Arbeitsrecht
Wenn es ernst wird: Wie Betriebsräte in gerichtlichen Auseinandersetzungen rechtssicher und ohne Kostenrisiko handeln
Kommt es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zum ernsten Konflikt – etwa über Mitbestimmungsrechte, Informationspflichten oder Betriebsvereinbarungen – landet der Streit häufig im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.
In solchen Fällen braucht der Betriebsrat schnelle, fundierte und erfahrene juristische Unterstützung. Die gute Nachricht: Auch hier trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber die Anwaltskosten – unabhängig davon, wer das Verfahren einleitet.
Hammer Rechtsanwälte vertreten Betriebsräte bundesweit in Beschlussverfahren – kompetent, durchsetzungsstark und mit tiefem Verständnis für die betriebliche Realität.
Manchmal reicht Beratung allein nicht mehr aus.Wenn der Arbeitgeber gegen Mitbestimmungsrechte verstößt, Informationen verweigert oder eine rechtswidrige Maßnahme umsetzt, bleibt dem Betriebsrat oft nur ein Weg: das Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Auch umgekehrt kann der Arbeitgeber ein Verfahren einleiten – etwa um die Zuständigkeit oder die Grenzen der Mitbestimmung klären zu lassen.
Diese Verfahren sind komplex, formal streng und von großer Bedeutung für die künftige Zusammenarbeit im Betrieb. Fehler im Antrag, unklare Begründungen oder fehlende Erfahrung können hier entscheidend sein.
Darum gilt: Wer als Betriebsrat vor Gericht zieht oder sich verteidigt, sollte sich von einer erfahrenen Kanzlei vertreten lassen – rechtlich versiert, strategisch klug und mit Fingerspitzengefühl für betriebliche Dynamiken.
Viele Betriebsräte versuchen zunächst, Konflikte mit dem Arbeitgeber intern zu lösen. Doch manchmal sind die Fronten zu verhärtet – oder die Rechtslage zu komplex.
Typische Situationen:
In solchen Fällen braucht der Betriebsrat eine rechtssichere Strategie und juristische Vertretung, um seine Rechte zu wahren – und um die Interessen der Belegschaft wirksam durchzusetzen.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Das Beschlussverfahren ist das zentrale gerichtliche Verfahren zur Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Rechtsgrundlagen sind die §§ 2a, 80 ff. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Wesentliche Merkmale:
Ein Beschlussverfahren kann der Betriebsrat selbst einleiten, etwa um:
Wird der Betriebsrat vom Arbeitgeber verklagt, ist anwaltliche Vertretung ebenso unerlässlich – um Fristen zu wahren, Gegenanträge zu stellen und die Rechte des Gremiums professionell zu verteidigen.
Wir vertreten Betriebsräte bundesweit in Beschlussverfahren – von der Antragstellung bis zur Entscheidung.
Unsere Leistungen im Überblick:
Unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Betriebsräten und kennen die typische Argumentationslinie der Arbeitgeberseite.
Wir vertreten Ihr Gremium entschlossen, rechtlich fundiert und mit klarem Fokus auf die Durchsetzung Ihrer Rechte – ohne unnötige Eskalation, aber mit maximaler Wirkung.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Auch bei gerichtlichen Verfahren gilt: Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit – dazu gehören auch Anwaltskosten im Beschlussverfahren.
Wichtig:
So gehen Sie formal korrekt vor:
Damit ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber rechtlich abgesichert.
Häufige Fragen zu Beschlussverfahren und Kosten
Ein Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, z. B. bei Streit über Mitbestimmung oder Informationsrechte.
Sowohl der Betriebsrat als auch der Arbeitgeber. Das Gericht entscheidet dann durch Beschluss.
Nein, ein Anwaltszwang besteht nicht – dennoch ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, da das Verfahren rechtlich und formal sehr komplex ist.
Nach § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten, einschließlich Anwalts- und Verfahrenskosten.
Nein. Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber nur über den Beschluss informieren, nicht aber um Genehmigung bitten.
Ja. Auch in diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Betriebsrats.
Ja. Der Betriebsrat entscheidet frei, welchen Rechtsanwalt er beauftragt, solange die Kosten angemessen sind.
Dann kann der Betriebsrat die Übernahme gerichtlich geltend machen – in der Regel mit Erfolg, da die Notwendigkeit anerkannt ist.
Das hängt vom Streitgegenstand ab. Erste Entscheidungen fallen meist innerhalb von 2–6 Monaten, komplexe Verfahren können länger dauern.
Ja. Wir begleiten Betriebsräte auch bei der Vorbereitung, Durchführung und rechtlichen Absicherung von Einigungsstellenverfahren.
Ein Beschlussverfahren ist kein Routinefall – sondern oft entscheidend für die künftige Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Mit Hammer Rechtsanwälte haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte kennt, Ihre Interessen wahrt und Ihre Position mit Nachdruck durchsetzt – rechtssicher, professionell und ohne Kostenrisiko für Ihr Gremium.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.
5 von 5 — Anonym
Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.
Ich bin hochzufrieden!
5 von 5 — Anonym
Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️
5 von 5 — Anonym
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