein starker Betriebsrat lebt von Transparenz, Beteiligung und Kommunikation. Dafür sind Betriebsversammlungen, regelmäßige Sitzungen und eine korrekte Wahlorganisation unerlässlich.
Doch die Umsetzung ist anspruchsvoll: Fristen, Formalien und gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden – sonst drohen Anfechtungen oder die Unwirksamkeit von Beschlüssen.
Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte dabei, ihre Gremienarbeit rechtssicher, effizient und strategisch sinnvoll zu gestalten – von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur juristischen Absicherung.
Der Betriebsrat ist das zentrale Sprachrohr der Beschäftigten – er soll informieren, zuhören, vermitteln und verhandeln.
Ob Betriebsversammlungen, interne Sitzungen oder die Vorbereitung der nächsten Betriebsratswahl 2026: All diese Aufgaben sind gesetzlich geregelt und mit hohen formalen Anforderungen verbunden.
Viele Gremien erleben, dass genau hier Probleme entstehen:
Einladungen werden zu spät verschickt, Beschlüsse sind unwirksam, Versammlungen geraten rechtlich ins Wanken oder Arbeitgeber erschweren die Organisation.
Dabei lassen sich Fehler leicht vermeiden – wenn man die gesetzlichen Grundlagen und Fristen kennt und die Abläufe professionell vorbereitet.
Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte dabei, ihre Aufgaben sicher und souverän zu erfüllen – damit Mitbestimmung auch praktisch gelingt.
Die Arbeit des Betriebsrats ist anspruchsvoll und zeitintensiv. Neben inhaltlicher Verantwortung kommen organisatorische und rechtliche Pflichten hinzu. Typische Herausforderungen sind:
Fehler bei Formalien oder Fristen können dazu führen, dass Entscheidungen des Betriebsrats unwirksam werden oder rechtlich angegriffen werden können.
Darum ist fundierte juristische Unterstützung wichtig – um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu sichern und Streit mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Die rechtlichen Grundlagen für Sitzungen, Versammlungen und Wahlen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt:
Diese Vorschriften schaffen Klarheit, aber auch Komplexität. Jede Unregelmäßigkeit – etwa eine verspätete Einladung, eine unvollständige Tagesordnung oder ein Formfehler im Protokoll – kann dazu führen, dass Beschlüsse angefochten werden oder der Betriebsrat in seiner Arbeit blockiert wird.
Juristische Begleitung sorgt hier für Sicherheit: Sie stellt sicher, dass alle Abläufe rechtlich korrekt sind, Versammlungen wirksam beschlossen werden und Beschlüsse Bestand haben.
Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte in allen organisatorischen, rechtlichen und strategischen Fragen rund um Sitzungen, Versammlungen und Wahlen.
Unsere Leistungen im Überblick:
So wird aus Formalität echte Handlungssicherheit – und der Betriebsrat kann sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren: die Interessen der Beschäftigten.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen.
Dazu gehören auch die Anwaltskosten für Beratung oder Vertretung, wenn diese für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben notwendig sind.
So gehen Sie korrekt vor:
Damit ist die Beauftragung rechtlich abgesichert – und der Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen.
Häufige Fragen zu Betriebsversammlungen, Wahlen und Sitzungen
Mindestens einmal pro Kalendervierteljahr (§ 43 BetrVG). In besonderen Fällen kann eine zusätzliche Versammlung einberufen werden.
Ja. Sie müssen sogar während der Arbeitszeit stattfinden, und die Teilnahmezeit gilt als Arbeitszeit (§ 44 BetrVG).
Der Betriebsrat entscheidet selbst über Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung – der Arbeitgeber kann lediglich organisatorische Vorschläge machen.
Der Arbeitgeber trägt alle erforderlichen Kosten, z. B. Raummiete, Technik, Material und ggf. anwaltliche Beratung.
Der Betriebsrat legt die Häufigkeit seiner Sitzungen selbst fest (§ 30 BetrVG). In der Praxis finden meist wöchentliche oder zweiwöchentliche Sitzungen statt.
Nur, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde, die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist und die Tagesordnung klar festgelegt wurde (§ 33 BetrVG).
Nur ordentliche Betriebsratsmitglieder. Ersatzmitglieder dürfen teilnehmen, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist.
Schriftlich (oder per E-Mail), unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung – rechtzeitig, damit alle Mitglieder teilnehmen können.
Der Wahlvorstand wird bestellt, Wahlausschreibung veröffentlicht und Fristen überwacht. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich juristische Begleitung.
Ja. Wir begleiten Betriebsversammlungen, prüfen Abläufe auf Rechtssicherheit und helfen, Fehler und Anfechtungsrisiken zu vermeiden.
Betriebsversammlungen, Sitzungen und Wahlen sind das Herzstück wirksamer Betriebsratsarbeit – aber sie erfordern Sorgfalt, Planung und rechtliche Genauigkeit.
Hammer Rechtsanwälte begleiten Betriebsräte dabei, ihre Aufgaben strukturiert, rechtssicher und effizient zu erfüllen – damit Kommunikation, Beteiligung und Mitbestimmung reibungslos funktionieren.
So wird Ihr Betriebsrat handlungsfähig, transparent und stark – für die Beschäftigten und gegenüber dem Arbeitgeber.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.
5 von 5 — Anonym
Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.
Ich bin hochzufrieden!
5 von 5 — Anonym
Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️
5 von 5 — Anonym
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