Arbeitsrecht
Ob bei der Verhandlung einer Betriebsvereinbarung, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder bei rechtlichen Unklarheiten: Betriebsräte stehen regelmäßig vor komplexen Fragen, die fundierte juristische Beratung erfordern.
Viele Gremien zögern jedoch – aus Sorge vor Kosten oder Unsicherheit über die Zuständigkeiten. Dabei ist klar geregelt: Nach § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit, einschließlich der Rechtsberatung.
Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte bundesweit – schnell, kompetent und rechtssicher. Wir helfen, Konflikte zu lösen, Betriebsvereinbarungen zu gestalten und rechtliche Risiken zu vermeiden – ohne finanzielle Belastung für den Betriebsrat.
Im Alltag eines Betriebsrats entstehen immer wieder rechtliche Fragen:
Wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht? Welche Form muss eine Betriebsvereinbarung haben? Wie reagiert man, wenn der Arbeitgeber Entscheidungen ohne Beteiligung trifft?
Solche Situationen verlangen mehr als Bauchgefühl – sie erfordern rechtliche Klarheit. Doch viele Gremien sind unsicher, ob sie einfach einen Anwalt beauftragen dürfen, oder wer die Kosten trägt.
Die gute Nachricht: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stärkt den Betriebsrat ausdrücklich. Sobald juristische Unterstützung erforderlich ist, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.
Damit Sie Ihre Aufgaben effektiv und ohne finanzielles Risiko erfüllen können, begleiten Hammer Rechtsanwälte Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen – von der Beratung über die Verhandlung bis zur Umsetzung.
Betriebsräte sind das Sprachrohr der Beschäftigten – und stehen doch oft allein vor komplexen juristischen Fragen:
Viele Gremien befürchten, bei juristischer Unterstützung auf den Kosten sitzenzubleiben – und verzichten daher auf Beratung.
Dabei gilt: Wenn die Beratung zur sachgerechten Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist, trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten (§ 40 Abs. 1 BetrVG).
Die Erfahrung zeigt: Wer rechtzeitig juristische Unterstützung einholt, vermeidet Fehler, stärkt seine Position und kann Konflikte frühzeitig lösen – ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) steht dem Betriebsrat ein umfassendes Recht auf Unterstützung zu.
Zentrale Normen sind:
Das bedeutet konkret:
Wenn der Betriebsrat mit rechtlich komplexen Fragen konfrontiert ist – etwa bei einer neuen Betriebsvereinbarung, der Einführung von Software oder Konflikten mit der Geschäftsleitung –, darf und soll er juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die einzige Voraussetzung: Die Hinzuziehung muss erforderlich sein – also im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats stehen.
Hammer Rechtsanwälte beraten Betriebsräte in allen rechtlichen und strategischen Fragen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.
Unsere Leistungen:
Wir verstehen uns nicht nur als juristische Begleiter, sondern als Partner des Betriebsrats. Unser Ziel: Rechtssicherheit, Durchsetzungskraft und praxisorientierte Lösungen – ohne unnötige Konfrontation.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Damit der Arbeitgeber die Kosten trägt, genügt ein formaler Beschluss des Betriebsrats nach § 33 BetrVG.
So gehen Sie vor:
Damit ist die Beauftragung rechtlich abgesichert – und der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Wichtig: Der Arbeitgeber darf den Beschluss nicht einfach ablehnen, wenn die Beratung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Häufige Fragen zu Kosten und Rechtsberatung für Betriebsräte
Ja. Sobald die Beratung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist (§ 40 BetrVG), darf der Betriebsrat selbst entscheiden, welchen Anwalt er hinzuzieht.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber – sofern die Beratung erforderlich und der Beschluss korrekt gefasst ist.
Nein. Der Arbeitgeber wird lediglich informiert. Eine Zustimmung ist rechtlich nicht notwendig.
Wenn rechtliche Fragen auftreten, die der Betriebsrat ohne juristische Expertise nicht selbst beantworten kann – etwa bei Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechten oder Datenschutzthemen.
Nein. Der Betriebsrat darf selbst entscheiden, welchen Rechtsanwalt er beauftragt, solange die Kosten angemessen sind.
Dann kann der Betriebsrat die Kostenübernahme im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht durchsetzen – mit sehr guten Erfolgsaussichten.
Ja. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG muss der Arbeitgeber auch Schulungskosten übernehmen, wenn diese erforderlich sind.
Ja, der Arbeitgeber sollte vor der Beauftragung über den Beschluss informiert werden. So wird Transparenz gewahrt und Streit vermieden.
Ja – sofern jeweils ein neuer Beschluss für den konkreten Anlass gefasst wird (z. B. neue Betriebsvereinbarung, Konflikt, Einigungsstelle).
Weil arbeitsrechtliche Fragen im Betriebsverfassungsrecht spezielles Fachwissen erfordern. Eine erfahrene Kanzlei kennt die Abläufe, Fallstricke und Strategien – und stärkt die Position des Betriebsrats nachhaltig.
Betriebsräte tragen Verantwortung – rechtlich, strategisch und organisatorisch.
Mit einer qualifizierten Rechtsberatung sichern sie ihre Entscheidungen ab, wahren ihre Mitbestimmungsrechte und vermeiden Konflikte mit dem Arbeitgeber.
Hammer Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung in allen Fragen rund um Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung und betriebliche Konflikte – rechtssicher, praxisnah und ohne Kostenrisiko für den Betriebsrat.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.
5 von 5 — Anonym
Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.
Ich bin hochzufrieden!
5 von 5 — Anonym
Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️
5 von 5 — Anonym
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