Arbeitsrecht

Betriebsratswahl 2026 – jetzt vorbereiten und Mitbestimmung sichern

Warum die Wahlvorbereitung schon jetzt beginnt – und wie Sie mit rechtlicher Unterstützung Gründung und Wahl sicher gestalten

Zusammenfassung

Im Zeitraum von 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten Betriebsratswahlen in Deutschland statt. Damit Ihr Gremium rechtzeitig und rechtssicher gewählt werden kann, beginnt die Vorbereitung jetzt: Wahlvorstand bilden, Beschäftigte informieren, Fristen planen und Unterlagen erstellen.

Hammer Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer:innen, Wahlvorstände und bestehende Gremien bei der Gründung, Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl – kompetent, individuell und rechtssicher.

Einleitung

Alle vier Jahre steht sie an: die Betriebsratswahl. Im Frühjahr 2026 ist es wieder so weit – und die Vorbereitungen laufen bereits an.

Ob Sie zum ersten Mal einen Betriebsrat gründen oder ein bestehendes Gremium neu wählen: Eine rechtssichere Durchführung ist entscheidend. Schon kleine Formfehler, versäumte Fristen oder falsche Wahlverfahren können später zur Anfechtung oder Ungültigkeit der Wahl führen.

Gerade in Betrieben ohne Betriebsrat fehlt oft das Wissen, wie man eine Wahl ordnungsgemäß einleitet. Gleichzeitig besteht bei Neuwahlen ein hoher organisatorischer Aufwand – von der Bildung des Wahlvorstands bis zur Erstellung der Wahlausschreibung.

Mit juristischer Begleitung lässt sich das vermeiden: Hammer Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Ihre Betriebsratswahl sicher, effizient und unanfechtbar abläuft – und die Mitbestimmung gestärkt aus dem Prozess hervorgeht.

Problemaufriss – Zwischen Engagement und Unsicherheit

Viele engagierte Arbeitnehmer:innen möchten Mitbestimmung aktiv leben – stoßen aber bereits in der Vorbereitung auf Unsicherheiten:

  • Wer darf eine Betriebsratswahl einleiten oder einen Wahlvorstand bestellen?
  • Wann gilt das vereinfachte Wahlverfahren, wann das normale?
  • Welche Fristen und Aushänge sind verbindlich?
  • Wie werden Wählerliste, Wahlausschreibung und Wahlvorschläge erstellt?
  • Was passiert, wenn der Arbeitgeber sich nicht kooperativ zeigt?

Fehler in diesen Punkten sind keine Kleinigkeit: Sie können die gesamte Wahl anfechtbar oder sogar nichtig machen. Für neu gegründete Betriebsräte bedeutet das einen schwierigen Start – und für die Belegschaft den Verlust wichtiger Mitbestimmungsrechte.

Darum ist es entscheidend, die Wahl gründlich, strukturiert und rechtlich korrekt vorzubereiten – mit juristischer Unterstützung, die Praxis und Gesetz vereint.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Fachliche Erläuterung – Rechtsrahmen und Ablauf der Betriebsratswahl

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):

  • 1 BetrVG: In Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen kann ein Betriebsrat gewählt werden.

  • 7 BetrVG: Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten ab 16 Jahren.

  • 8 BetrVG: Wählbar sind Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate im Betrieb sind.

  • 13 BetrVG: Regelt den Wahlzeitraum – alle vier Jahre vom 1. März bis 31. Mai (nächste Wahlperiode 2026).

  • 16–20 BetrVG: regeln Bildung und Aufgaben des Wahlvorstands sowie Ablauf und Fristen.

Abhängig von der Betriebsgröße gilt entweder das vereinfachte Wahlverfahren (bis 100 Beschäftigte, teilweise bis 200) oder das normale Wahlverfahren.
 Beide Verfahren sind formal anspruchsvoll: Wählerlisten, Wahlvorschläge, Aushänge, Einspruchsfristen, Auszählung – jeder Schritt muss exakt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Deshalb lohnt es sich, die Wahl rechtlich begleiten zu lassen: So werden formale Fehler vermieden, Konflikte entschärft und der gesamte Ablauf transparent gestaltet.

Unser Angebot – Rechtssichere Begleitung für Wahl und Gründung

Hammer Rechtsanwälte unterstützen Sie in jeder Phase – von der Gründung des Betriebsrats bis zur rechtssicheren Wahl.

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei der Initiative zur Betriebsratsgründung
  • Unterstützung bei der Bestellung und Schulung des Wahlvorstands
  • Erstellung und Prüfung aller Wahlunterlagen (Wahlausschreibung, Wählerliste, Wahlvorschläge)
  • Beratung zur Wahlorganisation (vereinfachtes oder normales Wahlverfahren)
  • Begleitung von Betriebsversammlungen und Wahlverfahren
  • Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber
  • Schulung und rechtliche Einführung neu gewählter Betriebsratsmitglieder

Mit uns vermeiden Sie typische Fehler und sichern die Legitimation Ihres Gremiums – für eine starke und wirkungsvolle Mitbestimmung ab dem ersten Tag.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.

Kostenübernahme – So trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen. Dazu gehören auch:

  • Kosten für anwaltliche Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl,
  • Kosten für Schulungen des Wahlvorstands,
  • sowie Aufwendungen für Material, Aushänge und Porto.

So gehen Sie rechtssicher vor:

  1. Der Wahlvorstand oder Betriebsrat fasst einen Beschluss zur Beauftragung eines Anwalts.
  2. Der Beschluss enthält den konkreten Anlass (z. B. „juristische Begleitung der Betriebsratswahl 2026“) und benennt Hammer Rechtsanwälte als beauftragte Kanzlei.
  3. Nutzen Sie unsere Vorlage für den Kostenbeschluss, um Formfehler zu vermeiden.
  4. Legen Sie den Beschluss dem Arbeitgeber vor – in der Regel ist damit die Kostenübernahme gesichert.

So bleibt die Wahl kostenneutral für die Belegschaft, aber rechtlich auf höchstem Niveau abgesichert.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebsratswahl 2026

Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai statt – das nächste Mal 2026.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben – also auch Auszubildende.

Wählbar sind Beschäftigte ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören.

Eine Gründung ist jederzeit möglich, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. Der reguläre Wahlzeitraum gilt nur für Wiederwahlen bestehender Betriebsräte.

Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl. Besteht noch kein Betriebsrat, wird er in einer Betriebsversammlung von der Belegschaft gewählt – notfalls bestellt ihn das Arbeitsgericht.

Je nach Größe des Betriebs sollte die Vorbereitung mehrere Monate vor März 2026 beginnen, um Fristen sicher einzuhalten.

Das vereinfachte Verfahren gilt in kleineren Betrieben bis 100 (teilweise 200) Beschäftigte und ist weniger formal. In größeren Betrieben ist das normale Verfahren vorgeschrieben.

Formfehler können zur Anfechtung oder Nichtigkeit der Wahl führen. Daher ist juristische Begleitung besonders in der Vorbereitung sinnvoll.

Nein – die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist zulässig, wenn sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl erforderlich ist (§ 40 BetrVG).

Ja, wir bieten praxisorientierte In-House-Schulungen an, damit Wahlvorstände rechtssicher und souverän handeln können.

Fazit

Die Betriebsratswahl 2026 ist mehr als eine Formalität – sie ist der Grundstein für Mitbestimmung, Transparenz und Gerechtigkeit im Betrieb.

Mit Hammer Rechtsanwälte an Ihrer Seite gelingt die Wahl rechtssicher, effizient und ohne vermeidbare Risiken.

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur konstituierenden Sitzung – damit Ihr neuer Betriebsrat stark, legitim und handlungsfähig in die Zukunft startet.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim

Ole M. Hammer

Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.

Testimonials

Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen

Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.

5 von 5 — Anonym

Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.

Ich bin hochzufrieden!

5 von 5 — Anonym

Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️

5 von 5 — Anonym

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