Arbeitsrecht

Rechtsberatung für Betriebsräte – rechtssicher handeln, ohne Kostenrisiko

Wann der Betriebsrat anwaltliche Unterstützung braucht – und warum der Arbeitgeber die Kosten tragen muss

Zusammenfassung

Ob bei der Verhandlung einer Betriebsvereinbarung, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder bei rechtlichen Unklarheiten: Betriebsräte stehen regelmäßig vor komplexen Fragen, die fundierte juristische Beratung erfordern.

Viele Gremien zögern jedoch – aus Sorge vor Kosten oder Unsicherheit über die Zuständigkeiten. Dabei ist klar geregelt: Nach § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit, einschließlich der Rechtsberatung.

Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte bundesweit – schnell, kompetent und rechtssicher. Wir helfen, Konflikte zu lösen, Betriebsvereinbarungen zu gestalten und rechtliche Risiken zu vermeiden – ohne finanzielle Belastung für den Betriebsrat.

Einleitung

Im Alltag eines Betriebsrats entstehen immer wieder rechtliche Fragen:
Wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht? Welche Form muss eine Betriebsvereinbarung haben? Wie reagiert man, wenn der Arbeitgeber Entscheidungen ohne Beteiligung trifft?

Solche Situationen verlangen mehr als Bauchgefühl – sie erfordern rechtliche Klarheit. Doch viele Gremien sind unsicher, ob sie einfach einen Anwalt beauftragen dürfen, oder wer die Kosten trägt.

Die gute Nachricht: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stärkt den Betriebsrat ausdrücklich. Sobald juristische Unterstützung erforderlich ist, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.

Damit Sie Ihre Aufgaben effektiv und ohne finanzielles Risiko erfüllen können, begleiten Hammer Rechtsanwälte Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen – von der Beratung über die Verhandlung bis zur Umsetzung.

Problemaufriss – Zwischen Verantwortung und Unsicherheit

Betriebsräte sind das Sprachrohr der Beschäftigten – und stehen doch oft allein vor komplexen juristischen Fragen:

  • Der Arbeitgeber legt eine neue Betriebsvereinbarung vor – aber ist sie überhaupt zulässig?
  • Es gibt Meinungsverschiedenheiten über Mitbestimmungsrechte, z. B. bei Arbeitszeiten, Datenschutz oder technischen Überwachungssystemen.
  • Der Betriebsrat möchte eine Einigungsstelle anrufen, ist sich aber unsicher über den Ablauf.
  • Der Arbeitgeber verweigert Informationen oder Unterlagen, obwohl sie notwendig sind.

Viele Gremien befürchten, bei juristischer Unterstützung auf den Kosten sitzenzubleiben – und verzichten daher auf Beratung.
 Dabei gilt: Wenn die Beratung zur sachgerechten Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist, trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten (§ 40 Abs. 1 BetrVG).

Die Erfahrung zeigt: Wer rechtzeitig juristische Unterstützung einholt, vermeidet Fehler, stärkt seine Position und kann Konflikte frühzeitig lösen – ohne gerichtliche Auseinandersetzung.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Fachliche Erläuterung – Rechtsrahmen und Handlungsoptionen

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) steht dem Betriebsrat ein umfassendes Recht auf Unterstützung zu.
 Zentrale Normen sind:

  • 40 Abs. 1 BetrVG: Der Arbeitgeber trägt die „erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit“. Dazu gehören Rechtsanwälte, Schulungen, Fachliteratur oder Sachverständige.

  • 80 Abs. 3 BetrVG: Der Betriebsrat darf bei „erforderlicher fachlicher Unterstützung“ Sachverständige – und damit auch Rechtsanwälte – hinzuziehen.

  • 87 BetrVG: In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Überwachung, Entlohnung) muss der Betriebsrat regelmäßig juristische Beratung einholen, um seine Rechte sachgerecht wahrzunehmen.

Das bedeutet konkret:
 Wenn der Betriebsrat mit rechtlich komplexen Fragen konfrontiert ist – etwa bei einer neuen Betriebsvereinbarung, der Einführung von Software oder Konflikten mit der Geschäftsleitung –, darf und soll er juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.

Die einzige Voraussetzung: Die Hinzuziehung muss erforderlich sein – also im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats stehen.

Unser Angebot – Kompetente Begleitung für Betriebsräte

Hammer Rechtsanwälte beraten Betriebsräte in allen rechtlichen und strategischen Fragen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung bei Mitbestimmungsfragen nach § 87 BetrVG
  • Rechtliche Begleitung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber
  • Vorbereitung und Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Beratung bei Datenschutz, Arbeitszeitmodellen, Homeoffice und Digitalisierung
  • Schulung und Fortbildung zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen

Wir verstehen uns nicht nur als juristische Begleiter, sondern als Partner des Betriebsrats. Unser Ziel: Rechtssicherheit, Durchsetzungskraft und praxisorientierte Lösungen – ohne unnötige Konfrontation.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Kostenübernahme – So übernimmt der Arbeitgeber die Anwaltskosten

Damit der Arbeitgeber die Kosten trägt, genügt ein formaler Beschluss des Betriebsrats nach § 33 BetrVG.

So gehen Sie vor:

  1. Fassen Sie in einer ordnungsgemäßen Sitzung den Beschluss,

     „Der Betriebsrat beauftragt die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte mit der rechtlichen Beratung zur Prüfung/Verhandlung einer Betriebsvereinbarung.“

  2. Halten Sie den Anlass und die Erforderlichkeit schriftlich fest.

  3. Verwenden Sie unsere Vorlage für den Kostenbeschluss, um Formfehler zu vermeiden.

  4. Leiten Sie den Beschluss an den Arbeitgeber weiter.

Damit ist die Beauftragung rechtlich abgesichert – und der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf den Beschluss nicht einfach ablehnen, wenn die Beratung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung notwendig ist.

FAQ

Häufige Fragen zu Kosten und Rechtsberatung für Betriebsräte

Ja. Sobald die Beratung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist (§ 40 BetrVG), darf der Betriebsrat selbst entscheiden, welchen Anwalt er hinzuzieht.

Die Kosten trägt der Arbeitgeber – sofern die Beratung erforderlich und der Beschluss korrekt gefasst ist.

Nein. Der Arbeitgeber wird lediglich informiert. Eine Zustimmung ist rechtlich nicht notwendig.

Wenn rechtliche Fragen auftreten, die der Betriebsrat ohne juristische Expertise nicht selbst beantworten kann – etwa bei Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechten oder Datenschutzthemen.

Nein. Der Betriebsrat darf selbst entscheiden, welchen Rechtsanwalt er beauftragt, solange die Kosten angemessen sind.

Dann kann der Betriebsrat die Kostenübernahme im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht durchsetzen – mit sehr guten Erfolgsaussichten.

Ja. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG muss der Arbeitgeber auch Schulungskosten übernehmen, wenn diese erforderlich sind.

Ja, der Arbeitgeber sollte vor der Beauftragung über den Beschluss informiert werden. So wird Transparenz gewahrt und Streit vermieden.

Ja – sofern jeweils ein neuer Beschluss für den konkreten Anlass gefasst wird (z. B. neue Betriebsvereinbarung, Konflikt, Einigungsstelle).

Weil arbeitsrechtliche Fragen im Betriebsverfassungsrecht spezielles Fachwissen erfordern. Eine erfahrene Kanzlei kennt die Abläufe, Fallstricke und Strategien – und stärkt die Position des Betriebsrats nachhaltig.

Fazit

Betriebsräte tragen Verantwortung – rechtlich, strategisch und organisatorisch.
 Mit einer qualifizierten Rechtsberatung sichern sie ihre Entscheidungen ab, wahren ihre Mitbestimmungsrechte und vermeiden Konflikte mit dem Arbeitgeber.

Hammer Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung in allen Fragen rund um Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung und betriebliche Konflikte – rechtssicher, praxisnah und ohne Kostenrisiko für den Betriebsrat.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.

5 von 5 — Anonym

Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.

Ich bin hochzufrieden!

5 von 5 — Anonym

Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️

5 von 5 — Anonym

Unsere Schwerpunkte

Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr

Öffnungszeiten
Hammer Rechtsanwälte

Montag

08:30 – 17:30

Dienstag

08:30 – 17:30

Mittwoch

08:30 – 17:30

Donnerstag

08:30 – 17:30

Donnerstag

08:30 – 17:30

Freitag

08:30 – 17:30

Samstag

Geschlossen

Sonntag

Geschlossen