# Hammer Rechtsanwälte > Erstellt von All in One SEO Pro v5.0.4. Dies ist eine llms-full.txt -Datei, die von hoch entwickelten KI-Systemen (LLMs) zur Indizierung der Websites verwendet wird. ## Beiträge ### [Unsere aktuellen News](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) **Published:** Juli 15, 2025 **Author:** advomatic-admin --- ### [BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) **Published:** September 9, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht erläutert, weshalb bereits eine einzige Vergleichsperson ausreicht, um eine Benachteiligung anzunehmen. ## Inhalt - [BAG bekräftigt den Paarvergleich bei geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Rechtliche Grundlagen der Entgeltgleichheit im Arbeitsrecht](#aioseo-rechtliche-grundlagen-der-entgeltgleichheit-im-arbeitsrecht) - [Rechtsprechungsentwicklung bis zur aktuellen Entscheidung](#aioseo-rechtsprechungsentwicklung-bis-zur-aktuellen-entscheidung) - [Der zugrundeliegende Fall: Führungskraft gegen Automobilhersteller](#aioseo-der-zugrundeliegende-fall-fuhrungskraft-gegen-automobilhersteller) - [Vorinstanzliche Entscheidungen und Kernfragen des Verfahrens](#aioseo-vorinstanzliche-entscheidungen-und-kernfragen-des-verfahrens) - [Die BAG-Entscheidung: Eine einzige Vergleichsperson genügt für die Diskriminierungsvermutung](#aioseo-die-bag-entscheidung-eine-einzige-vergleichsperson-genugt-fur-die-diskriminierungsvermutung) - [Praktische Konsequenzen für Unternehmen und Arbeitnehmer](#aioseo-praktische-konsequenzen-fur-unternehmen-und-arbeitnehmer) - [FAQs – Häufig gestellte Fragen](#aioseo-weshalb-teilzeitbeschaftigte-einem-besonderen-schutz-unterliegen) ## BAG bekräftigt den Paarvergleich bei geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung Mit einem Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) hat das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Nachweis geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung deutlich gesenkt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich fortan bereits auf eine einzige besser entlohnte Vergleichsperson des anderen Geschlechts stützen, um den Verdacht einer Benachteiligung zu rechtfertigen. ## Rechtliche Grundlagen der Entgeltgleichheit im Arbeitsrecht Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auf europäischer und deutscher Ebene verpflichtet Arbeitgeber zur fairen Vergütung von Beschäftigten bei identischer oder gleichwertiger Tätigkeit. Art. 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union schreibt die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern vor. Das deutsche Entgelttransparenzgesetz setzt diesen Grundsatz präzise um. Es untersagt jede geschlechtsbezogene Entgeltbenachteiligung und stellt sicher, dass sämtliche Vergütungskomponenten in die Betrachtung einfließen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vereinfacht zudem den Nachweis einer Benachteiligung, indem bereits indizielle Anhaltspunkte genügen, um eine entsprechende Vermutung zu etablieren. ## Rechtsprechungsentwicklung bis zur aktuellen Entscheidung Das BAG hat in mehreren Urteilen betont, dass Vergütungsdifferenzen zwischen Beschäftigtengruppen auf eine mögliche Diskriminierung hindeuten können. Bereits 2023 entschied das Gericht, dass eine einzelne besser entlohnte Person des anderen Geschlechts als Vergleichsmaßstab ausreicht. Diese Rechtsprechung beschränkte sich allerdings zunächst auf Fälle mit nur wenigen Vergleichspersonen. Ungeklärt blieb, ob dieser Grundsatz auch bei umfangreichen Vergleichsgruppen Anwendung findet. ## Der zugrundeliegende Fall: Führungskraft gegen Automobilhersteller Eine leitende Mitarbeiterin eines internationalen Automobilkonzerns beanstandete, über mehrere Jahre hinweg gegenüber männlichen Kollegen derselben Führungsebene schlechter vergütet worden zu sein. Ihre Forderung erstreckte sich auf diverse Entgeltbestandteile einschließlich Grundvergütung, Bonuszahlungen, aktienbasierter Vergütung sowie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Klägerin stützte sich auf innerbetriebliche Entgeltdaten, um darzulegen, dass ein männlicher Kollege mit vergleichbarer Tätigkeit die höchste Vergütung in der Gruppe bezog und über Jahre erheblich besser entlohnt wurde. ## Vorinstanzliche Entscheidungen und Kernfragen des Verfahrens Das Arbeitsgericht gab der Klage zum Teil statt und erkannte der Arbeitnehmerin eine Vergütung in Höhe des Medianentgelts der männlichen Vergleichsgruppe zu. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigte den Anspruch in vermindertem Umfang, lehnte jedoch eine Orientierung am Spitzenverdiener ab. Nach Auffassung des Gerichts begründete dieser Vergleich keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine geschlechtsbezogene Benachteiligung. An diesem Punkt korrigierte das BAG die Rechtsauffassung der Vorinstanz. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Die BAG-Entscheidung: Eine einzige Vergleichsperson genügt für die Diskriminierungsvermutung Das BAG hat klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Ungleichbehandlung darlegen müssen. Es ist bereits ausreichend, wenn eine einzelne Person des anderen Geschlechts bei vergleichbarer Tätigkeit höher vergütet wird. Die Anzahl der Vergleichspersonen und die Höhe der Medianentgelte sind dabei unerheblich. Damit hat das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass der sogenannte Paarvergleich zulässig ist und auch bei zahlreichen Vergleichspersonen gilt. Im weiteren Verlauf muss das Landesarbeitsgericht untersuchen, ob der Arbeitgeber die Vermutung entkräften kann. Die Hinweise des BAG lassen erkennen, dass eine intransparente oder schwer nachvollziehbare Vergütungsstruktur für den Arbeitgeber dabei erheblich nachteilig sein kann. ## Praktische Konsequenzen für Unternehmen und Arbeitnehmer Für Arbeitgeber folgt aus dieser Entscheidung die Notwendigkeit, Vergütungsstrukturen transparent, nachvollziehbar und rechtssicher auszugestalten. Insbesondere außertarifliche Vergütungsbestandteile sollten sorgfältig dokumentiert werden, da nachträgliche Nachweise häufig nicht mehr möglich sind. Betriebsvereinbarungen können einheitliche Standards gewährleisten. Bedeutsam sind präzise Ausschlussfristen sowie strukturierte Regelungen zu Bonuszahlungen und leistungsbezogener Vergütung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt das Urteil eine erhebliche Rechtsstärkung dar. Sie benötigen künftig lediglich eine einzige besser entlohnte Vergleichsperson des anderen Geschlechts, um eine Diskriminierungsvermutung auszulösen. Damit verbessern sich die Erfolgsaussichten entsprechender Klagen beträchtlich. Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Vergütung nicht den arbeitsrechtlichen Anforderungen entspricht? Wir beraten Sie kompetent und vertraulich. Unser Rechtsanwalt prüft Ihren Anspruch und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## FAQs – Häufig gestellte Fragen ### Welche Frage musste das Bundesarbeitsgericht in seiner aktuellen Entscheidung zur Lohndiskriminierung klären? Das Bundesarbeitsgericht musste die Frage beantworten, ob zum Beleg einer geschlechtsbedingten Entgeltbenachteiligung schon eine einzelne besser bezahlte Kollegin oder ein besser bezahlter Kollege des jeweils anderen Geschlechts als Vergleichsperson genügt. ### Was versteht man unter dem sogenannten Paarvergleich im Arbeitsrecht? Der Paarvergleich stellt das Gehalt einer beschäftigten Person dem Entgelt eines einzelnen Kollegen oder einer einzelnen Kollegin des anderen Geschlechts bei identischer oder gleichwertiger Arbeit gegenüber. ### Genügt bereits ein einzelner Vergleichskollege, um eine Diskriminierungsvermutung zu begründen? Ja. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung reicht bereits ein einzelner höher vergüteter Kollege des anderen Geschlechts aus, um den Verdacht einer Entgeltbenachteiligung zu begründen. ### Ist der Nachweis einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Benachteiligung erforderlich? Nein. Zur Begründung der Vermutung ist ein Indiz ausreichend. Der Nachweis einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit wird nicht verlangt. ### Welche rechtlichen Vorschriften regeln die Entgeltgleichheit? Die rechtlichen Grundlagen für Entgeltgleichheit finden sich vor allem in Art. 157 AEUV, im Entgelttransparenzgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. ### Welche Bestandteile der Vergütung müssen beim Vergleich berücksichtigt werden? Beim Vergleich müssen alle Vergütungsbestandteile berücksichtigt werden, beispielsweise Grundgehalt, Bonuszahlungen, variable Vergütungsanteile, aktienbasierte Vergütungen und betriebliche Altersversorgungsleistungen. ### Welche Rolle spielt die Anzahl der Vergleichspersonen? Die Anzahl der Vergleichspersonen spielt keine Rolle. Der Paarvergleich bleibt auch dann zulässig, wenn eine große Anzahl an Vergleichspersonen existiert. ### Welche Nachweise muss der Arbeitgeber erbringen, wenn eine Diskriminierungsvermutung besteht? Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers nachzuweisen, dass objektive und vom Geschlecht unabhängige Gründe für die unterschiedliche Vergütung vorliegen. ### Welche Folgen hat diese Entscheidung für Arbeitgeber? Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Vergütungssysteme klar und nachvollziehbar zu strukturieren. Intransparente oder widersprüchliche Entgeltregelungen steigern das Risiko arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen deutlich. ### Welche Rechte stehen Arbeitnehmern nach diesem Urteil zu? Arbeitnehmer haben nun bessere Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche, weil schon der Abgleich mit einem einzigen höher bezahlten Kollegen eine rechtlich bedeutsame Vermutung auslöst. **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) **Published:** August 26, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und Entschädigungsansprüchen – und welche Bedeutung dies für Ihre individuelle Situation hat. Jetzt informieren! ## Inhalt - [BAG stärkt Teilzeitbeschäftigte: Überstundenzuschläge dürfen keine Benachteiligung darstellen](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Weshalb Teilzeitbeschäftigte einem besonderen Schutz unterliegen](#aioseo-weshalb-teilzeitbeschaftigte-einem-besonderen-schutz-unterliegen) - [Vorentscheidung aus Luxemburg: EuGH definiert die Grenzen](#aioseo-vorentscheidung-aus-luxemburg-eugh-definiert-die-grenzen) - [Zwei Pflegekräfte setzen sich gegen das Vergütungssystem zur Wehr](#aioseo-zwei-pflegekrafte-setzen-sich-gegen-das-vergutungssystem-zur-wehr) - [BAG sorgt für Eindeutigkeit: Vorschriften sind verhältnismäßig anzuwenden](#aioseo-bag-sorgt-fur-eindeutigkeit-vorschriften-sind-verhaltnismassig-anzuwenden) - [Feststellung einer indirekten Benachteiligung aufgrund des Geschlechts](#aioseo-feststellung-einer-indirekten-benachteiligung-aufgrund-des-geschlechts) - [Was Arbeitgebende und Beschäftigte nun berücksichtigen müssen](#aioseo-was-arbeitgebende-und-beschaftigte-nun-berucksichtigen-mussen) - [Schlussfolgerung: Ein deutliches Zeichen für gesteigerte Gerechtigkeit](#aioseo-schlussfolgerung-ein-deutliches-zeichen-fur-gesteigerte-gerechtigkeit) - [FAQs – Die wichtigsten Fragen zu Überstundenzuschlägen](#aioseo-welche-beschaftigten-von-dem-urteil-besonders-betroffen-sind-31) ## BAG stärkt Teilzeitbeschäftigte: Überstundenzuschläge dürfen keine Benachteiligung darstellen Am 5. Dezember 2024 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zwei bedeutsame Urteile gefällt, die weitreichende Konsequenzen für eine Vielzahl von Teilzeitbeschäftigten haben. Zentral war dabei die Frage, ob tarifvertragliche Überstundenzuschläge ausschließlich bei Überschreitung der Vollzeitarbeitszeit zu zahlen sind – selbst wenn die tatsächlich geleistete Mehrarbeit unter dieser Vollzeitgrenze liegt. Diese Entscheidungen besitzen große Tragweite für die Bereiche Arbeitsrecht, Gleichbehandlung und die Gestaltung von Vergütungssystemen. Insbesondere Wirtschaftszweige mit einem hohen Anteil weiblicher Teilzeitkräfte stehen nun vor erhöhtem Anpassungsbedarf. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Weshalb Teilzeitbeschäftigte einem besonderen Schutz unterliegen Im Arbeitsrecht existieren eindeutige Regelungen, die gewährleisten sollen, dass Teilzeitbeschäftigte bei Bezahlung und Behandlung nicht gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt werden. Sowohl der Gleichbehandlungsgrundsatz als auch das Prinzip der anteiligen Vergütung fordern, dass Leistungen und Zuschläge im Verhältnis zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit zu gewähren sind. Diese Vorgaben werden auch durch das EU-Recht gestützt: Die europäische Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit legt unmissverständlich fest, dass strukturelle Benachteiligungen unzulässig sind. Folglich muss jede Regelung, die Teilzeitbeschäftigte tatsächlich schlechter stellt, einer besonders sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. ## Vorentscheidung aus Luxemburg: EuGH definiert die Grenzen Noch bevor das BAG seine Entscheidung treffen konnte, legte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sommer 2024 wesentliche Grundsätze fest. Er kam zu dem Ergebnis, dass tarifvertragliche Regelungen, die Überstundenzuschläge ausschließlich ab Überschreitung der Vollzeitarbeitszeit vorsehen, mit dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung kollidieren können. Die Begründung: Teilzeitbeschäftigte erbringen häufig zusätzliche Arbeitsleistungen, erhalten dafür jedoch nicht die gleiche finanzielle Kompensation wie vollzeitbeschäftigte Kollegen. Wenn Arbeitgeber Mehrarbeit von Teilzeitkräften kostengünstiger anordnen können, führt dies zu einer strukturellen Ungleichbehandlung. Somit stand fest: Tarifverträge haben die konkrete Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Person zu berücksichtigen – nicht lediglich abstrakte Vollzeitvorgaben. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Zwei Pflegekräfte setzen sich gegen das Vergütungssystem zur Wehr Die beiden vor dem BAG verhandelten Fälle betrafen Pflegekräfte, die jeweils in unterschiedlichem Teilzeitumfang beschäftigt waren. Beide Arbeitnehmerinnen mussten wiederholt mehr Stunden leisten, als in ihrem Teilzeitvertrag festgelegt war. Der geltende Tarifvertrag behandelte diese zusätzlichen Stunden allerdings erst dann als zuschlagspflichtige Überstunden, wenn das Arbeitsvolumen einer Vollzeitstelle übertroffen wurde. Die beiden Frauen forderten die Anerkennung ihrer geleisteten Mehrarbeit sowie eine Entschädigung aufgrund von Ungleichbehandlung. Das Arbeitsgericht wies ihre Klagen zunächst zurück, während das Landesarbeitsgericht zumindest die Korrektur der Arbeitszeitkonten anerkannte – eine Entschädigung verweigerte es jedoch. Aufgrund der grundlegenden Tragweite der Rechtsfrage legte das BAG die Angelegenheit daraufhin dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. ## BAG sorgt für Eindeutigkeit: Vorschriften sind verhältnismäßig anzuwenden Mit den nun veröffentlichten Urteilen hat das BAG klargestellt, dass tarifvertragliche Bestimmungen, welche Mehrarbeitszuschläge ausschließlich ab Überschreitung der Vollzeitarbeitszeit vorsehen, rechtswidrig sind, wenn sie nicht verhältnismäßig auf Beschäftigte in Teilzeit übertragen werden. **Die wesentlichen Punkte im Überblick:** - Beschäftigte in Teilzeit haben Anspruch auf Zuschläge im Verhältnis zu ihrer vereinbarten Arbeitszeit. - Eine sachliche Rechtfertigung dafür, Mehrarbeitszuschläge erst bei Erreichen der Vollzeitgrenze zu zahlen, existiert nicht. - Tarifliche Vereinbarungen sind so zu interpretieren oder zu modifizieren, dass die Zuschlagsschwelle dem jeweiligen Teilzeitumfang entspricht. Hiermit bekräftigt das BAG umfassend die Vergütungsansprüche von Arbeitnehmenden in Teilzeitmodellen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Feststellung einer indirekten Benachteiligung aufgrund des Geschlechts Ein zentraler Aspekt der Entscheidung bezieht sich auf die Gleichbehandlung gemäß dem AGG. Weil in den betreffenden Einrichtungen mehr als 90 % der Teilzeitbeschäftigten weiblich waren, stellte das BAG eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts fest. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen bekamen daher zusätzlich eine Entschädigung zugesprochen. Selbst wenn die Höhe mit 250 Euro bescheiden ausfiel, macht das Urteil deutlich: Erfährt eine Gruppe eine Benachteiligung, die zum größten Teil aus Frauen besteht, kann daraus ein Entschädigungsanspruch erwachsen. ## Was Arbeitgebende und Beschäftigte nun berücksichtigen müssen Das Urteil verpflichtet Arbeitgeber dazu, geltende Tarif- und Betriebsvereinbarungen einer Prüfung zu unterziehen. Besonders kritisch sind Vergütungssysteme, die Überstunden ausschließlich an Vollzeitschwellen koppeln. **Arbeitnehmer sollten folgende Punkte überprüfen lassen:** - ob geleistete Mehrarbeit ordnungsgemäß vergütet oder angerechnet worden ist, - ob tarifvertragliche Bestimmungen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind, - ob Ansprüche auf Nachzahlung oder Entschädigung geltend gemacht werden können. Gerade Teilzeitkräfte in Branchen mit hohem Frauenanteil sollten ihre Rechte konsequent wahrnehmen. ## Schlussfolgerung: Ein deutliches Zeichen für gesteigerte Gerechtigkeit Die Urteile des BAG vom 5. Dezember 2024 stellen unmissverständlich fest: Teilzeitarbeit darf keine strukturelle Schlechterstellung nach sich ziehen. Entlohnungssysteme sind verhältnismäßig zu gestalten, und Benachteiligungen – gleich ob unmittelbar oder mittelbar – ziehen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Zahlreiche Arbeitnehmer erhalten damit die Chance, ihre Bezahlung und Gleichbehandlung rechtlich überprüfen zu lassen. Sie wünschen eine Überprüfung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage oder benötigen eine verlässliche rechtliche Bewertung? Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei steht Ihnen mit fundierter Beratung zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir unterstützen Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## FAQs – Die wichtigsten Fragen zu Überstundenzuschlägen ### Was war Gegenstand der aktuellen Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu Teilzeitbeschäftigten? Das Bundesarbeitsgericht musste klären, ob Beschäftigte in Teilzeit Überstundenzuschläge erst dann bekommen, wenn sie das Arbeitszeitvolumen einer Vollzeitstelle übersteigen, oder ob diese Zuschläge bereits dann zustehen, wenn die persönlich vereinbarte Teilzeitarbeitszeit überschritten wird. ### Wie entschied das BAG hinsichtlich der Überstundenzuschläge? Das BAG entschied eindeutig, dass Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge proportional zu ihrer Arbeitszeit zustehen. Eine ausschließliche Orientierung an der Vollzeitarbeitszeit stellt eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitkräften dar. ### Aus welchem Grund steht Teilzeitbeschäftigten ein besonderer arbeitsrechtlicher Schutz zu? Personen in Teilzeitarbeit genießen Schutz durch den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Prinzip der anteiligen Vergütung. Eine schlechtere Behandlung im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten ist nicht zulässig. ### Welche Bedeutung hat das Unionsrecht für diese Bewertung? Das EU-Recht, insbesondere die europäische Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, untersagt strukturelle Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten und bildete eine wesentliche Grundlage für die Auslegung des BAG. ### Welche Bedeutung hatte die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs? Der Europäische Gerichtshof hatte deutlich gemacht, dass tarifvertragliche Bestimmungen gegen EU-Recht verstoßen können, sofern sie zusätzliche Arbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten ohne entsprechende Zuschlagszahlung belassen. ### Welche konkreten Fälle waren Grundlage der Entscheidungen? In den Verfahren klagten Pflegekräfte in Teilzeit, deren Mehrarbeitsstunden nur dann mit Zuschlägen vergütet wurden, wenn sie über die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle hinausgingen. ### Wurde vom BAG eine Diskriminierung anerkannt? Ja. Das BAG hat eine mittelbare geschlechtsbezogene Diskriminierung festgestellt, weil vorwiegend Frauen in Teilzeitbeschäftigung tätig waren und durch die bestehenden Regelungen benachteiligt worden sind. ### Entsteht bei einer derartigen Diskriminierung ein Anspruch auf Entschädigung? Ja. Liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, kann daraus ein Entschädigungsanspruch gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz resultieren. ### Welche Konsequenzen hat dies für Arbeitgeber? Arbeitgeber sind verpflichtet, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Vergütungssysteme zu kontrollieren und zu gewährleisten, dass Überstundenzuschläge im Verhältnis zur jeweiligen individuellen Arbeitszeit gezahlt werden. ### Welche Auswirkungen haben diese Urteile für Beschäftigte in Teilzeit? Beschäftigte in Teilzeit haben nun bessere Möglichkeiten, ihre Ansprüche auf Zuschläge oder Ausgleichszahlungen überprüfen zu lassen und können sich dabei auf eine verbesserte arbeitsrechtliche Stellung stützen. **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) **Published:** August 12, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen Aspekten rund um den Betriebsausflug. Erfahren Sie hier mehr. Zählt der Betriebsausflug zur Arbeitszeit, wer trägt die Haftung bei einem Unfall und bis wann besteht Versicherungsschutz? Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht klärt die wesentlichen rechtlichen Stolperfallen. Informieren Sie sich hier. ## Inhalt - [Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Zählt der Betriebsausflug zur Arbeitszeit oder zur Freizeit?](#aioseo-zahlt-der-betriebsausflug-zur-arbeitszeit-oder-zur-freizeit-7) - [Besteht eine Teilnahmepflicht am Betriebsausflug aus arbeitsrechtlicher Sicht?](#aioseo-besteht-eine-teilnahmepflicht-am-betriebsausflug-aus-arbeitsrechtlicher-sicht-11) - [Betriebsausflug und Krankmeldung: ist ein ärztliches Attest notwendig?](#aioseo-betriebsausflug-und-krankmeldung-ist-ein-arztliches-attest-notwendig-17) - [Unfall während des Betriebsausflugs: wer trägt die Verantwortung?](#aioseo-unfall-wahrend-des-betriebsausflugs-wer-tragt-die-verantwortung-22) - [Versicherungsschutz bei einem Betriebsausflug: wie lange besteht dieser?](#aioseo-versicherungsschutz-bei-einem-betriebsausflug-wie-lange-besteht-dieser-27) - [Betriebsausflug nach dem offiziellen Teil: noch eine betriebliche Veranstaltung?](#aioseo-betriebsausflug-nach-dem-offiziellen-teil-noch-eine-betriebliche-veranstaltung-32) - [Fazit: Do's und Don'ts beim Betriebsausflug, rechtlich auf der sicheren Seite](#aioseo-fazit-dos-und-donts-beim-betriebsausflug-rechtlich-auf-der-sicheren-seite-38) - [FAQs – Die wichtigsten Fragen zum Betriebsausflug](#aioseo-welche-beschaftigten-von-dem-urteil-besonders-betroffen-sind-31) ## Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten In zahlreichen Unternehmen ist der Betriebsausflug ein fester Bestandteil der Firmenkultur. Während er für manche einen erfreulichen Höhepunkt darstellt, empfinden ihn andere als Pflichttermin. Unabhängig von der individuellen Haltung entstehen aus arbeitsrechtlicher Perspektive stets bedeutsame Fragestellungen. Besteht eine Teilnahmeverpflichtung für Beschäftigte? Wer trägt die Verantwortung bei einem Unfall? Und welche Regelungen greifen bei Alkoholkonsum oder privaten Aktivitäten? Die juristische Beurteilung erweist sich als komplizierter, als häufig angenommen. Ob der Betriebsausflug zur Arbeitszeit gerechnet wird, ob Teilnahmepflichten bestehen, wie die Arbeitsunfähigkeitsmeldung am Veranstaltungstag zu erfolgen hat und in welchem Umfang der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Unkenntnis dieser Aspekte birgt das Risiko von Auseinandersetzungen über Entgelt, Versicherungsleistungen oder das Verhalten während der Veranstaltung. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zum Betriebsausflug und erläutert, worauf Arbeitgeber und Beschäftigte achten müssen, um Auseinandersetzungen vorzubeugen. ## Zählt der Betriebsausflug zur Arbeitszeit oder zur Freizeit? Viele Arbeitnehmer betrachten den Betriebsausflug als willkommene Abwechslung vom Arbeitsalltag. Doch wie wird die Teilnahme aus arbeitsrechtlicher Sicht bewertet? Handelt es sich um bezahlte Arbeitszeit oder um eine freiwillige Freizeitveranstaltung? Nach unserer arbeitsrechtlichen Einschätzung gilt: Findet der Betriebsausflug während der regulären Arbeitszeit statt, wird er in der Regel auch als solche gewertet. Arbeitnehmer müssen die Teilnahmezeit nicht nacharbeiten und erhalten ihr gewöhnliches Gehalt. ## Besteht eine Teilnahmepflicht am Betriebsausflug aus arbeitsrechtlicher Sicht? Ob Arbeitnehmer zur Teilnahme am Betriebsausflug verpflichtet sind, hängt in erster Linie davon ab, ob die Veranstaltung während der regulären Arbeitszeit stattfindet. In diesem Fall gilt der Betriebsausflug grundsätzlich als Arbeitszeit, und der Arbeitgeber kann die Teilnahme anordnen. Eine generelle Teilnahmepflicht für jede Art von Betriebsausflug besteht jedoch nicht. Wer bestimmte Aktivitäten, etwa eine Wanderung, nicht mitmachen möchte, ist nicht automatisch von der Arbeit freigestellt. Stattdessen ist die reguläre Arbeitsleistung zu erbringen. In vielen Unternehmen bleibt ein Teil der Belegschaft im Betrieb, etwa für den Telefondienst oder zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs. Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit, etwa in den Abendstunden oder an Wochenenden, sind rechtlich besonders sensibel, wenn dennoch eine Teilnahme vorausgesetzt wird. Dies betrifft insbesondere Ausflüge mit Fortbildungs- oder Networking-Charakter. In solchen Fällen ist arbeitsrechtlich zu klären, ob eine verbindliche Teilnahmepflicht besteht oder lediglich eine freiwillige Teilnahme vorgesehen ist. ## Betriebsausflug und Krankmeldung: ist ein ärztliches Attest notwendig? Da ein Betriebsausflug aus arbeitsrechtlicher Sicht als Arbeitszeit betrachtet wird, gelten auch die üblichen Pflichten im Krankheitsfall. Wer am Tag des Ausflugs krank ist, muss sich ordnungsgemäß arbeitsunfähig melden, wie an jedem anderen Arbeitstag. Falls der Arbeitgeber gemäß Arbeitsvertrag oder betrieblicher Regelung bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangt, gilt diese Verpflichtung auch an dem Tag, an dem ein Betriebsausflug stattfindet. Eine Krankschreibung ist in diesem Fall notwendig, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wir empfehlen Arbeitnehmern, ihre Erkrankung rechtzeitig zu melden und die Nachweispflichten zu beachten. Arbeitgeber sollten zudem klare Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festlegen, um Missverständnisse zu verhindern. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Unfall während des Betriebsausflugs: wer trägt die Verantwortung? Wenn während eines Betriebsausflugs ein Unfall passiert, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung und dem Versicherungsschutz. Grundsätzlich gilt: Organisiert das Unternehmen den Ausflug und sind die gesamte Belegschaft oder eine komplette Abteilung offiziell eingeladen, besteht für die teilnehmenden Arbeitnehmer in der Regel ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ein Unfall während des offiziellen Teils des Betriebsausflugs wird dann wie ein Arbeitsunfall behandelt. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die eigentliche Veranstaltung, sondern auch für den Hin- und Rückweg, ähnlich wie auf dem Weg zur Arbeit. Entscheidend ist, dass der Betriebsausflug eine betriebliche Veranstaltung ist und von der Arbeitgeberseite initiiert wurde. Private Aktivitäten außerhalb des offiziellen Programms oder freiwillige Verlängerungen des Ausflugs sind möglicherweise nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Wir klären für Sie, ob in Ihrem Fall ein Arbeitsunfall vorliegt und ob der Versicherungsschutz greift. Als Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Haftung, Unfallversicherung und betrieblichen Veranstaltungen. ## Versicherungsschutz bei einem Betriebsausflug: wie lange besteht dieser? Beim Thema Versicherungsschutz während eines Betriebsausflugs ist entscheidend, wie lange die Veranstaltung als „offizieller Teil“ betrachtet wird. Hier liegt ein häufiges arbeitsrechtliches Problem: Nur während des offiziellen Teils des Ausflugs, einschließlich Hin- und Rückweg, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Danach erlischt dieser Schutz. Viele Unternehmen legen klar fest, wann der offizielle Teil des Betriebsausflugs endet. Dies kann eine bestimmte Uhrzeit oder ein spezifisches Ereignis sein, zum Beispiel „nach dem Theaterstück“ oder „nach dem Abendessen“. Wenn Mitarbeitende anschließend privat zusammenbleiben, handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um eine private Veranstaltung, und der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt. Problematisch wird es, wenn kein eindeutiges Ende festgelegt wurde. Wird der Betriebsausflug beispielsweise mit einem offenen Hinweis wie „Ausklang beim Grillen“ angekündigt, gestaltet sich die versicherungsrechtliche Bewertung schwieriger. In solchen Fällen orientiert sich der Versicherungsschutz an vergleichbaren betrieblichen Feiern: Sobald der Arbeitgeber die Veranstaltung verlässt oder Mitarbeitende ihre Getränke selbst bezahlen, ist in der Regel der offizielle Teil beendet. Ein Unfall wäre dann nicht mehr über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Sie möchten rechtssicher klären, wie lange beim Betriebsausflug Versicherungsschutz besteht, oder wissen, ob in Ihrem Fall ein Arbeitsunfall vorliegt? Wir unterstützen Sie mit kompetenter Beratung rund um Haftung, Unfallversicherung und betriebliche Veranstaltungen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Betriebsausflug nach dem offiziellen Teil: noch eine betriebliche Veranstaltung? Nach dem offiziellen Abschluss des Betriebsausflugs wird das anschließende Beisammensein rechtlich als private Veranstaltung betrachtet, insbesondere hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Für Unfälle oder andere Vorfälle haften weder der Arbeitgeber noch die gesetzliche Unfallversicherung. Dennoch bedeutet dies nicht, dass arbeitsrechtliche Pflichten vollständig außer Kraft gesetzt sind. Auch nach dem offiziellen Teil gelten weiterhin bestimmte arbeitsrechtliche Grundsätze. Vertrauliche Informationen unterliegen nach wie vor der Verschwiegenheitspflicht, und Äußerungen etwa zu Beförderungen oder Gehaltserhöhungen sollten am nächsten Arbeitstag mit der notwendigen Vorsicht hinterfragt und nicht als verbindlich betrachtet werden. Besonders kritisch wird es, wenn Mitarbeitende oder Führungskräfte nach dem offiziellen Teil des Ausflugs Grenzen überschreiten. Selbst in einer lockeren Atmosphäre kann Fehlverhalten wie sexuelle Belästigung, Beleidigung oder eine andere Grenzverletzung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu Abmahnung oder Kündigung. Strafrechtliche Folgen sind ebenfalls nicht auszuschließen. Arbeitnehmer und Führungskräfte sollten sich darüber im Klaren sein, dass das betriebliche Umfeld auch nach dem offiziellen Ende eines Ausflugs nicht vollständig „privat“ ist. Ein professioneller Umgang miteinander bleibt unabhängig vom Rahmen entscheidend. Sie möchten erfahren, welche Verhaltensregeln beim Betriebsausflug zu beachten sind, oder sehen sich arbeitsrechtlichen Vorwürfen nach einer Firmenfeier gegenüber? Als Kanzlei für Arbeitsrecht beraten wir Sie diskret und kompetent bei sämtlichen Fragen zu betrieblichen Veranstaltungen und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. ## Fazit: Do’s und Don’ts beim Betriebsausflug, rechtlich auf der sicheren Seite Ein Betriebsausflug soll das Miteinander im Unternehmen fördern, kann jedoch auch arbeitsrechtliche Risiken mit sich bringen. Mit diesen Verhaltensregeln vermeiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unnötige Konflikte: **Do’s, das ist erlaubt und empfehlenswert:** - **Teilnahme klären:** Überprüfen Sie, ob es sich um eine verpflichtende Veranstaltung während der Arbeitszeit handelt, und klären Sie frühzeitig Ihre Teilnahme. - **Krankmeldung beachten:** Wer krank ist, muss sich wie an einem regulären Arbeitstag arbeitsunfähig melden, gegebenenfalls inklusive Attest ab dem ersten Tag. - **Versicherungsschutz kennen:** Achten Sie darauf, wann der „offizielle Teil“ beginnt und endet, denn nur dieser Abschnitt ist unfallversichert. - **Regeln einhalten:** Auch in entspannter Atmosphäre gelten grundlegende arbeitsrechtliche Pflichten, beispielsweise Verschwiegenheit oder angemessenes Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen. - **Offizielles Ende festlegen (für Arbeitgeber):** Arbeitgeber sollten klar definieren, wann der versicherte Teil der Veranstaltung endet, um Haftungsrisiken zu vermeiden. **Don’ts, das sollten Sie vermeiden:** - **Unentschuldigtes Fernbleiben:** Bei verpflichtenden Ausflügen wird unentschuldigtes Fehlen wie unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz gewertet. - **Alkoholbedingte Entgleisungen:** Übermäßiger Alkoholkonsum kann zu Fehlverhalten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. - **Grenzüberschreitungen:** Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder körperliche Übergriffe bleiben auch nach Feierabend nicht ohne Folgen. - **Falsche Versprechungen:** Aussagen über Gehalt oder Beförderungen in lockerer Runde sind rechtlich nicht bindend und können zu Missverständnissen führen. - **Private Verlängerung ohne Absicherung:** Nach dem offiziellen Teil besteht kein Versicherungsschutz mehr, bei Unfällen haftet weder der Arbeitgeber noch die Berufsgenossenschaft. **Tipp für Arbeitgeber:** Eine schriftliche Einladung mit klaren Angaben zu Ablauf, Beginn und Ende des offiziellen Teils sorgt für rechtliche Klarheit und schützt vor Missverständnissen. Benötigen Sie Unterstützung bei der rechtssicheren Planung Ihres Betriebsausflugs oder möchten Sie arbeitsrechtliche Risiken minimieren? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Arbeitsrecht auf, wir beraten Sie gerne. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## FAQs – Die wichtigsten Fragen zum Betriebsausflug ### Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Betriebsausflug? Eine Teilnahmeverpflichtung ist abhängig davon, ob der Betriebsausflug innerhalb der üblichen Arbeitszeit erfolgt und durch den Arbeitgeber angewiesen worden ist. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich die Teilnahme einfordern. Liegt die Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit, erfolgt die Teilnahme üblicherweise auf freiwilliger Basis. ### Zählt der Betriebsausflug zur Arbeitszeit? Wenn der Betriebsausflug in die reguläre Arbeitszeit fällt, gilt er üblicherweise als Arbeitszeit. Die Beschäftigten bekommen ihr gewohntes Entgelt und sind nicht verpflichtet, die Zeit nachzuholen. Liegt die Veranstaltung hingegen außerhalb der Arbeitszeit, erfolgt in der Regel keine Vergütung. ### Wie ist vorzugehen, wenn man am Tag des Betriebsausflugs erkrankt? Im Krankheitsfall greifen die normalen Meldepflichten. Sie sind verpflichtet, sich umgehend arbeitsunfähig zu melden und die voraussichtliche Krankheitsdauer anzugeben. Da der Ausflug innerhalb der Arbeitszeit stattfindet und arbeitsrechtlich als Arbeitszeit gilt, bestehen diese Pflichten unverändert fort. ### Bin ich am Ausflugstag verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen? Seit 2023 müssen gesetzlich Versicherte den gelben Schein nicht mehr persönlich einreichen. Der Arzt sendet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die Krankenkasse, von wo der Arbeitgeber sie elektronisch abruft (eAU). Fordert der Arbeitgeber vom ersten Krankheitstag an eine ärztliche Bescheinigung, bleibt der Arztbesuch dennoch erforderlich. Privatversicherte reichen ihre Krankmeldung nach wie vor in Papierform ein. ### Greift beim Betriebsausflug der gesetzliche Unfallversicherungsschutz? Wenn das Unternehmen den Ausflug offiziell organisiert, greift in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, der auch An- und Abreise umfasst. Voraussetzung ist dabei, dass die Veranstaltung für alle Beschäftigten zugänglich ist, dem Gemeinschaftsgefühl dient und durch die Geschäftsleitung oder eine bevollmächtigte Person unterstützt wird. ### Wer ist bei einem Unfall während des Betriebsausflugs haftbar? Unfälle im Rahmen des offiziellen Programmteils werden in der Regel als Arbeitsunfälle eingestuft und fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Private Unternehmungen außerhalb des festgelegten Ablaufs sowie mitfeiernde externe Personen sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen. ### Bis wann besteht beim Betriebsausflug Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich während des offiziell definierten Programmteils einschließlich der An- und Abreise. Mit dem Abschluss dieses Teils, beispielsweise beim anschließenden privaten Beisammensein, erlischt die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eine eindeutig festgelegte und mitgeteilte Beendigung gewährleistet Rechtssicherheit. ### Wird das Zusammensein nach dem offiziellen Ende zu einer privaten Veranstaltung? Ja, das anschließende Zusammensein wird rechtlich als private Veranstaltung behandelt. Unfälle fallen dann nicht mehr unter den Versicherungsschutz. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen wie Vertraulichkeit und angemessenes Verhalten bleiben dennoch bestehen. ### Kann Fehlverhalten beim Betriebsausflug arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Ja. Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder sonstige Grenzüberschreitungen können Abmahnungen oder Kündigungen nach sich ziehen, auch nach Beendigung des offiziellen Teils. Bei schwerwiegenden Fällen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. ### Wann ist anwaltliche Beratung zum Thema Betriebsausflug sinnvoll? Eine anwaltliche Beratung ist empfehlenswert, wenn Unklarheiten bezüglich Teilnahmeverpflichtung, Bezahlung oder Versicherungsschutz auftreten, wenn nach einem Unfall die Einstufung als Arbeitsunfall ungeklärt ist oder wenn infolge von Zwischenfällen eine Abmahnung oder Kündigung droht. Auch Arbeitgeber sind gut beraten, Einladung und Ablauf im Vorfeld rechtssicher prüfen zu lassen. **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) **Published:** Juli 29, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform wirksam. Hier erhalten Sie Informationen darüber, welche Bedeutung die Karlsruher Entscheidung hat und welche Rechte biologischen Vätern ab dem 1. April 2026 zustehen. ## Inhalt - [Das Bundesverfassungsgericht erweitert die Rechte leiblicher Väter](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Gescheiterte Vaterschaftsanfechtung: der Ausgangsfall](#aioseo-gescheiterte-vaterschaftsanfechtung-der-ausgangsfall-5) - [Auseinandersetzung um die sozial-familiäre Verbindung zwischen Kind und neuem Lebenspartner](#aioseo-auseinandersetzung-um-die-sozial-familiare-verbindung-zwischen-kind-und-neuem-lebenspartner-8) - [Weitergeltung der bisherigen Rechtslage und gesetzgeberischer Reformauftrag](#aioseo-weitergeltung-der-bisherigen-rechtslage-und-gesetzgeberischer-reformauftrag-12) - [Die Übernahme von Verantwortung als zentraler Bestandteil des Elterngrundrechts](#aioseo-die-ubernahme-von-verantwortung-als-zentraler-bestandteil-des-elterngrundrechts-15) - [Drei Eltern, ein Kind? Die Diskussion über die Mehrelternschaft](#aioseo-drei-eltern-ein-kind-die-diskussion-uber-die-mehrelternschaft-19) - [Übergangsphase: Aussetzen anhängiger Anfechtungsverfahren](#aioseo-ubergangsphase-aussetzen-anhangiger-anfechtungsverfahren-22) - [Reform des Abstammungsrechts: Die Neuregelungen ab dem 1. April 2026](#aioseo-reform-des-abstammungsrechts-die-neuregelungen-ab-dem-1-april-2026-25) ## Das Bundesverfassungsgericht erweitert die Rechte leiblicher Väter Der leibliche Vater eines dreijährigen Kindes hat durch seinen hartnäckigen Einsatz einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Verfassungsbeschwerde statt und verpflichtete den Gesetzgeber zur Neuregelung. Zuvor war er unter anderem an den rigiden gesetzlichen Regelungen gescheitert, die mittlerweile als verfassungswidrig bewertet wurden. ## Gescheiterte Vaterschaftsanfechtung: der Ausgangsfall Der Antragsteller, dessen Partnerschaft mit der Mutter seines Kindes unmittelbar nach der Geburt endete, stritt nicht nur für beständigen Umgang mit seinem Sohn, sondern ebenso für die Feststellung seiner rechtlichen Vaterschaft. Diese verschafft ihm wesentliche Teilhaberechte. Ohne rechtliche Feststellung besteht zum Beispiel keine gemeinsame elterliche Sorge. Die Feststellung der rechtlichen Vaterschaft misslang zunächst dadurch, dass die Mutter mehrfach abgesprochene Termine beim Standesamt verstreichen ließ und dem Anliegen des leiblichen Vaters nach Feststellung nicht zustimmte. Anschließend begann sie eine Beziehung mit einem anderen Mann, welcher daraufhin als rechtlicher Vater galt. Der leibliche Vater war gezwungen, die Vaterschaft des anderen Mannes vor Gericht anzufechten. ## Auseinandersetzung um die sozial-familiäre Verbindung zwischen Kind und neuem Lebenspartner Beim Oberlandesgericht (OLG) Naumburg erlitt er allerdings eine Niederlage (Beschluss vom 5. August 2021, Aktenzeichen 8 UF 95/21). Das OLG interpretierte die relevanten Absätze 2 und 3 des § 1600 BGB, die dem leiblichen Vater lediglich ein begrenztes Anfechtungsrecht einräumten, abweichend von der Vorinstanz, und das zu seinen Ungunsten. Nach § 1600 Absatz 3 BGB besaßen leibliche Väter das Recht zur Anfechtung, sofern zum entscheidenden Zeitpunkt, der gesetzlich nicht konkret bestimmt war, keine sozial-familiäre Verbindung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater existierte. Bestand eine derartige Verbindung, durfte der leibliche Vater die familiäre Harmonie nicht gefährden. Über Jahre hinweg war in der Rechtsprechung strittig, wann genau dieser entscheidende Zeitpunkt anzusetzen ist und welchen Charakter die Bindung zum neuen Lebenspartner der Mutter aufweisen muss. Das OLG Naumburg entschied zum Nachteil des leiblichen Vaters und bestimmte den spätestmöglichen Zeitpunkt als maßgeblich. Existierte zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Anfechtungsverfahren eine sozial-familiäre Verbindung zwischen Kind und neuem Lebenspartner, blieb dem leiblichen Vater die Anfechtung verwehrt. Das OLG brachte dabei sein Bedauern zum Ausdruck und gab zu, dass der leibliche Vater in diesem speziellen Fall keine Chance hatte, die rechtliche Vaterposition für sein Kind zu erlangen. Dies ergebe sich allerdings aus der geltenden gesetzlichen Vorschrift. ## Weitergeltung der bisherigen Rechtslage und gesetzgeberischer Reformauftrag In seinem Urteil machte das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass der Gesetzgeber das Elterngrundrecht umfassend neu ausgestalten muss. Das BVerfG sah die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber, abweichend von der bisherigen Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters zusätzlich zu Mutter und rechtlichem Vater etablieren könnte. Die für verfassungswidrig befundene Norm in § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BGB blieb vorerst bis zur gesetzlichen Neuordnung, maximal jedoch bis zum 30. Juni 2025, anwendbar. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine reformierte Fassung vorlag, erweiterte das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluss vom 3. Juni 2025 die Weitergeltung bis spätestens zum 31. März 2026. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Die Übernahme von Verantwortung als zentraler Bestandteil des Elterngrundrechts Das Bundesverfassungsgericht erläuterte in seiner Begründung, welche Aspekte der Gesetzgeber bei der rechtlichen Gestaltung des Elterngrundrechts nach Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG berücksichtigen muss, auf das sich grundsätzlich jeder Elternteil berufen kann. Das Elterngrundrecht ist maßgeblich durch die Übernahme von Verantwortung für das Kind charakterisiert. Nach Auffassung des Gerichts beinhaltet es nicht ausschließlich Rechte in der Beziehung zum Kind und im Kontakt mit ihm, wie beispielsweise das Sorgerecht, sondern ebenso die Verpflichtung zur Betreuung und Erziehung des Kindes. Hierzu zählt die Verantwortung für das körperliche, seelische und materielle Wohl des Kindes sowie die Sicherstellung, dass das Kind unter Ausübung seines eigenen Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung nach Artikel 2 Absatz 1 GG zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit heranwachsen kann. Wenn das Elterngrundrecht mit der Wahrnehmung von Elternverantwortung verknüpft ist, muss Eltern prinzipiell die Gelegenheit eingeräumt werden, diese Verantwortung zu behalten und wahrzunehmen. Die Gewährleistung dessen stellt einen Bestandteil der gesetzgeberischen Pflicht dar. ## Drei Eltern, ein Kind? Die Diskussion über die Mehrelternschaft Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die rechtliche Elternschaft zukünftig grundsätzlich auch mehr als zwei Personen umfassen könnte. Dies stellte einen wesentlichen Wandel und eine Abwendung von der früheren Rechtsprechung dar. In einem Beschluss aus dem Jahr 2003 hatte das Gericht im Interesse des Kindeswohls noch für erforderlich erachtet, die rechtliche Elternschaft auf zwei Personen zu begrenzen (Beschluss vom 9. April 2003, Aktenzeichen 1 BvR 1493/96 und 1 BvR 1724/01). Der Erste Senat stellte nun fest, dass die strukturellen Grundlagen des Elterngrundrechts nicht zwangsläufig vorsehen, dass die Elternverantwortung von Anfang an auf zwei Personen beschränkt sein muss. Wenn an der rechtlichen Elternschaft, wie in der vorliegenden Konstellation, Mutter, leiblicher Vater und rechtlicher Vater beteiligt sind, ist es dem Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verwehrt, sämtlichen Beteiligten die rechtliche Elternstellung einzuräumen. Verfassungsrechtlich zwingend ist eine derartige Mehrfachelternschaft nach Auffassung des Gerichts allerdings nicht. Im Zuge der nachfolgenden Reform hat der Gesetzgeber sich gegen eine rechtliche Dreielternschaft ausgesprochen und das Zwei-Eltern-Prinzip beibehalten. ## Übergangsphase: Aussetzen anhängiger Anfechtungsverfahren Die umstrittene Vorschrift des § 1600 Absatz 2 BGB stellte eine Benachteiligung leiblicher Väter in ihrem Elterngrundrecht dar, da weder bestehende oder vergangene sozial-familiäre Bindungen zum Kind noch ihre Anstrengungen zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft hinreichend Beachtung fanden. Auch in Fällen, in denen zum rechtlichen Vater keinerlei Bindung mehr existierte, blieb eine Anfechtung versagt. Bis zum Inkrafttreten der Reform waren leibliche Väter daher auf Geduld angewiesen. Während die verfassungswidrige Rechtslage noch Anwendung fand, legte das Gericht den zuständigen Fachgerichten nahe, bereits anhängige Anfechtungsverfahren bis zur gesetzlichen Neuregelung auszusetzen. Mit der Reform hat sich diese Übergangssituation nun erledigt. ## Reform des Abstammungsrechts: Die Neuregelungen ab dem 1. April 2026 Die Vorgabe aus Karlsruhe wurde vom Gesetzgeber in die Tat umgesetzt. Am 1. April 2026 trat das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 83) in Kraft. Der Beschluss des Bundestages erfolgte am 26. Februar 2026. Die seit Jahren beanstandete Rechtslage, die der vorhandenen sozial-familiären Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater nahezu unbedingten Vorrang gewährte, ist damit überwunden. Die Reform zielt im Kern auf die Stärkung der Rechte leiblicher Väter ab. Eine rechtliche Dreielternschaft, die vom Bundesverfassungsgericht als denkbare, jedoch nicht zwingend erforderliche Option benannt wurde, fand keine Aufnahme ins Gesetz. Das Zwei-Eltern-Prinzip besteht fort. Das Gesetz ermöglicht dem leiblichen Vater nun die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes und bezweckt gleichzeitig die Vermeidung eines „Wettlaufs um die rechtliche Vaterschaft“. Kein Sorgerecht? Konflikte mit Ihrem früheren Partner bezüglich des Kindes? Wir unterstützen Sie gern in sämtlichen familienrechtlichen Belangen! Hierbei steht für uns stets das Kindeswohl im Mittelpunkt. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## FAQs – Häufig gestellte Fragen ### Welche Entscheidung traf das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Rechte leiblicher Väter? Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein Urteil vom 9. April 2024 (Aktenzeichen 1 BvR 2017/21) festgestellt, dass die Bestimmung zur Vaterschaftsanfechtung in § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BGB das Elterngrundrecht leiblicher Väter gemäß Artikel 6 Absatz 2 GG in nicht gerechtfertigter Weise beschränkt und deshalb verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber erhielt die Verpflichtung, das Anfechtungsrecht grundlegend neu auszugestalten. ### Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde? Ein leiblicher Vater bemühte sich um die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft zu seinem Sohn. Nachdem die Mutter ihre Zustimmung zur Anerkennung verweigerte und anschließend eine Beziehung zu einem anderen Mann einging, der daraufhin zum rechtlichen Vater wurde, versuchte der leibliche Vater, diese Vaterschaft anzufechten. Sein Antrag wurde vom OLG Naumburg abgelehnt, da zwischen dem Kind und dem neuen Lebenspartner eine sozial-familiäre Bindung existierte. Diese Rechtsauslegung bekämpfte er erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht. ### Wann liegt eine sozial-familiäre Beziehung im Abstammungsrecht vor? Eine sozial-familiäre Beziehung ist gegeben, wenn der rechtliche Vater faktische Verantwortung für das Kind übernimmt, beispielsweise durch gemeinsames Leben im selben Haushalt oder durch die Betreuung des Kindes. Nach der früheren Rechtslage verhinderte eine solche Beziehung die Anfechtung durch den leiblichen Vater praktisch vollständig. Mit der Reform besitzt sie keine absolute Vorrangstellung mehr, sondern wird gegen die Rechte des leiblichen Vaters sowie das Kindeswohl abgewogen. ### Wurde durch die Reform eine rechtliche Dreielternschaft eingeführt? Nein. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Mehrelternschaft als denkbare, jedoch nicht verpflichtende Option aufgezeigt. Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen der Reform dagegen ausgesprochen. Ein Kind besitzt weiterhin rechtlich zwei Elternteile. Stattdessen wurde das Recht des leiblichen Vaters ausgebaut, die Vaterschaft anzufechten und dadurch selbst zum rechtlichen Vater zu werden. ### Wann trat die Reform des Abstammungsrechts in Kraft? Das Reformgesetz zur Umsetzung der Entscheidung aus Karlsruhe (Gesetz vom 29. März 2026, BGBl. 2026 I Nr. 83) trat am 1. April 2026 in Kraft. Bis dahin blieb die als verfassungswidrig eingestufte Regelung aufgrund einer Fortgeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts übergangsweise in Geltung, zuletzt befristet bis spätestens zum 31. März 2026. ### Welche Berufsgruppen sind in besonderem Maße betroffen? Insbesondere Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz, die zu wechselnden Einsatzorten transportiert werden. Hierzu gehören beispielsweise das Bau- und Ausbaugewerbe, Monteure, Servicetechniker, Pflegekräfte in der ambulanten Pflege sowie mobile Einsatzteams. ### Ist es einem leiblichen Vater möglich, die Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten? Ja. Durch die Reform ist es dem leiblichen Vater möglich, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes unter vereinfachten Bedingungen anzufechten. Eine vorhandene sozial-familiäre Bindung des Kindes zum rechtlichen Vater verhindert die Anfechtung nicht mehr in jedem Fall, sondern wird im Rahmen einer Gesamtabwägung berücksichtigt. Der Erfolg der Anfechtung ist vom jeweiligen Einzelfall sowie vom Wohl des Kindes abhängig. ### Welche Frist besteht für die Anfechtung der Vaterschaft? Die Frist für die Anfechtung ist auf zwei Jahre festgelegt. Sie läuft ab dem Moment, in dem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von Tatsachen erhält, die gegen die bestehende Vaterschaft sprechen. Aufgrund der zeitlichen Bindung ist es ratsam, dass Betroffene mit rechtlichen Maßnahmen nicht zu lange zögern. ### Können abgewiesene Anfechtungsverfahren wiederaufgenommen werden? Für leibliche Väter, die nach der früheren Rechtslage mit ihrer Anfechtung rechtskräftig gescheitert sind, ermöglicht die Reform unter bestimmten Bedingungen die Wiederaufnahme des Verfahrens. Damit sollen auch jene Fälle erfasst werden, in denen die inzwischen als verfassungswidrig eingestufte Rechtslage zur Abweisung geführt hat. Voraussetzung ist unter anderem, dass zwischen der Rechtskraft des abweisenden Beschlusses und dem Wiederaufnahmeantrag zwei Jahre vergangen sind. Ob im individuellen Fall eine Wiederaufnahme in Betracht kommt, sollte durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. ### Steht dem leiblichen Vater automatisch ein Umgangs- oder Sorgerecht zu? Nicht automatisch. Solange der leibliche Vater nicht die rechtliche Vaterschaft innehat, sind seine Rechte eingeschränkt. Ein Umgangsrecht kann ihm als leiblichem Vater unter bestimmten Bedingungen gewährt werden, sofern er ernsthaftes Interesse am Kind bekundet hat. Das gemeinsame Sorgerecht erfordert hingegen in der Regel die rechtliche Vaterstellung. ### Wann ist es ratsam, als leiblicher Vater rechtlichen Beistand einzuholen? Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert, sobald erkennbar wird, dass die Mutter oder der rechtliche Vater sich Ihrer Anerkennung widersetzen, oder falls Sie eine Anfechtung der Vaterschaft in Betracht ziehen. Aufgrund der Zweijahresfrist und der neugestalteten Verfahrensvorschriften ist ein zeitnahes Handeln von Bedeutung. Ein Rechtsanwalt prüft Ihre Erfolgsaussichten und unterstützt Sie während des gesamten Verfahrens. **Kategorien:** Familienrecht --- ### [EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) **Published:** Juli 15, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt die maßgeblichen rechtlichen Maßstäbe dar und verdeutlicht, warum auch reine Mitfahrzeiten unter das Arbeitszeitrecht fallen können. ## Inhalt - [EuGH: Fahrtzeiten unter Arbeitgebervorgaben gelten als Arbeitszeit – auch für mitfahrende Beschäftigte](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Hintergrund des Falls: Arbeitgeber organisiert die Fahrten vollständig](#aioseo-hintergrund-des-falls-arbeitgeber-organisiert-die-fahrten-vollstandig-5) - [EuGH: Voraussetzungen für Arbeitszeit zweifelsfrei gegeben](#aioseo-eugh-voraussetzungen-fur-arbeitszeit-zweifelsfrei-gegeben-9) - [Fehlende Eigenverantwortung und mangelnde Verfügungsfreiheit als zentrale Begründung](#aioseo-fehlende-eigenverantwortung-und-mangelnde-verfugungsfreiheit-als-zentrale-begrundung-13) - [Relevanz bei fehlendem festem Arbeitsort](#aioseo-relevanz-bei-fehlendem-festem-arbeitsort-16) - [Arbeitszeit führt nicht zwangsläufig zu einer Vergütungspflicht](#aioseo-arbeitszeit-fuhrt-nicht-zwangslaufig-zu-einer-vergutungspflicht-19) - [Folgen für deutsche Arbeitgeber und betriebliche Abläufe](#aioseo-folgen-fur-deutsche-arbeitgeber-und-betriebliche-ablaufe-22) - [Welche Beschäftigten von dem Urteil besonders betroffen sind](#aioseo-welche-beschaftigten-von-dem-urteil-besonders-betroffen-sind-31) ## EuGH: Fahrtzeiten unter Arbeitgebervorgaben gelten als Arbeitszeit – auch für mitfahrende Beschäftigte Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Fahrzeiten, die vom Arbeitgeber vollständig vorgegeben werden, als Arbeitszeit gelten. Diese Einordnung betrifft auch Beschäftigte, die ausschließlich als Beifahrer unterwegs sind. Die Entscheidung ist von großer Tragweite für das Arbeitszeitrecht und die praktische Umsetzung im Betrieb. ## Hintergrund des Falls: Arbeitgeber organisiert die Fahrten vollständig Im verhandelten Fall waren Mitarbeiter eines spanischen Unternehmens täglich an unterschiedlichen Einsatzorten tätig. Für die Anreise fuhren sie zunächst selbstständig zu einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Sammelpunkt, wo sie ein Dienstfahrzeug mit dem erforderlichen Material erhielten und anschließend gemeinsam im Team zu den jeweiligen Einsatzstellen befördert wurden. Der Arbeitgeber legte Abfahrtszeit, Fahrstrecke, Fahrzeug und Rückkehrzeitpunkt fest. Trotz dieser umfassenden organisatorischen Steuerung wurde in den Arbeitsverträgen bestimmt, dass die Fahrtzeit vom Sammelpunkt zum Einsatzort nicht als Arbeitszeit zu werten sei. Der zentrale Konfliktpunkt bezog sich auf die Rückfahrt: Während der Arbeitgeber die morgendliche Hinfahrt bereits als Arbeitszeit dokumentierte, erfasste er die abendliche Rückfahrt vom Einsatzort zum Sammelpunkt nicht als solche. Das zuständige spanische Gericht ersuchte den EuGH um Klärung, ob auch diese Rückfahrt als Arbeitszeit nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie einzustufen ist. ## EuGH: Voraussetzungen für Arbeitszeit zweifelsfrei gegeben Der EuGH stellte in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) fest, dass solche Fahrten als Arbeitszeit zu werten sind – dies betrifft sowohl Hin- als auch Rückfahrten. Während der Fahrt unterlagen die Beschäftigten vollständig den Weisungen des Arbeitgebers und verfügten über keinerlei Möglichkeit zur freien Zeitgestaltung. Die Tätigkeit war fest in die betriebliche Organisation eingebunden, womit sämtliche Voraussetzungen des unionsrechtlichen Arbeitszeitbegriffs gegeben waren. Gemäß Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gilt als Arbeitszeit jeder Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer tätig ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine berufliche Tätigkeit verrichtet. Das Unionsrecht unterscheidet ausschließlich zwischen zwei Kategorien: Arbeitszeit oder Ruhezeit. Eine dazwischenliegende Kategorie ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. ## Fehlende Eigenverantwortung und mangelnde Verfügungsfreiheit als zentrale Begründung Entscheidend war, dass die Mitarbeitenden weder Route noch Zeitpunkt oder Transportmittel beeinflussen konnten. Weder war es ihnen möglich, privaten Tätigkeiten nachzugehen, noch konnten sie den Ablauf der Fahrt selbst bestimmen. Die Fahrtzeiten waren dadurch unmittelbar mit der Arbeitsleistung verknüpft. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass es keine Rolle spielt, ob ein Beschäftigter das Fahrzeug selbst steuert oder nur mitfährt. Ausschlaggebend ist ausschließlich, ob die Person während der Fahrt dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und ihre Zeit nicht frei gestalten kann. Eine Differenzierung nach dem Grad der Beanspruchung sieht das Unionsrecht ausdrücklich nicht vor. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Relevanz bei fehlendem festem Arbeitsort Der Gerichtshof bezog sich auf vorangegangene Urteile, nach denen im Außendienst oder bei Tätigkeiten ohne festen Arbeitsplatz schon die Fahrt zum Kunden Arbeitszeit sein kann. Auch hier befanden sich die Beschäftigten während der Fahrt im Dienst des Arbeitgebers, weil sich der Arbeitsort nicht allein auf den Ort der eigentlichen Tätigkeit begrenzen lässt. Die Arbeit beginnt bereits mit Antritt der vom Arbeitgeber organisierten Fahrt. Davon zu unterscheiden ist der normale Arbeitsweg: Die Fahrt von der Wohnung zum Stützpunkt und zurück bleibt Wegezeit und zählt nicht zur Arbeitszeit. Arbeitszeit beginnt erst mit dem Aufbruch zu der vom Arbeitgeber organisierten Fahrt vom Stützpunkt zum Einsatzort. ## Arbeitszeit führt nicht zwangsläufig zu einer Vergütungspflicht Wesentlich zu beachten: Die Einstufung eines Zeitraums als Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne zieht nicht automatisch eine Zahlungsverpflichtung nach sich. Die Entscheidung betrifft primär den arbeitsschutzrechtlichen Bereich, mithin die Bestimmung zulässiger Höchstarbeitszeiten sowie Mindestruhezeiten. Die Frage der Vergütungspflicht für Reisezeiten bestimmt sich nach dem jeweils anwendbaren Tarifvertrag, der arbeitsvertraglichen Vereinbarung oder den gesetzlichen Bestimmungen. Eine niedrigere Vergütung von Reisezeiten bleibt rechtlich zulässig, sofern in der Gesamtschau der gesetzliche beziehungsweise tarifliche Mindestlohn gewahrt bleibt. Zwischen Arbeitszeitrecht und Vergütungsrecht bestehen eindeutige Unterschiede. ## Folgen für deutsche Arbeitgeber und betriebliche Abläufe Das deutsche Arbeitszeitgesetz muss im Einklang mit dem Unionsrecht ausgelegt werden. Fahrtzeiten, die gemäß den Vorgaben des EuGH als Arbeitszeit gelten, sind daher in die Ermittlung der Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einzubeziehen. Insbesondere bei ausgedehnten Anfahrtswegen lässt sich die zulässige Arbeitszeitgrenze deutlich früher erreichen als bisher kalkuliert. Arbeitgeber sollten konkret nachfolgende Aspekte überprüfen: - **Höchstarbeitszeit:** Die reguläre werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, bei entsprechendem Ausgleich verlängerbar auf 10 Stunden, darf inklusive der Fahrtzeiten nicht überschritten werden. - **Ruhezeit:** Die durchgehende Mindestruhezeit von 11 Stunden startet erst mit der tatsächlichen Rückkehr am Stützpunkt. - **Arbeitszeiterfassung:** Fahrtzeiten zu unterschiedlichen Einsatzorten müssen vollständig erfasst werden. - **Vertrags- und Betriebsregelungen:** Klauseln, die vom Arbeitgeber organisierte Fahrtzeiten pauschal von der Arbeitszeit ausschließen, sind in dieser Allgemeinheit nicht weiter vertretbar. Prüfen Sie Ihre Arbeitszeitmodelle rechtzeitig, um Verstöße gegen die Höchstarbeitszeit oder spätere Nachforderungen zu vermeiden. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Welche Beschäftigten von dem Urteil besonders betroffen sind Das Urteil wirkt sich in erster Linie auf Beschäftigungsverhältnisse aus, in denen kein fester Arbeitsplatz existiert und der Arbeitgeber die Anfahrt vollständig organisiert. Praktisch relevant ist dies insbesondere für: - **Bau- und Ausbauhandwerk:** Arbeitnehmer, die von einem zentralen Sammelpunkt zu unterschiedlichen Baustellen transportiert werden. - **Monteure und Servicetechniker:** Mitarbeiter, die Maschinen oder Anlagen bei Kunden instandhalten oder reparieren. - **Ambulante Pflege:** Pflegekräfte, die mit betrieblichen Fahrzeugen von Patient zu Patient unterwegs sind. - **Mobile Einsatzteams:** Arbeitnehmer, die als Team gemeinsam nach vorgegebenen Vorgaben befördert werden. Ausschlaggebend bleibt stets eine Betrachtung aller Umstände im konkreten Fall. Das Urteil besagt nicht, dass sämtliche Reisezeiten automatisch als Arbeitszeit gelten. Entscheidend sind vielmehr das Nichtvorhandensein eines festen Arbeitsortes und die umfassende organisatorische Kontrolle der Fahrt durch den Arbeitgeber. Benötigen Sie Hilfe bei Fragen zur Arbeitszeit, Vergütung, Reisetätigkeiten oder bei der Ausgestaltung betrieblicher Regelungen? Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht berät Sie ausführlich und erarbeitet Lösungen, die sowohl rechtlich als auch praktisch umsetzbar sind. Nehmen Sie Kontakt auf und stellen Sie die rechtssichere Gestaltung Ihrer Arbeitszeiten sicher. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## FAQs – Häufig gestellte Fragen ### Ist das EuGH-Urteil auch für Arbeitgeber in Deutschland bindend? Ja. Die Entscheidung bezieht sich auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, welche in sämtlichen Mitgliedstaaten Gültigkeit besitzt. Das deutsche Arbeitszeitgesetz muss entsprechend dieser Richtlinie interpretiert werden. Deutsche Arbeitgeber sind daher verpflichtet, diese Grundsätze bei der Beurteilung von Fahrzeiten zu beachten. ### Zählt die Anfahrt von der Wohnung zum Sammelpunkt als Arbeitszeit? Nein. Die Fahrt vom Wohnort zum Sammelplatz oder Stützpunkt und zurück bleibt grundsätzlich Wegezeit und stellt keine Arbeitszeit dar. Erst die darauffolgende, vom Arbeitgeber organisierte Fahrt vom Stützpunkt zum Einsatzort wird unter den Arbeitszeitbegriff subsumiert. ### Gilt die Fahrtzeit auch für Mitfahrende als Arbeitszeit? Ja. Der EuGH macht explizit keinen Unterschied zwischen einem Beschäftigten, der selbst fährt, und einem, der lediglich mitfährt. Ausschlaggebend ist ausschließlich, dass die Person dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und während der Fahrt keine freie Verfügung über ihre Zeit hat. ### Muss die als Arbeitszeit qualifizierte Fahrtzeit vergütet werden? Nicht automatisch. Die Einstufung als Arbeitszeit bezieht sich zunächst ausschließlich auf den Arbeitsschutz, mithin auf Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten. Ob und in welchem Umfang Fahrtzeiten zu vergüten sind, bestimmt sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorgaben. Eine niedrigere Vergütung ist zulässig, sofern insgesamt der Mindestlohn eingehalten wird. ### Betrifft das Urteil jegliche Art von Dienstreise? Nein. Das Urteil hängt vom jeweiligen Kontext ab. Entscheidend sind das Nichtvorhandensein eines festen Arbeitsortes und die vollumfängliche organisatorische Kontrolle der Fahrt durch den Arbeitgeber. Der gewöhnliche Weg von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte bleibt weiterhin keine Arbeitszeit. ### Welche Berufsgruppen sind in besonderem Maße betroffen? Insbesondere Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz, die zu wechselnden Einsatzorten transportiert werden. Hierzu gehören beispielsweise das Bau- und Ausbaugewerbe, Monteure, Servicetechniker, Pflegekräfte in der ambulanten Pflege sowie mobile Einsatzteams. ### Bleiben Klauseln wirksam, die besagen „Fahrzeit ist keine Arbeitszeit“? Nein, nicht im Hinblick auf das Arbeitszeitrecht. Vertragliche oder betriebliche Vereinbarungen können die unionsrechtliche Begriffsbestimmung der Arbeitszeit nicht umgehen. Sofern organisierte Fahrtzeiten gemäß den Kriterien des EuGH als Arbeitszeit zu werten sind, ändert daran auch die Formulierung im Arbeitsvertrag nichts. ### Welche Konsequenzen sind bei Nichteinhaltung zu erwarten? Bleiben Fahrzeiten unberücksichtigt, droht eine Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit oder eine Unterschreitung der gesetzlichen Ruhezeit. Derartige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden. Zusätzlich entstehen mögliche Risiken in der Kalkulation, falls Arbeitszeiten bisher systematisch zu niedrig bemessen wurden. ### Wann ist eine rechtliche Beratung im Arbeitszeitrecht empfehlenswert? Eine anwaltliche Überprüfung empfiehlt sich, wenn Sie Arbeitszeitregelungen für Beschäftigte mit wechselnden Einsatzorten entwickeln oder überarbeiten möchten, vorhandene vertragliche Bestimmungen zu Fahrtzeiten auf ihre Rechtswirksamkeit kontrollieren lassen wollen oder Zweifel bestehen, ob Ihre betriebliche Handhabung den Vorgaben des EuGH genügt. Eine rechtzeitige rechtliche Beratung verhindert arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Nachforderungen. **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [JOBCENTER MUSS KOSTEN FÜR SCHULBÜCHER TRAGEN](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/jobcenter-muss-kosten-fuer-schulbuecher-tragen/) **Published:** Januar 22, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbüch... **Content:** Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 08.05.2019 entschieden (Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Denn der Ermittlung des Regelbedarfs liegt eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde. Deren Ergebnis für Schulbücher ist folglich nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gilt. Daher sind Schulbücher für Schüler, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen. Dieser Mehrbedarf wurde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz eingeführt. Der Härtefall-Mehrbedarf soll Sondersituationen, in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftritt, und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist, Rechnung tragen und ist verfassungskonform auszulegen (BVerfG vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – BVerfGE 125, 175; BVerfG vom 23.07.2014 – 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 – BVerfGE 137, 34). Aus der Kultushoheit der Länder folgt nichts anderes. Mögliche Konflikte zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Finanzierung der Schulbildung dürfen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden. Ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist. Pressemitteilung des BSG vom 08.05.2019 zum Urteil B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R vom 08.05.2019 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [HAND OUT ZUR CORONA-KRISE FÜR UNTERNEHMER ZUM DOWNLOAD VERFÜGBAR](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hand-out-zur-corona-krise-fuer-unternehmer-zum-download-verfuegbar/) **Published:** März 20, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Unsicherheit ist noch immer Groß - wie geht es die nächsten Wochen weiter? Viele Unternehmen mussten bereits schließen, noch mehr wird e... **Content:** Die Unsicherheit ist noch immer Groß – wie geht es die nächsten Wochen weiter? Viele Unternehmen mussten bereits schließen, noch mehr wird es wohl so ergehen. Wir haben für Sie als Unternehmer\*in in einer Mandanteninformation die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Das Dokument finden Sie [hier](https://www.hammer-rechtsanwaelte.de/upload/Mandanteninformation%20-%20Umgang%20mit%20Corona%20f%C3%BCr%20Unternehmer.pdf). **Kategorien:** Allgemein --- ### [CORONA-KRISE: GIBT ES EIN RECHT AUF HOMEOFFICE? INTERVIEW MIT RA OLE HAMMER](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-krise-gibt-es-ein-recht-auf-homeoffice-interview-mit-ra-ole-hammer/) **Published:** März 19, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Am Dienstag, den 17.03.2020. veranstaltete die Hildesheimer Allgemeine Zeitung ein HAZ-Forum: Corona-Virus mit vier Experten zu medizinische... **Content:** Am Dienstag, den 17.03.2020. veranstaltete die Hildesheimer Allgemeine Zeitung ein HAZ-Forum: Corona-Virus mit vier Experten zu medizinischen, hygienischen und rechtlichen Fragen. Unser Rechtsanwalt und Partner Ole Hammer gab hierbei Auskunft zum Arbeitsrecht in der derzeitigen Krise. Das Videos des HAZ-Forums sowie den Artikel zum Interview mit unserem Rechtsanwalt und Partner Ole Hammer finden Sie [hier](https://www.hildesheimer-allgemeine.de/meldung/corona-krise-gibt-es-ein-recht-auf-homeoffice.html). **Kategorien:** Arbeitsrecht, Kanzlei **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [BRUCHTEILE VON URLAUBSTAGEN DÜRFEN NICHT ABGERUNDET WERDEN](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bruchteile-von-urlaubstagen-duerfen-nicht-abgerundet-werden/) **Published:** Januar 22, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem jetzt veröffentlichtem Urteil vom 08.05.2016, Az. 9 AZR 578/17, klargestellt, dass Bruchteile von Url... **Content:** ## Bruchteile von Urlaubstagen dürfen nicht abgerundet werden Nach § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden. Hieraus wurde bisher zumeist abgeleitet, dass „die üblichen“ Rundungsregeln gelten, also eine Abrundung von Urlaubstagen erfolge, wenn es sich um weniger als 0,5 Tage handelt und umgekehrt bei 0,5 oder mehr Bruchteilen auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet werde. Mit dem Urteil vom 08.05.2016 hat das BAG nunmehr jedoch entschieden, dass die Regelung in § 5 Abs. 2 BUrlG ausschließlich das Aufrunden regele, daraus aber nicht folge, dass weniger als 0,5 Bruchteile eines Urlaubstages abgerundet werden dürften. Hierfür sein eine separate Regelung erforderlich, die mangels gesetzlicher Regelung nur tarifvertraglich, durch… **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [MANDATENINFORMATION ZUM DOWNLOAD VERFÜGBAR: SICHER DURCH DIE KRISE FÜR PRIVATPERSONEN UND KLEINSTUNTERNEHMER](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sicher-durch-die-krise-fuer-privatpersonen-und-kleinstunternehmer/) **Published:** April 14, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Diese Woche erwarten wir eine erste Entscheidung über mögliche Lockerungen. Es deutet sich jedoch bereits an, dass Lockerungen wohl nur schr... **Content:** Diese Woche erwarten wir eine erste Entscheidung über mögliche Lockerungen. Es deutet sich jedoch bereits an, dass Lockerungen wohl nur schrittweise erfolgen werden und die jetzige Situation in vielen Fragen noch einige Zeit andauern wird. Gerade die Schulen und Kindertagesstätten werden voraussichtlich nicht so schnell bzw. nicht in vollem Umfang wieder öffnen. Wir haben für Sie als Privatperson oder Kleinstunternehmer\*in in einer Mandanteninformation die wichtigsten Punkte zusammengefasst – von Reiseverträgen über Kinderbetreuung oder Kurzarbeitergeld über das neue Leistungsverweigerungsrecht bis hin zu den Änderungen im Mietrecht und bei Verbraucherdarlehen. Das Dokument finden Sie [hier](https://www.hammer-rechtsanwaelte.de/upload/Mandanteninformation%20-%20Sicher%20durch%20die%20Krise%20f%C3%BCr%20Privatpersonen%20und%20Kleinstunternehmen.pdf). **Kategorien:** Allgemein --- ### [DREI VERWALTUNGSGERICHTE ENTSCHEIDEN ÜBER MASSNAHMEN GEGEN CORONA](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-ueber-massnahmen-gegen-corona/) **Published:** März 25, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Heute haben gleich 3 Verwaltungsgerichte über die verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesländer im Rahme der Corona-Pandemie ergriffen haben... **Content:** **Heute haben gleich 3 Verwaltungsgerichte über die verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesländer im Rahme der Corona-Pandemie ergriffen haben, im Eilrechtsschutz entschieden. Mit sehr unterschiedlichem Ausgang: Das VG Göttingen bestätigte die Wirksamkeit des Verbots einer runden Geburtstag mit mehr als 50 Teilnehmern durch die Stadt Göttingen, das VG Aachen bestätigte wiederum zwei Betriebsschließungen durch die Stadt Würselen, während das VG München in zwei Beschlüssen die Ausgangsbeschränkungen vom 20.03.2020 gegenüber 2 Personen aus formalen Gründen vorläufig außer Kraft gesetzt.** Zur Bekämpfung der Corona-Krise hatte die Stadt Göttingen am 17. März 2020 eine für alle verbindliche infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese sah auch ein Verbot privater Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern vor. Der Antragsteller erhob im Wesentlichen formelle Bedenken gegen die Verfügung und bezweifelte die Eignung der Maßnahmen für die Eindämmung des Virus. Das Gericht folgte dem nicht. Die Verfügung formell rechtmäßig sowie geeignet und erforderlich, um die unkontrollierte Ausweitung der Corona-Pandemie zu verhindern. Die geregelten Lebensbereiche beträfen Gelegenheiten, bei denen üblicherweise zahlreiche Menschen aus unterschiedlichen Regionen zusammenkommen. Die Gefahr einer Verbreitung der Krankheit sei hier besonders groß. Auch eine Abwägung der betroffenen Interessen führe dazu, dass der Antrag abgelehnt werden müsse. Eine Beschwerde des Antragstellers wurde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erhoben. Die Stadt Würselen hatte mit Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 angesichts der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus u. a. den Weiterbetrieb bestimmter Verkaufsstellen des Einzelhandels untersagt. Hiergegen wehrten sich Betreibern einer Lottoannahmestelle und eines Pralinenfachgeschäfts. Das Gericht folgte der Begründung der Stadt Würselen, die getroffenen Maßnahmen seien zur Risikominimierung erforderlich, um nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse besonders anfällige Personengruppen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Wegen des dynamischen Verlaufs der Ausbreitung mit ersten Todesfällen in den letzten Wochen sei das Verbot nicht notwendiger Veranstaltungen und Betriebsfortführungen erforderlich. Nur so sei die Ansteckung einer größeren Anzahl von Personen zu verzögern. Ob Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erfolgt, ist noch offen. Das VG München hat mit zwei Beschlüssen zugunsten zweier Einzelpersonen die Wirkung der Ausgangsbeschränkungen vom 20.03.2020 aus formalen Gründen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit hat das Gericht dabei nicht in Frage gestellt. In seiner Begründung bezweifelt das Gericht lediglich, ob der Freistaat Bayern die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung regeln durfte oder nicht durch Rechtsverordnung hätte regeln müssen. Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Bereits in zwei Entscheidungen vom 20.03.2020 hatte das VG München die angeordnete Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels als verhältnismäßig erachtet. **Kategorien:** Verwaltungsrecht **Schlagwörter:** Verwaltungsrecht --- ### [VIDEOKONFERENZ BEQUEM UND SICHER MÖGLICH](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/videokonferenz-bequem-und-sicher-moeglich/) **Published:** März 23, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In Zeiten der Corona-Krise gibt es viele, schnelle Veränderungen. Seit Beginn der Krise brachte jede Woche neue Herausforderungen für Untern... **Content:** In Zeiten der Corona-Krise gibt es viele, schnelle Veränderungen. Seit Beginn der Krise brachte jede Woche neue Herausforderungen für Unternehmen und Privatpersonen. Gesundheitsschutz muss dabei Rechtsberatung nicht ausschließen! Unsere Kanzlei ist nach wie vor über die bekannten Kommunikationswege erreichbar. Wir bieten Ihnen hier kompetenten Rat und vertrauliche Auskunft. Seit heute bieten wir Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, das Beratungsgespräch online durchzuführen – von der Übersendung Ihrer Unterlagen, über die Terminsvereinbarung, eine Videokonferenz mit gemeinsamer Sichtung Ihrer Unterlagen bis hin zum Unterschreiben der notwendigen Dokumente. Grundsätzlich ist und bleibt ein persönliches Gespräch – zumindest zu Beginn der Mandatierung und im Rahmen der Erstberatung – nach unserer Auffassung sehr wichtig, nicht nur um sich kennenzulernen und eine Vertrauensbasis zu schaffen, sondern auch um gemeinsam den Sachverhalt vollumfänglich aufzuarbeiten. Gleichwohl sind wir uns unserer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst und versuchen persönliche Kontakte soweit möglich zu vermeiden. Gerade Anwält\*innen, die täglich Kontakt mit den verschiedensten Mandant\*innen haben, können leicht zu einer Drehscheibe für die Ausbreitung des Virus werden. Daher bieten wir unseren Mandant\*innen ab sofort Videokonferenzen als Alternative zum persönlichen Termin an. Die notwendigen Voraussetzungen werden von uns bereitgehalten. Die Softwarelösung funktioniert ohne Installation auf jedem handelsüblichen Smartphone, Tablet oder  Laptop – ja sogar auf einem Smart-Fernseher. Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät mit Mikrofon und – nach Wunsch – Videokamera. Um die Videokonferenz zu starten, erhalten Sie von uns einen Link. Über diesen können Sie im Browser die Mikrofon- und Video-Funktion Ihres Gerätes testen und werden sodann zur Videokonferenz weitergeleitet. Hier ist zunächst standardmäßig sowohl das Mikrofon als auch die Kamera deaktiviert. Sie entscheiden, was Sie davon freigeben. Fühlen Sie sich nicht gezwungen, das Video zu aktivieren. Wir bieten Ihnen gerne auch eine „einseitige“ Videokonferenz. Das Videotelefonat erlaubt nicht nur die Möglichkeit, sich in die Augen zu schauen und mit Körpersprache und Gestik zu kommunizieren, sondern auch gemeinsam Dokumente durchzusehen, auszutauschen und einander durch kurze Skizzen den Sachverhalt zu erläutern. Unsere ersten Erfahrungen mit dieser Lösung zeigen, dass man sich schnell an diese neue Form der Kommunikation gewöhnt. Der von uns ausgesuchte Anbieter ermöglicht nach einer kurzen Eingewöhnungsphase von vielleicht fünf Minuten eine Kommunikation, die einem Gespräch von Angesicht zu Angesicht sehr nahe kommt – und das alles vom Anbieter garantiert sicher und DS-GVO konform. Wollen Sie gleichwohl nicht die Möglichkeit der Videokonferenz nutzen, bieten wir Ihnen Gespräche selbstverständlich weiterhin auch am Telefon oder wo notwendig persönlich an. Uns ist bewusst, dass nicht jedes persönliche Gespräch durch ein Telefonat oder eine Videokonferenz ersetzt werden kann. Dies gilt insbesondere für Menschen, die nicht in einem geschützten Umfeld frei sprechen können, z. B. im Falle von häuslicher Gewalt. Daher bleibt auch weiterhin –auch während der Krise – in besonders gelagerten Fällen ein persönliches Gespräch möglich. Beachten Sie hierbei bitte die Einhaltung der notwendigen Abstände von mind. 1,5m, um sowohl sich als auch unsere Mitarbeitenden zu schützen. Durch die zusätzlichen Kommunikationswege können wir nicht nur unserer Verantwortung gerecht werden, Infektionswege zu reduzieren, sondern können Ihnen in anderen Situationen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kommunikation anbieten, z. B. wenn Sie sich nicht vor Ort in Hildesheim befinden oder eine persönliche Anreise nicht möglich ist. Selbstverständlich haben wir bei der Auswahl der neuen Kommunikationswege nicht nur auf eine technisch hochwertige, sondern auch auf eine Lösung gesetzt, die den Anforderung einer geschützten Kommunikation mit Ihrem Rechtsbeistand sowohl in datenschutz- als auch berufsrechtlicher Hinsicht gerecht wird. **Kategorien:** Kanzlei --- ### [Pflicht zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/pflicht-zur-rueckzahlung-von-corona-soforthilfen/) **Published:** Oktober 16, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Seit April 2020 wurden über die Landesbanken Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von b... **Content:** **Seit April 2020 wurden über die Landesbanken Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von bis zu 9.000 Euro und mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von bis zu 15.000 Euro an Corona-Soforthilfen für 3 Monate bewilligt. Doch Soforthilfen, die zu Unrecht bewilligt wurden, werden zurückgefordert – und betroffene Unternehmer müssen dies von sich aus prüfen oder riskieren je nach den Umständen schwere Konsequenzen.** Zwar sind die Soforthilfen selbst sogenannte einmalige Zuschüsse und nichtrückzahlbare Transferleistung, dies gilt aber nur für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Gewährung nicht erfüllt sind. Erfolgte die Bewilligung jedoch grundlos oder unter falschen Voraussetzungen, ist der Unternehmer ganz oder teilweise zur Rückzahlung verpflichtet. In den ersten Monaten wurden Anträge möglichst schnell entschieden und bewilligt. Hierbei wurde von den Banken nicht sorgfältig geprüft, ob alle Voraussetzungen vorlagen. Dies führte teilweise auch zu erheblichem Missbrauch, z.B. durch Phishing-Seiten. Ein anderer Aspekt ist aber, dass viele Soforthilfen bewilligt wurden, obwohl die Voraussetungen nicht oder nicht für Leistungen in der beantragten Höhe vorlagen. Die Prüfung der Voraussetzung ist grundsätzlich jedoch auch im Nachhinein noch möglich. Z.B. bei schneller wieder gestiegenen Umsätzen (viele Unternehmen beantragten die Soforthilfen während des Lockdowns, also als es schlagartig gar keine Umsätze mehr gab) ändern sich die Umstände auch erst im Nachhinein. Andere wollten mit den Soforthilfen den Lebensunterhalt der/des Unternehme:rs absichern. Zu diesem Punkt gab es anfangs erhebliche Verwirrung. Für viele Antragsteller wurde dahererst im Nachhinein deutlich, das ein Antrag zur Absicherung des Lebensunterhalt nicht die Voraussetungen für eine Bewilligungen erfüllte. Von besonderer Bedeutung sit hier jedoch, dass der Antragstellende grundsätzlich selbst verpflichtet ist, zu prüfen, ob er sich in einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage durch die Corona-Krise befindet und wie hoch sein tatsächlicher Liquiditätsbedarf ist. Bei Unstimmigkeiten hat er unverzüglich und von sich aus eine möglicherweise notwendige Rückzahlungsverpflichtung der bewilligenden Stelle zu melden und die Rückzahlung an diese vorzunehmen. In Niedersachsen gilt für dies Rückzahlung eine Frist bis zum bis zum 31.12.2020. Unternehmer müssen daher zwingend den tatsächlichen Liquiditätsbedarf und die Erfüllung der Voraussetzungen prüfen und ggf. zu viel erhaltene Zuschüsse an die Landesbanken zurückzahlen. Bleibt ein Antragsteller hingegen tatenlos und/oder zahlt zu viel erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurück, kann neben der Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Fördersumme eine Verzinsung derselben erfolgen und schlimmstenfalls durch die Behörde wegen eines Verdachts auf Subventionsbetrug ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dies ist vor allem bei besonders deutlichen Abweichungen, langem Schweigen zu der veränderten Situation oder erkennbar falschen Angaben im Antrag denkbar. Dann drohen auch gewerberechtliche Konsequenzen (z.B. Gewerbeuntersagung). Hierfür wird dann zumeist auch die Geschäftsführung nach § 130 OWiG haften. Bei Zweifeln, ob auch Sie betroffen sein könnten, nehmen Sie kontakt zu Ihrem Steuerberater oder der zuständigen Landesbank (in Niedersachsen die NBank – dort finden Sie [hier ](https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/FAQs-Niedersachsen-Soforthilfe-Corona-mit-finanzieller-Unterstuetzung-vom-Bund/index.jsp)weitere INformationen unter „5“) auf und erkundigen Sie sich! **Kategorien:** Allgemein --- ### [Finissage der Kunstmeile und unserer Ausstellungen „Landschaft: Leinebergland“ und "Eine HeimArt für BurkArt"](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/finissage-der-kunstmeile-und-unserer-ausstellungen-landschaft-leinebergland-und-eine-heimart-fuer-burkart/) **Published:** September 29, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Vom 04.09. bis zum 03.10.2020 findet in der Osterstraße die 4 Kunstmeile in den teilnehmenden Geschäften und auch unserer Kanzlei während de... **Content:** Vom 04.09. bis zum 03.10.2020 findet in der Osterstraße die 4 Kunstmeile in den teilnehmenden Geschäften und auch unserer Kanzlei während der Öffnungszeiten statt. Am Freitag, den 02.10.2020 findet sie ihren Abschluss mit einer „allgemeinen“ Finissage um 18:30 Uhr in der Ostertorpassage. Im Anschluss runden auch wir unsere Ausstellungen „Landschaft: Leinebergland“ (Fotografien) von Heiko Stumpe und „Eine HeimArt für BurkArt“ (Mixed Media, Malerei) von Burkart Aickele mit einer Finissage in unseren Räumlichkeiten ab. Besucher:innen sind uns herzlich willkommen! Wer sich noch nicht sicher ist, findet hier eine kleine Anregung und Appetithappen: ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/2020-09-14-09-56-40-053_medium_w.jpg)![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/2020-09-14-09-57-54-761_medium_w.jpg)![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/2020-09-14-09-55-23-528_medium_w.jpg)![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/2020-09-14-09-58-14-062_medium_w.jpg)![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/2020-09-02-15-54-01-077_medium_w.jpg) **Kategorien:** Kanzlei --- ### [STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG NACH § 65 IFSG FÜR DIE SCHLIESSUNG IHRES BETRIEBES ZU?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/steht-ihnen-eine-entschaedigung-nach-65-ifsg-fuer-die-schliessung-ihres-betriebes-zu/) **Published:** April 16, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Tausende von Betrieben deutschlandweit wurden im Zuge der Corona–Pandemie auf behördliche Anordnung und nunmehr durch Verordnung geschlossen... **Content:** Tausende von Betrieben deutschlandweit wurden im Zuge der Corona–Pandemie auf behördliche Anordnung und nunmehr durch Verordnung geschlossen. Eine Entschädigung wird bisher nicht gewährt. Der Staat hat zwar verschiedenste Soforthilfe Programme, von Darlehen bis hin zu Zuschüssen, aufgesetzt, ein Ausgleich für den verlorenen Umsatz ist dies jedoch nur für wenige. Sind Umsatz und Kosten hoch, so genügt selbst der maximale Zuschuss von 15.000 € nicht, um die Verluste aufzufangen oder die Betriebskosten zu decken. Viele Unternehmer wissen nicht, wie sie diese Situation mehr als ein oder zwei Monate wirtschaftlich verkraften sollen. Für einen Ausgleich oder die Rettung ihrer Unternehmen sind sie auf den Staat und die Entscheidungen der Politik angewiesen. Für jemanden, der sich für die Selbstständigkeit entschieden hat, ist diese Unfähigkeit, Herr über das eigene Schicksal zu sein, fast so schlimm wie die finanziellen Einbußen durch die Krise. Rechtlich ist jedoch die Situation etwas weniger eindeutig: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Gesetz, in der Urform – damals noch als Bundesseuchengesetz – vom 18.07.1961. Die hier besonders interessante Entschädigungsvorschrift § 65 IfSG wurde sogar erst 1971 um die für Sie möglicherweise maßgebliche Entschädigung auch von „nicht nur unwesentlichen Vermögensnachteilen“ ergänzt – und  fristet seitdem eher ein Dornröschendasein. Es gibt praktisch keine Rechtsprechung und nur wenig Literatur dazu. Viele Fragen sind daher ungeklärt und viele Regelungen im Infektionsschutzgesetz sind in ihrer Interpretation nicht eindeutig. Die wesentliche Besonderheit ist, dass das Infektionsschutzgesetz zwei Vorschriften vorsieht, die Entschädigung gewähren: § 65 IfSG für Maßnahmen nach § 16 IfSG, die der „Verhütung übertragbarer Krankheiten“ dienen, und § 56 IfSG für Maßnahmen nach § 28 IfSG, die der „Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ dienen. Dabei gewährt §56 IfSG Entschädigung nur für wenige, konkret benannte Fälle. § 65 IfSG gewährt jedoch Entschädigung, „wenn ein anderer nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil verursacht wird“, durch die getroffenen Maßnahmen. Juristisch ist umstritten, ob die in den letzten Wochen ergriffenen Maßnahmen auf § 16 IfSG gestützt werden können und damit nach § 65 IfSG entschädigt werden müssen oder auf § 28 IfSG, so dass nach § 56 IfSG zu entschädigen wäre – und damit für Betriebsschließungen keine Entschädigung zu zahlen wäre. Der Staat hat sich auf § 28 IfSG berufen, also auf Maßnahmen zur Bekämpfung, nicht zur Verhütung einer übertragbaren Krankheit. Die rechtlich ungeklärte Frage ist, wie tatsächlich zwischen § 16 IfSG und § 28 IfSG abzugrenzen ist. Einige unterscheiden strikt zwischen präventiven Maßnahmen (Verhütung) und Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Bekämpfung). Diese Unterscheidung ist jedoch kaum zu ziehen. Jede präventive Maßnahme wehrt auch bereits eine Gefahr ab. Hier wäre also höchst unklar, ab welchem genauen Zeitpunkt eine Maßnahme Gefahrenabwehr ist und zu welchem Zeitpunkt sie noch Prävention ist. Am naheliegendsten wäre hier, danach abzugrenzen, ob eine akute Epidemie vorliegt oder nur die Gefahr einer Epidemie. Bisher spricht man in Deutschland z.B. bei Grippewellen in der Regel dann von einer Epidemie, wenn zumindest 10 % der Bevölkerung während der entsprechenden Welle erkranken – also zumindest 8,4 Millionen. Zudem greift diese – wohlgemerkt medizinische – Definition nur in der Rückschau, denn Sie stellt auf den Verbreitungsgrad während der jeweiligen Erkrankungswelle ab. Ergebnis könnte daher durchaus sein, dass die Maßnahmen der letzten Wochen ganz oder zum Teil noch präventive Maßnahmen waren. Eine andere Auffassung differenziert daher nach zwei im Gefahrenabwehrrecht grundlegenden Begriffen: Dem Störer, der selbst die Gefahr darstellt bzw. von dem sie ausgeht, und dem Nicht-Störer, der die Gefahr nicht verursacht hat und von dem auch keine Gefahr ausgeht, der jedoch gleichwohl in Anspruch genommen werden kann, um die Gefahr zu beseitigen. Im Gefahrenabwehrrecht ist es häufig so, dass ein Nichtstörer in geringerem Maße oder gar nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Gefahrenabwehr haften muss. Nach dieser Auffassung ist Paragraph § 16 IfSG für alle Maßnahmen gegen Nicht-Störer anzuwenden und damit auch die großzügigere Entschädigungsregelung des § 65 IfS. § 28 IfSG sei dahingegen nur bei Maßnahmen gegen Störer anzuwenden, weshalb auch die Entschädigungsregelung des § 56 IfSG ungünstiger wäre. Für diese Interpretation spricht, dass die „Verhütung“ einer übertragbaren Erkrankung sich begrifflich an Nicht-Kranke (Nicht-Störer) wendet, während die „Bekämpfung“ einer Erkrankung die Eigenschaft als Überträger (Störer) voraussetzt. Die wesentliche Frage ist hier, ob man „Verhütung“ und „Bekämpfung“ auf das Individuum bezieht, gegen das sich die Maßnahme richtet, oder auf die Gesamtheit aller von der Maßnahme Betroffenen. Die gegenteilige Rechtsauffassung argumentiert damit, dass diese Differenzierung zwischen § 16/§ 65 IfSG) und § 28/§56 IfSG nach dem Adressatenkreis, namentlich als Maßnahmen gegen „Nicht-Störer“ bzw. gegen „Störer“, nicht zutreffen könne, weil Nicht-Störer nach dem Wortlaut auch von § 28 IfSG erfasst würden und damit nach dem gesetzgeberischen Willen der ungünstigeren Entschädigungsregelung des § 56 IfSG unterlägen. Dem wird wiederum entgegengehalten, dass dann – mindestens – ein sog. Aufopferungsanspruch bei enteignendem Eingriff in Betracht zu ziehen wäre, der jedenfalls für alle Fälle, bei denen eine sog. Zumutbarkeitsschwelle („Sockelbetrag“), überschritten wird, eine günstigere Entschädigungsregelung als § 56 IfSG vorsieht. Dies wäre dann ein Anspruch aus dem „allgemeinen“ Staatshaftungsrecht. Tatsächlich ist hier eine gerichtliche Wertung offen. Beide Positionen und auch Mittelpositionen dazwischen werden derzeit vertreten. Daher empfehlen wir, alle rechtlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die die Geltendmachung des für Unternehmen günstigsten Entschädigungsanspruchs sichern.  Welche das sind, ist aber eine Frage des Einzelfalls. Es erscheint zwar unwahrscheinlich, dass die Rechtsprechung einen generellen Entschädigungsanspruch für jeden geschlossenen Betrieb zusprechen würde, zumal fraglich ist, ob das die Bundesrepublik Deutschland auch finanzieren könnte. Andererseits ist nicht von der Hand zu weisen, dass möglicherweise teilweise oder in Einzelfällen Entschädigungen für Betriebsschließungen geleistet werden müssen – auch wenn dies bisher von Seiten des Staates abgelehnt wird. Sprechen Sie uns an, falls sich gegen eine Betriebsschließung ohne Entschädigung wehren wollen oder falls sie vermuten, dass in ihrem Fall die Umstände des Einzelfalls einen Entschädigungsanspruch begründen könnten. **Kategorien:** Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht **Schlagwörter:** Verwaltungsrecht --- ### [Umgang mit Wölfen in Niedersachsen neu regeln](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgang-mit-woelfen-in-niedersachsen-neu-regeln/) **Published:** November 19, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Niedersachsens Landesregierung will den Umgang mit Wölfen neu regeln, um die Rückkehr der geschützten Tiere besser in den Griff zu bekommen.... **Content:** Niedersachsens Landesregierung will den Umgang mit Wölfen neu regeln, um die Rückkehr der geschützten Tiere besser in den Griff zu bekommen. Denn die Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen polarisiert weiter: Erholung der Natur auf der einen Seite, „blutrünstige“ Gefahr für Menschen und Nutztiere auf der anderen. Am 11.11.2020 befasste sich der Landtag daher mit dem Wolfsmanagement. Der Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU sieht vor, dass der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Außerdem soll demnach im Bund darauf hingewirkt werden, dass die Methodik der Wolfszählung geändert und eine Untergrenze definiert wird, die für den Erhalt der Art benötigt wird. Über den Antrag berät nun zunächst jedoch noch mal ein Landtagsausschuss.  [In Kürze will die Regierung darüber hinaus eine neue Wolfsverordnung vorstellen.](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/niedersachsen-wolf-abschuss-verordnung-neu-geplant/) Die Aufnahme ins Jagdrecht sowie das Festlegen einer Bestandsgrenze soll es ermöglichen, bei Überschreiten dieser Grenze, Wölfe leichter abschießen zu lassen, wenn sie Tierhaltern Probleme bereiten. Am 11.11.2020 fand der Vorschlag der Regierungsparteien Unterstützung von der FDP und aus den Reihen der AfD. Der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer sprach hingegen von Augenwischerei – die Jagd auf Problem-Wölfe werde mit der Aufnahme ins Jagdrecht nicht erleichtert, der Wolf stehe unter Schutz. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Mehr "Zombie-Firmen" durch die Corona-Krise?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mehr-zombie-firmen-durch-die-corona-krise/) **Published:** Oktober 26, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Als Zombie-Firmen bezeichnet man Firmen, deren Geschäftsmodell nicht mehr wirtschaftlich oder erfolgversprechend ist, die trotzdem aber noch... **Content:** Als Zombie-Firmen bezeichnet man Firmen, deren Geschäftsmodell nicht mehr wirtschaftlich oder erfolgversprechend ist, die trotzdem aber noch fortbestehen. Ursache können eine staatliche Förderung, eine – noch – bestehende Marktposition oder anderen Gründe sein. Das ifo Institut veröffentlicht nun in einer Pressemitteilung vom 19.10.2020, dass nach Einschätzung von Wirtschaftswissenschaftlern die Zahl dieser „Zombie-Firmen“ als unerwünschte Nebenwirkung der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie gestiegen ist. Dies ist das Ergebnis eines Ökonomenpanels, das das ifo Institut und die Frankfurter Allgemeine Zeitung gemeinsam erstellten. „Zombie-Firmen“ bergen das Risiko zusätzlicher Insolvenzen nach Auslaufen der Maßnahmen, auch für nicht betroffene Unternehmen, die in Geschäftsbeziehungen mit solchen dann möglicherweise zahlungsunfähigen „Zombie-Firmen“ stehen. Betroffene oder möglicherweise betroffene Unternehmen müssen daher jetzt die durch die staatlichen Maßnahmen gewonne Zeit nutzen, um gegenzusteuern – nicht nur gegen die Auswirkungen der Coronakrise. Sie müssen auch darüber hinaus für die Zukunft zu planen und sich allgemein neu aufzustellen, trotz oder gerade wegen drängender Fragen zur aktuellen Krise. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Corona-Regeln zu Hartz IV: Das LSG Niedersachsen-Bremen sagt einmal ja und einmal nein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-regeln-zu-hartz-iv-das-lsg-niedersachsen-bremen-sagt-einmal-ja-und-einmal-nein/) **Published:** Oktober 19, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Heute hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zwei Entscheidung zu den Corona-Sonderregelungen zu Hartz IV/Arbeitslosengeld II getr... **Content:** **Heute hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zwei Entscheidung zu den Corona-Sonderregelungen zu Hartz IV/Arbeitslosengeld II getroffen. In einem Fall beleuchtete das Gericht die Grenzen der Sonderregelung, im zweiten Fall hingegen deren besondere Reichweite.** ### Grenzen der Sonderregelungen Mit Beschluss vom 22.09.2020, Az. L 11 AS 415/20 B ER, setzte sich das Gericht mit der neuen Vorschrift des § 67 Abs. 5 Satz 3 SGB II auseinander, wonach die Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen ohne Überprüfung des weiteren Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt, also unveränderter Verhältnisse angenommen werden. Hier hatte ein Leistungsbezieher bereits seit längerem Leistung zur Sicherung der Unterkunft erhalten. Das Jobcenter hatte hierbei Mietzahlungen der Anspruchsberechnung zugrunde gelegt. Tatsächlich handelte es sich aber um Zahlungen für einen Mietkauf, also einen Vertrag, bei dem nicht nur eine Miete entrichtet wird, sondern zugleich auch in Raten das Objekt erworben wird. Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Sozialgerichte, dass für derartige Leistungen, die dem Vermögensaufbau dienen, keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bestehen können. Das Jobcenter hatte hiervon erst nach Beginn der Corona-Pandemie Kenntnis erlangt. Hier stellt das Gericht klar, dass die neue Vorschrift zwar eine Weiterbewilligung ohne Überprüfung der bisher gegebenen Anspruchsvoraussetzungen vorschreibe, eine davon unabhängige Änderung der Bescheide für die Vergangenheit und Zukunft durch das Jobcenter aber nicht berührt sei, wenn das Jobcenter erst erkannt hat, dass die bisherigen Bescheide rechtswidrig waren. „Diese Vorschrift dürfe nicht dazu führen, dass ein Jobcenter „sehenden Auges“ Leistungen zu Unrecht gewähre.“ ### Große Reichweite der Sonderregelungen Mit Beschluss vom 29.09.2020, Az. L 11 AS 508/20 B ER, hatte das Gericht hingegen über die neue Vorschrift des § 67 Abs. 3 SGB II zu entscheiden, die vorsieht, dass in Corona-Zeiten für die Dauer von sechs Monaten keine Prüfung erfolgen solle, ob die von den Leistungsbeziehern für ihre Wohnung zu zahlende Miete zu teuer sei. Es entschied, dass eine Ursächlichkeit zwischen dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit und der epidemischen Lage sei ausdrücklich nicht erforderlich sei. Die Neuregelung soll Leistungsbezieher davor schützen, wegen der Corona-Pandemie sich die derzeit bewohnte Wohnung nicht mehr leisten zu können, auch wenn deren Kosten eigentlich zu hoch („unangemessen“) sind. Insofern sichert die Regelung, dass auf einen möglicherweise andernfalls notwendigen Umzug während der Pandemie verzichtet werden kann. Das Gericht hat insofern jedoch klargestellt, dass dies nicht nur für seit Langem bewohnte Wohnungen, sondern auch für eine gerade erst neu bezogene zu teure Wohnung gelte. Das Gericht begründet dies hiermit, dass der Nachweis einer Ursächlichkeit zwischen der Eintritt der Hilfebedürftigkeit und epidemischen Lage ausdrücklich nicht erforderlich sei. Insofern sei auch abgesichert, wer während des Zeitraums der Pandemie keinem günstigen Wohnraum findet. Insofern sei für den im Gesetz geregelten Zeitraum jede teure Wohnung vorübergehend privilegiert. Zu beachten ist hierbei aber, dass umgekehrt diese teuren Wohnung nur für einen von vornherein festgelegten Zeitraum übernommen werden, nämlich für sechs Monate. Außerdem gilt dies nur für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen. **Kategorien:** Aktuelles, Allgemein --- ### [Diskriminierung von Vätern nach der Geburt?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/diskriminierung-von-vaetern-nach-der-geburt/) **Published:** Dezember 3, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der EuGH entschied am 18.11.2020, Urteil vom 18.11.2020, Az. C-463/19 , dass ein tariflicher Zusatzurlaub nur für Mütter nach der Geburt die... **Content:** Ein französische Tarifvertrag gibt Arbeitnehmerinnen, die ihre Kinder selbst erziehen, im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub einen Zusatzurlaub von drei Monaten Urlaub bei halber Bezahlung,  eineinhalb Monaten bei voller Bezahlung oder einen einjährigen unbezahlten Urlaub . Ein Vater beantragte diesen Zusatzurlaub, was der Arbeitgeber jedoch ablehnte. Daraufhin klagte seine Gewerkschaft in seinem Namen. Das angerufene Arbeitsgericht verwies dabei auf die Rechtsprechung des in dem Fall höchsten französischen Gerichts (den Kassationsgerichtshof), der entschieden habe, dass der fragliche Urlaub dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Frau und ihrem Kind in der Zeit nach der Schwangerschaft und der Entbindung diene und daher nur der Frau zustünde. Die hier maßgebliche europäische Gleichbehandlungsrichtlinie (Richtlinie 2006/54/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) – es gibt noch weitere) verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen. Daher legte das angerufene Arbeitsgericht den Fall dem EuGH mit der Bitte um Vorabentscheidung vor. Dieses stellte mit Urteil vom 18.11.2020, Rechtssache C-463/19, eine Ungleichbehandlung fest, die jedoch im konkreten Fall gerechtfertigt sei. Wenn ein Vater unter denselben Bedingungen laut Tarifvertrag einen solchen zusätzlichen Urlaub nicht nehmen darf, den eine Mutter nehmen dürfte, stelle das eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen dar. Diese sei aber gerechtfertigt, wenn der Urlaub der Mutter nicht in ihrer Eigenschaft als Elternteil gewährt werde, sondern sowohl hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft als auch hinsichtlich ihrer Mutterschaft. Der zusätzliche Urlaub müsse dazu dienen, den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau sowie der besonderen Beziehung der Mutter zu ihrem Kind in der Zeit nach der Entbindung zu gewährleisten. Da dies auf die Regelung in dem französischen Tarifvertrag zutreffe, sei die Regelung wirksam und Väter würden durch diese nicht diskriminiert. Es tellt sich immer wieder die Frage, ob auch Männer gegenüber Frauen durch bestimmte Regeln schlechter gestellt und damit diskriminiert werden, sowohl im Sinne der europäischen Gleichstellungsrichtlinien als z.B. auch im Rahmen des deutschen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Maßgeblich ist hierbei, dass biologische Unterschiede unterschiedlich behandelt werden dürfen – und wohl auch müssen -, aber eben dadurch diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. Auch im deutschen Recht ist der sehr allgemeine Grundsatz „Gleiches nicht willkürlich ungleich und Ungleiches nicht willkürlich gleich behandeln“ bekannt. Sind auch Geschlechterrollen betroffen ist jeweils genau abzuwägen, ob es möglicherweise nur diskriminierende Vorstellungen oder echte Unterschiede sind, an die die Ungleichbehandlung anknüpft. Insofern ist der vorliegende Fall ein sehr schönes Beispiel: Es dürfte leicht nachvollziehbar sein, dass die Geburt eines Kindes für die Mutter doch etwas anderes ist, als für den Vater, sowohl in Hinsicht auf die körperliche und gesundheitliche Verfassung, als auch auf die besondere Beziehung der Mutter zu dem Kind, dass bis vor kurzem noch ein Teil von ihr bzw. in ihrem Bauch war. Fusst die Ungleichbehandlung auf diesem Unterschied und nicht z.B. auf Rollenvorstellungen, wer zu Hause zu bleiben habe, um das Kind zu betreuen, dann ist sie gerechtfertigt. Zweifel an der tatsächlichen Motivlage für die hier betroffene Regelung konnte es vor allem wegen der zeitlichen Dauer des Sonderurlaubs geben. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Änderungskündigung bei Ablehnung von Kurzarbeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aenderungskuendigung-bei-ablehnung-von-kurzarbeit/) **Published:** November 26, 2020 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ohne Betriebsrat setzt die Einführung von Kurzarbeit eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern voraus. Kommt diese nicht zustande, ist die Fra... **Content:** Die Einführung von Kurzarbeit setzt eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder Vereinbarung mit der/dem Arbeitnehmer:in voraus. Gibt es keinen Betreibsrat oder kommt keine Betriebsvereinbarung zustande und weigert sich die/der Arbeitnehmer:in, eine derartige Vereinbarung abzuschließen, kann arbeitgeberseitig nicht einfach eine Weisung erfolgen, er muss den Arbeitsvertrag stattdessen abändern, z.B. durch eine sog. Änderungskündigung. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat nunmehr mit Urteil vom 22.10.2020, Az: 11 Ca 2950/20, die Voraussetzungen hierfür konkretisiert. Im konkreten Fall ging es sogar um eine außerordentliche, fristlose Änderungskündigung. #### Die Änderungskündigung Ei­ne Ände­rungskündi­gung ist ei­ne Kündi­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses insgesamt, ver­bun­den mit dem An­ge­bot, den Ar­beits­ver­trag zu veränder­ten Be­din­gun­gen fort­zu­set­zen. Nimmt der gekündig­te Ar­beit­neh­mer die­ses Ände­rungs­an­ge­bot nicht an, kommt kei­ne Ände­rung der Ar­beits­be­din­gun­gen zu­stan­de. Es bleibt dann bei der Kündi­gung des (ge­sam­ten) Ar­beits­ver­tra­ges. Mit einer Änderungskündigung wird der Arbeitnehmer also vor die Wahl gestellt, eine Änderung des Arbeitsvertrags zu akzeptieren oder stattdessen die Kündigung zu erhalten. Voraussetzung ist hierfür gemeinhin, dass eine Kündigung andernfalls zulässig wäre, bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (Bestand des Arbeitsverhältnisses für mehr als 6 Monate; Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer:innen ausschließlich Auszubildende) die Arbeitnehmerin also andernfalls nicht mehr beschäftigt werden könnte. #### Die Änderungskündigung wegen Kurzarbeit Bei Kurzarbeit liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit, speziell einer außerordentlichen Änderungskündigung, sind entsprechend auch noch nicht höchstrichterlich geklärt. Das Bundesarbeitsgericht hat aber klargestellt, dass dies grundsätzlich zulässig sein soll (BAG, Urt. v. 27.1.1994, Az. 2 AZR 546/17). Im konkreten Fall argumentierte der Arbeitgeber, dass ihm zur Einführung der notwendigen Kurzarbeit nur das Mittel Änderungskündigung zur Verfügung gestanden habe, da die Mitarbeiterin einer individuellen arbeitsvertraglichen Lösung nicht zugestimmt habe. #### Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart Das Arbeitsgericht Stuttgart entschied, eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, die Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, sei im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt. Es dürften an die Kündigung keine erhöhten Anforderungen gestellt werden, solange der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werde. In einem erheblichen Arbeitsausfall im Sinne von § 96 SGB III (der Regelung, wann die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gewährt) liege zugleich ein dringendes betriebliches Erfordernis, welches eine Änderungskündigung rechtfertige. Da eine entsprechende Ankündigungsfrist gewahrt worden sei, die Dauer der Kurzarbeit begrenzt wurde und diese laut individueller Regelung nur dann eingeführt werde, wenn die entsprechenden Voraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld auch in der Person des Arbeitnehmers vorliegen, sei die fristlose Kündigung auch verhältnismäßig. #### Voraussetzungen für eine fristlose Änderungskündigung wegen Kurzarbeit nach dem ArbG Stuttgart Konkret geht das Arbeitsgericht Stuttgart davon aus, dass eine fristlose Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit verhältnismäßig sei, wenn - der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist einhält (im konkreten Fall waren dies etwas mehr als drei Wochen), -  die persönlichen Voraussetzungen des KUG nach §§ 95, 96 SGB III vorliegen, - die Einführungsmöglichkeit von Kurzarbeit zeitlich begrenzt ist (im konkreten Fall für 7,5 Monate), - **alle anderen milderen Mittel ausgeschöpft** sind,  der Arbeitgeber also zuvor insbesondere versucht hat, Kurzarbeit durch einvernehmliche Vereinbarung einzuführen). #### Bewertung der Entscheidung Dies ist eine arbeitgeberfreundliche Entscheidung, die dem aktuellen Bedarf zum Umgang mit „Kurzarbeitsverweigerern“ entgegenkommt. Sie steht jedoch in einem Widerspruch zu anderen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Änderungskündigungen. Das BAG hatte in seinen bisherigen Grundsätzen zur reinen Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung gefordert, dass zunächst als milderes Mittel zur Kündigung ein Sanierungsplan versucht worden sein müssen und auch dann ohne die Reduzierung betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstehen müssten, die absehbar zu einer Reduzierung der Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebs führen würden. Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist eine fristlose Änderungskündigung auch wegen der EInführung von Kurzarbeit sicher rechtmäßig. Diese Grundsätz sind jedoch auf eine Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit sicherlich nicht eins zu eins übertragbar, denn zum einen ist Kurzarbeit nur vorübergehend und greift rechtlich gesehen nicht in das Leistungsverhältnis ein (das Entgelt sinkt im selben Maße wie die Arbeitsverpflichtung), zum anderen Kurzarbeit soll gerade eine schnelle unflexible Reaktion der Arbeitgeber auf Umsatzeinbrüche oder den Wegfall der Arbeit ermöglichen. Auch allgemein ist eine Änderungskündigung nur möglich, wenn ohne die Änderung eine rechtmäßige Kündigung zulässig wäre, z.B. wenn die Arbeitnehmer:in andernfalls nicht mehr beschäftigt werden könnte. Dem folgt das BAG auch bei Entgeltreduzierungen: Die Entgeltreduktion ist hier milderes Mittel zur andernfalls erforderlichen betriebsbedingten Kündigung. Denkbar erscheint zudem noch eine gänzlich andere Argumentation: Der Arbeitnehmer:in kann auch zur Zustimmung zu einer konkreten Vereinbarung über Kurzarbeit verpflichtet sein, entweder, wenn dies arbeitsvertraglich wirksam vereinbart wurde und die Voraussetzungen dieser (hinreichend bestimmten) Klausel vorliegen oder wenn er nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten billigerweise diese vorübergehende Vereinbarung nicht ablehnen kann. Bei angemessener Ankündigungsfrist, nicht aus der Risikosphäre des Arbeitgebers stammendem Grund (z.B. einer Pandemie) ohne Versicherbarkeit des Risikos, einer klar begrenzten vorübergehenden Einführung und schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber:in bei Ausbleiben der Kurzarbeit ohne Kompensationsmöglichkeiten erscheint dies durchaus denkbar. Dem ist dann aber jeweils die individuelle Zumutbarkeit auf Seiten der Arbeitnehmer:in zu berücksichtigen, von Unterhaltspflichten über sonstige finanzielle Verpflichtungen bis hin zu persönlichen Lebensumständen im Rahmen einer Einzelfallabwägung entgegenzuhalten. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Corona-Homeschooling und Computer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-homeschooling-und-computer/) **Published:** Januar 21, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Viele Schulen sind geschlossen und die Schüler:innen müssen zu Hause lernen. Häufig setzt dies zwingend einen Computer und Zubehör voraus. D... **Content:** Viele Schulen sind geschlossen und die Schüler:innen müssen zu Hause lernen. Häufig setzt dies zwingend einen Computer und Zubehör voraus. Das LSG Thührigen hat nun entschieden, dass in so einem Fall ein Anspruch gegen das Jobcenter besteht. Das Landessozialgericht Thüringen entschied in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 08.01.2021, Az. L 9 AS 862/20 B ER, dass das zuständige Jobcenter für eine Achtklässlerin an einer staatlichen Grund- und Regelschule, die SGB II-Leistungen bezieht, ein internetfähiges Endgerät nebst Zubehör (Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und drei Druckerpatronen) zur Verfügung stellen müsse. Alternativ könnte das Jobcenter die Kosten übernehmen, die das Gericht mit max. 500 EUR bezifferte. Weitergehende Ansprüche lehnte das LSG Thüringen jedoch ab. Die Schülerin hatte die Kostenübernahme für ein von ihr ausgewähltes Gerät im Wert von 720 EUR ohne Druckerpatronen begehrt. Im Rahmen von Leistungen nach dem SGB II bestünde kein Anspruch auf bestmögliche Versorgung, sondern nur auf Befriedigung einfacher und grundlegende Bedürfnisse. Die Antragstellerin müsse sich daher auf ein kostengünstiges und gegebenenfalls gebrauchtes Zweck entsprechendes Gerät verweisen lassen. Im anerkannten Umfang seien die geltend gemachten Kosten ein unabweisbarer laufender Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers nebst Zubehör zur Teilnahme am Schulunterricht im heimischen Umfeld sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt. Daher sei der Regelbedarf jedenfalls unter den gegenwärtigen Umständen der Pandemie nicht mehr in realitätsgerechter Weise zutreffend erfasst. Aufgrund der Schließung des Präsenzunterrichts in Thüringen ab dem 16.12.2020 sei daher die Anschaffung eines internetfähigen Endgerätes zur Verwirklichung des Rechts der Antragstellerin auf Bildung und Chancengleichheit erforderlich geworden. Dies gelte unter anderem deshalb, weil in Thüringen eine Schulcloud Verwendung fände. Der Bedarf sei auch unabweisbar, da im Haushalt der Antragstellerin im Übrigen nur ein internetfähige Smartphone vorhanden sei, dass für die Benutzung der Schulcloud ungeeignet sei. Im Übrigen werde der Antragstellerin auch weder durch die Schule oder sonstige Dritte ein Gerät zur Verfügung gestellt. Kommentar: Der Grundgedanke, dass ein internetfähiges Gerät nebst Zubehör erforderlich ist, wenn der Schulunterricht nur noch über das Internet erfolgt, dürfte naheliegen. Die Besonderheit hier ist, dass es jedenfalls nach der Pressemitteilung keine Alternative zur Nutzung eines internetfähigen Endgerätes gab und trotzdem der Schülerin weder von der Schule, der Kommune oder dem Land ein Computer gestellt wurde. Strittiger dürfte die Frage sein, ob die Kosten für einen Computer im Regelbedarf enthalten sind oder nicht. Grundsätzlich enthält der Regelbedarf Beträge für „Nachrichtenübermittlungen“ und „Bildung“. Es dürfte aber richtig sein, dass in der derzeitigen Situation der Schülerin speziell ein internetfähiges Endgerät nebst Zubehör ganz konkret erforderlich wurde. Hat man daher die im Regelbedarf anerkannten Bedarfe bisher anders gedeckt – was bereits dadurch deutlich wird, dass es in Ihrem Haushalt sonst nur ein internetfähige Smartphone gab –, so entsteht in dieser Situation einen Mehrbedarf. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Fortbildungskosten: Eigenkündigung: Hinweis auf offene Kosten ist kein selbstständiges Schuldversprechen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fortbildungskosten/) **Published:** Mai 21, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die im Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers geäußerte Bitte, eine Rechnung über Fortbildungskosten zu erstellen, die der Arbeitgeber veraus... **Content:** Die im Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers geäußerte Bitte, eine Rechnung über Fortbildungskosten zu erstellen, die der Arbeitgeber verauslagt hat, stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein selbstständiges Schuldversprechen oder abstraktes Schuldanerkenntnis dar. Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hin. Das gelte auch, wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig erklärt, es sei ihm bewusst, dass durch die Weiterbildung und die Vertragsvereinbarung noch Kosten offen seien. Was war geschehen? Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer zu einer Fortbildung angemeldet, die dieser auch wahrnahm. Der Arbeitgeber trug die Kosten. Beide hatten jedoch u. a. vereinbart, dass der Arbeitnehmer, sollte er das Arbeitsverhältnis (hier: innerhalb von 24 Monaten) kündigen, die Fortbildungskosten (anteilig) zurückerstatten müsse. Das klagte der Arbeitgeber nun ein – vergeblich. Das LAG: Ist der Arbeitnehmer aus personenbedingten Gründen bis zum Ablauf der Bleibefrist nicht mehr in der Lage, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, hat er es auch nicht mehr in der Hand, den berechtigten Erwartungen des Arbeitgebers zu entsprechen, die in die Fortbildung getätigten Investitionen nutzen zu können. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer trotzdem an das Arbeitsverhältnis zu binden, lässt sich nicht an seinem Interesse an einer möglichst langfristigen Nutzung der einmal getätigten Investition festmachen. Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung muss, um nicht unangemessen benachteiligend zu sein, deshalb u.a. vorsehen, dass die Rückzahlungsverpflichtung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aus nicht vom Arbeitnehmer zu vertretenden personenbedingten Gründen, die bis zum Ablauf der Bleibedauer anhalten, vom Arbeitnehmer durch Ausspruch einer Kündigung oder aufgrund einer aus diesen Gründen geschlossenen Auflösungsvereinbarung beendet wird. Das war hier nicht der Fall. Der Arbeitnehmer musste daher nicht zahlen. Quelle \| LAG Hamm, Urteil vom 29.1.2021, 1 Sa 954/20, Abruf-Nr. 220828 unter www.iww.de **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Gewerberaummiete: Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im „Corona-Lockdown“: Miete trotzdem zu zahlen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gewerberaummiete-corona-lockdown/) **Published:** Mai 19, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im „Corona-Lockdown“ für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht o... **Content:** Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im „Corona-Lockdown“ für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts (LG) Heidelberg bestätigt. Zur Begründung hat das OLG ausgeführt, dass eine allgemeine, aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochene Schließungsanordnung keinen Sachmangel des Mietobjekts begründet, der einen Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Der Zustand der Mieträume als solcher erlaubte die vertraglich vorgesehene Nutzung als Verkaufs- und Lagerräume eines Einzelhandelsgeschäfts weiterhin, sodass auch unter diesem Aspekt die Mietzahlungspflicht nicht in Wegfall geriet. Das OLG hat allerdings darauf hingewiesen, dass eine Unzumutbarkeit der vollständigen Mietzahlung in solchen Fällen unter dem Gesichtspunkt eines „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ grundsätzlich in Betracht kommen kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Inanspruchnahme des Mieters zu einer Vernichtung seiner Existenz führen oder sein wirtschaftliches Fortkommen zumindest schwerwiegend beeinträchtigen würde und auch die Interessenlage des Vermieters eine Vertragsanpassung erlaubt. Hierfür ist eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls erforderlich, bei der unter anderem der Rückgang der Umsätze, mögliche Kompensationen durch Onlinehandel oder durch öffentliche Leistungen, ersparte Aufwendungen zum Beispiel durch Kurzarbeit sowie fortbestehende Vermögenswerte durch weiterhin verkaufbare Ware zu berücksichtigen sind. Solche besonderen Umstände, die zu einer Unzumutbarkeit der Mietzahlung führen könnten, hatte der Einzelhändler im jetzt entschiedenen Fall nicht ausreichend geltend gemacht. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig. Quelle \| OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.2.2021, 7 U 109/20, PM vom 25.2.2021 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Corona-Pandemie: „Kurzarbeit Null“ kürzt den Urlaub](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-kurzarbeit-null-kuerzt-den-urlaub/) **Published:** Mai 14, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat sich vor Kurzem ausführlich mit der Auswirkung von Kurzarbeit auf Urlaubsansprüche der betroff... **Content:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat sich vor Kurzem ausführlich mit der Auswirkung von Kurzarbeit auf Urlaubsansprüche der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen befasst. **Sachverhalt** Die Klägerin ist seit dem 1.3.2011 als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei der Beklagten, einem Betrieb der Systemgastronomie, beschäftigt. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche teilzeittätig. Vereinbarungsgemäß stehen ihr pro Jahr 28 Werktage bzw. umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu. Seit dem 1.4.2020 galt für die Klägerin infolge der Corona-Pandemie von April bis Dezember wiederholt „Kurzarbeit Null“, d. h. der Arbeitsausfall betrug 100 Prozent. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 bestand diese durchgehend. Im August und September 2020 hatte die Beklagte ihr insgesamt 11,5 Arbeitstage Urlaub gewährt. **So argumentiert die Arbeitnehmerin** Die Klägerin ist der Ansicht, die Kurzarbeit habe keinen Einfluss auf ihre Urlaubsansprüche. Konjunkturbedingte Kurzarbeit erfolge nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers, sondern im Interesse der Arbeitgeberin. Kurzarbeit sei auch keine Freizeit. So unterliege sie während der Kurzarbeit Meldepflichten. Auch könne die Arbeitgeberin die Kurzarbeit kurzfristig vorzeitig beenden, weswegen es an einer Planbarkeit der freien Zeit fehle. Sie begehrt deshalb die Feststellung, dass ihr für das Jahr 2020 der ungekürzte Urlaub von 14 Arbeitstagen zustehe, d.h. noch 2,5 Arbeitstage. **So argumentiert die Arbeitgeberin** Dem trat die Arbeitgeberin entgegen. Mangels Arbeitspflicht während der „Kurzarbeit Null“ entstünden keine Urlaubsansprüche. Sie habe deshalb den Urlaubsanspruch der Klägerin für 2020 bereits vollständig erfüllt. **Das stellt das Landesarbeitsgericht fest** Das LAG Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Das LAG: Aufgrund der „Kurzarbeit Null“ in den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 hat die Klägerin in diesem Zeitraum keine Urlaubsansprüche erworben. Der Jahresurlaub 2020 steht ihr deshalb nur anteilig im gekürzten Umfang zu. Für jeden vollen Monat der „Kurzarbeit Null“ war der Urlaub um 1/12 zu kürzen, was sogar eine Kürzung um 3,5 Arbeitstage ergeben würde. Im Hinblick darauf, dass der Erholungsurlaub bezweckt, sich zu erholen, setzt dies eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraus. **Kurzarbeit kürzt Urlaubsanspruch** Da während der Kurzarbeit die beiderseitigen Leistungspflichten aufgehoben sind, werden Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig zu kürzen ist. Dies entspricht dem Europäischen Recht, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) während „Kurzarbeit Null“ der europäische Mindesturlaubsanspruch nicht entsteht. Das deutsche Recht enthält dazu keine günstigere Regelung. Weder existiert diesbezüglich eine spezielle Regelung für Kurzarbeit noch ergibt sich etwas anderes aus den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. Insbesondere ist „Kurzarbeit Null“ nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen. An alledem hat der Umstand nichts geändert, dass die Kurzarbeit der Klägerin durch die Corona-Pandemie veranlasst ist. Quelle \| LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2021, 6 Sa 824/20 PM Nr. 5/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Entgelttransparenzgesetz: Benachteiligung wegen des Geschlechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entgelttransparenzgesetz/) **Published:** Mai 28, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom... **Content:** Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz mitgeteilte Vergleichsentgelt der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt. Die Klägerin ist bei der Beklagten als Abteilungsleiterin beschäftigt. Sie erhielt im August 2018 von der Beklagten eine Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz, aus der u. a. das Vergleichsentgelt der bei der Beklagten beschäftigten männlichen Abteilungsleiter hervorgeht. Angegeben wurde dieses als „auf Vollzeitäquivalente hochgerechneter statistischer Median“ des durchschnittlichen monatlichen übertariflichen Grundentgelts sowie der übertariflichen Zulage. Weil sowohl das Grundentgelt als auch die Zulage über dem Entgelt der Klägerin lag, hat die Klägerin die Beklagte u. a. auf Zahlung der Differenz zwischen dem ihr gezahlten Grundentgelt sowie der ihr gezahlten Zulage und der ihr mitgeteilten höheren Median-Entgelte für die Monate August 2018 bis Januar 2019 in Anspruch genommen. Das Arbeitsgericht (ArbG) hatte der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht (LAG) hat das Urteil des ArbG auf die Berufung der Beklagten geändert und die Klage abgewiesen. Es hat angenommen, es lägen schon keine ausreichenden Indizien vor, die die Vermutung begründeten, dass die Klägerin die Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts erfahren habe. Die Revision der Klägerin hatte vor dem BAG nun Erfolg. Mit der vom LAG gegebenen Begründung durfte die Klage nämlich nicht abgewiesen werden. Aus der von der Beklagten erteilten Auskunft ergibt sich das Vergleichsentgelt der maßgeblichen männlichen Vergleichsperson. Nach den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes liegt in der Angabe des Vergleichsentgelts als Median-Entgelt durch einen Arbeitgeber zugleich die Mitteilung der maßgeblichen Vergleichsperson, weil entweder ein konkreter oder ein hypothetischer Beschäftigter des anderen Geschlechts dieses Entgelt für gleiche bzw. gleichwertige Tätigkeit erhält. Die Klägerin hat gegenüber der ihr von der Beklagten mitgeteilten männlichen Vergleichsperson eine unmittelbare Benachteiligung erfahren, denn ihr Entgelt war geringer als das der Vergleichsperson gezahlte. Entgegen der Annahme des LAG begründet dieser Umstand zugleich die – von der Beklagten widerlegbare – Vermutung, dass die Klägerin die Entgeltbenachteiligung „wegen des Geschlechts“ erfahren hat. Aufgrund der vom LAG getroffenen Feststellungen konnte das BAG nicht entscheiden, ob die Beklagte, die insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft, diese Vermutung ausreichend widerlegt hat. Zugleich war den Parteien Gelegenheit zu weiterem Vorbringen zu geben. Das BAG hat daher die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurückverwiesen. Quelle \| BAG, Urteil vom 21.1.2021, 8 AZR 488/19, PM Nr. 1/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Elterliche Sorge: Wenn die Eltern über Schutzimpfungen des Kindes uneinig sind…](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterliche-sorge-schutzimpfungen/) **Published:** Mai 26, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Entscheidung über das Durchführen von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertr... **Content:** Die Entscheidung über das Durchführen von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. wies daher die Beschwerde eines Vaters zurück. **Sachverhalt** Die Eltern eines 2018 geborenen Kindes üben gemeinsam die elterliche Sorge aus. Die Mutter möchte das Kind gemäß den Empfehlungen der STIKO impfen lassen. Der Vater ist damit nicht einverstanden und verlangt eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Die Mutter hat deshalb vor dem Amtsgericht (AG) beantragt, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen. Diesem Antrag hat das AG stattgegeben. **Kindeswohl im Blick** Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vaters hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Wenn sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, kann auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen werden. Die Entscheidung über das Durchführen von Schutzimpfungen sei eine derartige Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, stellt das OLG fest. Dabei sei die Entscheidungskompetenz dem Elternteil zu übertragen, „dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“. Gehe es um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, sei die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der insoweit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolge. **Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ersetzt Gerichtsgutachten** Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen auf einen Elternteil könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich maßgeblich darauf abgestellt werden, „dass ein Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert, ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf, wenn im Einzelfall kein Anlass zu weiteren Ermittlungen besteht“. Es könne davon ausgegangen werden, „dass eine an den Empfehlungen der STIKO orientierte Entscheidung der Kindesmutter über vorzunehmende Impfungen im Ausgangspunkt das für das Kindeswohl bessere Konzept im Sinne der Rechtsprechung darstellt“, begründet das OLG. Bei der Abwägung zwischen Risiken im Fall einer Impfung und Risiken bei unterbleibender Impfung könne die Entscheidung auf den Elternteil übertragen werden, der den fachlichen Empfehlungen der STIKO folge. Diesen Empfehlungen komme die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu. Da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Situation unter Berücksichtigung etwaiger Kontraindikationen ärztlich zu prüfen sei, bedürfe es auch keiner allgemeinen, unabhängig von einer konkreten Impfung vorzunehmenden gerichtlichen Aufklärung der Impffähigkeit des Kindes. Der Sorge des Vaters um die körperliche Unversehrtheit des Kindes im Hinblick auf den Impfvorgang selbst trügen die Empfehlungen der STIKO ebenfalls Rechnung. Für den Impfvorgang werde von der STIKO eine am Kindeswohl orientierte Vorgehensweise mit im Einzelnen dargestellten Handlungsvorschlägen empfohlen. Dass diese Empfehlungen vorliegend unzureichend seien, sei weder vorgetragen noch ersichtlich. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 8.3.2021, 6 UF 3/21, PM Nr. 18/2021 vom 18.3.2021 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Nicht-binäre Person: Anspruch auf eine geschlechtsneutrale Anrede](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nicht-binaere-person-anspruch-auf-eine-geschlechtsneutrale-anrede/) **Published:** Juni 10, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. hat entschieden: Die obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ kann eine nicht-binäre Person in ihrem... **Content:** Das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. hat entschieden: Die obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ kann eine nicht-binäre Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen. Die Beklagte ist die Vertriebstochter eines Eisenbahnkonzerns. Bucht der Kunde eine Fahrkarte über das Internet, muss er die Anrede „Herr“ oder „Frau“ wählen. Auch die Registrierung erfordert die Festlegung als „Herr“ oder „Frau“. Die klagende Person wurde nach dem Kauf einer Rabattkarte in einer Rechnung als „Herr“ angesprochen. Das LG: Die klagende Person kann von der Beklagten verlangen, nicht zwingend die Anrede „Herr“ oder „Frau“ angeben zu müssen, wenn sie deren Angebote nutzt. Es muss die Wahl einer geschlechtsneutralen Anrede bestehen. Auch in der Kommunikation und bei der Speicherung der Daten ist eine Bezeichnung als „Herr“ oder „Frau“ zu unterlassen. Durch die notwendige Festlegung als „Herr“ oder „Frau“ wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der klagenden Person verletzt. Dieses Recht schützt auch die geschlechtliche Identität. Für das Auftreten in einer bestimmten Geschlechtsidentität ist nach allgemeinem Verständnis die Anredeform bedeutsam. Um die Dienstleistungen der Beklagten zu nutzen, ist das Geschlecht des Kunden irrelevant. Sie kann eine andere Grußformel schaffen, etwa „Guten Tag“, oder auf eine geschlechtsspezifische Anrede verzichten. Quelle \| LG Frankfurt a. M., Urteil vom 3.12.20, 2-13 O 131/20, Abruf-Nr. 219379 unter www.iww.de **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Wachpolizisten: Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wachpolizisten-verguetung-von-umkleide-ruest-und-wegezeiten-1/) **Published:** Juni 8, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzau... **Content:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte den Klagen von zwei beim beklagten Land angestellten Wachpolizisten im Zentralen Objektschutz zum Teil stattgegeben und Vergütung für die Umkleidezeiten zugesprochen. Die auf vollständige Vergütung der Wegezeiten gerichteten Klagen wurden dagegen im Wesentlichen abgewiesen. Nur soweit der eine Kläger einen Umweg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte zurückzulegen hatte, stellte das LAG die Vergütungspflicht fest. Die Revisionen der Kläger hatten vor dem BAG keinen, die Revisionen des beklagen Landes nur zum Teil Erfolg: Das Umkleiden und Rüsten mit einer besonders auffälligen Dienstkleidung, persönlichen Schutzausrüstung und Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer eine dienstlich zur Verfügung gestellte Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeit nicht nutzt, sondern für die Verrichtung dieser Tätigkeiten seinen privaten Wohnbereich wählt. Ebenfalls nicht vergütungspflichtig ist die für das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit von der Wohnung zum Einsatzort und zurück aufgewandte Zeit, denn der Arbeitsweg zählt zur privaten Lebensführung. Dagegen ist die für einen Umweg zum Aufsuchen des dienstlichen Waffenschließfachs erforderliche Zeit zu vergüten. Es handelt sich um eine fremdnützige Zusammenhangstätigkeit. Quelle \| BAG, Urteil vom 31.3.2021, 5 AZR 292/20, PM Nr. 7/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Vaterschaftsanfechtung: Leiblicher Vater kam zu spät](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vaterschaftsanfechtung-leiblicher-vater-kam-zu-spaet/) **Published:** Juli 1, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wann erhält der mutmaßliche (leibliche) Vater die für den Beginn der Frist zur Anfechtung einer Vaterschaft entscheidende Kenntnis von Umstä... **Content:** Wann erhält der mutmaßliche (leibliche) Vater die für den Beginn der Frist zur Anfechtung einer Vaterschaft entscheidende Kenntnis von Umständen, die gegen die Vaterschaft des rechtlichen Vaters sprechen? Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat jetzt entschieden: Er erhält sie bereits dadurch, dass er in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr mit der Mutter hatte und das Kind eine ihm zum Zeitpunkt der Geburt bekannte Fehlbildung infolge eines Erbdefekts aufweist, die auch er hat. Der leibliche Vater hatte die Vaterschaft bis zur Einleitung des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens nicht anerkannt. Nun verlangte er vergeblich, dass seine Vaterschaft festgestellt wird. Hierzu war er zwar berechtigt. Aber die zweijährige Anfechtungsfrist war schon abgelaufen, was einer gerichtlichen Anfechtung entgegenstand. Maßgeblich für den Fristbeginn, so das OLG, ist der Zeitpunkt, zu dem der biologische Vater von den Umständen erfährt, die gegen die (rechtliche) Vaterschaft des Ehemanns der Mutter sprechen. Hier hätten sich Zweifel an dessen Vaterschaft schon zum Zeitpunkt der Geburt ergeben müssen. Damit war die zweijährige Anfechtungsfrist bereits abgelaufen. Quelle \| OLG Hamm, Beschluss vom 25.2.2020, 12 UF 12/18 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Teilzeitbeschäftigung: Betriebliche Altersversorgung entsprechend Beschäftigungsumfang](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilzeitbeschaeftigung-betriebliche-altersversorgung-entsprechend-beschaeftigungsumfang/) **Published:** Juni 29, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt klargestellt: Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnun... **Content:** Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt klargestellt: Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnisses gekürzt wird. Diese Regelungen stellen keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit dar. **Sachverhalt** Die Klägerin war annähernd 40 Jahre bei der Beklagten überwiegend in Teilzeit beschäftigt. Seit dem 1.5.2017 bezieht sie auf Grundlage der im Betrieb der Beklagten geltenden Konzernbetriebsvereinbarung („Leistungsordnung“) ein betriebliches Altersruhegeld. Dessen Höhe hängt von dem zum Ende des Arbeitsverhältnisses erreichten versorgungsfähigen Einkommen und den zurückgelegten anrechnungsfähigen Dienstjahren ab. Soweit das maßgebende Einkommen ein Entgelt für Teilzeitarbeit ist, wird das Einkommen zugrunde gelegt, das der Mitarbeiter in Vollzeit erzielt hätte. Die Leistungsordnung enthält ferner eine Regelung, wonach Dienstzeiten in Teilzeitarbeit nur anteilig angerechnet werden. Die anrechnungsfähige Dienstzeit ist auf höchstens 35 Jahre begrenzt. Wird dieser Zeitraum überschritten, werden die Jahre mit dem für den Arbeitnehmer günstigsten Verhältnis berücksichtigt. Nach der Leistungsordnung gilt für das Altersruhegeld eine absolute Höchstgrenze von 1.375 Euro im Monat, wenn das Einkommen bei Eintritt des Versorgungsfalls die maßgebende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Bei der Klägerin sieht die Leistungsordnung einen Teilzeitfaktor von 0,9053 vor, obwohl sie in ihrem annähernd 40 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis insgesamt 34,4 Vollzeitarbeitsjahre gearbeitet hat. Gegen die Berücksichtigung des Teilzeitfaktors hat sich die Klägerin mit ihrer auf die Zahlung der Differenz zum höchstmöglichen Altersruhegeld gerichteten Klage gewandt. Das Arbeitsgericht (ArbG) hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat ihr teilweise stattgegeben. **Bundesarbeitsgericht: Teilzeitfaktor keine Benachteiligung** Die Revision der Beklagten hatte vor dem BAG Erfolg. Die in der Leistungsordnung vorgesehene Berechnung des Altersruhegelds unter Berücksichtigung eines Teilzeitgrads ist wirksam. Die Klägerin wird nicht wegen ihrer Teilzeitarbeit benachteiligt, weil ihre über annähernd 40 Jahre erbrachte Arbeitsleistung nicht in 34,4 Vollzeitarbeitsjahre umgerechnet wurde. Mit einem Arbeitnehmer, der 34,4 Jahre in Vollzeit gearbeitet und dann in den Altersruhestand getreten ist, ist sie nicht vergleichbar. Sie kann nicht geltend machen, dass sie wegen ihrer Teilzeitarbeit benachteiligt wird, weil der nach der Leistungsordnung ermittelte Teilzeitfaktor auch auf die Versorgungshöchstgrenze angewandt wird. Sie erhält vielmehr ein Altersruhegeld in dem Umfang, der ihrer erbrachten Arbeitsleistung im Verhältnis zur Arbeitsleistung eines gleich lange im Unternehmen der Beklagten in Vollzeit tätigen Arbeitnehmers entspricht. Das ist zulässig. Quelle \| BAG, Urteil vom 23.3.2021, 3 AZR 24/20, PM Nr. 5/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Sozialversicherung: Krankenkasse muss Echthaarperücke bezahlen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sozialversicherung-krankenkasse-muss-echthaarperuecke-bezahlen/) **Published:** Juli 6, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Sozialgericht (SG) Dresden hat entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echt... **Content:** Das Sozialgericht (SG) Dresden hat entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt. Im konkreten Fall leidet die Klägerin an einem kompletten Haarverlust am Kopf (Alopezia totalis). Seit Jahren entscheidet sich die Klägerin jeweils für die Versorgung mit einer kurzen bis mittellangen Echthaarperücke, während die Krankenkasse nur den Vertragspreis für eine günstigere Kunsthaarperücke erstattet. Die Krankenkasse vertritt insoweit die Meinung, dass Kunsthaarperücken ausreichend seien und insbesondere auch auf den ersten Blick nicht von einer Echthaarversorgung unterschieden werden könnten. Die Vertragspreise werden mit den Hilfsmittellieferanten für eine Standardversorgung ausgehandelt. Dies sah das Gericht im Ergebnis und nach Anhörung eines auf Perücken spezialisierten Friseurmeisters anders: Es könne letztlich offenbleiben, ob Kunsthaarperücken immer optisch ausreichend seien, um den Verlust des natürlichen Haupthaares für eine unbefangene Beobachterin zu kaschieren. Jedenfalls sei die Versorgung hier wirtschaftlich gewesen, denn die gewählten Echthaarperücken könnten deutlich länger genutzt werden, bevor sie unansehnlich würden und ausgetauscht werden müssten. Im Fall der Klägerin sei die Echthaarperücke zwar knapp 50 Prozent teurer gewesen, habe jedoch auch doppelt so lange gehalten, bevor eine Neuversorgung erfolgen musste. Das SG Dresden hat sich allerdings ausdrücklich nicht zu den weitaus häufigeren Fällen der vorübergehenden Haarlosigkeit bei Frauen (z. B. durch die Folgen einer Chemotherapie) positioniert. Hier werden von den SG in Deutschland unterschiedliche Auffassungen vertreten. Der Gerichtsbescheid ist rechtskräftig. Quelle \| SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 18.2.2021, S 18 KR 304/18, PM vom 29.3.2021 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Kündigungsschutzklage: Erst die Abmahnung, dann die Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-abmahnung-kuendigung/) **Published:** Juli 12, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Arbeitgeber muss regelmäßig erst einmal abmahnen, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn de... **Content:** Ein Arbeitgeber muss regelmäßig erst einmal abmahnen, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn der betroffene Arbeitnehmer nur einmal unentschuldigt gefehlt hat und zwar auch, wenn dies bereits am dritten Arbeitstag passiert. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein. **Das war geschehen** Der Arbeitgeber hatte die Arbeitnehmerin zum 1.8.2019 eingestellt. Nachdem sie am 1. und 2.8. vor dem Wochenende gearbeitet hatte, blieb sie am 5. und 6.8. vereinbarungsgemäß zwecks Kindergarten-Eingewöhnung ihres Sohnes der Arbeit fern. Mit Schreiben vom 5.8. kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 12.8.2019. Am 7.8. fehlte die Arbeitnehmerin unentschuldigt. Für den 8. und 9.8. liegen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen vor. Mit E-Mail vom 8.8. kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Kündigung ging der Arbeitnehmerin am 9.8. schriftlich zu. **Kündigungsschutzklage** Mit ihrer Kündigungsschutzklage wandte sich die Arbeitnehmerin nur noch gegen die zweite, fristlose Kündigung und verlangte, die gesetzliche Kündigungsfrist hinsichtlich der ersten Kündigung einzuhalten. Der Arbeitgeber hielt die fristlose Kündigung für wirksam. Die Arbeitnehmerin habe gerade einmal zwei Tage gearbeitet und dann unentschuldigt gefehlt. Es handele sich um ein „gescheitertes Arbeitsverhältnis“. Hier sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen. **Fristlose Kündigung unwirksam** Das LAG hielt die außerordentliche fristlose Kündigung für unwirksam. Eine vorherige Abmahnung sei notwendig. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitnehmerin trotz Kündigungsandrohung der Arbeit weiter unentschuldigt ferngeblieben wäre. Ihre Pflichtverletzung sei auch nicht derart schwerwiegend, dass eine Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre. Anders als der Arbeitgeber meint, müsse er die zweiwöchige gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit einhalten. Die kürzere Frist im Arbeitsvertrag sei unwirksam. Es sei nicht gleichheitswidrig, wenn lediglich den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit der Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen zustehe. Deren Verhandlungsparität führe zu einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine vergleichbare Parität bestehe zwischen den Parteien des Individualarbeitsvertrags nicht. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Außerordentliche Kündigung: Man sieht sich immer zweimal im Leben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ausserordentliche-kuendigung-man-sieht-sich-immer-zweimal-im-leben/) **Published:** Juli 8, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Arbeitnehmer hatte im Anschluss an ein Personalgespräch, in dem der Arbeitgeber den Wunsch äußerte, sich von ihm trennen zu wollen, vom... **Content:** Ein Arbeitnehmer hatte im Anschluss an ein Personalgespräch, in dem der Arbeitgeber den Wunsch äußerte, sich von ihm trennen zu wollen, vom Unternehmensserver Daten in erheblichem Umfang gelöscht, nachdem er sich von einer Mitarbeiterin mit den Worten „man sieht sich immer zweimal im Leben“ verabschiedet hatte. Dies rechtfertigt die außerordentlich fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg. Ein Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer es ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Entscheidend ist die objektive Rechtslage im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Der Kündigungsgrund muss sich in Zukunft nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken (Prognoseprinzip). Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in zwei Stufen. **Stufe 1: Wichtiger Grund** Zunächst ist zu prüfen, ob ein Grund vorliegt, der an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. **Stufe 2: Interessenabwägung** Dann ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, die alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, und aus der sich das Überwiegen der Interessen des Kündigenden ergeben muss. **Beachten Sie \|** Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind. **Wichtiger Grund lag vor** Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers sah das LAG ebenso wie das Vernichten von Verwaltungsvorgängen als wichtigen Grund in o. g. Sinne an. Dabei komme es nicht maßgeblich darauf an, ob sich der Arbeitnehmer durch das Löschen von Daten strafbar gemacht hat, und auch nicht darauf, ob und mit welchem Aufwand ein Teil dieser gelöschten Daten wieder hergestellt werden konnte oder darauf, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber für den weiteren Geschäftsablauf diese Daten tatsächlich benötigt. Das völlig pauschale Vorbringen des Arbeitnehmers, er habe nur „aufgeräumt“ und Dateien gelöscht, die nicht relevant bzw. ohnehin an anderen Speicherorten bereits vorhanden seien, bewertete das LAG als unbeachtlich. **Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers** Die Interessenabwägung ließ das LAG eindeutig zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Besonders schwer fiel dabei ins Gewicht, dass der Arbeitnehmer die über 3.300 Dateien mit einem Umfang von 7,48 Gigabyte nicht versehentlich gelöscht, sondern dies ganz bewusst, also vorsätzlich getan hatte, nachdem die Beklagte ihm mitgeteilt hatte, das Arbeitsverhältnis durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags beenden zu wollen. Auch angesichts dieses Verhaltens sei zu befürchten, dass der Kläger in anderen möglichen Konfliktsituationen in ähnlicher Weise reagieren wird. Quelle \| LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.9.2020, 17 Sa 8/20, Abruf-Nr. 220685 unter www.iww.de **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Betriebskosten: Vermieter können Kosten für Rauchmelder auf Mieter umlegen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebskosten-vermieter-rauchmelder/) **Published:** Juli 14, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landgericht (LG) München I hat entschieden: Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und... **Content:** Das Landgericht (LG) München I hat entschieden: Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind (hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder), erfordert in jedem Fall eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. Kurzum: Kosten für Rauchmelder sind danach umlagefähig, wenn der Vermieter sie ankündigt. Zwischen dem Kläger als Eigentümer und Vermieter und der Beklagten besteht aufgrund schriftlichen Mietvertrags seit dem Jahr 2001 ein Mietverhältnis über eine Wohnung in München. Darin wurden Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart. Der Kläger hatte über die Betriebskosten für das Wirtschaftsjahr 2018 abgerechnet. Die Abrechnung wies insgesamt einen Nachzahlungsbetrag von rund 300 Euro aus, den er zunächst vor dem Amtsgericht (AG) München einklagte. Darin enthalten waren 16,35 Euro für „Rauchwarnmelder“. Im Mietvertrag wird diese Position bei der Auflistung der einzelnen Betriebskostenarten jedoch nicht namentlich genannt. Die beklagte Mieterin vertrat die Auffassung, dass die Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder mangels vertraglicher Vereinbarung nicht umgelegt werden können. Das AG München hat dem Kläger einen Betrag zugesprochen, worin der genannte Betrag von 16,35 Euro betreffend die Position „Rauchmelder“ enthalten war. Das LG München I sieht dies jedoch anders und hat die Klage in diesem Punkt abgewiesen: Grundsätzlich können danach Betriebskosten nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde. Da dem Mieter deutlich gemacht werden muss, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, ist es erforderlich, auch die „sonstigen Betriebskosten“ im Einzelnen zu nennen. Da es sich im vorliegenden Fall jedoch sowohl um eine von der Mieterin zu duldende und zudem gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahme handele, als auch im streitgegenständlichen Mietvertrag eine Öffnungsklausel enthalten sei, sind die Wartungskosten für die Rauchwarnmelder trotz fehlender Benennung im Mietvertrag als Betriebskosten ausnahmsweise umlagefähig, so das LG. Allerdings scheitere die Umlagefähigkeit der Wartungskosten hier letztlich an der fehlenden Erklärung des Vermieters. Folge: Die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, dies bedarf jedoch einer vorherigen ausdrücklichen Erklärung des Vermieters. Das Urteil ist rechtskräftig. **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Erbfall: Der Schein kann trügen: Vorsicht bei der Erbausschlagung!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbfall-der-schein-kann-truegen-vorsicht-bei-der-erbausschlagung/) **Published:** Juli 16, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Hält ein Erbe den Nachlass für überschuldet, kann er die Erbschaft ausschlagen. Doch dabei ist Vorsicht geboten, wie ein aktueller Fall des... **Content:** Hält ein Erbe den Nachlass für überschuldet, kann er die Erbschaft ausschlagen. Doch dabei ist Vorsicht geboten, wie ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zeigt. Hier hatte der Erbe allerdings Glück. Der Erbe war vor allem aufgrund des verwahrlosten Zustands der Wohnung des Erblassers davon ausgegangen, dass dessen Nachlass überschuldet ist. Das aber war ein Irrtum, den das OLG Düsseldorf beachtlich fand. **Sachverhalt** Was war geschehen? Die Polizei hatte den Erblasser tot in seiner völlig vermüllten und verdreckten Wohnung aufgefunden. Nachdem schließlich ein Erbe ermittelt und von der Polizei über den Zustand der Wohnung sowie den Umstand informiert worden war, dass umherliegende Rechnungen und Mahnungen auf erhebliche Nachlassverbindlichkeiten hindeuten würden und sich werthaltige Gegenstände nicht in der Wohnung befänden, hat der Erbe davon abgesehen, sich um die Wohnung zu kümmern. **Nachlassgericht zeigt sich unnachgiebig** Anschließend hat er Kontakt mit dem Nachlassgericht aufgenommen und mit der zuständigen Rechtspflegerin über die Frage der Annahme der Erbschaft bzw. der Ausschlagung gesprochen. Das Nachlassgericht hatte ihn darüber informiert, dass die Bestattung des Erblassers mit öffentlichen Mitteln bezahlt worden sei. Daraufhin hatte der Erbe die Erbschaft schließlich ausgeschlagen. Später stellte sich heraus, dass der Nachlass ein erhebliches Vermögen umfasst. Der Erbe erklärte nun die Anfechtung der Ausschlagung und beantragte einen Erbschein. Das Nachlassgericht wies diesen Antrag aufgrund der Ausschlagung zurück. Eine dagegen gerichtete Beschwerde hatte keinen Erfolg und wurde dem OLG vorgelegt. **Oberlandesgericht sieht Anfechtungsgrund** Das OLG gab dem Erben jedoch Recht. Er habe seine Ausschlagungserklärung wirksam angefochten. Entgegen dem Nachlassgericht liege ein Anfechtungsgrund in der Form eines sog. Eigenschaftsirrtums vor. Er sei aufgrund der von ihm in Erfahrung gebrachten Umstände und der aus seiner Sicht abschließend erfolgten Klärung der Vermögensverhältnisse ohne Anhaltspunkte für weitere taugliche Informationsquellen zu der Vorstellung gelangt, dass sich im Nachlass ausschließlich Verbindlichkeiten des Erblassers befinden. Damit hat er sich bei der Erklärung der Erbausschlagung nicht lediglich von einer Befürchtung leiten lassen, sondern von seiner Überzeugung einer bestehenden Überschuldung. **Verfahrenspfleger erforderlich** Das OLG hat die Sache an das Ausgangsgericht zurückverwiesen, da hier die Hinzuziehung eines zu beteiligenden Verfahrenspflegers fehlerhaft unterblieben ist. Quelle \| OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2020, I-3 Wx 166/20, Abruf-Nr. 221133 unter www.iww.de **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Benachteiligungsverbot: Dem potenziellen Arbeitgeber muss Schwerbehinderung des Bewerbers bekannt sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/benachteiligungsverbot/) **Published:** Juli 19, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der objektive Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen ent... **Content:** Der objektive Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die Vermutung der Benachteiligung eines erfolglosen schwerbehinderten Bewerbers wegen der Schwerbehinderung nach § 22 AGG regelmäßig nur begründen, wenn der Bewerber den Arbeitgeber rechtzeitig über seine Schwerbehinderung in Kenntnis gesetzt hat. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen seiner (Schwer)Behinderung zu zahlen. **Sachverhalt** Der Kläger ist Diplom-Verwaltungswirt (FH). Nach seinem Studium war er zunächst stellvertretender Sachgebietsleiter, später Sachgebietsleiter eines Ausländeramts. Dann war er als geschäftsleitender Beamter einer Gemeinde und als Geschäftsleiter einer anderen Gemeinde tätig. In der Zeit von April 1992 bis April 2008 war er erster Bürgermeister. Ausweislich des Bescheids des zuständigen Versorgungsamts von Dezember 2013 ist der Kläger mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 schwerbehindert. Die Beklagte, die in Teilbereichen der Verwaltungstätigkeit einer großen Kreisstadt gleichgestellt ist, schrieb im September 2017 die Stelle eines/einer Leiter/in des Sachgebietes Bauen und Wohnen aus. Der Kläger bewarb sich auf diese Stelle. Weder im Bewerbungsschreiben noch im beigefügten Lebenslauf informierte er die Beklagte über seine Schwerbehinderung. Die Beklagte traf in der Folgezeit eine Vorauswahl unter den Bewerbern und lud die von ihr als geeignet erachteten zu Vorstellungsgesprächen ein. Der Kläger war nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Später entschied sich das Auswahlgremium für einen anderen Bewerber. **Benachteiligung lag vor…** Zwar wurde der Kläger dadurch, dass der Beklagte ihn im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt hatte, unmittelbar benachteiligt, denn er hat eine weniger günstige Behandlung erfahren als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Darauf, ob es andere Bewerber gegeben hat, ob deren Bewerbungen Erfolg hatten und ob ein von der Beklagten ausgewählter Bewerber die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an. **… aber nicht aufgrund der Schwerbehinderung** Der Kläger hat die unmittelbare Benachteiligung jedoch nicht wegen seiner (Schwer)Behinderung erfahren. Eine gesetzliche Vermutung, dass der Kläger die Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung erfahren hat, ergibt sich weder aus der Nichteinladung des Klägers zu einem Vorstellungsgespräch noch aus sonstigen Umständen: Nach dem Sozialgesetzbuch IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig freiwerdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder von einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. **Arbeitgeber hatte keine Information über Schwerbehinderung** Hier hat der Arbeitgeber zwar gegen seine Pflicht verstoßen, den Kläger einzuladen. Dafür, dass dieser objektive Verstoß des Arbeitgebers aber wegen der (Schwer)Behinderung geschehen ist, fehlen jegliche Anhaltspunkte. Denn dann hätte dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung des Bewerbers bekannt sein müssen. Deshalb muss ein Bewerber, der seine [Schwerbehinderung](https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/inklusion-am-arbeitsplatz-grosse-chance-auf-gute-leute-fuer-kmu/) bei der Behandlung seiner Bewerbung berücksichtigt wissen will, den (potenziellen) Arbeitgeber hierüber in Kenntnis setzen, soweit dieser nicht ausnahmsweise, so ggf. bei internen Bewerbern, bereits über diese Information verfügt. Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der (Schwer)Behinderung für die benachteiligende Maßnahme. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Leinenzwang: Manchmal genügt ein einziger Hundebiss …](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/leinenzwang-manchmal-genuegt-ein-einziger-hundebiss/) **Published:** Juli 21, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen hat den Antrag eines Hundebesitzers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die von einem Landkreis verfü... **Content:** **Sachverhalt** Im Mai 2020 führte der Bruder des Antragstellers dessen neunjährigen Schäferhund unangeleint spazieren. Dabei lief der Hund einer zufällig vorbeifahrenden Radfahrerin hinterher und biss ihr in die Wade. Daraufhin verfügte der Landkreis gegenüber dem Antragsteller als Halter des Hundes, dass dieser außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke künftig angeleint zu führen sei, wobei die Leine nicht länger als 1,5 m sein dürfte, ein Halsband zu benutzen sei und weder Brustgeschirr noch Flexi- oder Schleppleine erlaubt seien. Ferner dürfe der Hund nur von erwachsenen Personen geführt werden, die über die o.a. Vorgaben in Kenntnis gesetzt seien. **Einmaliges Fehlverhalten?** Hiergegen hat der Antragsteller Klage erhoben und gleichzeitig um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Im Wesentlichen ging es ihm darum, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten seines Hundes gehandelt habe. Dieser sei angeleint gewesen und habe die Wade der Radfahrerin, die sehr schnell und mit einem lauten E-Bike an dem Hund vorbeigefahren sei, auch nur gezwickt. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. **Nicht nur „Zwicken“, sondern Bisswunde!** Es habe nicht lediglich ein „Zwicken“ vorgelegen. Beweisfotos zeigten eine Bisswunde, die nach Aktenlage notfallmedizinisch habe behandelt werden müssen. Auch, dass der Hund „nur“ reagiert habe, sei rechtlich unbeachtlich. Ein Leinenzwang könne bei hundetypischen Reaktionen auf das Verhalten anderer Personen oder Tiere angeordnet werden. Auch hundetypisches und artgerechtes Verhalten eines Hundes – hier ein Jagdverhalten – könne eine konkrete Gefahr für andere verursachen. Das Gericht hob hervor: Von Dritten werde kein hundegerechtes Verhalten erwartet, sodass der Halter in der Pflicht stehe, diese vor den Reaktionen seines Tieres zu bewahren. Die durch einen Hund verursachten Verletzungen seien dem Tier somit auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Verhalten anderer Personen beruhten. Der o. g. Vorfall rechtfertige die Annahme, dass der Hund auch in Zukunft Menschen anfallen und beißen werde, wenn er erschrickt oder sein Jagdtrieb geweckt ist. An dieser Prognose ändere die Behauptung des Antragstellers nichts, sein Hund habe sich weder vor noch nach dem Vorfall aggressiv gegenüber anderen Tieren oder Menschen gezeigt. **Leinenzwang angemessen** Für die Anordnung eines Leinenzwangs, wie hier, genüge grundsätzlich schon ein einmaliges Beißen. Die Feststellung, ob der Hund tatsächlich „gefährlich“ im Sinne des Niedersächsischen Hundegesetzes sei, was weitere Maßnahmen rechtfertige (Erlaubnisvorbehalt für das Halten, Wesenstest), obliege der weiteren Prüfung in einem besonderen Verfahren, das der Landkreis auch eingeleitet hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig, die Klage wurde mittlerweile zurückgenommen. **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Kündigungsschutzklage: Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-kuendigung-wegen-einer-corona-quarantaene-unwirksam/) **Published:** Juli 26, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behörd... **Content:** Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte. Der Arbeitnehmer befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 als Kontaktperson des positiv auf Covid-19 getesteten Bruders seiner Freundin in häuslicher Quarantäne. Hierüber informierte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, einen kleinen Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitgeber bezweifelte die Quarantäneanordnung und vermutete, der Arbeitnehmer wolle sich lediglich vor der Arbeitsleistung „drücken“. Er verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts, die der Arbeitnehmer auch beim Gesundheitsamt telefonisch einforderte. Als diese schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts auch nach mehreren Tagen noch nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Das ArbG Köln hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Zwar fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, sodass der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Kündigungsgrund für die Rechtswirksamkeit einer fristgerechten Kündigung vor Gericht darlegen musste. Das Gericht sah die Kündigung jedoch als sittenwidrig und treuwidrig an. Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. Erschwerend kam nach Auffassung des Gerichts hinzu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäneanweisung im Betrieb zu erscheinen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Köln eingelegt werden. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Corona-Pandemie: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in Pandemie-Zeiten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-arbeitgeber-traegt-das-betriebsrisiko-auch-in-pandemie-zeiten/) **Published:** Juli 23, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Das sind Ursachen, die von außen auf den Betrieb einwirken und die Fortführung des Betriebs verhin... **Content:** Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Das sind Ursachen, die von außen auf den Betrieb einwirken und die Fortführung des Betriebs verhindern. Nach der bisherigen Rechtsprechung erfasst dies auch Fälle höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen oder extreme Witterungsverhältnisse. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat nun bestätigt: Um ein solches Ereignis handelt es sich bei der aktuellen Corona-Pandemie. Die Klägerin war seit dem 1.4.2016 bis zum 30.4.2020 bei der Beklagten, die eine Spielhalle betreibt, als Spielstättenmitarbeiterin zu einem Stundenlohn von 9,35 Euro brutto beschäftigt. Pandemiebedingt war die Beklagte zunächst aufgrund behördlicher Allgemeinverfügung gezwungen, ihren Betrieb ab dem 16.3.2020 zu schließen. Kurze Zeit später untersagte die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) vom 22.3.2020 den Betrieb von Spielhallen. Bei Aufrechterhaltung des Betriebs hätte die Klägerin nach Maßgabe des Dienstplans im Monat April 2020 insgesamt 62 Stunden gearbeitet. Da das Arbeitsverhältnis der Klägerin aufgrund ihres Eintritts in den Ruhestand am 1.5.2020 endete, bezog sie kein Kurzarbeitergeld. Die Beklagte hatte für den Zeitraum März und April 2020 staatliche Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro erhalten. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage u.a. Annahmeverzugslohn für 62 ausgefallene Arbeitsstunden im Monat April 2020. Sie hat gemeint, dass die Arbeitgeberin auch in der Pandemie das Betriebsrisiko trage. Die Beklagte hingegen vertritt die Auffassung, dass der Lohnausfall zum allgemeinen Lebensrisiko der Klägerin gehöre, weil ihr selbst als Arbeitgeberin aufgrund der behördlich angeordneten bzw. veranlassten Betriebsschließung die Annahme der Arbeitskraft der Klägerin nicht möglich war. Das LAG Düsseldorf hat ebenso wie das Arbeitsgericht (ArbG) Wuppertal der Klägerin die Vergütung für die ausgefallenen 62 Arbeitsstunden zugesprochen. Grund: Die Beklagte befand sich im Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung der Klägerin. Dass die durch die CoronaSchVO bedingte staatliche Schließung das Betriebsrisiko zulasten der Spielhalle verwirklichte, ändert daran nichts. Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung zählt zum Betriebsrisiko. Es ist mangels klarer Abgrenzbarkeit nicht darauf abzustellen, ob diese Schließung eine gesamte Branche, die zunächst als solche abzugrenzen wäre, oder nur einzelne Betriebe dieser Branche, ggf. bundesweit, nur in einzelnen Ländern oder aber örtlich begrenzt erfasst. Deshalb kann nicht auf die Reichweite des behördlichen Verbots abgestellt werden. Ein Fall, in dem die Klägerin ihre Arbeitskraft überhaupt nicht mehr verwerten konnte, was ggf. zu deren allgemeinem Lebensrisiko gehört, war nicht gegeben. Das LAG hat die Revision zugelassen. Quelle \| LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.3.2021, 8 Sa 674/20, PM Nr. 09/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Wohnraummietvertrag: Nichtbeheizen rechtfertigt ordentliche Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnraummietvertrag-nichtbeheizen-rechtfertigt-ordentliche-kuendigung/) **Published:** Juli 28, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Heizt der Mieter die Wohnung nicht, kann dies Schäden an der Mietsache hervorrufen. Sein Verhalten rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.... **Content:** Heizt der Mieter die Wohnung nicht, kann dies Schäden an der Mietsache hervorrufen. Sein Verhalten rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. So hat es jetzt das Landgericht (LG) Hannover entschieden. Der Vermieter kündigte den Wohnraummietvertrag ordentlich fristgemäß, nachdem der Mieter seinen Direktvertrag gegenüber dem Gasversorger nicht mehr bezahlte und dieser den Gaszähler ausgebaut hatte. Die Wohnung war dann die gesamte Heizperiode unbeheizt und gefährdete die Mietsache. Auf Abmahnungen des Vermieters reagierte der Mieter nicht. Nach Ansicht des LG stellt dies eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters dar, die nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Ähnlich hatte das auch früher schon das Landgericht (LG) Hagen gesehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es zu Schäden durch Schimmelbildung oder Feuchtigkeit gekommen ist. Entscheidend ist, dass das Nichtbeheizen der Wohnung geeignet ist, solche Schäden an der Mietsache hervorzurufen. **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/genehmigungspflicht-darf-der-mieter-ein-katzennetz-am-balkon-anbringen/) **Published:** Juli 30, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon der Mietwohnung zählt zum vertragsgemäßen, genehmigungsfreien Gebrauch der Wohnung. Das gilt nach... **Content:** Der Mieter durfte laut Wohnraummietvertrag eine Katze halten. Der Vermieter verweigerte aber seine Zustimmung zum Anbringen eines Katzennetzes am Balkon, das die Katze vor Stürzen schützen sollte. Der Mieter meinte, dies sei nicht gerechtfertigt, da der Vermieter Katzennetze an elf anderen Balkonen des Hauses, deren Wohnungen ihm ebenfalls gehören, bereits seit Längerem dulde. Der Vermieter beruft sich auf den Mietvertrag, wonach seine vorherige schriftliche Zustimmung für Anbauten und Installationen erforderlich ist. Das AG sieht einen Anspruch des Mieters als gegeben an. Die Katzenhaltung in der Wohnung sei durch den Mietvertrag gestattet und zähle daher zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Auch das Anbringen eines Netzes, mit dem es der Katze ermöglicht wird, an die frische Luft zu gelangen, ohne die Nachbarn zu stören oder Singvögel zu jagen, zähle zu diesem genehmigten Gebrauch. Die im Vertrag geregelte vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters für Anbauten sowie Installationen stehe dem nicht entgegen. Da das Netz unstreitig ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert werden soll und unstreitig an weiteren elf Balkonen Netze vorhanden seien, sei keine erhebliche optische Beeinträchtigung und auch keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung gegeben. Das Argument, dass die anderen Netze ohne Zustimmung des Vermieters angebaut worden seien, deswegen beseitigt werden müssten und daher auch der Mieterin das Anbringen nicht gestattet werden müsse, greife nicht durch, da der Vermieter über einen längeren Zeitraum die Netze an den anderen Balkonen geduldet und damit sein Ermessen dahingehend ausgeübt habe, dass die Katzennetze zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählen. Auch sei zu beachten, dass das Betreten des Balkons der artgerechten Haltung einer Katze zumindest näherkomme als das ausschließliche Halten in der Wohnung. Quelle \| AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.9.2020, 18 C 336/19 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Arbeitsunfähigkeit: Freistellung ist kein Urlaub](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfaehigkeit-freistellung-urlaub/) **Published:** August 4, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Genehmigt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen tariflichen Freistellungstag wegen Schichtarbeit, erfüllt er schon hiermit den Anspruch... **Content:** Genehmigt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen tariflichen Freistellungstag wegen Schichtarbeit, erfüllt er schon hiermit den Anspruch des Arbeitsnehmers. Erkrankt der Arbeitnehmer in diesen Tagen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihn für diese Tage nicht erneut freistellen. Das Risiko einer Erkrankung trägt in diesen Fällen also der Arbeitnehmer. So entschied es jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg. Etwas anderes gilt nur, wenn dies im Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Im hier zugrunde liegenden Tarifvertrag für die bayrische Metall- und Elektroindustrie war dies nicht der Fall. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, mit der Genehmigung des Freistellungstags sei dieser freie Tag „verbraucht“. Eine Arbeitsunfähigkeit falle in das Risiko der Arbeitnehmerin. Hiermit hat er sich auf ganzer Linie durchgesetzt. Das LAG hielt Freistellungstag und Urlaub also für nicht miteinander vergleichbar. Es hat aber wegen der sog. grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Private Krankenversicherung: Kostenübernahme für Sport- und Schwimmprothesen möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/private-krankenversicherung-kostenuebernahme-fuer-sport-und-schwimmprothesen-moeglich/) **Published:** August 2, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Hat der Versicherungsnehmer bei einem Verkehrsunfall einen Unterschenkel verloren, kann er ggf. von seinem privaten Krankenversicherer die Ü... **Content:** Hat der Versicherungsnehmer bei einem Verkehrsunfall einen Unterschenkel verloren, kann er ggf. von seinem privaten Krankenversicherer die Übernahme der Kosten für Sport- und Schwimmprothesen verlangen. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hin. Das OLG argumentierte dabei folgendermaßen: Wenn für die Erstattungsfähigkeit eines Hilfsmittels gefordert ist, dass es eine körperliche Beeinträchtigung unmittelbar mildert oder ausgleicht, wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer annehmen, dass eine Erstattungsfähigkeit gegeben ist, wenn das Hilfsmittel dazu geeignet ist, seine normalen (gesunden) Körperfunktionen wiederherzustellen oder sich dem jedenfalls anzunähern. Zu der gewöhnlichen Funktion eines Unterschenkels gehört es auch, damit zu laufen und zu springen oder zu schwimmen und Bewegungsspiele auszuüben. Derlei Betätigung ist Ausdruck normaler, zulässiger und weit verbreiteter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb sind Hilfsmittel zu erstatten, die diese Funktionen wiederherstellen. Will ein Versicherer Hilfsmittel für etwas so weit Verbreitetes, wie den Sport, ausschließen oder begrenzen, ist dies eindeutig in den Versicherungsbedingungen zum Ausdruck zu bringen. **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Unberechtigte Gebühren: Keine Kontoführungskosten für Inkassounternehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unberechtigte-gebuehren-keine-kontofuehrungskosten-fuer-inkassounternehmen/) **Published:** August 9, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Inkassounternehmen sind nicht berechtigt, den Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber interne Kontoführungskosten in Rechnung zu stellen. Di... **Content:** Inkassounternehmen sind nicht berechtigt, den Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber interne Kontoführungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit der Geltendmachung titulierter als auch nicht titulierter Forderungen. So hat es jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße entschieden. Ein Inkassounternehmen, das pro Jahr mehrere hunderttausend Verfahren bearbeitet, hatte den Schuldnern „Kontoführungskosten“ für das Führen eines internen „Schuldnerkontos“ berechnet. Dies, so das VG, sei interne Büroorganisation und damit die eigene Sache des Inkassounternehmens. Es gebe keine Rechtsgrundlage, hierfür Gebühren zu erheben. **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Abstammungsrecht: Elternstellung gleichgeschlechtlicher Partner](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abstammungsrecht-elternstellung-gleichgeschlechtlicher-partner/) **Published:** August 6, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hält die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1592 BGB) für verf... **Content:** Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hält die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1592 BGB) für verfassungswidrig. Danach kann die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter die Rechte und Pflichten des zweiten Elternteils nicht von Gesetzes wegen mit der Geburt des Kindes, sondern allenfalls über eine Adoption erlangen. Das OLG legt das Verfahren daher dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung dieser verfassungsrechtlichen Frage vor. **Sachverhalt** Die Antragstellerinnen dieses Verfahrens leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und sind inzwischen verheiratet. Eine der beiden Partnerinnen wurde mittels einer grundsätzlich anonymen Keimzellenspende schwanger. Die andere Partnerin erkannte vor der Geburt des Kindes in einer notariell beurkundeten Erklärung an, „Mit-Mutter“ zu sein. Sie bekräftigte dort, „dass sie unbedingt, uneingeschränkt und von Geburt an die Eltern-Verantwortung für das Kind (…) übernehmen“ wolle. Die Erklärung diene der Absicherung des Kindes. **„Mit-Mutterschaft“** Nach der Geburt lehnten das zuständige Standesamt und das Amtsgericht (AG) Hildesheim es unter Verweis auf die geltende Rechtslage ab, diese „Mit-Mutterschaft“ festzustellen. Hiergegen haben sich die Antragstellerinnen mit der Beschwerde an das OLG gewandt. Sie wollen damit erreichen, dass die Ehefrau der Mutter als „Mit-Mutter“ rechtlich anerkannt wird. Das OLG hat zunächst darauf hingewiesen, dass diese begehrte Feststellung nach der geltenden Gesetzeslage nicht getroffen werden kann. Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. **Gesetzgeber hat abstammungsrechtliche Fragen nicht geregelt** Auf die Ehefrau der Mutter können diese Grundsätze trotz der zwischenzeitlich erfolgten Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen nicht übertragen werden. Diese Regelung basiere gemeinsam mit der Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung vielmehr auf der grundlegenden gesetzlichen Wertung, dass der rechtliche Vater mit dem Kind genetisch verwandt ist. Diese genetische Verwandtschaft fehlt der „Mit-Mutter“. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen, mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe auch die abstammungsrechtlichen Fragen neu zu regeln. An diese Entscheidung seien die Gerichte gebunden und dürften sie nicht durch ihre eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen ersetzen. Insoweit stimmt das OLG mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) überein, der kürzlich in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, dass die Ehefrau der Mutter nicht mit der Geburt des Kindes dessen Mit-Elternteil wird. **Rechte und Pflichten von Eltern** Im Gegensatz zu der Auffassung des BGH geht das OLG Celle aber davon aus, dass die fehlende gesetzliche Regelung einer „Mit-Mutterschaft“ die mit der Mutter verheiratete Antragstellerin in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht verletzt. Denn nach dem Grundgesetz ist „die Pflege und Erziehung der Kinder (…) das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Diese Verpflichtung beruht nach der Rechtsprechung des BVerfG darauf, dass die Eltern dem Kind das Leben gegeben haben und ihm sozial und familiär verbunden sind. Nach Auffassung des OLG folgen aus diesen Gesichtspunkten nicht nur die Rechte und Pflichten leiblicher Eltern, sondern – in Fällen der Zeugung des Kindes im Wege einer anonymen Keimzellenspende – auch die Berechtigung und Verpflichtung der Partnerin der Mutter. Auch diese wolle im Einverständnis mit der Mutter für das aus der künstlichen Befruchtung hervorgehende Kind dauerhaft und unauflöslich Verantwortung übernehmen. Der gemeinsame Entschluss beider Partnerinnen sei in diesen Fällen die Voraussetzung dafür, dass neues Leben entstehe. Der hierdurch gegenüber dem Kind begründeten Verpflichtung folge zugleich das Recht, die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen zu können. Die Spender der Keimzelle brächten durch die anonyme Spende demgegenüber zum Ausdruck, diese Elternstellung gerade nicht einnehmen zu wollen. **Grundrecht des Kindes** Aus denselben Gründen ist nach Auffassung des OLG u.a. auch das Grundrecht des betroffenen Kindes auf Gewährleistung von Pflege und Erziehung durch seine Eltern verletzt. Das OLG sah hiernach eine verfassungsrechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers, die Elternstellung für solche „Mit-Eltern“ gesetzlich zu begründen und näher auszugestalten. Er weist abschließend darauf hin, dass sich vergleichbare Fragen auch im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe von zwei Männern stellen, die in dem vorliegenden Verfahren aber nicht zu bewerten sind. **Bundesverfassungsgericht wird entscheiden** Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Beurteilung war das OLG verpflichtet, das Verfahren auszusetzen und dem BVerfG zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit vorzulegen. Quelle \| OLG Celle, Beschluss und PM vom 24.3.2021, 21 UF 146/20 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Antrag auf Teilzeitbeschäftigung: Teilzeitanspruch kann während der Elternzeit mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/antrag-auf-teilzeitbeschaeftigung-teilzeitanspruch-kann-waehrend-der-elternzeit-mittels-einstweiliger-verfuegung-durchgesetzt-werden/) **Published:** September 6, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung sichern. **Content:** Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung sichern. So sieht es das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. **Das war geschehen** Die Klägerin befand sich nach der Geburt ihres Kindes seit dem 20.6.2020 in Elternzeit, die am 24.4.2022 enden soll. Sie beantragte am 19.2.2021 ab dem 1.5.2021 ihre Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit bis zum 24.4.2022 im Umfang von 30 Wochenstunden. Diesen Antrag lehnte die Beklagte ab. Begründung: Es fehle an Beschäftigungsmöglichkeiten. **So sah es das Landesarbeitsgericht** Das LAG gab dem Antrag statt: Die Klägerin habe die Voraussetzungen für den Anspruch glaubhaft gemacht, die Arbeitszeit während der Elternzeit zu verringern. Der Arbeitgeber könne zwar dem Anspruch entgegentreten, etwa durch den Hinweis auf dringende betriebliche Gründe. Diese muss er aber ebenfalls glaubhaft machen. Dafür genüge es nicht, bloß zu behaupten, es bestehe keine Beschäftigungsmöglichkeit. Es seien vielmehr die zugrunde liegenden Tatsachen zu bezeichnen. Das LAG sah auch einen sog. Verfügungsgrund als gegeben an. Regelmäßig komme als Verfügungsgrund nur ein konkretes ideelles Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung in Betracht. Dieses habe die Klägerin vorliegend glaubhaft gemacht. Sie müsse bei weiterer Abwesenheit befürchten, dass andere Arbeitnehmer – und nicht sie – gefördert würden. Sie könne auf das „Abstellgleis“ geraten. Seien die Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung gegeben, müsse der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der von ihm angestrebten Stundenzahl beschäftigen. Eine zeitliche Begrenzung der Beschäftigung, z. B. „bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts in der Hauptsache“ sei nicht vorzunehmen. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben. Quelle \| LAG Köln, Beschluss vom 4.6.2021, 5 Ta 71/21, PM 5/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Nach Abmahnung: Fristlose Kündigung trotz „Rotzlappenbefreiung“ wirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nach-abmahnung-fristlose-kuendigung-trotz-rotzlappenbefreiung-wirksam/) **Published:** September 3, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Da ein Servicetechniker den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen wollte, hat das ArbG Köln eine außerordentliche Kündigung für wirksam befunden. **Content:** Ein Servicetechniker hatte einen Mund-Nasen-Schutz nicht getragen, obwohl der Arbeitgeber dies angeordnet hatte. Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat die außerordentliche Kündigung für wirksam befunden, die der Arbeitgeber nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hatte. **Das war geschehen** Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemie wies der Beklagte alle Servicetechniker an, bei Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der Kläger, einen Serviceauftrag bei einem Kunden durchzuführen, der auf das Tragen einer Maske bestand. Der Kläger reichte bei der Arbeitgeberin ein auf Blankopapier ausgestelltes ärztliches Attest unter dem Betreff „Rotzlappenbefreiung“ ein. Dort heißt es, dass es für den Kläger „aus medizinischen Gründen unzumutbar ist, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der SARS-COV-2 Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu tragen“. Daraufhin erteilte die Arbeitgeberin dem Kläger die Weisung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sie erkenne das Attest mangels konkreter nachvollziehbarer Angaben nicht an, werde aber die Kosten für den medizinischen Mund-Nasen-Schutz übernehmen. Der Kläger lehnte den Serviceauftrag weiter ab. Die Arbeitgeberin mahnte ihn zunächst ab. Unbeeindruckt teilte der Kläger mit, er werde den Einsatz auch künftig nur durchführen, wenn er keine Maske tragen müsse. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin ihm. **Die Argumente des Arbeitsgerichts** Das ArbG Köln hat dessen Kündigungsschutzklage abgewiesen. Mit seiner beharrlichen Weigerung, den angeordneten und vom Kunden verlangten Mund-Nasen-Schutz zu tragen, habe der Kläger wiederholt gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Das Attest rechtfertige das Verhalten des Klägers nicht: Denn zum einen sei das Attest nicht aktuell gewesen. Zum anderen sei es ohne konkrete Diagnose eines Krankheitsbilds nicht aussagekräftig, um zu rechtfertigen, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sei. Schließlich bestünden Zweifel an der Ernsthaftigkeit der vom Kläger behaupteten medizinischen Einschränkungen. Denn er habe den Mund-Nasen-Schutz als „Rotzlappen“ bezeichnet und sei dem Angebot einer betriebsärztlichen Untersuchung nicht nachgekommen. Gegen das Urteil ist die Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Köln möglich. Quelle \| ArbG Köln, Urteil vom 17.6.2021, 12 Ca 450/21, PM 3/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Teilweiser Sorgerechtsentzug: Eltern verweigern ihren Kindern beharrlich den Besuch staatlich anerkannter Schulen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilweiser-sorgerechtsentzug-eltern-verweigern-ihren-kindern-beharrlich-den-besuch-staatlich-anerkannter-schulen/) **Published:** September 8, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Eltern kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn sie sich der Beschulung ihrer Kinder auf einer staatlich anerkannten Schule verweigern. **Content:** Eltern kann das Sorgerecht für ihre Kinder teilweise für den Bereich schulischer Angelegenheiten entzogen werden, wenn sie sich der Beschulung ihrer Kinder auf einer staatlich anerkannten Schule beharrlich verweigern und für ihre Kinder deshalb die Gefahr besteht, weder das erforderliche Wissen noch die erforderlichen Sozialkompetenzen erlernen zu können. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. **Sachverhalt und Verfahrensgang** Die Eltern von sieben Kindern gehören einer freikirchlichen Gemeinde an. Sie sehen sich aufgrund ihres Glaubens verpflichtet, ihre Kinder von Einflüssen fernzuhalten, die den Geboten Gottes zuwiderlaufen. Die Mutter der Kinder beschult deshalb ihre beiden ältesten Kinder (8 und 7 Jahre alt) nach dem Konzept einer „Freien Christlichen Schule“ zu Hause. Die Landesschulbehörde hatte 2019 einen Antrag abgelehnt, die Kinder von der Schulpflicht zu befreien. Die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts steht insoweit noch aus. Der Vater der Kinder wurde bereits in 15 Verfahren zu Bußgeldern verurteilt, weil er gegen die Schulpflicht verstoßen hatte. Das Amtsgericht (AG) hatte keine familiengerichtlichen Maßnahmen ergriffen. Denn die Kinder wiesen weder Defizite beim Wissensstand auf noch seien solche in den Sozialkompetenzen zu erkennen. **Die Entscheidung des Oberlandesgerichts** Dem ist das OLG nicht gefolgt. Es hat den Eltern das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten entzogen. Darüber hinaus hat es das Jugendamt als sog. Ergänzungspfleger bestellt. So kann dieses nun statt der Eltern die Entscheidungen im Hinblick auf den Schulbesuch treffen. Das Jugendamt kann notfalls sogar erzwingen, dass die Kinder für den Schulbesuch herausgegeben werden. In Fällen, in denen das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden, muss das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen treffen. Das hat das OLG hier gesehen: Denn den Eltern gelinge nicht, die Kinder ausreichend mit Wissen zu versorgen und sie so auf spätere Prüfungen und die Berufsausbildung vorzubereiten. Sie konnten nicht einmal das Konzept ihrer Beschulung nachvollziehbar beschreiben. Des Weiteren unterrichtet die Mutter die Kinder nur wenige Stunden am Tag und dies überwiegend auch neben der Betreuung der weiteren fünf Geschwister. Zwar erhalte sie von einer „Freien Christlichen Schule“ eine gewisse Unterstützung. Die Kinder wären aber höchstwahrscheinlich so nicht in der Lage, einen staatlich anerkannten Schulabschluss zu erwerben. **Soziale Kompetenzen** Das OLG betont: Die Kinder können so keine sozialen Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichten, sich mit andersgläubigen Menschen auseinanderzusetzen und sich in einer Umgebung durchzusetzen und zu integrieren, in der die Mehrheit der Menschen nicht entsprechend den Glaubensvorstellungen der Familie leben. Denn sie wachsen ohne jeden Kontakt mit gleichaltrigen Kindern außerhalb ihrer Gemeinde auf. Zugang zu Computern oder Fernsehen fehle. Damit können sie auch nicht indirekt am sozialen Leben außerhalb der Gemeinde teilnehmen. **Glaubensfreiheit vs. Schutzbedürfnis** Das OLG hat bei seiner Entscheidung die grundgesetzlich verbürgte Glaubensfreiheit und das Erziehungsrecht berücksichtigt. Es erkennt die Aufgabe und das Recht der Eltern an, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten. Dennoch sei seine Entscheidung erforderlich und verhältnismäßig, um die Kinder zu schützen. Zwar werden die Kinder bei einem Schulbesuch u. a. mit der Evolutionstheorie, der Sexualkunde und der Gleichberechtigung von Mann und Frau konfrontiert, was die Eltern hier im Hinblick auf ihre Glaubensüberzeugungen verhindern wollen. Allein durch die Behandlung dieser Unterrichtsstoffe sind die Eltern aber nicht daran gehindert, ihre Kinder in Glaubensfragen nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Quelle \| OLG Celle, Beschluss vom 2.6.2021, 21 UF 205/20, PM vom 25.6.2021 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Umgangsrecht: Auch für Großeltern gilt: Das Kindeswohl ist immer im Blick](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgangsrecht-auch-fuer-grosseltern-gilt-das-kindeswohl-ist-immer-im-blick/) **Published:** September 13, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Solang es um das Kindeswohl geht, dürfen sich Großeltern sogar gegen den Willen der Kindeseltern durchsetzen, das gilt schon seit 1998. **Content:** Der Gesetzgeber hat mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz 1998 ein eigenes Umgangsrecht der Großeltern geschaffen, das sie gegebenenfalls auch gegen den Willen der Kindeseltern durchsetzen können. Voraussetzung: Der Umgang dient dem Kindeswohl. Denn allein durch die Verwandtschaft der Großeltern wird ein solches Recht nicht begründet. In einem Konfliktfall muss das Familiengericht dann entscheiden, ob der begehrte Umgang dem Kindeswohl entspricht – wie aktuell in einem Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig. **Ausgangspunkt** Großeltern sind oft an Erziehung und Förderung ihrer Enkelkinder beteiligt. Sie unterstützen die Eltern z. B. bei der Betreuung. Oder sie ermöglichen den Kindern, ihre Wurzeln kennenzulernen und erzählen von ihrer individuellen Lebensgeschichte oder ihren Erfahrungen. Es entstehen über die mit den Eltern und Geschwistern bestehenden Bindungen hinaus viele schützenswerte Sozialbeziehungen. **Das war geschehen** Die Großeltern väterlicherseits forderten von den getrenntlebenden Eltern, einen regelmäßigen Wochenend- und Ferienumgang zuzulassen. Der Vater befürwortete dies zusätzlich zu seinem eigenen Umgang mit den Kindern. Die Mutter sprach sich jedoch dagegen aus. Sie begründete dies u. a. damit, dass die Beziehung zwischen den Großeltern und ihr sehr stark belastet sei. **Die Bewertung des Oberlandesgerichts** Das OLG lehnte ein eigenes Umgangsrecht der Großeltern ab. Es sah Folgendes: Das Verhältnis der Großeltern zu der Mutter war tiefgreifend zerrüttet. Es konnte daher einen Umgang nicht zulassen. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hatte klargestellt: Der Umgang mit den Großeltern dient nicht dem Wohl des Kindes, wenn die Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt gerate oder konkrete Anhaltspunkte dafür beständen, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachteten. So war es auch hier: Die Großeltern hätten sich wiederholt abwertend über die Mutter und ihre Biografie geäußert. Damit nicht genug, hatten sie auch ihre Erziehungseignung infrage gestellt. Ein berechtigter Anlass hatte jedoch nicht bestanden. Die Großeltern hatten etwa die Herkunft der Familie der Mutter aus dem Osten und den Beruf der Großmutter mütterlicherseits als Reinigungskraft thematisiert. Sie selbst waren Akademiker und ein gut situiertes Ehepaar und hielten sich daher als besser geeignet zur Förderung der Kinder. Der o. g. Loyalitätskonflikt war zu befürchten. Die Großeltern hatten im Verfahren eine offenkundig feindselige Haltung gegenüber der Mutter gezeigt. Diese Haltung zielte darauf ab, die Geeignetheit der Mutter zur Erziehung zu entwerten. Quelle \| OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.6.2021, 2 UF 47/21, PM vom 7.7.2021 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Lieferdienst: Fahrradlieferant kann von Arbeitgeber verlangen, dass ihm Fahrrad und Smartphone zur Verfügung gestellt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ein-elektronisches-meldeverfahren-soll-den-gelben-schein-ersetzen-und-arbeitgeber-sowie-arbeitnehmer-entlasten/) **Published:** September 10, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Fahrradkurier klagte, er sei nicht verpflichtet sein eigenes Fahrrad und Smartphone zu verwenden. Das Hessische LAG entschied darüber. **Content:** Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird. Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Smartphone einschließlich des erforderlichen Datenvolumens für die Internetnutzung zu verwenden, wenn er arbeite. Der Kläger hatte mit seiner Klage Erfolg, ebenso ein Kollege, der vom Lieferdienst nur verlangte, ihm für die Auslieferungen ein Smartphone zu stellen. Beide Fahrradlieferanten sind Arbeitnehmer des Lieferdienstes. In ihren Arbeitsverträgen ist bestimmt, dass sie während der Einsätze Ausstattung („Equipment“) des Lieferdienstes benutzen, wofür ein Pfand von 100 Euro einbehalten wird, wie in einem separaten Vertrag geregelt. Zu diesem Equipment gehören weder das Fahrrad noch ein Smartphone. Ein Smartphone ist notwendig, weil die App des Lieferdienstes verwendet werden muss. Die Fahrer sind nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet, nur auf Fahrrädern in verkehrstauglichem Zustand zu fahren. Außerdem können sie – was nicht im Arbeitsvertrag geregelt wurde – je gearbeiteter Stunde ein Guthaben von 0,25 Euro für Fahrradreparaturen bei einem Vertragspartner ihres Arbeitgebers abrufen. Das LAG hat den Fahrradlieferanten im Berufungsverfahren Recht gegeben. Die Klagen waren von dem Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt am Main in erster Instanz abgewiesen worden. Die Arbeitsverträge der Fahrradlieferanten seien als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Die Regelung, dass Fahrrad und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich selbst mitgebracht werden müssten, benachteilige nach der konkreten Vertragsgestaltung die Lieferfahrer unangemessen. Betriebsmittel und deren Kosten seien nach der gesetzlichen Wertung vom Arbeitgeber zu stellen. Er trage auch das Risiko, wenn diese nicht einsatzfähig seien. Damit müsse der Lieferdienst Fahrrad bzw. Smartphone zur Verfügung stellen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) ist zugelassen worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Quelle \| LAG Hessen, Urteil vom 12.3.2021, 14 Sa 306/20, PM vom 24.6.2021 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Verwahrentgelte: Negativzinsen sind zulässig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verwahrentgelte-negativzinsen-sind-zulaessig/) **Published:** September 17, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Regelungen über Negativzinsen oder Verwahrentgelte sind nicht kontrollfähig. So lautet die Auffassung des Landgerichts (LG) Leipzig. **Content:** Die Regelungen über Negativzinsen oder Verwahrentgelte stellen Preisnebenabreden dar, die als solche nicht kontrollfähig sind. Das ist jedenfalls die Auffassung des Landgerichts (LG) Leipzig, das eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen eine Sparkasse abgewiesen hat. Die Sparkasse hatte das Verwahrentgelt nur bei einem Kontowechsel erhoben und die Regelung in eine Anlage “Verwahrentgelt Girokonto“ zum Kontovertrag übernommen und sich unterzeichnen lassen. Damit ist der Streit aber noch nicht zu Ende. Die Verbraucherzentrale hat umgehend die Berufung angekündigt. Es ist zu erwarten, dass der BGH die Frage abschließend wird entscheiden müssen. Es sind gegen verschiedene weitere Banken entsprechende Klagen anhängig. Sollte der BGH die Verwahrentgelte oder Negativzinsen letztlich für unzulässig halten, müssten die Banken diese zurückzahlen. Anders als das LG Leipzig hatte bereits das LG Tübingen entschieden. Quelle \| LG Leipzig, Urteil vom 8.7.2021, 5 O 640/20; LG Tübingen, Urteil vom 25.5.2018, 4 O 225/17 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Krankmeldung: AU-Daten: Elektronische Weiterleitung an Arbeitgeber verschoben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankmeldung-au-daten-elektronische-weiterleitung-an-arbeitgeber-verschoben/) **Published:** September 15, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein elektronisches Meldeverfahren soll den „gelben Schein“ ersetzen und Arbeitgeber & Arbeitnehmer entlasten. Dies soll am 1.7.2022 starten. **Content:** Ein elektronisches Meldeverfahren soll den „gelben Schein“ ersetzen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer entlasten. Der ursprünglich geplante Start wurde jedoch zwischenzeitlich vom 1.1.22 auf den 1.7.22 verschoben. Bis dahin benötigen Arbeitgeber also weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von ihren Arbeitnehmern in Papierform. Die elektronische AU (eAU) soll in zwei Schritten eingeführt werden: Zunächst sollen Ärzte die AU elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. In einem zweiten Schritt leitet die Krankenkasse die eAU an den Arbeitgeber weiter. Quelle \| Information des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), abrufbar unter www.iww.de/s5270 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Mietrückstände: Haftung nach Auszug aus der Ehewohnung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietrueckstaende-haftung-nach-auszug-aus-der-ehewohnung/) **Published:** September 22, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Paare mieten gemeinsam eine Wohnung und unterschreiben beide den Mietvertrag. Aber was passiert, wenn ein Partner auszieht? **Content:** Paare mieten eine gemeinsame Wohnung meistens zu zweit. Beide Partner unterschreiben den Mietvertrag. Sie sind durch den Vertrag gemeinsam berechtigt und verpflichtet. Aber was passiert, wenn ein Partner auszieht? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg beschäftigt. Der Ehemann war im Zuge der Trennung aus der Ehewohnung ausgezogen. Die Ehefrau und die drei − zum Teil volljährigen − Kinder verblieben in der Wohnung. In der Folge kam es zu Mietrückständen. Für diese haften bei einem gemeinsamen Mietvertrag grundsätzlich beide Eheleute. Der Vermieter lehnte es auch ab, den Ehemann aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Der Ehemann verlangte von der Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags. Das lehnte die Ehefrau ab. Sie meinte, dazu nicht verpflichtet zu sein, solange die Ehe noch nicht geschieden sei. Das Amtsgericht (AG) verpflichtete die Ehefrau, der Kündigung zuzustimmen. Nach Ablauf des Trennungsjahrs überwiege das Interesse des Ehemannes, aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu werden. Die Ehefrau legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Das OLG bestätigte die rechtliche Bewertung des AG: Die Ehefrau müsse nach Ablauf des Trennungsjahrs an einer Befreiung des Ehemanns aus der gemeinsamen mietvertraglichen Bindung mitwirken. Dies gelte jedenfalls, wenn – wie hier – der in der Wohnung verbleibende Ehepartner nicht willens oder in der Lage sei, den anderen im Außenverhältnis zum Vermieter von Verpflichtungen freizustellen. Im konkreten Fall zahle der Ehemann bereits die nach seinem Auszug aufgelaufenen Mietschulden ab. Die Ehefrau könne auch nicht mit dem Argument gehört werden, der Ehemann habe die Familie „im Stich gelassen“. Sie habe nach dem Auszug während des Trennungsjahrs Zeit gehabt, sich eine andere, ihren Vermögensverhältnissen angemessene, Wohnung zu suchen. Sie hätte darüber hinaus nach dem Trennungsjahr auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Vor diesem Hintergrund sei die Fortsetzung einer gemeinsamen Haftung für das Mietverhältnis nicht gerechtfertigt, so das OLG. Quelle \| OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.3.2021, 13 UF 2/21, PM Nr. 21/2021 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Abmahnung: Anzeigepflicht für Nebentätigkeit eines Redakteurs](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abmahnung-anzeigepflicht-fuer-nebentaetigkeit-eines-redakteurs/) **Published:** September 20, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Nach einem Beschluss des BAG muss ein Redakteur eines Verlags die durch seine Arbeitstätigkeiten bekannt gewordenen Nachrichten anzeigen. **Content:** Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Nachricht anzeigen muss, soll dem Verlag regelmäßig ermöglichen, zu prüfen, ob seine berechtigten Interessen durch die beabsichtigte Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Anzeigepflicht, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen, so jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG). Der Kläger ist bei der Beklagten als Redakteur der Zeitschrift „W.“ beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Manteltarifvertrag für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften anzuwenden. Danach bedarf ein Redakteur zur anderweitigen Verarbeitung, Verwertung und Weitergabe der ihm bei seiner Tätigkeit für den Verlag bekannt gewordenen Nachricht der schriftlichen Einwilligung des Verlags. Der Arbeitsvertrag der Parteien verlangt anstelle der schriftlichen Einwilligung des Verlags die der Chefredaktion. Im September 2017 nahm der Kläger im Rahmen einer Dienstreise in die USA an der Standorteröffnung eines deutschen Unternehmens teil, um darüber für die Beklagte zu berichten. Der Artikel des Klägers enthielt u. a. die Schilderung eines Vorfalls, der sich während der Eröffnungsveranstaltung am abendlichen Buffet zwischen dem Kläger und der ausrichtenden Unternehmerin im Beisein von Redakteuren anderer Zeitschriften zugetragen hatte. Auf die Erklärung des Klägers, er esse nichts, da er „zu viel Speck über‘m Gürtel“ habe, kniff die Unternehmerin dem Kläger in die Hüfte. Diese Passage wurde von der Redaktion der Zeitschrift „W.“ gestrichen. Im Dezember 2017 fragte der Kläger seinen Chefredakteur, ob der Vorfall nicht doch noch im Rahmen der „#MeToo-Debatte“ veröffentlicht werden könne. Dies lehnte der Chefredakteur ab. Der Ankündigung des Klägers, den Beitrag anderweitig zu publizieren, begegnete der Chefredakteur mit einem Hinweis auf das Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag. Im März 2018 erschien – ohne vorherige Unterrichtung der Beklagten – in der T.-Zeitung ein Beitrag des Klägers mit dem Titel „Ran an den Speck“. Die Beklagte erteilte dem Kläger daraufhin eine Abmahnung, weil er es unterlassen hatte, die schriftliche Einwilligung der Chefredaktion einzuholen. Mit seiner Klage begehrt der Kläger, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Er sah u. a. seine Berufsfreiheit sowie sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit verletzt. Es sei nicht erforderlich gewesen, die Einwilligung der Chefredaktion einzuholen, weil die Beklagte eine Veröffentlichung endgültig abgelehnt habe, um die Unternehmerin zu schützen. Die Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte auch beim BAG keinen Erfolg. Die Beklagte war berechtigt, den Kläger abzumahnen. Die Verpflichtung eines Redakteurs, den Verlag vor der anderweitigen Veröffentlichung einer ihm während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Nachricht um Erlaubnis zu ersuchen, verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen europäisches Konventionsrecht. Im Rahmen der Abwägung der kollidierenden Grundrechtspositionen von Redakteur und Verlag ist zu berücksichtigen, dass Letzterer erst durch die Anzeige der beabsichtigten Nebentätigkeit in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob seine berechtigten Interessen durch die beabsichtigte Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Dahinter muss das Interesse des Arbeitnehmers regelmäßig zurücktreten, die Nachricht ohne vorherige Einbindung des Verlags zu veröffentlichen. Quelle \| BAG, Urteil vom 15.6.2021, 9 AZR 413/19 , PM Nr. 13/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Erholungsurlaub: Anteilige Urlaubskürzung für Zeiten von Kurzarbeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erholungsurlaub-anteilige-urlaubskuerzung-fuer-zeiten-von-kurzarbeit/) **Published:** September 29, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Arbeitgeber ist bei Kurzarbeit nicht berechtigt, den Erholungsurlaub der Arbeitnehmer zu kürzen. So entschied das ArbG Osnabrück. **Content:** Der Arbeitgeber ist bei Kurzarbeit nicht berechtigt, den Erholungsurlaub der hiervon betroffenen Arbeitnehmer anteilig im Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen zu kürzen, wenn keine Kurzarbeit „Null“ zugrunde liegt. So entschied es jetzt das Arbeitsgericht (ArbG) Osnabrück im Fall mehrerer Arbeitnehmer. **Sachverhalt** Mehrere Arbeitnehmer verlangen mit ihrer Klage, Urlaubstage gutzuschreiben, die ihnen für Zeiten von Kurzarbeit im Verhältnis zu ihren Jahresarbeitstagen durch den Arbeitgeber anteilig gekürzt worden sind. Der an einzelnen Tagen durchgeführten Kurzarbeit lagen mehrere nahtlos aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit zugrunde. Die Arbeitszeit der klagenden Parteien war nicht auf „Null“ reduziert worden. Die Betriebsvereinbarungen wurden jeweils erst kurze Zeit vor Beginn der Kurzarbeit zwischen den Betriebspartnern geschlossenen. Die Information der betroffenen Arbeitnehmer erfolgte danach. Dem Arbeitgeber war es nach den Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit gestattet, die Kurzarbeit vorzeitig und kurzfristig mit einer „Ansagefrist“ von zwei Werktagen zu beenden oder zu reduzieren. Die klagenden Parteien sind der Ansicht, dass die durchgeführte Kurzarbeit keinen Einfluss auf ihre Urlaubsansprüche hat. Der Kurzarbeiter habe nicht ähnlich einem Teilzeitbeschäftigten eine vorhersehbare und frei gestaltbare Freizeit durch Kurzarbeit gewonnen, die er nutzen könne, um sich auszuruhen oder Freizeitaktivitäten nachzugehen. **So argumentierte der Arbeitgeber** Die Beklagte stützt sich zur Berechtigung der anteiligen Urlaubskürzung während der Kurzarbeit auf Entscheidungen des EuGH und des BAG über entsprechende Urlaubskürzungen gegenüber Teilzeitbeschäftigten und bei Gewährung eines Sabbaticals für Arbeitnehmer sowie auf eine obergerichtliche Entscheidung bei Kurzarbeit „Null“. Im Übrigen könne es nicht sein, dass dann, wenn der Betrieb nach Ende der Kurzarbeit durch die Arbeitnehmer, die ihren vollen Jahresurlaub nehmen könnten, nach Wiederanlaufen nach der Kurzarbeit dadurch blockiert würde. **Arbeitsgericht: Rechtswidrige Kürzung ist zurückzunehmen** Das ArbG hat den Klagen vollumfänglich stattgegeben und den Arbeitgeber verpflichtet, den gekürzten Urlaubsanteil dem Urlaubskonto der klagenden Arbeitnehmer gutzuschreiben. Die anteilige Kürzung ist rechtwidrig. Unabhängig davon, dass Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz für das Bestehen des Arbeitsverhältnisses als solches unabhängig von der Erbringung einer konkreten Arbeitsleistung gewährt wird, kann vorliegend nicht von einem zur anteiligen Urlaubskürzung berechtigenden Ruhen des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Kurzarbeit gesprochen werden. Bei einer Kurzarbeit-Vereinbarung, bei der die Arbeitszeit nicht auf „Null“ für diesen Zeitraum herabgesetzt wird, besteht keine vergleichbare Gesetzeslage zum Teilzeitrecht oder sonstigen andauernden Unterbrechungen der gegenseitigen Leistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis, wie bei einem „Sabbatical“. Vielmehr zeigt die vergleichbare Lage zu sonstigen Ruhenstatbeständen im Arbeitsverhältnis, z.B. bei Elternzeit, dass hierfür anteilige Urlaubskürzung gesetzlich möglich ist. In Kenntnis dessen hätte der Gesetzgeber auch bei Kurzarbeit anteilige Urlaubskürzungen statuieren können. Dies hat der Gesetzgeber nicht nur unterlassen, sondern nach dem Bundesurlaubsgesetz gerade zum Ausdruck gebracht, dass Kurzarbeit nicht zur Verdienstschmälerung betreffend Urlaubsentgelt dienen soll. **Es lag keine Kurzarbeit „Null“ vor** Wegen der Durchführung von Kurzarbeit nur an einzelnen Tagen (statt Kurzarbeit „Null“) sowie der kurzfristigen Einführung als auch der vorliegenden Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung oder Reduzierung der durchgeführten Kurzarbeit mit einer Ansagefrist von zwei Werktagen sieht das ArbG es als verfehlt an, einer derartigen Kurzarbeit die gleiche Rechtswirkung zuzusprechen, wie bei einem länger andauernden Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Es kann weder davon gesprochen werden, dass bei derartiger Kurzarbeit Arbeitnehmer ihren Erholungsurlaub bereits anteilig quasi realisiert haben. Es ist auch unerheblich, dass Arbeitnehmer nach Ende der Kurzarbeit ihre restlichen Urlaubsansprüche nehmen können. Dies liegt in der Natur der Sache. Eine etwaige dadurch einhergehende Betriebsblockade erscheint nicht nur im Hinblick auf die sonstigen Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer als Spekulation und ohne Belang. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht (LG) wurde wegen der Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Quelle \| ArbG Osnabrück, PM vom 10.6.2021 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Mietmangel: Vermieter sollten keine Informationsblätter zum richtigen Lüften herausgeben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietmangel-vermieter-sollten-keine-informationsblaetter-zum-richtigen-lueften-herausgeben/) **Published:** September 27, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Fehlerhafte Informationen über das Lüftungsverhalten sieht das Landsgericht (LG) Berlin als einen Mietmangel an. **Content:** Ein Mietmangel liegt auch vor, wenn sich Schimmel in der Wohnung nicht baubedingt bildet, sondern weil der Vermieter fehlerhaft über Lüftungsverhalten informiert. So sieht es das Landgericht (LG) Berlin. Der Vermieter hatte der Mieterin ein Informationsblatt „zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung“ ausgehändigt. Danach komme Feuchtigkeit fast immer von innen und müsse durch ausreichendes Lüften regelmäßig aus der Wohnung abgeführt werden. Die Mieterin beanstandete, dass sich im Sommer Schimmel gebildet hatte, und verlangte vom Vermieter, ein Viertel der gezahlten Miete zurückzuzahlen. Des Weiteren wollte sie ihre Aufwendungen für die Schimmelbeseitigung ersetzt haben. Denn sie habe sich an die Vorgaben des Informationsblatts gehalten. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte fest: Der Schimmelbefall war zwar nicht auf Baumängel zurückzuführen. Das Informationsblatt zum Lüftungsverhalten sei aber falsch. Denn gerade die warme Luft im Sommer führe viel Feuchtigkeit mit sich, die beim Lüften tagsüber an den kälteren Innenwänden kondensiert. Der Sachverständige hielt ein nächtliches Lüften nach Abkühlen der Temperaturen für erforderlich. Dies sei für einen Laien aber nicht erkennbar. Das LG sah den Schaden daher im Verantwortungsbereich des Vermieters und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Quelle \| LG Berlin, Urteil vom 6.4.2021, 67 S 358/20 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Bonuszahlung: Unterlassene Zielvereinbarung kann Schadenersatzanspruch begründen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bonuszahlung-unterlassene-zielvereinbarung-kann-schadenersatzanspruch-begruenden/) **Published:** September 24, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ist eine Bonuszahlung vertraglich von einer Zielvereinbarung abhängig, darf der Arbeitgeber bei deren Umsetzung nicht untätig bleiben. **Content:** Ist eine Bonuszahlung nach dem Vertrag von einer Zielvereinbarung abhängig, darf der Arbeitgeber bei deren Umsetzung nicht untätig bleiben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt. Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Pflicht, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz aus. Quelle \| BAG, Urteil vom 7.12.2020, 8 AZR 149/20, Abruf-Nr. 222862 unter www.iww.de **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Wohnungseigentum: Verwalter darf über Versorgungsverträge entscheiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnungseigentum-verwalter-darf-ueber-versorgungsvertraege-entscheiden/) **Published:** Oktober 6, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Verwalter darf, ohne Eigentümerbeschlüsse einzuholen, über den Abschluss eines Versorgungsvertrags aus eigener Befugnis entscheiden. **Content:** Der Verwalter darf über den Abschluss eines Versorgungsvertrags regelmäßig aus eigener Befugnis entscheiden und muss keinen Eigentümerbeschluss einholen. So sieht es das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Die Eigentümer hatten den Verwalter zur Kündigung und zum Abschluss von Versorgungsverträgen ermächtigt. Der Anfechtungskläger meint, der Beschluss sei zu unbestimmt und bringe unkontrollierbare Befugnisse für die Verwaltung mit sich; insbesondere fehle eine finanzielle Obergrenze. Nach Auffassung des LG entspricht der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung. Für den Abschluss und die Kündigung von Versorgungsverträgen sei eine Budgetobergrenze regelmäßig nicht erforderlich. Bei den geringen Preisunterschieden für Strom, Gas etc. und wegen der bei Versorgungsverträgen üblichen kurzen Laufzeiten, sei die Gefahr gering, dass der Verwalter der Gemeinschaft hohe Verbindlichkeiten aufbürdet. Quelle \| LG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.2.2021, 2-13 S 146/19 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Drohen mit Krankschreiben: Nicht immer darf fristlos gekündigt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drohen-mit-krankschreiben-nicht-immer-darf-fristlos-gekuendigt-werden/) **Published:** Oktober 4, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Drohung, sich krankschreiben zu lassen stellt eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht dar, wodurch eine Kündigung erfolgen kann. **Content:** Die Drohung, sich krankschreiben zu lassen, falls die Schichteinteilung nicht wie gewünscht erfolgt, stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Dennoch kann nach Ansicht des LAG die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen. Das ist z. B. der Fall, wenn die Drohung mit der Krankschreibung auf einem innerbetrieblichen Konflikt zwischen Arbeitnehmern beruhte, auf den der Arbeitnehmer bereits mit einer Eigenkündigung reagiert hat, und das Arbeitsverhältnis deshalb in Kürze – wie hier vorliegend in vier Wochen – endet. Quelle \| LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 4.5.2021, 5 Sa 319/20, Abruf-Nr. 222886 unter www.iww.de **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Nachlassverzeichnis: Notar darf sich nicht nur auf Angaben des Erben verlassen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlassverzeichnis-notar-darf-sich-nicht-nur-auf-angaben-des-erben-verlassen/) **Published:** Oktober 1, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufnimmt muss regelmäßig selbstständig die aufzunehmenden Gegenstände und Forderung ermitteln. **Content:** Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufnehmen muss, ist regelmäßig auch verpflichtet, selbstständig die aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen zu ermitteln. Ein Verzeichnis, das sich nur auf die Beurkundung von Angaben des Erben beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. Inwieweit der Notar bei Erstellen eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Durchsicht von Kontounterlagen verpflichtet ist, vor allem, um zu prüfen, ob im Verwendungszweck „Schenkung“ oder eine ähnliche Formulierung gebraucht ist, oder ob er die Kontoauszüge auf Auffälligkeiten überprüfen muss, die für eine Schenkung sprechen, lässt sich nur für den konkreten Einzelfall bestimmen. Im Streitfall ging das dem OLG etwas zu weit. Dass die Anforderungen an den Notar in solchen Fällen durchaus hoch sind, hat das OLG bereits früher entschieden, nämlich zu Nachfragen bei Banken oder Finanzämtern sowie zur Sichtung eines Bankschließfachs. Quelle \| OLG Celle, Beschluss vom 25.3.2021, 6 U 74/20, Abruf-Nr. 222979 unter www.iww.de **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Stellenausschreibung: Kann ein Gendersternchen diskriminierend sein?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stellenausschreibung-kann-ein-gendersternchen-diskriminierend-sein/) **Published:** Oktober 11, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Gerichtlicher Beschluss: Gendersternchen in Stellenausschreibungen diskriminieren mehrgeschlechtlich geborene Menschen nicht. **Content:** Gendergerechte Sprache ist aktuell ein vieldiskutiertes Thema. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein befasste sich mit diesem Fall: Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiert mehrgeschlechtlich geborene Menschen nicht. Anlass des Streits war die Stellenausschreibung einer Gebietskörperschaft, in der mehrere Diplom-Sozialpädagog\*innen, Diplom-Sozialarbeiter\*innen, Diplom-Heilpädagog\*innen gesucht wurden, u. a. mit den Sätzen „Näheres entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Anforderungsprofil einer Fachkraft (m/w/d).“ sowie: „Schwerbehinderte Bewerber\*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.“ Die zweigeschlechtlich geborene schwerbehinderte klagende Partei bewarb sich und erhielt eine Absage. Das Arbeitsgericht (ArbG) Elmshorn sprach ihr aus anderen Gründen eine Entschädigung in Höhe von 2.000 EUR zu. Daraufhin beantragte die klagende Partei für die Berufung Prozesskostenhilfe (PKH), da die Entschädigung höher sein müsse. Das LAG wies den PKH-Antrag wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht zurück. Das Gendersternchen diene einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Ziel sei es, nicht nur Frauen und Männer in der Sprache gleich sichtbar zu machen, sondern auch alle anderen Geschlechter zu symbolisieren und der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter zu dienen. Ob das Gendersternchen den offiziellen deutschen Rechtschreibregeln entspreche, könne dahingestellt bleiben. Dass geschlechtsneutral ausgeschrieben werden sollte, sei im Übrigen auch durch den Zusatz „m/w/d“ deutlich geworden. Damit habe die Verwendung des Begriffs „Bewerber\*innen“ statt „Menschen“ keinen diskriminierenden Charakter. *Quelle \| LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.6.2021, 3 Sa 37 öD/21, Abruf-Nr. 223389 unter* www.iww.de **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Corona-Pandemie: Entgeltfortzahlung trotz Quarantäne?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-entgeltfortzahlung-trotz-quarantaene/) **Published:** Oktober 15, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Auch arbeitsunfähige Arbeitnehmer in Quarantäne haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung laut einem Beschluss des ArbG Aachen. **Content:** Eine gegenüber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer angeordnete Quarantäne schließt dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus. Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen. Der Arbeitnehmer suchte wegen Kopf- und Magenschmerzen einen Arzt auf. Dieser stellte die Arbeitsunfähigkeit fest, führte einen Covid-19-Test durch und meldete dies dem Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ordnete zwar wenige Tage später Quarantäne an, der Covid-19-Test fiel im Nachgang aber negativ aus. Nach Kenntnis der Quarantäneanordnung zog der Arbeitgeber die zunächst an den Arbeitnehmer geleistete Entgeltfortzahlung von der Folgeabrechnung wieder ab und zahlte stattdessen eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz aus. Der Arbeitnehmer kann die sich aus der Rückrechnung ergebende Differenz verlangen. Das ArbG stellte fest: Die Quarantäne schließt den Entgeltfortzahlungsanspruch des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers nicht aus. Es sei zwar richtig, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch die Arbeitsunfähigkeit als einzige Ursache für den Wegfall des Arbeitsentgeltanspruchs voraussetze. Diese Voraussetzung liege hier aber vor, da der Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Kopf- und Magenschmerzen attestiert habe. Demgegenüber bestehe der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz gerade nicht für arbeitsunfähig Kranke, sondern nur für Ausscheider, Ansteckungs- und Krankheitsverdächtige. Nur bei den Genannten müsse auf das Infektionsschutzgesetz zurückgegriffen werden. *Quelle \| ArbG Aachen, Urteil vom 30.3.2021, 1 Ca 3196/20, Abruf-Nr. 223819 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Familienrecht: Umgangsrecht des leiblichen Vaters bei privater Samenspende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familienrecht-umgangsrecht-des-leiblichen-vaters-bei-privater-samenspende/) **Published:** Oktober 13, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Private Samenspender haben auch ein Umgangsrecht, wenn das Kind der Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter eingewilligt hat. (BGH) **Content:** Ein Umgangsrecht kann dem leiblichen Vater auch im Fall der sogenannten privaten Samenspende zustehen, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. **Sachverhalt** Die Mutter des mittels einer sogenannten privaten Samenspende des Antragstellers gezeugten und im August 2013 geborenen Kindes lebt in eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Lebenspartnerin. Die Lebenspartnerin adoptierte das Kind 2014 mit Einwilligung des Antragstellers im Wege der sog. Stiefkindadoption. Der Antragsteller hatte zunächst bis 2018 Umgangskontakte mit dem Kind, die entweder im Haushalt der (rechtlichen) Eltern stattfanden oder die außerhalb von einer von ihnen begleitet wurden. Das Kind hat Kenntnis von der leiblichen Vaterschaft des Antragstellers. Im Sommer 2018 äußerte er gegenüber den Eltern den Wunsch, Umgang mit dem Kind in seiner häuslichen Umgebung und für einen längeren Zeitraum zu haben, was diese ablehnten. Nach zwei weiteren Treffen brach der persönliche Kontakt des Antragstellers zu dem Kind ab. **Leiblicher Vater möchte Umgangsrecht** Der Antragsteller hat eine Umgangsregelung dahin beantragt, dass er das Kind 14-tägig dienstags um 13:30 Uhr aus der Kindertageseinrichtung abholt und es um 18:00 Uhr seinen Eltern übergibt. **Prozessverlauf** Das Amtsgericht (AG) hat den Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers ist vom Beschwerdegericht zurückgewiesen worden, weil für ein Umgangsrecht keine Rechtsgrundlage bestehe. Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers hat der BGH den Beschluss des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. **Sozial-familiäre Beziehung muss vorliegen** Zwar ist ein direktes Umgangsrecht nicht gegeben, weil dieses nur rechtlichen Eltern zusteht und damit für den Antragsteller als nur leiblichem Vater ausscheidet. Auch ein Anspruch aus dem sog. Umgangsrecht von engen Bezugspersonen besteht nicht. Hierfür ist erforderlich, dass eine von tatsächlicher Verantwortungsübernahme geprägte sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind begründet wurde, welche im vorliegenden Fall aber aufgrund der zeitlichen Begrenzung der stets von den Eltern begleiteten Kontakte nicht gegeben war. **Kindeswohl im Mittelpunkt** Dagegen ist ein Anspruch nach dem sog. Umgangsrecht des leiblichen Vaters grundsätzlich möglich. Danach hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Dass das Kind mithilfe einer sogenannten privaten Samenspende gezeugt worden ist, hindert die Anspruchsberechtigung des Erzeugers und die Zulässigkeit des Antrags nicht, zumal dem privaten Samenspender im Unterschied zur „offiziellen Samenspende“ bei ärztlich unterstützter Befruchtung auch die Feststellung seiner Vaterschaft nicht kraft Gesetzes versperrt wäre. **Adoption schließt Umgangsrecht nicht aus** Auch die Adoption schließt das Umgangsrecht nicht aus. Insofern besteht kein sachlicher Unterschied zwischen einer Stiefkindadoption durch den Ehemann der Mutter und der – vom Gesetz nicht ausdrücklich berücksichtigten – durch Adoption begründeten Elternschaft der Lebenspartnerin oder Ehefrau der Mutter. Dass der Antragsteller in die Adoption eingewilligt hatte, steht dem Umgangsrecht ebenfalls nicht entgegen. Die Einwilligung des leiblichen Vaters in die Adoption schließt das Umgangsrecht vielmehr nur aus, wenn darin gleichzeitig ein Verzicht auf das Umgangsrecht zu erblicken ist. Daran fehlt es jedenfalls, wenn das Kind nach Absprache der Beteiligten den leiblichen Vater kennenlernen und Kontakt zu ihm haben sollte. **Kindeswohl entscheidend** Dies steht auch im Einklang mit adoptionsrechtlichen Wertungen. Denn das Adoptionsrecht sieht für die sog. offene oder halboffene Adoption zunehmend auch die Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen Kind und Herkunftsfamilie vor. Ob und in welchem Umfang ein Umgang zu regeln ist, beurteilt sich daher vornehmlich danach, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und inwiefern der Umgang dem Kindeswohl dient. Dabei muss der leibliche Vater das Erziehungsrecht der rechtlichen Eltern respektieren, ohne dass dieses die Eltern zur Verweigerung des Umgangs berechtigt. **Kind darf sich äußern** Das Beschwerdegericht muss nach Zurückverweisung des Verfahrens jetzt prüfen, ob und inwiefern der Umgang im vorliegenden Fall dem Kindeswohl dient, und hierfür auch das inzwischen siebenjährige Kind persönlich anhören. *Quelle \| BGH, Beschluss vom 16.6.2021, XII ZB 58/20, Abruf-Nr. 223671 unter www.iww.de* **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Berechnung der Urlaubsabgeltung: Ende eines Arbeitsverhältnisses nach längerer Zeit unverschuldeter Arbeitsversäumnis](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/berechnung-der-urlaubsabgeltung-ende-eines-arbeitsverhaeltnisses-nach-laengerer-zeit-unverschuldeter-arbeitsversaeumnis/) **Published:** Oktober 20, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** LAG Thüringen: So wird die Höhe der Urlaubsabgeltung nach Ende des Arbeitsverhältnisses durch ein unverschuldetes Arbeitsversäumis bestimmt. **Content:** Endet ein Arbeitsverhältnis nach längerer Zeit unverschuldeter Arbeitsversäumnis, stellt sich die Frage, wie die Höhe einer Urlaubsabgeltung zu berechnen ist. Diese Frage hat nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen beantwortet. Danach bestimmt sich die Höhe nach dem Verdienst der letzten 13 Wochen des Arbeitsverhältnisses, für die ein Anspruch auf Vergütung bestand. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt: Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Dazu weist das LAG darauf hin, dass eine Arbeitsversäumnis erst verschuldet ist, wenn ein grober Verstoß gegen Verhaltenspflichten vorliegt, deren Einhaltung von jedem verständigen Menschen im eigenen Interesse, sich selbst nicht zu schädigen, erwartet werden kann. *Quelle \| LAG Thüringen, Urteil vom 28.4.2021, 6 Sa 304/18, Abruf-Nr. 223684 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Mietverhältnis: Beschimpfung rechtfertigt nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietverhaeltnis-beschimpfung-rechtfertigt-nicht-ohne-weiteres-eine-fristlose-kuendigung/) **Published:** Oktober 18, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wer seinen Hausverwalter einmalig mit "fuck you" beschimpft, muss laut dem AG Berlin-Köpenick keine außerordentliche Kündigung befürchten. **Content:** Die einmalig gegenüber einem Hausverwalter geäußerten Worte „fuck you“ unter Berücksichtigung der angespannten Situation während eines Räumungsrechtsstreits begründen keine außerordentliche Kündigung. Es handelt sich um eine – jugendsprachlich verbreitete – Unmutsäußerung, die nicht derart schwerwiegend und ehrverletzend ist, dass sie die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses begründet. So sieht es jedenfalls das Amtsgericht (AG) Berlin-Köpenick. Beleidigungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dann ist aber grundsätzlich zunächst eine Abmahnung erforderlich. Ein erstmaliger Vorfall berechtigt also nur zur fristlosen Kündigung, wenn die Beleidigung als so schwerwiegend anzusehen ist, dass eine Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich ist. Wenn der „Beleidigte“ die Beleidigung gar nicht als solche versteht, sind die Kündigungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Hier hatte der Hausverwalter gesagt, dass es sich bei „fuck you“ um „keine guten Worte“ handle. Das reichte nicht aus, um eine Beleidigung ihm gegenüber anzunehmen. *Quelle \| AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 6.10.2020, 3 C 201/19, Abruf-Nr. 223836 unter www.iww.de* **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Wir trauern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wir-trauern/) **Published:** Oktober 23, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wir trauern um unseren Senior Partner Prof. Dr. jur. Ulrich Hammer. Er verstarb unerwartet am Samstag, den 16. Oktober 2021. **Content:** Wir trauern um unseren Senior Partner Prof. Dr. jur. Ulrich Hammer. Er verstarb unerwartet am Samstag, den 16. Oktober 2021. Er war ein wichtiger Grund dafür, dass wir mehr sind als ein Kanzleiteam. Die Trauerfeier findet am 30.10.2021 um 10:30 Uhr in der Zwölf-Apostel-Kirche, Zwölf-Apostel-Weg 6, 31139 Hildesheim statt. Wir vermissen Dich und werden Dein Andenken in Ehren halten. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Corona-Pandemie: Behördliche Schließung: Fitnessstudiobeiträge zurückzuzahlen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-behoerdliche-schliessung-fitnessstudiobeitraege-zurueckzuzahlen/) **Published:** Oktober 27, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landgericht Osnabrück klärt die Frage, ob die Zahlung der Fitnessstudiobeiträge während den Corona-bedingten Schließungen rechtens war. **Content:** Viele Sportbegeisterte kennen das: Während der Corona-Pandemie mussten Fitnessstudios zeitweise schließen. Doch sie zogen häufig die Mitgliedsbeiträge einfach weiter ein. War das korrekt? Oder muss der Studiobetreiber die Beiträge erstatten? Das hat nun das Landgericht (LG) Osnabrück geklärt. **Sachverhalt** Der Kläger hatte mit dem beklagten Fitnessstudio einen Mitgliedsvertrag über 24 Monate geschlossen. Aufgrund behördlicher Anordnung schloss das Studio (Beklagte) vom 16.3.2020 bis zum 4.6.2020. Noch während der Schließung kündigte der Kläger seine Mitgliedschaft zum 8.12.2021. **Keine Studionutzung, aber Beträge wurden abgebucht** Ärgerlich: Die Mitgliedsbeiträge zog der Studiobetreiber auch für den Zeitraum weiter ein, in dem er geschlossen hatte. Obwohl der Kläger ihn aufforderte, die Beiträge für den Schließungszeitraum zu erstatten, geschah nichts. **Erste und zweite Instanz: Gelder sind zurückzuzahlen** Das Amtsgericht (AG) Papenburg gab dem Kläger Recht. Es verurteilte das Fitnessstudio, die Beträge zurückzuzahlen. Dagegen legte das Fitnessstudio Berufung ein. Denn die von ihm geschuldete Leistung – Zurverfügungstellung des Studios – könne es jederzeit nachholen. Der Vertrag sei dahingehend anzupassen, dass sich die Vertragslaufzeit um die behördlich angeordnete Schließungszeit verlängere. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg: Das Fitnessstudio muss dem Kläger die Beträge erstatten. **Leistung kann nicht nachgeholt werden** Dem Fitnessstudio sei die geschuldete Leistung aufgrund der Schließung unmöglich geworden, sodass sein Anspruch auf die Monatsbeträge für den Zeitraum der Schließung entfalle. Die geschuldete Leistung könne nicht nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Anpassen des Vertrags bestehe nicht: Der Schließungszeitraum kann nicht an das Ende der Vertragslaufzeit (kostenfrei) angehängt werden. **Beachten Sie \|** Der Gesetzgeber sieht für Miet- und Pachtverhältnisse ausdrücklich eine Anpassung der Verträge für die Zeit der Corona-bedingten Schließung vor. Für Freizeiteinrichtungen sei eine solche Regelung dagegen nicht getroffen worden. Vielmehr sei lediglich eine sog. Gutscheinlösung vorgesehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist zugelassen. *Quelle \| LG Osnabrück, Urteil vom 9.7.2021, 2 S 35/21, PM 29/21 vom 12.7.2021* **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Verdachtskündigung: Auf Vermutungen gestützte Verdächtigungen genügen nicht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verdachtskuendigung-auf-vermutungen-gestuetzte-verdaechtigungen-genuegen-nicht/) **Published:** Oktober 25, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Verdacht auf Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann unter bestimmten Bedingungen Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. **Content:** Der dringende Verdacht einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Der Tatverdacht muss allerdings auch tatsächlich dringend sein. Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern nun hin. Eine Verdachtskündigung kommt in Betracht, wenn gewichtige, auf objektive Tatsachen gestützte Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt hat. Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Verdacht zutrifft. Die Umstände, die ihn begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, das eine Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag. Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus. Der kündigende Arbeitgeber muss darlegen und beweisen, dass ein solcher Kündigungsgrund gegeben ist. Ihn trifft die Darlegungs- und Beweislast auch für die Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen. *Quelle \| LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.5.2021, 2 Sa 269/20, Abruf-Nr. 223497 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Fristlose Kündigung: Grobe Beleidigung des Arbeitgebers ist keine freie Meinungsäußerung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-grobe-beleidigung-des-arbeitgebers-ist-keine-freie-meinungsaeusserung/) **Published:** November 5, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Grobe Beleidigungen gegen den Arbeitgeber oder seine Vertreter stellen laut dem Landesarbeitsgericht Me-Vo Kündigungsgründe dar. **Content:** Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen Kündigungsgründe „an sich“ dar. Der Arbeitnehmer kann sich nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem Grundgesetz (Artikel 5 Abs. 1 GG) berufen. So hat es das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern jetzt entschieden. Es hebt hervor: Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u. a. zur Untergrabung der Position des Vorgesetzten oder Arbeitgebers führen, muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Einer Abmahnung bedarf es etwa nicht, wenn es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich – auch für den Arbeitnehmer erkennbar – ausgeschlossen ist. Das LAG: Es kommt nicht darauf an, ob ein Straftatbestand erfüllt ist. Ausschlaggebend ist allein das Vorliegen einer Pflichtverletzung und die Frage, ob ein Arbeitgeber diese hinzunehmen hat. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz hatte der Arbeitnehmer während einer Weihnachtsfeier in Anwesenheit sämtlicher Mitarbeiter und des Hotelpersonals den Geschäftsführer als „Arschloch“, „Wixer“ und „Pisser“ bezeichnet und ihn mit den Worten „Fick Dich“ beschimpft. Ein tätlicher Angriff des Arbeitnehmers auf den Geschäftsführer sei allein durch das beherzte Eingreifen von Mitarbeitern verhindert worden. *Quelle \| LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.4.2021, 2 Sa 153/20, Abruf-Nr. 223958 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Mietnebenkosten: Kosten für Treppenhausreinigung auf alle Mieter umlegbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietnebenkosten-kosten-fuer-treppenhausreinigung-auf-alle-mieter-umlegbar/) **Published:** November 3, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses dürfen auch auf Mieter umgelegt werden, die nur die Kellertreppe nutzen, so das AG Brandenbur... **Content:** Der Vermieter kann die Kosten der Reinigung des Treppenhauses als Betriebskosten auf alle Wohnungsmieter umlegen, selbst wenn einzelne Mieter nur die Kellertreppe dieses Treppenhauses benutzen. Das hat das Amtsgericht (AG) Brandenburg jetzt entschieden. Wenn die Tätigkeiten des Hausmeisters und/oder Gärtners mangelhaft bzw. nur unzulänglich sind, kann der Vermieter zwar ggf. nicht die vollen Kosten hierfür bei der Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern ansetzen. Dies setzt aber ein Verschulden des Vermieters voraus. Die Beweislast für die Behauptung, dass der Hausmeister/Gärtner seinen dienstvertraglichen Verpflichtungen nur unzureichend bzw. mangelhaft nachgekommen ist, tragen die Mieter. *Quelle \| AG Brandenburg, Urteil vom 27.5.2021, 31 C 295/19* **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Corona-Pandemie: Müssen Urlaubstage bei Quarantäne nachgewährt werden?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-muessen-urlaubstage-bei-quarantaene-nachgewaehrt-werden/) **Published:** November 1, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Beschluss des ArbG Bonn: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Corona-Infektion. **Content:** Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Corona-Infektion. Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn. Die Arbeitnehmerin im Fall des ArbG erhielt für zwei Wochen vom 30.11. bis 12.12.2020 Urlaub. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sie auf behördliche Anordnung vom 27.11. bis zum 7.12.2020 in häusliche Quarantäne. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) lag für diesen Zeitraum nicht vor. Sie verlangte vom Arbeitgeber, ihr fünf Urlaubstage nachzugewähren. Das ArbG wies die Klage ab. Die Voraussetzungen des Bundesurlaubsgesetzes für die Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Arbeitsunfähigkeit lägen nicht vor. Danach würden bei einer Erkrankung während des Urlaubs die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitstage auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden. Die Arbeitnehmerin habe ihre Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen. Eine behördliche Quarantäneanordnung stehe einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleich. Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit obliege allein dem Arzt. Eine Infektion mit dem Coronavirus führe nicht zwingend und unmittelbar zu einer AU. *Quelle \| ArbG Bonn, Urteil vom 7.7.2021, 2 Ca 504/21, Abruf-Nr. 223859 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Baugenehmigung: Vermietung einer Wohnung zur Nutzung durch ständig wechselnde Gäste ist genehmigungspflichtig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baugenehmigung-vermietung-einer-wohnung-zur-nutzung-durch-staendig-wechselnde-gaeste-ist-genehmigungspflichtig/) **Published:** November 12, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wird eine Wohnung zur kurzfristigen Nutzung ständig wechselnder Gäste vermietet, so ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. **Content:** Wird eine Wohnung zur kurzfristigen Nutzung durch ständig wechselnde Gäste (sog. „Boardinghouse“) vermietet, liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Dabei, so das OVG, ist es unerheblich, ob eine kurzfristige Vermietung unmittelbar an ständig wechselnde Gäste oder eine langfristige Vermietung an ein Unternehmen erfolgt, das seinerseits ständig wechselnde Personen dort unterbringt. Es besteht aufgrund der Nutzungsänderung Genehmigungspflicht, weil das öffentliche Baurecht an diese neue gewerbliche Nutzung andere Anforderungen stellt als an eine reine Wohnnutzung. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zusätzlich zu prüfen wäre insbesondere, ob sich die gewerbliche Nutzung mit den Ansprüchen der Nachbarn auf Erhaltung der im reinen Wohngebiet besonders geschützten Wohnruhe verträgt. Ein ständiger Gästewechsel im Tage- oder Wochenrhythmus ist, so das OVG, jedenfalls in einem Mehrfamilienhaus und angesichts der bereits vorliegenden Nachbarbeschwerde kritisch zu betrachten. *Quelle \| OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.7.2021, 1 LA 58/21* **Kategorien:** Baurecht **Schlagwörter:** Baurecht --- ### [Testamentsgestaltung: Testament wirksam trotz nachträglicher Ergänzung um dritten Enkel](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testamentsgestaltung-testament-wirksam-trotz-nachtraeglicher-ergaenzung-um-dritten-enkel/) **Published:** November 10, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, ob eine handschriftliche Ergänzung im Testament wirksam war. **Content:** Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg musste entscheiden, ob eine handschriftliche Ergänzung in einem Testament wirksam war. **Sachverhalt** Die spätere Erblasserin bestimmte in ihrem handschriftlichen Testament ihre beiden Enkelkinder zu ihren Erben. Mehrere Jahre später wurde ein drittes Enkelkind geboren. Daraufhin ergänzte sie ihr Testament – mit abweichender Schriftfarbe –, indem sie nach den ersten beiden namentlich benannten Enkeln die Worte „und G.“ einfügte, ohne den Zusatz mit Datum zu versehen und zu unterschreiben. **Entscheidung des Oberlandesgerichts** Das OLG hat diese Frage jetzt bejaht. Für ein wirksames handschriftliches Testament sei erforderlich, dass es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Dabei sei es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind. Entscheidend sei, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist. Der ergänzte Textteil fügte sich hier nahtlos in den Gesamttext des Testaments ein und wird durch die unterhalb des Textes stehende Unterschrift gedeckt. Damit bestanden für das Gericht an der Wirksamkeit des „Gesamtkonstrukts“ keine Zweifel. *Quelle \| OLG Brandenburg, Urteil vom 31.5.2021, 3 W 53/21, Abruf-Nr. 223606 unter www.iww.de* **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Erholungsurlaub: Quarantänetage werden auf Urlaubsanspruch angerechnet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erholungsurlaub-quarantaenetage-werden-auf-urlaubsanspruch-angerechnet/) **Published:** November 8, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Quarantänetage werden, anders als Krankheitstage, auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster nun entschiede... **Content:** Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. So steht es im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Arbeitgeber zahlt dann Entgelt und nicht etwa Urlaubsentgelt. Was ist aber, wenn sich ein Arbeitnehmer im Urlaub – ohne selbst infiziert zu sein – nur aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person in Quarantäne begeben muss? In diesem Fall gewährt der Arbeitgeber dennoch den – beantragten und genehmigten – Urlaub des Arbeitnehmers. Die Quarantänetage werden also auf den Urlaub angerechnet. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Neumünster entschieden. **Das war geschehen** Die Arbeitgeberin (Beklagte) hatte dem klagenden Arbeitnehmer, wie beantragt, Urlaub für den 23. bis 31.12.20 genehmigt. Danach ordnete das Gesundheitsamt für den Kläger für den Zeitraum vom 21.12.20 bis 4.1.21 Quarantäne an. Die Beklagte zahlte für die beantragte Zeit Urlaubsentgelt und rechnete die Tage auf den Urlaubsanspruch des Klägers an. **So argumentiert der Arbeitnehmer** Der Kläger ist der Auffassung, dass sein Urlaubsanspruch nach wie vor bestehe. Die Arbeitgeberin habe ihm für Dezember 2020 nicht wirksam Urlaub gewährt. Durch die Quarantäne sei die Leistungsfähigkeit des Klägers weggefallen. Deshalb könne die Arbeitgeberin ihm überhaupt keinen Urlaub gewähren. Im Übrigen sei ihm eine frei und selbst gewählte Urlaubsgestaltung gar nicht möglich gewesen. **So argumentiert das Arbeitsgericht** Dieser Argumentation ist das ArbG nicht gefolgt. Das BUrlG (hier § 9) ist nicht auf den Fall der Anordnung einer Quarantäne analog anzuwenden. Bei der Schaffung der Vorschrift war die Unterscheidung zwischen Krankheit und bloßem zu einer Quarantäneanordnung führenden seuchenbezogenen Risiko bereits bekannt. Seinerzeit galt das Bundesseuchengesetz. Der Gesetzgeber hat mit § 9 BurlG eine besondere Situation der Urlaubsstörung herausgegriffen und die anderen Fälle nicht entsprechend geregelt. Es handelt sich um eine nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschrift. Im Übrigen ist eine klare Grenzziehung bei der Frage, wer das Risiko für die Urlaubsstörung trägt, nur möglich und praktikabel, wenn allein auf die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abgestellt wird. Die Berufung ist gesondert zugelassen worden, das Urteil damit noch nicht rechtskräftig. *Quelle \| ArbG Neumünster, Urteil vom 3.8.2021, 3 Ca 362 b/21, PM vom 3.8.2021* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Erbrecht: Gericht stellt hohe Anforderungen an die Entziehung des Pflichtteils](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-gericht-stellt-hohe-anforderungen-an-die-entziehung-des-pflichtteils-1/) **Published:** November 24, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser hohe Hürden überwinden. **Content:** Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden. Der testamentarisch übergangene gesetzliche Erbe hatte eine an seiner Stelle bedachte soziale Einrichtung verklagt. Diese muss ihm nun seinen 50%igen Pflichtteil auszahlen und auch die Verfahrenskosten tragen. **Sachverhalt** Die Eltern des Mannes hatten ihn 1997 in einem notariellen Erbvertrag enterbt und zusätzlich angeordnet, dass ihm der Pflichtteil entzogen werden soll. Als Begründung gaben sie an, dass der Sohn seine Mutter ein Jahr zuvor mehrfach geschlagen und sie hierbei eine Schädelprellung erlitten habe. Diese Pflichtteilsentziehung wollte der Mann nach dem Tod der Mutter nicht akzeptieren und klagte gegen die als Erbin eingesetzte soziale Einrichtung. **Landgericht: unwirksame Pflichtteilsentziehung** Die Klage hatte vollen Erfolg. Nach Ansicht des LG war die Entziehung des Pflichtteils im Erbvertrag bereits aus formalen Gründen unwirksam. Um zu verhindern, dass nachträglich weitere Gründe nachgeschoben werden, müsse das maßgebliche Fehlverhalten des Erben bereits im Testament eindeutig geschildert sein. Hier sei aber gerade nicht festgehalten worden, welche Hintergründe zu der Auseinandersetzung geführt und welche Folgen dies gehabt habe. Da der Streit im Gerichtsverfahren zudem nicht aufgeklärt werden konnte, bleibe es denkbar, dass sich die Körperverletzung bei einem spontanen Streit oder im Affekt zugetragen habe. Dies rechtfertige nicht zwingend eine Pflichtteilsentziehung, denn nur ein schweres Vergehen gegen den Erblasser könne zum Verlust des Pflichtteils führen. Ein solches schweres Vergehen gegen die Mutter hätte der bedachte Verein aber nachweisen müssen. **Hohe Hürden für Pflichtteilsentziehung** Es sei zudem zu vermuten, dass der angebliche Vorfall aus 1996 nicht der Hauptgrund für die Pflichtteilsentziehung gewesen sei. Es sei, so das Gericht, eher davon auszugehen, dass die Eltern mit dem Lebenswandel ihres Sohnes nicht mehr einverstanden gewesen seien. Dies rechtfertige es jedoch nicht, dem Sohn seinen verfassungsrechtlich geschützten Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Erbes zu entziehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. *Quelle \| LG Frankenthal, Urteil vom 11.3.2021, 8 O 308/20, PM vom 22.7.2021* **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Trunkenheitsfahrt: Kündigung bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug des Arbeitnehmers kann unwirksam sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trunkenheitsfahrt-kuendigung-bei-alkoholbedingtem-fuehrerscheinentzug-des-arbeitnehmers-kann-unwirksam-sein/) **Published:** November 22, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ist das Führen eines Kfz eine wesentliche Verpflichtung des Arbeitsvertrags, kann der Führerscheinentzug durch alkoholisiertes Fahren ein Kü... **Content:** Ist das Führen eines Kfz zwar nicht die alleinige, jedoch eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, stellt die alkoholbedingte Entziehung der Fahrerlaubnis einen an sich geeigneten Grund für eine außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung dar. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz klargestellt. Allerdings muss die Kündigung nicht in jedem Fall die richtige Reaktion des Arbeitgebers sein. Das LAG machte insofern deutlich: „Verstößt ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer durch eine Trunkenheitsfahrt außerhalb der Arbeitszeit schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten und erscheint eine Wiederholung als wenig wahrscheinlich, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abmahnung nicht von vorneherein entbehrlich.“ Im Fall des LAG war der Arbeitnehmer als Key-Account-Manager beschäftigt und benötigte das Fahrzeug für Kundenbesuche. Er hatte noch vor Zugang der Kündigung angeboten, die Zeit bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch Beschäftigung eines Fahrers auf eigene Kosten und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu überbrücken. Das LAG hielt dies für den Arbeitgeber zumutbar. Diese Möglichkeit komme als milderes Mittel gegenüber einer Beendigungskündigung in Betracht. *Quelle \| LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.9.2021, 1 Sa 299/20, Abruf-Nr. 225005 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Kinderbetreuung: Eltern bezahlen im Schnitt 1.130 Euro im Jahr](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kinderbetreuung-eltern-bezahlen-im-schnitt-1130-euro-im-jahr/) **Published:** November 17, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Nicht überall in Deutschland ist Kinderbetreuung beitragsfrei, und deshalb für viele Eltern eine Kostenfrage. **Content:** Kinderbetreuung ist längst nicht überall in Deutschland beitragsfrei. Für viele Eltern ist die Fürsorge für ihren Nachwuchs deshalb auch eine Kostenfrage. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1.310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder. Die Ergebnisse sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Diese Angaben beziehen sich auf die 3,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren, deren Eltern 2017 Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Bei den unter 3-Jährigen erklärten Eltern für 29 % der Kinder Betreuungskosten, zu denen auch Ausgaben für Tagesmütter und -väter oder Au-pairs zählten. In den Altersgruppen von 3 bis 5 Jahren waren es gut zwei Drittel (trotz teilweise beitragsfreier Kindergartenjahre), von 6 bis 10 Jahre (Grundschulalter) 44 % und von 11 bis 13 Jahren noch 10 % der Kinder, die beitragspflichtig betreut wurden. *Quelle \| Destatis, Pressemitteilung Nr. 483 vom 14.10.2021* **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Keine Beurteilung in Tabellenform](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/qualifiziertes-arbeitszeugnis-keine-beurteilung-in-tabellenform/) **Published:** November 15, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Arbeitszeugnis muss laut dem Bundesarbeitsgericht als Fließtext ausgestellt werden. Lesen Sie mehr zu dem Beschluss. **Content:** Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung lassen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten muss. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Sowohl der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses als auch dessen äußere Form richten sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken. Genügt das Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung oder Ergänzung beanspruchen. Mit einer Klage auf Berichtigung oder Ergänzung eines erteilten Arbeitszeugnisses macht der Arbeitnehmer weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungs- oder Ergänzungsanspruch. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein individuell auf den einzelnen Arbeitnehmer zugeschnittenes Arbeitspapier, das dessen persönliche Leistung und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis dokumentieren soll. Es stellt eine individuell an den einzelnen Arbeitnehmer angepasste Beurteilung dar. Diesen Anforderungen wird regelmäßig nur ein individuell abgefasster Text gerecht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte noch angenommen, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in Form einer tabellarischen Darstellung und Bewertung stichwortartig beschriebener Tätigkeiten nach „Schulnoten“ genüge den Anforderungen eines qualifizierten Zeugnisses. Das sah das BAG aber anders. *Quelle \| BAG, Urteil vom 27.4.2021, 9 AZR 262/20* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Schadensmeldung: EC-Karte verloren? Schnell handeln!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schadensmeldung-ec-karte-verloren-schnell-handeln/) **Published:** November 29, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wer eine verlorene EC-Karte erst nach 30 Minuten zum sperren veranlasst, verstößt gegen seine Obliegenheiten und kann keine zwischenzeitlich... **Content:** Wer den Verlust der EC-Karte bemerkt und erst nach 30 Minuten veranlasst, die Karte zu sperren, verstößt gegen seine Obliegenheiten und kann keinen Ersatz von zwischenzeitlichen Abhebungen mit der Karte verlangen. So sieht es das Amtsgericht (AG) Frankfurt a. M. Die Klägerin hat in der Schadensanzeige mitgeteilt, um 10.10 Uhr den Verlust der Karte bemerkt zu haben. Später behauptete sie, den Verlust ihrer Geldbörse mit der EC-Karte erst um 10.30 Uhr bemerkt zu haben. Um 10.42 Uhr habe sie die Karte sperren lassen, mit der bereits um 10.15 Uhr und um 10.16 Uhr zweimal 500 EUR abgehoben wurden. Das AG sah es als nicht ausgeschlossen an, dass die Klägerin EC-Karte und PIN gemeinsam verwahrt habe und stellt auf die Schadensmeldung ab. Wer ein Mobiltelefon mit sich führe, müsse direkt die Kartensperre veranlassen. Wäre dies um 10.10 Uhr geschehen, hätten die missbräuchlichen Abhebungen nicht stattfinden können. *Quelle \| AG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.8.2021, 32 C 6169/20* **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Teilzeitanspruch: „Voraussichtlich“ im Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit auf jeden Fall vermeiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilzeitanspruch-voraussichtlich-im-antrag-auf-teilzeit-waehrend-der-elternzeit-auf-jeden-fall-vermeiden/) **Published:** Dezember 8, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf empfiehlt, eine genaue Stundenanzahl bei dem Antrag auf Teilzeit anzugeben. Andernfalls drohen negative... **Content:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat jetzt klargestellt: Der Antrag des Arbeitnehmers auf Teilzeit während der Elternzeit muss den Bestimmtheitsanforderungen entsprechen, wie sie allgemein an Vertragsanträge gestellt werden. Daher wird ein Antrag diesen Anforderungen nicht gerecht, wenn die gewünschte wöchentliche Stundenzahl mit der Einschränkung „voraussichtlich“ angegeben wird. Folge: Verwendet der Arbeitnehmer das Wort dennoch, ist der Antrag unwirksam. Die beabsichtigte Teilzeittätigkeit ist nicht möglich. *Quelle \| LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.3.2021, 6 Sa 746/20, Abruf-Nr. 224093 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Nachlass: Eröffnung des kompletten Ehegatten-Testaments auch den Kindern gegenüber?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlass-eroeffnung-des-kompletten-ehegatten-testaments-auch-den-kindern-gegenueber/) **Published:** Dezember 6, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht München entscheidet sich gegen eine Geheimhaltung des Ehegatten-Testaments gegenüber den Kindern. **Content:** Nach dem Tod eines der Ehegatten kündigte das Nachlassgericht an, das gemeinschaftliche Testament seinem gesamten Inhalt nach auch den Kindern gegenüber zu eröffnen. Dagegen wehrte sich der überlebende Ehegatte mit dem Argument, dass die Bekanntgabe der Verfügungen, die die gemeinsamen Kinder aktuell nicht beträfen, seinem Geheimhaltungsinteresse zuwiderlaufen würde. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuellen Beschluss aber entschieden widersprochen. Das Gericht muss den Beteiligten den sie betreffenden Inhalt der Verfügung von Todes wegen bekannt geben. Beteiligte sind dabei alle, denen durch die Verfügung ein Recht gewährt oder genommen oder deren Rechtslage in sonstiger Weise unmittelbar beeinflusst wird. Die gemeinsamen Kinder des Erblassers und seiner Ehefrau, die durch das gemeinschaftliche Testament zunächst enterbt werden, sind dabei bereits Beteiligte kraft Gesetzes. Eine Ausnahme bilden gemeinschaftliche Testamente. Da grundsätzlich nur die Verfügungen des verstorbenen Ehepartners zu eröffnen sind, müssen danach die Verfügungen des überlebenden Ehepartners nicht bekannt gegeben werden, wenn und soweit es sich tatsächlich um trennbare Verfügungen handelt. Allerdings kommt es nicht auf die Wünsche und etwaige Geheimhaltungsinteressen der Eheleute an, sondern schlicht auf die Frage der Trennbarkeit. Die Trennbarkeit ist nur gegeben, wenn beide Erbfälle in dem Testament getrennt gestaltet und formuliert sind. *Quelle \| OLG München, Beschluss vom 7.4.2021, 31 Wx 108/21, Abruf-Nr. 222416 unter www.iww.de* **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Verbale Entgleisung: „Hier herrscht ein Hitlerregime!“ rechtfertigt fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verbale-entgleisung-hier-herrscht-ein-hitlerregime-rechtfertigt-fristlose-kuendigung/) **Published:** Dezember 1, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Grobe Beleidigungen und Bedrohungen gegen den Vorgesetzten können ein Grund für einen fristlose Kündigung darstellen. **Content:** Grobe Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Vorgesetzten stellen einen Grund für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung dar. Solche Entgleisungen sind als so schwerwiegend anzusehen, dass das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen, das Interesse des Arbeitnehmers an Weiterbeschäftigung überwiegt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es dann nicht. So entschied jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. **Arbeitnehmer erhielt Kündigung und bedrohte daraufhin Geschäftsführer** Der Arbeitnehmer war ins Büro des Geschäftsführers zitiert worden. Dort überreichte ihm dieser – für den Arbeitnehmer überraschend – sein Kündigungsschreiben zur ordentlichen Kündigung. Der Arbeitnehmer wollte daraufhin eigentlich gehen. Er sei dann aber umgekehrt und habe den Geschäftsführer beschimpft: Er sei „wie Hitler“ und wolle „die schwarzen Köpfe ausmerzen“. Der Arbeitnehmer hatte wohl auch arabische Flüche ausgestoßen und zudem geäußert, er werde mit seinen Kindern in den Betrieb kommen, damit sie sehen könnten, wer dafür verantwortlich sei, dass sie nichts zu essen hätten. **Schwerwiegende Entgleisung rechtfertigt fristlose Kündigung** Der Kündigung waren etliche Streitigkeiten vorausgegangen. So war der Arbeitnehmer bereits abgemahnt worden. Das LAG: Das gesamte o. g. Verhalten des Arbeitnehmers stelle eine bedrohliche Handlung gegenüber dem Geschäftsführer dar. Diese Entgleisungen seien als so schwerwiegend anzusehen, dass das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen, das Interesse des Arbeitnehmers an Weiterbeschäftigung überwiege. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordere auch keine vorherige Abmahnung. *Quelle \| LAG Köln, Urteil vom 6.11.2020, 10 Sa 280/19* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Patienteninformations-Blätter: Ärztliche Aufklärungsformulare unterliegen nur eingeschränkt der AGB-Kontrolle](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/patienteninformationsblaetter-aerztliche-aufklaerungsformulare-unterliegen-nur-eingeschraenkt-der-agb-kontrolle/) **Published:** Dezember 20, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ärztliche Aufklärungsformulare werden nur eingeschränkt nach dem Recht der AGB kontrolliert, so ein Beschluss des BGH. **Content:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Ärztliche Aufklärungsformulare unterliegen nur einer eingeschränkten Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). ### Das war geschehen Der Beklagte ist ein Verband von Augenärzten. Er empfiehlt seinen Mitgliedern, ein Patienteninformationsblatt zu verwenden. Dort werden die Patienten zunächst darüber aufgeklärt, dass ab einem Alter von 40 Jahren die Gefahr besteht, dass sich ein Glaukom (sog. Grüner Star) entwickelt, ohne dass frühzeitig Symptome auftreten. Deshalb werde eine – allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlte – Früherkennungsuntersuchung angeraten. Das Formular enthält anschließend folgende Passage: „Ich habe die Patienteninformation zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) gelesen und wurde darüber aufgeklärt, dass trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten ist.“ Darunter kann der Patient die Erklärungen „Ich wünsche eine Untersuchung zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom).“ oder „Ich wünsche zurzeit keine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung.“ ankreuzen. Schließlich sind die Unterschriften des Patienten und des Arztes vorgesehen. ### Verbraucherschutzverband klagt Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, meint, bei der Erklärung, die Patienteninformation gelesen und darüber aufgeklärt worden zu sein, dass die Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten sei, handele es sich um eine unzulässige Tatsachenbestätigung. Er hat beantragt, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, seinen Mitgliedern die Verwendung dieser Klausel (ggf. mit dem Zusatz „Ich wünsche zurzeit keine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung“) zu empfehlen. ### So sieht es der Bundesgerichtshof Das Landgericht (LG) hatte der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat sie das Oberlandesgericht (OLG) abgewiesen. Die Revision des Klägers beim BGH hatte keinen Erfolg. Der BGH: Die angegriffene Klausel ist wirksam. Das Informationsblatt unterrichtet die Patienten über das Risiko eines symptomlosen Glaukoms und über die Möglichkeit einer (auf eigene Kosten durchzuführenden) Früherkennungsuntersuchung. Die umstrittene Klausel dient der Dokumentation der hierüber erfolgten Aufklärung und der Entscheidung des Patienten, ob er die angeratene Untersuchung vornehmen lassen möchte. ### Vom Patienten unterzeichnetes Aufklärungs- oder Einwilligungsformular Für die ärztliche Aufklärung gelten durch die Rechtsprechung des BGH entwickelte eigenständige Regeln, die auch das Beweisregime erfassen. Hiernach können unter anderem die Aufzeichnungen des Arztes im Krankenblatt herangezogen werden. Einen wesentlichen Anhaltspunkt für den Inhalt der dem Patienten erteilten Aufklärung stellt – in positiver wie auch in negativer Hinsicht – insbesondere ein dem Patienten zur Verfügung gestelltes oder von diesem unterzeichnetes Aufklärungs- oder Einwilligungsformular dar. Dem Umstand, dass es sich um formularmäßige Mitteilungen, Merkblätter oder ähnliche allgemein gefasste Erklärungen handelt, hat der BGH dabei jeweils keine einer Beweiswirkung entgegenstehende Bedeutung beigemessen. Vielmehr hat er auf die Vorteile vorformulierter Informationen für den Patienten hingewiesen und diesen selbst dann einen Beweiswert beigemessen, wenn sie nicht unterschrieben sind. An diese Grundsätze hat der Gesetzgeber bei der Schaffung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20.2.2013 angeknüpft. In dieses besondere Aufklärungs- und Beweisregime des Rechts des Behandlungsvertrags fügt sich die angegriffene Klausel ein, sodass sie mit der Rechtslage übereinstimmt. *Quelle \| BGH, Urteil vom 2.9.2021, III ZR 63/20, PM 168/21* **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Betrugsvorwurf: Wer Abrechnungen fälscht, um Kreditgeber zu täuschen, muss mit Kündigung rechnen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betrugsvorwurf-wer-abrechnungen-faelscht-um-kreditgeber-zu-taeuschen-muss-mit-kuendigung-rechnen/) **Published:** Dezember 15, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Manipuliert der Arbeitnehmer seine auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Dokumente, kann er gekündigt werden, sofern Vertragsanbahnungen zu se... **Content:** Die Manipulation von auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Dokumenten und deren Verwendung zu betrügerischen Zwecken (Täuschung eines Kreditgebers) kann die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenen Aufgaben infrage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu den Arbeitsaufgaben gehört. So entschied es nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Die Richter stellten dabei klar, dass das Herstellen verfälschter Abrechnungen (hier: Gehaltsabrechnungen) und deren Verwendung im Rechtsverkehr (hier: als Nachweis zum Erhalt eines Hypothekendarlehens) zugleich die gegenüber dem Arbeitgeber begründete Rücksichtnahmepflicht verletzt. Ein derartiges Verhalten kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. *Quelle \| LAG Hamm, Urteil vom 19.8.2021, 8 Sa 1671/19, Abruf-Nr. 224695 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Corona-Sonderregeln: Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 31.12.2021 verlängert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-sonderregeln-telefonische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-bis-31122021-verlaengert/) **Published:** Dezember 13, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Corona-Sonderregel für eine telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wurde um weitere drei Monate bis Ende Dezembe... **Content:** Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten um weitere drei Monate bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Beschlüsse sind zum 1.10.2021 in Kraft getreten. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. *Quelle \| GB-A, „G-BA verlängert Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und weitere Corona-Sonderregeln bis 31. Dezember 2021“, PM vom 16.9.2021* **Kategorien:** Sozialrecht, Verbraucherrecht --- ### [Vaterschaftsanfechtung: Berechtigung ausnahmsweise auch ohne Versicherung an Eides statt möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vaterschaftsanfechtung-berechtigung-ausnahmsweise-auch-ohne-versicherung-an-eides-statt-moeglich/) **Published:** Dezember 27, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In Ausnahmefällen kann die Vaterschaft auch ohne Versicherung an Eides statt angefochten werden, so das OLG. **Content:** Eine Berechtigung, die Vaterschaft anzufechten, kann auch ohne Versicherung an Eides statt ausnahmsweise gegeben sein, wenn wegen des übereinstimmenden Vorbringens der Beteiligten die biologische Vaterschaft des Anfechtenden unterstellt werden kann. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken nun entschieden. Das OLG schränkt aber ein: Für die Antragsberechtigung einer Vaterschaftsanfechtung des biologischen Vaters ist zwar keine eidesstattliche Versicherung notwendig, wenn sämtliche Beteiligten und vor allem die Kindesmutter das Bestehen der biologischen Vaterschaft bestätigen. Es darf aber auch keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bestehen. ### Einigkeit über biologische Vaterschaft … Ein Mann hatte ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren eingeleitet. Als Grund führte er an, er sei der leibliche Vater des Kindes. Das bestätigten die Kindesmutter und ihr Partner, der rechtliche Vater. Letzterer hatte die Vaterschaft kurz nach der Geburt wirksam anerkannt. Eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt, dass er der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt habe, legte der anfechtende Vater nicht vor. ### … führt trotzdem nicht zum Ziel Das Amtsgericht (AG) hatte als Vorinstanz seine Vaterschaftsanfechtung zurückgewiesen, denn es bestehe eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater. Das OLG hat die Entscheidung des AG bestätigt. Begründung: Für die Vaterschaftsanfechtung des potenziell biologischen Vaters sei zwar grundsätzlich die Vorlage der Versicherung an Eides statt erforderlich. Diese sei aber nicht erforderlich, wenn die Beteiligten des Verfahrens und insbesondere die Kindesmutter übereinstimmend von der leiblichen Vaterschaft des Antragstellers ausgehen. ### Kindeswohl entscheidend: sozial-familiäre Beziehung Das half dem biologischen Vater hier aber nicht. Denn, so das OLG, ein Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters bestehe nur, wenn zwischen Kind und rechtlichem Vater keine sozial-familiäre Beziehung bestehe oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat. Eine sozial-familiäre Beziehung – wie sie in diesem Fall vorlag – sei anzunehmen, wenn der rechtliche Vater die Verantwortung für das Kind tatsächlich trägt bzw. getragen hat, wenn er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig. *Quelle \| OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.4.2021, 71 F 175/20, PM vom 26.8.2021* **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Frohe Weihnachten wünscht Ihre Rechtsanwaltskanzlei Hammer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/frohe-weihnachten-wuenscht-ihre-rechtsanwaltskanzlei-hammer/) **Published:** Dezember 24, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Frohe Weihnachten 2021 wünscht die Rechtsanwaltskanzlei Hammer aus Hildesheim **Content:** Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten. Bleiben Sie gesund! **Kategorien:** Aktuelles --- ### [„Freie Mitarbeiter“ in einer Physiotherapiepraxis: Eingliederung in Praxisorganisation: abhängig beschäftigt ohne eigenes Unternehmerrisiko](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/freie-mitarbeiter-in-einer-physiotherapiepraxis-eingliederung-in-praxisorganisation-abhaengig-beschaeftigt-ohne-eigenes-unternehmerrisiko/) **Published:** Dezember 22, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Physiotherapeuten, die als "freie Mitarbeiter" in einer Praxis arbeiten, gelten unter bestimmten Bedingungen als abhängig beschäftigt. **Content:** Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Dies entschied jetzt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg und hob ein anderslautendes Urteil des Sozialgerichts (SG) Mannheim auf. ### Sachverhalt Ein Physiotherapeut mit eigener privater Praxis war von Mai 2017 bis Mitte 2019 zusätzlich in einer physiotherapeutischen Gemeinschaftspraxis tätig. Mit deren Inhaber hatte er einen Vertrag als „freier Mitarbeiter“ geschlossen. Die durchgeführten Behandlungen wurden über das Abrechnungssystem der Praxisinhaber abgerechnet, die 30 % des jeweiligen Abrechnungsbetrags erhielten. Die Gemeinschaftspraxis verfügt über sechs Behandlungsräume mit einer entsprechenden Ausstattung, wie Behandlungsliegen, Trainingsgeräten etc. Besondere Behandlungsarten, wie bspw. Heißluft- oder Schlingentischbehandlungen werden nur in bestimmten Behandlungsräumen durchgeführt. Im streitigen Zeitraum waren in der Gemeinschaftspraxis neben den beiden Inhabern und dem Physiotherapeuten weitere vier bzw. fünf Physiotherapeuten als sog. „freie Mitarbeiter“ tätig. Rezeptionsmitarbeiter wurden keine beschäftigt. Bei der Verteilung der Patienten auf die jeweiligen Physiotherapeuten wurde zunächst einem etwaigen Wunsch nach einem bestimmten Therapeuten Rechnung getragen. Im Übrigen überprüften die Praxisinhaber, ob sie die Behandlung je nach Kapazität persönlich übernehmen konnten. War dies nicht der Fall, wurden die Behandlungen den entsprechenden „freien Mitarbeitern“, abhängig von deren freier Zeitkapazität, angeboten. Entschied sich ein Physiotherapeut, eine bestimmte Behandlung zu übernehmen, setzte er sich unmittelbar mit dem Patienten in Verbindung und vereinbarte mit diesem einen konkreten Behandlungstermin. ### Antrag der Deutschen Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung stellte auf Antrag des Physiotherapeuten im November 2017 fest, dass dieser abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sei. Hiergegen klagten sowohl die Praxisinhaber als auch der Physiotherapeut vor dem SG. Sie führten an, dass der Physiotherapeut nicht weisungsgebunden gewesen sei und seine Arbeitszeiten selbst habe bestimmen können. ### Sozialgericht: Merkmale für selbstständige Tätigkeit Das SG stellte fest, dass der Physiotherapeut in seiner Tätigkeit bei der Gemeinschaftspraxis nicht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung tätig geworden sei. Die für eine selbstständige Tätigkeit sprechenden Merkmale überwögen, weil der Physiotherapeut seine Arbeitszeit habe selbst bestimmen und ihm angebotene Behandlungen von Patienten auch ohne Angabe von Gründen habe ablehnen können. ### Landessozialgericht: Eingliederung in Organisationsstruktur maßgeblich Das LSG gab nun der Rentenversicherung Recht: Zwar könnten auch Physiotherapeuten ihre Leistungen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erbringen. Maßgeblich sei aber die konkrete Ausgestaltung und die Eingliederung in die Organisationsstruktur und Arbeitsabläufe der Gemeinschaftspraxis. So habe der Physiotherapeut hier im Rahmen seiner Tätigkeit im Wesentlichen nur solche Patienten behandelt, deren Behandlung ihm seitens der Inhaber der Gemeinschaftspraxis angetragen wurden. Zudem habe er die in der Praxis vorgehaltene Ausstattung (spezielle Behandlungsräume, Telefonanlage zur Vereinbarung von Terminen mit den Patienten, EDV-Ausstattung mit elektronisch geführter Terminplanung) genutzt. Über eigene Behandlungsräume, die er jederzeit ohne Abstimmung mit anderen in der Praxis tätigen Physiotherapeuten hätte in Anspruch nehmen können, habe der Physiotherapeut hier in der Gemeinschaftspraxis nicht verfügt. Zudem sei der Physiotherapeut nicht werbend aufgetreten und weder auf dem Praxisschild der Gemeinschaftspraxis als Erbringer von physiotherapeutischen Leistungen aufgeführt noch im Internetauftritt der Gemeinschaftspraxis als solcher namentlich genannt. Darüber hinaus sei die Abrechnung der von ihm durchgeführten Behandlungen mit den Krankenkassen bzw. die Rechnungsstellung gegenüber den Privatpatienten durch die Inhaber der Gemeinschaftspraxis über das von ihr vorgehaltene Abrechnungssystem erfolgt. ### Kein unternehmerisches Risiko Der Physiotherapeut habe auch kein nennenswertes Unternehmerrisiko getragen. So habe er weder eigenes Kapital noch die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt. Seine Tätigkeit habe keine relevanten Betriebsmittel erfordert. Er habe für die erbrachten Behandlungsleistungen eine Vergütung in Höhe von 70 % der von der Gemeinschaftspraxis abgerechneten Vergütungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und der Privatpatienten erhalten. Das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil Behandlungsmöglichkeiten anderweitig vergeben wurden, stelle kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer treffe, der nur Zeitverträge bekomme oder auf Abruf arbeite und nach Stunden bezahlt werde. Für seine Tätigkeit habe der Physiotherapeut zudem lediglich eine tragbare Liege und Kinesiotape und damit keine nennenswerten Betriebsmittel eingesetzt. Die Kosten für den Unterhalt seines Kraftfahrzeugs bedingten kein unternehmerisches Risiko, weil Kraftfahrzeuge zur Erreichung des Arbeitsplatzes regelmäßig auch von Beschäftigten unterhalten würden. *Quelle \| LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.7.2021, L 4 BA 75/20, PM vom 27.9.2021* **Kategorien:** Arbeitsrecht, Sozialrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Scheinselbstständigkeit --- ### [Private Internetnutzung: Kündigung möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/private-internetnutzung-kuendigung-moeglich/) **Published:** Januar 5, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wer über einen längeren Zeitraum das Internet am Dienst-PC zu privaten Zwecken nutzt, muss mit einer Kündigung rechnen, so ein Beschluss des... **Content:** Die private Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC während der Arbeitszeit trotz eines entsprechenden Verbots rechtfertigt eine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend und als auch über Monate hinweg regelmäßig Internetadressen (URL) aufgerufen und E-Mails zu privaten Zwecken geschrieben hat. Hierauf wies jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hin. Dies gilt nach dem LAG umso mehr, wenn zwischen den einzelnen URL-Aufrufen ein Zeitraum von weniger als ein bis zwei Minuten liegt, denn dazwischen kann keine Arbeitsleistung erbracht worden sein. *Quelle \| LAG Köln, Urteil vom 7.2.2020, 4 Sa 329/19, Abruf-Nr. 224488 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Kindergeldanspruch: Beginn und Beendigung eines Hochschulstudiums](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindergeldanspruch-beginn-und-beendigung-eines-hochschulstudiums/) **Published:** Januar 3, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kinder zwischen 18 und 25 können während ihres Studiums Kindergeld erhalten, sofern Studienbeginn und -ende bestimmte Bedingungen erfüllen,... **Content:** Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, wann ein solches Studium beginnt und wann es endet. Die im Mai 1992 geborene Tochter war ab März 2015 an einer Hochschule im Masterstudiengang „Management“ eingeschrieben. Zunächst hatte die Universität ihr den Abschluss mündlich mitgeteilt. Anschließend stellte sie diesen nebst Noten Ende Oktober 2016 online. Ende November 2016 holte sie die Zeugnisse ab. Im März 2017 bewarb sie sich für ein Bachelorstudium im Fach Politikwissenschaft, das sie im April 2017 aufnahm. Die Familienkasse gewährte wegen des Masterstudiums bis einschließlich Oktober 2016 Kindergeld und wegen des Bachelorstudiums ab April 2017. Für März 2017 wurde die Tochter nur wegen ihrer Bewerbung für einen Studienplatz kindergeldrechtlich berücksichtigt. Für den Zeitraum November 2016 bis Februar 2017 lehnten die Familienkasse und das FG eine Kindergeldfestsetzung ab. Die dagegen gerichtete Revision der Mutter der Tochter blieb erfolglos. ### Studienbeginn Eine Berufsausbildung in Form eines Hochschulstudiums beginnt mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist, so der BFH, der Ausbildung selbst nicht gleichzusetzen. ### Studienende Ein Hochschulstudium ist beendet, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat. Zudem muss die Hochschule dem Kind eine schriftliche Bestätigung über sämtliche Prüfungsergebnisse zugesandt haben. Alternativ muss das Kind jedenfalls objektiv in der Lage gewesen sein, sich eine solche schriftliche Bestätigung über ein Online-Portal der Hochschule erstellen zu können. Entscheidend ist, welches Ereignis früher eingetreten ist. Hier war entscheidend, dass die Hochschule die Abschlussnoten Ende Oktober 2016 online gestellt hatte. Für den Kindergeldanspruch für volljährige Kinder ist es oft entscheidend, ob sich das Kind in einer Erst- oder einer Zweitausbildung befindet. Denn nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich schädlich. In folgenden Fällen der Erwerbstätigkeit bleibt jedoch der Kindergeldanspruch während des Hochschulstudiums erhalten: Es liegt - eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, - ein Ausbildungsdienstverhältnis oder - ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vor *Quelle \| BFH, Urteil vom 7.7.2021, III R 40/19, Abruf-Nr. 224820 unter www.iww.de; PM 33/21 vom 23.9.2021* **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Guten Rutsch ins neue Jahr 2022](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/guten-rutsch-ins-neue-jahr-2022/) **Published:** Dezember 31, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Kanzlei Hammer wünscht einen guten Start ins Jahr 2022 **Content:** Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen im vergangenen Jahr war uns ein großes Vergnügen! Hierfür möchten wir noch einmal „Danke!“ sagen – und wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Erfolg, Gesundheit und Glück! **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Betriebsratstätigkeit: Dreh- und rollbare Bürostühle mit Armlehnen: Für Betriebsratssitzungen erforderlich?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratstaetigkeit-dreh-und-rollbare-buerostuehle-mit-armlehnen-fuer-betriebsratssitzungen-erforderlich/) **Published:** Dezember 29, 2021 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Betriebsrat dreh- und rollbare Bürostühle mit Armlehnen zur Verfügung zu stellen, so das LA... **Content:** Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat dreh- und rollbare Bürostühle mit Armlehnen für Betriebsratssitzungen zur Verfügung zu stellen. So sieht es das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang u. a. sachliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch Stühle in ausreichender Anzahl. Den Anspruch auf die erforderliche Bestuhlung des Sitzungsraums hatte der Arbeitgeber im Fall des LAG erfüllt, indem er dem Betriebsrat drei dreh- und rollbare Bürostühle sowie sechs Freischwinger zur Verfügung gestellt habe. Mit diesen Freischwingern seien die Besprechungsräume des Arbeitgebers bestuhlt; sie entsprächen dem betriebsüblichen Standard und Ausstattungsniveau. Der Betriebsrat habe seinen Beurteilungsspielraum überschritten, weil er aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Ausstattung des Sitzungsraums mit weiteren Bürodrehstühlen mit Rollen und Armlehnen für erforderlich gehalten habe. Bei mehrstündigem Dauersitzen sei kein einleuchtender Grund dafür erkennbar, weshalb der aktive Wechsel der Sitzposition oder das Verrücken der Stühle zu gesundheitlichen oder sonstigen Belastungen der Betriebsrat-Mitglieder führen sollten. *Quelle \| LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.8.2020, 5 TaBV 25/19, Abruf-Nr. 218488 unter www.iww.de* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Mitbestimmung --- ### [Notarielles Testament: Wenn die Geschäftsfähigkeit zweifelhaft ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/notarielles-testament/) **Published:** Januar 12, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landgericht Heilbronn hat sich mit der Argumentation von Erben befasst, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig... **Content:** Der #Erblasser errichtete ein notarielles #Testament. Der Notar traf darin die übliche Feststellung, dass er an der #Geschäftsfähigkeit des Erblassers keine Zweifel habe. Nach dem Tod des Erblassers waren – offenbar von der Erbfolge ausgeschlossene – gesetzliche #Erben der Auffassung, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Insbesondere trugen sie vor, der Erblasser habe Erinnerungslücken gehabt (Name der langjährigen Zugehfrau, Daten und zeitliche Einordnung bestimmter persönlicher Ereignisse), und sei vergesslich gewesen (z. B. Vorversterben der Eltern, Aufgabe der eigenen Berufstätigkeit, Regelungen zur Grabpflege) und habe bestimmte „Geschichten“ ständig wiederholt. Das #LG folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellt fest: Diese Auffälligkeiten sind alterstypische Erscheinungen. Für sich allein führen sie noch nicht dazu, dass von einer #Testierunfähigkeit auszugehen sei. Testierunfähigkeit ist erst gegeben, wenn der Erblasser aufgrund seiner kognitiven Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung des von ihm errichteten Testaments einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Im Zweifel ist von #Testierfähigkeit auszugehen. Quelle \| LG Heilbronn, Beschluss vom 13.9.2021, Az. , II 3 S 5/21 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Nachlassverzeichnis: Kein Zwangsgeld gegen den zur Auskunft verpflichteten Erben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlassverzeichnis-kein-zwangsgeld-gegen-den-zur-auskunft-vrpflichteten-erben/) **Published:** Januar 10, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das OLG München widersprach einem pflichtteilsberechtigten Antragsteller, der auf Beteiligung bei der Erstellung des Nachlassverzeichnis bes... **Content:** Das OLG München widersprach einem pflichtteilsberechtigten Antragsteller, der sich bei Erstellung des Nachlassverzeichnis ausgeschlossen sah Der #Erbe (Beklagter) war verurteilt worden, dem #Pflichtteilsberechtigten (Kläger) Auskunft über den Bestand des #Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses zu erteilen. Der Kläger meinte, das notarielle Verzeichnis sei unvollständig und wies es zurück. Auf seinen Antrag hin wurde gegen den auskunftsverpflichteten Erben ein Zwangsgeld verhängt. Begründung: Der das #Nachlassverzeichnis aufnehmende Notar hatte den Kläger bei der Erstellung nicht hinzugezogen. Das hatte vor dem OLG München keinen Bestand. Bei einem Zwangsgeld handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Was der Schuldner auf seine Verurteilung hin leisten muss, muss allein aus dem Titel erkennbar sein. Daran fehlte es hier. Der Beklagte war nämlich nur verurteilt worden, Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen #Bestandsverzeichnisses zu erteilen. Das Anwesenheitsrecht des Gläubigers bei Erstellung dieses Verzeichnisses war also nicht Gegenstand der Verurteilung. Da der Kläger es vorliegend unterlassen hat, seinen Auskunftsanspruch dergestalt geltend zu machen, dass ihm die Anwesenheit bei Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses gestattet wird, hat er insoweit auch keinen im Wege der #Zwangsvollstreckung durchsetzbaren Anspruch. Quelle \| OLG München, Beschluss vom 9.8.2021, Az. 33 W 775/21 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Kindesunterhalt des Vaters bei vermögenden Großeltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindesunterhalt/) **Published:** Januar 7, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Sind Oma und Opa vermögend, muss Papa nicht mehr zahlen. **Content:** Der #Bundesgerichtshof (BGH) hat geklärt, ob die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern auch besteht, wenn finanziell leistungsfähige #Großeltern vorhanden sind. Der BGH hat die Frage entschieden verneint. **Das war geschehen** Ein Bundesland als Träger der Unterhaltsvorschusskasse verlangte #Kindesunterhalt aus übergangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017. Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen Tochter, die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, sowie eines Sohnes, dem er ebenfalls #unterhaltspflichtig ist. Er verfügte über ein Nettoeinkommen von rund 1.400 Euro und zahlte an die Kindesmutter, deren Nettoeinkommen aus einer Teilzeittätigkeit rund 1.000,00€ betrug, monatlichen Unterhalt für die Tochter in Höhe von 100,00€. Seine  Eltern – die #Großeltern des Mädchens – hatten monatliche Nettoeinkünft von fast 3.500,00€ bzw. gut 2.200,00€. Die Unterhaltsvorschusskasse leistete für die Tochter Unterhaltsvorschuss und nahm den Vater von auf sie übergegangenen Unterhalt in Höhe von insgesamt 758,29€ in Regress. Der Antragsgegner wandte ein, er hafte ansgesichts der leistungsfähigen Großeltern nur bis zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts und sei deswegen nicht leistungsfähig. **So sahen es die Gerichte** Das #Amtsgericht (AG) hat dem Zahlungsantrag in vollem Umfang entsprochen. Auf die #Beschwerde des Vaters hat das Oberlandesgericht (OLG) diese Entscheidung geändert und den Antrag abgewiesen. Der #Bundesgerichtshof (BGH) hat die dagegen vom Land eingelegte Rechtsbeschwerde zurückgewiesen, weil der Vater nicht über die von ihm erbrachten #Unterhaltszahlungen hinaus leistungsfähig im Sinne des Gesetzes (§1603 BGB) war. **Die Argumente des BGH** Verwandte in gerader Linie müssen einander Unterhalt gewähren. Dabei geht die #Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder derjenigen der Großeltern für ihre Enkel vor. Unterhaltspflicht ist nicht, wer seinen eigenen angemessenen Unterhalt gefährden würde. Der daraus abgeleitete angemesse #Selbstbehalt eines Elternteils gegenüber seinem Kind betrug seinerzeit 1.300,00€. Allerdings trifft Eltern minderjähriger Kinder eine gesteigerte Unterhaltspflicht, weshalb ihnen insoweit nur der notwendige Selbstbehalt von seinerzeit 1.080,00€ zusteht. Diese sog. gesteigerte Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Der BGH: Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder entfällt. Dies folgt nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, der nicht nach dem Verwandtschaftgrad differenziert. Es entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der diese Regelung seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Vorstellung getroffen hatte, die Erweiterung der Unterhaltspflicht sei wegen der für die Eltern damit verbundenen Härte nicht gerechtfertigt, solange andere zur Gewährung des Unterhalts verpflichtete Verwandte, wie etwa Großeltern, vorhanden sind. An dieser gesetzgeberischen Konzeption , die sich in die Konstruktion des Verwandtenunterhalts als Ausdruck der generationübergreifenden Solidarität einfügt, hat sich bis heute nichts geändert. Werden Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel herangezogen, stellt dies auch keine verdeckte Unterhaltsgewährung an die Kindeseltern dar. Vielmehr haften sie originär nur auf den #Unterhalt gegenüber ihren Enkelkindern. Die Kindeseltern müssen ihren eigenen angemessenen Unterhalt selbst sicherstellen. Durch dieses Gesetzverständnis wird das gesetzliche Rangverhältnis nicht in Frage gestellt. Zudem bleibt gewährleistet, dass die Ersatzhaftung der Großeltern die Ausnahme darstellt. Dafür sorgt nichtnur die Anordnung des Vorrangs der elterlichen Unterhaltspflicht, sondern auch, dass Großeltern gegenüber ihren #Enkeln ein deutlich höherer angemessener Selbstbehalt zusteht (Stand Oktober 2021: 2.000,00€ zzgl. der Hälfte des über 2.000,00€ liegenden Einkommens) als den Eltern gegenüber ihren Kindern. Dass der Staat für #Unterhaltsvorschusszahlungen keinen Regress bei Großeltern nehmen kann, ist wiederum eine ganz bewusste gesetzgeberische Entscheidung, kann jedoch nicht dafür maßgeblich sein, welchen Umfang die zivilrechtliche Unterhaltspflicht der Eltern hat. Schließlich geben auch Praktikabilitätserwägungen keine intensivere Nachforschungen zu den Einkommensverhältnissen der Großeltern erforderlich sind, dürfte begrenzt sein. Vor allem aber muss ein auf den Unterhalt in Anspruich genommener Elternteil in solchen Fällen nicht nur darlegen und beweisen, dass bei Unterhaltszahlung sein angemessener Selbstbehalt nicht gewahrt wäre, sondern auch, dass andere leistungsfähige #Verwandte vorhanden sind. **Fazit** Danach traf den Vater hier keine gesteigerte Unterhaltspflicht, weil jedenfalls der Großvater ohne Weiteres leistungsfähig für den Kindesunterhalt war. Unter Berücksichtigung des angemessenen #Selbstbehalts musste der Vater daher über die bereits gezahlten 100,00€ hinaus keinen weiteren Kindesunterhalt leisten. Quelle: BGH, Beschluss vom 27.10.2021 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Beschäftigungsende: Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beschaeftigungsende-beweiswert-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/) **Published:** Januar 19, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert d... **Content:** Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. So sieht es das Bundesarbeitsgericht (BAG). **Das war geschehen** Die Klägerin war bei der Beklagten seit Ende August 2018 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Am 8.2.2019 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis zum 22.2.2019 und legte der Beklagten eine auf den 8.2.2019 datierte, als Erstbescheinigung gekennzeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Die Beklagte verweigerte die Entgeltfortzahlung. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei erschüttert, weil diese genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach der Eigenkündigung der Klägerin abdecke. Die Klägerin hat demgegenüber geltend gemacht, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burn-Out gestanden. Die Vorinstanzen haben der auf Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 8.2. bis zum 22.2.2019 gerichteten Zahlungsklage stattgegeben. **Bundesarbeitsgericht: Zusammenhang zwischen Kündigungsfrist und Dauer der Arbeitsunfähigkeit** Die vom BAG nachträglich zugelassene Revision der Beklagten hat Erfolg. Die Klägerin hat die von ihr behauptete Arbeitsunfähigkeit im Streitzeitraum zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen. Diese ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer substanziiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen. Nach diesen Grundsätzen hat die Beklagte den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Die Koinzidenz zwischen der Kündigung vom 8.2. zum 22.2.2019 und der am 8.2. bis zum 22.2. 2019 bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet einen ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Die Klägerin ist im Prozess ihrer Darlegungslast zum Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit – auch nach Hinweis des Senats – nicht hinreichend konkret nachgekommen. Das BAG hat die Klage daher abgewiesen. Quelle \| BAG, Urteil vom 8.9.2021, 5 AZR 149/21, PM 25/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Rückgabepflicht: 18 Jahre Schuppen genutzt? Nur Leihe, keine Miete!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietrecht-und-weg/) **Published:** Januar 17, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wenn ein Vermieter es duldet, dass sein Mieter lange Jahre einen Schuppen nutzt, wird zwischen ihnen grundsätzlich nur ein #Leihvertrag vere... **Content:** Wenn ein Vermieter es duldet, dass sein Mieter lange Jahre einen Schuppen nutzt, wird zwischen ihnen grundsätzlich nur ein #Leihvertrag vereinbart. Die Nutzung führt weder zu einer Einbeziehung in den #Mietvertrag noch zu der Annahme einer unwiderruflichen Gestattung. ️ Folge: Der #Vermieter kann den Schuppen jederzeit zurückfordern, wenn die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck heraus zu entnehmen ist. So sieht es das #Amtsgericht (AG Brandenburg) ⚖️ Im Fall  des AG wurde der Schuppen unstreitig bei Abschluss eines Mietvertrages über #Wohnraum nicht mitvermietet. Gleichwohl nutzte die Mieterin der Wohnung auch diesen zum Abstellen von Fahrrädern etc. Da der Verleiher die Sache jederzeit zurückverlangen kann, wenn die Dauer der Leihe weder vereinbart noch aus dem Zweck zu entnehmen ist, hat das AG dem Verlangen des Vermieters nachgegeben. Quelle \| AG Brandenburg, Urteil vom 29.01.2021, 34 C 34/20 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Testament auf Werbezetteln: Ist der Testierwille dann ernst gemeint?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-auf-werbezetteln-ist-der-testierwille-dann-ernst-gemeint/) **Published:** Januar 14, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Hin und wieder werden Testamente auf unüblichen Unterlagen angefertigt. Ist dann ein ernsthafter Testierwille gegeben? **Content:** In einem aktuellen Fall des #Oberlandesgerichts (OLG) Hamm war dies schwierig. **Was war geschehen?** Der #Erblasser hatte seinen letzten Willen auf insgesamt fünf mit einem Bleistift handschriftlich beschriebenen Papieren im DIN A4-Format niedergelegt, wobei es sich bei vier dieser Papiere jeweils um die Rückseite von mit Werbung für Kurse einer Schule bedruckten Zetteln handelte. Unter anderem hatten die Papiere folgenden Inhalt: Ein nicht unterschriebenes Schriftstück enthielt z. B. in der Kopfzeile die Aufschrift „Mein Testament S 50!! für Dummies“. Dann findet sich der Satz „Hiermit möchte ich … mein bisheriges Testament vom 20.7.2009 vom Notar … abgefasst für ungültig erklären und hebe hiermit vorsorglich alle bisherigen von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.“ **Das sagte das Oberlandesgericht** Ein #Testament ist nur wirksam, wenn der Erblasser einen ernstlichen #Testierwillen bei seiner Errichtung hatte. Dabei sind, sofern die Form des Schriftstücks nicht den für Testamente üblichen Gepflogenheiten entspricht, an den Nachweis des Testierwillens strenge Anforderungen zu stellen. Können nach der so vorzunehmenden Auslegung die Zweifel nicht ausgeräumt werden, liegt kein gültiges Testament vor, da hierfür der ernstliche Testierwille außer Zweifel stehen muss. Bei solchen Zweifeln ist stets zu prüfen, ob es sich nicht lediglich um einen #Testamentsentwurf handelt. Auch wenn die Errichtung dieses #Schriftstücks auf der Rückseite eines Werbezettels einer Schule nicht grundsätzlich einem ernstlichen Testierwillen entgegensteht, begründet doch die Verwendung dieser für Testamente unüblichen Schreibunterlage Anlass zu Zweifeln an einem ernstlichen Testierwillen. Diese Zweifel sieht das OLG noch verstärkt dadurch, dass der Erblasser den Text durch mit Bleistift geschrieben hat, wodurch eine dauerhafte Beständigkeit des Textes nicht sichergestellt ist. Des Weiteren enthält der Text zu Beginn und am Ende ausdrücklich Auslassungen, indem jeweils hinter der Ortsangabe durch vier Punkte gekennzeichnet worden ist, dass hier noch Eintragungen des Datums erfolgen sollten. Auch weitere Umstände sprachen dafür, dass an einigen Stellen nach der Vorstellung des Erblassers Ergänzungen, etwa die Anschrift des Bedachten, erforderlich waren. Quelle \| OLG Hamm, Beschluss vom 15.6.2021 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Arbeitszeitkonto: So leicht kann der Arbeitgeber den Saldo nicht bestreiten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitszeitkonto-so-leicht-kann-der-arbeitgeber-den-saldo-nicht-bestreiten/) **Published:** Januar 26, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Führt der #Arbeitgeber für den einzelnen #Arbeitnehmer ein #Arbeitszeitkonto und weist er vorbehaltlos eine bestimmte Anzahl von #Guthabenst... **Content:** Will der Arbeitgeber im Nachhinein den sich aus dem Arbeitszeitkonto zugunsten des Arbeitnehmers ergebenden Saldo erheblich bestreiten, muss er folgendermaßen vorgehen: Ausgehend von einer gestuften Darlegungslast muss er im Einzelnen darlegen, aufgrund welcher Umstände der ausgewiesene Saldo unzutreffend sei oder sich bis zur vereinbarten Schließung des Arbeitszeitkontos reduziert habe. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Diese Grundsätze gelten nach der Entscheidung aber nicht, wenn sich der Arbeitnehmer zur Begründung seines Anspruchs auf selbst gefertigte Arbeitszeitaufstellungen beruft, die sich der Arbeitgeber nicht zu eigen gemacht hat. In diesem Fall sind zunächst vom Arbeitnehmer die den behaupteten Saldo begründenden Tatsachen im Einzelnen darzulegen. Die Darlegungslast richtet sich nach den für einen Überstundenprozess geltenden Maßstäben. Quelle \| LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5.11.2019, 5 Sa 73/19 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Überstunden, Arbeitsrecht --- ### [Trunkenheit im Verkehr: Sein Fahrrad zu schieben, heißt nicht, es zu führen.](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trunkenheit-im-verkehr-sein-fahrrad-zu-schieben-heisst-nicht-es-zu-fuehren/) **Published:** Januar 24, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das #Landgericht Freiburg musste sich damit auseinandersetzen, ob das bloße #Schieben eines #Fahrrads im juristischen Sinne ein #Führen eine... **Content:** ,,Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt.“ Das gilt auch im juristischen Sinne, denn das bloße Schieben eines Fahrrads ist kein Führen eines Fahrzeugs ist kein Führen eines Fahrzeugs i.S.d. Strafgesetzbuches (StGB). So sieht es das Landgericht (LG) Freiburg. Nur wer ein Fahrzeug – oder eben ein Fahrrad – „führt“, kann eine Trunkenheitsfahrt begehen. Zwar bedient der Schiebende sich des Lenkers. Er leitet also das Zwierad unter eigenverantwortlicher Handhabung einer seiner wesentlichen technischen Vorrichtungen durch den öffentlichen Verkehrsraum. Dennoch geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Schieben eines Fahrrads nicht als Führen im Sinne des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) angesehen werden kann. Denn u. a, ist die Gefahrenlage viel geringer. Quelle \| LG Freiburg, Urteil vom 26.10.2021, 11/21 Ns 530 Js 30832/20 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Corona-Pandemie & Lockdown: Arbeitgeber trägt nicht das Betriebsrisiko](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-lockdown-arbeitgeber-traegt-nicht-das-betriebsrisiko/) **Published:** Januar 21, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergeh... **Content:** Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. **Sachverhalt** Die Beklagte betreibt einen Handel mit Nähmaschinen und Zubehör und unterhält in Bremen eine Filiale. Dort ist die Klägerin seit Oktober 2019 als geringfügig Beschäftigte gegen eine monatliche Vergütung von 432 Euro im Verkauf tätig. Im April 2020 war das Ladengeschäft aufgrund der „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus“ der Freien Hansestadt Bremen vom 23.3.2020 geschlossen. Deshalb konnte die Klägerin nicht arbeiten und erhielt auch keine Vergütung. Mit ihrer Klage hat sie die Zahlung ihres Entgelts für den Monat April 2020 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs begehrt. Sie hat gemeint, die Schließung des Betriebs aufgrund behördlicher Anordnung sei ein Fall des von der Beklagten als Arbeitgeberin zu tragenden Betriebsrisikos. Dagegen hat die Beklagte Klageabweisung beantragt und geltend gemacht, die von der Stadt Bremen zur Pandemiebekämpfung angeordneten Maßnahmen beträfen das allgemeine Lebensrisiko, das nicht beherrschbar und von allen gleichermaßen zu tragen sei. **Unterschiedliche Sichtweisen der Instanzen** Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die vom Landesarbeitsgericht (LAG) zugelassene Revision der Beklagten beim BAG hatte Erfolg. Das BAG: Die Klägerin hat für den Monat April 2020, in dem ihre Arbeitsleistung und deren Annahme durch die Beklagte aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließung unmöglich war, keinen Anspruch auf Entgeltzahlung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs. **Arbeitgeber trägt nicht Risiko des Arbeitsausfalls** Der Arbeitgeber trägt auch nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn – wie hier – zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung in einem Bundesland die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden. In einem solchen Fall realisiert sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage. **Lücken im sozialversicherungsrechtlichen Regelungssystem** Es ist Sache des Staates, gegebenenfalls für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile zu sorgen – wie es zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld geschehen ist. Soweit ein solcher – wie bei der Klägerin als geringfügig Beschäftigte – nicht gewährleistet ist, beruht dies auf Lücken in dem sozialversicherungsrechtlichen Regelungssystem. Aus dem Fehlen nachgelagerter Ansprüche lässt sich jedoch keine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers herleiten. Quelle \| BAG, Urteil vom 13.10.2021, 5 AZR 211/21, PM 31/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Annahmeverzug, Arbeitsrecht --- ### [Betriebskosten: Darf der Vermieter eine maschinenschriftliche Abrechnung handschriftlich ergänzen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebskosten-darf-der-vermieter-eine-maschinenschriftliche-abrechnung-handschriftlich-ergaenzen/) **Published:** Februar 2, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ja! Denn da #Betriebskostenabrechnungen keinen #Formvorschriften unterliegen, berühren handschriftliche #Ergänzungen, die aus sich heraus ve... **Content:** Die handschriftlichen #Einfügungen und #Ergänzungen des #Vermieters in der maschinenschriftlichen #Betriebskostenabrechnung machen diese nicht formell unwirksam. Es gebe grundsätzlich keine #Formvorschriften. Die #Betriebskostenabrechnungen müssten weder maschinenschriftlich sein, noch so, dass keine #Ergänzungen oder #Änderungen vorgenommen worden sind. Per handschriftlicher #Ergänzung habe der Vermieter lediglich bezüglich der Nachzahlungsbeträge aus sich heraus nachvollziehbare Verrechnungen vorgenommen. Dies beeinträchtige die formell wirksame Abrechnung nicht. Link zum Beitrag in der Bio ⬆️ Quelle \| LG Wiesbaden, Urteil vom 9.7.2020, 3 S 91/20 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Gewalt unter Nachbarn: Wenn zwei sich streiten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gewalt-unter-nachbarn-wenn-zwei-sich-streiten/) **Published:** Januar 31, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kommt es im Rahmen eines jahrelangen Nachbarschaftskriegs zu wechselseitigen körperlichen #Auseinandersetzungen, die nicht nur der #Verteidi... **Content:** Beiden #Parteien können dann gleichermaßen die #Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn es zwischen ihnen nicht allein zur #Selbstverteidigung zu einer körperlichen #Auseinandersetzung mit wechselseitigen #Verletzungen kam. So hat es das #Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. Die #Beteiligten sind unmittelbare #Nachbarn und geraten regelmäßig in #Streit um die Nutzung einer schmalen Hofeinfahrt, die den einzigen Zugang zu ihren Anwesen darstellt. Zwischen ihnen kam es in den letzten zehn Jahren wiederholt zu wechselseitigen #Beleidigungen und körperlichen #Auseinandersetzungen, die Gegenstand mehrerer #Gewaltschutzverfahren vor dem #Amtsgericht (AG) Grünstadt waren. So kam es auch im September 2020 zum #Streit auf dem gemeinsamen Hof. Beide #Beteiligten warfen sich gegenseitig vor, die jeweils andere Seite habe sie beleidigt und angegriffen, woraufhin man sich in bloßer #Verteidigungsabsicht körperlich gewehrt habe. Wegen der völlig unterschiedlichen Angaben beider Seiten ließ sich der genaue Hergang der #Rangelei nicht aufklären. Das AG hat auf ihre wechselseitigen #Anträge hin gegen beide Beteiligten jeweils befristete #Gewaltschutzanordnungen in Form von Näherungs- und Kontaktverboten erlassen. Die dagegen gerichteten Beschwerden beider Seiten hatten vor dem OLG keinen Erfolg. Das OLG: Die durch das #Familiengericht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung nach #Anhörung beider #Beteiligter getroffenen Feststellungen reichen aus, um gegen sie Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erlassen. Danach stand jedenfalls fest, dass beide Beteiligte die körperliche Auseinandersetzung nicht nur zu Verteidigungszwecken betrieben hatten. Quelle \| OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.4.2021, 6 UF 16/21, PM vom 6.10.2021 **Kategorien:** Allgemein --- ### [Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos/) **Published:** Februar 9, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, die Nachbarn eines Swingerclubs und einer angrenzenden Gaststätte haben keinen Anspru... **Content:** Die Kläger, die ein Wohngebäude außerhalb der Ortslage eines Koblenzer Stadtteils bewohnen, sind Nachbarn der o. g. Betriebe, die sich in einem aus zwei Häusern bestehenden Gebäudekomplex befinden. Für den Betrieb des Swinger-Clubs erteilte die Stadt Koblenz im Jahr 2002 eine zunächst gaststättenrechtliche Erlaubnis als „Schank- und Speisewirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit“. Nach Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung für die Nutzungsänderung wird dieser spätestens seit Mai 2006 in erster Linie als Swingerclub betrieben. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis blieb jedoch zunächst unverändert. Im Jahr 2014 erteilte die Stadt Koblenz eine Gaststättenerlaubnis zur Weiterführung eines anderen Etablissements unter neuem Namen für den Betrieb einer „Schankwirtschaft mit Musikdarbietungen“. Beide gaststättenrechtlichen Erlaubnisse wurden mit der Auflage versehen, dass der vom Betrieb ausgehende Lärmpegel nicht zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) führen dürfe, und zwar gemessen 0,5 Meter vor dem vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster des nächstgelegenen Wohnhauses. Insbesondere seit dem Jahr 2015 beschwerten sich die Kläger wiederholt bei der Stadt Koblenz über Lärm und sonstige Belästigungen, die von den Betrieben ausgehen würden. Ihren Antrag vom Februar 2019 auf Einschreiten gegen die beiden Betriebe lehnte die Stadt ab, da unzumutbare Einwirkungen durch den Betrieb nicht feststellbar seien. Dies belegten die zahlreichen von ihr durchgeführten Kontrollen. Gegen die bereits erteilten Auflagen hätten die Betreiber nicht verstoßen. Nach Zurückweisung ihres Widerspruchs verfolgten die Kläger ihr Begehren auf Einschreiten gegen den Betrieb. Das Verwaltungsgericht (VG) gab den Klagen statt und verpflichtete die beklagte Stadt, geeignete gaststättenrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Kläger vor den Immissionen zu ergreifen, die von dem Gaststättenbetrieb ausgingen. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, der tatsächliche Betrieb der o. g. Häuser sei von den bestehenden gaststättenrechtlichen Erlaubnissen nicht gedeckt. Den Klägern stehe aufgrund festzustellender Lärm- und sonstiger Belästigungen auch ein subjektiver Rechtsanspruch auf ein gaststättenrechtliches Einschreiten zu. Nach Erlass der Urteile erteilte die Beklagte eine Änderungserlaubnis zum Betrieb einer „Schank- und Speisewirtschaft im Rahmen eines Swinger-Clubs“. Auf die Berufung der Beklagten hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) die erstinstanzlichen Urteile auf und wies die Klagen ab. Der tatsächliche Betrieb der beiden Gaststätten sei von der derzeit bestehenden gaststättenrechtlichen Erlaubnislage zwar nicht gedeckt, in Ermangelung eines Verstoßes gegen nachbarschützende Normen könnten die Kläger jedoch keinen Anspruch auf behördliches Tätigwerden herleiten. Allein auf die formelle Illegalität des Gaststättenbetriebs könne ein Anspruch der Kläger auf gaststätten- oder immissionsbehördliches Einschreiten nicht gestützt werden. Vielmehr bedürfe es eines Verstoßes gegen materielle nachbarschützende Normen, um hieraus einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Einschreiten ableiten zu können. Ein solcher Verstoß sei hier nicht feststellbar. Der Hinweis auf – „naturgemäß subjektive“ – Nachbarbeschwerden vermöge objektiv nachvollziehbare Feststellungen nicht zu ersetzen. Für weitergehende Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung habe aufgrund der fehlenden konkreten Anknüpfungstatsachen kein Bedarf bestanden. Durchgreifende Anhaltspunkte für sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen lägen ebenfalls nicht vor. Quelle \| OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 23.11.2021, 6 A 10687/21.OVG und 6 A 10689/21.OVG **Kategorien:** Allgemein, Verwaltungsrecht **Schlagwörter:** Verwaltungsrecht --- ### [Fahrradlieferdienste: Arbeitgeber muss Fahrrad und Handy zur Verfügung stellen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fahrradlieferdienste-arbeitgeber-muss-fahrrad-und-handy-zur-verfuegung-stellen/) **Published:** Februar 7, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Fahrradlieferanten haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen für die Ausübung ihrer Tätigkeit essenzielle Arbeitsmittel zur Verfügun... **Content:** Zu den Arbeitsmitteln gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertragliche Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers, sind diese nur wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zugesagt wird. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. **Sachverhalt** Der Kläger ist bei der Beklagten als Fahrradlieferant beschäftigt. Er liefert Speisen und Getränke aus, die Kunden über das Internet bei verschiedenen Restaurants bestellen. Er benutzt für seine Lieferfahrten sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Mobiltelefon. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien, bei denen es sich um AGB handelt. Die Beklagte gewährt den bei ihr tätigen Fahrradlieferanten eine Reparaturgutschrift von 0,25 Euro pro gearbeiteter Stunde, die ausschließlich bei einem von ihr bestimmten Unternehmen eingelöst werden kann. **So argumentieren die Prozessbeteiligten** Mit seiner Klage hat der Kläger verlangt, dass die Beklagte ihm ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes Mobiltelefon für seine vertraglich vereinbarte Tätigkeit zur Verfügung stellt. Er hat gemeint, die Beklagte sei hierzu verpflichtet, weil es in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Arbeitgebers falle, die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen. Dieser Grundsatz sei vertraglich nicht wirksam abbedungen worden. Dagegen hat die Beklagte Klageabweisung beantragt und geltend gemacht, die vertragliche Regelung sei wirksam. Da die bei ihr als Fahrradlieferanten beschäftigten Arbeitnehmer ohnehin über ein Fahrrad und ein internetfähiges Mobiltelefon verfügten, würden sie durch die Verwendung ihrer eigenen Geräte nicht bzw. nicht erheblich belastet. Darüber hinaus seien etwaige Nachteile durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Aufwendungsersatz geltend machen zu können, und – bezüglich des Fahrrads – durch das von ihr gewährte Reparaturbudget ausgeglichen. **So entschieden die Instanzen** Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Die in den AGB vereinbarte Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons benachteiligt den Kläger unangemessen und ist daher unwirksam. Die Beklagte wird durch diese Regelung von entsprechenden Anschaffungs- und Betriebskosten entlastet und trägt nicht das Risiko, für Verschleiß, Wertverfall, Verlust oder Beschädigung der essenziellen Arbeitsmittel einstehen zu müssen. Dieses liegt vielmehr beim Kläger. Das widerspricht dem gesetzlichen Grundgedanken des Arbeitsverhältnisses, wonach der Arbeitgeber die für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit wesentlichen Arbeitsmittel stellen und für deren Funktionsfähigkeit sorgen muss. Eine ausreichende Kompensation dieses Nachteils ist nicht erfolgt. Die von Gesetzes wegen bestehende Möglichkeit, Aufwendungsersatz verlangen zu können, stellt keine angemessene Kompensation dar. Es fehlt insoweit an einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Zudem würde auch eine Klausel, die nur die ohnehin geltende Rechtslage wiederholt, keinen angemessenen Ausgleich schaffen. Die Höhe des dem Kläger zur Verfügung gestellten Reparaturbudgets orientiert sich nicht an der Fahrleistung, sondern an der damit nur mittelbar zusammenhängenden Arbeitszeit. Der Kläger kann über das Budget auch nicht frei verfügen, sondern es nur bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Unternehmen einlösen. In der Wahl der Werkstatt ist er nicht frei. Für die Nutzung des Mobiltelefons ist überhaupt kein finanzieller Ausgleich vorgesehen. **Arbeitgeber muss Arbeitsmittel zur Verfügung stellen** Der Kläger kann deshalb von der Beklagten verlangen, dass diese ihm die für die vereinbarte Tätigkeit notwendigen essenziellen Arbeitsmittel – ein geeignetes verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes Mobiltelefon, auf das die Lieferaufträge und -adressen mit der hierfür verwendeten App übermittelt werden – bereitstellt. Er kann nicht auf nachgelagerte Ansprüche wie Aufwendungsersatz oder Annahmeverzugslohn verwiesen werden. Quelle \| BAG, Urteil vom 10.11.2021, 5 AZR 334/21, PM 38/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche, Arbeitsrecht --- ### [Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt muss bewiesen sein.](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-zum-kuendigungszeitpunkt-muss-bewiesen-sein/) **Published:** Februar 4, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat klargestellt: Die Schwangere muss nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung tats... **Content:** Will die Arbeitnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dies über einen Anscheinsbeweis möglich, der aber nur bei typischen Geschehensabläufen greifen kann. Ausgehend von einem typischen Geschehensablauf können nach Ansicht des LAG zur Ermittlung des Zeitpunkts der Konzeption vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin nur 266 Tage zurückgerechnet werden. Damit weicht diese Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ab. Diese rechnet 280 Tage zurück. Das LAG meint, dies sei mit typischen Schwangerschaftsverläufen nicht in Deckung zu bringen. Quelle \| LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.12.2021, 4 Sa 32/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Fristlose Kündigung: 23 Euro können ein wichtiger Grund sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-23-euro-koennen-ein-wichtiger-grund-sein/) **Published:** Februar 14, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Arbeitsgericht (ArbG) Oberhausen hat die Klage eines fristlos gekündigten stellvertretenden Store-Leiters des FC Bayern Fan-Shops in ein... **Content:** Das ArbG vertritt die Ansicht, dass der Vorwurf, der Kläger habe einen Gutschein im Wert von 23 Euro unberechtigt verwendet, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Aus diesem Grund hat es die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Quelle \| ArbG Oberhausen, Urteile vom 12.11.2021, 3 Ca 781/20 und 3 Ca 400/21, PM LAG Düsseldorf 21/21 vom 13.11.2021 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Sorgerecht & Strafbarkeit: Wenn die Mutter die minderjährige Tochter tätowiert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-strafbarkeit-moeglich-wenn-die-mutter-die-minderjaehrige-tochter-taetowiert/) **Published:** Februar 11, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das OLG Hamm entschied, dass das Tätowieren des eigenen minderjährigen Kindes eine gefährliche Körperverletzung sein kann. **Content:** Die Eltern der minderjährigen Tochter waren gemeinsam sorgeberechtigt. Das Jugendamt war aber für die Bereiche Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht als Ergänzungspfleger bestellt. Die Mutter tätowierte ihre 14-jährige Tochter am rechten Unterarm ohne wirksame Einwilligung des Jugendamts. Das Landgericht (LG) Detmold sah darin eine gefährliche Körperverletzung. Es verurteilte die Mutter entsprechend, allerdings in einem minder schweren Fall. Deren Revision war teilweise erfolgreich. Ein Tätowiergerät kann ein gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafrechts sein (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Allerdings kann eine Tätowierung heute nicht per se als erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds angesehen werden, was für eine Strafbarkeit Voraussetzung wäre. Es verursacht auch kein erhebliches Leiden. Aber, so das OLG: Es ist geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen, wenn das Gerät nicht steril war und es deswegen zu schwerwiegenden Entzündungen kommt oder wenn ein Ungeübter damit gravierendere Verletzungen hervorruft. Das OLG hob die Entscheidung des LG folglich auf und verwies die Sache zurück. Denn die bisherigen Feststellungen ergaben nicht hinreichend, ob der konkrete Einsatz des Tätowiergeräts geeignet war, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Es reicht insoweit nicht die bloße Eignung, überhaupt Verletzungen hervorzurufen, sondern diese müssen auch erheblich sein. Es muss also nach der konkreten Art der Verwendung die Eignung bestehen, die Funktionen oder das Erscheinungsbild des Körpers so einschneidend zu beeinträchtigen, dass der Verletzte schwer getroffen ist und beträchtlich darunter leiden muss. Dies muss nun das LG herausfinden. Quelle \| OLG Hamm, Beschluss vom 2.9.2021, 4 RVs 84/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Gleichgeschlechtliche Paare: Krankenkassen müssen keine Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gleichgeschlechtliche-paare-krankenkassen-muessen-keine-kosten-fuer-eine-kinderwunschbehandlung-uebernehmen/) **Published:** Februar 10, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. So sieht es das Bund... **Content:** Medizinische Maßnahmen, die dazu dienen, eine Schwangerschaft herbeizuführen, sind nur der Krankenbehandlung und damit den Leistungen der Krankenversicherung zuzurechnen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden (sog. homologe Insemination). Der Gesetzgeber muss aus Verfassungsgründen nicht auch eine Kinderwunschbehandlung vorsehen, bei der Spendersamen verwendet wird (sog. heterologe Insemination). Der Gesetzgeber hat eine weitreichende Einschätzungsprärogative bezüglich der Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz geht gemäß Sozialgesetzbuch (§ 27a SGB V) von einer grundsätzlichen Zeugungsfähigkeit des Ehepaars aus, die durch die Leistungen nach dieser Vorschrift unterstützt werden soll. Zwar erkennt die Vorschrift als soziale Komponente an, den Kinderwunsch innerhalb einer bestehenden Ehe als Behandlungsziel zu erfüllen. Sie knüpft darüber hinaus aber den Leistungsanspruch an das krankheitsähnliche Unvermögen – bei eingeschränkter, aber nicht aufgehobener Zeugungsfähigkeit – , Kinder auf natürlichem Weg zu zeugen. Die Entscheidung, diese individuelle krankheitsähnliche Komponente durch die Förderung der künstlichen Befruchtung nur mit eigenen Ei- und Samenzellen der Eheleute nicht vor der sozialen Komponente zurücktreten zu lassen, ist vor dem Hintergrund der im Wesentlichen auf die Krankenbehandlung ausgerichteten gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt. Die Klägerin begehrt dagegen, dass die – in dieser Eheform – nicht bestehende Zeugungsfähigkeit mittels heterologer Insemination kompensiert wird, statt bloß eine krankheitsähnliche Situation zu überwinden. Zu einer anderen Bewertung zwingt auch nicht, dass die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt worden ist. Der Gesetzgeber wollte diese zwar an die gemischtgeschlechtliche Ehe angleichen. Aus diesem Anliegen folgt aber nach Auffassung des BSG nicht die Pflicht, die zeugungsbiologischen Grenzen einer solchen Ehe mit Mitteln der gesetzlichen #Krankenversicherung auszugleichen. Quelle \| BSG, Urteil vom 10.11.2021, B 1 KR 7/21 Rundefined **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Gesetzesvorhaben: Strengere Anforderungen an Melderegisterauskünfte beabsichtigt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzesvorhaben-strengere-anforderungen-an-melderegisterauskuenfte-beabsichtigt/) **Published:** Februar 18, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Bundesländer wollen die Anforderungen an die Identifikation gesuchter Personen für die Melderegisterauskunft anheben. Einen entsprechend... **Content:** Das Ziel: Privatpersonen sollen besser vor missbräuchlichen Auskunftsersuchen geschützt werden. Wird Auskunft zu einer Person aus dem Melderegister begehrt, soll zur eindeutigen Identifizierung der Person und zum Nachweis, dass es sich nicht um eine missbräuchliche Anfrage handelt, entweder eine dem Anfragenden bekannte (frühere) Anschrift der gesuchten Person angegeben werden oder der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Nach derzeitiger Rechtslage können Privatpersonen oder Unternehmen unter Angabe einiger Daten, die eine gesuchte Person eindeutig identifizieren, Auskunft insbesondere über die private Meldeadresse dieser Person erhalten. Dazu gehören alternativ der Familienname, ein früherer Name, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift. Folge: Personen können oft schon unter Angabe des Vor- und Familiennamens bei der zuständigen Meldebehörde eindeutig identifiziert werden. Anfragende erhalten dann die aktuelle Anschrift der Person. Dies birgt ein hohes Missbrauchspotenzial. Dies ist umso gefährlicher, als Melderegisterauskünfte auch dazu dienen, Ansprüche durchzusetzen, da für das Erwirken und Vollstrecken eines Urteils die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift erforderlich ist. Quelle \| BR-Drucksache 728/21 vom 5.11.2021 **Kategorien:** Allgemein --- ### [Erbrecht: Ein adoptiertes Kind kann mehrfach erben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-ein-adoptiertes-kind-kann-mehrfach-erben/) **Published:** Februar 16, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl d... **Content:** Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei #gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den #Erbteil seiner #Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner leiblichen Mutter, ebenfalls einer Schwester der #Erblasserin, erben. Das #Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat entschieden, dass der #Adoptivsohn hier zwei gesetzliche #Erbteile erhält. **Fallkonstellation** Die #Beteiligten sind ebenso wie der #Antragsteller Nichten und Neffen der Erblasserin. Diese verstarb kinderlos. Die #Erblasserin hatte zwei #Schwestern. Der #Antragsteller ist das leibliche Kind einer dieser Schwestern. Er wurde später von der anderen #Schwester der #Erblasserin adoptiert. Sowohl seine leibliche Mutter als auch die #Adoptivmutter waren zum Zeitpunkt des ‚ \#Versterbens der Erblasserin bereits verstorben. Vorverstorben waren auch der Ehemann der Erblasserin sowie ihre Eltern. Die #Erblasserin hinterließ kein Testament. **Erbschein nach dem Tod der Tante** Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Antragsteller einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge, der ihn – neben den anderen Nichten und Neffen – als Erben zu ½ (¼ nach der Adoptivmutter, ¼ nach der leiblichen Mutter) ausweist. Das Amtsgericht (AG) hat dem Antrag entsprochen. **OLG: Mehrere Erbteile sind möglich** Die hiergegen von den übrigen Nichten und Neffen der Erblasserin eingelegte Beschwerde hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Zu Recht sei das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass ein adoptiertes Kind in die gesetzliche Erbfolge sowohl nach seiner leiblichen Mutter als auch nach der Adoptionsmutter eintrete, entschied das OLG. Im konkreten Fall erhalte der Antragsteller daher einen Erbteil von zwei Vierteln. Dem stehe nicht entgegen, dass nach der Adoption die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Verwandten erlöschen sind. Hiervon sehe das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1756 Abs. 1 BGB) nämlich eine Ausnahme vor, sofern die Annehmenden im zweiten oder dritten Grad mit dem Kind verwandt seien. Diese Ausnahme sei im Erbrecht zu berücksichtigen und führe zu dem Erhalt mehrerer Erbteile aufgrund der über die Adoptionsmutter und die leibliche Mutter vermittelten Verwandtschaft zur verstorbenen Erblasserin. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Er kann mit der vom OLG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsbeschwerde angefochten werden. Quelle \| OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.12.2021, 21 W 170/21 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Betriebsweg: Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsweg-weg-vom-bett-ins-homeoffice-ist-gesetzlich-unfallversichert/) **Published:** Februar 21, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung ge... **Content:** Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Während das Sozialgericht (SG) den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht (LSG) ihn als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgeht. Das BSG hat die Entscheidung des SG bestätigt. Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in sein häusliches Büro (Homeoffice) stürzte. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert. Quelle \| BSG, Urteil vom 8.12.2021, B 2 U 4/21 R, PM 37/21 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Rettungsdienst: Nebenjob als Notarzt ist versicherungspflichtig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsdienst-nebenjob-als-notarzt-ist-versicherungspflichtig/) **Published:** Februar 23, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig soz... **Content:** Ausschlaggebend ist die Eingliederung in den Rettungsdienst während der Tätigkeit mit den damit verbundenen Verpflichtungen, zum Beispiel der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrzeugs aufzuhalten und nach einer Einsatzalarmierung durch die Leitstelle innerhalb einer bestimmten Zeit auszurücken. Dass sich die Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben, ist unerheblich. Anhaltspunkte für eine selbstständige Tätigkeit fielen demgegenüber nicht entscheidend ins Gewicht. Quelle \| BSG, Urteile vom 19.10.2021, B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R **Kategorien:** Arbeitsrecht, Sozialrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Textformerfordernis: Lohnabrechnung im elektronischen Postfach statt in Papierform?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/textformerfordernis-lohnabrechnung-im-elektronischen-postfach-statt-in-papierform/) **Published:** März 4, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die bloße Zurverfügungstellung der Lohnabrechnung in elektronischer Form zum Abruf durch den Arbeitnehmer ist keine Erfüllung der Pflicht, e... **Content:** **Sachverhalt** Der Arbeitgeber informierte den Arbeitnehmer darüber, dass seine Verdienstabrechnungen künftig verschlüsselt in einem Online-Portal bereitstünden, und nicht, wie bis dahin, ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden würden. Dieser Form der Lohnabrechnungen widersprach der Arbeitnehmer ausdrücklich schriftlich. In der Folge wurden dem Arbeitnehmer die seinem Lohn entsprechenden Abrechnungen nicht mehr ausgedruckt zur Verfügung gestellt, sondern – wie angekündigt – in digitaler, elektronischer Form im Online-Portal des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer druckte sich seine Lohnabrechnungen nicht selbst aus. Er ist der Ansicht, dass ein Bereitstellen der Lohnabrechnung in elektronischer Form seiner Zustimmung bedürfe und es nicht ausreicht, die Lohnabrechnungen in digitaler bzw. elektronischer Form in einem Online-Portal hochzuladen. Vielmehr müsse eine Abrechnung in Textform erteilt werden. Der Textform genüge das Bereitstellen in einem Online-Portal gerade nicht. Die Möglichkeit des Abrufs der Lohnabrechnungen durch ihn selbst werde diesem Erfordernis nicht gerecht und erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. **So entschieden die Instanzen** Das Arbeitsgericht (ArbG) wies die Klage insoweit ab, als der Arbeitnehmer die Erteilung der Abrechnungen in Papierform beantragt hat. Es verurteilte den Arbeitgeber aber dazu, die streitgegenständlichen Lohnabrechnungen zu erteilen. Zu Recht, sagt das LAG Hamm in der Berufung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber habe die erforderliche Textform gewahrt, weil er eine insofern lesbare Erklärung, in denen die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben habe. Sein Online-Portal sei dabei ein Medium, das es dem Empfänger ermögliche, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich sei. Sie sei auch geeignet, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Die Tatsache, dass man auf die Abrechnungen nur mit dem bestimmten Passwort zugreifen könne, ändere nichts daran, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bestimmte Lohnabrechnungen in Textform erstellt habe. Der Arbeitgeber müsse jedoch nicht nur eine Lohnabrechnung erstellen und dem Arbeitnehmer den Zugang zu der erstellten Abrechnung ermöglichen. Er müsse auch dem Arbeitnehmer die Lohnabrechnungen erteilen. Die Abrechnung bezwecke dabei die Information über die erfolgte Zahlung, sodass die Erfüllung des Lohnabrechnungsanspruchs nicht nur die Erstellung, sondern auch den Zugang voraussetze. **Arbeitgeber schuldet nicht nur Bereitstellung zur Abholung** Dieser Zugang liege vor, wenn die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gerate, dass dieser nach allgemeinen Umständen von ihr Kenntnis erlangen könne. Die Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung der Lohnabrechnung in Textform setze demnach voraus, dass die Lohnabrechnung den Machtbereich des Empfängers erreicht habe. Eine Übermittlung der Lohnabrechnungen an eine dienstliche E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers erfolgte hier jedoch nicht. Der Arbeitgeber habe zwar dem Arbeitnehmer ermöglicht, sich die Lohnabrechnungen auf seinem Online-Portal abzuholen. Dies reiche jedoch für die Erfüllung der obliegenden Verpflichtung zur Erteilung der Lohnabrechnung nicht aus. Es werde nicht die Bereitstellung zur Abholung durch den Arbeitnehmer, sondern die Erteilung durch den Arbeitgeber geschuldet. Daher sei der Arbeitgeber verpflichtet, die in elektronischer Form erstellte Lohnabrechnung in den Machtbereich des Arbeitnehmers zu verbringen. **Einverständnis des Arbeitnehmers lag nicht vor** Besitze der Arbeitnehmer keine dienstliche E-Mail-Adresse, könne ein Zugang einer elektronischen Erklärung, die dem Textformerfordernis genüge, nach nahezu einhelliger Ansicht im Schrifttum nur angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer sich mit dem Empfang elektronischer Erklärungen ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklärt habe. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Quelle \| LAG Hamm, Urteil vom 23.9.2021, 2 Sa 179/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche, Arbeitsrecht --- ### [Arbeitsvertrag: Befristung in elektronischer Form unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsvertrag-befristung-in-elektronischer-form-unwirksam/) **Published:** März 2, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Immer wieder werden befristete Arbeitsverträge geschlossen. Doch Vorsicht! Ein befristeter Arbeitsvertrag, der von beiden Seiten nur in elek... **Content:** Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Fall des ArbG Berlin hatten die Parteien den befristeten Arbeitsvertrag aber nicht durch eigenhändige Namensunterschrift auf dem Vertrag abgeschlossen, sondern eine elektronische Signatur verwendet. Für das ArbG Berlin genügt die hier verwendete Form der Signatur nicht dem Schriftformerfordernis. Auch wenn man annehme, dass eine qualifizierte elektronische Signatur ausreiche, um eine Befristung wirksam zu vereinbaren, liege in diesem Fall keine solche vor. Für eine qualifizierte elektronische Signatur sei eine Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur erforderlich. Da die Arbeitsvertragsparteien aber eine nicht zertifizierte Signatur verwendet hatten, sei die Vereinbarung der Befristung mangels Einhaltung der Schriftform unwirksam; der Arbeitsvertrag gelte als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Quelle \| ArbG Berlin, Urteil vom 26.10.2021, 36 Ca 15296/20 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Befristung --- ### [Rücksichtnahme: Kinderlärm ist nicht unbegrenzt hinzunehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruecksichtnahme-kinderlaerm-ist-nicht-unbegrenzt-hinzunehmen/) **Published:** März 9, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kommt es in den nächtlichen Ruhezeiten wiederholt zu Kinderlärm, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das sagt das La... **Content:** Die Wohnungsmieter störten den Hausfrieden nachhaltig durch Lärm. Es kam durch ihre Kinder zu Streitereien, Geschrei und Türenknallen auch ab 22 Uhr. Nach wiederholten Abmahnungen stellte sich keine Besserung ein. Daraufhin kündigte der Vermieter fristlos, hilfsweise ordentlich. Die Mieter weigerten sich, auszuziehen. Das Amtsgericht (AG) gab der Räumungsklage statt, weil die fristlose Kündigung wirksam war. Das LG bestätigte, dass unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung die ordentliche Kündigung wirksam sei. Denn die Mieter haben entgegen dem Rücksichtnahmegebot erhebliche Lärmbelästigungen zu verschulden. Zwar sei Kinderlärm privilegiert. Das Toleranzgebot der Gesellschaft gegenüber Kindern finde aber seine Grenzen dort, wo nächtliche Ruhezeiten durch das Einwirken Erwachsener eingehalten werden können, dies aber nicht geschieht. Quelle \| LG Berlin 30.7.2021, 65 S 104/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Ausländische Ehescheidung: Scheidung per WhatsApp nicht möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/auslaendische-ehescheidung-scheidung-per-whatsapp-nicht-moeglich/) **Published:** März 7, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Ausland... **Content:** Der Antragsteller begehrte, ein kanadisches Scheidungsurteil anzuerkennen. Die Antragsgegnerin ist Deutsche, der Antragsteller Kanadier. Die Beteiligten hatten in Kanada geheiratet; dort lag auch ihr letzter gemeinsamer Aufenthaltsort, bevor die Antragsgegnerin nach der Trennung nach Deutschland zurückkehrte. Der Antragsteller trug vor, er habe bei dem zuständigen kanadischen Gericht die Ehescheidung beantragt. Die Zustellung dieses Scheidungsantrags an die Antragsgegnerin sei mit Genehmigung des zuständigen kanadischen Gerichts – über seine kanadische Bevollmächtigte – über den Nachrichtendienst WhatsApp erfolgt. Seine Frau habe daraufhin auch geantwortet, sich aber nicht zur Sache eingelassen. Die Scheidung sei dann ausgesprochen worden und nun rechtskräftig. Das OLG wies den Antrag auf Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils zurück. Es liege ein Anerkennungshindernis vor. Der Scheidungsantrag sei der Antragsgegnerin nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Auslandszustellungen könnten in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Etwaigen erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen. Unerheblich sei, dass die Antragsgegnerin tatsächlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt habe und sie rechtzeitig ihre Rechte hätte wahrnehmen können. Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setze sowohl die rechtzeitige als auch die ordnungsgemäße Zustellung voraus. Unschädlich sei zudem, dass die Antragsgegnerin kein Rechtsmittel gegen das kanadische Scheidungsurteil eingelegt habe. Die Möglichkeit eines Rechtsmittels sei nicht mit der Verteidigung gegen die wirksame Zustellung gleichwertig. Die Antragsgegnerin würde andernfalls eine Tatsacheninstanz verlieren. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.11.2021, 28 VA 1/21, PM 80/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Verfassungsbeschwerde: Herausgabe von Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im standardisierten Messverfahren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verfassungsbeschwerde-herausgabe-von-wartungsunterlagen-eines-geschwindigkeitsmessgeraets-im-standardisierten-messverfahren/) **Published:** März 11, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat jetzt einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, der eine Verurteilung wegen eines Gesch... **Content:** **Sachverhalt** Mit seiner Verfassungsbeschwerde machte ein Autofahrer u. a. geltend, die Nichtüberlassung der Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen des Messgeräts sowie bestimmter Messdaten (Falldatensätze der gesamten Messreihe einschließlich der Statistikdatei und Case-List) verstoße gegen Grundrechte der Landesverfassung. Dem Autofahrer war eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels eines mobilen Messgeräts des Typs PoliScan Speed M1 der Firma Vitronic. Nachdem seine Verteidigerin Einsicht in die Bußgeldakte erhalten hatte, beantragte sie, ihr weitere Dokumente zu überlassen – u. a. die Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen des Messgeräts, die nicht Bestandteil der Bußgeldakte sind. **So entschieden die Instanzen** Das Amtsgericht (AG) lehnte den Antrag ab und verurteilte den Autofahrer wegen des Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 140 Euro. Sein beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gestellter Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg. **Kehrtwende durch den Verfassungsgerichtshof** Die Entscheidungen des AG und OLG verletzten den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren, so der VGH. Aus diesem Grundsatz folge das Recht des Betroffenen, Unterlagen über Messgerät und Geschwindigkeitsmessung einzusehen. **„Waffengleichheit“ …** So werde dem auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in jüngerer Zeit betonten Gedanken der „Waffengleichheit“ zwischen Bußgeldbehörde und Betroffenem Rechnung getragen und Autofahrern zu ermöglichen, nach Entlastungsmomenten in Gestalt von Fehlern im Messverfahren zu suchen. **… aber kein unbegrenzter Informationsanspruch** Allerdings bestehe ein Informationsanspruch nicht unbegrenzt. Er setze zum einen voraus, dass der Betroffene die begehrten Informationen hinreichend konkret benenne. Zum anderen sei erforderlich, dass die Dokumente einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitenvorwurf sowie eine erkennbare Relevanz für die Verteidigung aufwiesen. Zudem dürften dem Anspruch keine gewichtigen verfassungsrechtlich verbürgten Interessen, z. B. die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege oder schützenswerte Interessen Dritter entgegenstehen. Im Fall der begehrten Einsicht in die Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen des Messgeräts seien die Voraussetzungen eines Einsichtsrechts erfüllt. Da die Verfassungsbeschwerde bereits wegen der verweigerten Einsichtnahme in die genannten Unterlagen erfolgreich war, könne die vom Autofahrer weiter aufgeworfene Frage dahinstehen, ob das Messergebnis wegen der vom Messgerät nicht gespeicherten sog. Rohmessdaten verwertbar gewesen sei. Quelle \| VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2021, VGH B 46/21, PM 8/21 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) **Published:** März 14, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht gene... **Content:** Disziplinarklage in erster Instanz erfolgreich; dem Beamten, der als Polizeioberkommissar zuletzt bei einer Polizeiinspektion des Landes eingesetzt war, wurde im Jahr 2015 eine auf ein Jahr befristete Nebentätigkeitsgenehmigung als Ausschankhilfe in dem von seiner Familie betriebenen Restaurant erteilt. In der Folgezeit beantragte der Beamte keine weiteren Nebentätigkeitsgenehmigungen. Seit dem Frühjahr 2017 verrichtete er krankheitsbedingt keinen Dienst mehr auf seiner Polizeiinspektion. Nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass der Beamte weiterhin und trotz Erkrankung einer Nebentätigkeit nachgehe, ermittelte das Land als Dienstherr im Umfeld des Lokals und erhob auf der Grundlage der erlangten Erkenntnisse Disziplinarklage. Auf diese Klage hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier den Beamten aus dem Dienst entfernt, weil er gegen das als Kernpflicht von Beamten ausgestaltete Gebot zum vollen persönlichen Einsatz im Beruf verstoßen habe. Zudem habe er durch die offen für jedermann wahrnehmbare Tätigkeit im Lokal die ihm obliegende Verpflichtung verletzt, sich außerhalb des Dienstes in einer Weise zu verhalten, die der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf und das Ansehen der Polizei erfordern. **Das sagt die Berufungsinstanz** Mit seiner gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte der Beamte geltend, er habe lediglich sporadisch und zudem unentgeltlich im Restaurantbetrieb seiner Familie mitgeholfen; dies stelle keine Nebentätigkeit im Sinne des Beamtenrechts dar. Außerdem sei ihm geraten worden, wegen einer Depression „unter die Leute zu gehen“. Das OVG wies nach einer Beweisaufnahme, bei der u. a. mehrere Gäste des Lokals und die mit den Ermittlungsmaßnahmen betrauten Polizeibeamten vernommen und der Beamte angehört wurden, die Berufung zurück. Es stand danach zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich der Beamte nicht lediglich bei seiner Familie im Lokal aufgehalten habe, sondern dort vielmehr auch einer Nebentätigkeit nachgegangen sei, obwohl er über Monate hinweg krankgeschrieben gewesen sei. **Schweres Dienstvergehen** Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das seine Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für einen Beamten, der sich über einen erheblichen Zeitraum hinweg kontinuierlich und bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinwegsetze, könne die Allgemeinheit berechtigterweise kein Verständnis aufbringen. Quelle \| OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.11.2021, 3 A 10118/21.OVG, PM 27/21 **Kategorien:** Verwaltungsrecht **Schlagwörter:** Verwaltungsrecht --- ### [Ehescheidung: Gepfändete Anrechte im Versorgungsausgleich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-gepfaendete-anrechte-im-versorgungsausgleich/) **Published:** März 18, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Auch gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Anrechte fallen in den Versorgungsausgleich. So hat es der Bundesgerichtshof (B... **Content:** Versorgungsanrechte sind zwar in der Anwartschaftsphase bezüglich des Stammrechts weitgehend gegen Pfändung geschützt. Laufende Renten sind aber wie Arbeitseinkommen pfändbar. Dies gilt auch für Ansprüche auf künftige Rentenzahlungen und auf künftige Auszahlung von Versicherungssummen (z. B. aufgrund einer betrieblichen Direktversicherung). **Anrecht gepfändet: kein Versorgungsausgleich** Ist ein Anrecht zulässigerweise gepfändet worden, ist für den Versorgungsausgleich bedeutsam, ob es gleichwohl noch dem Ehegatten wirtschaftlich zuzurechnen ist oder nicht. Ist es dem Gläubiger an Zahlungs statt überwiesen worden, ist es nicht mehr dem Ehegatten zurechenbar und fällt daher auch nicht mehr in den Versorgungsausgleich. **Anrecht noch nicht verwertet: Versorgungsausgleich möglich** Ist es (nur) zur Einziehung überwiesen worden, ist es noch dem Ehegatten zuzuordnen und fällt in den Versorgungsausgleich, solange es noch nicht verwertet worden ist. Die Vollstreckungsforderung wird mit der Überweisung zur Einziehung noch nicht befriedigt, sodass die Zwangsvollstreckung noch nicht beendet ist. Bis das Pfandrecht ausgeübt wird, kann der Ausgleichspflichtige den Pfandgläubiger anderweitig befriedigen und so einen Anspruch begründen, das Pfandrecht aufzuheben. Gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Anrechte können intern geteilt werden. Das Verbot für den Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen, steht dem nicht entgegen. Soweit die interne Teilung ggf. mit vollstreckungsrechtlichen Nachteilen verbunden ist (z. B. bei der Belastung des gepfändeten Anrechts mit Teilungskosten), muss der Vollstreckungsgläubiger dies hinnehmen. Im Übrigen sind seine Belange aber gewahrt, wenn Verstrickung und Pfändungspfandrecht auch das auf den Ausgleichsberechtigten übertragene (Teil-)Anrecht erfassen. Quelle \| BGH, Urteil vom 16.12.2020, XII ZR 28/20 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Reinigungsbranche: Erschwerniszuschlag für das Tragen der OP-Maske?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/reinigungsbranche-erschwerniszuschlag-fuer-das-tragen-der-op-maske/) **Published:** März 16, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerni... **Content:** Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht  (LAG) Berlin-Brandenburg. \| Auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers ist der für allgemeinverbindlich erklärte Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31.10.19 (RTV) anzuwenden. Dieser sieht bei Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung, bei denen eine vorgeschriebene Atemschutzmaske verwendet wird, einen Zuschlag von 10 Prozent vor. Der Arbeitnehmer musste bei der Arbeit eine OP-Maske tragen. Er machte mit seiner Klage den genannten Erschwerniszuschlag geltend. Das LAG wies die Klage ab. Der Erschwerniszuschlag sei nur zu zahlen, wenn die Atemschutzmaske Teil der persönlichen Schutzausrüstung des Arbeitnehmers sei. Dies sei bei einer OP-Maske nicht der Fall, weil sie – anders als eine FFP2- oder FFP3-Maske – nicht vor allem dem Eigenschutz des Arbeitnehmers, sondern dem Schutz anderer Personen diene. Das LAG hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. Quelle \| LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021, 17 Sa 1067/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche, Arbeitsrecht --- ### [Formerfordernis: Kein Hartz IV-Widerspruch per E-Mail](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/formerfordernis-kein-hartz-iv-widerspruch-per-e-mail/) **Published:** März 21, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass es nicht der gesetzlichen Form entspricht, wenn ein Widerspruch mit... **Content:** Geklagt hatten zwei Hartz-IV-Empfänger aus Lüneburg. Wegen schwankenden Einkommens berechnete das Jobcenter die Leistungen des Paares zunächst vorläufig, bis im Dezember 2019 die endgültige Festsetzung erfolgte. Die Bescheide enthielten eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach ein Widerspruch „schriftlich oder zur Niederschrift“ einzulegen sei. Nachdem das Paar mit einfacher E-Mail Widerspruch einlegte, wies das Jobcenter schriftlich darauf hin, dass die Formerfordernisse nicht gewahrt seien, da die technischen Voraussetzungen einer eindeutigen Urheberschaft so nicht gewährleistet seien. Das Paar müsse den Widerspruch formgerecht nachreichen, da er sonst unzulässig sei. Dem hielten die Leistungsempfänger entgegen, dass in den Bescheiden nicht stehe, dass kein Widerspruch per E-Mail erfolgen könne. Nach ihrer Ansicht sage der Hinweis „schriftlich oder zur Niederschrift“ jedem, der „normal bei Verstand sei“, dass der Widerspruch per Fax, per Niederschrift oder per E-Mail eingelegt werden könne. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Unterschiede zwischen Fax und E-Mail gezogen würden. E-Mails gehörten zur täglichen Kommunikation. Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Zwar könne ein Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings sei dann eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung (z.B. als De-Mail) erforderlich. Demgegenüber reiche eine einfache E-Mail nicht aus. Da das Jobcenter auf diesen Weg nicht hingewiesen habe, könne sich höchstens die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr verlängern. Allerdings hätten die Leistungsempfänger auch in diesem Zeitraum keinen formgerechten Widerspruch nachgereicht. Sie hätten allein darauf beharrt, dass eine einfache E-Mail ausreiche. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Paar Beschwerde eingelegt. Quelle \| LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4.11.2021, L 11 AS 632/20 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Gemeinschaftstestament: Was bedeutet die Formulierung „gemeinsamer Tod“?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinschaftstestament-was-bedeutet-die-formulierung-gemeinsamer-tod/) **Published:** März 23, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) München musste sich mit der Auslegung einer Klausel in einem gemeinschaftlichen Testament befassen, die so oder... **Content:** Eheleute errichteten 1992 ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig als alleinige Erben einsetzten. Darin heißt es u. a.: „Der überlebende Teil bestimmt den Nacherben allein. Bei einem gemeinsamen Tode z.B. durch Unfall fällt der gesamte Nachlass an unsere Nichte M. S. \[…\], die damit auch alle Folgelasten, wie Begräbnis und Pflege der Grabstätte auf Lebenszeit zu tragen hat. \[…\]“ Der Ehegatte verstarb nur zehn Tage vor der Erblasserin. Diese war nach dem Tod ihres Ehemannes aufgrund ihrer körperlich-geistigen Verfassung nicht mehr in der Lage, eine weitere letztwillige Verfügung von Todes wegen zu errichten. Die Nichte beantragte schließlich auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Testaments einen Alleinerbschein betreffend die Erbfolge nach der Erblasserin. Gegen einen entsprechenden stattgebenden Beschluss des Nachlassgerichts legte eine Beteiligte, die beanspruchte, gesetzliche Erbin zu sein, ohne Erfolg Beschwerde ein. Das OLG hat die Entscheidung des Nachlassgerichts bestätigt. Die Ehegatten hätten mit der Formulierung „Der überlebende Ehegatte bestimmt den Nacherben allein“ gerade keine Anordnung für den Fall des Todes des überlebenden Ehegatten getroffen, sondern die Regelung der Erbfolge nach dem Ableben des überlebenden Ehegatten bewusst offengelassen. Damit bleibe der Fall des Ablebens des überlebenden Ehegatten ungeregelt, sodass grundsätzlich bei einem Ableben des überlebenden Ehegatten im Fall, dass dieser keine weitere letztwillige Verfügung errichtet, die gesetzliche Erbfolge nach dem überlebenden Ehegatten eintritt. Die Auslegung des Testaments ergebe hier, dass nach dem für die Testamentsauslegung maßgeblichen Willen der Eheleute im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments die Nichte auch für den hier vorliegenden Fall des zeitlichen Nacheinanderversterbens der Erblasserin und ihres Ehemannes unter der Prämisse als Erbin eingesetzt werden sollte, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Vorversterbenden nicht mehr in der Lage ist, eine (weitere) letztwillige Verfügung von Todes wegen zu errichten. Es sei sinnvoll und naheliegend, wenn die Ehegatten die gegenseitige Beerbung anordnen und im Übrigen dem Überlebenden freie Hand lassen wollen, eine Regelung für den Fall zu treffen, dass keiner den anderen überlebt oder der Überlebende wegen zeitnahen Nachversterbens zu einer letztwilligen Verfügung nicht mehr in der Lage ist. Quelle \| OLG München, Urteil vom 1.12.2021, 31 Wx 314/19 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Fristlose Kündigung: Unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-unbefugte-kenntnisnahme-und-weitergabe-fremder-daten/) **Published:** März 30, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** **Fristlose Kündigung** Die Klägerin ist bei der Arbeitgeberin, einer evangelischen Kirchengemeinde, seit 23 Jahren als Verwaltungsmitarbeiterin beschäftigt. Soweit für ihre Buchhaltungsaufgaben erforderlich, hatte sie Zugriff auf den Dienstcomputer des Pastors. In diesem Dienstcomputer nahm die Klägerin eine E-Mail zur Kenntnis, die den Pastor auf ein gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Übergriffe auf eine im Kirchenasyl der Gemeinde lebende Frau hinwies. Im E-Mail-Konto fand sie als Anhang einer privaten E-Mail einen Chatverlauf zwischen dem Pastor und der betroffenen Frau, den sie auf einem USB-Stick speicherte und eine Woche später anonym an eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Gemeinde weiterleitete. Die Klägerin gab an, sie habe die im Kirchenasyl lebende Frau schützen und Beweise sichern wollen. Nach Bekanntwerden der Vorkommnisse kündigte die Kirchengemeinde das Arbeitsverhältnis fristlos. **Erste Instanz gab der Arbeitnehmerin Recht** Erstinstanzlich hatte die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Aachen Erfolg. Das Gericht erkannte in ihrem Verhalten zwar einen an sich wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung, hielt diese jedoch aufgrund des langen und bisher unbelastet verlaufenen Arbeitsverhältnisses und mangels Wiederholungsgefahr für unverhältnismäßig. **Berufung: Arbeitnehmerin unterliegt** Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der Kirchengemeinde hatte Erfolg. Das LAG Köln sah das für die Aufgaben der Klägerin notwendige Vertrauensverhältnis als unwiederbringlich zerstört an. In der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten lag für das Gericht auch wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Dieser sei auch nicht durch die von der Klägerin vorgetragenen Beweggründe, die im Kirchenasyl lebende Frau schützen und Beweise sichern zu wollen, gerechtfertigt gewesen. Denn mit ihrer Vorgehensweise habe die Klägerin keines der angegebenen Ziele erreichen können. Angesichts der Schwere der Pflichtverletzung überwiege das Lösungsinteresse der Gemeinde das Beschäftigungsinteresse der Klägerin deutlich. Selbst die erstmalige Hinnahme dieser Pflichtverletzung sei der Gemeinde nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich – auch für die Klägerin erkennbar – ausgeschlossen. Das LAG hat die Revision nicht zugelassen. Quelle \| LAG Köln, Urteil vom 2.11.2021, 4 Sa 290/21, PM 1/22 vom 3.1.2022 **Kategorien:** Allgemein **Schlagwörter:** Kündigung --- ### [Adoptivkind: Auskunftsanspruch gegenüber leiblicher Mutter](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptivkind-auskunftsanspruch-gegenueber-leiblicher-mutter/) **Published:** April 1, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind Auskunft über die Identität des... **Content:** Eine im Jahr 1984 geborene Antragstellerin verlangte von ihrer leiblichen Mutter, der Antragsgegnerin, Auskunft über die Person des leiblichen Vaters. Bei der Geburt war die in problematischen Familienverhältnissen aufgewachsene Antragsgegnerin gerade 16 Jahre alt geworden. Sie hatte die Schwangerschaft erst im siebten Monat bemerkt und die Hauptschule, deren siebte Klasse sie damals besuchte, ohne Schulabschluss verlassen. Nach der Geburt lebte sie mit der Antragstellerin zunächst in einem Mutter-Kind-Heim und später in einer Mädchen-Wohngemeinschaft, ehe die Antragstellerin von einem Ehepaar adoptiert wurde. Ein 1985 durchgeführtes Vaterschaftsfeststellungsverfahren blieb ebenso erfolglos wie ein außergerichtlicher Vaterschaftstest mit einem weiteren Mann. Ende 2003 kam es auf Vermittlung des Jugendamts zu einem Treffen zwischen Antragstellerin und Antragsgegnerin. Nachdem die Antragstellerin die Antragsgegnerin im März 2018 erfolglos aufgefordert hatte, Namen und Anschrift des leiblichen Vaters zu benennen, hat sie diese Auskunft nun im gerichtlichen Verfahren verlangt. Das Amtsgericht (AG) hat den Antrag zurückgewiesen, weil der Antragsgegnerin die Auskunftserteilung unmöglich sei. Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberlandesgericht (OLG) diese Entscheidung geändert und die Antragsgegnerin antragsgemäß verpflichtet, der Antragstellerin alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu nennen, die der Antragsgegnerin in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die dagegen von der Antragsgegnerin eingelegte Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1618a BGB) müssen Eltern und Kinder einander Beistand leisten. Auch wenn die Vorschrift keine konkreten Sanktionen bei einem Verstoß vorsieht, können Eltern und Kindern aus der Vorschrift wechselseitig Rechtsansprüche erwachsen. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, der Schutzbedürftigkeit des Einzelnen vor der Vorenthaltung verfügbarer Informationen über die eigene Abstammung bei der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Betroffenen angemessen Rechnung zu tragen. Zudem geht es nicht allein um die Durchsetzung finanzieller Interessen. Vielmehr wird mit dem Auskunftsanspruch eine Rechtsposition von ganz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedeutung gestärkt, nämlich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dass die Antragsgegnerin wegen der Adoption der Antragstellerin und dem daraus folgenden Erlöschen des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nicht mehr die rechtliche Mutter der Antragstellerin ist, steht dem Anspruch nicht entgegen. Denn das Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter ist vor der Adoption entstanden. Würde man dies anders sehen, würde die Adoption hinsichtlich des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung gegenüber Kindern führen, deren rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zu ihrer leiblichen Mutter fortbesteht. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin auch keine erheblichen, gegen ihre Auskunftsverpflichtung sprechenden Abwägungsgesichtspunkte vorgetragen, sondern im Gegenteil zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass der Auskunftsanspruch der Antragstellerin grundsätzlich besteht. Somit hat sie sich nicht auf konkrete Belange berufen, die mit Blick auf ihr ebenfalls verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre dazu führen könnten, das Bestehen des Auskunftsanspruchs zu verneinen. Mit der bloßen Mitteilung, sie könne sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern, hat die Antragsgegnerin den Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Sie hat auch nicht dargelegt, dass ihr eine Erfüllung auch nach Einholen der ihr zumutbaren Erkundigungen unmöglich ist. Sie könnte sich an eine Reihe von möglichen Kontaktpersonen wenden, um Hinweise zu potenziellen leiblichen Vätern der Antragstellerin zu erhalten. Diesen Nachfragemöglichkeiten fehlt es weder an der Erfolgsaussicht noch sind sie der Antragsgegnerin unzumutbar. Quelle \| BGH, Beschluss vom 19.1.2022, XII ZB 183/21, PM 7/22 vom 19.1.2022 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Urlaubsgewährung: Arbeitsgeber muss bei Urlaub des langzeiterkrankten Arbeitsnehmers nicht mitwirken](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/urlaubsgewaehrung-arbeitsgeber-muss-bei-urlaub-des-langzeiterkrankten-arbeitsnehmers-nicht-mitwirken/) **Published:** April 6, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung gelten nicht gegenüber einem langzeiterkrankten Arbeitnehmer. So entschi... **Content:** Der Arbeitgeber könne den langzeiterkrankten Arbeitnehmer nicht in die Lage versetzen, seinen Urlaub zu nehmen. Daher müsse er ihn auch nicht auf eine tatsächlich und rechtlich ohnehin unmögliche Urlaubsgewährung hinweisen. Quelle \| ArbG Köln, Urteil vom 30.9.2021, 8 Ca 2545/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Hochzeit mit Hindernissen I: Hochzeitsfeier abgesagt – Anzahlung zurück](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hochzeit-mit-hindernissen-i-hochzeitsfeier-abgesagt-anzahlung-zurueck/) **Published:** April 8, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Aufgrund der Corona-Pandemie musste ein Brautpaar seine Hochzeitsfeier absagen. Doch musste es auch die Anzahlung an den Caterer abschreiben... **Content:** Kann eine Hochzeitsfeier wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden, darf das Brautpaar von dem – vor Ausbruch der Pandemie geschlossenen – Catering-Vertrag zurücktreten. Der Caterer muss die vom Brautpaar überwiesene Anzahlung in voller Höhe zurückzahlen. Ein Brautpaar wollte im Jahr 2020 seine Hochzeit mit 100 Personen in einem historischen Mühlenanwesen feiern und schloss mit dem Caterer etwa vier Monate vor dem geplanten Termin einen Vertrag darüber, dass dieser die Feier ausrichten und die Gäste verköstigen solle. Das Paar leistete Anzahlungen von mehr als 6.000 Euro. Wegen der staatlichen Auflagen in der ersten Corona-Pandemiewelle konnte die Feier nicht stattfinden und sollte 2021 nachgeholt werden. Doch auch 2021 war das Fest wegen der geltenden „Bundes-Notbremse“ pandemiebedingt nicht durchführbar. Das Ehepaar erklärte den Rücktritt vom Catering-Vertrag und forderte vergeblich die Rücküberweisung der Anzahlung. Das LG gab dem Ehepaar Recht: Die Corona-Pandemie und deren Folgen seien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unabsehbar gewesen. Es sei unausgesprochen Geschäftsgrundlage des Vertrags gewesen, dass die Feier im Innenbereich der Mühle rechtskonform und ohne Gesundheitsrisiko für die Gäste durchgeführt werden könne. Hätte es vorhergesehen, dass dies wegen der Auflagen über viele Monate hinweg nicht möglich sei, hätte es den Vertrag nicht abgeschlossen. Die Eheleute müssten sich nicht darauf verweisen lassen, das Fest unter freiem Himmel auszurichten. Ein weiteres Abwarten sei ebenfalls unzumutbar. Denn eine Hochzeitsfeier sollte im zeitlichen Zusammenhang zur standesamtlichen Trauung stattfinden. Quelle \| LG Frankenthal, Urteil vom 21.12.2021, 8 O 198/21 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Hochzeit mit Hindernissen II: Location wegen Corona-Pandemie gegen Ausgleichszahlung kündbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hochzeit-mit-hindernissen-ii-location-wegen-corona-pandemie-gegen-ausgleichszahlung-kuendbar/) **Published:** April 11, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wer Räume angemietet hat, um eine Hochzeitsfeier mit bis zu 120 Personen durchzuführen, die wegen der Corona-Pandemie nur mit einer beschrän... **Content:** Ein Paar hatte vor Beginn der Corona-Pandemie ein Schloss für seine Hochzeit für eine Feier mit bis zu 120 Personen gemietet. Der Mietpreis betrug netto 5.000 Euro zuzüglich weiterer Kosten. Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (Corona-VO) waren Hochzeitsfeiern aber nur noch mit höchstens 50 Personen zulässig. Im Juli 2020 erklärte das Paar, nicht zu feiern. Der Vermieter verlangte die vereinbarte Miete. Die Klage war in zweiter Instanz nur zum Teil erfolgreich. Auch wenn der Mietvertrag trotz der damals geltenden Corona-VO hätte durchgeführt werden können, war dies dem Paar nicht zumutbar. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestand zumindest ein signifikantes medizinisches Risiko für die Anwesenden und ihre Kontaktpersonen. Es ist dem Brautpaar auch nicht zuzumuten gewesen, die Feier zu verschieben. Ein Hochzeitsfest ist aus Sicht des Brautpaars ein ganz besonderes einmaliges Ereignis, das nicht ohne Weiteres verlegbar ist. Quelle \| OLG Celle, Urteil vom 2.12.2021, 2 U 64/21 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Mietvertrag: Trotz Dauerbaustelle keine Mietminderung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietvertrag-trotz-dauerbaustelle-keine-mietminderung/) **Published:** April 13, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen begründen, wenn anderslautende Beschaffenheitsvereinbarunge... **Content:** Anders kann dies jedoch sein, wenn der Vermieter die Immissionen abwehren könnte oder sogar Entschädigungsmöglichkeiten hätte. Ebenfalls anders kann dies zu bewerten sein, wenn eine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung der Mietvertragsparteien existiert. Eine solche kann aber nicht mit der Begründung bejaht werden, die Freiheit der Wohnung von Baulärm werde regelmäßig stillschweigend zum Gegenstand einer entsprechenden Abrede der Mietvertragsparteien. Quelle \| BGH, Urteil vom 24.11.2021, VIII ZR 258/19 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Corona-Pandemie: Mietzahlungspflicht bei Absage einer Hochzeitsfeier](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-mietzahlungspflicht-bei-absage-einer-hochzeitsfeier/) **Published:** April 15, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume die Miete vollständig zahlen musst... **Content:** Die Kläger, die am 11.12.2018 standesamtlich geheiratet hatten, mieteten bei der Beklagten Räume für eine am 1.5.2020 geplante Hochzeitsfeier mit ca. 70 Personen. Nach mündlichen Vertragsverhandlungen übersandte die Beklagte den Klägern eine auf den 5.4.2019 datierte Rechnung über die vereinbarte Miete von 2.600 Euro, die die Kläger beglichen. Die geplante Hochzeitsfeier „platzte“, weil aufgrund der damals gültigen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen untersagt worden waren. Am 23.3.2020 bot die Beklagte den Klägern unter Angabe von Alternativterminen an, die Hochzeitsfeier zu verschieben. Doch die Kläger baten rund einen Monat später, die geleistete Miete zurückzuzahlen. Sie erklärten gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag. **Das war der Verfahrensgang** Das Amtsgericht (AG) hat die auf Rückzahlung der vollen Miete gerichtete Klage abgewiesen. Die Kläger gingen in Berufung. Dort änderte das Landgericht (LG) das Urteil und verurteilte die Beklagte, an die Kläger (lediglich) 1.300 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Auf die Revision der Beklagten hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und die erstinstanzliche Entscheidung wieder hergestellt. Die Anschlussrevision der Kläger hat er zurückgewiesen. **Die Argumente des BGH** Der BGH hat entschieden, dass die Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht zu einer sog. Unmöglichkeit im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 326 Abs. 1, § 275 Abs. 1 BGB) geführt haben. Denn der Beklagten war es trotz des zum Zeitpunkt der geplanten Hochzeitsfeier in NRW geltenden Veranstaltungsverbots und der angeordneten Kontaktbeschränkungen nicht unmöglich, den Klägern den Gebrauch der Mietsache entsprechend dem vereinbarten Mietzweck zu gewähren. Ebenso zutreffend hat das LG eine Minderung der Miete abgelehnt. Durch die Coronaschutzverordnung wurde weder den Klägern die Nutzung der angemieteten Räume noch der Beklagten tatsächlich oder rechtlich die Überlassung der Mieträumlichkeiten verboten. Das Mietobjekt stand daher trotz der Coronaschutzverordnung, die die geplante Hochzeitsfeier untersagte, weiter für den vereinbarten Mietzweck zur Verfügung. Eine Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, stellt somit keinen Mangel der Mietsache dar, so der BGH. Den Klägern steht im vorliegenden Einzelfall auch kein Anspruch wegen sog. Störung der Geschäftsgrundlage auf Anpassung des Mietvertrags dahingehend zu, dass sie von ihrer Pflicht, die vereinbarte Miete zu zahlen, vollständig oder teilweise befreit wären. Zwar kommt für den Fall einer Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, ein solcher Anpassungsanspruch grundsätzlich in Betracht. Dies bedeutet aber nicht, dass der Mieter in diesen Fällen stets eine Anpassung der Miete verlangen kann. Ob ihm ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag unzumutbar ist, bedarf einer umfassenden Abwägung, bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Die Anwendung der Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage führt nur ausnahmsweise zur völligen Beseitigung des Vertragsverhältnisses; in aller Regel ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen. Nur, wenn dies nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten oder bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag kündigen. **Ausweichtermine nicht akzeptiert** Im vorliegenden Fall beschränkt sich der Anpassungsanspruch der Kläger auf die von der Beklagten angebotene Verlegung der Hochzeitsfeier, weil bereits dadurch eine interessengerechte Verteilung des Pandemie-Risikos bei einem möglichst geringen Eingriff in die ursprüngliche Regelung hergestellt werden kann. Die Beklagte hat den Klägern bereits im März 2020 viele Ausweichtermine angeboten, auch für das Jahr 2021. Den Klägern wäre zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung eine Verlegung der Hochzeitsfeier auch zumutbar gewesen. Sie hatten bereits im Dezember 2018 standesamtlich geheiratet und die Hochzeitsfeier stand daher nicht, wie regelmäßig, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer standesamtlichen oder kirchlichen Trauung. Die Kläger haben auch keine anderen Gründe dafür vorgetragen, dass die Feier ausschließlich am 1.5.2020 und nicht auch zu einem späteren Termin hätte stattfinden können. Sollten sie inzwischen endgültig auf eine Hochzeitsfeier verzichten wollen, fiele diese Entscheidung allein in ihren Risikobereich und hätte daher auf die vorzunehmende Vertragsanpassung keine Auswirkung. Denn sie beträfe das allgemeine Verwendungsrisiko eines Mieters und stünde nicht mehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der pandemiebedingten Störung der Geschäftsgrundlage. Quelle \| BGH, Urteil vom 2.3.2022, XII ZR 36/21, PM 29/2022 vom 2.3.2022 **Kategorien:** Allgemein --- ### [Mietverhältnis: Hohes Alter kann genügen, um wegen Eigenbedarf zu kündigen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietverhaeltnis-hohes-alter-kann-genuegen-um-wegen-eigenbedarf-zu-kuendigen/) **Published:** April 15, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf ist rechtens, wenn ein über 80-jähriges Ehepaar bei Besorgungen unterstützt werden soll. Selbs... **Content:** **Was war geschehen?** Ein 80-jähriges Ehepaar bewohnte eine Wohnung in einem Haus in München. Es besaß im selben Haus eine weitere 77 qm große Wohnung. Diese hatte es an ein ebenfalls älteres Ehepaar vermietet. Das Vermieter-Ehepaar übertrug das Eigentum an der vermieteten Wohnung gegen eine monatliche Leibrente von 800 Euro an die Großnichte, die in der Nähe wohnte. Diese unterstützte ihre Verwandten bei Besorgungen, Einkäufen und Arztbesuchen. Die Großnichte kündigte den o. g. Mietern wegen Eigenbedarf und hatte damit Erfolg. **So argumentieren die Mieter** Die gekündigten Mieter argumentierten, dass eine Hilfeleistung auch aus einer Distanz von 2,7 km entfernt möglich sei. Die Großnichte müsse nicht im gleichen Haus wohnen, zumal es dem Vermieter-Ehepaar gesundheitlich gut ginge. Den Mietern hingegen sei eine Wohnungssuche und ein Umzug angesichts des Münchener Wohnungsmarkts nicht zumutbar. Zudem litt die Mieterin laut eines vorgelegten Attests an Bluthochdruck mit Gefahr von Herzinfarkt und Schlaganfall. **Amtsgericht: Wunsch nach Eigennutzung hinreichend bestimmt und konkret** Das AG sah dies anders: Der Wunsch, seine Wohnung selbst zu nutzen, sei grundsätzlich zu achten, wenn er hinreichend bestimmt und konkret ist. Bereits aufgrund des Alters des Vermieter-Ehepaars sei eine zeitnahe Hilfsbedürftigkeit derart naheliegend, dass selbst ein aktuell blendender Gesundheitszustand nicht ins Gewicht falle. Der attestierte Bluthochdruck der Mieterin hingegen begründe keine besondere Härte im Sinne des Gesetzes. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle \| AG München, Urteil vom 9.6.2021, 453 C 3432/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Elterngeld: Adoption mehrerer Kinder: kein Mehrlingszuschlag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterngeld-adoption-mehrerer-kinder-kein-mehrlingszuschlag/) **Published:** April 20, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Mehrlingszuschlag für Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. So hat es das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-... **Content:** Die Ehefrau des klagenden Mannes brachte vier Kinder mit in die Ehe ein, die er adoptierte. Der Beklagte gewährte ihm für die Betreuung Elterngeld für den 6. bis 14. Monat ab Inobhutnahme. Der Mann begehrte gerichtlich erfolglos Mehrlingszuschläge à 300 Euro. Auch seine Berufung blieb erfolglos. Dem Mann steht kein Mehrlingszuschlag zu. Die Anspruchsgrundlage für den Mehrlingszuschlag nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 2a Abs. 4 S. 1 BEEG) ist weder dem Wortlaut noch dem Regelungszusammenhang nach auf den Fall einer Mehrfachadoption unmittelbar anwendbar. Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht. Hätte der Gesetzgeber den Mehrlingszuschlag auch bei Mehrfachadoptionen gewähren wollen, hätte er dies geregelt. Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar. Gemäß der Gesetzesbegründung würdigt der Mehrlingszuschlag die bei Mehrlingsgeburten bestehende besondere Belastung der Eltern. Der Beginn des Zusammenlebens mit adoptierten Kindern erfordert zwar ebenfalls i. d. R. besondere fürsorgliche Leistungen der Eltern. Adoptierte Kinder sind aber mitunter deutlich älter als Neugeborene. Der Zeitpunkt der Adoption ist auch anders planbar. Hier hatte der Mann mit den zwischen drei und zehn Jahre alten Kindern bereits über zwei Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt. Zudem verfügt der Gesetzgeber im Sozialleistungsrecht über einen weiten Gestaltungsspielraum. Es verletzt daher nicht den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, nur für die besonderen Belastungen einer Mehrlingsgeburt einen Zuschlag vorzusehen. Eine Revision gegen die Entscheidung ist beim Bundessozialgericht anhängig. Quelle \| LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.4.2021, L 13 EG 15/18 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Kindesmissbrauch: Stiefenkel: Keine Schutzbefohlenen i. S. d. Sexualstrafrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindesmissbrauch-stiefenkel-keine-schutzbefohlenen-i-s-d-sexualstrafrechts/) **Published:** April 18, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Stiefenkel nicht zu dem geschützten Personenkreis des Straftatbestands „sexueller Missbrau... **Content:** Der Sohn des Angeklagten (Stiefgroßvater) ist mit der Mutter einer Nebenklägerin verheiratet. Der Stiefgroßvater betreute die damals 15- bzw. 16-jährige Nebenklägerin. Er streichelte sie gegen ihren Willen, den sie auch deutlich zum Ausdruck brachte, u. a. an ihrem Gesäß und an ihrer Brust. Zudem machte er anzügliche Bemerkungen, um sich sexuell zu erregen. Die Stiefenkelin erlitt bei diesen Vorfällen auch immer wieder blaue Flecken. Das Landgericht (LG) verurteilte den Angeklagten u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Seine Revision beim BGH war insoweit erfolgreich, als dass der Schutzbereich des § 174 Ab. 1 Nr. 3 StGB nicht eröffnet ist. Die Nebenklägerin ist kein leiblicher Abkömmling des Angeklagten, so der BGH. Leibliche Abkömmlinge sind Personen, die biologisch vom Täter abstammen. Neben leiblichen Kindern sind auch die in gerader Linie absteigenden Verwandten (\[Ur-\]Enkel) erfasst. Rechtliche Abkömmlinge eines Mannes sind adoptierte Kinder, die die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden erlangen, oder Kinder, die diesem rechtlich zugeordnet werden, ohne von ihm abzustammen (z. B., weil die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde). Es war im Fall des BGH aber nicht festgestellt, dass der Sohn des Angeklagten zum Zeitpunkt der Geburt der Nebenklägerin mit deren Mutter verheiratet war oder sie adoptiert hat. Auf das Strafmaß hat sich die Feststellung des BGH nicht ausgewirkt. Quelle \| BGH, Beschluss vom 22.6.2021, 2 StR 131/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Vergütungsanspruch: Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für Studium: kein gesetzlicher Mindestlohn](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verguetungsanspruch-pflichtpraktikum-als-zulassungsvoraussetzung-fuer-studium-kein-gesetzlicher-mindestlohn/) **Published:** April 25, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme... **Content:** **Praktikum ja, Vergütung nein** Die Klägerin beabsichtigte, sich an einer privaten, staatlich anerkannten Universität um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin zu bewerben. Nach der Studienordnung ist u. a. ein sechsmonatiger Krankenpflegedienst Zugangsvoraussetzung. Vor diesem Hintergrund absolvierte die Klägerin bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt, ein solches Praktikum auf einer Krankenpflegestation. Eine Vergütung wurde nicht vereinbart. **Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht weisen Klage ab** Mit ihrer Klage hat die Klägerin eine Vergütung von rund 10.000 Euro brutto nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verlangt. Sie hat geltend gemacht, sie habe im Rahmen einer Fünftagewoche täglich 7,45 Stunden Arbeit geleistet. Ein Vorpraktikum vor Aufnahme eines Studiums sei kein Pflichtpraktikum im Sinne des MiLoG, daher greife die gesetzliche Ausnahme von der Vergütungspflicht nicht ein. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin beim BAG hatte keinen Erfolg. Die Klägerin unterfällt nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des o. g. Gesetzes. Der Ausschluss von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindestlohn erfasst nach dem in der Gesetzesbegründung deutlich zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers nicht nur obligatorische Praktika während des Studiums, sondern auch solche, die in Studienordnungen als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorgeschrieben sind. Dem steht nicht entgegen, dass die Studienordnung von einer privaten Universität erlassen wurde, denn diese Universität ist staatlich anerkannt. Hierdurch ist die von der Hochschule erlassene Zugangsvoraussetzung im Ergebnis einer öffentlich-rechtlichen Regelung gleichgestellt und damit gewährleistet, dass durch das Praktikumserfordernis in der Studienordnung nicht der grundsätzlich bestehende Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für Praktikanten sachwidrig umgangen wird. Quelle \| BAG, Urteil vom 19.1.2022, 5 AZR 217/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Arbeitnehmer: Selbstbeurlaubung: ein großer Fehler!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitnehmer-selbstbeurlaubung-ein-grosser-fehler/) **Published:** April 22, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung auszusprec... **Content:** Das LAG machte dabei deutlich, dass der Arbeitnehmer sich auch nicht selbst beurlauben oder freistellen darf, wenn er möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung von Urlaub oder eine Freistellung gehabt hätte. Denn einen solchen Anspruch hätte er im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchsetzen müssen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln. Quelle \| LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.11.2021, 5 Sa 88/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Mietmangel: Wasserschaden im Bad der Mietwohnung rechtfertigt Minderung um 40 Prozent](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietmangel-wasserschaden-im-bad-der-mietwohnung-rechtfertigt-minderung-um-40-prozent/) **Published:** Mai 2, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Für einen Wasserschaden im Bad der Mietwohnung, der dazu geführt hat, dass mehrere Wände, u.a. auch die zum Schlafzimmer, durchfeuchtet wurd... **Content:** Welche Mietminderung angemessen ist, lässt sich nur für den jeweiligen Einzelfall festlegen und ist ggf. durch das Gericht zu schätzen. Bedeutsam ist insbesondere das Gewicht des Mangels sowie das Ausmaß der durch ihn verursachten Gebrauchsbeeinträchtigungen, ihre Dauer, die grundsätzlich taggenau zu berücksichtigen ist, sowie die vertragliche Leistungsbewertung und die Verkehrssitte. Das AG hat betont: Die Nutzung des Badezimmers ist ein essenzieller Bestandteil des Gebrauchs einer Wohnung. Es komme nicht darauf an, ob die Dusche benutzbar war oder nicht. Ausreichend sei, dass man das Bad nicht benutzen sollte, um den Wasserschaden nicht zu vergrößern. Quelle \| AG Paderborn, Urteil vom 29.6.2021, 54 C 20/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Sicherheitskontrolle: Entschädigung bei verpasstem Flug](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sicherheitskontrolle-entschaedigung-bei-verpasstem-flug/) **Published:** April 29, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er Entschädigung für entstan... **Content:** **Das war geschehen** Die Fluggäste nahmen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz wegen eines verpassten Flugs in Anspruch. Die Beklagte organisiert die Sicherheitskontrolle am Frankfurter Flughafen. Die Fluggäste wollten von dort in die Dominikanische Republik fliegen. Die Abflugzeit war 11.50 Uhr, das Boarding begann 10.50 Uhr; das Gate schloss um 11.30 Uhr. Die Fluggäste passierten die Sicherheitskontrolle zu spät; das Boarding war bereits abgeschlossen, als sie den Flugsteig erreichten. Sie verlangen nun Entschädigung für die entstandenen Kosten der Ersatztickets sowie der zusätzlichen Übernachtung und behaupten, dass die Sicherheitskontrolle nicht ausreichend organisiert gewesen sei. Es sei zu unzumutbaren Wartezeiten gekommen. **Keine Amtspflichten verletzt – trotzdem Schadenersatz zu zahlen** Das Landgericht (LG) hatte die Beklagte zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die Beklagte habe zwar bei der Organisation der Sicherheitskontrolle keine Amtspflichten verletzt, insbesondere nicht zu wenig Personal für die Sicherheitskontrolle eingesetzt, führte das OLG aus. Den Fluggästen stehe aber ein Schadenersatzanspruch über die Grundsätze der Aufopferung bzw. wegen enteignenden Eingriffs zu. Wenn eine eigentlich rechtmäßige Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsposition des Eigentümers einwirke und zu einem Sonderopfer führe, das die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreite, könne ein solcher Anspruch entstehen. Hier habe die Wartezeit zur Gepäck- und Personenkontrolle dazu geführt, dass die Fluggäste ihren Flug verpasst haben. Sie müssten sich zwar grundsätzlich auf die Kontrolle und deren Dauer, die erhebliche Zeit in Anspruch nehmen könne, von vornherein einstellen. „Ein Fluggast muss sich aber nicht auf eine beliebige Dauer einstellen, sondern darf sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten“, betonte das OLG. Die Fluggäste seien hier rechtzeitig erschienen. Gemäß den Empfehlungen des Frankfurter Flughafens für internationale Flüge sollten sie sich zwei Stunden vor Abflug zum Check-In einfinden. Sie hätten unstreitig den Check-In bereits um 9.00 Uhr absolviert. Von dort hätten sie sich nach Bekanntgabe des Gates zur Sicherheitskontrolle begeben und in die dortige Warteschlange spätestens um 10:00 Uhr eingereiht. Auch dies sei rechtzeitig gewesen. Bis zum Ende der Boardingzeit verblieben um 10:00 Uhr noch 90 Minuten. Es gebe keine dem OLG bekannten Hinweise oder Erfahrungswerte, dass dieser Zeitraum nicht hinreiche. **Fluggäste haben nichts falsch gemacht** Den Fluggästen könne auch nicht vorgeworfen werden, dass sie nach dem Check-In zu lange verweilt hätten. Der Fußweg sei in ca. 15 Minuten zu bewältigen gewesen. Der Flugsteig sei auf den Bordkarten nicht aufgedruckt gewesen und um 9.00 Uhr noch nicht auf den Anzeigetafeln bekannt gegeben worden. Ein erhebliches „Vertrödeln“ der verbliebenen Zeit nach dem Check-In sei nicht feststellbar. Zwar hätten die Fluggäste noch in einem Bistro Café Gebäck erworben und danach die Toilette aufgesucht. Es sei aber nicht festzustellen, dass dies besonders viel Zeit beansprucht habe. Jedenfalls könne der Zeitraum, „soweit er für die Erledigung menschlicher Bedürfnisse benötigt wurde, (…) nicht als vorwerfbare Verzögerung beurteilt werden“, resümierte das OLG. Es sei festzustellen, dass sie sich spätestens um 10:00 Uhr in der Schlange vor der Sicherheitskontrolle angestellt hätten und damit 90 Minuten vor dem Abflug. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.1.2022, 1 U 220/20, **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Kündigungsschutzklage: Angekündigter Amoklauf: fristlose Kündigung möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-angekuendigter-amoklauf-fristlose-kuendigung-moeglich/) **Published:** April 27, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige, seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei... **Content:** Der Arbeitnehmer war bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Er äußerte gegenüber seiner Kollegin nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vor‘m Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“ Der Arbeitnehmer erhielt daher eine fristlose und hilfsweise eine fristgerechte Kündigung. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage. Das ArbG wies die Klage ab. Es hielt die fristlose Kündigung für gerechtfertigt, nachdem es die Kollegin als Zeugin vernommen hatte. Der Kündigungsgrund lag nach Auffassung des ArbG darin, dass der Arbeitnehmer in ernst zu nehmender Art und Weise gegenüber seiner Kollegin Äußerungen getätigt habe, die sowohl die Ankündigung für eine Gefahr von Leib und Leben des Vorgesetzten als auch die Ankündigung eines Amoklaufs beinhaltet hätten. Er habe die Drohung nach Überzeugung des Gerichts absolut ernst gemeint. Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall entbehrlich. Eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Quelle \| ArbG Siegburg, Urteil vom 4.11.2021, 5 Ca 254/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Jobrad: Weg zur Wartung kann unfallversichert sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/jobrad-weg-zur-wartung-kann-unfallversichert-sein/) **Published:** Mai 4, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Arbeitnehmer ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitsz... **Content:** Die Arbeitnehmerin ließ das ihr zur Verfügung gestellte E-Bike warten. Zur Abholung ging sie nach der Arbeit zu Fuß von ihrer Arbeitsstätte zur Werkstatt. Dort übernahm sie das Rad und fuhr damit in Richtung ihrer Wohnung los. Noch in derselben Straße, an der auch die Werkstatt liegt, öffnete der Fahrer eines am Straßenrand parkenden Pkw die Autotür, ohne auf den Verkehr zu achten, woraufhin die Klägerin gegen die Tür stieß und stürzte. Sie wurde mit dem Rettungswagen in die Klinik gebracht und dort drei Tage stationär behandelt. Der weitere Heilungsverlauf gestaltete sich schwierig. Die Klägerin absolvierte eine mehrfach verlängerte stationäre Rehabilitation. Ihre unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit dauerte rund acht Monate. Nach dem letzten aktenkundigen medizinischen Befundbericht war die Klägerin weiterhin nur mit Unterarmgehstützen mobil, die Streckung und Beugung des linken Knies waren erheblich verringert; auch die Beweglichkeit des linken (oberen) Sprunggelenks war eingeschränkt. Die Versicherung lehnte es ab, einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Hierauf klagte die Arbeitnehmerin und erhielt vom LSG Recht. Das Gericht stellte fest: Überbürdet der Arbeitgeber im Rahmen eines Jobrad-Modells eine spezifische Pflicht zur alljährlichen Wartung des von ihm geleasten Rades seinen Beschäftigten durch vorformulierte Vertragsklauseln und macht er diesen konkrete Vorgaben hierfür, ist die Wartung eine versicherte dienstliche Tätigkeit. Verunglückt der Beschäftigte auf dem Weg von einer solchen Jahreswartung seines Fahrrads nach Hause, liegt ein versicherter Wegeunfall vor. Das LSG hat die Revision zugelassen. Die Rechtsfrage, um die es hier ging, habe grundsätzliche Bedeutung. Quelle \| LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2021, L 1 U 779/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Elterngeldberechnung: Keine Benachteiligung aufgrund von Kettenbeschäftigungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterngeldberechnung-keine-benachteiligung-aufgrund-von-kettenbeschaeftigungen/) **Published:** Mai 6, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Berufsleben von Kameraleuten beim Film besteht häufig aus befristeten Engagements. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Brem... **Content:** Geklagt hatte eine Kameraassistentin aus dem Landkreis Harburg. Sie verdiente ihren Lebensunterhalt durch Zeitverträge bei Filmproduktionen. Bis zum nächsten Engagement war sie jeweils arbeitslos. Nachdem sie im Jahr 2017 schwanger wurde, durfte sie nicht mehr arbeiten und bezog Arbeitslosengeld. Nach der Geburt ihres Kindes berechnete der Landkreis das Elterngeld der Mutter, wobei er für die letzten fünf Monate ein Arbeitseinkommen von Null Euro zugrunde legte. Er verwies darauf, dass nach dem Gesetz lediglich Einkommensausfälle wegen Krankheit ausgeklammert werden dürften. Dem hielt die Frau entgegen, dass sie wegen der körperlichen Belastungen während der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfe. Denn bei der Arbeit gebe es neben Tragebelastungen beim Umbau von Kamera und Stativ auch Nachtarbeit und tägliche Arbeitszeiten bis zu 13 Stunden. In der Folge erhalte sie nicht – wie vom Gesetzgeber gewollt – Elterngeld auf Grundlage der letzten 12 Arbeitsmonate, sondern nur 7/12 des eigentlichen Betrags. Das LSG hat zur Berechnung auf die letzten 12 Arbeitsmonate abgestellt und hierzu die gesetzlichen Krankheitsregelungen analog angewandt. Es hat die erweiterte Gesetzesauslegung mit dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag werdender Mütter begründet, die einen Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft hätten. Der Gesetzgeber habe den Fall von abhängigen Kettenbeschäftigungen übersehen, in dem eine neue Beschäftigung aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht in Betracht komme. Das „besondere gesundheitliche Risiko“ von Schwangeren dürfe ihnen bei der Berechnung des Elterngeldes nicht zum Nachteil gereichen. Dabei sei eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung nur ein Teil des Risikos, das sich auch in anderen Bereichen auswirken könne. Quelle \| LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.1.2022, L 2 EG 4/20, PM vom 14.2.2022 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Formerfordernis: Online-Eheschließung in Utah unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eheschliessung-utah-familienrecht/) **Published:** Mai 9, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wer als Nicht-EU-Bürger mit einer Unionsbürgerin online über die Website der Behörden des Bundesstaates Utah der USA die Ehe schließt, hat k... **Content:** **Das war geschehen** Ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige hatten sich im Juni 2021 in Duisburg per Videokonferenz das Ja-Wort gegeben, das ein Behördenmitarbeiter des US-Bundesstaates Utah protokolliert hatte. Hierüber haben sie eine diesen Akt bestätigende „Marriage License & Certificate of Marriage“ des Staates Utah vorgelegt. Der türkische Staatsangehörige hat bei der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg beantragt, ihm eine Bescheinigung nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (hier: § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU) auszustellen, dass er die für den Erhalt einer sog. Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern erforderlichen Angaben gemacht hat. Mit einer solchen Aufenthaltskarte wird ein ordnungsgemäßer Aufenthalt im Bundesgebiet nachgewiesen. Nachdem die Ausländerbehörde diesen Antrag abgelehnt hat, ist nun auch der Eilantrag vor dem VG erfolglos geblieben. **Online-Eheschließung in Deutschland ungültig** Zur Begründung hat das VG ausgeführt, der Antragsteller habe nicht glaubhaft gemacht, Familienangehöriger einer Unionsbürgerin zu sein. Die Eheschließung sei in Deutschland nicht gültig. Bei Anwendung des nationalen Rechts ergebe sich dies aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (hier: § 1310 Abs. 1, § 1311 BGB), wonach die Ehe persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten geschlossen werden müsse. Auch nach Internationalem Privatrecht fehle es an einer wirksamen Eheschließung, weil die beiden Personen bei der Abgabe des Eheversprechens nicht in Utah, sondern in Duisburg anwesend gewesen seien. Schließlich könne sich der Antragsteller nicht auf eine Vergleichbarkeit zur sog. „Dänemark-Ehe“ berufen, die nach aufenthaltsrechtlicher Rechtsprechung wirksam sei, wenn die Eheleute vor einem dänischen Standesamt persönlich anwesend gewesen seien. An einer solchen Anwesenheit vor einem ausländischen Standesbeamten habe es hier gefehlt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet. Quelle \| VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.2022, 7 L 122/22, PM vom 16.2.2022 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Trotz Krankheit und Pandemie: Zimmer in Studentenwohnheim kann nicht vorzeitig gekündigt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trotz-krankheit-und-pandemie-zimmer-in-studentenwohnheim-kann-nicht-vorzeitig-gekuendigt-werden/) **Published:** Mai 16, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Studentenzimmer kann man weder wegen eines krankheitsbedingten Studienabbruchs, noch wegen des Wegfalls von Präsenzveranstaltungen vorze... **Content:** Eine Vermieter-GbR stellte in einem Haus möblierte Zimmer zur Verfügung. Sie vermietete – befristet – ausschließlich an Studenten einer in der Stadt ansässigen Fachhochschule. Im Gesellschaftervertrag der GbR war eine entsprechende Verpflichtung geregelt. Die Mietverhältnisse passte sie dem Semesterbeginn und -ende an. Einzugstermine bot sie immer nur zum 1.3. oder 1.9. eines Jahres an. Die GbR vergab die Wohnungen nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Ein studentischer Mieter erkrankte während der Mietzeit psychisch und konnte das Studium nicht mehr fortsetzen. Er kündigte den Vertrag ordentlich und stellte nach Ablauf der von ihm errechneten Kündigungsfrist die Mietzahlungen ein. Das AG verurteilte den Studenten, die offenstehende Miete zu zahlen. Die ordentliche Kündigung sei ausgeschlossen. Es handle sich um ein Studentenwohnheim und der Mieter sei daher an die vereinbarte Mietzeit gebunden. Aufgrund der Aufteilung des Hauses sei das Gebäude auf ein gemeinschaftliches Wohnen zugeschnitten, weshalb ein objektiver Betrachter das Gebäude als Wohnheim ansehe. Daran ändere weder der pandemiebedingte Wegfall von Präsenzveranstatlungen and er Hochschule noch der Abbruch des Studiums aus gesundheitlichen Gründen etwas. Quelle \| AG Kehl, Urteil vom 4.1.2022, 4 C 158/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Erbausschlagung: Unterzeichnetes Sparkassenformular keine Erbschaftsannahme](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbausschlagung-unterzeichnetes-sparkassenformular-keine-erbschaftsannahme/) **Published:** Mai 13, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Nach dem Tod des Erblassers unterzeichneten gesetzliche Erben bei einer Sparkasse ein mit „Nachlassverfügung mit Haftungserklärung“ überschr... **Content:** ⬆️Das OLG: Die „Nachlassverfügung“ dient der Haftungsfreistellung der Bank für den Fall, dass sich etwaige Auszahlungen ohne Vorlage eines Erbscheins im Nachhinein als Leistungen an Nichtberechtigte erweisen. Sie diene somit vorrangig dem Sicherungsinteresse der Bank. Die Annahme einer Erbschaft durch schlüssiges Verhalten setzt eine nach außen erkennbare Handlung voraus, aus der der Schluss zu ziehen ist, der Erbe habe sich zur endgültigen Übernahme des Nachlasses entschieden. Im Hinblick darauf, dass die Annahme ohnehin spätestens mit Ablauf der Ausschlagungsfrist eintritt und diese im Regelfall relativ kurz bemessen ist, vertritt die herrschende Meinung die Auffassung, dass die Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten im Zweifel nur zurückhaltend zu bejahen sein sollte. Dies gelte schon deshalb, weil auch dem vorläufigen Erben, der sein Ausschlagungsrecht noch nicht verlieren möchte, die Verwaltung des Nachlasses zusteht. Hier war noch die Besonderheit, dass das Formular um die Formulierung ergänzt war: „Derzeit ist keine Übertragung gewünscht, diese erfolgt nach Vorlage des Erbscheins. Lediglich das Girokonto Nr. … wird wieder für den Zahlungsverkehr freigeschaltet.“ Daraus schloss das OLG, dass die Unterzeichner gerade nicht auf das Vermögen des Erblassers uneingeschränkt zugreifen wollten. Allein das Girokonto sollte für den Zahlungsverkehr freigeschaltet werden. Diese Maßnahme dient aber allein der Verwaltung des Nachlasses, die auch dem nur vorläufigen Erben zusteht. Weiter wollten die Unterzeichner Auskunft über Bestand und Umfang der Konten des Erblassers erlangen. Eine solche Maßnahme stellt nicht bereits eine schlüssige Annahme der Erbschaft dar, sondern dient der Abklärung der Entscheidung über die Annahme der Erbschaft wie auch dazu, diese Entscheidung auf eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu stellen. Quelle \| OLG München, Beschlüsse vom 22.12.2021, 31 Wx 487/19, 31 Wx 488/19 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer unter Druck setzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aufhebungsvertrag-arbeitgeber-darf-arbeitnehmer-unter-druck-setzen/) **Published:** Mai 11, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesa... **Content:** Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung dar, auch wenn dies dazu führt, dass dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit verbleibt noch der Arbeitnehmer erbetenen Rechtsrat einholen kann. **Das war geschehen** Arbeitnehmerin und Arbeitgeber stritten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Am 22.11.2019 führten der Geschäftsführer und der spätere Prozessbevollmächtigte des Arbeitgebers (Beklagter), der sich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vorstellte, im Büro des Geschäftsführers ein Gespräch mit der als Teamkoordinatorin Verkauf im Bereich Haustechnik beschäftigten Arbeitnehmerin (Klägerin). Sie erhoben ihr gegenüber den Vorwurf, sie habe unberechtigt Einkaufspreise in der EDV der Beklagten geändert bzw. reduziert, um so einen höheren Verkaufsgewinn vorzuspiegeln. Die Arbeitnehmerin unterzeichnete nach einer etwa zehnminütigen Pause, in der die drei anwesenden Personen schweigend am Tisch saßen, den vom Arbeitgeber vorbereiteten Aufhebungsvertrag. Dieser sah u. a. eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.11.2019 vor. Die weiteren Einzelheiten des Gesprächsverlaufs sind streitig geblieben. Die Arbeitnehmerin focht den Aufhebungsvertrag mit Erklärung vom 29.11.2019 wegen widerrechtlicher Drohung an. **Drohung mit Strafanzeige** Mit ihrer Klage hat die Arbeitnehmerin u. a. den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 30.11.2019 hinaus geltend gemacht. Sie hat behauptet, ihr sei für den Fall der Nichtunterzeichnung des Aufhebungsvertrags eine außerordentliche Kündigung sowie die Erstattung einer Strafanzeige in Aussicht gestellt worden. Ihrer Bitte, eine längere Bedenkzeit zu erhalten und Rechtsrat einholen zu können, sei nicht entsprochen worden. Damit habe der Arbeitgeber gegen das Gebot fairen Verhandelns verstoßen. Das Arbeitsgericht (ArbG) hat der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht (LAG) hat sie auf die Berufung des Arbeitgebers abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Das BAG hatte zwar den von der Arbeitnehmerin geschilderten Gesprächsverlauf zu ihren Gunsten unterstellt. Dennoch fehlte es an der Widerrechtlichkeit der behaupteten Drohung. Ein verständiger Arbeitgeber durfte im vorliegenden Fall sowohl die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung als auch die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen. **Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmerin konnte sich entscheiden** Folge: Der Arbeitgeber hat nicht unfair verhandelt und dadurch gegen seine arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Pflichten verstoßen. Die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmerin hat er nicht dadurch verletzt, dass er den Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme unterbreitet hat und die Arbeitnehmerin über die Annahme deswegen sofort entscheiden musste. Quelle \| BAG, Urteil vom 24.2.2022, 6 AZR 333/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Online-Verzeichnis: Bundesrat hat Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten beschlossen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/online-verzeichnis-bundesrat-hat-gesetzentwurf-zu-herrenlosen-konten-beschlossen/) **Published:** Mai 20, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. **Content:** Am 11.3.2022 beschloss der Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Das Problem: Nach Schätzungen liegen zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf sogenannten herrenlosen Konten von Verstorbenen, ohne dass ihre Erben davon wissen. Hinterlässt ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, können Erben nach aktueller Rechtslage hiervon kaum Kenntnis erhalten. Auskunftsersuchen scheitern oft am Bankgeheimnis. Die Lösung: Der Bundesrat schlägt ein bundesweites Online-Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Ähnliches wird bereits beim Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen praktiziert. Mögliche Erben könnten so Informationen erhalten, die es ihnen ermöglichen, Ansprüche gegenüber Banken geltend zu machen. Anlassloses Durchstöbern Nichtberechtigter soll durch Registrierungsvorgaben verhindert werden. Quelle \| Bundesrat Kompakt vom 11.3.2022 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Mietende: Tod des Wohnraummieters kein vertragswidriger Gebrauch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietende-tod-des-wohnraummieters-kein-vertragswidriger-gebrauch/) **Published:** Mai 18, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Erben müssen keine Sonderreinigung einer Wohnung vornehmen, um Verwesungsgerüche und ähnliche Belastungen der Mietsache zu entfernen. **Content:** Die Kläger sind Erben eines verstorbenen Mieters. Der Vermieter der Wohnung hatte vom Verstorbenen eine Mietsicherheit in bar erhalten. Wegen des in der Wohnung nach dem Versterben des Mieters herrschenden schlechten Geruchs ließen die Erben eine Sonderreinigung, eine Wohnungsgrundreinigung und weitere Arbeiten durchführen. Der Vermieter behauptete, auch nach der von den Erben durchgeführten Sonderreinigung sei die Wohnung von Fliegen und Maden befallen gewesen; außerdem habe in der Wohnung weiterhin Verwesungsgeruch und strenger Geruch als Folge des von den Erben beauftragten Tatortreinigers geherrscht. Er wollte die Mietsicherheit daher nicht auszahlen. Das AG hatte den Vermieter in erster Instanz dazu verurteilt, die Mietsicherheit auszuzahlen. Begründung: Das Versterben stelle keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar. Die Berufung des Vermieters vor dem LG Berlin hatte ebenfalls keinen Erfolg. Die Idee, dass der Tod eines Wohnraummieters in der angemieteten Wohnung eine vom Mieter verübte Pflichtverletzung darstellen und somit Grundlage von Sekundäransprüchen sein könne, hält das LG für abwegig. Die besondere Belastung der Räume durch die Folgen des nicht sogleich entdeckten Todesfalls seien mangels Rechtsgrundlage weder von den Erben des Verstorbenen zu vertreten noch von ihnen zu beseitigen. Quelle \| LG Berlin, Urteil vom 5.10.2021, 66 S 7/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Homeoffice: Keine fristlose Kündigung bei Mitnahme des Bürostuhls](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/homeoffice-keine-fristlose-kuendigung-bei-mitnahme-des-buerostuhls/) **Published:** Mai 25, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wenn der Arbeitgeber dem Homeoffice generell Vorrang vor Präsenz einräumt, die dafür erforderliche Ausstattung aber nicht so schnell besorge... **Content:** Der Arbeitnehmer wandte sich mit seiner Klage gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses u. a. durch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung mit der rechtswidrigen Mitnahme eines Bürostuhls. Das ArbG gab der Kündigungsschutzklage statt. Die unabgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause sei zwar eine Pflichtverletzung, die an sich eine Kündigung begründen könne. In der konkreten Situation reiche die Mitnahme des Bürostuhls aber nicht aus, um die außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber habe der Tätigkeit im Homeoffice kurz vor Ostern 2020 generell Vorrang vor der Präsenztätigkeit im Büro eingeräumt, die dafür notwendige Ausstattung so kurzfristig aber nicht zur Verfügung gestellt. Quelle \| ArbG Köln, Urteil vom 18.1.2022, 16 Ca 4198/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Sonderkündigungsschutz: Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-kurierfahrer-als-mitglied-eines-wahlvorstands/) **Published:** Mai 23, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. **Content:** Der Kurierdienst erklärte gegenüber einem als „Rider“ beschäftigten Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung und macht zur Begründung geltend, der Rider habe sich an einem illegalen Streik beteiligt. Der Arbeitnehmer hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes seine weitere tatsächliche Beschäftigung verlangt und geltend gemacht, er müsse auch vor der bisher noch ausstehenden Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) über diese Kündigung vorläufig weiterbeschäftigt werden. Die Kündigung sei offensichtlich unwirksam, weil er Mitglied des Wahlvorstands für die anstehende Betriebsratswahl gewesen sei. Das LAG hat dem Antrag des Arbeitnehmers für die Zeit bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung seines Arbeitsverhältnisses – anders als zuvor das Arbeitsgericht – stattgegeben und ausgeführt, der erforderliche Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund liege vor. Es sei von einer offensichtlichen Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung auszugehen. Der Arbeitnehmer sei gemäß den von ihm glaubhaft gemachten Angaben zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Mitglied des Wahlvorstands gewesen und werde damit von dem besonderen Kündigungsschutz erfasst. Die aufgrund dieses Sonderkündigungsschutzes für eine Kündigung erforderliche vorherige gerichtliche Zustimmungsersetzung liege nicht vor. Da von einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen sei, bestehe auch ein Anspruch auf Beschäftigung. Dieser Anspruch sei im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzbar, da einerseits das Recht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung sonst durch Zeitablauf unwiederbringlich verloren sei und andererseits kein berechtigtes Interesse der Arbeitgeberin an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustands angenommen werden könne. Ausgehend hiervon überwiege auch im Hinblick auf den Zweck des gesetzlichen Sonderkündigungsschutzes das Beschäftigungsinteresse. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht gegeben. Quelle \| LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.1.2022, 23 SaGa 1521/21, PM 1/22 vom 7.2.2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Justiz: Erkrankter Richter: Entschädigung bei Verzögerung eines Gerichtsverfahrens](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/justiz-erkrankter-richter-entschaedigung-bei-verzoegerung-eines-gerichtsverfahrens/) **Published:** Juni 3, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter erkrankt, kann das eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. Das h... **Content:** Der Staat schuldet Rechtsuchenden eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Justiz. Dazu gehören personelle Vorkehrungen für Erkrankungen des richterlichen Personals und andere übliche Ausfallzeiten. Diese müssen insbesondere eine wirksame Vertretung und, falls erforderlich, eine zügige Umverteilung der Geschäfte ermöglichen. Verzögert sich das Verfahren trotzdem wegen der Erkrankung des zuständigen Richters, können Betroffene Entschädigung verlangen, soweit deren sonstige Voraussetzungen vorliegen. Das BSG hat dem Kläger deshalb weitere 300 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Landessozialgericht (LSG) als Vorinstanz hatte drei Monate der krankheitsbedingten Verzögerung pauschal als Fall höherer Gewalt angesehen und insoweit eine Entschädigung abgelehnt. Aufgrund des von ihm erstrebten Revisionsurteils erhält der Kläger jetzt insgesamt 2.800 Euro Entschädigung. Der Kläger hatte 4.700 Euro Entschädigung verlangt, weil sein Klageverfahren beim Sozialgericht (SG) Berlin gegen die Bundesagentur für Arbeit über den Erlass einer Darlehensschuld mehr als viereinhalb Jahre gedauert hatte. Die lange Verfahrensdauer beruhte u. a. auf erheblichen Krankheitszeiten des zunächst zuständigen Kammervorsitzenden. Quelle \| BSG, Urteil vom 24.3.2022, B 10 ÜG 2/20 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Unfallschutz: Auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker gestürzt: kein Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallschutz-auf-dem-weg-zum-hoergeraeteakustiker-gestuerzt-kein-arbeitsunfall/) **Published:** Juni 1, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden: Eine Frau, die auf dem Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers stürzt,... **Content:** **Das war geschehen** Die als Fahrdienstleiterin für die Deutsche Bahn tätige Klägerin litt unter Einschränkungen ihres Hörvermögens. Daher hatte sie mit ihrer Arbeitgeberin schriftlich vereinbart, bei ihrer Arbeit stets Hörgeräte tragen und hierfür vorsorglich auch immer Ersatzbatterien mitführen zu müssen. Am 12.8.2019 verrichtete die Frau ihre Spätschicht, als ihre Hörgeräte unerwartet ausfielen und sie die Batterien wechseln musste. Daher machte sie sich am Vormittag des folgenden Tages auf den Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers, um von dort neue Ersatzbatterien zu besorgen. Im unmittelbaren Anschluss wollte sie erneut ihre Spätschicht im Stellwerk antreten. Am Bordstein vor dem Geschäft geriet sie ins Straucheln, stürzte und zog sich einen Bruch am Kopf des Oberarmknochens zu. **So entschieden die Instanzen**⬆️ Das Sozialgericht (SG) hatte entschieden, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf dem Weg bestehe, den die Frau zurücklege, um Ersatzbatterien für ihre Hörgeräte zu besorgen. Gegen dieses Urteil hat die für die Versicherung der Frau zuständige Unfallkasse Berufung eingelegt. Das LSG gab der Unfallkasse nun Recht. **Persönliche Gegenstände sind keine Arbeitsgeräte** Das LSG: Persönliche Gegenstände, wie Hörgeräte oder Brillen, gehören nicht zu den Arbeitsgeräten, deren (Ersatz-)Beschaffung versichert sind. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sie nicht nahezu ausschließlich beruflich genutzt würden. Hier hätten die beigezogenen ärztlichen Unterlagen sowie die eigenen Angaben der Frau ergeben, dass sie zum Unfallzeitpunkt auch privat auf die Benutzung der Hörgeräte angewiesen gewesen sei. **Kein Unfallversicherungsschutz gegeben** Unfallversicherungsschutz lasse sich auch nicht aus der mit der Arbeitgeberin getroffenen Nebenabrede herleiten, wonach die Frau bei ihrer Arbeit stets Hörgeräte tragen und Ersatzbatterien mitführen müsse. Indem er Nebenpflichten begründe, könne der Arbeitgeber den Unfallversicherungsschutz nicht beliebig in den eigentlich privaten Bereich ausdehnen. Es obliege jedem Arbeitnehmer, funktionsfähig zum Dienst zu erscheinen und persönliche Einschränkungen von sich aus so weit wie möglich zu kompensieren, z. B. eine im privaten Bereich verordnete Sehhilfe oder eben auch ein Hörgerät zu tragen. Werde diese Verpflichtung arbeitsvertraglich noch einmal ausdrücklich festgehalten, führe dies nicht dazu, dass Unfälle, die im Zusammenhang mit der Beachtung dieser Pflicht eintreten, unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fielen. **Betriebliche Veranlassung: sachlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang** Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sei nur auf betrieblich veranlasste Vorbereitungshandlungen auszuweiten, wenn diese in einem besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit selbst stünden. Dieser besonders enge Zusammenhang sei hier nicht gegeben. Um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, sei die Frau nicht darauf angewiesen gewesen, plötzlich und ohne weiteren Verzug Batterien für ihre Hörgeräte zu besorgen. Vielmehr handelte es sich bei dem Kauf der Batterien um die turnusmäßig wiederkehrende Instandhaltung eines Hilfsmittels. Hierfür konnte sie zeitlich flexibel in ihrer Freizeit tätig werden und hätte auch vorausschauend einen Vorrat anlegen können. **Höchstrichterliche Rechtsprechung könnte Klarheit schaffen** Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) zugelassen. Quelle \| LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.2.2022, L 3 U 148/20 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Hartz IV-Leistungen: Zirkus in der Schule: Jobcenter muss für Teilnahme nicht zahlen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hartz-iv-leistungen-zirkus-in-der-schule-jobcenter-muss-fuer-teilnahme-nicht-zahlen/) **Published:** Juni 8, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden: Eine Schülerin hat gegenüber dem Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme v... **Content:** Die siebenjährige Schülerin, die eine Grundschule besuchte, erhielt gemeinsam mit ihrer alleinerziehenden Mutter Leistungen des Jobcenters. Im Rahmen ihres Schulunterrichts fand ein einwöchiges Zirkusprojekt statt, für das jeder Teilnehmende einen Beitrag von 10 Euro zu entrichten hatte. Veranstaltungsort waren der Sportplatz der Schule und ein auf dem Schulgelände aufgebautes Zirkuszelt. Die Schülerin stellte über ihre Schulleitung einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter, den dieses ablehnte. Bei dem auf dem Schulgelände stattfindenden Zirkusprojekt handele sich nicht um einen Schulausflug, für den eine Kostenübernahme grundsätzlich in Betracht komme, sondern um eine rein schulische Veranstaltung. Das Sozialgericht (SG) hatte der Schülerin Recht gegeben. Das Zirkusprojekt sei, auch wenn es auf dem Schulgelände durchgeführt werde, seiner Zielrichtung nach einem Schulausflug gleichzustellen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das SG die Berufung zum LSG zugelassen. Das LSG gab jetzt dem Jobcenter Recht: Bei Hartz IV-Leistungsbeziehern können nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten gesondert als Kosten übernommen werden. Auf dem Schulgelände selbst stattfindende Veranstaltungen werden durch den Wortlaut des Gesetzes nicht erfasst. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung. Zwar soll durch das Zirkusprojekt – ebenso wie bei Schulausflügen – eine stärkere Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in die Gemeinschaft erreicht und einem gesellschaftlichen Ausschluss entgegengewirkt werden. Eintrittsgelder und Nutzungsentgelte für den Besuch von Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen sind jedoch bereits in hinreichendem Umfang im Regelbedarf enthalten, den die Schülerin als Hartz IV-Leistungsbezieherin in pauschalierter Form monatlich erhält. Von Härtefällen abgesehen, besteht keine Pflicht des Gesetzgebers, jeglichen mit dem Schulbesuch einhergehenden Bedarf durch Sonderzahlungen abzudecken. Die hier anfallenden 10 Euro können aus dem Regelbedarf bestritten werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von der Klägerin mit der Revision zum Bundessozialgericht (BSG) angefochten werden. Quelle \| LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 5.4.2022, L 3 AS 39/20 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Kündigungsschutzklage: Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-kuendigung-einer-musicaldarstellerin-wegen-fehlender-corona-schutzimpfung/) **Published:** Juni 6, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpf... **Content:** Die Arbeitnehmerin hat mit zwei Veranstaltungsgesellschaften Arbeitsverträge für die Proben und die Beschäftigung in einem Musical geschlossen. Vor Vertragsbeginn erfuhren die Arbeitgeberinnen, dass die Arbeitnehmerin ungeimpft war und kündigten die Arbeitsverhältnisse ordentlich fristgerecht. Die Arbeitnehmerin hatte angeboten, täglich Testnachweise vorzulegen. Das ArbG hat die Kündigungen für wirksam erachtet. Das ArbG: Die Kündigungen seien insbesondere keine Maßregelung. Die persönliche Haltung der Arbeitnehmerin zur Corona-Schutzimpfung sei nicht tragendes Motiv für den Kündigungsentschluss gewesen, sondern habe lediglich den Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben. Der Arbeitgeber könne als Ausdruck seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit das „2G-Modell“ als allgemeingültiges Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen. Wenn dies mit der höchstpersönlichen Entscheidung der Arbeitnehmerin, sich nicht impfen zu lassen, unvereinbar sei, liege keine Maßregelung vor. Der Ausschluss nicht geimpfter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstoße auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch sei das „2G-Modell“ nicht willkürlich gewählt, da insbesondere das tägliche Vorlegen eines negativen Corona-Testergebnisses die Betriebsabläufe stärker beeinträchtigen und die Beschäftigung nicht geimpfter Personen aufgrund der strengeren Quarantäneregelungen ein höheres Risiko für etwaige Personalausfälle für den Musicalbetrieb darstellen würde. Die Arbeitnehmerin könne nicht verlangen, dass die Arbeitgeberinnen ein Schutzkonzept umsetzen, das einen höheren Kosten- und Personalaufwand verursache, da neben der unternehmerischen Handlungsfreiheit der Arbeitgeberinnen auch die körperliche Unversehrtheit der übrigen Belegschaft zu berücksichtigen sei. Gegen diese Entscheidung ist die Berufung zum LAG Berlin-Brandenburg gegeben. Quelle \| ArbG Berlin, Urteil vom 3.2.2022, 17 Ca 11178/21⬆️ **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Eingetragene Lebenspartnerschaft: Anspruch auf Sonderurlaub, um gemeinsamen Sohn zu betreuen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eingetragene-lebenspartnerschaft-anspruch-auf-sonderurlaub-um-gemeinsamen-sohn-zu-betreuen/) **Published:** Juni 13, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Eine eingetragene Lebenspartnerin hat Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, um das von ihrer Lebenspartnerin geborene geme... **Content:** Die eingetragene Lebenspartnerin der klagenden Beamtin gebar ihren mithilfe einer Samenspende gezeugten gemeinsamen Sohn. Diese erkrankte so schwer, dass die Klägerin den Sohn betreuen musste. Sie beantragte erfolglos bei ihrem Dienstherrn Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Ihr Widerspruch blieb erfolglos, ihre Klage vor dem VG war dagegen erfolgreich. Nach der Sonderurlaubsverordnung muss für einen Anspruch auf Sonderurlaub ein „besonders wichtiger Grund“ vorliegen. Die Auslegung, dass die Betreuung eines Kindes nur einen „wichtigen Grund“ darstellt, wenn es sich um leibliche oder angenommene Kinder handelt, nicht aber um Stief- oder Pflegekinder, verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG). Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, insoweit auf die rechtliche Elternstellung abzustellen. Quelle \| VG Berlin, Urteil vom 9.9.2021, 36 K 68/19 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Kindeswohlgefährdung: Bei Kindesrückführung an die Eltern ist ein psychologisches Gutachten erforderlich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindeswohlgefaehrdung-bei-kindesrueckfuehrung-an-die-eltern-ist-ein-psychologisches-gutachten-erforderlich/) **Published:** Juni 10, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat jetzt entschieden: Die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut... **Content:** **Das war geschehen** Das im Jahr 2020 geborene Kind ist die zweite Tochter der nicht miteinander verheirateten Kindeseltern, die über das gemeinsame Sorgerecht verfügten. Die ältere Schwester war bereits unmittelbar nach der Geburt in Obhut genommen und die u.a. eingerichtete Amtspflegschaft später gerichtlich bestätigt worden. Auch das betroffene Kind war bereits wenige Tage nach der Geburt gegen den Willen der Eltern in Obhut genommen worden und lebt bei Pflegeeltern. Ein drittes Kind der Eltern lebt seit seiner Geburt bei den Eltern. Die Pflegeeltern begehrten im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens die Anordnung des dauerhaften Verbleibs des Kindes bei ihnen. Das für den Aufenthaltsort der Eltern zuständige Jugendamt setzte sich – anders als das am Verfahren beteiligte und für den Aufenthaltsort des Kindes zuständige Jugendamt – für eine Rückführung des Kindes zu seinen Eltern ein; vorbereitend sollten intensivierte Umgänge stattfinden. Der Verfahrensbeistand des Kindes sprach sich gegen eine Rückführung aus. Das AG sah keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Fall der Rückübertragung der elterlichen Sorge auf die Herkunftseltern, sodass es von familiengerichtlichen Maßnahmen absah und die beantragte Verbleibensanordnung nicht erließ. **Oberlandesgericht: Psychologisches Sachverständigengutachten regelmäßig nötig** Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Pflegeeltern und des vormaligen Amtspflegers führten zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens an das AG. Die Entscheidung über die Folgen der Trennung des Kindes von seiner sozialen Familie könne im Hinblick auf die Gestaltung des Verfahrens regelmäßig ohne ein psychologisches Sachverständigengutachten nicht entschieden werden, betonte das OLG. **Kindeswohl entscheidend** Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung des Kindeswohls sei insbesondere die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Kind Bindungen zu seinen Pflegepersonen und deren Umfeld aufgebaut habe und durch einen Abbruch dieser Bindungen in seinem Wohl gefährdet werden würde, umfassend aufzuklären. Zur Beurteilung dieser für das Kind existenziellen Frage habe sich das AG nicht allein auf die Angaben des nicht am Verfahren beteiligten Jugendamts am Wohnort der Eltern stützen dürfen. Es hätte vielmehr ein psychologisches Sachverständigengutachten einholen müssen. Für das betroffene Kind lägen hier zudem besondere Risikofaktoren vor. Es reagiere besonders sensibel auf Stresssituationen, die teilweise auch pathologische Reaktionen bewirkten. Es sei deshalb seitens des AG u.a. durch Einholen eines Gutachtens umfassend aufzuklären, ob die Rückführung des Kindes zu seinen Eltern mit einer Kindeswohlgefährdung einhergingen und die Eltern zur Ausübung des Sorgerechts ohne Gefährdung des Kindeswohls imstande seien. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.3.2022, **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Quarantäne: Corona-Infektion von demenzkranken Personen in Pflegeheimen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/quarantaene-corona-infektion-von-demenzkranken-personen-in-pflegeheimen/) **Published:** Juni 22, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Infiziert sich eine schwer demenzkranke Heimbewohnerin mit dem Corona-Virus und ist anzunehmen, dass sie krankheitsbedingt einer Quarantänea... **Content:** Die Betroffene ist 92 Jahre alt und bewohnt ein Zimmer in einem Pflegeheim. Sie leidet unter einer weit fortgeschrittenen Demenz mit mangelnder Mitarbeit an einer Therapie und starker motorischer Unruhe. Sie läuft also quasi den ganzen Tag im gesamten Heim umher und besucht dabei andere Bewohnerinnen und Bewohner auch in ihren Zimmern. Anfang Februar infizierte sich die Betroffene mit dem Corona-Virus. Die Infektion verlief symptomlos. Um zu verhindern, dass die Betroffene das Virus durch Kontakt mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern weiterträgt, ordnete der Gesundheitsdienst des Landkreises Osnabrück auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Absonderung („Quarantäne“) der Betroffenen an. Da er infolge der Demenzerkrankung davon ausging, dass die Betroffene der Quarantäneanordnung nicht ausreichend Folge leisten würde, beantragte er zugleich ihre Absonderung in ihrem abgeschlossenen Zimmer. Das Betreuungsgericht hat die Absonderung der Betroffenen in ihrem abgeschlossenen Zimmer angeordnet. Die Absonderung der Betroffenen im geschlossenen Zimmer sei nach dem Infektionsschutzgesetz zulässig und geboten gewesen. Die zur Vermeidung der Ansteckung anderer Personen erforderlichen Verhaltensweisen könne die Betroffene aufgrund der bei ihr vorliegenden psychiatrischen Erkrankung und der damit verbundenen kognitiven Defizite nicht erkennen und nicht einhalten. Die Betroffene sei körperlich mobil und durch Ansprache nicht dazu zu bringen, von anderen Bewohnern und Pflegepersonen fernzubleiben. Sie bleibe nicht in ihrem Zimmer, sondern möchte dieses unbedingt verlassen und die Gemeinschaftsräumlichkeiten aufsuchen. Dieser Sachverhalt stand zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der durchgeführten Ermittlungen fest. So hat die Betreuungsrichterin eine Stellungnahme des Hausarztes ausgewertet, die Pflegedienstleiterin und den Bezugspfleger befragt und sich schließlich bei einer persönlichen Anhörung der Betroffenen (die aus Infektionsschutzgründen durch das geöffnete Fenster stattfand) einen eigenen unmittelbaren Eindruck verschafft. Quelle \| AG Bad Idburg, Beschluss vom 17.2.2022, 11 XVII W 2765 **Kategorien:** Erbrecht, Familienrecht --- ### [Überwachungskameras: Unzulässigkeit, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ueberwachungskameras-unzulaessigkeit-wenn-nachbarn-eine-ueberwachung-objektiv-ernsthaft-befuerchten-muessen/) **Published:** Juni 20, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Nachbarn können auch dann schon einen Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras haben, wenn sie eine Überwachung objektiv ernsthaft be... **Content:** **Was war passiert?** Die Parteien sind Nachbarn und bewohnen jeweils eine Hälfte eines ländlich gelegenen Doppelhauses. Sie sind seit mehreren Jahren total zerstritten. Im Sommer 2020 brachte der Beklagte auf seinem Grundstück zwei Überwachungskameras mit intelligenter Videotechnologie an. Die Kameras können Daten speichern und verarbeiten, Personenzählungen auch nach Alter und Geschlecht sowie Objekt- und Personenerkennung in Echtzeit durchführen. Die vordere Kamera erfasst aus einer Höhe von ca. 4 bis 5 Metern den gesamten Einfahrtsbereich sowie die Zufahrtsstraße nebst Wanderweg. Die in einer Höhe von 3 bis 4 Metern angebrachte Kamera an der Rückseite des Hauses ist auf den hinter dem Doppelhaus befindlichen Garten und die dahinterliegenden Felder ausgerichtet. Beide Kameras sind grundsätzlich in der Lage, das Grundstück der Klägerin zu erfassen. Allerdings, behauptete der Beklagte, würden alle Bereiche, die nicht seinem Grundstück zuzuordnen seien, verpixelt. **Wie hat das AG entschieden?** Das AG hat den Beklagten verurteilt, die Kameras zu entfernen oder so auszurichten, dass die Linsenbereiche der Kameras vom Grundstück der Klägerin aus nicht mehr zu sehen sind. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Beseitigung der Kameras in der jetzigen Form zu, da die Installation ihr Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Dabei könne offenbleiben, ob die Kameras tatsächlich Teile des klägerischen Grundstücks erfassen. Ein Unterlassungsanspruch könne nämlich schon dann bestehen, wenn jemand eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müsse („Überwachungsdruck“). **Objektive Umstände…** Dies sei hier der Fall gewesen. Denn die Klägerin habe aufgrund der Umstände objektiv ernsthaft befürchten müssen, in den Überwachungsbereich der Kameras einbezogen zu werden. Beide Kameras seien grundsätzlich von der Anbringung und vom Erfassungswinkel her in der Lage, das Grundstück der Klägerin (teilweise) zu erfassen. Darauf, ob Teile des Erfassungsbereichs verpixelt seien, komme es nicht an, da die Verpixelung aufgehoben werden könne und dies für die Klägerin von außen nicht zu erkennen sei. **… und ewige Streitereien** Darüber hinaus sei – wie auch das beiderseitige Verhalten vor Gericht gezeigt habe – das nachbarschaftliche Verhältnis der Parteien durchweg von Auseinandersetzungen und Misstrauen geprägt, sodass die Klägerin objektiv nachvollziehbar die konkrete Befürchtung haben kann, dass es zu einer Überwachung durch die streitgegenständlichen Kameras kommt. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle \| Amtsgericht Bad Idburg, Urteil vom 12.11.2021, 4 C 366/21 **Kategorien:** Baurecht **Schlagwörter:** Baurecht --- ### [Grundsicherungsleistungen im Alter: Sozialhilfe: Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grundsicherungsleistungen-im-alter-sozialhilfe-angemessene-kosten-fuer-unterkunft-und-heizung/) **Published:** Juni 27, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Für die Berechnung angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist auch im Sozialhilferecht die Bildung einer Gesamtangemessenheits... **Content:** **Sozialhilfeempfänger hält höhere Heizungskosten für angemessen** Ein 1951 geborener Mann lebt mit seiner Frau in einer 78 m² großen Wohnung (Kaltmiete 322 Euro, Heizkosten 121 Euro) im Landkreis Kassel. Er bezog zunächst Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und beantragte nach Erreichen der Altersgrenze schließlich Grundsicherungsleistungen im Alter (Sozialhilfe). Der Landkreis Kassel verwies darauf, dass für einen Zwei-Personen-Haushalt lediglich eine Wohnfläche von 60 m² und dementsprechend Heizkosten von maximal 69,25 Euro angemessen seien. Der Mann führte dagegen an, dass das Jobcenter bislang höhere Leistungen gewährt habe. Bei der Prüfung der Angemessenheit seien auch im Sozialhilferecht die Heizkosten nicht isoliert zu betrachten. Vielmehr sei – wie bei der Hartz-IV-Berechnung – eine Gesamtangemessenheitsgrenze anzuwenden, welche sich auf die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung beziehe. **Arbeitslosengeld-II-Regelung in der Sozialhilfe analog anzuwenden** Die Richter beider Instanzen haben entschieden, dass die Arbeitslosengeld-II-Regelung zur angemessenen Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Sozialhilfe analog anzuwenden ist. Die Bedarfe für die Unterkunft würden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Überstiegen die Kosten den angemessenen Umfang, seien sie anzuerkennen, solange eine Kostensenkung – wie z.B. einem Wohnungswechsel – nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Nach einer im Jahr 2016 eingeführten Regelung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sei anhand einer Gesamtangemessenheitsgrenze zu beurteilen, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen seien. Dies wirke sich zugunsten der Leistungsempfänger insbesondere in den Fällen aus, in denen ein sehr niedriger Kaltmietzins mit unangemessen hohen Heizkosten oder aber ein unangemessen hoher Kaltmietzins mit sehr niedrigen Heizkosten zusammenträfen. Diese Regelung zur Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze sei im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) analog anzuwenden, so das LSG. Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe dienten jeweils der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Zudem seien die Angemessenheitsgrenzen der Kosten für Unterkunft und Heizung weitgehend parallel geregelt. Die durch die SGB II-Reform im Jahr 2016 entstandene Regelungslücke im SGB XII sei im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot durch analoge Rechtsanwendung zu schließen. **Höhere Heizkosten berücksichtigungsfähig** Im vorliegenden Fall seien daher bei dem in einer Wohnung mit niedrigem Kaltmietzins wohnenden Kläger höhere Heizkosten zu berücksichtigen. Das LSG hat die Revision zugelassen. Quelle \| LSG Darmstadt, Urteil vom 15.3.2022, L 4 SO 143/19 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Benachteiligung: Unwirksame formularmäßige Bonusregelung mit Stichtag zum 31.12. eines Jahres](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/benachteiligung-unwirksame-formularmaessige-bonusregelung-mit-stichtag-zum-3112-eines-jahres/) **Published:** Juni 24, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Eine formularmäßige Regelung, nach der ein Anspruch auf eine Bonuszahlung, die ausschließlich vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens a... **Content:** Das LAG machte deutlich, dass die o. g. Regelung daher unwirksam ist. Folge: Bei unterjährigem Ausscheiden eines Arbeitnehmers hat dieser einen Anspruch auf die anteilige Bonuszahlung. Quelle \| LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2021, 9 Sa 19/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Heimliche Handyaufnahme: Arbeitnehmer muss nicht stets mit Kündigung rechnen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/heimliche-handyaufnahme-arbeitnehmer-muss-nicht-stets-mit-kuendigung-rechnen/) **Published:** Juni 29, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Arbeitnehmer dürfen ihre Vorgesetzten nicht heimlich aufnehmen. Dies hat aber nicht immer eine wirksame Kündigung zur Folge. So entschied es... **Content:** Ein Kassierer war zunächst mit einer anderen Arbeitnehmerin und später mit seinem Vorgesetzten in Streit geraten. Den Streit mit seinem Vorgesetzten nahm der Kassierer mit seinem Handy auf – wie er behauptet hat, spontan. Davon wusste der Vorgesetzte allerdings nichts. Als sein Arbeitgeber von den Aufnahmen erfuhr, kündigte er dem Kassierer. Der Kassierer wandte ein, sein Vorgesetzter habe sich ihm gegenüber zuvor unsachgemäß, diskriminierend und ehrverletzend geäußert. Da das klärende Gespräch unter vier Augen stattfand, wollte der Kassierer das Verhalten seines Vorgesetzten mit den Tonaufnahmen dokumentieren. Er war, so der Kassierer, davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei. Das LAG: Sowohl die fristlose als auch die hilfsweise ordentliche Kündigung sind unwirksam. Zwar gelte der Grundsatz, dass Personalgespräche nicht mitgeschnitten werden dürfen und dies zu einer außerordentlichen Kündigung führen könne (Verletzung des Persönlichkeitsrechts). Entscheidend sei hier aber, dass es zu den o. g. beleidigenden Äußerungen des Vorgesetzten gekommen war. Diese verletzten wiederum das Persönlichkeitsrecht des Kassierers. Er war davon ausgegangen, dass man ihm ohne die Aufzeichnungen nicht glauben würde. Das LAG hob hervor: Selbst, wenn die Tonaufnahme nicht gerechtfertigt war, habe sich der Kassierer in einem sog. Verbotsirrtum befunden. Dies sei hier zu seinen Gunsten zu berücksichtigen gewesen. Ebenso zu seinen Gunsten bewertete das LAG, dass der Kassierer 17 Jahre lang bei seinem Arbeitgeber tätig war, ohne dass es Störungen gegeben hatte. Diese Bewertung gilt nach dem LAG auch für die ordentliche Kündigung. Auch hier sei eine Kündigung unverhältnismäßig. Quelle \| LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2021⬆️ **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Gleichstellungsgesetz: Entschädigung wegen Transsexualität? – Ende offen!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gleichstellungsgesetz-entschaedigung-wegen-transsexualitaet-ende-offen/) **Published:** Juli 4, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In einem laufenden Güteverfahren vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf wurde über die Forderung einer transsexuellen Klägerin nach Entsch... **Content:** Die transsexuelle Klägerin hatte sich bei einem Wohn- und Pflegezentrum als Pflegerin beworben. Sie erhielt nach einem Bewerbungsgespräch und einem Probearbeiten eine Absage. Diese wurde mit den Rückmeldungen einiger Bewohner begründet, die sich aufgrund der „Neigung“ der Klägerin nicht von ihr pflegen lassen wollten. Die Klägerin sah sich wegen ihrer sexuellen Identität benachteiligt. Sie verlangt eine Entschädigung wegen der erlittenen Persönlichkeitsrechtsverletzung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (hier: § 15 Abs. 2 AGG) von etwa vier Gehältern, stellt die Höhe aber in das Ermessen des Gerichts. Vor dem AG Düsseldorf trug der Rechtsanwalt der Beklagten vor, dass diese die Klägerin nicht habe benachteiligen wollen. Sie sei aber verpflichtet, die Wünsche ihrer Kunden zu berücksichtigen. Folge: Die Absage sei gerechtfertigt gewesen. Eine Entschädigung sei deshalb nicht geschuldet. Die Beklagte bot aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Entschädigung an. Die Parteien kamen überein, eine außergerichtliche Einigung zu herbeiführen zu wollen. Ein neuer Gerichtstermin wurde noch nicht bestimmt. Quelle \| AG Düsseldorf, Urteil vom 25.2.2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Pflegeheim: Kein Einfluss pandemiebedingter Beschränkungen auf das Heimentgelt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/pflegeheim-kein-einfluss-pandemiebedingter-beschraenkungen-auf-das-heimentgelt/) **Published:** Juli 1, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung müssen trotz Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie das volle Heime... **Content:** Die Klägerin schuldete der Beklagten ein Zimmer sowie Pflege- und Betreuungsleistungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in Verbindung mit dem Pflegevertrag. Diese Kernleistungen konnte sie trotz der angeordneten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen voll erbringen. Eine Entgeltkürzung wegen Nicht- oder Schlechtleistung scheidet daher aus. Das Heimentgelt war auch nicht wegen Störung der Geschäftsgrundlage herabzusetzen. Durch die Beschränkungen hat sich die Geschäftsgrundlage des Pflegevertrags nicht schwerwiegend geändert. Diese Beschränkungen dienten primär dem Gesundheitsschutz der (vulnerablen) Heimbewohner und der Mitarbeiter, ohne den Vertragszweck infrage zu stellen. Die Schlussfolgerung des BGH: Der Beklagten war es zuzumuten, am unveränderten Vertrag festzuhalten. Er wies darauf hin, dass der Lockdown das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben erfasste, also auch Nichtheimbewohner. Quelle \| BGH, Urteil vom 28.4.2022, III ZR 240/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Impfpflicht: Masernimpfung: Einzelimpfstoff aus der Schweiz reicht aus](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/impfpflicht-masernimpfung-einzelimpfstoff-aus-der-schweiz-reicht-aus/) **Published:** Juli 8, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat dem Eilantrag gegen eine Betretungsuntersagung von Kindertageseinrichtungen mangels Nachweises eines... **Content:** **Das war geschehen** Der dreijährige Antragsteller sollte von der Kinderkrippe in die Kindertageseinrichtung wechseln. Seine Eltern wiesen nach, dass er zweimal mit einem in der Schweiz, nicht aber in Deutschland zugelassenen Einzelimpfstoff gegen Masern geimpft worden war. In Deutschland gibt es nur Kombinationsimpfstoffe (z. B. gegen Masern, Mumps und Röteln). Das Gesundheitsamt untersagte dem Antragsteller den Wechsel bis zum Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes. Das VG gab dem dagegen gerichteten Eilantrag statt: Der Antragsteller sei ausreichend gegen Masern geimpft. Das Infektionsschutzgesetz sieht keine Einschränkung auf nur in Deutschland zugelassene Impfstoffe vor. **Masern-Impfstoff: Keine Vorgaben wie bei Covid-19-Impfstoff** Im Gegensatz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Covid-19, die ausdrücklich die Zulassung des Impfstoffs durch die EU oder das EU-Ausland bei identischer Formulierung vorschreibt, hat der Gesetzgeber bei der Masern-Impfpflicht auf diese Einschränkung verzichtet. Der verwendete Impfstoff durfte von deutschen Apotheken importiert werden und stand damit deutschen Verwendern entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes „zur Verfügung“. Nicht ersichtlich sei, dass der Wirkstoff aus der Schweiz weniger sicher und wirksam sei als in Deutschland zugelassene Wirkstoffe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingelegt werden. Quelle \| VG Ansbach, Beschluss vom 5.5.2022, AN 18 S 22.00535 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Wohnraummietverhältnis: Unerlaubte Untervermietung an Touristen: Fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnraummietverhaeltnis-unerlaubte-untervermietung-an-touristen-fristlose-kuendigung/) **Published:** Juli 6, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Amtsgericht (AG) München verurteilte einen Mieter dazu, seine Wohnung zu räumen und an die Klägerin herauszugeben. Grund: Er hatte seine... **Content:** **Was war geschehen?** Der Beklagte war seit 2009 Mieter einer Dreizimmerwohnung in München-Pasing. Die monatliche Miete betrug 800 Euro. Im Vertrag war unter anderem geregelt: „Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Mieträume oder Teilen davon an Dritte darf nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen.“ Noch im Jahr 2009 genehmigte der Vermieter die teilweise Untervermietung an eine Mitbewohnerin zur Gründung einer Wohngemeinschaft. Im Frühjahr 2020 stellte die Klägerin fest, dass die Wohnung bzw. Teile davon über verschiedene Internetplattformen für 45 Euro pro Person und Nacht für Touristen angeboten wurden. Einer solchen gewerblichen Nutzung hatte die Klägerin zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Sie mahnte den Mieter daraufhin schriftlich ab. Trotzdem vermietete der Beklagte im Winter 2020 erneut zwei Zimmer an Mitbewohner, ohne die Vermieterin zu informieren oder sich deren Erlaubnis einzuholen. Nachdem der Hausverwalter feststellte, dass sich am Klingelschild mehrere Namen befanden, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag fristlos. **So verteidigte sich der Mieter** Der Mieter trug vor, er habe die Wohnung von Beginn an unter der Voraussetzung angemietet, dass die dort bereits vorhandene Wohngemeinschaft bestehen bleibe. Ihm stehe daher ein grundsätzliches Recht auf Untervermietung zu, ohne dass er dies im Einzelfall gegenüber der Vermieterin begründen oder von dieser genehmigen lassen müsse. Eine Vermietung per Internet an Touristen habe er nicht vorgenommen. Er habe auf den Internetseiten lediglich ein Nutzerkonto erstellt, um auf diesem Weg einen dauerhaften Mitbewohner zu finden. Er habe nur einmal einen festen Untermieter gesucht. Weder stamme der Text des Angebots von ihm noch könne er sich die dort abgegebenen Bewertungen erklären. **So sah es das Gericht** Das Gericht schenkte dem Beklagten keinen Glauben: Unstreitig zeigen die Lichtbilder des Angebotes (…) die Wohnung des Mieters. Auch ist die Adresse der Wohnung angegeben. Der Text, mit dem die Wohnung angeboten wurde, richtet sich nicht an potenzielle dauerhafte Untermieter, sondern an Touristen für die tageweise Anmietung. So wurden ausdrücklich die Nähe zu diversen Touristenattraktionen angepriesen wie auch die Sprachkenntnisse des Gastgebers sowie die Möglichkeit gemeinsamer Unternehmungen. Das Gericht war darüber hinaus auch davon überzeugt, dass Vermietungen an Touristen tatsächlich stattgefunden haben. Das Angebot war am 31.3.2020 mit 13 Kundenbewertungen versehen. In dem bewussten Hinwegsetzen über den Willen und das Interesse der Vermieterin sah das Gericht eine erhebliche Rechtsverletzung, die zur fristlosen Kündigung berechtigte. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle \| AG München, Urteil vom 13.10.2021, 417 C 7060/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Datenschutz: Schadenersatz bei unzulässigem Detektiveinsatz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/datenschutz-schadenersatz-bei-unzulaessigem-detektiveinsatz/) **Published:** Juli 13, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Einen Ausschluss vermeintlicher Bagatellschäden sieht das Gesetz nicht vor. Das bestätigte nun das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG). **Content:** Schadenersatz aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen wegen rechtswidriger Detektivüberwachung setzt keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung (mehr) voraus. Die Parteien stritten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen sowie um Aufwendungs- und Schadenersatz. Der Arbeitgeber verdächtigte den Arbeitnehmer des Arbeitszeitbetrugs. Er ließ ihn daher durch eine Detektei observieren. Der Arbeitnehmer hielt das für unzulässig. Er fordert Schadenersatz. Das LAG stellte zunächst fest: Die Observierung durch eine Detektei war hier unzulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 82 Abs. 1 DS-GVO) habe jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden sei, zudem Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen. Gerade bei immateriellen Schäden sei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen, dass der geschuldete Schadenersatz „eine wirklich abschreckende Wirkung“ haben muss. Die bisherige deutsche Rechtsprechung, die immateriellen Schadenersatz nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugesprochen habe, sei nicht mehr anwendbar. Da der Begriff des Schadens in der DS-GVO ein europarechtlicher sei, dürfe nicht auf nationale Erheblichkeitsschwellen oder andere Einschränkungen abgestellt werden. Einen Ausschluss vermeintlicher Bagatellschäden sehe das Gesetz nicht vor. Ein immaterieller Schaden könne in einer unzulässigen Observierung durch eine Detektei bestehen. Die Observation einschließlich personenbezogener Datenerhebung seien hier rechtswidrig gewesen. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Erhebung personenbezogener Daten im Wege der Observation des Arbeitnehmers, um eine Straftat im Beschäftigungsverhältnis aufzudecken, habe hier nicht vorgelegen. Zwar sei ein versuchter Prozessbetrug eine Straftat, die auch eine Detektivüberwachung rechtfertigen könne. Hierfür müsse jedoch ein berechtigter Anlass vorliegen. Die Observation habe den Arbeitnehmer auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Detektiv beobachtete ihn an sechs Tagen in seinem Privatleben. Dabei lief er ihm einmal bis in einen Park hinterher. Quelle \| Hessisches LAG, Urteil vom 18.10.2021, 16 Sa 380/20 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Adoptionsverfahren: Gutes Verhältnis zu einem leiblichen Elternteil? Das kann einer Adoption entgegenstehen!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptionsverfahren-gutes-verhaeltnis-zu-einem-leiblichen-elternteil-das-kann-einer-adoption-entgegenstehen/) **Published:** Juli 11, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Das ist der Fall, wenn zwischen dem Annehmen... **Content:** **Oberlandesgericht: Soziale Prägung zu leiblichen Eltern hat besondere Qualität** Das OLG betont, dass das natürliche Kindschaftsverhältnis zwar keine rechtliche Exklusivität für sich beanspruchen kann. Es entspräche jedoch grundsätzlich keiner Lebenserfahrung, dass derjenige, der auf der Grundlage seiner in der Kindheit erfahrenen sozialen Prägung weiterhin durch ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis mit seinen leiblichen Eltern verbunden ist, eine Beziehung von vergleichbarer Qualität zu entfernteren Verwandten oder gar zu familienfremden Personen aufzubauen vermag. **Beziehung zur leiblichen Mutter war intakt** Im vorliegenden Fall hatte das OLG solche Zweifel wegen der ungestörten und intakten Beziehung des Anzunehmenden zu seiner leiblichen Mutter, auch wenn das OLG betont, dass gute Beziehungen zu den leiblichen Eltern der Annahme eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Volljährigen nicht per se entgegenstehen. Sie sind aber geeignet, Zweifel am Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu begründen. **Beachten Sie \|** Die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses kommt daher regelmäßig schon dann nicht in Betracht, wenn eine ungestörte intakte Beziehung des Anzunehmenden zu mindestens einem leiblichen Elternteil besteht, soweit nicht dieser Elternteil Lebensgefährte oder Lebensgefährtin des Annehmenden ist. Quelle \| OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.5.2022, 18 UF 60/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Fristlose Kündigung: Azubis aufgepasst: Schwänzen kann riskant sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-azubis-aufgepasst-schwaenzen-kann-riskant-sein/) **Published:** Juli 25, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Auszubildender hatte sich an seinem Prüfungstag krankgemeldet und blieb dem Nachholtermin seiner Abschlussprüfung fern. Dann absolvierte... **Content:** Das ArbG: Der – gesunde – Auszubildende habe die Prüfung geschwänzt. Damit habe er seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwer verletzt. In einem solchen Fall kann die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtens sein. Für das ArbG war klar, dass der Auszubildende nicht krank gewesen war. Er wollte nur die Prüfung schwänzen. Das sei eine erhebliche Pflichtverletzung. Ein Kündigungsgrund liege also vor. Dem Arbeitgeber, einem Fitnessstudio, bei dem der Auszubildende eine Ausbildung als Sport- und Gesundheitstrainer absolvierte, sei es daher nicht zuzumuten, ihn bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. „Kein Auszubildender dürfe davon ausgehen, dass dessen Ausbilder es hinnimmt, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt zu bekommen, um sich den anstehenden Prüfungen, insbesondere wenn es sich um eine Nachholprüfung handelt, zu entziehen“, so das ArbG. Es komme auch nicht darauf an, ob der angehende Sport- und Gesundheitstrainer sich die Krankschreibung erschlichen oder der Arzt sie ihm aus Gefälligkeit ausgestellt habe. Quelle \| ArbG Siegburg, Urteil vom 17.3.2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Aufhebungsvertrag: Hohe Abfindung wirksam: Stadt kann 265.000 Euro nicht zurückfordern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aufhebungsvertrag-hohe-abfindung-wirksam-stadt-kann-265000-euro-nicht-zurueckfordern/) **Published:** Juli 22, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Stadt Iserlohn hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von rund 265.000 Euro, die sie einem Verwaltungsangestellten... **Content:** **Das war geschehen** Der beklagte Verwaltungsanstellte war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn gegen ein monatliches Tarifentgelt in Höhe von rund 3.700 Euro brutto beschäftigt. Nach Differenzen mit Vorgesetzten – u. a. wegen der Einführung eines neuen Schichtdienstmodells – bot die Stadt diesem am 24.1.2019 die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei rund siebenmonatiger bezahlter Freistellung und gegen Zahlung einer Abfindung von 250.000 Euro zuzüglich Steigerungsbeträgen bei vorzeitiger Beendigung an. Bei Aufhebung letztlich zum 30.4. 2019 zahlte die Stadt eine Abfindung in Höhe von 264.800 Euro brutto. Dann geschah Folgendes: Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das Amtsgericht (AG) Hagen ordnete einen Vermögensarrest gegen den beklagten Arbeitnehmer in Höhe der Zahlung an und die Kommunalaufsicht schritt ein. Gegen den im Kontext dieses Sachverhalts zurückgetretenen früheren Bürgermeister der Stadt Iserlohn, den damaligen Bereichsleiter Personal und den beklagten Arbeitnehmer ist zwischenzeitlich Anklage mit dem Tatvorwurf der Untreue bzw. der Beihilfe zur Untreue erhoben worden. **Arbeitsgericht: Aufhebungsvertrag unwirksam – Rückzahlung der Abfindung** Der parallel zum Strafverfahren im April 2020 anhängig gemachten Klage der Stadt auf Rückzahlung der Abfindung gab das Arbeitsgericht (ArbG) Iserlohn statt. Der Aufhebungsvertrag sei nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW unwirksam. Die Stadt habe den Personalrat nicht ausreichend über die Inhalte des Aufhebungsvertrags informiert und insbesondere keine Angaben zur Höhe der Abfindung gemacht. Dies führe zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags und lasse den Rechtsgrund für die darauf geleisteten Zahlungen entfallen. **Nächste Instanz: Keine Unwirksamkeit durch Versäumnis der Stadt – keine Rückzahlung** Dem folgte das LAG nach der kurzen mündlichen Urteilsbegründung am Schluss der Sitzung nicht. Die mangelhafte Beteiligung des Personalrats gehe auf ein Versäumnis der Stadt zurück, weshalb sich diese auf eine daraus folgende Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags nicht berufen könne. Es sei auch nicht erkennbar, dass der beklagte Arbeitnehmer mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen habe. Dies könne nicht allein deshalb gefolgert werden, weil die Abfindung im Vergleich zu den Gepflogenheiten öffentlicher Arbeitgeber ungewöhnlich hoch war. Vielmehr habe dieser das ihm vorteilhaft erscheinende Angebot annehmen dürfen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) hat das LAG nicht zugelassen. Quelle \| LAG Hamm, Urteil vom 15.2,2022, 6 Sa 903/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Pflichtteilsstrafklausel](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/pflichtteilsstrafklausel/) **Published:** Juli 20, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Eine Korrektur eines Nachlassverzeichnisses zu verlangen, bedeutet nicht, den Pflichtteil zu fordern. **Content:** Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun entschieden: Eine solche Pflichtteilsstrafklausel ist nicht bereits erfüllt, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. **Das war geschehen** Die Erblasserin war Witwe. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, von denen eines vorverstorben war und seinerseits zwei Kinder hinterließ. Einige Jahre vor dem Tod des erstverstorbenen Ehemanns errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und ihre Kinder, ersatzweise deren Abkömmlinge, zu Schlusserben des Längstlebenden beriefen. **„Berliner Testament“** Für den Fall, dass einer der Schlusserben nach dem Tod des Erstverstorbenen seinen Pflichtteil fordert, bestimmten die Eheleute, dass er dann auch nach dem Längstlebenden nur seinen Pflichtteil erhalten solle (sog. Pflichtteilsstrafklausel). Nach dem Tod des Ehemanns forderte die Schlusserbin die Erblasserin auf, ihr ein Nachlassverzeichnis vorzulegen und verlangte nach dessen Zusendung eine Nachbesserung sowie die Vorlage eines Wertgutachtens betreffend einer in den Nachlass fallenden Immobilie. Zu einer Auszahlung oder einer gerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteils kam es nicht. Als auch die Erblasserin gestorben war, beantragte die Antragstellerin als eine der Schlusserben einen gemeinschaftlichen Erbschein auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Testaments der Eheleute. Sie berücksichtigte dabei allerdings nicht die Schlusserbin, da diese ihren Erbanteil verwirkt habe. Das Nachlassgericht kündigte mit dem angefochtenen Beschluss den Erlass des beantragten Erbscheins an. Hiergegen legte die Schlusserbin Beschwerde mit dem Argument ein, sie habe nicht ihren Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstobenen von der jetzigen Erblasserin gefordert. **Pflichtteilsstrafklausel war hier nicht erfüllt** Das OLG gab ihr Recht. Die Pflichtteilsstrafklausel sei nicht erfüllt. Auch wenn das Einfordern des Nachlassverzeichnisses und die hieran geübte Kritik zu einer Belastung der überlebenden Ehegattin geführt habe, sei darin allein noch kein Fordern des Pflichtteils zu sehen. Dies sei zunächst nur das Verlangen einer Auskunft über den Wert des Nachlasses. Auf eine solche Auskunft sei der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Eheleute, die bereits den überlebenden Ehegatten vor einem Auskunftsverlangen der Schlusserben schützen wollten, müssten dies im Rahmen der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel deutlich zum Ausdruck bringen. Der Beschluss ist rechtskräftig. Quelle \| OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1.2.2022, 21 W 182/21, PM 26/2022 vom 28.3.2022 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden/) **Published:** Juli 15, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese zurückzuzahlen. **Content:** **Das war geschehen** Der Kläger, ein Professor, folgte im Jahr 2020 dem Ruf einer Universität außerhalb von Rheinland-Pfalz und wurde dort mit Wirkung zum 1.9.2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Universitätsprofessor ernannt. Gleichwohl zahlte das Land Rheinland-Pfalz dem Kläger für September noch Bezüge in Höhe von rund 5.000 Euro netto aus. Gegen den sodann ergangenen Rückforderungsbescheid erhob der Kläger erfolglos Widerspruch. Im sich anschließenden Klageverfahren brachte er vor, er habe seinen damaligen Dienstherren bereits im Juni 2020 über seinen Wechsel an die neue Universität informiert. Darüber hinaus sei er nicht verpflichtet gewesen, seinen Kontoauszug auf Zahlungen des Beklagten zu prüfen, da er mit einer weiteren Auszahlung von Dienstbezügen durch diesen nicht habe rechnen müssen. Schließlich habe der Beklagte die Überzahlung ausschließlich selbst zu verantworten, sodass aus Billigkeitsgründen jedenfalls teilweise von der Rückforderung abzusehen sei. **Verwaltungsgericht: Bezüge ohne rechtlichen Grund** Dem folgte das VG Koblenz nicht. Es wies die Klage ab. Es führte aus, dem Kläger seien Bezüge ohne rechtlichen Grund gezahlt worden. Diese seien grundsätzlich nach den entsprechenden Rechtsvorschriften zurückzuzahlen. Der Kläger könne nicht mit Erfolg einwenden, dass er „entreichert“ sei, weil er die Bezüge bereits verbraucht habe. Dies sei bei einer Überzahlung nur anzunehmen, wenn der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht habe. Zwar könne bei relativ geringen Beträgen monatlicher Überzahlungen über einen langen Zeitraum angenommen werden, dass die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden seien. Um einen solchen Fall handle es sich hier aber nicht. Dem Kläger sei vielmehr lediglich einmalig ein mehr als nur geringfügiger Betrag (ein vollständiges Nettogehalt nebst Berufungs- und Bleibeleistungsbezug) ausgezahlt worden. In Anbetracht dessen hätte es dem Kläger oblegen, darzulegen und zu beweisen, dass er den ihm überwiesenen Betrag bereits restlos verbraucht habe. Überdies sei dem Kläger eine Berufung auf den Entreicherungseinwand verwehrt, da er der verschärften Haftung unterliege. Denn der Mangel des rechtlichen Grundes sei so offensichtlich, dass der Kläger ihn hätte erkennen müssen. Es gehöre aufgrund der beamtenrechtlichen Treuepflicht zu den Sorgfaltspflichten des Klägers, bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich – erst recht im Falle des Dienstherrenwechsels – auf Überzahlungen zu achten. Die vorliegende Überzahlung hätte dem Kläger aufgrund der Gesamtumstände auffallen müssen. Anlass für einen Teilerlass der Rückforderungssumme aus Billigkeitsgründen habe nicht bestanden. Der Beklagte habe zeitnah die Überzahlung erkannt und den Kläger zur Rückzahlung aufgefordert. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz zu. Quelle \| VG Koblenz, Urteil vom 22.2.2022, 5 K 1066/21.KO, PM 8/2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht --- ### [Erwerbsunfähigkeitsrente: Wenn der Versicherte den eigenen Pkw abschafft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsunfaehigkeitsrente-wenn-der-versicherte-den-eigenen-pkw-abschafft/) **Published:** August 1, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Schaffen wegeunfähige Versicherte ihren Pkw ab, haben sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. **Content:** Das entschied das LSG (Landessozialgericht) NRW, weil allein auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten abgestellt werden darf. Ein Versicherter hat u.a. Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn er nicht mehr wegefähig ist. Dies setzt voraus, dass er nicht viermal am Tag Wegstrecken von über 500 Metern innerhalb von 20 Minuten zu Fuß bewältigen und ferner zweimal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Die wegeunfähige Klägerin begehrte vergeblich vom beklagten Rentenversicherungsträger die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Sie verfügte über eine Fahrerlaubnis und einen Pkw, den sie während des späteren Klageverfahrens abschaffte. Das Sozialgericht (SG) Köln gab ihrer Klage statt. Das LSG hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Das Vorhandensein eines Minimums an Mobilität sei Teil des versicherten Risikos. Es habe sich infolge der gesundheitlichen (Geh-)Einschränkungen in dem Zeitpunkt verwirklicht, in dem die Klägerin diese nicht mehr durch den jederzeitigen, tatsächlichen Zugriff auf einen ihr zur Verfügung stehenden Pkw zumutbar habe beseitigen können. Es komme nicht darauf an, ob die Abschaffung auf einer (subjektiv empfundenen) Fahrunsicherheit, technischen Umständen (beispielsweise Ablauf des TÜV) oder wirtschaftlichen Erwägungen beruhe. Ein Ausschluss des Anspruchs lasse sich nicht begründen. Zwar stehe ein solcher Personen nicht zu, wenn sie die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung absichtlich herbeigeführt hätten. Die Klägerin habe ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen aber nicht vorsätzlich herbeigeführt. Ihre weitgehend eingeschränkte Gehfähigkeit habe unverschuldet und unabhängig von der Abschaffung des Pkw bestanden. Diese sei keine rentenschädliche Herbeiführung des Versicherungsfalls, weil Versicherte auf diese Weise nicht die dafür relevante gesundheitliche Einschränkung absichtlich herbeiführten. Es bestehe für sie – mangels Rechtsgrundlage – auch keine Obliegenheit, den Pkw zu behalten, um das versicherte Risiko nicht eintreten zu lassen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Beklagte hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgenommen. Quelle \| LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.10.2021, L 4 R 1015/20, PM des LSG **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Prüffähigkeit: Position „Hausstrom“ ist bei der Betriebskostenabrechnung formell unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/prueffaehigkeit-position-hausstrom-ist-bei-der-betriebskostenabrechnung-formell-unwirksam/) **Published:** Juli 29, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Enthält eine Betriebskostenabrechnung die bloße Position „Hausstrom“, ist die Abrechnung dieser Position formell unwirksam. Das stellte nun... **Content:** Maßgeblich für die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ist deren Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter. Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, sodass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist. Rechnet der Vermieter nur die Position „Hausstrom“ ab, ist dies formell unwirksam. Denn die Betriebskostenverordnung sagt, dass nur die (Strom-)Kosten für die Beleuchtung umlagefähig sind. Die Abrechnungsposition „Hausstrom“ kann aber auch andere Kostenarten enthalten, wie etwa den Stromverbrauch einer Gemeinschaftsanlage oder sonstiger Verbrauchsstellen. Sie stellt damit potenziell eine intransparente und damit unzulässige Mischposition dar. Die Abrechnungsposition ist für den Mieter nicht prüffähig, weil sie nicht erkennen lässt, auf welche Verbrauchsstelle(n) die umgelegten Stromkosten entfallen. Quelle \| AG Hamburg, Urteil vom 3.3.2022, 48 C 320/20 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Parken: Haftung für ein im starken Sturm umgestürztes Baustellenschild](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/parken-haftung-fuer-ein-im-starken-sturm-umgestuerztes-baustellenschild/) **Published:** Juli 27, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In jüngster Zeit häufen sich stürmische Wetterlagen, bei denen auch Schäden an geparkten Autos entstehen. Mit einem solchen Fall beschäftigt... **Content:** Ein Anwohner in Köln hatte von der Stadt Schadenersatz für Schäden an seinem Auto verlangt, auf das ein Verkehrsschild durch einen Sturm gerissen worden war. Das LG wies seinen Anspruch ab. **Das war geschehen** Der Kläger hatte seinen Wagen am Vorabend eines Sturms vor seinem Haus in Köln geparkt. Etwa an dieser Stelle hatte eine von der Stadt beauftragte Firma einige Wochen zuvor Arbeiten auf der Fahrbahn durchführen lassen. In diesem Zusammenhang veranlasste das Unternehmen selbst das Aufstellen und Entfernen der Baustellenschilder. In dieser Nacht herrschte in Köln ein Sturm mit der Windstärke 11. **Anwohner: Baustellenschild war nicht ordnungsgemäß gesichert** Der Kläger behauptet, sein Fahrzeug sei durch ein umgefallenes Baustellenschild beschädigt worden. Das Schild sei mit Beginn der Bauarbeiten vor dem Haus des Klägers aufgestellt worden. Offensichtlich sei es vergessen worden. Dies stelle einen eklatanten Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten der beklagten Stadt dar. Das Schild sei zudem nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen. Durch die Beschädigungen durch das umgefallene Schild seien ein Schaden an seinem Fahrzeug von rund 2.000 Euro sowie Gutachterkosten von rund 640 Euro entstanden. **Stadtverwaltung: Kläger wusste von Wetterlage** Die beklagte Stadt lehnte es ab, Schadenersatz zu zahlen. Die Baufirma habe alle Schilder nach Abschluss der Arbeiten beseitigt. Auch sei das Straßenschild ausreichend befestigt gewesen. Den Kläger treffe ein Mitverschulden, weil er zu nahe an dem Verkehrsschild geparkt habe und die Wetterlage vor dem Schadensereignis bekannt gewesen sei. **Beweisaufnahme durch Gutachen** Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war das LG nicht davon überzeugt, dass die beklagte Stadt eine ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Insbesondere habe die Baufirma das Verkehrsschild ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert. Der Sachverständige habe in seinem Gutachten festgestellt, dass das Schild mit einer Aufstellhöhe von mehr als 1,50 Metern regelgerecht durch zwei Fußplatten gesichert worden sei. Auch sei die Ausrichtung des Schildes korrekt gewesen, weil die Längsseiten der Fußplatten im 90-Grad-Winkel zum angebrachten Verkehrszeichen gestanden hätten. **Landgericht: Sicherung bis Windstärke 8 gegeben** Die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften seien eingehalten worden. Bis zu einer Windstärke 8 wäre das Schild mit dieser Sicherung nicht umgefallen. Wenn der Wind aber mit einer mittleren Windgeschwindigkeit der Windstärke 12 auf das Schild wirke, kippe es trotz ordnungsgemäßer Sicherung um. Es komme daher nicht auf die tatsächliche Windstärke am Schadenstag an. Das LG hat die Klage daher abgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Quelle \| LG Köln, Urteil vom 11.2.2022, 5 O 313/19, PM 2/2022 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Erbrecht: Anwesenheitserfordernis für Nottestamente gilt auch während der Pandemie](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-anwesenheitserfordernis-fuer-nottestamente-gilt-auch-waehrend-der-pandemie/) **Published:** August 4, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur wirksam, wenn während des Errichtungsakts drei Zeugen anwesend sind. **Content:** Mit handschriftlich errichtetem Testament bestimmte ein Erblasser drei Personen (P. 1 bis P. 3). zu jeweils gleichen Anteilen zu seinen Erben. Mit einem weiteren Testament, überschrieben als Nottestament, geschrieben von P. 3 sowie unterschrieben vom Erblasser und von drei Zeugen, setzte der Erblasser P. 3 zur Alleinerbin ein. Gestützt auf das erste Testament hatte P. 1 einen die P. 1 bis P. 3 als Miterben zu je 1/3-Anteil ausweisenden Erbschein beantragt. Dem ist P. 3 unter Berufung auf das zweite Testament entgegengetreten. Denn die Voraussetzungen für die Errichtung eines Nottestaments hätten vorgelegen. Der Erblasser habe aufgrund seiner fortgeschrittenen Krebserkrankung befürchtet, alsbald in einen Zustand zu verfallen, in dem er nicht mehr in der Lage sein würde, ein Testament zu errichten, und in der Folge zu versterben. Ein Notar sei nicht erreichbar gewesen. Das Nachlassgericht hielt das „Nottestament“ nicht für wirksam, weil die das Testament mitunterzeichnenden Zeugen nicht gleichzeitig anwesend gewesen seien. Sie hätten die Niederschrift nacheinander und jeweils einzeln dem Erblasser vorgelesen und den Text unterschrieben. Die hiergegen eingelegte Beschwerde lag nun dem OLG Düsseldorf vor. Das OLG pflichtete der Entscheidung des Nachlassgerichts bei. Der vom Nachlassgericht eingenommene Rechtsstandpunkt, ein Nottestament verlange die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen während des gesamten Errichtungsakts, entspreche der einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung. Anlass, hiervon aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen abzuweichen, bestünde nicht. Die Vorschriften über den Errichtungsakt seien zwingend (Formulierung „muss“) und schon grundsätzlich nicht ausnahmefähig. Ihre Bedeutung liege darin, dass durch möglichst klare und unmissverständliche Wiedergabe der Erklärungen des Erblassers und persönliche Anwesenheit der Zeugen dessen letzter Wille sowohl zum Ausdruck als auch zur Geltung gebracht werden soll. Quelle \| OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.1.2022, I-3 Wx 216/21 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Mietnebenkosten: Kosten für Rauchmelder-Miete nicht umlegbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietnebenkosten-kosten-fuer-rauchmelder-miete-nicht-umlegbar/) **Published:** August 5, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die jährliche Betriebskostenabrechnung führt häufig zu Meinungsdifferenzen zwischen Mietern und Vermietern. **Content:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jetzt mit dem Thema Rauchwarnmelder beschäftigt und stellt fest: Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (hier: § 2 Nr. 17 BetrKV), sondern um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen. Grund: Sie sind den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen. Eine Vermieterin verklagte die Mieterin, 221 Euro für Miete und Wartung eines Rauchmelders zu zahlen. Zwar waren solche Kosten im Mietvertrag nicht genannt. Der Vermieterin war aber vertraglich erlaubt, für künftige Abrechnungszeiträume zusätzlich zu den Betriebskosten „auch solche \[…\] nach Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung \[…\] auf den Mieter umzulegen und mit diesem abzurechnen, die derzeit nicht anfallen, aber später entstehen oder zukünftig vom Gesetzgeber neu eingeführt werden.“ Vor etwa sieben Jahren kündigte sie an, alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, und teilte die künftig voraussichtlich anfallenden Kosten für deren Miete und Wartung mit. In der Folge rechnete sie diese Beträge auch gegenüber den Mietern ab. Die Mieterin weigerte sich jedoch, zu zahlen. Zwar hat der BGH die Sache wieder an das LG zurückgegeben. Er wies aber vorsorglich auf Folgendes hin: Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern wäre es nicht mit dem Willen des Verordnungsgebers (der Betriebskostenverordnung) zu vereinbaren, würde man die vom Vermieter statt eines Kaufs gewählte Miete von Rauchwarnmeldern im Gegensatz zu den Anschaffungskosten als umlagefähige (sonstige) Betriebskosten einordnen. Vom Grundsatz her müsse der Vermieter diese Kosten tragen. Dies soll er nicht umgehen können, wenn er die Geräte kaufe, statt sie zu mieten. Quelle \| BGH, Urteil vom 11.5.2022, VIII ZR 379/2 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Praktikumstag: Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praktikumstag-arbeitsplatzbewerberin-bei-betriebsbesichtigung-gesetzlich-unfallversichert/) **Published:** August 10, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Die arbeitsuchende Klägerin absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges „Kennenlern-Praktikum“ auf der Grundlage einer „Kennenlern-/Praktikums-Vereinbarung“ mit diesem Unternehmen. Während des „Kennenlern-Praktikums“ fanden unter anderem Gespräche, eine Betriebsführung, ein fachlicher Austausch mit der IT-Abteilung und zum Abschluss die Besichtigung eines Hochregallagers statt. Bei der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Klägerin und brach sich den rechten Oberarm. Anders als die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen hat das BSG festgestellt, dass die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalls Teilnehmerin einer Unternehmensbesichtigung. Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung sind nach der Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft – im Unterschied zu Satzungen anderer Unfallversicherungsträger – unfallversichert. Das eigene – unversicherte – Interesse der Klägerin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen. Die Satzungsregelung der Beklagten ist nicht auf Personen beschränkt, deren Aufenthalt im Unternehmen ausschließlich der Besichtigung dient. Unternehmer sollen vielmehr umfassend von Haftungsrisiken befreit werden, die durch erhöhte Gefahren bei Unternehmensbesuchen entstehen können. Quelle \| BSG, Urteil vom 31.3.2022, B 2 U 13/20 R, PM 12/2022 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Berufsunfall --- ### [Familienkasse: Trotz privater Rentenversicherung: Kindergeld für behindertes Kind?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familienkasse-trotz-privater-rentenversicherung-kindergeld-fuer-behindertes-kind/) **Published:** August 15, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschied in einem Fall eines behinderten Kindes: Bei der Ermittlung der dem Kind zur Verfügung ste... **Content:** **Das war geschehen** Die beklagte Familienkasse hatte für den Streitzeitraum Dezember 2019 bis Juli 2021 Kindergeld festgesetzt. Sie hob diese Festsetzung mit Bescheiden vom März 2021 auf. Der Kindsvater machte geltend, es gebe keine Änderungsnorm. Die Verhältnisse hätten sich nicht geändert. Außerdem habe die Familienkasse die Einkünfte und Bezüge des Kindes fehlerhaft berechnet. Dessen Erbschaft von der Mutter sei zweckgebunden gewesen und zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung verwendet worden. Die abweisende Einspruchsentscheidung datiert vom 28.7.2021, der Absendevermerk vom 29.7.2021. Die Familienkasse schilderte die interne Organisation der Postaufgabe unter Einschaltung eines privaten Postdienstleisters. Nach den Angaben des Vertreters des Klägers ging ihm die Einspruchsentscheidung am 3.8.2021 zu. Seine Klage vom 3.9.2021 sei fristgemäß. **Beachten Sie \|** Kindergeld wird einem Kind gewährt, das wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Infolgedessen kommt es darauf an, ob das Kind seinen existenziellen Lebensbedarf mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln decken kann. **Finanzgericht: Monatsfrist gewahrt** Die Klage hatte Erfolg. Das FG entschied, die Klage sei innerhalb der Monatsfrist erhoben worden. Ein Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an die Postausgangsstelle weiterleite, reiche nicht aus. Erforderlich sei ein Absendevermerk der Poststelle. Die Schilderungen der organisatorischen Abwicklung lasse zwar auf eine Postaufgabe am 29.7.2021 schließen. Die Zugangsfiktion am dritten Tag sei jedoch erschüttert. Der Verfahrensablauf des Postdienstleisters sei nicht bekannt, ein tatsächlicher Zugang am 3.8.2021 möglich und die Klage zulässig. **Keine Änderung in den Verhältnissen** Änderungen in den einen Kindergeldanspruch begründenden Verhältnissen habe es nicht gegeben. Die Familienkasse habe bereits bei der Kindergeldfestsetzung Kenntnis von der privaten Rente des Kindes gehabt. Der (rückwirkende) Aufhebungsbescheid sei daher rechtswidrig. **Kindergeldberechtigung liegt vor** Außerdem sei der Kläger kindergeldberechtigt. Sein Kind sei nicht imstande, sich selbst zu unterhalten. Es sei „(neben den Einkünften aus Kapitalvermögen) nur der steuerpflichtige Ertragsanteil der privaten Rente zu berücksichtigen“. Es komme auf die Einkünfte und Bezüge im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) an. Laufende oder einmalige Geldzuwendungen von Eltern seien unschädliches Kindesvermögen. Es dürfe keinen Unterschied machen, wie das Kind das ererbte Vermögen verwende, ob es die geerbten Mittel abhebe oder mit diesen eine private Lebensversicherung abschließe und die Rente zum Lebensunterhalt einsetze. Nichts anderes gelte, wenn das Kind den von der Mutter geerbten Geldbetrag vor Abschluss der privaten Rentenversicherung um (im Verhältnis zum geerbten Vermögen geringe) eigene Mittel aufstocke. Die monatlichen Rentenzahlungen stellten, soweit sie deren steuerpflichtigen Ertragsanteil überstiegen, eine unbeachtliche Vermögensumschichtung dar. Die nach dem EStG ermittelten zur Verfügung stehenden Mittel des Kinds deckten damit dessen existenziellen Lebensbedarf nicht. Die Aufnahme einer Erwerbsfähigkeit scheide aufgrund der Behinderung aus. Werde der Aufhebungsbescheid vom 10.3.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung aufgehoben, lebe die Kindergeldfestsetzung wieder auf. Das FG ließ die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zu. Quelle \| FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.4.2022 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Leiharbeit: Sachgrundlose Befristung nach Arbeitnehmerüberlassung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/leiharbeit-sachgrundlose-befristung-nach-arbeitnehmerueberlassung/) **Published:** August 13, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Die Kläger waren bei VW sachgrundlos vom 1.9.2019 bis zum 31.5.2020 beschäftigt. Zuvor bestanden Arbeitsverhältnisse seit Anfang September 2016 mit der Firma AutoVision. Diese ist mit der Beklagten wirtschaftlich verbunden, aber rechtlich selbstständig. Die Kläger waren von Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Firma AutoVision von dieser als Leiharbeitnehmer bei VW eingesetzt. Die früheren Arbeitsverhältnisse waren zunächst befristet. Die Kläger und AutoVision verlängerten die Befristung zweimal. Die Kläger haben sich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Fristablaufs gewandt und Rechtsmissbrauch geltend gemacht. Sie waren der Auffassung, die Eingliederung bei VW aufgrund der Leiharbeit in dem früheren Zeitraum von nahezu drei Jahren habe gegen die europäische Richtlinie über Leiharbeit verstoßen. Das Arbeitsgericht (ArbG) hat sämtliche Klagen abgewiesen. In drei Verfahren hat das LAG der Berufung stattgegeben, weil auf die Arbeitsverhältnisse der Parteien wegen fehlender Gewerkschaftszugehörigkeit der Kläger ein Tarifvertrag, der eine Überlassungshöchstdauer von 36 Monaten vorsieht, nicht anzuwenden ist. Bei den übrigen, tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen hat das LAG die Überlassung als rechtswirksam angesehen. Es hat insbesondere keinen Verstoß gegen die europäische Richtlinie über Leiharbeit angenommen. Auch den Einwand des Rechtsmissbrauchs hat es verneint. Das LAG hat in allen Fällen die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. Quelle \| LAG Niedersachsen, Urteile vom 21.4.22, 5 Sa 97, 99, 372, 374, 375, 393, 395, 397, 398 und 401/21, PM vom 26.4.2022 **Kategorien:** Allgemein **Schlagwörter:** Befristung --- ### [Fortbildungsvertrag: Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung unfallversichert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fortbildungsvertrag-rueckzahlungsklausel-in-einer-fortbildungsvereinbarung-unfallversichert/) **Published:** August 22, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung beteiligen m... **Content:** Sie benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen. Es ist jedoch nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen. Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Eine Reha-Klink forderte von der Arbeitnehmerin die Kosten für die Fortbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ anteilig zurück, als diese sechs Monate vor Ablauf der Bindungsfrist kündigte. Die Arbeitnehmerin meinte, die entsprechende Klausel des Fortbildungsvertrags sei unwirksam. Sie enthalte eine unangemessene Benachteiligung, weil sie den Arbeitnehmer auch dann zur Rückzahlung verpflichte, wenn er unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage sei, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, und das Arbeitsverhältnis deshalb personenbedingt kündige. Das BAG pflichtete dem insgesamt bei. Dass sich die Investition in die Fortbildung eines Arbeitnehmers aufgrund unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit für ihn nicht amortisiere, sei dem unternehmerischen Risiko zuzurechnen, so das BAG Quelle \| BAG, Urteil vom 1.3.2022, 9 AZR 260/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Zwangsgeld: Welche Anforderungen muss die Abrechnung des Betreuers erfüllen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/zwangsgeld-welche-anforderungen-muss-die-abrechnung-des-betreuers-erfuellen/) **Published:** August 17, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Betreuer muss die Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, dass das Gericht ohne Zuzieh... **Content:** Im Streitfall war vom Amtsgericht (AG) für eine Person ein berufsmäßiger Betreuer bestellt worden. Zu seinem Aufgabenkreis zählt u.a. die Vermögenssorge. Er weigerte sich trotz gerichtlicher Anordnung, Unterlagen und Belege für Kontobewegungen vorzulegen. Deshalb wurde ihm ein Zwangsgeld auferlegt. Er legte gerichtliche Beschwerde ein. Damit hatte er keinen Erfolg. Das LG stellte fest: Der Betreuer muss über den Ab- und Zugang des Vermögens Auskunft geben. Belege muss er hinzufügen, soweit solche erteilt zu werden pflegen. Allein die Vorlage einer Schlussrechnungsaufstellung gemeinsam mit Kontoauszügen, aus denen sich die in der Schlussrechnung aufgeführten Ein- und Auszahlungen ergeben, reicht hierfür nicht aus. Grund: Aus den Kontoauszügen ergibt sich nur, wann welcher Betrag an welchen Empfänger ausgezahlt wurde. Die Grundlage der Auszahlung ist für das Gericht daraus aber nicht erkenn- und überprüfbar, z. B. ob der Betroffene überhaupt Schuldner einer Forderung war. Die Entscheidung des LG ist vor allem zu beachten, wenn eine Betreuung mit dem Tod des Betreuten endet, da dieser dann nicht mehr zur Begründetheit einer Ausgabe, deren Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit befragt werden kann. Quelle \| LG Meiningen, Beschluss vom 23.9.2021, 4 T 184/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Formerfordernis: Vorsicht bei Scan als Unterschrift: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/formerfordernis-vorsicht-bei-scan-als-unterschrift-keine-wirksame-befristung-eines-arbeitsvertrags-moeglich/) **Published:** August 25, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsver... **Content:** **Das war geschehen** Die Klägerin war für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig. Bei Aufträgen von entleihenden Betrieben und mit Einverständnis der Klägerin zu einer angeforderten Tätigkeit schlossen der Personalverleiher und die Klägerin über mehrere Jahre mehr als 20 kurzzeitig befristete Arbeitsverträge. Diese bezogen sich jeweils auf die anstehende ein- oder mehrtätige Tätigkeit, zuletzt auf eine mehrtätige Tätigkeit als Messehostess. Hierzu erhielt die Klägerin jeweils einen auf diese Tage befristeten Arbeitsvertrag mit einer eingescannten Unterschrift des Geschäftsführers des Personalverleihers. Die Klägerin unterschrieb diesen Vertrag und schickte ihn per Post an den Personalverleiher als Arbeitgeber zurück. Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Unwirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristung mangels Einhaltung der Schriftform geltend gemacht. Der Personalverleiher hat geltend gemacht, es sei für die Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmerin vor Arbeitsaufnahme eine im Original unterschriebene Annahmeerklärung des Arbeitgebers zugehe. Zudem verhalte sich die Klägerin widersprüchlich, wenn sie sich gegen eine Praxis wende, die sie lange Zeit unbeanstandet mitgetragen habe. **Scan ist weder Unterschrift noch qualifizierte Signatur** Das LAG hat der Klage, wie bereits zuvor das Arbeitsgericht (ArbG), stattgegeben. Die vereinbarte Befristung sei mangels Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen Schriftform unwirksam. Schriftform erfordere eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Der vorliegende Scan einer Unterschrift genüge diesen Anforderungen nicht, da keine Eigenhändigkeit vorliegt. Den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur genüge ein Scan ebenfalls nicht. **Auch nachträgliche eigenhändige Unterzeichnung reicht nicht aus** Eine etwaige spätere eigenhändige Unterzeichnung des befristeten Vertrags auch durch den Personalverleiher führe nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Vielmehr müsse die eigenhändig unterzeichnete Befristungsabrede bei der Klägerin als Erklärungsempfängerin vor Vertragsbeginn vorliegen. **Nicht rechtskonforme Praxis: nicht schützenswert** Dass die Klägerin diese Praxis in der Vergangenheit hingenommen habe, stehe der jetzt innerhalb der dreiwöchigen Frist nach dem vorgesehenen Befristungsablauf erhobenen Klage nicht entgegen. Die Klägerin verhalte sich mit ihrer Klage nicht treuwidrig, vielmehr sei ein etwaiges arbeitgeberseitiges Vertrauen in eine solche nicht rechtskonforme Praxis nicht schützenswert. Aufgrund der Unwirksamkeit der Befristungsabrede bestehe das Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung durch die zwischenzeitlich ausgesprochene Kündigung fort. Quelle \| LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.3.2022, 23 Sa 1133/21, PM Nr. 07/22 vom 13.4.2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Bundesarbeitsgericht: Beweislast im Überstundenvergütungsprozess](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bundesarbeitsgericht-beweislast-im-ueberstundenverguetungsprozess/) **Published:** August 26, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Sodann muss der Arbeitnehmer vortragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat, da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss. Diese vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht, ein System zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen, nicht verändert. **Das war geschehen** Der Kläger war als Auslieferungsfahrer bei der Beklagten beschäftigt, die ein Einzelhandelsunternehmen betreibt. Seine Arbeitszeit erfasste der Kläger mittels technischer Zeitaufzeichnung, wobei nur Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, nicht jedoch die Pausenzeiten aufgezeichnet wurden. Zum Ende des Arbeitsverhältnisses ergab die Auswertung der Zeitaufzeichnungen einen positiven Saldo von 348 Stunden zugunsten des Klägers. Mit seiner Klage hat der Kläger Überstundenvergütung von über 5.000 Euro brutto verlangt. Er hat geltend gemacht, er habe die gesamte aufgezeichnete Zeit gearbeitet. Es sei nicht möglich gewesen, Pausen zu nehmen, weil sonst die Auslieferungsaufträge nicht hätten abgearbeitet werden können. Die Beklagte hat dies bestritten. **So sahen es die Vorinstanzen** Das Arbeitsgericht (ArbG) hat der Klage stattgegeben. Es hat gemeint, durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), wonach die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, werde die Darlegungslast im Überstundenvergütungsprozess modifiziert. Die positive Kenntnis von Überstunden als eine Voraussetzung für deren arbeitgeberseitige Veranlassung sei jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber sich die Kenntnis durch Einführung, Überwachung und Kontrolle der Arbeitszeiterfassung hätte verschaffen können. Ausreichend für eine schlüssige Begründung der Klage sei, die Zahl der geleisteten Überstunden vorzutragen. Da die Beklagte ihrerseits nicht hinreichend konkret die Inanspruchnahme von Pausenzeiten durch den Kläger dargelegt habe, sei die Klage begründet. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat das Urteil des ArbG geändert und die Klage – mit Ausnahme bereits von der Beklagten abgerechneter Überstunden – abgewiesen. **Bundesarbeitsgericht: Pauschale Behauptung reicht nicht aus** Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Das LAG hatte richtig erkannt, dass vom Erfordernis der Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung und Zurechnung von Überstunden durch den Arbeitnehmer auch nicht vor dem Hintergrund der genannten Entscheidung des EuGH abzurücken ist. Diese ist zur Auslegung und Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) und gemäß der Charta der Grundrechte der EU (Art. 31 GRCh) ergangen. Nach gesicherter Rechtsprechung des EuGH beschränken sich diese Bestimmungen darauf, Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu regeln, um den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Sie sind indes grundsätzlich nicht auf die Vergütung der Arbeitnehmer anzuwenden. Die unionsrechtlich begründete Pflicht zur Messung der täglichen Arbeitszeit wirke sich deshalb nicht auf die nach deutschem materiellen und Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess aus. Hiervon ausgehend hat das LAG zutreffend angenommen, der Kläger habe nicht hinreichend konkret dargelegt, dass es erforderlich gewesen sei, ohne Pausenzeiten durchzuarbeiten, um die Auslieferungsfahrten zu erledigen. Die bloße pauschale Behauptung ohne nähere Beschreibung des Umfangs der Arbeiten genügt hierfür nicht. Das Berufungsgericht konnte daher offenlassen, ob die von der Beklagten bestrittene Behauptung des Klägers, er habe keine Pausen gehabt, überhaupt stimmt. Quelle \| BAG, Urteil vom 4.5.2022, 5 AZR 359/21, PM 16/22; EuGH, Urteil vom 14.5.2019, C-55/18 – \[CCOO\] **Kategorien:** Allgemein **Schlagwörter:** Überstunden --- ### [Erbschaftsteuer: Urenkel sind keine Enkel: Das gilt auch im Steuerrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbschaftsteuer-urenkel-sind-keine-enkel-das-gilt-auch-im-steuerrecht/) **Published:** August 31, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren Freibetrag als den von 100.000 Eu... **Content:** Die Erblasserin hatte eine Stieftochter und einen Stiefenkel, den Vater der Klägerin, die beide vor dem Tod der Erblasserin verstorben sind. Das Finanzamt berücksichtigte einen Freibetrag von 100.000 Euro nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, die Klägerin begehrte allerdings erfolglos den Ansatz des Freibetrags von 200.000 Euro nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, da sowohl ihr Vater als auch ihre Großmutter bereits vorverstorben seien. Der Freibetrag für Kinder verstorbener Kinder gelte auch für Urenkel. Doch das FG sah das anders. Das FG folgt damit der bereits im AdV-Beschluss (AdV=Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) des Bundesfinanzhofs (BFH) vorgenommenen Auslegung, sodass der BFH voraussichtlich eine Revision zurückweisen dürfte. Bei Schenkungen durch vermögende Urgroßeltern sollte also darauf geachtet werden, dass der für jeweils ein Urenkelkind vorgesehene Anteil den Freibetrag von 100.000 Euro nicht überschreitet, damit Freibeträge optimal ausgeschöpft werden können. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Quelle \| FG Niedersachsen, Urteil vom 28.2.2022, 3 K 210/21 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Baugenehmigung: Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baugenehmigung-parkplatz-fuer-e-autos-kann-ruecksichtslos-sein/) **Published:** August 29, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich.... **Content:** **Das war geschehen** Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin-Prenzlauer Berg. Das Grundstück ist mit einem fünfgeschossigen Vorder- und einem viergeschossigen Hinterhaus bebaut, die ganz überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Im zweiten Hinterhof befindet sich eine Remise, die bis 2019 als Autowerkstatt diente. Die Klägerin beantragte 2016, u.a. fünf Parkplätze im zweiten Hof mit zwei Elektroanschlüssen errichten zu dürfen. **Auch wenn Elektroautos selbst leise sind…** Das Bezirksamt lehnte dies wegen Schallimmissionen ab, die auch von Elektrofahrzeugen ausgehen könnten. Hiergegen klagte die Klägerin. Sie meint, Elektroautos beeinträchtigten die Umgebung kaum, und von einer Ruhezone im Hinterhofbereich könne nicht die Rede sein. Die Richtwerte eines allgemeinen Wohngebiets würden tagsüber eingehalten, und in den Nachtzeiten seien die Parkplätze wegen der vormaligen Werkstattnutzung als Vorbelastung nicht rücksichtslos. Die im Übrigen von den Fahrzeugen bzw. ihren Nutzern ausgehende Lärmbelästigung, etwa durch Türen- oder Kofferraumschlagen, sei bei modernen Autos zu vernachlässigen. **… kann Türen- oder Kofferraumschlagen unzumutbar sein** Das VG hat die auf die Erteilung der Baugenehmigung gerichtete Klage abgewiesen. In Ermangelung eines Bebauungsplans sei das Vorhaben keinem ausgewiesenen Baugebiet zuzuordnen, sondern an seiner konkreten Umgebung zu messen; insgesamt bestehe hier eine Gemengelage, in die sich das Vorhaben zwar einfüge. Es sei aber wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme unzulässig. Unter Berücksichtigung der gesamten Situation und nach Abwägung der schutzwürdigen Belange der beteiligten Grundstücke seien hier die Betroffenen unzumutbar beeinträchtigt. Zwar gingen von den allein zugangsberechtigten Elektroautos keine störenden Fahrgeräusche oder akustische Warnsignale aus; aller Voraussicht nach würden aber, wie sich aus mehreren gerichtlich eingeholten Gutachten ergebe, die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens die zulässigen nächtlichen Werte überschreiten. Auch wenn einzelne Elektrofahrzeuge zwischenzeitlich über elektrisch verschließende Türen und Kofferraumklappen verfügten, sei dies überwiegend noch nicht der Fall. Eine Auflage des Inhalts, lautes Türenschlagen des nachts zu vermeiden, sei bei lebensnaher Betrachtung nicht umzusetzen. Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg möglich. Quelle \| VG Berlin, Urteil 31.3.2022, VG 13 K 184/19, PM 17/22 vom 17.5.2022 **Kategorien:** Baurecht **Schlagwörter:** Baurecht --- ### [Gleichheitsgrundsatz: Grundschullehrer haben keinen Anspruch, wie Studienräte besoldet zu werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gleichheitsgrundsatz-grundschullehrer-haben-keinen-anspruch-wie-studienraete-besoldet-zu-werden/) **Published:** September 2, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen als auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten Studienräte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nicht oder jedenfalls nicht mehr so wesentlich unterscheiden, dass die ungleiche Besoldungshöhe im Eingangsamt berechtigt sei. Hintergrund der Klageverfahren ist die Änderung der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen, die seit Inkrafttreten des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) 2009 für alle Lehramtsbefähigungen den Abschluss eines Bachelor- und eines Masterstudiengangs sowie die erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes verlangt und in weiten Teilen angeglichen wurde. Eine der Klägerinnen absolvierte ihre Ausbildung nach den Regelungen des LABG 2009. Die andere Klägerin studierte im Rahmen des zuvor durchgeführten Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“, in dem die Angleichung noch nicht vollständig umgesetzt war. Die Kammer hat die Klagen abgewiesen. Die Besoldung sei nicht zu niedrig bemessen. Die Einstufungen der Lehrerinnen in die Besoldungsgruppe A 12 stehe mit dem Verfassungsrecht in Einklang. Die Verknüpfung der Funktion der Lehrer mit der Lehramtsbefähigung für Grund-, Haupt- und Realschulen mit einem (Einstiegs-)Amt der Besoldungsgruppe A 12 sei wegen des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber in diesem Bereich eröffnet sei, nicht zu beanstanden. Insbesondere sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt, weil trotz der (durch das LABG 2009) weitgehend angeglichenen Bildungsvoraussetzungen für die verschiedenen Lehrämter inhaltliche Unterschiede zwischen den Lehramtsbefähigungen bestünden. Zudem unterscheide sich der Berufsalltag von Lehrern mit der Lehramtsbefähigung für Grund-, Haupt- und Realschulen von dem der Studienräte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in einem Maße, das die abweichende Einstufung in die Besoldungsgruppen A 12 und A 13 als sachgerecht rechtfertige und nicht willkürlich sei. Im Rahmen des Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ habe es zudem maßgebliche Unterschiede in der Ausbildung gegeben. Gegen die Entscheidung kann die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt werden, die das VG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Quelle \| VG Düsseldorf, Urteile vom 13.5.2022, 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18, PM vom 13.5.2022 **Kategorien:** Allgemein **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche --- ### [Genehmigungsverfahren: Kein Außenaufzug an denkmalgeschütztem Gebäude](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/genehmigungsverfahren-kein-aussenaufzug-an-denkmalgeschuetztem-gebaeude/) **Published:** September 5, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart... **Content:** Der Kläger ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in deren Eigentum ein Grundstück in Berlin Pankow steht. Das Grundstück ist mit einem fünfgeschossigen Wohnhaus aus dem Jahr 1873 bebaut, das Teil eines denkmalgeschützten Ensembles ist. Die Eigentümergemeinschaft beabsichtigt, einen Aufzug anzubauen, und beantragte einen Bauvorbescheid zur Zulässigkeit eines Außenaufzugs im Innenhof. U.a. gegen die Feststellung der denkmalrechtlichen Unzulässigkeit der Planung hat der Kläger Klage erhoben, die insoweit ohne Erfolg blieb. Das VG bestätigte die Einschätzung der Denkmalbehörde. Die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes sei mehr als nur geringfügig. Auch der Hofraum des Gebäudes sei als räumliches Element ein erhaltenswertes Dokument der Berliner Mietshausarchitektur des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Grundsätzlich könne dem Denkmalschutz bei Außenaufzügen zwar durch verglaste Aufzüge Rechnung getragen werden, welche die Fassade und Sichtachsen möglichst wenig verdeckten. Im konkreten Fall sei die Hoffassade aber bereits durch früher angebaute Balkone im Erscheinungsbild beeinträchtigt worden. Wenn aber die städtebauliche Aussagekraft eines Gebäudes bereits geschmälert sei, ohne dass – wie hier – die Denkmalwürdigkeit ganz entfallen wäre, steige das relative Gewicht weiterer Beeinträchtigungen. In derartigen Fällen trete das öffentliche Interesse an der unveränderten Erhaltung des Denkmals stärker in den Vordergrund. Die Behörde hatte auch die Zulässigkeit eines Innenaufzugs aus erhaltungs- und denkmalrechtlichen Gründen für unzulässig gehalten. Dies machte das Gericht allerdings nicht mit. Quelle \| VG Berlin, Urteil 19.5.2022, VG 13 K 247.19 **Kategorien:** Baurecht **Schlagwörter:** Baurecht --- ### [Verbraucherbauvertrag: Oberlandesgericht stärkt Rechte von Bauherren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verbraucherbauvertrag-oberlandesgericht-staerkt-rechte-von-bauherren/) **Published:** September 7, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Verbraucherbauvertrag liegt auch vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben.... **Content:** Damit können diese sich auf die hieraus ergebenden Verbraucherrechte berufen und sind nicht verpflichtet, einem Handwerksunternehmen eine sog. Bauhandwerkersicherung zu stellen. Nachdem es zwischen einem Handwerksunternehmen und einem Bauherren-Ehepaar zum Streit über die Qualität der erbrachten Handwerksleistungen gekommen war, verweigerten die Eheleute, den Restbetrag in Höhe von ca. 8.000 Euro zu zahlen. Auch der Forderung des Handwerkers nach einer Sicherheitsleistung für diese ausstehende Summe, z. B. durch eine Bankbürgschaft, wollten sie nicht nachkommen. Das in erster Instanz angerufene Landgericht (LG) hatte die Bauherren noch verurteilt, die Bauhandwerkersicherung zu stellen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Eheleute hatte Erfolg. Das OLG: Der Anspruch des Handwerksunternehmens besteht bereits deshalb nicht, weil es sich hier um einen Verbraucherbauvertrag handelt. In dieser Situation greife ein gesetzlicher Ausschlusstatbestand zugunsten der Verbraucher. In der Rechtsprechung gebe es bislang keine Einigkeit darüber, ob der Anfang 2018 in das Gesetz eingeführte Verbraucherbauvertrag auch die gewerkeweise Vergabe von Aufträgen an verschiedene Bauunternehmer umfasst. Aus Gründen des Verbraucherschutzes könne es jedoch keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmer alle Leistungen aus einer Hand erbringe oder die Bauherren die Leistungen einzeln vergeben würden. Zudem könnten Bauträger oder Generalübernehmer die Verbraucherschutzvorschriften ansonsten durch Herausnahme einzelner Leistungen umgehen. Dies sei vom Gesetzgeber nicht gewollt, so der Senat. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sie wurde bereits eingelegt. Quelle \| OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.3.2022, 5 U 52/21, PM vom 9.5.2022 **Kategorien:** Baurecht **Schlagwörter:** Baurecht --- ### [Windenergieanlagen: Ist Infraschall im Abstand von zwei Kilometern gesundheitsschädlich?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/windenergieanlagen-ist-infraschall-im-abstand-von-zwei-kilometern-gesundheitsschaedlich/) **Published:** September 9, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Zwei Kläger haben von den Betreibern von Windenergieanlagen Schadenersatz wegen der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch sog. Infraschal... **Content:** **Vorinstanzliche Rechtsprechung** Die Kläger sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngrundstücken in einer Entfernung von knapp unter bzw. knapp über zwei Kilometern zu Windenergieanlagen. Sie haben ihr Schadenersatzbegehren mit der Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Infraschall begründet, der von den Windenergieanlagen auf ihre Grundstücke gelange. Nach Abweisung der Klagen durch die Landgerichte (LG) Detmold und Paderborn haben sie ihre Klagen jeweils mit einer Berufung vor dem OLG – erfolglos – weiterverfolgt. **Oberlandesgericht bestätigt Entscheidungen** Zur Begründung führte das OLG aus, dass die Kläger aufgrund der Rechtskraft von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht mehr mit der Behauptung der vorgebrachten Beeinträchtigungen gehört werden können. Beide Kläger waren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Minden ohne Erfolg gegen die Genehmigung der Windenergieanlagen vorgegangen. Das OLG sah sich aus Rechtsgründen an die rechtkräftigen Urteile des VG gebunden. Dieses hatte die Anfechtungsklagen jeweils mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine rechtlich relevante Beeinträchtigung der klägerischen Grundstücke nicht vorliege. **Sachverständigengutachten: keine wesentlichen Beeinträchtigungen** Zusätzlich, so das OLG in beiden Urteilen, spreche aufgrund der im Zivilverfahren eingeholten Sachverständigengutachten viel dafür, dass von den Windenergieanlagen der Beklagten keine wesentlichen Beeinträchtigungen auf die klägerischen Grundstücke einwirken. Der Sachverständige habe überzeugend dargelegt, dass die theoretisch bestimmbaren Schalldruckpegel des Infraschalls auf den klägerischen Grundstücken um mehrere Größenordnungen unterhalb der menschlichen Wahrnehmung lägen. Zudem sei der von den Windenergieanlagen ausgehende Infraschall auf den klägerischen Grundstücken praktisch nicht mehr messbar, da die von den Anlagen ausgehende Schallwelle in einer Entfernung von rund zwei Kilometern in dem vom Wind verursachten Schall untergehe. Das OLG ist zu dem Ergebnis gekommen, schon aus Gründen der Rechtskraft an die Feststellungen des VG, dass eine wesentliche Beeinträchtigung nicht besteht, gebunden zu sein. Letztlich blieb offen, ob andernfalls noch ein medizinisch-biologisches Sachverständigengutachten zur Klärung einzuholen gewesen wäre. Es ging um die Frage, ob Infraschall, wie er hier von den über 200 Meter hohen Anlagen ausgeht, wegen einer von den Klägern behaupteten spezifischen Ausprägung als Teil des allgemeinen Infrarauschens auch noch unterhalb der Wahrnehmungsschwelle geeignet ist, die Gesundheit durch Einwirkungen auf körperliche Rezeptoren oder Systeme trotz einer Entfernung von etwa zwei Kilometern zu beeinträchtigen. **Keine Revision zugelassen** Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Die Kläger können daher nur noch Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Quelle \| OLG Hamm, Urteile vom 5.5.2022, I-24 U 199/19 und I-24 U 1/20, PM vom 6.5.2022 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Freiheitsrecht: Lange Unterbringung muss gut begründet werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/freiheitsrecht-lange-unterbringung-muss-gut-begruendet-werden/) **Published:** September 12, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung beläuft sich auf ein Jahr. Soll eine Unterbringung darüber hinaus, z. B. eine so... **Content:** **Das war geschehen** Für den Betroffenen bestand seit einigen Jahren eine Betreuung. Er war auch mehrere Jahre in stationärer psychiatrischer Behandlung. Er leidet an einem hirnorganischen Psychosyndrom nach einem durch einen Verkehrsunfall bedingten Schädel-Hirn-Trauma sowie langjähriger Alkoholabhängigkeit mit Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen. Das Amtsgericht (AG) hat wiederholt die Unterbringung genehmigt. Der letzte Beschluss war auf eine Unterbringung von knapp zwei Jahren gerichtet. Die Beschwerde des Betroffenen dagegen war erfolglos, seine Rechts-beschwerde beim BGH hingegen erfolgreich. Der BGH beanstandete die Unterbringung als solche nicht. Eine zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer wegen Selbstgefährdung des Betroffenen verlange keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr. Notwendig sei aber eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib oder Leben. So könne etwa auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist. **Hohe Hürden für Überschreitung der Regeldauer von einem Jahr** Nur bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit dürfe aber abweichend von der Regeldauer von einem Jahr eine Unterbringung von bis zu zwei Jahren beschlossen werden. Dies könne nur unter besonderen Voraussetzungen erfolgen und sei ausreichend zu begründen. Solche Gründe könnten sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben. Dies muss für das Gericht deutlich und erkennbar hervortreten. Hierzu hatte das Landgericht (LG) keine Feststellungen getroffen. Folge: Seine Entscheidung war rechtsfehlerhaft. Quelle \| BGH, Beschluss vom 30.3.2022, XII ZB 35/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Prozesskostenhilfe: Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ sittenwidrig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/prozesskostenhilfe-vermietung-von-wohnraum-pro-matratze-sittenwidrig/) **Published:** September 14, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. Eine beabsichtigte Klage eines Pächters nach fristloser Kündi... **Content:** **Das war geschehen** Der Antragsteller pachtete vom Antragsgegner im Frühjahr 2014 für zehn Jahre in Wiesbaden drei Gebäude. Er durfte die Gebäude zu Wohnzwecken nutzen und untervermieten. 2015 erging eine polizeiliche Kontrolle der Gebäude, bei der man 61 Personen in den Gebäuden antraf. Durch lokale Berichterstattung wurde die dortige Wohnsituation Ende 2016 als unverändert geschildert und informiert, dass Wohnraum „pro Matratze“ an osteuropäische Personen vermietet werde und das Gebäude verwahrlose. Nach Angaben des Ordnungsamts waren in dem Objekt 85 Personen gemeldet. 2018 wurde anlässlich von Ortsterminen des Sozialdezernenten und Mitarbeitern des Baudezernats erneut von unveränderten Zuständen lokal berichtet. Es erfolgte u.a. ein Verwaltungsbescheid zur unverzüglichen Bekämpfung des infolge Vermüllung vorhandenen Rattenbefalls. Der Antragsgegner kündigte den Pachtvertrag im Mai 2019 fristlos wegen Zahlungsverzugs und erteilte dem Antragsteller ein Hausverbot. Dieser forderte dagegen Erstattung von Renovierungskosten und verwies auf nicht eingehaltene Verkaufspläne. Mit dem streitgegenständlichen Antrag begehrt er Prozesskostenhilfe, um den Antragsgegner auf Zahlung von gut 100.000 Euro Schadenersatz zu verklagen. Das Landgericht (LG) hatte den Antrag zurückgewiesen. **Keine Aussicht auf Erfolg: keine Prozesskostenhilfe für Klage** Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Die beabsichtigte Klage sei nicht erfolgversprechend, begründete das OLG seine Entscheidung. Dem Antragsteller stünden keinerlei Zahlungsansprüche gegen den Antragsgegner zu. Pflichtverletzungen des Antragsgegners im Zusammenhang mit dem Verkauf lägen nicht vor. Das Pachtverhältnis sei zudem wegen Verwahrlosung der Pachtsache und Zahlungsverzugs wirksam fristlos gekündigt worden. Der Antragsteller habe die Pachtsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet und sie unbefugt Dritten überlassen. Der Zustand ergebe sich aus den Feststellungen im ordnungspolizeilichen Bescheid. Zudem habe der Antragsteller die Angaben in den Presseberichten nicht konkret bestritten. **Sittenwidrigkeit: keine entgangenen Mieteinnahmen** Durch das Hausverbot habe der Antragsgegner zwar verbotene Eigenmacht ausgeübt. Ein Anspruch auf entgangene Mieteinnahmen stehe dem Antragsteller nicht zu, da das Pachtverhältnis wirksam gekündigt war. Zudem wäre eine Untervermietung der Räume angesichts des Zustands der Pachtsache schwer oder gar nicht möglich gewesen. Die Polizei habe im August 2019 festgestellt, dass der Aufenthalt von Menschen in den Räumen einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle. Gesundheitsschutz und Gefahrenabwehr hätten gegen ein Aufenthaltsrecht gesprochen. Ob die zuvor praktizierte Untervermietung gegen die guten Sitten verstieß, bedürfe hier zwar keiner Entscheidung. Eine Vermietung von Wohnraum pro Matratze an osteuropäische Personen sei jedoch sittenwidrig und führe zur Nichtigkeit der Untermietverhältnisse. Diese Untermietverhältnisse verstießen auch gegen das Verbot der Überbelegung von Wohnraum gemäß dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz (§ 7 HWoAufG). Die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Quelle \| OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18.5.2022, 2 W 45/22, PM Nr. 51/2022 vom 23.6.2022 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-pflicht-des-arbeitgebers-zur-arbeitszeiterfassung/) **Published:** September 14, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kein Inititativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung - aber eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgeb... **Content:** Am 13.09.2023 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Betriebsrat kein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung habe – denn zur Zeiterfassung sei der Arbeitgeber bereits gesetzlich bei europarechtskonformer Auslegung, gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet. Dem war vorausgegangen, dass ein Arbeitgeber mit einem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung abschließen wollte. Hierzu gab es mehrere Verhandlungsrunden, die Jörg jedoch letztlich dazu führten, dass der Arbeitgeber von dem Vorhaben gänzlich Abstand nahm. Der Betriebsrat wollte sich damit aber nicht abspeisen lassen, sondern forderte den Abschluss einer entsprechenden Betriebs einer Vereinbarung und die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung. Dies machte der Betriebsrat auch gerichtlich geltend. Die Frage, ob der Betriebsrat für eine derartige Betriebsvereinbarung ein Initiativrecht hat oder nur der Arbeitgeber ein derartiges Vorhaben anschieben kann, war bisher umstritten. Einige Landesarbeitsgerichte haben dies bejaht. Nun hatte hierüber das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Hier kam es dann zur Überraschung: Das Bundesarbeitsgericht lehnte zwar ein Initiativrecht ab, aber nur deshalb, weil eine gesetzliche Verpflichtung bereits dazu bestehe (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21). Diese Frage war nach der sog. „Stechuhr-Entscheidung“ des EuGH v om 14.5.2019 – C-55/19, diskutiert worden und Meinungsstand war mehrheitlich, dass nunmehr der Gesetzgeber verpflichtet sei, eine Regelung zu bewerkstelligen. Entsprechend wurde spekuliert, in welchem Umfang hier Vorgaben gemacht werden müssten.Tatsächlich hat das Bundesarbeitsgericht hiermit jetzt die Gesetzgebung überholt. Für diese wird jetzt erheblicher Zugzwang schwang bestehen, die Auslegung des Bundesarbeitsgerichts möglicherweise abzumildern, so man dies denn will. Aus der bisherigenPolitischen Diskussion ließ sich dieser Eindruck gewinnen. Aktuell bedeutet dies jedoch, dass Arbeitgeber verpflichtet sind die Arbeitszeit zu erfassen. Dabei unterscheidet die Regelung des  § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchGNicht nach der Größe des Arbeitgebers; diese Pflicht gilt jetzt also für alle Arbeitgeber. Da sich auch um die Auslegung einer bereits seit langem bestehenden gesetzlichen Regelung handelt, gilt diese Verpflichtung nicht nur sofort, sondern auch rückwirkend. Für Arbeitnehmer wird dies voraussichtlich die Geltendmachung von Überstunden deutlich erleichtern, da die unterbliebene ZeiterfassungNunmehr eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers darstellt, die sich beweisrechtlich zugunsten der Arbeitnehmer auswirken muss. Die konkreten Konsequenzen bleiben abzuwarten, können aber bis zu einer Beweislastumkehr gehen. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Überstunden, Arbeitsrecht --- ### [Ehescheidung: Zwei querschnittsgelähmte Ehegatten: Wohnungszuweisung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-zwei-querschnittsgelaehmte-ehegatten-wohnungszuweisung/) **Published:** September 16, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Zuweisung einer gemeinsamen Ehewohnung nach Scheidung eines kinderlosen Ehepaars richtet sich vorrangig danach, wer stärker auf ihre Nut... **Content:** Sind beide Ehegatten querschnittsgelähmt, sind in die Abwägung insbesondere der Grad der Pflegebedürftigkeit sowie die sozialen Bindungen an das Umfeld einzubeziehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die vom Amtsgericht (AG) ausgesprochene Zuweisung der Wohnung an den früheren Ehegatten bestätigt, da er u.a. im höheren Maße auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist und die Wohnung in seinem früheren Elternhaus liegt. **Das war geschehen** Die Beteiligten heirateten 2005 und sind seit einem Jahr rechtskräftig geschieden. Die Ehe blieb kinderlos. Sie streiten um die Überlassung der in ihrem Miteigentum befindlichen Ehewohnung anlässlich ihrer Scheidung. Die 130 qm große Wohnung befindet sich im Elternhaus des Antragstellers. Sie verfügt über Wohn- und ein Schlafzimmer, Küche, Flur, einen Anbau und zwei behindertengerechte Bäder. Gegenwärtig nutzen der Antragsteller das Schlafzimmer und ein Bad und die Antragsgegnerin das Wohnzimmer und ein Bad. Der Antragsteller ist seit 1984 querschnittsgelähmt und auf tägliche Pflege in Form der Unterstützung bei der An- und Entkleidung sowie beim Toilettengang angewiesen. Seine seit 2018 beschäftigte Pflegekraft ist mittlerweile seine Lebensgefährtin. Die Antragsgegnerin ist seit 1976 querschnittsgelähmt und ebenfalls, wenn auch nicht im selben Umfang, auf eine Pflegekraft angewiesen. Sie benötigt keine Hilfe beim Toilettengang. **So sahen es die Gerichte** Das AG hatte die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller die Wohnung ab dem 1.7.2022 zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Das OLG verlängerte die Frist bis zum 1.11.2022 und wies im Übrigen die Beschwerde der Antragsgegnerin zurück. Ein Ehegatte könne die Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung u.a. dann verlangen, wenn er auf deren Nutzung in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere oder aus anderen Gründen der Billigkeit. Dabei seien alle die Lebensverhältnisse der Ehegatten bestimmenden Umstände in eine Gesamtabwägung einzubeziehen. Hier sei der Antragsteller insbesondere wegen der erforderlichen Anwesenheit einer Pflegeperson auf eine größere Wohnung angewiesen als die Antragsgegnerin. Der Pflegebedarf des Antragstellers übersteige den der Antragsgegnerin. Der Antragsteller habe bereits vor Einzug der Antragsgegnerin in der Wohnung gewohnt und sei in dem Ort, an dem er seit 1987 lebe, sozial verwurzelt. Sein Bruder wohne ebenfalls im Haus. Zu berücksichtigen sei, dass der Antragsteller eine in der Nähe wohnende Lebensgefährtin habe. Trotz der besseren wirtschaftlichen Verhältnisse sei er stärker auf die Nutzung der Ehewohnung angewiesen als die Antragsgegnerin, die nicht über vergleichbare Bindungen im Ort verfüge. **Ehemann hatte höheres Schutzbedürfnis** Ergänzend sei zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Billigkeitsabwägung auch dem schützenswerten Interesse des Antragstellers, im elterlichen Haus wohnen zu bleiben, erhebliches Gewicht zukomme. Dass die Antragsgegnerin an der Finanzierung des Wohnungskaufs beteiligt gewesen sei, könne den höheren sozialen Bezug des Antragstellers zur bewohnten Wohnung nicht mindern. Die Überlassungsfrist sei jedoch wegen der erheblichen Schwierigkeiten der Antragsgegnerin, angesichts ihrer körperlichen Einschränkungen angemessenen Ersatzwohnraum zu finden, bis November zu verlängern. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.5.2022, 6 UF 42/22, PM 43/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Unterhaltsverpflichtung: Höhe des Kindesunterhalts und mietfreies Wohnen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unterhaltsverpflichtung-hoehe-des-kindesunterhalts-und-mietfreies-wohnen/) **Published:** September 19, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Mutter und der Vater sind miteinander verheiratet, leben aber getrennt. Sie haben drei minderjährige Kinder. Sie leben seit der Trennung... **Content:** Der Vater verpflichtete sich, für die Kinder ab dem 1.4.2016 115 % des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Die Mutter wollte jedoch, dass jeweils 128 % des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.8.2016 zu zahlen sind. Zudem hat sie für zwei Kinder Mehr- und für ein Kind Sonderbedarf wegen einer kieferorthopädischen Behandlung geltend gemacht. Der Vater ist als Bundesbeamter in der Informationstechnik, die Mutter ist in Teilzeit mit 25 Stunden wöchentlich beruflich tätig. Die Frage der teilweisen Deckung des Bedarfs mittels teilweiser Gewährung einer Wohnung wirkte in diesem Fall auf den gesamten Unterhaltsanspruch aus. Der BGH entschied dies, wie eingangs beschrieben. Er stellte klar: Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum wird vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen. Ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich kann auch darin bestehen, dass der Betreuungselternteil keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend machen kann, weil nach der Zurechnung des vollen Wohnwerts keine auszugleichende Einkommensdifferenz zwischen den Eltern mehr besteht. Der BGH weiter: Die Eltern können eine – nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch konkludente – Vereinbarung darüber treffen, dass die Wohnungskosten durch den Naturalunterhalt des Barunterhaltspflichtigen abgedeckt werden. Für die Erfüllung des Barunterhaltsanspruchs aufgrund einer solchen Vereinbarung trifft den Barunterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast. Bevor die Haftungsquote für den anteiligen Mehrbedarf bestimmt wird, ist von den Erwerbseinkünften des betreuenden Elternteils der Barunterhaltsbedarf der Kinder nach den gemeinsamen Einkünften der Eltern zu bestimmten. Hiervon abzuziehen sind das hälftige auf den Barunterhalt entfallende Kindergeld und der vom Kindesvater geleistete Barunterhalt. In der verbleibenden Höhe leistet der betreuende Elternteil neben dem Betreuungsunterhalt restlichen Barunterhalt in Form von Naturalunterhalt. Die andere Hälfte des Kindergelds, die der betreuende Elternteil erhält, ist nicht einkommenserhöhend zu berücksichtigen.⬆️ Quelle \| BGH, Beschluss vom 18.5.2022, XII ZB 325/20 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Schufa-Datenhaltung: Sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist Schluss mit der Schufa-Datenverarbeitung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schufa-datenhaltung-sechs-monate-nach-aufhebung-des-insolvenzverfahrens-ist-schluss-mit-der-schufa-datenverarbeitung/) **Published:** September 21, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hält daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die... **Content:** Dies trifft zu, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet, als dies in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen ist. Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen. **Das war geschehen** Über das Vermögen des Klägers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 25.3.2020 hat das Amtsgericht (AG) das Verfahren aufgehoben. Die Information wurde im amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa pflegte diese Daten von dort in ihren Datenbestand ein, um diese ihren Vertragspartnern bei laufenden Vertragsbeziehungen und Auskunftsanfragen zum Kläger mitzuteilen. Der Kläger begehrte Ende 2020 von der Schufa, die Daten zu löschen, da die Verarbeitung zu erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen bei ihm führe. Eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben sei ihm nicht möglich. Er könne u.a. nur noch gegen Vorkasse bestellen und keine neue Wohnung mieten. Die Schufa wies die Ansprüche des Klägers zurück und verwies darauf, dass sie die Daten entsprechend den Verhaltensregeln des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ erst drei Jahre nach Speicherung lösche. Die Daten seien bonitätsrelevante Informationen und daher für die Schufa und ihre Vertragspartner von berechtigtem Interesse. Das Landgericht (LG) hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers vor dem OLG hatte Erfolg. **Nach sechs Monaten muss Datenverarbeitung aufhören** Der Kläger kann von der Schufa verlangen, die Verarbeitung der Informationen zu seinem Insolvenzverfahren sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu unterlassen. Nach Ablauf dieser Frist überwiegen die Interessen und Grundrechte des Klägers gegenüber den berechtigten Interessen der Schufa und ihrer Vertragspartner, sodass sich die Verarbeitung nicht mehr als rechtmäßig im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellt. **Abwägung: Schufa-Interessen vs. Grundrechte der Person** Es ist eine konkrete Abwägung zwischen den Interessen der Schufa und ihrer Vertragspartner an der Verarbeitung der Daten und den durch die Verarbeitung berührten Grundrechten und Interessen des Klägers anzustellen. Der Kläger hat ein Interesse daran, möglichst ungehindert am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können, nachdem die Informationen über sein Insolvenzverfahren aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal gelöscht worden sind. Dieses Interesse geht dem eigenen wirtschaftlichen Interesse der Schufa als Anbieterin von bonitätsrelevanten Informationen vor. Auch gegenüber typisierend zu betrachtenden Interessen der Vertragspartner sind die Interessen des Klägers vorrangig, da keine besonderen Umstände in der Person des Klägers oder seines Insolvenzverfahrens erkennbar sind, die eine Vorratsdatenspeicherung bei der Schufa über den Zeitraum der Veröffentlichung im Insolvenzbekanntmachungsportal hinaus rechtfertigen könnten. Die Schufa kann sich nicht auf die in den Verhaltensregeln des Verbandes der Wirtschaftsauskunfteien genannte Speicherfrist von drei Jahren berufen. Diese Verhaltensregeln entfalten keine Rechtswirkung zulasten des Klägers. Sie vermögen auch keine Abwägung der Interessen vorzuzeichnen oder zu ersetzen. Das OLG hat die Revision zugelassen. Quelle \| Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 3.3.2022, 17 U 5/22, PM 2/22 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Wiederholte Verkehrsdelikte: So wird man seinen Ferrari los](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wiederholte-verkehrsdelikte-so-wird-man-seinen-ferrari-los/) **Published:** September 26, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ende 2021 hatte das Landgericht (LG) Hannover einen Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Mo... **Content:** Darüber hinaus hatte es insbesondere die Einziehung des Kraftfahrzeugs des Angeklagten angeordnet – eines Ferraris mit einem geschätzten Wert von 70.000 bis 100.000 Euro. Die hiergegen von dem Angeklagten eingelegte Revision hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle nun verworfen. \| Das OLG folgte dabei in vollem Umfang der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Insbesondere hielt es die Einziehung für verhältnismäßig. Der Angeklagte war bereits wiederholt wegen Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten. Die in Frage stehende Tat hatte er nur kurze Zeit nach dem Erlass eines Strafbefehls wegen einer Trunkenheitsfahrt begangen. Neben dem Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte er Verkehrsordnungs-widrigkeiten in Form eines Rotlichtverstoßes und einer Geschwindigkeitsüberschreitung verwirklicht. Zudem war er noch kurz vor der erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Verurteilung wiederum ohne Fahrerlaubnis mit einem anderen Pkw gefahren. Die Einziehung des Ferraris vernichte entgegen der Darstellung des Angeklagten auch nicht dessen wirtschaftliche Existenz. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Quelle \| OLG Celle, Beschluss vom 27.4.2022, 2 Ss 46/22, PM vom 2.5.2022 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Preisminderung: Bezeichnung eines Ausstellungsfahrzeugs als Neuwagen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/preisminderung-bezeichnung-eines-ausstellungsfahrzeugs-als-neuwagen/) **Published:** September 23, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Amtsgericht (AG) München verurteilte einen Automobilhersteller, im Wege der Minderung 1.000 Euro des bereits gezahlten Kaufpreises eines... **Content:** **Das war geschehen** Die Klägerin erwarb Ende des Jahres 2019 in einer Münchner Niederlassung des Automobilherstellers einen Sportwagen mit einem Listenpreis von 61.788,90 Euro für 54.604,10 Euro. Der Pkw, der bereits 2018 produziert worden war, befand sich zurzeit des Kaufs in einer anderen Niederlassung des Automobilherstellers. Dort war der Sportwagen ausgestellt und konnte von Besuchern besichtigt werden. Zugelassen oder gefahren worden war das Fahrzeug nicht. Nur etwa einen Monat, nachdem die Klägerin ihren Wagen erhalten hatte, musste sie die Pannenhilfe in Anspruch nehmen, weil die Batterie defekt war. Zudem stellte sie Kratzer, kleinere Dellen und Abschürfungen, etwa an den Einstiegsleisten, fest. **Fahrzeug fabrikneu oder gebraucht?** Die Klägerin meint, sie habe anstatt eines fabrikneuen ein gebrauchtes Fahrzeug erhalten. Der ihr übergebene Wagen sei bereits benutzt und darüber hinaus auch beschädigt gewesen. Man habe ihr beim Kauf gesagt, dass sie ein Lagerfahrzeug kaufe, das aus einer anderen Niederlassung überführt werden müsse. Davon, dass dieses dort auch ausgestellt worden sei, habe sie jedoch nichts gewusst. Sie forderte daher eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von 5.000 Euro. Die Beklagte war der Ansicht, es handle sich trotz der vorherigen Ausstellung des Pkw noch um ein Neufahrzeug, denn schließlich sei dieses erstmals auf die Klägerin zugelassen worden. Es seien auch keine Probefahrten damit durchgeführt worden. Daher sei das Auto neu und kein Vorführwagen. Die beschädigte Batterie ersetzte die Beklagte bereits vor Prozessbeginn. **So sah es das Amtsgericht** Das AG gab der Klägerin grundsätzlich Recht: „Der gegenständliche Pkw war nach Wertung der hier konkret vorliegenden Umstände kein Neuwagen. Ein Fahrzeug ist dann ein Neuwagen, wenn es unbenutzt ist, das Modell des Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen.“ Das Gericht ging davon aus, dass ein „unbenutztes“ Kraftfahrzeug nicht nur bedeutet, dass es – wie hier – noch nicht zugelassen bzw. noch nicht gefahren wurde, sondern dass auch eine anderweitige Benutzung des Fahrzeugs dazu führen kann, dass es nicht mehr als „unbenutzt“ im Sinne der Neuwagendefinition des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt. **Ausstellungsfahrzeug: nicht unbenutzt im Sinne von Neuwagendefinition** Bei Ausstellung eines Fahrzeugs in einer Niederlassung wird es jedenfalls von einer unbestimmten Anzahl von Personen innen und außen angefasst, Türen und Kofferraum werden vielfach geöffnet, es wird probegesessen, Sitze werden verstellt etc. Ein Ausstellungsfahrzeug in einer Niederlassung eines Automobilherstellers unterliegt somit einer wiederholten körperlichen Nutzung und ist daher nach Überzeugung des Gerichts nicht mehr unbenutzt. **5.000 Euro Minderung waren zu hoch angesetzt** Lediglich in der Höhe ihrer Forderung musste die Klägerin Abstriche machen. Eine Minderung um 5.000 Euro erschien dem Gericht überhöht. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zurzeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde; die Minderung ist, soweit erforderlich, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 441 Abs. 3 BGB) durch Schätzung zu ermitteln. Das AG schätzte hier den Minderungsbetrag auf 1.000 Euro. Dabei ließ es u. a. einfließen, dass einerseits die Vereinbarung „Neuwagen“ ein feststehender Begriff mit besonderer Relevanz beim Autokauf sei, andererseits jedoch bei Vertragsschluss bereits ein erheblicher Abschlag vom Listenpreis gewährt worden sei. Quelle \| AG München, Urteil vom 17.12.2021, 271 C 8389/21, PM 8/22 vom 25.2.2022 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Kündigungsschutzklage: Bei gefälschtem Genesenennachweis droht Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-bei-gefaelschtem-genesenennachweis-droht-kuendigung/) **Published:** September 30, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigu... **Content:** **Regeln des Infektionsschutzgesetzes** Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28b Abs. 1 InfSchG in der vom 24.11.2021 bis 19.3.2022 gültigen Fassung) durften Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines tagesaktuellen Tests im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung betreten. **Das war geschehen** Der als Justizbeschäftigter bei einem Gericht tätige Kläger legte einen Genesenennachweis vor, obwohl bei ihm keine Corona-Erkrankung festgestellt worden war, und erhielt so Zutritt zum Gericht ohne Vorlage eines aktuellen Tests oder Impfnachweises. Nachdem festgestellt wurde, dass es sich bei dem Genesenennachweis um eine Fälschung handelte, erklärte das Land Berlin als Arbeitgeber nach Anhörung des Justizbeschäftigten die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Kündigung ist nach der Entscheidung des ArbG wirksam, weil der erforderliche wichtige Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliege. **Justizbeschäftigter: erkennbar, dass Fälschung Konsequenzen haben würde** Der Arbeitgeber habe einen Zutritt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28b Abs. 1 InfSchG gewähren dürfen. Den hier geregelten Nachweispflichten komme auch im Hinblick auf den angestrebten Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu. Deshalb sei die Verwendung eines gefälschten Genesenennachweises zur Umgehung dieser geltenden Nachweispflichten eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtnahmepflichten. Eine vorherige Abmahnung dieses Sachverhalts sei nicht erforderlich. Es sei für den Kläger als Justizbeschäftigten ohne Weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde. Auch im Hinblick auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses von drei Jahren überwiege das arbeitgeberseitige Interesse an einer sofortigen Beendigung. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Quelle \| ArbG Berlin, Urteil vom 26.4.2022, 58 Ca 12302/21, PM 12/22 vom 30.5.2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Parkmanöver: Wenn der Blumenkübel im Weg steht…](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/parkmanoever-wenn-der-blumenkuebel-im-weg-steht/) **Published:** September 28, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Muss eine Stadt Schadenersatz leisten, wenn ein Autofahrer bei Dunkelheit mit einem zur Verkehrsberuhigung in einer Spielstraße aufgestellte... **Content:** Ein Autofahrer hatte seine Tochter besucht. Diese wohnte in einer Spielstraße. Zur Verkehrsberuhigung hatte die Stadt dort zwei anthrazitfarbene Blumenkübel aufgestellt. Eine besondere Markierung oder Kennzeichnung fehlte. Als der Mann abends gegen 18:00 Uhr in die Straße einbog, übersah er einen der beiden Kübel und kollidierte mit ihm. An seinem Auto entstand ein Schaden von rund 1.300 Euro. Der Kläger verlangte nun von der Stadt den Ersatz des Schadens. Seine Begründung: An jenem Abend sei es dunkel, regnerisch und neblig gewesen. Die Blumenkübel seien von der Stadt nicht ausreichend gekennzeichnet worden, sodass er sie trotz äußerst langsamer Fahrweise nicht habe erkennen können. Die Stadt habe auch nichts unternommen, nachdem es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Unfällen gekommen sei. Der Kläger meinte daher, nicht er, sondern die Beklagte sei für den Schaden verantwortlich. Die Stadt verweigerte die Zahlung. Sie meinte, der Kläger müsse für die Folgen seiner eigenen Unachtsamkeit selbst aufkommen. So sah es auch das LG: Zwar habe der Stadt die Sicherung des Verkehrs in der Straße oblegen. Die Begrenzung einer verkehrsberuhigten Straße durch Blumenkübel sei aber zulässig. Der Autofahrer sei in jedem Fall ganz überwiegend selbst an dem Unfall schuld. Ihm sei nämlich von früheren Besuchen bei seiner Tochter bekannt gewesen, dass in der Straße Blumenkübel aufgestellt waren. Bei Dunkelheit habe er nur so schnell fahren dürfen, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke hätte anhalten können. Außerdem habe er in dem verkehrsberuhigten Bereich ohnehin nur Schritttempo fahren dürfen. Einen Fahrer, der bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes unbewegtes Hindernis auffahre, treffe regelmäßig ein Verschulden. Unter diesen Umständen sei dem Kläger ein derart schwerwiegender Verkehrsverstoß unterlaufen, dass es auf die Frage nicht mehr ankomme, ob die Blumenkübel ausreichend gekennzeichnet waren. Quelle \| LG Koblenz, Urteil vom 5.8.2022, 5 O 187/21 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Tetanusimpfung: Impfreaktion ist kein Impfschaden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/tetanusimpfung-impfreaktion-ist-kein-impfschaden/) **Published:** Oktober 7, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Anerkennung eines Impfschadens setzt voraus, dass eine Impfreaktion grundsätzlich ärztlich dokumentiert wird, diese über eine bloße übli... **Content:** **Das war geschehen** Die Klägerin stürzte im Dezember 2015 und zog sich dabei eine Wunde an der rechten Hand und eine Prellung am Knie zu. Noch am selben Tag wurde sie mit einem Kombinationswirkstoff gegen Tetanus und Diphtherie geimpft. In der Folge bildete sich an der Einstichstelle auf der linken Schulter ein Granolom (körnchenförmige Gewebeneubildung). **Heilbehandlung wurde gewährt** Mit Bescheid vom Juni 2017 erkannte das Land Baden-Württemberg als Folge einer Impfschädigung eine etwa 7×6 cm große, leicht verhärtete druckschmerzhafte Fläche im Bereich des Schultermuskels und innerhalb dieser eine etwa 1,5 cm große rot-bläulich verfärbte Verhärtung an. Die Gewährung einer Beschädigtengrundrente wurde abgelehnt, da der Grad der Schädigung nur 10 betrage. Heilbehandlung werde aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen gewährt. Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) machte die Klägerin geltend, sie leide an attackenartigem, schmerzhaftem Stechen und Brennen im linken Arm bis zum Unterarm. Sie könne sich nicht länger auf ihren linken Arm stützen oder den Arm hängen lassen. Ihre frühere Tätigkeit als Reinigungskraft könne sie aufgrund dessen nicht mehr ausüben. Ihr sei daher eine Beschädigtengrundrente zu gewähren. **Sozialgericht: Land muss Impfschaden anerkennen** Mit Gerichtsbescheid vom Dezember 2020 hat das SG das beklagte Land verpflichtet, als weitere Folge des bereits festgestellten Impfschadens eine Reizsymptomatik von Hautästen des linken Speichennervs anzuerkennen. **Landessozialgericht: Urteil aufgehoben** Das LSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zu Unrecht habe der Beklagte einen Impfschaden festgestellt, sodass die Klägerin schon deshalb die Feststellung weiterer Schädigungsfolgen nicht beanspruchen könne. Aufgrund der Impfung sei nur eine typische Nebenwirkung eingetreten, hier das bei der Klägerin aufgetretene Impfgranulom. Der erforderliche Nachweis einer gesundheitlichen Schädigung sei nicht erbracht, weil keine über die übliche Impfreaktion hinausgehende Impfkomplikation vorliege. **Ärztliche Dokumentation lag nicht vor** Die von der Klägerin darüber hinaus beschriebenen, angeblich nach der Impfung eingetretenen gesundheitlichen Veränderungen seien in keiner Weise ärztlich dokumentiert. Vielmehr habe bei der Klägerin bereits vor der streitigen Impfung eine ängstlich-depressive Symptomatik mit Ausbildung von Konversionssymptomen bestanden. Wesentliche Ursache dafür seien die erheblichen familiären und sozialen Probleme der Klägerin mit langjähriger psychosozialer Belastung und chronischer Überforderung bei Alkoholkrankheit des Ehemanns der Klägerin. Die Schmerzsymptomatik könne ebenfalls nicht auf die Impfung zurückgeführt werden, nachdem ein halbes Jahr nach der Impfung noch keine dauerhafte Schmerzmedikation erforderlich gewesen sei. Im Übrigen seien bereits in der Vergangenheit orthopädisch Kopf- und Nackenschmerzen mit Ausstrahlungen in beide Schultergürtel beschrieben worden. Quelle \| LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.4.2022, L 6 VJ 254/21, PM vom 20.6.2022 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Rettungsassistent: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsassistent-gleiche-arbeit-gleicher-lohn/) **Published:** Oktober 5, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Ein als Minijobber beschäftigter Rettungsassistent wehrte sich, weil er fünf Euro weniger als die „hauptamtlichen“ Kollegen verdiene, obwohl er die gleiche Arbeit leiste. Seine Klage vor dem Arbeitsgericht (ArbG) München verlor der Arbeitnehmer zunächst. Doch er blieb hartnäckig. Mit Erfolg: Das LAG München sah das nämlich anders als das ArbG: Die Tatsache, dass der Arbeitgeber die „hauptamtlich“ Beschäftigten in den Dienstplan einteilen würden und die „nebenamtlich“ Beschäftigten mitteilen müssten, welche angebotenen Dienste sie übernehmen bzw. wann sie Zeit haben, rechtfertige die unterschiedliche Bezahlung nicht. Hierfür seien keine objektiven Gründe gegeben, die einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dienen würden und zur Zielerreichung geeignet und erforderlich seien. Auch würde die Unterscheidung nicht dem Zweck der Leistung entsprechen. Die Sache ist noch nicht rechtskräftig. Denn der Arbeitgeber hat Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) eingelegt. Quelle \| LAG München, Urteil vom 19.1.2022, 10 Sa 582/21 **Kategorien:** Allgemein **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche --- ### [Adoptionsverfahren: Stiefkindadoption, wenn der leibliche Vater inhaftiert ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptionsverfahren-stiefkindadoption-wenn-der-leibliche-vater-inhaftiert-ist/) **Published:** Oktober 12, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Heutzutage gibt es immer mehr „Patchwork“-Familien. In manchen Fällen stellt sich dann die Frage, ob die Adoption eines Kindes durch den neu... **Content:** **Adoption: Kindeswohl steht im Vordergrund** Grundsätzlich kann eine Adoption ausgesprochen werden, wenn dies dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Vor allem bei der Stiefkindadoption ist das schützenswerte Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung der familiären Bande zu seinem leiblichen anderen Elternteil zu beachten, wenn dieses Band infolge der Stiefkindadoption durchtrennt würde. Für die Adoption des Kindes durch den Stiefelternteil kann dabei etwa sprechen, dass zwischen Kind und dem durch die Adoption zurücktretenden leiblichen Elternteil keine Beziehung (mehr) besteht, etwa weil dieser verstorben oder unbekannt ist oder die Beziehung so stark gelockert ist, dass sich das zwischen dem Kind und dem leiblichen Elternteil bestehende Eltern-Kind-Verhältnis nur noch als leere rechtliche Hülle darstellt. Als gewichtiger Vorteil der Annahme als Kind kann sich in diesem Fall der Umstand erweisen, dass der Stiefelternteil nach der Annahme des Kindes eine bisher bereits faktisch gemeinsam wahrgenommene elterliche Verantwortung auch rechtlich in Gestalt der gemeinsamen elterlichen Sorge ausüben kann. **Das war geschehen** In dem vom OLG entschiedenen Fall beantragte der Stiefvater eines achtjährigen Kindes die Adoption. Der leibliche Vater ist seit 2016 inhaftiert und hat der Adoption zunächst widersprochen. Das Amtsgericht (AG) – Familiengericht – hatte den Antrag des Stiefvaters auf Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters nach Einholung einer fachlichen Stellungnahme des Jugendamtes und mit der nun angefochtenen Entscheidung auch den Antrag des Antragstellers auf Adoption mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle die Einwilligung des leiblichen Vaters. **Leiblicher Vater: Einwilligung zur Adoption zurückgenommen** Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor dem OLG hat der leibliche Vater zunächst seine Einwilligung in die Adoption erklärt, diese aber im Hinblick auf die erwartete Haftentlassung wieder zurückgenommen. Das OLG hat die Beschwerde des Stiefvaters mit der Begründung zurückgewiesen, dass der durch den Ausspruch der Adoption eventuell entstehende Vorteil den Nachteil des irreversiblen Abschneidens des rechtlichen Bandes des Kindes zu seinem leiblichen Vater und dessen Verwandten nicht ausgleichen kann. **Kindeswunsch: mehr Kontakt zu leiblichem Vater** Das Kind habe zwar erklärt, dass sich der von ihm ebenfalls als „Papa“ bezeichnete Stiefvater sehr gut um es kümmere, indem er z.B. für das Kind koche und es zur Schule bringe. Das Kind hatte aber ebenso auch den Wunsch geäußert, häufiger Kontakt zu seinem leiblichen Vater haben zu können und diesen ebenfalls als Vater angesehen. **Oberlandesgericht: Hier kann man auf eine Adoption verzichten** Das OLG hat die Zurückweisung des Adoptionsantrags weiter damit begründet, dass das Gesetz auch den Stiefeltern z.B. in Angelegenheiten des täglichen Lebens weitreichende rechtliche Befugnisse einräume. Folglich müsse immer geprüft werden, ob diese rechtliche Flankierung der Stiefeltern nicht ausreichend sei, um dem Interesse des Kindes an der Verfestigung einer zum Stiefelternteil bestehenden sozialen Eltern-Kind-Beziehung Genüge zu tun und deshalb auf eine Adoption verzichtet werden könne. Dies sei vorliegend der Fall. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Oldenburg, Beschluss vom 8.4.2022 4 UF 101/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Entzug der Fahrerlaubnis: Kein Beweisverwertungsverbot bei anonymer Anzeige wegen Drogenkonsum](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entzug-der-fahrerlaubnis-kein-beweisverwertungsverbot-bei-anonymer-anzeige-wegen-drogenkonsum/) **Published:** Oktober 14, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** **Das war geschehen** Ursache des Verfahrens war, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen hatte, nachdem sie von einem der Polizei anonym zugespielten Drogengutachten Kenntnis erlangt hatte. Das Drogengutachten war beim Antragsteller in einem familienrechtlichen Verfahren durchgeführt worden. Es wies den Konsum von Kokain und Amphetamin nach. Der Antragsteller wandte sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis. In seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz machte er hinsichtlich des Gutachtens ein Beweisverwertungsverbot geltend. Außerdem habe er vor drei Monaten ein Entzugsprogramm durchgeführt und befinde sich in Behandlung. Daher sei ein weiterer Drogenkonsum nicht zu erwarten. **Schutzinteresse der Allgemeinheit überwiegt** Das Gericht hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Gutachtens nicht bestehe. Es sei zu unterscheiden zwischen strafrechtlichen und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis diene dem Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Verkehrsteilnehmer vor Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern ausgingen. Dieses Schutzinteresse überwiege das Interesse des Antragstellers, anzunehmen, dass das ihn betreffende Gutachten außerhalb des familienrechtlichen Verfahrens keine Folgen habe. Im Hinblick auf staatliche Schutzpflichten sei es nicht hinnehmbar, wenn die Fahrerlaubnisbehörde trotz Kenntnis von der Ungeeignetheit eines Fahrerlaubnisinhabers nicht einschreiten dürfte und die Gefahr in Kauf nehmen müsste. **Harte Drogen: kein Führen von Kraftfahrzeugen** Durch den Konsum harter Drogen (Kokain, Amphetamin) habe sich der Antragsteller auch zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erwiesen, weshalb ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen gewesen sei. Dabei sei es zum jetzigen Zeitpunkt unerheblich, dass der Antragsteller an einer Drogenentzugstherapie teilgenommen habe und sich auch weiterhin in Behandlung befinde. Eine Entwöhnung und Entgiftung sei erst nach einer einjährigen Abstinenzphase anzunehmen. Da eine einjährige Abstinenz noch nicht nachgewiesen sei, habe der Antragsteller seine Fahreignung noch nicht wiedererlangt.⬆️ Quelle \| VG Cottbus, Beschluss vom 28.4.2022, VG 7 L 82/22 **Kategorien:** Allgemein --- ### [Schwarzarbeit: Leistungsempfänger wegen Betrugs verurteilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schwarzarbeit-leistungsempfaenger-wegen-betrugs-verurteilt/) **Published:** Oktober 10, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Er wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Um die Aussetzung der Strafe nicht zu gefährden, hat er nun für die Dauer von zwei Jahren Zeit, sich zu bewähren. Die Bediensteten des Hauptzollamts Magdeburg – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Dessau – ermittelten, dass der Mann zwischen November 2017 und November 2018 eine selbstständige Tätigkeit ausübte und dabei im genannten Zeitraum ein Einkommen von über 20.400 Euro erzielte. Zur Verschleierung seiner Aktivitäten gründete der Unternehmer zwei Limited Unternehmen (britische Kapitalgesellschaften) in Großbritannien. Zusätzlich war der Verurteilte auf Geringfügigkeitsbasis tätig. Der Sachverhalt wurde im Zuge einer Geschäftsunterlagenprüfung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) bei einem Auftraggeber bekannt. Während der Zeit der Selbstständigkeit bezog er von Oktober 2017 bis August 2018 zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von 7.400 Euro. Er verschwieg pflichtwidrig gegenüber dem Jobcenter Dessau-Roßlau die Ausübung seiner selbstständigen Tätigkeit und das erzielte Einkommen hieraus. Lediglich die geringfügige Tätigkeit und das daraus stammende Einkommen zeigte er beim Jobcenter an. Damit erfüllte der Mann nach Ansicht des Gerichts den Tatbestand des Betrugs (strafbar nach § 263 Strafgesetzbuch – StGB). Diese Vorschrift sieht im Fall des Betrugs eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Neben der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung muss der Verurteilte den verursachten Schaden wiedergutmachen. Quelle \| Hauptzollamt Magdeburg, PM vom 1.7.2022 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Scheinselbstständigkeit --- ### [Kündigung: Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber wird angerechnet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigung-urlaub-bei-einem-anderen-arbeitgeber-wird-angerechnet/) **Published:** Oktober 19, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Arbeitnehmer muss sich den ihm während des Kündigungsschutzrechtsstreits von einem anderen Arbeitgeber gewährten Urlaub auf seine Urlaub... **Content:** Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hätte die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht gleichzeitig erfüllen können. Das gilt auch für den vertraglich vereinbarten Urlaub, der den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt. Eine Verkäuferin hatte nach ihrer fristlosen Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben. Während des Verfahrens arbeitete sie bei einem anderen Arbeitgeber und nahm dort auch Urlaub. Das LAG machte deutlich: Auch bei der Anrechnung des Urlaubs ist eine Gesamtberechnung anhand des im gesamten Anrechnungszeitraum gewährten Urlaubs vorzunehmen. Die Arbeitnehmerin konnte daher nicht einerseits bei dem neuen Arbeitgeber Urlaub nehmen und andererseits beim alten Arbeitgeber für die gleiche Zeit Urlaubsabgeltung verlangen. Quelle \| LAG Niedersachsen, Urteil vom 2.5.2022, 15 Sa 885/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Kündigungsschutzverfahren: Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzverfahren-kein-wiedereinstellungsanspruch-in-der-insolvenz/) **Published:** Oktober 17, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung... **Content:** Die Insolvenzordnung bindet den Insolvenzverwalter nur an bereits vom Schuldner begründete Arbeitsverhältnisse, kennt jedoch keinen Kontrahierungszwang des Insolvenzverwalters, also keine Pflicht, Verträge einzugehen. Einen solchen Zwang kann nur der Gesetzgeber anordnen. So entschied es aktuell das Bundesarbeitsgericht (BAG). Der Kläger war bei einem Betten- und Matratzenhersteller mit rund 300 Arbeitnehmern beschäftigt. Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis wirksam zum 31.7.19 wegen Betriebsstilllegung. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, noch während der Kündigungsfrist sei ein Betriebsübergang auf die spätere Schuldnerin beschlossen und am 01.08.2019 vollzogen worden. Er nahm deshalb die spätere Schuldnerin, die etwa 20 Arbeitnehmer beschäftigte, auf Wiedereinstellung in Anspruch. Gegen eine von der späteren Schuldnerin erklärte vorsorgliche Kündigung erhob er fristgerecht Kündigungsschutzklage. Während des Berufungsverfahrens wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wurde dadurch unterbrochen. Der Kläger erklärte mit Schriftsatz vom 29.6.2020 die Aufnahme des Verfahrens. Der Beklagte widersprach der Aufnahme. Das LAG hat mit Zwischenurteil festgestellt, dass das Verfahren weiterhin unterbrochen ist. Die Revision des Klägers hatte vor dem BAG aus prozessualen Gründen Erfolg. Der richterrechtlich entwickelte Wiedereinstellungsanspruch kommt zum Tragen, wenn sich die bei Zugang der Kündigung noch zutreffende Prognose des Arbeitgebers, der Beschäftigungsbedarf werde bei Ablauf der Kündigungsfrist entfallen, als fehlerhaft erweist, etwa, weil es zu einem Betriebsübergang kommt. Zwar besteht ein solcher Anspruch in der Insolvenz nicht, sodass der Rechtsstreit an sich nicht unterbrochen wird. Wird jedoch mit dem Wiedereinstellungsanspruch – wie im vorliegenden Fall – zugleich die Wirksamkeit einer Kündigung angegriffen, führt das zur Unterbrechung auch bezüglich des Streits über die Wiedereinstellung. Umgekehrt hat die Aufnahme des Kündigungsrechtsstreits, für die es genügt, dass bei Obsiegen des Arbeitnehmers Masseverbindlichkeiten entstehen können, auch die Aufnahme des Streits über die Wiedereinstellung zur Folge. Quelle \| BAG, Urteil vom 25.5.22, 6 AZR 224/21, PM 19/22 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Scheidung und Versorgungsausgleich: Wenn sich die Ehefrau von ihrem inhaftierten Mann trennen möchte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung-und-versorgungsausgleich-wenn-sich-die-ehefrau-von-ihrem-inhaftierten-mann-trennen-moechte/) **Published:** Oktober 21, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Die Eheleute schlossen 2002 die Ehe. Der Ehemann hatte keine abgeschlossene Ausbildung, war seit Jahren drogenabhängig und führte nur kurzzeitige Hilfstätigkeiten aus. Die Ehefrau war hingegen durchgehend berufstätig. 2020 wurde dem Mann, der eine Haftstrafe verbüßte, der Scheidungsantrag in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zugestellt. Das Amtsgericht (AG) hat die Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Mannes blieb erfolglos. Eine Ehe kann erst nach Abschluss des Trennungsjahrs geschieden werden. Fehlt das tägliche Zusammenleben, ist darauf abzustellen, wann der Trennungswille des einen Ehegatten für den anderen erkennbar war. Von dem Trennungswillen der Ehefrau hat der Mann jedenfalls mit Zugang des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe für den beabsichtigten Scheidungsantrag erfahren. Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens ist daher das Trennungsjahr abgelaufen. Die Ehefrau hatte Beschwerde eingelegt, da sie den Versorgungsausgleich für grob unbillig hielt. Das OLG sah dies anders. Die Erwerbslosigkeit und die Straftaten des Mannes schließen den Versorgungsausgleich nicht wegen grober Unbilligkeit aus. Für das Gericht war wichtig: Der Ehefrau war bei der Heirat bekannt, dass aufgrund der Drogenabhängigkeit ihres Mannes, der über keine Ausbildung verfügt, voraussichtlich nicht mit erheblichen Rentenanwartschaften zu rechnen ist. Daran hat sich während der Ehe nichts Wesentliches geändert. Quelle \| OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.4.2021, 2 UF 159/20 **Kategorien:** Allgemein --- ### [Sozialgesetzbuch II: Gasheizofen als einmaliger Bedarf anerkannt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sozialgesetzbuch-ii-gasheizofen-als-einmaliger-bedarf-anerkannt/) **Published:** Oktober 26, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizungsanlage umfasst, handelt es sich bei der Anschaffung und Inst... **Content:** **Das war geschehen** Die Klägerin bezog Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II vom beklagten Jobcenter. Zwischen den Beteiligten war u.a. ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Ersatzanschaffung eines Gasheizofens streitig. Das Sozialgericht (SG) Köln wies die Klage ab. **Landessozialgericht: einmaliger Bedarf** Das LSG hat der Berufung der Klägerin nun teilweise stattgegeben und festgestellt, dass ihr ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines Gasheizofens i. H. v. rund 1.800 Euro als einmaliger Bedarf zusteht. Die Vermieterin sei nicht verpflichtet, den 48 Jahre alten, nicht zu reparierenden Gasheizofen durch einen neuen Gasheizofen zu ersetzen. Zwar werde ein Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter müsse die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Hier sei zwischen der Vermieterin und der Klägerin vereinbart gewesen, dass die Mietsache nicht die Heizung umfasse, also auch nicht die Heizkörper. Mithin sei die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter seien nur dann bei der Ermittlung der übernahmefähigen Kosten für Unterkunft und Heizung unbeachtlich, wenn entweder im konkreten Fall rechtskräftig ihre Unwirksamkeit festgestellt worden oder wenn die zivilrechtliche Rechtslage offensichtlich sei. Letzteres sei nur dann der Fall, wenn sich die Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetz beantworten lasse, durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt oder in der zivilrechtlichen Rechtsprechung der Berufungsgerichte wiederholt entschieden und dabei einheitlich beurteilt worden sei. Dies sei hier nicht der Fall. Schließlich seien die Anschaffung eines Gasheizofens zur Herstellung der Nutzbarkeit der Wohnung erforderlich und die Kosten angemessen gewesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Quelle \| LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.5.2022, L 19 AS 1736/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [10-jährige Haltefrist: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/10-jaehrige-haltefrist-erbschaftsteuerbefreiung-fuer-ein-familienheim/) **Published:** Oktober 24, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitliche... **Content:** Die Klägerin hatte das von ihrem Vater ererbte Einfamilienhaus zunächst selbst bewohnt, war aber bereits nach sieben Jahren ausgezogen. Im Anschluss wurde das Haus abgerissen. Die Klägerin machte gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgericht (FG) erfolglos geltend, sie habe sich angesichts ihres Gesundheitszustands kaum noch in dem Haus bewegen und deshalb ohne fremde Hilfe dort nicht mehr leben können. Das FG war der Ansicht, das sei kein zwingender Grund für den Auszug, da sich die Klägerin fremder Hilfe hätte bedienen können. Der BFH hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen. Grundsätzlich setzt die Steuerbefreiung gemäß Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) voraus, dass der Erbe für zehn Jahre das geerbte Familienheim selbst nutzt, es sei denn, er ist aus „zwingenden Gründen“ daran gehindert. „Zwingend“, so der BFH, erfasse nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims. Reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, genügten zwar nicht. Anders liege es, wenn der Erbe aus gesundheitlichen Gründen für eine Fortnutzung des Familienheims so erheblicher Unterstützung bedürfe, dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung zu sprechen sei. Das FG muss deshalb unter Mitwirkung der Klägerin das Ausmaß ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen prüfen. Quelle \| BFH, Urteil vom 1.12.21, II R 18/20 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Nutzungsuntersagung: Kommen Ratten, müssen Mieter gehen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nutzungsuntersagung-kommen-ratten-muessen-mieter-gehen/) **Published:** November 2, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kommt es in einem Wohnhaus zu einem Rattenbefall, und beruht dieser auf baulichen Mängeln, kann eine Nutzungsuntersagung ergehen. Das hat da... **Content:** Die Bauaufsicht hatte im Mehrfamilienhaus des Klägers erheblichen Rattenbefall und erhebliche Defekte an der dortigen baulichen Substanz festgestellt. Zudem bestand eine erhöhte Gesundheitsgefährdung für die Mieter. Die Behörde untersagte daraufhin die Nutzung aller Wohnungen. Sie erklärte die Wohnungen für sämtliche Mieter als unbewohnbar. Deren Widerspruch wurde zurückgewiesen. Später wurde die Nutzungsuntersagung aufgehoben, da kein Rattenbefall mehr vorlag und es ihn wohl in zwei Wohnungen auch nie gegeben hatte. Das OVG hielt die Nutzungsuntersagung trotzdem für rechtmäßig. Unerheblich sei, dass später kein Rattenbefall mehr vorhanden war. Entscheidend sei nämlich die sog. „ex-ante-Prognose“, also die Prognose zum Zeitpunkt der Entscheidung – selbst, wenn sie sich später als falsch herausstellt. Die betreffenden Räumlichkeiten genügten außerdem nicht den Anforderungen der Niedersächsischen Bauordnung. Löcher in Wänden und Decken ließen einen fortlaufenden Rattenbefall befürchten, so das OVG. Quelle \| OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.3.2022, 1 LA 127/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Bundessozialgericht: Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bundessozialgericht-kinderzuschlag-grundsaetzlich-nur-fuer-erwerbsfaehige-eltern/) **Published:** Oktober 31, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB II) sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. **Content:** Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) nun entschieden. Die Klägerin – Mutter dreier unter 15 Jahre alter Kinder – und ihr Ehemann waren beide schon dem Grunde nach nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II. Sie waren – anders als in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorausgesetzt – nicht erwerbsfähig. Ihr Leistungsvermögen war zeitlich auf unter drei Stunden täglich begrenzt. Hieraus folgt, dass sie auch nicht hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sein konnten. Damit konnte durch den Kinderzuschlag aber auch Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II weder vermieden noch deren Bestehen ausgeschlossen werden. Dies ist jedoch Anspruchsvoraussetzung für den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag hat einen sozialpolitischen Zweck: Es sollen Familien unterstützt werden, bei denen der SGB II-Leistungsbezug sich allein aus dem Bedarf der Kinder ergibt, während die Eltern ihren Bedarf zumindest zum überwiegenden Teil durch Erwerbseinkommen selbst decken können. Da in diesem Fall auch kein anderes Familienmitglied die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erfüllte, hat das BSG die ablehnenden Entscheidungen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und der Vorinstanzen bestätigt. Quelle \| BSG, Urteil vom 13.7.2022, B 7/14 KG 1/21 R, PM 28/22 vom 13.7.2022 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Geschlechtszugehörigkeit: Deutsche Bahn: Keine Diskriminierung nicht-binärer Personen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/geschlechtszugehoerigkeit-deutsche-bahn-keine-diskriminierung-nicht-binaerer-personen/) **Published:** Oktober 28, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Vertriebstochter des größten deutschen Bahnkonzerns verpflichtet, es ab dem 1.1.2023 z... **Content:** **Das war geschehen** Die Beklagte ist Vertriebstochter der Deutschen Bahn. Die klagende Person besitzt eine nicht-binäre Geschlechtsidentität. Die Person ist Inhaberin einer BahnCard und wird in diesbezüglichen Schreiben sowie Newslettern der Beklagten mit der unzutreffenden Bezeichnung „Herr“ adressiert. Auch beim Online-Fahrkartenverkauf der Beklagten ist es zwingend erforderlich, zwischen einer Anrede als „Frau“ oder „Herr“ auszuwählen. Die klagende Person ist der Ansicht, ihr stünden Unterlassungsansprüche sowie ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro gegen die Beklagte zu, da deren Verhalten diskriminierend sei. **Landgericht: Unterlassungsanspruch ja, Entschädigung nein** Das Landgericht (LG) hatte den Unterlassungsansprüchen der klagenden Person stattgegeben, Entschädigungsansprüche allerdings abgewiesen. **Oberlandesgericht: Unterlassungsanspruch ja, Entschädigungsanspruch ja** Nun hat das OLG die Unterlassungsansprüche der klagenden Person bestätigt, dabei allerdings der Beklagten hinsichtlich des Unterlassungsgebots bezüglich der Nutzung von Angeboten der Beklagten eine Umstellungsfrist bis zum Jahresende eingeräumt. Zudem hat es eine Entschädigung von 1.000 Euro zugesprochen. Die klagende Person könne wegen einer unmittelbaren Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts und der sexuellen Identität bei der Begründung und Durchführung von zivilrechtlichen Schuldverhältnissen im Massenverkehr Unterlassung verlangen. Das Merkmal der Begründung eines Schuldverhältnisses sei dabei weit auszulegen und nicht nur auf konkrete Vertragsanbahnungen zu beziehen. Es umfasse auch die Verhinderung geschäftlicher Kontakte, wenn nicht-binäre Personen gezwungen würden, für einen Online-Vertragsschluss zwingend die Anrede „Herr“ oder „Frau“ auszuwählen. Allerdings hat das OLG der Beklagten eine Umstellungsfrist bis zum Jahresende von gut sechs Monaten eingeräumt. Dies bezieht sich vor allem auf die Nutzung des von der Beklagten zur Verfügung gestellten allgemeinen Buchungssystems für Online-Fahrkarten, das sich nicht nur an die klagende Person richtet. Das OLG hat die Frist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit im Hinblick auf den für die Anpassung nötigen Aufwand bemessen. **Umstellung ohne Übergangsfrist technisch möglich** Keine Umstellungsfrist hat das OLG gewährt, soweit sich der Unterlassungsanspruch der klagenden Person auf das Ausstellen von Fahrkarten, Schreiben des Kundenservice, Werbung und gespeicherte personenbezogene Daten bezieht. In der diesbezüglichen individuellen Kommunikation sei es für die Beklagte technisch realisierbar und auch im Hinblick auf den Aufwand zumutbar, dem Unterlassungsanspruch ohne Übergangsfrist zu entsprechen. **Benachteiligungsverbot: 1.000 Euro Entschädigung** Das OLG hat der klagenden Person zudem wegen der Verletzung des Benachteiligungsverbots eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. Denn die klagende Person habe infolge der Verletzung des Benachteiligungsverbots einen immateriellen Schaden erlitten. Sie erlebe „die Zuschreibung von Männlichkeit“ seitens der Beklagten als Angriff auf die eigene Person, die zu deutlichen psychischen Belastungen führe. Die Entschädigung sei angemessen, da sie der klagenden Person Genugtuung für die durch die Benachteiligung zugefügte Herabsetzung und Zurücksetzung verschaffe. Abzuwägen seien dabei die Bedeutung und Tragweite der Benachteiligung für die klagende Person einerseits und die Beweggründe der Beklagten andererseits. Die Benachteiligungen für die klagende Person sei hier als so massiv zu bewerten, dass sie nicht auf andere Weise als durch Geldzahlung befriedigend ausgeglichen werden könnten. Zugunsten der Bahn sei aber zu berücksichtigen, dass keine individuellen Benachteiligungshandlungen erfolgt seien. **IT-Systeme sind umzustellen** Zudem handele es sich bei der Frage der Anerkennung der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität um eine neuere gesellschaftliche Entwicklung, die selbst in der Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 (RL 2004/11/EG) noch keinen Niederschlag gefunden habe. So sei nicht ersichtlich, dass die Beklagte bei Einführung ihrer Software in Bezug auf den Online-Ticketkauf bewusst oder absichtlich zur Benachteiligung nicht-binärer Personen eine geschlechtsneutrale Erwerbsoption ausgespart habe. Allerdings habe die Beklagte ihre IT-Systeme im Unterschied zu anderen großen Unternehmen bislang nicht angepasst. Zudem sei ihr vorzuhalten, dass sie gerade in der individuellen Kommunikation mit der klagenden Person – so etwa hinsichtlich der BahnCard – nach wie vor eine unzutreffende männliche Anrede verwende. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.6.2022, 9 U 92/20 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Hassrede: Nachholung im Prozess: Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Posts bei Facebook](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hassrede-nachholung-im-prozess-unterlassene-anhoerung-vor-loeschung-eines-posts-bei-facebook/) **Published:** November 25, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Hassrede oder freie Meinungsäußerung? Das beschäftigt häufig die Gerichte. **Content:** Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die Regelungen in den Nutzungsbedingungen unwirksam, die Facebook in einem Fall der Hassrede eine Befugnis zur Löschung dieses Posts einräumen. Sie sehen kein Verfahren vor, aufgrund dessen der betroffene Nutzer über die Entfernung umgehend informiert, ihm der Grund dafür mitgeteilt und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung eingeräumt wird, woran sich eine neue Entscheidung mit der Möglichkeit der Wiederfreischaltung des Posts anschließt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass die fehlende Anhörung seitens der Beklagten im Verfahren nachgeholt werden kann. Außerdem hat es entschieden: Wenn die Anhörung zu keiner anderen Bewertung führt, kann der betroffene Nutzer dann nicht die Wiederfreischaltung des Posts beanspruchen. Das Löschungsrecht ergebe sich in diesem Fall bei einem vertragswidrigen Post aus dem Nutzungsvertrag. **Das war geschehen** Die Beklagte ist in Deutschland Vertragspartnerin der Nutzer von Facebook. Der Kläger stimmte den im April 2018 geänderten Nutzungsbedingungen der Beklagten zu. Im November 2018 postete er im Zusammenhang mit einem Artikel über die gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Afghanen in einer Flüchtlingsunterkunft, in deren Verlauf diese untereinander Messer eingesetzt hatten, u.a.: „Solange diese sich gegenseitig abstechen ist es doch o. k. Ist jemand anderer Meinung? Messer-Emoji“. Die Beklagte löschte diesen Beitrag und sperrte außerdem vorübergehend Teilfunktionen des klägerischen Kontos. Der Kläger begehrte daraufhin vor dem Landgericht (LG) unter anderem die Freischaltung des gelöschten Beitrags. Das LG hat die Klage abgewiesen. **Berufungsinstanz: Kein Anspruch auf Wiederfreischaltung** Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Der Kläger habe auch keinen Anspruch auf Wiederfreischaltung des gelöschten Posts. Der Post sei zwar eine Meinungsäußerung. Er verstoße aber gegen die über die Nutzungsbedingungen einbezogenen Bestimmungen in den Gemeinschaftsstandards zur Hassrede. Der Begriff der Hassrede sei hinreichend transparent und in den Regelungen selbst definiert worden. Erfasst würden u.a. „Angriffe durch eine gewalttätige und entmenschlichende Sprache, durch Aussagen über Minderwertigkeit und durch Aufrufe, Personen auszuschließen und zu isolieren“. Die Beklagte sei auch berechtigt, ein Verbot von Hassrede vorzusehen, „durch das auch nicht strafbare oder rechtsverletzende Meinungsäußerungen erfasst werden“. Sie dürfe den Nutzern ihres Netzwerks bestimmte Kommunikationsstandards vorgeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgingen. Die Verhaltensregeln sollten einen Kodex für „einen respektvollen Umgang miteinander“ enthalten. **Post entspricht den Merkmalen von Hassrede** Hier verstehe der flüchtige Leser die Äußerung so, dass es dem Kläger „gleichgültig ist bzw. er es in Ordnung finde, wenn afghanische Flüchtlinge sich gegenseitig abstechen“. Dies unterfalle dem Bereich der Hassrede. **Bundesgerichtshof: Regelungen zum Löschen von Posts unwirksam** Soweit die Löschung des Posts erfolgte, ohne den Kläger umgehend zu informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme mit anschließender Neuentscheidung zu gegeben, könne die Beklagte sich zwar nicht auf ihre Regelungen zum Entfernungs- und Sperrvorbehalt berufen. Diese seien gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. **Anhörung erfolgte nachträglich im Prozess** Die Beklagte sei aber zur Löschung unmittelbar aus dem Nutzungsvertrag berechtigt. Die Verfahrensanforderungen zur Information des Betroffenen über die Löschung ergäben sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung. Durch die Unwirksamkeit der Klausel über den Entfernungs- und Sperrvorbehalt sei im vertraglichen Gefüge eine Lücke entstanden, die im Wege der Auslegung zu schließen sei. Über diese ergänzende Vertragsauslegung sei die Beklagte verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung eines Beitrags zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und Neuentscheidung zu geben. Dies sei im Rahmen des hiesigen Prozesses nachgeholt worden. Der anfängliche Anhörungsfehler sei damit nachträglich geheilt worden. **Grundsätzliche Bedeutung: BGH muss klären** Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BGH u.a. hinsichtlich des dargestellten Antrags auf Wiederherstellung des gelöschten Artikels zugelassen. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.6.2022, 16 U 229/20, PM 54/22 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Bundesfinanzhof: Kein Kindergeld für Finanzbeamtin im gehobenen Dienst bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bundesfinanzhof-kein-kindergeld-fuer-finanzbeamtin-im-gehobenen-dienst-bei-nebenberuflichem-studium-der-rechtswissenschaften/) **Published:** November 9, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Jurastudiums des Kindes nicht mehr möglich, we... **Content:** **Das war geschehen** Die Klägerin ist die Mutter einer 1999 geborenen Tochter, die im August 2020 ein duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin erfolgreich abgeschlossen hatte. Anschließend nahm die Tochter eine Tätigkeit im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung auf, die zunächst 40 Wochenstunden und ab Dezember 2020 28 Wochenstunden umfasste. Im Oktober 2020 begann die Tochter ein Studium der Rechtswissenschaften. Die Familienkasse lehnte eine Kindergeldgewährung wegen des Universitätsstudiums ab September 2020 ab, da sie der Auffassung war, dass die Tochter ihre Erstausbildung bereits mit dem dualen Studium zur Diplom-Finanzwirtin abgeschlossen habe. Das Studium der Rechtswissenschaften sei eine Zweitausbildung, die wegen der zu umfangreichen Erwerbstätigkeit der Tochter kindergeldrechtlich nicht mehr berücksichtigt werden könne. **Das sagen die gerichtlichen Instanzen** Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen gerichtete Klage ab. Der BFH hielt die Revision der Klägerin für unbegründet. Er folgte dem FG im Ergebnis, aber nur teilweise in der Begründung. Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nach Abschluss einer Erstausbildung während einer Zweitausbildung kindergeldrechtlich nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen. Ob mehrere Ausbildungen zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammengefasst werden können oder es sich um eine Erst- und eine Zweitausbildung handelt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst setzt eine einheitliche Erstausbildung einen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten voraus. Diesen hatte das FG im Hinblick auf den kurzen zeitlichen Abstand und die inhaltliche Nähe der beiden Studiengänge zu Recht bejaht. Zudem muss die Ausbildung im zweiten Abschnitt noch die Haupttätigkeit des Kindes darstellen und nicht hinter die Erwerbstätigkeit zurücktreten. Insofern ist eine Gesamtbetrachtung durchzuführen. **Keine Erstausbildung und Umfang von 20 Wochenstunden überschritten** Da das FG festgestellt hat, dass die Tochter bereits ein längerfristiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, für das der Ausbildungsberuf „Diplom-Finanzwirtin“ Voraussetzung war, allenfalls gleichviel Zeit in die Ausbildung und in die Erwerbstätigkeit investierte und sich die Ausbildungszeiten nach den arbeitsfreien Zeiten richteten, sprach die Gesamtbetrachtung für eine berufsbegleitend durchgeführte Weiterbildung (Zweitausbildung). Daher kam es auf den Umfang der Erwerbstätigkeit an, der über der Grenze von 20 Wochenstunden lag.⬆️ Quelle \| BFH, Urteil vom 7.4.2022, III R 22/21 **Kategorien:** Erbrecht, Familienrecht --- ### [Berechnungsformel: Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/berechnungsformel-urlaubsanspruch-bei-wechselschichttaetigkeit/) **Published:** November 7, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden: Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem Tarifvertrag für den öff... **Content:** **Das war geschehen** Die Klägerin ist bei dem beklagten Land im Gefangenenbewachungsdienst in Wechselschicht beschäftigt. Das beklagte Land stellt die Dienstpläne für das jeweils folgende Kalenderjahr vor Beginn des Jahres auf und sieht bei der Dienstplanung einen durchgehenden Turnus im gesamten Kalenderjahr ohne Einplanung von Freischichten, Urlaubstagen und Zusatzurlaubstagen vor. Die Dienstpläne haben einen von der 5-Tage-Woche abweichenden Schicht-Rhythmus. Aufgrund der Abweichung ist die Höhe des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 1 S. 4 TV-L gesondert zu berechnen. Dies erfolgt nach der Formel:⬆️ Urlaubstage x Arbeitstage im Jahr bei abweichender Verteilung             Arbeitstage im Jahr bei einer Fünftagewoche Streit besteht zwischen den Parteien darüber, wie die in der Formel einzusetzenden Arbeitstage zu ermitteln sind. Das beklagte Land hat bei der Ermittlung der Arbeitstage der Klägerin die durchschnittlich zum Zweck der Einhaltung der tariflichen Jahresarbeitszeit in der Wechselschicht zu gewährenden Freischichten von den dienstplanmäßig vorgesehenen Schichten abgezogen. Die Freischichten seien abzuziehen, weil während dieser Schichten keine Arbeitspflicht bestehe. Die Klägerin hält den Abzug der Freischichten von den dienstplanmäßigen Arbeitstagen für unzulässig und hat auf die Feststellung weiterer Urlaubstage geklagt. **So sieht es das LAG** Das LAG hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Bei einer von der Fünf-Tage-Woche abweichenden Verteilung der Arbeitszeit sei zu ermitteln, an wie vielen Kalendertagen dienstplanmäßig gearbeitet werden muss oder – in Fällen des nachträglichen Wegfalls der Arbeitspflicht, etwa wegen Arbeitsunfähigkeit, Urlaubs oder sonstiger Freistellung – hätte gearbeitet werden müssen. Bei einem zu Beginn des Kalenderjahrs durchgängig für das gesamte Jahr aufgestellten Dienstplan ohne Einplanung von Freischichten seien Arbeitstage alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten für einen Arbeitseinsatz in der Tag- oder Nachtschicht vorgesehen seien. § 26 Abs. 1 S. 3 TV-L regele ausdrücklich, dass Arbeitstage solche Kalendertage seien, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig zur Arbeit vorgesehen seien. Nachträgliche Änderungen des Dienstplans hätten keinen Einfluss auf den Jahresurlaubsanspruch, der am 1.1. des Kalenderjahrs fällig sei und genommen werden könne. Es könne nicht erst am Jahresende rückblickend geprüft und festgestellt werden, wie viele Freischichten an ursprünglich geplanten Arbeitstagen tatsächlich gewährt worden seien – im Fall der Klägerin deutlich weniger als die durchschnittlich zu gewährenden Freischichten. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht zugelassen. Quelle \| LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.5.2022, 23 Sa 1135/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Urlaub --- ### [Änderungskündigung: Elternzeit schützt nicht vor Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aenderungskuendigung-elternzeit-schuetzt-nicht-vor-kuendigung/) **Published:** November 5, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Eine Arbeitnehmerin hat sich erfolglos gegen eine während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Änderungskündigung ge... **Content:** Durch die Änderung sollte das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen und mit den Aufgaben durchgeführt werden, die die Arbeitnehmerin vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin weggefallenen anderweitigen Arbeitsplatzes innehatte. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nämlich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses – verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Der ursprüngliche Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin sei durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen. Eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen sei nicht mehr möglich. Deshalb habe die Arbeitgeberin nach der Zustimmung des Integrationsamts der Arbeitnehmerin auch während der Elternzeit kündigen und ihr anbieten dürfen, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Da die Arbeitnehmerin das Änderungsangebot abgelehnt hat, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet. Quelle \| LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.7.2022, 16 Sa 1750/21, **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Entlassungen: Wenn der Arbeitgeber von den Sozialauswahlkriterien abweicht, die er dem Betriebsrat mitgeteilt hat.](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entlassungen-wenn-der-arbeitgeber-von-den-sozialauswahlkriterien-abweicht-die-er-dem-betriebsrat-mitgeteilt-hat/) **Published:** November 28, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat im Rahmen der Konsultation schriftlich über die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu entlassen... **Content:** Was aber, wenn er beabsichtigt, in wesentlichem Umfang von den Kriterien der Sozialauswahl abzuweichen, die er dem Betriebsrat bei Einleitung des Konsultationsverfahrens mitgeteilt hat? Dann muss er dies nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf dem Betriebsrat mitteilen. Unterlässt er dies, ist eine nach den veränderten Kriterien für die Sozialauswahl ausgesprochene Kündigung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht unwirksam. Geklagt hatte ein Flugkapitän, der mehr als 15 Jahre bei einer Fluggesellschaft mit über 2.000 Mitarbeitern beschäftigt war. Somit konnte eine Kündigung nur aus wichtigem Grund erfolgen. Die Fluggesellschaft wollte als wirtschaftliche Maßnahmen eine Flottenreduzierung, Stationsschließungen und die Neustrukturierung des Streckennetzes vornehmen. Dementsprechend sollte das Personal reduziert werden. Unter anderem, weil das Gericht weder eine ordnungsgemäße Anhörung der Personalvertretung noch eine hinreichende Darstellung des betriebsbedingten Kündigungsgrundes feststellen konnte, war die Kündigung unwirksam. Quelle \| LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2022, 13 Sa 998/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Kündigungsschutzklage: Redakteurin: Kündigung wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-redakteurin-kuendigung-wegen-vorwurf-antisemitischer-aeusserung/) **Published:** Dezember 5, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt. Die Redakteurin hatte... **Content:** **Kündigungsschutzklage war erfolgreich** Der Sender hat zur Begründung der Kündigung geltend gemacht, die Redakteurin habe sich mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert. Dies widerspreche den Grundsätzen der Deutschen Welle, wie sie ausdrücklich in Guidelines und Positionspapieren festgehalten seien. Das ArbG hat jedoch der Kündigungsschutzklage stattgegeben und den Sender zur Weiterbeschäftigung der Redakteurin verurteilt. **Es bestand noch kein Vertragsverhältnis** Das ArbG: Antisemitische Äußerungen könnten ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Wenn es nicht um Äußerungen im Rahmen der Arbeit für den Sender gehe, könne hierin eine Verletzung von Loyalitätspflichten liegen. Soweit es aber um Äußerungen gehe, die vor Bestehen eines Vertragsverhältnisses zum Sender erfolgt seien, fehle es mangels bestehenden Vertrags zu dieser Zeit an einer für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderlichen Vertragspflichtverletzung. **Personalrat wurde nicht hinzugezogen** Eine personenbedingte Kündigung hatte die Beklagte nicht ausgesprochen und dazu auch nicht ihren Personalrat beteiligt. Auch bei Äußerungen während einer vorherigen Beschäftigung auf Honorarbasis könne nicht ohne Weiteres ein „Durchschlagen“ als Pflichtverletzung auf ein späteres Arbeitsverhältnis angenommen werden. Zudem müsse jeweils eine Bewertung der Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Zusammenhangs von Äußerungen erfolgen. **Redakteurin hatte sich distanziert** Wenn man berücksichtige, dass die Redakteurin sich in einer für die Öffentlichkeit bestimmten Erklärung von früheren Äußerungen distanziert habe und keine Abmahnung vorliege, sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar. Im Hinblick hierauf könne keine negative Prognose für ein künftig zu erwartendes Fehlverhalten gestellt werden. **Weder Abmahnung noch Fristwahrung** Unabhängig hiervon sei für die außerordentliche Kündigung die Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände nicht eingehalten. In Bezug auf die gegenüber der klagenden Redakteurin erhobenen Vorwürfe erschließe sich die Erforderlichkeit der vorherigen zweimonatigen Untersuchung nicht, von der der Sender ausgegangen war. Quelle \| ArbG Berlin, Urteil vom 5.9.2022, 22 Ca 1647/22, PM 28/22 vom 3.11.2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Jugendschutz: Schmerzensgeld wegen Shisha-Abgabe an Minderjährige](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/jugendschutz-schmerzensgeld-wegen-shisha-abgabe-an-minderjaehrige/) **Published:** Dezember 2, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Betreiber eines Pubs ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste nicht verletzt werden... **Content:** Die ungeprüfte Abgabe einer Shisha an eine Minderjährige verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte ein Urteil des Landgerichts (LG), mit dem der Betreiber wegen der erlittenen Kohlenmonoxid-Vergiftung der Minderjährigen zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 6.400 Euro verurteilt worden war. **Das war geschehen** Die Beklagte betreibt einen Pub in Hessen. Die damals minderjährige Klägerin suchte das Lokal auf, um gemeinsam mit ihrer Freundin eine Shisha zu rauchen. Dabei erlitt sie eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Sie litt an Atemnot und Schwindel und wurde zur Erstversorgung in eine Klinik gebracht. Nach mehrtägiger stationärer Behandlung musste die Klägerin mindestens elf kardiologische Termine wahrnehmen. Sie war mehrere Monate zu keinerlei körperlichen Aktivitäten in der Lage. Noch ein Jahr nach dem Vorfall konnte sie keine gesteigerten körperlichen Aktivitäten, wie Sport oder weite Spaziergänge, durchführen. Ob ihre vollständige Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, ist gegenwärtig unklar. Die Klägerin verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro, da die Mitarbeiter sie weder nach ihrem Alter gefragt noch eine korrekte Einweisung in die sachgerechte Benutzung der Shisha vorgenommen hätten. Das Landgericht (LG) hatte die Beklagte verurteilt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.400 Euro zu zahlen. **Oberlandesgericht: Jugendschutz nicht eingehalten** Die hiergegen gerichtete Berufung hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die Beklagte habe die sie treffenden Schutz- und Rücksichtspflichten verletzt. Diese Pflichten bestünden unabhängig davon, ob der Vertrag im Hinblick auf die Minderjährigkeit der Klägerin wirksam zustande gekommen sei. Die Beklagte habe eine Pflichtverletzung begangen, da die Mitarbeiter ihres Lokals den Konsum tabakhaltiger Erzeugnisse ohne vorherige Alterskontrolle gestatteten. Sie hätten jedoch die Bestimmungen des Jugendschutzes einhalten müssen. Demnach dürfen in Gaststätten Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden. Dies gelte auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas. Nach der vom LG durchgeführten Beweisaufnahme stehe fest, dass die Klägerin ohne vorherige Alterskontrolle eine Shisha bestellt und erhalten habe. Ebenfalls sei bewiesen worden, dass die Klägerin einen Krampfanfall erlitten habe. Der Umstand, dass die Freundin der Klägerin selbst symptomfrei geblieben sei, stehe dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht entgegen. Es sei vielmehr ohne Weiteres nachvollziehbar, dass mehrere Personen unterschiedlich reagieren können, etwa, weil sie verschieden stark an einer Shisha ziehen, durch einen anderen Schlauch oder eine andere Öffnung mehr Kohlenmonoxid ausgesetzt werden oder die Kohlenmonoxidbelastung unterschiedlich gut vertragen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.7.2022, 6 U 148/21, PM 64/22 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Homosexuelle nichteheliche Beziehung: Künstliche Befruchtung: Neues zum Umgangsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/homosexuelle-nichteheliche-beziehung-kuenstliche-befruchtung-neues-zum-umgangsrecht/) **Published:** Dezember 7, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Zeugen die Partner einer homosexuellen nichtehelichen Beziehung aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses mittels künstlicher Befruchtung Kind... **Content:** **Was war geschehen?** Die Partner einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft hatten einen gemeinsamen Kinderwunsch. Daher trug die eine Partnerin (P1) zwei im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugte Kinder aus. Eine Stiefkindadoption erfolgte nicht. Bis zur Trennung versorgte, betreute und erzog die andere Partnerin (P2) die Kinder. Danach verweigerte P1 der P2 jeglichen Umgang mit den Kindern. **So entschied das Oberlandesgericht** Das OLG erkannte zwar, dass P2 eine enge Bezugsperson im Sinne der o. g. Vorschrift war. Denn es habe eine soziale-familiäre Beziehung bestanden. Es wäre darüber hinaus aber auch festzustellen gewesen, dass der Umgang von P2 mit den Kindern dem Kindeswohl dient. Zum Wohl des Kindes gehört der Umgang mit anderen Personen, zu denen es Bindungen besitzt. Dies gilt aber nur, wenn die Aufrechterhaltung der Bindungen für die Entwicklung der Kinder förderlich ist. **Kinder in Loyalitätskonflikten** Hierzu stelle das OLG fest: Angesichts der nicht aufgearbeiteten Trennung, der Konflikte auf der Paarebene, der strikten Ablehnung jeglichen Umgangs der P2 und des für die Kinder daraus resultierenden Loyalitätskonfliktes können keine Umgangskontakte stattfinden, die die Kinder nicht erheblich beeinträchtigen würden. Es ist zu erwarten, dass der Loyalitätskonflikt im Fall der Anordnung von Umgangskontakten durch die Kinder nicht aufgearbeitet, sondern sich durch die tatsächliche Umsetzung erzwungener Umgangskontakte weiter verschärfen würde. Quelle \| OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.6.2022, 18 UF 22/22, Abruf-Nr. 230506 unter www.iww.de **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Gesetzlich festgelegte Höchstdauer: Verlängerung einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzlich-festgelegte-hoechstdauer-verlaengerung-einer-arbeitnehmerueberlassung-durch-tarifvertrag/) **Published:** Dezember 9, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend. So entschied es nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Der Kläger war der Beklagten ab Mai 2017 für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Die Beklagte ist Mitglied im Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall). In ihrem Unternehmen galt daher der zwischen Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geschlossene „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt unter anderem, dass die Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung 48 Monate nicht überschreiten darf. Der Kläger will mit seiner Klage festgestellt wissen, dass zwischen ihm und der Beklagten (Entleiherin) aufgrund Überschreitung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer kraft Gesetzes (hier: § 9 Abs. 1 Nr. 1b, § 10 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. Der Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit gelte für ihn mangels Mitgliedschaft in der IG Metall nicht. Zudem sei die dem Tarifvertrag zugrunde liegende Regelung (hier: § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG) verfassungswidrig. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Südwestmetall und IG Metall konnten die Überlassungshöchstdauer für den Einsatz von Leiharbeitnehmern bei der Beklagten durch Tarifvertrag mit Wirkung auch für den Kläger und dessen Arbeitgeberin (Verleiherin) verlängern. Bei § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG handelt es sich um eine vom Gesetzgeber außerhalb des Tarifvertragsgesetzes vorgesehene Regelungsermächtigung, die den Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche nicht nur gestattet, die Überlassungshöchstdauer abweichend von § 1 Abs. 1b S. 1 AÜG verbindlich für tarifgebundene Entleihunternehmen, sondern auch für Verleiher und Leiharbeitnehmer mittels Tarifvertrag zu regeln, ohne dass es auf deren Tarifgebundenheit ankommt. Die gesetzliche Regelung ist unionsrechts- und verfassungskonform. Die vereinbarte Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten hält sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungsbefugnis. Quelle \| BAG, Urteil vom 14.9.2022, 4 AZR 83/21, PM 37/22 **Kategorien:** Allgemein **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche, Mitbestimmung --- ### [Corona-Kontaktperson: Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-kontaktperson-behoerdlich-angeordnete-quarantaene-waehrend-des-urlaubs/) **Published:** Dezember 21, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet, um die Frage k... **Content:** Der Kläger ist seit 1993 bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Auf seinen Antrag bewilligte ihm die Beklagte acht Tage Erholungsurlaub für die Zeit vom 12. bis zum 21.10.2020. Mit Bescheid vom 14.10.2020 ordnete die Stadt Hagen die Absonderung des Klägers in häusliche Quarantäne für die Zeit vom 9. bis zum 21.10.2020 an, weil er zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person Kontakt hatte. Für die Zeit der Quarantäne war es dem Kläger untersagt, seine Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts zu verlassen und Besuch von haushaltsfremden Personen zu empfangen. Die Beklagte belastete das Urlaubskonto des Klägers mit acht Tagen und zahlte ihm das Urlaubsentgelt. Der Kläger hat die auf Wiedergutschrift der Urlaubstage auf seinem Urlaubskonto gerichtete Klage darauf gestützt, es sei ihm nicht möglich gewesen, seinen Urlaub selbstbestimmt zu gestalten. Die Situation bei einer Quarantäneanordnung sei der infolge einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vergleichbar. Der Arbeitgeber müsse ihm deshalb entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz (hier: § 9 BurlG), dem zufolge ärztlich attestierte Krankheitszeiten während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden dürfen, nachgewähren. Das Landesarbeitsgericht (LAG) ist dieser Auffassung gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Für das BAG ist die Frage entscheidungserheblich: Steht es mit europäischem Recht im Einklang, wenn vom Arbeitgeber bewilligter Jahresurlaub, der sich mit einer nach Urlaubsbewilligung behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne zeitlich überschneidet, nach nationalem Recht nicht nachzugewähren ist, weil der betroffene Arbeitnehmer selbst nicht krank war? Diese Frage muss nun der EuGH beantworten. Quelle \| BAG, Beschluss vom 16.8.2022, 9 AZR 76/22 (A), PM 30/22 vom 16.8.2022 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Vertragserfüllung: Ehefrau kann vom Ehemann „Abendgabe“ verlangen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragserfuellung-ehefrau-kann-vom-ehemann-abendgabe-verlangen/) **Published:** Dezember 19, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Nach dem Grundsatz „Verträge sind zu halten“ muss der Ehemann nach der Scheidung der Ehefrau eine vereinbarte „Abendgabe“ zahlen, also ein G... **Content:** **Das war geschehen** Die Eheleute hatten 2006 in Libyen geheiratet. Dabei hatte sich der Ehemann verpflichtet, der Frau anlässlich der Eheschließung eine goldene englische Münze und im Fall einer Scheidung eine sog. „Abendgabe“ von 50.000 US-Dollar zu zahlen. Nachdem das Ehepaar nach Deutschland übergesiedelt war, wurde die Ehe 2021 geschieden. Die Frau verlangte vom Mann, die übernommene Zahlungspflicht zu erfüllen. Das lehnte der Mann ab. Die Klausel über die Abendgabe sei wegen einer Änderung der Verhältnisse anzupassen. Anders als in Deutschland gebe es in ihrem Heimatland keine staatliche Absicherung. Hier in Deutschland sei die Ehefrau auf die Abendgabe nicht mehr angewiesen. Sie lebe jetzt in einem Pflegeheim und habe daher keinen weiteren Versorgungsbedarf. **„Verträge sind zu halten“** Das Amtsgericht (AG) und das OLG sahen das anders: Es gelte der Grundsatz „Verträge sind zu halten“. Eine Vertragsanpassung sei nicht deswegen geboten, weil die Frau jetzt von Sozialleistungen lebe. Sozialhilfe sei eine nachrangige Leistung, die die Bedürftigkeit als solche nicht entfallen lasse. Der Anspruch eines Hilfsbedürftigen, der staatliche Unterstützung erhalte, gegen einen Dritten gehe auf den Staat über. Auch die Tatsache, dass der Mann kein Erwerbseinkommen hat, führe nicht zu einer Vertragsanpassung. Es liege im Risikobereich desjenigen, der eine vertragliche Verpflichtung eingehe, diese später auch erfüllen zu können. Quelle \| OLG Oldenburg, Urteil vom 1.6.2022, 13 UF 82/21, PM vom 21.7.2022 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Testament: Was darf der Erblasser im Hinblick auf Auflagen regeln?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-was-darf-der-erblasser-im-hinblick-auf-auflagen-regeln/) **Published:** Dezember 30, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Spielraum des Erblassers für Auflagen ist sehr groß. Sie dürfen – an objektiven Kriterien gemessen – sinnfrei, sogar unsinnig sein, ohne... **Content:** Sofern sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen und den höchstpersönlichen Bereich des durch die Auflagen Beschwerten nicht tangieren, sind sie wirksam. Dem Erblasser muss es im Wege der grundrechtlich geschützten Testierfreiheit möglich sein, die Erbfolge nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten, sodass eine Sittenwidrigkeit nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen angenommen werden kann. Einen solchen schwerwiegenden Ausnahmefall hat das Landgericht (LG) Bochum nun bejaht. Die spätere Erblasserin setzte ihre Tochter und ihre Enkelin in einem notariellen Testament zu ihren Erben ein. Es störte sie wohl eine außereheliche Beziehung der Tochter. Diese war zwar noch „auf dem Papier“ verheiratet, hatte aber einen neuen Lebenspartner gefunden, mit dem sie teilweise in ihrer Wohnung im Haus der Erblasserin zusammenwohnte. Daher verfügte die Erblasserin in ihrem Testament: „Die Erben haben dafür zu sorgen, dass es Herrn M. (Anm.: der Lebenspartner der Tochter) auf Dauer untersagt wird, das Grundstück … zu betreten. Den Erben ist es darüber hinaus untersagt, das Grundstück oder Teile davon an Herrn M. oder dessen Abkömmlinge zu veräußern, zu verschenken oder auf sonstige Weise zu übertragen.“ Die Auflage sicherte die Erblasserin über eine Testamentsvollstreckung ab. Bei einem Verstoß gegen die Auflage sollte der Testamentsvollstrecker die Immobilie verkaufen und eine Hälfte des Erlöses den Erben und die andere Hälfte einer gemeinnützigen Organisation auskehren. Die Erben klagten, festzustellen, dass die Auflage nichtig ist. Das LG gab ihnen Recht. Quelle \| LG Bochum, Urteil vom 29.4.2021, 8 O 486/20 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Erbschaftsteuerbefreiung: Kein Wegfall bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbschaftsteuerbefreiung-kein-wegfall-bei-unzumutbarer-selbstnutzung-des-familienheims/) **Published:** Dezember 28, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich o... **Content:** Die Klägerin hatte mit ihrem Ehemann ein Einfamilienhaus bewohnt und wurde nach dessen Tod aufgrund Testaments Alleineigentümerin. Nach knapp zwei Jahren veräußerte sie das Haus und zog in eine Eigentumswohnung. Die Klägerin berief sich gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgericht (FG) erfolglos darauf, sie habe wegen einer depressiven Erkrankung, die sich nach dem Tod ihres Ehemanns gerade durch die Umgebung des ehemals gemeinsam bewohnten Hauses verschlechtert habe, dieses auf ärztlichen Rat verlassen. Das FG war der Ansicht, es habe keine zwingenden Gründe für den Auszug gegeben, da der Klägerin nicht die Führung eines Haushalts schlechthin unmöglich gewesen sei. Der BFH hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen. Grundsätzlich setzt die Steuerbefreiung (hier: gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Erbschaftsteuergesetz – ErbStG) voraus, dass der Erbe für zehn Jahre das geerbte Familienheim selbst nutzt, es sei denn, er ist aus „zwingenden Gründen“ daran gehindert. „Zwingend“, so der BFH, erfasse nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims. Diese könne auch gegeben sein, wenn der Gesundheitszustand des Erben durch den Verbleib im Familienheim erheblich beeinträchtigt wird. Das FG muss deshalb im zweiten Rechtsgang, ggf. mit Hilfe ärztlicher Begutachtung, die geltend gemachte Erkrankung einschließlich Schwere und Verlauf prüfen. Quelle \| BFH, Urteil vom 1.12.2021, II R 1/21, PM 030/22 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2023!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/frohe-weihnachten-und-einen-guten-rutsch-ins-jahr-2023/) **Published:** Dezember 24, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Es ist wieder soweit: Weihnachten steht vor der Tür. **Content:** Wir möchten Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das Jahr 2023 wünschen und Ihnen unseren herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit aussprechen. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Hammer aus Hildesheim **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Nutzungsausfallentschädigung: Porsche-Fahrer muss mit Ford Mondeo zurechtkommen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nutzungsausfallentschaedigung-porsche-fahrer-muss-mit-ford-mondeo-zurechtkommen/) **Published:** Januar 6, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ist einem Unfallgeschädigten während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs die Nutzung eines Zweitwagens möglich und zumutbar, besteh... **Content:** Bei Beschädigung eines Porsche 911 ist die Nutzung eines Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stellt einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. **Das war geschehen** Das Fahrzeug des Klägers, ein Porsche 911, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden vollumfänglich. Der Beklagte glich einen Teil des geltend gemachten Schadens aus. Mit seiner Klage begehrt der Kläger u.a. Ausgleich der verbliebenen Differenz zu den tatsächlich entstandenen Reparaturkosten und Nutzungsentschädigung für 112 Tage Reparaturzeit. **Privater Fuhrpark war vorhanden** Der Kläger verweist darauf, dass ihm die Nutzung eines anderen Fahrzeugs nicht möglich bzw. nicht zumutbar gewesen sei. Ihm gehörten zwar noch weitere vier Fahrzeuge. Zwei davon würden jedoch von Familienangehörigen genutzt. Ein weiteres käme nicht in Betracht, da es in besonderer Weise für Rennen ausgestattet sei. Das vierte Fahrzeug, ein Ford Mondeo, sei für den Stadtverkehr zu sperrig und werde von der ganzen Familie lediglich als Lasten- und Urlaubsfahrzeug genutzt. **So argumentierten die gerichtlichen Instanzen** Das Landgericht (LG) hatte der Klage hinsichtlich der Reparaturkosten stattgegeben und die Ansprüche auf die geltend gemachte Nutzungsentschädigung zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Zwar umfasse der zu ersetzende Schaden bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch den Wegfall der Nutzungsmöglichkeit dieses Fahrzeugs. Ein Geschädigter, der darauf verzichte, ein Ersatzfahrzeug zu mieten, solle nicht schlechter gestellt werden als der, der einen Mietwagen in Anspruch nehme. **Gericht: Es stand ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung** Ein solcher Anspruch entfalle jedoch, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar sei. Vorliegend hätte der Kläger den Ford Mondeo für die Fahrten zur Arbeit und zu Privatfahrten nutzen können. Ohne Erfolg verweise der Kläger dabei auf die „Sperrigkeit“ dieses zur Mittelklasse gehörenden und für den Stadtverkehr geeigneten Fahrzeuges. Der materielle Vermögensschaden durch den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Porsche 911 werde damit objektiv durch die Möglichkeit der Nutzung des Ford Mondeo ausgeglichen. **Beschränkung des Fahrvergnügens: immaterielle Beeinträchtigung** „Dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug, einem Porsche 911, mithin einem Sportwagen, aufgrund seiner Motorisierung, Fahrleistung und Ausstattung um ein Fahrzeug aus dem deutlich gehobenen Marktsegment handelt, während es sich bei dem Ford Mondeo lediglich um ein Mittelklassefahrzeug handelt, führt nicht zur Unzumutbarkeit der Nutzung des Ford Mondeo,“ betonte das OLG weiter. Die notwendige Nutzung des Ford Mondeo anstelle des Porsche 911 führe „lediglich zu einer Beschränkung des Fahrvergnügens“. Diese Beschränkung stelle allein eine in einer subjektiven Wertschätzung gründende immaterielle Beeinträchtigung dar und sei nicht vom Schädiger zu erstatten. Anderenfalls bestünde die Gefahr, die Ersatzpflicht des Schädigers entgegen den gesetzlichen Wertungen auf Nichtvermögensschäden auszudehnen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2022, 11 U 7/21, PM 72/22 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Youtube-Video: Meinungsfreiheit überstrapaziert: Lehrer erhält fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/youtube-video-meinungsfreiheit-ueberstrapaziert-lehrer-erhaelt-fristlose-kuendigung/) **Published:** Januar 4, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video... **Content:** **Das war geschehen** Der Lehrer hat ein YouTube-Video unter dem Titel „Sie machen Tempo! Und Ich denke…“ veröffentlicht. Am Anfang des Videos wird für etwa drei Sekunden ein Bild eingeblendet, auf dem das Tor eines Konzentrationslagers abgebildet ist. Der Originalschriftzug des Tores „ARBEIT MACHT FREI“ wurde durch den Text „IMPFUNG MACHT FREI“ ersetzt. Es folgt dann eine ebenfalls etwa drei Sekunden lange Einblendung eines Tweets des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der eine Ausweitung der Impfangebote ankündigt und in dem er die Aussage „Impfen ist der Weg zur Freiheit“ trifft. Die Einblendungen zu Beginn des Videos werden weder durch Text noch durch mündliche Erklärungen näher erläutert. Abrufbar war das Video unter einem Standbild der ersten Einblendung des Videos. Das Land Berlin hat den Lehrer u. a. wegen der Veröffentlichung dieses Videos fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt. Der Lehrer setze in dem Video das staatliche Werben um eine Impfbereitschaft in der Pandemie mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleich. Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte die Opfer. Der Lehrer habe seine Schüler aufgefordert, seinen außerdienstlichen Aktivitäten im Internet zu folgen und sich in anderen Videos auch als Lehrer des Landes Berlin vorgestellt. Der Lehrer sieht in dem Video hingegen keinen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Er habe mit dem privaten Video ausschließlich scharfe Kritik an der Äußerung des bayrischen Ministerpräsidenten üben und deutlich machen wollen, dass diese der menschen- und rechtsverachtenden Polemik des Nationalsozialismus nahekomme. Das Video sei durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt. **So sah es das Arbeitsgericht** Das ArbG hat die Kündigungsschutzklage des Lehrers abgewiesen. Eine Auslegung des Inhalts des Videos ergebe nicht nur eine Kritik an der Äußerung des bayrischen Ministerpräsidenten, sondern auch an der allgemeinen, auch vom Land Berlin und der Schulsenatorin getragenen Impfpolitik. Dabei überschreite der Lehrer durch den Vergleich des Bildes mit dem Text „IMPFUNG MACHT FREI“ mit der Impfpolitik das Maß der zulässigen Kritik. Die Kritik des Lehrers sei nicht mehr durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit gedeckt, sondern stelle eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts dar. Eine Weiterbeschäftigung des Lehrers sei aus diesem Grund unzumutbar. Quelle \| ArbG Berlin, Urteil vom 12.9.2022, 22 Ca 223/22 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Guten Rutsch!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/guten-rutsch/) **Published:** Dezember 31, 2022 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Kanzlei Hammer wünscht einen guten Start ins neue Jahr 2023! **Content:** Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen im vergangenen Jahr war uns ein großes Vergnügen! Hierfür möchten wir noch einmal „Danke!“ sagen – und wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Erfolg, Gesundheit und Glück! **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Waldorfschule: Privatschulkündigung: Wenn Eltern wegen Corona-Maßnahmen drohen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/waldorfschule-privatschulkuendigung-wenn-eltern-wegen-corona-massnahmen-drohen/) **Published:** Januar 11, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat jetzt eine Privatschulkündigung nach Drohungen von Eltern wegen Corona-Schutzmaßnahmen bestätigt. **Content:** Die Eltern hatten gegenüber Lehrkräften und der Geschäftsleitung einer Freien Waldorfschule Drohungen, Unterstellungen und Vorwürfe im Hinblick auf die schulische Umsetzung der staatlichen Corona-Maßnahmen ausgesprochen. Daraufhin kündigte der beklagte Schulverein die Schulverträge für die Töchter. Der Eilantrag sowie die Beschwerde der Eltern dagegen blieben erfolglos. Das OLG sagt: Die Eltern könnten sich nicht auf das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (hier: § 90 Abs. 6 Schulgesetz BW) berufen. Dieser sieht einen Schulausschluss nur beim Fehlverhalten der Schüler. Diese Regelung gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft, da diese sich im Rahmen des grundgesetzlichen Rechts zur freien Schülerwahl von Schülern auch wieder trennen können müssten. Nach dem OLG war hier zwischen den Interessen der Töchter daran, den Schulvertrag fortzusetzen und den Interessen der Privatschule daran, ihre Bildungsziele effektiv zu verwirklichen, abzuwägen: Beruhe das Konzept auf einer individuellen Betreuung der Schüler, müssten sich Schüler wie Eltern einordnen. Andernfalls bestehe ein billigenswertes Interesse der Schule daran, sich vom Vertrag lösen zu können. Die Kündigungen seien nicht rechtsmissbräuchlich. Die Eltern könnten sich angesichts ihres unangemessenen Verhaltens, das verschwörungstheoretische Anleihen nehme und sich auf konkrete Drohungen und Unterstellungen erstrecke, nicht auf das grundgesetzliche Recht der Meinungsäußerung berufen. Ziel sei nicht gewesen, einen kritischen Diskurs zu unterbinden. Quelle \| OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.9.2022, 4 W 75/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Ortsübliche Vergleichsmiete: Keine separate Dusche, aber dennoch Duschmöglichkeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ortsuebliche-vergleichsmiete-keine-separate-dusche-aber-dennoch-duschmoeglichkeit/) **Published:** Januar 9, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Fehlen einer separaten Dusche kann nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden. So hat es das Amtsgericht (AG) Berli... **Content:** Es gab Streit um eine Mieterhöhung auf die ortsüblichen Vergleichsmiete auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels 2019. Im Badezimmer der Wohnung gab es eine Badewanne, in der eine Haltestange und ein Brausekopf montiert waren. Der Mieter behauptete, das Badezimmer verfüge über keine Duschmöglichkeit und widersprach der Mieterhöhung. Der Vermieter erhob Klage. Das AG gab ihm Recht. Durch das Fehlen einer separaten Dusche ist das wohnwertmindernde Merkmal „keine Duschmöglichkeit“ nicht erfüllt. Der Mieter mache zwar geltend, ohne Duschwand oder eine sonstige vergleichbare Ausstattung nur die Möglichkeit zu haben, im Sitzen zu duschen. Allerdings könne das Duschen in der Badewanne, auch wenn im Sitzen, nicht mit dem Fehlen einer Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden. Denn die Badewanne sei mit einer Haltestange und einem Brausekopf ausgestattet. Das Duschen sei in dieser Form möglich. Quelle \| AG Berlin-Mitte, Urteil vom 10.2.2022, 21 C 280/20 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Vorerkrankungen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht immer für die Entgeltfortzahlung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vorerkrankungen-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-genuegt-nicht-immer-fuer-die-entgeltfortzahlung-1/) **Published:** Januar 16, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, reicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aus, um automatisch eine Entg... **Content:** **Das war geschehen** Der Kläger war in den Kalenderjahren 2019 und 2020 im erheblichen Umfang arbeitsunfähig erkrankt. Im Zeitraum August bis Dezember 2019 war er an 68 Kalendertagen und im Zeitraum Januar bis August 2020 an 42 Kalendertagen erkrankt. Am 18. August 2020 legte der Kläger eine weitere Erstbescheinigung vor und verlangte eine entsprechende Entgeltfortzahlung. Der beklagte Arbeitgeber hatte jedoch Zweifel, dass eine neue Erkrankung vorlag und verweigerte daher die Entgeltfortzahlung. Dagegen wandte der Kläger ein, er habe für den streitgegenständlichen Zeitraum Erstbescheinigungen vorgelegt, woraus zu ersehen sei, dass Vorerkrankungen nicht vorgelegen hätten. Aus Datenschutzgründen sei er zudem nicht verpflichtet, sämtliche Diagnosen offenzulegen. **Entgeltfortzahlung nur bei „neuer“ Erkrankung** Das Gericht wies die Klage ab und begründete seine Entscheidung damit, dass die AU keine Angaben zum Bestehen einer Fortsetzungserkrankung enthält. Hintergrund ist, dass die Entgeltfortzahlung entfällt, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert. Der Arbeitnehmer hat dagegen weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Erkrankung beruht. Aus der Entscheidung folgen diese Grundsätze für die Praxis: Zunächst muss der Arbeitnehmer darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Hierzu kann er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. **Arbeitnehmer muss beweisen** Bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Krankheit, muss der Arbeitnehmer die Tatsachen darlegen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Um dieser abgestuften Darlegungslast gerecht zu werden, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich zu allen Krankheiten im Jahreszeitraum substanziiert vortragen. Er kann nicht eine „Vorauswahl“ treffen und nur zu denjenigen Erkrankungen vortragen, die ihm als möglicherweise einschlägig erscheinen. **Datenschutz: Gesundheitsdaten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden** Diese Pflicht berührt zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers. Sie ist aber nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gerechtfertigt. Dort wird die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gestattet, wenn sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Quelle \| LAG Hessen, Urteil vom 14.2.2022, 10 Sa 898/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Hilfsbereitschaft: Gerissenes Abschleppseil: Wer gezogen wird, haftet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hilfsbereitschaft-gerissenes-abschleppseil-wer-gezogen-wird-haftet/) **Published:** Januar 13, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Bei einem privaten Abschleppvorgang aus Hilfsbereitschaft riss die Abschleppöse beim gezogenen Fahrzeug ab. **Content:** Infolge der Spannung schleuderte das Seil nach vorn und beschädigt das ziehende Fahrzeug. Wer muss in einem solchen Fall den Schaden begleichen? Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Regensburg entschieden. Im Rechtsstreit ließ sich auch unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen nicht mehr klären, warum die Abschleppverbindung gerissen ist. Ein Fehler des einen oder des anderen Fahrers hatte weder eine Partei vorgetragen noch nachgewiesen. Das AG sah keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Risiken eines solchen Vorgangs seien viel zu groß, als dass man von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis ausgehen könne. Weil beide Fahrer angaben, der Abschleppvorgang sei normal verlaufen, es sei insbesondere nicht zu heftig angefahren worden, ordnete das Gericht den Schadeneintritt für den Ziehenden als ein unabwendbares Ereignis ein. So blieb nur die Betriebsgefahr des geschleppten Fahrzeugs. Das überraschende Ergebnis: 100 Prozent Haftung zulasten des gezogenen Fahrzeugs. Quelle \| AG Regensburg, Urteil vom 21.7.2022, 9 C 56/22 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Verweigerung des Schulbesuchs: Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Erstklässler vorläufig entzogen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verweigerung-des-schulbesuchs-sorge-und-aufenthaltsbestimmungsrecht-fuer-erstklaessler-vorlaeufig-entzogen/) **Published:** Januar 20, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Eine Kindeswohlgefährdung kommt in Betracht, wenn Eltern – erst wegen der Corona-Maßnahmen, dann wegen einer bevorzugten häuslichen Beschulu... **Content:** undefinedEin Erstklässler, der 2021 eingeschult wurde, war bis zum Ende des Schuljahrs wegen der Corona-Maßnahmen nicht einmal in der Schule. Auch anschließend fehlte er, weil er sich durch das Homeschooling, so seine Eltern, „toll“ entfalte. Das Amtsgericht (AG) erteilte den Eltern das Gebot, die Schulpflicht einzuhalten. Das OLG, das über deren Beschwerde entscheiden musste, hat per einstweiliger Anordnung den Eltern in Bezug auf die schulischen Angelegenheiten das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Erstklässler vorläufig entzogen und die Aufgaben auf das Jugendamt übertragen. Das OLG sah Anhaltspunkte für eine erhebliche Kindeswohlgefährdung. Die Schulpflicht dient auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den dahinterstehenden Gemeinwohlinteressen. Hier setzen die Eltern ihre eigene Einschätzung über die Bedeutung der Schulpflicht einfach an die Stelle der gesetzgeberischen Entscheidung. Durch dieses Verhalten wird nicht nur die Entwicklung des Erstklässlers zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit, sondern auch dessen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet. Wichtig: Der Wille des Erstklässlers, zu Hause beschult zu werden, spielt laut OLG keine Rolle. Denn eine so weitreichende Entscheidung kann einem siebenjährigen Kind nicht anvertraut werden. Quelle \| OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.8.2022, 5 UFH 3/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Zwangsmittel: Vollstreckung der Schulpflicht gegen Eltern eines zehnjährigen Schülers](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/zwangsmittel-vollstreckung-der-schulpflicht-gegen-eltern-eines-zehnjaehrigen-schuelers/) **Published:** Januar 18, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Schulpflicht kann notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Zu dieser Entscheidung ist das Schleswig-Holstei... **Content:** Die Eltern eines zehnjährigen Schülers hatten das Gericht um einstweiligen Rechtsschutz ersucht, weil sie Menschenrechte, die Verfassung und Europarecht verletzt sehen. Sie weigern sich trotz der Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 800 Euro, ihren Sohn zur Schule zu schicken. Ihr Kind soll zu Hause beschult werden, weil es in der Schule schädigenden Corona-Maßnahmen ausgesetzt gewesen sei. Ihr Sohn habe Angst vor Lehrkräften und sei vom großen Klassenverband belastet. Den Eilantrag lehnte das VG postwendend ab: Der Antrag war bereits unzulässig, weil die Rechtsanwältin sich nicht der vorgeschriebenen elektronischen Form bedient hatte. Darüber hinaus verstießen die Eltern gegen die Schulpflicht. Ihr Sohn hatte seit vier Monaten die Schule nicht mehr besucht. Das Schulamt war berechtigt, gegen diese Pflichtverletzung mittels Zwangsgelds gegen die Eltern vorzugehen. Die Schulpflicht ist weder verfassungswidrig noch verstößt sie gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte. Wenn Probleme mit einer konkreten Schule nicht anders gelöst werden können, steht es den Eltern frei, eine andere staatliche oder private Schule für ihren Sohn zu wählen. Keine Schule zu wählen, ist keine rechtlich zu duldende Option. Quelle \| VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2.12.2022 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Testament: Hypothetischer Wille eines dementen Erblassers zugunsten eines früheren Lebenspartners](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-hypothetischer-wille-eines-dementen-erblassers-zugunsten-eines-frueheren-lebenspartners/) **Published:** Januar 25, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat die Frage entschieden, ob der in einem Testament manifestierte Wille des Erblassers auch für den F... **Content:** Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des Erblassers. Aus dessen mittlerweile geschiedenen früheren Ehe ist eine Tochter hervorgegangen. Der Erblasser hat den Antragsteller und seine Tochter mit Testament vom 5.6.2005 zu Erben eingesetzt. Am 17.10.2016 wurde der Erblasser aufgrund weit fortgeschrittener Demenz in eine Klinik eingeliefert und ab dem 15.11.2016 stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut. Am 15.8.2020 heiratete der Antragsteller einen neuen Lebenspartner. Im Jahr 2021 verstarb der Erblasser. Die Tochter hat die am 5.6.2005 errichtete letztwillige Verfügung des Erblassers aufgrund eines Motivirrtums angefochten, soweit dort der Antragsteller zum Erben bestimmt ist. Zur Begründung hat sie vorgetragen, dass der Erblasser bei Kenntnis der Tatsache, dass der Antragsteller sich einem neuen Lebensgefährten zuwendet und diesen auch heiratet, sein Testament geändert hätte. Das Amtsgericht (AG) hingegen hat mit angefochtenem Beschluss die für die Erteilung des beantragten Erbscheins erforderlichen Tatsachen zugunsten des Antragstellers als  festgestellt angesehen. Dem ist das OLG gefolgt. Eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser (u. a.) seinen Lebenspartner bedacht hat, sei zwar unwirksam, wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Eine Ausnahme gelte aber, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Verfügung auch für einen solchen Fall getroffen hätte. Dabei kommt es auf den hypothetischen Willen des Erblassers zur Zeit der Errichtung der Verfügung von Todes wegen an. Nach ausführlicher Würdigung der besonderen Umstände kam das OLG zu dem Schluss, dass vorliegend von einer derartigen Ausnahme auszugehen und die Verfügung noch wirksam sei. Quelle \| OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.9.2022, 3 W 55/22 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Schadenersatz: Diskriminierende Stellenanzeige in eBay-Kleinanzeigen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-schadenersatz-diskriminierende-stellenanzeige-in-ebay-kleinanzeigen/) **Published:** Januar 25, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „eBay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bew... **Content:** Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Elmshorn geändert, die dem Kläger keinen Bewerberstatus eingeräumt und damit auch keine Entschädigung zugesprochen hatte. Folge: Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb stand ihm eine Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern zu. \| Der in Nordrhein-Westfalen wohnende Kläger hatte sich auf die in eBay-Kleinanzeigen veröffentliche Stellenanzeige des im Kreis Steinburg ansässigen Unternehmens beworben. In dessen Anzeige heißt es wörtlich (Anmerkung: Rechtschreibfehler im Originaltext vorhanden): „Sekretärin gesucht! Beschreibung: Wir suchen eine Sekretärin ab sofort. Vollzeit/Teilzeit Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen. …“ Der Kläger antwortete dem Unternehmen über die Chat-Funktion u.a. mit folgenden Worten: „Hallo, ich habe gerade auf eBay Kleinanzeigen ihre Stellenausschreibung gefunden, womit Sie eine Sekretärin suchen. Ich suche derzeit eine neue Wohnung im Umkreis und habe Interesse an Ihrer Stelle. Ich habe Berufserfahrung im Büro und kenne mich mit Word und Excel und Gesetzen gut aus. Lieferscheine und Rechnungen kann ich auch schreiben und sonst typische Arbeiten einer Sekretärin, die sie fordern. Ich bewerbe mich hiermit auf ihrer Stelle. …“ Das Unternehmen antwortete schließlich mit folgenden Worten: „…vielen Dank für Interesse in unserem Hause. Wir suchen eine Dame als Sekretärin. Wir wünschen Ihnen alles Gute Vielen Dank. …“ Das LAG hielt den für die Geltendmachung von Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (hier: § 15 Abs. 2 AGG) erforderlichen Bewerberstatus für gegeben. Wer eine Stellenanzeige in eBay-Kleinanzeigen veröffentlicht, muss damit rechnen, dass sich die Bewerber über die eBay-Kleinanzeigen-Chatfunktion bewerben und nicht auf klassische Weise schriftlich unter Beifügung von Bewerbungsunterlagen. Ein inhaltliches Mindestmaß an Angaben zur Person des Bewerbers wird gesetzlich nicht gefordert. Die Person des Bewerbers muss identifizierbar sein. Die Bewerbung des Klägers war hier auch nicht rechtsmissbräuchlich. An eine solche Annahme werden hohe Anforderungen gestellt: Es müssen im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten rechtfertigen. Das von der Beklagten Vorgetragene reichte dafür nicht aus. Quelle \| LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.6.2022, 2 Sa 21/22, PM vom 20.7.2022 **Kategorien:** Allgemein --- ### [Kündigungsschutzklage: Private Nutzung eines Firmenwagens: Keine Kündigung ohne Abmahnung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-private-nutzung-eines-firmenwagens-keine-kuendigung-ohne-abmahnung/) **Published:** Januar 23, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Vor Ausspruch einer Kündigung ist es oft erforderlich, zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Diese geht – in vielen Fällen – der Kündigung... **Content:** Der Arbeitgeber hatte in der Vergangenheit die kurzzeitige Nutzung von Firmenfahrzeugen zu privaten Zwecken nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten gestattet. Ein Arbeitnehmer hatte dann das Fahrzeug ohne Erlaubnis genutzt, da er in diesem Moment nicht die Möglichkeit hatte, Kontakt zu seinem Vorgesetzten aufzunehmen. Der Arbeitgeber hatte das zum Anlass genommen, dem Arbeitnehmer zu kündigen. Dessen Kündigungsschutzklage hatte vor dem LAG Erfolg. Es machte deutlich, dass die Pflichtverletzung hier nicht so groß sei, dass sie eine umgehende Kündigung rechtfertigen würde. Es sei in diesem Fall vielmehr erforderlich gewesen, vor Ausspruch der Kündigung die Pflichtverletzung abzumahnen. Quelle \| LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.6.2022, 5 Sa 245/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Renovierung: Streichen einer Wohnungswand in „helllila“ keine Sachbeschädigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/renovierung-streichen-einer-wohnungswand-in-helllila-keine-sachbeschaedigung/) **Published:** Februar 1, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Anstreichen einer Wand in „helllila“ ist keine Sachbeschädigung. Der Mieter darf den Anstrich weitestgehend frei vornehmen, ohne ihn bei... **Content:** Etwas anderes, so das LG, gelte nur, wenn die vom Mieter gewählte Dekoration völlig unsachgemäß sei oder zu Schäden an der Substanz führe. Ein solcher Fall könne vorliegen, wenn der Mieter sehr starke Farben aufbringe, zum einen, weil deckende helle Anstriche hier mehrere Arbeitsgänge erfordern, zum anderen, weil bei kleineren Farbabplatzungen infolge des Mietgebrauchs durch den Nachmieter sogleich die alte dunklere Farbe störend sichtbar werde. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch Folgendes zu beachten: Eine ungewöhnliche Farbwahl kann zu einer nicht hinzunehmenden Verschlechterung der Wohnung führen, wenn eine Weitervermietung in diesem Zustand deutlich erschwert wird. So hat es einmal der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dies, so die obersten Bundesrichter, folge aus dem Gebot der Rücksichtnahme. Prinzipiell dürfte eine helllila gestrichene Wand nach dem Geschmack vieler Mietinteressenten nicht akzeptabel sein, sodass die Mieter mit der Wohnungsrückgabe dem Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet sein können. Es handelt sich dann nicht um Abnutzung im Sinne eines vertragsgemäßen Gebrauchs. Quelle \| LG Halle, Urteil vom 8.7.2021, 1 S 36/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Aufenthaltsbestimmung: Keine Rückführung eines entführten Kindes in die Ukraine](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aufenthaltsbestimmung-keine-rueckfuehrung-eines-entfuehrten-kindes-in-die-ukraine/) **Published:** Januar 30, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rückführung eines von der Mutter ohne Einverständnis des Vate... **Content:** **Mutter floh mit Tochter aus Odessa** Die gemeinsam sorgeberechtigten und jetzt getrenntlebenden Eheleute lebten bis März 2022 mit ihrer damals einjährigen Tochter in Odessa. Nach mehreren Fliegeralarmen, die die Eltern teilweise mit dem Kind im Auto in einer Tiefgarage verbracht hatten, begab sich die Mutter mit der Tochter ohne Zustimmung des Vaters nach Deutschland, was eine Kindesentführung im Sinne des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) darstellt. **Vater wollte Tochter in die Ukraine zurückholen** Der Vater begehrte daraufhin beim Familiengericht die Rückführung seiner Tochter in die Ukraine. Die Mutter lehnt die Rückführung der Tochter ab, da die Rückführung in ein Kriegsgebiet zu gefährlich sei. Das für Verfahren nach dem HKÜ international und örtlich zuständige Amtsgericht (AG) Stuttgart wies die Anträge des Vaters ab. Mit seiner Beschwerde zum OLG Stuttgart verfolgte der Vater die Rückführungs- und Herausgabeanträge weiter. Hilfsweise beantragte er, dass die Tochter in die Republik Moldau verbracht werden solle. **Oberlandesgericht: Rückführung des Kindes zu gefährlich** Das OLG hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und alle Anträge des Vaters zurückgewiesen. Eine Rückführung des Kindes in die Ukraine sei mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden (Art. 13 Abs. 1 b) HKÜ). Die Voraussetzungen dieser Härteklausel lägen bei einer Kindesrückführung in ein Kriegsgebiet vor. Um ein Kriegsgebiet handle es sich bei dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine seit dem 24.2.2022, wie sowohl die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als auch die aktuelle Medienberichterstattung zeige. Dies gelte auch für die Westukraine einschließlich des Bereichs um Odessa. Es bestehe daher eine konkrete Gefahr für das Leben des noch nicht zwei Jahre alten Kindes. **Auch Ausweichen auf die Republik Moldau keine Option** Eine Rückführung in die Republik Moldau komme ebenfalls nicht in Betracht, da nach dem Grundgedanken des HKÜ und der Rechtsprechung dazu grundsätzlich nur eine Rückführung in das Land des bisherigen Aufenthalts eines Kindes möglich sei. Ausschlaggebend dafür sei, dass in dem Staat, in den das Kind rückgeführt werden solle, umgehend eine gerichtliche (Sorgerechts-) Entscheidung über den weiteren Aufenthalt des Kindes ermöglicht werden solle. Dafür wären die Gerichte der Republik Moldau nicht international zuständig, da das Kind dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt habe. Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss des OLG ist nicht gegeben. Quelle \| OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2022, 17 UF 186/22, PM vom 18.10.2022 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel seiner Mutter](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sgb-ii-neugeborenes-profitiert-vom-aufenthaltstitel-seiner-mutter/) **Published:** Januar 27, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Neugeborenes hat bereits ab seiner Geburt Ansprüche auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dies hat das Landess... **Content:** Die 2018 geborene Klägerin lebt mit Mutter und Schwester in einem Haushalt. Alle drei sind bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige. Sowohl die Mutter als auch die Schwester besitzen einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen nach dem Aufenthaltsgesetz. Das beklagte Jobcenter lehnte es ab, SGB II-Leistungen für die ersten drei Lebensmonate der Klägerin zu gewähren. Das Sozialgericht (SG) hat das Jobcenter verurteilt, ihr auch für diesen Zeitraum Leistungen zu bewilligen. Dies hat das LSG nun bestätigt. Der Anspruch der Klägerin bestehe schon ab Geburt. Zwar seien Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbstständige noch aufgrund des sog. Freizügigkeitsgesetzes freizügigkeitsberechtigt seien, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts von Leistungen nach dem SGB II ausgenommen. Die Mutter der Klägerin sei weder Arbeitnehmerin oder Selbstständige noch könne sie wegen ihrer bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt sein. Gleiches gelte für die Klägerin als Familienangehörige. Es greife hier aber eine gesetzliche Rückausnahme. Danach gelte der o. g. Grundsatz nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG) in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Die Mutter verfügte zum Zeitpunkt der Geburt über einen solchen Aufenthaltstitel, sodass sie nicht von dem Leistungsausschluss erfasst gewesen sei. Quelle \| LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.4.2022, L 12 AS 1323/19 **Kategorien:** Erbrecht, Familienrecht --- ### [Wohnstandard: Vermieter darf Warmwasserversorgung mit Gas nicht einstellen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnstandard-vermieter-darf-warmwasserversorgung-mit-gas-nicht-einstellen/) **Published:** Februar 3, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Vermieter darf nicht willkürlich die Warmwasserversorgung mit Gas einstellen. So hat es das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt a. M. ents... **Content:** Die Versorgung gehöre zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen, so das VG. Der Eilantrag eines Hauseigentümers gegen eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung der Stadt blieb vor dem VG damit erfolglos. Der Eigentümer und Vermieter hatte zum 30.6.22 die Gasversorgung in der Liegenschaft unterbrochen. Er begründete dies mit Versorgungengpässen und Preissteigerungen für Gas durch den Ukrainekrieg. Er wolle mit seinem Vorgehen auch seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen. Es sei zumutbar, Warmwasser für den täglichen Bedarf in der Küche selbst zuzubereiten. Die Beheizung der Wohnungen im kommenden Winter könne auch mit Elektroheizlüftern erfolgen. Eine Versorgung mit Warmwasser werde von ihm mietvertraglich nicht geschuldet. Das Wohnungsamt der Stadt Frankfurt gab dem Antragsteller nach Beschwerden einer älteren, pflegebedürftigen Bewohnerin des Hauses mittels einer für sofort vollziehbar erklärten Verfügung auf, die Gasversorgung der Liegenschaft binnen einer Woche wiederherzustellen. Begründung: Die Versorgung der Mietwohnungen mit Warmwasser habe für die Körperhygiene erhebliche Bedeutung und sei eine Grundvoraussetzung für gesundes Wohnen. Das VG entschied: Der Vermieter habe willkürlich einen zuvor bestehenden üblichen Wohnstandard abgesenkt. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Standards, denen ein Vermieter von Mietwohnungen gemäß Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) nachkommen müsse. Es stehe ihm auch in Krisenzeiten nicht zu, einseitig und in einer seine Mieter bevormundenden Weise die Warmwasserversorgung einzustellen. Im Übrigen handle es sich um umlagefähige Betriebskosten, durch die wirtschaftlich nicht der Vermieter, sondern der Mieter belastet werde. Quelle \| VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.8.2022, 8 L 1907/22 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Entfernung aus dem Dienst: JVA-Beamter und Drogenbesitz: Das geht gar nicht!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entfernung-aus-dem-dienst-jva-beamter-und-drogenbesitz-das-geht-gar-nicht/) **Published:** Februar 10, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein 38-jähriger Beamter einer Justizvollzugsanstalt (JVA), der wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zuvor vom St... **Content:** Damit bestätigte der für Landesbeamte zuständige Disziplinarsenat die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Trier, das diese Disziplinarmaßnahme gegen den Beamten bereits in erster Instanz ausgesprochen hatte. Maßgeblich für die Zurückweisung der Berufung des Beamten war für den Senat der durch die Straftat des Beamten eingetretene Vertrauensverlust. Dem stünden die von ihm geltend gemachten Milderungsgründe nicht entgegen. Vielmehr sei auch unter Berücksichtigung dieser Gründe das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in die Amtsführung des JVA-Beamten irreversibel zerstört. Die Dienstentfernung sei danach unumgänglich, auch um die Bediensteten im Justizvollzug wirksam an ihre Pflichten zu erinnern und von einer Nachahmung abzuhalten. Quelle \| OVG Koblenz, Urteil vom 2.11.2022, 3 A 10295/22.OVG **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Sorgerechtsmissbrauch: Impfwunsch einer 15-Jährigen ist besonders beachtlich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerechtsmissbrauch-impfwunsch-einer-15-jaehrigen-ist-besonders-beachtlich/) **Published:** Februar 8, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Lehnt die allein sorgeberechtigte Mutter die Impfung einer 15-Jährigen strikt ab, ist dies ein Sorgerechtsmissbrauch, der dem Kindeswohl zuw... **Content:** Die 15-jährige Tochter lebt nicht mehr bei der allein sorgeberechtigten Mutter und möchte dorthin auch nicht zurückkehren. Sie hat seit längerer Zeit den Wunsch geäußert, gegen das Coronavirus geimpft zu werden, was die Mutter aber ablehnte. Das Familiengericht hat auf Anregung des Jugendamts der Mutter die elterliche Sorge in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung entzogen und die Ergänzungspflegschaft angeordnet. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Mutter blieb erfolglos. Im Fall einer Kindeswohlgefährdung, so das OLG, muss das Gericht die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Gefahr abzuwehren, wenn das allein sorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage ist. Im Fall des OLG bestanden weder Zweifel an der Eignung der Tochter, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit, auch künftig den Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange der Konflikt währt, ist nach dem OLG eine Risikoabwägung und eine Entscheidung über die Frage, ob eine Impfung erfolgt, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die bei der Anhörung der Mutter – im Beisein der Tochter – abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung ist ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübter Sorgerechtsmissbrauch, der den Teilentzug der elterlichen Sorge gebietet. Die Covid-19 Impfung ist für die Tochter bedeutsam. Quelle \| OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.7.2022, 2 UF 37/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Öffentlicher Dienst: Rückentattoo hindert Bewerber, Polizist zu werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/oeffentlicher-dienst-rueckentattoo-hindert-bewerber-polizist-zu-werden/) **Published:** Februar 6, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit... **Content:** **Das war geschehen** Der Bewerber hatte sich um Einstellung in den gehobenen Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz beworben. Das Land lehnte seine Einstellung jedoch wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ab. Die Tätowierung mit den Begriffen im Zusammenhang mit der gewählten Schriftart „Old English“ vermittele den Gesamteindruck eines „Ehrenkodex“, der über den Bedeutungsgehalt der einzelnen tätowierten Begriffe hinausreiche und inhaltlich mit den Werten einer „modernen Bürgerpolizei“ nicht in Einklang gebracht werden könne. Hiergegen hat der Bewerber um einstweiligen Rechtsschutz beim VG ersucht, mit dem er die Einstellung in den Polizeidienst begehrt. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, es sei willkürlich, aufgrund einer – nicht sichtbaren – Tätowierung auf seine Nichteignung zu schließen. **Verwaltungsgericht: Zweifel des Arbeitgebers an charakterlicher Eignung** Diesem Antrag hat das VG nicht entsprochen. Der Bewerber habe keinen Anspruch auf Einstellung in den gehobenen Polizeidienst. Nach den maßgeblichen Vorschriften seien Einstellungen in ein öffentliches Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen, wobei dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum zustehe, der nur einer begrenzten gerichtlichen Kontrolle unterliege. Die erforderliche charakterliche Eignung des Bewerbers habe das Land zutreffend verneint, denn dieser habe seine Zweifel an der charakterlichen Nichteignung des Bewerbers plausibel, willkürfrei und ohne sachwidrige Erwägungen dargelegt. **Wertesystem des Bewerbers unvereinbar mit Pflicht eines Polizeibeamten** Zu Recht habe das Land ausgeführt, dass die in der Tätowierung enthaltenen Begriffe und insbesondere die Voranstellung der Begriffe „Loyalität“ und „Ehre“ an erster und zweiter Stelle bei einem unbefangenen Betrachter den Verdacht nahelegen müssen, dass diese Werte für den Antragsteller eine besondere Bedeutung haben und hieraus der Schluss gezogen werden könne, dass dieser ein archaisches und überkommenes Wertesystem vertrete, in welchem der Loyalität zu einer bestimmten Person oder Personengruppe und der Aufrechterhaltung einer wie auch immer gearteten „Ehre“ eine übersteigerte Bedeutung zukomme. Eine solche persönliche Einstellung sei jedoch mit der Pflicht eines Polizeibeamten zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten unvereinbar. **Bewerber gab keine plausible Erklärung ab** Im Fall des Bewerbers könne nicht ausgeschlossen werden, dass dieser aufgrund seines Wertesystems der „Loyalität“ und „Ehre“ eine höhere Bedeutung als den Freiheitsrechten der Bürger zumesse, zumal dieser nicht hinreichend dargelegt habe, auf welchen Bezugspunkt sich diese Attribute beziehen. Aufgrund der unplausiblen Erklärung zu den Hintergründen der Tätowierung komme eine andere Bewertung als die vom Land angenommene nicht in Betracht. Quelle \| VG Trier, Beschluss vom 27.9.2022, 7 L 2837/22 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Umgangsrecht: Keine Hilfe vom Jugendamt beansprucht: keine Verfahrenskostenhilfe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgangsrecht-keine-hilfe-vom-jugendamt-beansprucht-keine-verfahrenskostenhilfe/) **Published:** Februar 17, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat jetzt klargestellt: Beantragt ein Elternteil in einem Umgangsverfahren Verfahrenskostenhilfe, bevor... **Content:** Der Vater hatte die Umgangsregelung jedoch beantragt, ohne darzulegen, dass er das Jugendamt um Vermittlung gebeten hätte oder warum diese Bemühungen aussichtslos sein sollten. Die Uneinigkeit der Eltern erschien dem Gericht überbrückbar. Quelle \| OLG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2022, 12 WF 87/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Nachbarrecht: Solaranlage auf dem Dach darf Nachbarn nicht extrem blenden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachbarrecht-solaranlage-auf-dem-dach-darf-nachbarn-nicht-extrem-blenden/) **Published:** Februar 15, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In Zeiten des Energiewandels ziehen viele Menschen die Montage einer Photovoltaikanlage in Betracht. Dabei kann es einige Stolperfallen gebe... **Content:** Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. Das Landgericht (LG) Frankenthal hat daher das beklagte Ehepaar dazu verurteilt, die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen so auszurichten, dass von der Anlage keine wesentliche Blendwirkung in Richtung des Einfamilienhauses der Nachbarn ausgeht. **Nachbarn wurden umfangreich geblendet** Die klagenden Nachbarn beschwerten sich über Blendungen im Garten, auf der Terrasse, im Wohnzimmer nebst Essbereich und Flur – und dies nach einem Sachverständigengutachten auch zu Recht. Die Kammer gab der Klage der Nachbarn auf Unterlassung dieser Störung statt. **Spiegelung fast so hell wie die Sonne selbst** Denn nach dem Gutachten einer von dem Gericht beauftragten Sachverständigen kommt es in den Sommermonaten (Anfang April bis Mitte September) etwa zwischen 17 bis 18 Uhr zu direkten Sonnenlichtreflexionen von der Photovoltaikanlage aus hin zu dem benachbarten Wohnhaus und insbesondere auch hin zu dem besonders sensiblen Terrassenbereich des Anwesens. Die Spiegelung sei annähernd so hell wie der Blick in die Sonne selbst und eine Blendung führe zu zeitweisen Einschränkungen der Sehfähigkeit und zu einer Nachbilderzeugung, so die Gutachterin. Eine derartige Hinderung an der normalen bzw. beschwerdefreien Nutzung der Wohnung und der zugehörigen Terrasse und des Gartens müsse nicht hingenommen werden, entschied das Gericht. Es sei den Nachbarn nicht zumutbar, die Terrasse in den relevanten Zeiträumen nicht nutzen zu können und die betroffenen Wohnbereiche mittels Rollläden verdunkeln zu müssen. **Spezialmodule mit geringer Reflexion** Darüber hinaus wies die Kammer darauf hin, dass Photovoltaikanlagen auf Hausdächern nicht zwingend mit (wesentlichen) Beeinträchtigungen verbunden sein müssen, da es Spezialmodule mit reflexionsarmen Oberflächen gibt. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle \| LG Frankenthal, Urteil vom 12.8.2022, 9 O 67/21, PM vom 29.9.2022 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Schweres Dienstvergehen: Beamter: Lieber keine dienstlichen Anordnungen verweigern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schweres-dienstvergehen-beamter-lieber-keine-dienstlichen-anordnungen-verweigern/) **Published:** März 1, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** **Das war geschehen** Der Beamtin wurde zur Last gelegt, beharrlich kundgetan zu haben, sich nicht an eine Hausverfügung zur Umsetzung einer Corona-Bekämpfungsverordnung bezüglich der Corona-Testpflicht nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz halten zu wollen. Sie werde sich auch vor dem anstehenden Einsatztraining und Dienstsport nicht testen lassen. Ihre Verweigerungshaltung äußerte sie in einer E-Mail an den Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA), gegenüber ihrem Vorgesetzten sowie in einem Personalgespräch. Sie äußerte sich gegenüber Kollegen, dem Vorgesetzten und dem JVA-Leiter wiederholt kritisch gegen die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, indem sie die Corona-Pandemie u.a. als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“ bezeichnete und riet Gefangenen von einer Impfung ab. Das Land erhob Klage, um die Beamtin aus dem Dienst zu entfernen. **Schweres Dienstvergehen: Vertrauensbasis erschüttert** Das VG wertete die beharrliche Verweigerungshaltung der Beamtin sowie ihre wiederholten innerdienstlichen Äußerungen als einheitliches schweres Dienstvergehen. Damit habe sie das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. Die ernsthaft gemeinte Ankündigung eines Beamten, einer Weisung zukünftig nicht Folge leisten zu wollen, könne eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses zur Folge haben. **Nicht nur eigene Meinung kundgetan, sondern auch Gefangene manipuliert** Mit ihren Äußerungen habe sie die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. Sie habe den Rahmen sachlicher Kritik an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung weit verlassen. Die Beamtin habe ihr Vertrauensverhältnis zu den von ihr zu betreuenden Gefangenen dazu ausgenutzt, diese im Rahmen einer Abfrage der Impfbereitschaft durch gezielte einseitige, manipulative Informationen von einer Impfung abzuhalten. Damit habe sie gegen ihre Pflicht zur gewissenhaften Pflichterfüllung im Strafvollzug verstoßen. Mit ihrem Verhalten habe sie klar zu erkennen gegeben, dass sie sich aus allein eigennützigen Motiven an die aus Fürsorgegesichtspunkten erlassenen Schutzmaßnahmen für Leib und Leben nicht gebunden fühle und sich dieser Gemeinwohlverpflichtung nicht unterwerfen wolle. **Beamtin war unbelehrbar** Durch das im Laufe des Verfahrens zutage getretene unbelehrbare Persönlichkeitsbild der Beamtin sei auch künftig ein pflichtgemäßes Verhalten nicht zu erwarten. Eine Entfernung aus dem Dienst sei daher geboten. Quelle \| VG Trier, Urteil vom 21.6.2022, 3 K 802/22. **Kategorien:** Beamtenrecht **Schlagwörter:** Beamtenrecht --- ### [Altersdiskriminierung: Auch Schiedsrichter sind geschützt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/altersdiskriminierung-auch-schiedsrichter-sind-geschuetzt/) **Published:** März 6, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren... **Content:** **DFB: Regularisch keine Altersgrenze festgelegt** Der DFB hat die Hoheit über den Arbeitsmarkt und den Einsatz von Schiedsrichtern im deutschen Fußball (sog. „Ein-Platz-Prinzip“). In seinen Regularien ist eine Altersgrenze für die Aufnahme in die Schiedsrichterlisten im Profifußball nicht vorgesehen. Jedoch scheiden Elite-Schiedsrichter regelmäßig im Alter von 47 Jahren aus. Davon wurde in den letzten fast vier Jahrzehnten keine Ausnahme gemacht. **Bundesliga-Schiedsrichter mit 47 Jahren „ausgemustert“** Der Kläger war seit vielen Jahren Schiedsrichter im Auftrag des DFB. Seit 2004 leitete er Spiele der ersten Bundesliga. Nachdem der Kläger 47 Jahre alt geworden war, nahm ihn der DFB ab der Saison 2021/2022 nicht mehr in seine Schiedsrichterliste auf. Vor dem LG hat der Kläger vom DFB eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 verlangt sowie die Feststellung, dass der DFB auch künftige Schäden (z.B. Verdienstausfall) ersetzen müsse. **Landgericht: Altersdiskriminierung liegt vor** Das LG hat dem Kläger jetzt eine Entschädigung von 48.500 Euro wegen einer Diskriminierung aufgrund seines Alters nach dem sog. Antidiskriminierungsgesetz zugesprochen. Für diesen Entschädigungsanspruch sei es ausreichend, wenn das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war. Ob auch andere Gründe eine Rolle spielten, sei rechtlich nicht maßgeblich. **Praktizierte Altersgrenze…** Wenngleich in den Regelwerken des DFB eine Altersgrenze für Schiedsrichter nicht schriftlich fixiert sei, bestehe aber tatsächlich eine praktizierte Altersgrenze von 47 Jahren. Denn die Bewerber würden ab diesem Lebensjahr nahezu ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt und der DFB habe die Bedeutung dieses Alters für das Ende einer Schiedsrichtertätigkeit auch öffentlich bekundet. **… ist willkürlich** Es sei im Ergebnis willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen. Zwar habe das Alter aus biologischen Gründen eine statistische Relevanz für die Eignung als Schiedsrichter, weil mit ihm die Leistungsfähigkeit nachlässt und das Verletzungsrisiko steige. Warum gerade das Alter von 47 Jahren für die Leistungsfähigkeit eines Elite-Schiedsrichters ausschlaggebend sein soll, wurde nicht dargelegt, etwa durch einen wissenschaftlichen Nachweis oder einen näher begründeten Erfahrungswert. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die individuelle Tauglichkeit der relativ geringen Anzahl von Bundesligaschiedsrichtern nicht in einem an Leistungskriterien orientierten transparenten Bewerbungsverfahren festgestellt werden könne. Adäquate und gegebenenfalls wiederholte Leistungstests und -nachweise seien gegenüber einer starren Altersgrenze vorzugswürdig. **Entschädigung für Schiedsrichter** Für die Höhe der Entschädigung war nach dem LG u. a. maßgeblich, dass das Antidiskriminierungsgesetz Sanktionscharakter hat. Die Benachteiligung des Klägers wiege schwer, weil sie von dem wirtschaftsstarken und eine Monopolstellung innehabenden Beklagten bewusst und ohne Rechtfertigungsansatz erfolgt sei. **Jedoch kein Ersatz von Verdienstausfall** Ohne Erfolg blieb jedoch die Forderung des Klägers auf Ersatz von materiellen Schäden, insbesondere auf Zahlung von Verdienstausfall. Insoweit wurde seine Klage abgewiesen. Der Kläger habe nicht dargetan, dass er ohne die Altersgrenze tatsächlich bei der Listenaufstellung berücksichtigt worden wäre. Dafür hätte er nicht nur erklären und unter Umständen beweisen müssen, dass er nicht nur für die Stelle geeignet, sondern vielmehr der „bestgeeignetste“ Bewerber war. Diesen Nachweis habe der Kläger nicht erbracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) angefochten werden. Quelle \| LG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.1.2023 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Nachlassschulden: Kinder haften für verstorbene Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlassschulden-kinder-haften-fuer-verstorbene-eltern/) **Published:** März 3, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Stirbt eine versicherte Person und hat die Rentenversicherung noch offene Forderungen gegen diese, handelt es sich um Nachlassschulden. So e... **Content:** **Es ging um Forderungen der Rentenversicherung der Eltern** Die Rentenversicherung forderte rund 5.200 Euro von einer Frau. Sie war damit nicht einverstanden und klagte. Noch bevor ein Urteil ergehen konnte, starb die Frau. Ihr Ehemann, der Alleinerbe, prozessierte weiter, verlor jedoch in zwei Instanzen. Nachdem auch er verstarb, erbten seine zwei Töchter jeweils hälftig. Die Rentenversicherung teilte ihre Forderung hälftig auf und forderte diese Beträge von den Töchtern. Eine der Töchter, die unehelich war, klagte dagegen. Ihr Argument: Die Forderung sei gegen die Ehefrau ihres Vaters gerichtet. Diese sei aber nicht ihre Mutter. **Nachlassverbindlichkeiten** Zum Nachlass gehören auch Verbindlichkeiten. Die Rentenversicherung darf folglich nach dem Tod des Versicherten die Erben in Anspruch nehmen. **Bescheid war allerdings rechtswidrig** Hier gab es jedoch eine Besonderheit: Es gab zwei Erben. In solchen Fällen hat die Rentenversicherung ein sog. „Auswahlermessen“. Das bedeutet, sie darf sich aussuchen, von welchem Erben sie welchen Betrag fordert. Das muss sie allerdings begründen. Im Fall des BSG hatte sich die Rentenversicherung ausschließlich auf die Erbquote gestützt. Das genügte dem BSG nicht. Folge: Der Rückforderungsbescheid an die uneheliche Tochter war rechtswidrig. Quelle \| BSG, Urteil vom 8.2.2023, **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Vertragsrecht: Nur was vertraglich vereinbart ist, ist auch geschuldet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragsrecht-nur-was-vertraglich-vereinbart-ist-ist-auch-geschuldet/) **Published:** März 13, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Immer wieder gibt es – vor allem im Baurecht – Streit über Vertragsinhalte. **Content:** Das gilt besonders, wenn später Mängel auftreten. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat daher klargestellt, dass nur das geschuldet wird, was genau auch so vereinbart war. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte vom Architekten Schadenersatz verlangt. Dieser hatte es im Rahmen seiner Bauüberwachungspflicht unterlassen, das Bauunternehmen von der Herstellung einer Innendrainage am Gebäude abzuhalten und stattdessen eine Außendrainage vorzugeben. Im Vertrag war die Überwachung einer Innendrainage geregelt, obwohl der Architekt vor Auftragserteilung darauf hingewiesen hatte, dass deren Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspreche. Das OLG hat die Schadenersatzklage abgewiesen. Der Auftragsinhalt werde nicht durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung formuliert, sondern anhand des Vertrags zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Architekten (Innendrainage trotz Bedenken des Planers). Hier habe (der bevollmächtigte) Verwalter der Eigentümergemeinschaft den Vertrag mit dem Architekten geschlossen. Von einer Außendrainage stand darin nichts. Da der Architekt seine Bedenken gegen die Innendrainage rechtzeitig vorgebracht und die Eigentümergemeinschaft sich darüber hinweggesetzt hatte, war sein Hinwirken auf eine Außendrainage obsolet. Auch musste der Eigentümergemeinschaft klar sein, dass sie hier ausdrücklich und gegen den Vorschlag des Architekten eine andere Drainage vorgegeben hatte. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Quelle \| OLG Hamburg, Urteil vom 11.11.2020, 8 U 145/19 **Kategorien:** Baurecht **Schlagwörter:** Baurecht --- ### [Fristlose Kündigung: Krankgeschrieben an Party teilgenommen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-krankgeschrieben-an-party-teilgenommen/) **Published:** März 10, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vo... **Content:** Die Arbeitnehmerin war als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie war für einen Samstag und einen Sonntag zum Spätdienst eingeteilt. Hierfür meldete sie sich krank. In dieser Nacht nahm sie an einem bekannten Veranstaltungsort an der „White Night Ibiza Party“ teil. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos. Hiergegen erhob sie Kündigungsschutzklage. Das ArbG Siegburg wies die Klage ab und bestätigte die fristlose Kündigung. Der wichtige Kündigungsgrund liege darin, dass die Klägerin über ihre Erkrankung getäuscht und das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe. Sie hatte am Tag ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit bester Laune und ersichtlich bester Gesundheit an der Party teilgenommen, während sie sich arbeitsunfähig gemeldet hatte – dokumentiert durch Fotos. Der Beweiswert der AU-Bescheinigung war somit erschüttert. Die Erklärung, sie habe an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht nicht. Quelle \| ArbG Siegburg, Urteil vom 16.12.2022, 5 Ca 1200/22 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Vertragsgestaltung: Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragsgestaltung-klausel-zur-fernabschaltung-einer-autobatterie-durch-den-vermieter-unwirksam/) **Published:** März 15, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Zulässigkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mietvertrags über eine A... **Content:** **Das war geschehen** Der Kläger hat als Verbraucherschutzverein gegen die Beklagte, eine französische Bank, die Unterlassung der Verwendung von AGB-Klauseln bei Vermietung von Batterien für Elektrofahrzeuge geltend gemacht. Die Beklagte vermietet Batterien für von ihren Kunden gekaufte oder geleaste Elektrofahrzeuge. Hierfür verwendet sie „Allgemeine Batterie-Mietbedingungen“, die ihr als Vermieterin im Fall der außerordentlichen Vertragsbeendigung durch Kündigung nach entsprechender Ankündigung die Sperre der Auflademöglichkeit der Batterie erlauben. Der Kläger macht geltend, die AGB-Klausel sei unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung der Mieter enthalte. Das Landgericht (LG) hat die Vermieterin antragsgemäß zur Unterlassung einer Verwendung der Klausel gegenüber Verbrauchern verurteilt. Das Berufungsgericht hat die von ihr eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das Sperren der Auflademöglichkeit stelle eine sog. verbotene Eigenmacht dar; ein Eingriff in die unmittelbare Sachherrschaft des Besitzers dürfe aber nur aufgrund eines staatlichen Vollstreckungstitels erfolgen. **So sieht es der Bundesgerichtshof** Der BGH: Die streitgegenständliche Klausel stellt eine einseitige Vertragsgestaltung dar, mit der die Beklagte missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten der Mieter durchzusetzen versucht, ohne deren Interessen angemessen zu berücksichtigen. Durch die allein in der Macht des Vermieters liegende Sperrmöglichkeit wird die Last, sich die weitere Nutzung zu sichern, auf den Mieter abgewälzt. Darin liegt jedenfalls dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters als Verbraucher, wenn dieser die Weiterbenutzung seines – gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten – E-Fahrzeugs im Streitfall nur durch gerichtliche Geltendmachung einer weiteren Gebrauchsüberlassung der Batterie erreichen kann. **Batteriesperre war unangemessen** Zwar liegt es grundsätzlich im berechtigten Interesse des Vermieters, dass er nach wirksamer Beendigung des Mietvertrags die weitere Nutzung des Mietobjekts unterbinden kann. Auf der anderen Seite steht aber das Interesse des Mieters, sich die weitere Vertragserfüllung zu sichern. Dieses ist als berechtigt anzuerkennen, wenn die Wirksamkeit der Kündigung zwischen den Vertragsparteien streitig ist. Beruft sich etwa der Mieter auf eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln, läuft er Gefahr, dass der Vermieter ungeachtet dessen die Kündigung erklärt und das Mietobjekt per Fernzugriff sperrt. Das gewinnt insbesondere dann an Bedeutung, wenn das Mietobjekt und dessen fortgesetzte Nutzung für den Mieter von erheblichem Interesse sind. **Absicherung über Mietkaution wäre möglich gewesen** Dementsprechend ist die gesetzliche Risikoverteilung beim Mietverhältnis dadurch geprägt, dass der Vermieter aufgrund der Überlassung des Mietobjekts grundsätzlich das Risiko der nach Mietvertragsbeendigung fortgesetzten (Ab-)Nutzung trägt. Dagegen kann er sich durch Vereinbarung einer Mietkaution absichern. Außerdem steht ihm ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu. Die streitgegenständliche Klausel erlaubt dagegen einen Zugriff auf die Batterie und mittelbar auch auf das E-Fahrzeug, das für den Mieter infolge der Batteriesperrung nutzlos wird. Dadurch, dass die Batterie herstellergebunden und mit dem E-Fahrzeug verknüpft ist, hat der Mieter keine zumutbare Möglichkeit, die gesperrte Batterie durch ein anderes Fabrikat zu ersetzen, um das E-Fahrzeug weiter betreiben zu können. Mit dem E-Fahrzeug wird somit neben der Batterie ein wesentlich höherwertiger Vermögensbestandteil für ihn unbrauchbar bzw. ein Nutzungsrecht daran entwertet. Hinzu kommt, dass das längerfristig angeschaffte bzw. gesondert gemietete oder geleaste E-Fahrzeug vom Mieter oft beruflich genutzt wird und regelmäßig auch für die private Lebensgestaltung von wesentlicher Bedeutung ist. **AGB-Klausel nicht rechtskonform** Wenn unter diesen Umständen bei einem Streit über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung abweichend von der gesetzlichen Risikoverteilung die Klagelast durch AGB auf den Mieter abgewälzt werden soll, verstößt die entsprechende Klausel gegen geltendes Recht (hier: § 307 Abs. 1, 2 BGB). Denn der mit der Sperrung einhergehende Ausschluss von der Nutzung der Batterie und folglich auch des E-Fahrzeugs geht mit seinen Wirkungen über die Batterie als Mietobjekt wesentlich hinaus. Eine solche Gestaltung lässt sich auch nicht durch das Interesse der Beklagten an der Sicherung gegen den mit der Abnutzung der Batterie nach Vertragsbeendigung verbundenen Vermögensschaden rechtfertigen. Quelle \| BGH, Urteil vom 26.10.2022, XII ZR 89/21, PM 151/22 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Ausgestreckter Mittelfinger: Außerordentliche Kündigung? Auf die Umstände kommt es an!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ausgestreckter-mittelfinger-ausserordentliche-kuendigung-auf-die-umstaende-kommt-es-an/) **Published:** März 20, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die fotografisch festgehaltene Geste eines Flugzeugkapitäns, der am Ende des letzten regulären Flugeinsatzes an der von seinem Arbeitgeber g... **Content:** Das LAG: So ist es jedenfalls, wenn diese Geste nachweislich gegen den Arbeitgeber gerichtet und damit beleidigend gemeint ist. Ist die Geste hingegen unwiderlegt als ein symbolisches Ausstrecken des Mittelfingers in Richtung „Corona“ als dem Grund für die Schließung der Flugzeugbasis und damit den Verlust der Arbeitsplätze gemeint, begründet das damit lediglich noch vorliegende unangemessene Verhalten keine außerordentliche Kündigung. Das gilt erst recht, wenn sich in der Firmenzentrale bekanntermaßen ein großes Wand-Bild mit einer beide Mittelfinger ausstreckenden Seniorin als Kunstobjekt befindet und mithin der Arbeitgeber selbst gegenüber derlei Gesten ein entspanntes Verhältnis pflegt. Quelle \| LAG Düsseldorf, Urteil vom 5.4.2022, 3 Sa 364/21 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Fristlose Kündigung: Die Hausverwaltung besser nicht beleidigen oder bedrohen …](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-die-hausverwaltung-besser-nicht-beleidigen-oder-bedrohen/) **Published:** März 17, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Beleidigt und droht der Mieter der Hausverwaltung, hat das Kündigungsrelevanz. Denn den Vermieter trifft dieser gegenüber eine Schutzpflicht... **Content:** Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage, weil sich der Mieter gegenüber der Hausverwalterin in einem Brief u. a. so geäußert hatte: „Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H.!“. Außerdem hatte er die Hausverwalterin als „grenzdebil“ bezeichnet. Beleidigungen und Drohungen können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellen, so das AG. Die o. g. Formulierung des Briefs überschreite die Grenze des Zumutbaren ebenso wie die Bezeichnung der Hausverwalterin als „grenzdebil“ und rechtfertige die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung. Von einem Augenblicksversagen durch Spontanäußerungen, das die Beleidigungen in einem milderen Licht erscheinen lasse, könne im Hinblick auf die zweieinhalbseitige schriftliche Abfassung nicht ausgegangen werden. Zwar ist die Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz (Art. 5 GG) geschützt. Daher überschreitet nicht jede deftige Formulierung die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik. Wünscht ein Mieter der Hausverwalterin aber den Tod, ist diese Schwelle überschritten. Die Kündigung ist in solchen Fällen ohne vorherige Abmahnung möglich. Quelle \| AG München, Urteil vom 24.6.2022, 461 C 19994/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Trotz Tod der Pflegeeltern keine Vollwaisenrente, wenn die leiblichen Eltern noch leben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trotz-tod-der-pflegeeltern-keine-vollwaisenrente-wenn-die-leiblichen-eltern-noch-leben/) **Published:** März 29, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Den Status als Vollwaise i. S. d. Sozialrechts (hier: § 48 SGB VI) besitzt, wer keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr hat. **Content:** Das ist bei einem Kind, dessen Pflegeeltern verstorben sind, aber nicht der Fall, wenn die leiblichen Eltern noch leben. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. **Das war geschehen** Der Kläger kam nach der Geburt zu Pflegeeltern. Seine leiblichen Eltern leben noch. Nach dem Tod des Pflegevaters gewährte ihm der beklagte Rentenversicherungsträger eine Halbwaisenrente. Nach dem Tod der Pflegemutter beantragte er erfolglos eine Vollwaisenrente. Seine gegen den Ablehnungsbescheid gerichtete Klage war erfolgreich. Auf die Berufung des Rentenversicherungsträgers hat das LSG das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. **Pflegekind ist nicht Vollwaise, wenn leibliche Eltern noch leben** Der Kläger habe keinen Anspruch auf Vollwaisenrente. Dieser setze voraus, dass das Kind keinen Elternteil mehr habe, der – ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse – unterhaltspflichtig sei. In diesem Sinne sei der Kläger kein Vollwaise, da seine dem Grunde nach unterhaltspflichtigen leiblichen Eltern noch lebten. Da Pflegekinder gegenüber Pflegeeltern nicht unterhaltsberechtigt seien, seien sie zwar mit leiblichen Kindern (und Adoptivkindern) insoweit gleichgestellt, als dass sie grundsätzlich Waisenrente nach dem Tod von Pflegeeltern(teilen) beanspruchen könnten. Die Frage, wann ein Kind Halb- bzw. Vollwaise sei, richte sich aber nur mit Blick auf die unterhaltspflichtigen leiblichen Eltern. **Pflegekinder wären sonst doppelt abgesichert** Zwar könne ein Kind mehr als zwei Elternteile haben (z. B. leibliche Eltern und Pflegeeltern), jedoch nur Vollwaise sein, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden sei. Es entspreche nicht dem gesetzgeberischen Willen, dass Pflegekindern nach Versterben beider Pflegeelternteile sowohl ein Anspruch auf Vollwaisenrente als auch grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch gegen die leiblichen Eltern zustehe und sie somit doppelt abgesichert seien. Denn leibliche Kinder, die in der Herkunftsfamilie gelebt haben, hätten nur Anspruch auf Vollwaisenrente, wenn sie keinen Unterhaltsanspruch gegen einen unterhaltspflichtigen Elternteil geltend machen können, wenn beide dem Grunde nach unterhaltspflichtigen Elternteile verstorben sind. Quelle \| LSG NRW, Urteil vom 14.6.2022, L 14 R 693/20 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Unterhaltsrecht: Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unterhaltsrecht-kosten-der-kindertagesfoerderung-fuer-ein-pflegekind/) **Published:** März 27, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Für ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfeträger sicherzustellende Unterhalt über die gewährten Unterhaltspauschalen hinaus... **Content:** **Das war geschehen** Kläger war das Jugendamt einer Stadt in seiner Eigenschaft als Vormund eines Kindes, für das der Mutter die Personensorge kurz nach der Geburt im Jahr 2013 entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden war. Die beklagte Stadt bewilligte dem Kläger für das Kind Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege bei Pflegeeltern in einer sonderpädagogischen Pflegestelle für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen und trug hierfür die Kosten. Das Kind besuchte ab August 2015 eine Kindertagesstätte, wofür die Pflegeeltern monatlich Elternbeiträge in Höhe von 44 Euro entrichten mussten. Die Beklagte lehnte die Übernahme dieser Aufwendungen mit der Begründung ab, bei den Kosten für die Kindertagesstätte handle es sich um einen üblichen Aufwand, der bereits von den dem Kläger bewilligten und an die Pflegeeltern ausgezahlten Pauschalbeträgen für den Unterhalt des Kindes abgedeckt sei. Die dagegen erhobene Klage hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht (VG) als auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Erfolg. Das BVerwG hat die Entscheidung der Vorinstanzen im Ergebnis bestätigt. **Betreuungskosten nicht in Unterhaltsbeträgen enthalten** Der Anspruch auf Sicherung des Unterhalts eines in Vollzeitpflege zu betreuenden Kindes umfasst über den für den Sachaufwand festgesetzten Pauschalbetrag hinaus die Kosten der Kindertagesbetreuung, wenn diese Kosten bei der Festsetzung des Pauschalbetrags nicht berücksichtigt wurden. Wird Kinder- und Jugendhilfe in Form der Vollzeitpflege gewährt, ist auch der notwendige Unterhalt des zu betreuenden Kindes sicherzustellen (§ 39 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs – SGB VIII). Dieser beinhaltet die Kosten für dessen Pflege und Erziehung und die Kosten des Sachaufwands, die bei einer Unterbringung in Pflegestellen, soweit es sich um laufende Aufwendungen handelt, in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden sollen. **Elternbeiträge variieren je Bundesland und sind nicht pauschalierbar** Die von den nach Landesrecht zuständigen Behörden festzusetzenden Pauschalbeträge müssen jedoch, auch wenn es sich um typische Bedarfsbestandteile (wie hier die Kita-Beiträge) handelt, nicht solche Kostenpositionen abdecken, die sich einer sinnvollen Pauschalierung entziehen. Die pauschalierte Gewährung schließt zwar grundsätzlich die gesonderte Geltendmachung einzelner Kostenpositionen aus. Das gilt nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes jedoch nur, wenn es sich um Positionen handelt, die einer realitätsgerechten Pauschalierung zugänglich sind und jedenfalls bei der Bemessung der Pauschalsätze berücksichtigt worden sind. Beides war hier nicht der Fall. Die Kosten für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen lassen sich wegen der erheblichen Unterschiede in ihrer Höhe nicht sinnvollerweise realitätsgerecht pauschalieren. Das zuständige Landesministerium hat die Pauschalbeträge für Sachkosten auch ohne Berücksichtigung der Elternbeiträge ermittelt und festgesetzt. Quelle \| BVerwG, Urteil vom 27.10.2022, 5 C 4.21, PM 65/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil nach Beziehungsende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nichteheliche-lebensgemeinschaft-keine-ausgleichsansprueche-fuer-luxusausgaben-bei-gehobenem-lebensstil-nach-beziehungsende/) **Published:** März 24, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. **Content:** Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung konnte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach der Trennung eines im gehobenen Lebensstil lebenden Paares nicht feststellen. Es wies Ausgleichsansprüche des Mannes u.a. im Zusammenhang mit Kreditkartenabhebungen über die überlassene Zweitkarte und übergebener Diamant-Ohrringe in seiner Entscheidung zurück. **Das war geschehen** Die sich bereits aus Kindertagen kennenden Parteien hatten über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren eine intime Beziehung geführt. Der Kläger überließ der Beklagten eine American Express Platinum Zweitkarte für einen Zeitraum von zehn Monaten. Sie belastete das Konto mit gut 100.000 Euro. Zudem hatte der Kläger u.a. Reisen und Einkäufe bei Chanel bezahlt und ihr Diamant-Ohrringe geschenkt. Im Rahmen der Trennung kam es u. a. zu Sachbeschädigungen durch den Kläger; die Beklagte erstattete Strafanzeige; es wurde ein – aus Sicht des Klägers erschlichenes – Kontaktverbot ausgesprochen. Nun begehrt der Kläger Zahlung von gut 200.000 Euro sowie die Rückgabe der Diamant-Ohrringe. **Kein grober Undank ersichtlich** Das Landgericht (LG) hat die Ansprüche zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Es bestünden keine Ausgleichsansprüche, bestätigte das OLG. Die Hintergründe für die Überlassung der Kreditkarte seien offengeblieben. Dass ein Darlehen gewährt worden sei, habe der Kläger nicht beweisen können. Soweit der Kläger sich auf „aufaddierende Schenkungen“ berufe, fehle es jedenfalls an einem wirksamen Widerruf dieser Schenkungen. Der für einen Schenkungswiderruf erforderliche „grobe Undank“ liege nicht bereits dann vor, „wenn ein Partner die insoweit unterstellte nichteheliche Lebensgemeinschaft (…) verlässt, da mit der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft jederzeit gerechnet werden muss“, betont das OLG. Vorausgesetzt würde vielmehr „objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere“, die subjektiv „Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten (ist), die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten kann“. Eine solche subjektiv undankbare Einstellung sei hier nicht feststellbar. **Luxuriöser Lebensstil in diesem Einzelfall** Maßgeblich seien alle relevanten Umstände des Einzelfalls. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die behaupteten Geschenke „einem luxuriösen, exklusiven, eher konsumorientierten Lebensstil entsprangen, zu dem nach dem übereinstimmenden Vortrag der – finanziell gut situierten – Parteien der Einkauf in hochpreisigen Geschäften ebenso wie der regelmäßige Besuch teurer Restaurants … dazugehörte“. Das Ausgabeverhalten der Parteien habe sich während der Beziehung nicht maßgeblich geändert. Die zurückgeforderten Ausgaben seien auch nicht ersichtlich von großer finanzieller Anstrengung des Klägers oder einer prekären Situation der Beklagten geprägt gewesen. Es habe sich um Einzelbeträge im Bereich zwischen gut 60 Euro und gut 3.000 Euro gehandelt. Angesichts des „emotional aufgeladenen Trennungsgeschehen(s) und der hitzigen Auseinandersetzungen“ stützten auch die weiteren Umstände, u. a. die klägerischen Angaben gegenüber der Polizei, keinen groben Undank. **Keine Änderung der Vermögensverhältnisse durch Ausgabeverhalten** Soweit bei gemeinschaftsbezogenen Aufwendungen (sog. unbenannten Zuwendungen) eine Rückforderung in Betracht komme, wenn sie über das hinausgingen, was das tägliche Zusammenleben erst ermögliche, folge auch daraus hier kein Anspruch. Ein „korrigierender Eingriff ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn dem Leistenden die Beibehaltung der durch die Leistung geschaffenen Vermögensverhältnisse nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist“, führt das OLG aus. Auszugleichen seien damit nur solche Leistungen, denen nach den jeweiligen Verhältnissen eine besondere Bedeutung zukomme. Hier seien jedoch allein Ausgaben zu beurteilen, die „ersichtlich den gewöhnlichen Konsum im Hier und Jetzt abdecken, ohne auf die Zukunft gerichtet zu sein“. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2022, 17 U 125/21, PM 78/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Alexa, Siri und Co.: Änderung eines Vornamens wegen Ähnlichkeit zu einem bekannten Sprachassistenten?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/alexa-siri-und-co-aenderung-eines-vornamens-wegen-aehnlichkeit-zu-einem-bekannten-sprachassistenten/) **Published:** April 14, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Mädchen, dessen Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, hat einen Anspruch darauf, seinen Vornamen zu änd... **Content:** Ein Mädchen begehrte einen zweiten Vornamen, da es aufgrund der Namensidentität mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten erheblich unter Mobbing und Hänseleien leide. Die beklagte Stadt sah darin keinen wichtigen Grund für die Namensänderung, das VG dagegen schon. Das VG: Das Mädchen ist seelisch belastet. Bei dem Namen handelt es sich um das „Schlüsselwort“, um das Gerät zu nutzen. Der Name des Sprachassistenten ist besonders missbrauchsgeeignet. Bei dem Gerät werden durch die Voranstellung des Produktnamens Befehle erteilt. Der Name lädt dazu ein, beleidigende und erniedrigende Befehle an Personen mit dem gleichen Namen zu erteilen. Die bei einer Namensänderung erforderliche Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen geht zugunsten des Mädchens aus. Da der Familienname im weitergehenden Umfang als Unterscheidungs- und Zuordnungsmerkmal dient als der Vorname, sind die öffentlichen Interessen bei der Änderung des Vornamens weniger gewichtig. Wichtig: Zudem sollte hier nur ein zweiter Vorname hinzugefügt werden. So bleibt ein „Wiedererkennungswert“ bei dem Mädchen erhalten. Quelle \| VG Göttingen, Urteil vom 21.6.2022, 4 A 79/21 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Digitalisierung: Klingelanlage muss auch „ganz normal“ funktionieren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/digitalisierung-klingelanlage-muss-auch-ganz-normal-funktionieren/) **Published:** April 5, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Tauscht der Vermieter eine funktionierende „althergebrachte“ Klingelanlage gegen eine smarte aus, die sich nur über Handy, Festnetztelefon o... **Content:** Tauscht der Vermieter eine funktionierende „althergebrachte“ Klingelanlage gegen eine smarte aus, die sich nur über Handy, Festnetztelefon oder Computer bedienen lässt, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass die Anlage so modifiziert wird, dass ein Klingelton auch ohne diese Hilfsmittel zu hören ist und sich die Tür ebenfalls ohne diese Hilfsmittel öffnen lässt. So sieht es das Amtsgericht (AG) Berlin-Charlottenburg. Der Vermieter kündigte an, eine neue, „smarte“ Klingelanlage zu installieren, die nur mithilfe eines Smartphones, Festnetztelefons oder Computers bedient werden konnte. Der Mieter teilte ihm mit, dass er so kurzfristig dem Austausch der Anlage nicht zustimmen könne. Der Vermieter führte die geplanten Maßnahmen dennoch aus. Der Mieter klagte auf Instandsetzung der Anlage dahingehend, dass er die Klingelanlage auch ohne weitere zusätzliche technische Hilfsmittel nutzen kann. Das AG Charlottenburg gab ihm Recht. Das AG: Der Vermieter sei verpflichtet, die Mietsache im vertraglich vereinbarten Zustand zu erhalten. Die Veränderung habe dazu geführt, dass dem Mieter keine funktionstüchtige Klingelanlage mehr zur Verfügung stehe. Die Pflicht zur Erhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs treffe allein den Vermieter. Dass der Mieter die Maßnahme nicht verhindert habe, sei unerheblich, da die Veränderung keine Modernisierung sei. Quelle \| AG Charlottenburg, Urteil vom 6.10.2022, 202 C 105/22 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Wohnflächenberechnung: Was umfasst die „Wohn- und Nutzfläche“ im Mietvertrag?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnflaechenberechnung-was-umfasst-die-wohn-und-nutzflaeche-im-mietvertrag/) **Published:** April 19, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wird ein größerer, zur Wohnung gehörender Kellerraum mitvermietet, zählt seine Fläche zur mietvertraglich vereinbarten „Wohn- und Nutzfläche... **Content:** Im Mietvertrag über eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit Keller war die „Wohn- und Nutzfläche“ mit „ca. 55 qm“ angegeben. Nach ihrem Einzug maßen die Mieter nach: Dabei stellten sie fest, dass die Wohnfläche lediglich 42,32 qm betrug. Sie verlangten von den Vermietern Rückzahlung der überzahlten Miete. Die Vermieter lehnten das jedoch ab. Sie wiesen darauf hin, dass die Größe des Kellers als zur Wohnung gehörende „Nutzfläche“ hinzuzurechnen sei. Dies sei den Mietern auch bereits bei der Besichtigung so gezeigt und erklärt worden. Damit gaben sich die Mieter aber nicht zufrieden. Sie erhoben Zahlungsklage, die auch in erster Instanz Erfolg hatte. Das Amtsgericht (AG) hatte eine Zeugenbeweisaufnahme zur Frage durchgeführt, ob bereits vor schriftlichem Mietvertragsschluss die Kellerfläche als zur „Wohn- und Nutzfläche“ gehörig vereinbart worden war. Doch in zweiter Instanz entschied das LG anders. Den Mietern stehe kein Anspruch auf Rückzahlung überbezahlter Miete zu. Eine relevante Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnungsgröße liege nicht vor. Die Parteien hätten im Mietvertrag bei der Beschreibung des Mietgegenstands den Kellerraum angegeben und die Quadratmeter-Angabe auf die „Wohn- und Nutzfläche“ bezogen. Die Angabe von „ca. 55 qm“ beziehe sich schon nach dem Vertragswortlaut nicht auf die bloße Wohnfläche, sondern sie umfasst auch die Nutzfläche. Einschließlich der Kellerräumlichkeiten ergebe sich eine tatsächliche Wohn- und Nutzfläche der Mietsache von (42,32 + 8,95 + 1,15 =) 52,42 qm, die keine relevante Abweichung von den mietvertraglich vereinbarten „ca. 55 qm“ beinhalte. Quelle \| LG Saarbrücken, Urteil vom 23.6.2022, 10 S 136/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Wer haftet? Diebstahl von Koffern am Flughafen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wer-haftet-diebstahl-von-koffern-am-flughafen/) **Published:** April 17, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat entschieden: Flugpassagiere können keinen Schadenersatz von der Betreiberin eines Flughafens verl... **Content:** **Das war geschehen** Die Kläger waren im Februar 2020 mit einem Flug aus Bahrain in Frankfurt gelandet. Als ein Mitarbeiter der beklagten Flughafenbetreiberin das Gepäck entlud, kamen ihm zwei Männer in schwarzen Hosen und gelben Warnwesten zur Hilfe. Sie waren mit einem Kleinwagen zum Abfertigungsbereich gefahren, zu dem nur berechtigte Personen Zugang haben. Die beiden Männer veranlassten den Mitarbeiter der Flughafenbetreiberin, fünf Koffer von seinem Gepäckwagen abzuladen und nahmen sie mit. Die Kläger gaben an, es habe sich um ihre Koffer der Marke Louis Vuitton gehandelt. Darin hätten sich hochwertige Kleidungsstücke befunden. Der Gesamtwert habe rund 300.000 Euro betragen. Die Kläger hatten das Gepäck nicht gesondert versichert. **Ansprüche bestehen gegenüber der Fluggesellschaft…** In seinem aktuellen Urteil hat das LG die Schadenersatzklage der beiden Passagiere gegen die Flughafenbetreiberin abgewiesen: Ansprüche nach dem sog. Montrealer Übereinkommen hat es verneint. Nach diesem Regelwerk können derzeit maximal rund 1.600 Euro pro abhandengekommenem Koffer verlangt werden, jedoch nur von einer Fluggesellschaft. Zwar hatte die Airline im hiesigen Fall mit der beklagten Flughafenbetreiberin vereinbart, dass sie die Beförderung des Gepäcks am Boden übernimmt. „Das macht die Beklagte jedoch nicht zur Luftfrachtführerin im Sinne des Montrealer Übereinkommens“, so das LG. **… und nicht gegenüber der Flughafenbetreiberin** Auch andere, der Höhe nach nicht gedeckelte Schadenersatzansprüche stünden den Klägern nicht zu: Der Vertrag zwischen der Airline und der beklagten Flughafenbetreiberin über den Transport des Gepäcks am Boden habe keine Schutzwirkung zugunsten der Passagiere. Sie seien nicht schutzbedürftig, denn sie hätten bereits gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen, weil ihnen die Koffer am Zielflughafen nicht ausgehändigt worden seien. Die Kläger müssten sich also nicht gegenüber der Flughafenbetreiberin schadlos halten. **Verkehrssicherungspflichten waren nicht verletzt** Die beklagte Flughafenbetreiberin habe auch keine Verkehrssicherungspflichten verletzt. So habe sie das Gepäck nicht unbeaufsichtigt an einem leicht zugänglichen Ort herumstehen lassen. „Die Diebe ließen sich vielmehr die Koffer durch geschickte Täuschung des Gepäckfahrers aushändigen, der die Koffer zuvor beim Ausladen im Blick (…) hatte. Aufgrund dieser unmittelbaren Kontrolle durch eine Person ist nicht ersichtlich, weshalb das Ausladen zusätzlich mit Kameras hätte überwacht werden sollen“, so das LG. Eine Videoüberwachung hätte den Diebstahl auch nicht verhindern können, da die Personen sich in Kleidung, Auftreten und Ausstattung in die übliche Mitarbeiterschaft einfügten. Schließlich könne der Flughafenbetreiberin auch nicht vorgehalten werden, sie hätte ihren Gepäckmitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt und überwacht. Die Täter hätten sich trickreich verhalten, weil sie zunächst ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hätten und ihr Auftreten plausibel gewesen sei. Durch ein solches Vorgehen wäre nach Ansicht des LG auch ein noch so sorgfältig ausgewählter und angeleiteter Mitarbeiter überlistet worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Sie kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main angefochten werden. Quelle \| LG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.10.2022, 2-28 O 238/21 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Bestattungsrecht: Keine Genehmigung für privaten Bestattungsplatz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bestattungsrecht-keine-genehmigung-fuer-privaten-bestattungsplatz/) **Published:** April 21, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebender Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Anlage eines privaten Bestattungsplat... **Content:** **Das war geschehen** Der Kläger begründete seinen Wunsch, dass er und seine Ehefrau nach ihrem Tod in der ihnen gehörenden Hofkapelle, die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ihres Wohnhauses auf einem ihm gehörenden Grundstück befindet, im Rahmen einer Urnenbestattung beigesetzt zu werden, im Wesentlichen damit, dass die Kinder sich nicht um die Grabpflege auf dem örtlichen Friedhof kümmern könnten. Sie seien alle verzogen. Zudem laufe das Nutzungsrecht an der dort vorhandenen eigenen Grabstelle im Jahre 2030 aus. Zu der Hofkapelle bestehe ein besonderer persönlicher Bezug, weil der Patenonkel des Klägers diese erbaut habe. Seine Ehefrau und er lehnten eine Bestattung in der Grabstelle auf dem kommunalen Friedhof ab, da sich die Zeiten geändert hätten und sie über eine eigene Hofkapelle verfügten.⬆️ Das Verwaltungsgericht (VG) gab der Klage statt und verpflichtete den beklagten Kreis, dem Kläger die begehrte Genehmigung zur Anlage eines privaten Bestattungsplatzes für zwei Urnenbestattungen in der auf seinem Grundstück gelegenen Hofkapelle zu erteilen. Auf die Berufung des Beklagten hob das OVG das Urteil des VG auf und wies die Klage ab. **So argumentierte das Oberverwaltungsgericht** Die Anlage eines privaten Bestattungsplatzes bedürfe nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz – BestG – einer schriftlichen Genehmigung. Danach könnten private Bestattungsplätze nur angelegt werden, wenn ein berechtigtes Bedürfnis oder Interesse bestehe und öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter nicht beeinträchtigt würden. Hier erkannte das OVG kein solches berechtigtes Bedürfnis oder Interesse des Klägers. Bei der Anerkennung einer Ausnahme im Einzelfall sei keine großzügige Handhabung geboten, um nicht einem Zustand Vorschub zu leisten, der zu einer Umkehrung des im Gesetz angelegten Regel-/Ausnahmeverhältnisses führte. Die vom Gesetzgeber angestrebte Wahrung der Totenruhe und die Wahrung des Wohls der Allgemeinheit ließen es nicht zu, im Fall des angestrebten privaten Bestattungsplatzes ein berechtigtes Bedürfnis oder Interesse schon anzuerkennen, wenn dies dem privaten Wunsch des Betroffenen entspreche. Mit dem grundsätzlichen Verbot von Bestattungen außerhalb von Friedhöfen werde der dem Gesetzgeber zustehende weite Ermessensspielraum aufgrund gewandelter Vorstellungen in der Bevölkerung nicht überschritten. Dies gelte auch dafür, dass die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen bei restriktiver Handhabung der Ausnahmevoraussetzungen, also der Genehmigungserteilung zwecks Aufrechterhaltung des im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Regel-/Ausnahmeverhältnisses nur in besonders begründeten Einzelfällen, mittlerweile in nicht mehr vertretbarer Weise eingeschränkt werden könnte. Wenngleich in einzelnen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen und Bremen, der Friedhofszwang für die Beisetzung von Aschenresten bereits vor geraumer Zeit gelockert worden sei, erachte es der weit überwiegende Teil offensichtlich weiterhin als geboten, sich insbesondere aus Gründen der Totenruhe und des sittlichen Gefühls weiter Bevölkerungskreise grundsätzlich für den Friedhofszwang zu entscheiden. **Persönliche Verbundenheit ist kein berechtigtes Interesse** Die persönliche Verbundenheit des Klägers zu der auf seinem Grundstück gelegenen und seit mehreren Jahrzehnten in seinem Eigentum stehenden Hofkapelle – hier aufgrund der seinerzeitigen Errichtung durch seinen Patenonkel – könne kein berechtigtes Interesse begründen, da ein gleichgelagerter Wunsch aufgrund einer besonderen persönlichen bzw. familiären Verbundenheit zu einem in seinem Eigentum stehenden Gebäude bei jedem anderen Grundstückseigentümer ebenso vorliegen könnte. Soweit das VG hervorgehoben habe, der Kläger verfüge mit seiner Hofkapelle über einen Ort, der für eine Urnenbeisetzung besonders geeignet sei und in der die Beisetzung in angemessener und pietätvoller Weise durchgeführt werden könne, sei dem in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Bedeutung beizumessen. Quelle \| OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.10.2022, 7 A 10437/22.OVG, **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Arbeitsunfall: Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt: kein Unfallversicherungsschutz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-schlaegerei-wegen-zugeparkter-betriebseinfahrt-kein-unfallversicherungsschutz/) **Published:** April 28, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidig... **Content:** **Das war geschehen** Der Kläger war als Bauleiter tätig. Im Februar 2020 kehrte er von einem beruflichen Termin zurück, als er die Einfahrt zu seinem Betrieb durch einen LKW zugeparkt sah. Dieser fuhr trotz mehrfacher Aufforderung nicht beiseite. Der Kläger musste daraufhin sein Auto stehen lassen und das Betriebsgelände zu Fuß betreten. Als er kurze Zeit später wieder zu seinem Wagen zurückkam, um einen neuen betrieblichen Termin wahrzunehmen, kam es zu einem Wortwechsel, bei dem der Fahrer des Lkw den Kläger als „egoistisches Arschloch“ beschimpfte. Der Kläger, der im Begriff gewesen war, in sein Auto zu steigen, schlug die Wagentür wieder zu und ging zu dem Fahrer, um „die Sache auszudiskutieren“. Im Verlauf des Streitgesprächs schlug der Fahrer dem Kläger ins Gesicht. Der Kläger musste daraufhin wegen einer Mittelgesichtsfraktur operiert werden. Die beklagte Unfallversicherung erkannte den Vorfall nicht als Arbeitsunfall an. **Sozialgericht: Kein Arbeitsunfall** Das SG bestätigte dies. Das begründete das Gericht im Wesentlichen wie folgt: Zwar habe sich der Kläger auf einem an sich versicherten Betriebsweg befunden, als er vom Betriebsgelände wieder zu seinem Auto ging. Er habe diesen Betriebsweg jedoch wieder verlassen, als er die Wagentür nach den Beleidigungen noch einmal schloss, um die Angelegenheit auszudiskutieren. Darin liege eine Zäsur. **Kläger handelte als Privatperson** Ab diesem Moment habe das Handeln des Klägers privaten Zwecken gedient, nämlich dem Zur-Rede-Stellen des Fahrers. Während dieser Unterbrechung des Betriebswegs habe kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestanden. Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass insbesondere das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen nicht der betrieblichen Tätigkeit diene und etwaige hieraus resultierende Verletzungen unabhängig vom Verschulden dem privaten Lebensbereich zuzurechnen seien. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vom Kläger mit der Berufung zum Landessozialgericht angefochten werden. Quelle \| SG Berlin, Urteil vom 16.2.2023, S 98 U 50/21, PM vom 20.3.2023 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Das Direktionsrecht des Arbeitgebers - Versetzung ins Ausland](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-direktionsrecht-des-arbeitgebers-versetzung-ins-ausland/) **Published:** Mai 3, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Versetzung ins Ausland: Was Arbeitnehmer wissen sollten und was das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Arbeitnehmer bedeutet. **Content:** Ein Arbeitsvertrag kann dem Arbeitgeber das Direktionsrecht einräumen, wonach er den Arbeitnehmer anweisen kann, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten. Diese Anweisung ist nur dann unzulässig, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart wurde. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird auch nicht durch die Gewerbeordnung auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzt, allerdings unterliegt die Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall einer Billigkeitskontrolle, wie vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden wurde. Das aktuelle Urteil des BAG In einem aktuellen Urteil entschied das BAG (Urteil vom 30.11.2022, 5 AZR 336/21, PM 45/22), dass eine Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland zulässig ist. Der Kläger war als Pilot bei einem international tätigen Luftverkehrsunternehmen mit Sitz im europäischen Ausland beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag galt nach irischem Recht und sah ein Jahresgehalt von 75.325,00 Euro brutto vor. Aufgrund einer Entscheidung, die Homebase am Flughafen Nürnberg Ende März 2020 aufzugeben, wurde der Kläger mit Schreiben vom 20. Januar 2020 zum 30. April 2020 an die Homebase am Flughafen Bologna versetzt. Obwohl der Kläger diese Versetzung als unwirksam betrachtete, entschied das BAG, dass die Versetzung im Einklang mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers stand. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Das Urteil zeigt, dass eine Versetzung ins Ausland für Arbeitnehmer möglich ist, wenn sie im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. In einem solchen Fall ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre Arbeitsverträge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Eine Versetzung ins Ausland kann für Arbeitnehmer erhebliche Nachteile mit sich bringen, wie der Verlust von tariflichen Vergütungsansprüchen oder Probleme bei der sozialen Absicherung. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer bei einer Versetzung ins Ausland sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen dies auf ihre Rechte und Ansprüche hat und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche, Arbeitsrecht --- ### [Ehescheidung: Keine Zuweisung nur eines Teils der Wohnung möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-keine-zuweisung-nur-eines-teils-der-wohnung-moeglich/) **Published:** Mai 1, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Trennen sich die Eheleute, kann es ein Wohnungszuweisungsverfahren geben. Hier fragt es sich, ob sich dieses auch auf einen Teil der Wohnung... **Content:** **Ehefrau wollte Teil der Wohnung zugewiesen bekommen** Die Eheleute waren rechtskräftig geschieden. Die Ehewohnung war dem Mann und den gemeinsamen Kindern zeitlich befristet zugewiesen worden. Grund: Es hatte von der Frau ausgehende körperliche Auseinandersetzungen in Gegenwart der Kinder gegeben. Die Frau wollte nun, dass ihr ein Teil der Wohnung zugewiesen und die Mitbenutzung eines weiteren Teils dieser Wohnung eingeräumt wird. **Keine Rechtsgrundlage für Teilzuweisung** Das OLG: Eine Rechtsgrundlage dafür, der Frau einen Teil der Wohnung zuzuweisen und ihr die Mitbenutzung der weiteren Räume einzuräumen, gibt es nicht. Ein Ehegatte kann nur verlangen, dass der andere ihm die Wohnung anlässlich der Scheidung überlässt, wenn er in stärkerem Maße darauf angewiesen ist, diese unter Beachtung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten zu nutzen oder wenn es aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht, ihm diese zu überlassen. Ziel ist, die Wohnung vollständig überlassen zu bekommen. Das geltende Recht sieht es nicht vor, die Wohnung zu teilen. Quelle \| OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.6.22, 13 UF 49/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Schmerzensgeld: Pferd schubst Radlerin](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schmerzensgeld-pferd-schubst-radlerin/) **Published:** Mai 8, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt... **Content:** Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert.⬆️ Im Prozess behauptete die Klägerin, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst. Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten. Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen. Das LG hat die Pferdehalterin zu einem Schmerzensgeld von 6.000 Euro verurteilt. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich das LG überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich komme es nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“. Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungseinschränkung hielt das LG ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro für angemessen. Auch die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle \| LG Koblenz, Urteil vom 14.10.2022, 9 O 140/21 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Mietpreisüberhöhung: 3.000 Euro Geldbuße wegen unangemessen hoher Miete](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietpreisueberhoehung-3000-euro-geldbusse-wegen-unangemessen-hoher-miete/) **Published:** Mai 12, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Amtsgericht (AG) hatte den Vermieter wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfur... **Content:** Der Vermieter ist Eigentümer einer 33,1 qm großen Einzimmerwohnung mit Kochnische, fensterlosem Bad/WC, Flur und Balkon in Frankfurt am Main/Nied. Er vermietete diese teilmöblierte Wohnung für 550 Euro monatlich kalt zzgl. Nebenkosten von 180 Euro/Monat. Auf Anzeige des Mieters ermittelte das Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung. Gegen den Vermieter erging wegen des vorsätzlichen Vereinnahmens eines unangemessen hohen Entgelts unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum ein Bußgeldbescheid. Es wurde eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro festgesetzt und die Abführung des aus der überhöhten Miete erzielten Mehrerlöses von 1.180 Euro angeordnet. Das Amtsgericht (AG) hatte nach Einspruch den Bußgeldbescheid bestätigt. Unter Berücksichtigung eines angemessenen Aufschlags auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Hinblick auf Umfang und Qualität der mitvermieteten Möbel sei von einer ortsüblichen Gesamtmiete in Höhe von 379 Euro auszugehen. Das geringe Wohnraumangebot in Frankfurt am Main sei sachverständig bestätigt worden. Demnach sei spätestens seit Beginn der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts von einem geringen Angebot an Wohnungen auszugehen. Dies ergebe sich u.a. aus der Zahl der gemeldeten Wohnungssuchenden, dem Umstand, dass die Marktmiete um etwa 15 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liege und der Zahl der von der Stadt vorübergehend wegen Wohnungslosigkeit untergebrachten Personen. Der Vermieter habe diese Wohnsituation durch das Fordern eines unangemessen hohen Mietzinses ausgenutzt. Unangemessen sei eine Miete, die um mehr als 20 Prozent über dem üblichen Entgelt liege. Er habe die Marktsituation auch ausgenutzt. Der Mieter hatte neun Monate lang eine Wohnung gesucht. Er sei auf die Wohnung angewiesen gewesen, da er in dem bislang bewohnten WG-Zimmer nicht mit seiner Freundin zusammenwohnen konnte. Er sei bei etwa 10 besichtigten Wohnungen als Mieter abgelehnt worden. Der Vermieter habe auch vorsätzlich gehandelt. Ihm sei der Mietspiegel seinen eigenen Angaben nach bekannt gewesen. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung wies nach Ansicht des OLG keine Rechtsfehler auf. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1.11.2022, 3 Ss-OWi 1115/22 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Dienstrecht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/dienstrecht-beamtin-hat-keinen-anspruch-auf-sabbatjahr/) **Published:** Mai 10, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** **Ein Jahr Freistellung** Die im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehende Klägerin beantragte beim Beklagten, ihr Teilzeitbeschäftigung nach dem sog. Sabbatjahr-Modell zu bewilligen. Sie beabsichtigte, ihre Arbeitszeit von Mai 2023 bis April 2026 anzusparen, um von Mai 2026 bis April 2027 freigestellt werden zu können. Dies lehnte der Beklagte unter Hinweis auf entgegenstehende dienstliche Belange ab. Mangels Personalersatzes wäre während der Freistellung der Klägerin eine sachgerechte Aufgabenerfüllung in ihrem Aufgabenbereich nicht gewährleistet. Eine interne Vertretung scheide aufgrund der ohnehin bereits bestehenden Personalunterdeckung und der anhaltend hohen Arbeitsbelastung aus. **Weder Ersatz noch Vertretung möglich** Der Beklagte habe den Antrag der Klägerin auf ein Sabbatjahr zu Recht wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe abgelehnt, so das VG. Zwar sei die Vertretungsnotwendigkeit als solche kein entgegenstehender dienstlicher Grund, weil sich dies als allgemeine, typischerweise mit der Teilzeitbeschäftigung verbundene zusätzliche Anforderung an Organisation und Personalwirtschaft darstelle. Jedoch sei der Beklagte im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens zutreffend zu der Einschätzung gelangt, dass während der Freistellungsphase der Klägerin mangels Personalersatzes und Möglichkeit interner Vertretung die Beeinträchtigung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs im Tätigkeitsbereich der Klägerin drohe. Ihre Freistellung würde zu einer Verschärfung der ohnehin schon bestehenden personellen Engpässe und damit zu einer Gefährdung der adäquaten und reibungslosen Aufgabenerfüllung im Tätigkeitsbereich der Klägerin führen. Dies könne nicht hingenommen werden, weil den Beklagten nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten, sondern auch die im öffentlichen Interesse liegende Pflicht zur sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben treffe. **Keine Pflicht des Dienstherrn, individuelle Arbeitszeit zu ermöglichen** Soweit die Klägerin geltend mache, der Beklagte könne die befürchtete Personaldeckung durch eine vorausschauende Personalplanung kompensieren, greife sie in unzulässiger Weise in das Organisationsermessen ihres Dienstherrn ein. Der Dienstherr sei unter keinem denkbaren Gesichtspunkt verpflichtet, die Dienststellen des Landes derart personell auszustatten, dass Wünschen der Beamtinnen und Beamten nach individueller Gestaltung ihrer Arbeitszeit entsprochen werden könne. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Quelle \| VG Koblenz, Urteil vom 28.2.2023, 5 K 1182/22.KO **Kategorien:** Beamtenrecht **Schlagwörter:** Beamtenrecht --- ### [Hundehalterhaftung: Schmerzensgeld für Biss-Verletzung beim Streicheln eines Hundes](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hundehalterhaftung-schmerzensgeld-fuer-biss-verletzung-beim-streicheln-eines-hundes/) **Published:** Mai 24, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Landgericht (LG) Frankenthal hat einer jungen Frau ein volles Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr ein Hund in das linke Ohr gebisse... **Content:** Die Frau hatte sich zuvor zu dem ihr vertrauten Rottweiler-Rüden hinuntergebeugt und ihn am Kopf gestreichelt. Das hat das LG nach den konkreten Umständen jedoch nicht als Mitverschulden der verletzten Frau gewertet. Insgesamt erhielt sie Schmerzensgeld von 4.000 Euro. **Das war geschehen** Die Frau war zu Besuch bei ihrer Freundin und man saß gemeinsam in der Küche. Mit dabei war auch der Rottweiler-Rüde des Bruders der Freundin, mit dem die junge Frau gut vertraut war. Schon oft zuvor hatte sie mit ihm ohne Probleme gespielt und gekuschelt, doch dieses Mal schnappte der Hund nach ihr und biss ihr in das linke Ohr. Die Wunde musste mit zahlreichen Stichen genäht werden; die Frau war mehr als eine Woche lang arbeitsunfähig und klagt noch immer über fortbestehende Schmerzen bei Druck- und Kälteeinwirkungen. Der als Halter des Rottweilers verklagte Bruder der Freundin warf der verletzten Frau vor, sie habe den Unfall durch ihr Verhalten erheblich mitverschuldet. Denn sie habe sich zu dem Tier hinuntergebeugt und es damit gestört. **Landgericht: Hundehalter haftet für sein Haustier** Das sah das LG anders: Es hat zunächst klargestellt, dass ein Hundehalter haftet, wenn sein Haustier einen anderen Menschen verletzt, auch wenn ihm kein falsches Verhalten vorzuwerfen ist. Denn die Haftung für ein Haustier, das nicht zur Berufsausübung gehalten wird, setzt ein Verschulden nicht voraus. Allerdings müsse sich der Verletzte im Einzelfall ein eigenes Fehlverhalten als Mitverschulden anrechnen lassen. Im konkreten Fall konnte ein solches nach Ansicht des Richters aber nicht bewiesen werden. Die bloße Hinwendung zu einem Tier, etwa durch Streicheln oder Umarmen, könne ein Mitverschulden nicht begründen. Dies gelte jedenfalls, wenn man das Tier schon eine geraume Zeit kenne und es bisher kein aggressives Verhalten gegeben habe. **Hundehalter war in der Beweispflicht** Den Einwand des Hundehalters, die Frau habe den Hund gestreichelt, obwohl dieser gerade am Fressen gewesen sei und man sie deutlich gewarnt habe, sah das LG nicht als bewiesen an. Die Beweislast für ein solches Mitverschulden liege in solchen Fällen aber beim Tierhalter selbst. Zweifel gingen deshalb zu seinen Lasten. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle \| LG Frankenthal, Urteil vom 4.11.2022, 9 O 42/21, PM vom 21.12.2022 **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Testierfreiheit: Kein Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz bei Erbeinsetzung eines unabhängigen katholischen Vereins](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testierfreiheit-kein-verstoss-gegen-heim-und-pflegegesetz-bei-erbeinsetzung-eines-unabhaengigen-katholischen-vereins/) **Published:** Mai 22, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begrü... **Content:** Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet weder unmittelbar noch mittelbar einen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Beschwerde des Sohnes der Erblasserin gegen die beabsichtigte Erbscheinerteilung an den Verein zurückgewiesen. **Das war geschehen** Die Erblasserin war verwitwet und hatte ein Kind. Sie lebte zuletzt in einer katholischen Altenpflegeeinrichtung. Zum Alleinerben setzte sie einen eingetragenen Verein einer katholischen Einrichtung ein. Die Betreiberin der Altenpflegeeinrichtung ist korporatives Mitglied dieses Vereins und hat sich u.a. hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers der Zustimmung eines Bischofs unterstellt. Ihr Sohn erhielt ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteils. Der eingesetzte Testamentsvollstrecker beantragte beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins zugunsten des Vereins. Der Sohn hat das Testament angefochten und ebenfalls einen Erbschein zu seinen Gunsten beantragt. Das Nachlassgericht beabsichtigte, dem Verein einen Erbschein zu erteilen. Hiergegen richtete sich die Beschwerde des Sohnes. Diese hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Der Verein sei wirksam zum Alleinerben eingesetzt worden, bestätigte das OLG die Auffassung des Nachlassgerichts. **Kein Verstoß gegen das Gesetz** Das OLG: Das Testament verstoße nicht gegen eine Verbotsnorm des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes (HSBP). Demnach ist es Betreibern von Pflegeeinrichtungen u.a. untersagt, sich für die Zurverfügungstellung eines Platzes oder die Erbringung von Pflegeleistungen zusätzliche Zahlungen versprechen zu lassen (§ 6 HSBP). Mit der Regelung solle u.a. der Heimfriede geschützt werden; sie solle eine unterschiedliche Behandlung der Bewohner als Folge finanzieller Zusatzleistungen oder -versprechen verhindern. Die Regelung diene zudem dem Schutz der Testierfreiheit und solle das Ausnutzen der Hilf- oder Arglosigkeit verhindern. Die Erbeinsetzung berühre diese Zwecke hier nicht. Die Erblasserin habe mit dem Verein eine von der Betreiberin der Altenpflegeeinrichtung verschiedene juristische Person als Erbe eingesetzt. Soweit die Erblasserin den Wunsch geäußert haben soll, in einer katholischen Einrichtung betreut zu werden, die möglicherweise in der Trägerschaft des begünstigten Vereins stünde, erfülle dies nicht die Verbotsnorm. Ein nicht näher konkretisierter Wunsch sei nicht geeignet, Druck auf den Betreiber einer Einrichtung auszuüben. Die nach dem Willen der Erblasserin aus Mitteln der Treuhandstiftung zu finanzierenden Leistungen stellten sich nicht als solche im Sinne der Verbotsnorm dar. **Keine Umgehung des Rechts** Die Erbeinsetzung stelle auch keine unzulässige Umgehung der Verbotsnorm dar. Die Erbeinsetzung stelle sich weder indirekt noch mittelbar als Zuwendung an die Betreiberin der Altenpflegeeinrichtung dar, in welcher die Erblasserin zuletzt gelebt hatte. Durch die Auflage zur Verwendung ihres Vermögens in einer Treuhandstiftung habe die Erblasserin eine Bestimmung getroffen, die gerade keine Zuwendung an die Betreiberin der Pflegeeinrichtung bewirke. Es bestehe kein tatsächlicher oder rechtlicher Einfluss des Vereins auf diese Einrichtung. Allein der Umstand, dass die Betreiberin der Einrichtung korporatives Mitglied des Vereins sei, führe nicht dazu, dass die Einrichtung auch am zugewendeten Vermögen partizipiere. Die gewählte testamentarische Gestaltung diente zwar offensichtlich dazu, einen Verstoß gegen die Vorschriften des HSBP zu vermeiden. Die Gestaltung berühre aber nicht die Schutzzwecke des HSBP und sei damit von der Testierfreiheit gedeckt. **Genehmigung nicht erforderlich** Da der Verein keine der Verwaltung kirchlicher Organe unterstehende Einrichtung sei, sei das kanonische Recht auf den Verein nicht anwendbar. Damit bedürfe die Annahme der Erbschaft durch den Verein auch nicht der Genehmigung durch den Bischof nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Quelle \| OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8.12.2022, 20 W 301/18, PM 1/23 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Ruhestandsregelung: Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestandsregelung-lehrkraft-ist-nur-wer-auch-an-der-schule-unterrichtet/) **Published:** Mai 31, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Trier. **Das war geschehen** Die Klägerin war ursprünglich als Realschullehrerin im Schuldienst des Landes tätig. Nachdem sie im Jahr 2011 für schuldienstunfähig befunden worden war, erfolgte zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand zunächst ihre Abordnung und später Versetzung als Referentin in den Verwaltungsdienst bei der Schulbehörde. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass sie früher als nach der allgemeinen Regelaltersgrenze in den Ruhestand trete. Sie machte geltend, da sie weiterhin die Dienstbezeichnung „Realschullehrerin“ führe und dieses Statusamt innehabe, müsse sie unabhängig von ihrer konkreten Verwendung auch in den Genuss der speziellen und vorgezogenen Altersgrenze kommen, die für Lehrkräfte gelte. **Verwaltungsgericht: Klageabweisung** Das VG wies die Klage ab und bestätigte die Auffassung der Behörde, wonach unter den Begriff der Lehrkraft nur solche Lehrer fallen, die auch tatsächlich aktiv im Schuldienst eingesetzt sind. Den hiergegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung lehnte das OVG ab. **Lehrkraft ist Lehrer nicht gleichzusetzen** Bereits durch die Verwendung des Begriffs „Lehrkraft“ statt „Lehrer“ im Landesbeamtengesetz (§ 37 Abs. 1 S. 4 LBG) habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass die besondere Altersgrenze nur für diejenigen Lehrer gelten solle, die tatsächlich an der Schule unterrichteten. Seinem Sinn und Zweck nach wolle die Vorschrift in erster Linie sicherstellen, dass Lehrkräfte nicht mitten im Schuljahr ausschieden und es so zu für die Schüler nachteiligen Wechseln komme. Es werde derart in erster Linie organisatorischen und pädagogischen Bedürfnissen der Arbeit an der Schule Rechnung getragen. Hieran ändere auch der Umstand nichts, dass der Gesetzgeber im Jahr 2015 die Altersgrenze für Lehrkräfte lediglich um ein Jahr und nicht wie für die übrigen Landesbeamten stufenweise um zwei Jahre angehoben habe. Dafür, dass der Gesetzgeber diese Privilegierung auch auf Lehrer erstrecken wollte, die tatsächlich nicht im Schuldienst eingesetzt seien, gebe es im Gesetz und auch in der Gesetzesbegründung keinerlei Anhaltspunkte. Quelle \| OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2022, 2 A 10864/22.OVG, PM 17/22 vom 12.12.2022 **Kategorien:** Beamtenrecht **Schlagwörter:** Beamtenrecht --- ### [Rettungsassistent: „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsassistent-gleiche-arbeit-gleicher-lohn-lohngleichheit-bei-teilzeitbeschaeftigung/) **Published:** Juni 2, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch – unverbind... **Content:** **So regelte der Arbeitgeber die Arbeitszeiten** Der Kläger ist als Rettungsassistent im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei der Beklagten tätig. Diese führt im Auftrag eines Rettungszweckverbands u. a. Notfallrettung und Krankentransporte durch. Sie beschäftigt – nach ihrer Diktion – sog. „hauptamtliche“ Rettungsassistenten in Voll- und Teilzeit, denen sie im Streitzeitraum eine Stundenvergütung von 17,00 Euro brutto zahlte. Daneben sind sog. „nebenamtliche“ Rettungsassistenten für sie tätig, die eine Stundenvergütung von 12,00 Euro brutto erhalten. Hierzu gehört der Kläger. Die Beklagte teilt die nebenamtlichen Rettungsassistenten nicht einseitig zu Diensten ein, diese können vielmehr Wunschtermine für Einsätze benennen, denen die Beklagte versucht, zu entsprechen. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht. Zudem teilt die Beklagte den nebenamtlichen Rettungsassistenten noch zu besetzende freie Dienstschichten mit und bittet mit kurzfristigen Anfragen bei Ausfall von hauptamtlichen Rettungsassistenten um Übernahme eines Dienstes. Im Arbeitsvertrag des Klägers ist eine durchschnittliche Arbeitszeit von 16 Stunden pro Monat vorgesehen. Darüber hinaus ist bestimmt, dass er weitere Stunden leisten kann und verpflichtet ist, sich aktiv um Schichten zu kümmern. **Das verlangte der Arbeitnehmer** Mit seiner Klage hat der Arbeitnehmer zusätzliche Vergütung in Höhe von 3.285,88 Euro brutto für die Zeit von Januar 2020 bis April 2021 verlangt. Er hat geltend gemacht, die unterschiedliche Stundenvergütung im Vergleich zu den hauptamtlichen Mitarbeitern stelle eine Benachteiligung wegen seiner Teilzeittätigkeit dar. Die Beklagte hält die Vergütungsdifferenz für sachlich gerechtfertigt, weil sie mit den hauptamtlichen Rettungsassistenten größere Planungssicherheit und weniger Planungsaufwand habe. Diese erhielten zudem eine höhere Stundenvergütung, weil sie sich auf Weisung zu bestimmten Diensten einfinden müssten. **So sahen es die Gerichte** Das Arbeitsgericht (ArbG) hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des ArbG geändert und die Beklagte verurteilt, die geforderte Vergütung zu zahlen. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten blieb vor dem BAG ohne Erfolg. Das LAG hat danach richtig erkannt, dass die im Vergleich zu den hauptamtlichen Rettungsassistenten geringere Stundenvergütung den Kläger ohne sachlichen Grund benachteiligt. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten sind gleich qualifiziert und üben die gleiche Tätigkeit aus. Der von der Beklagten pauschal behauptete erhöhte Planungsaufwand bei der Einsatzplanung der nebenamtlichen Rettungsassistenten bildet keinen sachlichen Grund dafür, die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Es ist bereits nicht erkennbar, dass dieser Aufwand unter Berücksichtigung der erforderlichen „24/7-Dienstplanung“ und der öffentlich-rechtlichen Vorgaben zur Besetzung der Rettungs- und Krankenwagen signifikant höher ist. **Höhere Stundenvergütung, weil Schichten nicht abgelehnt werden können,…** Auch wenn man unterstellt, dass die Beklagte durch den Einsatz der hauptamtlichen Rettungsassistenten mehr Planungssicherheit hat, weil sie diesen einseitig Schichten zuweisen kann, ist sie hierbei jedoch nicht frei. Sie unterliegt vielmehr u. a. durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Grenzen in Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit und die Einhaltung der Ruhepausen. Die nebenamtlichen Rettungsassistenten bilden insoweit ihre Einsatzreserve. **… ist nicht gerechtfertigt** Unerheblich ist, dass diese frei in der Gestaltung der Arbeitszeit sind. Die Beklagte lässt insoweit unberücksichtigt, dass diese Personengruppe weder nach Lage noch nach zeitlichem Umfang Anspruch auf Zuweisung der gewünschten Dienste hat. Dass sich ein Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zu bestimmten Dienstzeiten einfinden muss, rechtfertigt in der gebotenen Gesamtschau keine höhere Stundenvergütung gegenüber einem Arbeitnehmer, der frei ist, Dienste anzunehmen oder abzulehnen. Quelle \| BAG, Urteil vom 18.1.2023, 5 AZR 108/22, PM 3/23 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Bußgeldverfahren: Zugang zu Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bussgeldverfahren-zugang-zu-wartungs-und-reparaturunterlagen-des-messgeraets/) **Published:** Juni 5, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Verfassungsgerichtshof (VGH) für das Land Baden-Württemberg hat entschieden: Der Betroffene in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigk... **Content:** **Das war geschehen** Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, als Kraftfahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten zu haben. Ihm wurde deshalb zunächst mit Bußgeldbescheid und anschließend durch Urteil des Amtsgerichts (AG) eine Geldbuße in Höhe von 160 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. Während des Bußgeldverfahrens begehrte der Beschwerdeführer die Übermittlung der Ermittlungsakte, der Rohmessdaten sowie der Lebensakte und der Wartungs-/Reparatur-/Eichnachweise des Messgeräts. Die Bußgeldbehörde stellte dem Beschwerdeführer die Ermittlungsakte sowie einige der gewünschten Rohmessdaten zur Verfügung. Eine Einsicht in die Lebensakte und in die Wartungs-/Reparatur-/Eichnachweise des Messgeräts erhielt er nicht. **Amtsgericht und Oberlandesgericht verneinten Anspruch auf Akteneinsicht** Das Amtsgericht lehnte den wiederholten Einsichtsantrag in die o.g. Unterlagen sowie den Antrag auf Übermittlung der 126 Einzelmessdaten mit der Begründung ab, dass die Beweiserhebung als zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich anzusehen sei. Zudem bestehe kein Anspruch auf Beiziehung der Lebensakte sowie auf Bildung eines größeren Aktenbestandes, zumal eine Lebensakte nach den Angaben der Bußgeldbehörde nicht geführt werde. Das Oberlandesgericht (OLG) sah in der amtsgerichtlichen Entscheidung keine Rechtsfehler. Im Hinblick auf die Ablehnung der Beiziehung von Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichnachweisen des Messgeräts habe der Messbeamte als Zeuge angegeben, dass keine eichrelevanten Störungen oder Defekte aufgetreten seien, sodass das AG im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nicht verpflichtet gewesen sei, beim Verwender des Messgeräts Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen und sonstige Eingriffe anzufordern, zumal der Messbeamte solche auch verneint habe. **Verfassungsgerichtshof „kassierte“ Urteile** Der VGH: Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens aufgrund der unterbliebenen Einsichtsgewährung in die Wartungs- und Reparaturunterlagen rügt, zulässig und begründet. Das Urteil des AG sowie der Beschluss des OLG verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren, indem darin jeweils unter Annahme eines Gleichlaufs der gerichtlichen Aufklärungspflicht mit dem Einsichtsrecht des Betroffenen dessen Zugang zu den Wartungs-/Reparaturunterlagen des Messgeräts abgelehnt wurde. **Recht auf faires Verfahren** Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt hat, folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen. Im Rechtsstaat muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Dabei wendet sich das Gebot zur fairen Verfahrensgestaltung nicht nur an die Gerichte, sondern ist auch von allen anderen staatlichen Organen zu beachten, die auf den Gang eines Strafverfahrens Einfluss nehmen, demgemäß auch von der Exekutive, soweit sie sich rechtlich gehalten sieht, bestimmte Beweismittel nicht freizugeben. Ein rechtsstaatliches und faires Verfahren fordert daher „Waffengleichheit“ zwischen den Verfolgungsbehörden einerseits und dem Beschuldigten andererseits. Der Beschuldigte hat deshalb ein Recht auf möglichst frühzeitigen und umfassenden Zugang zu Beweismitteln und Ermittlungsvorgängen und auf die Vermittlung der erforderlichen materiell- und prozessrechtlichen Informationen, ohne die er seine Rechte nicht wirkungsvoll wahrnehmen könnte. **„Waffengleichheit“ für Beschuldigte gegenüber den Verfolgungsbehörden** Der Beschuldigte eines Strafverfahrens bzw. Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens hat neben der Möglichkeit, prozessual im Wege von Beweisanträgen oder Beweisermittlungsanträgen auf den Gang der Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen, grundsätzlich auch das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden. Dadurch werden seine Verteidigungsmöglichkeiten erweitert, weil er selbst nach Entlastungsmomenten suchen kann, die zwar fernliegen mögen, aber nicht schlechthin auszuschließen sind. Die möglicherweise außerhalb der Verfahrensakte gefundenen entlastenden Informationen können von der Verteidigung zur fundierten Begründung eines Antrags auf Beiziehung vor Gericht dargelegt werden. Der Betroffene kann so das Gericht, das von sich aus keine sachlich gebotene Veranlassung zur Beiziehung dieser Informationen sieht, auf dem Weg des Beweisantrags oder Beweisermittlungsantrags zur Heranziehung veranlassen. Quelle \| VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.2023, 1 VB 38/18, PM vom 16.1.2023 **Kategorien:** Verkehrsrecht --- ### [Ruhestand: Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestand-besondere-altersgrenze-fuer-lehrkraefte/) **Published:** Juni 7, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Die Klägerin war in der Zeit von 1986 bis 2011 aktiv im Schuldienst des beklagten Landes als Realschullehrerin tätig. Nachdem sie im Jahr 2011 für schuldienstunfähig befunden wurde, erfolgte zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand die Versetzung in den Verwaltungsdienst. Im Jahr 2019 ersuchte die Klägerin das beklagte Land um Auskunft über das Datum ihres Ruhestandseintritts, welches sie selbst unter Anwendung der besonderen Altersgrenze für Lehrkräfte auf den Ablauf des 31. Juli 2025 datierte. Mit Bescheid vom Februar 2022 stellte das Land fest, dass die Klägerin durch ihre Versetzung in den Verwaltungsdienst dauerhaft aus dem Schulbereich aus- und in die Verwaltung eingegliedert worden sei, weshalb für sie die reguläre Altersgrenze gelte, die mit Ablauf des Monats Oktober 2026 erreicht sei. Nach erfolglos durchlaufenem Widerspruchsverfahren hat die Klägerin Klage erhoben. Sie macht geltend, auch wenn sie seit ihrer Versetzung in den Verwaltungsdienst mit laufbahnfremden Aufgaben betraut sei, gelte sie weiterhin als Lehrkraft i. S. d. gesetzlichen Vorschrift. Sie habe trotz ihrer Versetzung nach wie vor das Statusamt einer Realschullehrerin inne, da ein Laufbahnwechsel nicht erfolgt sei. Eine tatsächliche oder aktive Beschäftigung als Lehrkraft sei nicht erforderlich. Dem ist das Land im Wesentlichen mit der Begründung entgegengetreten, aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift folge, dass die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte nicht an die Amtsbezeichnung, sondern an die konkrete Tätigkeit im Schuldienst anknüpfe. Dem schloss sich das VG im Ergebnis an. Die Anwendbarkeit der Vorschrift über die besondere Altersgrenze setze nicht nur die Laufbahnzugehörigkeit, sondern auch eine laufbahnentsprechende Verwendung voraus, weshalb es entgegen der Auffassung der Klägerin nicht auf das Innehaben des Statusamts ankomme, sondern auf das ausgeübte Amt, das dem Schuldienst zuzuordnen sein müsse. Anders als für die Regelaltersgrenze liege besonderen gesetzlichen Altersgrenzen für bestimmte Beamtengruppen – wie hier für Lehrkräfte – die generalisierende Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, dass die Dienstfähigkeit dieser Beamtinnen und Beamten typischerweise bereits vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze nicht mehr gegeben sei. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Mitglieder der jeweiligen Beamtengruppen typischerweise besonders hohen Belastungen ausgesetzt seien, deren nachteilige Auswirkungen auf das Leistungsvermögen sich mit zunehmendem Alter verstärke. Im Fall der Beamtengruppe der Lehrkräfte trete hinzu, dass mit der Anknüpfung an das Ende des Schuljahres den organisatorischen und pädagogischen Bedürfnissen der Arbeit an der Schule und den besonderen Umständen des Schulbetriebs Rechnung getragen werden solle. Da die Klägerin seit dem Jahr 2011 keine schuljahresbezogene Tätigkeit mehr ausübe und den besonderen Belastungen des Schulbetriebs nicht länger ausgesetzt sei, sei die Vorschrift über die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte für sie mithin nicht anzuwenden. Anders als die Klägerin meine, folge hieraus nicht, dass Entsprechendes dann auch für beurlaubte oder erkrankte Lehrkräfte gelten müsse, da diese – anders als die Klägerin – organisationsrechtlich noch dem Schuldienst zugeordnet seien. Quelle \| VG Trier, Urteil vom 16.8.2022, 7 K 1500/22.TR, PM 22/22 **Kategorien:** Beamtenrecht **Schlagwörter:** Beamtenrecht --- ### [Klinikärztin: Keine Bonus-Monate beim Elterngeld wegen Bereitschaftsdienst](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/klinikaerztin-keine-bonus-monate-beim-elterngeld-wegen-bereitschaftsdienst/) **Published:** Juni 9, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann... **Content:** **Das war geschehen** Geklagt hatte eine Klinikärztin. Nach der Geburt ihres Kindes im Jahr 2016 hatte sie elf Monate das Basiselterngeld bezogen, ihr Ehemann anschließend drei weitere Monate. Danach arbeiteten beide in Teilzeit und nahmen die vier sog. Partnerschaftsbonus-Monate in Anspruch. Das setzte nach dem damaligen Recht voraus, dass beide Elternteile in diesen vier Monaten gleichzeitig im Monatsdurchschnitt nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig waren. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Ärztin, wenn man ihre Bereitschaftsdienste in der Klinik vollständig mitzählte, in einigen Monaten mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet hatte. Deshalb forderte die zuständige Behörde das für die vier Partnerschaftsbonus-Monate zunächst nur vorläufig gezahlte Elterngeld zurück. **Bereitschaftsdienst keine Erwerbstätigkeit?** Dagegen klagte die Ärztin. Sie meinte, dass der Bereitschaftsdienst keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes sei. Sie müsse sich zwar in der Klinik aufhalten, könne die Zeit im Bereitschaftsdienstzimmer aber weitgehend frei nutzen. Wenn man nur die Zeiten zähle, in denen sie tatsächlich zum Einsatz gekommen sei, habe sie durchweg weniger als 30 Stunden pro Woche gearbeitet. Mit dieser Argumentation hatte sie in erster Instanz vor dem Sozialgericht (SG) Erfolg. **Zeiten des Bereitschaftsdienstes konsequent zu berücksichtigen** Auf die Berufung der Elterngeldstelle hat das LSG ihre Klage aber in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung in zweiter Instanz abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der Bereitschaftsdienst vollständig als Zeit der Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen, weil die Ärztin sich auf Weisung ihres Arbeitgebers in der Klinik aufhalten musste und weil dieser Dienst vergütet wurde. Ein weiterer Gesichtspunkt sei, dass die Ärztin sich während des Bereitschaftsdienstes gerade nicht um die Betreuung ihres Kindes kümmern konnte. Außerdem richte sich die Höhe des Elterngeldes nach dem Einkommen vor der Geburt. Hier wirke sich auch Einkommen aus Bereitschaftsdiensten positiv für den Elterngeldberechtigten aus. Dann sei es aber konsequent, solche Zeiten auch bei den Voraussetzungen der Partnerschaftsbonus-Monate zu berücksichtigen. Quelle \| LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.12.2022, L 2 EG 3/21, PM 2/23 **Kategorien:** Erbrecht, Familienrecht --- ### [Kostenübernahme: Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kostenuebernahme-grundsaetze-der-arzneimittelzulassung-gelten-auch-bei-risiken-in-der-schwangerschaft/) **Published:** Juni 12, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Ar... **Content:** Die schwangere Klägerin hatte sich mit dem für sie ungefährlichen Zytomegalievirus infiziert. Es bestand jedoch ein Ansteckungsrisiko für das ungeborene Kind mit potenziell schwerwiegenden Folgen bis hin zum Abort. Bei der großen Mehrheit der Schwangerschaften infizierter Mütter kommen Kinder gesund zur Welt. Das von der Klägerin begehrte Arzneimittel sollte die Ansteckungswahrscheinlichkeit für das Ungeborene verringern. Es war aber hierfür nicht zugelassen und nicht abschließend erforscht. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten deshalb ab. Das BSG hat diese Entscheidung bestätigt. Der Staat muss das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Versicherten schützen. Diese Schutzpflicht erstreckt sich bei schwangeren Frauen auch auf das ungeborene Kind. Die Ausgestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung obliegt aber dem Gesetzgeber. Nur in extremen, nun einfachgesetzlich geregelten Ausnahmefällen haben Versicherte außerhalb des jeweils maßgeblichen Qualitätsgebots weitergehende Ansprüche, wenn sie sich in einer notstandsähnlichen Situation befinden. Dabei muss eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Krankheitsverlauf sprechen. Das war nach der hier allein möglichen statistischen Betrachtung nicht der Fall. Quelle \| BSG, Urteil vom 24.1.2023, B 1 KR 7/22 R, PM 1/23 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) **Published:** Juni 14, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... **Content:** **Um das Auto herumgegangen und umgeknickt** Die Klägerin hatte sich an einem Wintertag mit dem Pkw auf den Weg zur Arbeit gemacht. Auf einem Parkplatz in der Nähe ihrer Arbeitsstelle stieg sie aus, um die letzten ca. 200 Meter zu Fuß zurückzulegen. Wegen der frostigen Temperaturen brachte sie aber zunächst eine Abdeckmatte an der Frontscheibe ihres Wagens an. Dazu ging sie nach den Feststellungen des Gerichts um das Auto herum. Auf der Beifahrerseite knickte sie dann beim Zurücktreten um und brach sich das Sprunggelenk. Die zuständige Unfallkasse weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. **Unterbrechung des Arbeitswegs aus außerbetrieblichen Gründen** Zu Recht, wie das LSG entschieden hat. Das Anbringen der Frostschutz-Abdeckung nach dem Ende der Autofahrt und vor dem Antritt des restlichen Wegs zu Fuß habe nicht zum Arbeitsweg gehört, sondern diesen aus außerbetrieblichen Gründen unterbrochen. Das vorsorgliche Abdecken einer Autoscheibe nach dem Abstellen des Autos stelle eine unversicherte Handlung dar, die allein der Vorbereitung einer (späteren) Fahrt diene. Hier habe es sich nicht um eine für den Versicherungsschutz unschädliche private Verrichtung „im Vorbeigehen“ gehandelt. Denn das Abdecken der Scheibe habe einen räumlichen Abweg und eine ganz vom Weg unabhängige Verrichtung erfordert. Deshalb habe eine deutliche Unterbrechung des Arbeitswegs vorgelegen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Quelle \| LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.12.2022, L 6 U 61/20, PM 1/23 **Kategorien:** Sozialrecht **Schlagwörter:** Sozialrecht --- ### [Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) **Published:** Juni 16, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefäh... **Content:** In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig jetzt entschieden: § 1666 BGB gebietet es nicht, ein autistisches Kind präventiv unterzubringen. **Familiengericht entzog Mutter die elterliche Sorge** Das Familiengericht (FG) hatte der alleinsorgeberechtigten Mutter Teile der elterlichen Sorge entzogen, um das 14-jährige Kind unterzubringen. Dieses leidet unter frühkindlichem Autismus und hat einen hohen Betreuungs- und Förderbedarf. Die Mutter werde langfristig nicht in der Lage sein, die Betreuung und Versorgung ohne Gefahr für das Wohl des Kindes sicherzustellen, so das Gericht. Sie werde von den Beteiligten als liebevolle Mutter wahrgenommen, fördere das Kind aber nicht ausreichend. Langfristig lasse sich daher eine Unterbringung nicht vermeiden. **Künftige Risiken rechtfertigen keine gegenwärtige Unterbringung** Das OLG hat die Entscheidung aufgehoben. Seine Begründung: Die Möglichkeit, dass ein allein betreuender Elternteil eines schwer behinderten Kindes künftig ausfällt, gefährdet das Kindeswohl nicht gegenwärtig. Die vorbeugende Fremdunterbringung, um das Kind ohne konkreten Anlass frühzeitig in eine Einrichtung einzugewöhnen, rechtfertigt nicht den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitsfürsorge. **Keine Besserung der Gesamtsituation** Auch der Vorwurf, dass die Mutter das Kind nicht bestmöglich fördere, gefährdet das Kindeswohl nicht. Sowohl die Mutter als auch die Betreuung des Kindes in der Schule stellen sicher, dass dessen unverzichtbare Bedürfnisse gewährleistet werden. Eingriffe in das Sorgerecht, um eine optimale Förderung zu erzwingen, sind vom Kinderschutzrecht – auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – nicht erfasst. Die Unterbringung des Kindes zum jetzigen Zeitpunkt würde seine Gesamtsituation nicht verbessern, da die psychische Belastung durch die Trennung von der Mutter und seinem bekannten Umfeld schwerer wiegt. Quelle \| OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.12.2022, 2 UF 122/22 **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Keine Kostenerstattungspflicht bei Widerruf einer Dienstleistung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/keine-kostenerstattungspflicht-bei-widerruf-einer-dienstleistung/) **Published:** Juni 16, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Der EuGH hat zur Kostenerstattung bei Widerruf einer Dienstleistung entschieden, dass diese eine ordnungsgemäße Belehrung vorraussetzt. **Content:** **In der Rechtssache C-97/22 wurde vom Landgericht Essen dem EuGH die Frage vorgelegt, ob bei einem Dienstleistungsvertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, der Verbraucher nach Widerruf des Vertrag für die bereits erbrachten Leistungen zahlen muss. Hierbei ging es um die Auslegung von Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie 2011/83/EU.** ### Der rechtliche Rahmen Die Richtlinie 2011/83/EU zielt darauf ab, den Verbraucherschutz in Bezug auf Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu harmonisieren. Sie legt Informationspflichten für Unternehmer fest und gewährt Verbrauchern ein Widerrufsrecht. Artikel 14 der Richtlinie regelt die Pflichten des Verbrauchers im Falle eines Widerrufs und legt fest, dass der Verbraucher unter bestimmten Umständen nicht für bereits erbrachte Leistungen zahlen muss. Im deutschen Recht wurden die hier maßgeblichen Regelungen in § 356 Abs. 4 BGB und § 357a ABs. 2 BGB umgesetzt. ### Das Urteil Der EuGH (Urteil vom 17.05.2023, Rechtssache C-97/22) entschied, dass der Verbraucher gemäß Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie keine Kosten für die Dienstleistungen tragen muss, die während der Widerrufsfrist erbracht wurden, wenn der Unternehmer es versäumt hat, bestimmte Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben h oder j zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass der Verbraucher in solchen Fällen nicht für bereits erbrachte Leistungen zahlen muss, selbst wenn er das Widerrufsrecht ausübt und zuvor nach erklärt hat, er wünsche, dass sofort mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werde. ### Auswirkungen des Urteils Das Urteil des EuGH hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere solche, die außerhalb von Geschäftsräumen Verträge abschließen. Es stellt klar, dass Unternehmer verpflichtet sind, Verbraucher über bestimmte Informationen zu informieren, um die Kostenerstattungspflicht im Falle eines Widerrufs auszulösen. Verbraucher können nun darauf vertrauen, dass sie nicht für Dienstleistungen zahlen müssen, die während der Widerrufsfrist erbracht wurden, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. ### Fazit Das Urteil des EuGH zur Kostenerstattungspflicht bei Widerruf einer Dienstleistung schafft Klarheit, wann bei Widerruf von Dienstleistungen durch Verbraucher diese zu vergüten sind und wann nicht. Hierbei bestätigt der EuGH die bisherige herrschende Meinung: Bei Widerruf sind keine Kosten zu erstatten, auch wenn der Verbraucher selbst verlangte, dass in der Widerrufsfrist mit derenA usführung begonnen wird. etwas anderes gilt nur, wenn der Verrbaucher darauf hingewiesen wurde, dass er in diesem Fall Teilleistungen zu vergüten hat und das Widerrufsrecht entfällt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. **Kategorien:** Verbraucherrecht --- ### [Erbrecht: Ein durch Testament eingesetzter Erbe trägt auch Risiken](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-ein-durch-testament-eingesetzter-erbe-traegt-auch-risiken/) **Published:** Juni 19, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat jetzt in einem Verfahren entschieden: Ein im Testament bedachter Erbe musste alle Nachlassgegenstände... **Content:** Von Gesetzes wegen erben in erster Linie Abkömmlinge, Ehepartner oder sonstige Verwandte eines Verstorbenen. Er kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag abweichend regeln und z. B. einen Freund oder engen Vertrauten zum Erben einsetzen. Dieser trägt aber das Risiko, dass das Testament wirksam ist. Ein Erblasser ist zwar unabhängig vom Alter und der Einrichtung einer etwaigen Betreuung bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen. Stellt sich aber heraus, dass er etwa aufgrund einer geistigen Erkrankung nicht testierfähig war, muss der vermeintliche Erbe alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben – und das möglicherweise noch viele Jahre nach dem Erbfall. **Das war geschehen** Es ging um ein sehr hohes Vermögen: Eine alleinstehende und kinderlose Dame mit einem Vermögen von mehreren Millionen Euro hatte durch ein Testament im Jahr 2008 und erneut durch einen vor einem Notar im Jahr 2014 geschlossenen Erbvertrag ihren langjährigen Steuerberater als alleinigen Erben eingesetzt. Sie verstarb im Jahr 2015. Bereits anlässlich der Erteilung eines Erbscheins hatte das Amtsgericht (AG) Hannover ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis kam, dass die Verstorbene aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage war, wirksam zu testieren. Der Sachverständige hatte zu diesem Zweck der Vernehmung vieler Zeugen beigewohnt, unter ihnen auch Notare und Ärzte. **Gerichtliche Instanzen folgten dem Gutachten: Verstorbene war krank** Dieses Gutachten haben neben dem Amtsgericht (AG) Hannover sowohl das Landgericht (LG) Hannover als das OLC Celle für überzeugend gehalten. Das LG hatte festgestellt, dass der als Erbe eingesetzte Steuerberater nicht Erbe der Erblasserin geworden ist. Die hiergegen eingelegte Berufung hat der Steuerberater zurückgenommen, nachdem das OLG auf die fehlenden Erfolgsaussichten hingewiesen hat. Dabei hatte das OLG betont, dass es unerheblich sei, ob der Steuerberater die Testierunfähigkeit der Erblasserin kannte oder auch nur hätte erkennen können oder müssen. Es gehe nicht um einen Vorwurf gegenüber dem Beklagten, andererseits konnten ihm auch eine mögliche Gutgläubigkeit und ein Vertrauen in die Testierfähigkeit der ihm lange bekannten Erblasserin nicht helfen. Quelle \| OLG Celle, Urteil vom 18.1.2023, 6 U 2/22, PM vom 18.1.2023 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [WEG: Wenn der Mieter die Schuhe vor die Tür stellt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/weg-wenn-der-mieter-die-schuhe-vor-die-tuer-stellt/) **Published:** Juni 16, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art (hier: Schuhe) auf Gemeinschaftsflächen gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Vermiete... **Content:** Der Mietvertrag sah vor, dass jegliche Gegenstände in gemeinschaftlichen Räumen, am Haus oder auf dem Grundstück nicht ohne Zustimmung der Vermieterin aufgestellt werden dürfen. Dennoch hatte die Familie des Mieters die Angewohnheit, vor ihrer Wohnungstür Schuhe abzustellen. Der mehrfachen Aufforderung der Vermieterin, dies zu unterlassen, kam der Mieter nicht nach. Daher klagte die Vermieterin auf Entfernung der Schuhe und auf Unterlassung des Abstellens der Schuhe vor der Wohnungstür des Mieters. Der Mieter kam dem Anspruch auf Entfernung der Schuhe im Laufe des Verfahrens nach, sodass der Rechtsstreit insoweit als in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde. Das AG verurteilte den Mieter auf Unterlassung und gab ihm die Kosten des Rechtsstreits auf. Denn das zulässige Verbot des Abstellens der Schuhe vor der Wohnungstür ergab sich schon aus dem Mietvertrag. Zudem war die Hausordnung in den Mietvertrag einbezogen worden. Diese sah unter „Sicherheit, Ordnung und Brandschutz“ vor, dass aus zwingenden Gründen des Brandschutzes das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus der Zustimmung des Vermieters bedarf. Diese hatte der Mieter nicht erhalten. Das AG außerdem: Das Abstellen der Schuhe müsse auch ohne gesonderte vertragliche Regelung vom Vermieter nicht geduldet werden. Das ergebe sich z. B. schon aus Gründen des Brandschutzes. Quelle \| AG Frankfurt, Urteil vom 28.4.2022, 33 C 2354/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [EuGH Urteil: Massenentlassung und die Rolle des Betriebsrats](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-urteil-massenentlassung-und-die-rolle-des-betriebsrats/) **Published:** Juli 14, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen von Arbeitgebern bei Massenentlassungen verändert den Individualschutz von b... **Content:** Der Fall vor dem EuGH In einem aktuellen Fall wurde einem langjährigen Arbeitnehmer der G GmbH im Januar 2020 mitgeteilt, dass sein Arbeitsvertrag gekündigt wird. Die G GmbH hatte Insolvenz angemeldet und beabsichtigte, Massenentlassungen durchzuführen. Während der Konsultation des Betriebsrats wurden die erforderlichen Informationen übermittelt, aber der zuständigen Behörde wurde keine Abschrift der Mitteilung zugeleitet. Die Frage der Wirksamkeit der Kündigung Der betroffene Arbeitnehmer argumentierte vor deutschen Gerichten, dass die Unterlassung der Übermittlung an die zuständige Behörde die Kündigung unwirksam mache. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah einen Verstoß gegen das nationale Recht, zweifelte jedoch an der automatischen Nichtigkeit der Kündigung. Um diese Frage zu klären, legte das BAG den Fall dem EuGH vor. Das Urteil des EuGH Der EuGH urteilte, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Bestandteile der schriftlichen Mitteilung an den Betriebsrat an die zuständige Behörde zu übermitteln, nicht den Zweck hat, den betroffenen Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Die Übermittlung diene lediglich Informations- und Vorbereitungszwecken für die zuständige Behörde. Der Zweck der Übermittlung bestehe darin, der Behörde einen Überblick über die geplanten Entlassungen zu verschaffen, um mögliche Maßnahmen vorbereiten zu können. Die zuständige Behörde spiele dabei keine aktive Rolle bei der Konsultation des Betriebsrats. Die Übermittlung erfolge lediglich, damit die Behörde die negativen Auswirkungen der beabsichtigten Massenentlassungen abschätzen und nach Lösungen suchen kann. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Das Urteil des EuGH verdeutlicht, dass die Übermittlung der Informationen an die zuständige Behörde keine direkten Auswirkungen auf den Individualschutz der betroffenen Arbeitnehmer hat. Der Fokus liegt vielmehr auf der Vorbereitung und Unterstützung der zuständigen Behörde bei der Bewältigung der Massenentlassungen. Eine Verletzung dieser Verpflichtung führt also nicht mehr zu einer NIchtigkeit der betroffenen Kündigungen! Dennoch ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre Rechte und Ansprüche bei Massenentlassungen zu kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Der Betriebsrat spielt nach wie vor eine wichtige Rolle als Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sollten ihre Verpflichtungen im Rahmen von Massenentlassungen sorgfältig prüfen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung, Mitbestimmung --- ### [Vorweggenommene Erbfolge: Widerruf einer Schenkung wegen „groben Undanks“](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vorweggenommene-erbfolge-widerruf-einer-schenkung-wegen-groben-undanks/) **Published:** Juni 23, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Die Erklärung, eine Schenkung werde wegen groben Undanks widerrufen, muss nicht begründet werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH)... **Content:** Die Erblasserin hatte ihrem Sohn und ihren zwei Töchtern zu jeweils einem Drittel u. a. 14 Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Mit dem Sohn kam es danach zum Zerwürfnis. Dieser hatte gegen den Willen der noch lebenden Erblasserin Löschungsbewilligungen hinsichtlich ihrer Nießbrauchsrechte bei den zuständigen Grundbuchämtern eingereicht. Die Mutter widerrief ihre Schenkungen an den Sohn, starb dann aber, sodass die Schwestern die Feststellung beantragten, dass sie je zur Hälfte Erbinnen geworden sind. Der BGH hat für seine Entscheidung auf den Wortlaut von § 531 Abs. 1 BGB abgestellt. Dort heißt es bloß: „Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten“. Eine Begründung verlangt das Gesetz also ausdrücklich nicht. Der BGH sieht den Beschenkten ausreichend geschützt. Ob grober Undank tatsächlich vorliegt, muss im Rückforderungsprozess bewiesen werden. Den Widerrufsgrund des groben Undanks sah der BGH hier als erwiesen an. Quelle \| BGH, Urteil vom 11.10.2022, X ZR 42/20 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Schimmelbefall: Schadensverhütung: Was dem Mieter an Lüften, Heizen und Co. zuzumuten ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schimmelbefall-schadensverhuetung-was-dem-mieter-an-lueften-heizen-und-co-zuzumuten-ist/) **Published:** Juni 21, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Bei einem Gebäude aus den 1960iger Jahren sind – trotz erfolgter Sanierungsmaßnahmen (hier: im Jahr 2009) – hinsichtlich der Schadensempfind... **Content:** Der Mieter ist hier zu einem Wohnverhalten verpflichtet, das diesem konkreten Gebäudezustand Rechnung trägt. Dazu zählen ein ausreichendes Lüften und Beheizen sämtlicher Räume und eine schadensverhütende Möblierung. So hat es das Landgericht (LG) Hanau entschieden. Es ging um eine Genossenschaftswohnung in einem Gebäude aus den 1960iger Jahren, das 2009 saniert worden war. Die Mieter minderten die Miete wegen Schimmelbefall. Sie hielten bauliche Mängel, insbesondere Rohrleckagen, Undichtigkeiten der Außenwände und der Kellerdecke sowie ein fehlerhaftes Lüftungskonzept im Rahmen der erfolgten Sanierung (Verstoß gegen DIN 1946-6 wegen Fehlen einer nutzerunabhängigen Grundlüftung) für ursächlich. Die Zahlungsklage der Vermieterin hatte schon vor dem Amtsgericht (AG) Erfolg. Dort hatte ein Sachverständiger verbindlich festgestellt, dass die Schimmelbildung ausschließlich auf einem fehlerhaften Nutzerverhalten der Mieter beruhte. Das LG in zweiter Instanz: Angesichts des Alters des Gebäudes und der verhältnismäßig geringen Miete können die Mieter keinen Neubaustandard erwarten. Sie sind zu einem Wohnverhalten verpflichtet, das dem konkreten Gebäudezustand Rechnung trägt. Dazu zählen ein ausreichendes Lüften und Beheizen sämtlicher Räume und eine schadensverhütende Möblierung (z.B. Abrücken größerer Möbelstücke von der Außenwand oder Platzierung an anderer Stelle). Selbst aus der etwaigen Nichteinhaltung der DIN 1946-6 kann nicht ohne Weiteres auf einen Mangel der Wohnung geschlossen werden. Da die Mieter die Schimmelbildung mit zumutbaren Maßnahmen hätten vermeiden können, bestand kein Mietminderungsrecht. Quelle \| LG Hanau, Urteil vom 13.7.2022, 2 S 2/21 **Kategorien:** Mietrecht --- ### [Wann verjährt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ein wichtiger Rechtsfall erklärt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wann-verjaehrt-der-anspruch-auf-urlaubsabgeltung-ein-wichtiger-rechtsfall-erklaert/) **Published:** November 16, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Erfahren Sie, wie das Bundesarbeitsgericht über die Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen entschied und welche Auswirkungen dies auf Ar... **Content:** **Ein entscheidendes Urteil zum Urlaubsabgeltungsanspruch** Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil wichtige Klarstellungen zur Verjährung von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung getroffen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Falls, die Entscheidung des BAG und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer. **Der Fall im Überblick** In diesem Fall steht der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Abgeltung nicht genommenen Urlaubs nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Die zentrale Frage lautet: Wann beginnt die Verjährungsfrist für diesen Anspruch? Die Beklagte, eine Flugschule, beschäftigte den Kläger jahrelang, ohne ihm seinen jährlichen Urlaub zu gewähren. Erst 2015 verständigten sich die Parteien darauf, dass der Kläger in der Folgezeit als selbstständiger Dienstnehmer arbeiten sollte. Als der Kläger 2019 Klage auf Abgeltung von Urlaub aus seiner Beschäftigungszeit vor der Vertragsänderung erhob, berief sich die Beklagte auf Verjährung. **Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts** Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, doch die Revision des Klägers hatte vor dem BAG Erfolg. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ähnlichen Fällen. **Wann beginnt die Verjährungsfrist?** Der Fall zeigt, dass Urlaubsansprüche verjähren können, aber die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert und ihn zur tatsächlichen Inanspruchnahme des Urlaubs auffordert. Die Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten durch den Arbeitgeber ist entscheidend. Hat der Arbeitgeber diese Pflichten nicht erfüllt, verfallen und verjähren Urlaubsansprüche nicht, solange das Arbeitsverhältnis besteht. **Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs** Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung beginnt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. In diesem Fall spielt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten keine Rolle. Die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der entscheidende Zeitpunkt. Anders als der Urlaubsanspruch, der auf Freistellung von der Arbeit abzielt, ist der Urlaubsabgeltungsanspruch auf finanzielle Kompensation beschränkt. Er endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. **Eine verfassungs- und unionsrechtskonforme Anwendung der Verjährungsregelungen** Dieses Urteil legt außerdem fest, dass die Verjährungsfrist nicht beginnt, solange eine Klageerhebung aufgrund einer gegenteiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zumutbar ist. Diese Klarstellung schützt die Rechte der Arbeitnehmer und gewährleistet, dass sie ihre Ansprüche geltend machen können. **Fazit** Das BAG-Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen und stellt sicher, dass Arbeitnehmer ihre Rechte schützen können. Arbeitgeber sollten die Mitwirkungspflichten in Bezug auf Urlaubsansprüche beachten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Dieser Fall zeigt erneut die Bedeutung des Arbeitsrechts und seiner Interpretation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Urlaub --- ### [Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) **Published:** September 22, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. **Content:** Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die das Arbeitsrecht und die Sozialversicherungspflicht für Vereinsmitglieder in Yoga-Ashrams in den Mittelpunkt rückt. In diesem Artikel werden wir die Hintergründe dieses Urteils beleuchten und seine potenziellen Auswirkungen auf die Arbeitsrechte und die Gemeinnützigkeit von Vereinen diskutieren. **Hintergrund des Falls** Der Fall dreht sich um einen gemeinnützigen Verein, dessen Hauptzweck die Verbreitung des Wissens und der Praktiken des Yoga und verwandter Disziplinen sowie die Förderung der Religion ist. Der Verein betreibt Einrichtungen, in denen Yoga-Kurse, Workshops und Seminare angeboten werden. In diesen Einrichtungen gibt es sogenannte Sevaka-Gemeinschaften, deren Mitglieder im Ashram-Stil zusammenleben und ihre Zeit der Übung und Verbreitung der Yoga Vidya Lehre widmen. **Sevaka-Dienste und Arbeitszeit** Die Sevakas sind aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Verein verpflichtet, bestimmte Aufgaben nach den Anweisungen ihrer Vorgesetzten zu erfüllen. Diese Aufgaben reichen von Tätigkeiten in der Küche über Gartenarbeit bis hin zur Buchhaltung und zur Durchführung von Yoga-Unterricht. Der Verein bietet den Sevakas Unterkunft, Verpflegung und ein monatliches Taschengeld an. Darüber hinaus sind die Sevakas gesetzlich kranken-, arbeitslosen-, renten- und pflegeversichert und erhalten eine zusätzliche Altersversorgung. **Die rechtliche Auseinandersetzung** In diesem speziellen Fall argumentierte eine ehemalige Sevaka, die Volljuristin ist, dass zwischen ihr und dem Verein ein Arbeitsverhältnis bestand. Sie forderte rückwirkend ab 2017 den gesetzlichen Mindestlohn basierend auf einer vertraglichen Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche. Der Verein verteidigte sich und behauptete, dass die Sevakas gemeinnützige Dienste als Mitglieder einer hinduistischen Ashramgemeinschaft leisteten und nicht in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis standen. Sie beriefen sich auf die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht, die es ermöglichen, außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gemeinnützige Arbeit zu leisten. **Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts** Das BAG entschied letztendlich zugunsten der Klägerin. Sie wurde als Arbeitnehmerin des Vereins anerkannt und hatte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Gericht argumentierte, dass die Sevakas weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisteten, was die Kriterien eines Arbeitsverhältnisses erfüllte. Weder die Religionsfreiheit noch die Vereinsautonomie des Vereins konnten dies verhindern. **Ausblick und Implikationen** Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur für Yoga-Ashrams und ähnliche Organisationen, sondern auch für die Auslegung von Arbeitsrechten und Gemeinnützigkeit im Allgemeinen. Es unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Vergütung von gemeinnützigen Tätigkeiten. Insgesamt verdeutlicht dieses Urteil, dass die Beurteilung des Arbeitsstatus von Mitgliedern in gemeinnützigen Organisationen wie Yoga-Ashrams sorgfältig geprüft werden muss, um arbeitsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und potenzielle rechtliche Konflikte zu vermeiden. **Fazit** Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wirft ein helles Licht auf die rechtlichen Aspekte von Vereinsmitgliedschaften in Yoga-Ashrams und ähnlichen Organisationen. Sie unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung von Arbeitsrechten und wirft wichtige Fragen zur Gemeinnützigkeit und zur Auslegung von Religionsfreiheit auf. Dieses Urteil wird zweifellos in Zukunft noch viel Diskussionsstoff bieten und seine Auswirkungen werden in verschiedenen gemeinnützigen Bereichen zu spüren sein. **Kategorien:** Arbeitsrecht, Sozialrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflicht --- ### [Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) **Published:** November 20, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. **Content:** Das war geschehen Die gesetzliche Unfallversicherung schützt normalerweise Arbeitnehmer bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf auf Inlineskates stürzt? Genau darüber hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden und dabei eine wichtige Frage zur gesetzlichen Unfallversicherung aufgeworfen. **Kein Zusammenhang mit der Beschäftigung** Das LSG argumentierte, dass der Unfall sich nicht im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Arbeitnehmerin ereignet hat. Weder handelte es sich um Betriebssport noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Zum einen lag kein Betriebssport vor, der eine gewisse Regelmäßigkeit und das Ziel gesundheitlichen Ausgleichs voraussetzt. Der Firmenlauf fand nur einmal jährlich statt und hatte, obwohl es sich um keinen Hochleistungssport handelte, den Charakter eines Wettstreits. Zum anderen handelte es sich bei dem Firmenlauf auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Der Lauf stand vielen anderen Unternehmen und Einzelbewerbern offen und hatte eher den Charakter eines Volksfestes. **Nur geringe Teilnehmerzahl** Zusätzlich nahm nur ein sehr kleiner, sportlich interessierter Teil der Mitarbeiter des Unternehmens am Firmenlauf teil. Es gab kein spezielles Programm für die nichtlaufenden Beschäftigten. Obwohl im Betrieb für die Teilnahme am Firmenlauf geworben wurde und der Arbeitgeber die Startgebühr übernommen sowie Lauf-Shirts mit dem Firmenlogo zur Verfügung gestellt hatte, führte dies nicht zu einer anderen Bewertung. **Das Urteil ist nicht rechtskräftig** Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil des LSG Berlin-Brandenburg nicht rechtskräftig ist. Es könnten weitere Entwicklungen in diesem Fall folgen. **Fazit** Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass nicht jeder Unfall am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Beschäftigung automatisch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Die genauen Umstände und die Art der Tätigkeit spielen eine entscheidende Rolle. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und den Umfang des Unfallschutzes zu informieren. **Kategorien:** Arbeitsrecht, Sozialrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Berufsunfall --- ### [Grenzenloser Chat? Kündigung wegen extremen Chat-Äußerungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grenzenloser-chat-kuendigung-wegen-extremen-chat-aeusserungen/) **Published:** Dezember 1, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Selbst im vermeintlich Privaten: Bundesarbeitsgericht über außerordentliche Kündigungen wegen heftiger Chat-Äußerungen im Kollegenkreis. **Content:** *Ein Arbeitnehmer äußert sich in einer privaten Chatgruppe beleidigend über Vorgesetzte und Kollegen. Das Bundesarbeitsgericht urteilt: Vermeintliche Vertraulichkeit schützt nicht vor außerordentlicher Kündigung.* Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine daraus folgende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. *Chatgruppe mehrerer Arbeitnehmer:* Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger gehörte seit 2014 einer Chatgruppe mit fünf anderen Arbeitnehmern an. Im November 2020 wurde ein ehemaliger Kollege als weiteres Gruppenmitglied aufgenommen. Alle Gruppenmitglieder waren nach den Feststellungen der Vorinstanz „langjährig befreundet“, zwei miteinander verwandt. Neben rein privaten Themen äußerte sich der Kläger – wie auch mehrere andere Gruppenmitglieder – in beleidigender und menschenverachtender Weise u. a. über Vorgesetzte und Arbeitskollegen. Nachdem die Beklagte hiervon zufällig Kenntnis erhielt, kündigte sie das Arbeitsverhältnis des Klägers außerordentlich fristlos. *Gerichte unterschiedlicher Meinung – Bundesarbeitsgericht spricht Machtwort:* Beide Vorinstanzen haben der vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem BAG jedoch Erfolg. Die Vertraulichkeitserwartung des Klägers in Bezug auf die ihm vorgeworfenen Äußerungen war nicht berechtigt. Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können. Das wiederum ist abhängig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chatgruppe. Sind Gegenstand der Nachrichten – wie vorliegend – beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige, bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigterweise erwarten konnte, deren Inhalt werde von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben. *Das BAG hat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das LAG zurückverwiesen. Dieses wird dem Kläger Gelegenheit geben, darzulegen, warum er angesichts der Größe der Chatgruppe, ihrer geänderten Zusammensetzung, der unterschiedlichen Beteiligung der Gruppenmitglieder an den Chats und der Nutzung eines auf schnelle Weiterleitung von Äußerungen angelegten Mediums eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung haben durfte.* *Quelle \| BAG, Urteil vom 24.8.2023, 2 AZR 17/23, PM 33/23* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung nach unangebrachtem Kommentar auf der Weihnachtsfeier](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-fristlose-kuendigung-nach-unangebrachtem-kommentar-auf-der-weihnachtsfeier/) **Published:** November 27, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Neue Entscheidung: Fristlose Kündigung nach unangebrachtem Kommentar auf der Betriebs-Weihnachtsfeier. Ein Präzedenzfall. **Content:** Das Arbeitsgericht Elmshorn hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die als Meilenstein in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz angesehen werden kann. Diese bahnbrechende Entscheidung wirft ein Licht auf die Konsequenzen unangebrachter Kommentare, insbesondere in einem lockeren sozialen Umfeld wie einer Betriebsfeier. Denn während in der Vergangenheit beisexueller Belästigung selbst in schweren Fällen zumeist “noch” abgemahnt werden musste, reiht sich diese Entscheidung in eine Tendenz der Rechtsprechung ein, schneller ein Recht zur (außerordentlichen) Küdnigung anzunehmen. *Der Vorfall* In einem kleinen Unternehmen mit sechs Mitarbeitern und einer Mitarbeiterin fand die jährliche Weihnachtsfeier statt. Hierbei sammelte die Kollegin Geld für ein Geschenk ein. Als der Kläger, ein 32-jähriger Angestellter, nicht passend zahlen konnte und die Kollegin den Betrag nicht wechseln konnte, machte er vor den anderen Kollegen einen Kommentar, der sie herabwürdigte. Er schlug vor, die Kollegin „auf den Kopf zu stellen und die Geldkarte durch den Schlitz zu ziehen“. Die Kollegin beschwerte sich noch am selben Abend beim Geschäftsführer, der daraufhin das Arbeitsverhältnis des Klägers vier Tage später fristlos kündigte. Die Kündigungsschutzklage des Klägers wurde vom Arbeitsgericht abgewiesen. *Die juristische Bewertung* Das Arbeitsgericht stellte klar, dass unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts eine sexuelle Belästigung darstellen können, wenn sie darauf abzielen oder bewirken, die Würde der betroffenen Person zu verletzen. Das Gericht befand, dass das Verhalten des Klägers eine sexuelle Belästigung darstellt und zudem extrem beleidigend ist. Die Kollegin wurde auf grobe Weise zu einem Objekt sexueller Anspielungen herabgewürdigt, was eine besonders drastische Form der Herabwürdigung darstellt. *Keine Entschuldigung* Das Gericht betonte, dass es nicht ausreicht, dass der Kläger dies als Scherz gemeint hatte. Eine Beleidigung und ein sexueller Übergriff werden nicht weniger schwerwiegend, wenn andere darüber lachen. Die Tatsache, dass die Kollegin nicht unmittelbar auf den Kommentar reagierte, spielt ebenfalls keine Rolle. Die Gesamtumstände der Weihnachtsfeier, einschließlich möglichen Alkoholkonsums und lockerer Stimmung, milderten die Schwere des Kommentars nicht. Eine solche beleidigende, öffentliche Äußerung konnte das Ansehen der Kollegin im Unternehmen unwiederbringlich schädigen. *Keine vorherige Abmahnung nötig* Das Gericht entschied, dass angesichts der Schwere des Fehlverhaltens des Klägers eine vorherige Abmahnung nicht notwendig war. Die Arbeitgeberin hätte dies nicht hinnehmen können, und dem Kläger hätte dies klar sein müssen. Er hat sich weder entschuldigt noch Reue gezeigt. *Bitte beachten Sie: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da Berufung beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein eingelegt wurde.* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Kündigung --- ### [Schütze deine Rechte: Wichtige Informationen über Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schuetze-deine-rechte-wichtige-informationen-ueber-arbeitsrecht-und-arbeitnehmerrechte/) **Published:** Dezember 10, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte sind wichtige Themen, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und wissen, wie sie sich im Falle eines Konflikts schützen können. In Deutschland gibt es ein umfangreiches Arbeitsrecht, das den Arbeitnehmer vor Willkür und Ungerechtigkeit schützt. Dazu gehören zum Beispiel das Kündigungsrecht, das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Mutterschutzgesetz. Arbeitnehmer haben das Recht, einen Arbeitsvertrag zu verlangen, der ihre Rechte und Pflichten klar definiert. Sie haben auch ein Recht auf eine angemessene Entlohnung, eine angemessene Arbeitszeit, eine angemessene Pause und eine angemessene Arbeitsumgebung. Arbeitnehmer haben auch ein Recht auf faire Behandlung und eine gerechte Beurteilung ihrer Arbeit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden dürfen, egal aufgrund welcher Merkmale. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sich bewusst sind, wie sie sich im Falle eines Konflikts schützen können. Wenn Arbeitnehmer das Gefühl haben, dass ihre Rechte verletzt wurden, sollten sie sich an einen Anwalt wenden, der sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Es ist auch wichtig, dass Arbeitnehmer sich über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht auf dem Laufenden halten. Dies hilft ihnen, sich besser zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Arbeitnehmerrechte sind wichtig, um die Arbeitnehmer vor Willkür und Ungerechtigkeit zu schützen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und wissen, wie sie sich im Falle eines Konflikts schützen können. **Kategorien:** Allgemein **Schlagwörter:** Annahmeverzug --- ### [Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hinweisgeberschutzgesetz-hinschg-was-unternehmen-jetzt-wissen-und-umsetzen-muessen/) **Published:** Januar 9, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Seit dem 02.07.2023 gilt das Gesetz für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden. Unternehmen ab 50 müssen nun auch ab dem 17.12.2023 nachlegen. **Content:** Am  02. Juni 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit besteht seit dem 02. Juli 2023 die Pflicht für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, ihrer Belegschaft einen sicheren, vertraulichen Meldekanal zur Abgabe von Hinweisen auf Gesetzesverstöße anzubieten. Am 17.12.2023 lief auch die Übergangsfrist für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern ab. Damit gilt das HinSchG jetzt für alle Unternehmen und Verwaltungen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden. Die große Herausforderung: die Inhalte der Meldungen sind vertraulich zu behandeln, zu dokumentieren und aufzubewahren. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sind auch anonyme Meldungen zu ermöglichen und zu bearbeiten. Das Gesetzt macht dies zwar nicht mehr verpflichtend, die Regelung wird aber wohl dazu führen, dass alles andere eine Pflichtverletzung der Geschäftsleitung sein dürfte. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Korruption und unethischem Verhalten in Unternehmen. Es zielt darauf, ein geschütztes Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter ungefährdet Hinweise auf unethisches oder rechtswidriges Verhalten melden können. So soll sichergestellt werden, dass Betrug, Korruption und andere schwerwiegende Verstöße nicht unentdeckt bleiben. Es bietet auch eine Reihe von Rechten für Hinweisgeber, die sie vor Diskriminierung und Benachteiligung schützen sollen. Dazu gehören die Rechte, Anonymität zu wahren, vor ungerechtfertigten Konsequenzen geschützt zu werden und eine Entschädigung zu erhalten, wenn sie aufgrund ihrer Meldung benachteiligt werden. Das Gesetz hat auch klare Konsequenz für Unternehmen: Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen schon seit dem 02.07.23 die Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldesystems erfüllen. Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitern müssen diese Verpflichtung seit dem 17.12.2023 umsetzen. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen und rechtliche Konsequenzen, insbesondere Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Daneben sind erhebliche Reputationsschäden zu vefürchten. Es ist damit zu rechnen, dass nach einer “Gnadenfrist” Kontrollen erfolgen und Bußgelder verhängt werden. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig auf die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes vorbereiten, um die empfindlichen Geldbußen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere, dass Unternehmen ein internes Meldesystem einrichten und ihren Mitarbeitern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit bieten, Hinweise auf unethisches Verhalten zu melden. Die Einführung eines Meldesystems und die damit hergestellte Transparenz kann auch eine bessere Unternehmenskultu schaffen,  da Mitarbeitende sich auf den Schutz vor dem Arbeitgeber verlassen können. Folgendes müssen Sie jetzt wissen und – je nach Unternehmensgröße – schnell umsetzen: 1\. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen seitdem 02.07.2023 interne Meldekanäle einrichten.  2\. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden müssen ab dem 17.12.2023 interne Meldekanäle einrichten. 3\. Hinweisgebende Personen sind immer gleich geschützt, egal ob sie einen internen oder externen Meldekanal wählen.  4\. Die Bußgelder bei Verstößen gegen das HinSchG sind immer noch hoch, wurden aber auf max. 50.000 € herabgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist eine große Veränderung und ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Korruption und unethischem Verhalten in Unternehmen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig auf die Umsetzung des Gesetzes vorbereiten. Benötigen Sie hierbei Beratung oder Hilfe? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne können wir auch mit kurzer Vorlaufzeit für Sie als Ombudspersonen tätig werden und ein Meldesystem für Sie anbieten – auf Wunsch innerhalb weniger Tage! **Kategorien:** Arbeitsrecht, Compliance **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Berufsverbot und Vergütung: ArbG Berlin fällt wegweisendes Urteil für Ärzte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/berufsverbot-und-verguetung-arbg-berlin-faellt-wegweisendes-urteil-fuer-aerzte/) **Published:** Januar 4, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** ArbG Berlin fällt eindeutiges Urteil: Ärzte ohne gültige Approbation haben keinen Anspruch auf Vergütung. Die Details im Überblick. **Content:** Im Arbeitsrecht gibt es Situationen, die nicht nur juristisch, sondern auch existenziell für die Betroffenen sind. Ein solcher Fall wurde kürzlich vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Berlin verhandelt und ergibt eine klare Richtlinie für die Ärzteschaft. **Der Fall im Überblick: Ruhen der Approbation und fehlende Vergütung** Ein Arzt, seit 2016 in einem renommierten Berliner Krankenhaus angestellt, wurde mit einem behördlich angeordneten Ruhen seiner Approbation konfrontiert. Die Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung führten dazu, dass er seinen ärztlichen Beruf bis zur Aufhebung des Ruhenbescheids nicht ausüben durfte. Was folgte, war jedoch beispiellos: Der Arzt, obwohl er rechtlich dazu nicht befugt war, beteiligte sich an über tausend Operationen. Das Krankenhaus, das davon keine Kenntnis hatte, zahlte ihm weiterhin die Vergütung. **Die Entscheidung des ArbG Berlin** Das ArbG Berlin traf eine klare Entscheidung in diesem kontroversen Fall. Die Zahlungsklage des Arztes wurde abgewiesen, und das Krankenhaus wurde zur Rückzahlung der in den letzten sechs Monaten gezahlten Nettovergütungen berechtigt. Die Richter argumentierten, dass der Arzt, aufgrund des Ruhens seiner Approbation, die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht habe. Die geleisteten Zahlungen des Krankenhauses ohne rechtlichen Grund berechtigten zur Rückforderung. **Die Bedeutung des Urteils** Diese Entscheidung des ArbG Berlin sendet ein klares Signal an die Ärzteschaft. Sie verdeutlicht, dass ein Arzt während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung hat. Eine Unkenntnis über das Ruhensbescheid entbindet nicht von der Pflicht, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. **Fazit** Arbeitsrechtliche Fragen im Gesundheitswesen sind komplex. Das Urteil des ArbG Berlin setzt einen klaren Maßstab und zeigt, dass auch im Bereich des Berufsrechts klare Regeln gelten, die von Ärzten beachtet werden müssen. In jedem Fall ist eine umfassende juristische Beratung unerlässlich. *Hinweis: Gegen dieses Urteil steht dem Arzt das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg zu.* **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Annahmeverzug, Arbeitnehmeransprüche, Arbeitsrecht --- ### [Landesarbeitsgericht Köln stärkt Gleichbehandlungsgrundsatz bei Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/landesarbeitsgericht-koeln-staerkt-gleichbehandlungsgrundsatz-bei-uebernahme-in-beamtenaehnliches-verhaeltnis/) **Published:** Dezember 21, 2023 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das LAG Köln verurteilt das Erzbistum Köln zur rückwirkenden Übernahme einer Mitarbeiterin in ein beamtenähnliches Verhältnis. Gleichbehandl... **Content:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat das Erzbistum Köln verurteilt, eine Frau rückwirkend zum 1.1.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen. Der Frau stand dieser Anspruch zu. Das Erzbistum scheiterte mit seiner Ansicht, eine solche Übernahme stünde in seinem freien Ermessen. *Was passiert ist:* Die Frau ist seit dem Jahr 2002 bei dem beklagten Erzbistum beschäftigt, zuletzt in leitender Stellung. Nach der geltenden „Ordnung für Leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalvikariats“ konnten leitende Mitarbeiter in ein Dienstverhältnis übernommen werden, auf das die Bestimmungen des Beamtenrechts des Landes NRW entsprechend angewandt werden. Die Frau stellte auf dieser Grundlage Ende 2019 einen Übernahme-Antrag. *Nach Klage vor dem Arbeitsgericht:* Nachdem das Erzbistum keine Entscheidung traf, erhob sie Klage vor dem Arbeitsgericht Köln und verlangte die Übernahme in ein beamtenähnliches Verhältnis rückwirkend ab Januar 2021. Das Erzbistum sah die Entscheidung im freien Ermessen des Generalvikars. *Entscheidung des Landesarbeitsgerichts:* Das LAG entschied zugunsten der Klägerin. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gelte auch für das Erzbistum. Das LAG hat die Revision nicht zugelassen. *LAG Köln, Urteil vom 8.8.2023, 4 Sa 371/23, PM 10/23* **Kategorien:** Arbeitsrecht, Beamtenrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Beamtenrecht --- ### [Betriebliche Invaliditätsrente: Bedingungen nach Ausscheiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebliche-invaliditaetsrente-bedingungen-nach-ausscheiden/) **Published:** März 21, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das BAG klärt: Bedingungen für betriebliche Invaliditätsrente nach Ausscheiden. Details hier! **Content:** Der Arbeitgeber, der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagt, darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die eine Vielzahl vorformulierter Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt. Nach der Zusatzversorgungsordnung der Arbeitgeberin (hier: § 7 Abs. 4 ZVO) erhält ein Mitarbeiter Ruhegeld, der wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und aus den Diensten des Arbeitgebers ausscheidet. Aufgrund eines Bescheids der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Januar 2021 bezog ein Arbeitnehmer (der Kläger) auf seinen Antrag vom Mai 2020 mit Wirkung ab dem 1.11.2020 befristet bis zum 31.8.2022 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 19.1.2021 wandte er sich unter Vorlage des Bescheids an die Beklagte und beantragte, die betriebliche Invaliditätsrente ab Januar 2021 zu gewähren. Am 20.8.2021 kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31.3.2022. Ab April 2022 leistete die Beklagte das Ruhegeld. Der Kläger hat geltend gemacht, ihm stehe bereits ab Januar 2021 das betriebliche Ruhegeld zu. § 7 Abs. 4 ZVO setze nicht eindeutig das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis voraus. Jedenfalls sei die Regelung unwirksam, da er unzumutbar gezwungen werde, sein Arbeitsverhältnis zu beenden, um in den Genuss des Ruhegelds zu kommen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers vor dem BAG blieb ebenfalls erfolglos. Die Auslegung des § 7 Abs. 4 ZVO als AGB ergab, dass die ZVO das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis für einen Anspruch auf das betriebliche Ruhegeld voraussetzt. Die der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung benachteiligt den Kläger auch nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben. Es ist im Grundsatz zumutbar, die Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsrente davon abhängig zu machen, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt und das Arbeitsverhältnis beendet ist. Unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen wird dadurch kein unzumutbarer Druck auf den Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt. **Quelle:** BAG, Urteil vom 10.10.2023, 3 AZR 250/22, PM 40/23     **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche, Arbeitsrecht --- ### [Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) **Published:** März 2, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. **Content:** Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat kürzlich entschieden, dass ein Sturz bei einer Radtour kein Arbeitsunfall ist, selbst wenn die Tour der Anbahnung eines Arbeits- oder Kundenverhältnisses dient. Ein selbstständiger Versicherungsmakler hatte sich bei einem Sturz während einer Radtour einen Unterschenkelbruch zugezogen. Er hatte sich mit einem langjährigen Bekannten an einem Sonntag im Juli 2020 zu einer mehrstündigen Fahrt im Landkreis Ludwigsburg verabredet. Er behauptete, die Tour sei dazu gedient habe, diesen als einen zukünftigen Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu gewinnen. Man habe nebenbei Geschäftliches besprochen. Der Bekannte bestätigte die Angaben des Klägers. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte jedoch die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Das LSG folgte dieser Entscheidung und betonte, dass die Radtour eine „Verrichtung mit gemischter Motivationslage“ gewesen sei. Sie diente sowohl privaten Interessen (Radtouren fahren) als auch betrieblichen Interessen (gegenseitiges Kennenlernen, Beobachten des Verhaltens bei Kundengesprächen). In diesem Fall erfülle das konkrete Geschehen nur dann den Tatbestand der versicherten Tätigkeit, wenn das konkrete Geschehen hypothetisch auch ohne die private Motivation des Handelns vorgenommen worden wäre. Ohne das gemeinsame private Interesse am Radfahren hätten der Kläger und sein Bekannter ihr Kennenlernen nicht im Rahmen einer Fahrradtour durchgeführt und es wäre insofern auch nicht zu dem unfallverursachenden Unfall des Klägers auf dem Heimweg von dieser Radtour gekommen. Da das konkrete Geschehen also hypothetisch ohne die private Motivation nicht stattgefunden hätte, seider Sturz zu recht nicht als Arbeitsunfall anerkannt worden. **Quelle:** LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.9.2023, L 8 1620/22, Pressemitteilung vom 23.11.2023 **Kategorien:** Arbeitsrecht, Sozialrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht, Berufsunfall --- ### [Compliance und Vertrauen stärken: Die Rolle von Hinweisgebersystemen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hinweisgebersysteme/) **Published:** April 19, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Gehört Ihr Unternehmen auch zu den Betrieben, die derzeit noch die Umsetzung eines Hinweisgebersystems planen? Es wird nun allerhöchste Zeit... **Content:** Gehört Ihr Unternehmen auch zu den Betrieben, die derzeit noch die Umsetzung eines **Hinweisgebersystems** planen? Es wird nun allerhöchste Zeit, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes von 2023 umzusetzen! ![Hinweisgebersysteme](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/hinweisgebersysteme_medium_w.jpg) Das **Hinweisgeberschutzgesetz** als Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern schützt natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Verstöße erlangt haben, vor möglichen Benachteiligungen. Zugleich verpflichtet es Unternehmen zur Nachverfolgung und Untersuchung der Vorfälle. Wir informieren Sie, welche Vorgaben Sie als Arbeitgeber nun dringend umsetzen müssen und welche Anforderungen Hinweisgebersysteme erfüllen müssen. Sie erfahren, welchen Nutzen Sie als Arbeitgeber daraus ziehen können und warum eine juristische Beratung bei der Einführung eines Hinweisgebersystems unbedingt empfehlenswert ist. ## Das erwartet Sie: 1. Die rechtlichen Grundlagen 2. Das Hinweisgeberschutzgesetz – Ihr Vorteil als Arbeitgeber 3. Verstöße, die im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes gemeldet werden 4. Das Hinweisgebersystem – Wie ein Verstoß gemeldet wird 5. So stärken Sie Vertrauen – Unsere Empfehlung 6. Die Beauftragung Dritter – Wie unsere Kanzlei unterstützen kann 7. Fazit 8. FAQ’s ## 1. Die rechtlichen Grundlagen Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die **Verstöße gegen das Unionsrecht** melden. Der Schutz betroffener Personen gewann in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung und findet nun Umsetzung im nationalen Recht. Mit Wirkung Juli 2023 in Kraft getreten, verpflichtet das [Hinweisgeberschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html), Unternehmen mit **mehr als 50 Mitarbeitenden** interne Meldestellen einzurichten bzw. entsprechende Meldewege zu etablieren. Ab 250 Mitarbeitenden müssen unternehmenseigene interne Meldestellen eingerichtet werden. Hinweisgeber oder auch Whistleblower im Sinne des Gesetzes kann jede Person sein, die infolge ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen an die Öffentlichkeit, bestimmte Personen, Organisationen oder Institutionen gibt. Zum geschützten Personenkreis nach Hinweisgeberschutzgesetz gehören - Arbeitnehmer - Auszubildende - Beamte - Richter - Soldaten - Personen in arbeitnehmerähnlichen Positionen - Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ## 2. Das Hinweisgeberschutzgesetz – Ihr Vorteil als Arbeitgeber Natürlich schützt das Hinweisgeberschutzgesetz in erster Linie die Mitarbeitenden, also die **Hinweisgeber eines Unternehmens** bei der Weitergabe von Informationen aus dem beruflichen Kontext. Indirekt verpflichten Hinweisgebersysteme aber Unternehmen auch, sich an **staatliche Gesetze** zu halten. Als Teil von Compliance-Mechanismen im Rahmen derer sich Unternehmen und Mitarbeiter in ihrem beruflichen Verhalten durch selbst gesetzte Regelungen und Verhaltenskodexe binden und zur Regeltreue verpflichten, sind sie als Präventionsmaßnahme nützlich. Für Sie als Arbeitgeber beinhaltet das Hinweisgeberschutzgesetz also neben der **Pflicht zur Umsetzung** auch die Möglichkeit, schnell auf Missstände zu reagieren, Reputationsschäden abzuwenden und interne Prozesse zu verbessern. Die Vorteile für Unternehmen auf einen Blick: - **Optimierung von Prozessen** durch Identifizierung von Schwachstellen und Beseitigung von Fehlern - Erkennen blinder Flecken durch **Aufdecken von Missständen**, die andernfalls unentdeckt bleiben - **Vermeidung finanzieller Schäden** für Unternehmen durch Verhinderung und Verringerung von Gerichtskosten, Strafzahlungen, Verkaufs- oder Aktieneinbußen - **Verhinderung möglicher Reputationsschäden** durch Negativ-Meldungen in Presse und sozialen Medien - **Verhinderung von Betrugsfällen** durch rechtzeitige Abschreckung - **Stärkung der Integrität** des Unternehmens durch Vertrauensaufbau bei Mitarbeitern und Stakeholdern Sie möchten ein Hinweisgebersystem umsetzen oder haben offene Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder per E-Mail an:[ info@hammer-rechtsanwaelte.de](mailto:info@hammer-rechtsanwaelte.de) ## 3. Verstöße, die im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes gemeldet werden Das Hinweisgeberschutzgesetz hat den Schutzbereich der zu Grunde liegenden EU-Whistleblower Richtlinie ausgedehnt und umfasst in der nationalen Umsetzung folgende Verstöße, die von Hinweisgebern gemeldet werden können: - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten - Vorschriften zum Schutz von Leben, Leib und Gesundheit - Rechte der Beschäftigten - Vorschriften zum Schutz der Vertretungsorgane wie Betriebsrat und Personalrat - Rechtsvorschriften und Regelungen der Bundesländer und des Bundes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Starßenverkehrssicherheit, Umwelt- und Strahlenschutz, Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verbraucherschutz, Privatsphäre der elektronischen Kommunikation und Schutz personenbezogener Daten - Auftragsvergaben im öffentlichen Sektor - Steuerrechtliche Regelungen - Europarechtliche Regelungen ## 4. Das Hinweisgebersystem – Wie ein Verstoß gemeldet wird Als Arbeitgeber sind Sie **verpflichtet**, ein Hinweisgebersystem bzw. eine interne Meldestelle einzurichten. Grundsätzlich sollen Hinweisgeber einfach und unkompliziert in die Lage versetzt werden, Hinweise einzureichen und potenzielle Verstöße aufzudecken. Dabei kann der Hinweisgeber jedoch wählen, ob er **interne** oder **externe** Meldestellen nutzt. Ein Hinweisgebersystem bzw. die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz kann neben einem Briefkasten, einer Telefonhotline, einem softwarebasierten System auch ein Ombudsmann sein. Prüfen Sie bitte, idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Experten und unter Berücksichtigung der Unternehmenskultur, welcher Meldeweg für Ihr Unternehmen am geeignetsten erscheint. Generell muss folgender Prozess abgebildet werden: - Eine Person erhält Kenntnis über eine mutmaßlich meldungswürdige Handlung. - Die Person, der Hinweisgeber, nutzt entweder eine externe oder die durch das Unternehmen eingerichtete interne Meldestelle und reicht den Hinweis mündlich, schriftlich oder anonym ein. - Die eingereichte Meldung wird geprüft, wenn möglich erfolgt eine Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen. - Durch Einholen von Auskünften der betroffenen Personen, Unternehmen, Dritten oder Behörden erfolgt die Prüfung der Stichhaltigkeit. - In der Folge werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die interne Meldestelle arbeitet dabei mit den zuständigen Stellen zusammen. - Das Verfahren wird abgeschlossen. - Es erfolgt nach spätestens 3 Monaten eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person, bei umfangreicherer Bearbeitung nach spätestens 6 Monaten. ## 5. So stärken Sie Vertrauen – Unsere Empfehlung Indem Sie ein **effektives und transparentes** Hinweisgebersystem etablieren, erhalten Sie ein nicht zu unterschätzendes Tool, um Compliance zu fördern und Unregelmäßigkeiten rechtzeitig und umfänglich aufzudecken. Hinweisgeber können entscheiden, ob sie eine interne oder externe Meldestelle wählen. **Unsere Empfehlung:** Schaffen Sie als Arbeitgeber im Rahmen Ihres Compliance Managements durch die Gewährleistung von **Anonymität und Vertraulichkeit** bestmögliche Anreize, dass interne Meldestellen genutzt werden. Informieren Sie die Arbeitnehmer kontinuierlich über die Nutzung des Hinweisgebersystems, bieten Sie beispielsweise Schulungen an. Indem Sie die erhaltenen Hinweise transparent aufklären und entsprechende Maßnahmen ergreifen, stärken Sie automatisch **das Organisationsvertrauen** der Mitarbeitenden. Sie gehen einen entscheidenden Schritt in Richtung einer offenen Unternehmenskultur und können das Betriebsklima weiter verbessern. Zudem haben interne Meldestellen den entscheidenden Vorteil, schnell reagieren zu können und die Kontrolle über den Untersuchungsprozess und die geeigneten Maßnahmen zu behalten. ## 6. Die Beauftragung Dritter – Wie unsere Kanzlei unterstützen kann Unternehmen können die interne Meldestelle von **externen Personen** betreiben lassen. Geschulte externe Ansprechpartner übernehmen somit die Aufgaben des Hinweisgebersystems und bilden den beschriebenen Meldeprozess ab. Ansprechpartner können sowohl Organisationen als auch Personen wie z.B. [Anwaltskanzleien](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt) oder spezialisierte Dienstleistungsunternehmen sein. Als Arbeitgeber können Sie gemessen an der gelebten Unternehmenskultur am besten einschätzen, welches Hinweisgebersystem Sie umsetzen. Bedenken Sie jedoch, dass neben dem Hinweisgeberschutzgesetz weitere **rechtliche Aspekte** wie Datenschutz, allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz, Arbeitsrecht und Beteiligung von Betriebs- und Personalrat beachtet werden müssen. Als spezialisierter Dienstleister und **TÜV-geprüfter Compliance Officer** kann ich Sie entsprechend beraten. Mit dieser Spezialisierung unterstützt Sie [unsere Kanzlei](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei) und stellt sicher, dass sämtliche Geschäftsaktivitäten und -prozesse den geltenden Gesetzen, Vorschriften, ihren internen Richtlinien und ethischen Standards entsprechen und mögliche Risiken identifiziert werden. In der Folge werden Risiken aus Haftungsfällen minimiert und die Glaubwürdigkeit ihres Unternehmens bei Kunden, Investoren und Stakeholdern gestärkt. **Ein wichtiger Hinweis:** Als Arbeitgeber drohen Ihnen hohe Bußgelder, sollten Sie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht umsetzen. Nutzen Sie daher unser juristisches Beratungsangebot im Bereich Hinweisgebersysteme und Compliance. ## 7. Fazit Es bleibt übergreifend festzuhalten, dass Hinweisgebersysteme dazu beitragen, die Integrität und das Vertrauen in Unternehmen zu stärken. Sie schaffen eine Grundlage für eine verantwortungsvolle und ethische Geschäftsführung. - Die Einführung von Hinweisgebersystemen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz ist für Unternehmen von **entscheidender Bedeutung**, um interne Probleme und Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien aufzudecken. - Diese Systeme tragen dazu bei, eine **transparente und gerechte Arbeitsumgebung** zu schaffen, in der Mitarbeiter sich sicher fühlen können, Verstöße zu melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. - Durch die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zeigen Unternehmen ihr Engagement für Compliance und Ethik, was wiederum das Vertrauen der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit stärkt. - Hinweisgebersysteme dienen nicht nur der internen Kontrolle, sondern haben auch eine **präventive Funktion**, indem sie Unternehmen helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen. - Die rechtzeitige Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist von entscheidender Bedeutung, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden. - Hinweisgebersysteme sind nicht nur **gesetzliche Verpflichtung**, sondern haben auch positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die Unternehmenskultur. - Es ist ratsam, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Implementierung der Hinweisgebersysteme den rechtlichen Anforderungen entspricht und alle weiteren rechtlich relevanten Aspekte berücksichtigt werden. ## 8. FAQ’s **Was sind Hinweisgebersysteme und warum sind sie wichtig?** Hinweisgebersysteme sind Mechanismen, die es Mitarbeitern ermöglichen, Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien im Unternehmen anonym zu melden. Sie sind wichtig, um Compliance zu fördern, Probleme frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken. **Wer kann Hinweisgeber sein?** Hinweisgeber können alle Personen sein, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Verstöße erlangen. Dies umfasst Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten und andere Personen in arbeitnehmerähnlichen Positionen. **Welche Verstöße können gemeldet werden?** Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz können eine Vielzahl von Verstößen gemeldet werden, darunter Straftaten, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte, Umweltschutzvorschriften, Steuerrecht und vieles mehr. **Wie funktioniert der Meldeprozess?** Der Meldeprozess umfasst in der Regel die Einreichung eines Hinweises durch den Hinweisgeber an eine interne oder externe Meldestelle. Der Hinweis kann mündlich, schriftlich oder anonym eingereicht werden. Anschließend erfolgt eine Prüfung des Hinweises und gegebenenfalls eine Untersuchung des Vorfalls. **Warum ist eine juristische Beratung empfehlenswert?** Neben dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Unternehmen auch weitere rechtliche Aspekte wie Datenschutz, Gleichbehandlungsgrundsätze, Arbeitsrecht und die Beteiligung von Betriebs- und Personalräten berücksichtigen. Die Anforderungen sind daher komplex und sollten juristisch begleitet werden. Bildquellennachweis: wildpixel \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Datenschutz: Keine Entschädigung für bloße verspätete und unvollständige Auskunft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/datenschutz-keine-entschaedigung-fuer-blosse-verspaetete-und-unvollstaendige-auskunft/) **Published:** April 15, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das LAG Düsseldorf konkretisiert die Anforderungen an den Vortrag des Klägers zum erlittenen Schaden **Content:** Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat kürzlich eine Klage auf Entschädigung wegen verspäteter und unvollständiger Auskunft abgewiesen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein Arbeitnehmer eine Geldentschädigung verlangen kann, wenn sein Arbeitgeber seine datenschutzrechtlichen Auskunftspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Immobilienunternehmens hatte auf Auskunft gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geklagt. Er war der Ansicht, dass die Beklagte seine Anfragen verzögert und unvollständig beantwortet hatte. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Arbeitgebers. Es stellte fest, dass die Auskunft zwar verspätet und zunächst unvollständig war, jedoch kein materieller Schaden für den Kläger entstanden sei. Das LAG Düsseldorf wies darauf hin, dass eine Geldentschädigung gemäß Artikel 82 Absatz 1 DS-GVO nur bei einer gegen die DS-GVO verstoßenden Datenverarbeitung gewährt werden könne. Die bloße Verletzung der Auskunftspflicht rechtfertige keinen Anspruch auf Entschädigung. Zudem betonte das Gericht, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung einen immateriellen Schaden voraussetze, der über den bloßen Verstoß gegen die DS-GVO hinausgehe. Der bloße vom Kläger angeführte Kontrollverlust über die Daten genüge nicht und sei mit dem Verstoß gegen Art. 15 DS-GVO letztlich identisch. Da der Kläger weiter keinen konkreten immateriellen Schaden geltend gemacht hatte, wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil des LAG Düsseldorf hat damit wichtige Auswirkungen auf das Datenschutzrecht und verdeutlicht die Anforderungen an die Erfüllung von Auskunftspflichten gemäß der DS-GVO. **Quelle:** LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2023, 3 Sa 285/23, Pressemitteilung vom 28.11.2023 **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitnehmeransprüche, Arbeitsrecht --- ### [Testament: Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-wirksame-erbeinsetzung-eines-behandelnden-arztes/) **Published:** Mai 27, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Das OLG Frankfurt erkannte die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes als wirksam an, obwohl dies Berufsrecht verletze. **Content:** Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Beschluss die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes in einem Testament als wirksam bestätigt. Die Erblasserin hatte in ihrem Testament mehrere Personen, darunter auch ihren behandelnden Arzt, als Miterben eingesetzt. Nach ihrem Tod beantragten der Arzt und zwei weitere Miterben einen Erbschein auf der Grundlage dieses Testaments. Ein anderer Miterbe focht das Testament an und argumentierte, dass die Erbeinsetzung des Arztes gegen die Berufsordnung der Ärztekammer verstoße und die Erblasserin testierunfähig gewesen sei. Das Nachlassgericht wies beide Erbscheinsanträge zurück, da es einen Verstoß gegen die Berufsordnung sah. Das OLG Frankfurt entschied jedoch zugunsten des behandelnden Arztes. Es stellte fest, dass das ärztliche Berufsrecht zwar grundsätzlich ein Verbotsgesetz  und damit die Erbeinsetzung gem § 134 BGB nicht sei, es jedoch kein Testierverbot für den Erblasser enthalte. Eine Nichtigkeit der Testierung sei daher bei verfassungskonformer Auslegung eben doch nicht gegeben. Zudem lägen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit der Erblasserin vor. Die Entscheidung ist anfechtbar und wurde zur Prüfung an den Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. **Quelle:** OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.12.2023, 21 W 91/23, Pressemitteilung 1/24 **Kategorien:** Erbrecht --- ### [Arbeitsrechtliche Aspekte bei Massenkündigungen: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/massenentlassungen/) **Published:** Mai 14, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Gerade bei Massenentlassungen ist guter Rat teuer. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer. **Content:** Leider kommt es gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten immer wieder zu massiven Stellenabbau und Massenentlassungen. Waren Sie vielleicht von den letzten Entlassungen beim Autozulieferer ZF betroffen? ![Massenentlassungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/massenentlassungen_medium_w.jpg) Wenn Personal abgebaut wird, trifft es oftmals eine Vielzahl von Arbeitnehmern. Gerade bei diesen Massenentlassungen ist guter Rat teuer. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir [Arbeitnehmer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer). Wir informieren über die Pflichten des Arbeitgebers und erläutern Ihnen Ihre Rechte als Arbeitnehmer, Ihre Optionen und den Umgang mit eventuellen Abfindungsangeboten. Ganz konkret beleuchten wir Ihren individuellen Fall und stehen Ihnen zur Seite. Nachfolgend erhalten Sie die grundlegenden Informationen, wenn Sie von **Personalabbau und Massenentlassungen** betroffen sind. ## Das erwartet Sie: 1. Wann handelt es sich um eine Massenentlassung? 2. Das muss Ihr Arbeitgeber bei Massenkündigungen zwingend beachten 3. Was ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie tun kann 4. Fazit 5. FAQ’s ##   ## 1. Wann handelt es sich um eine Massenentlassung? Wie die Begrifflichkeit schon vermuten lässt, handelt es sich bei Massenentlassungen um einen massiven Personalabbau bzw. die Kündigung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern. Entgegen „normalen“ Kündigungen sind Massenentlassungen an besondere **Voraussetzungen und Kriterien** gebunden. Gem. [§ 17 Abs. 1 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__17.html) (Kündigungsschutzgesetz) spricht man dann von einer Massenentlassung, wenn der Betrieb **mindestens 20** Arbeitnehmer hat, **kein Saisonbetrieb** ist und **innerhalb von 30 Tagen** eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wird. Richtwert ist dabei die Betriebsgröße. Eine Massenentlassung liegt dann vor, wenn innerhalb von 30 Tagen: - in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mindestens 5 Kündigungen ausgesprochen werden - in Betrieben mit 60 bis 500 Arbeitnehmern 10 Prozent oder mindestens 25 Arbeitnehmern gekündigt wird - in Betrieben mit 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Kündigungen ausgesprochen werden **Achtung:** Auch arbeitgeberseitig angestrebte Aufhebungsverträge gelten als Entlassung. ## 2. Das muss Ihr Arbeitgeber bei Massenkündigungen zwingend beachten Bei Massenentlassungen muss der Arbeitgeber **zusätzliche Bestimmungen** beachten. Ihre Nichtbeachtung erhöht die Möglichkeit für Sie als Arbeitnehmer, gegen eine Kündigung vorzugehen. Unsere Aufgabe als Fachanwälte für Arbeitsrecht sehen wir u.a. darin, die Einhaltung aller Voraussetzungen zu prüfen und Sie in Ihrem Vorgehen gegen eine Kündigung zu beraten. Ihr Arbeitgeber muss bei geplanten Massenentlassungen folgende Rahmenbedingungen einhalten: ### Information des Betriebsrates Massenentlassungen müssen grundsätzlich mit dem Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer besprochen werden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, sich mit dem Betriebsrat zu beraten. Das betrifft: - Gründe für die geplanten Entlassungen - Anzahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer - Zahl und Berufsgruppen der beschäftigten Arbeitnehmer - Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen - Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer - Berechnung etwaiger Abfindungen und dafür ausschlaggebende Kriterien Dem Betriebsrat obliegt es, Vorschläge zur Vermeidung der geplanten Kündigungen zu machen bzw. die Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer bestmöglich abzumildern. Er muss eine entsprechende **Stellungnahme** abgeben oder sich mit dem Arbeitgeber auf einen sogenannten **Interessenausgleich** einigen. Obwohl es keinen Einigungszwang zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gibt, dürfen die Beratungen nicht unangemessen hinausgezögert werden. Fehlt jedoch die Stellungnahme des Betriebsrates, können die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sein. Das prüfen wir mit unserer Expertise für Sie. Sie sind von einer Massenentlassung betroffen oder haben offene Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder per E-Mail an:[ info@hammer-rechtsanwaelte.de](mailto:info@hammer-rechtsanwaelte.de) ### Pflicht zur Anzeige Frühestens **2 Wochen** nach der Anzeige beim Betriebsrat muss der Arbeitgeber gem. § 17 Abs. 1 KSchG eine Massenentlassungsanzeige bei der **Agentur für Arbeit** machen. Hierin liegt eine weitere mögliche Stolperfalle und zugleich eine Möglichkeit gegen eine erfolgte Kündigung vorzugehen. Achtung: Wurde die Massenentlassungsanzeige gestellt, aber innerhalb der Anzeige Informationen aus der Anhörung des Betriebsrates nicht weitergeleitet, führt das nach Urteil des EuGH nicht automatisch zu einem Individualschutz betroffener Arbeitnehmer. Es geht bei Massenentlassungsanzeigen ausschließlich darum, der Behörde entsprechende Vorbereitungszeit einzuräumen. ### Sperrfrist und Ausspruch der Kündigung Um der Agentur für Arbeit ausreichend Zeit für die Vorbereitung geeigneter Maßnahmen zu geben, gilt ab Anzeige der geplanten Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit eine sogenannte **Sperrfrist von einem Monat**. Die Sperrfrist ergibt sich aus [§18 Abs. 1 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__18.html) (Kündigungsschutzgesetz). Nach Ablauf der Sperrfrist hat der Arbeitgeber **90 Tage** Zeit, um die Kündigungen auszusprechen. Hält er diese Frist nicht ein, muss er eine erneute Massenentlassungsanzeige stellen. ### Interessenausgleich und Sozialplan Sind Massenkündigungen geplant, sind Betriebsrat und Arbeitgeber verpflichtet, Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu führen. Der Betriebsrat hat jedoch keinen Anspruch auf einen Interessenausgleich, welcher die Durchführung und Rahmenbedingungen einer Massenentlassung regelt, also z.B. ob und wann es zu dieser kommt. Das Interesse der Mitbestimmungsgremien geht jedoch eindeutig in Richtung Abschluss eines solchen. **Darum:** Für Arbeitnehmer eröffnet sich eine Klagemöglichkeit, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die abgestimmten Rahmenbedingungen hält. Ihr Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet mit dem Betriebsrat Sozialplanverhandlungen durchzuführen und einen Sozialplan auszuhandeln, welcher die wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Arbeitnehmer abmildert. Typischerweise werden hier z.B. Abfindungen, Entgeltzahlungen, Besitzstandsklauseln oder Fragen der betrieblichen Altersvorsorge geregelt. ### Durchführung der Sozialauswahl Bei **betriebsbedingten Kündigungen** muss Ihr Arbeitgeber eine fehlerfreie Sozialauswahl durchführen. Tut er dies nicht, bietet sich hier ein weiterer Angriffspunkt für eine Kündigungsschutzklage. Alle betreffenden Arbeitnehmer werden hierbei sowohl horizontal, also in Bezug auf vergleichbare Arbeitsbeschreibungen, als auch in der Rangfolge Ihrer Schutzbedürftigkeit (Alter, Betriebszugehörigkeit, soziale Verpflichtungen) gegenübergestellt. Eine wichtige Rolle spielen auch Ausnahmen von der Sozialauswahl wie Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Mitgliedschaft im Betriebsrat. Auf diese Weise muss der Arbeitgeber die **“sozial am wenigstens schutzwürdigen”** Arbeitnehmer auswählen und diese dürfen eine Kündigung erhalten. Oftmals weist die Sozialauswahl Fehler auf. Als [Fachanwälte für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt) überprüfen wir diese und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf. ## 3. Was ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie tun kann Sie haben gelesen, welche Bedingungen Ihr Arbeitgeber bei einem massiven Stellenabbau zu beachten hat. Als Spezialisten prüfen wir jede der einzelnen Voraussetzungen, denn jede könnte eine erfolgversprechende Grundlage für eine **Kündigungsschutzklage** sein. **Unser Vorgehen:** Wir erläutern Ihnen das Verfahren zur Massenentlassung. Sollten Sie ein Abfindungsangebot oder eine Änderungskündigung angekündigt bekommen haben oder bereits vorliegen, beraten wir Sie bezüglich der Risiken einer Ablehnung bzw. Annahme. Wir diskutieren ebenfalls Ihre Erfolgsaussichten, bessere Ergebnisse zu erzielen. Sollten Sie zu einer besonders schutzwürdigen Gruppe von Arbeitnehmern gehören, beraten wir Sie zu den dann geltenden Bedingungen. Achtung: Sie haben genau **3 Wochen nach Erhalt der Kündigung** Zeit, eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen. Erfolgt diese zu spät, ist auch eine fehlerhafte Kündigung wirksam. Inwieweit eine Weiterbeschäftigung überhaupt möglich ist, bleibt generell dahingestellt, aber in einem solchen Fall verwirken Sie Ihre Möglichkeit, durch erhöhte Abfindungszahlungen wirtschaftliche Nachteile abzumildern. **Unsere Leistung für Sie:** Wir beraten Sie ausführlich, begleiten Sie in einem möglichen gerichtlichen Kündigungsschutzprozess und führen mit unserem arbeitsrechtlichen Wissen und unserer Erfahrung erfolgreiche Verhandlungen für Sie. Zögern Sie also besser nicht, rechtzeitig das Vorgespräch mit uns zu suchen. **Ein Hinweis in besonderer Sache:** Wir betreuen immer wieder Mandanten, die nicht direkt vom Stellenabbau betroffen sind und nicht ausdrücklich vom Interessenausgleich bzw. Sozialplan erfasst sind. Aus unterschiedlichsten Gründen, wie beispielsweise berufliche Unzufriedenheit, geplantem Umzug oder Wunsch nach Auszeit möchten sie den anstehenden Personalabbau nutzen und von eventuellen Austrittsangeboten Gebrauch machen. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen beratend zur Seite und informieren über ein mögliches Vorgehen. ## 4. Fazit - Massenentlassungen und Stellenabbau betreffen besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten viele Arbeitnehmer. - Eine Massenentlassung liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl von Kündigungen erfolgt, abhängig von der Betriebsgröße. - Arbeitgeber müssen bestimmte Verfahren einhalten, wie die Information des Betriebsrats, die Anzeige bei der Agentur für Arbeit und die Einhaltung von Sperrfristen. - Verhandlungen über Interessenausgleich sind ebenfalls notwendig, ebenso wie eine korrekte Durchführung der Sozialauswahl. - Ein [Fachanwalt für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) kann die Einhaltung der Voraussetzungen prüfen, das Verfahren erklären und bei einer Kündigungsschutzklage unterstützen. - Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, daher ist eine rechtzeitige Beratung wichtig. - Es gibt auch Fälle, in denen Arbeitnehmer nicht direkt von der Massenentlassung betroffen sind, aber dennoch Beratung benötigen. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. ##   ## 5. FAQ’s **Wann spricht man von einer Massenentlassung?** Eine Massenentlassung tritt ein, wenn innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl von Kündigungen erfolgt, abhängig von der Betriebsgröße. Dies kann variieren, aber typischerweise betrifft es Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern. **Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Massenentlassungen?** Arbeitnehmer haben das Recht, über die geplanten Entlassungen informiert zu werden und sich rechtzeitig beraten zu lassen. Der Arbeitgeber muss bestimmte Verfahren einhalten, wie die Information des Betriebsrats und die Anzeige bei der Agentur für Arbeit. Zudem haben Arbeitnehmer das Recht auf eine korrekte Durchführung der Sozialauswahl und möglicherweise auf eine angemessene Abfindung. **Was kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht tun?** Ein Fachanwalt kann die Einhaltung der Voraussetzungen für eine Massenentlassung prüfen, das Verfahren erklären und bei einer Kündigungsschutzklage unterstützen. Er kann auch über die Risiken und Chancen von Abfindungsangeboten oder Änderungskündigungen informieren und Verhandlungen für den Arbeitnehmer führen. **Welche Fristen gelten für Arbeitnehmer bei einer Kündigung?** Arbeitnehmer haben in der Regel 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Eine rechtzeitige Beratung durch einen Fachanwalt ist daher wichtig, um die Fristen einzuhalten und die eigenen Rechte zu wahren. Bildquellennachweis: mohd izzuan \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) **Published:** Juni 5, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. **Content:** Der Ehevertrag ist ein **privatrechtlicher Vertrag**, der für die Ehe bestimmte wirtschaftliche, rechtliche und familienrechtliche Grundlagen vorsehen kann, z.B. wie mit dem Vermögen der Ehepartner umgegangen werden soll. Vor allem aber kann der Ehevertrag schon bei der Eheschließung, wenn beide Ehepartner oder Verlobte noch nicht an eine Trennung denken wollen, regeln, was im Falle einer Scheidung in unterhaltsrechtlicher und familienrechtlicher Hinsicht geschehen soll. Für den Inhalt des Ehevertrages gibt es **keine gesetzlichen Vorgaben**, so dass den Ehepartnern bei Abschluss des Ehevertrages ein breites Instrumentarium zur Verfügung steht, was sie entsprechend ihren individuellen Verhältnissen und Wertvorstellungen regeln möchten. Häufig wird in einem Ehevertrag die güterrechtliche Auseinandersetzung der Ehepartner abweichend vom gesetzlichen Regelfall des Zugewinnausgleichs geregelt oder dieser modifiziert und den persönlichen Bedürfnissen und Erfordernissen angepasst. ![Ehevertrag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_medium_w.jpg) Außerdem können Fragen des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhalts geregelt werden. Sind Kinder in der Ehe vorhanden oder geplant, können im Ehevertrag auch Regelungen zum [Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/umgangs-und-sorgerecht), zum Umgangsrecht oder zum Kindesunterhalt getroffen werden. Der Ehevertrag kann den Ehepartnern helfen, Streit und Kosten im Falle einer Scheidung zu vermeiden. Rechtsanwältin [Laura Elaine Hoffmann](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann) ist Fachanwältin für Familienrecht und informiert in diesem Beitrag über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten, wann und wie ein Ehevertrag geschlossen wird sowie in welchen Konstellationen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann. ## Übersicht: 1. Was ist ein Ehevertrag? 2. Was regelt der Ehevertrag? 3. Muss der Ehevertrag vor der Eheschließung abgeschlossen werden? 4. Kann man einen Ehevertrag ohne Notar machen? 5. Wo kann ich einen Ehevertrag prüfen lassen? 6. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? 7. Kann ein Ehevertrag geändert werden? 8. Wie kann eine Fachanwältin für Familienrecht Verlobten und Ehepartnern helfen und beraten? 9. Fazit 10. FAQ’s ## 1. Was ist ein Ehevertrag? Die Eheschließung hat für die Ehepartner weitreichende wirtschaftliche und familienrechtliche Folgen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt gemäß [§ 1363 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html) der gesetzliche Güterstand der **Zugewinngemeinschaft**. Jeder Ehepartner behält zwar sein Vermögen, aber im Falle einer Scheidung sind die Ehepartner verpflichtet, den Zugewinn zu ihrem Vermögen während der Ehe auszugleichen. Dabei wird das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung mit dem Vermögen zu Beginn der Ehe verglichen und der Zugewinn ermittelt. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt, muss er diesen zur Hälfte an den anderen Ehepartner abgeben. ### Ehevertrag kann Güterstand anders regeln Diese Aufteilung bzw. der gesetzliche Güterstand ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Bereits § 1363 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB eröffnet die Möglichkeit, durch Vertrag etwas anderes über den Güterstand zu regeln. Ein derartiger Vertrag ist der Ehevertrag. Der Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern, um bestimmte Regelungen für die Ehe und den Fall einer Scheidung zu treffen, wie z.B. den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt. Da einer der Grundsätze des Zivilrechts die Vertragsfreiheit ist, können die Ehepartner **relativ frei** bestimmen, was sie in einem Ehevertrag regeln wollen. Allerdings gibt es auch Grenzen der Vertragsfreiheit, wie z.B. die **Sittenwidrigkeit** oder der **Grundsatz von Treu und Glauben**, nach denen ehevertragliche Regelungen unzulässig und damit nichtig sein können. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Ehevertrag einseitige Lastenverteilungen enthält oder wenn ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung der Ehe nicht angemessen ausgeglichen werden. Sie haben offene Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder per E-Mail an:[ info@hammer-rechtsanwaelte.de](mailto:info@hammer-rechtsanwaelte.de) ### Ehevertrag kann Scheidungsverfahren vereinfachen  Neben der Frage des Güterstandes und der Abweichung vom gesetzlichen Güterstand sollte der Ehevertrag vor allem auch Fragen des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der Rentenanwartschaften und des nachehelichen Unterhalts regeln. Diese vor einer Trennung getroffenen Regelungen führen im Scheidungsfall zu einer **erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung des Scheidungsverfahrens**. ## 2. Was regelt der Ehevertrag? Da für den Ehevertrag Vertragsfreiheit gilt, kann im Ehevertrag alles geregelt werden, was die Ehepartner nach ihren Bedürfnissen und der persönlichen Situation regeln wollen. Dazu gehören neben der **Festlegung des Güterstandes** auch Fragen des Versorgungsausgleichs und Unterhaltsregelungen für den Fall der Scheidung. Sind in der Ehe Kinder vorhanden, können im Ehevertrag auch Regelungen zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt getroffen werden. ### Festlegung des Güterstands oder Modifikation des Zugewinnausgleichs Auch wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Ehevertrag nicht abgeändert wird, können im Ehevertrag Modifikationen und Regelungen zur Zugewinngemeinschaft getroffen werden. Für den Güterstand und seine Modifikationen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die nach steuerlichen, erbrechtlichen und persönlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden sollten. ### Versorgungsausgleich: Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften Der Versorgungsausgleich als zweite große Thematik in Eheverträgen betrifft den Ausgleich der von den Ehepartnern während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften **in der gesetzlichen Rentenversicherung** sowie **in der privaten Altersvorsorge** und in anderen Versorgungswerken. Durch den Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich nach bestimmten Regeln vereinbart, gegenüber der gesetzlichen Regelung modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden. Ein gänzlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann jedoch nachträglich unwirksam werden, wenn sich die Ehe oder die persönlichen/beruflichen/finanziellen Verhältnisse anders entwickeln als bei Abschluss des Ehevertrages angenommen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Ehepartner bei Abschluss des Ehevertrages finanziell unabhängig war und kein Kinderwunsch bestand. Wenn dann aber ein Kind zur Welt gekommen ist und damit die finanzielle Unabhängigkeit wegen der Erziehung des Kindes nachträglich weggefallen ist, kann die ursprüngliche Regelung im Ehevertrag unwirksam werden. ### Nachehelicher Unterhalt Die dritte große Thematik, die in einem Ehevertrag geregelt werden kann, betrifft die **Unterhaltsansprüche**. Die gesetzlichen Regelungen zum Ehegattenunterhalt können abgeändert, modifiziert oder ausgeschlossen werden. Ein Verzicht eines Ehepartners auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes ist jedoch in der Regel unzulässig. Im Ehevertrag kann z.B. ein Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr gemeinsamer Kinder hinaus vereinbart werden. ## 3. Muss der Ehevertrag vor der Ehe abgeschlossen werden? Der Ehevertrag kann **jederzeit vor oder während der Ehe** geschlossen werden. Es ist nicht notwendig, den Ehevertrag vor der Eheschließung abzuschließen. Es ist auch möglich, den Vertrag erst am Ende der Ehe abzuschließen, wenn eine Trennung absehbar oder bezweckt ist. Mit einem Ehevertrag als so genannter **Scheidungsfolgenvereinbarung** legen die Ehepartner fest, wie die Scheidung abgewickelt werden soll, was beispielsweise für den Unterhalt bzw. den Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, die Aufteilung des Hausrats, die Zukunft des gemeinsamen Immobilieneigentums und der Ehewohnung, den Versorgungsausgleich oder die güterrechtlichen Folgen und den Zugewinnausgleich gelten soll. Sind mit der Scheidungsfolgenvereinbarung alle Ansprüche geklärt und besteht zwischen den Ehepartnern Einigkeit über die Scheidung, kann damit das beschleunigte Verfahren der einvernehmlichen [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/scheidung) eingeleitet werden. ## 4. Kann man einen Ehevertrag ohne Notar machen? Der Ehevertrag unterliegt bestimmten **Formvorschriften**, die zu seiner Wirksamkeit eingehalten werden müssen. Die Vorschrift des [§ 1410 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1410.html) sieht vor, dass ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner **vor einem Notar** geschlossen werden muss. Für die notarielle Beurkundung sind Notargebühren zu zahlen, die sich am Wert des Vermögens der Ehepartner orientieren. Eine notarielle Beurkundung ist auch dann erforderlich, wenn der Ehevertrag als Scheidungsfolgenvereinbarung notwendige Regelungen z.B. zum Zugewinnausgleich ([§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1378.html)) und zum Versorgungsausgleich ([§ 1585c BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1585c.html), [§ 7 Abs. 1 VersAusglG](https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__7.html)) enthält. **Ohne notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag unwirksam.** ## 5. Wo kann ich einen Ehevertrag prüfen lassen? Die Regelungen und Wirkungen eines Ehevertrages sind komplex. Verlobte und Ehepaare, die einen Ehevertrag abschließen möchten, sollten sich von einem [Fachanwalt für Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) über die Notwendigkeit und sinnvolle Regelungen eines Ehevertrags beraten lassen. Ein Fachanwalt kann auf die individuellen Bedürfnisse des Ehepaares, die Vermögensverhältnisse, die familiäre Situation und auch die berufliche Situation eingehen und einen entsprechenden Entwurf für einen Ehevertrag erstellen. Der Ehevertrags-Entwurf berücksichtigt die Wünsche und Lebenssituationen, die die Ehepartner mit einem solchen Ehevertrag regeln wollen. ### Entwurf eines Ehevertrages durch den Fachanwalt ratsam Die Beratung und der Entwurf eines Ehevertrages durch einen Fachanwalt für Familienrecht ersetzt jedoch nicht den abschließenden Gang zum Notar. Der Ehevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit **stets der notariellen Beurkundung**. Auch wenn Ehepaare ihren bereits bestehenden Ehevertrag aufgrund veränderter privater, beruflicher oder ehelicher/familiärer Verhältnisse abändern wollen, ist ein Fachanwalt für Familienrecht der richtige Ansprechpartner. Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und berät Ehepartner und Verlobte rund um das Thema Ehevertrag. Frau Rechtsanwältin Hoffmann erstellt und überprüft Eheverträge. Sie berät bei Änderungen von Eheverträgen. [Buchen Sie gerne direkt online einen Termin bei ihr.](https://hammer-rechtsanwaelte.de/terminbuchung) ## 6. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstandsmodell, das von traditionellen Rollenvorstellungen in der Ehe ausgeht und vor allem die Ehefrau in einer Hausfrauen-Ehe privilegiert. Die gelebte Realität und moderne Ehen sehen jedoch anders aus als das klassische Rollenbild, das vor mehr als 100 Jahren bei Schaffung des BGB vorherrschte. Deshalb kann es in vielen Konstellationen ratsam sein, die gesetzlichen Regelungen durch einen Ehevertrag zu modifizieren. Beispiele hierfür sind: - **Beide Ehepartner sind finanziell unabhängig, keine Kinder vorhanden**: Sind beide Ehepartner durch ihre Berufstätigkeit finanziell weitgehend unabhängig und leben keine Kinder in der Ehe, wird häufig kein Zugewinnausgleich und kein Versorgungsausgleich gewünscht. Auch ein nachehelicher Unterhalt muss in diesem Fall nicht vereinbart werden. - **Ehepartner ist Unternehmer**: Soll es beim Zugewinnausgleich bleiben, können im Ehevertrag einzelne Vermögenspositionen von der Berechnung des Zugewinns ausgenommen werden. Dies kann z.B. das Betriebsvermögen eines Unternehmens sein. Es können aber auch andere Güterstände gewählt werden, bei denen das Betriebsvermögen geschützt wird. Dadurch wird verhindert, dass im Falle einer Scheidung die Existenzgrundlage des eigenen Unternehmens gefährdet wird. - **Ehepartner mit unterschiedlichem Vermögen**: Besteht bei der Eheschließung ein großer Vermögensunterschied zwischen den Ehepartnern, kann der Wunsch bestehen, den weniger vermögenden Ehepartner nicht an der Wertsteigerung des Vermögens teilhaben zu lassen. Umgekehrt kann der weniger vermögende Ehepartner auch den Wunsch haben, das Vermögen des vermögenden Ehepartners vom Zugewinn auszunehmen, um nicht den Eindruck zu erwecken, die Ehe sei nur wegen des Vermögens geschlossen worden. - **Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und Auslandsbezug**: Wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben bzw. ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. In einem solchen Fall kann im Ehevertrag geregelt werden, welches Recht für die Ehe und eine eventuelle Scheidung gelten soll. Entsprechendes gilt für im Ausland lebende Deutsche. ## 7. Kann ein Ehevertrag geändert werden? Haben sich die Lebensumstände, die familiäre oder berufliche Situation der Ehepartner geändert, kann es notwendig sein, einen bestehenden Ehevertrag diesen Veränderungen anzupassen. Wurde der Ehevertrag z.B. unter der Prämisse geschlossen, dass beide Ehepartner finanziell unabhängig sind und kein Kinderwunsch besteht, sind die Regelungen des ursprünglichen Ehevertrages nicht mehr zur persönlichen Situation passend, wenn ein Kind geboren wird und ein Ehepartner eben nicht mehr finanziell unabhängig ist. Dann können Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt, zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt **neu aufgenommen oder geändert werden.** Der Ehevertrag kann **mit Zustimmung beider Ehepartner** abgeändert werden. Diese Abänderung bedarf in der Regel – wie der Abschluss des Ehevertrages – der notariellen Beurkundung. Der Ehevertrag kann auch einvernehmlich aufgehoben werden. Dies bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung. ## 8. Wie kann eine Fachanwältin für Familienrecht Verlobten und Ehepartnern helfen  und beraten? Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, wie z. B. Mütter, Väter, Großeltern, Kinder, Ehepaare und Verlobte. Das Familienrecht umfasst u.a. das Eherecht, das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, das Kindschaftsrecht, das Recht der elterlichen Sorge und das Adoptionsrecht. In allen familienrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten Sie gerne unsere **Anwälte für Familienrecht in Hildesheim**. Ganz gleich, ob Sie eine Ehe eingehen oder beenden wollen, ob Sie Fragen zum Unterhalt, zum Umgangsrecht oder zum Sorgerecht haben, ob Sie Probleme mit dem Jugendamt haben, ob eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht, ob Sie Ihre Abstammung klären oder ein Kind adoptieren wollen – wir sind als Kanzlei für Familienrecht im Familienrecht mit fachanwaltlicher Kompetenz für Sie da und begleiten Sie mit Erfahrung und Empathie. Im Bereich des Familienrechts beraten wir u.a. in den Bereichen - Kindschaftsrecht - Unterhalt - Betreuungsrecht - Scheidung - Umgangs- und Sorgerecht - Zugewinnausgleich - Internationales Familienrecht - [Gewaltschutz und häusliche Gewalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/gewaltschutz-und-haeusliche-gewalt) ## 9. Fazit - **Definition und Zweck des Ehevertrags:** Der Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der vor allem die wirtschaftlichen, rechtlichen und familienrechtlichen Grundlagen der Ehe, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Scheidung, regelt. - **Inhalt und Flexibilität:** Für den Inhalt des Ehevertrages gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, so dass die Ehepartner bei der Gestaltung weitgehend frei sind, um ihren individuellen Bedürfnissen und Wertvorstellungen Rechnung zu tragen. - **Regelungen im Ehevertrag:** In einem Ehevertrag können verschiedene Aspekte geregelt werden, unter anderem der Güterstand, der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt sowie Fragen des Sorgerechts und des Kindesunterhalts. - **Zeitpunkt des Abschlusses**: Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe und sogar am Ende der Ehe geschlossen werden, wenn eine Trennung bevorsteht oder beabsichtigt ist. - **Form**: Ein Ehevertrag muss vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit geschlossen werden, um rechtsgültig zu sein. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nichtig. Die notarielle Beurkundung ist auch erforderlich, wenn der Ehevertrag angepasst, geändert oder aufgehoben werden soll. Es ist ratsam, sich bei der Anpassung oder Überprüfung von Eheverträgen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. - **Beratung und Gestaltung**: Verlobte und verheiratete Paare sollten sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, um zu klären, ob ein Ehevertrag notwendig ist und welche Regelungen sinnvoll sind. Der Fachanwalt kann den Vertrag entsprechend der individuellen Situation aufsetzen. - **Sinnvolle Anwendungsfälle**: Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, z.B. wenn beide Partner finanziell unabhängig sind, einer der Partner Unternehmer ist, ein großer Vermögensunterschied besteht oder verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen. ## 10. FAQ’s **Was ist ein Ehevertrag und warum ist er wichtig?** Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ehepartnern, der die wirtschaftlichen, rechtlichen und familienrechtlichen Aspekte ihrer Ehe regelt, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Scheidung. Er ist wichtig, um die individuellen Bedürfnisse und Wertvorstellungen der Partner zu berücksichtigen und Streit und Kosten im Falle einer Scheidung zu vermeiden. **Was kann man in einem Ehevertrag regeln?** In einem Ehevertrag können verschiedene Aspekte geregelt werden, unter anderem der Güterstand, der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt sowie Fragen des Sorgerechts und des Kindesunterhalts. **Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?** Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, auch am Ende der Ehe, wenn eine Trennung bevorsteht oder beabsichtigt ist. Wichtig ist, dass beide Partner den Vertrag freiwillig und ihrer persönlichen Situation entsprechend abschließen. **Muss der Ehevertrag vor einem Notar geschlossen werden?** Ja, nach § 1410 BGB muss ein Ehevertrag zu seiner Wirksamkeit vor einem Notar geschlossen werden. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag unwirksam. Außerdem müssen beide Ehepartner gleichzeitig anwesend sein. **Wo kann ich einen Ehevertrag überprüfen lassen?** Verlobte und Ehepaare, die einen Ehevertrag abschließen oder einen bestehenden Ehevertrag ändern wollen, sollten sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Dieser kann den Vertrag entsprechend der individuellen Situation und den persönlichen Bedürfnissen aufsetzen oder überprüfen. **Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?** Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, z.B. bei finanzieller Unabhängigkeit beider Partner, bei unternehmerischer Tätigkeit eines Partners, bei großen Vermögensunterschieden oder bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. **Kann ein Ehevertrag geändert oder aufgehoben werden?** Ja, ein Ehevertrag kann mit Zustimmung beider Ehepartner geändert oder einvernehmlich aufgehoben werden, wenn sich die Lebensumstände oder die Verhältnisse der Ehepartner ändern. Diese Änderungen und die Aufhebung des Ehevertrags bedürfen jedoch der notariellen Beurkundung. Bildquellennachweis: baona \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Abmahnung anfechten - Das können Sie als Arbeitnehmer tun!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abmahnung-anfechten/) **Published:** Juli 22, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Nachfolgend erläutern wir Ihnen mögliche Schritte gegen eine Abmahnung vorzugehen. **Content:** Ihr Arbeitgeber hat Sie aufgrund eines Fehlverhaltens abgemahnt? Noch stellt diese Abmahnung nur einen Hinweis dar, künftig entsprechende Handlungen zu unterlassen, da ansonsten gravierende Rechtsfolgen drohen. ![Abmahnung anfechten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/abmahnung-anfechten_medium_w.jpg) Sollten Sie der Meinung sein, dass die Abmahnung **unberechtigt** ausgesprochen wurde oder nicht den Tatsachen entspricht, erläutern wir Ihnen nachfolgend mögliche Schritte gegen die Abmahnung vorzugehen. ## Das erwartet Sie: 1. Abmahnung erhalten – Das möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen sagen 2. Was kann man als Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun? – Schritt 1 Gegendarstellung 3. Schritt 2 – Die Abmahnung anfechten 4. Wie kann der Arbeitnehmer einer Abmahnung widersprechen? 5. Welche Fristen sind einzuhalten? 6. Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen? 7. Fazit 8. FAQ’s ##   ## 1. Abmahnung erhalten – Das möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen sagen Eine Abmahnung **rügt** das arbeitsvertragswidrige Verhalten eines Arbeitnehmers und stellt gem. [§ 314 Abs.1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html) zudem die **Voraussetzung** für eine fristlose Kündigung dar. Durch den Ausspruch einer Abmahnung möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu anhalten, **künftiges Fehlverhalten zu unterlassen**. Das Fehlverhalten wird **nachweisbar dokumentiert** und die Abmahnung der Personalakte beigefügt. Gleichzeitig erfolgt, einhergehend mit Ausspruch der Abmahnung, die Androhung einer **verhaltensbedingten Kündigung**, sofern es zu Wiederholungen kommen sollte. Mögliche Gründe für eine Abmahnung könnten u.a. sein: - Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung oder Minder- bzw. Schlechtleistung - Diebstahl von Betriebseigentum - Beleidigung, Respektlosigkeit oder Anfeindungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen - Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens - Abmahnung wegen Pflichtverletzungen wie bspw. nicht Einhalten relevanter Sicherheitsvorschriften - Alkohol am Arbeitsplatz ## 2. Was kann man als Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun? – Schritt 1 Gegendarstellung Sind Sie als Arbeitnehmer der Meinung unberechtigt, eine Abmahnung erhalten zu haben, können Sie von Ihrem Recht auf **Widerspruch** Gebrauch machen. Sie können Ihr Beschwerderecht nutzen und Ihre gegenteilige Position dokumentieren lassen. Dazu wird entweder Ihre **schriftliche Gegendarstellung** bzw. eine entsprechende Gesprächsnotiz ergänzend zur Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen. **Wichtig zu wissen:** Es handelt sich in diesem Fall nur um eine Gegendarstellung, die eigentliche Abmahnung hat **weiterhin Bestand.** Unterstützend können Sie im Fall einer Gegendarstellung auf die vermittelnde Rolle des **Betriebsrates** zurückgreifen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/kundigung_medium_w.jpg) Mehr zum Thema “[Was tun bei Abmahnung?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-abmahnung)” lesen Sie in diesem Beitrag. ##   ## 3. Schritt 2 – Die Abmahnung anfechten Als betroffener Arbeitnehmer haben Sie nicht nur die Möglichkeit zur Gegendarstellung, Sie können die erhaltene Abmahnung auch **anfechten** bzw. ihr widersprechen. Inwieweit die Anfechtung der Abmahnung möglich ist, hängt davon ab, ob diese **berechtigt** oder **unberechtigt** ist. **Festzuhalten ist:** Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur dann eine Abmahnung aussprechen, wenn diese auf **nachweisbaren Tatsachen** beruht. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Abmahnung verhältnismäßig ist und auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Eine Abmahnung darf keine **persönlichen Wertungen** oder **ehrverletzende Äußerungen** enthalten. Sind Sie der Meinung, dass die erhaltene Abmahnung gegen diese Kriterien verstößt? Dann haben Sie die Möglichkeit, dieser zu widersprechen bzw. die Abmahnung anzufechten und sowohl eine **Rücknahme** als auch das **Entfernen aus der Personalakte** zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier grundsätzlich um einen hoch emotionalen Vorgang handelt. Oftmals agieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entsprechend. Wir raten deshalb nicht zu voreiligen Schritten. **Lassen Sie sich beraten**, diskutieren Sie Ihren Fall mit einer unbeteiligten Person, wie bspw. dem Betriebsrat und lassen Sie sich rechtlich beraten. Als [Fachanwälte für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht) haben wir die entsprechende Expertise, Sie über Ihre Möglichkeiten aufzuklären und zu beraten und Sie im Bedarfsfall auch juristisch in einem möglichen Prozess zu vertreten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder per E-Mail an <info@hammer-rechtsanwaelte.de> Eine Abmahnung können Sie immer dann anfechten, wenn diese unberechtigt ausgesprochen wurde. Sollte es sich allerdings nur um ein **Missverständnis** handeln, ist es ratsamer zuerst das **direkte Gespräch** zu suchen und den Vorgang zu besprechen bzw. klarzustellen. ## 4. Wie kann der Arbeitnehmer einer Abmahnung widersprechen? Genauso wie eine Abmahnung **schriftlich** ausgestellt werden muss, müssen Sie dieser auch schriftlich widersprechen. Ihr Widerspruch muss **begründet** werden. Es ist nicht ausreichend, gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Widerspruch ohne Begründung einzureichen. Beziehen Sie sich konkret auf die in der Abmahnung genannten Vorwürfe und **widerlegen** Sie diese. Können Sie Zeugen benennen oder Beweise vorlegen? Machen Sie das. Ihr Widerspruch muss **fundiert** sein. Nutzen Sie bitte die Beratung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wir unterstützen nicht nur inhaltlich, sondern auch bei der Formulierung. Hier die wichtigsten Inhalte des Widerspruchs in Kürze: - Darstellung des Abmahnungsgrundes - Sachliches Darlegen der eigenen Sicht - Angabe von Zeugen und Beweisen - Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung sowie zur Entfernung aus der Personalakte - Fristsetzung ## 5. Welche Fristen sind einzuhalten? Grundsätzlich brauchen Sie als Arbeitnehmer **keine gesetzlichen Vorgaben** einhalten, um eine Abmahnung anzufechten. Ihr Arbeitgeber wird Sie aufgefordert haben, die Abmahnung gegenzuzeichnen – selbst das hat **keine Auswirkungen** auf einen möglichen Widerspruch. **Aber:** Sofern Sie der Meinung sind, dass das dargestellte Fehlverhalten nicht den Tatsachen entspricht, warten Sie bitte nicht zu lange ab, sondern gehen Sie **zeitnah** in Widerspruch und fechten Sie die Abmahnung an. Zu langes Zögern könnte auch als Anerkennung der Schuld gewertet werden. ## 6. Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen? Ein Fachanwalt, als neutraler aber fachkundiger Ansprechpartner, kann Ihnen helfen, den vorliegenden Fall zu bewerten. Hilfreich ist nicht nur die **emotionslose externe Sicht**, sondern auch die entsprechende **Expertise** bei der Formulierung einer Gegendarstellung oder eines Widerspruchs. Sollte es zu einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist das rechtzeitige Einbinden eines Juristen hilfreich. Wir unterstützen Sie gerne. [Kontaktieren Sie uns](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt) und schildern Sie uns Ihr Anliegen. ## 7. Fazit - Eine Abmahnung stellt den Hinweis dar, **Fehlverhalten zu unterlassen**. - Für den Wiederholungsfall erfolgt die Androhung von Rechtsfolgen. - Gründe können u.a. Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Beleidigung sein. - Bei ungerechtfertigten Abmahnungen besteht die Möglichkeit zur Gegendarstellung. - Die Gegendarstellung wird der Personalakte hinzugefügt. - Es besteht die Möglichkeit, eine Abmahnung anzufechten bzw. dieser zu widersprechen. - Notwendig sind neben einer schriftlichen Begründung auch Zeugen und Beweise. - Für eine Anfechtung bestehen **keine Fristen**. - **Zeitnahes Handeln** wird dennoch empfohlen. - Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann den Vorgang **neutral bewerten** und Unterstützung bei Formulierungen sowie möglicher gerichtlicher Auseinandersetzung leisten. ## 8. FAQ’s **Was bedeutet eine Abmahnung?** Eine Abmahnung ist ein formeller Hinweis des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer gegen die Arbeitsvertragsbedingungen verstoßen hat. Sie dient als Warnung und Dokumentation des Fehlverhaltens. **Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten habe?** Sie haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese in Ihre Personalakte aufnehmen zu lassen. Außerdem können Sie die Abmahnung anfechten und einen formellen Widerspruch einlegen. **Wie verfasse ich einen Gegendarstellung zur Abmahnung?** Schreiben Sie eine schriftliche Gegendarstellung, in der Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen. Diese wird zusammen mit der Abmahnung in Ihrer Personalakte aufbewahrt. **Welche Schritte muss ich unternehmen, um einer Abmahnung zu widersprechen?** Der Widerspruch muss schriftlich und begründet sein. Beziehen Sie sich konkret auf die Vorwürfe in der Abmahnung, widerlegen Sie diese mit Fakten, und benennen Sie gegebenenfalls Zeugen oder Beweise. **Welche Fristen müssen beim Widerspruch gegen eine Abmahnung beachtet werden?** Es gibt keine gesetzlichen Fristen, jedoch sollten Sie zeitnah reagieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, Sie würden die Abmahnung akzeptieren. **Kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer Abmahnung helfen?** Ja, ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, den Fall zu bewerten, eine fundierte Gegendarstellung oder einen Widerspruch zu formulieren und Sie gegebenenfalls in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vertreten. Bildquellennachweis: I going to make a greatest artwork as I can, by my head, my hand and by my mind. \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Krankmeldung nach Kündigung - Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn einbehält?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankmeldung-nach-kuendigung/) **Published:** Juni 17, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wir erklären Ihnen die Hintergründe und Möglichkeiten und geben Ihnen mit unserer Expertise eine erste Orientierung. **Content:** Geht die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Krankmeldung einher, führt dies oftmals bei der Arbeitgeberin zu einem faden Beigeschmack. Das passiert insbesondere dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit **passgenau zur Kündigungsfrist** ist. ![Krankmeldung nach Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/krankmeldung-nach-kundigung_medium_w.jpg) Schnell kommt arbeitgeberseitig der Gedanke auf, dass die vorgelegte Krankmeldung vorgeschoben ist. Das Bundesarbeitsgericht widmete sich genau dieser Frage: Was sind die Voraussetzungen, eine solche Krankmeldung infrage zu stellen? Darf der Arbeitgeber in diesem Fall den Lohn nach Kündigung einbehalten? Was tun, wenn der Arbeitgeber den Beweiswert der Krankmeldung als erschüttert betrachtet? Vielleicht sind Sie sogar von ausbleibender Entgeltfortzahlung nach Kündigung betroffen. Wir erklären Ihnen die Hintergründe und Möglichkeiten und geben Ihnen mit unserer Expertise eine erste Orientierung. ## Das erwartet Sie: 1. Die Grundlagen – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 2. Zweifel an der Krankmeldung – Hier sind Sie berechtigt 3. Die Krankmeldung wird akzeptiert – aber trotzdem nicht gezahlt? 4. Der spezielle Fall – Lohneinbehalt bei Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung 5. Was tun bei Streitigkeiten – Wie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann 6. Fazit 7. FAQ’s ##   ## 1. Die Grundlagen – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Sollten Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkranken, erhalten sie gemäß [§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html) für eine Dauer von **bis zu 6 Wochen** ihren vollen Lohn. **Merke:** Durch das bloße Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird grundsätzlich der Beweis über eine Erkrankung erbracht, womit der Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auferlegten Darlegungs- und Beweislast nach den allgemeinen Grundsätzen Genüge getan ist (vgl. [BAG, Urt. v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-505-18/)). Grundsätzlich gilt das auch bei erfolgter Kündigung. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt haben oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden. Wir betreuen jedoch immer wieder Mandanten, deren Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitiger Kündigung nicht fortgezahlt wird. Die Arbeitgeber berufen sich in diesen Fällen darauf, dass der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sei oder behaupten den Fortsetzungszusammenhang. Ist das berechtigt? ## 2. Zweifel an der Krankmeldung – Hier sind Sie berechtigt Wann generell Zweifel an einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angebracht sind, kann richtungsweisend u.a. den Indizien des [§ 275 Abs. 1a SGB V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html) entnommen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn - die Arbeitsunfähigkeit **auffällig häufig** oder auffällig häufig nur für kurze Dauer besteht - regelmäßige Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit **zum Ende des Urlaubs** eingereicht werden - der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am **Beginn** oder auf das **Ende** einer Woche fällt - sie auf **innerbetriebliche Differenzen** folgt - **rückwirkende Bescheinigungen** oder dauerhafte Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden oder wenn - die Arbeitsunfähigkeit von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt worden ist, die oder der durch die Häufigkeit der ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist. **Aber Achtung:** Diese Indizien sind nicht abschließend, da es andernfalls nahezu unmöglich wäre, gegen einen Missbrauch der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorzugehen, wenn die aufgeführten Fälle nicht greifen. Die gesetzlichen Krankenkassen können zur Beseitigung von Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet sein, eine **gutachtliche Stellungnahme** durch den Medizinischen Dienst einzuholen (§ 275 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Sollte der Arbeitgeber also Zweifel an der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, steht es ihm frei, durch die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes einholen zu lassen. Sollte sich die medizinische Notwendigkeit aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Untersuchungsunterlagen ergeben, kann diese von der Beauftragung des medizinischen Dienstes absehen. Übrigens gehört es nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Arbeitnehmern auf medizinische Notwendigkeit zu prüfen. ## 3. Die Krankmeldung wird akzeptiert – aber trotzdem nicht gezahlt? Selbst wenn der Arbeitgeber die Krankheit akzeptiert, kann trotzdem keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung bestehen. Dies ist bei einem **Fortsetzungszusammenhang** der Fall. Denn nach § 3 Abs. 1 S. 2 EntFG muss die Arbeitgeberin nur einmal für 6 Wochen wegen Arbeitsunfähigkeit infolge **derselben Krankheit** Entgeltfortzahlung leisten. Wird man mehrfach infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig, spricht man von einem Fortsetzungszusammenhang zwischen diesen Arbeitsunfähigkeitszeiten. Dann hat man nur für insgesamt 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und danach nur auf **Krankengeld**. Dies gilt jedoch **nicht**, wenn man vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit zwölf Monate vergangen sind. Dabei folgt aus der Formulierung des § 3 Abs. 1 S. EntFG, dass man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin **beweisen muss**, dass die Erkrankungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der ersten Erkrankung oder innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der ersten Erkrankung nicht in einem Fortsetzungszusammenhang stehen. Hier muss der Arbeitgeber also erst gar nicht den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern – die Krankheit gilt als bewiesen, den Ausschluss durch eine Fortsetzungszusammenhang mit einer vorherigen Erkrankung muss man jedoch spätestens nach Aufforderung des Arbeitgebers stets beweisen. Haben Sie offene Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder per E-Mail an <info@hammer-rechtsanwaelte.de> ## 4. Der spezielle Fall – Lohneinbehalt bei Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung Sobald die Arbeitsunfähigkeit **mit Ausspruch einer Kündigung** einhergeht, steigt das Misstrauen des Arbeitgebers entsprechend. Tatsächlich zählt diese Kausalität auch zu den Fällen für begründete Zweifel. Heißt das, Sie sollten sich bei Krankheit und Kündigung besser nicht arbeitsunfähig melden? Droht Ihnen dann Entgeltkürzung? Wir schauen uns konkrete Beispiele, in denen der Arbeitgeber jeweils den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert ansah und die Entgeltzahlungen einstellte: ### Fall 1 Eine Arbeitnehmerin war vom 28. August 2018 bis zum **22. Februar 2019** angestellt. Am 8. Februar 2019 teilte sie gegenüber einem Kollegen mit, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen werde. Sie reichte am **8. Februar 2019** ihre Kündigung zum 22. Februar 2019 und eine auf den 8. Februar 2019 datierte ärztliche Erstbescheinigung über eine voraussichtlich vom 8. bis zum 22. Februar 2019 bestehende Arbeitsunfähigkeit ein ([BAG, Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-149-21/)). ### Fall 2 Der Arbeitnehmer war vom 16. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund fristgemäßer Kündigung des Arbeitgebers vom 1. September 2020. Er arbeitete noch bis zum 4. September 2020 für den Arbeitgeber. Für die Zeit vom 7. September 2020 bis zum 30. September 2020 legte er zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen **mit unterschiedlichen Diagnosen vor** (vgl. [BAG, Urt. v. 28.6.2023 – 5 AZR 335/22](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-335-22/)). ### Fall 3 Der Mitarbeiter, beschäftigt seit März 2021, wurde seitens des Arbeitgebers seit dem 21. April 2022 nicht mehr eingesetzt. Er legte am 2. Mai 2022 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom selben Tag für die Zeit vom 2. bis zum 6. Mai 2022 vor. Mit am 3. Mai 2022 zugegangener Kündigung, beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2022. Der Mitarbeiter reichte **aufeinanderfolgende Krankmeldungen** unterschiedlicher Diagnosen bis zum 31.Mai 2022 ein. Ab dem 01. Juni nahm er eine **neue Beschäftigung** auf ([BAG, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-137-23/)). Ob der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann, ist tatsächlich den **individuellen Umständen** geschuldet und wird **im Einzelfall gerichtlich** bewertet. Die genannten Fälle zeigen auf, wann mit einer Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu rechnen sein könnte. Die Klagen wurden jeweils zugelassen, der Lohn musste in diesen individuellen Fällen **jedoch gezahlt werden**. Es bleibt festzuhalten, dass sowohl Schilderungen bzw. Aussagen der oder des Erkrankten (vgl. BAG, Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21) oder auch Verstöße der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes gegen die Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (vgl. BAG, Urt. v. 28.6.2023 – – 5 AZR 335/22) maßgeblich für Zweifel sein können. Ebenso kann der Beweiswert erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau **die Dauer der Kündigungsfrist** umfassen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt (BAG, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23) oder wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst (Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21). ## 5. Was tun bei Streitigkeiten – Wie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann Häufig ist unseren Mandanten nicht bewusst, warum der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist nicht fortsetzt. In der Praxis sehen Arbeitgeber den Anscheinsbeweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als schnell erschüttert an.  In einem gerichtlichen Verfahren stellt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Beweismittel wie jedes andere dar, so dass der durch sie bescheinigte Inhalt durch **andere Beweismittel widerlegt** werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 8.11.2005 – B 1 KR 18/04 R). Unsere Aufgabe als [Fachanwälte für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht) ist es also, Sie als Arbeitnehmer zu den möglichen Folgen einer Krankmeldung während der Kündigungsfrist zu beraten. Wir erläutern Ihnen die aktuelle Rechtsprechung und beraten Sie, wie mögliche Stolperfallen **vermieden** werden können. Sollte Ihr Arbeitgeber aufgrund der Krankmeldung den Lohn nach Kündigung einbehalten, weil er deren Beweiswert erschüttert sieht, vertreten wir Sie im **Gerichtsverfahren**. Bestenfalls einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber **außergerichtlich**. Mit unserer Expertise formulieren wir Ihnen das passende anwaltliche Aufforderungsschreiben und beraten Sie, ob im individuellen Fall ein ausführlicher Arztbrief beigelegt werden sollte. **Ein besonderer Hinweis:** Es gibt kein generelles Vorgehen, jeder Fall ist individuell. [Lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## 6. Fazit - Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung. - Grundsätzlich gilt: Vorlage einer Krankmeldung erfüllt zunächst die Beweislast. - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit gleichzeitiger Krankmeldung führt oft zu Misstrauen seitens des Arbeitgebers. - Arbeitgeber vermuten, dass die Krankmeldung vorgeschoben ist. - Indizien für Zweifel u.a. gem. § 275 Abs. 1a SGB V (z.B. häufige/kurzfristige Krankschreibungen, Krankschreibung nach Urlaub). - Gerichtliche Einzelfallbewertung ist entscheidend. - Anwälte für Arbeitsrecht beraten zu möglichen Folgen und Stolperfallen, unterstützen bei außergerichtlicher Einigung und vertreten bei gerichtlichen Verfahren. ## 7. FAQ’s **Ist eine Krankmeldung während der Kündigung grundsätzlich zulässig?** Ja, Arbeitnehmer können sich auch während der Kündigungsfrist krank melden und haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. **Unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber den Beweiswert der Krankmeldung anzweifeln?** Zweifel können bspw. aufkommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit passgenau zum Kündigungszeitraum datiert ist oder vorab angekündigt wird. **Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber den Lohn aufgrund der angezweifelten Krankmeldung einbehält?** Der Arbeitnehmer kann rechtliche Schritte einleiten und sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung durchzusetzen. **Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht bei Streitigkeiten über Krankmeldungen helfen?** Ein Anwalt kann den Arbeitnehmer über die aktuelle Rechtsprechung informieren, bei der außergerichtlichen Einigung mit dem Arbeitgeber unterstützen, anwaltliche Aufforderungsschreiben formulieren und im Falle eines Gerichtsverfahrens vertreten. Bildquellennachweis: ollo \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Fortbildungsvereinbarungen rechtssicher abschließen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fortbildungsvereinbarung/) **Published:** August 22, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wir informieren Sie, was beim Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung zu beachten ist und wo Stolperfallen liegen. **Content:** Fachkräftemangel bedeutet auch, gut qualifizierte Arbeitnehmer im Unternehmen zu halten und Anreize zu schaffen, dass diese sich langfristig mit ihrem Arbeitgeber identifizieren können. Ein wichtiger und arbeitnehmerseitig häufig nachgefragter Aspekt können **Weiterbildungsangebote** sein. ![Fortbildungsvereinbarung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/fortbildungsvereinbarung_medium_w.jpg) Fortbildungen zeigen Ihren Arbeitnehmern, dass Sie deren Qualitäten schätzen und an einer Zusammenarbeit mit möglicherweise künftig erweitertem Aufgabenspektrum und vielleicht sogar höherer Vergütung interessiert sind. Um sicherzugehen, dass der Arbeitnehmer dem Unternehmen lange verbunden ist, werden oftmals **Fortbildungsvereinbarungen** abgeschlossen. Diese sollen den Arbeitnehmer bei vorzeitigem Austritt zur Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichten. Aber Achtung: Nicht jede Vereinbarung und jede Rückzahlungsklausel ist wirksam! Wir informieren Sie, was beim Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung zu beachten ist und wo Stolperfallen liegen. ## Das erwartet Sie: 1. Was ist unter einer Fortbildungsvereinbarung zu verstehen? 2. Wann ist der Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung generell ausgeschlossen? 3. Die Höhe der Rückzahlung – Das darf vereinbart werden 4. Wie lange dürfen Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden werden? 5. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Dann greift die Rückzahlungsvereinbarung 6. Fachanwalt für Arbeitsrecht  – So unterstützen wir Sie 7. Fazit 8. FAQ’s ##   ## 1. Was ist unter einer Fortbildungsvereinbarung zu verstehen? Der Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung erfolgt immer dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rahmenbedingungen einer Fort- oder Weiterbildung des Arbeitnehmers schriftlich fixieren möchten. Es handelt sich dabei um eine **individualvertragliche** Vereinbarung, welche häufig mit einer **Rückzahlungsklausel** für den Austritt des Arbeitnehmers während oder vor Ablauf einer festgelegten Zeit nach der Qualifizierung einhergeht. Damit eine Fortbildungsvereinbarung grundsätzlich wirksam ist, muss die Bildungsmaßnahme „geeignet“ sein. Handelt es sich also um Inhalte, die der Entwicklung der Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers von Nutzen sind oder der Verbesserung seiner Fähigkeiten dient, wäre ein Abschluss möglich. Weiterhin muss dem Arbeitnehmer durch die Fort- oder Weiterbildung ein **verwertbarer Vorteil** zufließen. Dieser Vorteil kann sich entweder aus Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen oder verbesserten Chancen am Arbeitsmarkt ergeben. In beiden Fällen reicht die bloße Möglichkeit, dass die erworbenen Kenntnisse genutzt werden können, nicht aus und ist daher nicht relevant. ## 2. Wann ist der Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung generell ausgeschlossen? Ein Fortbildungsvertrag kann nur dann abgeschlossen werden, wenn die Qualifizierung des Arbeitnehmers der beruflichen Fort- oder Weiterbildung dient, es sich also nicht um eine **Berufsausbildung** handelt. Ist es beispielsweise notwendig, während der Ausbildung zum Forstwirt eine Qualifizierung an der Motorsäge zu absolvieren, müssen die entsprechenden Kosten arbeitgeberseitig getragen werden. Ein weiteres Beispiel wäre der Erwerb des Führerscheins Klasse 2 während der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer. (vgl. [BAG, Urt. V. 25.04.1984 -5 AZR 386/83](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=25.04.1984&Aktenzeichen=5%20AZR%20386/83)) Rückzahlungsklauseln in Berufsausbildungsverhältnissen oder gleichgestellten Ausbildungsgängen sind gemäß [§ 12 Abs. 2, § 26 BBiG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__12.html) untersagt. Vereinbarungen, die sich auf anfallende Kosten für Bildungsmaßnahmen beziehen, welche der Arbeitgeber generell zu tragen hat, sind ebenfalls nichtig. Dazu zählen zum Beispiel Schulungen für Betriebsräte oder Erste Hilfe Schulungen. Fortbildungsvereinbarungen mit Rückzahlungsklauseln, die sich auf die Einarbeitung eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz oder die Vermittlung von Kenntnissen über bspw. innerbetriebliche Abläufe beziehen, haben ebenfalls keine Rechtskraft. Ein weiteres Beispiel: Handelt es sich bei der Maßnahme nur um eine **Auffrischung oder Vertiefung** der beim Arbeitnehmer bereits vorhandenen Kenntnisse oder der unternehmensinternen Qualitätssicherung, ist der Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung auch ausgeschlossen. ## 3. Die Höhe der Rückzahlung – Das darf vereinbart werden Grundsätzlich ist es **zwingend erforderlich**, dass in der Fortbildungsvereinbarung die vom Arbeitnehmer zu erstattenden Beträge sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach angegeben werden. Es gilt das Transparenzgebot nach [§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html). Bezieht sich die Vereinbarung also nur auf „die entstandenen Aufwendungen einschließlich Lohnfortzahlungskosten“, ist sie aufgrund von **Intransparenz** nichtig. Das heißt jedoch nicht, dass der genaue Betrag angegeben werden muss. Es ist ausreichend, dass der eventuell anfallende Rückzahlungsbetrag berechenbar ist. Zudem muss angegeben werden, auf welchen Betrag sich die Rückzahlungsverpflichtung bezieht, sprich Brutto- oder Nettobeträge, mit oder ohne Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Wichtig ist also: Der eventuell anfallende Betrag muss so genau wie möglich berechenbar sein. Natürlich können Sie als Arbeitgeber auch einen Höchstbetrag festlegen. Dieser stellt dann in jedem Fall die Begrenzung der Rückzahlungssumme dar – d.h. im Nachgang höhere Rückzahlungen zu verlangen, ist nicht möglich. Ganz wichtig und grundlegend: Arbeitgeber dürfen **keine Vorteile** aus den vereinbarten Rückzahlungsbeträgen ziehen! D.h. die Höhe ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt. ([vgl. BAG, Urt. V. 21.7.2005 – 6 AZR 452/04](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=21.07.2005&Aktenzeichen=6%20AZR%20452/04)) Berücksichtigt werden dürfen: - Lehrgangskosten - Fahrtkosten - Entgeltfortzahlungskosten (auf Basis der jeweils gültigen Vergütung) Eine **mögliche Stolperfalle** im Fortbildungsvertrag ist die fehlende Reduzierung des Rückzahlungsbetrages entsprechend der vereinbarten Bindungsdauer. Da der Arbeitnehmer direkten Einfluss auf die bei vorzeitigem Austritt entstehenden Kosten haben muss, sind bei Abschluss der Vereinbarung die Rückzahlungskosten in Relation zur Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen festzulegen. Hierzu nachfolgend mehr Informationen. ## 4. Wie lange dürfen Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden werden? Ein wichtiger Bestandteil einer Fortbildungsvereinbarung ist die **Bindungsklausel**. Sie legt die Höhe der Rückzahlung zum Austrittszeitpunkt des Arbeitnehmers fest. ![Rückzahlungsklausel](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/employment-contract_medium_w.jpg) Scheidet der Arbeitnehmer also vor Ablauf der vereinbarten Unternehmenszugehörigkeit während bzw. nach der Fortbildung aus, wird er zur anteiligen Rückzahlung verpflichtet. Natürlich ist eine möglichst lange Bindungsdauer im Sinne des Arbeitgebers. Arbeitnehmer dürfen jedoch nicht **unverhältnismäßig lange** an das Unternehmen gebunden werden. Die Bindungsdauer soll sich daher sowohl an der Höhe der Fortbildungskosten, der Dauer der Fortbildung und den dem Arbeitnehmer durch die Fortbildung entstehenden Vorteilen wie beispielsweise der Verbesserung seiner Chancen beim Unternehmenswechsel orientieren. Grds. greift folgende Faustformel für die Berechnung: Multiplikation der Dauer der Freistellung für die Fortbildung mit dem Faktor 6. Dementsprechend ergeben sich folgende Richtwerte: - Fortbildungsdauer bis zu einem Monat: Bindungsdauer bis zu 6 Monate - Fortbildungsdauer bis zu zwei Monaten: Bindungsdauer bis zu 12 Monate - Fortbildungsdauer drei-vier Monate: Bindungsdauer bis zu 24 Monate - Fortbildungsdauer sechs-zwölf Monate: Bindungsdauer bis zu 36 Monate - Fortbildungsdauer mehr als 12 Monate: maximale Bindungsdauer 60 Monate ## 5. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Dann greift die Rückzahlungsvereinbarung Als Arbeitgeber dürfen Sie keine Rückzahlungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitnehmer abschließen, die dann pauschal greifen soll, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Vielmehr muss zwischen **unterschiedlichen Austrittsgründen** differenziert werden. Kündigen Sie dem Arbeitnehmer aus einem nicht durch den Mitarbeiter zu vertretendem Grund, greift keine Rückzahlungsverpflichtung. Das betrifft [betriebsbedingte Kündigungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-kuendigung) oder auch berechtigte Eigenkündigungen durch den Mitarbeiter. Ihrem Arbeitnehmer muss es obliegen, durch seine eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. (vgl. [BAG, 13.12.2011 – 3 AZR 791/09](https://openjur.de/u/559940.html); [21.08.2012 – 3 AZR 698/19](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=21.08.2012&Aktenzeichen=3%20AZR%20698/10) sowie [28.05.2013 – 3 AZR 103/12](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=28.05.2013&Aktenzeichen=3%20AZR%20103/12)) ## 6. Fachanwalt für Arbeitsrecht – So unterstützen wir Sie Der Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung kann für Arbeitgeber aus unterschiedlichen Gründen sehr sinnvoll sein. Um aber bei vorzeitigem Austritt des Arbeitnehmers auch wirklich Gebrauch von der Rückzahlungsklausel machen zu können, müssen alle Rahmenbedingungen der aktuellen Rechtslage entsprechen. Immer wieder werden Rückzahlungsvereinbarungen abgeschlossen, die in der Praxis nicht durchgesetzt werden können. Je höher die Fort- und Weiterbildungskosten, umso höher der mögliche Schaden für den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vorzeitig verlässt. Um sicherzugehen, raten wir Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen. Verwenden Sie bitte **keinen Mustervertrag**, den Sie im Internet finden. So individuell jeder Fall ist, sollte eine Rückzahlungsvereinbarung auch individuell vorbereitet und geprüft werden. Als Experten für Arbeitsrecht sind wir Ihre Ansprechpartner, um Risiken zu vermeiden oder auch um Ihre Forderungen durchzusetzen. Wir unterstützen Sie gerne. [Kontaktieren Sie uns](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt) und schildern Sie uns Ihr Anliegen. ## 7. Fazit - Fachkräftemangel erfordert Maßnahmen, um qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. - Weiterbildungsangebote können als Anreiz dienen, die langfristige Bindung von Arbeitnehmern zu fördern. - Fortbildungsvereinbarungen sollten klar und rechtssicher formuliert sein, um spätere Rückforderungen durchsetzen zu können. - Die Bildungsmaßnahme muss für die Entwicklung des Arbeitnehmers geeignet und vorteilhaft sein. - Rückzahlungsklauseln sind unter bestimmten Bedingungen unwirksam, z.B. bei Berufsausbildungen oder internen Schulungen. - Die Höhe der Rückzahlung muss transparent und berechenbar sein. - Die Bindungsdauer sollte angemessen und nicht unverhältnismäßig lang sein. - Anwaltliche Beratung wird empfohlen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. ## 8. FAQ’s **Was ist eine Fortbildungsvereinbarung?** Eine Fortbildungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die Bedingungen für eine Fort- oder Weiterbildung regelt, oft verbunden mit einer Rückzahlungsklausel, falls der Arbeitnehmer das Unternehmen vorzeitig verlässt. **Welche Kosten dürfen in einer Rückzahlungsklausel berücksichtigt werden?** Zulässig sind Lehrgangskosten, Fahrtkosten und Entgeltfortzahlungskosten. Die Rückzahlung darf jedoch nicht höher sein als die tatsächlich entstandenen Kosten. **Wie lange darf ein Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden werden?** Die Bindungsdauer richtet sich nach der Dauer und den Kosten der Fortbildung. Eine Faustregel besagt, dass die Dauer der Freistellung für die Fortbildung mit dem Faktor 6 multipliziert die mögliche Bindungsdauer ergibt. **Greift die Rückzahlungsklausel immer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?** Nein, die Rückzahlungsklausel greift nicht bei Kündigungen, die nicht vom Arbeitnehmer zu verantworten sind, wie z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen. **Warum sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden?** Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sicherstellen, dass die Fortbildungsvereinbarung rechtlich einwandfrei und individuell auf den Fall abgestimmt ist, um spätere Probleme bei der Durchsetzung der Rückzahlung zu vermeiden. Bildquellennachweise: Hans von Pixabay \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) & Scott Graham \| [Unsplash.com](https://unsplash.com/de/@homajob) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Anwältin Opferrecht - mit Fachkompetenz an Ihrer Seite](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) **Published:** August 20, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. **Content:** Das **Opferrecht** umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit der rechtlichen Vertretung von Opfern von Straftaten befassen. [Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann) vertritt als Anwältin für Opferrecht die Interessen und Rechte von Opfern und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. ![Anwältin Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_medium_w.jpg) Die unterstützende Begleitung und rechtliche Vertretung von **Opfern von Straftaten** ist besonders bedeutsam, da sich Opfer von Straftaten häufig in einer besonders schutzbedürftigen Lage befinden, die durch psychische Belastungen, körperliche Verletzungen und soziale Stigmatisierung gekennzeichnet ist. Die Expertise einer Anwältin im Opferrecht umfasst daher nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein **hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität** für die individuelle Situation des Opfers. Dabei umfasst das Opferrecht nicht nur die **strafrechtliche** Aufarbeitung einer Tat von der Strafanzeige bzw. dem Strafantrag über die Nebenklage bis zum Urteil gegen den oder die Täter, sondern auch die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten. Zum Opferrecht gehört auch eine mögliche **familienrechtliche Vertretung**, wenn der Täter der eigene Partner, Ehepartner oder Lebenspartner ist und die Straftat oder Gewalttat auch Auswirkungen auf die familiäre Situation hat. Darüber hinaus beinhaltet eine umfassende Rechtsvertretung im Opferrecht auch das **Schadenersatzrecht.** Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen sowie die Möglichkeit der sozialen Entschädigung. In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, seine verschiedenen Erscheinungsformen und die Bedeutung der Vertretung von Opfern von Straf- und Gewalttaten. ## Übersicht: 1. Was macht ein Opferanwalt? 2. Welchen Anwalt sollte man sich als Opfer einer Straftat suchen? 3. Wie hilft eine Opferanwältin im Strafrecht den Opfern? 4. Wie kann man Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen? 5. Wie kann eine Opferanwältin im Bereich des Familienrechts helfen? 6. Fazit 7. FAQ ## 1. Was macht ein Opferanwalt? Wenn Menschen Opfer einer Straftat geworden sind, handelt es sich meist um eine in hohem Maße belastende Situation. Neben den psychischen und physischen Verletzungen, die durch die Tat hervorgerufen werden, kommen auf das Opfer einer Straftat auch Belastungen durch die strafrechtliche Aufarbeitung, die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen oder zivilrechtliche Verfahren zu. Bei Straftaten in Ehen und Lebenspartnerschaften, z.B. bei **häuslicher Gewalt**, können sich Gewaltschutzverfahren und familienrechtliche Verfahren anschließen, z.B. zum Schutz der Betroffenen und der gemeinsamen Kinder vor dem Täter, zur Wegweisung des Täters aus der gemeinsamen Ehewohnung, zur Ehescheidung oder zu Sorgerechtsfragen gemeinsamer Kinder. Ein Opferanwalt steht den von einer Straftat Betroffenen vor allem in **rechtlicher Hinsicht** zur Seite und kann aufgrund seiner Erfahrung und Spezialisierung bei allen Schritten helfen, die in einer solchen Situation notwendig und sinnvoll sind. Darüber hinaus ist ein Opferanwalt auch erster Ansprechpartner und Begleiter bei Terminen. Die Vertretung und Begleitung durch einen Opferanwalt stellt sicher, dass Opfer von Straftaten ernst genommen werden und ihre Rechte bestmöglich durchsetzen können. ![anwalt Familienrecht häusliche Gewalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/law_medium_w.jpeg) Wie wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz im [Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht) zur Seite stehen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. ## 2. Welchen Anwalt sollte man sich als Opfer einer Straftat suchen? Um Opfer von Straftaten umfassend beraten und vertreten zu können, sollte ein Opferanwalt **alle Fachgebiete** abdecken, die im Zusammenhang mit einer Straftat und deren Folgen für Opfer betroffen sein können. Dabei ist der Opferanwalt nicht unbedingt klassischer Strafverteidiger, da es bei der Vertretung von Opfern nicht um deren Verteidigung, sondern um die **Durchsetzung ihrer Rechte**, z.B. in Form der Nebenklage, geht. Gleichwohl sind gute Kenntnisse des Strafrechts auch für die Vertretung als Nebenkläger oder die Stellung von Strafanzeigen bzw. Strafanträgen von Bedeutung. Ein Opferanwalt benötigt darüber hinaus vor allem Kenntnisse im Sozialrecht, im Entschädigungsrecht und ggf. auch im Familienrecht, um z.B. bei häuslicher Gewalt oder Straftaten in Beziehungen, Ehen, Lebenspartnerschaften und Familien familienrechtliche Verfahren und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz durchführen zu können. Rechtsanwältin **Laura Elaine Hoffmann** ist Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht und verfügt über die notwendigen strafrechtlichen Kenntnisse, um minderjährige und erwachsene Opfer von Straftaten im gesamten Strafverfahren als Opferanwältin zu betreuen. Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwältin Hoffmann unter anderem mit verschiedenen Frauenhäusern, der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und dem Weißen Ring zusammen. Als Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht unterstützt Rechtsanwältin Elaine Hoffmann bei familienrechtlichen Tatfolgen, wie etwa bei [häuslicher Gewalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/gewaltschutz-und-haeusliche-gewalt), Gewaltschutzangelegenheiten und Opferentschädigungsfragen. Sie haben offene Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder per E-Mail an:[ info@hammer-rechtsanwaelte.de](mailto:info@hammer-rechtsanwaelte.de) ## 3. Wie hilft eine Opferanwältin im Strafrecht den Opfern? Damit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen oder mehrere mögliche Täter einer strafbaren Handlung, deren Opfer Sie geworden sind, eingeleitet werden kann, müssen **Polizei und Staatsanwaltschaft** von der Tat Kenntnis erlangen. Für Personen, die Opfer einer Straf- oder Gewalttat geworden sind, die den Strafverfolgungsbehörden bisher nicht bekannt geworden ist, ist es insbesondere in stark belastenden Situationen nicht einfach, diese den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer Strafanzeige zu schildern. Als Opferanwältin berate ich Betroffene, **welche** **nächsten Schritte**, wie etwa eine Strafanzeige oder ein Strafantrag, in der Situation sinnvoll sind. Dies hängt aber unter anderem davon ab, welche Straftatbestände in Frage kommen. Bei Zeugenvernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft begleite ich die Betroffenen **als Beistand**. ### Strafantrag und Strafanzeige Hinweise auf eine strafbare Handlung erhalten die Strafverfolgungsbehörden durch eine Strafanzeige. Bei der **Strafanzeige** wird z.B. der Polizei ein Sachverhalt mitgeteilt, der nach Auffassung des Anzeigenden strafbar sein könnte. Zur Erstattung einer Strafanzeige ist jedermann berechtigt. Anzeigen sind **auch anonym und gegen Unbekannt** möglich, wenn der oder die möglichen Täter nicht namentlich bekannt sind. Ergibt sich aus der Anzeige der Anfangsverdacht einer Straftat, sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, dem nachzugehen und den Sachverhalt zu ermitteln. Davon zu unterscheiden ist der **Strafantrag**. Es gibt Straftatbestände – sogenannte **Antragsdelikte**, die nur auf Antrag des Opfers oder Verletzten verfolgt werden. Dazu gehören z.B. Delikte wie Beleidigung ([§ 185 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html)), üble Nachrede ([§ 186 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html)) oder Hausfriedensbruch ([§ 123 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html)). Daneben gibt es Delikte, die nur bei Vorliegen eines **besonderen öffentlichen Interesses** von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden, ansonsten aber auf Antrag verfolgt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die sexuelle Belästigung ([§ 184i StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html)), die Körperverletzung ([§ 223 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html)) oder die Sachbeschädigung ([§ 303 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html)). Das besondere öffentliche Interesse bezeichnet ein Interesse der Allgemeinheit an der Strafverfolgung zur Abschreckung oder Verhütung künftiger Straftaten. ### Strafanzeige mit anwaltlicher Hilfe erstellen Eine Strafanzeige kann unter anderem bei der **örtlichen Polizeidienststelle** erstattet werden. Problematisch kann hierbei sein, dass der Inhalt dessen, was der Anzeigende berichtet, von den Polizeibeamten nicht immer genau protokolliert wird. Dies kann dazu führen, dass Anzeigen fehlerhaft oder in anderer Darstellung als die des Opfers einer Straftat aufgenommen werden. Die Folge kann sein, dass ein **inhaltlicher Widerspruch** oder eine inhaltliche Ungenauigkeit vermeintlich angenommen wird, wenn man als Opfer z.B. als Zeuge aussagt und den Inhalt der Aussage nicht wiedergibt wie in der Strafanzeige. Dies kann sich negativ auf **die Glaubwürdigkeit des Opfers** auswirken. Sicherer und präziser ist es daher, eine Strafanzeige **schriftlich** zu formulieren und dabei die Hilfe einer Opferanwältin in Anspruch zu nehmen. In einer solchen schriftlichen Strafanzeige kann man als Opfer einer Straftat den Geschehensablauf genau und detailliert schildern. Inhaltliche Widersprüche und eine Erschütterung können so bereits zu Beginn der strafrechtlichen Aufarbeitung einer Straftat vermieden werden. ### Akteneinsicht und Nebenklage Wird ein Strafverfahren eröffnet, kann eine Opferanwältin für die betroffene Person **Einsicht in die Ermittlungsakten** nehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn man als Opfer einer Straftat auch anwaltlich vertreten ist. Darüber hinaus können sich Opfer einer Straftat **als Nebenkläger** auf Seiten der Staatsanwaltschaft am Strafverfahren beteiligen. Eine Nebenklage ist jedoch nicht bei jeder Straftat möglich. Nach [§ 395 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__395.html) ist die Nebenklage z.B. bei Sexualdelikten, aber auch bei (versuchtem) Mord, (versuchtem) Totschlag, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nachstellung (Stalking) sowie bei Verstößen gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), z.B. Kontaktverbot/Näherungsverbot, möglich. Der Vorteil der Nebenklage liegt darin, dass sie als Opfer einer Straftat im Verfahren nicht nur als geschädigter Zeuge aussagen kann, sondern am Prozessgeschehen **aktiv teilnehmen** und bestimmte Rechte ausüben kann, die Zeugen nicht zustehen. Dazu gehört u.a. das Recht, in der Hauptverhandlung anwesend zu sein. Die Nebenklage kann Beweisanträge stellen und Zeugen/Sachverständige/Beschuldigte befragen und hat ein Recht auf Akteneinsicht. Gegen das Urteil kann man **Berufung oder Revision** einlegen, wenn man als Nebenkläger mit dem Urteil nicht einverstanden ist. ## 4. Wie kann man Ansprüche auf Schmerzengeld und Schadensersatz geltend machen? Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat unter Umständen Anspruch auf **Schadenersatz und Schmerzensgeld**. Über diese Ansprüche wird nicht automatisch in einem Strafverfahren gegen den oder die Täter entschieden. Wer diese Ansprüche geltend machen will, kann dies entweder in einem eigenständigen Prozess vor einem Zivilgericht oder in einem sogenannten Adhäsionsverfahren tun. Das **Adhäsionsverfahren** ist ein dem Strafverfahren „angehängtes“ Verfahren, in dem parallel zum Strafverfahren über die zivilrechtlichen Ansprüche des Verletzten oder Opfers einer Straftat entschieden wird. Dazu ist ein Adhäsionsantrag erforderlich. Neben dem Opfer können auch dessen Angehörige oder Erben Ansprüche geltend machen. Als Opferanwältin berate ich Sie, welche Art der Anspruchsdurchsetzung in Ihrem Fall sinnvoll ist und vertrete Opfer von Straftaten auch bei der **gerichtlichen Geltendmachung** von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. ### Anspruch auf soziale Entschädigung Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen kommen insbesondere für Opfer einer Gewalttat, also eines tätlichen Angriffs, auch **sozialrechtliche Entschädigungsansprüche** in Betracht. Bis Ende 2023 war das soziale Opferentschädigungsrecht im Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt. Seit dem 01.01.2024 richten sich Art und Umfang der Leistungen nach dem 14. Sozialgesetzbuch ([SGB XIV](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/)). Durch eine Straftat im Inland oder Ausland muss das Opfer einer Gewalttat eine **gesundheitliche Schädigung** erlitten haben, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Hinterbliebene einen Anspruch auf Entschädigung haben können. Ein solcher Anspruch kann bei den zuständigen Landesversorgungsbehörden geltend gemacht werden. In Niedersachsen ist dies das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Als Opferanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht vertritt Rechtsanwältin Hoffmann auch Opfer von Gewalttaten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen auf soziale Opferentschädigung. ## 5. Wie kann eine Opferanwältin im Bereich des Familienrechts helfen? Straf- und Gewalttaten können auch im häuslichen Umfeld und in Ehen, Lebenspartnerschaften, Familien und Beziehungen vorkommen. Solche Taten stellen für die Betroffenen **eine starke psychische Belastung** dar und stören häufig das weitere Zusammenleben zwischen Täter und Opfer. Daher kann auch das Familienrecht von solchen Taten und häuslicher Gewalt betroffen sein. ![Opferrecht Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg) Unsere [Anwälte für Familienrecht in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Im Bereich des Gewaltschutzgesetzes können Betroffene verschiedene, auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen wie Wohnungszuweisung an die verletzte Person, Näherungsverbot oder Kontaktverbot meist im Wege des **Eilrechtsschutzes** vor dem zuständigen Familiengericht erwirken. Derartige Maßnahmen sollten in der Regel parallel zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden oder **unmittelbar nach einem Vorfall** häuslicher Gewalt beantragt werden, damit der Täter keinen weiteren Schaden verursachen kann. Ein Verstoß gegen eine Schutzanordnung kann auch als Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir unterstützen Opfer häuslicher Gewalt und stehen Ihnen entschlossen mit Rat und Tat zur Seite. Neben den akuten Fragen des Gewaltschutzes im Familienrecht können nach Vorfällen von (häuslicher) Gewalt auch andere familienrechtliche Fragen klärungsbedürftig sein. So kann nach Vorfällen häuslicher Gewalt eine **Härtefallscheidung** in Betracht kommen, wenn es dem betroffenen Ehepartner aufgrund der Vorfälle nicht mehr zumutbar ist, ein Trennungsjahr abzuwarten, um sich scheiden zu lassen. Auch Fragen des Sorgerechts, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind oder sein könnten, können im Rahmen des Familienrechts geregelt werden. Als Opferanwältin und Fachanwältin für Familienrecht vertritt Rechtsanwältin Hoffmann Opfer von Gewalttaten auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in allen Verfahren zur familienrechtlichen Aufarbeitung häuslicher Gewalt. ## 6. Fazit - **Umfassende Opfervertretung:** Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann unterstützt Opfer von Straftaten in verschiedenen Rechtsgebieten, unter anderem im Strafrecht, Familienrecht, Schadensersatzrecht und Sozialrecht. Ihre Arbeit umfasst die strafrechtliche Begleitung von Opfern, die Geltendmachung zivil- und sozialrechtlicher Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie eine eventuelle familienrechtliche Auseinandersetzung mit dem Täter. - **Besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern**: Opfer von Straftaten befinden sich häufig in einer besonders schutzbedürftigen Situation, die durch psychische Belastungen, körperliche Verletzungen und soziale Stigmatisierung gekennzeichnet ist. Eine Opferanwältin benötigt daher neben juristischem Fachwissen auch Einfühlungsvermögen und Sensibilität. - **Begleitung im Strafverfahren:** Eine Opferanwältin berät und begleitet Betroffene bei der Erstattung von Strafanzeigen und Strafanträgen. Sie unterstützt bei Zeugenvernehmungen und achtet auf eine präzise und schlüssige Darstellung der Tat, um die Glaubwürdigkeit des Opfers zu schützen. - **Nebenklage und Akteneinsicht:** Opfer können sich als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen und haben dadurch besondere Rechte wie Akteneinsicht, Anwesenheit in der Hauptverhandlung und die Möglichkeit, Zeugen und Sachverständige zu befragen. Eine Opferanwältin begleitet die Nebenklage und berät in rechtlichen Fragen. - **Schmerzensgeld und Schadenersatz**: Eine Opferanwältin unterstützt Opfer von Straftaten bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen, entweder in einem gesonderten Zivilprozess oder in einem Adhäsionsverfahren im Rahmen des Strafverfahrens. - **Soziale Entschädigung**: Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können Opfer von Gewalttaten auch sozialrechtliche Entschädigungsansprüche geltend machen. Diese richten sich nach dem 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) und betreffen vor allem Leistungen für durch die Tat erlittene Gesundheitsschäden. - **Familienrechtliche Unterstützung**: Eine Opferanwältin unterstützt auch in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Dazu gehören Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz wie Wohnungszuweisung und Kontaktverbote sowie familienrechtliche Fragen wie Härtefallscheidungen oder Sorgerechtsregelungen. ## 7. FAQ **Was ist Opferrecht?** Das Opferrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit der rechtlichen Vertretung und Unterstützung von Opfern von Straf- und Gewalttaten befassen. Es umfasst strafrechtliche, familienrechtliche und zivilrechtliche Aspekte, um die Rechte und Ansprüche der Opfer durchzusetzen. **Welche Aufgaben hat eine Opferanwältin?** Eine Anwältin für Opferrecht vertritt die Interessen von Opfern in Strafverfahren, hilft bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen und unterstützt bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen, die durch Straftaten entstehen können, wenn Täter und Opfer in einer Partnerschaft leben. Sie begleitet Opfer zu Gerichtsverhandlungen und berät sie umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten. **Warum ist die Unterstützung durch eine Opferanwältin wichtig?** Opfer von Straftaten befinden sich vielfach in einer besonders schutzbedürftigen Lage, die durch psychische Belastungen, körperliche Verletzungen und soziale Stigmatisierung gekennzeichnet ist. Eine spezialisierte Anwältin bietet nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Einfühlungsvermögen und Sensibilität, um den Opfern bestmöglich zu helfen. **Wie kann eine Opferanwältin im Strafverfahren helfen?** Eine Anwältin kann Strafanzeigen und Strafanträge formulieren, das Opfer bei Zeugenvernehmungen begleiten und dafür sorgen, dass die Darstellung der Tat schlüssig und glaubwürdig bleibt. Sie kann auch als Nebenklägerin auftreten, die dem Opfer besondere Rechte im Strafverfahren einräumt. **Was ist die Nebenklage und welche Vorteile hat sie?** Die Nebenklage ermöglicht es dem Opfer, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Nebenkläger haben das Recht auf Akteneinsicht, können an der Hauptverhandlung teilnehmen, Beweisanträge stellen und Zeugen oder Sachverständige befragen. Sie können auch Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen, wenn sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. **Wie werden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht?** Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche können entweder in einem gesonderten Zivilprozess oder in einem sogenannten Adhäsionsverfahren, das dem Strafverfahren angehängt ist, geltend gemacht werden. Eine Anwältin für Opferrecht berät, welcher Weg im Einzelfall sinnvoll ist und hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche. **Wie kann eine Anwältin im Familienrecht helfen?** Straf- und Gewalttaten im häuslichen Bereich berühren häufig auch das Familienrecht. Eine Anwältin für Opferrecht kann Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz wie Wohnungszuweisung und Kontaktverbot erwirken und bei Scheidung und Sorgerechtsfragen unterstützen. Sie hilft, die rechtlichen Folgen häuslicher Gewalt zu bewältigen und weiteren Schaden abzuwenden. Bildquellennachweis: MART PRODUCTION von Pexels \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgehen - Ihre Rechte und Chancen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung/) **Published:** September 5, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Wir erläutern Ihnen alles Wissenswerte und geben Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen. **Content:** In unserer Beratungspraxis als [Fachanwälte für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht) erleben wir immer wieder Fälle, in denen Arbeitnehmer unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, weil sie eine **betriebsbedingte Kündigung** erhalten haben. Die Unsicherheit, was nun zu tun ist, ob man sich dagegen wehren kann und ob die Kündigung überhaupt rechtens ist, ist groß. ![Betriebsbedingte Kündigung was tun](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/betriebsbedingte-kundigung-was-tun_medium_w.jpg) Tatsächlich wird der Kündigungsgrund „betriebsbedingt“ häufig verwendet. Vermeintlich „neutral“ und mit einer dahinter liegenden unternehmerischen Entscheidung – stellt sich bei eingehender Prüfung nicht selten heraus, dass dieser Kündigungsgrund nur **vorgeschoben** wurde. Wir beraten Sie in dieser zumeist unübersichtlichen Situation. Handelt es sich wirklich um eine betriebsbedingte Kündigung? Welche Möglichkeiten haben Sie nun als Arbeitnehmer? Können Sie vielleicht eine Abfindung erstreiten? Erfahren Sie nachfolgend die grundlegenden Fakten. Wir erläutern Ihnen alles Wissenswerte und geben Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen, sofern Sie die betriebsbedingte Kündigung nicht akzeptieren möchten. ## Das erwartet Sie: 1. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung und wann ist diese zulässig? 2. Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam? 3. Abfindungsanspruch ja oder nein? 4. Ihre ersten Schritte nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung 5. So können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen 6. Fazit 7. FAQ’s ##   ## 1. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung und wann ist diese zulässig? Sofern „**dringende betriebliche Umstände**“ der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern entgegenstehen, hat ein Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeitern eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Diese Form der **ordentlichen Kündigung** wird arbeitgeberseitig meistens dann genutzt, wenn aus wirtschaftlichen Gründen – also basierend auf einem betrieblichen Erfordernis und einer unternehmerischen Entscheidung – Personal abgebaut werden soll. In manchen Fällen sind einige, in anderen hingegen sehr viele Mitarbeiter betroffen. Findet ein massiver Personalabbau statt bzw. wird eine größere Anzahl von Arbeitnehmern gekündigt, spricht man von Massenentlassungen. ![Massenentlassungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/massenentlassungen_medium_w.jpg) Mehr zum Thema [Massenentlassungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/massenentlassungen) lesen Sie in diesem Beitrag. Um wirklich [rechtswirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigung-rechtswirksam-zustellen) zu sein, muss eine betriebsbedingte Kündigung **4 Voraussetzungen** erfüllen: ### Voraussetzung 1: Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse, also inner- oder außerbetriebliche Gründe und unternehmerische Entscheidung **Innerbetriebliche Gründe** können neben der Betriebsstilllegung beispielsweise eine Änderung des Betriebsstandortes, Einschränkungen oder Beendigungen der Produktion, Automatisierung oder Outsourcing sein. Sinkt die Nachfrage, verändern sich die Märkte so, dass sich die Auftragslage verschlechtert oder werden im öffentlichen Dienst Mittel gestrichen, spricht man von **außerbetrieblichen Gründen**, die eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich machen. Diese führen dann zu einer **unternehmerischen Entscheidung**, die gemäß den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Arbeitgebers, wie etwa durch einen Beschluss des Vorstands oder der Gesellschafterversammlung, getroffen werden muss. Dieser Beschluss muss dokumentiert werden, da er möglicherweise einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird. Diese Entscheidung wiederum muss schließlich dann zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit führen. ### Voraussetzung 2: Dauerhafter Wegfall einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, selbst bei einer Verlagerung des Standortes oder einer Teilschließung eine **neue Einsatzmöglichkeit** für die betreffenden Arbeitnehmer zu finden. Erst wenn dies **dauerhaft nicht möglich** ist, also der Arbeitnehmer nicht versetzt werden kann und nicht Gebrauch von einer Änderungskündigung gemacht werden kann, ist die Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung gegeben. An dieser Stelle kommt einer arbeitsvertraglichen Regelung, die Versetzungen entweder erlaubt oder ausschließt, eine besondere Bedeutung zu. ### Voraussetzung 3: Interessenabwägung Entfällt die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung und liegen dringende betriebliche Gründe vor, ist davon auszugehen, dass eine Interessenabwägung durchgeführt worden ist. Im Rahmen einer **Interessenabwägung** müssen sowohl die arbeitgeberseitigen als auch die arbeitnehmerseitigen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Überwiegen im Endergebnis die Argumente des Arbeitgebers ist die Voraussetzung einer betriebsbedingten Kündigung gegeben. ### Voraussetzung 4: Sozialauswahl Anhand **sozialer Kriterien**, dem Lebensalter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Unterhaltsverpflichtungen (verheiratet und Kinder) sowie einer Schwerbehinderung nach [§ 1 Abs 3 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html) muss arbeitgeberseitig geprüft werden, welche Mitarbeiter **besonders schutzwürdig** sind und damit am sozial schwächsten eingestuft werden. Bei vielen betroffenen Personen geschieht dies zumeist anhand eines Punktesystems. Am stärksten wirken sich zumeist Lebensalter und Betriebszugehörigkeit aus. Bei der exakten Gewichtung der Kriterien, sei es nun mit Punkten oder ohne, hat der Arbeitgeber einen gewissen Spielraum. Die betriebsbedingte Kündigung dieser Mitarbeiter ist ausgeschlossen, sie sind besonders schutzwürdig, da ihre finanziellen Verluste stärker sind und ihr Wiedereinstieg auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise schwieriger ist. In die Sozialauswahl werden jeweils alle “vergleichbaren” Stellen und Mitarbeiter einbezogen. Dies sind insbesondere alle Stellen, auf die man versetzt werden könnte und von denen Mitarbeiter auf die eigene Stelle versetzt werden könnten. Auch hier sind also die Bestimmungen zur Versetzung bzw. Versetzbarkeit von besonderer Bedeutung. ## 2. Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam? Nehmen Sie [unsere Beratung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt)in Anspruch, werden wir zuerst prüfen, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung überhaupt **rechtswirksam** ist. Im ersten Schritt geht es dabei hauptsächlich um Formalia. Das heißt: - Entspricht das Schrift- und Formerfordernis den gesetzlichen Anforderungen? - Wurden die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten? - Sind Sie einer besonders geschützten Personengruppe zuzuordnen, welche unter besonderem Kündigungsschutz steht (Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, schwerbehinderte Mitarbeiter oder Mitglieder des Betriebsrates)? - Sind Sie bereits länger als 6 Monate im Unternehmen? Weiterhin prüfen wir, inwieweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Sollten Sie in einem **Kleinbetrieb** tätig sein und eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, greift der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes **leider nicht** und es gibt so gut wie keine zielführende Möglichkeit gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Das heißt, Arbeitgeber können verhältnismäßig autonom agieren, die Auszahlung einer Abfindung ist **ausgeschlossen** und auch die sonst vorgeschriebene Sozialauswahl entfällt. Als Kleinbetrieb zählen alle Unternehmen, welche **weniger als 10 Mitarbeitende** beschäftigen. ## 3. Abfindungsanspruch ja oder nein? Grundsätzlich ist die Zahlung einer Abfindung ein **freiwilliges Angebot** Ihres Arbeitgebers. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/dsc-3418-bearbeitet_medium_w.jpg "dsc-3418-bearbeitet_medium_w - Hammer Rechtsanwälte") Die Möglichkeit, eine Abfindungszahlung zu erhalten, ist jedoch nicht ausgeschlossen. Es gibt durchaus betriebsbedingte Kündigungen, bei denen der Verzicht auf Kündigungsschutzklage an die Zahlung einer Abfindung gekoppelt ist. Das Kündigungsschreiben ist dann entsprechend formuliert. Möglicherweise enthält der anzuwendende Tarifvertrag, eine geltende Betriebsvereinbarung, der vom Arbeitgeber aufgestellte Sozialplan oder sogar Ihr Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes. Ggf. haben alle ausscheidenden Mitarbeiter bislang eine Abfindungszahlung erhalten. Sie könnten sich dann auf diese Praxis bzw. dieses **Gewohnheitsrecht** berufen. Der Nachweis fällt an dieser Stelle sicherlich nicht leicht. In der Praxis wird eine Abfindung regelmäßig gezahlt, um eine **Kündigungsauseinandersetzung zu ersparen** oder zu beenden, zumeist, weil der Arbeitgeber fürchten muss, dass die Kündigung vom Gericht als rechtswidrig angesehen werden würde. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber ein Angebot unterbreitet, um sich den **Aufwand eines Verfahrens** und der Darlegung der Voraussetzungen der Kündigung zu ersparen. Und ja, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, ist die Zahlung einer Abfindung daher **nicht ausgeschlossen** und in vielen Fällen sogar wahrscheinlich. Meist ist gerade diese dann Gegenstand der Vergleichsverhandlungen in einem Verfahren und kann in die Verhandlungsmasse zur Aufgabe des Arbeitsplatzes einfließen. ## 4. Ihre ersten Schritte nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung Wir können gut nachvollziehen, dass der Erhalt einer Kündigung ein Gedankenkarussell in Bewegung setzt. Nicht zuletzt sind Existenzängste ein häufiges Thema bei unseren Mandanten. Zuerst einmal: **Bleiben Sie ruhig!** ![betriebsbedingte Kündigung Voraussetzungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/kundigung_medium_w.jpg) Was Sie tun können, wenn Sie eine [Kündigung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-kuendigung)erhalten haben, lesen Sie in diesem Beitrag. ##   Unterzeichnen Sie die vorgelegte Kündigung **nicht**. Ihrem Arbeitgeber zeigt dies, dass Sie die vorgelegte Kündigung nicht ungeprüft akzeptieren werden. Versuchen Sie, ins **Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber** zu kommen. Gibt es andere Beschäftigungsmöglichkeiten? Gibt es Qualifizierungen, welche Sie absolvieren könnten, um anderweitig beschäftigt werden zu können? Besteht die Möglichkeit, an einem anderen Standort tätig zu werden? Nehmen Sie – sofern vorhanden – **Kontakt zu Ihrem Betriebsrat** auf und besprechen Sie die Kündigung. Ggf. kann und wird der Betriebsrat Widerspruch einlegen. Kontaktieren Sie einen **Fachanwalt für Arbeitsrecht**. Dieser wird Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und Rechte beraten und ggf. innerhalb 3 Wochen in Absprache mit Ihnen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Vergessen Sie nicht, sich bei der **Agentur für Arbeit** arbeitssuchend zu melden, um Ihre Ansprüche zu wahren. Die Meldung muss innerhalb von 3 Tagen ab Zugang der Kündigung erfolgen. Wir unterstützen Sie gerne. [Kontaktieren Sie uns](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt)! ## 5. So können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen Wir wissen gut, wie verunsichert Arbeitnehmer sind, wenn sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben. In unserer täglichen Beratungspraxis betreuen wir Sie **umfassend**. Wir fungieren nicht nur als Ihre **mentale Stütze**, sondern begleiten Sie im Zweifelsfall durch das **gesamte Verfahren**. Eingangs klären wir, ob die Kosten eines möglichen Verfahrens bzw. die Inanspruchnahme unserer Leistungen finanziell lohnend sind, ggf. besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung oder können **Prozesskostenbeihilfe** in Anspruch nehmen. Wir prüfen die **finanziellen Rahmenbedingungen**, sodass Sie jederzeit volle Kostenkontrolle haben. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern stärkt. Sollten Verhandlungen selbst mit unserer Unterstützung nicht mehr möglich sein, vertreten wir Sie im **Kündigungsschutzverfahren** vor dem zuständigen Arbeitsgericht und setzen im Bedarfsfall Ihre Ansprüche aus einem abgeschlossenen Vergleich durch. Die Beratung bei Kündigungen und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen gehört zu unserer Expertise als Fachanwälte für Arbeitsrecht. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz. ## 6. Fazit - Betriebsbedingte Kündigungen sind oft umstritten und erfordern eine genaue rechtliche Prüfung. - Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam ist. - Die Wirksamkeit der Kündigung kann durch formale Fehler oder besonderen Kündigungsschutz angefochten werden. - Abfindungszahlungen sind nicht garantiert, können jedoch unter bestimmten Umständen verhandelt werden. - Nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung ist schnelles Handeln wichtig: Gespräche mit dem Arbeitgeber, Kontaktaufnahme zum Betriebsrat und Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. - Ein Fachanwalt kann die Verhandlungsposition stärken und in einem Kündigungsschutzverfahren vor Gericht vertreten. ## 7. FAQ’s **Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?** Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn aus dringenden betrieblichen Gründen eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist, etwa aufgrund von Standortverlagerungen, Auftragsrückgängen oder Betriebsstilllegungen. **Haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?** Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Eine Abfindung kann jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder durch vertragliche Regelungen vereinbart werden. **Was sind die ersten Schritte nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung?** Unterschreiben Sie die Kündigung nicht, sondern suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, informieren Sie den Betriebsrat und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. **Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen?** Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, sonst wird die Kündigung wirksam. **Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer betriebsbedingten Kündigung helfen?** Ein Fachanwalt prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung, verhandelt mögliche Abfindungen, unterstützt bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage und vertritt Sie vor Gericht. Bildquellennachweise: SUWANNAR KAWILA \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Scheidung - Das sollten Ehepartner wissen!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) **Published:** November 26, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. **Content:** Eine **Scheidung** stellt das rechtliche Ende einer Ehe dar und markiert einen wichtigen Einschnitt im Leben der Betroffenen. Dabei geht es nicht nur um die formale Auflösung einer partnerschaftlichen Verbindung, sondern oft auch um emotionale, finanzielle und soziale Herausforderungen. Dem Scheidungsverfahren liegt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip zugrunde, wonach eine Ehe als gescheitert gilt, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht in Betracht kommt. ![Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_medium_w.jpg "Scheidung") Die gesetzlichen Regelungen zur Ehescheidung sollen ein faires und strukturiertes Verfahren gewährleisten, das die Interessen beider Ehepartner und etwaiger gemeinsamer Kinder berücksichtigt. Eine zentrale Voraussetzung für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist **das Trennungsjahr** bzw. die Trennungszeit als Phase der Reflexion und Entscheidungsfindung. Während dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben, um sicherzustellen, dass die Entscheidung zur Scheidung wohlüberlegt ist. In Ausnahmefällen, z.B. bei unzumutbaren Härtefällen, kann das Trennungsjahr verkürzt oder ganz umgangen werden. Unabhängig von den individuellen Umständen erfordert eine Scheidung in der Regel eine **frühzeitige anwaltliche Beratung**, um Fragen der Trennung zu klären oder den Scheidungsantrag zu stellen. In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung und geben einen Überblick über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens. ## Übersicht: 1. Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will? 2. Was kostet das Einreichen einer Scheidung? 3. Ist es wichtig, wer zuerst die Scheidung einreicht? 4. Wie geht es nach dem Scheidungsantrag weiter? 5. Fazit 6. FAQ ## 1. Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will? Zentrales Kriterium für eine Ehescheidung in Deutschland ist das sogenannte **Zerrüttungsprinzip**. Das bedeutet, dass die Ehe als gescheitert gilt, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird ([§ 1565 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1565.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),dass%20die%20Ehegatten%20sie%20wiederherstellen.)). Für ein solches Scheitern gibt es in [§ 1566 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1566.html) zwei Vermutungsregeln, die sich auf die Zeit des Getrenntlebens beziehen. ### Trennungszeit – ein Jahr oder drei Jahre Leben die Ehepartner **länger als drei Jahre getrennt**, so wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 2 BGB). Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Ehepartner an der Ehe festhalten will und die Scheidung nicht wünscht. Allein die dreijährige Trennungszeit reicht aus, auch **gegen den Willen** des anderen Ehepartners. Die zweite Vermutungsregel (§ 1566 Abs. 1 BGB) geht von einer notwendigen einjährigen Trennungszeit aus. Das Scheitern wird dann aber nur vermutet, wenn beide Ehepartner die Scheidung **wollen**. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder wenn ein Ehepartner die Scheidung beantragt und der andere dem Antrag und der Scheidung zustimmt. Eine Scheidung ist also nicht ohne mindestens ein Jahr Trennungszeit möglich. Etwas anderes gilt nach § 1565 Abs. 2 BGB nur, wenn ein **Härtefall** vorliegt. Ein solcher Härtefall liegt nur vor, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. ### Trennung erste Voraussetzung für Scheidung Die **Trennung** vom Ehepartner ist also die erste Voraussetzung, wenn man über eine Scheidung nachdenkt. Vor Ablauf der Trennungszeit bzw. des Trennungsjahres ist es in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Einige Familiengerichte lassen es jedoch zu, dass der Scheidungsantrag bereits einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht wird. Das gesetzlich geforderte Getrenntleben ([§ 1567 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1567.html)) bedeutet, dass zwischen den Ehepartnern **keine häusliche Gemeinschaft** mehr besteht bzw. aufgehoben ist. Meist bedeutet dies, dass die Ehepartner nicht mehr in einer gemeinsamen Wohnung leben. Dies ist jedoch nicht zwingend. Beide Ehepartner können unter Umständen weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung leben (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sie in der gemeinsamen Wohnung räumlich und wirtschaftlich getrennt leben (z.B. getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung). Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Wohnung dafür eignet. ### Frühzeitige rechtliche Beratung Da das Getrenntleben und die Trennung wichtige Voraussetzungen für eine Scheidung sind, sollten sich scheidungswillige Ehepartner diesbezüglich [rechtlich beraten lassen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, da sich bereits nach der Trennung erste wichtige Weichenstellungen für Sie ergeben, wie z.B. das Getrenntleben, die Gestaltung einer Trennung oder der günstigste Zeitpunkt für das Einreichen des Scheidungsantrages bei Gericht. ## 2. Was kostet das Einreichen einer Scheidung? Eine Ehe kann nur auf Antrag eines oder beider Ehepartner geschieden werden ([§ 1564 Satz 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html)). Das bedeutet, dass ohne einen solchen Antrag keine Scheidung möglich ist. Der Scheidungsantrag kann **nur durch einen Rechtsanwalt** eingereicht werden ([§ 114 FamFG](https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__114.html#:~:text=%C2%A7%20114%20Vertretung%20durch%20einen,durch%20einen%20Rechtsanwalt%20vertreten%20lassen.)), entweder nach Ablauf des Trennungsjahres/Trennungszeitraums oder kurz davor. Unmittelbar nach der Trennung kann ein solcher Antrag in der Regel nicht gestellt werden, es sei denn, es liegen Härtefallgründe vor. Nachdem der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht wurde, müssen die **Gerichtskosten** bezahlt werden. Ohne die Zahlung der Gerichtskosten geschieht zunächst nichts. Das Einreichen des Scheidungsantrags löst zwar noch keine Gerichtskosten aus, diese müssen aber bezahlt werden, damit das Scheidungsverfahren in Gang kommt und das Gericht mit der Bearbeitung des Antrags beginnt. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des **Vermögens** und des **Einkommens** beider Ehepartner berechnet. Zunächst muss der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, die Gerichtskosten allein tragen. Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens werden die Gerichtskosten jedoch zwischen den dann geschiedenen Ehepartnern hälftig geteilt. ### Verkehrskostenhilfe Damit eine Scheidung nicht von wirtschaftlichen Aspekten oder dem Einkommen abhängt, kann man sich auch bei geringem Einkommen scheiden lassen. Für die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren kann in diesen Fällen eine **staatliche Unterstützung** beantragt werden. Da es in familienrechtlichen Angelegenheiten nicht zu Prozessen vor Gericht, sondern zu Verfahren kommt, heißt die [Prozesskostenhilfe](https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner) in solchen Verfahren **Verfahrenskostenhilfe**, die zunächst die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Je nach Höhe des Einkommens übernimmt die Verfahrenskostenhilfe die gesamten Kosten oder man muss einen Teil zurückzahlen. ## 3. Ist es wichtig, wer zuerst die Scheidung einreicht? Es ist **unerheblich**, wer den Scheidungsantrag stellt oder wer ihn zuerst stellt. Für die Kosten ist es gleichgültig, wer den Antrag stellt oder wer ihn zuerst stellt. Grundsätzlich genügt auch ein Scheidungsantrag, dem der andere Ehepartner zustimmen kann. Zwei Anträge, d.h. einer von jedem Ehepartner, können jedoch in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Zieht der antragstellende Ehepartner seinen Scheidungsantrag irgendwann im Laufe des Scheidungsverfahrens zurück, z.B. weil er die Scheidung doch nicht mehr will, verhindert der zweite Scheidungsantrag des anderen Ehepartners Verzögerungen. Wird nämlich nur ein Scheidungsantrag gestellt und dann wieder zurückgenommen, führt dies zumindest zu Verzögerungen, da entweder ein neuer Scheidungsantrag gestellt werden muss oder das Verfahren abgebrochen und gegebenenfalls neu begonnen werden muss. **Scheidungsanträge beider Ehepartner** können daher durchaus sinnvoll sein. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehe_medium_w.jpg) Wir stehen sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer streitigen Scheidung an Ihrer Seite. Mehr dazu, wie wir Ihnen beim Thema [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/scheidung) helfen können, lesen Sie in diesem Beitrag. ##   ## 4. Wie geht es nach dem Scheidungsantrag weiter? Wurde ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und die Gerichtskosten bezahlt, stellt das Gericht den Scheidungsantrag zunächst dem anderen Ehepartner zu. Dieser kann dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder einen eigenen Antrag stellen. ### Vorbereitung der Scheidung – Versorgungsausgleich Anschließend wird der so genannte **Versorgungsausgleich** vorbereitet. Dieser dient dem Ausgleich der während der Ehe von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften. Dazu sind von beiden Ehepartnern **Fragebögen zu gesetzlichen und privaten Renten**, arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten oder Renten von berufsständischen Versorgungswerken zu beantworten. Diese Einrichtungen werden dann vom Gericht um Auskunft gebeten. Bis alle Auskünfte vorliegen, dauert das Verfahren in der Regel **bis zu 3 Monate**, kann aber auch länger dauern. Der Versorgungsausgleich kann entfallen, wenn er z.B. durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen wurde oder die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat (freiwillig ist der Versorgungsausgleich aber möglich). ### Der mündliche Scheidungstermin Wenn die Auskünfte und die Berechnung des Versorgungsausgleichs dem Gericht vorliegen, wird der **mündliche Scheidungstermin** anberaumt. Zu diesem Termin müssen beide Ehepartner **persönlich** erscheinen. In der Regel dauert der mündliche Termin nur wenige Minuten. Das Gericht stellt Fragen zur Person, zu den Einkommensverhältnissen und zum Getrenntleben. Danach wird die Ehe durch den Scheidungsbeschluss des Gerichts geschieden. Die Scheidung ist dann noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats können Rechtsmittel gegen die Scheidung eingelegt werden. Erst wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird, ist die Scheidung rechtskräftig. Sind beide geschiedenen Ehepartner anwaltlich vertreten, kann im Scheidungstermin ein **Rechtsmittelverzicht** erklärt werden und die Scheidung wird sofort mit dem Ende des Scheidungstermins rechtskräftig. ![Opferrecht Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg) Unsere [Anwälte für Familienrecht in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Kontaktieren Sie uns gerne. ##   ##   ## 5. Fazit - **Zerrüttungsprinzip**: Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und keine Aussicht auf Wiederherstellung besteht. Dies ist das zentrale Kriterium für eine Scheidung in Deutschland (§ 1565 BGB). - **Trennungszeit**: Für eine Scheidung muss in der Regel ein Trennungsjahr abgewartet werden, in dem die Ehepartner getrennt leben. Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, verlängert sich die Trennungszeit in der Regel. Leben die Ehepartner drei Jahre getrennt, wird automatisch das Scheitern der Ehe vermutet. In Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. - **Anwaltszwang und Scheidungsantrag**: Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Der Antrag ist notwendig, um das Scheidungsverfahren einzuleiten. Die Gerichtskosten müssen nach dem Scheidungsantrag bezahlt werden, damit das Verfahren beginnen kann. - **Verfahrenskostenhilfe**: Für Ehepartner mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung für die Gerichts- und Anwaltskosten in Form von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. - **Scheidungsverfahren**: Nach Einreichung des Scheidungsantrags und Klärung des Versorgungsausgleichs findet ein mündlicher Scheidungstermin statt, bei dem die Ehe durch Gerichtsbeschluss geschieden wird. Die Scheidung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder durch Rechtsmittelverzicht rechtskräftig. ## 6. FAQ **Was ist das zentrale Kriterium für eine Ehescheidung in Deutschland?** Das zentrale Kriterium ist das Zerrüttungsprinzip. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. **Wie lange müssen die Ehepartner vor der Scheidung getrennt leben?** In der Regel müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Wenn die Ehepartner jedoch drei Jahre getrennt leben, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.. **Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?** Ja, für die Einreichung des Scheidungsantrags ist ein Rechtsanwalt erforderlich. Ohne anwaltliche Hilfe kann das Scheidungsverfahren nicht eingeleitet werden. **Was ist der Versorgungsausgleich und wann findet er statt?** Der Versorgungsausgleich gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner aus. Er kann z.B. entfallen, wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat oder durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen wurde. **Gibt es Unterstützung für die Kosten einer Scheidung?** Ja, einkommensschwache Ehepartner können Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese staatliche Unterstützung übernimmt je nach finanzieller Situation ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten. Bildquellennachweis: CalypsoArt \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) **Published:** November 18, 2024 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. **Content:** Der **Kindesunterhalt** ist ein zentraler Aspekt des Unterhalts- und Familienrechts, der sicherstellt, dass die finanziellen Bedürfnisse eines Kindes auch nach der Trennung der Eltern gedeckt sind. Dabei spielt der Unterhalt eine entscheidende Rolle, um den Lebensstandard des Kindes aufrechtzuerhalten und seine finanzielle Grundversorgung sicherzustellen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch ([BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)), das die Unterhaltspflichten der Eltern regelt. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_medium_w.jpg) Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern wird der Unterhalt häufig unterschiedlich aufgeteilt. Während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den sogenannten **Betreuungsunterhalt** leistet, trägt der andere Elternteil den **Barunterhalt**, um den finanziellen Bedarf des Kindes zu decken. Diese Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes, kann aber auch darüber hinaus bestehen, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von **mehreren Faktoren** ab, insbesondere vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes. Die **Düsseldorfer Tabelle** ist eine wichtige Orientierungshilfe bei der Bestimmung der angemessenen Unterhaltshöhe. In Fällen, in denen eine Einigung über den Kindesunterhalt nicht möglich ist, sollte eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beratend tätig werden und im Streitfall den Anspruch gerichtlich durchsetzen. In diesem Beitrag informiert Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht [Laura Elaine Hoffmann](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann) über die Grundlagen des Kindesunterhalts, was es mit der Düsseldorfer Tabelle auf sich hat und warum die anwaltliche Beratung durch eine Fachanwältin für Familienrecht sinnvoll ist. ## Übersicht: 1. Was bedeutet Kindesunterhalt? 2. Welcher Elternteil muss den Kindesunterhalt leisten? 3. Wie lange ist ein Kind unterhaltsberechtigt? 4. Wieviel Kindesunterhalt muss ein Elternteil zahlen? 5. Wer legt den Kindesunterhalt fest, Jugendamt oder Anwalt? 6. Wer berät bei Kindesunterhalt? 7. Fazit 8. FAQ ## 1. Was bedeutet Kindesunterhalt? Kindesunterhalt ist der **finanzielle Unterhalt**, zu dem jeder Elternteil seinem Kind oder seinen Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet ist, wobei sich der Kindesunterhalt an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Der Kindesunterhalt soll die Grundbedürfnisse des Kindes decken, insbesondere Nahrung, Kleidung, Wohnung, Ausbildung und medizinische Versorgung. Der Bedarf des Kindes orientiert sich in erster Linie an einem kindgerechten Lebensstandard sowie an gesetzlichen Vorgaben. Seit 2016 ist der Mindestunterhalt für Kinder in [§ 1612a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html) geregelt. Der Kindesunterhalt ist die wichtigste Form des Verwandtenunterhalts, da nach[ § 1601 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html) Verwandte in gerader Linie, also z.B. Kinder und ihre Eltern, einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Voraussetzung für den Anspruch auf Kindesunterhalt ist nach [§ 1602 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html) die Bedürftigkeit des Kindes und nach [§ 1603 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html) die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Um sicherzustellen, dass das Kind finanziell abgesichert ist und sein Lebensstandard nicht darunter leidet, ist der Kindesunterhalt eine wichtige Maßnahme. ## 2. Welcher Elternteil muss den Kindesunterhalt leisten? Beide Elternteile sind ihrem Kind gegenüber **gleichermaßen unterhaltspflichtig**. Leben beide Eltern in einem gemeinsamen Haushalt oder als Familie zusammen, so hat jeder Elternteil für den Barunterhalt und den Unterhalt wegen der Pflege und Erziehung des Kindes aufzukommen ([§ 1606](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1606.html) Abs. 3 Satz 2 BGB). Der Betreuungs- und Erziehungsbedarf wird in der Regel durch Naturalunterhalt (auch **Betreuungsunterhalt** genannt) gedeckt. ### Unterhalt nach Trennung der Eltern Leben die Eltern aufgrund von Trennung oder Scheidung nicht mehr zusammen, fallen die Deckung des finanziellen Bedarfs und die Deckung des Bedarfs an Pflege und Erziehung in der Regel auseinander. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_medium_w.png) Mehr zum Thema [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/scheidung) lesen Sie in diesem Beitrag. - Den **finanziellen Unterhalt** für das Kind muss in der Regel der Elternteil leisten, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Dies ist der sogenannte **barunterhaltspflichtige Elternteil**. Häufig ist dies der Elternteil, der nach einer Trennung oder Scheidung das Kind nicht im Alltag betreut. - Der andere Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt und es überwiegend **betreut**, leistet den sogenannten **Betreuungsunterhalt**, indem er sich um die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes kümmert. Dieser wird als **betreuungsunterhaltspflichtiger Elternteil** bezeichnet. Beide Elternteile tragen in unterschiedlicher Weise zum Unterhalt des Kindes bei. Der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt monatlich einen bestimmten Betrag, der sich unter anderem nach der Leistungsfähigkeit und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie dem Alter des Kindes richtet. Der betreuungsunterhaltspflichtige Elternteil sorgt für die Erziehung und Pflege des Kindes sowie für dessen Unterkunft und Verpflegung. ### Sonderfall des echten Wechselmodells Beim **Residenzmodel**l lebt das Kind bei einem Elternteil, der Betreuungsunterhalt leistet, während der andere Elternteil Barunterhalt zahlen muss. Beim echten Wechselmodell lebt das Kind jedoch nicht fest bei einem Elternteil, sondern **zu gleichen Teilen**, also etwa 15 Tage im Monat, **bei beiden Elternteilen**. Beim echten Wechselmodell leisten also beide Elternteile Barunterhalt und Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt, da beide Elternteile das Kind betreuen, erziehen, pflegen und versorgen. Beim **echten Wechselmodell** teilen sich die Eltern die Unterhaltsarten Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Für diesen Fall sieht das Gesetz jedoch keine klare Regelung vor, wie etwa die hälftige Übernahme des Barunterhalts. Nach der Rechtsprechung entfällt der Anspruch auf Barunterhalt in einem solchen Fall nicht, da beide Elternteile ähnliche Unterhaltslasten zu tragen haben. Der Barunterhalt kann nach der Rechtsprechung in sieben Stufen berechnet werden (BGH, Az. XII ZB 565/15) und berücksichtigt sowohl die Einkommensverhältnisse der Eltern als auch die Mehrkosten, die beiden Elternteilen durch das Wechselmodell entstehen. Bei einem echten Wechselmodell kann es auch sinnvoll sein, eine vernünftige und angemessene **Unterhaltsvereinbarung** zwischen den Eltern zu treffen. Da das echte Wechselmodell in jedem Fall Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern erfordert, kann auch eine entsprechende Vereinbarung über den Barunterhalt getroffen werden. ## 3. Wie lange ist ein Kind unterhaltsberechtigt? Der Kindesunterhalt ist von beiden Elternteilen so lange zu leisten, wie das Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Die Unterhaltspflicht besteht also in jedem Fall, solange das Kind **minderjährig** (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und **schulpflichtig** ist. Aber auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit endet die Unterhaltspflicht nicht. Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung und lebt im Haushalt eines Elternteils, so sind die Eltern bis zur **Vollendung des 21. Lebensjahres** unterhaltspflichtig (sog. privilegierte Kinder, § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/parents_medium_w.jpg) Mehr zum Thema [Unterhalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/unterhalt) lesen Sie in diesem Beitrag. Auch über das 21. Lebensjahr hinaus bleiben die Eltern unterhaltspflichtig, wenn die Ausbildung oder das Studium länger dauert. Bis zum Abschluss der Ausbildung und insbesondere des Studiums sind Kinder in der Regel bedürftig, da sie in dieser Phase kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielen. Entfällt die Bedürftigkeit z.B. während des Studiums, endet auch die Unterhaltspflicht der Eltern. Die Unterhaltspflicht endet ferner, wenn das Kind eine **Erwerbstätigkeit** oder eine **selbständige Tätigkeit** aufnimmt oder aus eigenem Verschulden arbeitslos wird oder bleibt. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, z.B. durch Invalidität, Behinderung, Unfall oder Krankheit, kann die Unterhaltspflicht wieder aufleben oder gar nicht erst enden. ## 4. Wie viel Kindersunterhalt muss ein Elternteil zahlen? Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist das **Alter des Kindes** entscheidend. Zum anderen ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ausschlaggebend. Zunächst ist das **Nettoeinkommen** des unterhaltspflichtigen Elternteils zu ermitteln. Dabei ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen, also ein Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil mindestens zum Leben verbleiben muss. Das bedeutet, dass die Höhe des Unterhalts nicht so hoch angesetzt werden darf, dass der Elternteil dadurch selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Der Selbstbehalt ist abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens. Bei Erwerbstätigen beträgt der Selbsterhalt mindestens 1.450 EUR monatlich, bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.200 EUR monatlich. Der Selbsterhalt erhöht sich auf 1.750 EUR monatlich, wenn das unterhaltsberechtigte Kind volljährig ist. ### Mindestunterhalt nach Altersstufen Seit 2016 schreibt [§ 1612a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html) einen nach Altersstufen gestaffelten Mindestunterhalt vor. Es gibt 3 Altersstufen für minderjährige Kinder: 0 bis 5 Jahre, 6 bis 11 Jahre und 12 bis 17 Jahre. Die Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts wird jährlich durch Rechtsverordnung neu festgesetzt. Für das **Jahr 2024** beträgt der Mindestunterhalt: - 0-5 Jahre: 480 € pro Monat - 6-11 Jahre: 551 € pro Monat - 12-17 Jahre: 645 € pro Monat ### Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe für die konkrete Unterhaltshöhe Wenn es um Unterhalt geht, fällt häufig das Stichwort Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine jährlich neu berechnete Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die **Richtwerte** für Unterhaltsansprüche vorgibt. Sie dient Gerichten, Anwälten und Eltern als Orientierungshilfe bei der Frage, wie viel Unterhalt ein unterhaltspflichtiger Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung zahlen muss. Die Tabelle gibt an, **welcher monatliche Unterhaltsbetrag** für ein Kind je nach Alter und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils angemessen ist. Die Düsseldorfer Tabelle hat jedoch **keine Gesetzeskraft** und kann daher nicht als verbindliche Berechnungsgrundlage herangezogen werden, sondern dient lediglich der Orientierung. Die Tabelle ist in 4 Altersstufen des Kindes und 15 Einkommensstufen des unterhaltspflichtigen Elternteils unterteilt. Die unterste Einkommensstufe 1 umfasst ein Nettoeinkommen bis 2.100 Euro. Bis zu diesem Einkommen ist der Mindestunterhalt je nach Altersstufe des Kindes vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlen (0-5 Jahre: 480 Euro monatlich, 6-11 Jahre: 551 Euro monatlich, 12-17 Jahre: 645 Euro monatlich, ab 18 Jahren: 689 Euro monatlich). Das dem Kind zustehende Kindergeld ist dann zur Hälfte auf den Unterhaltsbetrag anzurechnen, d.h. vom errechneten Unterhaltsbetrag abzuziehen. Mit steigendem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erhöht sich auch der nach der Tabelle errechnete Unterhaltsbetrag. ## 5. Wer legt den Kindesunterhalt fest – Jugendamt oder Anwalt? Beide Elternteile können, wenn eine Kommunikation und Einigung möglich ist, die Höhe des Kindesunterhalts **selbst festlegen**. Ein Rechtsanwalt oder das Jugendamt können dabei helfen oder beraten. Der Kindesunterhalt kann gemeinsam in einer Urkunde beim Jugendamt vereinbart werden. Mit einer solchen Urkunde, dem Unterhaltsanerkenntnis, kann der Kindesunterhalt auch im Wege der **Zwangsvollstreckung** durchgesetzt werden. Alternativ kann das Unterhaltsanerkenntnis auch notariell beurkundet werden. Ist eine solche einvernehmliche Regelung nicht möglich oder weigert sich der unterhaltspflichtige Elternteil, Kindesunterhalt zu zahlen, muss der Anspruch **gerichtlich durchgesetzt** werden. Dazu sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der den unterhaltsberechtigten Elternteil über die Höhe und Berechnung des Kindesunterhalts berät und den Anspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil verfolgt. Ist eine Einigung zwischen den Eltern nicht möglich, wird der Kindesunterhalt in einem gerichtlichen Verfahren festgesetzt. Ein solches Verfahren wird von einem Rechtsanwalt eingeleitet, der für den unterhaltsberechtigten Elternteil tätig wird. Das Gericht entscheidet dann unter anderem anhand der Düsseldorfer Tabelle und anderer Faktoren über die Höhe des Kindesunterhalts. ![Opferrecht Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg) Unsere [Anwälte für Familienrecht in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Kontaktieren Sie uns gerne. ##   ## 6. Wer berät bei Kindesunterhalt? Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Fragen des Kindesunterhalts ist besonders sinnvoll. Ein Rechtsanwalt kann mit dem notwendigen familienrechtlichen Fachwissen dafür sorgen, dass der Unterhalt **korrekt und gesetzeskonform** berechnet wird. Dies ist besonders wichtig, wenn komplizierte finanzielle Verhältnisse oder Streitigkeiten zwischen den Eltern bestehen. Ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten und kann die Unterhaltsansprüche vor Gericht geltend machen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen, kann mithilfe eines Rechtsanwalts die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Darüber hinaus sorgt der Rechtsanwalt für **langfristige Sicherheit**, indem er den Unterhalt regelmäßig überprüft und anpasst, wenn sich die Lebensumstände ändern. Dies ist vor allem in besonderen Fällen wichtig, z. B. wenn der Unterhaltspflichtige selbstständig ist, mehrere Kinder hat oder über ein hohes Einkommen verfügt. Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass die Unterhaltszahlungen **rechtsverbindlich und gerecht** festgelegt werden, um die finanzielle Versorgung des Kindes zu sichern. Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist [Fachanwältin für Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt) und vertritt Eltern und Kinder in Unterhaltsverfahren gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil. ## 7. Fazit - **Grundlagen des Kindesunterhalts**: Der Kindesunterhalt soll den finanziellen Bedarf eines Kindes nach der Trennung der Eltern decken und den Lebensstandard des Kindes sichern. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. - **Betreuungs- und Barunterhalt**: Nach einer Trennung leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil Barunterhalt zahlt. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig, jedoch in unterschiedlicher Form. Beim echten Wechselmodell können beide Elternteile barunterhaltspflichtig sein. - **Düsseldorfer Tabelle:** Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungshilfe, ist aber nicht rechtsverbindlich. - **Unterhaltsdauer**: Kindesunterhalt ist grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung weiter, wenn sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. - **Gerichtliche Durchsetzung und Beratung:** Ist eine Einigung über den Unterhalt nicht möglich oder weigert sich der unterhaltspflichtige Elternteil zu zahlen, kann der Unterhalt gerichtlich durchgesetzt werden. Rechtsanwälte helfen bei der Berechnung und Durchsetzung des Unterhalts. Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich insbesondere bei komplizierten Fällen oder Streitigkeiten. ## 8. FAQ **Was ist Kindesunterhalt?** Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag, den Eltern leisten müssen, um die Grundbedürfnisse ihres Kindes zu decken. Der Unterhalt sichert den Lebensstandard des Kindes nach der Trennung der Eltern. **Wer muss Kindesunterhalt zahlen?** Beide Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Betreuungsunterhalt durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt, um die finanziellen Bedürfnisse des Kindes zu decken. **Wie wird die Höhe des Kindesunterhalts berechnet?** Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Eine Orientierung über die Höhe des Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle, die nach Einkommens- und Altersstufen gegliedert ist. **Wie lange besteht die Pflicht zur Zahlung des Kindesunterhalts?** Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes. Sie kann darüber hinaus fortbestehen, solange sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. **Was passiert, wenn sich die Eltern nicht über den Unterhalt einigen können?** Kommt es zu keiner Einigung, kann der Unterhalt gerichtlich festgesetzt werden. Bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs und der korrekten Berechnung ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Bildquellennachweis: Pavel Danilyuk von Pexels \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) **Published:** März 5, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. **Content:** Die Ferienzeit ist für Kinder eine besondere Gelegenheit, dem Schulalltag zu entfliehen und wertvolle Zeit mit ihren Eltern zu verbringen. Doch gerade bei getrennt lebenden Eltern kann die Planung der Ferien zu einer Herausforderung werden. Unterschiedliche Vorstellungen über Reiseziele, Aktivitäten oder die Dauer des Aufenthalts führen nicht selten zu Konflikten. Dabei ist es nicht nur wichtig, die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen, sondern vor allem das Wohl des Kindes im Fokus zu behalten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_medium_w.jpg) Rechtliche Regelungen wie das **Umgangsrecht**, **Sorgerecht** und **Aufenthaltsbestimmungsrecht** spielen bei der Ferienplanung eine zentrale Rolle. Sie definieren, wer welche Entscheidungen treffen darf und in welchen Fällen die Zustimmung des anderen Elternteils für eine Reise in den Ferien erforderlich ist – etwa bei einer geplanten Urlaubsreise ins Ausland. In diesem Artikel informiert [Laura Elaine Hoffmann](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes und wann bzw. ob ein Elternteil einer Urlaubsreise z.B. ins Ausland zustimmen muss. ## Übersicht: 1. Warum kann die Ferienplanung zu Konflikten zwischen getrennt lebenden Eltern führen? 2. Warum sind das Umgangsrecht und das Sorgerecht im Zusammenhang mit der Urlaubsplanung von Bedeutung? 3. Bei wem darf das gemeinsame Kind seine Ferien verbringen? 4. Wer entscheidet über Urlaubsreisen? 5. Fazit 6. FAQ ## 1. Warum kann die Ferienplanung zu Konflikten zwischen getrennt lebenden Eltern führen? Für viele Eltern ist es wichtig, die Ferien **gemeinsam** mit ihren Kindern zu verbringen – sei es durch Reisen, gemeinsame Ausflüge oder einfach nur durch eine Auszeit vom Alltag. Doch wenn getrennt lebende Eltern unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie die Ferien ihres gemeinsamen Kindes gestaltet werden sollen, kann dies zu Konflikten führen. ### Herausforderungen beim Umgangsrecht in den Ferien Beim Umgangsrecht während der Ferien besteht die zentrale Herausforderung darin, die Interessen aller Beteiligten – insbesondere die der Kinder – **in Einklang zu bringen**. Dabei stellen sich häufig Fragen wie: Wer darf in welchem Umfang die Ferien mit dem Kind verbringen? Wie können unterschiedliche Pläne und Bedürfnisse der Eltern berücksichtigt werden? Und was passiert, wenn keine Einigung erzielt werden kann? Solche Konflikte entstehen oft aus unterschiedlichen Sichtweisen der Eltern. So kann es sein, dass ein Elternteil die gesamten Ferien mit dem Kind verbringen möchte, während der andere Elternteil ebenfalls Anspruch auf gemeinsame Zeit erhebt. Auch unterschiedliche Vorstellungen über Reiseziele oder geplante Aktivitäten können zu Spannungen führen und eine einvernehmliche Planung erschweren. ### Klare Kommunikation notwendig Um solche Konflikte zu lösen, ist eine **klare Kommunikation** zwischen den Eltern entscheidend. Beide Seiten sollten frühzeitig ihre Wünsche und Vorstellungen äußern und offen für Kompromisse sein. Im Idealfall stehen nicht die individuellen Wünsche der Eltern im Vordergrund, sondern das Wohl des Kindes. Kinder profitieren von stabilen und harmonischen Lösungen, die ihnen ausreichend Zeit mit beiden Elternteilen und eine stressfreie Ferienzeit ermöglichen. ## 2. Warum sind das Umgangsrecht und das Sorgerecht im Zusammenhang mit der Urlaubsplanung von Bedeutung? Bei der Frage, welcher Elternteil über die Ferien- bzw. Urlaubsplanung des gemeinsamen Kindes entscheiden darf, sind mehrere rechtliche Ebenen und Begriffe zu unterscheiden. Die Unterscheidung zwischen Umgangsrecht, [Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen) und letztlich auch dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist für die Urlaubs- und Ferienregelung notwendig, da diese Rechte unterschiedliche Aspekte der elterlichen Verantwortung betreffen und jeweils spezifische Fragen der Ferienplanung regeln. ### Sorgerecht: Entscheidungsbefugnis Das Sorgerecht ist die gesetzlich geregelte Verantwortung der Eltern, für ihr Kind zu sorgen und alle wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes zu treffen. Es umfasst Bereiche wie Erziehung, Gesundheit, Ausbildung, Aufenthaltsbestimmung und Vermögensverwaltung. Ziel des Sorgerechts ist es, das Wohl und die Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. In der Regel steht das Sorgerecht nach einer Trennung beiden Eltern **gemeinsam zu** (gemeinsames Sorgerecht), es sei denn, ein Gericht entscheidet anders. Das Sorgerecht ermöglicht es den Eltern, das Leben ihres Kindes aktiv mitzugestalten, wobei das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. ### Umgangsrecht: Kontakt und Umgang Unabhängig davon, ob das Sorgerecht bei einem oder beiden Elternteilen liegt, besteht ein Recht und sogar **eine Pflicht** zum Umgang zwischen dem Kind und beiden Elternteilen. Das Umgangsrecht ist vor allem für den **nicht sorgeberechtigten Elternteil** von Bedeutung. Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Es sichert die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und gewährleistet, dass das Kind trotz Trennung oder Scheidung beide Elternteile regelmäßig sehen kann. Das Umgangsrecht besteht **unabhängig** von der elterlichen Sorge. Auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Es regelt, wann und wie oft das Kind Zeit mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil verbringt und spielt insbesondere bei Trennung und Scheidung eine wichtige Rolle. ![Anwalt Familienrecht Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg "Anwalt Familienrecht Hildesheim") Mehr zum [Umgangs- und Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/umgangs-und-sorgerecht) lesen Sie in diesem Artikel. ##   ### Aufenthaltsbestimmungsrecht: Aufenthalt und Alltag Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts, aber nicht mit diesem identisch. In der Regel steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem sorgeberechtigten Elternteil zu, bei gemeinsamem Sorgerecht beider Elternteile. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich insbesondere auf die Bestimmung des Wohnsitzes und des gewöhnlichen **Aufenthalts des Kindes** und spielt häufig eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts. So kann z.B. der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Entscheidungen über den Alltag des Kindes treffen, während der andere (nicht sorgeberechtigte) Elternteil nur das Umgangsrecht wahrnehmen kann. Konflikte entstehen häufig, wenn der umgangsberechtigte Elternteil Reisen oder längere Aufenthalte plant, die ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zumeist nicht erlaubt sind. ## 3. Bei wem darf das gemeinsame Kind seine Ferien verbringen? Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht hängt die Frage, bei wem das Kind die Ferien verbringen kann, von der **Umgangsregelung und individuellen Absprachen** ab. Grundsätzlich sollen beide Elternteile die Möglichkeit haben, die Ferien mit ihrem Kind zu verbringen, da dies dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen entspricht. Auch der umgangsberechtigte Elternteil hat das Recht, zumindest einen Teil der Ferien mit dem Kind zu verbringen. Allerdings gibt es keine starren gesetzlichen Vorgaben für die Aufteilung der Ferienzeit, so dass die Eltern hier einen **großen Spielraum** haben, individuelle Regelungen zu treffen, die sowohl den Bedürfnissen des Kindes als auch den beruflichen Verpflichtungen der Eltern gerecht werden. ### Aufteilung der Ferien zu gleichen Teilen oder alternierende Aufteilung der Ferienzeiten In der Praxis wird häufig eine hälftige **Aufteilung der Ferien** vereinbart, z.B. die Hälfte der Sommerferien beim Vater, die andere Hälfte bei der Mutter. Auch die Oster- und Weihnachtsferien können geteilt oder im **jährlichen Wechsel** unterschiedlich gestaltet werden. Bei kürzeren Ferien ist eine hälftige Aufteilung oft nicht sinnvoll, insbesondere wenn die Wohnorte der Eltern weiter auseinander liegen und eine längere An- und Abreise erforderlich wäre. In solchen Fällen kann eine Regelung besser sein, bei der das Kind z.B. die gesamten Herbstferien bei einem Elternteil verbringt und dafür einen anderen Ferienabschnitt beim anderen Elternteil. ### Maßstab ist immer das Wohl des Kindes Bei allen Ferien- und Urlaubsregelungen steht **das Wohl des Kindes** im Vordergrund. Eine gerechte und harmonische Aufteilung der Ferienzeit sollte das Alter und die Bedürfnisse des Kindes angemessen berücksichtigen. Auch praktische Erwägungen, z.B. die Entfernung der Wohnorte der Eltern und mögliche Belastungen durch Reisen, sind in die Entscheidung einzubeziehen. Die Wünsche des Kindes, insbesondere bei älteren Kindern, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind praktische Überlegungen wichtig, wie z.B. die Anpassung der Übergabezeiten an Ferientermine oder Anreisetage, um dem Kind unnötigen Stress zu ersparen, wenn eine Reise mit einem Elternteil ansteht. Klare Absprachen und rechtzeitige Planung sind entscheidend, um Streit zu vermeiden und dem Kind eine erholsame Ferienzeit zu ermöglichen. ![Opferrecht Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg) Unsere [Anwälte für Familienrecht in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Kontaktieren Sie uns gerne. ##   ##   ## 4. Wer entscheidet über Urlaubsreisen? Ob ein Elternteil allein über eine geplante Urlaubsreise mit dem Kind entscheiden kann oder ob beide Elternteile zustimmen müssen, hängt von **verschiedenen Faktoren** ab. Zum einen ist zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht und dem Umgangsrecht zu unterscheiden. Zum anderen kann eine Urlaubsreise mit dem Kind eine Entscheidung des täglichen Lebens oder eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung sein, so dass die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist. Ob es sich um eine Entscheidung des täglichen Lebens oder eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, hängt wiederum von verschiedenen Faktoren ab. ### Ferienregelung bei gemeinsamem Sorgerecht Üben beide Elternteile die elterliche Sorge **gemeinsam** aus, ist bei einer Urlaubsreise ins Ausland zu unterscheiden, ob es sich um eine **Entscheidung des täglichen Lebens** oder um eine **Angelegenheit von erheblicher Bedeutung** handelt. Eine Entscheidung des täglichen Lebens kann von einem Elternteil allein getroffen werden. Handelt es sich hingegen um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, müssen beide Elternteile gemeinsam entscheiden. Bei einer Urlaubsreise wird es sich in der Regel um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handeln, der der andere Elternteil zustimmen muss. Es gibt jedoch Ausnahmen. Kriterien, die zu berücksichtigen sind, sind z.B. das Reiseziel, das zu erwartende kulturelle oder familiäre Umfeld am Reiseziel (z.B. Besuch von Verwandten, Vertrautheit mit der Kultur des Reiselandes), die Sicherheit des Reiseziels, die kindgerechte Unterbringung, die Dauer und Bedeutung der Reise (z.B. mehrwöchiger Auslandsurlaub) sowie die Gesundheit des Kindes (z.B. besondere Risiken am Reiseziel). Wird z.B. bei der Wahl der Unterkunft (ausgewähltes Hotel), des Reiseziels (sicheres Reiseland) und das Alter des Kindes angemessen berücksichtigt, kann die Entscheidung auch **von einem Elternteil allein** getroffen werden. Handelt es sich bei der Urlaubsreise um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und stimmt der andere sorgeberechtigte Elternteil nicht zu, darf eine solche Reise **nicht** unternommen werden. Können Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern nicht beigelegt werden, kann das **Familiengericht** angerufen werden, das im Interesse des Kindes entscheidet. ### Ferienregelung im Rahmen des Umgangsrechts Während der vereinbarten Umgangszeiten, z.B. in den Ferien, liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim **umgangsberechtigten Elternteil**, auch wenn das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht normalerweise beim sorgeberechtigten Elternteil liegen sollte. Das bedeutet, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Tagesablauf oder kleinere Reisen selbst bestimmen kann. Größere Entscheidungen, die eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung darstellen, wie z.B. Auslandsreisen oder Reisen mit möglichen Risiken, bedürfen jedoch der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. ## 5. Fazit - **Klare Regelung des Sorge- und Umgangsrechts**: Urlaubsreisen und Ferienregelungen mit einem gemeinsamen Kind stehen in engem Zusammenhang mit den rechtlichen Grundlagen des Sorge- und Umgangsrechts. Eine Urlaubsreise kann als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erfordern. Alltägliche Entscheidungen können dagegen von dem Elternteil getroffen werden, bei dem sich das Kind aufhält. - **Komplexität von Urlaubsreisen**: Urlaubsreisen werden in der Regel als Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung angesehen, insbesondere wenn sie ins Ausland führen. Kriterien wie die Sicherheit des Reiseziels, die Dauer der Reise, kulturelle Aspekte und die Gesundheit des Kindes können darüber entscheiden, ob die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist. Urlaubsreisen können aber auch in die Kategorie der Entscheidungen des täglichen Lebens fallen und somit von einem Elternteil allein entschieden werden. - **Individuelle Vereinbarungen über die Aufteilung der Ferien**: Für die Aufteilung der Ferien gibt es keine starren gesetzlichen Vorgaben. Dennoch hat auch ein nur umgangsberechtigter Elternteil das Recht, einen Teil der Ferien mit seinem Kind zu verbringen. Über die Aufteilung der Ferien können die Eltern individuell entscheiden, oft nach dem Prinzip der hälftigen Aufteilung (z.B. je die Hälfte der Sommerferien bei Mutter und Vater). Auch kürzere Ferien wie Oster- oder Weihnachtsferien können geteilt oder im jährlichen Wechsel genommen werden. - **Rechte des umgangsberechtigten Elternteils während der Ferie**n: Während der vereinbarten Umgangszeiten kann der umgangsberechtigte Elternteil kleinere Reisen und Aktivitäten selbst planen. Bei größeren Entscheidungen, wie z.B. Auslandsreisen, ist bei gemeinsamer Obsorge jedoch die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. - **Kindeswohl im Mittelpunkt**: Bei allen Entscheidungen steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Das Alter des Kindes, seine Bedürfnisse und mögliche Belastungen durch Reisen (z.B. lange Fahrten oder Umsteigen) sind zu berücksichtigen. Bei älteren Kindern spielen auch deren Wünsche eine wichtige Rolle. - **Gerichtliche Klärung bei Uneinigkeit**: Können sich die Eltern über eine Urlaubsreise oder die Aufteilung der Ferien nicht einigen, kann das Familiengericht angerufen werden. Dieses entscheidet im Sinne des Kindeswohls und kann die Zustimmung eines Elternteils ersetzen, wenn die Verweigerung unbegründet ist. Eine einvernehmliche Regelung ist jedoch vorzuziehen. ## 6. FAQ *Wer entscheidet, wo das Kind seine Ferien verbringt?* Die Ferienzeiten und die Aufteilung zwischen den Eltern sollten in der Regel von den Eltern gemeinsam geplant werden, insbesondere wenn sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Auch ein nur umgangsberechtigter Elternteil hat ein Recht auf gemeinsame Ferienzeit mit seinem Kind. *Gibt es feste Regeln für die Aufteilung der Ferien?* Nein, es gibt keine festen gesetzlichen Regelungen. Je nach Vereinbarung können die Ferien hälftig oder abwechselnd aufgeteilt werden (z.B. in ungeraden Jahren ein Elternteil über Ostern, der andere über Weihnachten). Bei kurzen Ferien ist es oft sinnvoller, die gesamte Zeit bei einem Elternteil zu verbringen, um Belastungen durch lange Anfahrtswege zu vermeiden. Entscheidend ist immer eine Regelung, die dem Wohl des Kindes entspricht. *Kann ein Elternteil allein über die Ferien entscheiden?* Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile zustimmen, wenn es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, wie z.B. eine Auslandsreise. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reise jedoch als Entscheidung des täglichen Lebens angesehen werden, die dann von einem Elternteil allein getroffen werden kann. Über kleinere Reisen oder Tagesausflüge während der Umgangszeit kann der umgangsberechtigte Elternteil allein entscheiden. Verweigert ein Elternteil grundlos seine Zustimmung, kann das Familiengericht angerufen werden. *Was passiert, wenn sich die Eltern nicht über die Ferienplanung einigen können?* Wenn sich die Eltern nicht über die Ferienzeiten oder eine geplante Reise einigen können, kann das Familiengericht angerufen werden. Das Gericht entscheidet dann im Interesse des Kindes und kann eine gerechte Aufteilung der Ferienzeiten oder die Zustimmung zu einer Reise anordnen. *Welchen Einfluss hat das Kindeswohl auf die Ferienregelung?* Bei allen Entscheidungen steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Faktoren wie das Alter, die Bedürfnisse des Kindes, mögliche Belastungen durch die Reise und seine Wünsche (insbesondere bei älteren Kindern) werden bei der Planung berücksichtigt. Ziel ist es, eine stressfreie und harmonische Ferienzeit für das Kind zu gewährleisten. Bildquellennachweis: Sunny Studio \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) **Published:** Februar 25, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. **Content:** Nach einer Scheidung ist die finanzielle Situation beider Ex-Partner oft ein zentrales Thema. Während im Trennungsjahr noch ein Anspruch auf **Trennungsunterhalt** besteht, endet dieser mit der rechtskräftigen Scheidung. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Prinzip der Eigenverantwortung: Jeder Ex-Partner ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich **selbst** für die Sicherung seines Lebensunterhalts verantwortlich ([§ 1569 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1569.html)). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_medium_w.jpg) Allerdings gibt es Ausnahmen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Diese finanzielle Unterstützung soll wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, die durch die Ehe und deren Auflösung entstanden sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche **Voraussetzungen** für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen, welche Unterhaltstatbestände das Gesetz vorsieht und wie sich dieser Anspruch vom Trennungsunterhalt unterscheidet. Außerdem gehen wir darauf ein, wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss und welche Faktoren – wie z.B. der Grundsatz der Billigkeit ([§ 1579 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html)) – Einfluss auf Höhe und Dauer haben können. ## Übersicht: 1. Was ist nachehelicher Unterhalt? 2. Ist nachehelicher Unterhalt das gleiche wie Trennungsunterhalt? 3. Unter welchen Voraussetzungen erhält man nachehelichen Unterhalt? 4. Wie lange muss man den nachehelichen Unterhalt zahlen? 5. Fazit 6. FAQ ## 1. Was ist nachehelicher Unterhalt? Während die scheidungswilligen Ehepartner im Trennungsjahr noch rechtlich und finanziell aneinandergebunden sind, entfällt diese Bindung mit der rechtskräftigen Scheidung. Nach der Scheidung muss daher jeder Ex-Partner für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Diesem Grundsatz trägt auch das Bürgerliche Gesetzbuch in § 1569 Satz 1 BGB Rechnung. ### Grundsatz der Selbstverantwortlich für den Lebensunterhalt nach der Scheidung Mit der Reform des § 1569 BGB im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Eigenverantwortung und Selbstverantwortlichkeit der ehemaligen Ehepartner nach der Scheidung stärker in den Vordergrund gerückt und grundsätzlich gestärkt. Von diesem Regelfall des § 1569 Satz 1 BGB regelt Satz 2 jedoch eine Ausnahme: Trotz Eigenverantwortung und rechtlicher Trennung nach rechtskräftiger Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt unter den Voraussetzungen der §[§ 1570](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1570.html) ff. BGB bestehen. ### Nachehelicher Unterhalt als Ausnahme Unter **nachehelichem Unterhalt** versteht man die **finanzielle Unterstützung**, die ein geschiedener Ex-Ehepartner dem anderen nach rechtskräftiger Scheidung schuldet. Ziel des nachehelichen Unterhalts ist es, wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die durch die Ehe und deren Beendigung entstanden sind. Dabei trägt das Gesetz dem Umstand Rechnung, dass während der Ehe häufig gemeinsame Entscheidungen getroffen werden, die die berufliche und finanzielle Situation der Ehepartner nachhaltig beeinflussen. So kann ein Ehepartner zugunsten z.B. der Familie, der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen auf eine berufliche Karriere verzichten, während der andere Ehepartner seine beruflichen Möglichkeiten voll ausschöpft. Nach der Scheidung kann daher ein **finanzieller Ausgleich** erforderlich sein, um den wirtschaftlich schwächeren Partner abzusichern. ### Nachehelicher Unterhalt nur bei Vorliegen eines Unterhaltstatbestands Wegen des **Grundsatzes der Eigenverantwortung** wird nachehelicher Unterhalt nur **ausnahmsweise** und nur dann gewährt, wenn der bedürftige Ehepartner seinen Unterhalt **nicht aus eigenen Mitteln** wie Einkommen oder Vermögen bestreiten kann und der unterhaltspflichtige Partner wirtschaftlich leistungsfähig ist. Außerdem muss ein gesetzlich anerkannter Grund, ein sogenannter **Unterhaltstatbestand**, vorliegen. Nur wenn ein solcher Unterhaltstatbestand gegeben ist, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Die Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1569 bis [1586b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1586b.html) geregelt. ## 2. Ist nachehelicher Unterhalt das gleiche wie Trennungsunterhalt? Der Unterschied zwischen nachehelichem Unterhalt und Trennungsunterhalt liegt vor allem im **Zeitpunkt**, in den **rechtlichen Voraussetzungen** sowie in der **Zielsetzung** der beiden Unterhaltsformen. Während der Trennungsunterhalt während des Getrenntlebens, also vor der rechtskräftigen Scheidung, gezahlt wird, greift der nacheheliche Unterhalt erst nach der Scheidung als Ausnahme vom Grundsatz der Eigenverantwortung für den Lebensunterhalt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beide Formen dienen dem Ausgleich wirtschaftlicher Ungleichheiten zwischen den Ehepartnern, unterscheiden sich jedoch in ihrer gesetzlichen Grundlage und Zielsetzung. ### Trennungsunterhalt: Unterhalt während der Trennungsphase Der Trennungsunterhalt ist in [§ 1361 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html) geregelt. In der Zeit zwischen Trennung und Scheidung besteht weiterhin eine wirtschaftliche Solidarität zwischen den Ehepartnern, da die Ehe rechtlich noch nicht beendet ist. Der wirtschaftlich stärkere Partner ist **verpflichtet**, den anderen finanziell zu unterstützen, um den bisherigen Lebensstandard während der Ehe möglichst aufrecht zu erhalten. Es wird nicht erwartet, dass der bedürftige Partner während der Trennungszeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Vielmehr dient diese Phase dazu, die eigene Lebenssituation neu zu ordnen. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet automatisch **mit der rechtskräftigen Scheidung**. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_medium_w.png) Mehr zum Thema [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/scheidung) lesen Sie in diesem Beitrag. ### Nachehelicher Unterhalt: Ausnahme von der Regel Demgegenüber setzt der nacheheliche Unterhalt nach der rechtlichen Beendigung der Ehe ein. Er ist in den §§ 1569 bis 1586b BGB geregelt und geht von einem anderen Grundsatz aus: Nach der Scheidung soll grundsätzlich jeder Ehepartner für sich selbst sorgen. Nur wenn dies aus bestimmten, gesetzlich normierten Gründen nicht möglich ist, etwa wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter oder einer notwendigen Ausbildung, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Der Zweck des nachehelichen Unterhalts liegt also stärker in der **Förderung der Eigenverantwortung**. Anders als beim Trennungsunterhalt muss sich der bedürftige Partner im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv um eine eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts bemühen. Der nacheheliche Unterhalt kann befristet oder in Ausnahmefällen, z.B. bei langer Ehedauer oder schwerer Krankheit, unbefristet gewährt werden. ### Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt Insgesamt soll der Trennungsunterhalt während der Trennung den ehelichen Lebensstandard sichern, während der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung nur dann greift, wenn **besondere Umstände** eine eigenständige Lebensführung des bedürftigen Partners unmöglich machen. Zudem endet der Trennungsunterhalt automatisch mit der Scheidung, während der nacheheliche Unterhalt individuell ausgestaltet und in der Regel befristet ist. ## 3. Unter welchen Voraussetzungen erhält man nachehelichen Unterhalt? Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung trifft jeden Ehepartner nach der Scheidung die Obliegenheit, eine **Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich darum zu bemühen** ([§ 1574 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1574.html#:~:text=%C2%A7%201574%20Angemessene%20Erwerbst%C3%A4tigkeit,es%2C%20eine%20angemessene%20Erwerbst%C3%A4tigkeit%20auszu%C3%BCben.)). Dies muss dem ehemaligen Ehepartner auch möglich und zumutbar sein. Nur wenn eine Erwerbstätigkeit unzumutbar ist oder der eigene Lebensunterhalt durch zumutbare Anstrengungen nicht gesichert werden kann, kommt ein nachehelicher Unterhaltsanspruch in Betracht. Nach § 1574 Abs. 2 BGB ist eine **Erwerbstätigkeit zumutbar**, wenn sie der Ausbildung, den Fähigkeiten, der bisherigen Erwerbstätigkeit sowie dem Alter und dem Gesundheitszustand des früheren Ehepartners entspricht. Werden vorsätzlich Umstände oder Gründe dafür geschaffen, dass ein Ex-Partner nicht für sich selbst sorgen kann und dadurch bedürftig wird, kann dies dazu führen, dass auch ein nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen ist. ### Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit Ist der unterhaltsberechtigte Ex-Partner unter Berücksichtigung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit und vorhandenem Vermögen nicht in der Lage, seinen Unterhalt zu sichern, ist er **bedürftig**. Neben der Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ex-Partners muss der andere Ex-Partner als möglicher Unterhaltspflichtiger **leistungsfähig** sein. Nach [§ 1581 Satz 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1581.html) ist der unterhaltspflichtige Ex-Partner nur dann zur Unterhaltszahlung verpflichtet, wenn er dazu finanziell in der Lage ist, ohne selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Ihm muss also aus seiner Erwerbstätigkeit so viel verbleiben, dass er seinen eigenen angemessenen Unterhalt bestreiten kann. Ist er aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder sonstiger finanzieller Verpflichtungen nicht in der Lage, den vollen Unterhalt zu zahlen, wird geprüft, was für beide Seiten billig und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Unterhalt wird dann so angepasst, dass er für beide Ex-Partner gerecht und angemessen bleibt. ### Unterhaltstatbestände Eine zentrale Voraussetzung für den nachehelichen Unterhalt ist, dass der unterhaltsberechtigte Ex-Ehepartner seinen Unterhaltsanspruch auf einen der sieben gesetzlichen Unterhaltstatbestände stützen kann. Der Ex-Partner muss beweisen, dass sein Anspruch besteht und dass er aus diesen Gründen nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Bei den Unterhaltstatbeständen handelt es sich um: - **Betreuungsunterhalt** (§ 1570 BGB): Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann bestehen, wenn der berechtigte Partner gemeinsame Kinder betreut und deshalb keiner oder nur einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach dem Alter und der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes besteht in der Regel immer ein Unterhaltsanspruch. Danach ist der betreuende Ex-Ehepartner verstärkt verpflichtet, durch Erwerbstätigkeit für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Dies gilt nur für den nachehelichen Unterhalt und ist vom Kindesunterhalt zu unterscheiden. - **Unterhalt wegen Alters** ([§ 1571 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1571.html)): Ein Anspruch kann bestehen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. - **Unterhalt wegen Krankheit** ([§ 1572 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1572.html)): Kann der geschiedene Ehepartner wegen Krankheit oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Wichtig dabei ist, dass die Krankheit schon vor der Scheidung eingetreten sein muss. - **Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit** ([§ 1573 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1573.html)): Ein Anspruch kann bestehen, wenn der geschiedene Ehepartner ohne eigenes Verschulden keine Erwerbstätigkeit findet. Der geschiedene Ehepartner, der weder zu alt noch gesundheitlich beeinträchtigt ist und keine Kinder zu betreuen hat, ist jedoch grundsätzlich verpflichtet, sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen und damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. - **Aufstockungsunterhalt** (§ 1573 Abs. 2 BGB): Dieser Anspruch besteht, wenn der bedürftige Ex-Partner erwerbstätig ist, sein Einkommen aber nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Der Unterhaltsanspruch ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen des unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartners und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners. - **Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsunterhalt** ([§ 1575 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1575.html)): Ein Anspruch kann bestehen, wenn der bedürftige Ehepartner eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung benötigt, um finanziell unabhängig zu werden. Hat der Ehepartner die Ausbildung nicht in Erwartung der Eheschließung begonnen oder wegen der Ehe nicht begonnen oder nicht abgeschlossen, kann die Ausbildung nachgeholt werden und für die Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bestehen. - **Unterhalt aus Gründen der Billigkeit** ([§ 1576 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1576.html)): Dieser Anspruch kann in besonderen Härtefällen gewährt werden, z.B. nach sehr langer Ehe oder bei außergewöhnlichen Umständen, die eine Eigenverantwortung unzumutbar machen. Es wäre grob unbillig, in diesen Fällen keinen Unterhalt zu gewähren, auch wenn keiner der anderen Unterhaltstatbestände vorliegt. Es müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Erwerbstätigkeit unzumutbar machen und damit einen solchen Unterhaltstatbestand rechtfertigen. Beispiele sind neben einer langen Ehedauer die Pflege von Angehörigen des Ehepartners (etwa die Schwiegereltern) während der Ehe. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/parents_medium_w.jpg) Mehr zum Thema [Unterhalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/unterhalt) lesen Sie in diesem Beitrag. ## 4. Wie lange muss man den nachehelichen Unterhalt zahlen? Die Dauer des nachehelichen Unterhalts kann je nach den persönlichen Verhältnissen und den Unterhaltstatbeständen unterschiedlich sein. Es gibt keine **allgemeingültige Regel**, die für alle Konstellationen gilt. Vielmehr spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Dauer der Ehe, die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der früheren Ehepartner sowie die jeweiligen Unterhaltstatbestände. Wird z.B. nachehelicher Unterhalt für eine Ausbildung gewährt, so sollte der geschiedene Ex-Partner nach Abschluss der Ausbildung selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen können und der nacheheliche Unterhalt endet. Gleiches gilt für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder den Aufstockungsunterhalt, wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Partner eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit aufnimmt. Bei bestimmten Unterhaltstatbeständen, z.B. Unterhalt wegen Alters oder Krankheit, kann die Unterhaltsleistung aus individuellen Gründen auch unbefristet sein, wenn der frühere Ehepartner dauerhaft nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. ### Grobe Unbilligkeit des nachehelichen Unterhalts Außerdem gibt es Faktoren und Umstände, die dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch herabgesetzt oder nur für einen bestimmten Zeitraum gerechtfertigt werden kann. Die Vorschrift des [§ 1579 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html) regelt daher den **Ausschluss oder die Begrenzung** des nachehelichen Unterhalts, wenn es dem unterhaltspflichtigen Ehepartner nicht zuzumuten ist, den Unterhalt ganz oder teilweise zu erbringen. Zweck der Vorschrift ist es, im Einzelfall die Billigkeit (Gerechtigkeit) zwischen den geschiedenen Ehepartnern zu wahren. Der Unterhaltsanspruch kann ganz oder teilweise ausgeschlossen, zeitlich begrenzt oder herabgesetzt werden, wenn das Verhalten oder die Verhältnisse des unterhaltsberechtigten Ex-Partners dies rechtfertigen. Solche Gründe nennt das Gesetz beispielhaft in § 1579 BGB. - **Kurze Ehedauer**: Die Ehe dauerte nur kurze Zeit, so dass die Zahlung von Unterhalt auf Dauer unzumutbar wäre. Als Richtwert gelten hier etwa zwei Jahre. - **Schweres Fehlverhalten**: Der unterhaltsberechtigte Partner hat sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den unterhaltspflichtigen Partner oder dessen Angehörige schuldig gemacht (z.B. Gewalt, schwere Beleidigungen). - **Wirtschaftliche Besserstellung**: Der unterhaltsberechtigte Partner lebt in wirtschaftlich besseren Verhältnissen als der Unterhaltspflichtige, z.B. durch eine neue Partnerschaft. - **Mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit**: Der unterhaltsberechtigte Ex-Partner hat seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, z.B. durch Abbruch einer zumutbaren Ausbildung. Der unterhaltspflichtige Partner soll die Folgen der Mutwilligkeit nicht durch Unterhaltszahlungen tragen müssen. - **Neue feste Lebensgemeinschaft**: Der berechtigte Partner lebt in einer neuen festen Partnerschaft oder in einer neuen Ehe. - **Verweigerung einer Erwerbstätigkeit**: Der berechtigte Partner kommt seiner Verpflichtung, sich um eine eigene Erwerbstätigkeit zu bemühen, nicht nach. - **Einseitiges Fehlverhalten**: Dem unterhaltsberechtigten Ex-Partner kann ein einseitiges, in seiner Person liegendes Fehlverhalten gegenüber dem unterhaltspflichtigen Ex-Partner vorgeworfen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Ehefrau mit einem anderen Mann ein Kind bekommt und es dem Ehepartner als „Kuckuckskind“ unterschiebt. Der bloße Ehebruch, also der außereheliche Geschlechtsverkehr, ist für sich genommen noch nicht geeignet, Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt zu haben. Allerdings können bestimmte Begleitumstände, wie z.B. die Aufnahme einer neuen Beziehung aus einer intakten Ehe heraus, Auswirkungen auf den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Gleiches gilt für die Aufnahme intimer Beziehungen zu mehreren Sexualpartnern, die Tätigkeit als Prostituierte oder eine sexuelle Affäre der Ehefrau mit dem besten Freund des Ehemannes während dessen Abwesenheit. ## 5. Fazit - **Grundsatz der Eigenverantwortung:** Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder Ex-Partner selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss (§ 1569 BGB). Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nur die Ausnahme und setzt voraus, dass der bedürftige Ex-Partner seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten kann. - **Unterhaltstatbestände als Voraussetzung:** Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur, wenn ein gesetzlich anerkannter Unterhaltstatbestand vorliegt. Die wichtigsten sind Betreuungsunterhalt (z.B. für Kinder), Unterhalt wegen Alters, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt oder Unterhalt aus Billigkeitsgründen (§§ 1570-1576 BGB). - **Unterscheidung zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt:** Trennungsunterhalt wird während des Getrenntlebens vor der Scheidung gezahlt und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Der nacheheliche Unterhalt beginnt erst nach der Scheidung. Er dient nur in Ausnahmefällen dem Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die durch die Ehe entstanden sind. - **Dauer des nachehelichen Unterhalts:** Die Dauer des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall. In vielen Fällen ist der Unterhalt befristet, etwa bis der bedürftige Partner eine Ausbildung abgeschlossen oder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Bei besonderen Unterhaltstatbeständen wie Alter oder Krankheit kann der Unterhalt auch unbefristet sein. - **Einfluss des Billigkeitsgrundsatzes (§ 1579 BGB):** Der Unterhaltsanspruch kann ausgeschlossen, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn dem unterhaltspflichtigen Partner die Zahlung des Unterhalts nicht zuzumuten ist. Gründe können z.B. eine kurze Ehedauer, ein schwerwiegendes Fehlverhalten des unterhaltsberechtigten Partners oder eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft des Berechtigten sein. - **Ziel des nachehelichen Unterhalts:** Der nacheheliche Unterhalt soll wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, die durch die Ehe und deren Beendigung entstanden sind. Besonders berücksichtigt werden dabei gemeinsame Entscheidungen während der Ehe, wie der Verzicht auf eine Karriere zugunsten von Kinderbetreuung oder Pflege. Ziel ist es jedoch, die Eigenverantwortung des bedürftigen Partners so schnell wie möglich wiederherzustellen. ![Opferrecht Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg) Unsere [Anwälte für Familienrecht in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Kontaktieren Sie uns gerne. ##   ## 6. FAQ **Was ist nachehelicher Unterhalt und wann besteht ein Anspruch darauf?** Nachehelicher Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener Ehepartner nach rechtskräftiger Scheidung an den anderen zahlt. Ein Anspruch besteht nur ausnahmsweise, wenn der bedürftige Ex-Partner seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln wie Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Außerdem muss einer der gesetzlich anerkannten Unterhaltstatbestände erfüllt sein. **Welches sind die wichtigsten Unterhaltstatbestände?** Die häufigsten Anspruchsgrundlagen für nachehelichen Unterhalt sind der Betreuungsunterhalt, wenn der bedürftige Partner gemeinsame Kinder betreut und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann (§ 1570 BGB), sowie der Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB) oder Krankheit (§ 1572 BGB), wenn eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist. Von Bedeutung ist auch der so genannte Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB), der gewährt wird, wenn das Einkommen des berechtigten Partners nicht ausreicht, um den ehelichen Lebensstandard zu halten. Daneben gibt es den Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB), der eine finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung ermöglicht. **Was ist der Unterschied zwischen nachehelichem Unterhalt und Trennungsunterhalt?** Der Trennungsunterhalt wird während des Getrenntlebens vor der Scheidung gezahlt und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Er beruht auf der ehelichen Solidarität, die auch während der Trennungszeit fortbesteht. Im Gegensatz dazu beginnt der nacheheliche Unterhalt erst nach der Scheidung. Er wird nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn der bedürftige Partner aus bestimmten Gründen, wie Kinderbetreuung oder Krankheit, nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. **Wie lange ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen?** Die Dauer des nachehelichen Unterhalts hängt vom Einzelfall ab. Häufig wird der Unterhalt befristet, z.B. bis der bedürftige Partner eine Ausbildung abgeschlossen oder eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. In Ausnahmefällen, etwa bei dauerhafter Krankheit oder hohem Alter, kann der Unterhalt aber auch unbefristet gewährt werden. **Welche Rolle spielt das Prinzip der Eigenverantwortung (§1569 BGB)?** Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder Ex-Partner für sich selbst sorgen muss. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht daher nur, wenn der bedürftige Partner aus objektiven Gründen, wie z.B. einer langen Kindererziehungszeit oder gesundheitlichen Einschränkungen, nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Bildquellennachweis: foodandwinephotography \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Sorgerecht einklagen - Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) **Published:** März 26, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" **Content:** Als [Fachanwältin für Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann) begegnen mir täglich Eltern, die um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen. Die Frage „**Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?**“ gehört zu den emotional aufgeladensten Themen im Familienrecht. Wenn Sie als Mutter oder Vater vor dieser Herausforderung stehen, ist es wichtig, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu kennen – und einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite zu haben. ![Sorgerecht einklagen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_medium_w.jpg "Sorgerecht einklagen") ## Übersicht: 1. Was bedeutet Sorgerecht überhaupt? 2. Wann kann man das Sorgerecht einklagen? 3. Wie kann ich das Sorgerecht einfordern und einklagen? 4. In welchen Fällen bekommt der Vater das alleinige Sorgerecht? 5. Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern? 6. Was kostet es, das Sorgerecht einzuklagen? 7. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Sorgerecht 8. Fazit: Das Wichtigste zum Thema Sorgerecht einklagen 9. Häufig gestellte Fragen zum Thema Sorgerecht einklagen ## 1. Was bedeutet Sorgerecht überhaupt? Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Hierzu gehören die **Personensorge** und die **Vermögenssorge**. Die Personensorge bezieht sich auf alle Entscheidungen zur Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes. Die Vermögenssorge betrifft die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Nach deutschem Recht steht Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zu. Doch in bestimmten Situationen kann es nötig sein, das alleinige Sorgerecht einzuklagen oder eine gerichtliche Entscheidung über die Ausübung der elterlichen Sorge herbeizuführen. ![Anwalt Familienrecht Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg "Anwalt Familienrecht Hildesheim") Mehr zum [Umgangs- und Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/umgangs-und-sorgerecht) lesen Sie in diesem Artikel. ##   ## 2. Wann kann man das Sorgerecht einklagen? Für **nicht verheiratete** Eltern gilt: Nach der Geburt hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann durch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt nur der Weg über das Familiengericht. Bei verheirateten Eltern besteht das gemeinsame Sorgerecht automatisch – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Ein Elternteil kann nur dann das alleinige Sorgerecht einklagen, **wenn dies im Interesse des Kindes erforderlich ist**. Gründe für ein gerichtliches Vorgehen können sein: - Verweigerung des Sorgerechts durch die Mutter **ohne nachvollziehbare Gründe** - **Gefährdung des Kindeswohls** durch den anderen Elternteil (z. B. Gewalt, Vernachlässigung, Suchtprobleme) - **Dauerhafte Kontaktverweigerung**: Ein Elternteil verhindert absichtlich und dauerhaft den Kontakt zum anderen - **Unüberbrückbare Kommunikationsprobleme**, die gemeinsame Entscheidungen unmöglich machen - **Langfristige Abwesenheit** oder Überforderung eines Elternteils ###   ### Ein Beispiel: Vater kämpft um Mitsorgerecht Thomas ist Vater eines dreijährigen Sohnes. Er und die Mutter des Kindes waren nie verheiratet und haben sich kurz nach der Geburt getrennt. Obwohl Thomas regelmäßig Umgang mit seinem Sohn hat und zuverlässig Unterhalt zahlt, wird er bei wichtigen Entscheidungen systematisch ausgeschlossen – etwa bei der Kindergartenwahl oder bei ärztlichen Behandlungen. Sein Wunsch nach gemeinsamer Verantwortung wird ignoriert. Deshalb stellt Thomas beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Gericht prüft die elterliche Kooperationsfähigkeit und das Kindeswohl. Da keine kindeswohlgefährdenden Gründe gegen Thomas vorliegen, wird das gemeinsame Sorgerecht nach einigen Monaten gerichtlich angeordnet. So kann Thomas endlich auf Augenhöhe mitentscheiden. ## 3. Wie kann ich das Sorgerecht einfordern und einklagen? Der Weg zum Sorgerecht einklagen führt über das Familiengericht. Die folgende Schritte sind dabei zentral: 1. **Antragstellung:** Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag, idealerweise mit [anwaltlicher Unterstützung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). Eine klare Begründung mit Bezug zum Kindeswohl ist entscheidend. 2. **Anhörungen:** Das Gericht lädt beide Elternteile zur persönlichen Anhörung. Kinder werden ebenfalls angehört. 3. **Einbindung des Jugendamts:** Das Jugendamt gibt eine fachliche Einschätzung ab – z. B.  zur Erziehungsfähigkeit beider Eltern. 4. **Verfahrensbeistand:** In sensiblen Fällen wird ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt. 5. **Gutachten:** Bei strittigen oder komplexen Fällen kann ein familienpsychologisches Gutachten beauftragt werden. 6. **Entscheidung des Gerichts:** Auf Basis aller Informationen trifft das Gericht eine Entscheidung – maßgeblich ist dabei immer das Kindeswohl. Hinweis: Ein Verfahren kann sich über **mehrere Monate** ziehen, insbesondere wenn Gutachten erforderlich sind. Geduld und eine gute rechtliche Vertretung zahlen sich aus. ## 4. In welchen Fällen bekommt der Vater das alleinige Sorgerecht? Ein Vater kann das alleinige Sorgerecht einklagen, wenn: - Die Mutter das Kindeswohl gefährdet (z. B. durch Sucht, Gewalt, Vernachlässigung) - Der Vater das Kind nachweislich besser fördern kann (z. B. stabileres Umfeld, klarere Strukturen) - Das Kind selbst den Wunsch äußert, ausschließlich beim Vater zu leben - Die Mutter wiederholt gegen gerichtliche Umgangsregelungen verstößt - Der Kontakt zum Vater systematisch verhindert wird Gerichte wägen sorgfältig ab, ob ein Entzug des Sorgerechts gerechtfertigt ist. Der Fokus liegt immer auf dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes – nicht auf einem „Elternstreit“. ![Opferrecht Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg) Unsere [Anwälte für Familienrecht in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Kontaktieren Sie uns gerne. ##   ##   ## 5. Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern? Ja – bei nicht verheirateten Eltern liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter. Ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge ist zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Verweigert sie diese, kann der Vater gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht einklagen. Wichtig: Das Gericht wird dem Antrag in aller Regel stattgeben, sofern keine Gründe gegen das Kindeswohl sprechen. Eine bloße Weigerung oder gestörte Kommunikation reicht nicht aus. Bei verheirateten Eltern gilt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung weiter, es sei denn, ein Elternteil beantragt ausdrücklich das alleinige Sorgerecht – mit entsprechender Begründung. ## 6. Was kostet es, das Sorgerecht einzuklagen? Die Kosten variieren **je nach Fall**. Im Schnitt setzen sie sich für ein Sorgerechtsverfahren zusammen aus: - **Gerichtskosten**: etwa 300 bis 1.500 Euro, abhängig vom Verfahrenswert - [Anwaltskosten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/kosten): je nach Umfang und Dauer des Verfahrens zwischen 1.000 und 2.000 Euro - **Kosten für Sachverständigengutachten:** zwischen 2.000 und 5.000 Euro (falls erforderlich) Bei geringem Einkommen können Sie **Verfahrenskostenhilfe** beantragen, die je nach Einkommenssituation die Kosten teilweise oder vollständig übernimmt. ### Ein Beispiel: Mutter erkämpft alleiniges Sorgerecht zum Schutz des Kindes Sabine ist Mutter eines sechsjährigen Sohnes. Nach der Trennung von ihrem Ex-Partner haben sie zunächst das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Mit der Zeit zeigt der Vater jedoch zunehmend problematisches Verhalten: Bei Besuchen wird er dem Kind gegenüber verbal aggressiv und erscheint häufig unter Alkoholeinfluss. Trotz gemeinsamen Sorgerechts trifft er wichtige Entscheidungen über den Kopf der Mutter hinweg und gefährdet das Kind durch unzuverlässiges Verhalten. Aus Sorge um das Kindeswohl stellt Sabine einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht.Das Gericht ordnet ein psychologisches Gutachten an, das die Bedenken bezüglich des Verhaltens des Vaters bestätigt. Nach einem umfassenden Verfahren erhält Sabine das alleinige Sorgerecht, während dem Vater ein begleiteter Umgang zugesprochen wird. Diese Regelung dient dem Schutz des Kindes und schafft klare Verhältnisse, die dem Kindeswohl entsprechen. ## 7. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Sorgerecht Sorgerechtsverfahren sind emotional und juristisch komplex. Als Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) begleite ich Sie mit Erfahrung, Empathie und klarem Fokus auf das Wohl Ihres Kindes. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie, um Ihre Rechte durchzusetzen – außergerichtlich oder vor Gericht. Wenn Sie darüber nachdenken, das Sorgerecht einzuklagen, lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen. [Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/terminbuchung) für ein persönliches Erstgespräch – wir sind für Sie da. ## 8. Fazit: Das Wichtigste zum Thema Sorgerecht einklagen - Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab bei jeder Entscheidung - Nicht verheiratete Väter können das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen - Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn dies dem Kindeswohl dient - Die Kosten für ein Sorgerechtsverfahren variieren zwischen 1.300 und 9.500 Euro, Verfahrenskostenhilfe ist möglich - Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel 3 bis 12 Monate - Sachverständigengutachten können in komplexen Fällen angeordnet werden - Professionelle rechtliche Beratung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich ## 9. Häufig gestellte Fragen zum Thema Sorgerecht einklagen *Kann ein nicht verheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht einklagen?* Ja, wenn die Mutter einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung nicht zustimmt, kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts stellen. Das Gericht wird diesem in der Regel stattgeben, es sei denn, das gemeinsame Sorgerecht widerspricht dem Kindeswohl. *Wie lange dauert ein Sorgerechtsverfahren?* Ein Sorgerechtsverfahren dauert je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts zwischen 3 und 12 Monaten. Wird ein Sachverständigengutachten benötigt, kann sich die Dauer verlängern. *Kann die Mutter dem Vater das Sorgerecht verweigern?* Bei nicht verheirateten Paaren hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht und kann die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht verweigern. Der Vater kann jedoch gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Bei verheirateten Paaren besteht das gemeinsame Sorgerecht automatisch und bleibt auch nach einer Scheidung bestehen. *Was kostet es, das Sorgerecht einzuklagen?* Die Gesamtkosten liegen zwischen etwa 1.300 und 9.500 Euro, abhängig vom Umfang des Verfahrens und eventuell notwendigen Gutachten. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. *Welche Gründe reichen aus, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen?* Gründe können sein: Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil, massive und dauerhafte Kommunikationsprobleme, die gemeinsame Entscheidungen unmöglich machen, Suchtprobleme, häusliche Gewalt oder die dauerhafte Verhinderung des Umgangs mit dem anderen Elternteil. Bildquellennachweis: pixelshot \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Arbeitsvertrag erstellen - Warum Sorgfalt Pflicht ist!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsvertrag-erstellen/) **Published:** März 13, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Im nachfolgenden Artikel erläutern wir Ihnen die wichtigsten Punkte bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages. **Content:** Verträge regeln die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit und bilden so die **wichtigste Grundlage einer Geschäftsbeziehung**. Gerade im Streitfall wird fast jede Sympathie unter Geschäftspartnern ad acta gelegt und nur pure Fakten zählen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/arbeitsvertrag-erstellen_medium_w.jpg) Das gilt auch im Arbeitsleben! Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher ganz genau prüfen, auf welcher Basis sie miteinander arbeiten möchten und ob alle relevanten Punkte Einfluss auf den Arbeitsvertrag gefunden haben. Im nachfolgenden Artikel erläutern wir Ihnen die wichtigsten Punkte bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages. Wir weisen zudem auf Fallstricke hin und geben in diesem Kontext wichtige Praxistipps. ## Das erwartet Sie: 1. Das Wichtigste zuerst – Die Folgen unzureichender Arbeitsverträge 2. Unterschiedliche Arbeitsverträge in der Praxis 3. Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich erstellt werden? Gibt es Ausnahmen? 4. Fazit 5. FAQ’s ##   ## 1. Das Wichtigste zuerst – Die Folgen unzureichender Arbeitsverträge Bevor wir ins Detail gehen, möchten wir Ihr Bewusstsein für die Folgen unzureichender Arbeitsverträge wecken. Der Mustervertrag aus dem Internet sollte eben nicht der Standard in Ihrem Unternehmen sein! Dass es in einem Arbeitsverhältnis um mehr als das Erbringen der Arbeitsleistung und die Rückvergütung in Form der Gehaltszahlung geht, verkennen leider viele Unternehmen. Insbesondere StartUp´s mit einer kollegialen Firmenkultur und einem eher lockeren Umgang messen dem Arbeitsvertrag oft **zu wenig Bedeutung** zu. Aber auch in gewachsenen Unternehmen wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, wo der Standardarbeitsvertrag eben nicht mehr ausreichend ist oder generell überprüft werden sollte. Schauen Sie sich diese zwei Praxisfälle an: ### BAG 5 AZR 517/09 – Überstundenpauschalisierungsabrede In dem verhandelten Fall beinhaltete der Arbeitsvertrag eines Angestellten die Klausel *„erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“.* Das zu zahlende Bruttogehalt bezog sich in dem vorliegenden Fall auf **45 Arbeitsstunden wöchentlich**. Diese setzen sich aus 38 Normalstunden und 7 Mehrarbeitsstunden zusammen. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses wurden geleistete Mehrarbeitsstunden teilweise in Freizeit ausgeglichen. Mit Beendigung der Beschäftigung weigerte sich der Arbeitgeber, die noch verbliebenen **102 Stunden** auf dem Mehrarbeitskonto des Beschäftigten zu vergüten. Dabei bezog er sich auf die Klausel im Arbeitsvertrag. Nach zwei Instanzen entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitnehmer **zu Recht** die Vergütung der noch vorhandenen Überstunden verlangte. Aus der Begründung: Die im Arbeitsvertrag angeführte Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot des [§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html) Die Parteien hatten sich zwar geeinigt, dass die im Rahmen von 45 Stunden Wochenarbeitszeit geleisteten Mehrarbeitsstunden abgegolten sind, es gab aber keine klare Regelung über den Umgang mit Stunden, die über diese Wochenarbeitszeit hinausgehen. Der Arbeitgeber musste die verbleibenden 102 Stunden **nachträglich vergüten**. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gesetzbuch_medium_w.jpg) Mehr über unsere Leistungen im [Arbeitsrecht für Arbeitgeber](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-arbeitgeber) lesen Sie in diesem Beitrag. ### Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 16.12.2021, Az.: 10 Sa 663/21 – Versetzungsklausel In diesem Fall war der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gezwungen, Personal abzubauen bzw. an andere Standorte zu versetzen. Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Versetzungsklausel war jedoch **unzureichend**, sodass diese nicht nur Auswirkungen auf die geplante Versetzung hatte, sondern auch die zugrunde liegende Sozialauswahl beeinflusste. Hätten Sie es gewusst? Leider erleben wir in unserer juristischen Praxis immer wieder diese Streitfälle. Zu den häufigsten Problemen bei fehlerhaften oder unzureichenden Arbeitsverträgen zählen neben **unwirksamen Versetzungsklauseln** vor allem **Regelungen zur Arbeitszeit**, insbesondere Arbeitszeitkonten und Minusstunden, sowie die sogenannten **Ausschlussklauseln** bzw. Verfallsklauseln. Vor allem für Arbeitgeber bietet ein Arbeitsvertrag die Möglichkeit, problematische Situationen **proaktiv** zu regeln, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.Dazu gehören beispielsweise Vertragsstrafenklauseln bei nicht eingehaltenen Kündigungsfristen oder Vergütungsregelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Arbeitsverträge gelten in den meisten Fällen als **Allgemeine Geschäftsbedingungen** (AGB), da sie vom Arbeitgeber einseitig gestellt und nicht individuell für jeden einzelnen Arbeitnehmer erstellt werden. Damit liegt das Risiko unwirksamer Klauseln **ausschließlich** beim Arbeitgeber. Ist eine Klausel unwirksam, entfällt sie ersatzlos zu seinen Lasten. Arbeitnehmer können sich jedoch weiterhin auf unwirksame Klauseln berufen, was als **personelle Teilrechtswidrigkeit** von AGB-Klauseln bekannt ist. Drei zentrale Kriterien, anhand derer AGB-Klauseln überprüft werden, sind: - **Übermäßig benachteiligende Klauseln**: Diese führen zur Rechtswidrigkeit der Klausel. Arbeitnehmer können sich darauf weiterhin berufen. Ein typisches Beispiel sind **unwirksame Verfallsklauseln**. - **Überraschende Klauseln**: Diese sind nicht Teil des Vertrags, wenn sie unter einer unerwarteten Überschrift oder versteckt in einem Unterabsatz enthalten sind. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können sich darauf berufen. Ein Beispiel sind **Ausschlussklauseln, die unter „Sonstiges“ stehen**. - **Intransparente Klauseln**: Missverständliche oder unklare Klauseln sind ebenfalls unwirksam. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/dsc-3418-bearbeitet_medium_w.jpg "dsc-3418-bearbeitet_medium_w - Hammer Rechtsanwälte") Vermeiden Sie Ärger und Gerichtsprozesse und lassen Sie sich von uns als [Fachanwälte für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht) beraten. Die Beratung in der Thematik „Arbeitsvertrag rechtssicher erstellen“ gehört zu unseren täglichen Aufgaben. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und unserer Expertise. Wir raten Ihnen dringend vorzusorgen, anstatt sich nachträglich mit Herausforderungen im Anspruchsausgleich oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen beschäftigen zu müssen. ###   ## 2. Unterschiedliche Arbeitsverträge in der Praxis Je nach Form des Beschäftigungsverhältnisses finden unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen Anwendung. Der **unbefristete Arbeitsvertrag** war in der Vergangenheit die am häufigsten verwendete Variante. Die Parteien einigen sich dabei auf eine unbestimmte Zeit der Zusammenarbeit. Mit zunehmend schwerer werdender Wirtschaftslage ist auch die Anzahl der **befristeten Arbeitsverträge** gestiegen. Gründe für eine Befristung gibt es allerdings auch über eine schwer überschaubare Wirtschaftslage hinaus. In Frage kommen beispielsweise auch Elternzeitvertretungen. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet entweder nach einer bestimmten Zeit oder mit Erreichen seines Zwecks. Kleiner Exkurs: Im Gegensatz dazu gibt es auch **Werk- und Dienstleistungsverträge**. Hierbei steht nicht die Arbeit in einem abhängig beschäftigten Anstellungsverhältnis im Fokus, sondern die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung bzw. das Erreichen eines zuvor abgestimmten Arbeitsergebnisses. Neben befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen sind, in Abhängigkeit vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis, auch **Minijob-Verträge** für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer oder **Werkstudenten- und Praktikantenverträge** sowie **Berufsausbildungsverträge** als privatrechtliche Dienstverträge zu erwähnen. ## 3. Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich erstellt werden? Gibt es Ausnahmen? Ein Arbeitsvertrag muss **nicht zwingend schriftlich** aufgesetzt werden. Einerseits zählt die Aufnahme einer Tätigkeit als konkludente Handlung genauso wie die Rahmenbedingungen **auch mündlich** abgestimmt werden können. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist demnach auch formlos, mündlich, durch Handschlag oder einfach durch einvernehmliches Anfangen mit der Arbeit möglich. **Aber Achtung:** Beachten Sie bitte das Nachweisgesetz! Dieses begründet für den Arbeitgeber eine Verpflichtung, die **wesentlichen Inhalte** des Arbeitsverhältnisses und des Arbeitsvertrags schriftlich festzuhalten. Fehlt dieser Nachweis, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit möglichen **Geldbußen** in einer Größenordnung, die aus dem Datenschutzrecht bekannt ist. Seit 2024 gibt es jedoch eine Erleichterung: Statt eines schriftlichen Vertrages kann eine **elektronische Abschrift** übermittelt werden, sofern der Arbeitgeber eine Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers eingeholt hat und dieser nicht auf eine schriftliche Fassung besteht. **Unser dringender Rat:** Machen Sie die Bedingungen der gemeinsamen Zusammenarbeit transparent und schaffen Sie durch Abschluss eines beidseitig unterzeichneten Arbeitsvertrages Rechtssicherheit bzw. zumindest gegenseitige Klarheit. In einem Gespräch gibt es immer Sender und Empfänger – was ich sage, kann mein Gegenüber gänzlich anders verstehen. Bedenken Sie das immer und handeln Sie entsprechend. Eine wichtige Ausnahme: Das **Befristungsende** befristeter Arbeitsverträge muss immer schriftlich dokumentiert werden. Der entsprechende Vertrag muss vor Arbeitsaufnahme unterzeichnet werden, andernfalls gilt die Befristung nicht und es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Und ja, ein Arbeitsvertrag kann auch unwirksam sein. Das ist der Fall, wenn er gegen die guten Sitten verstößt, die vorgeschriebene Form nicht eingehalten wird oder der Vertrag gegen gesetzliche Verbote verstößt. Gleiches gilt, wenn einer der Vertragspartner nicht geschäftsfähig ist oder eine Täuschung vorliegt. ## 4. Der Arbeitsvertrag – Die Inhalte  Unbedingt notwendige Regelungen, Inhalte und Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag sind: - Daten der Vertragsparteien, einschließlich Anschrift - Der Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie bei befristeten Arbeitsverträgen das Ende des Arbeitsverhältnisses - Grund der Befristung bei befristeten Arbeitsverträgen - Arbeitsort sowie etwaige individuelle Regelungen - Tätigkeitsbeschreibung - Probezeitdauer - Höhe des Verdienstes sowie zusätzliche Vergütungsbestandteile wie Überstundenvergütung, Zuschläge, Zulagen, Prämien, Provisionen, Sonderzahlungen - Auszahlungszeitpunkt der Vergütung - Arbeitszeit, einschließlich Ruhepausen und Lage der Arbeitszeit, wie beispielsweise Schichtarbeit - Vereinbarungen zum Umgang mit Mehrarbeit - Dauer des Erholungsurlaubs - Vereinbarungen bei Erkrankung des Arbeitnehmers - Kündigungsfristen - Klauseln zur Fortbildung - Zusatzvereinbarungen wie z.B. betriebliche Altersvorsorge - Bezug auf geltende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Tarifverträge Wir raten ergänzend auch Themen wie **Wettbewerbsverbote** nach Beendigung der aktiven Zusammenarbeit und **Geheimhaltungspflichten** zu bedenken. Beides verhindert natürlich nicht, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Betriebsgeheimnisse verbreitet oder gar bei einem direkten Konkurrenzunternehmen eine neue Beschäftigung aufnimmt. Ihr Vorteil: Sie sichern sich etwaige Schadensersatzansprüche und bauen so größere Hürden auf. Als weiteren wichtigen Punkt möchten wir das Thema **Nebentätigkeit** benennen. Als Arbeitgeber möchten Sie mit Sicherheit die Arbeitskraft Ihres Mitarbeiters bestmöglich nutzen. Vereinbaren Sie also Regelungen, die sicherstellen, dass Ihre Interessen nicht mit denen des Mitarbeiters kollidieren. Manche Regelungen sind klar und eindeutig, bei anderen gibt es gesetzliche Spielräume und versteckte Stolpersteine. Unser dringender Ratschlag: Je spezieller die Aufgabe und Position, je mehr Sorgsamkeit sollte in die Erstellung des Arbeitsvertrages einfließen. [Lassen Sie sich von uns beraten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). Im Ergebnis erhalten Sie einen rechtssicheren Mustervertrag für gängige Aufgaben und gleichzeitig eine Beratung auf was Sie konkret bei besonderen Arbeitsverhältnissen achten sollten. ![betriebsbedingte Kündigung Voraussetzungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/kundigung_medium_w.jpg) Was Sie tun können, wenn Sie eine [Kündigung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-kuendigung)erhalten haben, lesen Sie in diesem Beitrag. ##   ##   ## 5. Fazit - Arbeitsverträge sind **essentiell** für eine rechtssichere Zusammenarbeit - Unzureichende Vertragsklauseln können zu rechtlichen Problemen führen - Schriftliche Arbeitsverträge sind nicht zwingend erforderlich, werden aber dringend empfohlen - der Arbeitsvertrag sollte wesentliche Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfristen und Tätigkeitsbeschreibung enthalten - Nachweisgesetz beachten: Schriftliche Dokumentation seit 2022 **zwingend erforderlich**, sonst drohen Geldbußen - Besondere Klauseln wie Wettbewerbsverbote und Geheimhaltung können zusätzlichen Schutz bieten - eine sorgfältige Vertragsgestaltung vermeidet spätere Streitigkeiten und schafft Rechtssicherheit - **Fachliche Beratung hilft**, Fallstricke zu vermeiden und individuell angepasste Arbeitsverträge zu erstellen ## 6. FAQ **Muss ein Arbeitsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden?** Nein, ein Arbeitsvertrag – sofern er nicht befristet ist – kann auch mündlich geschlossen werden. Allerdings ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden. **Sind Musterverträge aus dem Internet ausreichend?** Nein, allgemeine Musterverträge enthalten oft nicht alle relevanten Klauseln oder sind rechtlich angreifbar. Individuell angepasste Verträge sind sicherer. **Was passiert, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist?** Unwirksame Klauseln können vom Gericht für nichtig erklärt werden. Das kann dazu führen, dass gesetzliche Regelungen greifen oder der Vertrag insgesamt rechtlich angreifbar wird. **Können Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein?** Nur unter bestimmten Bedingungen. Allgemeine Formulierungen wie „erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind oft unwirksam. Die Regelung muss klar und transparent sein. **Warum ist eine Beratung durch Anwälte für Arbeitsrecht sinnvoll?** Arbeitsverträge enthalten oft komplexe Regelungen und rechtliche Fallstricke. Eine professionelle Beratung hilft, individuelle und rechtssichere Verträge zu erstellen und Streitigkeiten zu vermeiden. Bildquellennachweis: arturmarciniecphotos \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) **Published:** April 29, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. **Content:** Wenn Sie in Deutschland leben, während Ihre Familie noch im Herkunftsland ist, ist das oft mit großer Sorge und emotionaler Belastung verbunden. Die Trennung von Ehepartner oder Kindern schmerzt – der Wunsch nach einem **gemeinsamen Leben in Sicherheit** ist verständlich und dringend. Ein **Anwalt für Familiennachzug** hilft Ihnen dabei, diesen Wunsch zu verwirklichen. Denn der Weg zur Familienzusammenführung ist rechtlich komplex. Als erfahrene [Fachanwältin für Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann) mit Schwerpunkt im Migrationsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihren Anspruch auf Familiennachzug durchzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen, typische Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Familienzusammenführung zu erhöhen. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Verfahren abläuft – und was Sie tun können, wenn der Antrag abgelehnt wird. ![Familiennachzug Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_medium_w.jpg "Familiennachzug Anwalt") ## Übersicht: 1. Familiennachzug – Was ist das genau? 2. Voraussetzungen für einen Familiennachzug nach Deutschland 3. Typische Probleme beim Familiennachzug nach Deutschland 4. Warum ein Anwalt für Familiennachzug so wichtig ist 5. Wie lange dauert ein Verfahren und was kostet ein Anwalt für Familiennachzug? 6. Wer kann einen Familiennachzug beantragen? 7. Fazit 8. Häufig gestellte Fragen (FAQ) ## 1. Familiennachzug – Was ist das genau? Der Familiennachzug ermöglicht nahen Angehörigen den Zuzug zu einer in Deutschland lebenden Person. Typische Fälle sind: - Ehepartnernachzug - Nachzug minderjähriger Kinder - Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Doch nicht jeder Antrag auf Familiennachzug wird genehmigt. Die rechtlichen Voraussetzungen sind je nach Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person unterschiedlich. Während anerkannte Flüchtlinge in bestimmten Bereichen von den allgemeinen Anforderungen befreit sind, gelten für andere Aufenthaltstitel **strenge Regeln** – etwa beim Nachweis von Einkommen, Wohnraum oder Deutschkenntnissen. Gerade in diesen Details zeigt sich, wie wertvoll die Unterstützung durch einen Anwalt für Familiennachzug ist. Viele Menschen sind unsicher, welche Unterlagen sie benötigen, wie die Fristen laufen oder ob sie überhaupt berechtigt sind, ihre Familie nachzuholen. Ein **anwaltliches Beratungsgespräch** schafft hier oft schon in kurzer Zeit Klarheit – und hilft dabei, das weitere Vorgehen richtig zu planen. ### Beispiel aus der Praxis: Wenn die Kinder noch im Herkunftsland sind Frau H. floh aus Syrien und lebt seit drei Jahren mit subsidiärem Schutz in Deutschland. Ihre beiden Kinder musste sie bei Angehörigen im Heimatland lassen. Der Antrag auf Familiennachzug wurde zunächst abgelehnt. Erst mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Familiennachzug konnte sie erfolgreich Widerspruch einlegen. Heute lebt sie wieder vereint mit ihren Kindern in Deutschland. ![Familiennachzug beantragen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familie_medium_w.jpeg "Familiennachzug beantragen") Mehr zu unseren Leistungen im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht) lesen Sie in diesem Artikel. ##   ## 2. Voraussetzungen für einen Familiennachzug nach Deutschland Die Bedingungen für einen erfolgreichen Antrag hängen vom jeweiligen **Aufenthaltsstatus** ab. Allgemein gilt, dass die Person, die bereits in Deutschland lebt, eine gültige **Aufenthaltserlaubnis** besitzen muss. In vielen Fällen ist zudem ein Nachweis über ein **ausreichendes Einkommen** erforderlich – also die Fähigkeit, den Lebensunterhalt für die Familie zu sichern, ohne auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Auch der Nachweis von **geeignetem Wohnraum** gehört meist dazu. Ehepartner müssen darüber hinaus einfache **Deutschkenntnisse** auf dem Niveau A1 vorweisen, bevor sie ein Visum erhalten. Für Flüchtlinge, die als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt wurden, gelten einige dieser Anforderungen **nicht** – etwa die Pflicht zum Sprachnachweis oder die Sicherung des Lebensunterhalts. Doch selbst in diesen Fällen kann es zu Problemen kommen. Immer wieder erleben wir in der Praxis, dass Anträge fehlerhaft eingereicht oder notwendige Unterlagen nicht vollständig beigefügt werden. Das führt zu Verzögerungen oder Ablehnungen, die sich mit anwaltlicher Unterstützung leicht vermeiden lassen. ### Fristen und Risiken Besonders bei anerkannten Flüchtlingen gilt eine wichtige Frist: Wer seine Angehörigen nachholen möchte, muss den Antrag **innerhalb von drei Monaten** nach Anerkennung stellen. Wird diese Frist versäumt, greifen die genannten Erleichterungen nicht mehr. Dann müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden – was das Verfahren deutlich erschwert. ## 3. Typische Probleme beim Familiennachzug nach Deutschland Viele Anträge werden abgelehnt, obwohl die Betroffenen ein Recht auf Familiennachzug haben. Häufige Gründe sind: - Fehlende oder unvollständige Unterlagen - Fehlerhafte Übersetzungen - Verpasste Fristen - Unklarheiten bei Identitätsnachweisen Häufig entstehen Probleme bereits **beim Ausfüllen der Antragsformulare** oder beim **Beschaffen der notwendigen Unterlagen**. Besonders kompliziert ist oft der **Nachweis der familiären Beziehung** – zum Beispiel bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, oder bei Kindern, für die keine offiziellen Geburtsurkunden vorliegen. In manchen Ländern ist die Ausstellung solcher Dokumente nicht üblich oder kaum möglich. Deutsche Behörden verlangen jedoch fast immer amtlich beglaubigte Nachweise in deutscher Übersetzung. Ein weiteres häufiges Problem ist die **unklare Kommunikation** mit den deutschen Auslandsvertretungen. Lange Wartezeiten auf einen Termin, unvollständige Informationen oder widersprüchliche Anforderungen führen oft zu großer Verunsicherung. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie reagieren sollen, wenn neue Unterlagen gefordert oder Fristen gesetzt werden. Ohne rechtlichen Beistand kann es passieren, dass wichtige Fristen versäumt oder Unterlagen falsch eingereicht werden – mit der Folge, dass der Antrag abgelehnt oder über viele Monate nicht bearbeitet wird. Auch in Deutschland selbst kommt es regelmäßig zu Problemen mit den zuständigen Ausländerbehörden. Nicht selten wird übersehen, dass für bestimmte Personengruppen – etwa anerkannte Flüchtlinge – erleichterte Bedingungen gelten. Werden diese Besonderheiten nicht erkannt oder falsch eingeordnet, führt das zu ungerechtfertigten Ablehnungen oder überzogenen Anforderungen. ## 4. Warum ein Anwalt für Familiennachzug so wichtig ist Ein auf Familiennachzug spezialisierter Anwalt begleitet Sie durch **alle Phasen des Verfahrens** – von der Prüfung der Erfolgsaussichten über die Vorbereitung der Unterlagen bis hin zur Kommunikation mit Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen. Auch wenn der Antrag bereits gestellt wurde und Schwierigkeiten auftreten, kann ein Anwalt eingreifen, vermitteln oder Widerspruch einlegen. Sollte ein Antrag trotz aller Bemühungen abgelehnt werden, prüfen wir die Begründung genau und leiten, falls sinnvoll, rechtliche Schritte ein. Oft sind es kleine Fehler oder Formulierungen, die den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Unsere Erfahrung zeigt: Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt, spart Zeit, Nerven und oft auch Geld. ![Opferrecht Anwalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_medium_w.jpg) Unsere [Anwälte für Familienrecht in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht) bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Kontaktieren Sie uns gerne. ##   ##   ##   ## 5. Wie lange dauert ein Verfahren und was kostet ein Anwalt für Familiennachzug? Die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Familiennachzug ist sehr unterschiedlich. Sie kann zwischen **einigen Monaten** und **über einem Jahr** betragen, je nach Herkunftsland, Auslastung der Botschaften und Vollständigkeit der Unterlagen. Eine gute Vorbereitung mit Hilfe eines Anwalts kann diese Zeit deutlich verkürzen. Die Kosten für eine anwaltliche Begleitung richten sich nach dem [Rechtsanwaltsvergütungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/) (RVG). In vielen Fällen besteht Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. [Wir beraten Sie dazu transparent](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/kosten) und finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer finanziellen Situation passt. ## 6. Wer kann einen Familiennachzug beantragen? Wenn Sie in Deutschland leben und Ihre Familie nachholen möchten, prüfen wir Ihre individuelle Situation. Besonders häufig begleiten wir: - Anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte - Personen mit humanitärem Aufenthaltstitel - Fachkräfte mit langfristiger Aufenthaltsperspektive - Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Gerne beraten wir Sie persönlich und und klären, ob ein Antrag für Sie möglich und sinnvoll ist. ## 7. Fazit Ein Familiennachzug ist mehr als ein bürokratisches Verfahren – es geht um Menschen, um Familien, um Zusammenhalt. Mit einem erfahrenen Familiennachzug Anwalt an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag die besten Chancen hat. Wir helfen Ihnen dabei, alle Voraussetzungen zu erfüllen, Fristen einzuhalten und auch schwierige Fälle zu lösen. [Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Hildesheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/terminbuchung) für ein persönliches Erstgespräch – wir sind für Sie da. ### Ihre Vorteile im Überblick - Fachkundige Prüfung Ihrer Erfolgschancen - Unterstützung bei Anträgen und Nachweisen - Einhaltung aller Fristen - Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren - Einfühlsame und klare Beratung ## 8. Häufig gestellte Fragen (FAQ) *Was kostet ein Anwalt für Familiennachzug?* Die Kosten hängen vom Einzelfall ab und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei geringem Einkommen ist Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe möglich. *Wie kann ein Anwalt beim Familiennachzug helfen?* Ein Anwalt kennt die gesetzlichen Anforderungen und Fristen. Er unterstützt Sie bei der Antragstellung, bei rechtlichen Problemen und bei gerichtlichen Verfahren. *Wie lange dauert ein Antrag auf Familiennachzug?* Zwischen einigen Monaten bis zu über einem Jahr – je nach Fall, Herkunftsland und Behörde. *Welche Voraussetzungen muss ich für den Familiennachzug erfüllen?* Sie benötigen unter anderem Wohnraum, gesichertes Einkommen, einen gültigen Aufenthaltstitel und ggf. Deutschkenntnisse. *Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?* Ein Anwalt für Familiennachzug kann Widerspruch für Sie einlegen und Sie notfalls vor Gericht vertreten. *Wann sollte ich einen Anwalt für Familiennachzug kontaktieren?* Am besten so früh wie möglich – idealerweise vor Antragstellung, um Fehler zu vermeiden. Bildquellennachweis: Vlada Karpovich von Pexels \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Familienrecht --- ### [Kündigung rechtswirksam zustellen: So vermeiden Sie teure Fehler!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigung-rechtswirksam-zustellen/) **Published:** April 15, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Sie erfahren, wie Sie als Arbeitgeber eine Kündigung korrekt vorbereiten, rechtswirksam zustellen und Stolperfallen vermeiden. **Content:** Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehört zu den sensibelsten Vorgängen im Personalwesen. Wer als Arbeitgeber eine **Kündigung rechtswirksam zustellen** will, sollte sich unbedingt auf rechtlich sicheres Terrain begeben. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/kundigung-rechtswirksam-zustellen_medium_w.jpg) Obwohl die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gleichbedeutend mit der Abgabe einer einseitigen Willenserklärung ist und damit unkompliziert klingt, ist die Praxis **nicht risikolos**. Denn formale Fehler, Zustellungsprobleme oder Missachtung gesetzlicher Vorschriften können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist – mit teils erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Davon abgesehen, dass Sie arbeitgeberseitig ein Arbeitsverhältnis nicht grundlos lösen können bedarf auch die Art und Weise des Zugangs der Kündigung eines besonderen Augenmerks. Werden die Formvorschriften nicht beachtet, riskieren Sie die Unwirksamkeit der Kündigung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber eine Kündigung korrekt vorbereiten, wirksam zustellen und typische Stolperfallen vermeiden. ## Das erwartet Sie: 1. Die rechtliche Grundlage 2. Die formalen Anforderungen an eine rechtswirksame Kündigung 3. Die Zustellung – Wann gilt der Zugang als erfolgt? 4. Die Bedeutung des Zugangszeitpunkts für Fristen 5. So vermeiden Sie Fehler – Wann ist eine Kündigung unwirksam? 6. Unsere Empfehlung – Lassen Sie sich von einem Experten unterstützen 7. Fazit 8. FAQ ##   ## 1. Die rechtliche Grundlage Bei einer Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis **sofort** oder **nach Ablauf der Kündigungsfrist** beendet. Soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden, spricht man von einer **außerordentlichen Kündigung**. Bei einer Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist handelt es sich um eine **ordentliche Kündigung**. Das bedeutet, die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer nachweislich zugegangen ist. Gleiches gilt im Umkehrschluss bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber. Die rechtliche Grundlage findet sich in [§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html). Dort ist geregelt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses **schriftlich erfolgen muss.** ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/betriebsbedingte-kundigung-was-tun_blog_post_default-1024x535.jpg "betriebsbedingte-kundigung-was-tun_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte") Mehr zum Thema [Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-kuendigung) erfahren Sie in diesem Beitrag. ## 2. Die formalen Anforderungen an eine rechtswirksame Kündigung Um eine Kündigung **wirksam** auszusprechen, müssen Arbeitgeber zwingend die gesetzlichen Formvorgaben einhalten. Diese lauten: - Die Kündigung **muss in Papierform** vorliegen, d.h. als schriftliches Dokument, das physisch ausgehändigt oder verschickt wird. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist nicht zulässig und damit unwirksam, selbst dann, wenn Ihnen der Mitarbeiter deren Erhalt bestätigt. - Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig von **einer kündigungsberechtigten Person unterschrieben** sein. Das können Sie als Arbeitgeber selbst sein oder ein hierzu bevollmächtigter Mitarbeiter, etwa die Personalleitung. - Wird die Kündigung von einer Person ausgesprochen, die nicht kündigungsberechtigt ist (z. B. Teamleitung), muss dem Kündigungsschreiben eine **Originalvollmacht** beigefügt werden. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Kündigung gemäß § 174 BGB wegen fehlender Vollmacht zurückweisen – mit der Folge, dass sie als nicht erfolgt gilt. Klären Sie bitte im Rahmen Ihrer Organisationsstrukturen, wer innerhalb Ihres Unternehmens zur Kündigung berechtigt ist. Dokumentieren Sie die interne Vertretungsbefugnis bitte eindeutig, um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung zu vermeiden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/dsc-3418-bearbeitet_medium_w-2.jpg "dsc-3418-bearbeitet_medium_w - Hammer Rechtsanwälte") ###   Vermeiden Sie Ärger und Gerichtsprozesse und lassen Sie sich von uns als [Fachanwälte für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht) beraten. Die Beratung in der Thematik „Kündigung rechtswirksam zustellen“ gehört zu unseren täglichen Aufgaben. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und unserer Expertise. ## 3. Die Zustellung – Wann gilt der Zugang als erfolgt? Wie eingangs erwähnt, wird eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer wirksam **zugeht**. Der Zugang ist damit ein entscheidender Moment – denn er beeinflusst nicht nur den Wirksamkeitszeitpunkt der Kündigung, sondern auch den Beginn etwaiger Fristen, etwa für eine [Kündigungsschutzklage](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer) oder die Berechnung der Kündigungsfrist. Zugang liegt dann vor, wenn das Kündigungsschreiben so in den Machtbereich Ihres Arbeitnehmers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme rechnen kann. Das Kündigungsschreiben kann auf unterschiedliche Weise zugehen: ### Persönliche Übergabe Die persönliche Übergabe ist die **sicherste** Variante. Übergeben Sie dem Mitarbeiter das Schreiben **persönlich** und lassen Sie sich den Erhalt auf einer Kopie quittieren. Idealerweise führen Sie die Übergabe im Beisein eines Zeugen durch. ### Zustellung durch Boten Ein zuverlässiger Bote (z. B. ein Mitarbeitender der Personalabteilung oder eine externe Zustellperson) übergibt die Kündigung bzw. stellt diese per Posteinwurf oder persönlich zu. **Achtung:** Der Bote muss Kenntnis über den Inhalt bzw. die Art des zu übermittelnden Schreibens haben. D.h., dass die Person den Brief selbst gesehen haben muss, bevor er in den Umschlag gelegt wurde. Er muss auch hinterher dazu aussagen können, was der Inhalt des Schreibens war und ob das Schreiben (und von wem) unterschrieben war. Auch den Briefumschlag mit der Adresse muss der Bote prüfen und im Konfliktfall beschreiben können. Er muss weiterhin dies und auch den Zeitpunkt der Zustellung dokumentieren. Wählen Sie eine **vertrauensvolle Person** aus, die im Streitfall als Ihr Zeuge agieren kann. ### Einwurf-Einschreiben Wird das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten des Mitarbeiters eingeworfen, gilt es in der Regel am Tag des Einwurfs als zugegangen. Diese Variante bietet einen verhältnismäßig guten Nachweis. Einlieferung und Auslieferungsbeleg sollten gut verwahrt werden. Im Rechtsstreit kann hierdurch der sogenannte Anscheinsbeweis über den Zugang erbracht werden. Allerdings hat das **Bundesarbeitsgericht** am 30.01.2025 entschieden, dass der **Einlieferungsbeleg** und der **Online-Sendungsstatus** eines **Einwurf-Einschreibens** allein **nicht ausreichen**, um den Zugang einer Kündigung per **Anscheinsbeweis** nachzuweisen ([BAG, Urteil v. 30.01.2025 – 2 AZR 68/24](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-68-24/)). Vielmehr sei eine **Reproduktion des Auslieferungsbelegs** nötig, Vortrag zur Art und Weise, wie die Zustellung von dem Postmitarbeiter dokumentiert wurde und welcher Postmitarbeiter die Zustellung vornahm. Diese Informationen sowie die Produktion des Auslieferungsbelegs müssen vom Postdienstleister angefordert werden. Aufgrund dieser hohen Anforderungen, damit der Anscheinsbeweis für ein Einwurf – Einschreiben greift, ist derzeit von einer Kündigung per Einwurf – Einschreiben **abzuraten.** ### Einschreiben mit Übergabe-Rückschein Der Zugang der Kündigung gilt bei der Zustellung per Einschreiben mit Übergabe-Rückschein erst dann als erfolgt, wenn Ihr Mitarbeiter das Einschreiben tatsächlich entgegennimmt. Der Zustellzeitpunkt kann sich dadurch **erheblich** verzögern. Dies ist daher bei arbeitsrechtlichen Kündigungen, bei denen eine Verzögerung schnell dazu führen kann, dass die Kündigungsfrist um einen Monat oder länger „springt“, nicht zu empfehlen. ### Zustellung mittels Gerichtsvollzieher In wenigen Fällen erfolgt die Zustellung eines Kündigungsschreibens per Gerichtsvollzieher. Ähnlich wie beim Einschreiben mit Übergabe-Rückschein lässt sich dabei jedoch nicht kalkulieren, wie lange die Zustellung dauern wird. ## 4. Die Bedeutung des Zugangszeitpunkts für Fristen Die allgemeinen Kündigungsfristen sind – unabhängig von etwaigen anderslautenden arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen – [§ 622 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html) zu entnehmen. Der Zugang der darauf basierenden Kündigungserklärung ist nicht nur für deren Wirksamkeit entscheidend, sondern bestimmt letztendlich auch den Beginn wichtiger Fristen. Für Sie als Arbeitgeber ist der Zugangszeitpunkt **maßgeblich** für die Einhaltung der Kündigungsfrist. ### Beispiel: Sie möchten das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter zum **30. April** kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt **4 Wochen** Kündigungsfrist zum Monatsende. Der Zugang der Kündigung beim Mitarbeiter muss in diesem Fall bis **spätestens 31. März** erfolgt sein. Andernfalls verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen weiteren Monat. Für den Arbeitnehmer beginnt mit dem Zugang der Kündigung die **dreiwöchige Frist** zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gemäß [§ 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html) ## 5. So vermeiden Sie Fehler – Wann ist eine Kündigung unwirksam?  Ist eine Kündigung nichtig, **besteht das Arbeitsverhältnis fort**. Das heißt, im Zweifelsfall greift Ihre Verpflichtung zur Beschäftigung und Lohnfortzahlung des Arbeitnehmers. Die häufigsten Ursachen, warum eine Kündigung rechtlich unwirksam sein kann, sind: - Es existiert kein rechtlich wirksamer Kündigungsgrund. (z.B. Betriebsübergang) - Die formalen Anforderungen wurden nicht eingehalten. (Schriftformerfordernis) - Sie wurde nicht von einer kündigungsberechtigten Person unterzeichnet. - Sie wurde dem Arbeitnehmer nicht wirksam zugestellt. - Die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten. - Der Betriebsrat war nicht ordnungsgemäß beteiligt ([§ 102 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html)). - Es wurde gegen ein gesetzliches Kündigungsverbot verstoßen z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit, Betriebsratsmitglied. - Die Sozialauswahl wurde nicht eingehalten. - Die Kündigung verstößt gegen Treu und Glauben. ## 6. Unsere Empfehlung – Lassen Sie sich von einem Experten unterstützen Eine rechtssichere Kündigung ist komplexer, als es zunächst erscheint. Schon kleine formale Fehler können dazu führen, dass Ihre Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat. Zudem gibt es zahlreiche rechtliche Sonderkonstellationen, – vom besonderen Kündigungsschutz bis zu tarifvertraglichen Regelungen – die individuell geprüft werden müssen. Als [Fachanwalt für Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) unterstütze ich Sie gerne dabei, Kündigungen rechtssicher vorzubereiten, auszusprechen und zuzustellen. Gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden Sie unnötige Risiken. Schaffen Sie in diesem wichtigen Thema klare Verhältnisse – rechtlich und unternehmerisch. ## 7. Fazit - Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich im Original vorliegt (§ 623 BGB) - Das Kündigungsschreiben muss von einer kündigungsberechtigten Person unterschrieben sein - Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam - Für den Zugang zählt nicht das Absendedatum, sondern der tatsächliche oder zumindest rechtlich vermutete Erhalt - Es gibt unterschiedliche Zustellmethoden mit Zugangsnachweis - Der Zugangszeitpunkt ist maßgeblich für Fristen, etwa zur Einhaltung der Kündigungsfrist oder zur Kündigungsschutzklage - Eine unwirksame Kündigung kann zu erheblichen Rechtsfolgen und finanziellen Belastungen führen. - Frühzeitiger anwaltlicher Rat hilft, Risiken zu minimieren und rechtssicher zu handeln ## 8. FAQ **Muss eine Kündigung in Papierform erfolgen?** Ja, nach § 623 BGB ist ausschließlich die Schriftform zulässig. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist unwirksam – auch dann, wenn der Mitarbeiter den Empfang bestätigt. **Wann gilt eine Kündigung als “zugegangen”?** Sobald das Schreiben so in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten gilt der Zugang in der Regel am selben Tag als erfolgt, wenn dies zu normalen Postzeiten geschieht. **Was passiert, wenn die Kündigung am Wochenende im Briefkasten landet?** Wird die Kündigung z. B. an einem Samstag eingeworfen, gilt sie am nächsten Werktag (meist Montag) als zugegangen – sofern erst dann mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. **Wer darf die Kündigung unterschreiben?** Nur der Arbeitgeber selbst oder eine künftig klar bevollmächtigte Person, z. B. ein Prokurist oder Personalleiter. Ist die Berechtigung nicht offensichtlich, muss dem Kündigungsschreiben eine Originalvollmacht beigefügt werden ([§ 174 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html)). **Wann sollte ich rechtlichen Rat einholen?** Spätestens dann, wenn Sie sich bei Form, Fristen, Zustellung oder Sonderkündigungsschutz unsicher sind. Ein frühzeitiges Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verhindert spätere Prozesse und teure Fehler. Bildquellennachweis: Bhutinat65 \| [Canva.com](https://www.canva.com/photos/) **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Mitbestimmung des Betriebsrats bei Software und KI-Systemen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-software-und-ki-systemen/) **Published:** Dezember 15, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Rechtsanwalt Ole M. Hammer erklärt die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Software und KI: § 87 BetrVG, Updates, Überwachungspotenzial, Konflikte und rechtssichere Betriebsvereinbarungen. **Content:** Die Digitalisierung greift tief in den Arbeitsalltag ein. Neue Tools für Kommunikation, Projektsteuerung, Personalwesen und KI-basierte Auswertungen werden oft im laufenden Betrieb eingeführt, erweitert oder automatisiert aktualisiert. Dabei wird schnell übersehen, dass diese Systeme nicht nur Arbeitsprozesse effizienter gestalten, sondern zugleich auch sensible Daten über Beschäftigte erzeugen. Damit berühren sie Fragen der Überwachung, Kontrolle, des Datenschutzes und der Transparenz. Genau an dieser Schnittstelle von moderner IT und Arbeitnehmerrechten setzt die Mitbestimmung des Betriebsrats an. In diesem Beitrag informiert [Rechtsanwalt Ole M. Hammer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-hammer/) darüber, wann Software und KI-Systeme nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind, welche Rolle Updates spielen, welche typischen Konflikte zwischen Arbeitgeber und BR auftreten können, welche rechtlichen Folgen die Missachtung der Mitbestimmung haben kann und wie gut gestaltete Betriebsvereinbarungen eine rechtssichere Grundlage für die Einführung und Nutzung moderner IT-Lösungen, Software und Einsatz von KI-Anwendungen schaffen können. ## Das erwartet Sie: 1. [Warum ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Software- und KI-Systemen notwendig?](#heading-1) 2. [Wann ist Software nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig?](#heading-2) 3. [Müssen auch Software-Updates mitbestimmt werden?](#heading-3) 4. [Exkurs: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Kontext von Updates](#heading-4) 5. [Welche typischen Konflikte entstehen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Einführung von Software und KI-Anwendungen?](#heading-5) 6. [Welche Folgen drohen Arbeitgebern, wenn sie die Mitbestimmung bei Software und KI-Systemen ignorieren?](#heading-6) 7. [Wie kann eine Betriebsvereinbarung die Einführung von Software und KI rechtssicher regeln?](#heading-7) 8. [Fazit: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Software und KI](#heading-8) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/12/AdobeStock_1569134932-1024x683.jpeg "AI Agents and Assistants Man using a laptop with futuristic software for generating images and managing content to achieve their goals uses AI to work on data collection analysis and decision - Hammer Rechtsanwälte") ## **Warum ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Software- und KI-Systemen notwendig?** Ohne Software und Digitalisierung wäre in der heutigen vernetzten Welt kaum ein Unternehmen noch konkurrenz- oder arbeitsfähig. Dabei ist Software längst mehr als ein technisches Hilfsmittel. In Unternehmen werden daher auch nicht selten neue Softwarelösungen eingeführt, etwa für Kommunikation, Projektmanagement, Personalverwaltung oder die Steuerung von Produktionsprozessen. Moderne Softwaretools und Anwendung Künstlicher Intelligenz versprechen dabei immer effizientere Abläufe, bessere Auswertungen und mehr Transparenz im Unternehmen. Gleichzeitig wächst mit jeder neuen Anwendung die Menge an Daten, die über Beschäftigte erhoben und verarbeitet wird, etwa Nutzungszeiten, Klickverhalten oder Leistungskennzahlen. Mit moderner Software und Einsatz von KI-Systemen wird somit auch die Überwachung von Arbeitnehmern immer einfacher und effizienter. ### **Wenn Technik zur Kontrollmöglichkeit wird** Was auf den ersten Blick wie eine reine Arbeitserleichterung wirkt, kann im Hintergrund sehr genaue Rückschlüsse auf das Verhalten und die Leistung einzelner Mitarbeiter ermöglichen. Viele Systeme erstellen standardmäßig Protokolle, Logfiles oder Aktivitätsberichte, ohne dass allen Beteiligten dies bewusst ist. Genau hier setzt die Mitbestimmung des Betriebsrats an, denn es geht nicht nur um Technik, sondern auch um Überwachungspotenziale und das Recht auf einen fair gestalteten Arbeitsplatz. ### **Arbeitgeber und Betriebsrat im Spannungsfeld** Arbeitgeber stehen unter Druck, ihre Prozesse zu digitalisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben, möchten Projekte zügig umsetzen und sehen die technische Seite im Vordergrund. Betriebsräte blicken dagegen stärker auf die Auswirkungen für die Belegschaft, auf Transparenz, Datenschutz und den Schutz vor versteckter Leistungskontrolle. Beide Perspektiven sind legitim und treffen bei der Einführung von Software und KI-Systemen unmittelbar aufeinander. Dadurch können Konflikte, Verzögerungen oder sogar das vorläufige Aus für IT-Projekte entstehen. Die Mitbestimmungsrechte des BR bei Software und Künstliche Intelligenz sind jedoch nicht nur ein rechtliches Hindernis, sondern auch eine Chance: Sie ermöglichen es, die Digitalisierung von Anfang an tragfähig zu gestalten. Aufgrund der technischen Komplexität digitaler Systeme ist es für Arbeitgeber und Betriebsräte häufig schwer, die Auswirkungen auf die Beschäftigten vollständig zu überblicken. ### **IT Systeme und Einsatz von Künstlicher Intelligenz** Ein IT-Tool, das primär zur Prozessoptimierung eingeführt wird, kann beispielsweise umfangreiche Nutzungsdaten erzeugen, die sich zur Bewertung einzelner Arbeitnehmer eignen. KI-Modelle, die Bewerbungen sortieren oder Aufgaben priorisieren, können unbeabsichtigt diskriminierende Effekte entfalten oder Transparenz lückenhaft abbilden. Wenn Arbeitgeber und BR jedoch frühzeitig zusammenarbeiten, lassen sich technische Möglichkeiten, rechtliche Grenzen und Auswirkungen so ausbalancieren, dass moderne Systeme genutzt werden können, ohne das Vertrauen der Beschäftigten zu gefährden. Dazu ist es absolut notwendig, dass alle Beteiligten bei der Einführung digitaler Systeme eine sorgfältige Analyse der Funktionen, Datenflüsse und Kontrollmöglichkeiten vornehmen und Informationen weitergeben. So entsteht ein Rahmen, in dem Innovation nicht auf Kosten von Transparenz und Fairness erfolgt, sondern gemeinsam und vorausschauend gestaltet wird. ## **Wann ist Software nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig?** Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung neuer Software fußt zentral auf § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen). Diese Vorschrift dient primär dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass technische Kontrolleinrichtungen tief in die Privatsphäre eingreifen können, da sie Daten anonym, permanent und lückenlos speichern. Anders als bei der direkten Beobachtung durch einen Vorgesetzten erzeugt die digitale Überwachung einen unsichtbaren Anpassungsdruck, da Mitarbeiter ihr Verhalten unbewusst ändern, wenn sie sich potenziell beobachtet fühlen. Ziel der Mitbestimmung ist es daher nicht, technische Innovationen zu verhindern, sondern die Nutzung von Mitarbeiterdaten auf das erforderliche Maß zu begrenzen und transparent zu regeln. ### **Technische Einrichtungen** Der Mitbestimmungstatbestand verlangt eine technische Einrichtung. Dabei handelt es sich um jedes System, das automatisiert Daten verarbeitet und geeignet ist, Rückschlüsse auf individuelles Verhalten oder individuelle Leistung zu ermöglichen. Dazu gehört nicht nur Hardware wie Kameras oder Sensoren. Auch reine Softwarelösungen und KI-Modelle erfüllen den Begriff, wenn sie digitale Spuren, Leistungsdaten oder Verhaltensmuster erfassen und auswerten können. Moderne Anwendungen in Unternehmen erzeugen nahezu immer solche Daten. Bereits die einfache Protokollierung der Systemnutzung reicht aus, um eine technische Einrichtung im Sinne des Mitbestimmungstatbestands darzustellen. ### **Weit gefasste Bedeutung des Überwachungsbegriffs** Ein weit verbreitetes Missverständnis in der unternehmerischen Praxis betrifft die Absicht des Arbeitgebers bei einer Überwachung. Zwar spricht der Wortlaut des Gesetzes davon, dass die Einrichtung zur Überwachung „bestimmt“ sein muss, doch die Rechtsprechung legt diesen Begriff sehr weit aus. Für die Mitbestimmung ist entscheidend, ob das System eine Überwachung ermöglicht. Es spielt keine Rolle, ob die Geschäftsführung die Software tatsächlich zur Kontrolle nutzen will oder dies sogar ausdrücklich ausschließt. Es genügt bereits, wenn ein System Daten erfasst, die später oder in Kombination mit anderen Informationen zur Beurteilung des Verhaltens oder der Leistung herangezogen werden können. Eine tatsächliche Überwachung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist allein die objektive Eignung des Systems, Aussagen über einzelne Beschäftigte zu ermöglichen. Somit unterliegen auch Anwendungen der Mitbestimmung, deren Auswertungsmöglichkeiten auf den ersten Blick unauffällig erscheinen. Zu den relevanten Informationen zählen beispielsweise Aktivitätenprotokolle, Fehlerstatistiken, Bearbeitungszeiten, Bewegungsprofile, Kommunikationskennzahlen oder systemseitig erzeugte Score-Werte. Auch Daten, die zunächst gruppenbezogen erhoben werden, können die Mitbestimmungspflicht auslösen, wenn eine individualisierende Zuordnung technisch möglich ist oder faktisch erfolgen kann. ### **Von Microsoft 365 bis zur Facebook-Page: Mitbestimmung Betriebsrat Software** Der Begriff der technischen Einrichtung umfasst heute nahezu jede Software, die im betrieblichen Alltag eingesetzt wird. Klassische Beispiele sind Personalinformationssysteme wie SAP oder CRM-Tools im Vertrieb, die naturgemäß leistungsbezogene Daten verarbeiten. Die Rechtsprechung geht jedoch noch weiter und unterwirft auch Standardsoftware wie Microsoft Excel oder Outlook der Mitbestimmung, da auch hier Zeitstempel und Bearbeitungsverläufe entstehen. Ein oft übersehenes Beispiel sind zudem die Social-Media-Kanäle des Unternehmens. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Facebook-Fanpage des Arbeitgebers eine Überwachungseinrichtung darstellen kann, da Dritte dort Kommentare über die Leistung von Mitarbeitenden posten können, die für den Arbeitgeber dauerhaft einsehbar sind. Auch rein optische oder akustische Systeme wie Videokameras oder Headsets, die ein Mithören ermöglichen, fallen unstrittig unter diese Regelung. ### **Informationspflichten des Arbeitgebers als Voraussetzung wirksamer Mitbestimmung bei IT Systemen** Damit der Betriebsrat seine Rechte sachgerecht wahrnehmen kann, muss das Unternehmen das Gremium vollständig und rechtzeitig informieren. Notwendig sind klare Angaben zur Funktionsweise des Systems, zu den erfassten Datenkategorien, zu den möglichen Auswertungen sowie zu den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Bei KI-Systemen kommen Zusatzinformationen hinzu, etwa zu Trainingsdaten, Entscheidungslogiken und der Frage, ob und wie menschliche Kontrolle vorgesehen ist. Ohne diese Informationen kann der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte nicht wirksam ausüben, wodurch ein Mitbestimmungsverfahren fehlerhaft wäre. ### **Hinzuziehung von Sachverständigen beim Einsatz von KI** Bei der Einführung komplexer Softwarelösungen und insbesondere von KI Systemen stößt der Betriebsrat häufig an technische und rechtliche Grenzen. Damit er seine Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG fundiert ausüben kann, erlaubt § 80 Absatz 3 BetrVG die Hinzuziehung eines Sachverständigen, wenn die erforderlichen Fachkenntnisse im Gremium fehlen. Dies ist bei KI Systemen, die mit Algorithmen, Trainingsdaten und automatisierten Entscheidungsmechanismen arbeiten, regelmäßig der Fall. Ein externer Sachverständiger kann den Betriebsrat dabei untersützen, technische Funktionen, Datenflüsse und mögliche Überwachungsrisiken richtig einzuordnen und die Softwareeinführung rechtssicher zu begleiten. Betriebsräte können hierfür auch auf die Expertise von Rechtsanwalt Ole M. Hammer zurückgreifen, der sie als sachkundiger Berater bei der Bewertung und Einführung von Software und KI Systemen unterstützt. Die frühzeitige Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen hilft zudem Konflikte zu vermeiden und die Einführung neuer Software oder KI Systeme effizienter zu gestalten. ## **Müssen auch Software-Updates mitbestimmt werden?** Software unterliegt ständiger Veränderung, Erweiterung oder Verbesserung. Aktuell werden viele Software-Anwendungen um Funktionen Künstlicher Intelligenz erweitert oder mit neuen Analyse- und Trackingfunktionen ausgestattet. Oft lässt sich einmal eingeführte Software nicht mehr nutzen, wenn bestimmte Updates nicht installiert werden. Somit kann sich der Charakter einer Software durch Updates verändern. Der Mitbestimmungstatbestand knüpft an die Einführung und Anwendung einer technischen Einrichtung an, nicht nur an die Erstinstallation, sondern auch an jede spätere Änderung, die die Funktionen oder Auswertungsmöglichkeiten beeinflusst. Rechtlich spielt es daher keine Rolle, ob das System bereits zuvor im Betrieb vorhanden war. Entscheidend ist, dass durch ein Update neue oder veränderte Funktionen entstehen, die die Erfassung von Daten oder die Überwachung von Verhalten oder Leistung ermöglichen oder intensivieren. ### **Wann ein Update die Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslöst** Mitbestimmungspflichtig sind insbesondere solche Updates, die: - neue Protokollierungs- oder Analysefunktionen aktivieren - zusätzliche Leistungs- oder Verhaltensdaten erfassen - KI Module ergänzen oder bestehende Modelle erweitern - Benutzeraktivitäten detaillierter auswerten - Dashboards oder Monitoring Funktionen einführen - die Möglichkeit schaffen, einzelne Beschäftigte besser zu individualisieren - die Systemarchitektur so verändern, dass neue Datenflüsse entstehen ### **Warum auch kleine Änderungen relevant sein können** Die rechtliche Schwelle für eine mitbestimmungspflichtige Änderung ist daher eher niedrig anzusetzen. Schon geringfügige Erweiterungen der Datenverarbeitung können erheblich sein, wenn sie Aussagen über das Verhalten einzelner Beschäftigter ermöglichen, die zuvor nicht möglich waren. Ein Update, das etwa zusätzliche Logfiles, detailliertere Zeitstempel, Nutzerinteraktionsdaten oder KI-gestützte Vorhersagen erzeugt, bedarf daher der Mitbestimmung, selbst wenn der Arbeitgeber die neue Funktion nur als Komfort- oder Optimierungswerkzeug betrachtet. ### **Pflichten des Arbeitgebers vor dem Einspielen eines Updates** Wenn Updates von Softwareanwendungen geplant sind, trifft das Unternehmen die Pflicht, den BR rechtzeitig und umfassend über die geplanten Änderungen zu informieren. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter das Update automatisch bereitstellt oder als Sicherheitsupdate deklariert. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die Frage, ob die Anwendung künftig Überwachungsmöglichkeiten enthält, die zuvor nicht bestanden haben. Im Zweifel ist immer eine Prüfung erforderlich, ob das Update Auswirkungen auf die Erhebung, Auswertung oder Interpretation von Beschäftigtendaten hat. ## **Exkurs: Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Kontext von Updates** Vor diesem Hintergrund der Mitbestimmung bei Software-Upgrades ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2019 besonders interessant, da sie die Schwelle der Mitbestimmung bei Softwareaktualisierungen differenziert betrachtet. In dem vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelten Sachverhalt (Urteil vom 14.11.2019, Az. 61 K 8.19 PVL) ging es um die Umstellung aller PC-Arbeitsplätze einer Dienststelle von Windows 7 auf Windows 10 und Office 2016. Die Dienststelle stufte die Maßnahme als rein technische Aktualisierung ein und verneinte eine Mitbestimmungspflicht. Der Personalrat sah dies anders und argumentierte, ein Update könne bereits neue Überwachungsmöglichkeiten eröffnen. ### **Wortgleiche Mitbestimmungsregeln im BetrVG und Personalvertretungsgesetz** Zwar ging es vor dem Verwaltungsgericht um die Mitbestimmung eines Personalrats und somit nicht um die Mitbestimmung des Betriebsrats in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Dennoch existiert parallel zur Mitbestimmungsvorschrift in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine fast wortgleiche Mitbestimmungsvorschrift in § 85 Abs. 1 Nr. 13 a) und b) PersVG Berlin (Personalvertretungsgesetz Berlin). Der Personalrat ist das öffentlich-rechtliche Pendant zu einem BR in einer Behörde oder einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (z.B. Bund, Länder, Gebietskörperschaften wie Gemeinden etc.). Das Gericht stellte jedoch fest, dass der bloße Wechsel der Programmversionen nicht ausreicht, um eine Mitbestimmungspflicht zu begründen. Die Richter betonten, dass eine neue Softwareversion eine erhebliche Änderung der Arbeitsweise bewirken müsse, um mitbestimmungspflichtig zu sein. Ein Update sei nicht automatisch eine neue technische Einrichtung. Entscheidend sei vielmehr, ob die geänderte Software objektiv geeignet sei, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu beeinflussen oder einen Überwachungsdruck zu erzeugen. ### **Konkrete Überwachungsbefürchtung statt rein abstrakter Möglichkeit** Anders als die Arbeitsgerichtsbarkeit stellte das Verwaltungsgericht fest, dass eine Mitbestimmung nur dann eröffnet wird, wenn tatsächlich objektive Hinweise darauf bestehen, dass das System zur Überwachung genutzt werden kann oder soll. Die abstrakte Möglichkeit oder Gefahr einer Kontrolle, wie sie im BetrVG ausreicht, soll nach dieser Entscheidung nicht ausreichen. Im konkreten Fall hieß das: Windows 10 und Office 2016 veränderten die Überwachungsbedingungen nicht in einer Weise, die eine reale oder nachvollziehbare Überwachungsbefürchtung begründen könnte. Dass Programme grundsätzlich Daten protokollieren oder technisch auswertbar machen, reicht nicht aus, solange keine objektiv erkennbaren Anhaltspunkte für einen Überwachungszweck bestehen. Mutmaßungen oder das allgemeine Misstrauen eines Gremiums genügen nicht. ### **Potenzielle Abweichung zur bisher verbreiteten betriebsverfassungsrechtlichen Linie** Die Entscheidung weicht in einem entscheidenden Punkt von der klassischen arbeitsgerichtlichen Linie ab. Nach verbreiteter Auffassung reicht bereits die objektive Eignung eines Systems zur Überwachung aus, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Überwachung plant oder ein konkreter Überwachungsdruck erkennbar ist. Das Verwaltungsgericht verlangt hingegen eine greifbare, objektive Befürchtung einer Überwachungssituation. Hätte sich diese Sichtweise auch in der betrieblichen Mitbestimmung durchgesetzt, hätte dies erhebliche praktische Konsequenzen gehabt: - Nicht jedes Update wäre mitbestimmungspflichtig. - Unternehmen wären nicht gezwungen, bei jeder technischen Änderung ein Mitbestimmungsverfahren einzuleiten. - Es käme stärker auf die tatsächliche Ausgestaltung und Nutzungssituation an, nicht nur auf abstrakte technische Funktionen. - Betriebsräte müssten detaillierter begründen, warum ein Update einen relevanten Eingriff darstellt. ### **Bisher keine Übernahme durch Arbeitsgerichte** Im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung hat sich diese Sichtweise allerdings auch nach mehr als fünf Jahren nicht durchgesetzt und ist nicht in die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung eingeflossen. Zwar wäre eine solche Sichtweise vor allem hinsichtlich automatischer Cloud-Updates oder Sicherheitsupdates eventuell praxistauglicher, da viele Updates ohne Ankündigung oder Veranlassung erfolgen. Allerdings ist nicht jedes Update mitbestimmungspflichtig. Grundsätzlich spricht daher vieles dafür, dass die Mitbestimmungspflicht dann entsteht, wenn die Updates geeignet sind, eine Überwachung der Arbeitnehmer zu ermöglichen und somit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer einzugreifen, auch ohne tatsächlich objektive Hinweise darauf, dass das System zur Überwachung genutzt werden kann. ## **Welche typischen Konflikte entstehen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Einführung von Software und KI-Anwendungen?** Die Einführung neuer Software oder Anwendungen Künstlicher Intelligenz führt häufig zu Spannungen zwischen Arbeitgeber und BR. Der Grund dafür liegt im besonderen Charakter digitaler Systeme. Sie arbeiten oft im Hintergrund, erfassen Nutzungsdaten und ermöglichen Auswertungen, die für Beschäftigte zunächst nicht erkennbar sind. Diese Unsichtbarkeit technischer Abläufe schafft Unsicherheit und kann auf beiden Seiten zu Fehlinterpretationen führen. Unternehmen betrachten die Systeme häufig als reine Arbeitsmittel. Betriebsräte sehen hingegen mögliche Risiken für Transparenz, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung. Diese unterschiedlichen Perspektiven sind der Ausgangspunkt zahlreicher Konflikte. - **Unterschiedliche Auffassungen über die Kontrollmöglichkeit eines Systems:** Einer der häufigsten Streitpunkte ist die Frage, ob eine Software tatsächlich dazu geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Unternehmen argumentieren oft, dass keine konkrete Überwachung stattfindet und auch nicht beabsichtigt ist. Betriebsräte verweisen dagegen darauf, dass bereits die Möglichkeit einer Überwachung genügt, um die Mitbestimmung auszulösen. Hinzu kommt, dass Systeme, die auf den ersten Blick administrativen Zwecken dienen, durch Protokollierungs- oder Analysefunktionen dennoch eine Kontrollwirkung entfalten können. KI-Systeme verstärken diese Problematik besonders, da sie Entscheidungen unterstützen oder Muster erkennen, ohne dass dies für Außenstehende unmittelbar nachvollziehbar wäre. - **Streit über die Zweckänderung bestehender Systeme**: Ein weiterer Konflikt kann entstehen, wenn ein bereits eingeführtes System plötzlich für andere Zwecke genutzt werden soll. Software wird oft über ihre ursprüngliche Funktion hinaus erweitert. So kann aus einem einfachen Ticketsystem ein Tool zur Leistungsbewertung werden. Ein Kommunikationsprogramm kann durch neue Analysefunktionen zu einem Instrument werden, das Gesprächsdaten oder Aktivitätsniveaus auswertet. Solche Zweckverschiebungen können nach aktueller Rechtslage regelmäßig eine neue Mitbestimmungspflicht auslösen. - **Diskussionen über Cloud-Lösungen und externe Anbieter**: Cloud-basierte Systeme sind ein weiterer häufiger Konfliktpunkt. Viele moderne Anwendungen in der digitalen Arbeitswelt verarbeiten Daten nicht mehr lokal, sondern auf externen Servern. Dies wirft Fragen zum Datenschutz, zu Zugriffsrechten und zu Speicherorten auf. Der BR fordert häufig detaillierte Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere darüber, welche Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Unternehmen stehen dann vor der Herausforderung, technische und vertragliche Details umfassend offenzulegen, obwohl sie diese vielfach selbst nicht vollständig beeinflussen können. Die Unsicherheit über mögliche Datenflüsse führt häufig zu Misstrauen und verlängert die Verhandlungen erheblich. - **Uneinigkeit über die Einführung von KI-Funktionen**: KI-Systeme stellen einen besonders konfliktträchtigen Bereich dar. Viele Programme enthalten inzwischen automatisierte Lern- oder Analysemechanismen, die Einfluss auf Arbeitsabläufe, Bewertungen oder Arbeitsergebnisse haben können. Betriebsräte fordern in solchen Fällen klare Regelungen zur Transparenz, zur erklärbaren Entscheidungsfindung und zur Möglichkeit menschlicher Kontrolle. Arbeitgeber wiederum weisen darauf hin, dass KI-Funktionen oft standardmäßig in Softwarepaketen enthalten sind und nicht ohne Weiteres deaktiviert werden können. Diese Asymmetrie führt zu intensiven Diskussionen über die Risiken automatisierter Entscheidungen, über Bias-Effekte und über die Frage, ob das System verdeckt eine Leistungsbewertung vornimmt. - **Blockaden wegen fehlender oder verspäteter Informationen**: Ein zentraler Streitpunkt betrifft die Informationspflichten des Unternehmens. Der BR kann seine Rechte nur ausüben, wenn er rechtzeitig und umfassend über die technische Funktionsweise, die Datenverarbeitung und die Einsatzbedingungen informiert wird. Erfolgt diese Information verspätet oder unvollständig, entstehen schnell Blockadesituationen. Der BR verweigert seine Zustimmung oder fordert Unterlassung, und das Projekt kommt zum Stillstand. Unternehmen unterschätzen häufig den erforderlichen Informationsumfang. Dies betrifft insbesondere technische Konzepte, Datenflussdiagramme und Aussagen dazu, ob und wie Leistungs- oder Verhaltensdaten verarbeitet werden. Gerade bei KI-Systemen führt mangelnde Transparenz schnell zu Misstrauen. ## **Welche Folgen drohen Arbeitgebern, wenn sie die Mitbestimmung bei Software und KI-Systemen ignorieren?** Die Einführung und Einsatz digitaler Systeme ist in vielen Unternehmen zur Routine geworden. Gleichzeitig wird häufig unterschätzt, welche rechtlichen Anforderungen damit verbunden sind. Wird die Mitbestimmung des BR übergangen oder ignoriert, kann dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn der Gesetzgeber schützt Beschäftigte besonders vor verdeckten oder schwer durchschaubaren Überwachungsmechanismen. Verstöße treffen Unternehmen daher nicht nur formaljuristisch, sondern wirken sich oft unmittelbar auf Projekte, Kosten und die interne Zusammenarbeit aus. Die folgende Übersicht zeigt die möglichen Folgen, wenn mitbestimmungspflichtige Software oder KI-Systeme ohne Beteiligung des Betriebsrats eingesetzt werden. ### **Rechtswidrige Einführung der technischen Einrichtung** Wird Software oder ein KI-System ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt, ist die Maßnahme rechtlich unwirksam. Unternehmen dürfen ein mitbestimmungspflichtiges System nicht verwenden, solange kein Einvernehmen mit dem BR oder ein Spruch der Einigungsstelle vorliegt. Die rechtswidrige Nutzung kann jederzeit untersagt werden. ### **Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche des Betriebsrats** Der BR kann vor Gericht durchsetzen, dass der Arbeitgeber die Nutzung eines Systems stoppt oder rückgängig macht. Dies gilt auch, wenn die Software bereits vollständig implementiert ist. In der Praxis führt dies nicht selten zu abrupten Projektstopps und erheblichen Verzögerungen. ### **Einstweilige Verfügungen und unmittelbare Betriebsunterbrechungen** In dringenden Fällen kann der BR eine einstweilige Verfügung erwirken. Arbeitsgerichte neigen dazu, solche Maßnahmen zu bewilligen, wenn eine mitbestimmungspflichtige Überwachungsgefahr vorliegt. Das kann dazu führen, dass Systeme kurzfristig abgeschaltet werden müssen bzw. deren Einsatz untersagt werden muss, wodurch betriebliche Abläufe massiv beeinträchtigt werden können. ### **Kostenintensive Nachverhandlungen und Projektverzögerungen** Wird die Mitbestimmung erst spät erkannt, muss das Unternehmen das Beteiligungsverfahren nachholen. Dies führt zu Projektverzögerungen, erneuten Konfigurationen, ausgedehnten Verhandlungen oder sogar technischen Anpassungen. Die verspätete Beteiligung kann somit zu erheblichem Mehraufwand und finanziellen Belastungen führen. ### **Risiken im Datenschutzrecht** Viele Software- und KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten. Wird ein solches System ohne Mitbestimmung und ohne rechtliche Prüfung eingeführt bzw. findet im Unternehmen Einsatz, besteht das Risiko datenschutzrechtlicher Verstöße. Dies kann nicht nur zu behördlichen Prüfungen, sondern auch zu empfindlichen Bußgeldern oder Schadenersatzansprüchen führen. ### **Vertrauensverlust und Konflikte mit dem Betriebsrat** Neben den rechtlichen Folgen entstehen regelmäßig erhebliche Vertrauensverluste. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und BR wird belastet, zukünftige IT-Projekte geraten unter stärkere Beobachtung und Verhandlungen werden schwieriger. Ein ignoriertes Beteiligungsrecht hat daher oft langfristige Auswirkungen auf die Betriebsbeziehungen. ### **Reputationsrisiken gegenüber Belegschaft und Öffentlichkeit** Die Belegschaft reagiert sensibel auf den Umgang mit Überwachungstechnologien und KI-Systemen. Wenn bekannt wird, dass Systeme ohne Beteiligung des Betriebsrats oder intransparent eingeführt wurden, kann dies die Akzeptanz digitaler Veränderungen beeinträchtigen und das Arbeitgeberimage schädigen. ## **Wie kann eine Betriebsvereinbarung die Einführung von Software und KI rechtssicher regeln?** Die Praxis zeigt, dass Einzelverhandlungen für jedes neue Softwaretool, KI-Systeme oder den Einsatz von KI den betrieblichen Ablauf massiv verlangsamen können. Eine intelligente Lösung ist hier eine IT-Rahmenbetriebsvereinbarung, die als übergeordnetes Regelwerk fungiert. In einer solchen BV legen Arbeitgeber und Betriebsrat allgemeingültige Grundsätze fest, die für alle IT-Systeme und deren Einsatz im Unternehmen gelten. Dazu gehören beispielsweise Standards für Zugriffsberechtigungen, Löschfristen von Logfiles und die grundsätzliche Unzulässigkeit einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Durch dieses Fundament müssen bei der Einführung einer neuen Standardsoftware oft nur noch systemspezifische Anhänge verhandelt werden. Das verkürzt die Einführung neuer Software im Betrieb erheblich. ### **Notwendige Inhalte für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz** Damit eine BV rechtssicher ist und späteren Streit vermeidet, muss sie klare Grenzen ziehen. Die Betriebsvereinbarung sollte explizit definieren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wer als Administrator Zugriff darauf hat. Besonders wichtig ist die Festlegung von Verwertungsverboten. Es muss festgelegt werden, dass technisch anfallende Daten nicht genutzt werden dürfen, um das Verhalten von Mitarbeitenden zu überwachen oder personelle Einzelmaßnahmen wie Abmahnungen zu begründen. Eine solche Zweckbindung schützt die Belegschaft vor dem gläsernen Mitarbeiter und gibt dem Arbeitgeber gleichzeitig die Sicherheit, die Software für ihre eigentlichen betrieblichen Zwecke nutzen zu können. ### **Dynamische Anpassung bei Cloud und Updates** Eine besondere Herausforderung moderner IT-Landschaften sind Cloud-Lösungen, die sich durch ständige Updates der Hersteller dynamisch verändern, ohne dies anzukündigen. Eine starre Betriebsvereinbarung (BV) läuft hier Gefahr, schnell zu veralten oder bei jedem größeren Update neu verhandelt werden zu müssen. Arbeitgeber und Betriebsräte sollten daher Regelungen treffen, wie mit Funktionserweiterungen umgegangen werden soll. Bewährt haben sich Verfahren, bei denen kleinere Updates ohne erneute Zustimmung durchlaufen, während wesentliche Funktionsänderungen mit Überwachungspotenzial, wie etwa neue KI-Features in Office-Paketen, einer gesonderten Prüfung und Freigabe durch das Betriebsratsgremium bedürfen. ### **Spezialisierte Rechtsberatung bei Einsatz von KI und Einführung von Software** Die Schnittstelle zwischen moderner IT und Arbeitsrecht gehört zu den anspruchsvollsten Feldern der betrieblichen Mitbestimmung. Arbeitgeber riskieren bei Fehlern die rechtliche Unwirksamkeit teurer Softwareprojekte, während Betriebsräte oft vor der Herausforderung stehen, komplexe KI-Systeme zu durchdringen und Arbeitnehmerrechte effektiv zu schützen. Rechtsanwalt Ole M. Hammer steht beiden Seiten als spezialisierter Berater zur Seite. Mit seinem spezialisierten Fachwissen und seiner Erfahrung im Arbeitsrecht sowie dem nötigen technischen Verständnis sorgt er dafür, dass Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht nur rechtssicher, sondern auch praxistauglich sind. Rechtsanwalt Hammer unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Einführung und berät Betriebsräte, auch als Sachverständiger, auf Augenhöhe, um faire und transparente Regelungen zu verhandeln. So entstehen Betriebsvereinbarungen, die den digitalen Fortschritt sichern und gleichzeitig die Rechte der Beschäftigten wahren. ## **Fazit: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von Software und KI Anwendungen** - **Moderne Software ist mehr als ein Arbeitsmittel:** Digitale Systeme erzeugen automatisch große Mengen an Daten über Beschäftigte. Diese Daten können Rückschlüsse auf Verhalten und Leistung zulassen, auch wenn dies nicht beabsichtigt ist. Genau deshalb ist die Mitbestimmung des Betriebsrats ein zentraler Schutzmechanismus der informationellen Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten. - **Mitbestimmung greift, sobald Überwachung technisch möglich ist:** Nach dem Betriebsverfassungsgesetz reicht bereits die objektive Eignung eines Systems zur Überwachung aus. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Daten tatsächlich nutzen möchte. Protokolle, Logfiles, Zeitstempel oder KI-Auswertungen können daher bereits eine Mitbestimmungspflicht auslösen. - **Updates können neue Mitbestimmungspflichten entstehen lassen:** Software verändert sich laufend. Updates können neue Analysefunktionen, KI-Module oder Auswertungsmöglichkeiten freischalten. Solche Veränderungen können erneut mitbestimmungspflichtig sein, wenn sie das Überwachungspotenzial erweitern, hinzufügen oder die Verarbeitung personenbezogener Daten intensivieren. - **Fehlende oder verspätete Beteiligung führt schnell zu Konflikten:** Häufig entstehen Streitigkeiten, weil Arbeitgeber den BR nicht rechtzeitig oder nicht umfassend informieren. Ohne transparente Angaben zu Funktionen, Datenflüssen und Auswertungen kann der Betriebsrat seine Rechte nicht wahrnehmen. Dies führt häufig zu Projektstopps, Misstrauen und langwierigen Auseinandersetzungen. - **Betriebsvereinbarungen schaffen Rechtssicherheit und Klarheit:** Gut gestaltete Betriebsvereinbarungen legen fest, welche Daten erhoben werden dürfen, wie sie verwendet werden und welche Überwachungsgrenzen gelten. Sie bieten klare Vorgaben für Zugriffe, Löschfristen, Verwertungsverbote und den Umgang mit KI-Funktionen. Damit werden Digitalisierung und Mitarbeiterschutz sinnvoll miteinander verbunden. ### **Jetzt beraten lassen: Unterstützung durch Rechtsanwalt Ole M. Hammer** ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ole-hammer.webp "ole-hammer - Hammer Rechtsanwälte") Die rechtssichere Einführung von Software und KI-Systemen erfordert sowohl technisches Verständnis als auch arbeitsrechtliche Expertise und Know-How. Rechtsanwalt Ole M. Hammer unterstützt Arbeitgeber und Betriebsräte dabei, Mitbestimmungsprozesse effizient zu gestalten, rechtliche Risiken zu vermeiden und praxistaugliche Betriebsvereinbarungen zu entwickeln. Vereinbaren Sie jetzt einen [Beratungstermin](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt) und lassen Sie sich professionell begleiten, bevor aus der Digitalisierung rechtliche Stolperfallen entstehen. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Mitbestimmungsrecht Betriebsrat](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mitbestimmungsrecht-betriebsrat/) **Published:** Dezember 15, 2025 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Excerpt:** Rechtsanwalt Ole M. Hammer erklärt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Grundlagen im BetrVG, § 87-Mitbestimmung, Beteiligung bei Einstellungen/Kündigungen und Folgen bei Verletzung der Rechte. **Content:** Das **Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats** zählt zu den zentralen Grundpfeilern des deutschen Arbeitsrechts und hat unmittelbare Auswirkungen auf nahezu jeden Bereich der betrieblichen Organisation. Viele Arbeitgeber erkennen jedoch erst, wie weitreichend die Beteiligungsrechte tatsächlich sind, wenn geplante Maßnahmen blockiert werden oder es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Ohne die Einbindung des Betriebsrats sind Arbeitszeitmodelle, technische Überwachungssysteme, Personalentscheidungen oder organisatorische Veränderungen oft nicht wirksam umsetzbar. Wer die gesetzlichen Strukturen versteht, gewinnt Rechtssicherheit und verhindert kostspielige Fehler. In diesem Beitrag informiert der [Rechtsanwalt Ole M. Hammer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-hammer/) über die verschiedenen Formen der Mitbestimmung, die Unterschiede zwischen bloßen Informationsrechten und echter Mitbestimmung, die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und die Konsequenzen bei Verletzung der Beteiligungsrechte. ## Das erwartet Sie: 1. [Warum ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats so bedeutend?](#heading-2) 2. [Doch wie viel Macht hat der Betriebsrat wirklich?](#heading-3) 3. [Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen die Mitbestimmung des Betriebsrats?](#heading-4) 4. [Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?](#heading-5) 5. [Was kann der Betriebsrat tun, wenn Mitbestimmungsrechte verletzt werden?](#heading-6) 6. [Fazit: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats](#heading-7) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/12/Betriebsrat_AdobeStock_238641000-1024x682.jpeg "Betriebsrat auf einem Zettel mit Stift vor Geldmünzen - Hammer Rechtsanwälte") ## **Warum ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats so bedeutend?** Es gehört zu den zentralen Elementen des deutschen Arbeitsrechts und prägt die tägliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Viele Unternehmer und Personalverantwortliche erkennen erst im konkreten Konfliktfall, wie weitreichend die Beteiligungsrechte tatsächlich sind und welche Auswirkungen sie auf betriebliche Entscheidungen haben können Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schafft den rechtlichen Rahmen und legt verbindlich fest, in welchen Bereichen der Betriebsrat (kurz auch BR genannt) nicht nur informiert, sondern aktiv beteiligt werden muss. Wer diese Regelungen kennt und versteht, kann Risiken vermeiden und betriebliche Prozesse reibungsloser gestalten. ### **Warum Arbeitgeber das Thema frühzeitig ernst nehmen sollten** In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte zu erheblichen Verzögerungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Fehler entstehen häufig, weil Maßnahmen zu kurzfristig geplant werden oder weil die Unternehmensleitung davon ausgeht, dass bestimmte Vorgänge allein in ihre Entscheidungsfreiheit fallen. Doch gerade Themen wie Arbeitszeitmodelle, technische Überwachungseinrichtungen oder Personalentscheidungen sind eng mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verknüpft. Ein unbedachtes Vorgehen ohne Beteiligung des Betriebsrats kann dazu führen, dass geplante Maßnahmen gestoppt werden müssen oder im schlimmsten Fall sogar unwirksam sind. ### **Mitbestimmung** Betriebsrat als Chance für stabile Arbeitsbeziehungen Auch wenn sich die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte für Arbeitgeber zunächst wie ein Hindernis oder zusätzlichen Aufwand anfühlen, bieten sie bei genauer Betrachtung erhebliche Vorteile. So fördert die Beteiligung des BR eine transparente Kommunikation, stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und schafft verbindliche Regeln, die langfristige Stabilität im Unternehmen ermöglichen. Ein gut eingebundener BR kann dabei helfen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die den betrieblichen Anforderungen sowie den Interessen der Belegschaft gerecht werden. Unternehmen, die diese Chance nutzen, profitieren häufig von höherer Mitarbeitermotivation, geringeren Reibungsverlusten und weniger Know-how-Verlust durch den Weggang von Mitarbeitenden. ## **Doch wie viel Macht hat der Betriebsrat wirklich?** Wenn der Chef plötzlich neue Vorschriften aufstellt, sorgt das im Betrieb oft für Unruhe. Ob es um die Einführung von Videokameras, Überstunden am Wochenende, die Nutzung privater Smartphones am Arbeitsplatz oder andere Arbeitsbedingungen geht: Viele Arbeitgeber handeln zu schnell. Sie verkünden Maßnahmen, ohne zu wissen, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen. In der Praxis führt das regelmäßig zu Konflikten, die nicht nur die Stimmung vergiften, sondern auch teuer werden können. Denn in solchen Fällen greift oft genug das Mitbestimmungsrecht des BR , das den Arbeitnehmern weit mehr Schutz bietet, als ihnen bewusst ist. ### **Unterschied zwischen Information und echter Mitbestimmung** Doch nicht jede Beteiligung des Betriebsrats ist gleich Mitbestimmung. Um die eigene Rechtsposition zu verstehen, ist es wichtig, die Begriffe sauber zu trennen. Neben der Mitbestimmung gibt es auch Informationsrechte, Anhörungsrechte oder Mitwirkungsrechte. Ein bloßes Informationsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig über bestimmte Pläne unterrichten muss, beispielsweise über den Bau einer neuen Lagerhalle. Der Betriebsrat ist dann informiert, kann die Entscheidung aber nicht verhindern. Die „echte“ Mitbestimmung geht jedoch viel weiter. Das heißt, dass eine Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats rechtlich unwirksam ist. Der Arbeitgeber kann sie nicht einseitig anordnen. Sagt der Betriebsrat „Nein“ oder wird er übergangen, bleibt die Anweisung unverbindlich – und der Arbeitgeber riskiert Unterlassungsklagen. Durch dieses Vetorecht werden beide Seiten an einen Tisch gezwungen, um eine gemeinsame Lösung, meist in Form einer Betriebsvereinbarung, zu finden. ### **Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren vom Mitbestimmungsrecht** Für die Arbeitnehmer ist das Mitbestimmungsrecht ein essenzieller Schutzschild. Es unterbindet, dass sie zum bloßen Objekt unternehmerischer Entscheidungen werden, etwa durch lückenlose technische Überwachung oder willkürliche Schichtpläne. Aber auch für Arbeitgeber ist die Kenntnis dieser Rechte wichtig. Wer die Mitbestimmungsrechte ignoriert, riskiert den Betriebsfrieden und muss unter Umständen damit rechnen, dass teure Projekte nachträglich gestoppt werden müssen. Ein übergangener BR kann vor dem Arbeitsgericht oft erfolgreich die „Beseitigung” einer Maßnahme erzwingen. Das Thema ist also keine reine Formalie für Funktionäre. ## **Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen die Mitbestimmung des Betriebsrats?** Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schafft als Betriebsverfassung den rechtlichen Rahmen für die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland und legt verbindlich fest, in welchen Bereichen der Betriebsrat nicht nur informiert, sondern aktiv beteiligt werden muss. Das seit über 70 Jahren existierende und 1952 in Kraft getretene Gesetz bildet einen der wichtigsten Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts und prägt die tägliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Herzstück der Mitbestimmungsrechte ist dabei § 87 Abs. 1 BetrVG, der die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten regelt. Diese Vorschrift betrifft wichtige Rahmenbedingungen, innerhalb derer Arbeitnehmer ihre Arbeit zu leisten haben, etwa Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem Betrieb. ### **Abgestufte Beteiligungsrechte: Vom Informationsrecht zum echten Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats** Viele Unternehmer und Personalverantwortliche merken erst im konkreten Konfliktfall, wie weitreichend die Beteiligungsrechte tatsächlich sind und welche Auswirkungen sie auf betriebliche Entscheidungen haben können. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen verschiedenen Intensitätsstufen der Beteiligung. Das Spektrum reicht vom reinen Informationsrecht über Mitwirkungsrechte wie Beratungs- und Anhörungsrechte bis hin zu echten Mitbestimmungsrechten. Bei einem bloßen Informationsrecht muss der Arbeitgeber den BR lediglich rechtzeitig über geplante Maßnahmen unterrichten, etwa über bauliche Veränderungen im Betrieb. Der BR erhält Kenntnis, kann die Entscheidung aber nicht unterbinden. Bei einer Anhörung muss der Arbeitgeber die Stellungnahme des BR einholen und zur Kenntnis nehmen, ist aber nicht zwingend an sie gebunden. ### **Echte Mitbestimmungsrechte in der Praxis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat** Echte Mitbestimmungsrechte bedeutet hingegen, dass der Arbeitgeber in bestimmten Angelegenheiten keine Entscheidungen ohne Zustimmung des BR treffen darf. Der BR entscheidet hier völlig gleichberechtigt neben dem Arbeitgeber mit. Ohne seine Zustimmung ist eine Maßnahme rechtlich unwirksam und entfaltet keine Wirkung gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern. Die Mitbestimmungsrechte schränken somit auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers erheblich ein. So kann der Arbeitgeber beispielsweise eine Versetzung nicht wirksam umsetzen, selbst wenn sie nach dem Arbeitsvertrag zulässig wäre. Sagt der BR Nein oder wird er übergangen, bleibt die Anweisung unverbindlich und der Arbeitgeber riskiert Unterlassungsklagen. ### **Initiativrecht: Betriebsrat als aktiver Gestalter nach § 87 BetrVG** Bei den echten Mitbestimmungsrechten, die auch als erzwingbare Mitbestimmung bezeichnet werden, hat der Betriebsrat neben einem Mitbestimmungsrecht auch ein Initiativrecht. Er muss also nicht darauf warten, dass der Arbeitgeber Handlungsbedarf erkennt, sondern kann selbst die Initiative ergreifen und eine Regelung verlangen. Im Streitfall entscheidet bei den echten Mitbestimmungsrechten nach § 87 Abs. 1 BetrVG die Einigungsstelle, deren Spruch die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt. Dieses Vetorecht zwingt beide Seiten an einen Tisch, um eine gemeinsame Lösung, meist in Form einer Betriebsvereinbarung, zu finden. ### **Grenzen des Mitbestimmungsrechts: Direktionsrecht und Tarifvorrang** Das Mitbestimmungsrecht des BR findet allerdings auch ihre Grenzen. So bleibt das Direktionsrecht des Arbeitgebers in bestimmten Bereichen unangetastet, etwa bei der konkreten Gestaltung der Arbeitsleistung oder bei unternehmerischen Entscheidungen über Geschäftspolitik und Investitionen. Zudem gilt der Grundsatz des Tarifvorrangs: Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG bestehen nur, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung existiert. Gibt es also bereits eine Tarifvertragsregelung zu einem bestimmten Thema, kann der Betriebsrat nicht mehr mitbestimmen. Grundsätzlich unterliegen auch individualvertragliche Vereinbarungen, wie die Höhe des Grundgehalts, nicht dem Mitbestimmungsrecht, wohl aber betriebliche Entlohnungsgrundsätze oder Prämiensysteme. ## **Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?** Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zählen zu den wichtigsten Regelungsinstrumenten des deutschen Arbeitsrechts. Sie greifen immer dann, wenn betriebliche Maßnahmen die Interessen der Belegschaft betreffen. Dabei sieht das Betriebsverfassungsgesetz verschiedene Formen der Beteiligung vor. Dazu zählen die erzwingbare Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 Abs. 1 BetrVG), die Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen und die Anhörungspflicht bei Kündigungen von Arbeitnehmern. Für Arbeitgeber ist es entscheidend zu wissen, welches Recht in welchem Fall eingreift, da einzelne Verfahrensfehler schnell zur Unwirksamkeit der Maßnahme führen können. ### **Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG** Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats finden sich in § 87 Abs. 1 BetrVG, der soziale Angelegenheiten regelt. Diese gesetzliche Regelung listet abschließend 13 Bereiche auf, in denen der Betriebsrat echte Mitbestimmungsrechte besitzt, die in der Einigungsstelle erzwungen werden können. Außerdem hat der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten ein Initiativrecht. Das bedeutet, dass der Betriebsrat nicht warten muss, bis der Arbeitgeber tätig wird, sondern selbst die Einführung von Regelungen verlangen kann. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle mit verbindlicher Wirkung. Diese erzwingbare Mitbestimmung macht § 87 Abs. 2 BetrVG zu einer der stärksten Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts und schafft ein echtes Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Soweit das Unternehmen in Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG einseitige Entscheidungen trifft, kann dies regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat führen. **Zu den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG gehören vor allem:** - zur betrieblichen Ordnung (Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) - Regelungen zur Arbeitszeit und zu Pausen (u.a. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) - zu Überstunden (Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) - Einführung von Arbeitszeitkonten (Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG) - zu Urlaubsgrundsätzen (Abs. 1 Nr. 5 BetrVG) - zu technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind (Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) - Fragen des Gesundheitsschutzes, Verhütung von Arbeitsunfällen und zu Berufskrankheiten (Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) - zur Ausgestaltung mobiler Arbeit (Abs. 1 Nr. 14 BetrVG) - auch Sachverhalte, in denen Unternehmen Digitalisierung durch Einführung neue Software vorantreiben, flexible Arbeitszeitmodelle gestalten oder Schichtsysteme verändern wollen, fallen unter § 87 BetrVG. ### **Mitbestimmungsrecht bei technischen Überwachungseinrichtungen und Digitalisierung der Arbeitswelt bzw. KI-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG** Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der BR ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei allen technischen Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Das gilt nicht nur für klassische Systeme wie Videoüberwachung, GPS-Tracking oder digitale Zeiterfassung, sondern zunehmend auch für die Digitalisierung durch moderne KI-gestützte Software. Hierzu gehören etwa KI-basierte Analyseprogramme, automatisierte Leistungsbewertungen, Chat- und E-Mail-Monitoring, Predictive-Analytics-Tools oder Systeme, die Arbeitsabläufe überwachen und optimieren. Entscheidend ist bereits die Möglichkeit der Überwachung, nicht deren tatsächliche Nutzung. Unternehmen dürfen solche Technologien daher nur einführen, wenn zuvor eine Abstimmung mit dem Betriebsrat erfolgt. Der BR schützt damit die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und stellt sicher, dass der Einsatz sensibler Technologien transparent und fair erfolgt. Mehr zum Thema [Einführung und Nutzung von Software und KI-Anwendungen lesen Sie in diesem Beitrag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-software-und-ki-systemen/). ### **Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG** Neben den sozialen Angelegenheiten hat der BR auch bei personellen Einzelmaßnahmen Beteiligungsrechte (§ 99 BetrVG). Bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und Umgruppierungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen. Der Betriebsrat kann diese Maßnahmen aus bestimmten, gesetzlich definierten Gründen verweigern. Dazu gehören etwa die Benachteiligung eines Mitarbeitenden, Fehler bei der Auswahl oder Verstöße gegen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Wichtig ist die Einhaltung der vorgesehenen Fristen, da eine fehlende oder verspätete Beteiligung dazu führen kann, dass die Maßnahmen rechtswidrig werden. Unternehmen müssen daher personalbezogene Entscheidungen sorgfältig vorbereiten und vollständig dokumentieren. Außerdem kann der Betriebsrat gemäß § 93 BetrVG verlangen, dass Stellenausschreibungen zunächst innerbetrieblich erfolgen, bevor externe Bewerber berücksichtigt werden. In Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten kann der Betriebsrat zudem die Aufstellung von Auswahlrichtlinien gemäß § 95 Abs. 2 BetrVG erzwingen. Diese legen objektive Kriterien für Einstellungen, Versetzungen oder betriebsbedingte Kündigungen fest. Diese schaffen Transparenz und beugen Willkür bei Personalentscheidungen vor. ### **Anhörung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG** Zu den häufigsten Fehlerquellen im Arbeitsrecht gehört die unterlassene oder fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats vor dem Ausspruch einer Kündigung. § 102 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat vor jeder ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zu beteiligen. Die Anhörung muss sämtliche relevanten Informationen enthalten, damit der Betriebsrat die Möglichkeit hat, die Kündigungsgründe zu prüfen und ihnen gegebenenfalls zu widersprechen. § 102 Abs. 3 BetrVG listet Gründe auf, aus denen der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprechen kann. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung, unabhängig von den übrigen Umständen. Für Unternehmen ist es daher essenziell, den Ablauf der Anhörung vollständig zu kennen und jeden Schritt nachvollziehbar zu dokumentieren. ### **Informationsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG** In größeren Unternehmen spielt zudem der Wirtschaftsausschuss eine zentrale Rolle. Dieser Ausschuss wird in Betrieben mit mehr als hundert Mitarbeitenden gebildet und hat weitreichende Informationsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dazu zählen Planungen zu Investitionen, Produktionsmethoden, Rationalisierungen und betrieblichen Veränderungen. Auch wenn der Betriebsrat hier kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat, kann die frühzeitige Einbindung dazu beitragen, spätere Konflikte zu vermeiden und die Umsetzung größerer Vorhaben reibungsloser zu gestalten. ### **Warum eine fehlerfreie Beteiligung des Betriebsrats so wichtig ist** Die Beachtung der Mitbestimmungsrechte ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern schützt Unternehmen auch vor erheblichen rechtlichen Risiken. Ein unvollständiges Verfahren kann dazu führen, dass Maßnahmen gestoppt werden oder vor Gericht keinen Bestand haben. Darüber hinaus wirkt sich eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat positiv auf das Betriebsklima aus und fördert die Akzeptanz betrieblicher Veränderungen. Unternehmen, die die Beteiligungsrechte korrekt umsetzen, profitieren langfristig von mehr Stabilität und rechtlicher Sicherheit. ## **Was kann der Betriebsrat tun, wenn Mitbestimmungsrechte verletzt werden?** Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte entstehen oft aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Typische Beispiele sind die Einführung neuer Zeiterfassungssysteme, Änderungen von Schichtplänen, die Installation von Überwachungskameras oder die Einführung neuer Software ohne Beteiligung des Betriebsrats. Viele Arbeitgeber erkennen nicht, dass bestimmte Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind, und handeln einseitig. ### **Rechtsfolgen und Unwirksamkeit bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats** Führt das Unternehmen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats durch, ist sie rechtlich unwirksam und entfaltet keine Wirkung gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern. Besteht der Verdacht, dass Mitwirkungsrechte des BR verletzt wurden, sollte zunächst geprüft werden, ob tatsächlich ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand vorliegt. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen aus den Bereichen Arbeitszeit, Ordnung im Betrieb, technische Überwachung sowie personelle Einzelmaßnahmen. Eine korrekte rechtliche Einordnung ist entscheidend, da hiervon das weitere Vorgehen abhängt. Sollte es sich um eine Verletzung der Mitwirkungsrechte handeln, hat der BR das Recht, die unterlassene Beteiligung gegenüber dem Arbeitgeber formell zu beanstanden. Dies geschieht in der Regel durch eine schriftliche Aufforderung, das Verfahren ordnungsgemäß einzuleiten, beispielsweise durch nachträgliche Vorlage der erforderlichen Informationen oder Durchführung des Anhörungsverfahrens. ### **Durchsetzung über Einigungsstelle und Gericht** Wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung keine Beteiligung vornimmt oder die Maßnahme weiter umsetzt, kann der BR die Einigungsstelle anrufen. Dies ist besonders relevant bei erzwingbaren Mitbestimmungsrechten, wie sie in § 87 Abs. 1 BetrVG festgelegt sind. Die Einigungsstelle kann eine verbindliche Entscheidung treffen, die beide Parteien beachten müssen. Besteht Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts, kann der BR ein Feststellungsverfahren beim Arbeitsgericht einleiten. Gibt es keinen Streit um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, lässt der Arbeitgeber aber weiterhin keine Mitbestimmung zu, kann der BR bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen beim Arbeitsgericht einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsansprüche geltend machen. Dies ist besonders relevant, wenn Maßnahmen ohne Beteiligung des Betriebsrats bereits umgesetzt wurden und der Belegschaft Nachteile drohen. Bei groben oder wiederholten Verstößen drohen dem Unternehmen Ordnungsgelder bis zu 10.000 Euro. ### **Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt** Ein im Arbeitsrecht erfahrener Experte wie Rechtsanwalt Ole M. Hammer kann sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte dabei unterstützen, das Mitbestimmungsverfahren rechtssicher zu gestalten, Fehler zu vermeiden und strategisch sinnvolle Lösungen zu erreichen. Für Betriebsräte empfiehlt sich juristische Unterstützung bei komplexen Mitbestimmungsfällen, Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht. Arbeitgeber sollten frühzeitig prüfen lassen, ob geplante Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind, um teure Fehler und Verzögerungen zu vermeiden. Die Kosten für die anwaltliche Beratung des BR trägt gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich der Arbeitgeber. Externe Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Konflikte eskalieren oder wirtschaftlich bedeutsame Maßnahmen betroffen sind. ## **Fazit: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats** - **Mitbestimmungsrechte sind ein zentrales Schutzinstrument für Beschäftigte:** Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zählen zu den wichtigsten Elementen des deutschen Arbeitsrechts. Sie verhindern, dass Arbeitnehmer einseitigen Entscheidungen ausgesetzt sind, etwa bei Arbeitszeiten, Überwachung oder Schichtplänen. Das Betriebsverfassungsgesetz schafft dafür klare und verbindliche Regeln. - **Unternehmen müssen Mitbestimmungsrechte frühzeitig beachten:** Viele Konflikte entstehen, weil Maßnahmen übereilt umgesetzt oder Beteiligungspflichten übersehen werden. Wer den BR nicht einbindet, riskiert Verzögerungen, Streitigkeiten und unter Umständen die komplette Unwirksamkeit der Maßnahme. Gerade bei Personal- und IT-Entscheidungen bestehen hohe rechtliche Anforderungen. - **Echte Mitbestimmung ist mehr als ein Informationsrecht:** Der BR ist kein Gremium, das lediglich frühzeitig informiert werden muss. In vielen Bereichen, besonders nach § 87 BetrVG, darf der Arbeitgeber ohne dessen Zustimmung keine wirksame Entscheidung treffen. Bei einem „Nein“ des Betriebsrats kann die Einigungsstelle eingeschaltet werden, deren Spruch verbindlich wirkt. - **Beteiligungsrechte betreffen soziale, personelle und wirtschaftliche Fragen:** Ob es um die Arbeitszeit, technische Überwachung, Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen geht: Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte greifen in vielen betrieblichen Situationen. Fehler im Verfahren können zur Unwirksamkeit einer Kündigung, zur Blockade von Maßnahmen oder zu gerichtlichen Unterlassungsansprüchen führen. - **Bei Verstößen gegen die Mitbestimmung drohen rechtliche Konsequenzen:** Wer Maßnahmen ohne Beteiligung des Betriebsrats umsetzt, handelt in der Regel rechtswidrig. Der BR kann die Einigungsstelle anrufen, gerichtliche Verfahren einleiten oder Unterlassungsansprüche durchsetzen. Unternehmen riskieren außerdem Ordnungsgelder und erhebliche Verzögerungen im Betriebsablauf. ### **Jetzt beraten lassen: Unterstützung durch Rechtsanwalt Ole M. Hammer** ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ole-hammer.webp "ole-hammer - Hammer Rechtsanwälte") Die rechtssichere Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen erfordert juristisches Know-how und ein tiefes Verständnis für betriebliche Abläufe und mögliche Konfliktfelder. Rechtsanwalt Ole M. Hammer unterstützt Arbeitgeber und Betriebsräte dabei, Beteiligungsprozesse strukturiert zu planen, Fehlerquellen zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den Betriebsfrieden sichern. Vereinbaren Sie jetzt einen [Beratungstermin](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt) und lassen Sie sich professionell begleiten, bevor aus vermeidbaren Beteiligungsfehlern rechtliche und wirtschaftliche Risiken entstehen. **Kategorien:** Arbeitsrecht **Schlagwörter:** Arbeitsrecht --- ### [Kündigung Formfehler vermeiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsformfehler/) **Published:** Januar 21, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Ist Ihre Kündigung wirklich rechtssicher? Diese 3 Formfehler kosten Sie vor Gericht Sie haben sich als Arbeitgeber zur Kündigung eines Mitarbeiters entschieden. Die Gründe sind klar, die Entscheidung ist gefallen. Doch dann, drei Wochen später, landet die Kündigungsschutzklage auf Ihrem Schreibtisch. Ihr Anwalt erklärt Ihnen: Die Kündigung ist unwirksam – nicht wegen des fehlenden Kündigungsgrundes, sondern wegen eines simplen Formfehlers. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, Sie müssen weiter Gehalt zahlen, und ein langwieriger Rechtsstreit beginnt. Dieser Albtraum ist Realität für viele Arbeitgeber in Deutschland. Die gute Nachricht: Diese Fehler lassen sich vermeiden – wenn Sie wissen, worauf es ankommt. ## Inhalt - [Warum scheitern so viele Kündigungen an Formfehlern?](#aioseo-warum-scheitern-so-viele-kundigungen-an-formfehlern-4) - [Die 3 häufigsten und teuersten Formfehler bei Kündigungen](#aioseo-die-3-haufigsten-und-teuersten-formfehler-bei-kundigungen-18) - [Formfehler #1: Die fehlende oder fehlerhafte Originalvollmacht](#aioseo-formfehler-1-die-fehlende-oder-fehlerhafte-originalvollmacht-19) - [Formfehler #2: Das gefährliche "i.A." in der Unterschrift](#aioseo-formfehler-2-das-gefahrliche-i-a-in-der-unterschrift-45) - [Formfehler #3: Der falsche Zugangszeitpunkt](#aioseo-formfehler-3-der-falsche-zugangszeitpunkt-54) - [Weitere kritische Formvorschriften, die Sie kennen müssen](#aioseo-weitere-kritische-formvorschriften-die-sie-kennen-mussen-77) - [Die Schriftform – nur Papier mit Unterschrift zählt](#aioseo-die-schriftform-nur-papier-mit-unterschrift-zahlt-78) - [Die Kündigungsfrist – gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit](#aioseo-die-kundigungsfrist-gestaffelt-nach-betriebszugehorigkeit-87) - [Was tun, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde?](#aioseo-was-tun-wenn-die-kundigung-bereits-ausgesprochen-wurde-100) - [Checkliste: So vermeiden Sie Formfehler bei Kündigungen](#aioseo-checkliste-so-vermeiden-sie-formfehler-bei-kundigungen-112) - [Warum die richtige Vorbereitung entscheidend ist](#aioseo-warum-die-richtige-vorbereitung-entscheidend-ist-120) - [Ihr Weg zur rechtssicheren Kündigung](#aioseo-ihr-weg-zur-rechtssicheren-kundigung-128) - [Fazit: Formfehlear vermeiden lohnt sich](#aioseo-fazit-formfehlear-vermeiden-lohnt-sich-139) ## Warum scheitern so viele Kündigungen an Formfehlern? Im deutschen Arbeitsrecht gilt ein einfacher Grundsatz: „Vertragsrecht plus Arbeitnehmerschutzrecht“. Fast alle arbeitsrechtlichen Regelungen zielen darauf ab, Mindeststandards für Arbeitnehmer zu schaffen und diese zu schützen. Als Arbeitgeber haben Sie es daher mit zahlreichen gesetzlichen Hürden zu tun. Eine Kündigung ist juristisch gesehen eine „einseitige, empfangsbedürftige Gestaltungserklärung“. In diesem sperrigen Begriff stecken bereits alle wesentlichen Anforderungen: Eine Seite muss sie aussprechen, der anderen Seite muss sie ordnungsgemäß zugehen, und damit ist die Kündigung wirksam – oder eben nicht. Das Tückische: Ein Formfehler macht die Kündigung nicht nur anfechtbar, sondern komplett **nichtig**. Sie ist rechtlich nicht existent. Das bedeutet konkret: - Das Arbeitsverhältnis läuft einfach weiter - Sie zahlen weiterhin das volle Gehalt - Sie müssen die Kündigung komplett neu aussprechen - Sie riskieren einen langwierigen und teuren Rechtsstreit **Jetzt Whitepaper herunterladen!** Erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“, wie Sie alle Formvorgaben korrekt einhalten und Ihre Kündigung von Anfang an rechtssicher gestalten. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## Die 3 häufigsten und teuersten Formfehler bei Kündigungen ### **Formfehler #1: Die fehlende oder fehlerhafte Originalvollmacht** Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihre Personalsachbearbeiterin spricht die Kündigung aus. Der Mitarbeiter erhält das Kündigungsschreiben – ohne beigefügte Vollmacht. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Nach § 174 BGB kann der Arbeitnehmer diese Kündigung innerhalb von etwa 5 Arbeitstagen „unverzüglich“ zurückweisen. Die Folge: Die Kündigung ist unwirksam und muss komplett neu ausgesprochen werden. **Die rechtlichen Anforderungen im Detail:** Nach § 174 BGB muss einer einseitigen Erklärung wie einer Kündigung eine Originalvollmacht in der Form beigefügt sein, die auch für die Erklärung selbst gilt. Das bedeutet konkret: - Die Vollmacht muss im Original vorliegen (keine Kopie!) - Sie muss in Schriftform vorliegen (elektronische Form ist ausgeschlossen) - Sie muss der Kündigung beigefügt werden Fehlt diese Vollmacht, kann der Arbeitnehmer die Kündigung „unverzüglich“ zurückweisen. In der Praxis bedeutet dies zumeist innerhalb von 5 Arbeitstagen, in Ausnahmefällen auch länger. Wird die Kündigung zurückgewiesen, ist sie unwirksam und muss erneut ausgesprochen werden. **Aber Vorsicht – es gibt Ausnahmen!** Die Vollmachtregelung gilt nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor von der Bevollmächtigung „in Kenntnis gesetzt hatte“. Dies kann zum Beispiel erfolgen: - Direkt im Arbeitsvertrag - Im Intranet des Unternehmens - Durch Aushang in den Geschäftsräumen Entscheidend ist jedoch: Es muss zeitlich deutlich vor einer Kündigung geschehen. Außerdem kann nach der Rechtsprechung nur über die Bevollmächtigung einer konkreten Person „in Kenntnis gesetzt“ werden, nicht über die Bevollmächtigung einer Funktion oder Stelle. **Unwirksam** wäre also die Mitteilung: „Die Personalsachbearbeiter sind bevollmächtigt, Kündigungen auszusprechen.“ **Wirksam** wäre hingegen: „Frau Maria Mustermann, Personalsachbearbeiterin, ist bevollmächtigt, Kündigungen auszusprechen.“ **Sonderfälle, bei denen besondere Vorsicht geboten ist:** Gefährlich sind Vertretungsberechtigungen mehrerer Personen gemeinsam. Wenn zum Beispiel ein Prokurist nur zusammen mit einem Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer nur mit einem anderen Geschäftsführer vertretungsberechtigt ist, müssen alle erforderlichen Personen die Kündigung unterschreiben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Kündigung gänzlich unwirksam! Bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) wie einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät müssen zumeist alle Gesellschafter unterschreiben, da nach dem gesetzlichen Regelfall nur alle Gesellschafter gemeinsam vertretungsberechtigt sind. ****Unsicher bei der Vollmachtserteilung?**** Kontaktieren Sie uns für eine rechtssichere Beratung! Als Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der korrekten Formulierung von Vollmachten und der rechtskonformen Vorbereitung Ihrer Kündigung. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ### Formfehler #2: Das gefährliche „i.A.“ in der Unterschrift Dieser Fehler ist besonders heimtückisch, weil er so häufig vorkommt und vielen Arbeitgebern gar nicht bewusst ist: Eine Kündigung, die mit „i.A.“ (im Auftrag) oder „i.V.“ (in Vertretung) unterschrieben wird, genügt nicht der gesetzlichen Schriftform nach § 623 BGB! **Warum ist das so?** Mit der Unterschrift „i.A.“ erklären Sie die Kündigung für jemand anderen. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform muss jedoch die unterschreibende Person selbst auch die Kündigung erklären – gegebenenfalls mit Vollmacht. Das bedeutet in der Praxis: - **Falsch:** „i.A. Maria Mustermann“ unter einer Kündigung - **Richtig:** „Maria Mustermann“ (mit beigefügter Vollmacht, siehe Formfehler #1) Eine Kündigung mit „i.A.“ ist nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern nichtig – also rechtlich nicht existent. Selbst wenn inhaltlich alles korrekt wäre und ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt, müssten Sie die gesamte Kündigung wiederholen. ### Formfehler #3: Der falsche Zugangszeitpunkt Der Zugang der Kündigung ist ein kritischer Moment, denn erst mit Zugang wird die Kündigung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Kündigungsfrist und die dreiwöchige Kündigungsschutzfrist berechnet. Eine falsche Bestimmung des Zugangs kann dazu führen, dass sich die Kündigungsfrist verschiebt oder eine Kündigung vom Arbeitnehmer nicht mehr wirksam angegriffen werden kann. **Der „Königsweg“: Persönliche Übergabe** Unter Anwesenden geht eine Kündigung sofort zu. Die persönliche Übergabe ist daher der sicherste Weg beim Ausspruch einer Kündigung. Wichtig dabei: - Die Kündigung sollte nicht gefaltet oder in einem Umschlag sein - Der Arbeitnehmer muss den Text sehen und zur Kenntnis nehmen können - Selbst wenn die Mitnahme verweigert wird, ist die Kündigung zugegangen, sobald Sie mitteilen: „Ich kündige das Arbeitsverhältnis hiermit zum \[Datum\]“ **Die neue Rechtsprechung zum Zugang bei Briefen** Unter Abwesenden ist der Zugang komplizierter zu bestimmen. Die Rechtsprechung hat hier ihre Sichtweise in den letzten Jahren deutlich verändert. Früher galt schematisch: Eine arbeitende Arbeitnehmerin leert den Briefkasten immer nach der Arbeit, eine arbeitsunfähige oder im Urlaub befindliche Arbeitnehmerin immer morgens um 8 Uhr. **Diese Regeln gelten nicht mehr!** Die neue Rechtsprechung berücksichtigt den Einzelfall: - Wann wird die Post üblicherweise angeliefert? (Beachten Sie: Es gibt heute mehrere Briefdienste!) - Muss der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen? Wird die Post üblicherweise zwischen 11 und 14 Uhr angeliefert, rechnen die Gerichte mit der Leerung des Briefkastens bis etwa 15 Uhr – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer arbeitet oder nicht. Muss der Arbeitnehmer zudem mit einer Kündigung rechnen, ist er verpflichtet, den Briefkasten häufiger oder auch noch später zu leeren (wegen eines möglichen Einwurfs durch Boten). In diesem Fall rechnen Gerichte damit, dass der Briefkasten auch um 18 Uhr nochmals geleert wird. **Wichtig:** Diese neue Rechtsprechung führt häufig dazu, dass die Kündigung sogar einen Tag früher zugeht als nach der älteren Rechtsprechung. Das ist für Arbeitgeber grundsätzlich eine Verbesserung – aber nur, wenn Sie diese Regeln kennen und bei der Berechnung der Kündigungsfrist richtig anwenden! ****Kostenloses Whitepaper downloaden**** Alle Details zu Zugangsregeln, Kündigungsfristen und Formvorschriften finden Sie in unserem umfassenden Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ – inklusive Checklisten und Praxisbeispielen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## Weitere kritische Formvorschriften, die Sie kennen müssen ### Die Schriftform – nur Papier mit Unterschrift zählt § 623 BGB regelt unmissverständlich: Eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. § 126 BGB definiert „Schriftform“ als: Ein Blatt Papier mit Unterschrift. Jede andere Form der Kündigung ist nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern nichtig: - Mündliche Kündigungen sind unwirksam - Kündigungen per E-Mail sind unwirksam - Kündigungen per WhatsApp sind unwirksam - Kündigungen per SMS sind unwirksam Und das gilt für **beide Seiten**! Auch Arbeitnehmerkündigungen können formnichtig sein. ### **Die Kündigungsfrist – gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit** Für jede ordentliche Kündigung ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB sind nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt: - **Während Probezeit (max. 6 Monate):** 2 Wochen - **Unter 2 Jahren:** 4 Wochen zum 15. oder Monatsende - **Ab 2 Jahren:** 1 Monat zum Monatsende - **Ab 5 Jahren:** 2 Monate zum Monatsende - **Ab 8 Jahren:** 3 Monate zum Monatsende - **Ab 10 Jahren:** 4 Monate zum Monatsende - **Ab 12 Jahren:** 5 Monate zum Monatsende - **Ab 15 Jahren:** 6 Monate zum Monatsende - **Ab 20 Jahren:** 7 Monate zum Monatsende **Achtung:** Tarifvertragliche Kündigungsfristen gehen diesen gesetzlichen Fristen vor! ## Was tun, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde? Haben Sie bereits eine Kündigung ausgesprochen und befürchten nun, dass ein Formfehler vorliegt? Keine Panik – aber handeln Sie schnell! **Unsere Empfehlung:** 1. **Dokumentation prüfen:** Liegt die Kündigung in korrekter Schriftform vor? Wurde eine Vollmacht beigefügt (falls erforderlich)? 2. **Zugangszeitpunkt ermitteln:** Wann ist die Kündigung tatsächlich zugegangen? Haben Sie Beweise dafür? 3. **Fachliche Beratung einholen:** Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor die Kündigungsschutzfrist von drei Wochen abläuft. ****Rechtssicherheit durch Expertenberatung**** Sie haben eine Kündigung ausgesprochen oder planen dies? Lassen Sie Ihre Unterlagen von unseren Anwälten für Arbeitsrecht prüfen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und Kündigungsschutzklagen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Checkliste: So vermeiden Sie Formfehler bei Kündigungen ✅ **Erklärender und Erklärungsempfänger korrekt benennen Die Kündigung muss von der Arbeitgeberin an die Arbeitnehmerin gerichtet sein (laut Arbeitsvertrag). ✅ **Vertretung ordnungsgemäß regeln Bei Vertretung: Originalvollmacht in Schriftform beifügen oder vorherige Kenntnissetzung sicherstellen. ✅ **Keine „i.A.“ oder „i.V.“ Unterschriften verwenden Die unterschreibende Person muss die Kündigung selbst erklären (ggf. mit Vollmacht). ✅ **Schriftform einhalten Nur Papier mit Originalunterschrift – keine E-Mail, kein WhatsApp, keine mündliche Kündigung. ✅ **Zugang sicherstellen und dokumentieren Persönliche Übergabe (idealerweise mit Zeugen) oder Zustellung durch Boten mit Zugangsnachweis. ✅ **Kündigungsfrist korrekt berechnen Betriebszugehörigkeit berücksichtigen und Stichtage (15. oder Monatsende) beachten. ✅ **Besondere Kündigungsverbote prüfen Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft etc. ## Warum die richtige Vorbereitung entscheidend ist Eine Kündigung ist immer ein heikler Moment – sowohl rechtlich als auch menschlich. Die formalen Anforderungen sind komplex, und selbst erfahrene Arbeitgeber können hier Fehler machen. Die Folgen eines Formfehlers sind jedoch gravierend: - **Zeitverlust:** Die Kündigung muss neu ausgesprochen werden - **Finanzielle Belastung:** Gehaltszahlungen laufen weiter - **Rechtsunsicherheit:** Kündigungsschutzklage und langwieriger Prozess - **Betriebsklima:** Belastung der Arbeitsatmosphäre Deshalb lohnt es sich, von Anfang an rechtssicher zu handeln und sich professionell beraten zu lassen. ## Ihr Weg zur rechtssicheren Kündigung Als Arbeitgeber haben Sie viele Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Arbeitsrechtliche Feinheiten sollten dabei nicht zu zusätzlichem Stress führen. Mit der richtigen Vorbereitung und fachlicher Unterstützung lassen sich Kündigungen rechtssicher gestalten – ohne unnötige Risiken und kostspielige Fehler. **Unser Angebot für Sie:** **Kostenloses Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“** Umfassender Leitfaden mit allen rechtlichen Anforderungen, Checklisten und Praxisbeispielen. [****Jetzt herunterladen****](#whitepaper-popup) **Persönliche Rechtsberatung** Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre geplante Kündigung und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung. [******Beratungstermin vereinbaren******](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Fazit: Formfehlear vermeiden lohnt sich Die drei häufigsten Formfehler bei Kündigungen – fehlende Vollmacht, „i.A.“ in der Unterschrift und falscher Zugangszeitpunkt – lassen sich mit dem richtigen Wissen vermeiden. Eine rechtssichere Kündigung spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Investieren Sie lieber in die richtige Vorbereitung, als später einen langwierigen Rechtsstreit führen zu müssen. Unser Whitepaper gibt Ihnen das notwendige Wissen an die Hand – und bei Fragen stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht jederzeit zur Seite. **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Abmahnungen richtig aussprechen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abmahnungen-richtig-aussprechen/) **Published:** Januar 28, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Abmahnung oder Ermahnung? Warum dieser Unterschied über den Erfolg Ihrer Kündigung entscheaidet „Frau Müller kommt schon wieder zu spät – jetzt reicht’s!“ Nach der dritten Verspätung in zwei Wochen haben Sie als Arbeitgeber genug. Sie sprechen die fristlose Kündigung aus. Doch vor Gericht scheitert die Kündigung – nicht weil die Verspätungen nicht stattgefunden hätten, sondern weil Sie nie eine ordnungsgemäße Abmahnung ausgesprochen haben. Diese Situation erleben Arbeitgeber täglich in Deutschland. Der Grund: Viele unterschätzen die rechtliche Bedeutung der Abmahnung als Vorbereitung für eine spätere Kündigung. Noch problematischer: Sie verwechseln Ermahnung und Abmahnung oder formulieren die Abmahnung so fehlerhaft, dass sie vor Gericht wertlos ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Abmahnungen rechtssicher aussprechen, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen und warum eine klare Eskalationsstrategie Ihnen langfristig Zeit, Geld und Nerven spart. ## Inhalt - [Warum Abmahnungen unverzichtbar sind – auch bei "klaren" Fällen](#aioseo-warum-abmahnungen-unverzichtbar-sind-auch-bei-klaren-fallen-5) - [Die drei Funktionen der Abmahnung](#aioseo-die-drei-funktionen-der-abmahnung-7) - [Der entscheidende Unterschied: Ermahnung vs. Abmahnung](#aioseo-der-entscheidende-unterschied-ermahnung-vs-abmahnung-17) - [Die Ermahnung – das milde Mittel](#aioseo-die-ermahnung-das-milde-mittel-19) - [Die Abmahnung – das scharfe Schwert](#aioseo-die-abmahnung-das-scharfe-schwert-28) - [Warum Sie zuerst ermahnen sollten](#aioseo-warum-sie-zuerst-ermahnen-sollten-37) - [Die 4 unverzichtbaren Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung](#aioseo-die-4-unverzichtbaren-voraussetzungen-einer-wirksamen-abmahnung-57) - [Voraussetzung #1: Präziser Hinweis auf die Pflichtverletzung](#aioseo-voraussetzung-1-praziser-hinweis-auf-die-pflichtverletzung-59) - [Voraussetzung #2: Belehrung über die Pflicht und Erläuterung des erwarteten Verhaltens](#aioseo-voraussetzung-2-belehrung-uber-die-pflicht-und-erlauterung-des-erwarteten-verhaltens-64) - [Voraussetzung #3: Klare Rüge des Fehlverhaltens](#aioseo-voraussetzung-3-klare-ruge-des-fehlverhaltens-68) - [Voraussetzung #4: Warnung vor zukünftigen Konsequenzen](#aioseo-voraussetzung-4-warnung-vor-zukunftigen-konsequenzen-71) - [Die 5 Pflichtenkreise: Welche Bereiche können abgemahnt werden?](#aioseo-die-5-pflichtenkreise-welche-bereiche-konnen-abgemahnt-werden-81) - [1. Leistungsbereich](#aioseo-1-leistungsbereich-83) - [2. Vertrauensbereich](#aioseo-2-vertrauensbereich-91) - [3. Betriebliche Ordnung](#aioseo-3-betriebliche-ordnung-99) - [4. Nebenpflichten](#aioseo-4-nebenpflichten-106) - [5. Persönliche Integrität](#aioseo-5-personliche-integritat-113) - [Die korrekte Formulierung: Schritt-für-Schritt-Anleitung](#aioseo-die-korrekte-formulierung-schritt-fur-schritt-anleitung-124) - [Muster einer fehlerfreien Abmahnung](#aioseo-muster-einer-fehlerfreien-abmahnung-126) - [Praktisches Beispiel: Abmahnung wegen Unpünktlichkeit](#aioseo-praktisches-beispiel-abmahnung-wegen-unpunktlichkeit-138) - [Kritische Fehler, die Sie unbedingt vermeiden müssen](#aioseo-kritische-fehler-die-sie-unbedingt-vermeiden-mussen-147) - [Fehler #1: Mündliche Abmahnungen ohne Zeugen](#aioseo-fehler-1-mundliche-abmahnungen-ohne-zeugen-148) - [Fehler #2: Zu viele Abmahnungen](#aioseo-fehler-2-zu-viele-abmahnungen-156) - [Fehler #3: Zu langer zeitlicher Abstand](#aioseo-fehler-3-zu-langer-zeitlicher-abstand-160) - [Fehler #4: Vermischung verschiedener Pflichtenkreise](#aioseo-fehler-4-vermischung-verschiedener-pflichtenkreise-163) - [Fehler #5: Fehlende Unterschrift oder falsche Unterzeichnerin](#aioseo-fehler-5-fehlende-unterschrift-oder-falsche-unterzeichnerin-166) - [Wann ist keine Abmahnung erforderlich?](#aioseo-wann-ist-keine-abmahnung-erforderlich-180) - [Die Beweisbarkeit der Abmahnung](#aioseo-die-beweisbarkeit-der-abmahnung-190) - [Empfohlenes Vorgehen bei der Zustellung](#aioseo-empfohlenes-vorgehen-bei-der-zustellung-192) - [Sonderfälle: Abmahnung von Kleinigkeiten kann zu Kündigung führen](#aioseo-sonderfalle-abmahnung-von-kleinigkeiten-kann-zu-kundigung-fuhren-212) - [Checkliste: Die rechtssichere Abmahnung](#aioseo-checkliste-die-rechtssichere-abmahnung-217) - [Praxistipp: Die Abmahnungsmappe](#aioseo-praxistipp-die-abmahnungsmappe-232) - [Fazit: Abmahnungen sind Ihr Schlüssel zur rechtssicheren Kündigung](#aioseo-fazit-abmahnungen-sind-ihr-schlussel-zur-rechtssicheren-kundigung-245) - [Individuelle Beratung gewünscht?](#aioseo-individuelle-beratung-gewunscht-265) ## **Warum Abmahnungen unverzichtbar sind – auch bei „klaren“ Fällen** Viele Arbeitgeber denken: „Das Fehlverhalten ist so offensichtlich, da brauche ich doch keine Abmahnung!“ Ein gefährlicher Irrtum. Denn die Abmahnung erfüllt im deutschen Arbeitsrecht mehrere wichtige Funktionen: ### **Die drei Funktionen der Abmahnung** **1. Dokumentationsfunktion Die Abmahnung dokumentiert konkret, wann welches Fehlverhalten aufgetreten ist. Diese Dokumentation ist im späteren Kündigungsschutzprozess unverzichtbar. **2. Warnfunktion Sie gibt dem Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu korrigieren, bevor ernsthafte Konsequenzen eintreten. **3. Rechtliche Vorbereitung Die Abmahnung ist die Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung. Ohne sie scheitern viele Kündigungen vor Gericht. Die Rechtsprechung berücksichtigt in der Interessenabwägung bei Kündigungen ausdrücklich, ob der Arbeitgeber zuvor ausreichend auf das Fehlverhalten hingewiesen hat. Fehlt diese Abmahnung, wird selbst bei schwerwiegendem Fehlverhalten häufig eine Kündigung als unverhältnismäßig angesehen. ****Kostenloses Whitepaper downloaden!**** Erfahren Sie in unserem umfassenden Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“, wie Sie Abmahnungen rechtssicher formulieren und als Instrument zur Kündigungsvorbereitung einsetzen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Der entscheidende Unterschied: Ermahnung vs. Abmahnung** Viele Arbeitgeber verwenden die Begriffe „Ermahnung“ und „Abmahnung“ synonym. Das ist ein Fehler, denn beide Instrumente unterscheiden sich fundamental in ihrer rechtlichen Wirkung. ### **Die Ermahnung – das milde Mittel** Eine **Ermahnung** ist eine informelle Rüge des Fehlverhaltens ohne rechtliche Konsequenzen. Sie erfolgt häufig mündlich oder in weniger formaler schriftlicher Form. **Merkmale der Ermahnung:** - Keine Androhung von Konsequenzen - Keine rechtliche Vorbereitung einer Kündigung - Ziel: Verhaltensänderung durch freundlichen Hinweis - Kein Bestandteil der Personalakte (sollte sie nicht sein) **Beispiel einer Ermahnung: „Herr Schmidt, mir ist aufgefallen, dass Sie diese Woche dreimal zu spät gekommen sind. Bitte achten Sie künftig auf pünktliches Erscheinen. Gibt es Probleme, über die wir sprechen sollten?“ ### **Die Abmahnung – das scharfe Schwert** Eine **Abmahnung** ist eine formelle, schriftliche Rüge mit expliziter Androhung von Konsequenzen. Sie bereitet eine spätere Kündigung rechtlich vor. **Merkmale der Abmahnung:** - Schriftform erforderlich - Klare Androhung von Konsequenzen (bis hin zur Kündigung) - Bestandteil der Personalakte - Rechtliche Grundlage für spätere Kündigung **Beispiel einer Abmahnung: „… Sollten Sie dieses Verhalten wiederholen oder gegen andere Pflichten verstoßen, werden wir arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ergreifen müssen.“ ### **Warum Sie zuerst ermahnen sollten** Viele Arbeitgeber zögern mit dem Aussprechen einer Abmahnung, weil sie das Betriebsklima und das Verhältnis zum Mitarbeiter nicht gefährden wollen. Die Folge: Sie reagieren zu spät auf Fehlverhalten. Wenn dann „der Bogen überspannt“ ist, scheitert trotzdem eine Kündigung, weil das Fehlverhalten nie förmlich abgemahnt wurde. **Die empfohlene Eskalationsstrategie:** 1. **Erste Stufe: Mündliche Ermahnung Freundlicher Hinweis im Gespräch, Chance zur Verhaltensänderung 2. **Zweite Stufe: Schriftliche Ermahnung Dokumentierter Hinweis ohne rechtliche Konsequenzen 3. **Dritte Stufe: Erste Abmahnung Formelle Rüge mit Androhung von Konsequenzen 4. **Vierte Stufe: Zweite/Letzte Abmahnung Explizite Warnung vor fristloser Kündigung 5. **Fünfte Stufe: Kündigung Bei erneutem Verstoß rechtlich abgesichert Diese Strategie bietet mehrere Vorteile: - Das Betriebsklima wird geschont - Mitarbeiter haben echte Chancen zur Besserung - Andere Kollegen akzeptieren die Eskalation als fair - Vor Gericht sind Sie optimal abgesichert ******Rechtssichere Beratung gewünscht?****** Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Entwicklung einer passenden Eskalationsstrategie für Ihr Unternehmen und formulieren rechtssichere Abmahnungen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die 4 unverzichtbaren Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung** Damit eine Abmahnung vor Gericht Bestand hat und als Grundlage für eine spätere Kündigung dienen kann, muss sie vier wesentliche Voraussetzungen erfüllen: ### **Voraussetzung #1: Präziser Hinweis auf die Pflichtverletzung** Die Abmahnung muss **genau** das Verhalten benennen, das gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Eine pauschale oder ungenaue Formulierung reicht nicht aus. **❌ Falsch (zu ungenau): „Sie kommen regelmäßig zu spät.“ **✅ Richtig (konkret): „Am 15.03.2025 um 9:23 Uhr, am 17.03.2025 um 9:17 Uhr und am 20.03.2025 um 9:35 Uhr sind Sie zu spät zur Arbeit erschienen, obwohl Ihr Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag um 9:00 Uhr ist.“ **Warum ist das so wichtig? Im Kündigungsschutzprozess wird die Abmahnung „auf die Goldwaage gelegt“. Unklare Formulierungen führen dazu, dass Gerichte die Abmahnung nicht als wirksam anerkennen. Der Arbeitnehmer könnte argumentieren, er habe nicht gewusst, was genau gerügt wurde. ### **Voraussetzung #2: Belehrung über die Pflicht und Erläuterung des erwarteten Verhaltens** Der Arbeitnehmer muss darüber informiert werden, was genau von ihm erwartet wird und welches Verhalten künftig akzeptiert wird. **❌ Falsch (keine Belehrung): „Ihr Verhalten war falsch.“ **✅ Richtig (klare Belehrung): „Richtigerweise hätten Sie sich wie folgt verhalten müssen: Gemäß § 3 Ihres Arbeitsvertrags sind Sie verpflichtet, pünktlich um 9:00 Uhr Ihre Arbeit aufzunehmen. Sollten Sie aus wichtigem Grund verspätet sein, sind Sie verpflichtet, dies vorab telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.“ ### **Voraussetzung #3: Klare Rüge des Fehlverhaltens** Die Abmahnung muss die Pflichtverletzung eindeutig rügen und unmissverständlich klar machen, dass das Verhalten unzulässig war. **Formulierungsbeispiel: „Damit haben Sie gegen Ihre Pflicht aus § 3 Ihres Arbeitsvertrags, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, verstoßen. Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel und wird hiermit ausdrücklich gerügt.“ ### **Voraussetzung #4: Warnung vor zukünftigen Konsequenzen** Dies ist die wichtigste Funktion der Abmahnung! Der Arbeitnehmer muss wissen, dass eine erneute Pflichtverletzung zu einer Kündigung führen kann. **❌ Falsch (zu vage): „Wir erwarten, dass sich das nicht wiederholt.“ **✅ Richtig bei erster Abmahnung: „Sollten Sie dieses Verhalten wiederholen oder gegen andere Pflichten aus dem Leistungsbereich verstoßen, werden wir arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ergreifen müssen.“ **✅ Richtig bei letzter Abmahnung: „Dies ist die letzte Abmahnung. Sollten Sie erneut zu spät zur Arbeit erscheinen oder gegen andere Pflichten aus dem Leistungsbereich verstoßen, werden wir das Arbeitsverhältnis ohne weitere Ankündigung außerordentlich kündigen müssen.“ ******Musterformulierungen im Whitepaper****** In unserem kostenlosen Whitepaper finden Sie vollständige Musterformulierungen für Abmahnungen in allen Bereichen – vom Leistungsbereich über Vertrauensbereich bis zur betrieblichen Ordnung. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Die 5 Pflichtenkreise: Welche Bereiche können abgemahnt werden?** Abmahnungen lassen sich nach den verletzten Pflichtenbereichen unterscheiden. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie bestimmt auch, welche späteren Kündigungen auf die Abmahnung gestützt werden können. ### **1. Leistungsbereich** **Typische Pflichtverletzungen:** - Unpünktlichkeit - Fehlzeiten/Minusstunden - Mangelhafte Arbeitsleistung - Arbeitsverweigerung **Wichtig:** Eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit kann später nur eine Kündigung wegen erneuter Unpünktlichkeit oder anderer Verstöße im Leistungsbereich rechtfertigen, nicht jedoch eine Kündigung wegen Diebstahls (Vertrauensbereich). ### **2. Vertrauensbereich** **Typische Pflichtverletzungen:** - Betrug - Diebstahl oder ähnliche Straftaten - Geheimnisverrat - Fälschung von Dokumenten **Besonderheit:** Bei schwerwiegenden Vertrauensverstößen ist oft keine Abmahnung erforderlich, da das Vertrauensverhältnis sofort zerstört ist. ### **3. Betriebliche Ordnung** **Typische Pflichtverletzungen:** - Mobbing - Alkohol am Arbeitsplatz - Mehrfache Gehaltspfändungen - Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften ### **4. Nebenpflichten** **Typische Pflichtverletzungen:** - Unerlaubte Internetnutzung - Ausbleiben von Krankmeldungen - Verstoß gegen Wettbewerbsverbot - Verletzung von Rücksichtsnahmepflichten ### **5. Persönliche Integrität** **Typische Pflichtverletzungen:** - Beleidigungen - Sexuelle Belästigung - Gewalt am Arbeitsplatz ********Unsicher beim Pflichtenbereich?******** Nicht immer ist klar, welchem Pflichtenkreis ein Verhalten zuzuordnen ist. Kontaktieren Sie uns für eine rechtssichere Einordnung und Formulierung Ihrer Abmahnung. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die korrekte Formulierung: Schritt-für-Schritt-Anleitung** Eine rechtssichere Abmahnung folgt einem klaren Aufbau. Hier ist die bewährte Struktur: ### **Muster einer fehlerfreien Abmahnung** \[1./2./Letzte\] Abmahnung wegen \[Benennung des Pflichtenkreises\] Sehr geehrte/r Frau/Herr \[Name\], am \[Datum\] um \[Uhrzeit\] in \[Ort\] haben Sie folgenden Pflichtverstoß begangen: \[Detaillierte Beschreibung des konkreten Fehlverhaltens\] Damit haben Sie gegen Ihre Pflicht aus \[Rechtsgrundlage: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, etc.\], sich \[Beschreibung der Pflicht\] zu verhalten, verstoßen. Richtigerweise hätten Sie sich wie folgt verhalten müssen: \[Genaue Beschreibung des korrekten Verhaltens\] Sollten Sie dieses Verhalten wiederholen oder gegen andere Pflichten aus dem \[Pflichtenkreis\] verstoßen, werden wir arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ergreifen müssen. \[Bei „Letzter Abmahnung“: … werden wir das Arbeitsverhältnis ohne weitere Ankündigung außerordentlich kündigen müssen.\] Mit freundlichen Grüßen \[Unterschrift Arbeitgeber\] ### **Praktisches Beispiel: Abmahnung wegen Unpünktlichkeit** Erste Abmahnung wegen Verstoßes gegen Pflichten im Leistungsbereich Sehr geehrte Frau Müller, am 15.03.2025 um 9:23 Uhr, am 17.03.2025 um 9:17 Uhr und am 20.03.2025 um 9:35 Uhr sind Sie zu spät zur Arbeit erschienen. Laut § 3 Ihres Arbeitsvertrags vom 01.01.2023 sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeit pünktlich um 9:00 Uhr aufzunehmen. Damit haben Sie gegen Ihre Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, verstoßen. Richtigerweise hätten Sie sich wie folgt verhalten müssen: Sie hätten pünktlich um 9:00 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen müssen. Falls Sie aus wichtigem Grund verspätet sind, hätten Sie dies vorab telefonisch oder per E-Mail mitteilen müssen. Sollten Sie erneut zu spät zur Arbeit erscheinen oder gegen andere Pflichten aus dem Leistungsbereich verstoßen, werden wir arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ergreifen müssen. Mit freundlichen Grüßen \[Unterschrift\] ## **Kritische Fehler, die Sie unbedingt vermeiden müssen** ### **Fehler #1: Mündliche Abmahnungen ohne Zeugen** Mündliche Abmahnungen sind grundsätzlich wirksam – aber praktisch wertlos! Warum? Weil Sie den Inhalt und die Tatsache der Abmahnung im Kündigungsschutzprozess beweisen müssen. Bei einer mündlichen Abmahnung müssen Sie Zeugen benennen können, die bestätigen: - Dass die Abmahnung ausgesprochen wurde - Was konkret abgemahnt wurde - Dass die vier Voraussetzungen erfüllt waren In der Praxis scheitert dieser Beweis fast immer, es sei denn, der Arbeitnehmer bestreitet weder den Pflichtverstoß noch die Abmahnung. **Unsere Empfehlung:** Sprechen Sie Abmahnungen IMMER schriftlich aus! ### **Fehler #2: Zu viele Abmahnungen** Bei wiederholtem Fehlverhalten sind mehrere Abmahnungen erforderlich – aber Vorsicht: Ab etwa drei Abmahnungen könnte der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ein Fehlverhalten „nur eine Abmahnung“ rechtfertigt und auch zukünftig nicht zu einer Kündigung führt. **Die Lösung:** Spätestens die dritte Abmahnung muss explizit als „**Letzte Abmahnung**“ ausgesprochen werden. Diese muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine weitere Wiederholung eine fristlose Kündigung zur Folge haben wird. **Wichtig:** Nach einer „letzten Abmahnung“ müssen Sie bei erneutem gleichartigen Pflichtverstoß auch tatsächlich die Kündigung aussprechen, sonst verliert die Abmahnung ihre Wirkung! ### **Fehler #3: Zu langer zeitlicher Abstand** Eine Abmahnung muss zeitnah nach dem Fehlverhalten ausgesprochen werden. Ein zu langes Zögern kann dazu führen, dass die Abmahnung als nicht mehr relevant betrachtet wird. **Faustregel:** Sprechen Sie die Abmahnung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Fehlverhaltens aus. Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten sollten Sie sogar noch schneller handeln. ### **Fehler #4: Vermischung verschiedener Pflichtenkreise** Sprechen Sie eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit (Leistungsbereich) aus, können Sie später nicht auf diese Abmahnung gestützt eine Kündigung wegen Diebstahls (Vertrauensbereich) aussprechen. **Die Lösung:** Benennen Sie den Pflichtenkreis in der Überschrift und in der Konsequenzandrohung klar: „Sollten Sie erneut zu spät erscheinen **oder gegen andere Pflichten aus dem Leistungsbereich** verstoßen…“ ### **Fehler #5: Fehlende Unterschrift oder falsche Unterzeichnerin** Eine Abmahnung muss von der dazu berechtigten Person unterschrieben werden. Das kann sein: - Der Arbeitgeber persönlich - Das Organ (Geschäftsführer, Vorstand) - Eine bevollmächtigte Person (z.B. Personalleitung) **Wichtig:** Auch hier gilt – keine Unterschrift „i.A.“! ********Alle Fehler und Lösungen im Detail******** Unser Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ enthält eine vollständige Übersicht aller häufigen Fehler bei Abmahnungen sowie konkrete Lösungsvorschläge und Praxisbeispiele. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Wann ist keine Abmahnung erforderlich?** In bestimmten Fällen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dies gilt bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten, bei dem das Vertrauensverhältnis sofort und unwiederbringlich zerstört ist. **Beispiele für Fälle ohne Abmahnungspflicht:** - Schwerer Diebstahl oder Betrug - Gewalttätige Übergriffe - Schwere Beleidigungen des Arbeitgebers - Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen **Aber Vorsicht:** Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die „Schwere“ des Fehlverhaltens. Selbst bei vermeintlich klaren Fällen kann eine fehlende Abmahnung dazu führen, dass die Kündigung scheitert. **Unsere Empfehlung:** Sprechen Sie im Zweifel immer eine Abmahnung aus – auch wenn Sie glauben, sie sei nicht erforderlich. Das erhöht Ihre Rechtssicherheit erheblich! ## **Die Beweisbarkeit der Abmahnung** Eine schriftliche Abmahnung bietet die beste Beweisgrundlage. Aber wie stellen Sie sicher, dass die Abmahnung auch tatsächlich zugegangen ist? ### **Empfohlenes Vorgehen bei der Zustellung** **Option 1: Persönliche Übergabe** - Übergeben Sie die Abmahnung persönlich im Beisein eines Zeugen - Lassen Sie sich den Empfang quittieren (auch wenn der Arbeitnehmer dies verweigern kann) - Dokumentieren Sie die Übergabe in einem Aktenvermerk **Option 2: Postzustellung** - Versenden Sie die Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein - So haben Sie einen Zugangsnachweis - Achtung: Beim Einwurf-Einschreiben fehlt die Empfangsbestätigung **Option 3: Botenzustellung** - Lassen Sie die Abmahnung durch einen Boten zustellen - Der Bote kann als Zeuge bestätigen, dass und wann die Abmahnung übergeben wurde **********Professionelle Unterstützung gewünscht?********** Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Formulierung, sondern auch bei der rechtssicheren Zustellung Ihrer Abmahnungen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Sonderfälle: Abmahnung von Kleinigkeiten kann zu Kündigung führen** Ein interessanter Aspekt der Rechtsprechung: Selbst vermeintliche „Kleinigkeiten“ können nach mehrfacher Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen – sogar eine fristlose! **Beispiel aus der Rechtsprechung: Ein Arbeitnehmer erschien wiederholt nur wenige Minuten zu spät zur Arbeit (2-5 Minuten). Nach der dritten Abmahnung kam er erneut 3 Minuten zu spät. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte: Die fristlose Kündigung war wirksam! **Warum? Die Interessenabwägung berücksichtigt, dass der Arbeitgeber mehrfach auf das Fehlverhalten hingewiesen hatte und der Arbeitnehmer trotz klarer Abmahnungen und Androhung von Konsequenzen sein Verhalten nicht änderte. Das wiederholte Missachten der Abmahnungen wiegt schwerer als die „Kleinigkeit“ des einzelnen Verstoßes. **Das bedeutet für Sie:** Mit einer sauberen Abmahnungspraxis können Sie auch bei weniger schwerwiegendem Fehlverhalten rechtssicher kündigen – vorausgesetzt, Sie halten alle formalen Anforderungen ein. ## **Checkliste: Die rechtssichere Abmahnung** ✅ **Schriftform verwenden Mündliche Abmahnungen sind praktisch wertlos ✅ **Konkrete Pflichtverletzung benennen Datum, Uhrzeit, Ort und genaue Beschreibung des Fehlverhaltens ✅ **Pflichtenkreis zuordnen Leistungsbereich, Vertrauensbereich, betriebliche Ordnung, Nebenpflichten ✅ **Pflichtbelehrung aufnehmen Erklären, welches Verhalten erwartet wird ✅ **Rüge aussprechen Klar machen, dass das Verhalten nicht akzeptabel ist ✅ **Konsequenzen androhen Explizit auf mögliche Kündigung hinweisen ✅ **Zeitnah handeln Innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis abmahnen ✅ **Zugang sichern Persönliche Übergabe oder Einschreiben mit Rückschein ✅ **Personalakte dokumentieren Abmahnung und Zugangsnachweis aufbewahren✅ **Bei Wiederholung eskalieren Nach 2-3 Abmahnungen „Letzte Abmahnung“ aussprechen **********Vollständige Checkliste und Musterformulare********** In unserem Whitepaper finden Sie ausführliche Checklisten für jede Phase – von der Ermahnung über die Abmahnung bis zur Kündigung, inklusive aller Musterformulare. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Praxistipp: Die Abmahnungsmappe** Führen Sie für jeden Mitarbeiter eine „Abmahnungsmappe“ (kann auch digital sein), in der Sie dokumentieren: 1. **Alle Ermahnungen** (auch mündliche mit Aktenvermerk) 2. **Alle Abmahnungen** mit Zugangsnachweis 3. **Gespräche zum Fehlverhalten** (Gesprächsnotizen) 4. **Zeugen** der jeweiligen Vorfälle 5. **Verbesserungen** oder weitere Verstöße Diese Dokumentation ist im Kündigungsschutzverfahren Gold wert! Sie zeigt, dass Sie: - Systematisch und nachvollziehbar vorgegangen sind - Dem Mitarbeiter mehrere Chancen zur Besserung gegeben haben - Alle rechtlichen Anforderungen erfüllt haben ## **Fazit: Abmahnungen sind Ihr Schlüssel zur rechtssicheren Kündigung** Die Abmahnung ist das wichtigste Instrument im Arbeitsrecht, um spätere Kündigungen rechtlich abzusichern. Mit einer klaren Eskalationsstrategie – von der Ermahnung über die Abmahnung bis zur letzten Abmahnung – schaffen Sie Rechtssicherheit und vermeiden kostspielige Kündigungsschutzprozesse. Die vier Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung müssen dabei zwingend erfüllt sein: 1. Präziser Hinweis auf die Pflichtverletzung 2. Belehrung über die Pflicht 3. Klare Rüge des Fehlverhaltens 4. Warnung vor zukünftigen Konsequenzen Investieren Sie Zeit in die korrekte Formulierung und Zustellung Ihrer Abmahnungen – es zahlt sich aus! ************Werden Sie zum Abmahnungsprofi!************  Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ herunter und erhalten Sie: - Checklisten für jeden Schritt - Vollständige Musterformulierungen für alle Pflichtenkreise - Schritt-für-Schritt-Anleitungen - Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## ************Individuelle Beratung gewünscht?************ Jeder Fall ist anders. Eine standardisierte Abmahnung aus dem Internet wird Ihrem konkreten Fall möglicherweise nicht gerecht. **Wir bieten Ihnen:** - **Individuelle Formulierung** Ihrer Abmahnungen - **Rechtliche Prüfung** bestehender Abmahnungen - **Entwicklung einer Eskalationsstrategie** für Ihr Unternehmen - **Begleitung** bei schwierigen Fällen bis zur Kündigung - **Schulungen** für Ihr HR-Team [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Kündigungsarten und Rechtfertigungsgründe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsarten-und-rechtfertigungsgruende/) **Published:** Januar 30, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Außerordentliche vs. ordentliche Kündigung: Diese Entscheidung kostet Sie 50.000 Euro – wenn Sie falsch liegen Stellen Sie sich vor: Ihr langjähriger Mitarbeiter begeht einen schwerwiegenden Pflichtverstoß. Sie sind überzeugt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Also sprechen Sie die außerordentliche Kündigung aus. Drei Wochen später: Kündigungsschutzklage. Sechs Monate später: Das Gericht erklärt die Kündigung für unwirksam. Das Ergebnis: Sie zahlen sechs Monate Gehalt nach, müssen eine hohe Abfindung zahlen und der Mitarbeiter ist zurück im Betrieb – oder Sie einigen sich auf eine noch höhere Abfindung. Der Fehler? Sie haben die falsche Kündigungsart gewählt. Die außerordentliche Kündigung war zu scharf, eine ordentliche Kündigung hätte ausgereicht – und wäre vor Gericht wahrscheinlich erfolgreich gewesen. Diese Situation erleben deutsche Arbeitgeber täglich. Der Grund: Die Wahl zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung ist komplex, und die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich fundamental. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kündigungsart wann die richtige ist, welche Fallstricke lauern und wie Sie die kostspieligste aller Fehlentscheidungen vermeiden. ## Inhalt - [Die drei Arten der Kündigung: Ein Überblick](#aioseo-die-drei-arten-der-kundigung-ein-uberblick-6) - [1. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung](#aioseo-1-die-ausserordentliche-fristlose-kundigung-8) - [2. Die ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb](#aioseo-2-die-ordentliche-kundigung-im-kleinbetrieb-16) - [3. Die ordentliche Kündigung mit KSchG-Schutz](#aioseo-3-die-ordentliche-kundigung-mit-kschg-schutz-24) - [Die außerordentliche (fristlose) Kündigung: Das schärfste Schwert – und das gefährlichste](#aioseo-die-ausserordentliche-fristlose-kundigung-das-scharfste-schwert-und-das-gefahrlichste-37) - [Was ist ein "wichtiger Grund" nach § 626 BGB?](#aioseo-was-ist-ein-wichtiger-grund-nach-626-bgb-39) - [Die berüchtigte Zwei-Wochen-Frist](#aioseo-die-beruchtigte-zwei-wochen-frist-43) - [Die fünf Bereiche wichtiger Gründe](#aioseo-die-funf-bereiche-wichtiger-grunde-53) - [1. Leistungsbereich](#aioseo-1-leistungsbereich-55) - [2. Vertrauensbereich](#aioseo-2-vertrauensbereich-62) - [3. Betriebliche Ordnung](#aioseo-3-betriebliche-ordnung-69) - [4. Verletzung von Nebenpflichten](#aioseo-4-verletzung-von-nebenpflichten-75) - [5. Außerdienstliches Verhalten](#aioseo-5-ausserdienstliches-verhalten-80) - [Die Interessenabwägung: Das Herzstück jeder außerordentlichen Kündigung](#aioseo-die-interessenabwagung-das-herzstuck-jeder-ausserordentlichen-kundigung-89) - [Wann ist eine Abmahnung vor fristloser Kündigung erforderlich?](#aioseo-wann-ist-eine-abmahnung-vor-fristloser-kundigung-erforderlich-107) - [Die ordentliche Kündigung: Der sichere(re) Weg](#aioseo-die-ordentliche-kundigung-der-sicherere-weg-121) - [Vorteile der ordentlichen Kündigung](#aioseo-vorteile-der-ordentlichen-kundigung-123) - [Die ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb](#aioseo-die-ordentliche-kundigung-im-kleinbetrieb-129) - [Die ordentliche Kündigung mit KSchG-Schutz](#aioseo-die-ordentliche-kundigung-mit-kschg-schutz-154) - [1. Die betriebsbedingte Kündigung](#aioseo-1-die-betriebsbedingte-kundigung-156) - [2. Die personenbedingte Kündigung](#aioseo-2-die-personenbedingte-kundigung-180) - [3. Die verhaltensbedingte Kündigung](#aioseo-3-die-verhaltensbedingte-kundigung-203) - [Die kritische Entscheidung: Fristlos oder ordentlich?](#aioseo-die-kritische-entscheidung-fristlos-oder-ordentlich-231) - [Entscheidungsbaum: Welche Kündigungsart ist die richtige?](#aioseo-entscheidungsbaum-welche-kundigungsart-ist-die-richtige-233) - [Praxistipp: Die hilfsweise ordentliche Kündigung](#aioseo-praxistipp-die-hilfsweise-ordentliche-kundigung-259) - [Die häufigsten Fehler bei der Wahl der Kündigungsart](#aioseo-die-haufigsten-fehler-bei-der-wahl-der-kundigungsart-264) - [Fehler #1: Die überzogene fristlose Kündigung](#aioseo-fehler-1-die-uberzogene-fristlose-kundigung-265) - [Fehler #2: Die verpasste Zwei-Wochen-Frist](#aioseo-fehler-2-die-verpasste-zwei-wochen-frist-268) - [Fehler #3: Die fehlende Abmahnung](#aioseo-fehler-3-die-fehlende-abmahnung-271) - [Fehler #4: Die Begründung im Kleinbetrieb](#aioseo-fehler-4-die-begrundung-im-kleinbetrieb-274) - [Fehler #5: Das fehlende bEM](#aioseo-fehler-5-das-fehlende-bem-277) - [Checkliste: Die richtige Kündigungsart wählen](#aioseo-checkliste-die-richtige-kundigungsart-wahlen-285) - [Sonderfälle: Wenn besondere Situationen die Kündigungsart beeinflussen](#aioseo-sonderfalle-wenn-besondere-situationen-die-kundigungsart-beeinflussen-296) - [Probezeit](#aioseo-probezeit-297) - [Befristete Arbeitsverhältnisse](#aioseo-befristete-arbeitsverhaltnisse-304) - [Sonderkündigungsschutz](#aioseo-sonderkundigungsschutz-310) - [Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung](#aioseo-praxisbeispiele-aus-der-rechtsprechung-318) - [Beispiel 1: Der Bagatelldiebstahl (BAG 2010)](#aioseo-beispiel-1-der-bagatelldiebstahl-bag-2010-319) - [Beispiel 2: Die dritte Unpünktlichkeit (BAG 2013)](#aioseo-beispiel-2-die-dritte-unpunktlichkeit-bag-2013-323) - [Beispiel 3: Das fehlende bEM (BAG 2014)](#aioseo-beispiel-3-das-fehlende-bem-bag-2014-327) - [Fazit: Die richtige Kündigungsart entscheidet über Erfolg oder Misserfolg](#aioseo-fazit-die-richtige-kundigungsart-entscheidet-uber-erfolg-oder-misserfolg-336) - [Professionelle Unterstützung bei Ihrer Kündigung](#aioseo-professionelle-unterstutzung-bei-ihrer-kundigung-357) ## **Die drei Arten der Kündigung: Ein Überblick** Das deutsche Arbeitsrecht kennt grundsätzlich drei verschiedene Kündigungsarten, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen haben und unterschiedlichen Regeln folgen: ### **1. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung** **Charakteristika:** - Kein Einhalten einer Kündigungsfrist - Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erfordert einen „wichtigen Grund“ nach § 626 BGB - Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis muss eingehalten werden **Wann anwendbar:** Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten, bei dem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. ### **2. Die ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb** **Charakteristika:** - Mit Kündigungsfrist - Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nicht - Geringere Anforderungen an die Begründung - Rechtssicherheit durch Zurückhaltung bei der Begründung **Wann anwendbar:** Bei Betrieben mit max. 10 Arbeitnehmern (ohne Azubis) oder bei Arbeitsverhältnissen unter 6 Monaten. ### **3. Die ordentliche Kündigung mit KSchG-Schutz** **Charakteristika:** - Mit Kündigungsfrist - Erfordert soziale Rechtfertigung nach § 1 KSchG - Drei mögliche Kündigungsgründe: personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt - Höchste Anforderungen an Begründung und Durchführung **Wann anwendbar:** Bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern und Arbeitsverhältnissen über 6 Monate. **Unsicher, welche Kündigungsart passt?** Laden Sie unser kostenloses Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ herunter und erhalten Sie eine detaillierte Übersicht aller Kündigungsarten mit Entscheidungshilfen und Praxisbeispielen. [****Jetzt herunterladen****](#whitepaper-popup) ## **Die außerordentliche (fristlose) Kündigung: Das schärfste Schwert – und das gefährlichste** Die außerordentliche Kündigung ist die einschneidendste Maßnahme im Arbeitsrecht. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Genau deshalb sind die rechtlichen Hürden besonders hoch. ### **Was ist ein „wichtiger Grund“ nach § 626 BGB?** Das Gesetz definiert den wichtigen Grund wie folgt: Er liegt vor, wenn „dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann“. **Das bedeutet in der Praxis:** Es reicht nicht aus, dass ein Kündigungsgrund vorliegt. Es muss so schwerwiegend sein, dass Sie als Arbeitgeber nicht einmal mehr die normale Kündigungsfrist abwarten können. Die Messlatte liegt also sehr hoch! ### **Die berüchtigte Zwei-Wochen-Frist** Eine der häufigsten Fallen bei der außerordentlichen Kündigung ist die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB. Sie besagt: **Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen ausgesprochen werden.** **Was bedeutet „Kenntnis“?** Nicht der Zeitpunkt, an dem das Fehlverhalten stattfand, ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt, an dem Sie als Arbeitgeber (oder Ihr vertretungsberechtigtes Organ) davon erfährt. **Typische Fallstricke:** **Beispiel 1: Die verspätete Meldung Ein Mitarbeiter begeht am 1. März einen Diebstahl. Die Geschäftsführung erfährt davon aber erst am 15. März. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt am 15. März, nicht am 1. März. **Beispiel 2: Die notwendige Aufklärung Sie erfahren am 1. März von einem möglichen Fehlverhalten. Sie müssen jedoch erst Ermittlungen durchführen, um die Tatsachen zu klären. Die Frist beginnt erst, wenn Sie alle entscheidungsrelevanten Tatsachen kennen – aber Vorsicht: Unnötig lange Ermittlungen erkennen Gerichte nicht an! **Beispiel 3: Die Urlaubsfalle Die kündigungsberechtigte Person ist im Urlaub, als das Fehlverhalten bekannt wird. Die Frist beginnt trotzdem! Eine Unterbrechung gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen. **Wichtig:** Wird die Zwei-Wochen-Frist auch nur um einen Tag überschritten, scheitert die außerordentliche Kündigung – unabhängig davon, wie schwerwiegend das Fehlverhalten war! ### **Die fünf Bereiche wichtiger Gründe** Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung lassen sich grob in fünf Bereiche einteilen: #### **1. Leistungsbereich** - Schwerwiegende Arbeitsverweigerung - Massive Unpünktlichkeit (nach mehrfacher Abmahnung) - Extreme Fehlzeiten/Minusstunden - Grobe Fahrlässigkeit mit erheblichem Schaden **Praxisbeispiel: Ein Busfahrer weigert sich beharrlich, seine Tour zu fahren, obwohl keine nachvollziehbaren Gründe vorliegen → fristlose Kündigung möglich. #### **2. Vertrauensbereich** - Diebstahl oder Betrug (auch Bagatelldelikte können ausreichen!) - Geheimnisverrat - Fälschung von Dokumenten - Konkurrenztätigkeit **Achtung bei Bagatelldiebstahl: Selbst der Diebstahl geringwertiger Sachen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Berühmt wurde der Fall der „Emmely“-Entscheidung (Kassenbon über 1,30 Euro). Das BAG entschied: Auch bei geringem Wert kann das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört sein – insbesondere bei langjährig Beschäftigten ist jedoch eine umfassende Interessenabwägung erforderlich. #### **3. Betriebliche Ordnung** - Tätlichkeiten am Arbeitsplatz - Schweres Mobbing - Alkohol-/Drogenkonsum am Arbeitsplatz (mit Gefährdung) - Massive Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften #### **4. Verletzung von Nebenpflichten** - Beharrliche Verweigerung der Krankmeldung - Schwerwiegende unerlaubte Internetnutzung - Grober Verstoß gegen Wettbewerbsverbot #### **5. Außerdienstliches Verhalten** - Straftaten mit Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis - Schwere Beleidigungen des Arbeitgebers (auch außerhalb der Arbeitszeit) - Rufschädigende öffentliche Äußerungen **Wichtiger Grund vorhanden? Lassen Sie es prüfen!** Die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist hochkomplex und erfordert juristische Expertise. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung – bevor die Zwei-Wochen-Frist abläuft! [******Beratungstermin vereinbaren******](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ### **Die Interessenabwägung: Das Herzstück jeder außerordentlichen Kündigung** Selbst wenn objektiv ein wichtiger Grund vorliegt, muss noch eine Interessenabwägung erfolgen. Das Gericht prüft: **Interesse des Arbeitgebers an sofortiger Beendigung vs. Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand** **Faktoren, die für den Arbeitnehmer sprechen:** - Lange Betriebszugehörigkeit - Bisherige Unbescholtenheit - Unterhaltspflichten - Alter und Vermittelbarkeit - Geringes Verschulden **Faktoren, die für den Arbeitgeber sprechen:** - Schwere des Verstoßes - Vorsätzliches Handeln - Wiederholungsgefahr - Wirtschaftlicher Schaden - Vorherige Abmahnungen **Praxisbeispiel: Eine 55-jährige Kassiererin mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und drei Kindern nimmt einen Pfandbon über 1,30 Euro an sich. Trotz des objektiven Diebstahls könnte die Interessenabwägung gegen eine fristlose Kündigung sprechen – eine ordentliche Kündigung nach Abmahnung wäre möglicherweise verhältnismäßiger. ### **Wann ist eine Abmahnung vor fristloser Kündigung erforderlich?** Grundregel: Bei steuerbarem Verhalten ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich – es sei denn, das Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass eine Hinnahme auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. **Abmahnung grundsätzlich erforderlich bei:** - Unpünktlichkeit - Mindere Arbeitsverweigerung - Leichte Pflichtverstöße **Keine Abmahnung erforderlich bei:** - Schwerem Diebstahl oder Betrug - Tätlichkeiten - Schwerer Beleidigung - Straftaten gegen den Arbeitgeber **Aber:** Im Zweifelsfall sprechen Sie vorher eine Abmahnung aus! Das erhöht Ihre Rechtssicherheit erheblich. ## **Die ordentliche Kündigung: Der sichere(re) Weg** Die ordentliche Kündigung ist in der Praxis oft die bessere Wahl, auch wenn ein wichtiger Grund vorliegen könnte. Warum? ### **Vorteile der ordentlichen Kündigung** ✅ **Keine Zwei-Wochen-Frist Sie können sich Zeit nehmen für Ermittlungen und rechtliche Prüfung ✅ **Geringere Anforderungen Die Hürden sind niedriger als bei der fristlosen Kündigung ✅ **Sozialverträglicher Der Arbeitnehmer hat Zeit, sich auf die Situation einzustellen ✅ **Geringeres Prozessrisiko Die Erfolgsaussichten vor Gericht sind oft besser ✅ **Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Der Arbeitnehmer erhält keine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit (bei fristloser Kündigung: 3 Monate Sperrzeit) ### **Die ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb** Für Betriebe mit maximal 10 Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) gelten besondere Regeln. Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung, was die Anforderungen an die Begründung erheblich reduziert. **Berechnung der Arbeitnehmerzahl:** - Bis 20 Wochenstunden: 0,5 - 21-30 Wochenstunden: 0,75 - Ab 30 Wochenstunden: 1,0 - Azubis zählen nicht - Geschäftsführer/Vorstände zählen nicht **Die goldene Regel im Kleinbetrieb: Schweigen!** Im Kleinbetrieb ist die pauschale Angabe ausreichend, dass „das Vertrauensverhältnis gestört sei“. Geben Sie keinen konkreten Kündigungsgrund an – weder in der Kündigung noch mündlich vor Zeugen! **Warum?** Im Kleinbetrieb muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Kündigung rechtswidrig ist. Das kann er faktisch nur, wenn Sie sich zum Kündigungsgrund geäußert haben. Schweigen Sie, kann er Ihre Motivation nicht beweisen. **Ausnahmen – auch im Kleinbetrieb können Kündigungen unwirksam sein:** - Sittenwidrige Kündigungen (aus Rachsucht, Vergeltung) - Treuwidrige Kündigungen (widersprüchliches Verhalten) - Kündigungen zur Unzeit (z.B. zur Beerdigung des Partners) - Maßregelungskündigungen (wegen Rechtsausübung) - Verstoß gegen Kündigungsverbote (Schwangerschaft, Elternzeit, etc.) ****Whitepaper für Kleinbetriebe**** Speziell für Kleinbetriebe haben wir in unserem Whitepaper einen eigenen Abschnitt mit Dos and Don’ts vorbereitet. Kostenlos downloaden und rechtssicher handeln! [****Jetzt herunterladen****](#whitepaper-popup) ### **Die ordentliche Kündigung mit KSchG-Schutz** Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (Betrieb > 10 Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis > 6 Monate), benötigen Sie einen der drei gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe: #### **1. Die betriebsbedingte Kündigung** **Voraussetzungen:** - Unternehmerische Entscheidung, die Arbeitsplätze entfallen lässt - Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf anderem Arbeitsplatz - Sozialauswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern - Interessenabwägung **Typische Gründe:** - Wirtschaftliche Schwierigkeiten - Umstrukturierung/Reorganisation - Standortschließung - Outsourcing **Die Sozialauswahl:** Gibt es mehrere vergleichbare Arbeitnehmer, müssen Sie eine Sozialauswahl treffen. Dabei werden berücksichtigt: - Dauer der Betriebszugehörigkeit - Lebensalter - Unterhaltspflichten - Schwerbehinderung **Punktesystem-Beispiel:** | **Kriterium** | **Punkte** | |---|---| | Betriebszugehörigkeit | 1 Punkt pro Jahr | | Alter | 1 Punkt pro Lebensjahr ab 40 | | Unterhaltsberechtigte | 5 Punkte pro Person | | Schwerbehinderung | 10 Punkte | Die Arbeitnehmer mit den **wenigsten** Punkten können gekündigt werden. **Wichtig:** Sie können Leistungsträger von der Sozialauswahl ausnehmen, wenn deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. #### **2. Die personenbedingte Kündigung** **Voraussetzungen:** - Negative Gesundheitsprognose - Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen - Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers - Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchgeführt **Typische Fälle:** - **Häufige Kurzerkrankungen** (Faustregel: > 6 Wochen pro Jahr über mehrere Jahre) - **Langzeiterkrankung** (keine Besserung absehbar) - **Dauerhafte Leistungsminderung** - **Verlust erforderlicher Qualifikation** (z.B. Führerschein bei Fahrern) **Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM):** Bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten müssen Sie ein bEM anbieten. Tun Sie dies nicht, wird eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht fast immer scheitern! **Das bEM umfasst:** - Schriftliches Angebot an den Arbeitnehmer - Gemeinsame Suche nach Lösungen - Prüfung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes - Einbeziehung des Betriebsrats (falls vorhanden) - Dokumentation aller Schritte **Wichtig:** Lehnt der Arbeitnehmer das bEM ab, dokumentieren Sie dies. Die Ablehnung erleichtert Ihnen die spätere Kündigung! #### **3. Die verhaltensbedingte Kündigung** **Voraussetzungen:** - Pflichtverstoß des Arbeitnehmers - Zurechenbarkeit (Verschulden) - Abmahnung (in der Regel erforderlich) - Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers - Wiederholungsgefahr **Unterschied zur außerordentlichen Kündigung:** Die verhaltensbedingte Kündigung ist der „kleine Bruder“ der fristlosen Kündigung. Die Anforderungen sind niedriger, dafür müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten. **Typische Fälle:** - Unpünktlichkeit (nach Abmahnung) - Arbeitsverweigerung - Beleidigungen - Unerlaubte Nebentätigkeit - Verstöße gegen Arbeitssicherheit **Die Rolle der Abmahnung:** Bei steuerbarem Fehlverhalten ist grundsätzlich mindestens eine Abmahnung erforderlich. In unserem Blogpost #2 haben wir dies ausführlich behandelt. **Faustregel:** - 1-2 Abmahnungen bei leichterem Fehlverhalten - Bei schwererem Fehlverhalten kann eine Abmahnung ausreichen - Bei besonders schwerem Fehlverhalten kann ausnahmsweise auf Abmahnung verzichtet werden **Unsicher bei der Kündigungsart?** Die Wahl der richtigen Kündigungsart und des richtigen Kündigungsgrunds ist komplex. Ein Fehler kann Sie fünf- bis sechsstellige Beträge kosten. Lassen Sie sich von unseren Anwälten beraten! [******Beratungstermin vereinbaren******](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die kritische Entscheidung: Fristlos oder ordentlich?** In der Praxis stehen Arbeitgeber oft vor der Frage: Kann ich fristlos kündigen – oder sollte ich lieber ordentlich kündigen? ### **Entscheidungsbaum: Welche Kündigungsart ist die richtige?** **Schritt 1: Wie schwerwiegend ist das Fehlverhalten?** - **Extrem schwer** (Gewalt, schwerer Diebstahl, schwere Beleidigung) → Außerordentliche Kündigung möglich - **Schwer** (mittlerer Diebstahl, Geheimnisverrat, grobe Pflichtverletzung) → Außerordentliche oder ordentliche Kündigung - **Mittel** (Unpünktlichkeit, leichte Pflichtverstöße) → Ordentliche Kündigung nach Abmahnung - **Leicht** (einmaliger Verstoß, Bagatelle) → Abmahnung, noch keine Kündigung **Schritt 2: Ist die Zwei-Wochen-Frist noch einhaltbar?** - **Ja** → Außerordentliche Kündigung möglich - **Nein** → Nur ordentliche Kündigung möglich - **Unsicher** → Hilfsweise ordentliche Kündigung miterklären! **Schritt 3: Wie ist die Interessenabwägung?** Faktoren prüfen: - Betriebszugehörigkeit - Alter - Unterhaltspflichten - Bisherige Führung - Verschulden → Bei Zweifel: Ordentliche Kündigung wählen! **Schritt 4: Liegt eine wirksame Abmahnung vor?** - **Ja** → Ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich - **Nein** → Bei steuerbarem Verhalten schwierig - **Unsicher** → Vorher abmahnen! ### **Praxistipp: Die hilfsweise ordentliche Kündigung** Bei Unsicherheit können Sie beide Kündigungsarten kombinieren: **„Wir kündigen das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.“** **Vorteil:** Wenn die fristlose Kündigung scheitert, greift die ordentliche Kündigung. Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem – nur später. **Nachteil:** Sie zahlen für die Kündigungsfrist weiter Gehalt. ## **Die häufigsten Fehler bei der Wahl der Kündigungsart** ### **Fehler #1: Die überzogene fristlose Kündigung** **Klassischer Fall: Ein Mitarbeiter kommt zum vierten Mal zu spät. Sie kündigen fristlos. Vor Gericht scheitert die Kündigung, weil die Interessenabwägung gegen Sie spricht. **Besser: Letzte Abmahnung aussprechen. Bei erneutem Verstoß ordentlich kündigen. ### **Fehler #2: Die verpasste Zwei-Wochen-Frist** **Klassischer Fall: Sie erfahren am 1. März von einem Diebstahl. Sie ermitteln bis zum 20. März und sprechen dann die fristlose Kündigung aus. Die Frist ist abgelaufen → Kündigung unwirksam. **Besser: Innerhalb der Zwei-Wochen-Frist zumindest eine hilfsweise ordentliche Kündigung aussprechen. ### **Fehler #3: Die fehlende Abmahnung** **Klassischer Fall: Ein Mitarbeiter verletzt arbeitsvertragliche Pflichten. Sie kündigen ordentlich – ohne vorherige Abmahnung. Vor Gericht scheitert die Kündigung. **Besser: Bei steuerbarem Verhalten immer erst abmahnen! ### **Fehler #4: Die Begründung im Kleinbetrieb** **Klassischer Fall: Im Kleinbetrieb geben Sie in der Kündigung einen konkreten Grund an. Der Mitarbeiter kann nun diesen Grund vor Gericht angreifen. **Besser: Im Kleinbetrieb schweigen und keine Begründung angeben! ### **Fehler #5: Das fehlende bEM** **Klassischer Fall: Sie kündigen wegen häufiger Krankheiten – haben aber nie ein bEM angeboten. Die Kündigung scheitert vor Gericht. **Besser: Immer bei mehr als 6 Wochen Krankheit pro Jahr ein bEM anbieten – und dokumentieren! ******Alle Fehler vermeiden – mit dem richtigen Wissen!****** In unserem Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ finden Sie eine vollständige Übersicht aller Fallstricke mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten. [****Jetzt herunterladen****](#whitepaper-popup) ## **Checkliste: Die richtige Kündigungsart wählen** ✅ **Betriebsgröße prüfen Gilt das KSchG oder bin ich Kleinbetrieb? ✅ **Schwere des Fehlverhaltens einschätzen Objektiv und unter Berücksichtigung aller Umstände ✅ **Zwei-Wochen-Frist berechnen Ab wann hatte ich Kenntnis aller relevanten Tatsachen? ✅ **Interessenabwägung durchführen Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten berücksichtigen ✅ **Abmahnungen prüfen Liegen wirksame Abmahnungen vor? ✅ **bEM-Pflicht prüfen Bei krankheitsbedingter Kündigung zwingend erforderlich! ✅ **Kündigungsverbote ausschließen Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsrat? ✅ **Hilfsweise ordentliche Kündigung erwägen Absicherung bei Unsicherheit ✅ **Kündigungsfrist berechnen Nach § 622 BGB oder Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ✅ **Dokumentation vorbereiten Alle Beweise für das Fehlverhalten sammeln ## **Sonderfälle: Wenn besondere Situationen die Kündigungsart beeinflussen** ### **Probezeit** In der Probezeit (max. 6 Monate) gilt: - Kündigungsfrist: 2 Wochen - KSchG findet keine Anwendung - Trotzdem: Kündigungsverbote beachten! - Maßregelungsverbot gilt auch in der Probezeit ### **Befristete Arbeitsverhältnisse** Bei Befristung ohne Kündigungsklausel: - Ordentliche Kündigung ausgeschlossen - Nur außerordentliche Kündigung möglich - Aber: Viele befristete Verträge enthalten Kündigungsklauseln ### **Sonderkündigungsschutz** Bestimmte Personen genießen besonderen Schutz: - **Schwangere:** Kündigung nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde - **Elternzeit:** Kündigung nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde - **Schwerbehinderte:** Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts - **Betriebsratsmitglieder:** Ordentliche Kündigung ausgeschlossen Bei diesen Personen müssen Sie besonders sorgfältig prüfen! ## **Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung** ### **Beispiel 1: Der Bagatelldiebstahl (BAG 2010)** **Sachverhalt: Kassiererin mit 30 Jahren Betriebszugehörigkeit nimmt Pfandbons über 1,30 Euro an sich. **Entscheidung BAG: Fristlose Kündigung unverhältnismäßig. Interessenabwägung spricht bei langer Betriebszugehörigkeit und geringem Wert gegen sofortige Beendigung. **Lehre: Auch bei objektiv schwerwiegendem Verhalten (Diebstahl!) kann die Interessenabwägung gegen eine fristlose Kündigung sprechen. ### **Beispiel 2: Die dritte Unpünktlichkeit (BAG 2013)** **Sachverhalt: Arbeitnehmer erscheint trotz zweier Abmahnungen erneut 3 Minuten zu spät zur Arbeit. **Entscheidung BAG: Fristlose Kündigung wirksam! Die wiederholte Missachtung der Abmahnungen wiegt schwerer als die Geringfügigkeit der einzelnen Verspätung. **Lehre: Mit einer sauberen Abmahnungspraxis können selbst „Kleinigkeiten“ eine fristlose Kündigung rechtfertigen. ### **Beispiel 3: Das fehlende bEM (BAG 2014)** **Sachverhalt: Arbeitgeber kündigt wegen häufiger Kurzerkrankungen, hat aber nie ein bEM angeboten. **Entscheidung BAG: Kündigung unwirksam. Das bEM ist zwingende Voraussetzung bei krankheitsbedingter Kündigung. **Lehre: Das bEM ist keine Formsache, sondern zwingende Voraussetzung! ********Von der Rechtsprechung lernen!******** In unserem Whitepaper analysieren wir weitere wichtige Urteile und zeigen Ihnen, wie Sie die Lehren daraus für Ihre Kündigungen nutzen können. [****Jetzt herunterladen****](#whitepaper-popup) ## **Fazit: Die richtige Kündigungsart entscheidet über Erfolg oder Misserfolg** Die Wahl zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Kündigungsprozess. Ein Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen: **Außerordentliche Kündigung zu Unrecht:** - Gehaltsnachzahlung für mindestens die Kündigungsfrist - Hohe Abfindung - Prozesskosten - Mögliche Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers **Ordentliche Kündigung ohne ausreichende Vorbereitung:** - Unwirksamkeit der Kündigung - Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers - Belastetes Betriebsklima **Unsere Empfehlung:** 1. **Im Zweifel ordentlich kündigen** – die Hürden sind niedriger 2. **Abmahnungen konsequent nutzen** – sie ebnen den Weg 3. **Dokumentation ist alles** – sammeln Sie Beweise 4. **Fristen im Blick behalten** – besonders die Zwei-Wochen-Frist **Fachlichen Rat einholen** – bevor Sie kündigen, nicht danach! ## **Professionelle Unterstützung bei Ihrer Kündigung** Jeder Fall ist anders. Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall prüfen und gemeinsam die richtige Kündigungsstrategie entwickeln. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen zur Seite. [******Beratungstermin vereinbaren******](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Kündigungsverbote und Sonderkündigungsschutz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsverbote-und-sonderkuendigungsschutz/) **Published:** Februar 4, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Diese 8 Kündigungsverbote kosten Sie 100.000 Euro – wenn Sie sie nicht kennen Es ist der Super-GAU für jeden Arbeitgeber: Sie sprechen eine Kündigung aus, die rechtlich einwandfrei erscheint. Der Kündigungsgrund ist solide, die Form perfekt, die Frist korrekt berechnet. Doch dann kommt die Kündigungsschutzklage – und Ihr Anwalt erklärt Ihnen, dass die Kündigung von Anfang an nichtig war. Der Grund: Ein absolutes Kündigungsverbot, von dem Sie nichts wussten. Die Folgen sind dramatisch: - Die Kündigung ist unwirksam – von Anfang an - Sie zahlen Gehalt nach (oft über viele Monate) - Sie müssen den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen oder eine hohe Abfindung zahlen - Bei vorsätzlichem Verstoß drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro Solche Fälle gibt es täglich in Deutschland. Ein klassisches Beispiel: Die Kündigung während der Schwangerschaft ohne Kenntnis der Schwangerschaft – trotzdem nichtig! Oder die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ohne Zustimmung des Betriebsrats – ebenfalls nichtig! In diesem Artikel erfahren Sie, welche acht Kündigungsverbote Sie unbedingt kennen müssen, wie Sie sie erkennen und wann ausnahmsweise trotz Kündigungsverbot eine Kündigung möglich ist. ## Inhalt - [Warum Kündigungsverbote so gefährlich sind](#aioseo-warum-kundigungsverbote-so-gefahrlich-sind-12) - [Die 8 kritischen Kündigungsverbote im Überblick](#aioseo-die-8-kritischen-kundigungsverbote-im-uberblick-31) - [1. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft (§ 17 MuSchG)](#aioseo-1-kundigungsschutz-wahrend-der-schwangerschaft-17-muschg-32) - [2. Kündigungsschutz während der Elternzeit (§ 18 BEEG)](#aioseo-2-kundigungsschutz-wahrend-der-elternzeit-18-beeg-51) - [3. Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX)](#aioseo-3-kundigungsschutz-fur-schwerbehinderte-menschen-168-sgb-ix-84) - [4. Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG, § 103 BetrVG)](#aioseo-4-kundigungsschutz-fur-betriebsratsmitglieder-15-kschg-103-betrvg-124) - [5. Maßregelungsverbot (§ 612a BGB)](#aioseo-5-massregelungsverbot-612a-bgb-150) - [6. Kündigungsverbot bei Betriebsübergang (§ 613a Abs. 4 BGB)](#aioseo-6-kundigungsverbot-bei-betriebsubergang-613a-abs-4-bgb-180) - [7. Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte (§ 6 Abs. 4 BDSG)](#aioseo-7-kundigungsschutz-fur-datenschutzbeauftragte-6-abs-4-bdsg-198) - [8. Kündigungsschutz für weitere betriebliche Beauftragte](#aioseo-8-kundigungsschutz-fur-weitere-betriebliche-beauftragte-214) - [Die Prüfreihenfolge: So erkennen Sie Kündigungsverbote rechtzeitig](#aioseo-die-prufreihenfolge-so-erkennen-sie-kundigungsverbote-rechtzeitig-232) - [Schritt 1: Personenbezogene Kündigungsverbote prüfen](#aioseo-schritt-1-personenbezogene-kundigungsverbote-prufen-234) - [Schritt 2: Situationsbezogene Kündigungsverbote prüfen](#aioseo-schritt-2-situationsbezogene-kundigungsverbote-prufen-258) - [Schritt 3: Verfahrensbezogene Anforderungen prüfen](#aioseo-schritt-3-verfahrensbezogene-anforderungen-prufen-268) - [Praxisfälle: Wenn Kündigungsverbote übersehen werden](#aioseo-praxisfalle-wenn-kundigungsverbote-ubersehen-werden-283) - [Fall 1: Die unwissentliche Schwangerschaft](#aioseo-fall-1-die-unwissentliche-schwangerschaft-284) - [Fall 2: Der ehemalige Betriebsrat](#aioseo-fall-2-der-ehemalige-betriebsrat-294) - [Fall 3: Die Maßregelung nach Klage](#aioseo-fall-3-die-massregelung-nach-klage-304) - [Was tun, wenn Sie ein Kündigungsverbot übersehen haben?](#aioseo-was-tun-wenn-sie-ein-kundigungsverbot-ubersehen-haben-309) - [Checkliste: Kündigungsverbote sicher ausschließen](#aioseo-checkliste-kundigungsverbote-sicher-ausschliessen-322) - [Vor jeder Kündigung prüfen:](#aioseo-vor-jeder-kundigung-prufen-323) - [Sonderfälle und Grenzfälle](#aioseo-sonderfalle-und-grenzfalle-356) - [Kündigung in der Probezeit](#aioseo-kundigung-in-der-probezeit-357) - [Befristete Arbeitsverhältnisse](#aioseo-befristete-arbeitsverhaltnisse-369) - [Kleinbetriebe](#aioseo-kleinbetriebe-375) - [Präventive Maßnahmen: So minimieren Sie das Risiko](#aioseo-praventive-massnahmen-so-minimieren-sie-das-risiko-378) - [1. Personalakte sorgfältig führen](#aioseo-1-personalakte-sorgfaltig-fuhren-379) - [2. Vor-Kündigungs-Check etablieren](#aioseo-2-vor-kundigungs-check-etablieren-387) - [3. Schulung der Führungskräfte](#aioseo-3-schulung-der-fuhrungskrafte-389) - [4. Rechtliche Beratung bei Zweifeln](#aioseo-4-rechtliche-beratung-bei-zweifeln-395) - [Fazit: Kündigungsverbote sind teuer – Prävention ist günstig](#aioseo-fazit-kundigungsverbote-sind-teuer-pravention-ist-gunstig-397) - [Professionelle Unterstützung bei komplexen Fällen](#aioseo-professionelle-unterstutzung-bei-komplexen-fallen-422) ## Warum Kündigungsverbote so gefährlich sind Kündigungsverbote unterscheiden sich fundamental von den „normalen“ Kündigungsschutzvorschriften: **Normaler Kündigungsschutz (KSchG):** - Kündigung ist anfechtbar - Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Wochen klagen - Ohne Klage wird die Kündigung wirksam **Absolutes Kündigungsverbot:** - Kündigung ist von Anfang an nichtig (rechtlich nicht existent) - Keine 3-Wochen-Frist - Bleibt auch ohne Klage unwirksam - Kann jederzeit geltend gemacht werden Das bedeutet: Selbst wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzfrist verpasst oder gar nicht klagt – bei einem Kündigungsverbot bleibt die Kündigung unwirksam! ******Absoluter Kündigungsschutz – was bedeutet das für Sie?****** In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ erklären wir detailliert alle Kündigungsverbote und zeigen Ihnen, wie Sie diese Fallstricke sicher umgehen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## Die 8 kritischen Kündigungsverbote im Überblick ### **1. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft (§ 17 MuSchG)** Dies ist das wohl bekannteste – und gleichzeitig am häufigsten verletzte – Kündigungsverbot. **Die Grundregel:** Ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung darf einer Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden. **Wichtig:** Der Schutz beginnt mit der Schwangerschaft, nicht mit der Kenntnis davon! **Die typische Falle:** **Szenario:** Sie kündigen einer Mitarbeiterin am 15. März. Am 20. März teilt sie Ihnen mit, dass sie schwanger ist – bereits seit 8 Wochen. **Ergebnis:** Die Kündigung ist nichtig! Es spielt keine Rolle, dass Sie von der Schwangerschaft nichts wussten. **Die Rettung:** Der Gesetzgeber gewährt Ihnen eine zweiwöchige Nachmeldefrist. Teilt die Arbeitnehmerin Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mit, ist die Kündigung rückwirkend unwirksam. **Ausnahmen: Wann ist eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich?** Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (meist das Gewerbeaufsichtsamt oder die Bezirksregierung) möglich. Diese Zustimmung wird nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt: - **Betriebsstilllegung** mit unwiderruflicher Entscheidung - **Insolvenz** mit Masseunzulänglichkeit - **Schwere Straftaten** der Arbeitnehmerin (Diebstahl, Betrug) - **Schwerwiegende Pflichtverletzungen**, die auch die Schwangerschaft nicht entschuldigen **Wichtig:** Die Zustimmung muss VOR Ausspruch der Kündigung vorliegen! **Innerhalb der Mutterschutzfristen** (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt, bei Früh-/Mehrlingsgeburten 12 Wochen) werden faktisch KEINE Ausnahmen zugelassen, da der Schutz der Schwangeren und des Kindes absolut vorrangig ist. **Praxistipp:** Fragen Sie vor jeder Kündigung einer Arbeitnehmerin nach, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Das ist zulässig, wenn eine Kündigung beabsichtigt ist! ### **2. Kündigungsschutz während der Elternzeit (§ 18 BEEG)** Der Kündigungsschutz während der Elternzeit entspricht weitgehend dem Schutz bei Schwangerschaft. **Die Grundregel:** Ab dem Zeitpunkt, ab dem Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, bis zur Beendigung der Elternzeit, darf nicht gekündigt werden. **Zeitlicher Schutzbereich:** - **Ab Anmeldung der Elternzeit** (frühestens 8 Wochen vor Beginn) - **Während der gesamten Elternzeit** (max. 3 Jahre) - Der Schutz endet mit dem letzten Tag der Elternzeit **Besonderheiten:** 1. **Anmeldung ist entscheidend:** Der Schutz beginnt erst, wenn die Elternzeit korrekt angemeldet wurde (schriftlich, mit Zeitraum). 2. **Teilzeitarbeit während Elternzeit:** Auch wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, genießt den vollen Kündigungsschutz. 3. **Keine Probezeit-Ausnahme:** Der Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit! **Ausnahmen – Zustimmung der Behörde erforderlich:** Wie bei Schwangerschaft ist eine Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Die Behörde prüft dabei: - Liegt ein schwerwiegender Grund vor, der nichts mit der Elternzeit zu tun hat? - Ist die Kündigung verhältnismäßig? - Sind die Interessen des Kindes berücksichtigt? **Typische Genehmigungsfälle:** - Betriebsstilllegung - Insolvenz - Schwere Straftaten - Schwerwiegende Pflichtverletzungen **Die häufigsten Fehler:** ❌ Kündigung vor der Elternzeit ohne zu wissen, dass diese bereits angemeldet wurde ❌ Annahme, dass Teilzeitarbeit den Kündigungsschutz aufhebt ❌ Kündigung ohne Zustimmung der Behörde ❌ Kündigung mit dem Hinweis auf die Elternzeit als Kündigungsgrund ********Kündigung während Elternzeit geplant?******** Die Zustimmung der Behörde zu erhalten, ist komplex und zeitaufwendig. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der rechtssicheren Durchführung. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ### **3. Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX)** Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder gleichgestellte Menschen (GdB 30-49) genießen besonderen Kündigungsschutz. **Die Grundregel:** Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts – und zwar sowohl bei ordentlicher als auch bei außerordentlicher Kündigung! **Das Verfahren:** 1. **Antrag beim Integrationsamt** mit ausführlicher Begründung 2. **Anhörung des schwerbehinderten Menschen** durch das Amt 3. **Anhörung des Betriebs-/Personalrats** (falls vorhanden) 4. **Prüfung durch das Integrationsamt:** - Liegt ein Kündigungsgrund vor, der nichts mit der Behinderung zu tun hat? - Sind die Interessen abgewogen? - Gibt es Alternativen (z.B. behinderungsgerechter Arbeitsplatz)? 5. **Entscheidung** (kann mehrere Monate dauern!) **Wichtig:** Erst nach Erteilung der Zustimmung dürfen Sie die Kündigung aussprechen! **Besondere Tücken:** **Tücke #1: Die unbekannte Schwerbehinderung** Wie bei der Schwangerschaft gilt: Wussten Sie nichts von der Schwerbehinderung, schützt das nicht! Der Arbeitnehmer muss Ihnen aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen, dass eine Schwerbehinderung vorliegt oder beantragt ist. **Tücke #2: Der laufende Anerkennungsantrag** Auch wer einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt hat, kann den Kündigungsschutz genießen – wenn die Anerkennung später rückwirkend erfolgt! **Tücke #3: Die Probezeit** Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ist keine Zustimmung erforderlich. Aber Vorsicht: Wird das Arbeitsverhältnis nur formal neu begründet (z.B. nach Befristung), greift diese Ausnahme nicht! **Ausnahmen – wann genehmigt das Integrationsamt?** Das Integrationsamt genehmigt die Kündigung, wenn: - Ein Kündigungsgrund vorliegt, der nichts mit der Behinderung zu tun hat - Die Interessenabwägung für den Arbeitgeber spricht - Es keine milderen Mittel gibt (z.B. leidensgerechter Arbeitsplatz) **Typische Genehmigungsfälle:** - Betriebsbedingte Kündigung bei Arbeitsplatzwegfall - Verhaltensbedingte Kündigung nach mehrfacher Abmahnung - Schwere Pflichtverletzungen - Straftaten **Ablehnungsfälle:** - Krankheitsbedingte Kündigung (oft wird zunächst Eingliederung verlangt) - Kündigung wegen behinderungsbedingter Minderleistung - Fehlende Abmahnungen bei steuerbarem Verhalten ### **4. Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG, § 103 BetrVG)** Betriebsratsmitglieder genießen den stärksten Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht. **Die Grundregel:** Die ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist während ihrer Amtszeit und noch ein Jahr nach deren Beendigung ausgeschlossen! **Das bedeutet:** - Eine ordentliche Kündigung ist praktisch unmöglich - Nur eine außerordentliche Kündigung kommt in Betracht - Selbst diese ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich **Das Verfahren bei außerordentlicher Kündigung:** 1. **Anhörung des Betriebsrats** zur beabsichtigten Kündigung 2. **Antrag auf Zustimmung** zur außerordentlichen Kündigung 3. **Entscheidung des Betriebsrats** (binnen 3 Tagen bei fristloser Kündigung) 4. Bei **Verweigerung der Zustimmung:** Antrag beim Arbeitsgericht auf Ersetzung der Zustimmung **Wichtig:** Der Betriebsrat muss der konkreten Person und dem konkreten Kündigungsgrund zustimmen – eine allgemeine Zustimmung reicht nicht! **Die Nachwirkung:** Der Kündigungsschutz wirkt ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit nach. In dieser Zeit können Sie das Betriebsratsmitglied nicht ordentlich kündigen – nur außerordentlich und nur mit vorheriger Zustimmung des Betriebsrats bzw. des Arbeitsgerichts. **Wer ist geschützt?** - Ordentliche Betriebsratsmitglieder - Ersatzmitglieder (während sie vertreten) - Jugend- und Auszubildendenvertretung - Schwerbehindertenvertretung - Wahlvorstandsmitglieder (während der Wahl) **Praxistipp:** Prüfen Sie vor jeder Kündigung, ob der Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied ist oder war (Nachwirkung!) ### **5. Maßregelungsverbot (§ 612a BGB)** Das Maßregelungsverbot ist ein oft übersehenes, aber sehr weitreichendes Kündigungsverbot. **Die Grundregel:** Ein Arbeitnehmer darf nicht benachteiligt werden, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. **Was bedeutet das konkret?** Sie dürfen nicht kündigen, weil der Arbeitnehmer: - Krankgeschrieben ist oder war - Elternzeit genommen hat - Sich auf Kündigungsschutz berufen hat - Betriebsratsarbeit leistet - Überstunden verweigert (wenn nicht geschuldet) - Ansprüche geltend macht (Gehalt, Urlaub, etc.) - Eine Beschwerde eingereicht hat **Die Tücke:** Das Maßregelungsverbot gilt auch, wenn Sie einen anderen Grund angeben! **Typisches Szenario:** Ein Mitarbeiter klagt auf Zahlung von Überstundenvergütung. Sie kündigen ihm wenige Wochen später „betriebsbedingt“. Der Mitarbeiter kann vor Gericht geltend machen, dass die wahre Motivation die Maßregelung war. **Beweislast:** Macht der Arbeitnehmer Maßregelung geltend, müssen Sie beweisen, dass: - Ein anderer Kündigungsgrund vorlag - Die Rechtsausübung nicht der wahre Grund war **Dieser Beweis ist oft schwer zu führen!** **Wie vermeiden Sie den Vorwurf der Maßregelung?** ✅ Dokumentieren Sie alle Kündigungsgründe sorgfältig ✅ Halten Sie zeitlichen Abstand zwischen Rechtsausübung und Kündigung ein ✅ Stellen Sie sicher, dass der Kündigungsgrund objektiv nachvollziehbar ist ✅ Behandeln Sie den Arbeitnehmer nicht anders als andere vergleichbare Kollegen ********Alle Kündigungsverbote im Überblick******** Unser Whitepaper enthält eine vollständige Übersicht aller Kündigungsverbote mit Checklisten, Praxistipps und Handlungsempfehlungen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ### **6. Kündigungsverbot bei Betriebsübergang (§ 613a Abs. 4 BGB)** Bei einem Betriebsübergang (z.B. Verkauf des Unternehmens, Outsourcing) darf nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. **Die Grundregel:** Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den alten oder neuen Inhaber wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. **Das bedeutet:** - Kündigungen kurz vor dem Übergang sind verdächtig - Kündigungen kurz nach dem Übergang sind verdächtig - Die Kündigung muss einen anderen Grund haben **Wann ist trotzdem eine Kündigung möglich?** Eine Kündigung ist zulässig, wenn sie aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erfolgt, die Änderungen im Bereich der Belegschaft erfordern – wenn diese Gründe also nichts mit dem Betriebsübergang zu tun haben. **Beispiele:** - Betriebsbedingte Kündigung wegen Rationalisierung (unabhängig vom Übergang) - Verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnung - Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit **Beweislast:** Sie müssen beweisen, dass der Kündigungsgrund nicht mit dem Betriebsübergang zusammenhängt! ### **7. Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte (§ 6 Abs. 4 BDSG)** Betriebliche Datenschutzbeauftragte genießen besonderen Kündigungsschutz. **Die Grundregel:** Datenschutzbeauftragte dürfen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden – auch ordentlich! **Das bedeutet:** - Eine ordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich - Der wichtige Grund muss nicht den Anforderungen an eine fristlose Kündigung genügen - Er muss aber mehr sein als ein normaler Kündigungsgrund **Nachwirkung:** Der Kündigungsschutz gilt auch für ein Jahr nach Beendigung der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. **Wichtiger Grund – Beispiele:** - Schwere Pflichtverletzungen - Betriebsstilllegung - Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ### **8. Kündigungsschutz für weitere betriebliche Beauftragte** Ähnliche Regelungen wie für Datenschutzbeauftragte gelten auch für: **Immissionsschutzbeauftragte (§ 58 Abs. 2 BImSchG)** - Kündigung nur aus wichtigem Grund - Nachwirkung: 1 Jahr **Gewässerschutzbeauftragte (§ 66 WHG i.V.m. § 58 Abs. 2 BImSchG)** - Kündigung nur aus wichtigem Grund - Nachwirkung: 1 Jahr **Strahlenschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte, etc.** - Jeweils spezielle Regelungen prüfen! **********Komplexe Kündigungssituation?********** Bei Sonderkündigungsschutz ist rechtliche Beratung unverzichtbar. Ein Fehler kann nicht korrigiert werden – die Kündigung ist und bleibt nichtig. Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die Prüfreihenfolge: So erkennen Sie Kündigungsverbote rechtzeitig** Vor jeder Kündigung sollten Sie diese Checkliste systematisch durchgehen: ### **Schritt 1: Personenbezogene Kündigungsverbote prüfen** ✅ **Ist die Arbeitnehmerin schwanger?** - Fragen Sie im Kündigungsgespräch! - Prüfen Sie, ob eine Mitteilung in den letzten Wochen/Monaten erfolgte ✅ **Ist Elternzeit angemeldet oder läuft bereits?** - Prüfen Sie Personalakte - Beachten Sie: Schutz beginnt max. 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit ✅ **Liegt eine Schwerbehinderung vor?** - Prüfen Sie Personalakte - Fragen Sie nach laufenden Anerkennungsanträgen - Bei Unsicherheit: Fragen Sie den Arbeitnehmer ✅ **Ist der Arbeitnehmer Betriebsratsmitglied?** - Prüfen Sie die Betriebsratsliste - Beachten Sie auch ehemalige Mitglieder (Nachwirkung 1 Jahr!) - Prüfen Sie auch Wahlvorstandsmitgliedschaft ✅ **Ist der Arbeitnehmer betrieblicher Beauftragter?** - Datenschutzbeauftragter? - Sicherheitsbeauftragter? - Andere Funktionen? ### **Schritt 2: Situationsbezogene Kündigungsverbote prüfen** ✅ **Hat der Arbeitnehmer kürzlich Rechte geltend gemacht?** - Klage auf Gehalt, Überstunden, etc.? - Beschwerde beim Betriebsrat oder Vorgesetzten? - Krankmeldung kurz vor geplanter Kündigung? → Vorsicht vor Maßregelungsvorwurf! ✅ **Steht ein Betriebsübergang bevor oder ist kürzlich erfolgt?** - Zeitlicher Zusammenhang zur Kündigung? - Könnte der Eindruck entstehen, die Kündigung erfolge wegen des Übergangs? ### **Schritt 3: Verfahrensbezogene Anforderungen prüfen** ✅ **Muss eine Behörde zustimmen?** - Bei Schwangerschaft: Gewerbeaufsichtsamt - Bei Schwerbehinderung: Integrationsamt - Bei Elternzeit: Gewerbeaufsichtsamt ✅ **Muss der Betriebsrat zustimmen?** - Bei Betriebsratsmitgliedern: Ja - Bei allen anderen: Nur Anhörung erforderlich **********Vollständige Checkliste downloaden********** In unserem Whitepaper finden Sie eine ausführliche Checkliste mit allen Prüfpunkten für jede Kündigungssituation – inklusive Ablaufdiagrammen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Praxisfälle: Wenn Kündigungsverbote übersehen werden** ### **Fall 1: Die unwissentliche Schwangerschaft** **Sachverhalt: Arbeitgeber kündigt am 15. März wegen Arbeitsverweigerung. Am 28. März – also nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist – teilt die Arbeitnehmerin mit, dass sie seit 10 Wochen schwanger ist. **Rechtliche Bewertung: Die Kündigung ist nichtig! Die Arbeitnehmerin hat die Schwangerschaft innerhalb der zweiwöchigen Nachmeldefrist mitgeteilt. Die Kündigung ist rückwirkend unwirksam. **Folgen für den Arbeitgeber:** - Gehaltsnachzahlung ab Kündigungstermin - Weiterbeschäftigungspflicht - Ggf. Prozesskosten - Geschätzter Schaden: 20.000-50.000 Euro **Hätte verhindert werden können: Ja! Durch Nachfrage im Kündigungsgespräch: „Sind Sie schwanger oder könnten Sie schwanger sein?“ ### **Fall 2: Der ehemalige Betriebsrat** **Sachverhalt: Arbeitgeber kündigt ordentlich einem Mitarbeiter, dessen Betriebsratsmandat vor 8 Monaten endete. **Rechtliche Bewertung: Die ordentliche Kündigung ist unwirksam! Der nachwirkende Kündigungsschutz beträgt ein Jahr. Nur eine außerordentliche Kündigung wäre möglich gewesen (mit Zustimmung des Betriebsrats). **Folgen für den Arbeitgeber:** - Die Kündigung ist nichtig - Das Arbeitsverhältnis besteht fort - Gehaltsnachzahlung - Geschätzter Schaden: 30.000-80.000 Euro **Hätte verhindert werden können: Ja! Durch sorgfältige Prüfung der Personalakte und der Betriebsratshistorie. ### **Fall 3: Die Maßregelung nach Klage** **Sachverhalt: Arbeitnehmer klagt auf Zahlung von Überstundenvergütung. Vier Wochen später spricht der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aus – tatsächlich ist der Arbeitsplatz weggefallen. **Rechtliche Bewertung: Trotz echtem betriebsbedingtem Grund besteht Verdacht auf Maßregelung. Der zeitliche Zusammenhang ist verdächtig. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Kündigung nicht wegen der Klage erfolgte. **Ergebnis vor Gericht: Oft Vergleich mit Abfindung, da der Beweis schwer zu führen ist. **Hätte verhindert werden können: Teilweise! Durch längeren zeitlichen Abstand (mehrere Monate warten) und besonders sorgfältige Dokumentation des betriebsbedingten Kündigungsgrunds. ## **Was tun, wenn Sie ein Kündigungsverbot übersehen haben?** **Sofortmaßnahmen:** 1. **Rücknahme der Kündigung erwägen In manchen Fällen können Sie die Kündigung zurücknehmen, bevor der Arbeitnehmer sie annimmt 2. **Rechtliche Beratung einholen Lassen Sie sofort prüfen, ob die Kündigung zu retten ist 3. **Alternative Lösungen prüfen Aufhebungsvertrag, Abfindungsvereinbarung, etc. 4. **Dokumentation sicherstellen Sammeln Sie alle Unterlagen für ein mögliches Verfahren **Verhandlungsstrategie:** Wenn die Kündigung nichtig ist, haben Sie eine schwache Verhandlungsposition. Dennoch: - Prüfen Sie Alternativen zum Arbeitsverhältnis (Aufhebungsvertrag) - Bieten Sie eine angemessene Abfindung an - Vermeiden Sie langwierige Prozesse ## **Checkliste: Kündigungsverbote sicher ausschließen** ### **Vor jeder Kündigung prüfen:** ✅ **Schwangerschaft** - Frage: „Sind Sie schwanger?“ - Bei Unsicherheit: Abwarten oder ärztliches Attest verlangen ✅ **Elternzeit** - Personalakte prüfen - Läuft Elternzeit oder wurde sie angemeldet? ✅ **Schwerbehinderung** - Personalakte prüfen - Bei Verdacht nachfragen: „Liegt eine Schwerbehinderung vor oder ist beantragt?“ ✅ **Betriebsratsmandat** - Aktuelle Betriebsratsliste prüfen - Ehemalige Mitglieder prüfen (1 Jahr Nachwirkung!) ✅ **Betriebliche Beauftragte** - Liste aller Beauftragten führen - Vor Kündigung prüfen ✅ **Maßregelung** - Gab es kürzlich Rechtsgeltendmachung? - Zeitlichen Abstand einhalten! ✅ **Betriebsübergang** - Steht bevor oder erfolgte kürzlich? - Kündigungsgrund dokumentieren! ✅ **Behördliche Zustimmung** - Erforderlich? Rechtzeitig beantragen! - Erst nach Zustimmung kündigen! ## **Sonderfälle und Grenzfälle** ### **Kündigung in der Probezeit** Auch in der Probezeit gelten die meisten Kündigungsverbote: ✅ **Gelten IN der Probezeit:** - Kündigungsschutz bei Schwangerschaft - Kündigungsschutz bei Elternzeit - Maßregelungsverbot - Betriebsübergangsschutz ❌ **Gelten NICHT in der Probezeit:** - Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte (erste 6 Monate) - KSchG-Schutz (erst nach 6 Monaten) ### **Befristete Arbeitsverhältnisse** Bei Befristung gibt es Besonderheiten: - Kündigungsverbote gelten grundsätzlich auch hier - Aber: Wenn keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, kann ohnehin nicht gekündigt werden - Schwangerschaft/Elternzeit führen zur Verlängerung des Vertrags! ### **Kleinbetriebe** Auch im Kleinbetrieb gelten alle Kündigungsverbote! Der Kleinbetrieb-Vorteil (kein KSchG) hilft Ihnen nicht, wenn ein absolutes Kündigungsverbot greift. ## **Präventive Maßnahmen: So minimieren Sie das Risiko** ### **1. Personalakte sorgfältig führen** Dokumentieren Sie in der Personalakte: - Schwerbehinderung (GdB, Gleichstellung) - Betriebsratsmandate (aktuell und historisch) - Beauftragtenfunktionen - Elternzeitanmeldungen - Relevante Anträge und Mitteilungen ### **2. Vor-Kündigungs-Check etablieren** Führen Sie eine Standard-Checkliste ein, die vor jeder Kündigung durchlaufen wird. ### **3. Schulung der Führungskräfte** Schulen Sie alle kündigungsberechtigten Personen zu: - Kündigungsverboten - Maßregelungsverbot - Notwendigen Behördenzustimmungen ### **4. Rechtliche Beratung bei Zweifeln** Holen Sie sich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig rechtlichen Rat. ## **Fazit: Kündigungsverbote sind teuer – Prävention ist günstig** Die Nichtbeachtung von Kündigungsverboten gehört zu den teuersten Fehlern im Arbeitsrecht. Die Folgen: - Die Kündigung ist nichtig (nicht nur anfechtbar!) - Gehaltsnachzahlung für Monate oder Jahre - Weiterbeschäftigungspflicht oder hohe Abfindung - Prozesskosten - Bei Vorsatz: Bußgelder bis 15.000 Euro **Geschätzter durchschnittlicher Schaden: 50.000-100.000 Euro** Demgegenüber stehen die Kosten für Prävention: - Sorgfältige Prüfung vor Kündigung: 1-2 Stunden - Rechtliche Beratung im Zweifel: 500-1.000 Euro - Schulung der Führungskräfte: einmalig 2.000-5.000 Euro **Die Rechnung ist eindeutig: Prävention lohnt sich!** **Werden Sie zum Kündigungsexperten!** Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ herunter und erhalten Sie: - Vollständige Übersicht aller Kündigungsverbote - Checklisten für jede Kündigungssituation - Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen - Musterformulare und Ablaufdiagramme [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Professionelle Unterstützung bei komplexen Fällen** **Unsere Leistungen:** ✅ **Präventive Beratung Prüfung geplanter Kündigungen auf Kündigungsverbote ✅ **Behördenverfahren Beantragung der Zustimmung bei Integrationsamt, Gewerbeaufsichtsamt ✅ **Prozessvertretung Falls es doch zur Klage kommt ✅ **Krisenintervention Wenn Sie ein Kündigungsverbot übersehen haben **Jetzt Beratung sichern!** Kündigungsverbote sind komplex. Ein Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen. Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen – bevor Sie kündigen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Das Kündigungsgespräch richtig führen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) **Published:** Februar 6, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle Formvorschriften sind erfüllt, Abmahnungen liegen vor, der Kündigungsgrund ist solide. Doch dann kommt das Kündigungsgespräch – und Sie machen einen einzigen Fehler. Drei Wochen später landet die Kündigungsschutzklage auf Ihrem Schreibtisch. Im Prozess stellt sich heraus: Sie haben im Kündigungsgespräch vor Zeugen einen anderen Kündigungsgrund genannt als den tatsächlichen. Oder Sie haben die Kündigung „zur Unzeit“ ausgesprochen – vor versammelter Mannschaft, am Geburtstag des Mitarbeiters. Oder Sie haben emotional reagiert und Dinge gesagt, die nun vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Das Ergebnis: Eine rechtlich perfekte Kündigung scheitert – nicht am Recht, sondern an der Kommunikation. Die gute Nachricht: Die meisten Fehler im Kündigungsgespräch lassen sich vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein Kündigungsgespräch professionell vorbereiten, durchführen und dokumentieren – und warum die richtige Kommunikation mindestens genauso wichtig ist wie die rechtliche Absicherung. ## Inhalt - [Warum das Kündigungsgespräch über alles entscheidet](#aioseo-warum-das-kundigungsgesprach-uber-alles-entscheidet-7) - [1. Ob der Mitarbeiter klagen wird](#aioseo-1-ob-der-mitarbeiter-klagen-wird-9) - [2. Wie Ihre Beweise vor Gericht wirken](#aioseo-2-wie-ihre-beweise-vor-gericht-wirken-12) - [3. Wie das Betriebsklima danach ist](#aioseo-3-wie-das-betriebsklima-danach-ist-19) - [4. Ob eine Einigung möglich ist](#aioseo-4-ob-eine-einigung-moglich-ist-21) - [Die 7 Phasen der Vorbereitung: So vermeiden Sie Fehler, bevor sie passieren](#aioseo-die-7-phasen-der-vorbereitung-so-vermeiden-sie-fehler-bevor-sie-passieren-28) - [Phase 1: Rechtliche Absicherung (1-2 Wochen vorher)](#aioseo-phase-1-rechtliche-absicherung-1-2-wochen-vorher-29) - [Phase 2: Terminplanung (1 Woche vorher)](#aioseo-phase-2-terminplanung-1-woche-vorher-52) - [Phase 3: Personalauswahl für das Gespräch (1 Woche vorher)](#aioseo-phase-3-personalauswahl-fur-das-gesprach-1-woche-vorher-75) - [Phase 4: Dokumentenvorbereitung (3 Tage vorher)](#aioseo-phase-4-dokumentenvorbereitung-3-tage-vorher-100) - [Phase 5: Gesprächsvorbereitung (2 Tage vorher)](#aioseo-phase-5-gesprachsvorbereitung-2-tage-vorher-117) - [Phase 6: Räumliche Vorbereitung (am Tag selbst)](#aioseo-phase-6-raumliche-vorbereitung-am-tag-selbst-140) - [Phase 7: Timing und Logistik (am Tag selbst)](#aioseo-phase-7-timing-und-logistik-am-tag-selbst-153) - [Das Kündigungsgespräch: Schritt für Schritt](#aioseo-das-kundigungsgesprach-schritt-fur-schritt-174) - [Schritt 1: Die Eröffnung (30 Sekunden)](#aioseo-schritt-1-die-eroffnung-30-sekunden-175) - [Schritt 2: Die Kündigungsmitteilung (30 Sekunden)](#aioseo-schritt-2-die-kundigungsmitteilung-30-sekunden-188) - [Schritt 3: Übergabe des Kündigungsschreibens](#aioseo-schritt-3-ubergabe-des-kundigungsschreibens-201) - [Schritt 4: Reaktion abwarten (1-2 Minuten)](#aioseo-schritt-4-reaktion-abwarten-1-2-minuten-216) - [Schritt 5: Kurze Erläuterung – mit äußerster Vorsicht! (2-3 Minuten)](#aioseo-schritt-5-kurze-erlauterung-mit-ausserster-vorsicht-2-3-minuten-223) - [Schritt 6: Praktische Informationen (3-5 Minuten)](#aioseo-schritt-6-praktische-informationen-3-5-minuten-240) - [Schritt 7: Angebot einer einvernehmlichen Lösung (optional, 2-3 Minuten)](#aioseo-schritt-7-angebot-einer-einvernehmlichen-losung-optional-2-3-minuten-250) - [Schritt 8: Verabschiedung (1 Minute)](#aioseo-schritt-8-verabschiedung-1-minute-263) - [Nach dem Gespräch: Die kritische Dokumentation](#aioseo-nach-dem-gesprach-die-kritische-dokumentation-273) - [Das Gesprächsprotokoll](#aioseo-das-gesprachsprotokoll-275) - [Die 10 häufigsten Fehler im Kündigungsgespräch – und wie Sie sie vermeiden](#aioseo-die-10-haufigsten-fehler-im-kundigungsgesprach-und-wie-sie-sie-vermeiden-313) - [Fehler #1: Zu viel reden](#aioseo-fehler-1-zu-viel-reden-313) - [Fehler #2: Einen anderen Grund nennen als den tatsächlichen](#aioseo-fehler-2-einen-anderen-grund-nennen-als-den-tatsachlichen-316) - [Fehler #3: Emotionale Reaktionen](#aioseo-fehler-3-emotionale-reaktionen-320) - [Fehler #4: Diskussionen zulassen](#aioseo-fehler-4-diskussionen-zulassen-323) - [Fehler #5: Falsche Versprechungen](#aioseo-fehler-5-falsche-versprechungen-327) - [Fehler #6: Keine Zeugen](#aioseo-fehler-6-keine-zeugen-330) - [Fehler #7: Kündigung "zur Unzeit"](#aioseo-fehler-7-kundigung-zur-unzeit-333) - [Fehler #8: Fehlende Vorbereitung](#aioseo-fehler-8-fehlende-vorbereitung-336) - [Fehler #9: Keine Dokumentation](#aioseo-fehler-9-keine-dokumentation-339) - [Fehler #10: Den Mitarbeiter demütigen](#aioseo-fehler-10-den-mitarbeiter-demutigen-342) - [Sonderfälle: Wenn das Kündigungsgespräch schwierig wird](#aioseo-sonderfalle-wenn-das-kundigungsgesprach-schwierig-wird-345) - [Sonderfall 1: Der aggressive Mitarbeiter](#aioseo-sonderfall-1-der-aggressive-mitarbeiter-346) - [Sonderfall 2: Der weinende Mitarbeiter](#aioseo-sonderfall-2-der-weinende-mitarbeiter-358) - [Sonderfall 3: Der verhandelnde Mitarbeiter](#aioseo-sonderfall-3-der-verhandelnde-mitarbeiter-371) - [Sonderfall 4: Der schweigende Mitarbeiter](#aioseo-sonderfall-4-der-schweigende-mitarbeiter-383) - [Sonderfall 5: Der krankmeldende Mitarbeiter](#aioseo-sonderfall-5-der-krankmeldende-mitarbeiter-396) - [Checkliste: Das perfekt vorbereitete Kündigungsgespräch](#aioseo-checkliste-das-perfekt-vorbereitete-kundigungsgesprach-404) - [1 Woche vorher:](#aioseo-1-woche-vorher-405) - [3 Tage vorher:](#aioseo-3-tage-vorher-407) - [1 Tag vorher:](#aioseo-1-tag-vorher-409) - [Am Tag selbst:](#aioseo-am-tag-selbst-411) - [Während des Gesprächs:](#aioseo-wahrend-des-gesprachs-413) - [Nach dem Gespräch:](#aioseo-nach-dem-gesprach-415) - [Fazit: Das Kündigungsgespräch ist der Moment der Wahrheit](#aioseo-fazit-das-kundigungsgesprach-ist-der-moment-der-wahrheit-428) ## Warum das Kündigungsgespräch über alles entscheidet Das Kündigungsgespräch ist der kritischste Moment im gesamten Kündigungsprozess. Hier entscheidet sich: ### **1. Ob der Mitarbeiter klagen wird** Ein respektvoll geführtes Kündigungsgespräch kann die Wahrscheinlichkeit einer Kündigungsschutzklage erheblich reduzieren. Fühlt sich der Mitarbeiter fair behandelt und wurde er nicht überrumpelt, akzeptiert er die Kündigung eher. **Statistik:** Nach Schätzungen könnten etwa 30-40% aller Kündigungsschutzklagen durch bessere Kommunikation vermieden werden. ### **2. Wie Ihre Beweise vor Gericht wirken** Alles, was Sie im Kündigungsgespräch sagen, kann und wird vor Gericht verwendet werden. Zeugen (andere anwesende Mitarbeiter, die gekündigte Person selbst) können Ihre Aussagen wiedergeben. **Typische Fallen:** - „Wir müssen uns von Ihnen trennen, Sie passen nicht mehr ins Team“ (im Kleinbetrieb: Kündigungsgrund festgelegt!) - „Ehrlich gesagt, sind Sie uns zu teuer geworden“ (Treuwidrigkeit!) - „Nach Ihrer Schwangerschaft wird das hier ohnehin schwierig“ (Maßregelung!) ### **3. Wie das Betriebsklima danach ist** Die übrigen Mitarbeiter beobachten genau, wie Sie mit Kündigungen umgehen. Ein respektloser Umgang vergiftet das Betriebsklima nachhaltig. ### **4. Ob eine Einigung möglich ist** Ein gutes Kündigungsgespräch kann die Grundlage für einen Aufhebungsvertrag oder eine einvernehmliche Lösung sein – und Ihnen damit einen teuren Prozess ersparen. ********Vorbereitung ist alles!******** In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ finden Sie einen detaillierten Gesprächsleitfaden mit Do’s and Don’ts, Formulierungshilfen und Checklisten. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Die 7 Phasen der Vorbereitung: So vermeiden Sie Fehler, bevor sie passieren** ### **Phase 1: Rechtliche Absicherung (1-2 Wochen vorher)** Bevor Sie auch nur an ein Kündigungsgespräch denken, müssen die rechtlichen Grundlagen stimmen: ✅ **Kündigungsgrund dokumentiert?** - Bei verhaltensbedingter Kündigung: Abmahnungen vorhanden? - Bei betriebsbedingter Kündigung: Unternehmerentscheidung dokumentiert? - Bei personenbedingter Kündigung: bEM durchgeführt? ✅ **Kündigungsverbote ausgeschlossen?** - Schwangerschaft? Elternzeit? Schwerbehinderung? - Betriebsratsmitglied? Betriebliche Beauftragte? - Maßregelungsverbot beachtet? ✅ **Formvorschriften beachtet?** - Schriftform vorbereitet? - Vollmacht erforderlich und vorhanden? - Kündigungsfrist korrekt berechnet? ✅ **Betriebsrat angehört?** (falls vorhanden) - Anhörung durchgeführt? - Stellungnahme abgewartet? - Dokumentiert? **Praxistipp:** Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie das Gespräch führen! ### **Phase 2: Terminplanung (1 Woche vorher)** Die Wahl des richtigen Zeitpunkts ist entscheidend: **✅ Guter Zeitpunkt:** - Dienstag bis Donnerstag (nicht Montag, nicht Freitag) - Vormittags (10-12 Uhr) oder früher Nachmittag (14-16 Uhr) - Normale Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter anwesend ist - In einem separaten, ruhigen Raum - Wenn wenige andere Mitarbeiter anwesend sind **❌ Schlechter Zeitpunkt:** - Freitagnachmittag („Ins Wochenende entlassen“) - Montag früh („Mit Kündigung in die Woche starten“) - Vor versammelter Mannschaft - Geburtstag, Hochzeitstag oder ähnliche persönliche Anlässe - Kurz nach einem Todesfall in der Familie - Unmittelbar nach Rückkehr aus Krankheit **Wichtig:** Eine Kündigung „zur Unzeit“ kann als treuwidrig gelten und die Kündigung unwirksam machen! **Besondere Vorsicht bei:** - Kündigung während Krankheit: Grundsätzlich möglich, aber kommunikativ heikel - Kündigung kurz nach Urlaub: Erwägen Sie, bis nach dem Urlaub zu warten - Kündigung vor Feiertagen: Besser vermeiden ### **Phase 3: Personalauswahl für das Gespräch (1 Woche vorher)** **Wer sollte dabei sein?** **Auf Arbeitgeberseite (mindestens 2 Personen!):** 1. **Die kündigungsberechtigte Person** - Geschäftsführer/Vorstand - Bevollmächtigte Person (z.B. Personalleitung) 2. **Ein Zeuge** - Idealerweise KEIN Organ der Gesellschaft - KEIN direkter Vorgesetzter des Gekündigten - Am besten: Personalsachbearbeiter, HR-Manager - Aufgabe: Neutrales Protokollieren, später Zeugenaussage **Warum zwei Personen?** - Ein Zeuge kann den Gesprächsinhalt bestätigen - Schutz vor falschen Vorwürfen - Deeskalation bei emotionalen Reaktionen - Vier-Augen-Prinzip **Auf Arbeitnehmerseite:** - Nur der betroffene Mitarbeiter - Kein Recht auf Begleitung bei Kündigungsgespräch (anders als bei Abmahnung!) - Bei Betriebsratsmitgliedern: Betriebsrat kann hinzugezogen werden ### **Phase 4: Dokumentenvorbereitung (3 Tage vorher)** Folgende Dokumente sollten Sie vorbereitet haben: **Muss dabei sein:** - ✅ **Kündigungsschreiben** (im Original, unterschrieben) - ✅ **Vollmacht** (im Original, falls erforderlich) - ✅ **Ggf. behördliche Zustimmung** (bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung) **Sollte bereitliegen:** - ✅ **Zwischenzeugnis** oder Zeugnisentwurf - ✅ **Information zu Arbeitslosengeldantrag** - ✅ **Gesprächsleitfaden** (für sich selbst) - ✅ **Notizblock** für Protokoll **Optional (für konstruktive Lösung):** - ✅ **Aufhebungsvertragsentwurf** mit Abfindungsangebot - ✅ **Informationen zu Outplacement-Angeboten** ### **Phase 5: Gesprächsvorbereitung (2 Tage vorher)** Bereiten Sie sich mental und inhaltlich vor: **Mentale Vorbereitung:** - Ein Kündigungsgespräch ist für beide Seiten emotional - Bleiben Sie sachlich, aber nicht kalt - Erwarten Sie Emotionen (Wut, Tränen, Schweigen) - Üben Sie das Gespräch ggf. mit einem Kollegen **Inhaltliche Vorbereitung:** - ✅ Was sage ich? (Gesprächsleitfaden) - ✅ Was sage ich NICHT? (Tabu-Liste) - ✅ Wie reagiere ich auf Emotionen? - ✅ Wie reagiere ich auf Fragen? - ✅ Wie beende ich das Gespräch? **Ihr Gesprächsleitfaden sollte enthalten:** 1. Eröffnung 2. Mitteilung der Kündigung 3. Übergabe des Kündigungsschreibens 4. Kurze Erläuterung (aber Vorsicht!) 5. Praktische Informationen 6. Verabschiedung ### **Phase 6: Räumliche Vorbereitung (am Tag selbst)** **Der richtige Raum:** - ✅ Ruhig und ohne Störungen - ✅ Neutral (nicht Büro des Mitarbeiters!) - ✅ Tür kann geschlossen werden - ✅ Ausreichend Platz für 2-3 Personen - ✅ Taschentücher bereithalten (bei emotionalen Reaktionen) **Störungen vermeiden:** - ✅ Telefone stumm schalten - ✅ „Bitte nicht stören“-Schild - ✅ Kollegen informieren (keine Unterbrechungen) ### **Phase 7: Timing und Logistik (am Tag selbst)** **30 Minuten vorher:** - Raum vorbereiten - Dokumente bereitlegen - Mit Zeugen abstimmen **Während des Gesprächs:** - Zeit einplanen: 15-30 Minuten - Nicht hetzen! - Genug Raum für Reaktion lassen **Nach dem Gespräch:** - Zeit für Nachbereitung einplanen - Protokoll erstellen (sofort!) - Keine weiteren wichtigen Termine **********Professionelle Begleitung gewünscht?********** Wir begleiten Sie bei schwierigen Kündigungsgesprächen – von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur rechtssicheren Dokumentation. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Das Kündigungsgespräch: Schritt für Schritt** ### **Schritt 1: Die Eröffnung (30 Sekunden)** **Was Sie sagen:** *„Guten Tag, Frau/Herr \[Name\]. Bitte nehmen Sie Platz. Ich habe Sie zu diesem Gespräch gebeten, weil ich Ihnen etwas Wichtiges mitteilen muss. Frau/Herr \[Zeuge\] ist als Protokollant dabei.“* **Was Sie NICHT sagen:** - ❌ „Wie geht es Ihnen?“ (keine Smalltalk-Einleitung!) - ❌ „Setzen Sie sich, das wird nicht schön“ (keine Vorwarnung!) - ❌ Ausschweifende Einleitungen **Warum so direkt?** - Der Mitarbeiter merkt ohnehin, dass etwas Ernstes ansteht - Lange Vorrede erhöht nur die Anspannung - Respekt bedeutet Klarheit ### **Schritt 2: Die Kündigungsmitteilung (30 Sekunden)** **Was Sie sagen:** *„Frau/Herr \[Name\], wir müssen Ihnen heute leider mitteilen, dass wir uns von Ihnen trennen müssen. Wir kündigen Ihnen das Arbeitsverhältnis \[ordentlich zum XX.XX.XXXX / außerordentlich fristlos\]. Hier ist das Kündigungsschreiben.“* **Alternative Formulierungen:** - „Wir haben uns entschieden, das Arbeitsverhältnis zu beenden.“ - „Wir sprechen Ihnen hiermit die Kündigung aus.“ **Was Sie NICHT sagen:** - ❌ „Es tut mir leid, aber…“ (keine Entschuldigungen!) - ❌ „Ich habe keine andere Wahl…“ (wirkt schwach) - ❌ „Das ist eine schwere Entscheidung…“ (erhöht Verunsicherung) - ❌ „Ich muss Ihnen leider kündigen…“ (persönliche Verwicklung) ### **Schritt 3: Übergabe des Kündigungsschreibens** **So machen Sie es richtig:** 1. Kündigungsschreiben in die Hand nehmen 2. Über den Tisch reichen 3. Mitteilen: „Hiermit kündigen wir Ihnen das Arbeitsverhältnis zum \[Datum\].“ 4. Abwarten, ob der Mitarbeiter es nimmt **Was tun bei Verweigerung?** Lehnt der Mitarbeiter die Entgegennahme ab: *„Ich lege das Schreiben hier auf den Tisch. Sie haben die Möglichkeit, es mitzunehmen. Die Kündigung ist hiermit ausgesprochen.“* **Wichtig:** - Die Kündigung ist auch ohne physische Entgegennahme zugegangen! - Dokumentieren Sie die Verweigerung im Protokoll - Der Zeuge bestätigt dies später ### **Schritt 4: Reaktion abwarten (1-2 Minuten)** Nach der Kündigungsmitteilung: **Schweigen Sie und warten Sie ab.** **Mögliche Reaktionen:** **1. Schweigen/Schock** → Geben Sie Zeit zum Verarbeiten (1-2 Minuten sind okay) → Dann: „Ich verstehe, dass das ein Schock ist. Haben Sie Fragen?“ **2. Emotionale Reaktion (Weinen, Wut)** → Bleiben Sie ruhig und empathisch → „Ich verstehe, dass Sie emotional reagieren. Das ist verständlich.“ → Bieten Sie Taschentücher an → Geben Sie Zeit zum Beruhigen **3. Aggressive Reaktion** → Bleiben Sie ruhig und sachlich → „Ich verstehe Ihren Ärger. Aber ich bitte Sie, sachlich zu bleiben.“ → Bei Eskalation: Gespräch beenden („Wir setzen das Gespräch fort, wenn Sie sich beruhigt haben.“) **4. Sofortiges Nachfragen** → Beantworten Sie sachlich (aber siehe nächster Schritt: Vorsicht!) ### **Schritt 5: Kurze Erläuterung – mit äußerster Vorsicht! (2-3 Minuten)** Dies ist der gefährlichste Teil des Gesprächs! **Grundregel: So wenig wie möglich sagen!** **Bei ordentlicher Kündigung im Kleinbetrieb:** *„Die Gründe für unsere Entscheidung ergeben sich aus dem Gesamtbild. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.“* **Sagen Sie NICHTS Konkretes!** Im Kleinbetrieb schaden Sie sich nur selbst. **Bei ordentlicher Kündigung mit KSchG-Schutz:** Sie können – müssen aber nicht – eine kurze Erläuterung geben: *„Die Kündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen. Wir müssen aufgrund der wirtschaftlichen Situation Personal abbauen.“* Oder: *„Die Kündigung erfolgt aufgrund der mehrfachen Pflichtverletzungen, die wir bereits abgemahnt haben.“* **Aber:** Gehen Sie nicht ins Detail! **Bei außerordentlicher Kündigung:** *„Die Kündigung erfolgt aufgrund des schwerwiegenden Vorfalls vom \[Datum\], den Sie kennen.“* Mehr nicht! **Was Sie auf KEINEN Fall sagen dürfen:** ❌ Im Kleinbetrieb einen konkreten Kündigungsgrund nennen ❌ Persönliche Angriffe („Sie sind unfähig“, „Sie nerven alle“) ❌ Andere Gründe als die tatsächlichen ❌ Spekulationen („Ich glaube, Sie haben…“, „Wahrscheinlich…“) ❌ Emotionale Begründungen („Ich mag Sie nicht“, „Die anderen mögen Sie nicht“) ❌ Diskriminierungen („Sie sind zu alt“, „Als Frau…“, „Mit Kindern…“) ### **Schritt 6: Praktische Informationen (3-5 Minuten)** Jetzt wechseln Sie zu den praktischen Aspekten: **Themen, die Sie ansprechen sollten:** ✅ **Kündigungsfrist und letzter Arbeitstag *„Ihre Kündigungsfrist beträgt \[X Monate\]. Ihr letzter Arbeitstag ist der \[Datum\].“* ✅ **Freistellung (falls geplant) *„Wir stellen Sie für die Dauer der Kündigungsfrist von der Arbeit frei. Sie brauchen nicht mehr zu kommen, erhalten aber Ihr volles Gehalt.“* ✅ **Resturlaub *„Ihr Resturlaub wird \[abgegolten / muss noch genommen werden\].“* ✅ **Zeugnis *„Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir werden Ihnen zeitnah einen Entwurf zukommen lassen.“* ✅ **Rückgabe von Arbeitsmitteln *„Bitte geben Sie \[Laptop, Diensthandy, Schlüssel, etc.\] bis zum \[Datum\] zurück.“* ✅ **Arbeitslosengeld *„Bitte melden Sie sich zeitnah bei der Agentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen.“* ✅ **Ansprechpartner *„Für weitere Fragen steht Ihnen \[Name, Position\] zur Verfügung.“* ### **Schritt 7: Angebot einer einvernehmlichen Lösung (optional, 2-3 Minuten)** Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage vermeiden wollen, können Sie ein Aufhebungsvertragsangebot unterbreiten: *„Alternativ zur Kündigung können wir auch über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses sprechen. Wir wären bereit, Ihnen eine Abfindung in Höhe von \[Betrag\] anzubieten. Wir geben Ihnen \[X Tage\] Bedenkzeit. Wenn Sie Interesse haben, können wir in den nächsten Tagen darüber sprechen.“* **Wichtig:** - Machen Sie das Angebot nur, wenn Sie wirklich bereit sind, eine Abfindung zu zahlen - Geben Sie Bedenkzeit (keine Entscheidung unter Druck!) - Erwähnen Sie, dass die Kündigung unabhängig davon wirksam bleibt **********Musterformulierungen für jede Gesprächsphase********** In unserem Whitepaper finden Sie konkrete Formulierungsvorschläge für jede Phase des Kündigungsgesprächs – inklusive Reaktionen auf typische Einwände. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ### **Schritt 8: Verabschiedung (1 Minute)** **So beenden Sie das Gespräch professionell:** *„Haben Sie noch Fragen?“* \[Fragen beantworten – aber kurz und sachlich!\] *„Ich wünsche Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute. \[Optional: Es tut mir leid, dass die Zusammenarbeit so endet, aber wir sind überzeugt, dass es der richtige Schritt ist.\]“* **Verabschiedung:** - Händeschütteln (wenn angebracht und vom Mitarbeiter gewünscht) - Tür öffnen - Zum Ausgang begleiten (bei Freistellung) oder zum Arbeitsplatz (wenn noch gearbeitet wird) ## **Nach dem Gespräch: Die kritische Dokumentation** **Sofort im Anschluss (innerhalb von 30 Minuten!):** ### **Das Gesprächsprotokoll** Erstellen Sie gemeinsam mit dem Zeugen ein detailliertes Protokoll: **Mindestinhalt:** - Datum, Uhrzeit, Ort des Gesprächs - Anwesende Personen - Übergabe des Kündigungsschreibens - Reaktion des Mitarbeiters - Was wurde gesagt? (Ihre Aussagen und die des Mitarbeiters) - Besondere Vorkommnisse - Ende des Gesprächs **Beispiel:** Gesprächsprotokoll – Kündigung Frau Maria Müller Datum: 15.03.2025 Uhrzeit: 10:00-10:25 Uhr Ort: Besprechungsraum 1 Anwesend: Geschäftsführer Hans Schmidt, HR-Managerin Lisa Weber,           Arbeitnehmerin Maria Müller Ablauf: 10:00 Uhr: Frau Müller betritt den Raum. Herr Schmidt bittet sie,            Platz zu nehmen. 10:01 Uhr: Herr Schmidt teilt mit: „Wir müssen Ihnen mitteilen,            dass wir das Arbeitsverhältnis kündigen.“            Übergabe des Kündigungsschreibens. 10:02 Uhr: Frau Müller nimmt das Schreiben entgegen, liest es.            Schweigen für ca. 1 Minute. 10:03 Uhr: Frau Müller fragt: „Warum?“            Herr Schmidt: „Die Gründe ergeben sich aus dem            Kündigungsschreiben. Es handelt sich um eine            betriebsbedingte Kündigung.“ \[…\] 10:25 Uhr: Ende des Gesprächs. Frau Müller verlässt den Raum. Besondere Vorkommnisse: Keine Unterschriften: \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_  \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ Hans Schmidt       Lisa Weber **Wichtig:** Beide Anwesenden (Kündigender und Zeuge) unterschreiben das Protokoll! ## Die 10 häufigsten Fehler im Kündigungsgespräch – und wie Sie sie vermeiden ### **Fehler #1: Zu viel reden** **Das Problem: Je mehr Sie sagen, desto mehr Angriffsfläche bieten Sie. Jede Aussage kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden. **Die Lösung: Beschränken Sie sich auf das Wesentliche. Im Kleinbetrieb: So gut wie nichts sagen! ### **Fehler #2: Einen anderen Grund nennen als den tatsächlichen** **Das Problem: Sie nennen im Gespräch einen anderen Kündigungsgrund als in der Kündigung oder als den tatsächlichen. Vor Gericht kann der Mitarbeiter sich auf Ihre mündliche Aussage berufen. **Beispiel: Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, aber im Gespräch sagen Sie: „Ehrlich gesagt, passt Ihre Arbeitsweise nicht mehr zu uns.“ **Die Lösung: Bleiben Sie bei einem Kündigungsgrund und weichen Sie nicht davon ab! ### **Fehler #3: Emotionale Reaktionen** **Das Problem: Sie reagieren emotional auf die Reaktion des Mitarbeiters – werden laut, beleidigend oder defensiv. **Die Lösung: Bleiben Sie ruhig und professionell, egal wie der Mitarbeiter reagiert. ### **Fehler #4: Diskussionen zulassen** **Das Problem: Der Mitarbeiter versucht, die Kündigung zu verhindern, indem er argumentiert, diskutiert, Besserung verspricht. **Die Lösung: Machen Sie klar: Die Entscheidung ist gefallen. Es ist kein Diskussionsgespräch. *„Ich verstehe, dass Sie das anders sehen. Aber die Entscheidung ist getroffen und wird nicht revidiert.“* ### **Fehler #5: Falsche Versprechungen** **Das Problem: Sie versprechen Dinge, die Sie nicht halten können (hohe Abfindung, gutes Zeugnis, Wiedereinstellung). **Die Lösung: Machen Sie nur Zusagen, die Sie auch einhalten können und dürfen. ### **Fehler #6: Keine Zeugen** **Das Problem: Sie führen das Gespräch allein. Bei Streit vor Gericht steht Aussage gegen Aussage. **Die Lösung: Immer mindestens einen Zeugen dabei haben! ### **Fehler #7: Kündigung „zur Unzeit“** **Das Problem: Sie kündigen vor versammelter Mannschaft, am Geburtstag, kurz nach einem Todesfall. **Die Lösung: Wählen Sie einen neutralen, respektvollen Zeitpunkt und Ort. ### **Fehler #8: Fehlende Vorbereitung** **Das Problem: Sie gehen unvorbereitet ins Gespräch und „improvisieren“. **Die Lösung: Bereiten Sie sich sorgfältig vor – mit Gesprächsleitfaden, Dokumenten und mentalem Training. ### **Fehler #9: Keine Dokumentation** **Das Problem: Sie erstellen kein Protokoll. Bei Streit vor Gericht fehlen Beweise. **Die Lösung: Sofort nach dem Gespräch ein detailliertes Protokoll erstellen! ### **Fehler #10: Den Mitarbeiter demütigen** **Das Problem: Sie behandeln den Mitarbeiter respektlos, demütigen ihn vor anderen, genießen die Situation. **Die Lösung: Behandeln Sie den Mitarbeiter respektvoll – auch wenn die Kündigung gerechtfertigt ist. Es ist ein Mensch mit Gefühlen. ## Sonderfälle: Wenn das Kündigungsgespräch schwierig wird ### **Sonderfall 1: Der aggressive Mitarbeiter** **Anzeichen:** - Laute Stimme, Schreien - Drohungen - Körperliche Annäherung **Ihr Vorgehen:** 1. Ruhig bleiben 2. „Ich verstehe Ihren Ärger. Aber ich bitte Sie, sachlich zu bleiben.“ 3. Bei Eskalation: Gespräch beenden („Wir beenden das Gespräch jetzt. Bitte verlassen Sie das Büro.“) 4. Falls nötig: Sicherheitsdienst/Polizei informieren ### **Sonderfall 2: Der weinende Mitarbeiter** **Anzeichen:** - Tränen - Zusammenbruch - Unfähigkeit zu sprechen **Ihr Vorgehen:** 1. Empathisch, aber nicht mitleidig sein 2. Taschentücher anbieten 3. Zeit geben zum Beruhigen (5-10 Minuten) 4. „Ich verstehe, dass das schwer für Sie ist.“ 5. Angebot: „Möchten Sie das Gespräch unterbrechen?“ ### **Sonderfall 3: Der verhandelnde Mitarbeiter** **Anzeichen:** - „Geben Sie mir noch eine Chance“ - „Ich werde mich ändern“ - „Können wir nicht darüber reden?“ **Ihr Vorgehen:** 1. Klar machen: Die Entscheidung ist endgültig 2. „Ich verstehe, dass Sie das so sehen. Aber die Entscheidung ist gefallen.“ 3. Nicht auf Diskussionen einlassen 4. Falls Aufhebungsvertrag Option: Angebot unterbreiten ### **Sonderfall 4: Der schweigende Mitarbeiter** **Anzeichen:** - Kein Wort - Keine Reaktion - Wegstarren **Ihr Vorgehen:** 1. Schweigen akzeptieren (1-2 Minuten) 2. „Haben Sie Fragen?“ 3. Falls weiterhin Schweigen: Praktische Informationen geben 4. „Wenn Sie später Fragen haben, können Sie sich an \[Person\] wenden.“ 5. Gespräch beenden ### **Sonderfall 5: Der krankmeldende Mitarbeiter** **Problem: Der Mitarbeiter meldet sich am Tag vor dem geplanten Kündigungsgespräch krank. **Ihr Vorgehen:** - Kündigung kann auch während Krankheit ausgesprochen werden - Kündigung per Boten zustellen lassen - ODER: Auf Genesung warten und dann persönlich übergeben - Bei Verdacht auf „Flucht“: Kündigung zustellen, Gespräch nachholen ## Checkliste: Das perfekt vorbereitete Kündigungsgespräch ### **1 Woche vorher:** ✅ Rechtliche Grundlagen prüfen ✅ Termin festlegen (Dienstag-Donnerstag, Vormittag) ✅ Zeugen organisieren ✅ Raum reservieren ### **3 Tage vorher:** ✅ Kündigungsschreiben unterschreiben lassen ✅ Vollmacht vorbereiten (falls erforderlich) ✅ Zeugnisentwurf vorbereiten ✅ Gesprächsleitfaden erstellen ### **1 Tag vorher:** ✅ Gesprächsablauf mit Zeugen durchsprechen ✅ Dokumente bereit legen ✅ Mental vorbereiten ### **Am Tag selbst:** ✅ Raum vorbereiten (Taschentücher!) ✅ Störungen ausschließen ✅ Dokumente bereitlegen ### **Während des Gesprächs:** ✅ Direkt zur Sache kommen ✅ Kündigung klar aussprechen ✅ Kündigungsschreiben übergeben ✅ So wenig wie möglich sagen! ✅ Auf Emotionen vorbereitet sein ✅ Praktische Infos geben ✅ Professionell verabschieden ### **Nach dem Gespräch:** ✅ Sofort Protokoll erstellen ✅ Von beiden Anwesenden unterschreiben lassen ✅ In Personalakte aufnehmen **Der ultimative Leitfaden zum Kündigungsgespräch** Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ herunter und erhalten Sie: - Umgang mit schwierigen Situationen - Detaillierten Gesprächsleitfaden mit Formulierungen - Protokollvorlagen - Checklisten für jede Phase [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Fazit: Das Kündigungsgespräch ist der Moment der Wahrheit** Eine rechtlich perfekte Kündigung kann durch ein schlecht geführtes Kündigungsgespräch scheitern. Umgekehrt kann ein professionelles Gespräch viele Probleme vermeiden und die Chance auf eine einvernehmliche Lösung erhöhen. **Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:** 1. **Gründliche Vorbereitung** – rechtlich, organisatorisch, mental 2. **Klare, respektvolle Kommunikation** – sagen Sie, was nötig ist, aber nicht mehr 3. **Zwei Personen** – Sie brauchen einen Zeugen 4. **Richtiger Zeitpunkt** – keine Kündigung „zur Unzeit“ 5. **Dokumentation** – sofort ein Protokoll erstellen 6. **Empathie** – es ist ein Mensch, kein Fall 7. **Professionalität** – bleiben Sie sachlich, egal wie der Mitarbeiter reagiert ************Unterstützung beim Kündigungsgespräch gewünscht?************ Wir begleiten Sie bei schwierigen Kündigungsgesprächen oder schulen Ihr HR-Team. Von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung – für rechtssichere und respektvolle Kündigungen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Verfahrenskostenvorschuss bei getrenntlebenden Ehegatten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verfahrenskostenvorschuss-bei-getrenntlebenden-ehegatten/) **Published:** Februar 10, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Die mit einer Scheidung verbundenen Kosten können erheblich sein. Sollte ein Ehepartner aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage sein, diese Aufwendungen zu tragen, besteht die Möglichkeit, Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Unterstützung zunehmend nur gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass der andere Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten durch einen Verfahrenskostenvorschuss zu decken. Aber was genau versteht man unter einem Verfahrenskostenvorschuss (VKV) und wann könnte ein Ehepartner verpflichtet sein, die Scheidungskosten des anderen zu übernehmen? ## Inhalt - [Wer ist verpflichtet, den Verfahrenskostenvorschuss zu entrichten?](#aioseo-warum-das-kundigungsgesprach-uber-alles-entscheidet-7) - [Verfahrenskostenvorschuss als Unterhaltszahlung](#aioseo-verfahrenskostenvorschuss-als-unterhaltszahlung-8) - [Prozesskostenvorschuss – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein](#aioseo-prozesskostenvorschuss-diese-bedingungen-mussen-erfullt-sein-12) - [Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss in Raten zu begleichen?](#aioseo-ist-es-moglich-den-verfahrenskostenvorschuss-in-raten-zu-begleichen-28) - [Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss zurückzufordern?](#aioseo-ist-es-moglich-den-verfahrenskostenvorschuss-zuruckzufordern-32) - [In welcher Höhe besteht mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss?](#aioseo-in-welcher-hohe-besteht-mein-anspruch-auf-verfahrenskostenvorschuss-35) - [Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn ein Verfahrenskostenvorschuss nicht in Frage kommt?](#aioseo-welche-finanziellen-unterstutzungsmoglichkeiten-gibt-es-wenn-ein-verfahrenskostenvorschuss-nicht-in-frage-kommt-37) - [Ich kann meinen Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden.](#aioseo-ich-kann-meinen-scheidungsantrag-mit-einem-antrag-auf-verfahrenskostenhilfe-verbinden-40) ## Wer ist verpflichtet, den Verfahrenskostenvorschuss zu entrichten? Im Rahmen von Familienverfahren und anderen gerichtlichen Auseinandersetzungen kann das einsetzbare Einkommen zur Kostendeckung auch den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gemäß § 115 ZPO umfassen. Das bedeutet, dass eine nahestehende Person für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden kann. Wenn also ein Ehepartner im Scheidungsverfahren einen solchen Anspruch auf finanzielle Unterstützung von seinem getrennt lebenden Partner hat, wird er nicht mehr als bedürftig angesehen. Er kann daher keine Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Stellt jedoch ein gering verdienender Ehepartner einen VKH-Antrag, um die Kosten für Gericht und Anwalt zu decken, kann das Gericht diesen ablehnen. **Die Begründung:** Der andere Partner verfügt über ausreichende finanzielle Mittel und es besteht ihm gegenüber ein Anspruch auf Leistung von Prozesskostenvorschuss. In diesem Fall liegt es an mir als Antragsteller, den Prozesskostenvorschuss von meinem Ehepartner einzufordern. **Wichtig:** Vor der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe sollte ich nachweisen, dass keine Forderungen oder Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss bei der Gegenseite geltend gemacht werden können. ## Verfahrenskostenvorschuss als Unterhaltszahlung Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Ehegatten geregelt. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses fällt in den Bereich der Unterhaltspflicht, die Ehepartner bei der Eheschließung füreinander übernehmen. Diese Verantwortung für die Kostenübernahme gilt für alle gerichtlichen Verfahren, einschließlich solcher im Strafrecht, sofern die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen dies zulassen. **Wichtig:** Auch getrennt lebende Ehegatten, die eine Scheidung beabsichtigen, sind während der Ehe weiterhin der allgemeinen Unterhaltspflicht unterworfen. Daher kann auch für das Scheidungsverfahren ein Prozesskostenvorschuss gefordert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verfahrenskostenvorschuss mit dem Trennungsunterhalt verrechnet werden kann! ## Prozesskostenvorschuss – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein ### Rechtskräftige Scheidung: Mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss besteht nur, solange meine Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, erlischt dieser Anspruch. ### Persönliche Angelegenheit: Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gilt für persönliche Angelegenheiten, wie die Scheidung, Privatinsolvenz oder strafrechtliche Angelegenheiten. ### Unterhaltsansprüche: Ich habe Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss, wenn ich Unterhaltsansprüche, wie Trennungsunterhalt oder Zugewinnausgleich, geltend machen möchte. ### Finanzielle Bedürftigkeit: Ich muss finanziell bedürftig sein, um einen Verfahrenskostenvorschuss zu erhalten. Meine finanzielle Lage wird dabei genau geprüft, und vorhandene Vermögenswerte müssen gegebenenfalls verwertet werden. ### Leistungsfähigkeit des Ehepartners: Mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss hängt auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit meines Ehepartners ab. Dieser muss in der Lage sein, den Vorschuss zu leisten, entweder in einer Summe oder in Ratenzahlungen. **********Sie möchten Ihren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss geltend machen?********** Kontaktieren Sie jetzt uns als Rechtsanwälte für Familienrecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss in Raten zu begleichen? **Es besteht eine Ausnahme bei der Genehmigung von Verfahrenskostenhilfe:** Wenn der Ehepartner, der zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses verpflichtet ist, diesen lediglich in Raten begleichen kann. In solchen Situationen kann Verfahrenskostenhilfe in Form von Ratenzahlung gewährt werden. Die Höhe der Raten orientiert sich gewohnt an den zahlbaren Raten des Ehepartners, der den Verfahrenskostenvorschuss zu leisten hat. Dies führt zu einer Art Mischverhältnis zwischen Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss: Das genehmigte staatliche Prozessfinanzierungsdarlehen wird unmittelbar durch den Verfahrenskostenvorschuss ausgeglichen. ## Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss zurückzufordern? In der Regel gestaltet es sich als herausfordernd, einen einmal geleisteten Betrag zurückzufordern. Der Grund dafür ist, dass der Verfahrenskostenvorschuss im Wesentlichen einer Art Unterhaltszahlung entspricht. Unterhaltsleistungen lassen sich in den meisten Fällen nicht zurückverlangen. ## In welcher Höhe besteht mein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss? Die Höhe des Verfahrenskostenvorschusses basiert auf den gesetzlich festgelegten Gebühren, die das Gericht sowie ich als Ihr Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren oder andere unterhaltsrechtliche Verfahren berechnen kann. Ich kann die voraussichtlichen Verfahrenskosten für Ihre Scheidung im Voraus kalkulieren. ## Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn ein Verfahrenskostenvorschuss nicht in Frage kommt? Falls Ihr Ehepartner nicht verpflichtet ist, Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten, habe ich die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. **Wichtig:** Ich sollte zuvor überprüfen, ob die Möglichkeit eines Verfahrenskostenvorschusses besteht und diese dann ausschließen. ## Ich kann meinen Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden. Falls mein Anspruch unsicher ist, habe ich die Möglichkeit, meinen Scheidungsantrag unter der Bedingung zu stellen, dass mir Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Die Scheidung wird dann nur vollzogen, wenn tatsächlich Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe muss ich das offizielle Formular **„Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“** mit meinen persönlichen Angaben ausfüllen. Ich kann von meinem Rechtsanwalt für Familienrecht Unterstützung erhalten, der mir hilft, das Formular korrekt auszufüllen. ************Sie möchten einen Verfahrenskostenvorschuss beantragen?************ Wir als Rechtsanwälte für Familienrecht unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen korrekt auszufüllen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Allgemein --- ### [Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) **Published:** Februar 11, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: Drei Stellen in der Verwaltung werden abgebaut. Er kündigt den drei jüngsten Mitarbeitern – die sind am besten vermittelbar, denkt er. Sechs Monate später steht er vor Gericht. Das Urteil: Alle drei Kündigungen unwirksam. Die Sozialauswahl war fehlerhaft. Die Folge: Gehaltsnachzahlungen für sechs Monate (3 x 4.000 Euro x 6 = 72.000 Euro), dazu drei Abfindungen von jeweils 15.000 Euro (45.000 Euro) und Prozesskosten von 10.000 Euro. Gesamtschaden: 127.000 Euro – statt der erhofften Ersparnis von 144.000 Euro pro Jahr. Sein Fehler? Er hat die Sozialauswahl nicht verstanden. Er hätte die älteren Mitarbeiter mit längerer Betriebszugehörigkeit kündigen müssen – auch wenn diese schwerer zu vermitteln sind. Das Gesetz zwingt ihn dazu. Betriebsbedingte Kündigungen sind die häufigste Kündigungsart in Deutschland – und gleichzeitig die mit den meisten Fallstricken. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie betriebsbedingte Kündigungen rechtssicher durchführen, die Sozialauswahl korrekt berechnen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen. ## Inhalt - [Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?](#aioseo-was-ist-eine-betriebsbedingte-kundigung-7) - [Die drei Säulen der betriebsbedingten Kündigung](#aioseo-die-drei-saulen-der-betriebsbedingten-kundigung-9) - [Voraussetzung #1: Die unternehmerische Entscheidung](#aioseo-voraussetzung-1-die-unternehmerische-entscheidung-20) - [Was ist eine unternehmerische Entscheidung?](#aioseo-was-ist-eine-unternehmerische-entscheidung-21) - [Die gerichtliche Prüfung: Was darf das Gericht prüfen?](#aioseo-die-gerichtliche-prufung-was-darf-das-gericht-prufen-42) - [Typische Fehler bei der unternehmerischen Entscheidung](#aioseo-typische-fehler-bei-der-unternehmerischen-entscheidung-48) - [Praxistipp: So dokumentieren Sie die unternehmerische Entscheidung richtig](#aioseo-praxistipp-so-dokumentieren-sie-die-unternehmerische-entscheidung-richtig-61) - [Voraussetzung #2: Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit](#aioseo-voraussetzung-2-wegfall-der-beschaftigungsmoglichkeit-86) - [Was bedeutet "Wegfall des Arbeitsplatzes"?](#aioseo-was-bedeutet-wegfall-des-arbeitsplatzes-88) - [Die Weiterbeschäftigungsprüfung – der tückische zweite Schritt](#aioseo-die-weiterbeschaftigungsprufung-der-tuckische-zweite-schritt-91) - [Typische Fehler bei der Weiterbeschäftigungsprüfung](#aioseo-typische-fehler-bei-der-weiterbeschaftigungsprufung-111) - [Die Änderungskündigung als Alternative](#aioseo-die-anderungskundigung-als-alternative-124) - [Voraussetzung #3: Die Sozialauswahl – das Herzstück der betriebsbedingten Kündigung](#aioseo-voraussetzung-3-die-sozialauswahl-das-herzstuck-der-betriebsbedingten-kundigung-134) - [Wann ist eine Sozialauswahl erforderlich?](#aioseo-wann-ist-eine-sozialauswahl-erforderlich-136) - [Die vier Sozialauswahlkriterien nach § 1 Abs. 3 KSchG](#aioseo-die-vier-sozialauswahlkriterien-nach-1-abs-3-kschg-140) - [Die Berechnung: Das Punktesystem](#aioseo-die-berechnung-das-punktesystem-146) - [Altersgruppenbildung nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG](#aioseo-altersgruppenbildung-nach-1-abs-3-satz-2-kschg-177) - [Leistungsträger von der Sozialauswahl ausnehmen](#aioseo-leistungstrager-von-der-sozialauswahl-ausnehmen-201) - [Die 7 häufigsten Fehler bei der Sozialauswahl](#aioseo-die-7-haufigsten-fehler-bei-der-sozialauswahl-222) - [Die Interessenabwägung – der letzte Schritt](#aioseo-die-interessenabwagung-der-letzte-schritt-249) - [Checkliste: Die rechtssichere betriebsbedingte Kündigung](#aioseo-checkliste-die-rechtssichere-betriebsbedingte-kundigung-266) - [Schritt 1: Unternehmerische Entscheidung](#aioseo-schritt-1-unternehmerische-entscheidung-267) - [Schritt 2: Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit](#aioseo-schritt-2-wegfall-der-beschaftigungsmoglichkeit-269) - [Schritt 3: Vergleichbare Arbeitnehmer identifizieren](#aioseo-schritt-3-vergleichbare-arbeitnehmer-identifizieren-271) - [Schritt 4: Sozialauswahl durchführen](#aioseo-schritt-4-sozialauswahl-durchfuhren-273) - [Schritt 5: Betriebsrat anhören (falls vorhanden)](#aioseo-schritt-5-betriebsrat-anhoren-falls-vorhanden-280) - [Schritt 6: Kündigung aussprechen](#aioseo-schritt-6-kundigung-aussprechen-282) - [Praxisbeispiel: So läuft eine betriebsbedingte Kündigung ab](#aioseo-praxisbeispiel-so-lauft-eine-betriebsbedingte-kundigung-ab-284) - [Häufige Fragen zur betriebsbedingten Kündigung](#aioseo-haufige-fragen-zur-betriebsbedingten-kundigung-317) - [Muss ich die jüngsten Mitarbeiter kündigen?](#aioseo-muss-ich-die-jungsten-mitarbeiter-kundigen-318) - [Kann ich nach betriebsbedingter Kündigung wieder einstellen?](#aioseo-kann-ich-nach-betriebsbedingter-kundigung-wieder-einstellen-320) - [Muss ich eine Abfindung zahlen?](#aioseo-muss-ich-eine-abfindung-zahlen-322) - [Was ist mit befristeten Arbeitnehmern?](#aioseo-was-ist-mit-befristeten-arbeitnehmern-324) - [Gilt die Sozialauswahl auch im Kleinbetrieb?](#aioseo-gilt-die-sozialauswahl-auch-im-kleinbetrieb-326) - [Fazit: Betriebsbedingte Kündigung – komplex, aber machbar](#aioseo-fazit-betriebsbedingte-kundigung-komplex-aber-machbar-328) ## Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt nicht wegen des Verhaltens oder der Person des Arbeitnehmers, sondern aufgrund äußerer Umstände, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat. ### **Die drei Säulen der betriebsbedingten Kündigung** Für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: **1. Unternehmerische Entscheidung** Der Arbeitgeber muss eine unternehmerische Entscheidung getroffen haben, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führt. **2. Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit** Der konkrete Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers muss dauerhaft wegfallen, und es darf keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit bestehen. **3. Interessenabwägung und Sozialauswahl** Gibt es mehrere vergleichbare Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber diejenigen auswählen, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind. **Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, scheitert die Kündigung!** **********Betriebsbedingte Kündigung geplant?********** In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ finden Sie eine detaillierte Anleitung zur betriebsbedingten Kündigung mit Checklisten, Berechnungsformeln und Praxisbeispielen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## Voraussetzung #1: Die unternehmerische Entscheidung ### Was ist eine unternehmerische Entscheidung? Eine unternehmerische Entscheidung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen (wirtschaftlich, technisch oder organisatorisch) entscheidet, dass bestimmte Arbeitsplätze wegfallen sollen. **Typische unternehmerische Entscheidungen:** ✅ **Wirtschaftliche Gründe:** - Umsatzrückgang - Auftragsverlust - Kostensenkungsprogramm - Verlagerung der Produktion ins Ausland ✅ **Technische Gründe:** - Einführung neuer Technologien - Automatisierung - Digitalisierung - Rationalisierung ✅ **Organisatorische Gründe:** - Umstrukturierung - Zusammenlegung von Abteilungen - Outsourcing - Standortschließung ### Die gerichtliche Prüfung: Was darf das Gericht prüfen? **Wichtiger Grundsatz:** Das Gericht darf die unternehmerische Entscheidung selbst NICHT auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfen! **Das Gericht prüft nur:** ✅ Wurde eine unternehmerische Entscheidung getroffen? ✅ Wurde sie tatsächlich umgesetzt (oder zumindest mit der Umsetzung begonnen)? ✅ Ist sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich? ✅ Folgt aus dieser Entscheidung der Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes? **Das Gericht prüft NICHT:** ❌ Ob die Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist ❌ Ob es bessere Alternativen gegeben hätte ❌ Ob die Kosteneinsparung ausreichend ist ❌ Ob die Prognose realistisch war ### Typische Fehler bei der unternehmerischen Entscheidung **Fehler #1: Keine klare Entscheidung** ❌ **Falsch: „Wir müssen sparen“ – ohne konkrete Entscheidung, welche Stellen wegfallen. ✅ **Richtig: „Wir schließen die Filiale in Köln zum 30.06.2025“ oder „Wir reduzieren die Verwaltung von 10 auf 7 Stellen“. **Fehler #2: Entscheidung nicht dokumentiert** ❌ **Falsch: Mündliche Entscheidung in der Gesellschafterversammlung ohne Protokoll. ✅ **Richtig: Schriftlicher Gesellschafterbeschluss mit Datum, Begründung und konkreten Maßnahmen. **Fehler #3: Entscheidung nicht umgesetzt** ❌ **Falsch: Entscheidung zur Stellenreduzierung, aber dann doch wieder Neueinstellungen auf den „weggefallenen“ Stellen. ✅ **Richtig: Konsequente Umsetzung der Entscheidung – keine Neubesetzung der weggefallenen Stellen. **Fehler #4: Kündigungen vor der Entscheidung** ❌ **Falsch: Kündigungen am 15. März, Gesellschafterbeschluss zur Umstrukturierung am 20. März. ✅ **Richtig: Erst Beschluss fassen, dann mit Umsetzung beginnen, dann kündigen. ### Praxistipp: So dokumentieren Sie die unternehmerische Entscheidung richtig **Checkliste für die Dokumentation:** **Schriftlicher Beschluss** (Geschäftsführer/Gesellschafter/Vorstand) - **Datum der Entscheidung** - **Gründe** (wirtschaftlich, technisch, organisatorisch) - **Konkrete Maßnahmen** (welche Stellen fallen weg?) - **Zeitplan** der Umsetzung - **Beginn der Umsetzung** dokumentieren **Musterformulierung für einen Gesellschafterbeschluss:** Gesellschafterbeschluss vom \[Datum\] Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Umsatzrückgang von 25% im Jahr 2024) beschließen die Gesellschafter der \[Firmenname\] GmbH folgende Maßnahmen: 1\. Reduzierung der Verwaltungsabteilung von 10 auf 7 Stellen 2\. Zusammenlegung der Abteilungen Marketing und Vertrieb 3\. Wegfall von 3 Sachbearbeiterstellen zum 30.06.2025 Die Umsetzung beginnt mit sofortiger Wirkung. \[Ort, Datum\]\[Unterschriften der Gesellschafter\] **Unsicher bei der unternehmerischen Entscheidung?** Die korrekte Formulierung und Dokumentation der unternehmerischen Entscheidung ist entscheidend. Wir beraten Sie, bevor Sie Entscheidungen treffen – damit diese vor Gericht Bestand haben. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Voraussetzung #2: Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit Es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber Personal abbauen will. Der konkrete Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers muss tatsächlich wegfallen. ### **Was bedeutet „Wegfall des Arbeitsplatzes“?** Der Arbeitsplatz fällt weg, wenn: ✅ Die Tätigkeit nicht mehr anfällt (z.B. Abteilung wird geschlossen) ✅ Die Tätigkeit von anderen Mitarbeitern übernommen wird (Aufgabenumverteilung) ✅ Die Tätigkeit automatisiert wird (z.B. durch Software) ✅ Die Tätigkeit ausgelagert wird (Outsourcing) ### **Die Weiterbeschäftigungsprüfung – der tückische zweite Schritt** **Wichtig:** Selbst wenn der Arbeitsplatz wegfällt, dürfen Sie nicht kündigen, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz möglich ist! **Das müssen Sie prüfen:** 1. **Gibt es freie Arbeitsplätze im Unternehmen?** - Auch auf anderen Standorten - Auch in anderen Abteilungen - Auch bei verbundenen Unternehmen (Konzern) 2. **Kann der Arbeitnehmer diese Tätigkeit ausüben?** - Mit seiner Qualifikation? - Nach zumutbarer Einarbeitung (bis zu 3 Monate)? - Nach zumutbarer Fortbildung (bis zu 6 Monate)? 3. **Ist die Stelle dem Arbeitnehmer zumutbar?** - Auch bei geringerem Gehalt (Änderungskündigung möglich!) - Auch bei anderer Tätigkeit - Auch bei anderem Standort (mit zumutbarer Entfernung) **Nur wenn alle drei Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, können Sie kündigen!** ### **Typische Fehler bei der Weiterbeschäftigungsprüfung** **Fehler #1: Freie Stellen nicht berücksichtigt** ❌ **Falsch: Sie kündigen einem Sachbearbeiter, obwohl gleichzeitig eine Stelle als Teamassistent ausgeschrieben ist. ✅ **Richtig: Prüfen Sie alle freien Stellen und bieten Sie diese im Rahmen einer Änderungskündigung an. **Fehler #2: Einarbeitungszeit unterschätzt** ❌ **Falsch: „Der Arbeitnehmer kann die Tätigkeit nicht, also können wir kündigen.“ ✅ **Richtig: „Kann der Arbeitnehmer die Tätigkeit nach zumutbarer Einarbeitung (bis 3 Monate) oder Fortbildung (bis 6 Monate) ausüben?“ **Fehler #3: Konzernweite Stellen nicht geprüft** ❌ **Falsch: Sie prüfen nur Stellen in der kündigenden GmbH, nicht in der Schwester-GmbH. ✅ **Richtig: Bei Konzernstrukturen müssen Sie auch Stellen in anderen Konzerngesellschaften prüfen! **Fehler #4: Änderungskündigung nicht angeboten** ❌ **Falsch: Sie kündigen, obwohl eine Stelle mit geringerem Gehalt frei wäre. ✅ **Richtig: Sie bieten eine Änderungskündigung an: „Wir kündigen das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen und bieten gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.“ ### **Die Änderungskündigung als Alternative** Eine **Änderungskündigung** liegt vor, wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, aber gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen anbieten. **Typische Änderungen:** - Geringeres Gehalt - Andere Tätigkeit - Anderer Standort - Reduzierte Arbeitszeit **Vorteil:** Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen (dann läuft das Arbeitsverhältnis zu neuen Bedingungen weiter) oder ablehnen (dann endet es). **Wichtig:** Der Arbeitnehmer kann das Angebot unter Vorbehalt annehmen und dennoch Kündigungsschutzklage erheben, um prüfen zu lassen, ob die Änderung gerechtfertigt war. ## **Voraussetzung #3: Die Sozialauswahl – das Herzstück der betriebsbedingten Kündigung** Die Sozialauswahl ist der komplizierteste und fehleranfälligste Teil der betriebsbedingten Kündigung. Hier scheitern die meisten Kündigungen! ### **Wann ist eine Sozialauswahl erforderlich?** Eine Sozialauswahl ist erforderlich, wenn: ✅ Mehrere Arbeitnehmer die gleiche oder vergleichbare Tätigkeit ausüben ✅ Nicht alle diese Arbeitnehmer gekündigt werden sollen ✅ Die Arbeitnehmer **austauschbar** sind **Beispiel: Sie haben 5 Sachbearbeiter in der Buchhaltung und wollen 2 Stellen abbauen. Alle 5 sind vergleichbar → Sozialauswahl erforderlich! ### **Die vier Sozialauswahlkriterien nach § 1 Abs. 3 KSchG** Das Gesetz schreibt vier Kriterien vor, die bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen sind: **1. Dauer der Betriebszugehörigkeit** Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb ist, desto schutzwürdiger ist er. **2. Lebensalter** Je älter ein Arbeitnehmer ist, desto schutzwürdiger ist er (schwierigere Vermittelbarkeit). **3. Unterhaltspflichten** Je mehr Personen der Arbeitnehmer unterhält (Kinder, Ehepartner), desto schutzwürdiger ist er. **4. Schwerbehinderung** Schwerbehinderte Menschen sind besonders schutzwürdig. ### **Die Berechnung: Das Punktesystem** In der Praxis hat sich ein Punktesystem bewährt, um die Sozialauswahl nachvollziehbar zu machen: | **Kriterium** | **Punkte** | |---|---| | **Betriebszugehörigkeit** | 1 Punkt pro Jahr | | **Lebensalter** | Varianten:<br>- 0,5 Punkte pro Lebensjahr, oder<br>- 1 Punkt pro Jahr ab 40 Jahre, oder<br>- Staffelung (siehe unten) | | **Unterhaltspflichten** | 3-5 Punkte pro unterhaltsberechtigter Person | | **Schwerbehinderung** | 10 Punkte bei GdB ≥ 50 | **Beispielrechnung:** **Mitarbeiter A:** - 35 Jahre alt - 8 Jahre Betriebszugehörigkeit - 2 Kinder - Keine Schwerbehinderung Punkte: 8 (Betriebszugehörigkeit) + 17,5 (Alter) + 10 (2 Kinder) = **35,5 Punkte** **Mitarbeiter B:** - 52 Jahre alt - 15 Jahre Betriebszugehörigkeit - Verheiratet, 1 Kind - Keine Schwerbehinderung Punkte: 15 (Betriebszugehörigkeit) + 26 (Alter) + 10 (2 Personen) = **51 Punkte** **Mitarbeiter C:** - 28 Jahre alt - 3 Jahre Betriebszugehörigkeit - Ledig, keine Kinder - Keine Schwerbehinderung Punkte: 3 (Betriebszugehörigkeit) + 14 (Alter) + 0 = **17 Punkte** **Ergebnis:** Mitarbeiter C ist am wenigsten schutzwürdig und würde bei einer Sozialauswahl zuerst gekündigt. ************Sozialauswahl-Rechner im Whitepaper************ In unserem kostenlosen Whitepaper finden Sie einen detaillierten Sozialauswahl-Rechner mit verschiedenen Berechnungsmodellen und Excel-Vorlagen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ### **Altersgruppenbildung nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG** Das Problem des klassischen Punktesystems: Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit werden fast nie gekündigt. **Die Lösung:** Altersgruppenbildung Sie können die zu kündigenden Arbeitnehmer auf verschiedene Altersgruppen verteilen und die Sozialauswahl dann innerhalb jeder Altersgruppe durchführen. **Voraussetzung:** - Die Verteilung muss der tatsächlichen Altersstruktur entsprechen - Sie dürfen die Gruppen nicht willkürlich bilden **Beispiel:** Sie haben 20 vergleichbare Arbeitnehmer und wollen 5 kündigen (= 25%). **Altersstruktur:** - 18-30 Jahre: 4 Personen (20%) - 31-40 Jahre: 6 Personen (30%) - 41-50 Jahre: 7 Personen (35%) - 51-60 Jahre: 3 Personen (15%) **Kündigungen verteilen (25% aus jeder Gruppe):** - 18-30 Jahre: 1 Person (25% von 4) - 31-40 Jahre: 1-2 Personen (25% von 6) - 41-50 Jahre: 2 Personen (25% von 7) - 51-60 Jahre: 1 Person (25% von 3) **Vorteil:** Auch ältere Arbeitnehmer können gekündigt werden, die Altersstruktur bleibt erhalten. **Risiko:** Kompliziert in der Durchführung und fehleranfällig! ### **Leistungsträger von der Sozialauswahl ausnehmen** Sie dürfen Arbeitnehmer von der Sozialauswahl ausnehmen, wenn deren Weiterbeschäftigung im **berechtigten betrieblichen Interesse** liegt. **Typische Fälle:** ✅ **Besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten** - Einziger Mitarbeiter mit bestimmter Qualifikation - Spezialkenntnisse, die nicht ersetzbar sind - Langjährige Kundenkontakte ✅ **Schlüsselpositionen** - Abteilungsleiter - Teamleiter mit besonderen Führungsqualitäten ✅ **Nachwuchskräfte** - High Potentials - Trainees (mit Bedacht!) **Wichtig:** - Die Herausnahme muss objektiv nachvollziehbar sein - Sie müssen sie begründen können - Nicht zu viele Arbeitnehmer herausnehmen (max. 20-30%) ### **Die 7 häufigsten Fehler bei der Sozialauswahl** **Fehler #1: Vergleichbarkeit falsch bestimmt** ❌ **Falsch: Sie vergleichen nur Arbeitnehmer mit exakt identischer Stellenbezeichnung. ✅ **Richtig: Arbeitnehmer sind vergleichbar, wenn sie die Tätigkeit des anderen nach Einarbeitung (bis 3 Monate) ausüben könnten. **Fehler #2: Unterhaltspflichten falsch berechnet** ❌ **Falsch: Sie zählen nur minderjährige Kinder. ✅ **Richtig: Alle unterhaltsberechtigten Personen zählen (auch Ehepartner ohne Einkommen, volljährige Kinder in Ausbildung, pflegebedürftige Angehörige). **Fehler #3: Betriebszugehörigkeit falsch berechnet** ❌ **Falsch: Sie rechnen nur die Zeit bei der aktuellen GmbH. ✅ **Richtig: Bei Betriebsübergang, Umwandlung oder vorheriger Beschäftigung bei Rechtsvorgänger zählt die Gesamtzeit! **Fehler #4: Keine Dokumentation** ❌ **Falsch: Sie führen die Sozialauswahl „im Kopf“ ohne schriftliche Dokumentation. ✅ **Richtig: Erstellen Sie eine schriftliche Sozialauswahlliste mit allen Arbeitnehmern, allen Kriterien und der Punkteberechnung! **Fehler #5: Zu viele Leistungsträger herausgenommen** ❌ **Falsch: Sie nehmen 50% der Arbeitnehmer als „Leistungsträger“ heraus. ✅ **Richtig: Maximal 20-30% herausnehmen und jeden einzelnen Fall begründen. **Fehler #6: Willkürliche Gewichtung** ❌ **Falsch: Sie gewichten das Alter mit 10 Punkten pro Jahr, weil Sie bevorzugt ältere Arbeitnehmer kündigen wollen. ✅ **Richtig: Verwenden Sie ein ausgewogenes, nachvollziehbares System (siehe Muster oben). **Fehler #7: Sozialauswahl nicht aktualisiert** ❌ **Falsch: Sie erstellen die Sozialauswahl im Januar, kündigen aber erst im Juni – ohne die Daten zu aktualisieren. ✅ **Richtig: Aktualisieren Sie die Sozialauswahl unmittelbar vor Ausspruch der Kündigung! ****************Sozialauswahl rechtssicher durchführen**************** Die Sozialauswahl ist hochkomplex und fehleranfällig. Ein einziger Fehler macht alle Kündigungen unwirksam. Lassen Sie uns Ihre Sozialauswahl prüfen – bevor Sie kündigen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die Interessenabwägung – der letzte Schritt** Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde, muss am Ende noch eine Interessenabwägung erfolgen. **Das Gericht prüft:** ✅ Überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung? ✅ Oder überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand? **Faktoren der Interessenabwägung:** **Für den Arbeitgeber sprechen:** - Erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten - Existenzgefährdung des Unternehmens - Keine milderen Alternativen möglich **Für den Arbeitnehmer sprechen:** - Sehr lange Betriebszugehörigkeit (> 20 Jahre) - Sehr hohes Alter (> 55 Jahre) - Besondere persönliche Umstände (z.B. schwere Erkrankung des Kindes) - Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten prüft das Gericht besonders genau **In der Praxis:** Ist die Sozialauswahl korrekt, spricht die Interessenabwägung meist für den Arbeitgeber. ## **Checkliste: Die rechtssichere betriebsbedingte Kündigung** ### **Schritt 1: Unternehmerische Entscheidung** ✅ Schriftlicher Beschluss (Geschäftsführer/Gesellschafter) ✅ Konkrete Begründung (wirtschaftlich/technisch/organisatorisch) ✅ Welche Arbeitsplätze fallen weg? ✅ Zeitplan der Umsetzung ✅ Mit Umsetzung begonnen? ### **Schritt 2: Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit** ✅ Arbeitsplatz fällt tatsächlich weg? ✅ Keine freien Arbeitsplätze im Unternehmen? ✅ Auch keine Stellen nach Einarbeitung/Fortbildung? ✅ Auch keine Stellen im Konzern? ✅ Änderungskündigung geprüft? ### **Schritt 3: Vergleichbare Arbeitnehmer identifizieren** ✅ Liste aller Arbeitnehmer mit vergleichbarer Tätigkeit ✅ Sind sie austauschbar? (nach max. 3 Monaten Einarbeitung) ✅ Leistungsträger identifizieren (und Gründe dokumentieren!) ### **Schritt 4: Sozialauswahl durchführen** ✅ Daten aller vergleichbaren Arbeitnehmer sammeln: - Geburtsdatum - Eintrittsdatum - Unterhaltspflichten - Schwerbehinderung ✅ Punkteberechnung durchführen ✅ Schriftliche Sozialauswahlliste erstellen ✅ Arbeitnehmer mit niedrigsten Punktzahlen identifizieren ### **Schritt 5: Betriebsrat anhören (falls vorhanden)** ✅ Schriftliche Anhörung mit allen erforderlichen Informationen ✅ Stellungnahme abwarten ✅ Dokumentieren ### **Schritt 6: Kündigung aussprechen** ✅ Kündigungsschreiben korrekt formulieren ✅ Kündigungsfrist berechnen ✅ Form beachten (Schriftform, Vollmacht) ✅ Kündigungsschutzklage erwarten und vorbereiten ## **Praxisbeispiel: So läuft eine betriebsbedingte Kündigung ab** **Ausgangssituation:** Die Mustermann GmbH hat massive Umsatzeinbußen. Die Geschäftsführung beschließt, die Verwaltung zu verkleinern. Von 8 Sachbearbeitern sollen 2 Stellen abgebaut werden. **Schritt 1: Gesellschafterbeschluss (01.03.2025)** Die Gesellschafter beschließen: – Reduzierung der Verwaltung von 8 auf 6 Sachbearbeiterstellen – Umverteilung der Aufgaben auf verbleibende Mitarbeiter- Umsetzung bis 30.06.2025 **Schritt 2: Weiterbeschäftigungsprüfung (05.03.2025)** - Keine freien Stellen im Unternehmen - Keine Konzerngesellschaften - Keine Möglichkeit der Änderungskündigung → Betriebsbedingte Kündigung erforderlich **Schritt 3: Vergleichbarkeit prüfen (08.03.2025)** Alle 8 Sachbearbeiter führen im Wesentlichen gleiche Tätigkeiten aus und sind nach kurzer Einarbeitung austauschbar. → Alle 8 sind vergleichbar, Sozialauswahl erforderlich **Schritt 4: Sozialauswahl durchführen (10.03.2025)** | **Name** | **Alter** | **Betriebszugehörigkeit** | **Unterhaltspflichten** | **Schwerbehinderung** | **Punkte** | |---|---|---|---|---|---| | A | 28 | 3 Jahre | 0 | Nein | 17 | | B | 35 | 8 Jahre | 2 | Nein | 35,5 | | C | 42 | 12 Jahre | 3 | Nein | 48 | | D | 29 | 4 Jahre | 1 | Nein | 23,5 | | E | 51 | 18 Jahre | 2 | Nein | 59 | | F | 38 | 10 Jahre | 0 | Nein | 29 | | G | 55 | 22 Jahre | 1 | Ja | 88,5 | | H | 46 | 15 Jahre | 4 | Nein | 61 | **Ergebnis:** Mitarbeiter A (17 Punkte) und D (23,5 Punkte) haben die niedrigsten Punktzahlen. → Diese beiden werden gekündigt. **Schritt 5: Betriebsratsanhörung (15.03.2025)** Schriftliche Anhörung des Betriebsrats mit allen Details, Stellungnahme nach 3 Tagen. **Schritt 6: Kündigung (20.03.2025)** Kündigungsgespräch und Übergabe der Kündigungsschreiben an A und D mit Kündigungsfrist zum 30.06.2025. **************Schritt-für-Schritt zur rechtssicheren betriebsbedingten Kündigung**************  Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper herunter und erhalten Sie: - Praxisbeispiele und Rechtsprechung - Detaillierte Checklisten für jeden Schritt - Berechnungsformeln und Excel-Vorlagen - Musterformulierungen für alle Dokumente [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Häufige Fragen zur betriebsbedingten Kündigung** ### **Muss ich die jüngsten Mitarbeiter kündigen?** Nein! Die Sozialauswahl berücksichtigt mehrere Faktoren. Oft haben jüngere Arbeitnehmer die wenigsten Punkte, aber nicht immer. ### **Kann ich nach betriebsbedingter Kündigung wieder einstellen?** Vorsicht! Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit (3-6 Monate) wieder einstellen, spricht das gegen den Wegfall des Arbeitsplatzes. Die Kündigung kann dann unwirksam sein. ### **Muss ich eine Abfindung zahlen?** Nein, eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber: Bei richtiger Sozialauswahl haben Sie gute Chancen vor Gericht und können eine Abfindung anbieten, um eine Klage zu vermeiden. ### **Was ist mit befristeten Arbeitnehmern?** Befristete Arbeitnehmer werden bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt (ihr Vertrag endet ohnehin). ### **Gilt die Sozialauswahl auch im Kleinbetrieb?** Nein! Im Kleinbetrieb (bis 10 Arbeitnehmer) gilt das KSchG nicht, also auch keine Sozialauswahl. Aber: Auch im Kleinbetrieb können Kündigungen unwirksam sein (Treuwidrigkeit, Sittenwidrigkeit). ## **Fazit: Betriebsbedingte Kündigung – komplex, aber machbar** Die betriebsbedingte Kündigung ist die häufigste Kündigungsart – und gleichzeitig eine der fehleranfälligsten. Die drei Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein: 1. ✅ Unternehmerische Entscheidung (dokumentiert!) 2. ✅ Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit (Weiterbeschäftigung geprüft!) 3. ✅ Sozialauswahl (korrekt berechnet und dokumentiert!) **Der häufigste Fehler:** Die Sozialauswahl wird nicht korrekt durchgeführt. **Die Folge:** Alle Kündigungen sind unwirksam – und Sie zahlen Gehalt nach, müssen Abfindungen zahlen und tragen Prozesskosten. **Unsere Empfehlung:** - Holen Sie rechtliche Beratung ein, bevor Sie kündigen - Dokumentieren Sie jeden Schritt sorgfältig - Erstellen Sie eine detaillierte Sozialauswahlliste - Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung ******************Betriebsbedingte Kündigungen rechtssicher durchführen****************** Wir begleiten Sie von der unternehmerischen Entscheidung über die Sozialauswahl bis zum Kündigungsgespräch – für rechtssichere betriebsbedingte Kündigungen ohne böse Überraschungen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) **Published:** Februar 13, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Krankheitsbedingte Kündigung: Dieser bEM-Fehler kostet Sie 80.000 Euro Ein Mitarbeiter ist seit zwei Jahren immer wieder krank. Insgesamt fehlt er mehr als 100 Tage pro Jahr. Der Arbeitgeber hat genug: Er kündigt personenbedingt wegen häufiger Kurzerkrankungen. Die Begründung ist solide dokumentiert, die Prognose negativ, die betrieblichen Beeinträchtigungen erheblich. Sechs Monate später vor Gericht: Die Kündigung ist unwirksam. Der Grund? Der Arbeitgeber hat nie ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten – obwohl der Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten mehr als sechs Wochen krank war. Die Folgen: - Gehaltsnachzahlung für 6 Monate: 24.000 Euro - Abfindung im Vergleich: 40.000 Euro - Prozesskosten: 8.000 Euro - Weiterbeschäftigung für weitere 18 Monate bis zur nächsten Kündigung (mit bEM): 72.000 Euro - **Gesamtschaden: 144.000 Euro** Sein Fehler? Er kannte das bEM nicht – oder hat seine Bedeutung unterschätzt. Dabei ist das bEM seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben und wird von Gerichten streng kontrolliert. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist, wie Sie ein rechtssicheres bEM durchführen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen. ## Inhalt - [Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?](#aioseo-was-ist-eine-krankheitsbedingte-kundigung-14) - [Die zwei Hauptfälle krankheitsbedingter Kündigungen](#aioseo-die-zwei-hauptfalle-krankheitsbedingter-kundigungen-16) - [Die drei Stufen der krankheitsbedingten Kündigung](#aioseo-die-drei-stufen-der-krankheitsbedingten-kundigung-37) - [Stufe 1: Negative Gesundheitsprognose](#aioseo-stufe-1-negative-gesundheitsprognose-39) - [Stufe 2: Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung](#aioseo-stufe-2-erhebliche-betriebliche-beeintrachtigung-54) - [Stufe 3: Interessenabwägung](#aioseo-stufe-3-interessenabwagung-73) - [Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) – das Herzstück der krankheitsbedingten Kündigung](#aioseo-das-betriebliche-eingliederungsmanagement-bem-das-herzstuck-der-krankheitsbedingten-kundigung-92) - [Was ist das bEM?](#aioseo-was-ist-das-bem-94) - [Wann ist ein bEM durchzuführen?](#aioseo-wann-ist-ein-bem-durchzufuhren-101) - [Wer ist am bEM beteiligt?](#aioseo-wer-ist-am-bem-beteiligt-114) - [Der bEM-Prozess: Schritt für Schritt](#aioseo-der-bem-prozess-schritt-fur-schritt-126) - [Die 8 häufigsten Fehler beim bEM – und wie Sie sie vermeiden](#aioseo-die-8-haufigsten-fehler-beim-bem-und-wie-sie-sie-vermeiden-284) - [Fehler #1: kein bEM angeboten](#aioseo-fehler-1-kein-bem-angeboten-285) - [Fehler #2: bEM nur mündlich angeboten](#aioseo-fehler-2-bem-nur-mundlich-angeboten-289) - [Fehler #3: bEM-Angebot unvollständig](#aioseo-fehler-3-bem-angebot-unvollstandig-293) - [Fehler #4: Nach Ablehnung nicht erneut angeboten](#aioseo-fehler-4-nach-ablehnung-nicht-erneut-angeboten-297) - [Fehler #5: bEM als "Durchlauferhitzer"](#aioseo-fehler-5-bem-als-durchlauferhitzer-301) - [Fehler #6: Betriebsrat nicht eingebunden](#aioseo-fehler-6-betriebsrat-nicht-eingebunden-305) - [Fehler #7: Keine Dokumentation](#aioseo-fehler-7-keine-dokumentation-309) - [Fehler #8: Zu schnelle Kündigung nach bEM](#aioseo-fehler-8-zu-schnelle-kundigung-nach-bem-313) - [Nach dem bEM: Wann ist eine Kündigung möglich?](#aioseo-nach-dem-bem-wann-ist-eine-kundigung-moglich-322) - [Das bEM war erfolglos – was nun?](#aioseo-das-bem-war-erfolglos-was-nun-324) - [Der Arbeitnehmer hat das bEM abgelehnt – kann ich kündigen?](#aioseo-der-arbeitnehmer-hat-das-bem-abgelehnt-kann-ich-kundigen-327) - [Checkliste: Die rechtssichere krankheitsbedingte Kündigung](#aioseo-checkliste-die-rechtssichere-krankheitsbedingte-kundigung-340) - [Phase 1: Vorbereitung und bEM (6-12 Monate vor Kündigung)](#aioseo-phase-1-vorbereitung-und-bem-6-12-monate-vor-kundigung-341) - [Phase 2: Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen](#aioseo-phase-2-prufung-der-kundigungsvoraussetzungen-349) - [Phase 3: Kündigung aussprechen](#aioseo-phase-3-kundigung-aussprechen-373) - [Phase 4: Kündigungsschutzklage erwarten](#aioseo-phase-4-kundigungsschutzklage-erwarten-375) - [Praxisbeispiel: Krankheitsbedingte Kündigung mit bEM](#aioseo-praxisbeispiel-krankheitsbedingte-kundigung-mit-bem-382) - [Häufige Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung](#aioseo-haufige-fragen-zur-krankheitsbedingten-kundigung-440) - [Muss ich bei jeder Krankheit ein bEM anbieten?](#aioseo-muss-ich-bei-jeder-krankheit-ein-bem-anbieten-441) - [Kann ich wegen einer einzigen langen Krankheit kündigen?](#aioseo-kann-ich-wegen-einer-einzigen-langen-krankheit-kundigen-443) - [Darf ich nach Diagnosen fragen?](#aioseo-darf-ich-nach-diagnosen-fragen-445) - [Was ist mit befristeten Arbeitsverhältnissen?](#aioseo-was-ist-mit-befristeten-arbeitsverhaltnissen-447) - [Gilt die bEM-Pflicht auch im Kleinbetrieb?](#aioseo-gilt-die-bem-pflicht-auch-im-kleinbetrieb-449) - [Muss ich ein bEM auch anbieten, wenn ich ohnehin kündigen will?](#aioseo-muss-ich-ein-bem-auch-anbieten-wenn-ich-ohnehin-kundigen-will-451) - [Fazit: Ohne bEM keine krankheitsbedingte Kündigung](#aioseo-fazit-ohne-bem-keine-krankheitsbedingte-kundigung-453) ## Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung? Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine **personenbedingte Kündigung** nach § 1 Abs. 2 KSchG. Sie erfolgt nicht wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers (er kann ja nichts für seine Krankheit), sondern wegen seiner **Person** – er kann die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft oder häufig nicht erbringen. ### **Die zwei Hauptfälle krankheitsbedingter Kündigungen** **Fall 1: Häufige Kurzerkrankungen** - Viele kurze Krankheitsphasen (meist 1-5 Tage) - Häufig wechselnde Krankheiten - Faustregel: Mehr als 6 Wochen Krankheit pro Jahr über mehrere Jahre **Fall 2: Langzeiterkrankung** - Eine lang andauernde Erkrankung (Monate bis Jahre) - Keine Rückkehr absehbar - Dauerhafter Ausfall **Sonderfall: Dauerhafte Leistungsminderung** - Nach Erkrankung/Unfall dauerhaft verminderte Leistungsfähigkeit - Kann die bisherige Arbeit nicht mehr ausführen - Aber: Oft Weiterbeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz möglich! ****Krankheitsbedingte Kündigung geplant?**** In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur krankheitsbedingten Kündigung – inklusive bEM-Leitfaden und Musterformulierungen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## Die drei Stufen der krankheitsbedingten Kündigung Für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: ### **Stufe 1: Negative Gesundheitsprognose** **Was bedeutet das?** Es muss zum Zeitpunkt der Kündigung die Prognose bestehen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist. **Bei häufigen Kurzerkrankungen:** - Die Fehlzeiten der letzten 2-3 Jahre werden analysiert - Prognose: Wird sich das in Zukunft fortsetzen? - Faustregel: Mehr als 6 Wochen Krankheit pro Jahr über 2-3 Jahre = negative Prognose **Bei Langzeiterkrankung:** - Wie lange dauert die Erkrankung bereits? - Wann ist mit Genesung zu rechnen? - Was sagen Ärzte/Gutachten? **Wichtig:** Die Prognose muss sich auf **objektive Tatsachen** stützen, nicht auf Vermutungen! **Beweismittel:** ✅ Krankheitstage der letzten 3 Jahre ✅ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ✅ Ärztliche Stellungnahmen (wenn vorhanden) ✅ Aussagen des Mitarbeiters im bEM ### **Stufe 2: Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung** Es reicht nicht, dass der Arbeitnehmer oft krank ist. Die Fehlzeiten müssen zu **erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen** führen. **Was sind erhebliche Beeinträchtigungen?** **Betriebliche Beeinträchtigungen:** - Arbeitsabläufe werden gestört - Andere Mitarbeiter müssen Mehrarbeit leisten - Kunden beschweren sich - Projekte verzögern sich - Betriebsfrieden ist gestört **Wirtschaftliche Beeinträchtigungen:** - Entgeltfortzahlungskosten (6 Wochen pro Krankheitsfall) - Kosten für Vertretung/Zeitarbeit - Produktionsausfälle - Umsatzverluste **Faustregel der Rechtsprechung:** Bei **mehr als 6 Wochen Fehlzeit pro Jahr** über **2-3 Jahre** liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor – vorausgesetzt, die wirtschaftlichen Belastungen sind nachweisbar. **Wichtig:** Sie müssen die Beeinträchtigungen konkret darlegen und beweisen können! ### **Stufe 3: Interessenabwägung** Selbst wenn die ersten beiden Stufen erfüllt sind, muss noch eine Interessenabwägung erfolgen. **Das Gericht prüft:** **Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung vs. Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand** **Für den Arbeitgeber sprechen:** - Erhebliche wirtschaftliche Belastung - Massive Betriebsstörungen - Keine Alternative zur Kündigung (bEM erfolglos!) - Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit **Für den Arbeitnehmer sprechen:** - Lange Betriebszugehörigkeit - Alter (schwierige Vermittelbarkeit) - Unterhaltspflichten - Ursache der Erkrankung (z.B. Arbeitsunfall) - Besserung in Sicht **Der entscheidende Faktor: Das bEM!** Hat der Arbeitgeber ein bEM angeboten und durchgeführt? Wenn nein, wird die Kündigung fast immer scheitern! ## Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) – das Herzstück der krankheitsbedingten Kündigung Das bEM ist seit 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich vorgeschrieben. Es ist die wichtigste Voraussetzung für jede krankheitsbedingte Kündigung. ### **Was ist das bEM?** Das bEM ist ein **präventives Verfahren**, das dazu dient, Arbeitnehmern nach längerer Krankheit die Rückkehr in das Arbeitsleben zu erleichtern und erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. **Ziel des bEM:** - Arbeitsunfähigkeit überwinden - Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen - Arbeitsplatz erhalten ### **Wann ist ein bEM durchzuführen?** **Die gesetzliche Voraussetzung nach § 167 Abs. 2 SGB IX:** „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, **muss** der Arbeitgeber ein bEM anbieten.“ **Konkret bedeutet das:** - **6 Wochen = 42 Kalendertage** (nicht Arbeitstage!) - **Innerhalb eines Jahres** = 12 Monate rollierend (nicht Kalenderjahr!) - **Ununterbrochen oder wiederholt** = Eine lange oder mehrere kurze Erkrankungen - **Muss** = Es ist eine gesetzliche Pflicht, keine freiwillige Leistung! **Beispiel:** Ein Mitarbeiter ist krank: - 10. Januar bis 25. Januar (16 Tage) - März bis 30. März (16 Tage) - Mai bis 20. Mai (11 Tage) **Gesamt: 43 Tage → bEM-Pflicht!** ### **Wer ist am bEM beteiligt?** **Zwingend:** - Arbeitgeber - Arbeitnehmer **Optional (aber empfohlen):** - Betriebsrat (falls vorhanden – hat Mitbestimmungsrecht!) - Schwerbehindertenvertretung (bei Schwerbehinderten) - Betriebsarzt - Bei Bedarf: Integrationsamt, Rentenversicherung, Krankenkasse **Wichtig:** Der Arbeitnehmer entscheidet, wer beteiligt wird! Der Arbeitgeber kann nicht gegen seinen Willen Dritte einbeziehen. ### **Der bEM-Prozess: Schritt für Schritt** **Schritt 1: Feststellung der bEM-Voraussetzungen** Prüfen Sie regelmäßig (monatlich), welche Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten mehr als 6 Wochen krank waren. **Hilfsmittel:** Excel-Liste mit rollierender 12-Monats-Berechnung **Schritt 2: Schriftliches bEM-Angebot** Sobald die 6-Wochen-Grenze überschritten ist, muss ein schriftliches bEM-Angebot erfolgen. **Mindestinhalt des Angebots:** ✅ Information über die Fehlzeiten (ohne Diagnose!) ✅ Erklärung, was bEM ist und welche Ziele es hat ✅ Hinweis auf Freiwilligkeit ✅ Hinweis auf Datenschutz ✅ Information über mögliche Beteiligte ✅ Hinweis, dass Ablehnung keine nachteiligen Folgen hat ✅ Bitte um Rückmeldung (Frist setzen: z.B. 2 Wochen) **Musterformulierung:** Angebot zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) Sehr geehrte/r Frau/Herr \[Name\], nach unseren Unterlagen waren Sie in den letzten 12 Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind wir verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten. Was ist das bEM? Das bEM ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten gesucht werden, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Ihr Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ziele des bEM sind: – Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern – Weitere Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden – Ihren Arbeitsplatz zu erhalten Wie läuft das bEM ab? In einem oder mehreren Gesprächen besprechen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Dies können z.B. sein: – Anpassung des Arbeitsplatzes – Technische Hilfsmittel – Veränderung der Arbeitsorganisation – Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz – Wiedereingliederung nach § 74 SGB V (Hamburger Modell) – Fortbildung oder Umschulung Wer ist beteiligt? Neben Ihnen und uns können auf Ihren Wunsch beteiligt werden: – Betriebsrat – Schwerbehindertenvertretung (falls zutreffend) – Betriebsarzt – Weitere Stellen (z.B. Integrationsamt) Datenschutz: Alle im bEM besprochenen Informationen werden vertraulich behandelt. Insbesondere werden keine Diagnosen oder Details zu Ihrer Erkrankung in die Personalakte aufgenommen. Die Dokumentation des bEM wird getrennt von der Personalakte aufbewahrt. Freiwilligkeit: Die Teilnahme am bEM ist freiwillig. Sie können das Angebot ablehnen oder ein begonnenes bEM jederzeit beenden. Eine Ablehnung hat keine nachteiligen Folgen für Sie. Bitte teilen Sie uns bis zum \[Datum, ca. 2 Wochen\] mit, ob Sie das bEM-Angebot annehmen möchten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen \[Unterschrift Arbeitgeber\] — Rückmeldung bEM-Angebot □ Ja, ich nehme das bEM-Angebot an. □ Nein, ich lehne das bEM-Angebot ab. \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_  \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ Ort, Datum          Unterschrift **Schritt 3: Reaktion abwarten** **Fall A: Arbeitnehmer nimmt an → Weiter mit Schritt 4 **Fall B: Arbeitnehmer lehnt ab → Dokumentieren! Die Ablehnung ist wichtig für eine spätere Kündigung. **Fall C: Arbeitnehmer reagiert nicht → Erinnerung schicken, ggf. telefonisch nachfragen, Ablehnung dokumentieren **Wichtig:** Eine Ablehnung des bEM ist **keine automatische Rechtfertigung** für eine Kündigung! Aber sie erleichtert die Kündigung erheblich. **Schritt 4: Erstes bEM-Gespräch** Wenn der Arbeitnehmer zustimmt, findet ein erstes Gespräch statt. **Vorbereitung:** - Termin vereinbaren - Raum organisieren (vertraulich!) - Beteiligte einladen (nach Wunsch des Arbeitnehmers) - Gesprächsleitfaden vorbereiten **Inhalte des Erstgesprächs:** 1. **Erläuterung des bEM-Prozesses** 2. **Ursachen der Arbeitsunfähigkeit** (soweit der Arbeitnehmer mitteilen möchte – keine Diagnosen erforderlich!) 3. **Bestehen Zusammenhänge zum Arbeitsplatz?** - Belastungen am Arbeitsplatz? - Ergonomische Probleme? - Arbeitsorganisation? 4. **Welche Maßnahmen könnten helfen?** - Aus Sicht des Arbeitnehmers - Aus Sicht des Arbeitgebers - Aus Sicht Dritter (Betriebsarzt, etc.) **Dokumentation:** - Protokoll des Gesprächs (nur die Ergebnisse, keine Diagnosen!) - Unterschrift aller Beteiligten - Getrennt von Personalakte aufbewahren! **Schritt 5: Maßnahmen umsetzen** Basierend auf dem Erstgespräch werden Maßnahmen vereinbart und umgesetzt. **Typische bEM-Maßnahmen:** ✅ **Arbeitsplatzanpassung:** - Ergonomischer Stuhl/Schreibtisch - Höhenverstellbarer Arbeitsplatz - Bessere Beleuchtung - Lärmschutz ✅ **Arbeitsorganisatorische Maßnahmen:** - Flexible Arbeitszeiten - Reduzierung der Wochenarbeitszeit - Homeoffice-Möglichkeiten - Umverteilung von Aufgaben - Vermeidung von Überstunden ✅ **Technische Hilfsmittel:** - Spracherkennungssoftware - Vergrößerungssoftware - Ergonomische Eingabegeräte ✅ **Umsetzung:** - Auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz - In eine andere Abteilung - An einen anderen Standort ✅ **Wiedereingliederung (Hamburger Modell):** - Stufenweise Rückkehr nach längerer Krankheit - Beginn mit wenigen Stunden/Woche - Schrittweise Steigerung bis zur vollen Arbeitszeit ✅ **Qualifizierung:** - Fortbildung für andere Tätigkeiten - Umschulung **Schritt 6: Folgegespräche** Nach Umsetzung der Maßnahmen sollten Folgegespräche stattfinden: - Nach 4-6 Wochen: Erste Überprüfung - Nach 3 Monaten: Zweite Überprüfung - Bei Bedarf weitere Gespräche **Fragen für Folgegespräche:** - Haben die Maßnahmen geholfen? - Haben sich die Fehlzeiten reduziert? - Gibt es weiteren Anpassungsbedarf? - Sind weitere Maßnahmen erforderlich? **Schritt 7: Abschluss des bEM** Das bEM endet, wenn: ✅ Die Maßnahmen erfolgreich waren (keine/wenige Fehlzeiten mehr) ✅ Keine weiteren Maßnahmen möglich/sinnvoll sind ✅ Der Arbeitnehmer das bEM abbricht ✅ Eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist **Dokumentation des Abschlusses:** - Abschlussgespräch - Ergebnisprotokoll - Was wurde erreicht? - Welche Maßnahmen wurden umgesetzt? - Mit welchem Ergebnis? ****Kompletter bEM-Leitfaden im Whitepaper**** In unserem Whitepaper finden Sie Musterformulare für alle Schritte des bEM-Prozesses, Gesprächsleitfäden und Checklisten. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## Die 8 häufigsten Fehler beim bEM – und wie Sie sie vermeiden ### **Fehler #1: kein bEM angeboten** **Das Problem:** Sie kündigen krankheitsbedingt, ohne jemals ein bEM angeboten zu haben. **Die Folge:** Die Kündigung scheitert in 90% der Fälle! Gerichte sehen das bEM als zwingende Voraussetzung. **Die Lösung:** Bieten Sie IMMER ein bEM an, wenn die 6-Wochen-Grenze überschritten ist – auch wenn Sie denken, es sei sinnlos. ### **Fehler #2: bEM nur mündlich angeboten** **Das Problem:** Sie bieten das bEM nur mündlich an – ohne Dokumentation. **Die Folge:** Vor Gericht können Sie nicht beweisen, dass Sie ein bEM angeboten haben. **Die Lösung:** IMMER schriftliches Angebot! Mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Rückschein. ### **Fehler #3: bEM-Angebot unvollständig** **Das Problem:** Ihr bEM-Angebot enthält nicht alle erforderlichen Informationen (z.B. fehlt Hinweis auf Freiwilligkeit oder Datenschutz). **Die Folge:** Das bEM-Angebot ist unwirksam. Sie müssen es wiederholen. **Die Lösung:** Verwenden Sie eine Checkliste oder Mustervorlage (siehe oben). ### **Fehler #4: Nach Ablehnung nicht erneut angeboten** **Das Problem:** Der Arbeitnehmer lehnt das bEM ab. Sie bieten es nie wieder an, auch nicht in den Folgejahren. **Die Folge:** Bei erneuten 6 Wochen Krankheit müssen Sie das bEM erneut anbieten! **Die Lösung:** Das bEM muss **jedes Jahr** neu angeboten werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. ### **Fehler #5: bEM als „Durchlauferhitzer“** **Das Problem:** Sie bieten das bEM nur an, um formal die Voraussetzung für eine Kündigung zu erfüllen – ohne echte Bemühungen. **Die Folge:** Gerichte erkennen ein „Schein-bEM“. Die Kündigung scheitert trotzdem. **Die Lösung:** Nehmen Sie das bEM ernst! Suchen Sie wirklich nach Lösungen. ### **Fehler #6: Betriebsrat nicht eingebunden** **Das Problem:** Sie führen das bEM ohne Beteiligung des Betriebsrats durch. **Die Folge:** Verletzung der Mitbestimmungsrechte! Der Betriebsrat kann das bEM stoppen. **Die Lösung:** Beteiligen Sie den Betriebsrat von Anfang an (falls vorhanden). ### **Fehler #7: Keine Dokumentation** **Das Problem: Sie führen bEM-Gespräche, dokumentieren aber nichts. **Die Folge: Vor Gericht können Sie nicht beweisen, was besprochen und vereinbart wurde. **Die Lösung: Dokumentieren Sie jeden Schritt! Aber: Datenschutz beachten (keine Diagnosen in die Personalakte!). ### **Fehler #8: Zu schnelle Kündigung nach bEM** **Das Problem:** Sie führen ein bEM durch, vereinbaren Maßnahmen – und kündigen 2 Wochen später. **Die Folge:** Das bEM wurde nicht ernsthaft versucht. Die Kündigung scheitert. **Die Lösung:** Geben Sie den Maßnahmen Zeit! Mindestens 3-6 Monate sollten Sie warten und beobachten. ******************bEM rechtssicher durchführen****************** Das bEM ist komplex und wird von Gerichten streng geprüft. Ein Fehler macht Ihre Kündigung unwirksam. Lassen Sie uns Ihren bEM-Prozess prüfen und begleiten! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Nach dem bEM: Wann ist eine Kündigung möglich? Ein durchgeführtes bEM ist **keine Garantie** für eine wirksame Kündigung. Aber es ist eine **notwendige Voraussetzung**. ### **Das bEM war erfolglos – was nun?** **Voraussetzungen für eine Kündigung nach erfolglosem bEM:** ✅ **Negative Gesundheitsprognose** liegt weiterhin vor ✅ **Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung** besteht weiterhin ✅ **bEM wurde ordnungsgemäß durchgeführt** und dokumentiert ✅ **Keine geeigneten Maßnahmen** gefunden oder Maßnahmen waren erfolglos ✅ **Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit** auf anderem Arbeitsplatz ✅ **Interessenabwägung** spricht für die Kündigung ### **Der Arbeitnehmer hat das bEM abgelehnt – kann ich kündigen?** **Ja, aber:** Die Ablehnung des bEM erleichtert die Kündigung erheblich, weil: - Sie haben Ihre Pflicht erfüllt - Der Arbeitnehmer hat die Chance nicht genutzt - Sie mussten keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen **Aber:** Sie müssen trotzdem alle anderen Voraussetzungen erfüllen: - Negative Gesundheitsprognose - Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung - Interessenabwägung **Und:** Die Ablehnung allein rechtfertigt keine Kündigung! ## **Checkliste: Die rechtssichere krankheitsbedingte Kündigung** ### **Phase 1: Vorbereitung und bEM (6-12 Monate vor Kündigung)** ✅ **Fehlzeiten dokumentieren** (letzte 2-3 Jahre) ✅ **bEM-Pflicht prüfen** (> 6 Wochen in 12 Monaten?) ✅ **Schriftliches bEM-Angebot** versenden ✅ **Reaktion abwarten** (Annahme oder Ablehnung dokumentieren) ✅ **Bei Annahme: bEM durchführen** - Erstgespräch - Maßnahmen vereinbaren - Maßnahmen umsetzen - Folgegespräche - Alles dokumentieren! ✅ **bEM abschließen** (Ergebnis dokumentieren) ### **Phase 2: Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen** ✅ **Negative Gesundheitsprognose?** - Fehlzeiten auch nach bEM weiterhin hoch? - Objektive Anhaltspunkte für weitere Fehlzeiten? - Ärztliche Stellungnahmen? ✅ **Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung?** - Betriebsabläufe gestört? - Entgeltfortzahlungskosten berechnen - Vertretungskosten berechnen - Andere betriebliche Beeinträchtigungen dokumentieren ✅ **Weiterbeschäftigungsmöglichkeit?** - Gibt es einen leidensgerechten Arbeitsplatz? - Freie Stellen im Unternehmen? - Änderungskündigung möglich? ✅ **Interessenabwägung** - Betriebszugehörigkeit - Alter des Arbeitnehmers - Unterhaltspflichten - Ursache der Erkrankung - Schwere der betrieblichen Beeinträchtigung ### **Phase 3: Kündigung aussprechen** ✅ **Betriebsrat anhören** (falls vorhanden) ✅ **Kündigungsschreiben** formulieren ✅ **Form beachten** (Schriftform, Vollmacht) ✅ **Kündigungsfrist** berechnen ✅ **Kündigungsgespräch** führen ✅ **Dokumentation** vervollständigen ### **Phase 4: Kündigungsschutzklage erwarten** ✅ **Unterlagen** für Prozess vorbereiten: - Alle AU-Bescheinigungen - bEM-Dokumentation - Kostenberechnungen - Dokumentation betrieblicher Störungen ✅ **Rechtliche Beratung** einholen ✅ **Vergleichsverhandlungen** erwägen ## **Praxisbeispiel: Krankheitsbedingte Kündigung mit bEM** **Ausgangssituation:** Mitarbeiter Müller (45 Jahre, 8 Jahre Betriebszugehörigkeit, verheiratet, 2 Kinder) ist häufig krank: - 2023: 52 Krankheitstage - 2024: 67 Krankheitstage - 2025 (bis April): bereits 28 Krankheitstage **Schritt 1: bEM-Angebot (Mai 2024)** Nach 43 Krankheitstagen im Mai 2024 bietet der Arbeitgeber schriftlich ein bEM an. Herr Müller nimmt an. **Schritt 2: bEM-Erstgespräch (Juni 2024)** Im Gespräch stellt sich heraus: - Herr Müller leidet unter Rückenschmerzen (arbeitsbezogen) - Häufige Erkältungen (immunsystem geschwächt) - Psychische Belastung durch Arbeitsüberlastung **Vereinbarte Maßnahmen:** - Ergonomischer Arbeitsplatz - Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 32 Stunden - Homeoffice 2 Tage/Woche - Betriebsärztliche Betreuung **Schritt 3: Umsetzung (Juli-September 2024)** Die Maßnahmen werden umgesetzt. Herr Müller arbeitet 32 Stunden, mit flexiblem Homeoffice. **Schritt 4: Folgegespräch (Oktober 2024)** **Ergebnis:** Die Fehlzeiten sind leicht zurückgegangen (von durchschnittlich 6 Tage/Monat auf 4 Tage/Monat), aber immer noch hoch. **Weitere Maßnahmen:** Hamburger Modell nach nächster längerer Krankheitsphase **Schritt 5: Beobachtung (Oktober 2024 – März 2025)** Trotz aller Maßnahmen: Herr Müller ist weiterhin häufig krank (45 Tage in 6 Monaten). **Schritt 6: Abschlussgespräch bEM (April 2025)** **Ergebnis:** Trotz aller Maßnahmen keine nachhaltige Besserung. Weitere sinnvolle Maßnahmen sind nicht erkennbar. **Schritt 7: Kündigungsvorbereitung (Mai 2025)** Der Arbeitgeber prüft: ✅ **Negative Gesundheitsprognose:** Ja, trotz bEM weiterhin hohe Fehlzeiten ✅ **Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung:** - Entgeltfortzahlungskosten 2024: 12.800 Euro - Vertretungskosten: 8.000 Euro - Betriebsablaufstörungen dokumentiert ✅ **Weiterbeschäftigungsmöglichkeit:** Geprüft, keine passenden Stellen ✅ **Interessenabwägung:** Trotz langer Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten überwiegt das Interesse des Arbeitgebers **Schritt 8: Kündigung (Juni 2025)** Personenbedingte Kündigung zum 31.12.2025 (6 Monate Kündigungsfrist). **Ergebnis:** Die Kündigung hat gute Erfolgsaussichten, weil: - Das bEM wurde ordnungsgemäß durchgeführt - Alle Maßnahmen wurden versucht - Trotzdem keine Besserung - Alle Kündigungsvoraussetzungen sind erfüllt **************Von der Fehlzeit zur rechtssicheren Kündigung**************  Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper herunter und erhalten Sie: - Detaillierte bEM-Checklisten und Musterformulare - Berechnungsvorlagen für betriebliche Beeinträchtigungen - Schritt-für-Schritt-Anleitung zur krankheitsbedingten Kündigung - Praxisbeispiele und Rechtsprechungsübersicht [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## Häufige Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung ### **Muss ich bei jeder Krankheit ein bEM anbieten?** Nein, nur wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen (42 Kalendertage) krank war. ### **Kann ich wegen einer einzigen langen Krankheit kündigen?** Ja, aber nur wenn eine Genesung nicht absehbar ist und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen vorliegen – und nach durchgeführtem bEM. ### **Darf ich nach Diagnosen fragen?** Nein! Der Arbeitnehmer muss keine Diagnosen offenlegen. Aber Sie können im bEM nach den Auswirkungen und notwendigen Anpassungen fragen. ### **Was ist mit befristeten Arbeitsverhältnissen?** Auch hier gilt die bEM-Pflicht! Aber eine Kündigung ist meist nicht nötig (Vertrag endet ohnehin). ### **Gilt die bEM-Pflicht auch im Kleinbetrieb?** Ja! Die bEM-Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. ### **Muss ich ein bEM auch anbieten, wenn ich ohnehin kündigen will?** Ja! Ohne bEM-Angebot scheitert die Kündigung fast immer. ## **Fazit: Ohne bEM keine krankheitsbedingte Kündigung** Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine der schwierigsten Kündigungsarten. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist dabei die wichtigste Voraussetzung: **Ohne ordnungsgemäßes bEM scheitern etwa 90% aller krankheitsbedingten Kündigungen!** **Die Erfolgsfaktoren:** 1. **bEM rechtzeitig anbieten** (bei > 6 Wochen Krankheit in 12 Monaten) 2. **bEM ernst nehmen** – nicht als Formalität, sondern als echte Chance 3. **Alle Schritte dokumentieren** – schriftlich und datenschutzkonform 4. **Maßnahmen tatsächlich umsetzen** – und Zeit geben 5. **Betriebsrat einbeziehen** (falls vorhanden) **Erst nach erfolglosem bEM kündigen** – nicht vorher! ******************Krankheitsbedingte Kündigung sicher durchführen****************** Das bEM und die krankheitsbedingte Kündigung sind hochkomplex. Fehler sind teuer. Lassen Sie uns Sie von Anfang an begleiten – vom ersten bEM-Angebot bis zur rechtssicheren Kündigung. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen/) **Published:** Februar 18, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## **Kündigungsschutzklage: Warum 60% aller Prozesse mit Abfindung enden – und wie Sie sich das zunutze machen** Der Geschäftsführer sitzt im Gerichtssaal. Seit sechs Monaten läuft der Kündigungsschutzprozess gegen seinen ehemaligen Vertriebsleiter. Die Kündigung war rechtlich einwandfrei – oder so dachte er. Doch das Gericht sieht es anders. Die Richterin macht einen Vergleichsvorschlag: 45.000 Euro Abfindung, sofortige Beendigung. Er rechnet: - **Gehaltsnachzahlung für 6 Monate:** 30.000 Euro (bereits angefallen) - **Weiterzahlung bis Prozessende (noch 6 Monate):** 30.000 Euro - **Abfindung im Vergleich:** 45.000 Euro - **Prozesskosten (beide Seiten):** 12.000 Euro - **Gesamtkosten:** 117.000 Euro Hätte er vor der Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit 25.000 Euro Abfindung angeboten, hätte er 92.000 Euro gespart – und sechs Monate Stress, verärgerte Kollegen und beschädigte Reputation. Die Statistik ist eindeutig: **60% aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich**. Nur 15% der Arbeitgeber gewinnen vollständig. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Kündigungsschutzklagen von vornherein vermeiden, wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist und wie Sie die richtige Abfindungshöhe berechnen. ## Inhalt - [Warum Kündigungsschutzklagen so teuer sind](#aioseo-warum-kundigungsschutzklagen-so-teuer-sind-13) - [Die wahren Kosten einer Kündigungsschutzklage](#aioseo-die-wahren-kosten-einer-kundigungsschutzklage-15) - [Die Kündigungsschutzklage: Ablauf und Dauer](#aioseo-die-kundigungsschutzklage-ablauf-und-dauer-51) - [Phase 1: Die Klageerhebung (Woche 1-3)](#aioseo-phase-1-die-klageerhebung-woche-1-3-53) - [Phase 2: Der Gütetermin (Monat 2-4)](#aioseo-phase-2-der-gutetermin-monat-2-4-61) - [Phase 3: Die Kammerverhandlung (Monat 5-8)](#aioseo-phase-3-die-kammerverhandlung-monat-5-8-76) - [Phase 4: Das Urteil (Monat 8-12)](#aioseo-phase-4-das-urteil-monat-8-12-87) - [Phase 5: Die Berufung (Monat 12-24)](#aioseo-phase-5-die-berufung-monat-12-24-100) - [Phase 6: Die Revision (Jahr 2-3)](#aioseo-phase-6-die-revision-jahr-2-3-109) - [Der Aufhebungsvertrag: Die intelligente Alternative](#aioseo-der-aufhebungsvertrag-die-intelligente-alternative-113) - [Die Vorteile für den Arbeitgeber](#aioseo-die-vorteile-fur-den-arbeitgeber-115) - [Die Vorteile für den Arbeitnehmer](#aioseo-die-vorteile-fur-den-arbeitnehmer-122) - [Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?](#aioseo-wann-ist-ein-aufhebungsvertrag-sinnvoll-128) - [Die richtige Abfindungshöhe berechnen](#aioseo-die-richtige-abfindungshohe-berechnen-146) - [Die gesetzliche Regelabfindung (§ 1a KSchG)](#aioseo-die-gesetzliche-regelabfindung-1a-kschg-148) - [Die marktübliche Abfindung](#aioseo-die-marktubliche-abfindung-157) - [Faktoren, die die Abfindungshöhe beeinflussen](#aioseo-faktoren-die-die-abfindungshohe-beeinflussen-162) - [Die Verhandlungsstrategie](#aioseo-die-verhandlungsstrategie-167) - [Rechenbeispiel: Kostenvergleich Aufhebungsvertrag vs. Prozess](#aioseo-rechenbeispiel-kostenvergleich-aufhebungsvertrag-vs-prozess-184) - [Der Aufhebungsvertrag: Inhalt und Formulierung](#aioseo-der-aufhebungsvertrag-inhalt-und-formulierung-216) - [Pflichtinhalte eines Aufhebungsvertrags](#aioseo-pflichtinhalte-eines-aufhebungsvertrags-218) - [Wichtige zusätzliche Regelungen](#aioseo-wichtige-zusatzliche-regelungen-227) - [Musteraufhebungsvertrag](#aioseo-musteraufhebungsvertrag-232) - [Die Verhandlung des Aufhebungsvertrags: Dos and Don'ts](#aioseo-die-verhandlung-des-aufhebungsvertrags-dos-and-donts-282) - [DO: Die richtige Vorbereitung](#aioseo-do-die-richtige-vorbereitung-283) - [DON'T: Typische Fehler](#aioseo-dont-typische-fehler-289) - [Die optimale Gesprächsführung](#aioseo-die-optimale-gesprachsfuhrung-296) - [Sonderfall: Der Abwicklungsvertrag](#aioseo-sonderfall-der-abwicklungsvertrag-309) - [Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – das häufigste Argument](#aioseo-die-sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-das-haufigste-argument-320) - [Was ist die Sperrzeit?](#aioseo-was-ist-die-sperrzeit-322) - [Wie können Sie die Sperrzeit vermeiden?](#aioseo-wie-konnen-sie-die-sperrzeit-vermeiden-324) - [Checkliste: Von der Überlegung zum Aufhebungsvertrag](#aioseo-checkliste-von-der-uberlegung-zum-aufhebungsvertrag-341) - [Schritt 1: Ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?](#aioseo-schritt-1-ist-ein-aufhebungsvertrag-sinnvoll-342) - [Schritt 2: Vorbereitung](#aioseo-schritt-2-vorbereitung-345) - [Schritt 3: Erstgespräch](#aioseo-schritt-3-erstgesprach-347) - [Schritt 4: Verhandlung](#aioseo-schritt-4-verhandlung-349) - [Schritt 5: Abschluss](#aioseo-schritt-5-abschluss-351) - [Schritt 6: Umsetzung](#aioseo-schritt-6-umsetzung-353) - [Häufige Fragen zu Aufhebungsverträgen](#aioseo-haufige-fragen-zu-aufhebungsvertragen-355) - [Muss der Arbeitnehmer zustimmen?](#aioseo-muss-der-arbeitnehmer-zustimmen-356) - [Kann der Arbeitnehmer nach Unterschrift widerrufen?](#aioseo-kann-der-arbeitnehmer-nach-unterschrift-widerrufen-358) - [Muss ich eine Abfindung zahlen?](#aioseo-muss-ich-eine-abfindung-zahlen-360) - [Wie hoch sollte die Abfindung sein?](#aioseo-wie-hoch-sollte-die-abfindung-sein-362) - [Was ist mit dem Betriebsrat?](#aioseo-frage-5-was-ist-mit-dem-betriebsrat-364) - [Gilt das auch im Kleinbetrieb?](#aioseo-gilt-das-auch-im-kleinbetrieb-366) - [Fazit: Der Aufhebungsvertrag als Win-Win-Lösung](#aioseo-fazit-der-aufhebungsvertrag-als-win-win-losung-378) ## **Warum Kündigungsschutzklagen so teuer sind** Viele Arbeitgeber unterschätzen die wahren Kosten eines Kündigungsschutzprozesses. Es geht nicht nur um die Anwaltskosten. ### **Die wahren Kosten einer Kündigungsschutzklage** **1. Gehaltszahlung während des Prozesses** Solange das Verfahren läuft, müssen Sie weiter Gehalt zahlen – im Regelfall das volle Gehalt, als ob der Arbeitnehmer noch arbeiten würde. **Beispiel:** - Monatsgehalt: 5.000 Euro - Prozessdauer: 12 Monate (realistisch bei 2 Instanzen) - **Kosten: 60.000 Euro** **2. Anwalts- und Gerichtskosten** Bei einem Streitwert von 15.000 Euro (3 Monatsgehälter bei 5.000 Euro): - Eigene Anwaltskosten: ca. 3.500 Euro (1. Instanz) - Bei Verlust: Auch gegnerische Anwaltskosten - Gerichtskosten: ca. 600 Euro - **Kosten: 4.000-8.000 Euro** (je nach Ausgang) **3. Weiterbeschäftigungspflicht** Verlieren Sie, kann das Gericht eine Weiterbeschäftigungspflicht anordnen. Der Arbeitnehmer kommt zurück – mit allen Konflikten. **Alternative:** Abfindungsvergleich (oft weitere 20.000-40.000 Euro) **4. Zeitverlust und Produktivitätsverlust** - Ihre Zeit für Prozessvorbereitung: 20-40 Stunden - Zeit für Verhandlungen und Termine: 10-20 Stunden - Zeit für Zeugen (Kollegen): 5-10 Stunden pro Zeuge - **Zeitkosten: 5.000-15.000 Euro** (je nach Stundensatz) **5. Imageschaden und Betriebsklima** - Verunsicherung der Belegschaft - Negative Außenwirkung - Kollegiale Konflikte - **Schwer bezifferbar, aber real** **Gesamtkosten einer durchschnittlichen Kündigungsschutzklage: 70.000-120.000 Euro** **************Prozesskosten sparen durch Prävention************** In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ erfahren Sie, wie Sie durch richtige Vorbereitung und Kommunikation Kündigungsschutzklagen vermeiden. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Die Kündigungsschutzklage: Ablauf und Dauer** Verstehen Sie den Prozess, um bessere Entscheidungen zu treffen. ### **Phase 1: Die Klageerhebung (Woche 1-3)** Der Arbeitnehmer hat **drei Wochen** ab Zugang der Kündigung Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. **Was passiert:** - Arbeitnehmer reicht Klage ein - Gericht sendet Ihnen die Klageschrift zu - Sie haben Zeit für eine Klageerwiderung (ca. 2-4 Wochen) **Ihre Kosten bisher:** 0 Euro (außer Sie beauftragen sofort einen Anwalt) ### **Phase 2: Der Gütetermin (Monat 2-4)** Das Arbeitsgericht lädt zu einem **Gütetermin** ein. Hier versucht der Richter, eine gütliche Einigung zu erreichen. **Was passiert:** - Beide Parteien erscheinen vor Gericht - Richter hört beide Seiten an - Richter macht oft einen Vergleichsvorschlag - In ca. 30% der Fälle: Einigung im Gütetermin! **Typischer Vergleichsvorschlag:** - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung: 0,25-0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr - Kein Schuldeingeständnis - Jeder trägt seine eigenen Kosten **Ihre Kosten bisher:** Ca. 2.000-4.000 Euro (Anwalt für Vorbereitung und Termin) ### **Phase 3: Die Kammerverhandlung (Monat 5-8)** Kommt keine Einigung im Gütetermin zustande, wird ein Termin zur Kammerverhandlung anberaumt. **Was passiert:** - Umfassende Beweisaufnahme - Zeugenvernehmungen - Urkundenbeweis - Schriftsätze beider Seiten - Erneuter Vergleichsversuch durch die Kammer **In ca. 60% der Fälle: Vergleich in der Kammerverhandlung!** **Ihre Kosten bisher:** Ca. 4.000-8.000 Euro (mehr Anwaltsarbeit, Zeugenvorbereitung) ### **Phase 4: Das Urteil (Monat 8-12)** Kommt kein Vergleich zustande, verkündet die Kammer ein Urteil. **Mögliche Urteile:** 1. **Kündigung wirksam** → Arbeitsverhältnis beendet, Arbeitnehmer zahlt Kosten 2. **Kündigung unwirksam** → Arbeitsverhältnis besteht fort, Sie zahlen Kosten 3. **Teilerfolg** → Auflösung gegen Abfindung **Statistik der Urteile (1. Instanz):** - Arbeitgeber gewinnt: ca. 15% - Arbeitnehmer gewinnt: ca. 25% - Vergleich: ca. 60% **Ihre Kosten bei Verlust:** 8.000-15.000 Euro + Gehaltsnachzahlung ### **Phase 5: Die Berufung (Monat 12-24)** Die unterlegene Partei kann Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. **Was passiert:** - Neues Verfahren in 2. Instanz - Höhere Anwaltskosten - Längere Dauer - Nochmals Vergleichsversuche **Ihre Gesamtkosten bei 2. Instanz:** 15.000-30.000 Euro + Gehaltsnachzahlung ### **Phase 6: Die Revision (Jahr 2-3)** In seltenen Fällen geht es bis zum Bundesarbeitsgericht. **Ihre Gesamtkosten:** 25.000-50.000 Euro + jahrelange Gehaltszahlung **Realität:** Die wenigsten Fälle kommen so weit. Die meisten enden vorher im Vergleich. ## **Der Aufhebungsvertrag: Die intelligente Alternative** Ein Aufhebungsvertrag ist eine **einvernehmliche Beendigung** des Arbeitsverhältnisses. Beide Seiten einigen sich – ohne Gericht, ohne Prozess, ohne Risiko. ### **Die Vorteile für den Arbeitgeber** ✅ **Rechtssicherheit Keine Kündigungsschutzklage, kein Prozessrisiko ✅ **Planbarkeit Genaues Enddatum, keine Ungewissheit ✅ **Kostenersparnis Abfindung oft günstiger als Prozess + Gehaltszahlung ✅ **Zeitersparnis Beendigung innerhalb weniger Wochen statt Monate/Jahre ✅ **Imageschutz Keine öffentliche Gerichtsverhandlung ✅ **Betriebsklima Einvernehmliche Lösung belastet weniger ### **Die Vorteile für den Arbeitnehmer** ✅ **Abfindung Sofortige Zahlung statt unsicherer Prozess ✅ **Planungssicherheit Weiß genau, wann das Arbeitsverhältnis endet ✅ **Gutes Zeugnis Kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden ✅ **Keine Prozesskosten Kein finanzielles Risiko ✅ **Schneller Neuanfang Keine monatelange Bindung ### **Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?** **Für den Arbeitgeber sinnvoll bei:** ✅ **Unsicherer Kündigungsgrund Der Kündigungsgrund könnte vor Gericht scheitern ✅ **Langer Kündigungsfrist 6+ Monate Kündigungsfrist, Sie wollen schneller trennen ✅ **Schwierigen Mitarbeitern Konfliktpotenzial, prozessfreudiger Charakter ✅ **Sonderkündigungsschutz Betriebsratsmitglied, Schwangere, Schwerbehinderte (hier: Abwicklungsvertrag nach Kündigung) ✅ **Betriebsbedingte Kündigung mit vielen Kündigungen Vermeidung von Massenverfahren ✅ **Wichtigen Mitarbeitern Wertschätzung durch einvernehmliche Lösung **Für den Arbeitnehmer sinnvoll bei:** ✅ **Sicherer Abfindung Lieber Spatz in der Hand als Taube auf dem Dach ✅ **Neuem Job in Aussicht Will schnell wechseln ✅ **Konfliktscheu Möchte Prozessstress vermeiden ✅ **Zweifelhaften Erfolgsaussichten Weiß, dass die Kündigung rechtens ist ******************Aufhebungsvertrag professionell verhandeln****************** Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags erfordert Fingerspitzengefühl und juristische Expertise. Wir beraten Sie zur optimalen Strategie und Abfindungshöhe. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die richtige Abfindungshöhe berechnen** Die häufigste Frage: „Wie viel Abfindung muss ich zahlen?“ ### **Die gesetzliche Regelabfindung (§ 1a KSchG)** Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. **Höhe:** 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr **Beispiel:** - Monatsgehalt: 4.000 Euro - Betriebszugehörigkeit: 8 Jahre - Abfindung: 8 × 0,5 × 4.000 = **16.000 Euro** **Aber:** Diese Regelung ist freiwillig! In der Praxis wird sie selten genutzt. ### **Die marktübliche Abfindung** In der Praxis haben sich folgende Faustformeln etabliert: **Standardformel:** **0,25 bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr** **Je nach Prozessrisiko:** | **Prozessrisiko** | **Abfindung** | **Beispiel (8 Jahre, 4.000 Euro)** | |---|---|---| | Sehr niedrig | 0,25 Monatsgehälter | 8.000 Euro | | Niedrig | 0,3-0,4 Monatsgehälter | 9.600-12.800 Euro | | Mittel | 0,5 Monatsgehälter | 16.000 Euro | | Hoch | 0,75 Monatsgehälter | 24.000 Euro | | Sehr hoch | 1,0+ Monatsgehälter | 32.000+ Euro | ### **Faktoren, die die Abfindungshöhe beeinflussen** **Höhere Abfindung bei:** 📈 **Hohem Prozessrisiko** für den Arbeitgeber 📈 **Langer Betriebszugehörigkeit** (> 15 Jahre) 📈 **Höherem Alter** (> 50 Jahre) 📈 **Sonderkündigungsschutz** (Schwangerschaft, Schwerbehinderung) 📈 **Fehler bei der Kündigung** (Formfehler, Sozialauswahl) 📈 **Hoher Position** (Führungskraft, Fachexperte) 📈 **Dringlichkeit** (Arbeitgeber will schnelle Lösung) **Niedrigere Abfindung bei:** 📉 **Niedrigem Prozessrisiko** (klarer Kündigungsgrund) 📉 **Kurzer Betriebszugehörigkeit** (< 2 Jahre) 📉 **Jungem Alter** (< 35 Jahre, gute Vermittelbarkeit) 📉 **Eigenem Fehlverhalten** (schwere Pflichtverletzungen) 📉 **Neuem Job** in Aussicht 📉 **Kleinbetrieb** (kein KSchG) ### **Die Verhandlungsstrategie** **1. Erstangebot des Arbeitgebers** Beginnen Sie mit einem niedrigeren Angebot, aber nicht zu niedrig: **Faustregel:** 50-70% der marktüblichen Abfindung **Beispiel:** - Marktüblich: 0,5 Monatsgehälter = 16.000 Euro - Erstangebot: 0,3 Monatsgehälter = **9.600 Euro** **2. Gegenangebot des Arbeitnehmers** Der Arbeitnehmer wird in der Regel höher fordern: **Typisch:** 0,75-1,0 Monatsgehälter **3. Verhandlung** In 2-3 Verhandlungsrunden nähern Sie sich an. **Ziel:** 0,4-0,6 Monatsgehälter (je nach Fall) **4. Kompromiss** Typischer Abschluss bei mittlerem Prozessrisiko: **0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr** ### **Rechenbeispiel: Kostenvergleich Aufhebungsvertrag vs. Prozess** **Ausgangslage:** - Monatsgehalt: 5.000 Euro - Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre - Kündigungsfrist: 5 Monate - Prozessrisiko: mittel (50% Erfolgswahrscheinlichkeit) **Variante 1: Aufhebungsvertrag** - Abfindung: 10 × 0,5 × 5.000 = 25.000 Euro - Rechtsanwaltskosten: 2.000 Euro - **Gesamtkosten: 27.000 Euro** - **Zeitverlust: 2-4 Wochen** **Variante 2: Kündigung mit Prozess** Bei Sieg (50% Wahrscheinlichkeit): - Gehaltszahlung während Prozess (5 Monate): 25.000 Euro - Anwaltskosten: 5.000 Euro - **Kosten: 30.000 Euro** Bei Niederlage (50% Wahrscheinlichkeit): - Gehaltszahlung (12 Monate bis Prozessende): 60.000 Euro - Abfindung im Vergleich: 35.000 Euro - Anwaltskosten (beide Seiten): 10.000 Euro - **Kosten: 105.000 Euro** **Erwartungswert:** 0,5 × 30.000 + 0,5 × 105.000 = **67.500 Euro Zeitverlust:** 12-18 Monate **Ersparnis durch Aufhebungsvertrag: 40.500 Euro!** **************Abfindungsrechner im Whitepaper************** In unserem Whitepaper finden Sie einen detaillierten Abfindungsrechner mit Excel-Vorlage und Kostenvergleich für verschiedene Szenarien. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Der Aufhebungsvertrag: Inhalt und Formulierung** Ein Aufhebungsvertrag muss bestimmte Punkte regeln, um rechtssicher zu sein. ### **Pflichtinhalte eines Aufhebungsvertrags** ✅ **Beendigungszeitpunkt Genaues Datum der Beendigung ✅ **Abfindung Höhe, Fälligkeit, Versteuerung ✅ **Arbeitsleistung bis zur Beendigung Freistellung oder Weiterarbeit? ✅ **Resturlaub Abgeltung oder Gewährung? ✅ **Zeugnis Qualifiziert, Note, Ausstellungsdatum ✅ **Rückgabe von Arbeitsmitteln Laptop, Handy, Dienstwagen, Schlüssel ✅ **Ausgleichsklausel Gegenseitige Ansprüche erledigt ✅ **Schriftform § 623 BGB: Nur schriftlich wirksam! ### **Wichtige zusätzliche Regelungen** ✅ **Turbo-Klausel Arbeitnehmer darf vorzeitig gehen, wenn neuer Job gefunden ✅ **Wettbewerbsverbot Karenzentschädigung vereinbaren ✅ **Verschwiegenheitsverpflichtung Geschäftsgeheimnisse ✅ **Outplacement Unterstützung bei Jobsuche (bei höheren Positionen)✅ **Erledigungsklausel Alle Ansprüche erledigt, keine weiteren Forderungen ### **Musteraufhebungsvertrag** Aufhebungsvertrag zwischen \[Name Arbeitgeber\], \[Adresse\] – nachfolgend „Arbeitgeber“ – und \[Name Arbeitnehmer\], \[Adresse\] – nachfolgend „Arbeitnehmer“ – § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen den Parteien seit dem \[Datum\] bestehende Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum \[Datum\] beendet. § 2 Abfindung Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von \[Betrag\] Euro brutto. Die Abfindung ist mit der letzten Gehaltszahlung fällig und wird auf das bekannte Konto überwiesen. Die Abfindung unterliegt nicht der Sozialversicherung, ist aber steuerpflichtig. § 3 Freistellung Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger Wirkung von der Arbeit unwiderruflich freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden. \[Alternative: Der Arbeitnehmer arbeitet bis zum \[Datum\] weiter.\] § 4 Resturlaub Dem Arbeitnehmer stehen \[X\] Tage Resturlaub zu. Dieser wird \[abgegolten / während der Freistellung genommen / auf die Freistellung angerechnet\]. § 5 Zeugnis Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „gut“ bis zum \[Datum\] auszustellen. § 6 Rückgabe von Arbeitsmitteln Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle Arbeitsmittel (Laptop, Diensthandy, Schlüssel, etc.) bis spätestens \[Datum\] zurückzugeben. § 7 Erledigungsklausel Mit Erfüllung dieses Vertrags sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung erledigt. Dies gilt nicht für Ansprüche, die nach diesem Zeitpunkt entstehen oder die gesetzlich nicht abdingbar sind. § 8 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. § 9 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. \[Ort, Datum\] \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_    \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ Arbeitgeber              Arbeitnehmer ## **Die Verhandlung des Aufhebungsvertrags: Dos and Don’ts** ### **DO: Die richtige Vorbereitung** ✅ **Prozessrisiko realistisch einschätzen Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen ✅ **Abfindungsrahmen festlegen Mindest- und Höchstgrenze bestimmen ✅ **Alternative bereitlegen Was tun, wenn keine Einigung? ✅ **Zeugnisentwurf vorbereiten Oft wichtiger Verhandlungspunkt ✅ **Bedenkzeit einplanen Nicht unter Druck setzen! ### **DON’T: Typische Fehler** ❌ **Zu früh anbieten Nicht vor der Kündigung! Der Arbeitnehmer wird misstrauisch. ❌ **Zu niedrig anbieten Beleidigendes Angebot verschlechtert Verhandlungsposition ❌ **Druckausüben „Unterschreiben Sie jetzt oder die Kündigung kommt“ – rechtlich problematisch! ❌ **Mündliche Vereinbarungen Aufhebungsverträge sind nur schriftlich wirksam! ❌ **Unvollständige Regelungen Streitpunkte offenlassen führt zu späteren Problemen ❌ **Ohne anwaltliche Beratung Bei höheren Abfindungen immer Anwalt hinzuziehen ### **Die optimale Gesprächsführung** **Phase 1: Eröffnung** „Herr/Frau \[Name\], wir haben uns entschieden, uns von Ihnen zu trennen. Bevor wir eine Kündigung aussprechen, möchten wir Ihnen anbieten, eine einvernehmliche Lösung zu finden.“ **Phase 2: Vorteil erklären** „Ein Aufhebungsvertrag hätte für Sie den Vorteil, dass Sie eine Abfindung erhalten und wir Ihnen ein gutes Zeugnis ausstellen. Außerdem ersparen Sie sich einen unsicheren Prozess.“ **Phase 3: Erstes Angebot** „Wir wären bereit, Ihnen eine Abfindung von \[Betrag\] zu zahlen.“ **Phase 4: Verhandlung** Hören Sie die Vorstellungen des Arbeitnehmers an. Verhandeln Sie sachlich. **Phase 5: Bedenkzeit** „Überlegen Sie sich das Angebot in Ruhe. Wir können uns in \[X\] Tagen wieder treffen.“ **Phase 6: Abschluss** Unterschrift beider Parteien auf dem schriftlichen Vertrag. ## **Sonderfall: Der Abwicklungsvertrag** Ein Abwicklungsvertrag wird **nach** Ausspruch der Kündigung geschlossen. Er regelt die Modalitäten der Beendigung. **Unterschied zum Aufhebungsvertrag:** | **Aspekt** | **Aufhebungsvertrag** | **Abwicklungsvertrag** | |---|---|---| | Zeitpunkt | Vor/statt Kündigung | Nach Kündigung | | Beendigung | Durch Vertrag | Durch Kündigung | | Kündigungsschutzklage | Verzicht vereinbart | Verzicht vereinbart | | Abfindung | Ja | Ja | **Vorteil des Abwicklungsvertrags:** Bei Personen mit Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte) können Sie zuerst kündigen (mit Genehmigung) und dann einen Abwicklungsvertrag schließen.  ******************Aufhebungsvertrag rechtssicher gestalten****************** Fehler im Aufhebungsvertrag können teuer werden. Lassen Sie uns Ihren Vertrag prüfen oder für Sie verhandeln – für eine rechtssichere und faire Lösung. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – das häufigste Argument** Viele Arbeitnehmer lehnen Aufhebungsverträge ab, weil sie eine **Sperrzeit** beim Arbeitslosengeld fürchten. ### **Was ist die Sperrzeit?** Bei einem Aufhebungsvertrag verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine **Sperrzeit von 12 Wochen**. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld. ### **Wie können Sie die Sperrzeit vermeiden?** **Lösung 1: Wichtiger Grund** Die Sperrzeit entfällt, wenn ein „wichtiger Grund“ für die Beendigung vorlag: ✅ **Drohende Kündigung Im Aufhebungsvertrag sollte stehen: „Andernfalls wäre eine Kündigung aus \[Grund\] ausgesprochen worden.“ ✅ **Einhaltung der Kündigungsfrist Das Arbeitsverhältnis endet nicht früher als bei ordentlicher Kündigung ✅ **Abfindung nicht überhöht Max. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr (§ 1a KSchG) **Formulierung im Vertrag:** Die Parteien sind sich einig, dass andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung zum \[Datum\] ausgesprochen worden wäre. Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden. **Lösung 2: Abfindung reduzieren** Höhere Abfindung = höhere Wahrscheinlichkeit einer Sperrzeit. Halten Sie die Abfindung im Rahmen (max. 0,5 Monatsgehälter/Jahr). **Lösung 3: Kündigungsfrist einhalten** Das Arbeitsverhältnis sollte nicht früher enden als bei ordentlicher Kündigung. **Wichtig:** Garantieren können Sie die Vermeidung der Sperrzeit nicht! Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit. ## **Checkliste: Von der Überlegung zum Aufhebungsvertrag** ### **Schritt 1: Ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?** ✅ Prozessrisiko bei Kündigung hoch? ✅ Schnelle Trennung gewünscht? ✅ Lange Kündigungsfrist? ✅ Arbeitnehmer verhandlungsbereit? ✅ Budget für Abfindung vorhanden? → Ja zu mind. 3 Fragen? Aufhebungsvertrag erwägen! ### **Schritt 2: Vorbereitung** ✅ Rechtliche Prüfung der Kündigungsalternative ✅ Abfindungsrahmen festlegen (Min/Max) ✅ Verhandlungsstrategie entwickeln ✅ Zeugnisentwurf vorbereiten ✅ Vertragsentwurf vorbereiten ### **Schritt 3: Erstgespräch** ✅ Termin vereinbaren (nicht überraschend!) ✅ Situation erklären ✅ Vorteile Aufhebungsvertrag darstellen ✅ Erstes Angebot unterbreiten ✅ Bedenkzeit geben (mind. 3 Tage) ### **Schritt 4: Verhandlung** ✅ Gegenangebot anhören ✅ Sachlich verhandeln ✅ Kompromiss suchen ✅ Nicht zu früh nachgeben ✅ Vertragsentwurf durchgehen ### **Schritt 5: Abschluss** ✅ Finalen Vertrag erstellen ✅ Alle Punkte nochmals besprechen ✅ Unterschriften beider Parteien ✅ Jeder erhält ein Original ✅ Zeugnis ausstellen ### **Schritt 6: Umsetzung** ✅ Abfindung fristgerecht zahlen ✅ Arbeitsmittel zurücknehmen ✅ Zeugnis übergeben ✅ Dokumentation in Personalakte ## Häufige Fragen zu Aufhebungsverträgen ### **Muss der Arbeitnehmer zustimmen?** Ja! Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Regelung. Sie können niemanden zwingen. ### **Kann der Arbeitnehmer nach Unterschrift widerrufen?** Grundsätzlich nein (kein Widerrufsrecht wie bei Verbraucherverträgen). Aber: Bei Täuschung, Drohung oder Anfechtung wegen Irrtums kann der Vertrag unwirksam werden. ### **Muss ich eine Abfindung zahlen?** Nein, das ist Verhandlungssache. Aber ohne Abfindung wird kaum ein Arbeitnehmer zustimmen. ### **Wie hoch sollte die Abfindung sein?** Faustregel: 0,25-0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (siehe oben). ### **Was ist mit dem Betriebsrat?** Bei Aufhebungsverträgen hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht! Anders als bei Kündigungen. ### **Gilt das auch im Kleinbetrieb?** Ja, Aufhebungsverträge sind in allen Betrieben möglich. **************Kündigungsschutzklage vermeiden und Geld sparen**************  Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper herunter und erhalten Sie: - Musteraufhebungsverträge - Abfindungsrechner - Verhandlungsleitfaden - Kostenvergleich Prozess vs. Aufhebungsvertrag [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Fazit: Der Aufhebungsvertrag als Win-Win-Lösung** Kündigungsschutzprozesse sind teuer, langwierig und risikoreich. In 60% der Fälle enden sie mit einem Vergleich – warum also nicht gleich eine einvernehmliche Lösung finden? **Die Vorteile auf einen Blick:** **Für den Arbeitgeber:** - ✅ Rechtssicherheit (keine Klage) - ✅ Kostenersparnis (oft 50-70% günstiger als Prozess) - ✅ Zeitersparnis (Wochen statt Monate/Jahre) - ✅ Imageschutz - ✅ Besseres Betriebsklima **Für den Arbeitnehmer:** - ✅ Abfindung (sicher statt Prozessrisiko) - ✅ Gutes Zeugnis - ✅ Planungssicherheit - ✅ Schneller Neuanfang - ✅ Kein Prozessstress **Unsere Empfehlung:** Prüfen Sie vor jeder streitigen Kündigung, ob ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Berechnen Sie die Kosten eines möglichen Prozesses und vergleichen Sie mit einer realistischen Abfindung. In den meisten Fällen ist der Aufhebungsvertrag die wirtschaftlich sinnvollere und stressfreiere Lösung – für beide Seiten. ******************Aufhebungsverträge professionell verhandeln****************** Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen – von der Vorbereitung über die Gesprächsführung bis zur rechtssicheren Vertragserstellung. Fair, effizient, rechtssicher. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Betriebsratsanhörung bei Kündigungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratsanhoerung-bei-kuendigungen/) **Published:** Februar 20, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. Die Kündigung ist rechtlich einwandfrei: ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, alle Formvorschriften beachtet, Kündigungsfrist korrekt, drei Abmahnungen liegen vor. Sechs Monate später vor Gericht: Die Kündigung ist unwirksam. Der Grund? Die Betriebsratsanhörung war fehlerhaft. Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat nur mitgeteilt: „Wir kündigen Herrn Müller wegen wiederholter Unpünktlichkeit.“ Die konkreten Daten der Verspätungen und die Abmahnungen hatte er nicht erwähnt. Die Folgen: - Gehaltsnachzahlung für 6 Monate: 30.000 Euro - Abfindung im Vergleich: 25.000 Euro - Prozesskosten: 8.000 Euro - **Gesamtschaden: 63.000 Euro** Sein Fehler? Er kannte die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung nicht. Ein 10-minütiger Zusatzaufwand bei der Anhörung hätte ihm 63.000 Euro gespart. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie den Betriebsrat anhören müssen, was in die Anhörung gehört, welche Fehler tödlich sind und wie Sie mit einer Stellungnahme des Betriebsrats umgehen. ## Inhalt - [Warum die Betriebsratsanhörung so wichtig ist](#aioseo-warum-die-betriebsratsanhorung-so-wichtig-ist-13) - [Der Unterschied: Anfechtbar vs. Nichtig](#aioseo-der-unterschied-anfechtbar-vs-nichtig-15) - [Wann ist eine Betriebsratsanhörung erforderlich?](#aioseo-wann-ist-eine-betriebsratsanhorung-erforderlich-28) - [Die fünf Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Anhörung](#aioseo-die-funf-pflichtangaben-einer-ordnungsgemassen-anhorung-38) - [1. Person des zu kündigenden Arbeitnehmers](#aioseo-1-person-des-zu-kundigenden-arbeitnehmers-40) - [2. Art der Kündigung](#aioseo-2-art-der-kundigung-52) - [3. Kündigungsgrund(e)](#aioseo-3-kundigungsgrunde-63) - [4. Soziale Daten des Arbeitnehmers](#aioseo-4-soziale-daten-des-arbeitnehmers-89) - [5. Bei betriebsbedingter Kündigung: Die Sozialauswahl](#aioseo-5-bei-betriebsbedingter-kundigung-die-sozialauswahl-101) - [Die 5 tödlichen Fehler bei der Betriebsratsanhörung](#aioseo-die-5-todlichen-fehler-bei-der-betriebsratsanhorung-126) - [Fehler #1: Zu wenig Details zum Kündigungsgrund](#aioseo-fehler-1-zu-wenig-details-zum-kundigungsgrund-127) - [Fehler #2: Abmahnungen nicht erwähnt](#aioseo-fehler-2-abmahnungen-nicht-erwahnt-154) - [Fehler #3: bEM nicht erwähnt](#aioseo-fehler-3-bem-nicht-erwahnt-168) - [Fehler #4: Anhörung zu knapp vor der Kündigung](#aioseo-fehler-4-anhorung-zu-knapp-vor-der-kundigung-190) - [Fehler #5: Nachschieben von Kündigungsgründen](#aioseo-fehler-5-nachschieben-von-kundigungsgrunden-201) - [Die Stellungnahme des Betriebsrats: Wie reagieren Sie richtig?](#aioseo-die-stellungnahme-des-betriebsrats-wie-reagieren-sie-richtig-214) - [Möglichkeit 1: Keine Stellungnahme (häufigster Fall)](#aioseo-moglichkeit-1-keine-stellungnahme-haufigster-fall-216) - [Möglichkeit 2: Zustimmung zur Kündigung](#aioseo-moglichkeit-2-zustimmung-zur-kundigung-225) - [Möglichkeit 3: Bedenken oder Widerspruch (§ 102 Abs. 3 BetrVG)](#aioseo-moglichkeit-3-bedenken-oder-widerspruch-102-abs-3-betrvg-234) - [Muster: Betriebsratsanhörung bei verhaltensbedingter Kündigung](#aioseo-muster-betriebsratsanhorung-bei-verhaltensbedingter-kundigung-264) - [Muster: Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung](#aioseo-muster-betriebsratsanhorung-bei-betriebsbedingter-kundigung-322) - [Checkliste: Die rechtssichere Betriebsratsanhörung](#aioseo-checkliste-die-rechtssichere-betriebsratsanhorung-394) - [Vor der Anhörung:](#aioseo-vor-der-anhorung-395) - [Die Anhörung selbst:](#aioseo-die-anhorung-selbst-397) - [Nach der Anhörung:](#aioseo-nach-der-anhorung-404) - [Sonderfälle und häufige Fragen](#aioseo-sonderfalle-und-haufige-fragen-417) - [Muss ich den Betriebsrat bei Aufhebungsverträgen anhören?](#aioseo-muss-ich-den-betriebsrat-bei-aufhebungsvertragen-anhoren-418) - [Was ist, wenn der Betriebsrat im Urlaub ist?](#aioseo-was-ist-wenn-der-betriebsrat-im-urlaub-ist-420) - [Kann ich mündlich anhören?](#aioseo-kann-ich-mundlich-anhoren-422) - [Muss ich alle Kündigungsgründe nennen oder reicht einer?](#aioseo-muss-ich-alle-kundigungsgrunde-nennen-oder-reicht-einer-424) - [Was ist bei außerordentlicher Kündigung zu beachten?](#aioseo-was-ist-bei-ausserordentlicher-kundigung-zu-beachten-426) - [Kann der Betriebsrat die Kündigung verhindern?](#aioseo-kann-der-betriebsrat-die-kundigung-verhindern-428) - [Fazit: Ohne ordnungsgemäße Anhörung keine wirksame Kündigung](#aioseo-fazit-ohne-ordnungsgemasse-anhorung-keine-wirksame-kundigung-440) ## **Warum die Betriebsratsanhörung so wichtig ist** Die Betriebsratsanhörung ist nach § 102 BetrVG **zwingende Voraussetzung** für jede Kündigung. Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist **nichtig** – nicht nur anfechtbar! ### **Der Unterschied: Anfechtbar vs. Nichtig** **Anfechtbare Kündigung:** - Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Wochen klagen - Ohne Klage wird die Kündigung wirksam - Beispiel: Sozialauswahl fehlerhaft **Nichtige Kündigung:** - Die Kündigung ist von Anfang an rechtlich nicht existent - Keine 3-Wochen-Frist - Der Arbeitnehmer kann jederzeit die Nichtigkeit geltend machen - Beispiel: Betriebsratsanhörung fehlt oder fehlerhaft **Das bedeutet:** Selbst wenn der Arbeitnehmer nicht klagt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen! Er kann nach Monaten oder Jahren zurückkommen und Gehaltsnachzahlung verlangen. ### **Wann ist eine Betriebsratsanhörung erforderlich?** **Immer bei:** ✅ **Jeder ordentlichen Kündigung** (mit Kündigungsfrist) ✅ **Jeder außerordentlichen Kündigung** (fristlos) ✅ **Jeder Änderungskündigung** (Änderung der Arbeitsbedingungen) ✅ **Kündigungen in der Probezeit** (auch hier!) ✅ **Kündigungen befristeter Arbeitsverhältnisse** (wenn Kündigungsmöglichkeit vereinbart) **Nicht erforderlich bei:** ❌ Aufhebungsverträgen (einvernehmliche Beendigung) ❌ Befristungsende (wenn keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart) ❌ Kündigung während einer Betriebsratsanhörung selbst (Ausnahmefall) **************Betriebsratsanhörung richtig durchführen************** In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ finden Sie Musterformulierungen für alle Arten von Betriebsratsanhörungen mit konkreten Beispielen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Die fünf Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Anhörung** Eine Betriebsratsanhörung muss nach § 102 Abs. 1 BetrVG fünf Pflichtangaben enthalten: ### **1. Person des zu kündigenden Arbeitnehmers** **Was muss rein:** - Vollständiger Name - Geburtsdatum - Personalnummer (falls vorhanden) - Abteilung/Position **Warum wichtig:** Der Betriebsrat muss eindeutig wissen, um wen es geht. **Beispiel:** Wir beabsichtigen, Herrn Max Mustermann, geb. 15.03.1985, Personalnummer 12345, Sachbearbeiter in der Abteilung Vertrieb, zu kündigen. ### **2. Art der Kündigung** **Was muss rein:** - Ordentlich oder außerordentlich? - Mit oder ohne Auslauffrist? - Kündigungstermin **Beispiele:** ✅ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann ordentlich zum 31.12.2025 zu kündigen.“ ✅ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann außerordentlich fristlos zu kündigen.“ ✅ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann außerordentlich mit sozialer Auslauffrist zum 31.12.2025 zu kündigen.“ ❌ „Wir beabsichtigen, Herrn Mustermann zu kündigen.“ (Art fehlt!) ### **3. Kündigungsgrund(e)** **Dies ist der wichtigste und fehleranfälligste Teil!** Der Betriebsrat muss **alle Tatsachen** kennen, die für die Kündigung relevant sind, damit er seine Stellungnahme abgeben kann. **Was muss rein:** **a) Bei betriebsbedingter Kündigung:** - Unternehmerische Entscheidung (welche?) - Wegfall des Arbeitsplatzes (warum?) - Sozialauswahl (wie durchgeführt?) - Weiterbeschäftigungsprüfung (Ergebnis?) **b) Bei verhaltensbedingter Kündigung:** - Konkrete Pflichtverletzungen mit Datum, Uhrzeit, Ort - Vorherige Abmahnungen (Datum, Inhalt) - Warum ist Verhalten nicht mehr hinnehmbar? **c) Bei personenbedingter Kündigung:** - Fehlzeiten (konkrete Zahlen!) - Negative Gesundheitsprognose (Begründung) - Betriebliche Beeinträchtigungen (konkret!) - bEM durchgeführt? (Wann, mit welchem Ergebnis?) **d) Bei außerordentlicher Kündigung:** - Konkreter Vorfall mit allen Details - Warum ist Fortsetzung unmöglich? - Warum reicht ordentliche Kündigung nicht? ### **4. Soziale Daten des Arbeitnehmers** **Was muss rein:** - Alter - Betriebszugehörigkeit - Unterhaltspflichten - Schwerbehinderung (falls bekannt) **Warum wichtig:** Der Betriebsrat kann nur so Bedenken gegen die Sozialauswahl oder die Interessenabwägung äußern. **Beispiel:** Herr Mustermann ist 40 Jahre alt, seit 8 Jahren im Unternehmen beschäftigt, verheiratet und hat 2 minderjährige Kinder. Eine Schwerbehinderung liegt nicht vor. ### **5. Bei betriebsbedingter Kündigung: Die Sozialauswahl** **Was muss rein:** - Liste der vergleichbaren Arbeitnehmer - Soziale Daten aller Arbeitnehmer - Punkteberechnung - Warum wurde dieser Arbeitnehmer ausgewählt? - Warum wurden Leistungsträger herausgenommen? **Beispiel:** Von den 5 vergleichbaren Sachbearbeitern wurden 2 gekündigt. Die Sozialauswahl ergab: – Mitarbeiter A: 25 Punkte – Mitarbeiter B: 32 Punkte – Mitarbeiter C: 45 Punkte (gekündigt) – Mitarbeiter D: 18 Punkte (gekündigt) – Mitarbeiter E: 52 Punkte Mitarbeiter A wurde als Leistungsträger aus der Sozialauswahl herausgenommen, da er über Spezialkenntnisse verfügt, die für den Betrieb unverzichtbar sind. ******************Unsicher bei der Betriebsratsanhörung?****************** Die Anhörung ist komplex und fehleranfällig. Ein einziger vergessener Punkt macht die Kündigung unwirksam. Lassen Sie uns Ihre Anhörung vor dem Versand prüfen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die 5 tödlichen Fehler bei der Betriebsratsanhörung** ### **Fehler #1: Zu wenig Details zum Kündigungsgrund** **Das Problem:** Viele Arbeitgeber formulieren zu pauschal: ❌ „Wir kündigen wegen schlechter Arbeitsleistung.“ ❌ „Wir kündigen wegen Unpünktlichkeit.“ ❌ „Wir kündigen aus betriebsbedingten Gründen.“ **Die Folge:** Der Betriebsrat kann keine fundierte Stellungnahme abgeben. Die Anhörung ist fehlerhaft. Die Kündigung ist unwirksam! **Die Lösung:** ✅ **Konkret werden!** Datum, Uhrzeit, Ort, Details **Richtig bei Unpünktlichkeit:** Herr Mustermann ist trotz dreimaliger Abmahnung vom 01.03.2025, 15.05.2025 und 20.08.2025 erneut zu spät zur Arbeit erschienen: – Am 10.10.2025 um 9:25 Uhr (Arbeitsbeginn 9:00 Uhr) – Am 15.10.2025 um 9:18 Uhr – Am 22.10.2025 um 9:32 Uhr Die bisherigen Abmahnungen haben nicht zur Verhaltensänderung geführt. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nicht mehr zumutbar. **Richtig bei betriebsbedingter Kündigung:** Aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Umsatzrückgang von 25% in 2024) haben die Gesellschafter am 15.09.2025 beschlossen, die Verwaltungsabteilung von 8 auf 6 Stellen zu reduzieren. Die Aufgaben werden auf die verbleibenden Mitarbeiter verteilt. Die Sozialauswahl unter den 8 vergleichbaren Sachbearbeitern ergab, dass Herr Mustermann und Frau Schmidt die niedrigsten Punktzahlen haben (siehe beigefügte Sozialauswahlliste). Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich, da keine freien Stellen vorhanden sind. ### **Fehler #2: Abmahnungen nicht erwähnt** **Das Problem:** Bei verhaltensbedingten Kündigungen vergessen viele Arbeitgeber, die vorherigen Abmahnungen in der Anhörung zu erwähnen. **Die Folge:** Der Betriebsrat kann nicht beurteilen, ob eine Abmahnung erfolgt ist und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Die Anhörung ist unvollständig. **Die Lösung:** ✅ Alle Abmahnungen mit Datum und Inhalt aufführen **Beispiel:** Herr Mustermann wurde bereits wie folgt abgemahnt: 1. Abmahnung vom 01.03.2025: Unpünktlichkeit am 25.02., 27.02.  und 28.02.2025 2. Abmahnung vom 15.05.2025: Unpünktlichkeit am 08.05., 10.05. und 12.05.2025 3. Letzte Abmahnung vom 20.08.2025: Unpünktlichkeit am 14.08., 16.08. und 18.08.2025 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Androhung einer fristlosen Kündigung Kopien der Abmahnungen fügen wir bei. ### **Fehler #3: bEM nicht erwähnt** **Das Problem:** Bei krankheitsbedingten Kündigungen vergessen viele Arbeitgeber, das durchgeführte (oder abgelehnte) bEM in der Anhörung zu erwähnen. **Die Folge:** Der Betriebsrat kann nicht prüfen, ob alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Die Anhörung ist unvollständig. **Die Lösung:** ✅ bEM-Verfahren detailliert darstellen **Beispiel:** Herr Mustermann war in den letzten 3 Jahren wie folgt krank: – 2023: 52 Tage – 2024: 67 Tage – 2025 (bis Oktober): 48 Tage Am 15.05.2024 haben wir Herrn Mustermann ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten. Herr Mustermann hat das Angebot angenommen. In mehreren Gesprächen (20.06.2024, 15.09.2024, 10.01.2025) wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart: – Ergonomischer Arbeitsplatz – Reduzierung auf 32 Std./Woche – Homeoffice 2x/Woche Trotz dieser Maßnahmen sind die Fehlzeiten weiterhin hoch. Das bEM wurde am 15.09.2025 erfolglos abgeschlossen. Dokumentation des bEM liegt bei. ### **Fehler #4: Anhörung zu knapp vor der Kündigung** **Das Problem:** Sie hören den Betriebsrat am Montag an und kündigen am Dienstag – ohne auf eine Stellungnahme zu warten. **Die Folge:** Sie haben dem Betriebsrat keine angemessene Frist zur Stellungnahme gelassen. Die Anhörung ist fehlerhaft. **Die Lösung:** ✅ **Mindestfristen beachten:** - **Bei ordentlicher Kündigung:** Mind. 3-5 Arbeitstage - **Bei außerordentlicher Kündigung:** Mind. 3 Tage (wegen Zwei-Wochen-Frist) - **Bei umfangreichen Sachverhalten:** 1-2 Wochen **Aber:** Sie müssen nicht ewig warten! Nach Ablauf einer angemessenen Frist können Sie kündigen, auch wenn der Betriebsrat noch nicht geantwortet hat. ### **Fehler #5: Nachschieben von Kündigungsgründen** **Das Problem:** Sie hören den Betriebsrat wegen Unpünktlichkeit an. Vor Gericht berufen Sie sich dann auch auf schlechte Arbeitsleistung. **Die Folge:** Der neue Kündigungsgrund wurde nicht angehört. Die Kündigung ist insoweit unwirksam. **Die Lösung:** ✅ **Alle Kündigungsgründe in der Anhörung nennen** – auch wenn Sie sich hauptsächlich auf einen stützen **Beispiel:** Hauptgrund: Unpünktlichkeit (siehe oben) Weitere Gründe: – Unzureichende Arbeitsleistung (konkrete Beispiele: …) – Häufige Krankmeldungen (siehe Fehlzeitenübersicht) Bereits ein Grund rechtfertigt die Kündigung. Hilfsweise stützen wir die Kündigung auf alle genannten Gründe. ## **Die Stellungnahme des Betriebsrats: Wie reagieren Sie richtig?** Der Betriebsrat hat nach Anhörung drei Möglichkeiten: ### **Möglichkeit 1: Keine Stellungnahme (häufigster Fall)** **Was bedeutet das:** Der Betriebsrat äußert sich nicht innerhalb der Frist. **Ihre Reaktion:** Nach Ablauf einer angemessenen Frist (bei ordentlicher Kündigung: 1 Woche, bei außerordentlicher: 3 Tage) können Sie kündigen. **Dokumentation:** Der Betriebsrat wurde am \[Datum\] schriftlich angehört. Bis heute \[Datum\] ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Frist ist abgelaufen. ### **Möglichkeit 2: Zustimmung zur Kündigung** **Was bedeutet das:** Der Betriebsrat stimmt der Kündigung ausdrücklich zu oder hat keine Bedenken. **Ihre Reaktion:** Perfekt! Sie können sofort kündigen. **Dokumentation:** Der Betriebsrat hat mit Schreiben vom \[Datum\] mitgeteilt, dass er keine Bedenken gegen die Kündigung hat. Kopie der Stellungnahme ist beigefügt. ### **Möglichkeit 3: Bedenken oder Widerspruch (§ 102 Abs. 3 BetrVG)** **Was bedeutet das:** Der Betriebsrat äußert Bedenken gegen die Kündigung oder widerspricht ihr ausdrücklich. **Wichtig:** Ein Widerspruch des Betriebsrats hindert Sie **nicht** daran, trotzdem zu kündigen! Sie müssen nur den Widerspruch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb von 3 Tagen einholen und dem Arbeitnehmer mit der Kündigung aushändigen. **Die Gründe für einen Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG:** Der Betriebsrat kann nur aus folgenden Gründen widersprechen: 1. **Sozialauswahl fehlerhaft** (bei betriebsbedingter Kündigung) 2. **Weiterbeschäftigung möglich** (auf anderem Arbeitsplatz) 3. **Weiterbeschäftigung nach Umschulung/Fortbildung möglich** 4. **Kündigung verstößt gegen Richtlinien** über die personelle Auswahl 5. **Arbeitnehmer kann an anderem Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden** **Ihre Reaktion:** ✅ **Prüfen Sie die Bedenken** – sind sie berechtigt? **Fall A: Bedenken berechtigt** → Kündigung überdenken oder nachbessern (z.B. andere Person in Sozialauswahl kündigen) **Fall B: Bedenken unberechtigt** → Trotzdem kündigen! Der Widerspruch hindert Sie nicht. **Fall C: Bei außerordentlicher Kündigung** → Widerspruch innerhalb von 3 Tagen einholen (sonst können Sie nicht fristlos kündigen!) → Widerspruch dem Arbeitnehmer mit der Kündigung aushändigen **Beispielformulierung bei Widerspruch:** Der Betriebsrat hat mit Schreiben vom \[Datum\] der Kündigung widersprochen. Die Bedenken haben wir geprüft, sehen diese jedoch als nicht gerechtfertigt an, da \[Begründung\]. Wir kündigen daher trotz des Widerspruchs. Kopie des Widerspruchs ist beigefügt und wird dem Arbeitnehmer mit der Kündigung ausgehändigt. **************Musterformulierungen für alle Fälle************** In unserem Whitepaper finden Sie Musterformulierungen für Betriebsratsanhörungen bei allen Kündigungsarten – von betriebsbedingt über verhaltensbedingt bis personenbedingt. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Muster: Betriebsratsanhörung bei verhaltensbedingter Kündigung** Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren des Betriebsrats, wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit Herrn Max Mustermann geb. 15.03.1985 Personalnummer: 12345 Sachbearbeiter Vertrieb ordentlich zum 31.12.2025 zu kündigen. KÜNDIGUNGSGRUND: Herr Mustermann ist trotz dreimaliger Abmahnung wiederholt zu spät zur Arbeit erschienen. KONKRETE VORFÄLLE: Herr Mustermann hat vertragswidrig seinen Arbeitsbeginn (9:00 Uhr) nicht eingehalten: 1\. Abmahnung vom 01.03.2025:    – 25.02.2025: Erscheinen um 9:23 Uhr (23 Min. zu spät)    – 27.02.2025: Erscheinen um 9:17 Uhr (17 Min. zu spät)    – 28.02.2025: Erscheinen um 9:31 Uhr (31 Min. zu spät) 2\. Abmahnung vom 15.05.2025:    – 08.05.2025: Erscheinen um 9:19 Uhr (19 Min. zu spät)    – 10.05.2025: Erscheinen um 9:28 Uhr (28 Min. zu spät)    – 12.05.2025: Erscheinen um 9:15 Uhr (15 Min. zu spät) 3\. Letzte Abmahnung vom 20.08.2025 mit ausdrücklichem    Hinweis auf die Androhung einer fristlosen Kündigung:    – 14.08.2025: Erscheinen um 9:22 Uhr (22 Min. zu spät)    – 16.08.2025: Erscheinen um 9:18 Uhr (18 Min. zu spät)    – 18.08.2025: Erscheinen um 9:35 Uhr (35 Min. zu spät) Aktuelle Vorfälle nach der letzten Abmahnung:    – 25.10.2025: Erscheinen um 9:27 Uhr (27 Min. zu spät)    – 28.10.2025: Erscheinen um 9:19 Uhr (19 Min. zu spät)    – 01.11.2025: Erscheinen um 9:33 Uhr (33 Min. zu spät) Alle Verspätungen sind durch Zeugen (Pförtner, Kollegen) und Arbeitszeiterfassung dokumentiert. WÜRDIGUNG: Trotz dreimaliger Abmahnung und ausdrücklicher Androhung einer fristlosen Kündigung hat Herr Mustermann sein Verhalten nicht geändert. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nicht mehr zumutbar. Das wiederholte Ignorieren der Abmahnungen zeigt, dass Herr Mustermann nicht bereit ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. SOZIALE DATEN: Herr Mustermann ist 40 Jahre alt, seit 8 Jahren im Unternehmen beschäftigt, verheiratet und hat 2 minderjährige Kinder. Eine Schwerbehinderung liegt nicht vor. WEITERBESCHÄFTIGUNG: Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich, da alle Arbeitsplätze pünktliches Erscheinen erfordern. ANLAGEN: – Kopien der Abmahnungen vom 01.03., 15.05. und 20.08.2025 – Dokumentation der Verspätungen (Arbeitszeiterfassung) Wir bitten um Stellungnahme bis zum \[Datum, ca. 5 Tage später\]. Mit freundlichen Grüßen \[Unterschrift\] ## **Muster: Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung** Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren des Betriebsrats, wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit Frau Maria Schmidt geb. 20.07.1988 Personalnummer: 67890 Sachbearbeiterin Verwaltung ordentlich zum 30.06.2026 zu kündigen. KÜNDIGUNGSGRUND: Die Kündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen. UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNG: Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Umsatzrückgang von 25% in 2024 und 15% in 2025, siehe beigefügte Umsatzübersicht) haben die Gesellschafter am 15.09.2025 beschlossen, die Verwaltungsabteilung von 8 auf 6 Sachbearbeiterstellen zu reduzieren. Die Aufgaben werden auf die verbleibenden 6 Mitarbeiter umverteilt. Die Umsetzung beginnt mit sofortiger Wirkung. Kopie des Gesellschafterbeschlusses ist beigefügt. WEGFALL DES ARBEITSPLATZES: Der Arbeitsplatz von Frau Schmidt als Sachbearbeiterin in der Verwaltung entfällt dauerhaft. Ihre Aufgaben werden auf die verbleibenden Mitarbeiter verteilt. SOZIALAUSWAHL: Von den 8 vergleichbaren Sachbearbeitern in der Verwaltung müssen 2 Stellen abgebaut werden. Die Sozialauswahl ergab folgendes Ergebnis (Berechnung: 1 Punkt pro Jahr Betriebszugehörigkeit + 0,5 Punkte pro Lebensjahr + 5 Punkte pro unterhaltsberechtigter Person): \| Name \| Alter \| Betriebs-zugehörigkeit \| Unterhalts-pflichten \| Punkte \| \|——\|——-\|——————-\|——————\|——–\| \| Müller \| 28 \| 3 Jahre \| 0 \| 17 \| \| Schmidt \| 37 \| 8 Jahre \| 2 (Partner+Kind) \| 33,5 \| \| Meyer \| 42 \| 12 Jahre \| 3 (Partner+2 Kinder) \| 48 \| \| Weber \| 29 \| 4 Jahre \| 1 (Kind) \| 23,5 \| \| Fischer \| 51 \| 18 Jahre \| 2 (Partner+Kind) \| 59 \| \| Becker \| 38 \| 10 Jahre \| 0 \| 29 \| \| Wagner \| 55 \| 22 Jahre \| 1 (Partner) \| 82,5 \| \| Hoffmann \| 46 \| 15 Jahre \| 4 (Partner+3 Kinder) \| 61 \| Die beiden Mitarbeiter mit den niedrigsten Punktzahlen sind Herr Müller (17 Punkte) und Herr Weber (23,5 Punkte). Da Herr Müller als Leistungsträger herausgenommen wird (Begründung siehe unten), wird stattdessen Frau Schmidt (33,5 Punkte) gekündigt. HERAUSNAHME VON LEISTUNGSTRÄGERN: Herr Müller wird von der Sozialauswahl ausgenommen, da er über Spezialkenntnisse im SAP-System verfügt, die für die Verwaltung unverzichtbar sind. Er ist der einzige Mitarbeiter, der das System administrieren kann. Eine Einarbeitung anderer Mitarbeiter würde mindestens 6 Monate dauern und ist aufgrund der Komplexität nicht kurzfristig möglich. WEITERBESCHÄFTIGUNG: Eine Weiterbeschäftigung von Frau Schmidt auf einem anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich: – Keine freien Stellen im Unternehmen vorhanden – Keine Stellen, die nach zumutbarer Einarbeitung (3 Monate)   besetzt werden könnten – Keine Konzerngesellschaften vorhanden Eine Änderungskündigung kommt nicht in Betracht. SOZIALE DATEN: Frau Schmidt ist 37 Jahre alt, seit 8 Jahren im Unternehmen beschäftigt, verheiratet und hat 1 minderjähriges Kind. Eine Schwerbehinderung liegt nicht vor. ANLAGEN: – Gesellschafterbeschluss vom 15.09.2025 – Umsatzübersicht 2023-2025 – Vollständige Sozialauswahlliste mit allen Daten Wir bitten um Stellungnahme bis zum \[Datum, ca. 7 Tage später\]. Mit freundlichen Grüßen \[Unterschrift\] ## **Checkliste: Die rechtssichere Betriebsratsanhörung** ### **Vor der Anhörung:** ✅ Betriebsrat vorhanden? (Bei > 5 Mitarbeitern möglich) ✅ Alle Kündigungsgründe gesammelt und dokumentiert ✅ Bei betriebsbedingt: Sozialauswahl durchgeführt ✅ Bei verhaltensbedingt: Abmahnungen vorliegen ✅ Bei personenbedingt: bEM durchgeführt ✅ Soziale Daten des Arbeitnehmers ermittelt ### **Die Anhörung selbst:** ✅ **Schriftform** (E-Mail oder Brief) ✅ **Person des Arbeitnehmers** (Name, Geburtsdatum, Personalnummer) ✅ **Art der Kündigung** (ordentlich/außerordentlich, Termin) ✅ **Kündigungsgrund(e)** mit allen Details: - Konkrete Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, Ort - Abmahnungen erwähnen (bei verhaltensbedingt) - bEM erwähnen (bei personenbedingt) - Sozialauswahl darstellen (bei betriebsbedingt) ✅ **Soziale Daten** (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten) ✅ **Weiterbeschäftigungsprüfung** (Ergebnis mitteilen) ✅ **Anlagen beifügen** (Abmahnungen, Sozialauswahlliste, etc.) ### **Nach der Anhörung:** ✅ **Frist abwarten** (ordentlich: 5-7 Tage, außerordentlich: 3 Tage) ✅ **Stellungnahme prüfen** (falls vorhanden) ✅ **Bei Widerspruch:** Bedenken prüfen und dokumentieren ✅ **Dokumentation vervollständigen:** - Wann angehört? - Stellungnahme erhalten? - Wann Frist abgelaufen? ✅ **Erst dann kündigen!** ******************Betriebsratsanhörung rechtssicher gestalten****************** Die Anhörung des Betriebsrats ist hochkomplex. Ein Fehler macht die gesamte Kündigung unwirksam. Lassen Sie uns Ihre Anhörung vor dem Versand prüfen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Sonderfälle und häufige Fragen** ### **Muss ich den Betriebsrat bei Aufhebungsverträgen anhören?** Nein! Bei einvernehmlichen Beendigungen (Aufhebungsvertrag) ist keine Betriebsratsanhörung erforderlich. ### **Was ist, wenn der Betriebsrat im Urlaub ist?** Sie müssen warten, bis der Betriebsrat wieder da ist, oder sich an den Betriebsratsvorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden wenden. ### **Kann ich mündlich anhören?** Ja, aber nicht empfehlenswert! Sie können den Nachweis der Anhörung vor Gericht nicht führen. Immer schriftlich anhören! ### **Muss ich alle Kündigungsgründe nennen oder reicht einer?** Nennen Sie alle! Vor Gericht dürfen Sie sich nur auf Gründe berufen, die Sie auch angehört haben. ### **Was ist bei außerordentlicher Kündigung zu beachten?** Bei fristloser Kündigung müssen Sie die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB beachten. Hören Sie den Betriebsrat daher schnell an (innerhalb der ersten Woche nach Kenntnisnahme). ### **Kann der Betriebsrat die Kündigung verhindern?** Nein! Ein Widerspruch hindert Sie nicht daran, trotzdem zu kündigen. Er hat nur Auswirkungen auf einen möglichen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers während des Prozesses. **************Perfekte Betriebsratsanhörung – Schritt für Schritt************** Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper herunter und erhalten Sie: - Praxisbeispiele und Rechtsprechung - Musterformulierungen für alle Kündigungsarten - Checklisten für jede Phase - Umgang mit Stellungnahmen des Betriebsrats [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Fazit: Ohne ordnungsgemäße Anhörung keine wirksame Kündigung** Die Betriebsratsanhörung ist eine der wichtigsten – und gleichzeitig am häufigsten fehlerhaft durchgeführten – Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung. **Die häufigsten Fehler:** 1. ❌ Zu pauschale Formulierung des Kündigungsgrunds 2. ❌ Abmahnungen nicht erwähnt 3. ❌ bEM nicht erwähnt 4. ❌ Sozialauswahl nicht oder unvollständig dargestellt 5. ❌ Zu kurze Frist für Stellungnahme **Die Folge:** Die Kündigung ist nichtig – von Anfang an! **Unsere Empfehlung:** Investieren Sie 30-60 Minuten in eine sorgfältige, vollständige Betriebsratsanhörung. Listen Sie alle Tatsachen auf, fügen Sie alle Anlagen bei, geben Sie dem Betriebsrat ausreichend Zeit. Diese Investition kann Ihnen zehntausende Euro sparen! ******************Professionelle Unterstützung bei der Betriebsratsanhörung****************** Wir formulieren Ihre Betriebsratsanhörung rechtssicher und vollständig – damit Ihre Kündigung nicht an einem formalen Fehler scheitert. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) **Published:** Februar 25, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** ## Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine neue Mitarbeiterin die Leistungserwartungen nicht erfüllt. Der Geschäftsführer kündigt – ordentlich, mit Kündigungsfrist, formal korrekt. Eine Woche später erhält er einen Brief: Die Mitarbeiterin ist schwanger. Die Kündigung ist unwirksam. Vier Monate später: Die Mitarbeiterin befindet sich im Mutterschutz. Sechs Monate später: Sie ist in Elternzeit. Das Unternehmen zahlt drei Jahre lang Gehalt für keine Arbeitsleistung, kann aber nicht kündigen. Die Rechnung: - Gehaltszahlung während Schwangerschaft und Mutterschutz: 12.000 Euro - Elterngeld-Erstattung vom Arbeitgeber: 24.000 Euro (bei Zuschuss zum Elterngeld) - Fortsetzung nach Elternzeit (weiteres Jahr bis erfolgreiche Kündigung): 36.000 Euro - Abfindung im Vergleich: 20.000 Euro - Anwalts- und Gerichtskosten: 10.000 Euro - **Gesamtschaden: 102.000 Euro** Sein Fehler? Er kannte den Sonderkündigungsschutz nicht. Mit einem Aufhebungsvertrag vor Bekanntgabe der Schwangerschaft hätte er das gesamte Problem vermieden – oder durch Einholung der Zustimmung der zuständigen Behörde rechtssicher kündigen können. In diesem Artikel erfahren Sie alles über den Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung und Elternzeit – und wann Kündigungen trotzdem möglich sind. ## Inhalt - [Was ist der Sonderkündigungsschutz?](#aioseo-was-ist-der-sonderkundigungsschutz-15) - [Die drei wichtigsten Fälle:](#aioseo-die-drei-wichtigsten-falle-17) - [Teil 1: Kündigung während Schwangerschaft und Mutterschutz](#aioseo-teil-1-kundigung-wahrend-schwangerschaft-und-mutterschutz-42) - [Das Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG](#aioseo-das-kundigungsverbot-nach-17-muschg-43) - [Wann beginnt der Schutz?](#aioseo-wann-beginnt-der-schutz-47) - [Praxisfall: Kündigung und nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft](#aioseo-praxisfall-kundigung-und-nachtragliche-mitteilung-der-schwangerschaft-52) - [Wann erteilt die Behörde die Zustimmung zur Kündigung?](#aioseo-wann-erteilt-die-behorde-die-zustimmung-zur-kundigung-59) - [Das Zustimmungsverfahren](#aioseo-das-zustimmungsverfahren-87) - [Muster: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer Schwangeren](#aioseo-muster-antrag-auf-zustimmung-zur-kundigung-einer-schwangeren-109) - [Teil 2: Kündigung während der Elternzeit](#aioseo-teil-2-kundigung-wahrend-der-elternzeit-168) - [Das Kündigungsverbot nach § 18 BEEG](#aioseo-das-kundigungsverbot-nach-18-beeg-169) - [Besonderheiten bei Elternzeit](#aioseo-besonderheiten-bei-elternzeit-176) - [Wann erteilt die Behörde die Zustimmung zur Kündigung in Elternzeit?](#aioseo-wann-erteilt-die-behorde-die-zustimmung-zur-kundigung-in-elternzeit-186) - [Teil 3: Kündigung von schwerbehinderten Menschen](#aioseo-teil-3-kundigung-von-schwerbehinderten-menschen-206) - [Das Zustimmungserfordernis nach § 168 SGB IX](#aioseo-das-zustimmungserfordernis-nach-168-sgb-ix-207) - [Wann greift der Schutz?](#aioseo-wann-greift-der-schutz-218) - [Das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt](#aioseo-das-zustimmungsverfahren-beim-integrationsamt-224) - [Wann erteilt das Integrationsamt die Zustimmung?](#aioseo-wann-erteilt-das-integrationsamt-die-zustimmung-252) - [Besonderheiten bei der Kündigung Schwerbehinderter](#aioseo-besonderheiten-bei-der-kundigung-schwerbehinderter-257) - [Muster: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten](#aioseo-muster-antrag-auf-zustimmung-zur-kundigung-eines-schwerbehinderten-268) - [Die Alternativen: Aufhebungsvertrag statt Kündigung](#aioseo-die-alternativen-aufhebungsvertrag-statt-kundigung-336) - [Warum Aufhebungsverträge beim Sonderkündigungsschutz besonders attraktiv sind](#aioseo-warum-aufhebungsvertrage-beim-sonderkundigungsschutz-besonders-attraktiv-sind-338) - [Abfindungshöhe bei Sonderkündigungsschutz](#aioseo-abfindungshohe-bei-sonderkundigungsschutz-347) - [Checkliste: Kündigung bei Sonderkündigungsschutz](#aioseo-checkliste-kundigung-bei-sonderkundigungsschutz-363) - [Schritt 1: Prüfung, ob Sonderkündigungsschutz besteht](#aioseo-schritt-1-prufung-ob-sonderkundigungsschutz-besteht-364) - [Schritt 2: Entscheidung über Vorgehensweise](#aioseo-schritt-2-entscheidung-uber-vorgehensweise-383) - [Schritt 3: Vorbereitung des Zustimmungsantrags (falls Option A)](#aioseo-schritt-3-vorbereitung-des-zustimmungsantrags-falls-option-a-401) - [Schritt 4: Antrag stellen](#aioseo-schritt-4-antrag-stellen-422) - [Schritt 5: Entscheidung abwarten](#aioseo-schritt-5-entscheidung-abwarten-424) - [Schritt 6: Nach Zustimmung kündigen](#aioseo-schritt-6-nach-zustimmung-kundigen-426) - [Häufige Fragen zum Sonderkündigungsschutz](#aioseo-haufige-fragen-zum-sonderkundigungsschutz-432) - [Kann ich während der Probezeit kündigen?](#aioseo-kann-ich-wahrend-der-probezeit-kundigen-433) - [Was ist, wenn ich von der Schwangerschaft nichts wusste?](#aioseo-was-ist-wenn-ich-von-der-schwangerschaft-nichts-wusste-435) - [Wie lange dauert ein Zustimmungsverfahren?](#aioseo-wie-lange-dauert-ein-zustimmungsverfahren-437) - [Kann ich nach Elternzeit kündigen?](#aioseo-kann-ich-nach-elternzeit-kundigen-439) - [Brauche ich bei Aufhebungsverträgen eine Zustimmung?](#aioseo-brauche-ich-bei-aufhebungsvertragen-eine-zustimmung-441) - [Was kostet mich ein Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz?](#aioseo-was-kostet-mich-ein-verstoss-gegen-sonderkundigungsschutz-443) - [Fazit: Vorsicht bei Sonderkündigungsschutz – oder Aufhebungsvertrag nutzen](#aioseo-fazit-vorsicht-bei-sonderkundigungsschutz-oder-aufhebungsvertrag-nutzen-455) ## **Was ist der Sonderkündigungsschutz?** Der Sonderkündigungsschutz ist ein **verstärkter Kündigungsschutz** für bestimmte Personengruppen, die besonders schutzbedürftig sind. ### **Die drei wichtigsten Fälle:** **1. Schwangerschaft und Mutterschutz (§ 17 MuSchG)** - Absolutes Kündigungsverbot während Schwangerschaft - Kündigungsverbot bis 4 Monate nach Entbindung - Gilt auch für Fehlgeburten nach der 12. Woche **2. Elternzeit (§ 18 BEEG)** - Kündigungsverbot während der Elternzeit - Besonderer Kündigungsschutz ab Antragstellung (8 Wochen vorher) **3. Schwerbehinderung (§ 168 SGB IX)** - Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts - Gilt bei Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50 - Gilt auch für Gleichgestellte (GdB 30-40) **Weitere Fälle (kurz):** - Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) - Datenschutzbeauftragte - Sicherheitsbeauftragte **************Sonderkündigungsschutz beachten************** In unserem kostenlosen Whitepaper „Arbeitsverhältnisse richtig kündigen“ finden Sie detaillierte Informationen zu allen Fällen des Sonderkündigungsschutzes – mit Checklisten und Musteranträgen. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Teil 1: Kündigung während Schwangerschaft und Mutterschutz** ### **Das Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG** **Grundregel:** Während der Schwangerschaft und bis **4 Monate nach der Entbindung** ist die Kündigung **unzulässig** – sowohl ordentlich als auch außerordentlich. **Das gilt auch:** ✅ Wenn Sie von der Schwangerschaft nichts wussten ✅ In der Probezeit ✅ Bei befristeten Verträgen (wenn Kündigungsmöglichkeit vereinbart) ✅ Im Kleinbetrieb **Die einzige Ausnahme:** ❗ Kündigung mit **vorheriger Zustimmung** der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Arbeitsschutzbehörde) ### **Wann beginnt der Schutz?** **Ab dem Zeitpunkt der Empfängnis** – nicht erst ab Bekanntgabe! **Problem:** Sie wissen oft nicht, dass die Mitarbeiterin schwanger ist. **Lösung des Gesetzgebers:** Die Mitarbeiterin muss die Schwangerschaft **innerhalb von zwei Wochen** nach Zugang der Kündigung mitteilen, sonst verliert sie den Schutz (§ 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). **Wichtig:** Auch wenn die Mitteilung zu spät erfolgt, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Verspätung unverschuldet war (z.B. Mitarbeiterin wusste selbst noch nichts von der Schwangerschaft). ### **Praxisfall: Kündigung und nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft** **Szenario:** Sie kündigen einer Mitarbeiterin am 15. Januar ordentlich zum 28. Februar. Am 25. Januar teilt sie Ihnen mit, dass sie schwanger ist (Empfängnis war bereits im Dezember). **Rechtslage:** ✅ Mitteilung innerhalb von 2 Wochen → Kündigungsschutz greift ✅ Die Kündigung ist **unwirksam ✅ Das Arbeitsverhältnis besteht fort **Ihre Möglichkeiten:** **Option 1:** Weiterbeschäftigung bis nach Mutterschutz und Elternzeit (schwierig!) **Option 2:** Zustimmung der Behörde einholen (siehe unten) **Option 3:** Aufhebungsvertrag verhandeln (mit attraktiver Abfindung) ### **Wann erteilt die Behörde die Zustimmung zur Kündigung?** Die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Arbeitsschutzbehörde) kann die Zustimmung zur Kündigung erteilen, wenn: **1. Der Kündigungsgrund nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat** ✅ **Zulässige Gründe:** - Betriebsstilllegung - Insolvenz - Straftaten der Mitarbeiterin (Diebstahl, Betrug) - Grobe Pflichtverletzungen (unabhängig von Schwangerschaft) ❌ **Unzulässige Gründe:** - Leistungsminderung wegen Schwangerschaft - Häufige Fehlzeiten wegen Schwangerschaft - „Passt nicht mehr ins Team“ **2. Der Grund ist so schwerwiegend, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist** **Beispiele aus der Rechtsprechung:** ✅ **Zustimmung erteilt:** - Schwangere stiehlt 500 Euro aus der Kasse - Schwangere beleidigt Chef massiv - Betrieb wird vollständig geschlossen - Insolvenz, Liquidation ❌ **Zustimmung verweigert:** - Leistungsschwäche während Schwangerschaft - Häufige Fehlzeiten wegen Schwangerschaft - Betriebsbedingte Gründe bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Unzuverlässigkeit, die toleriert werden kann ### **Das Zustimmungsverfahren** **Schritt 1: Antrag stellen** Sie müssen **vor** Ausspruch der Kündigung einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. **Mindestinhalt:** - Name und Daten der Mitarbeiterin - Kündigungsgrund (detailliert!) - Kündigungsart (ordentlich/außerordentlich) - Beweismittel (Zeugen, Dokumente) - Anhörung der Mitarbeiterin **Schritt 2: Anhörung der Mitarbeiterin** Die Behörde hört die Mitarbeiterin an – sie kann Stellung nehmen. **Schritt 3: Entscheidung** Die Behörde entscheidet innerhalb von **2-4 Wochen** (bei außerordentlicher Kündigung oft schneller). **Mögliche Entscheidungen:** - ✅ Zustimmung erteilt → Sie können kündigen - ❌ Zustimmung verweigert → Sie können nicht kündigen - ⏸️ Zustimmung unter Auflagen → Sie müssen Auflagen erfüllen **Schritt 4: Kündigung aussprechen** Erst **nach** Erteilung der Zustimmung dürfen Sie kündigen! **Wichtig:** Bei außerordentlicher Kündigung müssen Sie die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB beachten. Das Zustimmungsverfahren hemmt die Frist, aber Sie müssen den Antrag schnell stellen! ### **Muster: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer Schwangeren** Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gemäß § 17 MuSchG An das \[Gewerbeaufsichtsamt/Arbeitsschutzbehörde\] \[Adresse\] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Frau Maria Müller geb. 15.03.1990 \[Adresse\] beschäftigt als Kassiererin seit 01.06.2024. Frau Müller ist schwanger (voraussichtlicher Entbindungstermin: 15.08.2026). KÜNDIGUNGSGRUND: Am 15.01.2026 hat Frau Müller Bargeld in Höhe von 500 Euro aus der Kasse entwendet. Der Vorfall wurde durch Videoaufzeichnung dokumentiert (siehe Anlage 1). SACHVERHALT: Am 15.01.2026 gegen 16:30 Uhr befand sich Frau Müller alleine im Kassenbereich. Auf der Videoaufzeichnung ist zu sehen, wie sie: – Um 16:32 Uhr die Kasse öffnet – Mehrere Geldscheine entnimmt – Diese in ihre Handtasche steckt – Die Kasse wieder schließt Bei der anschließenden Kassenabrechnung fehlten exakt 500 Euro. Frau Müller wurde am 16.01.2026 mit dem Vorwurf konfrontiert. Sie bestritt zunächst, gab den Diebstahl dann aber zu und bot an, das Geld zurückzuzahlen. Das Vertrauensverhältnis ist durch den Diebstahl unwiederbringlich zerstört. Eine Weiterbeschäftigung ist uns nicht zumutbar, auch nicht bis zum Ende der Schwangerschaft. Der Kündigungsgrund steht in keinerlei Zusammenhang mit der Schwangerschaft von Frau Müller. BEWEISMITTEL: – Videoaufzeichnung vom 15.01.2026 (Anlage 1) – Kassenabrechnung mit Fehlbetrag (Anlage 2) – Protokoll des Gesprächs vom 16.01.2026 (Anlage 3) – Zeuge: Herr Schmidt, Filialleiter ANHÖRUNG DER MITARBEITERIN: Frau Müller wurde am 16.01.2026 angehört. Sie hat den Diebstahl eingeräumt. Ich bitte um zügige Bearbeitung des Antrags und um Mitteilung der Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen \[Unterschrift\] ANLAGEN: 1\. Videoaufzeichnung 2\. Kassenabrechnung 3\. Gesprächsprotokoll ******************Zustimmungsverfahren professionell durchführen****************** Das Zustimmungsverfahren ist komplex und die Behörden sind restriktiv. Wir beraten Sie zur Erfolgsaussicht und formulieren Ihren Antrag für optimale Chancen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Teil 2: Kündigung während der Elternzeit** ### **Das Kündigungsverbot nach § 18 BEEG** **Grundregel:** Während der Elternzeit ist die Kündigung **unzulässig** – sowohl ordentlich als auch außerordentlich. **Der Schutz beginnt:** - Ab Antragstellung (frühestens **8 Wochen** vor Beginn der Elternzeit) - Läuft während der gesamten Elternzeit **Die einzige Ausnahme:** ❗ Kündigung mit **vorheriger Zustimmung** der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Arbeitsschutzbehörde) ### **Besonderheiten bei Elternzeit** **1. Der Kündigungsschutz beginnt vor der Elternzeit** Sobald der Arbeitnehmer die Elternzeit anmeldet (8 Wochen vor Beginn bei Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes), beginnt der Kündigungsschutz. **Falle für Arbeitgeber:** Sie kündigen am 1. März. Am 3. März teilt der Arbeitnehmer mit, dass er am 15. Februar Elternzeit ab 1. Mai beantragt hat. → Kündigung ist unwirksam! Der Schutz bestand bereits ab 15. Februar. **2. Kündigungen nach der Elternzeit** Nach Ende der Elternzeit gilt wieder der normale Kündigungsschutz – Sie können dann ordentlich kündigen (wenn die Voraussetzungen des KSchG erfüllt sind). **3. Befristete Verträge** Die Elternzeit verlängert befristete Verträge **nicht**! Endet die Befristung während der Elternzeit, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. ### **Wann erteilt die Behörde die Zustimmung zur Kündigung in Elternzeit?** Die Voraussetzungen sind **dieselben wie bei Schwangerschaft**: ✅ **Zulässige Gründe:** - Betriebsstilllegung - Insolvenz - Straftaten - Grobe Pflichtverletzungen ❌ **Unzulässige Gründe:** - Betriebsbedingte Gründe mit Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Leistungsschwäche - „Fehlende Planbarkeit“ **Praxistipp:** In der Elternzeit sind Zustimmungen noch seltener als bei Schwangerschaft. Warten Sie wenn möglich bis zum Ende der Elternzeit und kündigen Sie dann ordentlich. **************Musteranträge und Checklisten************** In unserem Whitepaper finden Sie Musteranträge für Zustimmungsverfahren bei Schwangerschaft und Elternzeit sowie Checklisten für alle Schritte. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Teil 3: Kündigung von schwerbehinderten Menschen** ### **Das Zustimmungserfordernis nach § 168 SGB IX** **Grundregel:** Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nur mit **vorheriger Zustimmung des Integrationsamts** wirksam. **Wen betrifft das:** - Menschen mit Grad der Behinderung (GdB) **≥ 50** - Gleichgestellte mit GdB **30-49** (wenn vom Arbeitsamt gleichgestellt) **Welche Kündigungen:** - ✅ Ordentliche Kündigungen - ✅ Außerordentliche Kündigungen - ❌ Aufhebungsverträge (keine Zustimmung erforderlich!) ### **Wann greift der Schutz?** **Der Schutz greift:** - Ab Bekanntgabe der Schwerbehinderung - Auch rückwirkend, wenn Schwerbehinderung bei Kündigungszugang bereits beantragt war **Wichtig:** Der Arbeitnehmer muss die Schwerbehinderung **spätestens innerhalb von drei Wochen** nach Zugang der Kündigung mitteilen, sonst entfällt der Schutz (§ 168 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). ### **Das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt** **Schritt 1: Antrag stellen** Sie müssen **vor** Ausspruch der Kündigung einen schriftlichen Antrag beim Integrationsamt stellen. **Mindestinhalt:** - Personalien des Arbeitnehmers - Art der Behinderung und GdB - Kündigungsgrund (sehr detailliert!) - Kündigungsart und -frist - Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung - Stellungnahme des Betriebsrats **Schritt 2: Anhörung** Das Integrationsamt hört an: - Den schwerbehinderten Arbeitnehmer - Die Schwerbehindertenvertretung - Den Betriebsrat **Schritt 3: Entscheidung** Das Integrationsamt entscheidet innerhalb von **1 Monat** (bei außerordentlicher Kündigung: **2 Wochen**). **Prüfungskriterien:** 1. **Liegt ein Kündigungsgrund vor, der die Kündigung auch ohne Behinderung rechtfertigen würde?** 2. **Ist die Kündigung verhältnismäßig?** 3. **Ist die Kündigung durch die Behinderung bedingt oder trotz der Behinderung gerechtfertigt?** **Wichtig:** Das Integrationsamt prüft **nicht** die arbeitsrechtliche Wirksamkeit der Kündigung! Es prüft nur, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht. **Schritt 4: Kündigung** Erst **nach** Zustimmung dürfen Sie kündigen! **Frist:** Sie haben nach Zustimmung **1 Monat** Zeit zu kündigen, sonst verfällt die Zustimmung. ### **Wann erteilt das Integrationsamt die Zustimmung?** **Zustimmung wird in der Regel erteilt bei:** ✅ **Betriebsstilllegung** (keine Alternative) ✅ **Insolvenz, Liquidation ✅ **Straftaten** (Diebstahl, Betrug, etc.) ✅ **Groben Pflichtverletzungen** (unabhängig von Behinderung) ✅ **Dauerhafter Arbeitsunfähigkeit** ohne Besserungsaussicht ✅ **Mangelnder Eignung** (wenn Behinderung nicht ursächlich) **Zustimmung wird in der Regel verweigert bei:** ❌ **Fehlzeiten wegen der Behinderung** (dann Alternative: leidensgerechter Arbeitsplatz) ❌ **Leistungsminderung wegen der Behinderung** (dann Alternative: andere Tätigkeit) ❌ **Betriebsbedingten Gründen**, wenn Weiterbeschäftigung möglich ❌ **Fehlendem Kündigungsgrund** ### **Besonderheiten bei der Kündigung Schwerbehinderter** **1. Verlängerte Kündigungsfrist** Schwerbehinderte haben eine um **4 Wochen verlängerte** Kündigungsfrist – mindestens jedoch 4 Monate zum Monatsende (§ 169 SGB IX). **Beispiel:** - Normale Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende - Bei Schwerbehinderung: 4 Monate zum Monatsende (Minimum) **2. Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung** Die Schwerbehindertenvertretung muss **vor** der Kündigung angehört werden – zusätzlich zum Betriebsrat! **3. Präventionsverfahren nach § 167 SGB IX** Vor einer Kündigung muss oft ein **Präventionsverfahren** durchgeführt werden – ähnlich dem bEM. ### **Muster: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten** Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung gemäß § 168 SGB IX An das Integrationsamt \[Adresse\] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn Hans Schmidt geb. 20.05.1965 \[Adresse\] Herr Schmidt ist seit 01.03.2010 als Lagerist bei uns beschäftigt. Er ist schwerbehindert mit einem GdB von 60. KÜNDIGUNGSGRUND: Betriebsbedingte Kündigung aufgrund Stilllegung des Lagers zum 31.12.2026. SACHVERHALT: Unser Unternehmen hat am 15.09.2026 beschlossen, das Lager in \[Stadt\] zu schließen und die Lagerhaltung an einen externen Logistikdienstleister auszulagern. Dies erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen (siehe beigefügte Wirtschaftlichkeitsberechnung). Alle 8 Lageristenstellen fallen zum 31.12.2026 weg. SOZIALAUSWAHL: Von den 8 Lageristen wurden diejenigen mit der geringsten sozialen Schutzbedürftigkeit ausgewählt (siehe beigefügte Sozialauswahlliste). Herr Schmidt hat aufgrund seines hohen Alters (61 Jahre), seiner langen Betriebszugehörigkeit (16 Jahre) und seiner Schwerbehinderung die höchste Punktzahl und wird daher als letzter gekündigt. WEITERBESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEIT: Eine Weiterbeschäftigung von Herrn Schmidt auf einem anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich: – Keine freien Stellen im Unternehmen – Keine leidensgerechten Stellen verfügbar – Keine anderen Lagerstandorte BEHINDERUNG: Herr Schmidt ist aufgrund eines Bandscheibenvorfalls schwerbehindert (GdB 60). Die Kündigung erfolgt nicht wegen oder aufgrund der Behinderung, sondern aus rein betriebsbedingten Gründen (Stilllegung). ANHÖRUNGEN: – Betriebsrat: am 10.10.2026 angehört, keine Bedenken – Schwerbehindertenvertretung: am 10.10.2026 angehört,   keine Bedenken – Präventionsverfahren nach § 167 SGB IX: durchgeführt am   05.10.2026, keine Alternativen gefunden Ich bitte um Zustimmung zur ordentlichen Kündigung zum 30.06.2027 (unter Beachtung der verlängerten Kündigungsfrist von 4 Monaten). Mit freundlichen Grüßen \[Unterschrift\] ANLAGEN: 1. Schwerbehindertenausweis (Kopie) 2. Beschluss zur Lagerstilllegung 3. Wirtschaftlichkeitsberechnung 4. Sozialauswahlliste 5. Stellungnahme Betriebsrat 6. Stellungnahme Schwerbehindertenvertretung 7. Dokumentation Präventionsverfahren ******************Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt****************** Das Integrationsamt prüft sehr genau. Fehler im Antrag führen zur Ablehnung – und Sie verlieren wertvolle Zeit. Lassen Sie uns Ihren Antrag professionell vorbereiten. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## **Die Alternativen: Aufhebungsvertrag statt Kündigung** Bei allen drei Fällen des Sonderkündigungsschutzes gibt es eine elegante Alternative: **der Aufhebungsvertrag**. ### **Warum Aufhebungsverträge beim Sonderkündigungsschutz besonders attraktiv sind** **Vorteil 1: Keine Zustimmung erforderlich** Aufhebungsverträge sind einvernehmlich – Sie brauchen **keine Zustimmung** von Behörden. **Vorteil 2: Schnellere Lösung** Zustimmungsverfahren dauern Wochen bis Monate. Ein Aufhebungsvertrag ist in Tagen verhandelt. **Vorteil 3: Rechtssicherheit** Keine Kündigungsschutzklage, kein Prozessrisiko. **Vorteil 4: Win-Win-Situation** Arbeitnehmer erhält Abfindung, Arbeitgeber ist schnell das Problem los. ### **Abfindungshöhe bei Sonderkündigungsschutz** Bei Sonderkündigungsschutz sind die Abfindungen tendenziell **höher** als normal: **Standardformel:** 0,5-0,75 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr **Bei Sonderkündigungsschutz:** 0,75-1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr **Beispiel:** - Monatsgehalt: 3.000 Euro - Betriebszugehörigkeit: 5 Jahre - Schwangerschaft - **Abfindung: 5 × 0,75 × 3.000 = 11.250 Euro** **Tipp:** Verhandeln Sie geschickt! Auch bei Sonderkündigungsschutz sind Aufhebungsverträge für beide Seiten oft die beste Lösung. **************Aufhebungsverträge bei Sonderkündigungsschutz************** In unserem Whitepaper finden Sie Musteraufhebungsverträge speziell für Fälle mit Sonderkündigungsschutz – mit Formulierungen zur Sperrzeit-Vermeidung. [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Checkliste: Kündigung bei Sonderkündigungsschutz** ### **Schritt 1: Prüfung, ob Sonderkündigungsschutz besteht** ✅ **Schwangerschaft?** - Ist die Mitarbeiterin schwanger? - Befindet sie sich im Mutterschutz? - Sind seit Entbindung weniger als 4 Monate vergangen? ✅ **Elternzeit?** - Befindet sich der Arbeitnehmer in Elternzeit? - Hat er Elternzeit beantragt (8 Wochen vorher)? ✅ **Schwerbehinderung?** - Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert (GdB ≥ 50)? - Ist er gleichgestellt (GdB 30-49)? - Ist die Schwerbehinderung beantragt? ✅ **Sonstige Schutzfälle?** - Betriebsratsmitglied? - Datenschutzbeauftragter? ### **Schritt 2: Entscheidung über Vorgehensweise** **Option A: Kündigung mit Zustimmung** - Erfolgsaussicht prüfen (wann erteilt Behörde Zustimmung?) - Zeitaufwand: 2-8 Wochen - Kosten: Anwaltskosten + Gehaltszahlung während Verfahren - Risiko: Zustimmung wird verweigert **Option B: Aufhebungsvertrag** - Erfolgsaussicht: Verhandlungssache - Zeitaufwand: 1-4 Wochen - Kosten: Abfindung (ca. 0,5-1,0 Monatsgehälter/Jahr) - Risiko: Arbeitnehmer lehnt ab **Option C: Abwarten** - Bei Schwangerschaft: Warten bis 4 Monate nach Entbindung - Bei Elternzeit: Warten bis Ende der Elternzeit - Bei Schwerbehinderung: Oft keine Option ### **Schritt 3: Vorbereitung des Zustimmungsantrags (falls Option A)** ✅ **Kündigungsgrund aufbereiten** - Alle Tatsachen dokumentieren - Beweismittel sammeln - Zeugen benennen ✅ **Anhörungen durchführen** - Arbeitnehmer anhören - Betriebsrat anhören - Schwerbehindertenvertretung anhören (bei GdB ≥ 50) ✅ **Prüfung Alternativen** - Gibt es andere Arbeitsplätze? - Ist Weiterbeschäftigung möglich? - Welche milderen Mittel gibt es? ✅ **Antrag formulieren** - Detaillierte Begründung - Alle Anlagen beifügen - Präventionsverfahren dokumentieren ### **Schritt 4: Antrag stellen** ✅ Antrag bei zuständiger Behörde einreichen ✅ Eingangsbestätigung abwarten ✅ Nachfragen zu Unterlagen beantworten ### **Schritt 5: Entscheidung abwarten** ✅ Behörde entscheidet (1 Monat bei ordentlich, 2 Wochen bei außerordentlich) ✅ Bei Rückfragen: zügig antworten ✅ Geduld haben! ### **Schritt 6: Nach Zustimmung kündigen** ✅ **Zustimmung erhalten?** → Innerhalb von 1 Monat kündigen! ✅ **Zustimmung verweigert?** → Alternativen prüfen: - Widerspruch einlegen - Aufhebungsvertrag verhandeln - Abwarten bis Schutz endet ## **Häufige Fragen zum Sonderkündigungsschutz** ### **Kann ich während der Probezeit kündigen?** Nein! Auch in der Probezeit gilt der Sonderkündigungsschutz voll. ### **Was ist, wenn ich von der Schwangerschaft nichts wusste?** Das spielt keine Rolle. Die Kündigung ist trotzdem unwirksam – wenn die Mitarbeiterin die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen mitteilt. ### **Wie lange dauert ein Zustimmungsverfahren?** Bei ordentlicher Kündigung: 1-2 Monate Bei außerordentlicher Kündigung: 2-4 Wochen ### **Kann ich nach Elternzeit kündigen?** Ja! Nach Ende der Elternzeit gilt wieder normaler Kündigungsschutz. ### **Brauche ich bei Aufhebungsverträgen eine Zustimmung?** Nein! Aufhebungsverträge sind einvernehmlich und brauchen keine behördliche Zustimmung. ### **Was kostet mich ein Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz?** Die Kündigung ist unwirksam. Sie zahlen weiter Gehalt und müssen oft hohe Abfindungen zahlen oder jahrelang weiterbeschäftigen. **************Sonderkündigungsschutz sicher handhaben************** Laden Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper herunter und erhalten Sie: - Rechtsprechungsübersicht und Erfolgsaussichten - Detaillierte Checklisten für jeden Fall - Musteranträge für Zustimmungsverfahren - Aufhebungsvertrags-Vorlagen [**Hier kostenlos downloaden**](#whitepaper-popup) ## **Fazit: Vorsicht bei Sonderkündigungsschutz – oder Aufhebungsvertrag nutzen** Der Sonderkündigungsschutz ist eine der größten Fallen im Arbeitsrecht. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass: - ✅ Schwangere **gar nicht** gekündigt werden können (außer mit Behördenzustimmung) - ✅ In Elternzeit **gar nicht** gekündigt werden kann (außer mit Behördenzustimmung) - ✅ Schwerbehinderte nur mit **vorheriger** Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden können **Die Folgen eines Verstoßes:** - ❌ Kündigung ist **nichtig** (nicht nur anfechtbar!) - ❌ Gehaltszahlung läuft weiter - ❌ Jahrelange Bindung an den Arbeitnehmer - ❌ Hohe Abfindungen im Vergleich - ❌ Kosten von 50.000-150.000 Euro **Unsere Empfehlung:** **1. Prävention:** Prüfen Sie vor jeder Kündigung, ob Sonderkündigungsschutz besteht! **2. Bei Sonderkündigungsschutz:** Erwägen Sie einen Aufhebungsvertrag – oft günstiger und schneller! **3. Bei Zustimmungsverfahren:** Lassen Sie sich von Spezialisten beraten – die Erfolgsaussichten sind begrenzt! ******************Sonderkündigungsschutz professionell handhaben****************** Wir beraten Sie in allen Fällen des Sonderkündigungsschutzes – von der Erfolgseinschätzung über Zustimmungsverfahren bis zu Aufhebungsverträgen. Rechtssicher und pragmatisch. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Arbeitsrecht --- ### [Übergriffige Auflagen: Kein Rauchverbot für Eltern durch das Familiengericht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/uebergriffige-auflagen-kein-rauchverbot-fuer-eltern-durch-das-familiengericht/) **Published:** März 11, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Bei Ehescheidungen treten oft Schwierigkeiten in Bezug auf das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder auf, die häufig vor dem Familiengericht geklärt werden müssen. Nicht immer akzeptieren Eltern die dort festgelegten Regelungen. So auch in einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht Bamberg, in dem die Richter über ein Rauchverbot während des Umgangs mit Kindern entschieden haben (OLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2024 – 7 UF 80/24 e). ## Inhalt - [Rauchverbot im Rahmen des Umgangsrechts: OLG hebt die Auflage auf](#aioseo-warum-das-kundigungsgesprach-uber-alles-entscheidet-7) - [Ein Rauchverbot im Rahmen des Umgangsrechts kann nur auf einer gesetzlichen Grundlage basieren](#aioseo-ein-rauchverbot-im-rahmen-des-umgangsrechts-kann-nur-auf-einer-gesetzlichen-grundlage-basieren-8) - [Umgangsrecht und Konflikte: Die Schwierigkeiten bei Umgangsvereinbarungen](#aioseo-umgangsrecht-und-konflikte-die-schwierigkeiten-bei-umgangsvereinbarungen-17) ## Rauchverbot im Rahmen des Umgangsrechts: OLG hebt die Auflage auf Nach der Scheidung der Eltern zweier Kinder erhielt die Mutter das alleinige Sorgerecht, jedoch kam es zu Auseinandersetzungen bezüglich des Umgangsrechts des Vaters. Während der Vater ein Wechselmodell anstrebte, wollte die Mutter den Umgang einschränken. Das Familiengericht entschied, dass der Vater an jedem zweiten Wochenende Zeit mit den Kindern verbringen darf. Darüber hinaus wurde ihm auferlegt, nicht in Anwesenheit der Kinder in den Wohnräumen zu rauchen und die Räume vor dem Besuch ausreichend zu lüften. Der Vater legte gegen diese Auflage Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, da er das Rauchverbot als unangemessen erachtete. Das OLG gab dem Vater Recht und hob die Auflage auf. Obwohl bekannt ist, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist, sah das Gericht keine konkrete Gefährdung des Kindeswohls und keine Beeinträchtigung der Erziehung durch das Rauchen. Haben Sie familienrechtliche Streitigkeiten? Das Wohl Ihres Kindes liegt unserer Kanzlei an erster Stelle. Ob bei Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsfragen – wir begleiten Sie kompetent und empathisch durch alle familienrechtlichen Angelegenheiten. ## Ein Rauchverbot im Rahmen des Umgangsrechts kann nur auf einer gesetzlichen Grundlage basieren Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) können das Kindeswohl nur dann als Grundlage für ein Rauchverbot heranziehen, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindes vorliegt, etwa bei Asthma oder vergleichbaren Erkrankungen. Auch Klagen der Kinder über den Rauchgeruch könnten ein solches Verbot rechtfertigen. Im vorliegenden Fall lagen jedoch keine entsprechenden Hinweise vor. Darüber hinaus wurde das Rauchverbot nicht auf Initiative der Mutter, sondern auf Empfehlung des Jugendamtes in die Umgangsvereinbarung aufgenommen. Das OLG stellte klar, dass ein generelles Rauchverbot in Anwesenheit von Kindern nur aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Regelung erlassen werden kann, die gegenwärtig jedoch nicht existiert. ### **********Haben Sie familienrechtliche Streitigkeiten?********** Als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht achten wir darauf, dass bei Sorgerechtsregelungen stets das Wohl Ihres Kindes im Vordergrund steht. Wir setzen uns für faire und kindgerechte Lösungen ein. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Umgangsrecht und Konflikte: Die Schwierigkeiten bei Umgangsvereinbarungen Die Regelung des Umgangsrechts bringt häufig viele Komplikationen und Streitigkeiten mit sich. Werden darüber hinaus fragwürdige Auflagen in die Vereinbarung integriert, ist eine einvernehmliche Lösung nahezu unmöglich. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) verdeutlicht, dass Familienrichter nicht unverhältnismäßig in das Privatleben der Eltern eingreifen dürfen. Solche Eingriffe setzen ein konkretes Erfordernis voraus, das vor Gericht klar und überzeugend belegt werden muss. Haben Sie Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechts? Im Umgangsrecht hat das Kindeswohl stets höchste Priorität. Wir unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu erarbeiten und setzen uns dafür ein, dass die Bedürfnisse Ihres Kindes respektiert werden. **Kategorien:** Allgemein --- ### [Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) **Published:** März 25, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und bestehende Nachteile auszugleichen. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch IX sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland verbindlich gilt. Diese Vorschriften definieren, unter welchen Voraussetzungen eine Behinderung rechtlich anerkannt wird und welche Ansprüche sich daraus ergeben. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung oder auf bestimmte Merkzeichen nicht korrekt bewertet oder zu niedrig eingestuft werden. Betroffene verzichten dadurch oft ungewollt auf wichtige Rechte und finanzielle Vorteile. Eine frühzeitige sozialrechtliche Prüfung ist daher von erheblicher Bedeutung. ## Inhalt - [Der Grad der Behinderung – rechtliche Einordnung und Bedeutung](#aioseo-warum-das-kundigungsgesprach-uber-alles-entscheidet-7) - [Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis](#aioseo-merkzeichen-im-schwerbehindertenausweis-8) - [Vorteile eines anerkannten Grades der Behinderung](#aioseo-vorteile-eines-anerkannten-grades-der-behinderung-11) - [Antragstellung beim Versorgungsamt](#aioseo-antragstellung-beim-versorgungsamt-14) - [Widerspruch und Klage im Schwerbehindertenrecht](#aioseo-widerspruch-und-klage-im-schwerbehindertenrecht-17) - [Grad der Behinderung und Pflegegrad](#aioseo-grad-der-behinderung-und-pflegegrad-20) - [Anwaltliche Unterstützung im Sozialrecht](#aioseo-anwaltliche-unterstutzung-im-sozialrecht-22) ## **Der Grad der Behinderung – rechtliche Einordnung und Bedeutung** Der Grad der Behinderung beschreibt, in welchem Umfang körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Maßgeblich ist dabei nicht die berufliche Leistungsfähigkeit, sondern die Gesamtauswirkung der gesundheitlichen Einschränkungen auf den Alltag. Die Feststellung erfolgt in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 durch das zuständige Versorgungsamt. Der GdB ist rechtlich vom Pflegegrad zu unterscheiden. Beide Systeme verfolgen unterschiedliche Zielrichtungen, können sich aber ergänzen. Auch Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben häufig Anspruch auf einen Grad der Behinderung, sofern sie einen entsprechenden Antrag stellen. Umgekehrt ist ein festgestellter GdB keine automatische Voraussetzung für Pflegeleistungen. In beiden Fällen können sich jedoch erhebliche steuerliche und sozialrechtliche Vorteile ergeben. Neben dem GdB existiert der sogenannte Grad der Schädigungsfolgen, der insbesondere im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung relevant ist. Während der GdB die Auswirkungen von Erkrankungen und Beeinträchtigungen insgesamt bewertet, setzt der GdS eine konkrete Ursache voraus, etwa einen Unfall oder eine anerkannte Schädigung. ## **Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis** Ergänzend zum Grad der Behinderung können im Schwerbehindertenausweis sogenannte Merkzeichen eingetragen werden. Diese dokumentieren besondere Einschränkungen und begründen zusätzliche Nachteilsausgleiche. Je nach Merkzeichen können unter anderem Parkerleichterungen, steuerliche Vorteile, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder Befreiungen von Rundfunkbeiträgen in Anspruch genommen werden. Welche Merkzeichen zuerkannt werden, hängt stets vom konkreten Krankheitsbild und den tatsächlichen Einschränkungen ab. Die Bewertung erfolgt durch die Behörde auf Grundlage medizinischer Unterlagen, wobei es in der Praxis nicht selten zu unvollständigen oder fehlerhaften Einschätzungen kommt. Gerade hier besteht häufig Anlass für eine rechtliche Überprüfung. ## **Vorteile eines anerkannten Grades der Behinderung** Ein anerkannter Grad der Behinderung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Erleichterungen mit sich bringen. Bereits unterhalb der Schwelle zur Schwerbehinderung können steuerliche Vergünstigungen, besondere Schutzrechte im Arbeitsverhältnis oder Unterstützungsleistungen gewährt werden. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und hat Anspruch auf weitergehende Nachteilsausgleiche, etwa einen besonderen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub oder erleichterten Zugang zu bestimmten Sozialleistungen. Darüber hinaus spielen Merkzeichen eine eigenständige Rolle, da bestimmte Vergünstigungen nicht an den GdB, sondern ausschließlich an das jeweilige Merkzeichen anknüpfen. Der Schwerbehindertenausweis dient hierbei als zentraler Nachweis im Rechts- und Alltagsverkehr. ## **Antragstellung beim Versorgungsamt** Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt ausschließlich auf Antrag. Zuständig ist das jeweilige Versorgungsamt des Bundeslandes. Dem Antrag müssen sämtliche medizinischen Unterlagen beigefügt werden, die die bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen belegen. In vielen Fällen fordert die Behörde ergänzende Stellungnahmen von behandelnden Ärzten oder lässt eine gutachterliche Bewertung vornehmen. Das Ergebnis des Verfahrens wird in einem Feststellungsbescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für alle weiteren Rechte und Vergünstigungen. Fällt die Entscheidung aus Sicht der betroffenen Person zu niedrig aus oder werden beantragte Merkzeichen abgelehnt, besteht die Möglichkeit, fristgerecht Widerspruch einzulegen. ## **Widerspruch und Klage im Schwerbehindertenrecht** Bescheide im Schwerbehindertenrecht sind häufig angreifbar. Entscheidungen werden nicht selten allein nach Aktenlage getroffen, ohne dass eine umfassende medizinische Bewertung erfolgt. Gerade bei komplexen oder mehreren Erkrankungen kommt es regelmäßig zu einer unzutreffenden Gesamtbewertung. Ein Widerspruch bietet die Möglichkeit, die behördliche Entscheidung überprüfen zu lassen und ergänzende medizinische Unterlagen einzubringen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. In gerichtlichen Verfahren werden regelmäßig unabhängige Sachverständigengutachten eingeholt, wodurch sich die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen können. ## **Grad der Behinderung und Pflegegrad** Ein bestehender Pflegegrad schließt die Feststellung eines Grades der Behinderung nicht aus, sondern kann im Gegenteil ein wichtiger Anknüpfungspunkt sein. Insbesondere bei hohen Pflegegraden ergeben sich zusätzliche steuerliche Vorteile, die teilweise unabhängig vom GdB gewährt werden. Dennoch verzichten viele Betroffene auf diese Ansprüche, weil kein entsprechender Antrag gestellt wird. Auch hier ist eine individuelle sozialrechtliche Prüfung sinnvoll. ## **Anwaltliche Unterstützung im Sozialrecht** Die Durchsetzung von Ansprüchen im Schwerbehindertenrecht erfordert häufig detaillierte Kenntnisse der sozialrechtlichen Vorschriften sowie Erfahrung im Umgang mit medizinischen Gutachten. Fehlerhafte Bescheide können erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge haben und sollten nicht ungeprüft hingenommen werden. ### ************Rechtliche Hilfe bei der Feststellung des Grades der Behinderung************ Eine anwaltliche Begleitung kann bereits im Antragsverfahren dazu beitragen, dass alle relevanten Unterlagen berücksichtigt werden. Im Widerspruchs- oder Klageverfahren dient sie dazu, Bewertungsfehler aufzudecken und die Rechte der Betroffenen konsequent durchzusetzen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Allgemein, Sozialrecht --- ### [Grobe Unbilligkeit bei ehefeindlichem Verhalten - Ausschluss Versorgungsausgleich?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grobe-unbilligkeit-bei-ehefeindlichem-verhalten-ausschluss-versorgungsausgleich/) **Published:** April 8, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften in der Regel zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Unter welchen Voraussetzungen jedoch ein Ehegatte vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann, hat das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 07.03.2024, 16 UF 112/23) entschieden. ## Inhalt - [Altersvorsorge geplündert: Ehegatte leert das gemeinsame Konto](#aioseo-warum-das-kundigungsgesprach-uber-alles-entscheidet-7) - [Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wann ist grobe Unbilligkeit gegeben?](#aioseo-ausschluss-des-versorgungsausgleichs-wann-ist-grobe-unbilligkeit-gegeben-6) - [Doppelte Schädigung: Beeinflusst sie die Bewertung im Versorgungsausgleich?](#aioseo-doppelte-schadigung-beeinflusst-sie-die-bewertung-im-versorgungsausgleich-9) ## Altersvorsorge geplündert: Ehegatte leert das gemeinsame Konto In einem vom Kammergericht Berlin verhandelten Fall verfügten die Eheleute über ein gemeinsames Konto, auf dem der Ehemann mehr als 140.000 € für seine Altersvorsorge angespart hatte. Nach der Trennung zog die Ehefrau mit ihrer Tochter, die nicht vom Ehemann stammt, aus. Kurz darauf erlitt der Ehemann einen Schlaganfall und musste sich einer längeren Genesungszeit unterziehen. Während dieser Zeit hob die Ehefrau das angesparte Vermögen vom gemeinsamen Konto ab. Sollte Ihr Ehepartner durch rücksichtsloses Verhalten Ihre finanzielle Existenz gefährden, sind wir für Sie da. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht prüfen, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen ehefeindlichen Verhaltens in Betracht kommt. Gemeinsam setzen wir uns für den Schutz Ihrer finanziellen Zukunft ein. ## Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wann ist grobe Unbilligkeit gegeben? Im Scheidungsverfahren beanspruchte die Ehefrau einen Versorgungsausgleich in Höhe von 100.000 €. Der Ehemann forderte hingegen die Rückerstattung von über 140.000 €, die seine Frau vom gemeinsamen Konto entnommen hatte. Zusätzlich stellte er den Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 Versorgungsausgleichsgesetz wegen grober Unbilligkeit. Eine solche liegt vor, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls eine Abkehr vom Grundsatz der hälftigen Aufteilung der Rentenansprüche rechtfertigen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren ausschließen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht prüfen, ob ein Ausschluss wegen grober Unbilligkeit in Ihrem Fall möglich ist. Vertrauen Sie uns darauf, Ihre Interessen durchzusetzen und eine gerechte Lösung zu erzielen. ## Doppelte Schädigung: Beeinflusst sie die Bewertung im Versorgungsausgleich? Der Vorwurf, eine Rückzahlung der abgehobenen Beträge und der Ausschluss des Versorgungsausgleichs würden die Ehefrau doppelt schädigen, konnte die Entscheidung des Kammergerichts Berlin nicht beeinflussen. Aufgrund des vorsätzlichen und rücksichtslosen Verhaltens der Ehefrau sah das Gericht keinen Anlass, seine Würdigung zu ändern. Das Kammergericht Berlin stellte deutlich fest, dass der Ehefrau kein Anspruch auf den Versorgungsausgleich zusteht. ### Fragen zum Versorgungsausgleich oder zur Scheidung? Keine Scheidung gleicht der anderen. Unsere Rechtsanwälte im Familienrecht beraten Sie individuell und fachkundig zu Fragen des Versorgungsausgleichs, ehefeindlichem Verhalten sowie zu Rückforderungen unrechtmäßig entnommener Gelder. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam den für Sie besten Weg erarbeiten [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Allgemein --- ### [Schadensersatz nach DSGVO-Verstoß: Gelöschte Bewerbungsunterlagen sorgen für rechtliche Diskussion](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schadensersatz-dsgvo/) **Published:** April 22, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Entfernte Bewerbungsunterlagen ohne jegliche Auskunft – ein Bewerber verlangt Schadensersatz aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO. Der Fall wird derzeit vom EuGH behandelt und wirft bedeutende Fragen für Arbeitgeber im Arbeitsrecht auf. Hier erfahren Sie mehr! ## Inhalt - [Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DSGVO: Gelöschte Bewerbungsunterlagen führen zu rechtlichen Auseinandersetzungen](#aioseo-warum-das-kundigungsgesprach-uber-alles-entscheidet-7) - [DSGVO-Verstoß im Bewerbungsverfahren: Schadensersatz wegen gelöschter Unterlagen verlangt](#aioseo-dsgvo-verstoss-im-bewerbungsverfahren-schadensersatz-wegen-geloschter-unterlagen-verlangt-6) - [Arbeitsgericht Düsseldorf verneint Schadensersatz bei alleinigem Kontrollverlust über personenbezogene Bewerberdaten](#aioseo-arbeitsgericht-dusseldorf-verneint-schadensersatz-bei-alleinigem-kontrollverlust-uber-personenbezogene-bewerberdaten-11) - [BAG setzt Verfahren aus – EuGH soll über Schadensersatz im Rahmen der DSGVO-Auskunftspflicht entscheiden](#aioseo-bag-setzt-verfahren-aus-eugh-soll-uber-schadensersatz-im-rahmen-der-dsgvo-auskunftspflicht-entscheiden-16) - [FAQs – Häufig gestellte Fragen](#aioseo-bag-setzt-verfahren-aus-eugh-soll-uber-schadensersatz-im-rahmen-der-dsgvo-auskunftspflicht-entscheiden-16) ## Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DSGVO: Gelöschte Bewerbungsunterlagen führen zu rechtlichen Auseinandersetzungen Ein aktueller Fall sorgt derzeit in den Arbeitsgerichten für Aufsehen und könnte erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber haben: Ein Bewerber verlangt Schadensersatz aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO, nachdem ein Unternehmen seine Bewerbungsunterlagen gelöscht hat – angeblich im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Bewerber kritisierte jedoch, dass ihm zuvor keine Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden. Diese mangelnde Transparenz habe nach seiner Darstellung zu einem emotionalen Schaden geführt. Nun stellt sich die arbeits- und datenschutzrechtlich entscheidende Frage: Reicht dieses „emotionale Unbehagen“ aus, um einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen? Der Fall hat mittlerweile den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreicht. ## DSGVO-Verstoß im Bewerbungsverfahren: Schadensersatz wegen gelöschter Unterlagen verlangt Ein Bewerber für eine Position im Forderungsmanagement erhielt weder eine Antwort auf seine Bewerbung noch Informationen über seine gespeicherten Daten. Auf eigene Initiative erteilte er dem Unternehmen eine Absage und verlangte gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft sowie eine Kopie der zu seiner Person gespeicherten Daten. Das Unternehmen teilte ihm jedoch mit, dass sämtliche Bewerbungsunterlagen „gemäß den Vorgaben der DSGVO“ bereits gelöscht worden seien. Der Bewerber betrachtete dies als Verstoß gegen die Auskunftspflicht und forderte Schadensersatz. Er begründete dies mit einem Kontrollverlust über seine personenbezogenen Daten und dem dadurch entstandenen „emotionalen Ungemach“. Zudem habe ihm die Rechtsverfolgung erheblichen Zeitaufwand, Mühe und ein Kostenrisiko aufgebürdet – nur weil der Arbeitgeber seinen datenschutzrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen sei. Aus seiner Sicht stellt auch ein solcher Gefühlsschaden einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der DSGVO dar. Haben Sie Fragen zu DSGVO-Verstößen im Bewerbungsverfahren oder möchten Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer durchsetzen? Kontaktieren Sie mich jetzt – ich prüfe Ihre Ansprüche und vertrete Sie engagiert. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Arbeitsgericht Düsseldorf verneint Schadensersatz bei alleinigem Kontrollverlust über personenbezogene Bewerberdaten Das Arbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.03.2024 – 13 Ca 5385/23) hat die Klage des Bewerbers abgewiesen, der Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO gefordert hatte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass kein ersatzfähiger immaterieller Schaden vorlag. Der Kläger argumentierte, der Verlust der Kontrolle über seine personenbezogenen Daten – verursacht durch die ausbleibende Auskunft und die Löschung seiner Bewerbungsunterlagen – habe zu „emotionalem Ungemach“ geführt. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Nach Auffassung des Gerichts muss ein konkreter Schaden dargelegt werden – eine Anforderung, die auch der EuGH und Teile der juristischen Literatur betonen. Der alleinige Kontrollverlust ohne nachweisbare Beeinträchtigung genügt dafür nicht. Auch die Mitteilung des Unternehmens, die Unterlagen seien gelöscht worden, reicht nicht als Indiz für einen Missbrauch oder eine ernsthafte Beeinträchtigung. Sie möchten herausfinden, unter welchen Umständen ein DSGVO-Verstoß im Arbeitsrecht tatsächlich zu Schadensersatz führt? Ich prüfe Ihren Fall individuell und setze Ihre Rechte durch. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## BAG setzt Verfahren aus – EuGH soll über Schadensersatz im Rahmen der DSGVO-Auskunftspflicht entscheiden Das Landesarbeitsgericht hat in der Berufung die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Verfahren liegt nun beim Bundesarbeitsgericht (BAG), wurde dort jedoch mit Beschluss vom 24.06.2025 (8 AZR 4/25 (A)) ausgesetzt. Grund dafür ist ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.05.2025 (VI ZR 53/23) an den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH soll klären, ob Art. 82 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO so auszulegen ist, dass bereits eine Verletzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO – etwa durch verspätete oder unvollständige Auskunft – einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründen kann. Darüber hinaus soll der EuGH entscheiden, ob bereits die Ungewissheit über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die damit verbundene Erschwerung, eigene Rechte geltend zu machen, als immaterieller Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO anzusehen ist. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Schadensersatzansprüche bei DSGVO-Verstößen im Arbeitsrecht haben. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten – kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich. ### Fragen zum Schadensersatz nach DSGVO-Verstoß? Unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht beraten Sie individuell und fachkundig zu datenschutzkonformen Bewerberprozessen, zur Erfüllung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO sowie zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam den für Sie besten Weg erarbeiten [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## FAQs – Häufig gestellte Fragen ### Wann liegt ein Verstoß gegen die DSGVO im Bewerbungsverfahren vor? Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt vor, wenn ein Arbeitgeber Bewerberdaten ohne rechtliche Grundlage verarbeitet oder löscht bzw. das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO nicht oder verspätet erfüllt. ### Sind Arbeitgeber verpflichtet, Bewerbern Informationen über ihre Daten zu geben? Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerbern auf Anfrage detaillierte Informationen über die gespeicherten personenbezogenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung und die Speicherfristen bereitzustellen. ### Hat ein Unternehmen das Recht, Bewerbungsunterlagen ohne Weiteres zu löschen? Grundsätzlich ja – jedoch erst nach Erfüllung bestehender Auskunftspflichten. Werden die Daten vor der Erteilung einer angeforderten DSGVO-Auskunft gelöscht, kann dies einen Rechtsverstoß darstellen. ### Hat ein Bewerber die Möglichkeit, Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO zu fordern? Ein Anspruch auf Schadensersatz kann geltend gemacht werden, wenn ein materieller oder immaterieller Schaden nachgewiesen wird. Ein reiner Verstoß gegen die DSGVO ist jedoch nicht zwangsläufig ausreichend. ### Genügt „emotionales Ungemach“ für einen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO? Nach der aktuellen Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist das nicht der Fall. Ein einfaches Unwohlsein oder ein abstrakter Kontrollverlust genügen ohne konkrete Beeinträchtigung in der Regel nicht. ### Was versteht man unter einem immateriellen Schaden gemäß der DSGVO? Ein immaterieller Schaden kann beispielsweise bei nachweisbarer psychischer Belastung, Angstzuständen oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte gegeben sein – jedoch nicht bei reiner Ungewissheit. ### Wie hat das Arbeitsgericht Düsseldorf in diesem speziellen Fall entschieden? Das Gericht wies den Schadensersatzanspruch zurück, da kein konkreter immaterieller Schaden nachgewiesen wurde – auch wenn ein möglicher Verstoß gegen Art. 15 DSGVO gegeben war. ### Warum liegt das Verfahren derzeit beim EuGH? Das Bundesarbeitsgericht hat das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des EuGH zur Auslegung von Art. 82 DSGVO abzuwarten. ### Zu welchen datenschutzrechtlichen Fragen soll der EuGH Stellung nehmen? Der EuGH wird darüber entscheiden, ob eine Verletzung des Auskunftsrechts oder die Ungewissheit über die Datenverarbeitung als ersatzfähiger immaterieller Schaden anzusehen ist. ### Welche Relevanz hat das Verfahren für Arbeitgeber? Die Entscheidung kann weitreichende Folgen für Haftungsrisiken im Bewerbungsverfahren haben. Arbeitgeber müssen die DSGVO-Pflichten künftig noch gewissenhafter einhalten, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden. **Kategorien:** Allgemein --- ### [Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) **Published:** Mai 6, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. ## Inhalt - [Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente](#aioseo-anspruchsvoraussetzungen-fur-die-erwerbsminderungsrente-5) - [Ermittlung und Betrag der Erwerbsminderungsrente](#aioseo-ermittlung-und-betrag-der-erwerbsminderungsrente-9) - [Rentenkürzungen und finanzielle Auswirkungen der Rente](#aioseo-rentenkurzungen-und-finanzielle-auswirkungen-der-rente-12) - [Bezugsdauer der Erwerbsminderungsrente](#aioseo-bezugsdauer-der-erwerbsminderungsrente-15) - [Zuverdienst während des Bezugs der Rente](#aioseo-zuverdienst-wahrend-des-bezugs-der-rente-20) - [Zurückweisung des Rentenantrags und juristische Handlungsoptionen](#aioseo-zuruckweisung-des-rentenantrags-und-juristische-handlungsoptionen-23) - [Rechtsanwaltliche Begleitung im Verfahren zur Erwerbsminderungsrente](#aioseo-rechtsanwaltliche-begleitung-im-verfahren-zur-erwerbsminderungsrente-26) Wenn die Gesundheit es nicht mehr zulässt, kann die Ausübung einer Berufstätigkeit dauerhaft unmöglich werden oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen erfolgen. Die Erwerbsminderungsrente dient in diesen Situationen als finanzielle Stütze. Allerdings sind für die Gewährung dieser Leistung strenge rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Zahlreiche Anträge erfahren zunächst eine Ablehnung oder werden lediglich teilweise genehmigt. Die Betroffenen sehen sich dadurch oft existenziellen Schwierigkeiten gegenüber, selbst wenn tatsächlich ein Leistungsanspruch gegeben sein könnte. Das Sozialgesetzbuch VI bildet die rechtliche Basis für die Erwerbsminderungsrente. Maßgeblich ist hierbei nicht die zuletzt verrichtete berufliche Tätigkeit, sondern ausschließlich die generelle Arbeitsfähigkeit bezogen auf den kompletten Arbeitsmarkt. Diese gesetzliche Struktur sorgt in der Anwendungspraxis wiederholt für Unklarheiten und unzutreffende Bescheide seitens der Deutschen Rentenversicherung. ## Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht dann, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nur noch eingeschränkt vorhanden ist. Von einer vollen Erwerbsminderung spricht man, wenn täglich weniger als drei Stunden gearbeitet werden kann. Liegt die tägliche Arbeitsfähigkeit zwischen mindestens drei und weniger als sechs Stunden, besteht Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Dabei kommt es ausschließlich auf die medizinische Leistungsfähigkeit an, unabhängig von der beruflichen Ausbildung. Die Rentenversicherung untersucht vor einer Bewilligung standardmäßig, ob durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Der Grundsatz „Reha vor Rente“ nimmt dabei eine wesentliche Stellung ein und verursacht häufig Verzögerungen oder führt zu ablehnenden Entscheidungen. Zusätzlich zu den medizinischen Kriterien sind versicherungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Grundsätzlich muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein, zudem müssen in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sein. Für bestimmte Versichertengruppen gelten abweichende Regelungen, beispielsweise für Personen mit Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 oder für Berufseinsteiger. Auch selbstständig Tätige können einen Anspruch haben, wenn die erforderlichen Versicherungszeiten nachgewiesen werden können. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Ermittlung und Betrag der Erwerbsminderungsrente Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente basiert auf den bis dahin gesammelten Entgeltpunkten und der sogenannten Zurechnungszeit. Hierbei fließt ein, welche Einkünfte voraussichtlich bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze hätten erwirtschaftet werden können. Dadurch sollen jüngere Versicherte geschützt werden, deren beruflicher Werdegang durch Krankheit vorzeitig unterbrochen wird. Für bereits laufende ältere Renten hat der Gesetzgeber durch das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz zusätzliche Zuschläge vorgesehen. Diese Zuschläge sind seit Dezember 2025 Bestandteil der regulären Rentenzahlung und werden nicht mehr separat ausgewiesen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass Rentenbescheide nicht selten Fehler aufweisen oder die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Versicherungsverlaufs unzureichend berücksichtigen. ## Rentenkürzungen und finanzielle Auswirkungen der Rente Setzt die Erwerbsminderungsrente vor Erreichen der relevanten Altersgrenze ein, werden permanente Rentenabschläge fällig. Diese Kürzungen können die Rentenhöhe deutlich verringern und wirken sich auch auf die spätere Altersrente aus. Aus diesem Grund ist die Erwerbsminderungsrente häufig nicht ausreichend, um die Lebenshaltungskosten langfristig zu decken. Die Rentenzahlung bei einer teilweisen Erwerbsminderung liegt noch niedriger, weil sie lediglich in anteiliger Form erfolgt. Unter gewissen Umständen kommt allerdings eine sogenannte Arbeitsmarktrente infrage: Existiert trotz vorliegender Teilerwerbsminderung keine passende Teilzeitstelle, erfolgt gemäß § 43 Abs. 3 SGB VI die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente. Auch in solchen Fällen zeigt sich die Rentenversicherung oftmals zurückhaltend in ihrer Beurteilung. ## Bezugsdauer der Erwerbsminderungsrente In der Regel erfolgt die Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten zunächst zeitlich befristet. Sofern die Erwerbsminderung fortbesteht, ist eine Verlängerung möglich. Eine unbefristete Rentenbewilligung kommt erst nach einem längeren ununterbrochenen Bezugszeitraum oder bei eindeutig nachgewiesener Dauerhaftigkeit der gesundheitlichen Einschränkungen in Betracht. Tritt hingegen eine gesundheitliche Besserung ein, kann dies zur Herabstufung oder vollständigen Einstellung der Rentenzahlung führen. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Erwerbsminderungsrente von Gesetzes wegen automatisch und geht in eine Altersrente über. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Zuverdienst während des Bezugs der Rente Selbst bei laufendem Bezug einer Erwerbsminderungsrente bleibt eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit erlaubt. Entscheidend ist hierbei die jährliche Hinzuverdienstgrenze gemäß § 96a SGB VI. Diese beträgt im Jahr 2026 bei voller Erwerbsminderungsrente 20.763,75 Euro brutto. Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird eine individuell ermittelte Grenze angesetzt, die mindestens 41.527,50 Euro brutto jährlich beträgt. Überschreitet das Einkommen die jeweils maßgebliche Grenze, erfolgt eine Anrechnung von 40 Prozent des darüber liegenden Betrags; im äußersten Fall kann die Rentenzahlung komplett ausgesetzt werden. Davon losgelöst untersucht die Rentenversicherung im Einzelfall, ob der tatsächliche Umfang der Erwerbstätigkeit auf eine gesteigerte Leistungsfähigkeit hindeutet. Wer dauerhaft über die für die jeweilige Erwerbsminderung relevante Stundenanzahl hinaus tätig ist, gefährdet den Wegfall der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen. ## Zurückweisung des Rentenantrags und juristische Handlungsoptionen Viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden im ersten Anlauf abgelehnt. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass tatsächlich kein Anspruch vorliegt. Oft basieren ablehnende Bescheide auf lückenhaften medizinischen Dokumentationen oder auf Gutachten, die das tatsächliche Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen nicht korrekt wiedergeben. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch möglich (§ 84 SGG). Wird dieser zurückgewiesen, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Versicherte kostenfrei (§ 183 SGG) und ermöglichen eine unabhängige medizinische Überprüfung. Kosten für anwaltliche Vertretung können jedoch anfallen. ## Rechtsanwaltliche Begleitung im Verfahren zur Erwerbsminderungsrente Um eine Erwerbsminderungsrente erfolgreich durchzusetzen, bedarf es fundierter Kenntnisse im Sozialrecht sowie praktischer Erfahrung in der Beurteilung medizinischer Gutachten. Schon während der Antragstellung können Versäumnisse auftreten, die eine nachträgliche Korrektur erheblich erschweren. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann wesentlich dazu beitragen, die Aussichten auf Erfolg zu steigern, Rentenbescheide sachgerecht zu prüfen und unzutreffende Entscheidungen entschlossen anzufechten. Insbesondere wenn die Rente wirtschaftlich von großer Tragweite ist, sollte ein ablehnender Bescheid nicht akzeptiert werden, ohne zuvor die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gründlich überprüfen zu lassen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Sozialrecht --- ### [Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) **Published:** Mai 20, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein erklärt, weshalb dies zulässig ist. Hier erhalten Sie weitere Informationen! ## Inhalt - [Entgeltfortzahlung trotz Krankschreibung nach Tätowierung? – Gerichtsentscheidung bestärkt Arbeitgeberposition](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Arbeitsausfall wegen Tattoo: Gericht verweigert Lohnfortzahlung](#aioseo-arbeitsausfall-wegen-tattoo-gericht-verweigert-lohnfortzahlung-5) - [Wer sich ein Tattoo stechen lässt, übernimmt das Infektionsrisiko selbst – Gerichtsentscheidung zur Entgeltfortzahlung bekräftigt](#aioseo-wer-sich-ein-tattoo-stechen-lasst-ubernimmt-das-infektionsrisiko-selbst-gerichtsentscheidung-zur-entgeltfortzahlung-bekraftigt-11) - [Gericht vergleicht Risiko mit Nebenwirkungen von Arzneimitteln](#aioseo-gericht-vergleicht-risiko-mit-nebenwirkungen-von-arzneimitteln-20) ## Entgeltfortzahlung trotz Krankschreibung nach Tätowierung? – Gerichtsentscheidung bestärkt Arbeitgeberposition Tätowierungen gehören zur persönlichen Entfaltung – doch sie können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer sich tätowieren lässt und danach aufgrund einer entzündeten Tätowierung krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird, besitzt nicht zwangsläufig einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nun deutlich gemacht. ## Arbeitsausfall wegen Tattoo: Gericht verweigert Lohnfortzahlung Tätowierungen haben längst ihren festen Platz in der Gesellschaft gefunden – selbst am Arbeitsplatz stoßen sie heute kaum noch auf Ablehnung. Doch wie verhält es sich rechtlich, wenn ein neu gestochenes Tattoo zu gesundheitlichen Problemen führt und die betroffene Person arbeitsunfähig wird? Eine Beschäftigte in der Pflege ließ sich am Unterarm ein Tattoo stechen. In den darauffolgenden Tagen entzündete sich die betroffene Hautstelle derart, dass eine Krankschreibung über mehrere Tage erforderlich wurde. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Zahlung des Gehalts für diesen Zeitraum. Die Arbeitnehmerin hielt dies für eine unzulässige Gehaltskürzung und erhob Klage. Ihre Klage stützte sie auf § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Diese Vorschrift gewährt Arbeitnehmern im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen – allerdings nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit krankheitsbedingt eintritt und kein Selbstverschulden vorliegt. Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Die eingetretene Entzündung stelle eine absehbare Folge der bewusst getroffenen Entscheidung dar, sich tätowieren zu lassen. Sie benötigen rechtlichen Beistand im Arbeitsrecht? Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei berät Sie umfassend zu Fragen der Entgeltfortzahlung, zum rechtssicheren Umgang mit Krankmeldungen oder zur Ausgestaltung arbeitsvertraglicher Bestimmungen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. ## Wer sich ein Tattoo stechen lässt, übernimmt das Infektionsrisiko selbst – Gerichtsentscheidung zur Entgeltfortzahlung bekräftigt Im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung stand die zentrale Frage: Trägt die Arbeitnehmerin die Verantwortung für ihre eigene Arbeitsunfähigkeit? Die Klägerin führte ins Feld, die Entzündung sei nicht absehbar gewesen – es handle sich um ein vom Tätowierungsvorgang losgelöstes Geschehen und damit keinesfalls um einen selbstverschuldeten Krankheitsfall. Ihre Argumentation stützte sie auf statistische Daten, nach denen Infektionen bei Tätowierungen lediglich in 1 bis 5 Prozent der Fälle vorkommen. Außerdem berief sie sich auf den verfassungsrechtlichen Schutz der persönlichen Lebensgestaltung – wozu selbstverständlich auch das Anfertigen einer Tätowierung zähle. Der Arbeitgeber vertrat eine andere Auffassung – und erhielt schließlich Recht. Er machte geltend, dass die Arbeitnehmerin in eine Körperverletzung eingewilligt habe und damit zwangsläufig auch das Infektionsrisiko bewusst akzeptiert habe. Eine derartige gesundheitliche Beeinträchtigung stelle kein allgemeines Lebensrisiko dar, sondern eine vorhersehbare Folge eines freiwillig gewählten Eingriffs. Schon das Arbeitsgericht Flensburg schloss sich dieser Argumentation an (Az. 2 Ca 278/24). Am 22. Mai 2025 bestätigte ebenso das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein diese Entscheidung (Az. 5 Sa 284 a/24): Die Arbeitgeberin war nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Die Richter befanden, dass ein Verschulden gemäß § 3 Abs. 1 EFZG vorlag. Ein solches bestehe dann, wenn ein Arbeitnehmer erheblich von dem Verhalten abweicht, das ein vernünftiger Mensch zum eigenen Schutz zeigen würde. Wer sich tätowieren lasse, müsse eine Entzündung einkalkulieren – selbst wenn diese statistisch nur selten eintrete. Fünf Prozent stellten kein unwahrscheinliches Risiko dar, sondern ein realistisch mögliches Ereignis. Das Gericht machte unmissverständlich deutlich: Die Arbeitnehmerin habe bewusst eine Handlung mit erkennbarem Gesundheitsrisiko durchgeführt und müsse daher die arbeitsrechtlichen Folgen verantworten. Sie möchten als Arbeitgeber erfahren, unter welchen Umständen Sie die Lohnfortzahlung ablehnen können? Oder Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Gehalt wurde trotz Krankschreibung einbehalten? Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei für Arbeitsrecht berät Sie individuell und kompetent. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Gericht vergleicht Risiko mit Nebenwirkungen von Arzneimitteln Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zog zur Untermauerung seiner Entscheidung einen aufschlussreichen Vergleich heran: Bei Medikamenten werden Nebenwirkungen schon ab einer Häufigkeit von mehr als einem Prozent als „häufig“ eingestuft. Eine Entzündung nach einer Tätowierung – die statistisch in ein bis fünf Prozent der Fälle auftritt – stelle daher kein vernachlässigbares Risiko dar. Die Klägerin hätte eine solche Komplikation einkalkulieren müssen, befand das Gericht. Die rechtliche Bewertung fiel damit eindeutig aus: Die durch die Tätowierung entstandene Arbeitsunfähigkeit war nach § 3 EFZG als selbstverschuldet einzustufen, weshalb kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegeben war. Das am 22. Mai 2025 ergangene Urteil besitzt noch keine Rechtskraft: Zwar hat das Landesarbeitsgericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, doch die Klägerin legte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das Verfahren läuft nun beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 5 AZN 370/25. Falls die Beschwerde zurückgewiesen wird, bleibt die bisherige Rechtsprechung bestehen – mit der arbeitsrechtlichen Klarstellung: Wer sich bewusst einem Eingriff mit vorhersehbarem Gesundheitsrisiko aussetzt, muss die Folgen selbst tragen. Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall eine Pflicht zur Lohnfortzahlung vorliegt? Ob Tätowierung, Risikosportart oder medizinischer Eingriff – ein Rechtsanwalt prüft Ihren Sachverhalt und setzt Ihre Rechte durch. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Sozialrecht --- ### [Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) **Published:** Juni 3, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. ## Inhalt - [Arbeitsunfall: Welche Rechte stehen Ihnen zu?](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Wann liegt ein Arbeitsunfall vor? Die Voraussetzungen gemäß § 8 SGB VII](#aioseo-wann-liegt-ein-arbeitsunfall-vor-die-voraussetzungen-gemass-8-sgb-vii-6) - [Meldepflichten nach einem Arbeitsunfall: Was Sie und Ihr Arbeitgeber beachten müssen](#aioseo-meldepflichten-nach-einem-arbeitsunfall-was-sie-und-ihr-arbeitgeber-beachten-mussen-13) - [Heilbehandlung und Verletztengeld: Ihre Rechte gegenüber der Berufsgenossenschaft](#aioseo-heilbehandlung-und-verletztengeld-ihre-rechte-gegenuber-der-berufsgenossenschaft-19) - [Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall: Unter welchen Bedingungen dauerhafte Zahlungen erfolgen](#aioseo-verletztenrente-nach-einem-arbeitsunfall-unter-welchen-bedingungen-dauerhafte-zahlungen-erfolgen-25) - [Wegeunfall und Ablehnung: Besonderheiten und verfügbare Rechtsmittel](#aioseo-wegeunfall-und-ablehnung-besonderheiten-und-verfugbare-rechtsmittel-31) - [Wann ist rechtliche Beratung bei einem Arbeitsunfall sinnvoll?](#aioseo-wann-ist-rechtliche-beratung-bei-einem-arbeitsunfall-sinnvoll-37) - [Fazit: Arbeitsunfall – Ansprüche entschlossen durchsetzen](#aioseo-fazit-arbeitsunfall-anspruche-entschlossen-durchsetzen-42) ## Arbeitsunfall: Welche Rechte stehen Ihnen zu? Ein Arbeitsunfall ereignet sich oft völlig unerwartet: Der Absturz von einem Gerüst, eine Schnittwunde durch Maschinenarbeit oder ein Unglück während des Arbeitsweges können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Zusätzlich zur körperlichen Beeinträchtigung stellt sich rasch die Frage, welche Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden und auf welche Weise Ansprüche gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden können. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die wesentlichen Rechte im Anschluss an einen Arbeitsunfall. ## Wann liegt ein Arbeitsunfall vor? Die Voraussetzungen gemäß § 8 SGB VII Nach § 8 Abs. 1 SGB VII ist ein Arbeitsunfall gegeben, wenn ein Versicherter durch eine versicherte Tätigkeit einen Unfall erfährt. Dabei müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: eine versicherte Tätigkeit, ein von außen wirkendes, zeitlich begrenztes Ereignis auf den Körper (der Unfall) sowie ein dadurch entstandener Gesundheitsschaden oder der Tod. Grundsätzlich gilt jede Tätigkeit als versichert, die im Interesse des Arbeitgebers ausgeübt wird oder in innerem Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht. Erfasst werden nicht ausschließlich die unmittelbare Tätigkeit an Maschine, Arbeitsplatz oder Baustelle, sondern ebenso Dienstreisen, berufliche Weiterbildungen und – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – auch Betriebsveranstaltungen. Als Arbeitsunfälle gelten hingegen keine rein privat motivierten Verrichtungen während der Arbeitszeit, beispielsweise private Telefongespräche oder der Weg zum persönlichen Schließfach ohne betriebliche Veranlassung. Diese Abgrenzung erweist sich praktisch als anspruchsvoll und unterliegt seitens der Berufsgenossenschaften einer strengen Prüfung. Von zentraler Bedeutung ist außerdem der Kausalzusammenhang: Die versicherte Tätigkeit muss als rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall feststellbar sein. Liegen Vorerkrankungen oder konkurrierende Ursachen vor, kann die Anerkennung verweigert werden – selbst wenn der zeitliche Ablauf für einen Arbeitsunfall spricht. Berufsgenossenschaften führen praktisch häufig Auseinandersetzungen darüber, ob ein Gesundheitsschaden wirklich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist oder vielmehr auf eine schicksalhaft verlaufende vorbestehende Erkrankung. Typische Konfliktfelder bilden Bandscheibenbefunde, Verletzungen von Muskeln und Sehnen sowie psychische Folgeerscheinungen. Maßgeblich ist, ob das Unfallereignis nach medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien in der Lage war, den konkreten Schaden zu verursachen, und ob es gegenüber konkurrierenden Ursachen nicht in den Hintergrund tritt. Lassen Sie die erforderlichen Voraussetzungen frühzeitig überprüfen, sofern die Berufsgenossenschaft den Unfallhergang abweichend von Ihrer Darstellung beurteilt. Insbesondere die Kausalitätsfrage ist häufig ausschlaggebend für den Erfolg des gesamten Verfahrens. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Meldepflichten nach einem Arbeitsunfall: Was Sie und Ihr Arbeitgeber beachten müssen Nach einem Arbeitsunfall bestehen eindeutige Meldepflichten. Gemäß § 193 SGB VII muss der Arbeitgeber der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Unfallanzeige übermitteln, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder zum Tod der versicherten Person führt. Diese Anzeige ist innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung einzureichen. Sie sollten als betroffene Person den Unfall umgehend melden – auch wenn die Verletzung zunächst geringfügig wirkt. Häufig zeigen sich Spätfolgen erst nach Wochen oder Monaten. Ohne zeitnahe Dokumentation wird der spätere Nachweis des Arbeitsunfalls erheblich erschwert. Von besonderer Bedeutung ist zudem der sogenannte Durchgangsarzt. Sobald eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von mehr als einem Kalendertag besteht oder bei erneuter Erkrankung aufgrund der Unfallfolgen, ist zwingend ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen, nicht der Hausarzt. Der D-Arzt bestimmt das weitere Vorgehen und veranlasst bei Bedarf die besondere Heilbehandlung durch die Berufsgenossenschaft. Fehlende ärztliche Dokumentation oder versäumte zeitnahe Meldung gehören zu den häufigsten Ursachen, weshalb Berufsgenossenschaften Leistungen nachträglich reduzieren oder verweigern. Halten Sie Unfallhergang, Zeugenangaben und erste ärztliche Befunde schriftlich fest und lassen Sie bei Zweifeln zeitnah überprüfen, ob die Meldekette lückenlos eingehalten wurde. ## Heilbehandlung und Verletztengeld: Ihre Rechte gegenüber der Berufsgenossenschaft Sobald der Arbeitsunfall anerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf umfassende Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Gemäß § 27 SGB VII beinhaltet die Heilbehandlung neben ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie hier keine Zuzahlungen für Medikamente leisten. Wenn Sie aufgrund des Arbeitsunfalls nicht arbeitsfähig sind und kein Gehalt beziehen, steht Ihnen gemäß § 45 SGB VII Verletztengeld zu. Dieses Verletztengeld ersetzt das Krankengeld. Nach § 47 SGB VII beläuft sich die Höhe in der Regel auf 80 Prozent Ihres vor dem Unfall erzielten Regelentgelts, wobei es Ihr tatsächliches Nettogehalt nicht überschreiten darf. Verletztengeld wird gezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert – längstens bis zum Ende der Heilbehandlung, dem Beginn von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder dem Rentenbeginn. Erst wenn mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr zu rechnen ist, endet es spätestens mit Ablauf der 78. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 Abs. 3 SGB VII). Dabei fließen auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld ein, falls diese im relevanten Zeitraum ausgezahlt wurden. Dieser Aspekt wird von Berufsgenossenschaften bei der Berechnung oftmals nicht berücksichtigt. Zusätzlich stehen Ihnen Leistungen zur beruflichen Teilhabe zu, beispielsweise Umschulungsmaßnahmen, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder Kraftfahrzeughilfen, falls Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Weiterhin sind bei schwerwiegenden Unfallfolgen auch Pflegeleistungen sowie Leistungen für Hinterbliebene vorgesehen. Überprüfen Sie jeden Bescheid zum Verletztengeld sorgfältig auf mögliche Berechnungsfehler. Insbesondere bei schwankenden Einkommen, Schichtzulagen oder Sonderzahlungen treten regelmäßig Abweichungen auf, die Sie nachträglich korrigieren lassen können. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall: Unter welchen Bedingungen dauerhafte Zahlungen erfolgen Verbleibt nach dem Arbeitsunfall eine bleibende Gesundheitsbeeinträchtigung, kann eine Verletztenrente in Frage kommen. Gemäß § 56 SGB VII erfolgt die Zahlung, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent verringert ist. Maßgeblich ist die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die MdE orientiert sich an medizinischen Erfahrungswerten und richtet sich nicht nach dem tatsächlich entgangenen Verdienst, sondern nach dem Umfang der beruflichen Möglichkeiten, die auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar sind. Eine MdE von 20 Prozent bedeutet daher nicht automatisch 20 Prozent Einkommenseinbuße, sondern eine entsprechend eingeschränkte Teilhabe am allgemeinen Erwerbsleben. Die Rente erfolgt als Teilrente (MdE 20 bis unter 100 Prozent) oder als Vollrente (MdE 100 Prozent). Berechnungsgrundlage ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV), den der Versicherte in den zwölf Monaten vor dem Unfall erwirtschaftet hat. Insbesondere bei Selbstständigen, kurzfristig Beschäftigten oder bei Einkommensänderungen unmittelbar vor dem Unfall erweist sich die korrekte Ermittlung des JAV als kompliziert. Eine unbefristete Rente erfolgt in der Regel erst nach einer vorläufigen Entschädigung. Bei Verschlechterung oder Verbesserung der Unfallfolgen lässt sich die Rente nachträglich anpassen – ein Verfahren, das strenge Anforderungen an die ärztliche Dokumentation stellt. ## Wegeunfall und Ablehnung: Besonderheiten und verfügbare Rechtsmittel Eine besondere Konstellation stellt der Wegeunfall gemäß § 8 Abs. 2 SGB VII dar. Grundsätzlich unter Versicherungsschutz steht die unmittelbare Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in beide Richtungen. Abweichungen vom direkten Weg sind versichert, sofern sie betrieblich notwendig sind, dem Zweck einer Fahrgemeinschaft entsprechen oder durch die Kinderbetreuung veranlasst werden. Rein persönliche Zwischenstopps, wie etwa ein Einkaufsgang auf dem Heimweg, führen hingegen zum Wegfall des Versicherungsschutzes. Die Wahl des Fortbewegungsmittels steht Ihnen grundsätzlich frei: Ob Kraftfahrzeug, Fahrrad, zu Fuß oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, ist unerheblich – maßgeblich bleibt der sachliche Bezug zur versicherten Beschäftigung. Allerdings kann Alkoholeinfluss beim Führen eines Fahrzeugs oder erheblich verkehrswidriges Handeln zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. Auch im häuslichen Arbeitszimmer besteht Versicherungsschutz für Bewegungen innerhalb der Wohnung, die unmittelbar mit der beruflichen Verrichtung verbunden sind, beispielsweise der Weg zwischen Arbeitsplatz und Drucker. Rein private Handlungen im selben Raum fallen dagegen nicht unter den Schutz. Die Abgrenzung zwischen dienstlichem und privatem Bereich ist hier besonders schwierig und wird im Einzelfall nach den tatsächlichen Gegebenheiten entschieden. Verweigert die Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Arbeitsunfalls oder bestimmter Leistungen, können Sie den Bescheid innerhalb eines Monats ab Zugang mit einem Widerspruch anfechten (§ 84 SGG). Der Widerspruch ist bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat; eine Begründung darf später nachfolgen. Wird auch dem Widerspruch nicht stattgegeben, steht Ihnen der Weg zum Sozialgericht offen – die Klage ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids zu erheben. Für Versicherte ist das Verfahren vor dem Sozialgericht gebührenfrei. Handeln Sie bei einer Ablehnung oder Kürzung von Leistungen unverzüglich. Die Monatsfrist für den Widerspruch beginnt mit dem Erhalt des Bescheids und lässt sich nicht ohne Weiteres ausdehnen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Wann ist rechtliche Beratung bei einem Arbeitsunfall sinnvoll? Nicht bei jedem Arbeitsunfall ist rechtlicher Beistand notwendig. Liegt ein eindeutiger Fall mit kurzer Arbeitsunfähigkeit, vollständiger Genesung und problemloser Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft vor, verläuft das Verfahren meist konfliktfrei. Rechtsberatung ist jedoch spätestens dann ratsam, wenn die Berufsgenossenschaft den Unfallhergang in Frage stellt, den ursächlichen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Gesundheitsschaden bestreitet oder die MdE-Festsetzung erheblich hinter Ihren tatsächlichen Beeinträchtigungen zurückbleibt. Besonders anspruchsvoll gestalten sich Wegeunfälle mit umstrittenem Versicherungsschutz, Fälle mit Vorerkrankungen, Berufskrankheiten, die zusätzlich oder anstelle eines Unfalls anerkannt werden sollen, sowie Rentenverfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. In diesen Konstellationen hängt vieles von medizinischen Gutachten ab, deren methodische Qualität einer rechtlichen Überprüfung bedarf. Ein im Sozialrecht spezialisierter Rechtsanwalt ist mit den üblichen Argumentationslinien der Berufsgenossenschaften vertraut, kennt die Anforderungen der Sozialgerichte und überblickt die geltenden Bewertungsmaßstäbe der unfallmedizinischen Begutachtung. Das sozialgerichtliche Verfahren ist für Sie gerichtskostenfrei; bei niedrigem Einkommen stehen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Lassen Sie spätestens nach einer Ablehnung, einer aus Ihrer Sicht zu geringen MdE oder bei nicht nachvollziehbaren Gutachten rechtlich prüfen, welche Rechtsmittel aussichtsreich sind und welche Fristen eingehalten werden müssen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Fazit: Arbeitsunfall – Ansprüche entschlossen durchsetzen Ein Arbeitsunfall hat nicht nur medizinische, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Wer die Anforderungen nach § 8 SGB VII beachtet, seinen Meldepflichten nachkommt und die Leistungen der Berufsgenossenschaft – von der Heilbehandlung über das Verletztengeld bis zur Verletztenrente – verfolgt, verliert keine Ansprüche. Entscheidend ist häufig die Genauigkeit in den Einzelheiten: bei der Unfalldokumentation, bei der Auswahl des Durchgangsarztes, bei der Ermittlung von Entgeltbestandteilen und bei der medizinischen Beurteilung der Unfallfolgen. Insbesondere wenn die Berufsgenossenschaft ablehnt, kürzt oder anders einschätzt als der behandelnde Arzt, empfiehlt sich die rechtzeitige rechtliche Prüfung. Wenn Sie einen Bescheid der Berufsgenossenschaft erhalten haben, eine aus Ihrer Sicht zu geringe MdE festgesetzt wurde oder die Anerkennung Ihres Arbeitsunfalls umstritten ist, lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen, bevor die einmonatige Widerspruchsfrist verstreicht. So wahren Sie Ihre Ansprüche, bevor wesentliche Fristen und Nachweise verloren gehen. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Sozialrecht --- ### [Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) **Published:** Juni 17, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erläutert die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, demonstriert Wege zur professionellen Handhabung von Beziehungen und zeigt Möglichkeiten zur rechtssicheren Konfliktvermeidung auf. ## Inhalt - [Partnerschaft am Arbeitsplatz: Welche Rechte und Pflichten gelten arbeitsrechtlich](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Rechte und Pflichten von Beschäftigten bei Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz](#aioseo-rechte-und-pflichten-von-beschaftigten-bei-liebesbeziehungen-am-arbeitsplatz-5) - [Verpflichtungen und Handlungsgrenzen für Arbeitgeber bei romantischen Beziehungen im Betrieb](#aioseo-verpflichtungen-und-handlungsgrenzen-fur-arbeitgeber-bei-romantischen-beziehungen-im-betrieb-21) - [Öffentlich bekannt gewordene Affäre am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Konsequenzen](#aioseo-offentlich-bekannt-gewordene-affare-am-arbeitsplatz-arbeitsrechtliche-konsequenzen-44) - [Partnerschaft am Arbeitsplatz: Besonderheiten im öffentlichen Dienst](#aioseo-partnerschaft-am-arbeitsplatz-besonderheiten-im-offentlichen-dienst-62) - [Liebe am Arbeitsplatz weltweit: Arbeitsrechtliche Besonderheiten in anderen Ländern](#aioseo-liebe-am-arbeitsplatz-weltweit-arbeitsrechtliche-besonderheiten-in-anderen-landern-71) ## Partnerschaft am Arbeitsplatz: Welche Rechte und Pflichten gelten arbeitsrechtlich Romantische Verbindungen im beruflichen Umfeld stellen einen delikaten Themenbereich dar, der sowohl juristische als auch organisatorische Dimensionen umfasst. In Deutschland sind private Partnerschaften grundsätzlich zulässig – das Persönlichkeitsrecht gewährleistet die freie Selbstentfaltung jedes Einzelnen, auch im Rahmen des Arbeitslebens. ## Rechte und Pflichten von Beschäftigten bei Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz Partnerschaften unter Arbeitskollegen sind in Deutschland grundlegend gestattet. Beschäftigte möchten häufig wissen, welche Ansprüche sie haben und welche Verpflichtungen bestehen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht klärt die wichtigsten Aspekte. ### Uneingeschränkte Partnerwahl im Betrieb Mitarbeiter können Arbeitskolleginnen und -kollegen verabreden oder persönliche Zusammenkünfte im Unternehmen organisieren. Eine pauschale Informationspflicht gegenüber dem Vorgesetzten existiert nicht. Ebenso ist eine Partnerschaft zwischen Führungskraft und unterstelltem Mitarbeiter rechtens. Beschränkungen greifen erst, sobald der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen handeln muss, beispielsweise um den reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten oder Interessenkollisionen auszuschließen. Auch innerhalb einer Partnerschaft gilt: Die Arbeitszeit dient der beruflichen Tätigkeit. Beschäftigte sind verpflichtet, ein professionelles Verhalten beizubehalten. Dies umfasst: - Verzicht auf exzessives Flirtverhalten oder demonstrative Zuneigungsbekundungen - Unterlassung privater Kommunikation über betriebliche Mobiltelefone oder Firmenrechner - Vermeidung vertraulicher Intimitäten, welche die Arbeitsabläufe stören Zuwiderhandlungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da hierdurch Nebenverpflichtungen missachtet werden. ### Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis Eine rein private Partnerschaft begründet keine Sanktionsmöglichkeit. Erst bei nachweisbaren Vertragsverstößen – beispielsweise Manipulation der Arbeitszeit, Schikane von Kollegen oder Preisgabe betriebsinterner Informationen – ist ein Eingreifen des Arbeitgebers zulässig. Denkbare Reaktionen erstrecken sich von formellen Verwarnungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Rechtsprechung stellt klar: Eine Vertragsauflösung ausschließlich aufgrund einer privaten Liaison ist rechtswidrig. Eine außerordentliche Kündigung ist lediglich bei außergewöhnlich gravierenden Vertragsverstößen denkbar. ### Schutz vor Kündigung bei betrieblichen Partnerschaften Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem halben Jahr in Unternehmen, die gewöhnlich über zehn Mitarbeiter beschäftigen, unterliegen dem gesetzlichen Kündigungsschutz. Eine Vertragsbeendigung erfordert hier eine soziale Rechtfertigung. Die ausschließlich private Verbindung bietet keinen hinreichenden Kündigungsanlass. Praktisch werden Kündigungen, die sich einzig auf eine Liebesbeziehung stützen, überwiegend von Gerichten für unwirksam erklärt. Haben Sie Fragen zu Partnerschaften im Beruf oder brauchen Sie juristische Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt zu unserem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht auf – wir erläutern Ihre Rechte und Verpflichtungen zügig, fachkundig und diskret. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Verpflichtungen und Handlungsgrenzen für Arbeitgeber bei romantischen Beziehungen im Betrieb Partnerschaften zwischen Beschäftigten sind im Betriebsalltag keine Seltenheit. Für Arbeitgeber ergibt sich hierbei die Frage, welche Vorkehrungen rechtlich zulässig sind und wie die betriebliche Harmonie gewahrt werden kann. Ein Rechtsanwalt erläutert die wichtigsten Verpflichtungen und rechtlichen Schranken für Betriebe. ### Pauschales Beziehungsverbot unzulässig Ein Arbeitgeber darf keine generelle Untersagung von Beziehungen im Betrieb erlassen. Ein Verbot, das Beschäftigten Partnerschaften verbietet, würde unzulässig in die Privatsphäre eingreifen und gegen das Grundgesetz (Art. 1 und Art. 2 GG) verstoßen. Auch vertragliche Bestimmungen oder Betriebsvereinbarungen, die Liebesbeziehungen zwischen Kolleginnen und Kollegen verbieten, sind juristisch nichtig. Gleichermaßen ist eine pauschale Anzeigepflicht für private Partnerschaften rechtlich bedenklich. Arbeitgeber dürfen nicht bestimmen, mit wem ein Beschäftigter privat eine Beziehung eingeht. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den betrieblichen Ablauf zu gewährleisten. Daher können Vorgaben erlassen werden, die sicherstellen, dass Partnerschaften die Arbeitsprozesse nicht stören: - Das private Verhalten während der Dienstzeit muss professionell sein - Intimitäten am Arbeitsplatz können verboten werden - Die Verwendung betrieblicher Geräte oder E-Mail-Systeme für private Liebeskorrespondenz ist unzulässig Solche Vorgaben dienen allein der Sicherung der betrieblichen Harmonie sowie der Einhaltung von Arbeitspflichten und Verhaltensstandards. Bei Partnerschaften zwischen Vorgesetzten und unmittelbar unterstellten Beschäftigten entsteht häufig ein Interessenkonflikt. Arbeitgeber dürfen hier organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Bevorzugungen auszuschließen, beispielsweise durch: - Umsetzungen oder Wechsel der Abteilung - Wegfall der Vorgesetztenfunktion Offenlegungsverpflichtungen für Führungspersonen, wie sie nach betrieblichen Skandalen vereinzelt etabliert wurden, sind nur rechtmäßig, wenn sie angemessen sind und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beachten. Eine Vorschrift darf jedoch nicht die freie Partnerwahl eines Beschäftigten beschränken. ### Mitwirkung des Betriebsrats Beabsichtigt ein Arbeitgeber, Betriebsvereinbarungen zu Liebesbeziehungen zu etablieren oder ist ein Teil der Mitarbeiterschaft betroffen, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Dabei gilt: Der Betriebsrat darf auf die Wahrung der betrieblichen Harmonie pochen, ein pauschales Beziehungsverbot ist jedoch auch unter diesen Umständen rechtlich unzulässig. Wenn eine Partnerschaft tatsächlich die betriebliche Harmonie beeinträchtigt – beispielsweise durch Spannungen im Team, Schikane oder nachlassende Arbeitsleistung – muss der Arbeitgeber handeln. Typische Maßnahmen sind: - Aussprachen mit den Betroffenen - Ermahnungen bei wiederholten Verstößen - Im äußersten Fall eine ordentliche, verhaltensbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Vertragsverletzung Haben Sie Fragen zu Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz oder möchten Sie die rechtliche Korrektheit Ihrer Betriebsregeln überprüfen lassen? Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der rechtskonformen Ausarbeitung von Richtlinien, sichert Ihre betrieblichen Interessen ab und gewährleistet zugleich den Schutz der Rechte Ihrer Beschäftigten. Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Beratung. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Öffentlich bekannt gewordene Affäre am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Konsequenzen Sobald eine firmeninterne Liebesbeziehung durch Bilder, soziale Netzwerke oder andere Medien an die Öffentlichkeit gelangt – wie beispielsweise im bekannten Coldplay-Fall – hat dies keine Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Situation. Auch unter diesen Umständen handelt es sich bei der Beziehung um eine private Angelegenheit. Ein viral verbreitetes Video oder ein Pressebericht eröffnet dem Arbeitgeber keine zusätzlichen Möglichkeiten für Sanktionen. Dennoch kann eine publik gewordene Affäre das Arbeitsklima beeinträchtigen. Kolleginnen und Kollegen könnten sich getäuscht, gebrandmarkt oder irritiert fühlen. Arbeitgeber und Führungskräfte sollten deshalb: - Transparenten Dialog mit der Belegschaft führen - Eindeutige Verhaltensstandards für den Berufsalltag festlegen (z. B. „Während der Arbeit bleibt das Verhalten professionell“) - Gerüchte und Loyalitätsprobleme gezielt verhindern Diese Vorkehrungen dienen der Wahrung des Betriebsfriedens und der Aufrechterhaltung eines professionellen Arbeitsumfelds. Eine rechtliche Grundlage für ein Eingreifen des Arbeitgebers besteht ausschließlich bei nachweisbaren Pflichtverletzungen, beispielsweise: - Manipulation der Arbeitszeit - Preisgabe vertraulicher Unternehmensdaten - Sexuelle Belästigung von Kolleginnen oder Kollegen Sofern keine belegbare Pflichtverletzung existiert, ist die Beziehung aus arbeitsrechtlicher Perspektive bedeutungslos. Erstattet ein Beschäftigter Meldung über eine Belästigung oder kontaktiert er den Betriebsrat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Fürsorgepflicht zu überprüfen und entsprechende Schritte einzuleiten. ### Kündigung wegen privater Affären? Eine Kündigung ausschließlich wegen einer privaten oder öffentlich bekannt gewordenen Affäre ist in Deutschland üblicherweise nicht durchsetzbar. Selbst wenn ein Video eines sich küssenden Paares im Internet kursiert, stellt dies keinen rechtsgültigen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber dar. Eine Kündigung aufgrund eines derartigen öffentlich gewordenen Vorfalls – sei es in sozialen Medien oder bei einem Konzert – wäre folglich rechtlich erfolglos. Zusammenfassung: Öffentlich bekannt gewordene Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz modifizieren nicht die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern. Lediglich konkrete Pflichtverstöße können Abmahnungen oder Kündigungen rechtfertigen – private Affären bleiben dagegen geschützt und rechtlich unerheblich. Haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Unsicherheiten bezüglich der Rechte und Pflichten bei einer Liebesbeziehung im Betrieb? Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht berät Sie umfassend und erarbeitet Lösungen, die rechtssicher und praxistauglich sind. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Partnerschaft am Arbeitsplatz: Besonderheiten im öffentlichen Dienst Der öffentliche Dienst stellt besonders strenge Anforderungen an Neutralität, Integrität und Loyalität. Beziehungen zwischen Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern bergen daher schnell rechtliche und organisatorische Gefahren. ### Neutralitäts- und Loyalitätspflicht Beamte sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, ihr Verhalten stets mit den Pflichten zur Neutralität und Loyalität zu vereinbaren. Verstößt eine private Beziehung gegen diese Grundsätze, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. ### Vermeidung von Interessenkonflikten Besonders kritisch wird die Situation, wenn der Anschein entsteht, Beförderungen, Leistungsbeurteilungen oder berufliche Begünstigungen würden nicht auf sachlichen Kriterien, sondern auf einer Beziehung beruhen. Derartige Sachverhalte können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und schlimmstenfalls zu Disziplinarverfahren oder dienstrechtlichen Maßnahmen führen. ### Rechtliche Unterstützung und Handlungsempfehlungen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sollten deshalb genau prüfen, wie private Beziehungen im beruflichen Kontext zu behandeln sind. Offenheit, eindeutige Regelungen sowie die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht helfen dabei, Konflikte zu verhindern und rechtlich abgesicherte Lösungen zu entwickeln. Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst und haben Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei privaten Beziehungen am Arbeitsplatz? Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen mit individueller Beratung zur Seite, sichert Ihre Rechte ab und erarbeitet umsetzbare Lösungen für Ihren konkreten Fall. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und profitieren Sie von fachkundiger Unterstützung! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Liebe am Arbeitsplatz weltweit: Arbeitsrechtliche Besonderheiten in anderen Ländern Romantische Beziehungen unter Kollegen entstehen regelmäßig, jedoch variiert deren rechtliche Bewertung weltweit erheblich. Für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer mit internationalen Verbindungen ist die Kenntnis der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen, kulturellen Besonderheiten und Compliance-Vorschriften von zentraler Bedeutung. ### USA: Offenlegungsverpflichtungen und Verhinderung sexueller Belästigung In den USA existiert kein umfassendes Verbot für Partnerschaften zwischen Kollegen. Zahlreiche Unternehmen setzen allerdings auf strikte Compliance-Anforderungen und Offenlegungsverpflichtungen, vor allem bei Verhältnissen zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern. Hierbei steht im Vordergrund, Interessenkollisionen auszuschließen und Rechtsstreitigkeiten wegen sexueller Belästigung zu verhindern. ### Großbritannien: Schwerpunkt auf Diskriminierungsschutz Im britischen Arbeitsrecht sind private Partnerschaften prinzipiell erlaubt, solange sie weder den Betriebsablauf noch das kollegiale Miteinander stören. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Vorgaben zur Offenheit und zum Umgang mit Betriebsmitteln zu definieren. Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz vor Diskriminierung sowie Belästigung im beruflichen Umfeld. ### Frankreich: ausgprägter Schutz der Privatsphäre Französische Arbeitnehmer profitieren von einem besonders weitreichenden Schutz ihrer Privatsphäre. Arbeitgeber sind nur berechtigt, in private Verhältnisse einzugreifen, sofern konkrete Pflichtverletzungen oder Interessenkollisionen nachweisbar sind. Das französische Arbeitsrecht gewährleistet somit Schutz vor übermäßiger Einflussnahme seitens des Arbeitgebers. ### Japan: kulturelle Konventionen bestimmen die Praxis In Japan überwiegt die betriebliche Kultur häufig die formalen Rechtsvorschriften. Partnerschaftliche Verhältnisse zwischen Kollegen oder in hierarchischen Beziehungen unterliegen oftmals strengen Beschränkungen, um die Teamharmonie zu sichern. Zahlreiche japanische Unternehmen setzen auf ungeschriebene Vorgaben, die romantische Beziehungen am Arbeitsplatz erheblich limitieren. Für global agierende Unternehmen empfiehlt sich die Festlegung eindeutiger Richtlinien: - Offenlegungsverpflichtungen bei Partnerschaften zwischen Führungskräften und Mitarbeitern - Verhaltensvorschriften zum Umgang mit betrieblichen Ressourcen - Präventivmaßnahmen gegen Belästigung, Diskriminierung sowie Interessenkollisionen Planen Sie internationale Projekte oder stehen Sie vor Fragen bezüglich Liebesbeziehungen im grenzüberschreitenden beruflichen Kontext? Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie umfassend bei internationalen Vorgaben, der Vermeidung von Konflikten und rechtskonformen Handlungsstrategien. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Sozialrecht --- ### [Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) **Published:** Juli 1, 2026 **Author:** Hammer Rechtsanwälte **Content:** Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist dabei, wer über den Reisepass des Kindes verfügen darf. Erfahren Sie hier mehr. ## Inhalt - [Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses?](#aioseo-entgeltfortzahlung-trotz-krankschreibung-nach-tatowierung-gerichtsentscheidung-bestarkt-arbeitgeberposition-3) - [Unter welchen Voraussetzungen ist der Kinderreisepass herauszugeben?](#aioseo-unter-welchen-voraussetzungen-ist-der-kinderreisepass-herauszugeben-5) - [Unter welchen Umständen ist die Verweigerung der Herausgabe des Reisepasses zulässig?](#aioseo-unter-welchen-umstanden-ist-die-verweigerung-der-herausgabe-des-reisepasses-zulassig-11) - [Welche Rechte stehen Eltern zu, wenn das Kind nicht in ihrem Haushalt wohnt?](#aioseo-welche-rechte-stehen-eltern-zu-wenn-das-kind-nicht-in-ihrem-haushalt-wohnt-17) ## **Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses?** Kindesentführungen durch ein Elternteil haben sich in Deutschland zu einem ernstzunehmenden Phänomen entwickelt und verzeichnen nach elterlichen Trennungen einen kontinuierlichen Anstieg. Allein im Jahr 2018 gingen in Deutschland 241 Rückführungsanträge für Kinder unter 16 Jahren ein. Nicht selten verbleibt der nicht sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind nach gemeinsamen Ferien einfach im Ausland oder verbringt das Kind dauerhaft in sein Herkunftsland. Informieren Sie sich über die zunehmende Häufigkeit solcher Fälle und welche Handlungsmöglichkeiten betroffenen Eltern zur Verfügung stehen. ## Unter welchen Voraussetzungen ist der Kinderreisepass herauszugeben? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Elternteil vom anderen die dauerhafte Aushändigung des Reisepasses des gemeinsamen Kindes fordern? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) befasst. In dem betreffenden Fall verlangte eine aus Kamerun stammende Asylbewerberin vom Vater ihres Kindes die Herausgabe des Reisedokuments. Für diese Konstellation existiert im Familienrecht keine unmittelbare gesetzliche Regelung. Der BGH führt jedoch aus, dass sich ein Herausgabeanspruch durch entsprechende Anwendung der §§ 1632 Abs. 1 und 1684 Abs. 2 BGB ergibt. Diese Vorschriften stellen sicher, dass der berechtigte Elternteil sein Umgangsrecht und seine Sorgepflicht ungehindert und im Einklang mit dem Kindeswohl wahrnehmen kann. Hierzu zählt ebenso die Übergabe von Schulutensilien, Bekleidung und notwendigen Ausweisdokumenten wie dem Kinderreisepass. Maßgeblich ist die Frage, ob das Vorenthalten des Reisepasses die Ausübung der elterlichen Rechte und das Zusammensein mit dem Kind beeinträchtigt. Das trifft zu, wenn der Elternteil auf das Reisedokument angewiesen ist, um sein Sorgerecht oder Umgangsrecht wahrzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Lebensmittelpunkt des Kindes, also der Ort, an dem es sich überwiegend aufhält. Nach § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB muss der betreuende Elternteil, der für die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes sorgt, grundsätzlich über alle wichtigen Dokumente und Urkunden des Kindes verfügen. Demzufolge steht dem Elternteil, der die alltägliche Versorgung des Kindes übernimmt, ein Anspruch auf Herausgabe des Reisepasses gegenüber dem anderen Elternteil zu. Planen Sie eine Reise mit Ihrem Kind? Unser Rechtsanwalt im Familienrecht steht Ihnen beratend zur Seite, um Schwierigkeiten bei der Passkontrolle zu vermeiden. [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Unter welchen Umständen ist die Verweigerung der Herausgabe des Reisepasses zulässig? In bestimmten Situationen ist es rechtlich zulässig, die Herausgabe des Reisepasses zu verweigern. Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass das Kind dauerhaft und in Überschreitung der elterlichen Rechte ins Ausland gebracht werden könnte, ist der andere Elternteil berechtigt, den Kinderreisepass zurückzubehalten. Die bloße Tatsache, dass Mutter oder Vater ausländischer Herkunft sind oder eine starke Verbindung zu ihrem Herkunftsland pflegen, genügt jedoch nicht, um eine Entführungsgefahr zu begründen.  Vor allem dann, wenn der betroffene Elternteil im Inland fest verankert ist, etwa durch eine aktuelle Berufsausbildung, besteht kein Anlass zur Annahme, dass er mit dem Kind ins Ausland flüchten wird. Eine Entführungsgefahr liegt dagegen vor, wenn der jeweilige Elternteil ausdrücklich mit einer Entführung gedroht oder diese während eines Streits unmissverständlich angekündigt hat. Ebenso kann ein bereits unternommener Entführungsversuch als hinreichender Beleg angesehen werden. Die Verweigerung der Herausgabe des Reisepasses ist folglich nur dann gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Entführung vorliegen. Befürchten Sie eine Kindesentführung? Ein Rechtsanwalt im Familienrecht steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Ihre Sorgen werden ernst genommen und das Kindeswohl steht stets im Mittelpunkt! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) ## Welche Rechte stehen Eltern zu, wenn das Kind nicht in ihrem Haushalt wohnt? Wie ist die Rechtslage, wenn nicht der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, die Herausgabe des Reisepasses fordert, sondern der umgangsberechtigte Elternteil? Beispielsweise möchte der Vater mit seinem Kind, das hauptsächlich bei der Mutter wohnt, in den Urlaub fahren. Eine Ferienreise zählt grundsätzlich zur „tatsächlichen Betreuung“ im Sinne des § 1687 Abs. 1 S. 4 BGB. Dies bedeutet, dass derjenige Elternteil, der während der Umgangszeit mit dem Kind zusammen ist, auch über die Gestaltung und Rahmenbedingungen dieser Zeit bestimmen darf. Folglich dürfen Vater und Kind die Reise innerhalb des umgangsrechtlich festgelegten Zeitraums gemeinsam durchführen. Lebt das Kind etwa von Montag bis Donnerstag bei der Mutter und von Freitag bis Sonntag beim Vater, so ist eine Urlaubsreise während des Wochenendes zulässig. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung vorliegt, die Reise eine Beurlaubung vom Schulunterricht notwendig macht oder besondere Impfungen erforderlich sind. In diesen Fällen gilt die Reise als „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“ und bedarf gemäß § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB der Zustimmung beider Elternteile. Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht festlegen, welcher Elternteil die Entscheidungsbefugnis erhält. Wenn die Reise unbedenklich ist und den Umgangsvereinbarungen entspricht, darf sie ohne Zustimmung der Mutter durchgeführt werden. Die Mutter ist zur Herausgabe des Reisepasses verpflichtet und kann die Urlaubsreise nicht unterbinden. Sie planen eine Reise mit Ihrem Kind, doch der Reisepass wird Ihnen vorenthalten? Wenden Sie sich an unseren Rechtsanwalt im Familienrecht! Wir unterstützen Sie dabei, eine einvernehmliche Lösung außerhalb des Gerichts zu erreichen! [****Jetzt Beratungstermin vereinbaren****](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Kategorien:** Sozialrecht --- ## Seiten ### [Spezialisten für Arbeitsrecht und Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/) **Published:** Juli 24, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** An Ihrer Seite - aus Berufung Herzlich Willkommen bei Hammer Rechtsanwälte in der Dom- und Weltkulturerbe-Stadt Hildesheim! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") # Hammer Rechtsanwälte **– Ihr vertrauenswürdiger Partner für Recht und Rechtsdurchsetzung.** Mit einer kompetenten und umfangreichen Rechtsberatung sind wir für Sie da. Wir bieten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen eine kompetente und umfassende Rechtsberatung. Jeder hat grundsätzlich den Anspruch auf eine professionelle Rechtsberatung und die bestmögliche Lösung eines Problems. Die Rechtsanwaltskanzlei Hammer Rechtsanwälte vertritt Sie mit Leidenschaft und Fachkompetenz in Ihrer Rechtssache. Durch den Fokus auf verschiedene rechtliche Schwerpunkte können wir Ihnen eine tiefgründige und vollumfängliche Beratung und Vertretung bieten. Unsere Anwälte sind sowohl für private Mandanten als auch für Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen im Einsatz. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/) ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das [Steuerrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/steuerrecht) sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im [Steuerstrafrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/steuerstrafrecht), bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im [Gesellschaftsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/gesellschaftsrecht). [ Mehr erfahren ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-m-hammer/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Im [Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht) steht sie durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren Geschädigten zur Seite. [ Mehr erfahren ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/expertenbranchenbuch-siegel_small_w-300x92.png "expertenbranchenbuch-siegel_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ](https://www.experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/ole-m-hammer-hildesheim) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/fachanwalt-siegel_small_w-300x67.png "fachanwalt-siegel_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ](https://www.fachanwalt.de/laura-elaine-hoffmann) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/juraforum-siegel_small_w-300x71.png "juraforum-siegel_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ](https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/ole-m-hammer-hildesheim) ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Recht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) [ ![Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/Betriebsausflug-und-Arbeitsrecht-Was-Arbeitgeber-und-Arbeitnehmer-wissen-sollten-AdobeStock_2020059064-768x429.jpeg "Group of colleagues engaging in a candid team-building activity with laughter - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten - August 12, 2026 Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Kontakt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Kontakt # Wir sind für Sie da! ## kostenlose Ersteinschätzung anfragen Wir wollen Ihren Fall richtig einschätzen können. Schildern Sie uns Ihr Anliegen daher bitte möglichst ausführlich. Sofern eine kostenlose Ersteinschätzung möglich ist, erfolgt diese in der Regel daraufhin per Email. Im Einzelfall kontaktieren wir Sie auch telefonisch. Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben, können Sie das folgende Formular ebenfalls nutzen. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Schildern Sie uns hier Ihren Fall oder Ihr Anliegen Anrede Name E-Mail Adresse Telefonnummer Rechtsbereich Rechtsbereich \* Arbeitsrecht Familienrecht Sozialrecht Migrationsrecht Beamtenrecht Erbrecht Opferrecht Steuerrecht Steuerstrafrecht anderes Thema Anliegen Ihr Anliegen \* Rückruf durch unser Sekretariat Kostenlose kurze Ersteinschätzung anfragen Schnellen Termin anfragen Mandatsübernahme anfragen Sonstiges Nachricht Datenschutz Ich habe die [Datenschutzerklärung](/datenschutz) zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese hiermit ausdrücklich. Stimmen Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zur Kontaktaufnahme bzw. zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden und im Zuge dessen mit mir Kontakt aufgenommen werden darf. Absenden - [ 05121 / 20 80 90 ](tel:05121208090) - [ info@hammer-rechtsanwaelte.de ](mailto:%20info@hammer-rechtsanwaelte.de) - Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr --- ### [Datenschutz­erklärung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/datenschutz/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Datenschutz­erklärung ## 1. Datenschutz auf einen Blick ### Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung. ### Datenerfassung auf dieser Website #### Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website? Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen. #### Wie erfassen wir Ihre Daten? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten. #### Wofür nutzen wir Ihre Daten? Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden. #### Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden. ### Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen. Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung. ## 2. Hosting Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter: ### Externes Hosting Diese Website wird extern gehostet. Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters / der Hoster gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln. Das externe Hosting erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Unser(e) Hoster wird bzw. werden Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen. Wir setzen folgende(n) Hoster ein: OMmatic GmbH Bahnhofstraße 22 67655 Kaiserslautern #### Auftragsverarbeitung Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. ## 3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen ### Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. ### Hinweis zur verantwortlichen Stelle Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: Ole M. Hammer  Bismarckstraße 13, 31135 Hildesheim Telefon: 05121 / 20 80 90 E-Mail: info@hammer-rechtsanwaelte.de Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet. ### Speicherdauer Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe. ### Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert. ### Hinweis zur Datenweitergabe in datenschutzrechtlich nicht sichere Drittstaaten sowie die Weitergabe an US-Unternehmen, die nicht DPF-zertifiziert sind Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten sowie US-Tools, deren Anbieter nicht nach dem EU-US-Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert sind. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Staaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in datenschutzrechtlich unsicheren Drittstaaten kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Wir weisen darauf hin, dass die USA als sicherer Drittstaat grundsätzlich ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweisen. Eine Datenübertragung in die USA ist danach zulässig, wenn der Empfänger eine Zertifizierung unter dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF) besitzt oder über geeignete zusätzliche Garantien verfügt. Informationen zu Übermittlungen an Drittstaaten einschließlich der Datenempfänger finden Sie in dieser Datenschutzerklärung. ### Empfänger von personenbezogenen Daten Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen. ### Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. ### Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO) WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO). ### Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe. ### Recht auf Daten­übertrag­barkeit Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. ### Auskunft, Berichtigung und Löschung Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. ### Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen: - Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. - Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. - Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. - Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. ### SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. ## 4. Datenerfassung auf dieser Website ### Cookies Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt. Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party-Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen). Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden. Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen. ### Einwilligung mit COCO Diese Website nutzt eine Consent-Technologie von COCO, um Ihre Einwilligung zur Speicherung bestimmter Cookies auf Ihrem Endgerät oder zum Einsatz bestimmter Technologien einzuholen und um diese datenschutzkonform zu dokumentieren. Wenn Sie unsere Website besuchen, wird ein Cookie in Ihrem Browser gespeichert, in dem die von Ihnen erteilten Einwilligungen oder der Widerruf dieser Einwilligungen gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Einsatz der Cookie-Consent-Technologie erfolgt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen für den Einsatz bestimmter Technologien einzuholen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Die erfassten Daten werden gespeichert, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung widerrufen bzw. die Cookies sich selbst löschen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt. ### Server-Log-Dateien Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind: - IP-Adresse des anfragenden Rechners - Datum und Uhrzeit des Zugriffs - Name und URL der abgerufenen Datei - Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL) - verwendeter Browser (Typ und Version) und das Betriebssystem Ihres Rechners Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden. ### Kontaktformular Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. ### Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. ### Einsatz von Chatbots Wir setzen Chatbots ein, um mit Ihnen zu kommunizieren. Chatbots sind in der Lage, ohne menschliche Hilfe auf Ihre Fragen und sonstigen Eingaben zu reagieren. Hierzu analysieren die Chatbots neben Ihren Eingaben weitere Daten, um passende Antworten zu geben (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, Kundennummern und sonstige Identifikatoren, Bestellungen und Chatverläufe). Ferner können über den Chatbot Ihre IP-Adresse, Logdateien, Standortinformationen und andere Metadaten erfasst werden. Diese Daten werden auf den Servern des Chatbot-Anbieters gespeichert. Auf Grundlage der erfassten Daten können Nutzerprofile erstellt werden. Außerdem können die Daten zur Ausspielung interessengerechter Werbung genutzt werden, sofern die übrigen rechtlichen Voraussetzungen (insbesondere eine Einwilligung) hierfür vorliegen. Dazu können die Chatbots mit Analyse- und Werbetools verknüpft werden. Die erfassten Daten können außerdem dazu genutzt werden, um unsere Chatbots und ihr Antwortverhalten zu verbessern (maschinelles Lernen). Die von Ihnen im Rahmen der Kommunikation eingegebenen Daten verbleiben bei uns bzw. dem Chatbotbetreiber, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir setzen folgende Chatbots ein: #### JUPUS Wir nutzen die Anwendung „JUPUS“ der JUPUS GmbH, Kuhgasse 4, 53505 Berg, zum Zwecke der Bereitstellung des digitalen Assistenten zur Aufnahme von Informationen und Dokumenten bei der Kontakt- und Mandatsaufnahme, zu der Aufnahme weiterer fallspezifischer Informationen sowie zur Anlage von entsprechenden Ihnen zugehörigen Akten in unserem Organisationssystem. Die betroffenen Daten sind hier Ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die von Ihnen in JUPUS eingegebenen weiteren Daten. Zudem werden auch Ort und Zeit der Nutzung von JUPUS verarbeitet. Ihre Daten werden nicht an sonstige Dritte weitergegeben und die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit JUPUS findet ausschließlich in Deutschland statt. Mit JUPUS haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der die Sicherheit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Weiterhin haben wir JUPUS auf sämtliche für uns als Rechtsanwälte geltenden berufsrechtliche Vorgaben zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Rechtsgrundlage zur Nutzung von JUPUS liegt in Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Mit der Bereitstellung eines digitalen Assistenten zur Aufnahme von Informationen, die wir zur Validierung einer potenziellen Vertragsbeziehung (Mandatsbeziehung) mit Ihnen benötigen und der Verarbeitung Ihrer hierin eingegebenen Daten zu diesem Zweck, erfüllen wir eine vorvertragliche Pflicht Ihnen gegenüber. ### eTermin Auf unserer Website haben Sie die Möglichkeit, Termine mit uns zu vereinbaren. Für die Terminbuchung nutzen wir eTermin. Anbieter ist die eTermin GmbH, Im Wiesengrund 8, 8304 Wallisellen, Schweiz (nachfolgend „eTermin“). Zum Zweck der Terminbuchung geben Sie die abgefragten Daten und den Wunschtermin in die dafür vorgesehene Maske ein. Die eingegebenen Daten werden für die Planung, Durchführung und ggf. für die Nachbereitung des Termins verwendet. Ferner erfasst eTermin Logfiles (Anzahl und Zeitpunkt der Seitenaufrufe, Browser, Browserversion und Betriebssystem sowie eine anonymisierte IP-Adresse). Die Termindaten werden für uns auf den Servern von eTermin gespeichert, dessen Datenschutzerklärung Sie hier einsehen können: <https://www.etermin.net/online-terminbuchung-datenschutz>. Die von Ihnen eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst unkomplizierten Terminvereinbarung mit Interessenten und Kunden. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. #### Auftragsverarbeitung Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. ### ProvenExpert #### Art und Umfang der Verarbeitung Wir haben auf unserer Website Komponenten von ProvenExpert Widget integriert. ProvenExpert Widget ist ein Bewertungsdienst, der es Nutzern ermöglicht, unsere Dienste zu bewerten. Sollten Sie unsere Dienste bewerten, werden zur Überprüfung der Authentizität Daten über den in Anspruch genommenen Dienst ggf. an Expert Systems AG übermittelt. ProvenExpert Widget ermöglicht es uns, Inhalte wie Bewertungen direkt von Expert Systems AG zu beziehen und auf unserer Website darzustellen. Dafür wird in der Regel Ihre aktuelle IP-Adresse an den Dienst übermittelt. Des Weiteren speichert ProvenExpert Widget Informationen mittels Cookies, um herauszufinden, welche Online-Angebote besucht worden sind. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt in diesem Fall an den Betreiber von ProvenExpert Widget, die Expert Systems AG, Quedlinburger Str. 1, 10589 Berlin, DE. #### Zweck und Rechtsgrundlage Die Nutzung von ProvenExpert Widget erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, Benutzer über die Qualität unserer Dienstleistungen zu informieren. Stimmt der Nutzer der Verarbeitung seiner Daten zu, ist die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO. #### Speicherdauer Die konkrete Speicherdauer der verarbeiteten Daten ist nicht durch uns beeinflussbar, sondern wird von Expert Systems AG bestimmt. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung für ProvenExpert Widget: [Privacy Policy](https://www.provenexpert.com/en-us/privacy-policy/) . ## 5. Analyse-Tools und Werbung ### Google Tag Manager Wir setzen den Google Tag Manager ein. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Der Google Tag Manager ist ein Tool, mit dessen Hilfe wir Tracking- oder Statistik-Tools und andere Technologien auf unserer Website einbinden können. Der Google Tag Manager selbst erstellt keine Nutzerprofile, speichert keine Cookies und nimmt keine eigenständigen Analysen vor. Er dient lediglich der Verwaltung und Ausspielung der über ihn eingebundenen Tools. Der Google Tag Manager erfasst jedoch Ihre IP-Adresse, die auch an das Mutterunternehmen von Google in die Vereinigten Staaten übertragen werden kann. Der Einsatz des Google Tag Managers erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Einbindung und Verwaltung verschiedener Tools auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active> ### Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden dem jeweiligen Endgerät des Users zugeordnet. Eine Zuordnung zu einer User-ID erfolgt nicht. Des Weiteren können wir mit Google Analytics u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Ferner verwendet Google Analytics verschiedene Modellierungsansätze, um die erfassten Datensätze zu ergänzen und setzt Machine-Learning-Technologien bei der Datenanalyse ein. Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active> #### Browser Plugin Sie können die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: <https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de>. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: <https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de>. #### Auftragsverarbeitung Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um. ### Google Ads Der Websitebetreiber verwendet Google Ads. Google Ads ist ein Online-Werbeprogramm der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Ads ermöglicht es uns Werbeanzeigen in der Google-Suchmaschine oder auf Drittwebseiten auszuspielen, wenn der Nutzer bestimmte Suchbegriffe bei Google eingibt (Keyword-Targeting). Ferner können zielgerichtete Werbeanzeigen anhand der bei Google vorhandenen Nutzerdaten (z. B. Standortdaten und Interessen) ausgespielt werden (Zielgruppen-Targeting). Wir als Websitebetreiber können diese Daten quantitativ auswerten, indem wir beispielsweise analysieren, welche Suchbegriffe zur Ausspielung unserer Werbeanzeigen geführt haben und wie viele Anzeigen zu entsprechenden Klicks geführt haben. Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://policies.google.com/privacy/frameworks> und <https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active> ### Google Ads Remarketing Diese Website nutzt die Funktionen von Google Ads Remarketing. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit Google Ads Remarketing können wir Personen, die mit unserem Online-Angebot interagieren bestimmten Zielgruppen zuordnen, um ihnen anschließend interessenbezogene Werbung im Google-Werbenetzwerk anzeigen zu lassen (Remarketing bzw. Retargeting). Des Weiteren können die mit Google Ads Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google verknüpft werden. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z. B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z. B. Tablet oder PC) angezeigt werden. Wenn Sie über einen Google-Account verfügen, können Sie der personalisierten Werbung unter folgendem Link widersprechen: <https://www.google.com/settings/ads/onweb/>. Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: <https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active> #### Zielgruppenbildung mit Kundenabgleich Zur Zielgruppenbildung verwenden wir unter anderem den Kundenabgleich von Google Ads Remarketing. Hierbei übergeben wir bestimmte Kundendaten (z. B. E-Mail-Adressen) aus unseren Kundenlisten an Google. Sind die betreffenden Kunden Google-Nutzer und in ihrem Google-Konto eingeloggt, werden ihnen passende Werbebotschaften innerhalb des Google-Netzwerks (z. B. bei YouTube, Gmail oder in der Suchmaschine) angezeigt. ### Google Conversion-Tracking Diese Website nutzt Google Conversion Tracking. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit Hilfe von Google-Conversion-Tracking können Google und wir erkennen, ob der Nutzer bestimmte Aktionen durchgeführt hat. So können wir beispielsweise auswerten, welche Buttons auf unserer Website wie häufig geklickt und welche Produkte besonders häufig angesehen oder gekauft wurden. Diese Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken zu erstellen. Wir erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeigen geklickt haben und welche Aktionen sie durchgeführt haben. Wir erhalten keine Informationen, mit denen wir den Nutzer persönlich identifizieren können. Google selbst nutzt zur Identifikation Cookies oder vergleichbare Wiedererkennungstechnologien. Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Mehr Informationen zu Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: <https://policies.google.com/privacy?hl=de>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active> ## 6. Newsletter ### Newsletter­daten Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden. ### COCO Diese Website nutzt \[COCO\] zur Abwicklung des Versands des Newsletters. COCO ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterempfang eingegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von COCO in Deutschland gespeichert und so an COCO weitergegeben. In Einzelfällen kann es auch zu Datenübermittlungen in andere Regionen kommen. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten auf den Servern von \[•\] erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten (z.B. der E-Mail-Adresse) sowie deren Nutzung zum Versand des Bestandskunden-Newsletters können Sie jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge im Rahmen des Newsletterversands bleibt allerdings vom Widerruf unberührt. Unsere mit COCO versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Für die Auswertung beinhalten die versendeten E-Mails sog. Web-Beacons bzw. Tracking-Pixel, die Ein-Pixel-Bilddateien darstellen, die auf unserer Website gespeichert sind. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunkt des Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Die Datenschutzbestimmungen von COCO, können Sie hier einsehen: <https://coco.one/datenschutz> #### Auftragsverarbeitung Wir haben mit COCO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, mit dem wir COCO verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben ## 7. Plugins und Tools ### Google Fonts (lokales Hosting) Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt. Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter <https://developers.google.com/fonts/faq> und in der Datenschutzerklärung von Google: <https://policies.google.com/privacy?hl=de>. ### Font Awesome (lokales Hosting) Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten Font Awesome. Font Awesome ist lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Fonticons, Inc. findet dabei nicht statt. Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie in der Datenschutzerklärung für Font Awesome unter: <https://fontawesome.com/privacy>. ### Google Maps Diese Seite nutzt den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Wenn Google Maps aktiviert ist, kann Google zum Zwecke der einheitlichen Darstellung der Schriftarten Google Fonts verwenden. Beim Aufruf von Google Maps lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/> und <https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/sccs/>. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: <https://policies.google.com/privacy?hl=de>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active> ## 8. Audio- und Videokonferenzen #### Datenverarbeitung Für die Kommunikation mit unseren Kunden setzen wir unter anderen Online-Konferenz-Tools ein. Die im Einzelnen von uns genutzten Tools sind unten aufgelistet. Wenn Sie mit uns per Video- oder Audiokonferenz via Internet kommunizieren, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns und dem Anbieter des jeweiligen Konferenz-Tools erfasst und verarbeitet. Die Konferenz-Tools erfassen dabei alle Daten, die Sie zur Nutzung der Tools bereitstellen/einsetzen (E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer). Ferner verarbeiten die Konferenz-Tools die Dauer der Konferenz, Beginn und Ende (Zeit) der Teilnahme an der Konferenz, Anzahl der Teilnehmer und sonstige „Kontextinformationen“ im Zusammenhang mit dem Kommunikationsvorgang (Metadaten). Des Weiteren verarbeitet der Anbieter des Tools alle technischen Daten, die zur Abwicklung der Online-Kommunikation erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere IP-Adressen, MAC-Adressen, Geräte-IDs, Gerätetyp, Betriebssystemtyp und -version, Client-Version, Kameratyp, Mikrofon oder Lautsprecher sowie die Art der Verbindung. Sofern innerhalb des Tools Inhalte ausgetauscht, hochgeladen oder in sonstiger Weise bereitgestellt werden, werden diese ebenfalls auf den Servern der Tool-Anbieter gespeichert. Zu solchen Inhalten zählen insbesondere Cloud-Aufzeichnungen, Chat-/ Sofortnachrichten, Voicemails hochgeladene Fotos und Videos, Dateien, Whiteboards und andere Informationen, die während der Nutzung des Dienstes geteilt werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der verwendeten Tools haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung durch die Konferenztools entnehmen Sie den Datenschutzerklärungen der jeweils eingesetzten Tools, die wir unter diesem Text aufgeführt haben. #### Zweck und Rechtsgrundlagen Die Konferenz-Tools werden genutzt, um mit angehenden oder bestehenden Vertragspartnern zu kommunizieren oder bestimmte Leistungen gegenüber unseren Kunden anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Des Weiteren dient der Einsatz der Tools der allgemeinen Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation mit uns bzw. unserem Unternehmen (berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Soweit eine Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt der Einsatz der betreffenden Tools auf Grundlage dieser Einwilligung; die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. #### Speicherdauer Die unmittelbar von uns über die Video- und Konferenz-Tools erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der Konferenz-Tools zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der Konferenz-Tools. #### Eingesetzte Konferenz-Tools Wir setzen folgende Konferenz-Tools ein: ### Zoom Wir nutzen Zoom. Anbieter dieses Dienstes ist die Zoom Communications Inc., San Jose, 55 Almaden Boulevard, 6th Floor, San Jose, CA 95113, USA. Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Zoom: <https://zoom.us/de-de/privacy.html>. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://zoom.us/de-de/privacy.html>. #### Auftragsverarbeitung Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. ### Microsoft Teams Wir nutzen Microsoft Teams. Anbieter ist die Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland. Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Microsoft Teams: <https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000KzNaAAK&status=Active> #### Auftragsverarbeitung Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. ### Unsere Social-Media-Auftritte #### Diese Datenschutzerklärung gilt für folgende Social-Media-Auftritte - <https://www.facebook.com/HammerRechtsanwaelte/> - <https://twitter.com/olehammer8> - <https://www.instagram.com/hammer.ole> - <https://www.xing.com/companies/hammerrechtsanw%C3%A4lte> - <https://www.linkedin.com/company/hammer-rechtsanw%C3%A4lte> #### Datenverarbeitung durch soziale Netzwerke Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Die im Einzelnen von uns genutzten sozialen Netzwerke finden Sie weiter unten. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter etc. können Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z. B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Im Einzelnen: Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ihre personenbezogenen Daten können unter Umständen aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. Diese Datenerfassung erfolgt in diesem Fall beispielsweise über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder durch Erfassung Ihrer IP-Adresse. Mit Hilfe der so erfassten Daten können die Betreiber der Social-Media-Portale Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Auf diese Weise kann Ihnen interessenbezogene Werbung in- und außerhalb der jeweiligen Social-Media-Präsenz angezeigt werden. Sofern Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk verfügen, kann die interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nicht alle Verarbeitungsprozesse auf den Social-Media-Portalen nachvollziehen können. Je nach Anbieter können daher ggf. weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Details hierzu entnehmen Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Portale. #### Rechtsgrundlage Unsere Social-Media-Auftritte sollen eine möglichst umfassende Präsenz im Internet gewährleisten. Hierbei handelt es sich um ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse beruhen ggf. auf abweichenden Rechtsgrundlagen, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z. B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). #### Verantwortlicher und Geltendmachung von Rechten Wenn Sie einen unserer Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook) besuchen, sind wir gemeinsam mit dem Betreiber der Social-Media-Plattform für die bei diesem Besuch ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge verantwortlich. Sie können Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Beschwerde) grundsätzlich sowohl ggü. uns als auch ggü. dem Betreiber des jeweiligen Social-Media-Portals (z. B. ggü. Facebook) geltend machen. Bitte beachten Sie, dass wir trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den Social-Media-Portal-Betreibern nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der Social-Media-Portale haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters. #### Speicherdauer Die unmittelbar von uns über die Social-Media-Präsenz erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insb. Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z. B. in deren Datenschutzerklärung, siehe unten). #### Ihre Rechte Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, Sperrung, Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. #### Soziale Netzwerke im Einzelnen Facebook Wir verfügen über ein Profil bei Facebook. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland (nachfolgend Meta). Die erfassten Daten werden nach Aussage von Meta auch in die USA und in andere Drittländer übertragen. Wir haben mit Meta eine Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung (Controller Addendum) geschlossen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, für welche Datenverarbeitungsvorgänge wir bzw. Meta verantwortlich ist, wenn Sie unsere Facebook-Page besuchen. Diese Vereinbarung können Sie unter folgendem Link einsehen: <https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum>. **Sie können Ihre Werbeeinstellungen selbstständig in Ihrem Nutzer-Account anpassen. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und loggen Sie sich ein:** <https://www.facebook.com/settings?tab=ads>. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum> und <https://de-de.facebook.com/help/566994660333381>. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Facebook: <https://www.facebook.com/about/privacy/>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active> X (Twitter) Wir nutzen den Kurznachrichtendienst Twitter. Anbieter ist die Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07, Irland. **Sie können Ihre Twitter-Datenschutzeinstellungen selbstständig in Ihrem Nutzer-Account anpassen. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und loggen Sie sich ein:** <https://twitter.com/personalization>. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://gdpr.twitter.com/en/controller-to-controller-transfers.html>. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Twitter: <https://twitter.com/de/privacy>. Instagram Wir verfügen über ein Profil bei Instagram. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum>, <https://privacycenter.instagram.com/policy/> und <https://de-de.facebook.com/help/566994660333381>. Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Instagram: <https://privacycenter.instagram.com/policy/>. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: <https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active> XING Wir verfügen über ein Profil bei XING. Anbieter ist die New Work SE, Dammtorstraße 30, 20354 Hamburg, Deutschland. Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von XING: <https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung>. LinkedIn Wir verfügen über ein Profil bei LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland. LinkedIn verwendet Werbecookies. **Wenn Sie LinkedIn-Werbe-Cookies deaktivieren möchten, nutzen Sie bitte folgenden Link:** <https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out>. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: <https://www.linkedin.com/legal/l/dpa> und <https://www.linkedin.com/legal/l/eu-sccs>. Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von LinkedIn: <https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy>. --- ### [Wahl und Gründung eines Betriebsrates 2030](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wahl-und-gruendung-eines-betriebsrates-2030/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Betriebsratswahl 2030 – rechtzeitig vorbereiten und Mitbestimmung sichern Warum die Wahlvorbereitung frühzeitig beginnen sollte – und wie Sie mit rechtlicher Unterstützung Gründung und Wahl sicher gestalten ## Zusammenfassung Im Zeitraum von **1. März bis 31. Mai 2030** finden die nächsten **Betriebsratswahlen in Deutschland** statt. Damit Ihr Gremium rechtzeitig und rechtssicher gewählt werden kann, beginnt die Vorbereitung **frühzeitig**: Wahlvorstand bilden, Beschäftigte informieren, Fristen planen und Unterlagen erstellen. Hammer Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer:innen, Wahlvorstände und bestehende Gremien bei der **Gründung, Organisation und Durchführung** der Betriebsratswahl – kompetent, individuell und rechtssicher. ## Einleitung Alle vier Jahre steht sie an: die Betriebsratswahl. Im Frühjahr 2030 ist es wieder so weit – und eine gute Vorbereitung beginnt lange vorher. Ob Sie zum ersten Mal einen Betriebsrat gründen oder ein bestehendes Gremium neu wählen: Eine rechtssichere Durchführung ist entscheidend. Schon kleine Formfehler, versäumte Fristen oder falsche Wahlverfahren können später zur **Anfechtung oder Ungültigkeit der Wahl** führen. Gerade in Betrieben ohne Betriebsrat fehlt oft das Wissen, wie man eine Wahl ordnungsgemäß einleitet. Gleichzeitig besteht bei Neuwahlen ein hoher organisatorischer Aufwand – von der Bildung des Wahlvorstands bis zur Erstellung der Wahlausschreibung. Mit juristischer Begleitung lässt sich das vermeiden: Hammer Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Ihre Betriebsratswahl **sicher, effizient und unanfechtbar** abläuft – und die Mitbestimmung gestärkt aus dem Prozess hervorgeht. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Problemaufriss – Zwischen Engagement und Unsicherheit Viele engagierte Arbeitnehmer:innen möchten Mitbestimmung aktiv leben – stoßen aber bereits in der Vorbereitung auf Unsicherheiten: - Wer darf eine **Betriebsratswahl einleiten** oder einen **Wahlvorstand bestellen**? - Wann gilt das **vereinfachte Wahlverfahren**, wann das normale? - Welche **Fristen und Aushänge** sind verbindlich? - Wie werden **Wählerliste, Wahlausschreibung und Wahlvorschläge** erstellt? - Was passiert, wenn der Arbeitgeber sich **nicht kooperativ zeigt**? Fehler in diesen Punkten sind keine Kleinigkeit: Sie können die gesamte Wahl **anfechtbar oder sogar nichtig** machen. Für neu gegründete Betriebsräte bedeutet das einen schwierigen Start – und für die Belegschaft den Verlust wichtiger Mitbestimmungsrechte. Darum ist es entscheidend, die Wahl gründlich, strukturiert und rechtlich korrekt vorzubereiten – mit juristischer Unterstützung, die Praxis und Gesetz vereint. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Fachliche Erläuterung – Rechtsrahmen und Ablauf der Betriebsratswahl Die rechtlichen Grundlagen finden sich im **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)**: - **1 BetrVG:** In Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen kann ein Betriebsrat gewählt werden. - **7 BetrVG:** Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten ab 16 Jahren. - **8 BetrVG:** Wählbar sind Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate im Betrieb sind. - **13 BetrVG:** Regelt den Wahlzeitraum – alle vier Jahre vom **1. März bis 31. Mai** (nächste regelmäßige Wahl 2030). - **16–20 BetrVG:** regeln Bildung und Aufgaben des Wahlvorstands sowie Ablauf und Fristen. Abhängig von der Betriebsgröße gilt entweder das **vereinfachte Wahlverfahren** (bis 100 Beschäftigte, teilweise bis 200) oder das **normale Wahlverfahren**.  Beide Verfahren sind formal anspruchsvoll: Wählerlisten, Wahlvorschläge, Aushänge, Einspruchsfristen, Auszählung – jeder Schritt muss exakt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Deshalb lohnt es sich, die Wahl **rechtlich begleiten zu lassen**: So werden formale Fehler vermieden, Konflikte entschärft und der gesamte Ablauf transparent gestaltet. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unser Angebot – Rechtssichere Begleitung für Wahl und Gründung Hammer Rechtsanwälte unterstützen Sie in jeder Phase – von der **Gründung des Betriebsrats** bis zur **rechtssicheren Wahl**. **Unsere Leistungen:** - Beratung bei der **Initiative zur Betriebsratsgründung** - Unterstützung bei der **Bestellung und Schulung des Wahlvorstands** - **Erstellung und Prüfung** aller Wahlunterlagen (Wahlausschreibung, Wählerliste, Wahlvorschläge) - Beratung zur **Wahlorganisation** (vereinfachtes oder normales Wahlverfahren) - Begleitung von **Betriebsversammlungen** und **Wahlverfahren** - Unterstützung bei **Konflikten mit dem Arbeitgeber** - **Schulung und rechtliche Einführung** neu gewählter Betriebsratsmitglieder Mit uns vermeiden Sie typische Fehler und sichern die Legitimation Ihres Gremiums – für eine starke und wirkungsvolle Mitbestimmung ab dem ersten Tag. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kostenübernahme – So trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl Nach **§ 40 Abs. 1 BetrVG** ist der Arbeitgeber verpflichtet, die **erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit** zu tragen. Dazu gehören auch: - **Kosten für anwaltliche Beratung** bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, - **Kosten für Schulungen** des Wahlvorstands, - sowie **Aufwendungen für Material, Aushänge und Porto**. **So gehen Sie rechtssicher vor:** 1. Der Wahlvorstand oder Betriebsrat fasst einen **Beschluss** zur Beauftragung eines Anwalts. 2. Der Beschluss enthält den **konkreten Anlass** (z. B. „juristische Begleitung der Betriebsratswahl 2030“) und benennt Hammer Rechtsanwälte als beauftragte Kanzlei. 3. Nutzen Sie unsere **Vorlage für den Kostenbeschluss**, um Formfehler zu vermeiden. 4. Legen Sie den Beschluss dem Arbeitgeber vor – in der Regel ist damit die Kostenübernahme gesichert. So bleibt die Wahl **kostenneutral für die Belegschaft**, aber rechtlich auf höchstem Niveau abgesichert. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## FAQ Häufige Fragen zur Betriebsratswahl 2030 Wann findet die nächste Betriebsratswahl statt? Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum vom **1. März bis 31. Mai** statt – das nächste Mal **2030**. Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben – also auch Auszubildende. Wer darf kandidieren? Wählbar sind Beschäftigte ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören. Wann kann ein Betriebsrat neu gegründet werden? Eine Gründung ist jederzeit möglich, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. Der reguläre Wahlzeitraum gilt nur für Wiederwahlen bestehender Betriebsräte. Was ist der Wahlvorstand und wer bestimmt ihn? Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl. Besteht noch kein Betriebsrat, wird er in einer **Betriebsversammlung** von der Belegschaft gewählt – notfalls bestellt ihn das Arbeitsgericht. Wie lange dauert die Vorbereitung einer Wahl? Je nach Größe des Betriebs sollte die Vorbereitung **mehrere Monate vor März 2030** beginnen, um Fristen sicher einzuhalten. Was ist der Unterschied zwischen dem vereinfachten und dem normalen Wahlverfahren? Das vereinfachte Verfahren gilt in kleineren Betrieben bis 100 (teilweise 200) Beschäftigte und ist weniger formal. In größeren Betrieben ist das normale Verfahren vorgeschrieben. Was passiert, wenn bei der Wahl Fehler passieren? Formfehler können zur **Anfechtung oder Nichtigkeit** der Wahl führen. Daher ist juristische Begleitung besonders in der Vorbereitung sinnvoll. Muss der Arbeitgeber der anwaltlichen Unterstützung zustimmen? Nein – die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist zulässig, wenn sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl erforderlich ist (§ 40 BetrVG). Unterstützt Hammer Rechtsanwälte auch bei der Schulung des Wahlvorstands? Ja, wir bieten praxisorientierte **In-House-Schulungen** an, damit Wahlvorstände rechtssicher und souverän handeln können. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### **Fazit** Die **Betriebsratswahl 2030** ist mehr als eine Formalität – sie ist der Grundstein für Mitbestimmung, Transparenz und Gerechtigkeit im Betrieb. Mit Hammer Rechtsanwälte an Ihrer Seite gelingt die Wahl rechtssicher, effizient und ohne vermeidbare Risiken. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur konstituierenden Sitzung – damit Ihr neuer Betriebsrat stark, legitim und handlungsfähig in die Zukunft startet. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) [ ![Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/Betriebsausflug-und-Arbeitsrecht-Was-Arbeitgeber-und-Arbeitnehmer-wissen-sollten-AdobeStock_2020059064-768x429.jpeg "Group of colleagues engaging in a candid team-building activity with laughter - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten - August 12, 2026 Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. Die ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratsanhoerung-bei-kuendigungen/) [ ![Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen-768x512.jpg "Leistungen kürzen - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen - Februar 18, 2026 Kündigungsschutzklage: Warum 60% aller Prozesse mit Abfindung enden – und wie Sie sich das zunutze machen Der Geschäftsführer sitzt im ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen/) [ ![Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement-768x512.jpg "Ein Mann mit Sorgen hat einen unangenehmen Brief in der Hand ei - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Februar 13, 2026 Krankheitsbedingte Kündigung: Dieser bEM-Fehler kostet Sie 80.000 Euro Ein Mitarbeiter ist seit zwei Jahren immer wieder krank. Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Arbeitsrecht für Betriebsräte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-betriebsraete/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Arbeitsrecht für Betriebsräte Als erfahrene Anwälte für das Arbeitsrecht stehen wir nicht nur Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Mithilfe unserer Kanzlei mit Sitz in Hildesheim gestalten Sie die Personalpolitik Ihres Unternehmens mit und sichern Ihre Mitbestimmungsrechte. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden sowie bei Fragen und Problemen aus dem betrieblichen Alltag. Im Streitfall vertreten wir Sie vor der Einigungsstelle und an allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. **Wichtiger Bestandteil im Arbeitsrecht: Interessenvertretung der Arbeitnehmer** In Betrieben sind die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer gemäß §2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Konflikte bleiben hier nicht aus – und das führt zur Aufgabe von Betriebsräten: Sie sollen die Konflikte im Betrieb für die Arbeitnehmer führen, damit nicht jeder Arbeitnehmer auf sich allein gestellt dem Arbeitgeber hilflos gegenübersteht. Ein kluger Arbeitgeber wird diese Position verstehen und mit dem Betriebsrat – gleichwohl nicht ohne Konflikte – Einfluss auf die Belegschaft nehmen und die Personalpolitik gestalten. Häufig kommt es dann zu einem „Geben und Nehmen“, sogenannten Kopplungsgeschäften, wenn der Arbeitgeber um eine Zustimmung bittet und der Betriebsrat dafür Bedingungen stellt. Gleichwohl müssen sowohl die Mitglieder als auch der Vorsitzende eines Betriebsrats immer wieder die eigenen Interessen und Rechte verteidigen: Gerade die Informationsrechte und Beratungsrechte sind rechtlich schwach ausgestaltet und werden unter Umständen vernachlässigt. Über die „starken“ Mitbestimmungsrechte wird häufig gestritten, insbesondere wenn keine Einigkeit darüber besteht, ob bestimmte Fragen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unsere Spezialisten im Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter Als Betriebsräte sind Sie die Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren und zu fördern. Dabei müssen Sie sich mit verschiedenen rechtlichen Themen auseinandersetzen, die ihre Rechte und Pflichten betreffen. Durchsetzung und Nutzung von Mitbestimmungsrechten Mitbestimmungsrechte bestehen bei personellen, sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs. Der Betriebsrat hat ebenso ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitszeit, Urlaub, Lohn, Betriebsordnung, Betriebsänderungen und vielen anderen Fragen. Als „scharfe Schwerter“ des Betriebsverfassungsrechts können Sie diese Rechte nutzen, um die Interessen der Belegschaft in Ihrem Unternehmen durchzusetzen. Dafür müssen Sie Ihre Rechte kennen – und diese an den richtigen Stellen einsetzen. Ob es um die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die Durchführung von Betriebsversammlungen, die Beteiligung bei Personalmaßnahmen oder die Abwehr von Arbeitgeberangriffen geht, wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen die typischen Probleme, die Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte haben, und wissen, wie man sie lösen oder vermeiden kann. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und die Interessen Ihrer Belegschaft zu schützen und bieten Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist. Wenn nötig, vertreten wir Sie vor Gericht und begleiten Sie bei allen Schritten des Verfahrens. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. [ Mehr zu Mitbestimmung & Betriebsvereinbarungen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/mitbestimmung-und-recht-auf-betriebsvereinbarungen/) [ Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/echte-mitbestimmung-betriebsvereinbarungen-gestalten-statt-nur-hinnehmen/) Schulung von Betriebsräten All unsere Anwälte sind Experten in den Themen, die Sie bewegen. Sie gehen und gingen Lehrgängen an Hochschulen nach und sind daher kompetente Seminarleiter sowie geübte Referenten. Auf dieser Grundlage und unserem gesammelten Fachwissen bieten wir gerne auch Schulungen an – sowohl bei Ihnen im Haus, an ausgewählten Standorten oder auch in unseren Räumlichkeiten in Hildesheim. Zu den unbestreitbaren Rechten von Betriebsräten, Personalräten oder Mitarbeitervertretungen gehört immer auch der **Anspruch auf eine angemessene Schulung**. Denn nur, wenn man seine Rechte kennt und die vorrechtliche Betriebsratsarbeit sicher bewältigt, kann ein Betriebsrat überhaupt erst arbeiten. Daher stellen wir Ihnen **maßgeschneiderte Schulungslösungen** im Bereich des individuellen wie auch kollektiven Arbeitsrechts, in den Bereichen des Gesundheitswesens, im Umgang mit innerbetrieblichen Konflikten und Mobbing und insbesondere auch in den Bereichen des kirchlichen Arbeitsrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts zur Verfügung. Bedenken Sie, dass eine individuelle Schulung des gesamten Betriebsrats oder einzelner Mitglieder eine **gute Alternative zu einer Beratung** sein kann. [ Mehr zu unseren In-House-Schulungen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schulung-von-betriebsraeten/) Wahl und Gründung eines Betriebsrates Wir beraten und vertreten Sie oder Ihren Wahlvorstand zu allen Fragen um eine **erstmalige Betriebsratswahl, reguläre Betriebsratswahlen** oder auch **vorgezogene Neuwahlen**. Ebenso vertreten unsere Experten im Arbeitsrecht Sie, wenn eine Wahlanfechtung notwendig geworden sein sollte. Auch bei der **Gründung eines Betriebsrats** – was schon in kleinen Betrieben ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich ist – unterstützen wir Sie selbstverständlich mit Rat und Tat. Viele Arbeitgeber versuchen die Bildung von Betriebsräten zu verhindern – sei es mit Drohungen im Vorfeld oder sachfremden Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen. Entsprechend unterstützen wir Sie nicht nur bei den formalen und rechtlichen Fragen einer erstmaligen Betriebsratswahl, sondern auch bei der **Abwehr von unberechtigten Maßnahmen des Arbeitgebers**. Kosten Die Kosten unserer Tätigkeit trägt nach **§40, 80 Abs. 3 BetrVG** der Arbeitgeber – nach Maßgabe Ihrer Beschlüsse. Ihnen bereits im Vorfeld dabei zu helfen, diese sicher und formal korrekt zu erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. [ Wie der Arbeitgeber die Kosten trägt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/rechtsberatung-fuer-betriebsraete/) [ Mehr über Vertretung im Beschlussverfahren ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/beschlussverfahren-vor-dem-arbeitsgericht/) Betriebsversammlungen, Betriebsratswahlen und Sitzungen Der Betriebsrat muss regelmäßig die Beschäftigten über seine Tätigkeit informieren, ihre Anliegen aufnehmen und ihre Meinung einholen. Er muss auch regelmäßig mit dem Arbeitgeber verhandeln und Vereinbarungen treffen. Dafür muss er sich an bestimmte Fristen, Formalien und Verfahren halten. [ Rechtssichere Versammlungen & Sitzungen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/betriebsversammlungen-betriebsratswahlen-und-sitzungen/) Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung Ein **Gesamtbetriebsrat** ist ein Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben vertritt. Ein **Konzernbetriebsrat** ist ein Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer in einem Konzern mit mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen vertritt. Eine **Jugend- und Auszubildendenvertretung** ist ein Gremium, das die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der Auszubildenden in einem Betrieb vertritt. Eine **Schwerbehindertenvertretung** ist ein Gremium, das die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer in einem Betrieb vertritt. Alle diese Gremien haben bestimmte Rechte und Pflichten, die im Betriebsverfassungsgesetz und anderen Gesetzen geregelt sind. Der Betriebsrat muss die Interessen der verschiedenen Gruppen im Betrieb berücksichtigen und koordinieren. Er muss auch die gesetzlichen Vorgaben für die Zusammenarbeit mit diesen Akteuren beachten. Die Haftung und der Schutz des Betriebsrats Der Betriebsrat kann für Schäden haftbar gemacht werden, die er durch seine Tätigkeit verursacht hat. Er muss daher sorgfältig und verantwortungsbewusst handeln. Er hat aber auch einen Anspruch auf Schutz vor Benachteiligung, Behinderung oder Angriffen durch den Arbeitgeber oder andere Personen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Betriebsräte Was können Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für mich tun? Eine Zusammenarbeit mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht bietet Ihnen mehrere Vorteile. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über eine vertiefte theoretische und praktische Kenntnis des Arbeitsrechts. Wir können Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, sei es bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder der Geltendmachung der Verletzung Ihrer Mitbestimmungsrechte. Dabei können Sie von unserer Unabhängigkeit und Neutralität profitieren, die uns erlaubt, Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Parteien zu vertreten, ohne in einen Interessenkonflikt zu geraten. Außerdem können Sie von unserer Flexibilität und Erreichbarkeit profitieren, die es uns ermöglicht, schnell und effektiv auf Ihre Anliegen zu reagieren und Ihnen eine individuelle Beratung und Betreuung zu bieten. Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen ab? Zunächst nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Die eigentliche Zusammenarbeit mit uns beginnt dann mit diesem persönlichen Gespräch, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir mit Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ziele und die Strategie Ihrer Betriebsratsarbeit. Wir klären dann gemeinsam das weitere Vorgehen, die Kosten und die Kommunikationswege. Die Kosten unserer Tätigkeit trägt nach §40, 80 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber – nach Maßgabe Ihrer Beschlüsse. Ihnen bereits im Vorfeld dabei zu helfen, diese sicher und formal korrekt zu erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir legen Wert auf eine transparente, vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit. Sie können uns jederzeit erreichen und erhalten regelmäßig Updates über den Stand Ihres Falles. Welche Unterlagen und Informationen benötigen Sie und wie soll ich sie Ihnen zukommen lassen? In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft. Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten. Welche Kosten entstehen bei einer Zusammenarbeit mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht? Die Kosten für eine Beratung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang und der Schwierigkeit des Mandats, dem Zeitaufwand und dem Streitwert. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. Genaueres finden Sie auf unserer Seite [Kosten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kosten). In bestimmten Fällen können wir auch individuelle Honorarvereinbarungen treffen, die auf Stundenbasis oder als Pauschale berechnet werden. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Abrechnung unserer Leistungen. Deshalb informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten und erstellen Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Kostenaufstellung. Für Sie als Betriebsrat gilt folgende Besonderheit: Die Kosten unserer Tätigkeit trägt nach §40, 80 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber – nach Maßgabe Ihrer Beschlüsse. Ihnen bereits im Vorfeld dabei zu helfen, diese sicher und formal korrekt zu erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wie kann ich unsere Zusammenarbeit beenden? Unsere Zusammenarbeit können Sie jederzeit beenden, wenn Sie mit unserer Leistung nicht zufrieden sind oder aus anderen Gründen das Vertrauensverhältnis gestört ist. Dazu müssen Sie uns lediglich schriftlich mitteilen, dass Sie das Mandat kündigen möchten. Wir werden dann alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Ihre Akte abzuschließen und Ihnen alle Unterlagen zurückzusenden. Wir werden auch keine weiteren Gebühren mehr in Rechnung stellen, außer für bereits erbrachte oder noch ausstehende Leistungen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. 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Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. 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Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer 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Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Migrationsrecht – Anwalt für Mandanten aus Springe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-springe/) **Published:** Juli 1, 2025 **Author:** advomatic-admin --- ### [Migrationsrecht – Anwalt für Mandanten aus Ronnenberg](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-ronnenberg/) **Published:** Juli 1, 2025 **Author:** advomatic-admin --- ### [Migrationsrecht – Anwalt für Mandanten aus 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Unsere aktuellen News Arbeitsrecht Annahmeverzug Überstunden Arbeitnehmeransprüche Arbeitsrecht Beamtenrecht Befristung Berufsunfall Kündigung Mitbestimmung Scheinselbstständigkeit Sozialversicherungspflicht Urlaub Verwaltungsrecht Alle [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. 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Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. Die ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratsanhoerung-bei-kuendigungen/) [ ![Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen-768x512.jpg "Leistungen kürzen - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen - Februar 18, 2026 Kündigungsschutzklage: Warum 60% aller Prozesse mit Abfindung enden – und wie Sie sich das zunutze machen Der Geschäftsführer sitzt im ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen/) [ ![Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement-768x512.jpg "Ein Mann mit Sorgen hat einen unangenehmen Brief in der Hand ei - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Februar 13, 2026 Krankheitsbedingte Kündigung: Dieser bEM-Fehler kostet Sie 80.000 Euro Ein Mitarbeiter ist seit zwei Jahren immer wieder krank. Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsverbote-768x512.jpg "Geschäftsmann hält sich die Hand vor den Mund - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kündigungsverbote und Sonderkündigungsschutz - Februar 4, 2026 Diese 8 Kündigungsverbote kosten Sie 100.000 Euro – wenn Sie sie nicht kennen Es ist der Super-GAU für jeden Arbeitgeber: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsverbote-und-sonderkuendigungsschutz/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigung-768x510.jpg "Kündigung - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kündigungsarten und Rechtfertigungsgründe - Januar 30, 2026 Außerordentliche vs. ordentliche Kündigung: Diese Entscheidung kostet Sie 50.000 Euro – wenn Sie falsch liegen Stellen Sie sich vor: Ihr ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsarten-und-rechtfertigungsgruende/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/abmahnung-768x512.jpg "Abmahnung - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Abmahnungen richtig aussprechen - Januar 28, 2026 Abmahnung oder Ermahnung? 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Hammer erklärt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Grundlagen im BetrVG, § 87-Mitbestimmung, Beteiligung bei Einstellungen/Kündigungen und Folgen bei ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mitbestimmungsrecht-betriebsrat/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/12/Betriebsrat_KI_AdobeStock_1598271579-768x401.jpg "Betriebsrat_KI_AdobeStock_1598271579 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mitbestimmung des Betriebsrats bei Software und KI-Systemen - Dezember 15, 2025 Rechtsanwalt Ole M. 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Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsvertrag erstellen – Warum Sorgfalt Pflicht ist! - März 13, 2025 Im nachfolgenden Artikel erläutern wir Ihnen die wichtigsten Punkte bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsvertrag-erstellen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/betriebsbedingte-kundigung-was-tun_blog_post_default-768x402.jpg "betriebsbedingte-kundigung-was-tun_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgehen – Ihre Rechte und Chancen - September 5, 2024 Wir erläutern Ihnen alles Wissenswerte und geben Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/fortbildungsvereinbarung_blog_post_default-768x402.jpg "fortbildungsvereinbarung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Fortbildungsvereinbarungen rechtssicher abschließen - August 22, 2024 Wir informieren Sie, was beim Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung zu beachten ist und wo Stolperfallen liegen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fortbildungsvereinbarung/) Mehr laden ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - 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Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klinik_blog_post_default-768x402.jpg "klinik_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Klinikärztin: Keine Bonus-Monate beim Elterngeld wegen Bereitschaftsdienst - Juni 9, 2023 Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. 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Hier fragt es sich, ob sich dieses auch auf einen Teil ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-keine-zuweisung-nur-eines-teils-der-wohnung-moeglich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/siri_blog_post_default-768x402.jpg "siri_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alexa, Siri und Co.: Änderung eines Vornamens wegen Ähnlichkeit zu einem bekannten Sprachassistenten? - April 14, 2023 Ein Mädchen, dessen Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, hat einen Anspruch darauf, seinen Vornamen zu änd... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/alexa-siri-und-co-aenderung-eines-vornamens-wegen-aehnlichkeit-zu-einem-bekannten-sprachassistenten/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/kind_blog_post_default-768x402.jpg "kind_blog_post_default - 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März 24, 2023 Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nichteheliche-lebensgemeinschaft-keine-ausgleichsansprueche-fuer-luxusausgaben-bei-gehobenem-lebensstil-nach-beziehungsende/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/eltern_blog_post_default-4-768x402.jpg "eltern_blog_post_default-4 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Umgangsrecht: Keine Hilfe vom Jugendamt beansprucht: keine Verfahrenskostenhilfe - Februar 17, 2023 Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat jetzt klargestellt: Beantragt ein Elternteil in einem Umgangsverfahren Verfahrenskostenhilfe, bevor... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgangsrecht-keine-hilfe-vom-jugendamt-beansprucht-keine-verfahrenskostenhilfe/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/impfen_blog_post_default-768x402.jpg "impfen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerechtsmissbrauch: Impfwunsch einer 15-Jährigen ist besonders beachtlich - Februar 8, 2023 Lehnt die allein sorgeberechtigte Mutter die Impfung einer 15-Jährigen strikt ab, ist dies ein Sorgerechtsmissbrauch, der dem Kindeswohl zuw... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerechtsmissbrauch-impfwunsch-einer-15-jaehrigen-ist-besonders-beachtlich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ukraine_blog_post_default-768x402.jpg "ukraine_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Aufenthaltsbestimmung: Keine Rückführung eines entführten Kindes in die Ukraine - Januar 30, 2023 Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rückführung eines von der Mutter ohne Einverständnis des Vate... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aufenthaltsbestimmung-keine-rueckfuehrung-eines-entfuehrten-kindes-in-die-ukraine/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gesetzbuch_blog_post_default-768x402.jpg "gesetzbuch_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel seiner Mutter - Januar 27, 2023 Ein Neugeborenes hat bereits ab seiner Geburt Ansprüche auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). 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S. d. Sozialrechts (hier: § 48 SGB VI) besitzt, wer keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trotz-tod-der-pflegeeltern-keine-vollwaisenrente-wenn-die-leiblichen-eltern-noch-leben/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sozialrecht_blog_post_default-768x402.jpg "sozialrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Bundessozialgericht: Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern - Oktober 31, 2022 Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB II) sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bundessozialgericht-kinderzuschlag-grundsaetzlich-nur-fuer-erwerbsfaehige-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/fraud_blog_post_default-768x402.jpeg "fraud_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Schwarzarbeit: Leistungsempfänger wegen Betrugs verurteilt - Oktober 10, 2022 Er wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. 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Während ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praktikumstag-arbeitsplatzbewerberin-bei-betriebsbesichtigung-gesetzlich-unfallversichert/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2022/08/pkw_blog_post_default-768x402.jpg "pkw_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsunfähigkeitsrente: Wenn der Versicherte den eigenen Pkw abschafft - August 1, 2022 Schaffen wegeunfähige Versicherte ihren Pkw ab, haben sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsunfaehigkeitsrente-wenn-der-versicherte-den-eigenen-pkw-abschafft/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/heizung_blog_post_default-2-768x402.jpg "heizung_blog_post_default-2 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grundsicherungsleistungen im Alter: Sozialhilfe: Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung - Juni 27, 2022 Für die Berechnung angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist auch im Sozialhilferecht die Bildung einer Gesamtangemessenheits... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grundsicherungsleistungen-im-alter-sozialhilfe-angemessene-kosten-fuer-unterkunft-und-heizung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/zirkus_blog_post_default-768x402.jpg "zirkus_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Hartz IV-Leistungen: Zirkus in der Schule: Jobcenter muss für Teilnahme nicht zahlen - Juni 8, 2022 Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden: Eine Schülerin hat gegenüber dem Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme v... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hartz-iv-leistungen-zirkus-in-der-schule-jobcenter-muss-fuer-teilnahme-nicht-zahlen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/berechnung_blog_post_default-768x402.jpg "berechnung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Elterngeldberechnung: Keine Benachteiligung aufgrund von Kettenbeschäftigungen - Mai 6, 2022 Das Berufsleben von Kameraleuten beim Film besteht häufig aus befristeten Engagements. 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So hat es das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterngeld-adoption-mehrerer-kinder-kein-mehrlingszuschlag/) Mehr laden ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Neuigkeiten im Verwaltungsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht/) **Published:** Juli 17, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Neuigkeiten # Unsere aktuellen News Verwaltungsrecht Baurecht Beamtenrecht Verwaltungsrecht Alle [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2024/01/hammer-beitrage_blog_post_default-3-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (3) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Landesarbeitsgericht Köln stärkt Gleichbehandlungsgrundsatz bei Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis - Dezember 21, 2023 Das LAG Köln verurteilt das Erzbistum Köln zur rückwirkenden Übernahme einer Mitarbeiterin in ein beamtenähnliches Verhältnis. Gleichbehandl... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/landesarbeitsgericht-koeln-staerkt-gleichbehandlungsgrundsatz-bei-uebernahme-in-beamtenaehnliches-verhaeltnis/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/lehrerin_blog_post_default-768x402.jpg "lehrerin_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ruhestand: Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte - Juni 7, 2023 Die Klägerin war in der Zeit von 1986 bis 2011 aktiv im Schuldienst des beklagten Landes als Realschullehrerin tätig. Nachdem ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestand-besondere-altersgrenze-fuer-lehrkraefte/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/lehrer_blog_post_default-768x402.jpg "lehrer_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ruhestandsregelung: Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet - Mai 31, 2023 Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestandsregelung-lehrkraft-ist-nur-wer-auch-an-der-schule-unterrichtet/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sabbat_blog_post_default-768x402.jpeg "sabbat_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Dienstrecht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr - Mai 10, 2023 Ein Jahr Freistellung Die im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehende Klägerin beantragte beim Beklagten, ihr Teilzeitbeschäftigung nach dem sog. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/dienstrecht-beamtin-hat-keinen-anspruch-auf-sabbatjahr/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/bau_blog_post_default-768x402.jpg "bau_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vertragsrecht: Nur was vertraglich vereinbart ist, ist auch geschuldet - März 13, 2023 Immer wieder gibt es – vor allem im Baurecht – Streit über Vertragsinhalte. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragsrecht-nur-was-vertraglich-vereinbart-ist-ist-auch-geschuldet/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/justiz_blog_post_default-768x402.jpg "justiz_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Schweres Dienstvergehen: Beamter: Lieber keine dienstlichen Anordnungen verweigern - März 1, 2023 Das war geschehen Der Beamtin wurde zur Last gelegt, beharrlich kundgetan zu haben, sich nicht an eine Hausverfügung zur Umsetzung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schweres-dienstvergehen-beamter-lieber-keine-dienstlichen-anordnungen-verweigern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/baurecht_blog_post_default-768x402.jpg "baurecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Verbraucherbauvertrag: Oberlandesgericht stärkt Rechte von Bauherren - September 7, 2022 Ein Verbraucherbauvertrag liegt auch vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verbraucherbauvertrag-oberlandesgericht-staerkt-rechte-von-bauherren/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gebaude_blog_post_default-768x402.jpg "gebaude_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Genehmigungsverfahren: Kein Außenaufzug an denkmalgeschütztem Gebäude - September 5, 2022 Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/genehmigungsverfahren-kein-aussenaufzug-an-denkmalgeschuetztem-gebaeude/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/parkplatze_blog_post_default-768x402.jpg "parkplatze_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Baugenehmigung: Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein - August 29, 2022 Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baugenehmigung-parkplatz-fuer-e-autos-kann-ruecksichtslos-sein/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/invoice_blog_post_default-768x402.jpg "invoice_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden - Juli 15, 2022 Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese zurückzuzahlen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachbarn_blog_post_default-768x402.png "nachbarn_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Überwachungskameras: Unzulässigkeit, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen - Juni 20, 2022 Nachbarn können auch dann schon einen Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras haben, wenn sie eine Überwachung objektiv ernsthaft be... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ueberwachungskameras-unzulaessigkeit-wenn-nachbarn-eine-ueberwachung-objektiv-ernsthaft-befuerchten-muessen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klage_blog_post_default-768x402.jpg "klage_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt - März 14, 2022 Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht gene... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gastwirtschaft_blog_post_default-768x402.jpg "gastwirtschaft_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos - Februar 9, 2022 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, die Nachbarn eines Swingerclubs und einer angrenzenden Gaststätte haben keinen Anspru... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rent_blog_post_default-768x402.jpg "rent_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Baugenehmigung: Vermietung einer Wohnung zur Nutzung durch ständig wechselnde Gäste ist genehmigungspflichtig - November 12, 2021 Wird eine Wohnung zur kurzfristigen Nutzung ständig wechselnder Gäste vermietet, so ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baugenehmigung-vermietung-einer-wohnung-zur-nutzung-durch-staendig-wechselnde-gaeste-ist-genehmigungspflichtig/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default-768x402.jpg "steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG NACH § 65 IFSG FÜR DIE SCHLIESSUNG IHRES BETRIEBES ZU? - April 16, 2020 Tausende von Betrieben deutschlandweit wurden im Zuge der Corona–Pandemie auf behördliche Anordnung und nunmehr durch Verordnung geschlossen... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/steht-ihnen-eine-entschaedigung-nach-65-ifsg-fuer-die-schliessung-ihres-betriebes-zu/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default-768x402.jpg "drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") DREI VERWALTUNGSGERICHTE ENTSCHEIDEN ÜBER MASSNAHMEN GEGEN CORONA - März 25, 2020 Heute haben gleich 3 Verwaltungsgerichte über die verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesländer im Rahme der Corona-Pandemie ergriffen haben... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-ueber-massnahmen-gegen-corona/) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - 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Angaben gemäß § 5 DDG ## Hammer Rechtsanwälte – Anwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR Bismarckstraße 13, 31135 Hildesheim **Vertreten durch:** Herr Ole M. Hammer, Frau Laura Elaine Hoffmann ## Kontakt Telefon: 05121 / 20 80 90 Telefax: 05121 / 20 80 911 E-Mail: <info@hammer-rechtsanwaelte.de> ## Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE273391513 ## Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstrasse 5 29221 Celle Verliehen in: Deutschland Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) einsehbar unter: <https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxis/berufsrecht> Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) einsehbar unter: <https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxis/berufsrecht> Fachanwaltsordnung (FAO) einsehbar unter: <https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxis/berufsrecht> Standesregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) einsehbar unter: <https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxis/berufsrecht> Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) einsehbar unter: <https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxis/berufsrecht> ## Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung **Name und Sitz des Versicherers:** Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft Königinstr. 28 80802 München **Geltungsraum der Versicherung:** Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden. ## Redaktionell verantwortlich Herr Ole M. Hammer Osterstraße 41-44 31134 Hildesheim ## Keine Vertretung widerstreitender Interessen Die Vertretung von Interessen, die miteinander in Konflikt stehen, ist Rechtsanwälten nach § 43a Abs. 4 BRAO verboten. Vor der Mandatsübernahme prüfen wir daher im Einzelfall, ob ein Interessenkonflikt in Betracht kommt. ## Unverbindlichkeit der Informationen Die Inhalte dieser Internetseite, insbesondere die Rechtsbeiträge, werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Gleichwohl übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Die Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder. ## Unverbindlichkeit von Auskünften Schriftliche und mündliche Auskünfte, die außerhalb des Mandatsverhältnisses erteilt werden, sind unverbindlich. 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**vaccine.jpeg** Copyright: Foto: [CDC](https://www.pexels.com/@cdc-library), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Elterliche Sorge: Wenn die Eltern über Schutzimpfungen des Kindes uneinig sind…](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterliche-sorge-schutzimpfungen); **closed.jpg** Copyright: Foto: [Tim Mossholder](https://unsplash.com/@timmossholder), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gewerberaummiete: Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im „Corona-Lockdown“: Miete trotzdem zu zahlen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gewerberaummiete-corona-lockdown); **non-binary.jpg** Copyright: Foto: [Sharon McCutcheon](https://unsplash.com/@sharonmccutcheon), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nicht-binäre Person: Anspruch auf eine geschlechtsneutrale Anrede](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nicht-binaere-person-anspruch-auf-eine-geschlechtsneutrale-anrede); **pandemic.jpeg** Copyright: Foto: [Anna Shvets](https://www.pexels.com/@shvetsa), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Corona-Pandemie: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in Pandemie-Zeiten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-arbeitgeber-traegt-das-betriebsrisiko-auch-in-pandemie-zeiten); **kundigung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Außerordentliche Kündigung: Man sieht sich immer zweimal im Leben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ausserordentliche-kuendigung-man-sieht-sich-immer-zweimal-im-leben), [Drohen mit Krankschreiben: Nicht immer darf fristlos gekündigt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drohen-mit-krankschreiben-nicht-immer-darf-fristlos-gekuendigt-werden); **altersvorsorge.jpg** Copyright: Foto: wir_sind_klein, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Teilzeitbeschäftigung: Betriebliche Altersversorgung entsprechend Beschäftigungsumfang](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilzeitbeschaeftigung-betriebliche-altersversorgung-entsprechend-beschaeftigungsumfang); **erbe.jpg** Copyright: Foto: klimkin, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbfall: Der Schein kann trügen: Vorsicht bei der Erbausschlagung!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbfall-der-schein-kann-truegen-vorsicht-bei-der-erbausschlagung); **lesbia.jpeg** Copyright: Foto: [Anna Shvets](https://www.pexels.com/@shvetsa), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Abstammungsrecht: Elternstellung gleichgeschlechtlicher Partner](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abstammungsrecht-elternstellung-gleichgeschlechtlicher-partner); **vater.jpg** Copyright: Foto: marcinjozwiak, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vaterschaftsanfechtung: Leiblicher Vater kam zu spät](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vaterschaftsanfechtung-leiblicher-vater-kam-zu-spaet); **balcony.jpg** Copyright: Foto: [Joanna Derks](https://unsplash.com/@joannaderks), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/genehmigungspflicht-darf-der-mieter-ein-katzennetz-am-balkon-anbringen); **perucke.jpg** Copyright: Foto: Alexas_Fotos, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Sozialversicherung: Krankenkasse muss Echthaarperücke bezahlen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sozialversicherung-krankenkasse-muss-echthaarperuecke-bezahlen); **kundigung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzklage: Erst die Abmahnung, dann die Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-abmahnung-kuendigung); **behinderung.jpg** Copyright: Foto: renma, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Benachteiligungsverbot: Dem potenziellen Arbeitgeber muss Schwerbehinderung des Bewerbers bekannt sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/benachteiligungsverbot); **quarantine.jpeg** Copyright: Foto: [Ketut Subiyanto](https://www.pexels.com/@ketut-subiyanto), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzklage: Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-kuendigung-wegen-einer-corona-quarantaene-unwirksam); **sick.jpeg** Copyright: Foto: [Karolina Grabowska](https://www.pexels.com/@karolina-grabowska), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Arbeitsunfähigkeit: Freistellung ist kein Urlaub](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfaehigkeit-freistellung-urlaub); **smoke-detector.jpg** Copyright: Foto: PublicDomainPictures, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Betriebskosten: Vermieter können Kosten für Rauchmelder auf Mieter umlegen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebskosten-vermieter-rauchmelder); **heizung.jpg** Copyright: Foto: ri, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Wohnraummietvertrag: Nichtbeheizen rechtfertigt ordentliche Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnraummietvertrag-nichtbeheizen-rechtfertigt-ordentliche-kuendigung); **leine.jpg** Copyright: Foto: MabelAmber, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Leinenzwang: Manchmal genügt ein einziger Hundebiss …](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/leinenzwang-manchmal-genuegt-ein-einziger-hundebiss); **behinderung.png** Copyright: Foto: GDJ, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Private Krankenversicherung: Kostenübernahme für Sport- und Schwimmprothesen möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/private-krankenversicherung-kostenuebernahme-fuer-sport-und-schwimmprothesen-moeglich); **konto.jpg** Copyright: Foto: QuinceCreative, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Unberechtigte Gebühren: Keine Kontoführungskosten für Inkassounternehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unberechtigte-gebuehren-keine-kontofuehrungskosten-fuer-inkassounternehmen); **arbeit.jpg** Copyright: Foto: StartupStockPhotos, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Abmahnung: Anzeigepflicht für Nebentätigkeit eines Redakteurs](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abmahnung-anzeigepflicht-fuer-nebentaetigkeit-eines-redakteurs); **strand.jpg** Copyright: Foto: sarahbernier3140, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erholungsurlaub: Anteilige Urlaubskürzung für Zeiten von Kurzarbeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erholungsurlaub-anteilige-urlaubskuerzung-fuer-zeiten-von-kurzarbeit); **zahlung.jpg** Copyright: Foto: stevepb, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Bonuszahlung: Unterlassene Zielvereinbarung kann Schadenersatzanspruch begründen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bonuszahlung-unterlassene-zielvereinbarung-kann-schadenersatzanspruch-begruenden); **mietvertrag.jpg** Copyright: Foto: delphinmedia, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietrückstände: Haftung nach Auszug aus der Ehewohnung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietrueckstaende-haftung-nach-auszug-aus-der-ehewohnung); **notar.jpeg** Copyright: Foto: [Mikhail Nilov](https://www.pexels.com/@mikhail-nilov), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nachlassverzeichnis: Notar darf sich nicht nur auf Angaben des Erben verlassen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlassverzeichnis-notar-darf-sich-nicht-nur-auf-angaben-des-erben-verlassen); **fenster.jpg** Copyright: Foto: [Max Kleinen](https://unsplash.com/@hirmin), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietmangel: Vermieter sollten keine Informationsblätter zum richtigen Lüften herausgeben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietmangel-vermieter-sollten-keine-informationsblaetter-zum-richtigen-lueften-herausgeben); **vertrag.jpg** Copyright: Foto: Edar, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Wohnungseigentum: Verwalter darf über Versorgungsverträge entscheiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnungseigentum-verwalter-darf-ueber-versorgungsvertraege-entscheiden); **ffp2.jpg** Copyright: Foto: [Maskmedicare Shop](https://unsplash.com/@maskmedicare), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nach Abmahnung: Fristlose Kündigung trotz „Rotzlappenbefreiung“ wirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nach-abmahnung-fristlose-kuendigung-trotz-rotzlappenbefreiung-wirksam); **eltern.jpg** Copyright: Foto: PublicDomainPictures, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Antrag auf Teilzeitbeschäftigung: Teilzeitanspruch kann während der Elternzeit mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/antrag-auf-teilzeitbeschaeftigung-teilzeitanspruch-kann-waehrend-der-elternzeit-mittels-einstweiliger-verfuegung-durchgesetzt-werden); **arzt-computer.jpg** Copyright: Foto: fernandozhiminaicela, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Krankmeldung: AU-Daten: Elektronische Weiterleitung an Arbeitgeber verschoben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankmeldung-au-daten-elektronische-weiterleitung-an-arbeitgeber-verschoben); **kurier.jpg** Copyright: Foto: Skitterphoto, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Lieferdienst: Fahrradlieferant kann von Arbeitgeber verlangen, dass ihm Fahrrad und Smartphone zur Verfügung gestellt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ein-elektronisches-meldeverfahren-soll-den-gelben-schein-ersetzen-und-arbeitgeber-sowie-arbeitnehmer-entlasten); **schule.jpg** Copyright: Foto: klimkin, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Teilweiser Sorgerechtsentzug: Eltern verweigern ihren Kindern beharrlich den Besuch staatlich anerkannter Schulen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilweiser-sorgerechtsentzug-eltern-verweigern-ihren-kindern-beharrlich-den-besuch-staatlich-anerkannter-schulen); **grosseltern.jpg** Copyright: Foto: RonPorter, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Umgangsrecht: Auch für Großeltern gilt: Das Kindeswohl ist immer im Blick](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgangsrecht-auch-fuer-grosseltern-gilt-das-kindeswohl-ist-immer-im-blick); **court.jpg** Copyright: Foto: WilliamCho, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Verwahrentgelte: Negativzinsen sind zulässig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verwahrentgelte-negativzinsen-sind-zulaessig); **gender.png** Copyright: Foto: Clker-Free-Vector-Images, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Stellenausschreibung: Kann ein Gendersternchen diskriminierend sein?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stellenausschreibung-kann-ein-gendersternchen-diskriminierend-sein); **lohn.jpg** Copyright: Foto: joaogbjunior, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Berechnung der Urlaubsabgeltung: Ende eines Arbeitsverhältnisses nach längerer Zeit unverschuldeter Arbeitsversäumnis](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/berechnung-der-urlaubsabgeltung-ende-eines-arbeitsverhaeltnisses-nach-laengerer-zeit-unverschuldeter-arbeitsversaeumnis); **kundigung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Verdachtskündigung: Auf Vermutungen gestützte Verdächtigungen genügen nicht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verdachtskuendigung-auf-vermutungen-gestuetzte-verdaechtigungen-genuegen-nicht), [Beschäftigungsende: Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beschaeftigungsende-beweiswert-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung); **quarantane.jpg** Copyright: Foto: Tumisu, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Corona-Pandemie: Entgeltfortzahlung trotz Quarantäne?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-entgeltfortzahlung-trotz-quarantaene), [Corona-Pandemie & Lockdown: Arbeitgeber trägt nicht das Betriebsrisiko](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-lockdown-arbeitgeber-traegt-nicht-das-betriebsrisiko); **corona.jpg** Copyright: Foto: Engin_Akyurt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Corona-Pandemie: Müssen Urlaubstage bei Quarantäne nachgewährt werden?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-muessen-urlaubstage-bei-quarantaene-nachgewaehrt-werden); **streit.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fristlose Kündigung: Grobe Beleidigung des Arbeitgebers ist keine freie Meinungsäußerung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-grobe-beleidigung-des-arbeitgebers-ist-keine-freie-meinungsaeusserung); **familie.jpeg** Copyright: Foto: [Ksenia Chernaya](https://www.pexels.com/@kseniachernaya), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Familienrecht: Umgangsrecht des leiblichen Vaters bei privater Samenspende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familienrecht-umgangsrecht-des-leiblichen-vaters-bei-privater-samenspende), [Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt); **fuck-you.jpg** Copyright: Foto: [Vinicius „amnx“ Amano](https://unsplash.com/@viniciusamano), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietverhältnis: Beschimpfung rechtfertigt nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietverhaeltnis-beschimpfung-rechtfertigt-nicht-ohne-weiteres-eine-fristlose-kuendigung); **reinigung.jpg** Copyright: Foto: orzalaga, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietnebenkosten: Kosten für Treppenhausreinigung auf alle Mieter umlegbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietnebenkosten-kosten-fuer-treppenhausreinigung-auf-alle-mieter-umlegbar); **fitnessstudio.jpg** Copyright: Foto: andremcenroe, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Corona-Pandemie: Behördliche Schließung: Fitnessstudiobeiträge zurückzuzahlen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-behoerdliche-schliessung-fitnessstudiobeitraege-zurueckzuzahlen); **koffer.jpg** Copyright: Foto: JoshuaWoroniecki, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erholungsurlaub: Quarantänetage werden auf Urlaubsanspruch angerechnet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erholungsurlaub-quarantaenetage-werden-auf-urlaubsanspruch-angerechnet); **arbeit.jpg** Copyright: Foto: StartupStockPhotos, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Keine Beurteilung in Tabellenform](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/qualifiziertes-arbeitszeugnis-keine-beurteilung-in-tabellenform); **fuhrerschein.jpg** Copyright: Foto: planet_fox, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Trunkenheitsfahrt: Kündigung bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug des Arbeitnehmers kann unwirksam sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trunkenheitsfahrt-kuendigung-bei-alkoholbedingtem-fuehrerscheinentzug-des-arbeitnehmers-kann-unwirksam-sein); **streit.png** Copyright: Foto: mohamed_hassan, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Verbale Entgleisung: „Hier herrscht ein Hitlerregime!“ rechtfertigt fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verbale-entgleisung-hier-herrscht-ein-hitlerregime-rechtfertigt-fristlose-kuendigung); **familie.jpg** Copyright: Foto: mario0107, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Teilzeitanspruch: „Voraussichtlich“ im Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit auf jeden Fall vermeiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilzeitanspruch-voraussichtlich-im-antrag-auf-teilzeit-waehrend-der-elternzeit-auf-jeden-fall-vermeiden); **rent.jpg** Copyright: Foto: [Aaron Sousa](https://unsplash.com/@journosousa), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Baugenehmigung: Vermietung einer Wohnung zur Nutzung durch ständig wechselnde Gäste ist genehmigungspflichtig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baugenehmigung-vermietung-einer-wohnung-zur-nutzung-durch-staendig-wechselnde-gaeste-ist-genehmigungspflichtig); **kinder.jpeg** Copyright: Foto: [cottonbro](https://www.pexels.com/@cottonbro), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kinderbetreuung: Eltern bezahlen im Schnitt 1.130 Euro im Jahr](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kinderbetreuung-eltern-bezahlen-im-schnitt-1130-euro-im-jahr); **testament.jpg** Copyright: Foto: annazuc, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Testamentsgestaltung: Testament wirksam trotz nachträglicher Ergänzung um dritten Enkel](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testamentsgestaltung-testament-wirksam-trotz-nachtraeglicher-ergaenzung-um-dritten-enkel), [Erbrecht: Gericht stellt hohe Anforderungen an die Entziehung des Pflichtteils](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-gericht-stellt-hohe-anforderungen-an-die-entziehung-des-pflichtteils-1); **ehe.jpg** Copyright: Foto: cspxbay, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nachlass: Eröffnung des kompletten Ehegatten-Testaments auch den Kindern gegenüber?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlass-eroeffnung-des-kompletten-ehegatten-testaments-auch-den-kindern-gegenueber); **bankkarte.jpg** Copyright: Foto: TheDigitalWay, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Schadensmeldung: EC-Karte verloren? 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Nur Leihe, keine Miete!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietrecht-und-weg); **fahrrad.jpg** Copyright: Foto: [Sven Mieke](https://unsplash.com/@sxoxm), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Trunkenheit im Verkehr: Sein Fahrrad zu schieben, heißt nicht, es zu führen.](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trunkenheit-im-verkehr-sein-fahrrad-zu-schieben-heisst-nicht-es-zu-fuehren); **baurecht.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fehlende Baugenehmigung: Wie schnell müssen Beseitigungsverfügungen umgesetzt werden?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baurecht); **streit.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gewalt unter Nachbarn: Wenn zwei sich streiten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gewalt-unter-nachbarn-wenn-zwei-sich-streiten); **vermieter.jpg** Copyright: Foto: ThorstenF, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Betriebskosten: Darf der Vermieter eine maschinenschriftliche Abrechnung handschriftlich ergänzen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebskosten-darf-der-vermieter-eine-maschinenschriftliche-abrechnung-handschriftlich-ergaenzen); **pregnant.jpeg** Copyright: Foto: [Jonathan Borba](https://www.pexels.com/@jonathanborba), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt muss bewiesen sein.](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-zum-kuendigungszeitpunkt-muss-bewiesen-sein); **lieferservice.jpg** Copyright: Foto: Surprising_Shots, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fahrradlieferdienste: Arbeitgeber muss Fahrrad und Handy zur Verfügung stellen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fahrradlieferdienste-arbeitgeber-muss-fahrrad-und-handy-zur-verfuegung-stellen); **gastwirtschaft.jpg** Copyright: Foto: blickpixel, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos); **tatowieren.jpg** Copyright: Foto: TeeFarm, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Sorgerecht & Strafbarkeit: Wenn die Mutter die minderjährige Tochter tätowiert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-strafbarkeit-moeglich-wenn-die-mutter-die-minderjaehrige-tochter-taetowiert); **gleichgeschlecht.jpg** Copyright: Foto: briannad26, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gleichgeschlechtliche Paare: Krankenkassen müssen keine Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gleichgeschlechtliche-paare-krankenkassen-muessen-keine-kosten-fuer-eine-kinderwunschbehandlung-uebernehmen); **testament.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbrecht: Ein adoptiertes Kind kann mehrfach erben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-ein-adoptiertes-kind-kann-mehrfach-erben); **register.jpg** Copyright: Foto: bastiaan, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gesetzesvorhaben: Strengere Anforderungen an Melderegisterauskünfte beabsichtigt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzesvorhaben-strengere-anforderungen-an-melderegisterauskuenfte-beabsichtigt); **termination.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fristlose Kündigung: 23 Euro können ein wichtiger Grund sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-23-euro-koennen-ein-wichtiger-grund-sein); **homeoffice.jpg** Copyright: Foto: viarami, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Betriebsweg: Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsweg-weg-vom-bett-ins-homeoffice-ist-gesetzlich-unfallversichert); **rettungsdienst.jpg** Copyright: Foto: [Jonas Augustin](https://unsplash.com/@augustinfoto), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Rettungsdienst: Nebenjob als Notarzt ist versicherungspflichtig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsdienst-nebenjob-als-notarzt-ist-versicherungspflichtig); **vertrag.jpg** Copyright: Foto: Edar, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Arbeitsvertrag: Befristung in elektronischer Form unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsvertrag-befristung-in-elektronischer-form-unwirksam); **payroll.jpg** Copyright: Foto: Shutterbug75, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Textformerfordernis: Lohnabrechnung im elektronischen Postfach statt in Papierform?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/textformerfordernis-lohnabrechnung-im-elektronischen-postfach-statt-in-papierform); **ehescheidung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ausländische Ehescheidung: Scheidung per WhatsApp nicht möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/auslaendische-ehescheidung-scheidung-per-whatsapp-nicht-moeglich); **miete.jpg** Copyright: Foto: Tumisu, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Rücksichtnahme: Kinderlärm ist nicht unbegrenzt hinzunehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruecksichtnahme-kinderlaerm-ist-nicht-unbegrenzt-hinzunehmen); **geschwindigkeit.jpg** Copyright: Foto: jingoba, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Verfassungsbeschwerde: Herausgabe von Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im standardisierten Messverfahren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verfassungsbeschwerde-herausgabe-von-wartungsunterlagen-eines-geschwindigkeitsmessgeraets-im-standardisierten-messverfahren); **klage.jpg** Copyright: Foto: Activedia, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt); **op-maske.png** Copyright: Foto: osy96123, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Reinigungsbranche: Erschwerniszuschlag für das Tragen der OP-Maske?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/reinigungsbranche-erschwerniszuschlag-fuer-das-tragen-der-op-maske); **hartz-4.jpg** Copyright: Foto: wir_sind_klein, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Formerfordernis: Kein Hartz IV-Widerspruch per E-Mail](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/formerfordernis-kein-hartz-iv-widerspruch-per-e-mail); **testament-eheleute.jpg** Copyright: Foto: [Melinda Gimpel](https://unsplash.com/@melindagimpel), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gemeinschaftstestament: Was bedeutet die Formulierung „gemeinsamer Tod“?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinschaftstestament-was-bedeutet-die-formulierung-gemeinsamer-tod); **divorce.jpg** Copyright: Foto: mohamed_hassan, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ehescheidung: Gepfändete Anrechte im Versorgungsausgleich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-gepfaendete-anrechte-im-versorgungsausgleich); **arbeitgeber.jpg** Copyright: Foto: Tumisu, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Urlaubsgewährung: Arbeitsgeber muss bei Urlaub des langzeiterkrankten Arbeitsnehmers nicht mitwirken](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/urlaubsgewaehrung-arbeitsgeber-muss-bei-urlaub-des-langzeiterkrankten-arbeitsnehmers-nicht-mitwirken); **hochzeit.jpg** Copyright: Foto: qimono, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Hochzeit mit Hindernissen I: Hochzeitsfeier abgesagt – Anzahlung zurück](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hochzeit-mit-hindernissen-i-hochzeitsfeier-abgesagt-anzahlung-zurueck); **hochzeit.jpg** Copyright: Foto: StockSnap, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Hochzeit mit Hindernissen II: Location wegen Corona-Pandemie gegen Ausgleichszahlung kündbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hochzeit-mit-hindernissen-ii-location-wegen-corona-pandemie-gegen-ausgleichszahlung-kuendbar); **law.jpg** Copyright: Foto: QuinceCreative, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fristlose Kündigung: Unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-unbefugte-kenntnisnahme-und-weitergabe-fremder-daten); **adoption.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Adoptivkind: Auskunftsanspruch gegenüber leiblicher Mutter](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptivkind-auskunftsanspruch-gegenueber-leiblicher-mutter); **mietvertrag.jpg** Copyright: Foto: andibreit, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietvertrag: Trotz Dauerbaustelle keine Mietminderung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietvertrag-trotz-dauerbaustelle-keine-mietminderung); **senioren.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietverhältnis: Hohes Alter kann genügen, um wegen Eigenbedarf zu kündigen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietverhaeltnis-hohes-alter-kann-genuegen-um-wegen-eigenbedarf-zu-kuendigen); **teenager.jpg** Copyright: Foto: sasint, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kindesmissbrauch: Stiefenkel: Keine Schutzbefohlenen i. S. d. Sexualstrafrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindesmissbrauch-stiefenkel-keine-schutzbefohlenen-i-s-d-sexualstrafrechts); **corona.png** Copyright: Foto: TheDigitalArtist, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Corona-Pandemie: Mietzahlungspflicht bei Absage einer Hochzeitsfeier](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-mietzahlungspflicht-bei-absage-einer-hochzeitsfeier); **adoption.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Elterngeld: Adoption mehrerer Kinder: kein Mehrlingszuschlag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterngeld-adoption-mehrerer-kinder-kein-mehrlingszuschlag); **arbeitsrecht.jpg** Copyright: Foto: CUsai, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Arbeitnehmer: Selbstbeurlaubung: ein großer Fehler!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitnehmer-selbstbeurlaubung-ein-grosser-fehler); **praktikanten.jpg** Copyright: Foto: magnetme, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vergütungsanspruch: Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für Studium: kein gesetzlicher Mindestlohn](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verguetungsanspruch-pflichtpraktikum-als-zulassungsvoraussetzung-fuer-studium-kein-gesetzlicher-mindestlohn); **amoklauf.jpg** Copyright: Foto: fsHH, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzklage: Angekündigter Amoklauf: fristlose Kündigung möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-angekuendigter-amoklauf-fristlose-kuendigung-moeglich); **warteschlange.png** Copyright: Foto: Juhele, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Sicherheitskontrolle: Entschädigung bei verpasstem Flug](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sicherheitskontrolle-entschaedigung-bei-verpasstem-flug); **wohnung.jpg** Copyright: Foto: Sangeeth_n, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietmangel: Wasserschaden im Bad der Mietwohnung rechtfertigt Minderung um 40 Prozent](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietmangel-wasserschaden-im-bad-der-mietwohnung-rechtfertigt-minderung-um-40-prozent); **fahrrad.jpg** Copyright: Foto: AntiM_photography, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Jobrad: Weg zur Wartung kann unfallversichert sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/jobrad-weg-zur-wartung-kann-unfallversichert-sein); **berechnung.jpg** Copyright: Foto: Edar, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Elterngeldberechnung: Keine Benachteiligung aufgrund von Kettenbeschäftigungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterngeldberechnung-keine-benachteiligung-aufgrund-von-kettenbeschaeftigungen); **utah.jpg** Copyright: Foto: [Taylor Brandon](https://unsplash.com/@house_42), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Formerfordernis: Online-Eheschließung in Utah unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eheschliessung-utah-familienrecht); **tod.jpg** Copyright: Foto: soumen82hazra, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbausschlagung: Unterzeichnetes Sparkassenformular keine Erbschaftsannahme](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbausschlagung-unterzeichnetes-sparkassenformular-keine-erbschaftsannahme); **mietvertrag.jpg** Copyright: Foto: andibreit, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Trotz Krankheit und Pandemie: Zimmer in Studentenwohnheim kann nicht vorzeitig gekündigt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trotz-krankheit-und-pandemie-zimmer-in-studentenwohnheim-kann-nicht-vorzeitig-gekuendigt-werden); **mieter.png** Copyright: Foto: mohamed_hassan, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietende: Tod des Wohnraummieters kein vertragswidriger Gebrauch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietende-tod-des-wohnraummieters-kein-vertragswidriger-gebrauch); **kurier.jpg** Copyright: Foto: Surprising_Shots, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Sonderkündigungsschutz: Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-kurierfahrer-als-mitglied-eines-wahlvorstands); **gesetz.jpg** Copyright: Foto: QuinceCreative, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Online-Verzeichnis: Bundesrat hat Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten beschlossen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/online-verzeichnis-bundesrat-hat-gesetzentwurf-zu-herrenlosen-konten-beschlossen); **homeoffice.png** Copyright: Foto: PagDev, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Homeoffice: Keine fristlose Kündigung bei Mitnahme des Bürostuhls](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/homeoffice-keine-fristlose-kuendigung-bei-mitnahme-des-buerostuhls); **versicherung.jpg** Copyright: Foto: Peggy_Marco, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Unfallschutz: Auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker gestürzt: kein Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallschutz-auf-dem-weg-zum-hoergeraeteakustiker-gestuerzt-kein-arbeitsunfall); **richter.jpg** Copyright: Foto: succo, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Justiz: Erkrankter Richter: Entschädigung bei Verzögerung eines Gerichtsverfahrens](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/justiz-erkrankter-richter-entschaedigung-bei-verzoegerung-eines-gerichtsverfahrens); **kundigung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzklage: Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-kuendigung-einer-musicaldarstellerin-wegen-fehlender-corona-schutzimpfung); **zirkus.jpg** Copyright: Foto: PublicDomainPictures, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Hartz IV-Leistungen: Zirkus in der Schule: Jobcenter muss für Teilnahme nicht zahlen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hartz-iv-leistungen-zirkus-in-der-schule-jobcenter-muss-fuer-teilnahme-nicht-zahlen); **kinder.jpg** Copyright: Foto: serrano1004, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kindeswohlgefährdung: Bei Kindesrückführung an die Eltern ist ein psychologisches Gutachten erforderlich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindeswohlgefaehrdung-bei-kindesrueckfuehrung-an-die-eltern-ist-ein-psychologisches-gutachten-erforderlich); **partner.jpg** Copyright: Foto: Pexels, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Eingetragene Lebenspartnerschaft: Anspruch auf Sonderurlaub, um gemeinsamen Sohn zu betreuen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eingetragene-lebenspartnerschaft-anspruch-auf-sonderurlaub-um-gemeinsamen-sohn-zu-betreuen); **nachbarn.png** Copyright: Foto: Clker-Free-Vector-Images, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Überwachungskameras: Unzulässigkeit, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ueberwachungskameras-unzulaessigkeit-wenn-nachbarn-eine-ueberwachung-objektiv-ernsthaft-befuerchten-muessen); **pflegeheim.jpg** Copyright: Foto: guvo59, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Quarantäne: Corona-Infektion von demenzkranken Personen in Pflegeheimen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/quarantaene-corona-infektion-von-demenzkranken-personen-in-pflegeheimen); **entgelt.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Benachteiligung: Unwirksame formularmäßige Bonusregelung mit Stichtag zum 31.12. eines Jahres](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/benachteiligung-unwirksame-formularmaessige-bonusregelung-mit-stichtag-zum-3112-eines-jahres); **heizung.jpg** Copyright: Foto: TBIT, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Grundsicherungsleistungen im Alter: Sozialhilfe: Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grundsicherungsleistungen-im-alter-sozialhilfe-angemessene-kosten-fuer-unterkunft-und-heizung); **kamera.jpg** Copyright: Foto: FelixMittermeier, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Heimliche Handyaufnahme: Arbeitnehmer muss nicht stets mit Kündigung rechnen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/heimliche-handyaufnahme-arbeitnehmer-muss-nicht-stets-mit-kuendigung-rechnen); **pflegeheim.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Pflegeheim: Kein Einfluss pandemiebedingter Beschränkungen auf das Heimentgelt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/pflegeheim-kein-einfluss-pandemiebedingter-beschraenkungen-auf-das-heimentgelt); **gleichstellung.jpg** Copyright: Foto: SatyaPrem, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gleichstellungsgesetz: Entschädigung wegen Transsexualität? – Ende offen!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gleichstellungsgesetz-entschaedigung-wegen-transsexualitaet-ende-offen); **mieter.jpg** Copyright: Foto: Sephelonor, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Wohnraummietverhältnis: Unerlaubte Untervermietung an Touristen: Fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnraummietverhaeltnis-unerlaubte-untervermietung-an-touristen-fristlose-kuendigung); **impfpflicht.jpg** Copyright: Foto: neelam279, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Impfpflicht: Masernimpfung: Einzelimpfstoff aus der Schweiz reicht aus](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/impfpflicht-masernimpfung-einzelimpfstoff-aus-der-schweiz-reicht-aus); **adoption.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Adoptionsverfahren: Gutes Verhältnis zu einem leiblichen Elternteil? Das kann einer Adoption entgegenstehen!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptionsverfahren-gutes-verhaeltnis-zu-einem-leiblichen-elternteil-das-kann-einer-adoption-entgegenstehen); **arbeitszeit.jpg** Copyright: Foto: u_h0yvbj97, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Datenschutz: Schadenersatz bei unzulässigem Detektiveinsatz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/datenschutz-schadenersatz-bei-unzulaessigem-detektiveinsatz); **invoice.jpg** Copyright: Foto: jackmac34, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden); **testament.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Pflichtteilsstrafklausel](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/pflichtteilsstrafklausel); **arbeitgeber.jpg** Copyright: Foto: Tumisu, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Aufhebungsvertrag: Hohe Abfindung wirksam: Stadt kann 265.000 Euro nicht zurückfordern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aufhebungsvertrag-hohe-abfindung-wirksam-stadt-kann-265000-euro-nicht-zurueckfordern); **fitness.jpeg** Copyright: Foto: [cottonbro](https://www.pexels.com/@cottonbro), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fristlose Kündigung: Azubis aufgepasst: Schwänzen kann riskant sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-azubis-aufgepasst-schwaenzen-kann-riskant-sein); **baustelle.png** Copyright: Foto: OpenClipart-Vectors, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Parken: Haftung für ein im starken Sturm umgestürztes Baustellenschild](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/parken-haftung-fuer-ein-im-starken-sturm-umgestuerztes-baustellenschild); **strom.jpg** Copyright: Foto: Bru-nO, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Prüffähigkeit: Position „Hausstrom“ ist bei der Betriebskostenabrechnung formell unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/prueffaehigkeit-position-hausstrom-ist-bei-der-betriebskostenabrechnung-formell-unwirksam); **pkw.jpg** Copyright: Foto: Nile, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erwerbsunfähigkeitsrente: Wenn der Versicherte den eigenen Pkw abschafft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsunfaehigkeitsrente-wenn-der-versicherte-den-eigenen-pkw-abschafft); **smoke-detector.jpg** Copyright: Foto: PublicDomainPictures, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietnebenkosten: Kosten für Rauchmelder-Miete nicht umlegbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietnebenkosten-kosten-fuer-rauchmelder-miete-nicht-umlegbar); **testament.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbrecht: Anwesenheitserfordernis für Nottestamente gilt auch während der Pandemie](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-anwesenheitserfordernis-fuer-nottestamente-gilt-auch-waehrend-der-pandemie); **hochregal.jpg** Copyright: Foto: falco, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Praktikumstag: Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praktikumstag-arbeitsplatzbewerberin-bei-betriebsbesichtigung-gesetzlich-unfallversichert); **volkswagen.jpg** Copyright: Foto: [Andrea De Santis](https://unsplash.com/@santesson89), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Leiharbeit: Sachgrundlose Befristung nach Arbeitnehmerüberlassung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/leiharbeit-sachgrundlose-befristung-nach-arbeitnehmerueberlassung); **rente.jpg** Copyright: Foto: Peggy_Marco, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Familienkasse: Trotz privater Rentenversicherung: Kindergeld für behindertes Kind?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familienkasse-trotz-privater-rentenversicherung-kindergeld-fuer-behindertes-kind); **abrechnungen.jpg** Copyright: Foto: mohamed_hassan, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Zwangsgeld: Welche Anforderungen muss die Abrechnung des Betreuers erfüllen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/zwangsgeld-welche-anforderungen-muss-die-abrechnung-des-betreuers-erfuellen); **probate-court.jpeg** Copyright: Foto: [EKATERINA BOLOVTSOVA](https://www.pexels.com/@ekaterina-bolovtsova), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbauseinandersetzung: Eidesstattliche Versicherung bei einem notariellen Nachlassverzeichnis?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/); **arbeitsrecht.jpg** Copyright: Foto: CUsai, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fortbildungsvertrag: Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung unfallversichert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fortbildungsvertrag-rueckzahlungsklausel-in-einer-fortbildungsvereinbarung-unfallversichert); **emplyment-contract.jpeg** Copyright: Foto: [Pixabay](https://www.pexels.com/@pixabay), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Formerfordernis: Vorsicht bei Scan als Unterschrift: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/formerfordernis-vorsicht-bei-scan-als-unterschrift-keine-wirksame-befristung-eines-arbeitsvertrags-moeglich); **delivery.jpeg** Copyright: Foto: [Norma Mortenson](https://www.pexels.com/@norma-mortenson), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Bundesarbeitsgericht: Beweislast im Überstundenvergütungsprozess](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bundesarbeitsgericht-beweislast-im-ueberstundenverguetungsprozess); **parkplatze.jpg** Copyright: Foto: fill, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Baugenehmigung: Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baugenehmigung-parkplatz-fuer-e-autos-kann-ruecksichtslos-sein); **grandpa.jpeg** Copyright: Foto: [RODNAE Productions](https://www.pexels.com/@rodnae-prod), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbschaftsteuer: Urenkel sind keine Enkel: Das gilt auch im Steuerrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbschaftsteuer-urenkel-sind-keine-enkel-das-gilt-auch-im-steuerrecht); **lehrer.jpg** Copyright: Foto: mohamed_hassan, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gleichheitsgrundsatz: Grundschullehrer haben keinen Anspruch, wie Studienräte besoldet zu werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gleichheitsgrundsatz-grundschullehrer-haben-keinen-anspruch-wie-studienraete-besoldet-zu-werden); **gebaude.jpg** Copyright: Foto: Helmut_Kroiss, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Genehmigungsverfahren: Kein Außenaufzug an denkmalgeschütztem Gebäude](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/genehmigungsverfahren-kein-aussenaufzug-an-denkmalgeschuetztem-gebaeude); **baurecht.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Verbraucherbauvertrag: Oberlandesgericht stärkt Rechte von Bauherren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verbraucherbauvertrag-oberlandesgericht-staerkt-rechte-von-bauherren); **windenergie.jpg** Copyright: Foto: distelAPPArath, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Windenergieanlagen: Ist Infraschall im Abstand von zwei Kilometern gesundheitsschädlich?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/windenergieanlagen-ist-infraschall-im-abstand-von-zwei-kilometern-gesundheitsschaedlich); **betreuung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Freiheitsrecht: Lange Unterbringung muss gut begründet werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/freiheitsrecht-lange-unterbringung-muss-gut-begruendet-werden); **court.jpeg** Copyright: Foto: [Sora Shimazaki](https://www.pexels.com/@sora-shimazaki), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Prozesskostenhilfe: Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ sittenwidrig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/prozesskostenhilfe-vermietung-von-wohnraum-pro-matratze-sittenwidrig); **overtime.png** Copyright: Foto: mohamed_hassan, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-pflicht-des-arbeitgebers-zur-arbeitszeiterfassung); **paraplegic.png** Copyright: Foto: HaticeEROL, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ehescheidung: Zwei querschnittsgelähmte Ehegatten: Wohnungszuweisung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-zwei-querschnittsgelaehmte-ehegatten-wohnungszuweisung); **kinder.jpg** Copyright: Foto: langll, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Unterhaltsverpflichtung: Höhe des Kindesunterhalts und mietfreies Wohnen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unterhaltsverpflichtung-hoehe-des-kindesunterhalts-und-mietfreies-wohnen); **bankruptcy-debtor.jpeg** Copyright: Foto: [Monstera](https://www.pexels.com/@gabby-k), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Schufa-Datenhaltung: Sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist Schluss mit der Schufa-Datenverarbeitung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schufa-datenhaltung-sechs-monate-nach-aufhebung-des-insolvenzverfahrens-ist-schluss-mit-der-schufa-datenverarbeitung); **sportwagen.jpg** Copyright: Foto: [Leon Kohle](https://unsplash.com/@leon_kohle), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Preisminderung: Bezeichnung eines Ausstellungsfahrzeugs als Neuwagen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/preisminderung-bezeichnung-eines-ausstellungsfahrzeugs-als-neuwagen); **polizei.jpg** Copyright: Foto: [Mika Baumeister](https://unsplash.com/@mbaumi), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Wiederholte Verkehrsdelikte: So wird man seinen Ferrari los](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wiederholte-verkehrsdelikte-so-wird-man-seinen-ferrari-los); **parkplatz.jpg** Copyright: Foto: distelAPPArath, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Parkmanöver: Wenn der Blumenkübel im Weg steht…](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/parkmanoever-wenn-der-blumenkuebel-im-weg-steht); **kundigung.png** Copyright: Foto: RosZie, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzklage: Bei gefälschtem Genesenennachweis droht Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-bei-gefaelschtem-genesenennachweis-droht-kuendigung); **paramedic.jpeg** Copyright: Foto: [Mikhail Nilov](https://www.pexels.com/@mikhail-nilov), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Rettungsassistent: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsassistent-gleiche-arbeit-gleicher-lohn); **impfung.jpg** Copyright: Foto: mirkosajkov, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Tetanusimpfung: Impfreaktion ist kein Impfschaden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/tetanusimpfung-impfreaktion-ist-kein-impfschaden); **fraud.jpeg** Copyright: Foto: [Olya Kobruseva](https://www.pexels.com/@olyakobruseva), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Schwarzarbeit: Leistungsempfänger wegen Betrugs verurteilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schwarzarbeit-leistungsempfaenger-wegen-betrugs-verurteilt); **gefangnis.jpg** Copyright: Foto: 3005398, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Adoptionsverfahren: Stiefkindadoption, wenn der leibliche Vater inhaftiert ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptionsverfahren-stiefkindadoption-wenn-der-leibliche-vater-inhaftiert-ist); **fahren.jpg** Copyright: Foto: [Julian Hochgesang](https://unsplash.com/@julianhochgesang), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Entzug der Fahrerlaubnis: Kein Beweisverwertungsverbot bei anonymer Anzeige wegen Drogenkonsum](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entzug-der-fahrerlaubnis-kein-beweisverwertungsverbot-bei-anonymer-anzeige-wegen-drogenkonsum); **court.png** Copyright: Foto: TheDigitalArtist, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzklage: Redakteurin: Kündigung wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-redakteurin-kuendigung-wegen-vorwurf-antisemitischer-aeusserung); **rechtsstreit.jpg** Copyright: Foto: Activedia, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzverfahren: Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzverfahren-kein-wiedereinstellungsanspruch-in-der-insolvenz); **urlaub.jpg** Copyright: Foto: stux, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigung: Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber wird angerechnet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigung-urlaub-bei-einem-anderen-arbeitgeber-wird-angerechnet); **gefangnis.jpg** Copyright: Foto: BKD, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Scheidung und Versorgungsausgleich: Wenn sich die Ehefrau von ihrem inhaftierten Mann trennen möchte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung-und-versorgungsausgleich-wenn-sich-die-ehefrau-von-ihrem-inhaftierten-mann-trennen-moechte); **heim.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [10-jährige Haltefrist: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/10-jaehrige-haltefrist-erbschaftsteuerbefreiung-fuer-ein-familienheim); **gesetz.jpg** Copyright: Foto: felix_w, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Sozialgesetzbuch II: Gasheizofen als einmaliger Bedarf anerkannt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sozialgesetzbuch-ii-gasheizofen-als-einmaliger-bedarf-anerkannt); **deutsche-bahn.jpg** Copyright: Foto: hpgruesen, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Geschlechtszugehörigkeit: Deutsche Bahn: Keine Diskriminierung nicht-binärer Personen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/geschlechtszugehoerigkeit-deutsche-bahn-keine-diskriminierung-nicht-binaerer-personen); **sozialrecht.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Bundessozialgericht: Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bundessozialgericht-kinderzuschlag-grundsaetzlich-nur-fuer-erwerbsfaehige-eltern); **ratten.jpg** Copyright: Foto: Simon, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nutzungsuntersagung: Kommen Ratten, müssen Mieter gehen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nutzungsuntersagung-kommen-ratten-muessen-mieter-gehen); **eltern.jpg** Copyright: Foto: LunaSun, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Änderungskündigung: Elternzeit schützt nicht vor Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aenderungskuendigung-elternzeit-schuetzt-nicht-vor-kuendigung); **urlaub.jpg** Copyright: Foto: seth0s, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Berechnungsformel: Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/berechnungsformel-urlaubsanspruch-bei-wechselschichttaetigkeit); **jura.jpg** Copyright: Foto: Joergelman, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Bundesfinanzhof: Kein Kindergeld für Finanzbeamtin im gehobenen Dienst bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bundesfinanzhof-kein-kindergeld-fuer-finanzbeamtin-im-gehobenen-dienst-bei-nebenberuflichem-studium-der-rechtswissenschaften), [Arbeitsrecht LP](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-lp); **gf8b988660a7e3c3ced805c1630234b6251875312e357e382012a5d33f1c86275924e3afa9d9a610217c727b8e70d355d3fd018b91b58ed5166cc4610650f4081-1920.jpg** Copyright: Foto: Foto-Rabe, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Entlassungen: Wenn der Arbeitgeber von den Sozialauswahlkriterien abweicht, die er dem Betriebsrat mitgeteilt hat.](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entlassungen-wenn-der-arbeitgeber-von-den-sozialauswahlkriterien-abweicht-die-er-dem-betriebsrat-mitgeteilt-hat); **social-media.jpg** Copyright: Foto: [Szabo Viktor](https://unsplash.com/@vmxhu), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Hassrede: Nachholung im Prozess: Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Posts bei Facebook](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hassrede-nachholung-im-prozess-unterlassene-anhoerung-vor-loeschung-eines-posts-bei-facebook); **shisha.jpg** Copyright: Foto: schmitma1, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Jugendschutz: Schmerzensgeld wegen Shisha-Abgabe an Minderjährige](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/jugendschutz-schmerzensgeld-wegen-shisha-abgabe-an-minderjaehrige); **homosexuell.jpg** Copyright: Foto: LollipopPhotographyUK, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Homosexuelle nichteheliche Beziehung: Künstliche Befruchtung: Neues zum Umgangsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/homosexuelle-nichteheliche-beziehung-kuenstliche-befruchtung-neues-zum-umgangsrecht); **arbeiter.jpg** Copyright: Foto: jannonivergall, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gesetzlich festgelegte Höchstdauer: Verlängerung einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzlich-festgelegte-hoechstdauer-verlaengerung-einer-arbeitnehmerueberlassung-durch-tarifvertrag); **quarantane.png** Copyright: Foto: TheDigitalArtist, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Corona-Kontaktperson: Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-kontaktperson-behoerdlich-angeordnete-quarantaene-waehrend-des-urlaubs); **haus.png** Copyright: Foto: janjf93, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbschaftsteuerbefreiung: Kein Wegfall bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbschaftsteuerbefreiung-kein-wegfall-bei-unzumutbarer-selbstnutzung-des-familienheims); **testament.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Testament: Was darf der Erblasser im Hinblick auf Auflagen regeln?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-was-darf-der-erblasser-im-hinblick-auf-auflagen-regeln); **youtube.jpeg** Copyright: Foto: [greenwish \_](https://www.pexels.com/@greenwish-_-137929759), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Youtube-Video: Meinungsfreiheit überstrapaziert: Lehrer erhält fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/youtube-video-meinungsfreiheit-ueberstrapaziert-lehrer-erhaelt-fristlose-kuendigung); **verkehrsunfall-porsche.jpg** Copyright: Foto: [Alvaro Polo](https://unsplash.com/@alpoher_), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nutzungsausfallentschädigung: Porsche-Fahrer muss mit Ford Mondeo zurechtkommen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nutzungsausfallentschaedigung-porsche-fahrer-muss-mit-ford-mondeo-zurechtkommen); **dusche.jpg** Copyright: Foto: PublicDomainPictures, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ortsübliche Vergleichsmiete: Keine separate Dusche, aber dennoch Duschmöglichkeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ortsuebliche-vergleichsmiete-keine-separate-dusche-aber-dennoch-duschmoeglichkeit); **corona-schule.jpg** Copyright: Foto: Alexandra_Koch, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Waldorfschule: Privatschulkündigung: Wenn Eltern wegen Corona-Maßnahmen drohen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/waldorfschule-privatschulkuendigung-wenn-eltern-wegen-corona-massnahmen-drohen); **abschleppung.png** Copyright: Foto: Clker-Free-Vector-Images, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Hilfsbereitschaft: Gerissenes Abschleppseil: Wer gezogen wird, haftet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hilfsbereitschaft-gerissenes-abschleppseil-wer-gezogen-wird-haftet); **krank.jpg** Copyright: Foto: Myriams-Fotos, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vorerkrankungen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht immer für die Entgeltfortzahlung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vorerkrankungen-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-genuegt-nicht-immer-fuer-die-entgeltfortzahlung-1); **schule.jpg** Copyright: Foto: [Azzedine Rouichi](https://unsplash.com/@rouichi), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Zwangsmittel: Vollstreckung der Schulpflicht gegen Eltern eines zehnjährigen Schülers](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/zwangsmittel-vollstreckung-der-schulpflicht-gegen-eltern-eines-zehnjaehrigen-schuelers); **grundschule.png** Copyright: Foto: Clker-Free-Vector-Images, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Verweigerung des Schulbesuchs: Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Erstklässler vorläufig entzogen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verweigerung-des-schulbesuchs-sorge-und-aufenthaltsbestimmungsrecht-fuer-erstklaessler-vorlaeufig-entzogen); **kundigung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kündigungsschutzklage: Private Nutzung eines Firmenwagens: Keine Kündigung ohne Abmahnung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-private-nutzung-eines-firmenwagens-keine-kuendigung-ohne-abmahnung); **testament.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Testament: Hypothetischer Wille eines dementen Erblassers zugunsten eines früheren Lebenspartners](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-hypothetischer-wille-eines-dementen-erblassers-zugunsten-eines-frueheren-lebenspartners); **gesetzbuch.jpg** Copyright: Foto: Joergelman, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel seiner Mutter](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sgb-ii-neugeborenes-profitiert-vom-aufenthaltstitel-seiner-mutter); **ebay.jpg** Copyright: Foto: 27707, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Schadenersatz: Diskriminierende Stellenanzeige in eBay-Kleinanzeigen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-schadenersatz-diskriminierende-stellenanzeige-in-ebay-kleinanzeigen); **ukraine.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Aufenthaltsbestimmung: Keine Rückführung eines entführten Kindes in die Ukraine](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aufenthaltsbestimmung-keine-rueckfuehrung-eines-entfuehrten-kindes-in-die-ukraine); **wand-streichen.jpg** Copyright: Foto: vitivo, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Renovierung: Streichen einer Wohnungswand in „helllila“ keine Sachbeschädigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/renovierung-streichen-einer-wohnungswand-in-helllila-keine-sachbeschaedigung); **wasseruhr.jpg** Copyright: Foto: delo, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Wohnstandard: Vermieter darf Warmwasserversorgung mit Gas nicht einstellen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnstandard-vermieter-darf-warmwasserversorgung-mit-gas-nicht-einstellen); **polizist.jpg** Copyright: Foto: [Jonas Augustin](https://unsplash.com/@augustinfoto), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Öffentlicher Dienst: Rückentattoo hindert Bewerber, Polizist zu werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/oeffentlicher-dienst-rueckentattoo-hindert-bewerber-polizist-zu-werden); **impfen.jpg** Copyright: Foto: Gedesby1989, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Sorgerechtsmissbrauch: Impfwunsch einer 15-Jährigen ist besonders beachtlich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerechtsmissbrauch-impfwunsch-einer-15-jaehrigen-ist-besonders-beachtlich); **drogen.jpg** Copyright: Foto: Peggy_Marco, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Entfernung aus dem Dienst: JVA-Beamter und Drogenbesitz: Das geht gar nicht!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entfernung-aus-dem-dienst-jva-beamter-und-drogenbesitz-das-geht-gar-nicht); **solaranlage.jpg** Copyright: Foto: mrganso, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nachbarrecht: Solaranlage auf dem Dach darf Nachbarn nicht extrem blenden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachbarrecht-solaranlage-auf-dem-dach-darf-nachbarn-nicht-extrem-blenden); **eltern.jpg** Copyright: Foto: Pexels, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Umgangsrecht: Keine Hilfe vom Jugendamt beansprucht: keine Verfahrenskostenhilfe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgangsrecht-keine-hilfe-vom-jugendamt-beansprucht-keine-verfahrenskostenhilfe); **justiz.jpg** Copyright: Foto: succo, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Schweres Dienstvergehen: Beamter: Lieber keine dienstlichen Anordnungen verweigern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schweres-dienstvergehen-beamter-lieber-keine-dienstlichen-anordnungen-verweigern); **eltern.png** Copyright: Foto: OpenClipart-Vectors, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nachlassschulden: Kinder haften für verstorbene Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlassschulden-kinder-haften-fuer-verstorbene-eltern); **schiedsrichter.jpg** Copyright: Foto: planet_fox, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Altersdiskriminierung: Auch Schiedsrichter sind geschützt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/altersdiskriminierung-auch-schiedsrichter-sind-geschuetzt); **law.jpeg** Copyright: Foto: [EKATERINA BOLOVTSOVA](https://www.pexels.com/@ekaterina-bolovtsova), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fristlose Kündigung: Krankgeschrieben an Party teilgenommen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-krankgeschrieben-an-party-teilgenommen); **bau.jpg** Copyright: Foto: jarmoluk, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vertragsrecht: Nur was vertraglich vereinbart ist, ist auch geschuldet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragsrecht-nur-was-vertraglich-vereinbart-ist-ist-auch-geschuldet); **e-auto.jpg** Copyright: Foto: [Ralph Hutter](https://unsplash.com/@pixelfreund), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vertragsgestaltung: Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragsgestaltung-klausel-zur-fernabschaltung-einer-autobatterie-durch-den-vermieter-unwirksam); **miete.jpg** Copyright: Foto: ArtisticOperations, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Fristlose Kündigung: Die Hausverwaltung besser nicht beleidigen oder bedrohen …](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-die-hausverwaltung-besser-nicht-beleidigen-oder-bedrohen); **kundigung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ausgestreckter Mittelfinger: Außerordentliche Kündigung? Auf die Umstände kommt es an!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ausgestreckter-mittelfinger-ausserordentliche-kuendigung-auf-die-umstaende-kommt-es-an); **diamant.jpg** Copyright: Foto: [Sabrianna](https://unsplash.com/@sabrinnaringquist), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil nach Beziehungsende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nichteheliche-lebensgemeinschaft-keine-ausgleichsansprueche-fuer-luxusausgaben-bei-gehobenem-lebensstil-nach-beziehungsende); **kind.jpg** Copyright: Foto: [MM Tey](https://unsplash.com/@the2mt), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Unterhaltsrecht: Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unterhaltsrecht-kosten-der-kindertagesfoerderung-fuer-ein-pflegekind); **eltern.jpg** Copyright: Foto: Tumisu, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Trotz Tod der Pflegeeltern keine Vollwaisenrente, wenn die leiblichen Eltern noch leben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trotz-tod-der-pflegeeltern-keine-vollwaisenrente-wenn-die-leiblichen-eltern-noch-leben); **klingel.jpg** Copyright: Foto: stux, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Digitalisierung: Klingelanlage muss auch „ganz normal“ funktionieren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/digitalisierung-klingelanlage-muss-auch-ganz-normal-funktionieren); **siri.jpg** Copyright: Foto: [Omid Armin](https://unsplash.com/@omidarmin), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Alexa, Siri und Co.: Änderung eines Vornamens wegen Ähnlichkeit zu einem bekannten Sprachassistenten?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/alexa-siri-und-co-aenderung-eines-vornamens-wegen-aehnlichkeit-zu-einem-bekannten-sprachassistenten); **flug.jpg** Copyright: Foto: [Unleashed Agency](https://unsplash.com/@unleashedagency), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Wer haftet? Diebstahl von Koffern am Flughafen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wer-haftet-diebstahl-von-koffern-am-flughafen); **keller.jpg** Copyright: Foto: Tama66, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Wohnflächenberechnung: Was umfasst die „Wohn- und Nutzfläche“ im Mietvertrag?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnflaechenberechnung-was-umfasst-die-wohn-und-nutzflaeche-im-mietvertrag); **unfall.jpg** Copyright: Foto: [Jonas Augustin](https://unsplash.com/@augustinfoto), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Arbeitsunfall: Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt: kein Unfallversicherungsschutz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-schlaegerei-wegen-zugeparkter-betriebseinfahrt-kein-unfallversicherungsschutz); **scheidung.png** Copyright: Foto: Tumisu, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ehescheidung: Keine Zuweisung nur eines Teils der Wohnung möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-keine-zuweisung-nur-eines-teils-der-wohnung-moeglich); **piloten.jpg** Copyright: Foto: StockSnap, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Das Direktionsrecht des Arbeitgebers – Versetzung ins Ausland](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-direktionsrecht-des-arbeitgebers-versetzung-ins-ausland); **sabbat.jpeg** Copyright: Foto: [cottonbro studio](https://www.pexels.com/@cottonbro), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Dienstrecht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/dienstrecht-beamtin-hat-keinen-anspruch-auf-sabbatjahr); **miete.jpg** Copyright: Foto: qimono, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietpreisüberhöhung: 3.000 Euro Geldbuße wegen unangemessen hoher Miete](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietpreisueberhoehung-3000-euro-geldbusse-wegen-unangemessen-hoher-miete); **pferd.jpg** Copyright: Foto: christels, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Schmerzensgeld: Pferd schubst Radlerin](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schmerzensgeld-pferd-schubst-radlerin); **pflegeheim.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Testierfreiheit: Kein Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz bei Erbeinsetzung eines unabhängigen katholischen Vereins](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testierfreiheit-kein-verstoss-gegen-heim-und-pflegegesetz-bei-erbeinsetzung-eines-unabhaengigen-katholischen-vereins); **rottweiler.jpg** Copyright: Foto: [Steve Smith](https://unsplash.com/@varrak), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Hundehalterhaftung: Schmerzensgeld für Biss-Verletzung beim Streicheln eines Hundes](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hundehalterhaftung-schmerzensgeld-fuer-biss-verletzung-beim-streicheln-eines-hundes); **lehrer.jpg** Copyright: Foto: Alexas_Fotos, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ruhestandsregelung: Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestandsregelung-lehrkraft-ist-nur-wer-auch-an-der-schule-unterrichtet); **rettungsdienst.jpg** Copyright: Foto: TechLine, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Rettungsassistent: „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsassistent-gleiche-arbeit-gleicher-lohn-lohngleichheit-bei-teilzeitbeschaeftigung); **strassenverkehr.jpg** Copyright: Foto: succo, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Bußgeldverfahren: Zugang zu Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bussgeldverfahren-zugang-zu-wartungs-und-reparaturunterlagen-des-messgeraets); **lehrerin.jpg** Copyright: Foto: RosZie, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Ruhestand: Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestand-besondere-altersgrenze-fuer-lehrkraefte); **klinik.jpg** Copyright: Foto: DarkoStojanovic, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Klinikärztin: Keine Bonus-Monate beim Elterngeld wegen Bereitschaftsdienst](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/klinikaerztin-keine-bonus-monate-beim-elterngeld-wegen-bereitschaftsdienst); **schwangerschaft.jpg** Copyright: Foto: piepie, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kostenübernahme: Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kostenuebernahme-grundsaetze-der-arzneimittelzulassung-gelten-auch-bei-risiken-in-der-schwangerschaft); **car-cover.jpg** Copyright: Foto: [Zachary Keimig](https://unsplash.com/@zacharykeimig), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg); **treppenhaus.jpg** Copyright: Foto: [Frank Weichelt](https://unsplash.com/de/@frankweichelt), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [WEG: Wenn der Mieter die Schuhe vor die Tür stellt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/weg-wenn-der-mieter-die-schuhe-vor-die-tuer-stellt); **court.jpg** Copyright: Foto: qimono, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden); **testament.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbrecht: Ein durch Testament eingesetzter Erbe trägt auch Risiken](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-ein-durch-testament-eingesetzter-erbe-traegt-auch-risiken); **mouldiness.jpg** Copyright: Foto: [Fleur](https://unsplash.com/@yer_a_wizard), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Schimmelbefall: Schadensverhütung: Was dem Mieter an Lüften, Heizen und Co. zuzumuten ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schimmelbefall-schadensverhuetung-was-dem-mieter-an-lueften-heizen-und-co-zuzumuten-ist); **revocation.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Keine Kostenerstattungspflicht bei Widerruf einer Dienstleistung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/keine-kostenerstattungspflicht-bei-widerruf-einer-dienstleistung); **testament.jpg** Copyright: Foto: kalhh, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vorweggenommene Erbfolge: Widerruf einer Schenkung wegen „groben Undanks“](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vorweggenommene-erbfolge-widerruf-einer-schenkung-wegen-groben-undanks); **kalkulation.jpg** Copyright: Foto: AlexanderStein, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kosten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kosten); **beratung.jpg** Copyright: Foto: [Medienstürmer](https://unsplash.com/@medienstuermer), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kosten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kosten); **profilbild.png** Copyright: Foto: WandererCreative, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Team](https://hammer-rechtsanwaelte.de/team); **geld.jpg** Copyright: Foto: nattanan23, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kosten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kosten); **team.jpeg** Copyright: Foto: [fauxels](https://www.pexels.com/@fauxels), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Team](https://hammer-rechtsanwaelte.de/team); **termin.jpg** Copyright: Foto: Myriams-Fotos, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Terminbuchung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/terminbuchung); **family.jpg** Copyright: Foto: Pexels, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht); **family.jpeg** Copyright: Foto: [Alex Green](https://www.pexels.com/@alex-green), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Unterhalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/unterhalt); **divorce.jpeg** Copyright: Foto: [cottonbro studio](https://www.pexels.com/@cottonbro), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/scheidung); **child.jpg** Copyright: Foto: [Senjuti Kundu](https://unsplash.com/@senjuti), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Umgangs- und Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/umgangs-und-sorgerecht); **money.jpg** Copyright: Foto: moerschy, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Zugewinnausgleich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/zugewinnausgleich), [Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht); **international.jpeg** Copyright: Foto: [Porapak Apichodilok](https://www.pexels.com/@nurseryart), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Internationales Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht); **wedding-rings.jpeg** Copyright: Foto: [Dwi Woro](https://www.pexels.com/@dwiworo), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Internationales Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht); **domestic-violence.jpeg** Copyright: Foto: [RDNE Stock project](https://www.pexels.com/@rdne), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gewaltschutz und häusliche Gewalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/gewaltschutz-und-haeusliche-gewalt); **domestic-violence.jpeg** Copyright: Foto: [RDNE Stock project](https://www.pexels.com/@rdne), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gewaltschutz und häusliche Gewalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/gewaltschutz-und-haeusliche-gewalt); **anwalt.jpg** Copyright: Foto: advogadoaguilar, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Weitere Rechtsgebiete](https://hammer-rechtsanwaelte.de/weitere-rechtsgebiete); **beratung.jpg** Copyright: Foto: [NordWood Themes](https://unsplash.com/@nordwood), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht); **mietvertrag.jpg** Copyright: Foto: delphinmedia, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/mietrecht); **beratung.jpg** Copyright: Foto: [Brooke Cagle](https://unsplash.com/@brookecagle), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vorsorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/vorsorgerecht); **verhandlung.jpg** Copyright: Foto: NikolayFrolochkin, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vorsorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/vorsorgerecht); **patient.jpg** Copyright: Foto: [CDC](https://unsplash.com/@cdc), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vorsorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/vorsorgerecht); **senior.jpeg** Copyright: Foto: [Andrea Piacquadio](https://www.pexels.com/@olly), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Vorsorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/vorsorgerecht); **recht.jpg** Copyright: Foto: [Beatriz Pérez Moya](https://unsplash.com/@beatriz_perez), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht); **beratung.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht); **vermieter.jpg** Copyright: Foto: ArtisticOperations, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/mietrecht); **mietvertrag.jpg** Copyright: Foto: Schluesseldienst, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Mietrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/mietrecht); **gewerbe.jpg** Copyright: Foto: SPOTSOFLIGHT, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gewerberecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/gewerberecht); **recht.jpg** Copyright: Foto: [Benjamin Child](https://unsplash.com/@bchild311), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Gewerberecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/gewerberecht); **schule.jpg** Copyright: Foto: [Jonas Augustin](https://unsplash.com/@augustinfoto), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Schulrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schulrecht); **horsaal.jpg** Copyright: Foto: jarmoluk, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Hochschulrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/hochschulrecht); **handshake.jpeg** Copyright: Foto: [Karolina Grabowska](https://www.pexels.com/@karolina-grabowska), [Pexels](https://www.pexels.com/de-de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), [Studienplatzklage](https://hammer-rechtsanwaelte.de/studienplatzklage), [Migrationsrecht Hannover](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-hannover), [Migrationsrecht Salzgitter](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-salzgitter), [Migrationsrecht Braunschweig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-braunschweig), [Migrationsrecht Peine](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-peine), [Migrationsrecht Celle](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-celle), [Migrationsrecht Laatzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-laatzen), [Migrationsrecht Garbsen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-garbsen), [Migrationsrecht Langenhagen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-langenhagen), [Migrationsrecht Lehrte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-lehrte), [Migrationsrecht Sehnde](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-sehnde), [Migrationsrecht Sarstedt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-sarstedt), [Migrationsrecht Nordstemmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-nordstemmen), [Migrationsrecht Bad Salzdetfurth](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-bad-salzdetfurth), [Migrationsrecht Alfeld (Leine)](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-alfeld-leine), [Migrationsrecht Springe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-springe), [Migrationsrecht Ilsede](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-ilsede), [Migrationsrecht Burgdorf](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-burgdorf), [Migrationsrecht Gronau (Leine)](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-gronau-leine), [Migrationsrecht Pattensen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-pattensen), [Migrationsrecht Ronnenberg](https://hammer-rechtsanwaelte.de/anwalt-migrationsrecht-ronnenberg); 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**bewerbung.jpg** Copyright: Foto: [Christina @ wocintechchat.com](https://unsplash.com/@wocintechchat), [Unsplash](https://unsplash.com/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Studienplatzklage](https://hammer-rechtsanwaelte.de/studienplatzklage); **klage.jpg** Copyright: Foto: sergeitokmakov, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Studienplatzklage](https://hammer-rechtsanwaelte.de/studienplatzklage); **church-law.jpg** Copyright: Foto: NoName_13, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kirchliches Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kirchliches-arbeitsrecht); **kind.jpg** Copyright: Foto: skalekar1992, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Kindschaftsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kindschaftsrecht); **ehe.jpg** Copyright: Foto: cspxbay, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/scheidung); **streit.jpg** Copyright: Foto: geralt, [Pixabay](https://pixabay.com/de/) Eingebunden auf folgenden Seiten: [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/scheidung); 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--- ### [Schwerpunkte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Schwerpunkte # Wir vertreten Ihre Interessen in folgenden Bereichen ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Schwerpunkt # Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Hildesheim Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, ob Ihre Anstellung nun gefährdet ist? Als Arbeitgeber möchten Sie einen Ihrer Mitarbeiter kündigen? Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Hildesheim beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber als auch Betriebsräte bei allen Fragen und Anliegen in diesem Bereich. ## Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer An Ihrer Seite aus Berufung – Ihre Anwälte für Arbeitsrecht aus Hildesheim Ausgangspunkt für das Arbeitsrecht ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser regelt die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsverhältnisses rund um Urlaubsanspruch, Höchstarbeitszeit, [Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/massenentlassungen), den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und vieles mehr. Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Hildesheim stehen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen zu allen Belangen des Arbeitsrechts zur Seite und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht professionell. Unser Fachwissen und unsere Spezialisierung auf den Rechtsbereich des Arbeitsrechts haben wir in hunderten an Verfahren, Lehrtätigkeit an Hochschulen und Schulungen für Arbeitgeber und Betriebsräte aufgebaut und sehen diesen durch zufriedene und erfolgreiche Mandanten täglich bestätigt. Daher beraten wir Sie in allen Themen nicht nur oberflächlich, sondern umfangreich und in die Tiefe gehend und dabei trotzdem immer auf den Punkt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nehmen Sie die Unterstützung in Anspruch, die Sie zum Erreichen Ihrer Ziele benötigen! ## Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ### Folgende Bereiche decken wir auf diesem Gebiet ab: [## Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/) [## Arbeitsrecht für Arbeitgeber ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-arbeitgeber/) [## Arbeitsrecht für Betriebsräte ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-betriebsraete/) [## Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-im-oeffentlichen-dienst/) [## Kirchliches Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/kirchliches-arbeitsrecht/) [## Beamtenrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/beamtenrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte ist besonders auf den Rechtsbereich Arbeitsrecht fokussiert und berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um Kündigung und Aufhebungsvertrag Der häufigste Streitpunkt im Arbeitsrecht betrifft das Thema Kündigung. Da in diesem Fall aus Sicht der Arbeitnehmer **die eigene Existenz bedroht** ist und aus Sicht des Arbeitgebers mit erheblichem Widerstand und einem strengen Kündigungsschutz zu rechnen ist, verwundert dies kaum. Arbeitnehmer müssen zudem schnell handeln, um nicht durch Fristablauf Ihre Rechte zu verlieren. Arbeitgeber wiederum müssen Kündigungen sorgfältig vorbereiten und in einem möglichen Verfahren dann konsequent agieren und geschickt taktieren. In einem Beratungsgespräch klären wir, was Ihre Ziele sind und wie Sie diese erreichen können – umso früher umso besser! Sprechen Sie uns zeitnah an. Abmahnung Eine Abmahnung ist ein wichtiges Werkzeug für Arbeitgeber, um eine Kündigung vorzubereiten, zugleich aber auch ein deutlicher Hinweis an Arbeitnehmer, sich zu ändern, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortführen oder „retten“ möchte. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung einer Abmahnung oder einer Erwiderung auf diese, zum Beispiel als Gegendarstellung oder Widerspruch. Entgeltstreitigkeiten Die **Zahlung des Lohnes** und die **Vergütung von Überstunden** sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in der Praxis kommt es auch hier oft zu Streitigkeiten. Warum das Entgelt nicht gezahlt wird, kann verschiedenste Gründe haben. Manchmal gibt es ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, manchmal ist das Geld schlicht nicht dar. Gerade für die Zahlungen gibt es jedoch recht klare Regelungen, so dass hier häufig eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann. Arbeitsunfähigkeit Die **Zahlung des Lohnes** und die **Vergütung von Überstunden** sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in der Praxis kommt es auch hier oft zu Streitigkeiten. Warum das Entgelt nicht gezahlt wird, kann verschiedenste Gründe haben. Manchmal gibt es ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, manchmal ist das Geld schlicht nicht dar. Gerade für die Zahlungen gibt es jedoch recht klare Regelungen, so dass hier häufig eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann. Urlaub und Urlaubsabgeltung Das Urlaubsrecht hat sich in den letzten Jahren wiederholt gewandelt, jedes Mal durch Auswirkung des Europarechts. Hierdurch ist das Urlaubsrecht komplexer und in der Anwendung schwieriger geworden. Zudem sind viele alte Klausel den Arbeitsverträgen nicht mehr wirksam. Wir erstellen und prüfen entsprechende Klauseln und vertreten Sie bei der Abwehr unberechtigter oder der Durchsetzung berechtigter Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungansprüche. Schwerbehinderung, betriebliches Eingliederungsmanagement und leidensgerechter Arbeitsplatz Nicht selten sind **längere Erkrankungen** ein Streitpunkt im Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen sich an die Einschränkung des Arbeitnehmers anpassen und akzeptieren, dass dieser bestimmte Sachen nicht mehr kann oder weniger leistungsfähig ist als früher. Nicht immer ist es möglich, neue Wege der Zusammenarbeit zu finden. Aufgrund unserer **Expertise im Sozialrecht** sind wir der richtige Ansprechpartner für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sei es bei einer **Schwerbehinderung** oder einer **Gleichstellung** mit einem schwerbehinderten Menschen. Wir begleiten Sie im **betrieblichen Eingliederungsmanagement** oder führen dieses für Sie durch. Auch bei der Suche nach einem passenden **leidensgerechten Arbeitsplatz** helfen wir gerne. Diskriminierung Im rechtlichen Sinne versteht man unter Diskriminierung unmittelbar oder mittelbar benachteiligende Verhalten, das eines der Diskriminierungsmerkmale des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt: - Ethnische Herkunft/Rassismus - Geschlecht und Geschlechtsidentität - Religion/Weltanschauung - Behinderung/chronische Krankheiten - Alter - Sexuelle Identität Unstreitig ist hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel erreicht worden. Noch immer kommt es jedoch zu Diskriminierung. Arbeitgeber können sich diesbezüglich Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen und sind verpflichtet, aktiv gegen Diskriminierung in ihrem Unternehmen zu wirken. Arbeitnehmer sind umgekehrt häufig Opfer von Diskriminierung, manchmal in Situationen, in denen man nicht damit rechnet. Mobbing Auch trotz aller Sensibilisierungsversuche kommt es noch immer zu **Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz**. Vielmals ist es so, dass die Mobber sich ihrer Taten bewusst sind und sich weniger erwischen lassen. Gemeinsam finden wir die richtige Vorgehensweise: Als Arbeitgeber, um die Mitarbeiter und auch das Unternehmen zu schützen, als Arbeitnehmer, um ihre Rechte zu wahren. Zeugnis, Zeugniserstellung und Zeugniskorrektur Auch Streitigkeiten bezüglich **Arbeitszeugnissen** sind ein wichtiger Teil des Arbeitsrechtes. Da diese zumeist am Ende eines Arbeitsverhältnisses erteilt werden, geschieht es nicht selten, dass in diesen eine „Abrechnung“ erfolgt. Manchmal ist aber auch schlicht der Aufwand für ein angemessenes Zeugnis zu groß. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erstellung eines Zeugnisses als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Korrekturansprüchen – oder auch bei der Einforderung eines Zeugnisses, wenn dieses gar nicht erst erteilt wird. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe. Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck) Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht Wie lange wird der Rechtsstreit voraussichtlich dauern und wie sind die Erfolgsaussichten? Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben. Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer. Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollen die Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht. Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminserlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten. Welche Unterlagen und Informationen benötigen Sie von mir und wie soll ich sie Ihnen zukommen lassen? Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer - den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen, - Vorgänger des Arbeitsvertrags, - die letzten drei Entgeltabrechnungen und - die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft. Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten. Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Risiken oder Nebenwirkungen kann der Rechtsstreit für mich haben und wie können Sie diese minimieren? Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen. Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen. Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. Genaueres finden Sie auf unserer Seite [Kosten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kosten). Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-arbeitsrecht/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. 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Die ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratsanhoerung-bei-kuendigungen/) [ ![Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen-768x512.jpg "Leistungen kürzen - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen - Februar 18, 2026 Kündigungsschutzklage: Warum 60% aller Prozesse mit Abfindung enden – und wie Sie sich das zunutze machen Der Geschäftsführer sitzt im ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen/) [ ![Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement-768x512.jpg "Ein Mann mit Sorgen hat einen unangenehmen Brief in der Hand ei - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Februar 13, 2026 Krankheitsbedingte Kündigung: Dieser bEM-Fehler kostet Sie 80.000 Euro Ein Mitarbeiter ist seit zwei Jahren immer wieder krank. Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Schwerpunkt # Ihre Anwälte für Familienrecht in Hildesheim Im Familienrecht Schritt für Schritt an Ihrer Seite ## Bestens beraten durch Fachanwälte im Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen, z. B. Mutter, Vater, Großeltern, Ehepaare. Dazu gehören unter anderem das Ehe-, Scheidungs-, Unterhalts-, Kindschafts-, Sorge- und Adoptionsrecht. Unsere Anwälte für Familienrecht in Hildesheim bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Ob Sie eine Ehe schließen oder beenden wollen, ob Sie Fragen zum [Unterhalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt), zum Umgangsrecht oder zum Sorgerecht haben, ob Sie Probleme mit dem Jugendamt haben, ob eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht, ob Sie Ihre Abstammung klären oder ein Kind adoptieren wollen. Als Kanzlei im Familienrecht mit fachanwaltlicher Kompetenz stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Empathie zur Seite. ## Ihr Anwalt für Familienrecht in Hildesheim ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ### Unsere Rechtsanwälte befassen sich im Bereich des Familienrechts mit [## Kindschaftsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/kindschaftsrecht/) [## Unterhalt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/unterhalt/) [## Betreuungsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/betreuungsrecht/) [## Scheidung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/scheidung/) [## Umgangs- und Sorgerecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/umgangs-und-sorgerecht/) [## Zugewinnausgleich ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/zugewinnausgleich/) [## Internationales Familienrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/internationales-familienrecht/) [## Gewaltschutz und häusliche Gewalt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/gewaltschutz-und-haeusliche-gewalt/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte ist besonders auf den Rechtsbereich Familienrecht fokussiert und berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rundum Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, [Ehevertrag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag), Scheidung, Gewaltschutz, Kindesunterhalt etc. Wir wissen, wie wichtig es ist, in familienrechtlichen Angelegenheiten einen vertrauensvolle Partner an Ihrer Seite zu haben. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie und hören Ihnen zu. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten verständlich und transparent. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein – vor Gericht oder außergerichtlich. Wie kann unsere Kanzlei Sie im Familienrecht unterstützen? - Beratung vor Eingehen einer Ehe - Beratung für Ehepaare mit internationalem Bezug - Gestaltung von Eheverträgen - Gestaltung von Stellvertretervollmachten bei Eheschließungen im Ausland - Beratung und Vertretung bei Scheidungsanträgen und Eheauflösung - Durchsetzung und Vollstreckung von Gewaltschutzbeschlüssen - Entschiedenes Vorgehen bei häuslicher Gewalt - Unterstützung bei Kindeswohlgefährdung - Deeskalation bei drohendem Sorgerechtsentzug - Beratung und Vertretung in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren - Prüfung des Versorgungsausgleichs - Durchsetzung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von Zugewinnausgleichansprüchen - Vertretung bei Vaterschaftsanfechtungen - Beratung bei Adoption und Auswirkungen auf Schnittstellenrechtsgebiete - Migrationsrechtliche Auswirkungen bei Scheidung - Ehewirksamkeitserfordernisse im Rahmen des Familiennachzuges ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Familienrecht Brauche ich einen Ehevertrag? Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dass die Ehegatten für den Fall der Scheidung Streit und Kosten zu vermeiden. Das Gesetz stellt für die Trennung und die Scheidung von Ehegatten in der Regel ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung, um alle relevanten Probleme zu lösen. Mit dem Ehevertrag haben die Ehegatten die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Verhältnisse und Wertvorstellungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Insbesondere kann sich ein Bedürfnis zum Abschluss eines Ehevertrages ergeben, wenn einer der Ehegatten selbstständig tätig ist, weil das Gesetz für seine Regelungen als Leitbild abhängig Beschäftigte Ehegatten hat. Ich möchte eine Person aus einem anderen Land heiraten? Brauche ich einen Ehevertrag? Hier kommt es darauf an, wie sich Ihre Beziehung weiterentwickeln wird, z. B. ob Sie in Deutschland weiterhin leben werden oder beabsichtigen in ein anderes, ggf. drittes Land auszuwandern. Hierzu beraten wir Sie gerne umfassend, ob es ggf. sinnvoll ist, eine ehevertragliche Regelung zum anzuwendenden Recht zu treffen. Brauche ich unbedingt eine Anwaltskanzlei für eine Scheidung? In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. Der Ehegatte, der keinen Anwalt beauftragt hat, kann häufig nicht beurteilen, ob er nicht weitergehende Rechte hat. Dieser Ehegatte sollte sich daher zumindest einmal im Rahmen einer Erstberatung von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wird bei einer Scheidung alles automatisch geklärt? Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt. Welche Kosten kommen bei einer Scheidung auf mich zu? Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert, welcher sich durch die Einkünfte der Eheleute und den Streitgegenständen ermittelt. Der Verfahrensweg richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen, unter Umständen unter Abzug von Kinderfreibeträgen, je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Hinzu kommt noch ein Wert für den Versorgungsausgleich und eventuelle Folgesachen. Aus dem so ermittelten Wert errechnen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sofern Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können, könnte ggf. Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommen. Gerne beraten wir Sie, welche Unterlagen hierzu erforderlich sind. Was ist die Zugewinngemeinschaft? Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, in dem Ehegatten leben, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Durch die Eheschließung wird die Zuordnung von Vermögen zu dem einen oder anderen Ehegatten nicht verändert. Bis zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung gilt echte Gütertrennung. Nur dann, wenn Ehegatten gemeinschaftlich etwas kaufen, zum Beispiel eine Immobilie für die sie dann auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bilden sie gemeinsames Vermögen. Das könnten aber auch zwei Personen machen, die nicht miteinander verheiratet sind. Das so geschaffene gemeinsame Eigentum beruht also nicht auf der Ehe, sondern auf einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung der Ehegatten. Aufgrund der Regelungen zum Zugewinnausgleich erfolgt bei einer Scheidung eine Überprüfung, ob und gegebenenfalls welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt durch Geldzahlung. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen gebildet als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der beiden Vermögen durch Geldzahlung auszugleichen. Die nennt sich Zugewinnausgleich. Bei wem bleiben die Kinder bei einer Trennung? Darf ich meine Kinder trotzdem sehen? Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), sollte idealerweise von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Leider ist dies häufig nicht der Fall, sodass mithilfe des Jugendamtes oder ggf. des Familiengerichts eine Lösung hinsichtlich des Aufenthalts der Kinder zu treffen ist. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl. Was ist die gemeinsame elterliche Sorge? Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge werden bedeutsame Entscheidungen für die Kinder von den Eltern gemeinsam getroffen. Hierunter fallen beispielsweise Entscheidungen zur Schulwahl, der Ausbildung, der religiösen Erziehung sowie erhebliche medizinische Eingriffe. Gewöhnliche Entscheidungen über das alltägliche Leben entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind sich gerade aufhält. Ist beabsichtigt, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich allein zu stellen, so müssen erhebliche Probleme und Differenzen der Eltern bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge vorhanden sein. Allein ein Unwille, die Sorge weiterhin gemeinsam auszuüben, reicht nicht aus, die Übertragung der alleinigen Sorge durch ein Gericht zu erreichen. Ganz oben steht immer das Kindeswohl. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Schwerpunkt # Sozialrecht Sozialrecht im Überblick ## Von Krankenversicherung bis Schwerbehindertenrecht – wir sind für Sie da Das **Sozialrecht** steht häufig im Zusammenhang mit anderen rechtlichen Gebieten und Fragestellungen wie dem Arbeitsrecht oder Familienrecht. Dabei stellt es sicher, dass der Staat das im **Grundgesetz** **verankerte** **Sozialstaatsprinzip** erfüllt. Erst seitdem in den 1970er Jahren ein einheitliches **Sozialgesetzbuch** geschaffen wurde, wird dieser Begriff verwendet. Die **Kanzlei Hammer** **Rechtsanwälte** hat umfangreiches Fachwissen auf diesem Rechtsgebiet und vertritt Ihre Interessen professionell. Das Sozialrecht ist von einem **Über- und Unterordnungsverhältnis** zwischen den **öffentlichen Verwaltungen und dem Bürger** geprägt. Für die Entscheidung in sozialrechtlichen Konflikten zuständig ist die sogenannte **Sozialbehörde mit eigener Verfahrensordnung (SGB X)** sowie die **Sozialgerichtsbarkeit** als eigener Gerichtszweig mit eigener Prozessordnung (SGG). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ### Unsere Rechtsanwälte befassen sich im Bereich des Sozialrechts mit [## Krankenversicherung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/krankenversicherung/) [## Rentenversicherung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/rentenversicherung/) [## Unfallversicherung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/unfallversicherung/) [## Schwerbehindertenrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/schwerbehindertenrecht/) [## Entschädigungsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/entschaedigungsrecht/) [## Pflegeversicherung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/pflegeversicherung/) [## Sozialversicherung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/sozialversicherung/) [## Leistungen für Arbeitssuchende ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/leistungen-fuer-arbeitssuchende/) [## Kinder- und Jugendhilfe ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/kinder-und-jugendhilfe/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Wie kann unsere Kanzlei Sie im Sozialrecht unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung - Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Sozialrecht Was versteht man unter Sozialrecht? Das Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit verschiedenen sozialen Sicherungssystemen und Leistungen befasst. Es zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürgern in unterschiedlichen Lebenssituationen soziale Absicherung zu bieten. Dazu gehören Bereiche wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und andere soziale Leistungen. Welche Rechtsbereiche fallen unter das Sozialrecht? Das Sozialrecht deckt eine breite Palette von Bereichen ab, darunter das Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), das Sozialhilferecht, das Behindertenrecht, das Pflegerecht und das Kindergeldrecht, um nur einige zu nennen. Wer ist berechtigt, Leistungen aus dem Sozialrecht zu erhalten? Die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Sozialrecht hängt oft von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen, dem Gesundheitszustand oder dem Familienstand des Antragstellers. In vielen Fällen stehen bestimmte Leistungen allen Bürgern zur Verfügung, während andere an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Welche medizinischen Fragestellungen können sich ergeben? In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können. Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen. Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle: - Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“ - Gleichstellung mit Schwerbehinderten - Gewährung einer Erwerbsminderungsrente - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei - Behinderung - Eingliederungshilfe und persönliches Budget - Kinder- und Jugendhilfe - Pflegegrade (vormals Pflegestufen) Welche Leistungen unterfallen der sozialen Förderung? Die soziale Förderung ist eine von drei wichtigen Funktionen des Sozialrechts. Außerhalb der zusammengefassten Sozialrechte im SGB gibt es weitere Ansprüche, die durch die soziale Förderung normiert sind. Dies sind insbesondere: - Wohngeld Wohngeld ist eine Sozialleistung, die in Deutschland nach dem Wohngeldgesetz Menschen zugutekommt, die aufgrund eines geringen Einkommens einen Zuschuss zu ihrer Miete, sog. Mietzuschuss, oder zu den laufenden Kosten einer selbst genutzten Wohnimmobilie, sog. Lastenzuschuss beantragen können. - Kindergeld und Kindergeldzuschlag Kindergeld ist eine Transferleistung zugunsten von Erziehungsberechtigten und gehört zum Familienlastenausgleich. Je nachdem in welchen Einkommensverhältnissen die Familie des Kindes lebt, handelt es sich bei Kindergeld um eine Steuervergütung oder um eine Sozialleistung. Kinderzuschlag kann darüber hinaus zusätzlich gewährt werden. - Elterngeld (früher Erziehungsgeld) Elterngeld ist eine Transferleistung, die vom Nettoeinkommen abhängt und Eltern bezogen zeitlich befristet als Entgeltersatz geleistet wird. Das Elterngeld soll einen Ausgleich für konkrete Nachteile in der frühen Phase der Familienplanung schaffen. - Ausbildungsförderung Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie studierenden geleistet. Während Schülerinnen und Schüler die Leistung als Zuschuss erhalten, wird auszubildenden und Studierenden die Leistung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt. - Meister-BAföG Von der regulären Ausbildungsförderung zu unterscheiden ist das sog. Meister-BAföG, das die berufliche Aufstiegsförderung von Handwerkern und anderen Meisterberufen finanziell unterstützt. Dieses ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Wann sollte ich einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren? Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen, wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen haben, Schwierigkeiten bei der Antragstellung auftreten oder wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Ein Anwalt kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vertreten, Widersprüche einlegen, bei Klagen vor den Sozialgerichten unterstützen und sicherstellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Verwaltungsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Schwerpunkt # Verwaltungsrecht Die Rechtsanwaltskanzlei Hammer Rechtsanwälte steht Mandanten in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts mit viel Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir helfen Bürgern, ihr Recht gegenüber den Verwaltungsinstitutionen durchzusetzen. Das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht sind Teil des öffentlichen Rechts. Dabei ist das Verwaltungsrecht das Recht der Exekutive und regelt die Rechtsbeziehung von einem Staat zu seinen Bürgern sowie die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltungen und ihr Verhältnis untereinander. Das Verfassungsrecht ist die Lehre der rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander. Unsere Kanzlei ist durch umfangreiche Fort- und Weiterbildungen sowie langjährige Erfahrung besonders auf den Bereich des **Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert.** Professor Dr. Ulrich Hammer war lange Zeit als **Hochschullehrer** aktiv und kennt sich dementsprechend mit allen Fragen rund um das Hochschulrecht, insbesondere Kapazitätsklagen, und dem Recht der wissenschaftlichen Lehre und Lehrenden sowie dem **Kommunalrecht** aus. Wir nehmen Ihre Interessen als **Bürger, Beamte oder Unternehmen** gegenüber den öffentlichen Verwaltungen wahr und vertreten diese in **gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren.** ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ### Folgende Bereiche decken wir auf diesem Gebiet ab: [## Migrationsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [## Hochschulrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/hochschulrecht/) [## Schulrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/schulrecht/) [## Gewerberecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/gewerberecht/) [## Beamtenrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Weitere Rechtsgebiete](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Schwerpunkt # Weitere Rechtsgebiete ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ### Folgende Bereiche decken wir auf diesem Gebiet ab: [## Erbrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [## Vorsorgerecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/vorsorgerecht/) [## Mietrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/mietrecht/) [## Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Arbeitsrecht für Arbeitnehmer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer geht es um die Sicherung Ihrer Rechte und Interessen im Arbeitsverhältnis. Als erfahrene Anwälte im Bereich Arbeitsrecht verstehen wir die Herausforderungen, denen Arbeitnehmer gegenüberstehen, und sind hier, um Ihnen zu helfen. Unsere Expertise umfasst alle Aspekte des Arbeitsrechts, von Arbeitsverträgen bis hin zu [Kündigungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/massenentlassungen) und Abfindungen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen wir uns dafür ein, dass Sie fair behandelt werden und Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wenn Sie sich fragen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht benötigen, lautet die Antwort oft „Ja“. Wir können Ihnen bei Fragen zur Rechtslage, zum Kündigungsschutz, zu Arbeitszeiten und Lohnansprüchen beraten. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtlichen Beistand und Unterstützung zu bieten, um sicherzustellen, dass Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn geschützt sind. Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Wissen im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Rechte zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren rechtlichen Beistand im Bereich Arbeitsrecht zu sichern. Ihre Zufriedenheit und Ihr Schutz stehen für uns an erster Stelle. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Welche Bereiche gehören in das Arbeitsrecht? Das Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das zahlreiche Bereiche umfasst, um die Interessen von Arbeitnehmern zu schützen und Regelungen für Arbeitsverhältnisse festzulegen. Zu den bedeutenden Bereichen des Arbeitsrechts gehören: Kündigung und Aufhebungsvertrag Der häufigste Streitpunkt im Arbeitsrecht betrifft das Thema Kündigung. Da in diesem Fall **die eigene Existenz bedroht** ist und der Gesetzgeber einem nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung einräumt, um eine Klage zu erheben, ist schnelles Handeln geboten, um nicht seine Rechte zu verlieren. In einem Beratungsgespräch klären wir, ob ein **Aufhebungsvertrag** oder eine **Kündigungsschutzklage** sinnvoll sind sowie, ob eine angemessene **Abfindung** erzielt werden kann. Sprechen Sie uns zeitnah an, wenn Sie Ihre Kündigung erhalten, damit wir im Zweifel alle Fristen einhalten können. Unseren Ratgeber zur „Ersten Hilfe“ Im Umgang mit Kündigungen: [ Erste Hilfe Kündigung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-kuendigung/) Abmahnung Eine Abmahnung ist häufig ein Warnsignal für eine bevorstehende Kündigung; jedoch nicht zwingend, denn Arbeitsverhältnisse können auch nach einer Abmahnung noch viele Jahre bestehen. Es ist daher empfehlenswert für Arbeitnehmer, sich im Falle einer Abmahnung **beraten zu lassen** und die eigenen **Argumente zu sammeln** und zu sortieren. Diese können auch zu einem späteren Zeitpunkt in einem möglichen Kündigungsschutzprozess noch mit einfließen. Ein sofortiges Vorgehen gegen eine Abmahnung ist nicht erforderlich, in manchen Fällen jedoch sinnvoll. Unseren Ratgeber zur „Ersten Hilfe“ im Umgang mit Abmahnungen: [ Erste Hilfe Abmahnung ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-abmahnung/) Entgelt, Überstunden und Schadenersatzansprüche Die **Zahlung des Lohnes** und die **Vergütung von Überstunden** sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in der Praxis kommt es auch hier oft zu Streitigkeiten. So sind gerade bei kleineren Firmen mit wirtschaftlichen Engpässen **unpünktliche Lohnauszahlungen** möglich. Andere behaupten **angebliche Schadenersatzansprüche** und behalten das Entgelt einfach komplett ein. Überstunden dagegen werden oft nicht erfasst und können damit auch nicht vergütet werden. Ist dies ein Streitpunkt vor Gericht, muss zunächst bewiesen werden, dass die Überstunden angeordnet, geduldet oder aufgrund der Tätigkeit notwendig gewesen sind. Anschließend muss der Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag nachweisen von wann bis wann er gearbeitet und wann er Pausen gemacht hat. Zweifelt der Arbeitgeber dies an, ist ein Nachweis der Angaben nötig. Aufgrund dieser Hürden setzen viele Unternehmen darauf, **Überstunden zu leugnen** – gerade nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – obwohl es sich dabei um **Prozessbetrug** handelt. Aufgrund der mittlerweile bestehenden Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnung hat sich hier die Situation für Arbeitnehmer zudem gebessert. Daher ist häufig selbst in schwierigen Fällen ein **Vergleich über Überstundenvergütung** möglich, wenn der Arbeitnehmer zumindest eine Duldung beweisen und die Arbeitszeiten vortragen kann. Krankheit, Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit Im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn diese Meldung nicht zeitnah oder ordnungsgemäß erfolgen. Außerdem wird nicht immer [Entgeltfortzahlung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankmeldung-nach-kuendigung) geleistet, wenn dies gegebenenfalls geschehen müsste. Das Bundesarbeitsgericht hat klargemacht, dass die Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zwar im Regelfall durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes bewiesen wird, dies aber auch unter Umständen nicht ausreichen kann. Ihr Beweiswert ist dann „erschüttert“. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber zunächst keine Entgeltfortzahlung leisten, obwohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Wir beraten, wann dies der Fall ist, und welche Unterlagen dann vorgelegt bzw. akzeptiert werden müssen. Urlaub und Urlaubsabgeltung Das Urlaubsrecht hat sich in den letzten Jahren wiederholt gewandelt, jedes Mal durch Auswirkung des Europarechts. Hierdurch ist das Urlaubsrecht komplexer und in der Anwendung schwieriger geworden. Zudem sind viele alte Klausel den Arbeitsverträgen nicht mehr wirksam. Wir prüfen entsprechende Klauseln und vertreten Sie bei der Durchsetzung berechtigter Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche. Lange Krankheit, Schwerbehinderung, betriebliches Eingliederungsmanagement und leidensgerechter Arbeitsplatz Nicht selten sind **längere Erkrankungen** ein Streitpunkt im Arbeitsrecht: Die Arbeitgeber müssen sich an die Einschränkung des Arbeitnehmers anpassen und akzeptieren, dass dieser bestimmte Sachen nicht mehr kann oder weniger leistungsfähig ist als früher. Sollte sich Ihr Arbeitgeber verweigern, unterstützen wir Sie bei der **Wahrung Ihrer Interessen und der Rückkehr an den Arbeitsplatz**. Aufgrund unserer **Expertise im Sozialrecht** sind wir der richtige Ansprechpartner für Arbeitnehmer, die um Ihr Recht kämpfen wollen. Gerne helfen wir Ihnen, eine **Schwerbehinderung** oder eine **Gleichstellung** mit einem schwerbehinderten Menschen anerkennen zu lassen und Ihre Ansprüche auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu behaupten. Wir setzen ein **betriebliches Eingliederungsmanagement** oder einen **leidensgerechten Arbeitsplatz** durch und verhindern so, dass der Arbeitgeber Sie „am ausgestreckten Arm verhungern lässt“, indem er Ihnen nach der Erkrankung einfach keine passende Stelle oder Gespräche über eine Beendigung anbietet. Diskriminierung Im rechtlichen Sinne versteht man unter Diskriminierung unmittelbar oder mittelbar benachteiligendes Verhalten, das eines der Diskriminierungsmerkmale des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt: - Ethnische Herkunft/Rassismus - Geschlecht und Geschlechtsidentität - Religion/Weltanschauung - Behinderung/chronische Krankheiten - Alter - Sexuelle Identität Dies ist insbesondere im Arbeitsrecht untersagt. Unstreitig ist hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel erreicht worden. Noch immer kommt es jedoch zu Diskriminierung. Arbeitgeber können sich diesbezüglich Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen und sind verpflichtet, aktiv gegen Diskriminierung in ihrem Unternehmen zu wirken. Arbeitnehmer sind umgekehrt häufig Opfer von Diskriminierung, manchmal in Situationen, in denen man nicht damit rechnet. Wir unterstützen Sie dabei, sich hiergegen zu wehren und ein Ende der Diskriminierung sowie Schadensersatz durchzusetzen. Mobbing Auch trotz aller Sensibilisierungsversuche kommt es noch immer zu **Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz**. Vielmehr ist es so, dass die Mobber sich Ihrer Taten bewusst sind und sich weniger erwischen lassen.Gemeinsam finden wir die richtige Vorgehensweise: Sie können gegen den Arbeitgeber auf **Unterlassen, Abmahnung oder gar fristlose Kündigung von verantwortlichen Kollegen** – und natürlich auch **Schadensersatz** – klagen. Hierfür empfehlen wir Ihnen, ein **Mobbing-Tagebuch** zu führen, in dem alle Mobbing-Attacken nachgewiesen werden können. Alternativ beraten wir Sie dazu, wie Sie das **Arbeitsverhältnis für Sie bestmöglich beenden** können – sei es gegen eine angemessen hohe Abfindung oder ohne sich mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen zu müssen. Unseren Ratgeber zur „Ersten Hilfe“ Im Umgang mit Mobbing: [ Erste Hilfe Mobbing ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/was-tun-bei-mobbing/) Zeugnis und Zeugniskorrektur Auch Streitigkeiten bezüglich **Arbeitszeugnissen** sind ein wichtiger Teil des Arbeitsrechtes. Als Anwälte unterstützen wir Sie dabei, ein angemessenes Zeugnis durchzusetzen. Erteilt Ihnen der Arbeitgeber ein Zeugnis, das schlechter als befriedigend ist, so muss er diese **Note beweisen**. Auch ist es wichtig, formale Fehler oder fehlende Zeugnisbestandteile korrigieren zu lassen, damit der Arbeitgeber keine versteckte negative Aussage treffen kann. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kündigung und Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht Die [Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung) eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer oft ein bedeutsamer Moment. Das Arbeitsrecht bietet Schutz und klare Vorschriften, die eingehalten werden müssen. In vielen Fällen wird im Zusammenhang mit einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht ist in dieser Situation ein wertvoller rechtlicher Beistand. **Anwalt Arbeitsrecht – Ihr rechtlicher Beistand:** Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie wir einer sind, kann Ihre Kündigung prüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir können auch die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, wenn Ihre Rechte verletzt wurden. **Aufhebungsverträge verhandeln:** Aufhebungsverträge sind eine alternative Lösung, die Arbeitgeber oft vorschlagen. In dieser Situation kann ein Anwalt Ihnen bei der Verhandlung der Vertragsbedingungen helfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Wir haben langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verhandlung von Aufhebungsverträgen und der Sicherstellung, dass Sie eine angemessene Abfindung erhalten. **Ihr vertrauenswürdiger Anwalt für Arbeitsrecht:** Wenn Sie sich mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht verfügt über die nötige Expertise, um Ihnen in diesen Angelegenheiten zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen des Arbeitsrechts. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Wann brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht? / Wie kann ein Anwalt helfen? Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder glauben, dass eine Kündigung bevorsteht, kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht Ihnen wertvollen rechtlichen Beistand bieten. Hier sind einige der Wege, wie ein Anwalt Ihnen helfen kann: **Prüfung der Kündigung:** Ein Anwalt kann Ihre Kündigung im Detail prüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Falls nicht, kann er Schritte einleiten, um die Kündigung anzufechten. **Kündigungsschutzklage:** Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig ist, kann Ihr Anwalt eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, um Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. **Verhandlung von Aufhebungsverträgen:** Oftmals bietet der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Bedingungen dieses Vertrags zu verhandeln, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind. **Abfindungsverhandlungen:** In vielen Fällen ist es möglich, eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu erhalten. Ihr Anwalt kann Ihnen bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindungssumme helfen. Es ist wichtig zu betonen, dass schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung ist, da gesetzliche Fristen für die Anfechtung von Kündigungen gelten. Wenn Sie Fragen zur Kündigung Ihres Arbeitsvertrags oder zu einem Aufhebungsvertrag haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen in diesen wichtigen Angelegenheiten des Arbeitsrechts beizustehen und Ihre Interessen zu schützen. ## Was tun bei Abmahnung? Eine Abmahnung ist so etwas wie eine „gelbe Karte“ des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers. Mit ihr wird die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht behauptet. Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren können, erfahren Sie hier: [ Mehr erfahren ](/was-tun-bei-abmahnung) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Was tun bei Kündigung? Zuweilen kommt eine Kündigung nicht unerwartet, doch oft trifft sie einen völlig unvorbereitet. Für viele ein regelrechter Schock. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Kündigung androht oder bereits ausgesprochen hat, es lohnt sich, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wie Sie auf eine Kündigung reagieren können, erfahren Sie hier: [ Mehr erfahren ](/was-tun-bei-kuendigung/) ## Was tun bei Mobbing? Auch trotz aller Sensibilisierungsversuche kommt es noch immer zu **Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz**. Vielmehr ist es so, dass die Mobber sich Ihrer Taten bewusst sind und sich weniger erwischen lassen. Was aber, wenn man auch nach allen eigenen Bemühungen das Mobbing einfach nicht enden oder besser werden will? Was, wenn man im Beruf gerade immer sein Bestes gegeben hat? Wie Sie auf Mobbing reagieren können, erfahren Sie hier: [ Mehr erfahren ](/was-tun-bei-mobbing/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Weitere Themen und wichtige Begriffe Zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht gehören neben Kündigungen oder Abmahnungen weitere Fragestellungen rund um Urlaubsanspruch und Krankschreibung. Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wie z.B. die Arbeitszeit, das Gehalt, den Urlaub, die Kündigungsfristen und die Haftung. Abmahnung und Ermahnung Die Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen eines Pflichtverstoßes. Die Abmahnung dient als Vorstufe zur Kündigung und muss den Pflichtverstoß konkret benennen und eine Frist zur Besserung setzen. Wurde wegen eines Fehlverhaltens abgemahnt, kann eine Wiederholung des Verhaltens schneller zu einer wirksamen ordentlichen Kündigung (mit Frist) oder einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung führen. Gegen eine Abmahnung muss man daher nicht „sofort“ tätig werden, da sie ihre Wirkung erst bei einer Kündigung entfaltet. Ignoriert man eine Abmahnung jedoch einfach, vergisst man häufig die Details und kann sich dann im Falle einer Kündigung nicht mehr effektiv gegen die Vorwürfe verteidigen. Wir empfehlen daher zumindest eine Gegendarstellung, selbst wenn man diese nicht dem Arbeitgeber übersendet. Eine Ermahnung ist eine mündliche oder schriftliche Missbilligung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens. Eine Ermahnung hat keine rechtlichen Folgen, sondern dient nur der Information und der Vorbeugung. Eine Ermahnung kann aber eine Vorstufe zu einer Abmahnung sein. Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag Die Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage Können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans. Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Sie als Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten können. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen im Rahmen eines Sozialplans oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung anbietet. In anderen Fällen können Sie versuchen, eine Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder einer außergerichtlichen Einigung zu verhandeln. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben, wie zum Beispiel eine höhere Abfindung oder eine flexiblere Gestaltung des Endes des Arbeitsverhältnisses. Allerdings müssen Sie auch mögliche Nachteile beachten, wie zum Beispiel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag. Arbeitszeugnis Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein, aber auch wahrheitsgemäß sein. Ausschlussfrist Eine Ausschlussfrist ist eine Frist, die bestimmt, bis wann ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden muss. Wenn die Frist versäumt wird, erlischt der Anspruch. Ausschlussfristen können im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Gesetz geregelt sein. Überstunden Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit hinausgehen. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet werden. Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, es sei denn, es gibt eine klare, abweichende Vereinbarung, die nicht den Mindestlohn verletzt. Bereitschaft Bereitschaftsdienst ist die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Rufbereitschaft Rufbereitschaft ist die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer auf Abruf des Arbeitgebers bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit. Der Arbeitnehmer muss aber für die Rufbereitschaft eine angemessene Vergütung erhalten. Urlaub Urlaub ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit ist und sich erholen kann. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche oder 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden und kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Krankmeldung Eine Krankmeldung über eine Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich, also so schnell wie in dem Fall möglich, angezeigt werden. Eine telefonische Anzeige beim Vorgesetzten zu Beginn der Arbeitszeit ist die Regel. Der Arbeitnehmer muss jedoch nicht die Art und Ursache der Erkrankung angeben. Wichtig ist jedoch, dass der Beginn und das (voraussichtliche) Ende der Arbeitsunfähigkeit genannt werden müssen. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, so ist zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass das Wochenende und Feiertage mitzählen. Es muss also am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen, wenn die Krankheit am Freitag beginnt. **Wichtig:** In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag kann eine andere Frist für die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart sein! Ihre Rechte bei Krankheit Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für sechs Wochen Ihr volles Gehalt weiterzahlen (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Danach erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres Bruttogehalts (maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens). Wenn Sie einen Arbeitsunfall haben oder an einer Berufskrankheit leiden, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen wie zum Beispiel Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente. Krank im Urlaub Auch im Urlaub muss dem Arbeitgeber eine Erkrankung unverzüglich mitgeteilt werden, am besten telefonisch oder per Fax (§5 EntgFG). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte sich der Arbeitnehmer am besten gleich am ersten Krankheitstag beschaffen, auch um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer glaubt, dass er tatsächlich im Urlaub krank war. Sie kann selbstverständlich auch von einem ausländischen Arzt ausgestellt werden. Eine Bescheinigung eines Amtsarztes darf der Arbeitgeber nicht verlangen. **Was bedeutet das?**Falls der Arbeitnehmer die ärztliche Krankschreibung erst nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz anzeigt, kann er keinen Anspruch auf die verloren gegangenen Urlaubstage und die entsprechende Entgeltfortzahlung geltend machen. Hat er sich jedoch rechtzeitig sowohl korrekt krankgemeldet als auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übersandt, so ist ihm für den Zeitraum der Erkrankung Entgeltfortzahlung zu gewähren und auch der aufgrund der Krankheit nicht genommene Urlaub steht ihm weiterhin zur Verfügung. Er kann jedoch nicht einfach die verbleibenden Urlaubstage an seinen Urlaub anhängen. Es verbleibt bei dem vereinbarten Urlaubszeitraum! Im Übrigen bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für die Bewilligung von Urlaub: Bei der Festlegung des Urlaubs sollen die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Aber der Arbeitgeber muss zustimmen. Stehen der Verschiebung des Urlaubs dringende betriebliche Belange entgegen, kann der Arbeitgeber seine Zustimmung versagen. Dagegen kann der Arbeitnehmer trotz Krankheit Urlaub machen, dann muss aber die zuständige Krankenkasse zustimmen. Sie muss entscheiden, ob gegen die Ferien etwas einzuwenden ist. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient dazu, dem Arbeitgeber eine Erkrankung des Arbeitnehmers nachzuweisen. Zudem ist die rechtzeitige Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Voraussetzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§5 EntgFG). Sie erfolgt mittlerweile für die meisten Arbeitnehmer elektronisch. Ist dies nicht der Fall, sollte sie weiterhin entweder mit der Krankmeldung oder im Anschluss, spätestens jedoch nach dreitägiger Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitgeber übersendet werden. Sie ist eine schriftliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung und wird vom Arzt ausgefüllt. Sie enthält die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, aber keine Angaben zur Art der Erkrankung. Diese muss dem Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt werden. Der Arzt wird üblicherweise die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der an dem jeweiligen Kalendertag üblichen Arbeitszeit bescheinigen. Falls der Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig ist, als vom Arzt zuerst vorhergesagt, muss umgehend eine Folgebescheinigung eingeholt und dem Arbeitgeber vorgelegt bzw. elektronisch übermittelt werden! Andernfalls drohen mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen (unerlaubtes Fehlen) und ein Wegfall der Entgeltfortzahlung! Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch übermittelt, muss zusätzlich eine Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen, dass und wie lange man weiter krank ist. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Regel vorgelegt werden, wenn eine Krankheit länger als drei Tage dauert. Dabei ist zu beachten, dass das Wochenende und Feiertage mitzählen. Es muss also am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen, wenn die Krankheit am Freitag beginnt. Wichtig: In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag kann eine andere Frist für die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart sein! Manchmal will der Arbeitgeber anordnen, dass unabhängig von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer generell bereits vor dem dritten Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit vorlegen muss. Dies ist zwar wohl nach dem Stand der Rechtsprechung zulässig, ein Betriebsrat hat jedoch ein Mitbestimmungsrecht, sodass der Arbeitgeber dies nicht einseitig festlegen könnte. Mobbing Mobbing am Arbeitsplatz ist eine systematische Schikane, Diskriminierung oder Anfeindung von Arbeitnehmern durch Vorgesetzte oder Kollegen. Mobbing kann sich negativ auf Ihre Gesundheit, Ihre Leistung und Ihre Motivation auswirken. Wenn Sie sich gemobbt fühlen, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem intern zu lösen, indem Sie zum Beispiel ein Gespräch mit dem Mobber oder Ihrem Vorgesetzten suchen. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder eine externe Beratungsstelle wenden. In schweren Fällen können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Beschwerde beim Arbeitsgericht oder eine Schadensersatzklage. Betriebsrat Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Der Betriebsrat hat verschiedene Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, wie z.B. bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, der Personalplanung, der Betriebsänderung oder dem Datenschutz. Tarifvertrag Der Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Der Tarifvertrag regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Betrieb, wie z.B. die Löhne, die Arbeitszeit, die Urlaubsdauer oder die Zuschläge. ## Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht und ist darauf spezialisiert, die Interessen von Arbeitnehmern zu vertreten. Unser Spezialist für Arbeitsrecht Ole M. Hammer hat eine beeindruckende Erfolgsbilanz und ist mit allen Aspekten des Arbeitsrechts bestens vertraut. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten qualifizierten rechtlichen Beistand zu bieten und sie in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts zu beraten und zu vertreten. [ Mehr erfahren ](/was-tun-bei-mobbing/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe. Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck) Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht Wann ist es ratsam einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren? Es ist ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, wenn Sie mit arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen konfrontiert sind. Dies kann bei Kündigungen, Abmahnungen, Diskriminierung, Mobbing, Schadenersatzansprüchen oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Fall sein. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und rechtlichen Beistand zu bieten. Was sind die häufigsten Gründe für eine Kündigung und wie kann ein Anwalt helfen? Kündigungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen, einschließlich betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Ursachen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, die Gründe für Ihre Kündigung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wenn Ihre Kündigung unrechtmäßig ist, kann Ihr Anwalt Schritte unternehmen, um Ihre Rechte zu verteidigen, einschließlich der Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Was sind Aufhebungsverträge und wie kann ein Anwalt bei ihrer Verhandlung helfen? Aufhebungsverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die oft im Zusammenhang mit einer Kündigung angeboten werden. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Verhandlung der Vertragsbedingungen helfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Dies kann die Höhe der Abfindung, die Freistellung und andere Bedingungen betreffen. Welche Schritte kann ein Anwalt unternehmen, wenn ich mich diskriminiert oder gemobbt fühle? Wenn Sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert oder gemobbt fühlen, kann ein Anwalt Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu schützen. Dies kann die Einreichung einer Diskriminierungsklage oder Mobbingklage gegen Ihren Arbeitgeber oder Kollegen beinhalten. Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, die besten rechtlichen Schritte zu planen und Ihre Interessen zu verteidigen. Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer? Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Rechte, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, im Betriebsverfassungsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Kündigungsschutzgesetz und in anderen Gesetzen geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf angemessene Vergütung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Mitbestimmung. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meine Rechte verletzt? Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte verletzt, sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, falls Sie Mitglied sind. Wenn das nicht hilft oder es z.B. keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie berät und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertritt. Was sind meine Rechte bei einer Kündigung? Sie haben das Recht, eine schriftliche Kündigung zu erhalten, die den Kündigungsgrund angibt. Sie haben auch das Recht, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans. Wie lange wird der Rechtsstreit voraussichtlich dauern und wie sind die Erfolgsaussichten? Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben. Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer. Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollend ie Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht. Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminsverlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten. Welche Unterlagen und Informationen benötigen Sie von mir und wie soll ich sie Ihnen zukommen lassen? Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer - den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen, - Vorgänger des Arbeitsvertrags, - die letzten drei Entgeltabrechnungen und - die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft. Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten. Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Risiken oder Nebenwirkungen kann der Rechtsstreit für mich haben und wie können Sie diese minimieren? Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen. Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen. Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. Genaueres finden Sie auf unserer Seite [Kosten](/kosten). Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz. Welche Ansprüche habe ich in Bezug auf Überstunden und Schadenersatz im Arbeitsrecht? Im Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer Ansprüche auf angemessene Bezahlung von Überstunden sowie auf Schadenersatz, wenn sie aufgrund von arbeitsrechtlichen Verstößen finanzielle Schäden erleiden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, diese Ansprüche geltend zu machen und sicherzustellen, dass Sie gerecht behandelt werden. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/beamtenrecht/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht \| Verwaltungsrecht # Beamtenrecht Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bedarf der Staat natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom öffentlichen Dienst und insbesondere den Beamten wahrgenommen. Allein Beamte oder sogenannte „Beliehene“ dürfen hoheitlich für den Staat tätig sein. Das Beamtenrecht ist damit das Sonderrecht eines Teils der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Ein Beamter ist ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, der auf Lebenszeit ernannt wird und besondere Pflichten und Rechte hat. Beamte sind nicht tarifgebunden, sondern erhalten ihre Besoldung nach einer gesetzlichen Besoldungsordnung. Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und sind an Weisungen gebunden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Beamte unterstützen wir insbesondere mit viel Erfahrung und einem hohen Grad an Spezialisierung in folgenden Konstellationen: Konkurrentenklage Ein Thema, das immer wieder zu Fragen und Konflikten führt, ist die Konkurrentenklage. Dabei handelt es sich um eine Klage, die ein Beamter gegen die Besetzung einer höherwertigen Stelle mit einem anderen Bewerber erheben kann. Die Konkurrentenklage ist ein Instrument, um die Rechtmäßigkeit einer Beförderungsentscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls die eigene Bewerbung durchzusetzen. Die Voraussetzungen für eine Konkurrentenklage sind, dass der Kläger selbst an der ausgeschriebenen Stelle interessiert war, sich ordnungsgemäß beworben hat und mindestens gleich geeignet ist wie der ausgewählte Bewerber. Außerdem muss der Kläger einen Rechtsbehelf gegen die Auswahlentscheidung eingelegt haben, bevor er Klage erhebt. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Konkurrentenklage ist ein komplexes und langwieriges Verfahren, das hohe Anforderungen an die Begründung und den Nachweis der eigenen Eignung stellt. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten zu lassen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise in diesem Bereich und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte als Beamter zu wahren und Ihre Karrierechancen zu verbessern. Beurteilungen Beurteilungen sind ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung und der Laufbahngestaltung im öffentlichen Dienst. Sie sollen die Leistung, die Eignung und die Befähigung der Beamtinnen und Beamten objektiv und nachvollziehbar bewerten. Allerdings kann es vorkommen, dass Sie mit Ihrer Beurteilung nicht einverstanden sind oder dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen. In diesem Fall haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Zunächst sollten Sie versuchen, das Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten zu suchen und Ihre Bedenken zu äußern. Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis oder eine Fehleinschätzung, die sich durch ein klärendes Gespräch beheben lässt. Wenn das nicht möglich ist oder nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen Ihre Beurteilung einlegen. Dieser muss schriftlich und begründet erfolgen. Der Widerspruch wird dann von einer höheren Dienstbehörde geprüft, die entweder Ihrer Beurteilung zustimmt oder eine Änderung veranlasst. Sollte auch der Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie als letztes Mittel Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dabei müssen Sie beachten, dass das Gericht nur die Rechtmäßigkeit Ihrer Beurteilung überprüft, nicht aber deren inhaltliche Richtigkeit. Das bedeutet, dass das Gericht nur eingreift, wenn Ihre Beurteilung gegen gesetzliche Vorschriften oder allgemeine Grundsätze des Beurteilungsrechts verstößt, zum Beispiel wenn sie willkürlich, unverhältnismäßig oder diskriminierend ist. Das Gericht kann dann Ihre Beurteilung aufheben oder ändern. Wie Sie sehen, haben Sie als Beamte verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine unzufriedene Beurteilung zu wehren. Allerdings sollten Sie dabei immer die Fristen und Formalien beachten, die für Ihren Fall gelten. Außerdem sollten Sie sich bewusst sein, dass ein Streit über Beurteilungen auch negative Folgen für Ihr Arbeitsklima und Ihr Vertrauensverhältnis zu Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten haben kann. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich bei Bedarf an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie kompetent beraten und vertreten kann. Anerkennung eines Dienstunfalls Ein Dienstunfall ist ein Unfall, der einen Beamten während oder in Folge seiner dienstlichen Tätigkeit trifft und seine Gesundheit schädigt. Die Anerkennung eines Dienstunfalls hat für den Beamten verschiedene Vorteile, wie z.B. die Gewährung von Heilfürsorge, Unfallausgleich oder Unfallruhegehalt. Um einen Dienstunfall anerkennen zu lassen, muss der Beamte den Unfall unverzüglich seinem Dienstherrn melden und einen Antrag auf Anerkennung stellen. Der Dienstherr prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Dienstunfall vorliegen und entscheidet über den Antrag. Dabei muss er sich an die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung halten. Wenn der Dienstherr den Antrag ablehnt oder nur teilweise anerkennt, kann der Beamte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Streit über Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit - Ruhestandsversetzung Streit über Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit ist ein häufiges Problem, das Beamte betrifft, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst zu erfüllen. Dabei kann es zu Konflikten mit dem Dienstherrn kommen, der die Dienstunfähigkeit anzweifelt oder eine andere Verwendung für den Beamten vorschlägt. In solchen Fällen ist es wichtig, Ihre Rechte und Pflichten als Beamter zu kennen und sich rechtzeitig anwaltlich vertreten zu lassen. Die Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dabei muss nicht nur die aktuelle Tätigkeit, sondern auch jede andere zumutbare Verwendung innerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen sein. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstherrn auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Der Beamte hat jedoch das Recht, ein Gegengutachten einzuholen und gegebenenfalls Widerspruch oder Klage gegen die Entscheidung des Dienstherrn einzulegen. Wird vollständige Dienstunfähigkeit festgestellt, erfolgt eine Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand. Die Dienstfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch erfüllen kann. Dabei kann der Dienstherr dem Beamten eine andere Verwendung zuweisen, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Dies kann zum Beispiel eine Versetzung in eine andere Behörde oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bedeuten. Der Beamte muss einer solchen Zuweisung grundsätzlich zustimmen, es sei denn, sie ist unzumutbar oder verstößt gegen das Alimentationsprinzip. Auch hier kann der Beamte seine Rechte durch Widerspruch oder Klage geltend machen. Wenn Sie als Beamter in einen Streit über Ihre Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit geraten, sollten Sie sich nicht allein auf die Einschätzung des Dienstherrn oder des Amtsarztes verlassen. Es ist ratsam, sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Ihre Situation individuell prüft und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite und beraten Sie umfassend zu diesem komplexen Thema. Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung Dieser Anspruch bedeutet, dass Beamte eine Tätigkeit ausüben sollen, die ihrer Qualifikation, ihrer Besoldungsgruppe und ihrem Status entspricht. Der Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung ist in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert und dient dem Schutz der Berufsfreiheit und der Würde der Beamten. Wenn Sie als Beamter eine Tätigkeit zugewiesen bekommen, die unter Ihrem Amtsniveau liegt oder nicht zu Ihrem Aufgabenbereich passt, können Sie sich dagegen wehren. Sie haben das Recht, eine Überprüfung Ihrer Beschäftigungssituation zu verlangen und gegebenenfalls eine andere Tätigkeit zu beantragen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass der Dienstherr einen gewissen Spielraum bei der Zuweisung von Aufgaben hat und nicht jede Abweichung vom Amt einen Verstoß gegen den Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung darstellt. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob eine Beschäftigung amtsangemessen ist oder nicht. Wenn Sie Zweifel haben oder sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherrn und vor Gericht, falls nötig. Abwehr einer Abordnung Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Dienststelle oder einer anderen Tätigkeit, die der Laufbahn des Beamten entspricht oder zu der er befähigt ist. Eine Abordnung kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstherrn erfolgen. Eine Abordnung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Beamten zulässig, es sei denn, sie dauert nicht länger als fünf Jahre und ist aus dienstlichen Gründen dringend erforderlich. Eine Abordnung ohne Zustimmung kann nur in Ausnahmefällen angeordnet werden, zum Beispiel bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder bei einer wesentlichen Störung des Dienstbetriebs. Wenn Sie als Beamter mit einer Abordnung nicht einverstanden sind, können Sie sich dagegen wehren. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abordnungsverfügung Widerspruch einzulegen. Dabei sollten Sie Ihre Gründe für die Ablehnung der Abordnung darlegen und gegebenenfalls Beweise beifügen. Zum Beispiel können Sie sich auf persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände berufen, die eine Abordnung unzumutbar machen. Sie können auch geltend machen, dass die Abordnung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht oder dass sie Ihre berufliche Entwicklung beeinträchtigt. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Dabei sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen. Dieser kann Ihnen helfen, eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Dienstherrn zu finden oder eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, die Ihrer Situation gerecht wird. Disziplinarverfahren Ein Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, das die Dienstbehörde oder die Disziplinarbehörde gegen einen Beamten einleitet, wenn dieser gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Das Disziplinarverfahren kann zu verschiedenen Disziplinarmaßnahmen führen, wie zum Beispiel einer Verwarnung, einer Geldbuße, einer Kürzung der Dienstbezüge, einer Zurückstufung oder einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Disziplinarverfahren ist in den jeweiligen Landesdisziplinargesetzen oder im Bundesdisziplinargesetz geregelt. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Disziplinarverfahren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular. ## Wichtige Begriffe Als Beamte im öffentlichen Dienst sollten Sie schon häufiger über folgende wichtige Begriffe gestolpert sein, die wir Ihnen hier näher erläutern: Beamtenverhältnis Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei seine Umsetzung im Einzelnen allerdings häufig durch mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakte erfolgt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht, wo zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird. Dabei wird das Recht der Bundesbeamten allein durch den Bund geregelt. Das für Landes- und Kommunalbeamte geltende Recht liegt demgegenüber seit der Föderalismusreform teilweise gemeinsam beim Bund und den Ländern (Statusrechte und – pflichten), überwiegend aber bei den Ländern (insbesondere Besoldung, Versorgung und Laufbahnen). Bundeseinheitlich gelten das Beamtenstatusgesetz, das Besoldungsrecht und Versorgungsrecht regeln die Länder, teilweise abweichend, teilweise identisch mit dem Bund. Für Bundesbeamte findet weiterhin das Bundesbeamtengesetz Anwendung, während die Länder ihre jeweiligen Landesbeamtengesetze erlassen haben. Grundsatz des Berufsbeamtentums Der Grundsatz des Berufsbeamtentums besagt, dass Beamte eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat haben, dem sie dienen, und dass sie sich in ihrem Amt neutral, unparteiisch und sachlich verhalten müssen. Dieser Grundsatz ist in Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes verankert und gilt für alle Beamten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Der Grundsatz des Berufsbeamtentums hat mehrere Konsequenzen für die Rechte und Pflichten von Beamten. Zum einen bedeutet er, dass Beamte nicht streiken dürfen, da dies die Funktionsfähigkeit des Staates beeinträchtigen würde. Zum anderen bedeutet er, dass Beamte eine besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn genießen, die sich unter anderem in der Alimentation, der Versorgung im Alter und der Beihilfe bei Krankheit ausdrückt. Außerdem bedeutet der Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass Beamte sich politisch betätigen dürfen, solange sie dabei die Grenzen ihrer Neutralitätspflicht nicht überschreiten. Das heißt, dass sie beispielsweise einer Partei angehören oder sich an Wahlen beteiligen können, aber keine extremistischen Positionen vertreten oder ihren Dienst für politische Zwecke missbrauchen dürfen. Beförderung Die Beförderung von Beamten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sich je nach Bundesland, Dienstherr und Laufbahngruppe unterscheiden können. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Beförderung nur möglich ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Sie haben die erforderliche Qualifikation für die höhere Besoldungsgruppe erworben, zum Beispiel durch eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung oder ein Studium. - Sie haben die vorgeschriebene Mindestdienstzeit in der aktuellen Besoldungsgruppe absolviert, die je nach Laufbahn zwischen zwei und fünf Jahren liegen kann. - Sie haben sich durch Ihre Leistung und Eignung für die höhere Position empfohlen, was durch regelmäßige Beurteilungen und Gespräche mit Ihrem Vorgesetzten festgestellt wird. - Es gibt eine freie Planstelle in der höheren Besoldungsgruppe, die mit Ihrem Profil übereinstimmt und für die Sie sich bewerben können. Die Beförderung von Beamten ist also kein automatischer Prozess, sondern erfordert eine aktive Mitwirkung von Ihrer Seite. Sie sollten sich daher regelmäßig über Ihre beruflichen Perspektiven informieren, Ihre Qualifikationen erweitern und Ihre Leistungsbereitschaft zeigen. Außerdem sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Beförderungsmöglichkeiten bewusst sein, um Ihre Ansprüche geltend zu machen oder gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Beurteilung Beurteilungen sind ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, das die Leistung und Eignung von Beamten bewertet. Beurteilungen dienen sowohl der Förderung als auch der Auswahl von Beamten für Beförderungen, Versetzungen oder andere Laufbahnmaßnahmen. Beurteilungen müssen nach den Grundsätzen der Objektivität, Gleichbehandlung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfolgen. Beurteilungen werden in der Regel von den unmittelbaren Vorgesetzten erstellt, die die Beamten regelmäßig beobachten und beurteilen können. Die Beurteilten haben ein Recht auf Anhörung, Einsichtnahme und ggf. Widerspruch gegen ihre Beurteilung. Beurteilungen können gerichtlich überprüft werden, wenn sie fehlerhaft oder rechtswidrig sind. Alimentationsgrundsatz Der Alimentationsgrundsatz ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert ist. Er besagt, dass der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm einen nach seinem Dienst, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Alimentationsgrundsatz soll dem Beamten eine unabhängige und pflichtgemäße Amtsführung ermöglichen und ihn vor wirtschaftlichen Nöten und Korruptionsgefahren schützen. Die Alimentation umfasst sowohl die Besoldung während des aktiven Dienstes als auch die Versorgung im Krankheitsfall, bei Dienstunfähigkeit oder im Ruhestand. Die Höhe der Alimentation richtet sich nach dem Amt, das der Beamte bekleidet, und wird durch das Bundesbesoldungsgesetz oder die Landesbesoldungsgesetze geregelt. Der Gesetzgeber hat dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, muss aber die amtsangemessene Alimentation an die jeweiligen Zeitverhältnisse anpassen und darf nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Pension Pension und Ruhegehalt sind die Bezeichnungen für die Altersversorgung von Beamten, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten unterscheidet. Beamte zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung ein, sondern erhalten im Ruhestand eine Pension, die sich nach ihren letzten Dienstbezügen und ihrer Dienstzeit bemisst. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel bzw. maximal 71,75 Prozent des letzten Dienstbezüges, kann aber je nach Bundesland variieren. Die Pension wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Sowohl Pension als auch Ruhegehalt sind steuerpflichtig und unterliegen dem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Ruhegehalt Pension und Ruhegehalt sind die Bezeichnungen für die Altersversorgung von Beamten, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten unterscheidet. Ruhegehalt ist die Bezeichnung für die Pension, die Beamte erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt ist niedriger als die reguläre Pension und richtet sich nach dem Grad der Dienstunfähigkeit. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der letzten Dienstbezüge. Sowohl Pension als auch Ruhegehalt sind steuerpflichtig und unterliegen dem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Dienstunfähigkeit Die Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dabei muss nicht nur die aktuelle Tätigkeit, sondern auch jede andere zumutbare Verwendung innerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen sein. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstherrn auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Der Beamte hat jedoch das Recht, ein Gegengutachten einzuholen und gegebenenfalls Widerspruch oder Klage gegen die Entscheidung des Dienstherrn einzulegen. Dienstfähigkeit Die Dienstfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch erfüllen kann. Dabei kann der Dienstherr dem Beamten eine andere Verwendung zuweisen, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Dies kann zum Beispiel eine Versetzung in eine andere Behörde oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bedeuten. Der Beamte muss einer solchen Zuweisung grundsätzlich zustimmen, es sei denn, sie ist unzumutbar oder verstößt gegen das Alimentationsprinzip. Auch hier kann der Beamte seine Rechte durch Widerspruch oder Klage geltend machen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe. Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck) Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer? Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Rechte, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, im Betriebsverfassungsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Kündigungsschutzgesetz und in anderen Gesetzen geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf angemessene Vergütung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Mitbestimmung. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meine Rechte verletzt? Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte verletzt, sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, falls Sie Mitglied sind. Wenn das nicht hilft oder es z.B. keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie berät und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertritt. Was sind meine Rechte bei einer Kündigung? Sie haben das Recht, eine schriftliche Kündigung zu erhalten, die den Kündigungsgrund angibt. Sie haben auch das Recht, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans. Wie lange wird der Rechtsstreit voraussichtlich dauern und wie sind die Erfolgsaussichten? Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben. Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer. Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollend ie Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht. Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminsverlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten. Welche Unterlagen und Informationen benötigen Sie von mir und wie soll ich sie Ihnen zukommen lassen? Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer - den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen, - Vorgänger des Arbeitsvertrags, - die letzten drei Entgeltabrechnungen und - die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft. Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten. Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Risiken oder Nebenwirkungen kann der Rechtsstreit für mich haben und wie können Sie diese minimieren? Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen. Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen. Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. Genaueres finden Sie auf unserer Seite [Kosten](/kosten). Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. [ Alle Beiträge zum Verwaltungsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-verwaltungsrecht/) [ Alle Beiträge zum Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-arbeitsrecht/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Es beruht auf dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche, das im Grundgesetz garantiert ist, und unterscheidet sich in einigen Punkten vom allgemeinen Arbeitsrecht. Ein wesentliches Merkmal des kirchlichen Arbeitsrechts ist der sogenannte „Dritte Weg“, der anstelle von Tarifverträgen und Streikrecht auf die paritätische Mitbestimmung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen setzt. Diese verhandeln in regionalen und zentralen Kommissionen über die Arbeitsbedingungen, die in den „Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)“ bzw. der Arbeitsvertragsordnung (AVO)“ festgelegt werden. Teilweise werden in der evangelischen Kirche, insbesondere der Diakonie, auch Tarifverträge geschlossen. Ein weiterer Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht ist, dass die Kirchen von ihren Beschäftigten eine gewisse Übereinstimmung mit ihrer Lehre und ihrem Auftrag erwarten. Dies wird als „Loyalitätsobliegenheit“ bezeichnet und kann je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich ausgeprägt sein. So gelten für Mitarbeiter im pastoralen Dienst oder in leitenden Positionen höhere Anforderungen als für Mitarbeiter in rein weltlichen Bereichen. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – nach sich. Dies kann auch bedeuten, dass eine Kirchenmitgliedschaft bei Einstellung gefordert wird – trotz objektiver Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit – oder dass ein Austritt während des Arbeitsverhältnisses den kirchlichen Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt. Kirchliche Einrichtungen und die Kirchen selbst haben Mitarbeitervertretungen (MAV) anstelle eines Betriebsrates oder Personalrates. Für deren Arbeit gelten dann die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) oder das Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) statt dem BetrVG oder dem PersVG (zulässig aufgrund von § 118 Abs. 2 BetrVG oder z.B. § 1 Abs. 2 Nds. PersVG und § 1 Abs. 2 BPersVG). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Insbesondere die Loyalitätsobliegenheit führt zu Konflikten zwischen kirchlichem und staatlichem Recht, wenn die persönliche Lebensführung von Beschäftigten nicht mit den Grundsätzen der katholischen Sittenlehre übereinstimmt. Typische Konfliktfälle sind: Kirchenaustritt Der Austritt aus der Kirche kann grundsätzlich ein Kündigungsgrund sein, da er eine Abkehr von der Glaubensgemeinschaft bedeutet. Allerdings muss eine Interessenabwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit erfolgen, die auch die Art der Tätigkeit, die Dauer der Beschäftigung und die persönlichen Umstände des Mitarbeiters berücksichtigt. Wiederverheiratung nach Scheidung Die katholische Kirche erkennt die zivile Scheidung nicht an und betrachtet eine erneute Heirat als Ehebruch. Dies kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein, vor allem für Mitarbeiter im pastoralen Dienst oder in leitenden Positionen. Auch hier muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden, die unter anderem die Bedeutung der Ehe für den Mitarbeiter, die Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Einrichtung und die Möglichkeit einer kirchlichen Anerkennung der Scheidung berücksichtigt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaft Die katholische Kirche lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab und sieht sie als Verstoß gegen die natürliche Ordnung an. Dies kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein, insbesondere für Mitarbeiter im pastoralen Dienst oder in leitenden Positionen. Auch hier muss eine Interessenabwägung erfolgen, die unter anderem die Bedeutung der Partnerschaft für den Mitarbeiter, die Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Einrichtung und die Möglichkeit einer kirchlichen Segnung der Partnerschaft berücksichtigt. Schwangerschaftsabbruch Die katholische Kirche lehnt den Schwangerschaftsabbruch ab und sieht ihn als Tötung eines unschuldigen Lebens an. Dies kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein, vor allem für Mitarbeiter im medizinischen oder sozialen Bereich. Auch hier muss eine Interessenabwägung erfolgen, die unter anderem die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch, die Folgen für den Mitarbeiter und das Kind sowie die Möglichkeit einer kirchlichen Versöhnung berücksichtigt. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts Das kirchliche Arbeitsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen, der sowohl von der gesellschaftlichen Entwicklung als auch von der kirchlichen Reformbewegung beeinflusst wird. So haben die deutschen Bischöfe im November 2022 eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen, die unter anderem den „Kernbereich privater Lebensgestaltungen“ von rechtlichen Bewertungen entzieht und die „Beteiligungsmöglichkeiten“ der Mitarbeitervertretungen stärkt. Diese Neufassung muss noch von den einzelnen Bistümern umgesetzt werden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Weitere Themen und wichtige Begriffe Für Beschäftigte der Kirchen sind folgende Begriffe wichtig zu kennen: Selbstbestimmungsrecht Das Grundgesetz garantiert den Kirchen das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, ohne staatliche Einmischung. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht, das von den Kirchen in eigenen Ordnungen festgelegt wird. Loyalitätsobliegenheit Die Beschäftigten der Kirchen sind verpflichtet, sich loyal gegenüber dem kirchlichen Arbeitgeber und dessen Glaubens- und Sittengrundsätzen zu verhalten. Dies kann je nach Konfession und Tätigkeit unterschiedliche Anforderungen bedeuten, z.B. die Mitgliedschaft in einer bestimmten Kirche, die Teilnahme am Gottesdienst oder die Anerkennung der kirchlichen Ehelehre. Dritter Weg Die Kirchen verzichten auf die Anwendung des allgemeinen Tarifrechts und verhandeln stattdessen mit den Mitarbeitervertretungen über die Arbeitsbedingungen. Dies soll eine partnerschaftliche und konfliktfreie Gestaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen, die dem kirchlichen Auftrag entspricht. Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen, die die Interessen der Beschäftigten der Kirchen vertreten. Das MVG und die MAVO orientieren sich am Betriebsverfassungsgesetz, enthalten aber auch einige kirchenspezifische Regelungen, z.B. zur Mitbestimmung bei der Einstellung oder Kündigung von Mitarbeitern. Kirchengerichtsbarkeit Die Kirchen haben eigene Gerichte, die für Streitigkeiten im kirchlichen Arbeitsrecht zuständig sind. Die Kirchengerichte sind unabhängig von den staatlichen Gerichten und entscheiden nach dem geltenden kirchlichen Recht. Die Beschäftigten der Kirchen können sich an die Kirchengerichte wenden, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe. Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck) Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer? Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Rechte, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, im Betriebsverfassungsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Kündigungsschutzgesetz und in anderen Gesetzen geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf angemessene Vergütung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Mitbestimmung. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meine Rechte verletzt? Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte verletzt, sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, falls Sie Mitglied sind. Wenn das nicht hilft oder es z.B. keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie berät und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertritt. Was sind meine Rechte bei einer Kündigung? Sie haben das Recht, eine schriftliche Kündigung zu erhalten, die den Kündigungsgrund angibt. Sie haben auch das Recht, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans. Wie lange wird der Rechtsstreit voraussichtlich dauern und wie sind die Erfolgsaussichten? Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben. Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer. Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollend ie Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht. Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminsverlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten. Welche Unterlagen und Informationen benötigen Sie von mir und wie soll ich sie Ihnen zukommen lassen? Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer - den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen, - Vorgänger des Arbeitsvertrags, - die letzten drei Entgeltabrechnungen und - die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft. Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten. Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Risiken oder Nebenwirkungen kann der Rechtsstreit für mich haben und wie können Sie diese minimieren? Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen. Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen. Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. Genaueres finden Sie auf unserer Seite [Kosten](/kosten). Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. 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Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst unterscheidet sich in einigen Punkten stark vom sonstigen Arbeitsrecht. Dies folgt vor allem daraus, dass hier flächendeckend Tarifverträge gelten, die zudem sehr viel mehr Detailfragen regeln als in anderen Branchen. So werden die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Mitglieder des öffentlichen Dienstes sehr weitgehend durch den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) und den Tarifvertrag der Länder (TV-L) bestimmt. Zugleich ist der Grad der Gewerkschaftlichen Organisation hoch, so dass es auch viele Dienstvereinbarungen gibt. Hinzukommen rechtliche und begriffliche Besonderheiten. Beispielsweise heißen „Betriebsvereinbarungen“ im öffentlichen Dienst Dienstvereinbarungen und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden nicht von einem Betriebsrat, sondern von einem Personalrat vertreten. Dessen Kompetenzen sind abweichend von denen eines Betriebsrats im jeweiligen Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Bundes oder der Länder geregelt. Wir kennen die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes und helfen Ihnen kompetent und mit Erfahrung zu Ihren Recht. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Sie sind Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und haben Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis? Dann sind Sie bei uns richtig, denn wir haben Erfahrung mit den besonderen Problemen, die im öffentlichen Dienst auftreten. Hier sind einige Beispiele: Eingruppierung Eingruppierung ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst. Sie bestimmt, welcher Entgeltgruppe und Stufe ein Beschäftigter zugeordnet wird und wie hoch sein Gehalt ist. Die Eingruppierung richtet sich nach der Art und dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit, die der Beschäftigte ausübt oder ausüben soll. Dabei spielen sowohl die formale Qualifikation als auch die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit eine Rolle. Die Eingruppierung kann sich im Laufe des Arbeitsverhältnisses ändern, zum Beispiel durch eine Beförderung, eine Höhergruppierung oder eine Herabgruppierung. Eine Änderung der Eingruppierung kann sowohl auf Antrag des Beschäftigten als auch auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen. In jedem Fall muss die Änderung schriftlich mitgeteilt werden. Die Eingruppierung kann auch zu Konflikten zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber führen, zum Beispiel wenn der Beschäftigte meint, dass er einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden sollte oder wenn der Arbeitgeber ihn einer niedrigeren Entgeltgruppe zuordnen will. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die Rechte und Pflichten beider Parteien kennt und eine angemessene Lösung finden kann. Wir beraten und vertreten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in allen Fragen der Eingruppierung, sei es bei einer Ersteingruppierung, einer Änderung der Eingruppierung oder einem Konflikt mit dem Arbeitgeber. Wir prüfen die Sachlage, setzen uns für Ihre Interessen ein und begleiten Sie durch das Verfahren. Wenn Sie Fragen zur Eingruppierung haben oder eine rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Erfahrungsstufen Erfahrungsstufen sind Teil des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des Tarifvertrags der Länder (TV-L), die die Eingruppierung und Bezahlung der Beschäftigten regeln. Sie sollen die berufliche Erfahrung und Qualifikation der Beschäftigten widerspiegeln und einen Anreiz für eine langfristige Bindung an den Arbeitgeber schaffen. Je nach Entgeltgruppe gibt es zwischen vier und sechs Erfahrungsstufen, die jeweils eine höhere Vergütung bedeuten. Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe erfolgt in der Regel bei der Einstellung oder bei einem Wechsel der Entgeltgruppe. Dabei werden die bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Zeiten angerechnet, sofern sie für die neue Tätigkeit förderlich sind. Die Anrechnung ist jedoch begrenzt auf die jeweilige Entgeltgruppe und kann nicht zu einer höheren Einstufung führen. Die Aufstiege in die nächsthöheren Erfahrungsstufen erfolgen nach festgelegten Zeiträumen, die je nach Entgeltgruppe variieren. Die Zeiträume werden in der Regel ab dem Beginn der Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen die Beschäftigten beurlaubt, krank oder in Elternzeit waren. Die Aufstiege sind nicht an eine Leistungsbeurteilung oder eine Probezeit geknüpft. Die Erfahrungsstufen sind ein wichtiger Faktor für Ihre finanzielle Situation als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Sie sollten daher immer darauf achten, dass Sie korrekt eingruppiert und eingestuft werden und dass Ihnen alle anrechenbaren Zeiten angerechnet werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an mich oder meine Kollegen wenden. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Versetzung Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von sechs Monaten überschreitet oder mit einem Ortswechsel verbunden ist. Als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung an Ihrem bisherigen Dienstort, es sei denn, Sie haben einer Versetzung zugestimmt oder es liegt ein dringender dienstlicher Grund vor. Wenn Sie mit einer Versetzung nicht einverstanden sind, können Sie sich dagegen wehren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Wichtige Begriffe Als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sollten Sie schon häufiger über folgende wichtige Begriffe gestolpert sein, die wir Ihnen hier näher erläutern: Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgebervereinigung, der die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Beschäftigten regelt. Tarifverträge gelten für alle Beschäftigten, die Mitglied der Gewerkschaft sind oder unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Im öffentlichen Dienst sind dies vor allem Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Dienstvereinbarung Eine Dienstvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat, die die Rechte und Pflichten der Beschäftigten regelt. Sie kann zum Beispiel die Arbeitszeit, die Urlaubsplanung, die Gesundheitsförderung oder die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik betreffen. Eine Dienstvereinbarung ist für alle Beschäftigten verbindlich, die in ihrem Geltungsbereich fallen. Sie kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Personalrat Ein Personalrat ist ein Gremium, das die Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt und hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in verschiedenen personal- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Der Personalrat arbeitet mit dem Arbeitgeber zusammen, um eine gute Zusammenarbeit zu fördern und Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Tarifliche Unkündbarkeit Tarifliche Unkündbarkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der eine bestimmte Betriebszugehörigkeit erreicht hat, nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Die tarifliche Unkündbarkeit ist in Tarifverträgen geregelt, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen werden. Sie soll die Arbeitnehmer vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützen und ihnen eine gewisse Sicherheit im Arbeitsverhältnis geben. Die Voraussetzungen und Folgen der tariflichen Unkündbarkeit können je nach Tarifvertrag variieren. Im TVöD und im TV-L gilt, dass Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden können. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe. Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck) Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer? Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Rechte, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, im Betriebsverfassungsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Kündigungsschutzgesetz und in anderen Gesetzen geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf angemessene Vergütung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Mitbestimmung. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meine Rechte verletzt? Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte verletzt, sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, falls Sie Mitglied sind. Wenn das nicht hilft oder es z.B. keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie berät und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertritt. Was sind meine Rechte bei einer Kündigung? Sie haben das Recht, eine schriftliche Kündigung zu erhalten, die den Kündigungsgrund angibt. Sie haben auch das Recht, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans. Wie lange wird der Rechtsstreit voraussichtlich dauern und wie sind die Erfolgsaussichten? Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben. Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer. Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollend ie Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht. Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminsverlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten. Welche Unterlagen und Informationen benötigen Sie von mir und wie soll ich sie Ihnen zukommen lassen? Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer - den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen, - Vorgänger des Arbeitsvertrags, - die letzten drei Entgeltabrechnungen und - die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft. Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten. Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Risiken oder Nebenwirkungen kann der Rechtsstreit für mich haben und wie können Sie diese minimieren? Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen. Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen. Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. Genaueres finden Sie auf unserer Seite [Kosten](/kosten). Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. 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Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. 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Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Arbeitsrecht für Arbeitgeber](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/arbeitsrecht-fuer-arbeitgeber/) **Published:** Juli 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Arbeitsrecht für Arbeitgeber Als Spezialisten für das Arbeitsrecht sind unsere Anwälte aus Hildesheim für Arbeitgeber tätig. Hierbei setzt eine erfolgreiche Vertretung schon möglichst früh an. Zu den Themenschwerpunkten in diesem Bereich zählen daher intelligente und passgenaue, aber flexible [Arbeitsverträge](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsvertrag-erstellen) sowie gut vorbereitete und wohl gewählte Kündigungen, die Ihre Prozessrisiken verringern. Durch eine frühzeitige Beratung helfen wir Ihnen, unnötige Streitigkeiten, die das Arbeitsrecht für Arbeitgeber betreffen, aus dem Weg zu räumen. Auseinandersetzungen und mögliche Prozesse, die nur mit großem Risiko gewonnen werden können, sind zu vermeiden, und arbeitsrechtliche Konflikte sind dort auszufechten, wo die Erfolgsaussichten für Sie am größten sind. Geraten Sie in eine Situation, in der Sie nur das rechtliche Risiko eingehen können, so helfen wir Ihnen dabei, Ihre Entscheidung als Arbeitgeber aufrechtzuerhalten und nicht zurücknehmen zu müssen. Unser Fachwissen und unsere Spezialisierung auf den Rechtsbereich des Arbeitsrechts haben wir in hunderten an Verfahren, Lehrtätigkeit an Hochschulen und Schulungen für Arbeitgeber und Betriebsräte aufgebaut und sehen diesen durch zufriedene und erfolgreiche Mandanten täglich bestätigt. Daher beraten wir Sie in allen Themen nicht nur oberflächlich, sondern umfangreich und in die Tiefe gehend und dabei trotzdem immer auf den Punkt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nehmen Sie die Unterstützung in Anspruch, die Sie zum Erreichen Ihrer Ziele benötigen! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Das Fachgebiet Arbeitsrecht für Arbeitgeber beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: Arbeitsverträge und arbeitstechnische Vereinbarungen Arbeitsverträge und deren Gestaltung sind ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht. Daher entwerfen wir für und mit Arbeitgebern **sowohl standardisierte als auch individuelle Lösungen**, die angepasst an die Bedürfnisse Ihres Betriebes sind. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei zusätzlichen Regelungen wie Fortbildungsvereinbarungen, Arbeitgeberdarlehen, Dienstwagenregelungen, Zielvereinbarungen oder Provisionsvereinbarungen sowie Wettbewerbsvereinbarungen oder Gewinn- und Unternehmensbeteiligungen. Dienstverträge Auch das Erstellen von **Dienstverträgen für Geschäftsführer, Vorstände, GbR-Gesellschafter und leitende Angestellte** gehört zu unserem Aufgabenbereich. Wir helfen Ihnen, die Verbindung vom organschaftlichen Amt und Dienstvertrag für Sie sinnvoll zu regeln und von Anfang an Vorkehrungen für eine möglichst rechtssichere und damit konfliktfreie Trennung zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie bei Regelungen zum Beispiel zu einer vertraglichen **Abfindung**, **Wettbewerbsverboten** oder **Verschwiegenheitsverpflichtungen**. Beratung im Alltag Umfassende Beratungsleistungen sind aus dem Arbeitsrecht nicht wegzudenken. Daher stehen wir Ihnen auch im Alltag bei **problematischen oder untypischen Einzelkonstellation zur Verfügung** – sei es hinsichtlich Befristung, Arbeitszeit, Schichtmodellen, Überstunden, leistungsbezogenen Anreizsystemen, Urlaub, Krankheit, Schwerbehinderung oder Schwangerschaft. Natürlich gehört auch die Beratung und Vertretung in der **Zusammenarbeit oder Auseinandersetzung mit Betriebsräten, Personalräten oder der Mitarbeitervertretung** zu unserem Leistungsspektrum. Schulung Eine gute Schulung ist häufig hilfreicher als eine professionelle Beratung. Unser Ziel ist es, Sie durch Schulungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die **allermeisten Probleme selbst zu lösen und Fehler bei der Begründung, Verwaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu vermeiden**. Unsere Fachberatung benötigen Sie dann nur für die ungewöhnlichen oder „großen“ Probleme. So senken Sie Ihre Rechtsberatungskosten und können sich auf Ihr Kerngeschäft als Unternehmer konzentrieren. Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen Auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen haben Sie mit unseren Anwälten einen starken Partner an Ihrer Seite. Bereits im Vorfeld sind wir für Sie da, um **Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten** – sei es, indem wir die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zur Erklärung einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Im Arbeitsrecht für Arbeitgeber besteht ein großes Risiko, durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen. Auch der Verlust des Kündigungs­schutzprozesses allein wegen solcher Fehler ist möglich. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes, beim Sonderkündigungs­schutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz- oder Datenschutz­beauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsrats­anhörung sicher einzuhalten. ## Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen Als letzteren, aber sicherlich nicht unwichtigsten Bereich, helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen. Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten, sei es, dass wir z.B. die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zu Erklärung zu einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen. Im Arbeitsrecht besteht ein großes Risiko durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen, bis hin zu einem Verlust des Kündigungsschutzprozesses allein wegen solcher Fehler. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben z.B. dem Kündigungsschutzgesetze, beim Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz oder Datenschutzbeauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsratsanhörung sicher einzuhalten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Umgang und Verhandlungen mit dem Betriebsrat Ob es um die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die Durchführung von Mitbestimmungsverfahren oder die Lösung von Konflikten geht, wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite. Wir kennen die typischen Probleme, die bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten auftreten können, wie zum Beispiel unterschiedliche Interessenlagen, mangelnde Kommunikation oder rechtliche Unsicherheiten. Wir helfen Ihnen, diese Probleme zu vermeiden oder zu lösen, indem wir Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung gebe, eine konstruktive Verhandlungsstrategie entwickeln und Ihre Interessen gegenüber dem Betriebsrat effektiv vertreten. Mit unserer Hilfe können Sie eine vertrauensvolle und kooperative Beziehung zu Ihrem Betriebsrat aufbauen oder erhalten, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Sie sparen Zeit, Geld und Nerven und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber Was können Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für mich tun? Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über eine vertiefte theoretische und praktische Kenntnis des Arbeitsrechts. Wir können Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, sei es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchführung von Kündigungen, der Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen oder der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Wir können Ihnen auch helfen, arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren und Konflikte mit Ihren Mitarbeitern oder dem Betriebsrat zu vermeiden oder zu lösen. Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen ab? Die Zusammenarbeit mit uns beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation geben. Wir klären dann gemeinsam das weitere Vorgehen, die Kosten und die Kommunikationswege. Wir legen Wert auf eine transparente, vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit. Sie können uns jederzeit erreichen und erhalten regelmäßig Updates über den Stand Ihres Falles. Wie hoch sind Ihre Honorare? Unsere Honorare richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vereinbarung mit Ihnen. Wir informieren Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten und erstellen Ihnen eine detaillierte Rechnung nach Abschluss des Mandats. Wir sind stets bemüht, Ihnen ein faires und angemessenes Honorar anzubieten, das dem Wert und dem Aufwand unserer Leistung entspricht. Gerne besprechen wir die Honorare mit Ihnen in unserem ersten Gespräch. Welche Vorteile hat es, sich an Ihre Kanzlei zu wenden? Wenn Sie sich an unsere Kanzlei wenden, profitieren Sie von der Erfahrung und dem Know-how, dass wir in hunderten an Verfahren, der Lehrtätigkeit an Hochschulen und Schulungen für Arbeitgeber und Betriebsräte aufgebaut haben. Wir arbeiten als Team zusammen und tauschen uns regelmäßig über aktuelle Rechtsentwicklungen und Fallstrategien aus. Wir können Ihnen somit eine umfassende und qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Außerdem haben Sie immer einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihren Fall kümmert und Ihnen zur Seite steht. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) [ ![Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/Betriebsausflug-und-Arbeitsrecht-Was-Arbeitgeber-und-Arbeitnehmer-wissen-sollten-AdobeStock_2020059064-768x429.jpeg "Group of colleagues engaging in a candid team-building activity with laughter - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten - August 12, 2026 Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. 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Innerhalb des Familienrechts nimmt das Kindschaftsrecht eine herausragende Stellung ein und ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in jeder Familienkonstellation gewahrt wird. Das Kindschaftsrecht befasst sich eingehend mit den rechtlichen Belangen von Kindern und ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten. Es verfolgt das Ziel, eine sichere und liebevolle Umgebung für Kinder zu schaffen und sicherzustellen, dass sie in ihrem Aufwachsen bestmöglich unterstützt werden. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben wir uns ganz auf das Kindschaftsrecht spezialisiert und verstehen die immensen Herausforderungen, vor denen Familien in diesem Bereich stehen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Welche Bereiche gehören in das Kindschaftsrecht? Im Kindschaftsrecht werden verschiedene entscheidende Bereiche behandelt, die das Wohl und die Rechte von Kindern und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten betreffen. Dazu gehören: Sorgerecht und Umgangsrecht Hierbei geht es um die Entscheidungen bezüglich der Erziehung und Pflege des Kindes sowie das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind. Personensorge, Vermögenssorge und Gesundheitsfürsorge Diese Bereiche umfassen die rechtliche Zuständigkeit für die persönlichen Angelegenheiten des Kindes, die Verwaltung des Vermögens und die Entscheidungen zur Gesundheitsfürsorge. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wechselmodell Hierbei wird festgelegt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und in einigen Fällen wird das Wechselmodell angewendet, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Namensrecht Dies bezieht sich auf die rechtliche Regelung des Namens des Kindes, einschließlich Namensänderungen oder Doppelnamen. Adoption, Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung Hierbei wird festgelegt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und in einigen Fällen wird das Wechselmodell angewendet, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wechselmodell Diese Bereiche behandeln die rechtlichen Aspekte der Adoption von Kindern, die Feststellung der Vaterschaft sowie die Anfechtung der Vaterschaft in bestimmten Situationen. Kinderschutz und die (internationale) Kindesentführung Hierbei steht der Schutz des Kindeswohls im Mittelpunkt, und es werden Maßnahmen ergriffen, um das Kind vor Gefahren zu bewahren. Die internationale Kindesentführung bezieht sich auf Fälle, in denen ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt. Vormundschaft, Ergänzungspfleger und Pflegschaft Diese Themen betreffen die rechtliche Vertretung und Betreuung von Kindern, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind, sei es aufgrund von Todesfällen, Krankheit oder anderen Umständen. Ein Vormund, Ergänzungspfleger oder Pfleger wird bestellt, um die Interessen des Kindes zu schützen und zu vertreten. Wie kann unsere Kanzlei Sie im Kindschaftsrecht unterstützen? - Vertretung gegenüber dem Jugendamt und Familiengericht - Beantragung einer Vormundschaft, Pflegschaft - Abwendung einer Vormundschaft, Pflegschaft - Beratung und Unterstützung von Vormündern, Pflegeeltern, Ergänzungspflegern - Gestalten von Sorgerechtsverfügungen - Gestalten von Sorgerechtsvollmachten ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") #### Kurzfristige Beratung bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt möglich Gerade bei Inobhutnahmen drängt die Zeit und Sie benötigen kurzfristigen anwaltlichen Beistand, da häufig ein Termin beim Familiengericht ansteht. In diesen Fällen ist es möglich, Ihnen sehr kurzfristig einen Beratungstermin zu geben und Sie ggf. auch in einem gerichtlichen Termin dann anwaltlich zu vertreten. ## Die wichtigsten Begriffe Die wichtigsten Begriffe haben wir für Sie hier zusammengefasst. Die aufgeführten Bereiche des Kindschaftsrechts sind oft miteinander verknüpft und können in verschiedenen Situationen auftreten. Sorgerecht (elterliche Verantwortung) Das Sorgerecht bezieht sich auf die Entscheidungsbefugnis und Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten in Bezug auf das Kind. Dies umfasst Entscheidungen zu Erziehung, Gesundheit, Bildung und Religion des Kindes. Aufenthaltsbestimmungsrecht Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es kann alleinig bei einem Elternteil liegen oder gemeinsam ausgeübt werden. Umgangsrecht Das Umgangsrecht betrifft das Recht eines Elternteils oder eines Dritten, das Kind zu sehen und Kontakt zu ihm zu haben. Dies kann im Falle von Trennung oder Scheidung von Bedeutung sein. Unterhalt (Kindesunterhalt) Dieser Bereich regelt die finanzielle Verantwortung der Eltern für die Bedürfnisse des Kindes, einschließlich Unterhaltszahlungen für Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Bildung. Namensrecht Das Namensrecht betrifft die Frage, welchen Nachnamen das Kind tragen soll, insbesondere wenn die Eltern getrennte Nachnamen haben. Vaterschaftsfeststellung In Fällen, in denen die Vaterschaft eines Kindes angezweifelt wird, kann das Kindschaftsrecht Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft regeln. Kindesschutz und Kindeswohl Das Wohl des Kindes ist Dreh- und Angelpunkt im Kindschaftsrecht. In Fällen von Misshandlung, Vernachlässigung oder anderen Formen des Kindesmissbrauchs können Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Adoption Das Kindschaftsrecht regelt auch den Prozess der Adoption, bei dem die rechtliche Elternschaft eines Kindes auf eine andere Person übertragen wird. Pflegschaft und Vormundschaft Wenn die Eltern ihre elterlichen Pflichten nicht erfüllen können oder dürfen, kann das Gericht Pflegeeltern oder einen Vormund für das Kind ernennen. Internationale Kindesentführung In grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten kann es zu Fällen von Kindesentführung kommen, die durch das Kindschaftsrecht und internationale Abkommen geregelt werden. Rechte von Kindern Das Kindschaftsrecht berücksichtigt auch die Rechte und Interessen des Kindes, insbesondere das Recht auf Gehör und auf eine sichere und förderliche Umgebung. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Wann brauche ich einen Anwalt für Kindschaftsrecht? / Wie kann ein Anwalt helfen? Die Frage nach dem Zeitpunkt, an dem Sie die Dienste eines Anwalts für Kindschaftsrecht in Anspruch nehmen sollten, ist berechtigt. Grundsätzlich ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen, insbesondere wenn es um Angelegenheiten geht, die das Wohl Ihres Kindes betreffen. Ein Anwalt kann Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, darunter: - Scheidung und die damit verbundenen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht - Klärung von Unterhaltsansprüchen, sei es der nacheheliche Unterhalt oder Unterhaltszahlungen für das Kind - Auseinandersetzung über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Fragen im Zusammenhang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften Unser Team ist darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren individuellen Bedürfnissen und den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht werden. Wir stehen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zur Seite und setzen uns leidenschaftlich für Ihre Interessen ein. ## Ihr Anwalt für Familienrecht in Hildesheim Wir sind stolz darauf, als Fachanwalt für Familienrecht in Hildesheim tätig zu sein und die Gemeinschaft vor Ort zu unterstützen. Unser Ziel ist es, Ihnen in den schwierigsten Zeiten Ihres Familienlebens beizustehen und Ihnen die bestmögliche rechtliche Beratung und Vertretung zu bieten. Unsere Fachanwältin für Familienrecht verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet und sind bestrebt, für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir sind nicht nur Experten in rechtlichen Fragen, sondern auch einfühlsame Berater, die sich für Ihr Wohl und das Wohl Ihrer Familie einsetzen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Kindschaftsrecht. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtlichen Rat benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Was ist der Unterschied zwischen einem Fachanwalt für Familienrecht und einem Rechtsanwalt für Familienrecht? Ein Fachanwalt für Familienrecht hat eine zusätzliche Qualifikation und vertieftes Wissen auf dem Gebiet des Familienrechts. Dies bedeutet, dass er oder sie spezialisiert ist und umfassende Erfahrung in diesem Bereich hat. Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet? Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen der Parteien und der Dauer der Ehe. Unsere Anwältinnen und Anwälte können Sie dabei unterstützen, den angemessenen Unterhaltsbetrag zu ermitteln. Welche Rolle spielt das Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Kindschaftsrecht? Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft betrifft in erster Linie die finanziellen Aspekte einer Ehe. Im Kindschaftsrecht kann er relevant werden, wenn es um die Verteilung von Vermögen oder finanzielle Unterstützung für das Kind geht. Ein Anwalt kann Ihnen erklären, wie der Güterstand in Ihrem Fall eine Rolle spielt. Was sind die rechtlichen Aspekte einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Kindschaftsrecht? Eingetragene Lebenspartnerschaften haben ähnliche rechtliche Auswirkungen wie Ehen, insbesondere wenn es um Themen wie elterliche Sorge, Unterhalt und Umgangsrecht für Kinder geht. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie darüber informieren, wie diese Aspekte in Ihrer Lebenspartnerschaft geregelt werden. Wie kann ein Anwalt bei Fragen zur internationalen Kindesentführung und zum Kindesschutz helfen? Ein Anwalt kann in internationalen Kindesentführungsfällen bei der Einhaltung internationaler Abkommen und bei der Wahrung der Rechte des Kindes helfen. Im Kindesschutz kann er bei der Einleitung von Schutzmaßnahmen und der Zusammenarbeit mit relevanten Behörden tätig werden. Warum ist das Kindschaftsrecht wichtig? Das Kindschaftsrecht hat das Wohl des Kindes als oberste Priorität. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Interessen des Kindes angemessen berücksichtigt und geschützt werden, insbesondere in Zeiten von Familienkonflikten oder -veränderungen. Wie kann Ihnen unsere Kanzlei helfen? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Kindschaftsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Wir setzen uns leidenschaftlich für das Wohl von Kindern ein und bieten individuelle rechtliche Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Kindschaftsrechts. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen und Zielen unserer Mandantinnen, Mandanten und ihrer Kinder gerecht werden. Durch unsere Schnittstellen zum Sozialrecht, Migrationsrecht, Strafrecht und Opferrecht, können wir Sie auch über den Tellerrand hinaus beraten. Wir vertreten Sie in Kindschaftssachen nicht nur in Hildesheim, sondern auch überregional. Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das Sorgerecht bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für die Entscheidungen bezüglich der Erziehung, Gesundheitsfürsorge, Bildung und religiösen Erziehung des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hingegen betrifft die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein Elternteil kann das Sorgerecht haben, während das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem anderen Elternteil liegt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt, bei welchem Elternteil das Kind lebt. Wie wird das Umgangsrecht geregelt und wie kann es geändert werden? Das Umgangsrecht regelt das Recht eines Elternteils oder eines Dritten, das Kind zu sehen und Kontakt zu ihm zu haben, wenn es nicht bei diesem Elternteil lebt. Die Regelungen für das Umgangsrecht können durch gerichtliche Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden. Änderungen am Umgangsrecht können in der Regel beantragt werden, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben, z. B. wenn sich die Wohnsituation oder die Bedürfnisse des Kindes geändert haben. Eine Änderung erfordert ggf. einen Antrag an das Gericht. Welche Rolle spielt das Kindeswohl im Kindschaftsrecht? Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt des Kindschaftsrechts. Gerichte und Behörden, wie das Jugendamt, berücksichtigen immer das Wohl des Kindes, wenn es um Entscheidungen in Bezug auf Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht und andere Angelegenheiten geht. Das Wohl des Kindes wird anhand verschiedener Faktoren bewertet, darunter die emotionale Bindung zum Elternteil, die Stabilität des Umfelds, die Fähigkeit der Eltern zur Kooperation und Kommunikation sowie das Alter und die Bedürfnisse des Kindes. Das Kindschaftsrecht zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Entscheidungen im besten Interesse des Kindes getroffen werden, ggf. auch unabhängig von den Wünschen der Eltern. Was ist eine Kindeswohlgefährdung? Der Begriff der Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vielfach im Gesetz verwendet wird, aber an keiner Stelle klar definiert wird. Grundsätzlich gilt im Familienrecht, dass viele Entscheidungen immer das Wohl des Kindes im Blick haben müssen. Die Rechtsprechung hat sich oftmals mit dem Begriff der Kindeswohlgefährdung auseinandergesetzt und ihn immer wieder neu definiert oder ausgelegt. Von einer Kindeswohlgefährdung ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Rede, - wenn eine gegenwärtige Gefahr vorliegt - die mit ziemlicher Sicherheit bei weiterer Entwicklung der Dinge - zu einer erheblichen Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes führen wird. Grundsätzlich bedeutet dies, dass noch kein Schaden eingetreten sein muss, aber das Jugendamt davon ausgeht, dass der Eintritt eines Schadens kurz bevorstehen könnte. §42 SGB VIII und §8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII ermöglichen in bestimmten Fällen dem Jugendamt dann die Inobhutnahme des Kindes. Der Entzug der elterlichen Sorge droht. Diese Situation stellt für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation dar, die viel Fingerspitzengefühl abverlangt. Wie können Sie uns im Rahmen einer Adoption unterstützen? Mit einer Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind wird juristisch eine Eltern-Kind-Beziehung begründet, ohne dass es auf die biologische Herkunft ankommt. Dabei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Adoptionsformen: Adoptionen von Pflegekindern Beratung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Stiefkindadoptionen Sukzessivadoption Erwachsenenadoption, Volljährigenadoption Verwandtenadoptionen Adoptionen im Inland Adoptionen im Ausland Anerkennung von Adoptionen Probleme bei der Einwilligung zur Adoption Aufhebung der Adoption Die anwaltliche Beratung in einem Adoptionsverfahren kann die Klärung einzelner Probleme sein, bspw. bei einer Auskunftsverweigerung der leiblichen Eltern oder einzelner familien- und erbrechtliche Probleme. Auswirkungen können Adoptionen im Bereich des Migrationsrechts haben, wenn sich Fragen nach einem aufenthaltsrechtlichen Status oder der Staatsbürgerschaft ergeben. Bei Inlandsadoptionen mit Auslandsberührung kann sich die Frage stellen, ob das Recht des Herkunftslandes des Kindes für die Adoption maßgeblich sein kann. Dies richtet sich nach dem internationalen Privatrecht. Bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland (sog. Auslands- oder Internationale Adoption) wird ein spezielles Vermittlungsverfahren vorgeschaltet, dass sich nach dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption richtet. Möglich ist auch, Sie durch das gesamte Adoptionsverfahren zu begleiten und Sie insbesondere bei den zahlreichen bürokratischen und formalen Hürden zu unterstützen. Am Anfang einer solchen Zusammenarbeit steht immer eine Erstberatung, in der wir Ihnen einen Überblick über das Adoptionsverfahren sowie seine Voraussetzungen und Ihre persönliche Situation mit Ihnen erörtern und abschätzen. Auf Wunsch begleiten wir Sie dann auch durch das gesamte Adoptionsverfahren. In diesem Fall würden wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung abschließen, da unsere Zusammenarbeit dann auf einen längeren Zeitraum angelegt ist. Eine solche Vereinbarung schafft für Sie dann vor allem Kostentransparenz. Die Erstberatung, in der wir Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren, kann selbstverständlich auch unabhängig von einer Vertretung im Adoptionsverfahren erfolgen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Unterhalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/unterhalt/) **Published:** Juli 22, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Familienrecht # Unterhalt Kindesunterhalt und Unterhaltsansprüche – Anwalt in Hildesheim Unterhalt als Rechtsbegriff umfasst im Familienrecht eine Vielzahl von Tatbeständen, mit denen einzelne Personen verpflichtet werden können, die Existenz eines Angehörigen abzusichern. Die Leistung von Unterhalt kann zum einen durch Geldunterhalt oder Naturalunterhalt erfolgen. Mit Geldunterhalt sind regelmäßige, i. d. R. monatliche Zahlungen an einen Angehörigen, z. B. Kinder, getrennt lebende Ehegatten oder Eltern, gemeint. Bei [Kindesunterhalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt) wird der Betrag in den meisten Fällen mithilfe der sog. Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Naturalunterhalt umfasst u. a. die Zurverfügungstellung von Unterkunft, Betreuung, Nahrung, Kleidung und Taschengeld. Dieser wird bei Minderjährigen i. d. R. von der Person erbracht, bei der das Kind ausschließlich lebt. Besonderheiten ergeben sich beim Wechselmodell, das u. U. Unterhaltsleitungen komplett entfallen lassen kann oder bei dem beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig sind, wenn die Eltern die Betreuung des Kindes exakt 50:50 aufteilen. (Sog. Echtes Wechselmodell) Bei dem unechten Wechselmodell, bei dem ein Elternteil ein sehr ausgedehntes Umgangsmodell mit dem Kind ausübt, aber nicht zu genau 50 Prozent das Kind versorgt, tritt u. U. wiederum die übliche Berechnung eines Geldunterhalts an die Stelle. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") #### Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen an die Kommune oder das Jobcenter bei Kindes- und Elternunterhalt Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig von uns als Fachanwälte für Familien- und Sozialrecht beraten zu lassen, wenn Sie ein Auskunftsverlangen des Jobcenters oder des Sozialamts per Post erreicht. Dies passiert, wenn das Jobcenter oder Sozialamt für Angehörige Vorschüsse leistet. Sie erhalten i. d. R. einen Fragebogen, in dem Sie Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen offen legen sollen. Wir raten Ihnen bereits mit Erhalt dieser Auskunft einen Termin bei uns zu machen, um sodann eine familienrechtliche Unterhaltsberechnung sowie eine sozialrechtliche Vergleichsberechnung für Sie durchzuführen und die weitere Korrespondenz mit dem Jobcenter oder Sozialamt zu übernehmen. Oft ist dann der Gang vor das Familiengericht durch die Behörde vermeidbar. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Unterhalt beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Welche Arten von Unterhalt gibt es? - Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder - Familienunterhalt - Betreuungsunterhalt - Unterhalt von Ehegatten oder Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Trennungsunterhalt - Nachehelicher Unterhalt - Elternunterhalt - Unterhalt wegen Verwandtschaft - Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen an die Kommune oder das Jobcenter Wie kann unsere Kanzlei Sie bei Unterhaltsansprüchen unterstützen? - Berechnung von Unterhaltsansprüchen - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Geltendmachung von Ansprüchen - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Ansprüchen - Vollstreckung von Unterhalt - Abänderung von Unterhaltstiteln - Gestaltung vertraglicher Unterhaltsvereinbarungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Unterhalt Ich lebe von meinem Ehemann getrennt. Habe ich Anspruch auf Unterhalt? Leben Sie getrennt, können Sie den nach Ihren Lebensverhältnissen und Ihren gemeinsamen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Trennungsunterhalt verlangen. Sind Sie nicht erwerbstätig, brauchen Sie Ihren Lebensunterhalt nur dann selbst zu verdienen, wenn dies nach Ihren persönlichen Verhältnissen erwartet werden kann. Dabei sind eine frühere Erwerbstätigkeit, die Ehedauer sowie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Haben Sie bislang die Haushaltsführung verantwortet, wird Ihnen also nicht ohne Weiteres eine Berufstätigkeit zugemutet. Die Unterhaltszahlung ist in Geld monatlich im Voraus zu leisten. Auch hier kommt es darauf an, dass Sie selbst bedürftig sind und Ihr Ehepartner leistungsfähig ist. Auf den Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) kommt es dabei nicht an. Was ist die Auskunftspflicht? Um einen Unterhaltsanspruch geltend zu machen, bedarf es vorab der Klärung der Einkommensverhältnisse. Verwandte in gerader Linie (Elternteile – Kind – Großeltern) sind gegenseitig verpflichtet, über ihr Einkommen und ihre Vermögensverhältnisse Auskunft zu erteilen. Die gleiche Pflicht betrifft Ehegatten untereinander. Auf Verlangen sind Einkommensbelege sowie ein systematisches Verzeichnis von Einnahmen und Ausgaben vorzulegen und dessen Vollständigkeit nach bestem Wissen ggf. an Eides statt zu versichern. Verweigert die unterhaltspflichtige Person die Auskunft, kann die Auskunft auch gerichtlich geltend gemacht werden. Ich bin mit dem Vater nicht verheiratet. Habe ich Anspruch auf Unterhalt als Mutter unseres gemeinsamen Kindes? Der nichteheliche Vater hat der Mutter für die Zeit von sechs Wochen vor sowie bis acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren. Das Unterhaltsrecht stellt für den Anspruch dem Grunde nach keine Voraussetzungen auf.  Der Vater ist darüber hinaus in den ersten drei Lebensjahren des Kindes gegenüber der Mutter unterhaltspflichtig, ohne dass diese verpflichtet wäre, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Seine Unterhaltspflicht verlängert sich über die drei Jahre hinaus, solange und soweit es der „Billigkeit“ entspricht. Dabei geht es um die Frage, inwieweit der Mutter eine volle oder teilweise Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes zugemutet werden kann. Die Unterhaltshöhe richtet sich dabei nach der Lebensstellung der Mutter. Nicht entscheidend ist, ob beide Elternteile zusammenlebten und welcher Lebensstandard in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestand. Soweit der Kindesvater verheiratet ist und Frau und eheliche Kinder unterhalten muss, ist der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter dem Unterhaltsanspruch der Ehefrau gleichgestellt. Was ist Unterhaltsvorschuss? Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nach, kann Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann zahlt der Staat einen Teil des Kindesunterhalts, nimmt dafür aber den unterhaltspflichtigen Elternteil in die Pflicht. Einschränkungen gelten insoweit, als der Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird. Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Was tun? Im Fall von Kindesunterhalt könnte eine sog. Beistandschaft in Betracht kommen. Dann unterstützt Sie das Jugendamt bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches. Darüber hinaus können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Berechtigungsschein beantragen. Dieser wird Ihnen gewährt, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist und Sie nicht die ausreichenden finanziellen Mittel besitzen und keine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten abdeckt. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Betreuungsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/betreuungsrecht/) **Published:** Juli 22, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Familienrecht # Betreuungsrecht Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Sie in allen Angelegenheiten des Betreuungsrechts zu unterstützen. **Kompetent und empathisch** Das Betreuungsrecht ist ein im Alltag wichtiges Gebiet, das sich mit der Unterstützung und dem Schutz von Volljährigen befasst, die aufgrund psychischer, psychisch-psychologischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen kann durch das Betreuungsgericht ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden, der die rechtliche Vertretungsmacht für die betroffene Person übernimmt. Unsere Kanzlei verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung, um Sie in allen Belangen des Betreuungsrechts zu vertreten und sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen geschützt werden. Wir sind hier, um Ihnen in dieser oft komplexen und sensiblen Angelegenheit beizustehen und Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Betreuungsrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: - Rechtliche Angelegenheiten, Anträge - Personensorge - Vermögenssorge - Gesundheitsfürsorge - Aufenthaltsbestimmungsrecht - Vormundschaft - Ehegattennotvertretungsrecht - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung - Vormund, Ergänzungspfleger Wie kann unsere Kanzlei Sie im Betreuungsrecht unterstützen? - Beratung vor Eingehen einer Ehe - Beratung für Ehepaare mit internationalem Bezug - Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen - Beratung und Vertretung bei Scheidungsanträgen und Eheauflösung - Prüfung des Versorgungsausgleichs ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Rechtliche Fürsorge für minderjährige Kinder Neben dem Betreuungsrecht gibt es noch weitere Formen der rechtlichen Fürsorge für minderjährige Kinder: die Vormundschaft und die Ergänzungspflegschaft. Die Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft ersetzt fehlende oder nicht zur Sorge berechtigte Eltern. Die Vormundschaft betrifft nur Minderjährige. Die Ergänzungspflegschaft liegt vor, wenn den Eltern, einem Elternteil oder einem Vormund ein Teilbereich des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind entzogen wird. Der entzogene Teil des Sorgerechts wird auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte ist ein sogenannter Ergänzungspfleger. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Betreuung als Einschränkung? Wir verstehen, dass das Betreuungsrecht kontrovers diskutiert wird, da es in der Praxis oft als Einschränkung der Autonomie wahrgenommen wird. Schon der Beginn eines Betreuungsverfahrens für eine Person, sei es durch die Erstellung eines Berichts der Betreuungsbehörde über die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen oder durch die fachärztliche Begutachtung, kann tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben dieser Person haben. Wenn ein Bedarf für eine Betreuung festgestellt wird und diese gerichtlich angeordnet wird, können erhebliche Einschränkungen im täglichen Leben eintreten. Dies gilt insbesondere, wenn ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt erlassen wird, der bedeutet, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen der betroffenen Person nur mit Zustimmung des Betreuers wirksam sind. In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Betreuungsrecht einzuschalten. Ein kompetenter Anwalt kennt die Verfahrensrechte im Betreuungsverfahren und setzt sich engagiert für die Interessen der betroffenen Person ein. Wir sind auch davon überzeugt, dass in Betreuungsverfahren stets alle Alternativen geprüft werden sollten, die eine Betreuung möglicherweise überflüssig machen können. Wenn eine Betreuung notwendig ist, sollte die Notwendigkeit für jeden Aufgabenbereich, wie die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr usw., genau geprüft werden, um eine übermäßige Betreuung zu vermeiden. Wir sind strikt gegen Vorratsbetreuungen und setzen uns dafür ein, dass die Interessen und die Autonomie der betroffenen Person stets gewahrt bleiben. Weiter achten wir sehr darauf, dass die Maßstäbe des neuen Betreuungsrechts, die an die gesetzliche Betreuung im persönlichen Kontakt angelegt werden, auch eingehalten werden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Betreuungsrecht Was ist das Betreuungsrecht und in welchen Situationen wird es angewendet? Das Betreuungsrecht ist ein Rechtsgebiet in Deutschland, das zur Unterstützung und rechtlichen Betreuung von Volljährigen dient, die aufgrund psychischer Krankheiten oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Ein gerichtlich bestellter Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretungsmacht für die betroffene Person. Wie wird entschieden, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist? Die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung wird durch ein Gericht festgestellt. Dies geschieht in der Regel nach sorgfältiger Prüfung und Anhörung der betroffenen Person sowie unter Berücksichtigung von ärztlichen Gutachten und anderen relevanten Informationen. Welche Aufgaben hat ein Betreuer? Ein Betreuer kann verschiedene Aufgaben übernehmen, je nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person. Diese Aufgaben können die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr und andere rechtliche Angelegenheiten umfassen. Kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden? Ja, in einigen Fällen können alternative Lösungen gefunden werden, die eine rechtliche Betreuung überflüssig machen. Es ist wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um festzustellen, ob solche Alternativen möglich sind. Mit dem neuen Betreuungsrecht wurden auch den Betreuungsbehörden neue Instrumente an die Hand gegeben, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Ich bin sehr unglücklich mit meinem Betreuer. Kann eine Betreuungsperson ausgewechselt werden? Ja, die Bestellung eines Betreuers ist nicht dauerhaft und kann in bestimmten Situationen geändert oder aufgehoben werden, wenn sich die Umstände ändern oder wenn die betreute Person dies beantragt. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Scheidung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/scheidung/) **Published:** Juli 22, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Familienrecht # Scheidung Vertrauen Sie auf uns als Fachanwälte und wir vertreten Sie im Fall einer Scheidung mit viel Sensibilität und Feingefühl. **Fachwissen und Feingefühl** Es ist für viele Paare glücklicherweise schwer vorstellbar, aber leider gibt es Ehen, die zerbrechen. Statistiken gehen davon aus, dass im Schnitt jede dritte Ehe geschieden wird. Im Durchschnitt dauert eine Ehe in Deutschland ca. 15 Jahre an. Die Trennungsphase und die anschließende Scheidung sind eine sehr belastende Zeit für Sie. Wir unterstützen Sie in Ihren rechtlichen Belangen und versuchen, dass das Scheidungsverfahren weniger belastend für Sie ist und Konflikte zwischen den Beteiligten frühzeitig aus dem Weg geräumt werden. Wir stehen sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer streitigen Scheidung an Ihrer Seite. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Scheidung beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Wie kann unsere Kanzlei Sie bei einer Scheidung unterstützen? - Vertretung von Betreuten und Betreuern im Betreuungsverfahren - Anregung/Beantragung einer Betreuung - Abwendung einer Betreuung - Beratung und Unterstützung von Betreuern und Vormündern - Gestalten von Betreuungsverfügungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Ehevertrag Der Gedanke an einen Ehevertrag ist kurz vor einer Hochzeit sicherlich unromantisch. Mithilfe eines Ehevertrages brauchen in einem evtl. Scheidungsverfahren bestimmte Punkte nicht mehr geklärt zu werden, was im Fall der Fälle erhebliche Kosten für Anwälte und Gericht sowie Zeit und Nerven sparen kann. Grundsätzlich gilt, dass ein Ehevertrag weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig sein darf. Sittenwidrig ist beispielsweise eine Regelung, durch die ein Partner nach einer Scheidung zum „Sozialfall“ werden könnte und von der Gemeinschaft finanziell unterstützt werden muss, wenn bestimmte Unterhaltsansprüche sittenwidrig ausgeschlossen wurden. Dazu kommt, dass der Ehevertrag von einem Notar in Anwesenheit beider Partner beurkundet werden muss. Allerdings darf ein Notar nur eingeschränkt beraten, da er zur Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet ist. Da die Rechtsprechung sich gerade im Familienrecht fortlaufend weiterentwickelt, sollten Paare auch darauf achten, ob ihr Ehevertrag nach wie vor rechtliche Anforderungen erfüllt. Mehr zum Thema lesen Sie [in unserem Beitrag](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag). Folgende Punkte können z. B. in einem Ehevertrag geregelt werden: - Güterrecht: (Modifizierte) Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft - Versorgungsausgleich - Nachehelicher Unterhalt: Vorsicht, hier gibt es wichtige Ausnahmen! - Sorge- und Aufenthaltsrecht gemeinsamer Kinder Trennung, aber kein Ehevertrag? Was nun? Sofern die Partner keinen Ehevertrag vor oder während der Ehe geschlossen haben, besteht die Möglichkeit auch nach einer Trennung eine Vereinbarung herbeizuführen, um einen langwierigen Rechtsstreit mit dem getrennten bzw. geschiedenen Partner zu vermeiden. Ein solche nachehelicher Ehevertrag wird als - Trennungsvereinbarung, - Scheidungsvereinbarung oder - Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Streitige Scheidung Leider verlaufen nicht alle Scheidungen einvernehmlich, z. B. wenn ein Partner nicht geschieden werden möchte oder die Ehegatten sich nicht über Folgesachsen einig sind. In diesem Fall ist von einer streitigen Scheidung die Rede. Häufig gestalten sich diese Fälle kompliziert und dauern lange an. Auch in diesen schwierigen Konstellationen werden wir uns stets für Sie bemühen, das Verfahren so zu führen, dass es eine möglichst geringe Belastung für Sie darstellt. Im persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen, welches Vorgehen für Sie am sinnvollsten ist, um Ihre Ansprüche bestmöglich umzusetzen. Wir empfehlen Ihnen möglichst früh einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren, da sich bereits nach der Trennung die ersten wichtigen Weichenstellungen für Sie ergeben, z. B. der günstigste Zeitpunkt für die Stellung des Scheidungsantrages. Als Folgesachen einer Scheidung kommen in Betracht: - Unterhalt - Zugewinn - Wohnung - Hausrat - Vermögensauseinandersetzung - Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangsrecht und des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Kinder In diesen Fällen wird häufig im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Entscheidung des Familiengerichts begehrt. Wenn keine Einigkeit vorliegt, benötigen beiden Ehegatten einen anwaltlichen Beistand, um eigene Anträge im gerichtlichen Verfahren stellen zu können. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zur Scheidung Brauche ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu dienen, dass die Ehegatten für den Fall der Scheidung Streit und Kosten zu vermeiden. Das Gesetz stellt für die Trennung und die Scheidung von Ehegatten in der Regel ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung, um alle relevanten Probleme zu lösen. Mit dieser haben die Ehegatten die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Verhältnisse und Wertvorstellungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Insbesondere kann sich ein Bedürfnis zum Abschluss einer Trennungsvereinbarung ergeben, wenn einer der Ehegatten selbstständig tätig ist, weil das Gesetz für seine Regelungen als Leitbild abhängig Beschäftigte Ehegatten hat. Brauche ich unbedingt eine Anwaltskanzlei für eine Scheidung? In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. Der Ehegatte, der keinen Anwalt beauftragt hat, kann häufig nicht beurteilen, ob er nicht weitergehende Rechte hat. Dieser Ehegatte sollte sich daher zumindest einmal im Rahmen einer Erstberatung von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wird bei einer Scheidung alles automatisch geklärt? Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt. Welche Kosten kommen bei einer Scheidung auf mich zu? Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert, welcher sich durch die Einkünfte der Eheleute und den Streitgegenständen ermittelt. Der Verfahrensweg richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen, unter Umständen unter Abzug von Kinderfreibeträgen, je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Hinzu kommt noch ein Wert für den Versorgungsausgleich und eventuelle Folgesachen. Aus dem so ermittelten Wert errechnen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sofern Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können, könnte ggf. Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommen. Gerne beraten wir Sie, welche Unterlagen hierzu erforderlich sind. Was ist die Zugewinngemeinschaft? Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, in dem Ehegatten leben, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Durch die Eheschließung wird die Zuordnung von Vermögen zu dem einen oder anderen Ehegatten nicht verändert. Bis zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung gilt echte Gütertrennung. Nur dann, wenn Ehegatten gemeinschaftlich etwas kaufen, zum Beispiel eine Immobilie für die sie dann auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bilden sie gemeinsames Vermögen. Das könnten aber auch zwei Personen machen, die nicht miteinander verheiratet sind. Das so geschaffene gemeinsame Eigentum beruht also nicht auf der Ehe, sondern auf einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung der Ehegatten. Aufgrund der Regelungen zum Zugewinnausgleich erfolgt bei einer Scheidung eine Überprüfung, ob und gegebenenfalls welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt durch Geldzahlung. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen gebildet als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der beiden Vermögen durch Geldzahlung auszugleichen. Die nennt sich Zugewinnausgleich. Bei wem bleiben die Kinder bei einer Trennung? Darf ich meine Kinder trotzdem sehen? Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), sollte idealerweise von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Leider ist dies häufig nicht der Fall, sodass mithilfe des Jugendamtes oder ggf. des Familiengerichts eine Lösung hinsichtlich des Aufenthalts der Kinder zu treffen ist. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl. Was ist die gemeinsame elterliche Sorge? Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge werden bedeutsame Entscheidungen für die Kinder von den Eltern gemeinsam getroffen. Hierunter fallen beispielsweise Entscheidungen zur Schulwahl, der Ausbildung, der religiösen Erziehung sowie erhebliche medizinische Eingriffe. Gewöhnliche Entscheidungen über das alltägliche Leben entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind sich gerade aufhält. Ist beabsichtigt, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich allein zu stellen, so müssen erhebliche Probleme und Differenzen der Eltern bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge vorhanden sein. Allein ein Unwille, die Sorge weiterhin gemeinsam auszuüben, reicht nicht aus, die Übertragung der alleinigen Sorge durch ein Gericht zu erreichen. Ganz oben steht immer das Kindeswohl. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Umgangs- und Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/umgangs-und-sorgerecht/) **Published:** Juli 22, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Familienrecht # Umgangs- und Sorgerecht Kompetent und empathisch Unsere Anwälte sind als Fachanwälte im Bereich Familienrecht spezialisiert und setzen sich dafür ein, Ihre Anliegen in puncto Umgangs- oder Sorgerecht durchzusetzen. Neben dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht gibt es noch weitere Formen der rechtlichen Fürsorge für minderjährige Kinder: die Vormundschaft und die Ergänzungspflegschaft. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Umgangs- und Sorgerecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: - Personensorge - Vermögenssorge - Schulische Angelegenheiten - Gesundheitsfürsorge - Rechtliche Angelegenheiten - Aufenthaltsbestimmungsrecht - Vormundschaft - Ergänzungspflegschaft - Umgangskontakte - Umgangspfleger - Sozialpädagogische Familienhilfe - Hilfen zur Erziehung Wie kann unsere Kanzlei Sie im Umgangs- und Sorgerecht unterstützen? - Unterstützung bei Kindeswohlgefährdung - Deeskalation bei drohendem Sorgerechtsentzug - Beratung und Vertretung in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren - Entschiedenes Vorgehen bei häuslicher Gewalt ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Sorgerecht, Umgangsrecht, Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft [Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen) und Umgangsrecht sind zwei wichtige Begriffe im Familienrecht, die oft verwechselt werden. Dabei haben sie unterschiedliche Bedeutungen und Regelungen. Neben dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht gibt es noch weitere Formen der rechtlichen Fürsorge für minderjährige Kinder: die Vormundschaft und die Ergänzungspflegschaft. Sorgerecht Das Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind. Die Personensorge beinhaltet alle Angelegenheiten der persönlichen Lebensführung des Kindes, wie die Gesundheit, die Erziehung oder den Aufenthalt. Die Vermögenssorge beinhaltet alle Angelegenheiten des Vermögens des Kindes, wie die Verwaltung oder die Anlage. Es steht bei verheirateten Eltern gemeinsam beiden Eltern zu. Bei nicht verheirateten Eltern steht es zunächst allein der Mutter zu. Die Eltern können jedoch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben oder beim Familiengericht beantragen. Wenn dies nicht möglich ist, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge anordnen. Das Sorgerecht kann nur unter gewissen Voraussetzungen entzogen oder eingeschränkt werden, z.B. wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes besteht oder wenn ein Elternteil seine Pflichten schwer verletzt hat. Umgangsrecht Das Umgangsrecht ist das Recht von Kind und Elternteilen zum gegenseitigen Umgang miteinander. Es dient der Pflege der Eltern-Kind-Beziehung und betrifft vor allem das tatsächliche Zusammensein eines Elternteils mit seinem Kind. Grundsätzlich steht beiden Elternteilen ein Besuchsrecht zu, unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat. Die Eltern sind in der Ausgestaltung des Umgangs frei und sollen sich einvernehmlich einigen. Wenn dies nicht möglich ist, kann das Familiengericht eine Regelung treffen. Das Umgangsrecht kann auch anderen wichtigen Bezugspersonen des Kindes zustehen, wie den Großeltern, Geschwistern oder Pflegeeltern. Dies gilt jedoch nur, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Das Umgangsrecht kann nur unter gewissen Voraussetzungen verweigert oder eingeschränkt werden, z.B. wenn eine Gefahr für das Kind besteht oder wenn das Kind den Umgang ablehnt. Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern kann es zu Konflikten über das Sorgerecht und das Umgangsrecht kommen. In diesem Fall kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei kann es auch einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellen, der seine Interessen vertritt. Vormundschaft Die Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft ersetzt fehlende oder nicht zur Sorge berechtigte Eltern. Die Vormundschaft betrifft nur Minderjährige. Ergänzungspflegschaft Die Ergänzungspflegschaft liegt vor, wenn den Eltern, einem Elternteil oder einem Vormund ein Teilbereich des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind entzogen wird. Der entzogene Teil des Sorgerechts wird auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte ist ein sogenannter Ergänzungspfleger. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht Ich habe Angst vor dem Jugendamt. Können Sie mir helfen? Vielen Menschen ergeht es so, dass sie schnell das Gefühl haben, dass das Jugendamt ihnen ihre Kinder wegnehmen möchte. Diese Sorge ist häufig nicht begründet. Eine Inobhutnahme kommt nur in besonders schweren Fällen in Betracht, wenn keine anderen Maßnahmen mehr zielführend sind. Wir nehmen gleichwohl Ihre Sorgen ernst und klären zunächst, welche Probleme derzeit bestehen. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass es sich um ein Kommunikationsproblem handelt. In diesen Fällen bemühen wir uns zwischen Ihnen unter Wahrung Ihrer Interessen und der Behörde zu vermitteln. Stellt sich heraus, dass es hier doch begründete Bedenken gibt, stehen wir Ihnen zur Seite. Häufig können durch einen Runden Tisch Schwierigkeiten beseitigt werden. In besonders gelagerten Fällen begleiten wir Sie auch zu solchen Terminen. Bei wem bleiben die Kinder bei einer Trennung? Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), sollte idealerweise von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Leider ist dies häufig nicht der Fall, sodass mithilfe des Jugendamtes oder ggf. des Familiengerichts eine Lösung hinsichtlich des Aufenthalts der Kinder zu treffen ist. Darf ich meine Kinder trotzdem sehen? Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl. Was ist die gemeinsame elterliche Sorge? Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge werden bedeutsame Entscheidungen für die Kinder von den Eltern gemeinsam getroffen. Hierunter fallen beispielsweise Entscheidungen zur Schulwahl, der Ausbildung, der religiösen Erziehung sowie erhebliche medizinische Eingriffe. Gewöhnliche Entscheidungen über das alltägliche Leben entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind sich gerade aufhält. Ist beabsichtigt, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich allein zu stellen, so müssen erhebliche Probleme und Differenzen der Eltern bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge vorhanden sein. Allein ein Unwille, die Sorge weiterhin gemeinsam auszuüben, reicht nicht aus, die Übertragung der alleinigen Sorge durch ein Gericht zu erreichen. Was ist die Zugewinngemeinschaft? Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, in dem Ehegatten leben, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Durch die Eheschließung wird die Zuordnung von Vermögen zu dem einen oder anderen Ehegatten nicht verändert. Bis zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung gilt echte Gütertrennung. Nur dann, wenn Ehegatten gemeinschaftlich etwas kaufen, zum Beispiel eine Immobilie für die sie dann auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bilden sie gemeinsames Vermögen. Das könnten aber auch zwei Personen machen, die nicht miteinander verheiratet sind. Das so geschaffene gemeinsame Eigentum beruht also nicht auf der Ehe, sondern auf einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung der Ehegatten. Aufgrund der Regelungen zum Zugewinnausgleich erfolgt bei einer Scheidung eine Überprüfung, ob und gegebenenfalls welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt durch Geldzahlung. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen gebildet als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der beiden Vermögen durch Geldzahlung auszugleichen. Die nennt sich Zugewinnausgleich. Ganz oben steht immer das Kindeswohl. Der Kindesvater möchte seine Kinder nicht sehen, aber die Kinder vermissen ihn. Kann in so einem Fall auch ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden? Dies ist eine eher ungewöhnliche Konstellation, aber durchaus möglich. Das Familiengericht kann auch zum Umgang verpflichten. Nicht nur Elternteile, sondern auch die Kinder haben ein Recht auf Umgangskontakte zum nichtbetreuenden Elternteil. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Zugewinnausgleich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/zugewinnausgleich/) **Published:** Juli 22, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Familienrecht # Zugewinnausgleich Der Zugewinnausgleich ist eine wichtige Frage bei einer Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird, das sie während der Ehe erworben haben. Dabei geht es nicht um das gesamte Vermögen, sondern nur um den sogenannten Zugewinn. Das ist die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen eines jeden Ehepartners. Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, müssen beide Ehepartner ihr Anfangs- und Endvermögen ermitteln und gegenüberstellen. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner am Tag der Eheschließung hatte. Das Endvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags hatte. Von diesen beiden Werten wird jeweils der Zugewinn abgeleitet. Der Zugewinnausgleich besteht darin, dass der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehepartners an diesen auszahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner von dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs profitieren. Der Zugewinnausgleich kann entweder durch eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder durch einen gerichtlichen Beschluss erfolgen. In beiden Fällen empfiehlt es sich, die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung des Zugewinns unterstützen, Ihre Ansprüche geltend machen oder eine faire Lösung mit Ihrem Ex-Partner verhandeln. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Zugewinnausgleich beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: - Zugewinngemeinschaft - Gütertrennung - Gütergemeinschaft - Modifizierte Zugewinngemeinschaft - Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung - Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Immobilien - Teilungsversteigerung - Zwangsvollstreckung   Wie kann unsere Kanzlei Sie beim Zugewinnausgleich unterstützen? - Beratung vor Eingehen einer Ehe - Gestaltung von Eheverträgen - Beratung und Berechnung von Ausgleichsansprüchen - Deeskalation bei drohender Teilungsversteigerung - Durchsetzung von Zugewinnausgleichansprüchen - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Aushandeln von Gesamtlösungen - ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich Was ist die Zugewinngemeinschaft? Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, in dem Ehegatten leben, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Durch die Eheschließung wird die Zuordnung von Vermögen zu dem einen oder anderen Ehegatten nicht verändert. Bis zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung gilt echte Gütertrennung. Nur dann, wenn Ehegatten gemeinschaftlich etwas kaufen, zum Beispiel eine Immobilie für die sie dann auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bilden sie gemeinsames Vermögen. Das könnten aber auch zwei Personen machen, die nicht miteinander verheiratet sind. Das so geschaffene gemeinsame Eigentum beruht also nicht auf der Ehe, sondern auf einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung der Ehegatten. Aufgrund der Regelungen zum Zugewinnausgleich erfolgt bei einer Scheidung eine Überprüfung, ob und gegebenenfalls welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt durch Geldzahlung. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen gebildet als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der beiden Vermögen durch Geldzahlung auszugleichen. Die nennt sich Zugewinnausgleich. Brauche ich einen Ehevertrag? Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dass die Ehegatten für den Fall der Scheidung Streit und Kosten zu vermeiden. Das Gesetz stellt für die Trennung und die Scheidung von Ehegatten in der Regel ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung, um alle relevanten Probleme zu lösen. Mit dem Ehevertrag haben die Ehegatten die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Verhältnisse und Wertvorstellungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Insbesondere kann sich ein Bedürfnis zum Abschluss eines Ehevertrages ergeben, wenn einer der Ehegatten selbstständig tätig ist, weil das Gesetz für seine Regelungen als Leitbild abhängig Beschäftigte Ehegatten hat Ich möchte eine Person aus einem anderen Land heiraten? Brauche ich einen Ehevertrag? Hier kommt es darauf an, wie sich Ihre Beziehung weiterentwickeln wird, z. B. ob Sie in Deutschland weiterhin leben werden oder beabsichtigen in ein anderes, ggf. drittes Land auszuwandern. Hierzu beraten wir Sie gerne umfassend, ob es ggf. sinnvoll ist, eine ehevertragliche Regelung zum anzuwendenden Recht bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse zu treffen. Brauche ich unbedingt eine Anwaltskanzlei für eine Scheidung? In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. Der Ehegatte, der keinen Anwalt beauftragt hat, kann häufig nicht beurteilen, ob er nicht weitergehende Rechte hat. Dieser Ehegatte sollte sich daher zumindest einmal im Rahmen einer Erstberatung von einem Rechtsanwalt beraten lassen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Internationales Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/internationales-familienrecht/) **Published:** Juli 22, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Familienrecht # Internationales Familienrecht Es werden immer mehr grenzüberschreitende Ehen geschlossen, weshalb das internationale Familienrecht zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ein internationaler Bezug ist bereits gegeben, wenn ein oder beide Partner eine andere Staatsangehörigkeit haben, (zeitweise) im Ausland gelebt haben oder leben werden, Vermögen im Ausland belegen ist oder Kinder sich im Ausland aufhalten. Gerade bei der Scheidung von binationalen Ehen stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist bzw. welches Recht sinnvollerweise angewendet werden soll. Dabei spielt das internationale Privatrecht (IPR) eine tragende Rolle, das durch zahlreiche EU-Verordnungen, völkerrechtliche Abkommen oder ggf. nachrangiges nationales Recht weiter ausgestaltet wird. Betroffene wissen häufig nicht, ob und wann ein deutsches Gericht in einem Streitfall über die elterliche Sorge und den Umgang mit Auslandsbezug entscheiden darf. Gerne unterstützen wir Sie zur Konfliktvermeidung beim Entwurf eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn Fragen der Rechtswahl auftreten oder im Vorfeld klar ist, dass die Familie nicht auf Dauer in Deutschland leben wird. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Internationales Familienrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: - Zugewinngemeinschaft - Gütertrennung - Gütergemeinschaft - Modifizierte Zugewinngemeinschaft - Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung - Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Immobilien - Teilungsversteigerung - Zwangsvollstreckung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum internationalen Familienrecht Kann ich verhindern, dass der andere Elternteil mein Kind entführt? Hält sich das Kind noch in Deutschland auf, sollte zunächst das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind geklärt werden. Droht die Entführung des Kindes akut, ist ein Antrag auf Einrichtung einer Grenzsperre ratsam. Entspricht ein Richter diesem Antrag, kann die Polizei an allen Grenzen nach einem Kind fahnden. Hält das Kind sich bereits im Ausland auf, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, in welchem Land sich Ihr Kind befindet. Wenn das Land das Haager Kindesentführungsübereinkommen oder die Brüssel II b-Verordnung unterzeichnet hat, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten, um das Kind zurückzuholen.  [Hier](https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/HKUE/Vertragsstaaten.pdf?__blob=publicationFile&v=12) finden Sie eine Liste der Länder, die das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Europäische Sorgerechtsübereinkommen unterzeichnet haben. Sie können sich zusätzlich auch an das Bundesamt für Justiz bei internationalen Sorgerechtskonflikten in Deutschland wenden, die Ihnen helfen kann, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Brauche ich einen Ehevertrag? Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dass die Ehegatten für den Fall der Scheidung Streit und Kosten zu vermeiden. Das Gesetz stellt für die Trennung und die Scheidung von Ehegatten in der Regel ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung, um alle relevanten Probleme zu lösen. Mit dem Ehevertrag haben die Ehegatten die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Verhältnisse und Wertvorstellungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Insbesondere kann sich ein Bedürfnis zum Abschluss eines Ehevertrages ergeben, wenn einer der Ehegatten selbstständig tätig ist, weil das Gesetz für seine Regelungen als Leitbild abhängig Beschäftigte Ehegatten hat Ich möchte eine Person aus einem anderen Land heiraten? Brauche ich einen Ehevertrag? Hier kommt es darauf an, wie sich Ihre Beziehung weiterentwickeln wird, z. B. ob Sie in Deutschland weiterhin leben werden oder beabsichtigen in ein anderes, ggf. drittes Land auszuwandern. Hierzu beraten wir Sie gerne umfassend, ob es ggf. sinnvoll ist, eine ehevertragliche Regelung zum anzuwendenden Recht bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse zu treffen. Brauche ich unbedingt eine Anwaltskanzlei für eine Scheidung? In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. Der Ehegatte, der keinen Anwalt beauftragt hat, kann häufig nicht beurteilen, ob er nicht weitergehende Rechte hat. Dieser Ehegatte sollte sich daher zumindest einmal im Rahmen einer Erstberatung von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wird bei einer Scheidung alles automatisch geklärt? Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt. Welche Kosten kommen bei einer Scheidung auf mich zu? Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert, welcher sich durch die Einkünfte der Eheleute und den Streitgegenständen ermittelt. Der Verfahrensweg richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen, unter Umständen unter Abzug von Kinderfreibeträgen, je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Hinzu kommt noch ein Wert für den Versorgungsausgleich und eventuelle Folgesachen. Aus dem so ermittelten Wert errechnen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sofern Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können, könnte ggf. Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommen. Gerne beraten wir Sie, welche Unterlagen hierzu erforderlich sind. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Gewaltschutz und häusliche Gewalt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/gewaltschutz-und-haeusliche-gewalt/) **Published:** Juli 22, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Familienrecht # Gewaltschutz und häusliche Gewalt Opfer von Gewalt benötigen [effektiven Schutz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht). Das Gewaltschutzgesetz schützt Opfer von (häuslicher) Gewalt, die neben oder anstatt eines strafrechtlichen Verfahrens zivilrechtlichen Schutz ersuchen. Meist werden Opfer bereits bei Anzeigenstellung bei der Polizei oder direkt nach einem Vorfall häuslicher Gewalt auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrages hingewiesen. **Wer schlägt, der geht.** Gerichtliche Maßnahmen werden bezogen auf den Einzelfall nach einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz angeordnet. Daher sind auch andere Maßnahmen denkbar, wenn der Einzelfall dies erfordert. Schutzanordnungen kommen nicht erst bei körperlicher Gewalt zum Tragen, sondern können bereits bei ernsthaften Drohungen oder Nachstellungen durch den Täter („Stalking“) beantragt werden. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren genügt nicht mehr allein die Glaubhaftmachung (wie in einem Eilverfahren). Vielmehr müssen u. U. die Übergriffe durch den sog. Vollbeweis gegenüber dem Gericht überzeugend dargelegt werden, z. B. durch Zeugen, Augenschein, Urkunden (Ärztliche Atteste, Polizeiberichte), Sachverständigengutachten und Parteivernehmung. Liegt eine Schutzanordnung vor, kann das Opfer bei einer Zuwiderhandlung einen Gerichtsvollzieher, die bei Widerstand Gewalt anwenden und die Polizei hinzuziehen können. Daneben besteht die Möglichkeit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zu beantragen. Außerdem begehen Täter bei Verstoß gegen gerichtliche Schutzanordnungen eine Straftat, die eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Bei Gewaltschutz und häuslicher Gewalt stehen wir entschieden an Ihrer Seite. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") #### Kurzfristige Beratung bei Gewaltschutz möglich Gerade bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz drängt die Zeit und Sie benötigen kurzfristigen anwaltlichen Beistand, da häufig ein Termin beim Familiengericht ansteht. In diesen Fällen ist es möglich, Ihnen sehr kurzfristig einen Beratungstermin zu geben und Sie ggf. auch in einem gerichtlichen Termin dann anwaltlich zu vertreten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Gewaltschutz und häusliche Gewalt beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: - Zugewinngemeinschaft - Gütertrennung - Gütergemeinschaft - Modifizierte Zugewinngemeinschaft - Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung - Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Immobilien - Teilungsversteigerung - Zwangsvollstreckung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann was very helpful and managed to solve my problems. I recommend her as she is very insightful and keen to help. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe eine Frau als Ehrenamtliche begleitet und war sehr beeindruckt von der Kanzlei. Die Beratung verlief ohne Hektik, mit viel Empathie und sehr umfassend. Die Mandantin war beruhigt, kannte ihre Rechte und wusste, dass ihr Fall in guten Händen ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Top Kanzlei im Familienrecht. Frau Hoffmann ist klasse. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zu Gewaltschutz und häuslicher Gewalt Was ist häusliche Gewalt? Häusliche Gewalt bezieht sich auf physische, psychische oder emotionale Misshandlung oder Bedrohung, die in engen Beziehungen wie Ehe, Partnerschaft oder Familie stattfindet. Sie kann körperliche Verletzungen, sexuellen Missbrauch, Einschüchterung oder Kontrollverhalten umfassen. Welche genauen Formen häuslicher Gewalt gibt es? **Physische Gewalt**: Dies umfasst jede Form von körperlicher Aggression oder Gewaltanwendung gegen das Opfer. Dazu gehören Schläge, Tritte, Würgen, das Werfen von Gegenständen, körperliche Misshandlungen oder erzwungene Handlungen, die zu Verletzungen führen. **Psychische oder emotionale Gewalt**: Diese Form der Gewalt zielt darauf ab, das Opfer emotional zu verletzen oder zu manipulieren. Dies kann durch Einschüchterung, Beleidigungen, ständige Kritik, Drohungen, Kontrollverhalten und Isolation erfolgen. Psychische Gewalt kann genauso verheerend sein wie physische Gewalt und lässt oft unsichtbare Narben zurück. **Sexuelle Gewalt**: Sexuelle Gewalt beinhaltet erzwungenen Sex oder sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers. Dies kann innerhalb einer Beziehung oder Ehe auftreten und ist eine schwerwiegende Form der häuslichen Gewalt. Sexuelle Gewalt umfasst auch erzwungene sexuelle Handlungen ohne Einwilligung oder sexuelle Nötigung. **Finanzielle Gewalt**: Diese Form der Gewalt beinhaltet die Kontrolle über die finanziellen Ressourcen des Opfers, um Macht und Kontrolle auszuüben. Der Täter kann dem Opfer den Zugang zu Geld verweigern, es finanziell ausbeuten oder zwingen, finanzielle Entscheidungen zu treffen, die dem Opfer schaden. **Digitale Gewalt**: In der heutigen Zeit kann häusliche Gewalt auch online auftreten. Das Opfer kann durch Cyber-Stalking, Belästigung in sozialen Medien oder die Veröffentlichung von privaten Informationen im Internet bedroht oder eingeschüchtert werden. **Öffentliche Demütigung**: Der Täter kann versuchen, das Opfer öffentlich zu demütigen oder zu erniedrigen, sei es vor Freunden, Familie oder in der Öffentlichkeit. Dies kann das Opfer weiter isolieren und seine Selbstachtung erheblich schädigen. Es ist wichtig zu beachten, dass häusliche Gewalt nicht auf eine einzige Form beschränkt ist und oft mehrere Formen gleichzeitig auftreten. Jede Form von häuslicher Gewalt ist inakzeptabel und illegal. Opfer sollten Unterstützung und Hilfe suchen, um sich aus der Gewaltsituation zu befreien und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wie erkenne ich häusliche Gewalt? Häusliche Gewalt kann viele Formen annehmen, einschließlich körperlicher Verletzungen, Isolation, Demütigung oder ständiger Kontrolle. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder jemand, den Sie kennen, Opfer von häuslicher Gewalt sein könnte, sollten Sie auf unerklärliche Verletzungen, Veränderungen im Verhalten oder Anzeichen von Angst achten. Wie kann ich Freunde oder Familienmitglieder unterstützen, die Opfer häuslicher Gewalt sind? Sie können unterstützend und verständnisvoll sein, ohne Druck auszuüben. Ermutigen Sie die betroffene Person, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und bieten Sie an, sie bei Bedarf zu begleiten. Es ist wichtig, ihre Entscheidungen zu respektieren und nicht zu urteilen. Brauche ich einen Anwalt, wenn ich Opfer häuslicher Gewalt bin? Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber es kann äußerst hilfreich sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Schutzmaßnahmen wie einstweilige Verfügungen zu beantragen, rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten und Sie bei rechtlichen Angelegenheiten unterstützen.   Leider erleben wir es häufig, dass eine Fehleinschätzung vorliegt. Manchmal gehen Betroffene davon aus, dass es sich gar nicht um häusliche Gewalt in ihrem Fall handle. Dies können wir mit Ihnen erörtern. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Familienrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-familienrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/familiennachzug-anwalt_blog_post_default-768x402.jpg "familiennachzug-anwalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung - April 29, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt für Familiennachzug Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sorgerecht-einklagen_blog_post_default-768x403.jpg "sorgerecht-einklagen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können - März 26, 2025 In diesem Artikel klären wir alles rund um die Frage: "Wie kann ich das Sorgerecht einklagen?" ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default-768x402.jpg "gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub - März 5, 2025 In diesem Artikel informieren wir über die Regelungen zum Aufenthalts- und Umgangsrecht während der Schulferien eines gemeinsamen Kindes. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default-768x402.jpg "nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps - Februar 25, 2025 In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfüllt sein müssen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/scheidung_blog_post_default-768x402.jpg "scheidung_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen! - November 26, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Thema Scheidung. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default-768x402.jpg "rechtsanwalt-kindesunterhalt_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen - November 18, 2024 In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Grundlagen des Kindesunterhalts. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/anwaltin-opferrecht_blog_post_default-768x402.jpg "anwaltin-opferrecht_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite - August 20, 2024 In diesem Beitrag erläutern wir das Opferrecht, sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ehevertrag_blog_post_default-768x402.jpg "ehevertrag_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick - Juni 5, 2024 In diesem Beitrag informieren wir über den Ehevertrag, seine typischen Regelungsmöglichkeiten und wann dieser sinnvoll sein kann. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/court_blog_post_default-1-768x402.jpg "court_blog_post_default-1 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden - Juni 16, 2023 Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Krankenversicherung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/krankenversicherung/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Krankenversicherung SGB V – rechtliche Beratung und Vertretung in Hildesheim Unsere Anwälte sind auf das Rechtsgebiet Sozialrecht spezialisiert und vertreten sowie beraten Sie bei allen Fragen rund um Krankenversicherung und Co. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann entweder als Pflichtversicherung vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Grundsätzlich werden Leistungen aus der Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Das bedeutet, dass zugelassene Vertragsärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte einen wesentlichen Teil der Leistungen in Form von medizinischer Behandlung, Therapie und dem Ausstellen von Verordnungen oder Rezepten erbringen. In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine Erstattung von Kosten für eine medizinische Behandlung oder Hilfsmittel möglich. Dann erfolgt die Geldleistung i. d. R. unmittelbar an den Versicherten, der die medizinische Leistung oder das Hilfsmittel zuvor selber bezahlt hat. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Der Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst u. a. Leistungen in folgenden Bereichen: - Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung - Früherkennung von Krankheiten - Krankheit - Schwangerschaft und Mutterschaft - Krankengeld - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen oder mindern ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Wie kann unsere Kanzlei Sie wegen Krankengeld unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung - Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zur Krankenversicherung Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch darauf? Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Krankenkasse gezahlt wird, wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Anspruch auf Krankengeld haben in der Regel Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind. Selbstständige und freiwillig Versicherte können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch haben. Wie lange kann ich Krankengeld erhalten? Die Dauer des Krankengeldbezugs hängt von der Krankheitsdiagnose und der individuellen Situation ab. In der Regel zahlt die Krankenkasse Krankengeld für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Bei bestimmten schweren Erkrankungen kann die Bezugsdauer verlängert werden. Wie hoch ist das Krankengeld? Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes. Für Versicherte mit Kindern erhöht sich dieser Prozentsatz auf 90 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch ebenfalls höchstens 100 Prozent des Nettoverdienstes. Muss ich Krankengeld beantragen und wie funktioniert das? Ja, um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dies sollte unverzüglich nach Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Ihr Arzt wird Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie der Krankenkasse vorlegen müssen. Die Krankenkasse prüft dann Ihren Anspruch und zahlt das Krankengeld aus. Was passiert, wenn mein Krankengeldantrag abgelehnt wird? Wenn Ihr Krankengeldantrag abgelehnt wird, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sozialrecht wenden. Es ist möglich, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen, um Ihren Anspruch auf Krankengeld durchzusetzen. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen in solchen Fällen rechtliche Unterstützung zu bieten. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Rentenversicherung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/rentenversicherung/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Rentenversicherung ## Rechtsanwälte für Sozialrecht in Hildesheim und Umgebung Das Rentenversicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Rechts, welches im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) festgeschrieben ist. Es regelt die sogenannte „gesetzliche Rente“, hier insbesondere deren Umfang, Voraussetzungen und Versicherungspflicht. Zum Teilgebiet des Rentenversicherungsrechts zählen im Einzelnen u. a. Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten, Hinterbliebenenrente, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation und Arbeitsförderungsmaßnahmen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Während bei Renten wegen Erwerbsminderung der Fokus häufig auf den medizinischen Voraussetzungen liegt, können sich im Hinblick auf alle Rentenarten auch Probleme bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ergeben. Dazu zählen z. B. die Bereiche: - Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten und Anrechnungszeiten - Anerkennung von Erziehungszeiten, insbesondere bei Pflegefamilien - Zugrundelegung des Leistungsfalles - Wartezeiten bei Aufenthalt im Ausland - Freiwillige Beitragszahlung - Versorgungsausgleich Weitere Fragen können sich rund um das Thema „Versicherungspflicht“ ergeben, insbesondere: - Befreiung von der Versicherungspflicht - freiwillige Versicherung - sog. Scheinselbstständigkeit - Statusfeststellung - Sozialrechtliche Betriebsprüfung - Prüfung bei Arbeitgebern (§28p SGB VI) - Mindestlohn - Schwarzarbeit Wie kann unsere Kanzlei Sie bei Problemen mit der Rentenversicherung unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung - Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zur Rentenversicherung Wann kann ich in den Ruhestand treten und Altersrente beantragen? Das Rentenalter und der Zeitpunkt, zu dem Sie Altersrente beantragen können, hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Geburtsjahres und Ihrer Rentenversicherungsbeiträge. In der Regel liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren. Sie können jedoch auch vorzeitig in den Ruhestand gehen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen, Ihr individuelles Rentenalter zu bestimmen. Wie hoch wird meine Altersrente sein? Die Höhe Ihrer Altersrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihrer Rentenbeitragsjahre und Ihres durchschnittlichen Einkommens. Unsere Anwälte für Sozialrecht können Ihnen bei der Berechnung Ihrer voraussichtlichen Altersrente und der Prüfung Ihres Rentenbescheides helfen. Was ist die Regelaltersrente und gibt es andere Arten von Altersrenten? Die Regelaltersrente ist die normale Altersrente, die die meisten Menschen erhalten, wenn sie das reguläre Rentenalter erreichen. Es gibt jedoch auch andere Arten von Altersrenten, wie die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Unsere Kanzlei kann Ihnen erklären, welche Art der Altersrente für Sie am besten geeignet ist. Kann ich meine Rente vorzeitig beantragen, wenn ich gesundheitlich beeinträchtigt bin? Ja, es ist möglich, eine vorzeitige Altersrente bei dauerhafter Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung zu beantragen. Unsere Anwälte können Sie durch den Antragsprozess führen und sicherstellen, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen angemessen berücksichtigt werden. Welche medizinischen Fragestellungen können sich ergeben? In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können. Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen. Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle: - Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“ - Gleichstellung mit Schwerbehinderten - Gewährung einer Erwerbsminderungsrente - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei - Behinderung - Eingliederungshilfe und persönliches Budget - Kinder- und Jugendhilfe - Pflegegrade (vormals Pflegestufen) Was sollte ich tun, wenn mein Rentenantrag abgelehnt wird? Wenn Ihr Rentenantrag abgelehnt wird, ist es wichtig, umgehend zu handeln. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen, um Ihre Rentenansprüche durchzusetzen. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten bei Rentenrechtsstreitigkeiten und kann Ihnen in solchen Fällen zur Seite stehen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Unfallversicherung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/unfallversicherung/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Unfallversicherung Im Fall der Fälle an Ihrer Seite Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei eigenen gesundheitlichen Schäden, die infolge einer Verrichtung am Arbeitsplatz erfolgen. Im Wesentlichen kennt die Unfallversicherung drei Versicherungsfälle - Arbeitsunfall - Wegeunfall (als speziellen Fall des Arbeitsunfalls) - Berufskrankheit (Aufzählung der zugehörigen Bereiche) Regelmäßig spielen bei allen Versicherungsfällen Fragen der Ursache für den Versicherungsfall eine Rolle. (sog. Kausalität) Ein Versicherungsfall i. S. v. SGB VII liegt nur vor, wenn der innere Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall bzw. der Berufserkrankung gegeben ist. Problematisch können in diesem Zusammenhang auch mittelbare Folgen eines Versicherungsfalles sein. Ein weiteres häufiges Rechtsproblem ist der sogenannte Wegeunfall. Nicht nur die eigentliche Tätigkeit ist unfallversichert, sondern auch der unmittelbare Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird dem versicherten Bereich zugerechnet. Probleme können dann auftauchen, wenn die Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Bereich unklar ist. Sobald eine Strecke zur Arbeitsstätte aus privaten Gründen verlassen wird, kann ein sog. Abweg vorliegen, der nicht in den Bereich der Unfallversicherung fällt. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Wie kann unsere Kanzlei Sie in der Unfallversicherung unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung - Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zur Unfallversicherung Was ist die gesetzliche Unfallversicherung und wer ist versichert? Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Unfälle und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit absichert. In der Regel sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland über ihren Arbeitgeber automatisch gesetzlich unfallversichert. Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung bietet verschiedene Leistungen, darunter die medizinische Versorgung und Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Sie deckt auch finanzielle Leistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld und Renten für dauerhafte Beeinträchtigungen ab. Wie melde ich einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollten umgehend dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Unfall oder die Krankheit an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Es ist wichtig, den Vorfall so schnell wie möglich zu melden, um Leistungsansprüche zu sichern. Kann ich Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch erhalten, wenn der Unfall außerhalb des Arbeitsplatzes passiert ist? In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können. Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen. Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle: - Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“ - Gleichstellung mit Schwerbehinderten - Gewährung einer Erwerbsminderungsrente - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei - Behinderung - Eingliederungshilfe und persönliches Budget - Kinder- und Jugendhilfe - Pflegegrade (vormals Pflegestufen) Welche medizinischen Fragestellungen können sich ergeben? Ja, die gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Unfälle, die außerhalb des Arbeitsplatzes oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, sofern sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dies wird als „Wegeunfall“ oder „Betriebswegunfall“ bezeichnet. Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt wird? Wenn Ihr Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen und den Ablehnungsbescheid rechtlich überprüfen zu lassen. Unsere Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht unterstützt Sie bei diesem Prozess und setzt sich dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Schwerbehindertenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/schwerbehindertenrecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Schwerbehindertenrecht Das Recht für Menschen mit Behinderung, insb. Schwerbehindertenrecht, ist im SGB IX geregelt und soll dazu dienen, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für von Behinderung bedrohte Menschen sowie Menschen mit Behinderung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. ihnen entgegenzuwirken. Durch die immer fortwährende Wandlung des Sozialstaats kommt es auch für Menschen mit Behinderungen zu großen, oft nachteiligen Folgen. Hier sind beispielsweise Einschränkungen in den Leistungen der Krankenkassen anzuführen. Seit einigen Jahren gibt es im Behindertenrecht immer wieder tiefgreifende Veränderungen. Es geht um verfassungsrechtliche, sozialrechtliche, verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme. Eine große Rolle hierbei spielt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die ihre Rechtsumsetzung u. a. im Bundesteilhabegesetz findet. Probleme ergeben sich häufig für Betroffene bei der Feststellung des sog. Grades der Behinderung (GdB) dar. Bei diesem handelt es sich um eine „Maßeinheit“, um die körperliche und oder geistige Beeinträchtigung durch eine Behinderung zu kategorisieren. Der Grad der Behinderung beginnt mit einem Wert von 20 und steigt von da an in 10er Schritten bis auf einen Wert von 100 an. Hierbei ist wichtig zu wissen, je höher der angegebene Wert, desto größer die Beeinträchtigungen. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem GdB von mindestens 30 eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit durchgeführt werden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Wie kann unsere Kanzlei Sie im Schwerbehindertenrecht unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung - Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Schwerbehindertenrecht Wer gilt als schwerbehindert und wie wird eine Schwerbehinderung festgestellt? Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Die Feststellung des GdB erfolgt durch das Versorgungsamt auf Antrag. Die Begutachtung basiert auf medizinischen Untersuchungen und anderen relevanten Informationen. Welche Vorteile hat die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises? Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene Vergünstigungen und Unterstützungen, darunter Steuervorteile, Ermäßigungen beim öffentlichen Nahverkehr, Sonderurlaub, Kündigungsschutz und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Assistenzleistungen am Arbeitsplatz. Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern? Arbeitgeber haben gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern eine Beschäftigungspflicht. Dies bedeutet, dass sie schwerbehinderte Menschen einstellen und angemessen fördern müssen. Zudem müssen sie barrierefreie Arbeitsplätze schaffen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Wie kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Sie können einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt oder dem zuständigen Landesamt für Soziales beantragen. Es ist ratsam, den Antrag sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen medizinischen Unterlagen beizufügen. Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen bei diesem Prozess behilflich sein. Was sollte ich tun, wenn mein Antrag auf Anerkennung als schwerbehindert abgelehnt wird? Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung als schwerbehindert abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage erheben. Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung in der Vertretung von Menschen bei Schwerbehindertenverfahren und kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Entschädigungsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/entschaedigungsrecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Entschädigungsrecht Soziale Entschädigung Als Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Sie in allen Angelegenheiten des Entschädigungsrechts zu unterstützen. Das soziale Entschädigungsrecht dient der Kompensation von erlittenen Sach- und Personenschäden, die Menschen erleiden, nachdem sie sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft aufgeopfert haben. Im Ursprung geht das soziale Entschädigungsrecht auf die Kriegsopferversorgung von Personen zurück, die aufgrund eines Krieges eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder einen Ehegatten oder Angehörigen verloren haben. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Bereiche des Entschädigungsrechts Wie kann unsere Kanzlei Sie in der Unfallversicherung unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung - Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Leistungsspektrum Wie kann unsere Kanzlei Sie im Entschädigungsrecht unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Entschädigungsrecht Was ist das Soziale Entschädigungsrecht? Das Soziale Entschädigungsrecht ist ein Teil des deutschen Sozialrechts und dient dazu, Menschen, die durch gesundheitliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen in ihrer körperlichen oder psychischen Gesundheit beeinträchtigt sind, finanziell und sozial zu unterstützen. Welche Leistungen können im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts beansprucht werden? Unter das Soziale Entschädigungsrecht fallen verschiedene Leistungen, darunter Verletztengeld, Opferentschädigung, Kriegsopferfürsorge, sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen wie etwa die Eingliederungshilfe oder das Schwerbehindertenrecht. Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht? Anspruchsberechtigt sind in der Regel Menschen, die durch Unfälle, Gewalttaten, berufliche Gesundheitsschädigungen oder Kriegsereignisse gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben. Auch Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen beanspruchen. Wie läuft der Antragsprozess für Soziale Entschädigungsleistungen ab? Der Antragsprozess für Soziale Entschädigungsleistungen kann komplex sein. In der Regel müssen Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen und rechtlichen Unterlagen vorzulegen. Eine kompetente rechtliche Beratung kann in diesem Prozess von großem Nutzen sein. Welche medizinischen Fragestellungen können sich ergeben? In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten sind medizinische Fragen Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung, ob Ansprüche im Sinne des Sozialgesetzbuches geltend gemacht werden können. Häufig kommt es dabei im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie später im Gerichtsverfahren zu Begutachtungen, die die Betroffenen verunsichern. Wir nehmen Ihnen die Sorge und bereiten Sie im Rahmen Ihres Besprechungstermins auf eine mögliche Begutachtung vor. Dabei besprechen wir mit Ihnen, was auf Sie zukommt und worauf es in Ihrer Begutachtung ankommt. Nach der Übersendung des Gutachtens besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und erörtern mit Ihnen die weiteren Auswirkungen auf Ihr sozialrechtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für Begutachtungen in Verfahren vor dem Sozialgericht, die ein wichtiges Beweismittel für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche darstellen. Insbesondere in diesen Bereichen spielen medizinische Fragen eine tragende Rolle: - Feststellung eines Grades der Behinderung und ggf. von sog. „Merkmalen“ - Gleichstellung mit Schwerbehinderten - Gewährung einer Erwerbsminderungsrente - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Rehabilitation zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Gesundung, zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit oder bei - Behinderung - Eingliederungshilfe und persönliches Budget - Kinder- und Jugendhilfe - Pflegegrade (vormals Pflegestufen) Wann sollte ich einen Anwalt für Sozialrecht einschalten? Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zu erhalten oder wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Antragsstellung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und im Falle von Widersprüchen oder Klagen vor den Sozialgerichten zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Pflegeversicherung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/pflegeversicherung/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Pflegeversicherung In Deutschland wurde die soziale Pflegeversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 1995 eingeführt. Neben der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bildet sie den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen, die sogenannte „fünfte Säule“. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I-III erfolgen aktuell die größten Reformen in der Geschichte dieses Sozialversicherungszweiges. Es ist ihre Aufgabe, Hilfe für Pflegebedürftige zu leisten, die durch ihre Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Die benötigte Hilfe wird an einem sogenannten „Pflegegrad“ (vormals Pflegestufe) gemessen, welcher anhand einer Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird. Sind die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit gegeben, können u. a. Zahlungen für ehrenamtliche Pflege gewährt werden oder Kosten von ambulanter oder (teil-) stationärer Pflege übernommen werden. Ein Pflegeantrag kann formlos bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung gestellt werden. Empfehlenswert ist jedoch ein Antrag mit Datum, da Leistungen durch die Pflegeversicherung rückwirkend bis Antragsstellung gewährt werden können. Haben Sie bereits ein Pflegetagebuch geführt, sollte dieses gemeinsam mit dem Antrag verschickt werden. Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse werden diese Ihnen ein Formular zusenden, in dem Sie die Art der zu gewährenden Leistung sowie die Art der Pflege angeben müssen. Hierbei kann es sich um Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen handeln. Bei der Art der Pflege kommt hier die häusliche oder die stationäre Pflege in Betracht. Nach einer Begutachtung durch den MDK trifft die Pflegekasse eine Entscheidung. Im Falle eines ablehnenden Bescheides kann hiergegen Widerspruch eingelegt werden. In der Regel erfolgt sodann eine zweite Begutachtung. Im Falle eines zurückweisenden Widerspruchsbescheides kann gegen die Entscheidung der Pflegekasse Klage erhoben werden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Wie kann unsere Kanzlei Sie bei Problemen mit der Pflegeversicherung unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Begutachtungen - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung - Durchführung von Inhouse Schulungen und Fortbildungen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zur Pflegeversicherung Was ist die Pflegeversicherung und wer ist versichert? Die Pflegeversicherung ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung und bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Versichert sind in der Regel alle Personen in Deutschland, die gesetzlich krankenversichert sind, unabhängig vom Alter. Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung bietet Leistungen in Form von Pflegegeld oder Sachleistungen. Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegekräften gepflegt werden. Sachleistungen umfassen Pflege durch professionelle Pflegekräfte oder die Unterstützung durch ambulante Dienste. Wie wird der Pflegegrad festgestellt? Der Pflegegrad wird auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDP) ermittelt. Dabei werden körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen bewertet, um den richtigen Pflegegrad festzulegen. Kann ich die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen und trotzdem Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten? Ja, Sie können die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen und dennoch Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Dies nennt sich Pflegegeld. Es wird gezahlt, wenn Sie die Pflegeperson sind und die Voraussetzungen erfüllen. Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und einer privaten Pflegezusatzversicherung? Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten und bietet Basisleistungen. Eine private Pflegezusatzversicherung ist optional und kann zusätzliche Leistungen abdecken, um die Versorgungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Es ist ratsam, die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine private Pflegezusatzversicherung in Betracht zu ziehen. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Sozialversicherung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/sozialversicherung/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Ihr Partner in Fragen zum Beitragsrecht Rechtsanwälte für Sozialrecht in Hildesheim und Umgebung Die Finanzierung der Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erfolgt hauptsächlich durch die Zahlung von Beiträgen. Es ist die Verantwortung der Arbeitgeber, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für ihre versicherungspflichtigen Beschäftigten gemäß § 28e des Sozialgesetzbuchs IV zu entrichten. Das Sozialgesetzbuch regelt die genauen Bestimmungen zur Versicherungspflicht sowie zur Entstehung, Berechnung, Fälligkeit und Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge. Die allgemeinen Vorschriften, die für alle Bereiche der Sozialversicherung gelten, sind im Sozialgesetzbuch IV enthalten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Folgende Fragestellungen ergeben sich hier insbesondere: - Befreiung von der Versicherungspflicht - freiwillige Versicherung - sog. Scheinselbstständigkeit - Statusfeststellung - Sozialrechtliche Betriebsprüfung - Prüfung bei Arbeitgebern (§28p SGB VI) - Mindestlohn - Schwarzarbeit ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zu Sozialversicherungsbeiträgen Wie werden die Sozialversicherungsleistungen finanziert? Die Sozialversicherungsleistungen werden hauptsächlich durch die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Diese Beiträge werden regelmäßig gezahlt und dienen dazu, die Sozialversicherungssysteme zu finanzieren. Welche Sozialversicherungen sind in Deutschland obligatorisch? In Deutschland sind die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung obligatorisch. Diese Versicherungen bieten Schutz und Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen, wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter. Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Beitragseinzahlung? Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einziehung und Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer an die entsprechenden Versicherungsträger. Er trägt auch einen Teil dieser Beiträge als Arbeitgeberanteil. Was passiert bei einer sozialrechtlichen Betriebsprüfung? Bei einer sozialrechtlichen Betriebsprüfung handelt es sich um eine Überprüfung, die von den Sozialversicherungsträgern durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass ein Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Sozialversicherung einhält. Diese Prüfungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt berechnet, abgeführt und gemeldet werden und dass alle versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß erfasst sind. Hier sind einige der typischen Schritte und Aktivitäten, die während einer sozialrechtlichen Betriebsprüfung durchgeführt werden: 1. **Ankündigung der Prüfung**: In der Regel erfolgt die Prüfung nach einer Vorankündigung durch den Sozialversicherungsträger. Diese Ankündigung enthält Informationen über den Zeitpunkt und den Zweck der Prüfung. 2. **Überprüfung der Unterlagen**: Der Prüfer wird die relevanten Unterlagen des Arbeitgebers überprüfen, darunter Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen und Meldungen an die Sozialversicherungsträger. 3. **Überprüfung der Versicherungspflicht**: Der Prüfer wird sicherstellen, dass alle Beschäftigten, die versicherungspflichtig sind, ordnungsgemäß angemeldet und die entsprechenden Beiträge entrichtet wurden. Dies betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. 4. **Korrektur von Fehlern**: Wenn während der Prüfung Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann der Prüfer den Arbeitgeber auffordern, diese zu korrigieren. Dies kann die Nachzahlung von Beiträgen oder die Berichtigung von Meldungen beinhalten. 5. **Beratung und Empfehlungen**: Der Prüfer kann auch beratend tätig sein und Empfehlungen geben, wie der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen künftig besser erfüllen kann. 6. **Abschlussbericht**: Am Ende der Prüfung erstellt der Prüfer einen Abschlussbericht, der die Ergebnisse der Prüfung zusammenfasst. Dieser Bericht wird dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. 7. **Folgen der Prüfung**: Je nach den Ergebnissen der Prüfung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dies kann die Nachzahlung von Beiträgen, Strafzahlungen oder die Einleitung rechtlicher Schritte umfassen, wenn schwere Verstöße gegen die Sozialversicherungsvorschriften festgestellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Sozialversicherungsträger das Recht haben, solche Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Arbeitgeber sollten daher alle Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung sorgfältig aufbewahren und sich bei Unklarheiten oder Problemen an einen Anwalt wenden. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. 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Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Leistungen für Arbeitssuchende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/leistungen-fuer-arbeitssuchende/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Leistungen für Arbeitssuchende ## Arbeitslosengeld I und Leistungen der Agentur für Arbeit Das Arbeitslosengeld I (Alg I) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Es sichert Ihr Einkommen, wenn Sie Ihre bisherige Beschäftigung verlieren, und unterstützt Sie während der Arbeitssuche. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem zuvor erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, der Lohnsteuerklasse sowie bestehenden Kinderfreibeträgen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kind beträgt das Arbeitslosengeld 67 Prozent, ansonsten 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Anspruch auf Alg I hat grundsätzlich, wer innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war (Anwartschaftszeit) und sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat. **Besonderer Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere in folgenden Punkten:** - Prüfung von Alg I-Bescheiden - Sperrzeiten bei Bezug von Arbeitslosengeld - Aufhebungs- und Erstattungsbescheide der Agentur für Arbeit - Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit („Bereich Markt und Integration“)   ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Zwecke der Arbeitsförderung nach dem SGB III Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Sie soll auch dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Das Gesetz bestimmt, wer in den Kreis der Pflichtversicherten fällt, welches der Hauptteil ist, und wer zu der Gruppe der Freiwillig Versicherten gehört. Voraussetzungen des Arbeitslosengelds Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer - arbeitslos ist, - sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat, - die Anwartschaftszeit erfüllt hat (in der Regel mindestens zwölf Monate Versicherungspflichtverhältnis innerhalb der letzten 30 Monate), - Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), - sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), und - den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). Leistungen der Arbeitslosenversicherung Nach dem SGB III kommen insbesondere folgende Leistungen in Betracht: - Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit - Kurzarbeitergeld - Insolvenzgeld - Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung (u. a. Vermittlungsgutschein, Eingliederungszuschuss) - Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung - Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Sperrzeiten Sperrzeit bezeichnet einen Zeitraum, für den der Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund von versicherungswürdigem Verhalten ruht. Die Sperrzeitdauer kann zwischen einer Woche bei Meldeversäumnissen oder bis zu zwölf Wochen bei Arbeitsaufgabe liegen. Sperrzeiten können auftreten bei - Verzug bei der Arbeitssuchendmeldung (eine Woche) - Sonstige Meldeversäumnisse (eine Woche) - Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (drei bis zwölf Wochen) - Nicht ausreichende Eigenbemühungen (zwei Wochen) - Arbeitsablehnung (drei bis zwölf Wochen) - Arbeitsaufgabe (zwölf Wochen) - Die Sperrzeit tritt nur ein, wenn das vertragswidrige Verhalten, die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen - Grund eingetreten ist oder wenn durch persönliches Verhalten die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vorgenommen wurde Hinweis Schildern Sie die Ereignisse und Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Maßnahme beziehungsweise zur Ablehnung eines entsprechenden Angebotes der Agentur für Arbeit geführt haben, möglichst genau und ausführlich. Die Agentur für Arbeit kann den Sachverhalt dann besser beurteilen. Nicht vorgebrachte Tatsachen und Gründe können nicht berücksichtigt werden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zu Arbeitslosengeld I und zur Agentur für Arbeit Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt. Letzteres setzt in der Regel voraus, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Zudem müssen Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und eigene Bemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit nachweisen. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I? Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts aus dem sogenannten Bemessungszeitraum – für Leistungsberechtigte mit Kind 67 Prozent. Grundlage ist das in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Höhe wird im Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit ausgewiesen und kann überprüft werden. Kann ich rechtliche Schritte einleiten, wenn meine Anträge auf Arbeitslosenunterstützung abgelehnt werden? Ja, wenn Ihre Anträge auf Arbeitslosenunterstützung abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage zu erheben. Es ist wichtig, die Fristen für Widersprüche und Klagen einzuhalten. Unsere Anwaltskanzlei kann Sie bei diesem Prozess unterstützen. Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt? Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der vorherigen Versicherungspflicht und dem Lebensalter. Die Regeldauer beträgt in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten, für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann sie je nach Alter auf bis zu 24 Monate steigen. Zeiten, in denen Sperrzeiten greifen, werden auf die Anspruchsdauer angerechnet. Was ist eine Sperrzeit und wann tritt sie ein? Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Sie kann insbesondere bei eigener Kündigung ohne wichtigen Grund, bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots oder bei fehlenden Eigenbemühungen verhängt werden. Die Dauer reicht je nach Anlass von einer Woche bis zu zwölf Wochen. Was kann ich gegen eine Sperrzeit tun? Gegen einen Bescheid, der eine Sperrzeit festsetzt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In der Begründung kommt es darauf an, den Sachverhalt vollständig und nachvollziehbar darzustellen – etwa gesundheitliche Gründe, Mobbing, ein Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung oder andere wichtige Gründe. Gerade in diesem Punkt zahlt sich eine anwaltliche Prüfung häufig aus, da die Agentur für Arbeit nicht vorgetragene Tatsachen nicht berücksichtigt. Muss ich jede angebotene Stelle annehmen? Grundsätzlich müssen Sie zumutbare Beschäftigungen annehmen. Die Zumutbarkeit richtet sich nach § 140 SGB III und berücksichtigt unter anderem Entfernung, Arbeitszeit und Vergütung. Unzumutbar sind Tätigkeiten etwa dann, wenn sie gegen Gesetze oder tarifliche Bestimmungen verstoßen oder unter bestimmten Voraussetzungen erheblich unter dem bisherigen Einkommen liegen. Was ist ein Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid? Mit einem Aufhebungsbescheid nimmt die Agentur für Arbeit eine frühere Bewilligung ganz oder teilweise zurück; mit einem Erstattungsbescheid fordert sie bereits gezahlte Leistungen zurück. Typische Anlässe sind nicht angegebenes Einkommen, verspätete Meldungen oder eine nachträgliche Sperrzeitentscheidung. Gegen beide Bescheide ist der Widerspruch innerhalb eines Monats statthaft. Welche Fristen muss ich beachten? Gegen einen Bescheid der Agentur für Arbeit können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, haben Sie erneut einen Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Versäumte Fristen führen in der Regel zur Bestandskraft des Bescheids. Welche Kosten entstehen im Verfahren gegen die Agentur für Arbeit? Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Anwaltskosten können Sie über eine bestehende Rechtsschutzversicherung decken oder – bei nachgewiesener Bedürftigkeit und hinreichenden Erfolgsaussichten – Beratungshilfe (außergerichtlich) bzw. Prozesskostenhilfe (gerichtlich) beantragen. Wann lohnt sich ein Anwalt bei Streit mit der Agentur für Arbeit? Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich insbesondere bei Sperrzeitbescheiden, Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden sowie bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes. Gerade weil Fristen knapp sind und nicht vorgetragene Umstände im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll. Wir prüfen Ihren Bescheid, legen fristwahrend Widerspruch ein und vertreten Sie – wenn nötig – vor dem Sozialgericht. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Kinder- und Jugendhilfe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/kinder-und-jugendhilfe/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Sozialrecht # Kinder- und Jugendhilfe SGB VII Als Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Sie in allen Angelegenheiten des Kinder- und Jugendhilferechts zu unterstützen. Im SGB VIII ist die Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt, die Aufgaben und Leistungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien umfasst. Hergeleitet wird der Grundsatz des Schutzes von Kindern und Jugendlichen aus der UN-Kinderrechtskonvention. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Insbesondere folgende Aufgaben und Leistungen sind im SGB VIII normiert: - Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Förderung der Erziehung in der Familie - Wahrnehmung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung - Personensorge und Umgangsrecht - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege - Hilfe zur Erziehung - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Hilfe für junge Volljährige Weiter hat der Gesetzgeber der Jugendhilfe Aufgaben übertragen, die sich auf die Rechtsposition von Betroffenen auswirken können: - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung - Unterbringung in Heimeinrichtungen - Übernahme von Beistandschaft, Vormundschaft und Pflegschaft - Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltspflichten und Sorgeerklärungen WIe kann unsere Kanzlei Sie im Kinder- und Jugendhilferecht unterstützen? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung - Vorbereitung auf Hilfeplangespräche - Prüfung der Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten - Beratung zu Querschnittgebieten und zur Antragstellung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Freundliche und inhaltlich kompetente Beratung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich habe mich gegen meinen Pflegegeldbescheid gewandt, weil die Krankenkasse den falschen Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Das Verfahren lief sehr erfreulich. Der Bescheid wurde umgehend korrigiert und ich erhalte nun für weitere Monate rückwirkend Pflegegeld. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte ein Anliegen, welches kurzfristig gelöst werden musste. Als ich in der Kanzlei anrief, wurde ich sehr freundlich behandelt und bekam direkt einen zeitnahen Termin. Das ganze Team ist sehr freundlich und zuvorkommend. Ich wurde gut beraten und es wurde mir alles verständlich erklärt. Mein Anliegen wurde schnell und zu meinen Gunsten geklärt. Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Kanzlei Hammer entschieden habe und werde falls nötig, wieder dort hingehen. Ich empfehle Sie weiter! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Kindes- und Jugendhilferecht Was ist das Kindes- und Jugendhilferecht und welche Aufgaben hat es? Das Kindes- und Jugendhilferecht ist ein Teil des deutschen Sozialrechts und hat das Wohl von Kindern und Jugendlichen als zentrales Anliegen. Es regelt die staatliche Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Dazu gehören Maßnahmen wie Jugendhilfe, Kinderschutz und Jugendstrafrecht. Wer kann Leistungen nach dem Kindes- und Jugendhilferecht in Anspruch nehmen? Leistungen nach dem Kindes- und Jugendhilferecht stehen grundsätzlich Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu. Dazu gehören etwa Unterstützung bei Erziehung, Bildung und Betreuung, Hilfe zur Erziehung, Schutz vor Vernachlässigung oder Misshandlung sowie Jugendgerichtshilfe. Wie beantrage ich Leistungen nach dem Kindes- und Jugendhilferecht? Die Beantragung von Leistungen nach dem Kindes- und Jugendhilferecht erfolgt in der Regel beim örtlichen Jugendamt. Je nach Bedarf und Situation wird dort geprüft, welche konkreten Leistungen angebracht sind. Eltern und Sorgeberechtigte können die Unterstützung für ihre Kinder beantragen, aber auch Jugendliche selbst haben in vielen Fällen ein Mitspracherecht. Was passiert bei Gefährdung des Kindeswohls? Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, greift das Kinderschutzgesetz. Das Jugendamt hat dann die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Kind zu schützen. Dies kann von Beratung und Hilfe bis hin zu familiengerichtlichen Maßnahmen wie einer Inobhutnahme reichen, um das Kind aus der Gefahrensituation zu nehmen. Gibt es Möglichkeiten für Jugendliche, sich gegen Entscheidungen des Jugendamts zu wehren? Ja, Jugendliche und ihre Eltern haben das Recht, gegen Entscheidungen des Jugendamts Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu ziehen. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen angemessen zu vertreten. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Sozialrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-sozialrecht/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) [ ![Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Arbeitsunfall-AdobeStock_516289747-768x514.jpeg "Woman is calling ambulance for her colleague after accident in factory First aid support on workplace concept - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie? - Juni 3, 2026 Arbeitsunfall? Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente und Rechtsbehelfe im Überblick. Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [ ![Grad der Behinderung (GdB) – Antrag, Rechte und Widerspruch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/03/Grad-der-Behinderung-GdB--Antrag-Rechte-und-Widerspruch-AdobeStock_310173733-768x512.jpeg "Frau im Rollstuhl im behindertengerechten Bürohaus - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung - März 25, 2026 Der gesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung ist fest im deutschen Sozialrecht verankert. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/11/hammer-beitrage_blog_post_default-8-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (8) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall - März 2, 2024 Erfahren Sie, warum das Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Sturz bei einer Radtour nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2023/12/hammer-beitrage_blog_post_default-5-768x402.png "hammer-beitrage_blog_post_default (5) - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf - November 20, 2023 Laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf keinen Unfallschutz, wenn sie mit Inlineskates stürzen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/ashram_blog_post_default-768x402.jpg "ashram_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram - September 22, 2023 Entdecken Sie, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern in Yoga-Ashrams beeinflusst. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/car-cover_blog_post_default-768x402.jpg "car-cover_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Juni 14, 2023 Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall.... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Verwaltungsrecht # Migrationsrecht An der Seite von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund Migrationsrecht vereint als immer häufiger gebrauchter Oberbegriff unterschiedliche Bereiche des Asylrechts und Aufenthaltsrechts. Viele sprechen auch vom Ausländerrecht. Kern ist im Asylrecht insbesondere immer wieder die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten. Weiter gibt es Rechtsgebiete wie Familienrecht oder Sozialrecht, die einen starken Bezug zum Migrationsrecht aufweisen. Die Schnittstellen verdeutlichen, dass bspw. gerade eine Scheidung von grenzüberschreitenden Ehen für einen Partner Probleme im Hinblick auf das Schicksal des aufenthaltsrechtlichen Status aufwerfen kann. Wir beraten Sie nicht nur in unmittelbar asyl- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten, sondern legen besonderen Fokus auf Schnittstellen zum Familienrecht, Sozialrecht, Opferrecht und Strafrecht. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Das Fachgebiet Migrationsrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Unsere Rechtsanwälte befassen sich im Bereich des Migrationsrechts mit: - Aufenthaltsrecht - Aufenthaltserlaubnis - Visum - Blaue Karte EU - Daueraufenthalt EU - Niederlassungserlaubnis - Aussetzung der Abschiebung (Duldung) - Familienzusammenführung - [Familiennachzug](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt), Ehegattennachzug - Flucht: Verfolgung aus politischen, religiösen, geschlechtsspezifischen oder anderen Gründen, z. B. aufgrund sexueller Orientierung - Subsidiärer Schutz - Abschiebungsverbot - Dublin-Verfahren - Vorbereitung „Großes Interview“ (Anhörung, §25 AsylG) - Arbeitsmigration und Bildungsmigration - Einbürgerung - Doppelte Staatsbürgerschaft - Asylbewerberleistungsgesetz - Sicherung des Lebensunterhalts bei längerem Aufenthalt - Bezug von Leistungen im Ausland bei grenzüberschreitenden Familien Wie kann unsere Kanzlei Sie im Migrationsrecht unterstützen? - Vorbereitung und Beratung der Antragsunterlagen zum Familiennachzug - Gestaltung von Stellvertretervollmachten bei Eheschließungen im Ausland - Beratung bei Adoption und Auswirkungen auf Schnittstellenrechtsgebiete - Migrationsrechtliche Auswirkungen bei Scheidung - Ehewirksamkeitserfordernisse im Rahmen des Familiennachzuges - Vertretung vor den Vertretungen des Auswärtigen Amts /Deutsche Botschaft, IOM sowie externen Dienstleistern im Antragsverfahren und Remonstration - Bundesweite gerichtliche Vertretung in Visumsangelegenheiten vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht - Prüfung von Businessplänen auf migrationsrechtliche Aspekte - Beratung und Vertretung im Bereich Arbeitsmigration - Vorbereitung und Beratung in Visumsverfahren jeder Art - Vertretung von Geflüchteten im Asylverfahren - Beratung und Vertretung im Dublin-Verfahren - Vorbereitung des sog. großen Interviews beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Vertretung bei geschlechtsspezifischer Verfolgung - Vertretung bei politischer Verfolgung - Insb. Vertretung von Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern - Perspektivische Beratung im Aufenthaltsrecht: Welcher Aufenthalt kommt in Betracht? - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Einbürgerungsverfahren ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Familiennachzug – unsere Herzensangelegenheit Ein Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit liegt auf der Vertretung zum Thema Familiennachzug und andere Visumsverfahren. Hier vertreten wir Sie gegenüber den Vertretungen des Auswärtigen Amtes – der Deutschen Botschaft, Organisationen wie IOM, externen Dienstleistern wie iDATA, VFS.GLOBAL u. a., den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt und nicht zuletzt vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht. Unsere Fachanwalts-Kanzlei im Familienrecht bietet zudem die zugeschnittene rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten an, sofern sich im Rahmen des Familiennachzuges entsprechende Baustellen ergeben. Im Migrationsrecht verfügen wir über erfolgreiche Prozesserfahrung vor allen Gerichtsbarkeiten vom Verwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht. Im Rahmen eines ersten Gespräches loten wir mit Ihnen aus, wo Ihr Verfahren steht, welche Unterlagen fehlen und was die nächsten Schritte sind. Wir setzen uns ein – außergerichtlich und gerichtlich. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Asylrecht – Schwerpunkt Afrikanische Länder In asyl- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir neben Menschen aus Afghanistan, Iran, Syrien, Irak im Schwerpunkt Geflüchtete aus sämtlichen afrikanischen Ländern. Besondere Kenntnisse können wir für **ostafrikanische Länder, wie Sudan, Südsudan, Tschad, Ruanda, Burundi, Eritrea und Somalia** aufweisen. Für folgende afrikanischen Herkunftsländer konnten wir für unsere Klientinnen und Klienten Erfolge erzielen: Ägypten, Algerien, Angola, Äthiopien, Benin, Burundi, Elfenbeinküste, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Republik Kongo, Liberia, Libyen, Mali, Marokko, Nigeria, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tschad, Tunesien, Uganda Darüber hinaus liegt unser Fokus besonders auf der **politischen Verfolgung** und der **geschlechtsspezifischen Verfolgung** als Fluchtgrund. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vielen vielen dank, Frau Hoffmann! Sie sind die Beste. Ich war ungeduldig und sie haben mich immer wieder verstanden. Meine Kinder leben jetzt in Deutschland mit Aufenthalt. Vielen vielen dank an ihr Kanzlei! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Frau Hoffmann hat mein Frau und mich im Remonstrationverfahren gegen die Botschaft vertreten. Ausländerbehörde hat unseren Antrag erst abgelehnt. Im Widerspurch konnten wir alles dann aufklären und nun ist meine Frau hier. Ich bin sehr glücklich. Danke, Frau Hoffmann! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Mrs. Hoffmann is an excellent lawyer in Asylum law. She is very experienced with Sudan cases as my case is. I am very happy to have found her as she is professional, open minded and takes care of the individual story. She knows a lot about Sudan and shows big interest especially in political questions. Five stars! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr freundliche Kanzlei, bin absolut zufrieden. Besonders im Asyl- und Ausländerrecht sehr kompetent und fair. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") „Reueerklärung“ als Voraussetzung für Passbeschaffung unzumutbar: „Erstritten hat die Entscheidung Rechtsanwältin Laura Hoffmann (hammer-rechtsanwälte.de). Betroffen von einer solchen Praxis sind v.a. eritreische Geflüchtete. [Bundesverwaltungsgericht](https://www.nds-fluerat.org/54623/aktuelles/bundesverwaltungsgericht-reueerklaerung-als-voraussetzung-fuer-passbeschaffung-unzumutbar/) ## FAQ Häufige Fragen zum Migrationsrecht Warum gerade Sie für meinen Familiennachzug? Das Migrationsrecht begleitet Rechtsanwältin Hoffmann seit Anfang ihrer beruflichen Laufbahn. Der Familiennachzug stellt viele Familien vor unüberwindbare Hürden, bei denen wir Menschen gerne zur Seite stehen. Gleichzeitig ist diese Materie auch rechtlich für uns besonders spannend, da es hier häufig zu Gesetzesänderungen kommt, durch die in der Rechtsprechung viel Bewegung ist – sprich: Wir mögen es hier mitzugestalten. Durch die Expertise als Fachanwältin für Familienrecht kann Rechtsanwältin Hoffmann Sie gerade im Familiennachzug erfolgreich unterstützen, da sich in dieser Thematik viele Schnittstellen verbinden. Ihr Fall wird bei uns mit Herz und Verstand bearbeitet. Ich möchte eine Person aus einem anderen Land heiraten? Geht das? Im Rahmen des Familiennachzuges bzw. Ehegattennachzuges ist es möglich ein Visum zur Eheschließung in Deutschland zu beantragen. Es kann aber auch ratsam sein, die Eheschließung zunächst im Ausland durchzuführen und sodann das Verfahren anzustoßen. Dies hängt von verschiedenen Aspekten ab: Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Vorhandensein von Dokumenten, Lage im Herkunftsland. Wir besprechen gerne mit Ihnen, welcher Weg für Sie und Ihre Familie sinnvoll ist. Brauche ich unbedingt einen Anwalt beim Familiennachzug? Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich bereits im Antragsverfahren einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es kann jedoch sinnvoll sein, da wir sehr früh prüfen, welche Unterlagen Sie benötigen und die Anträge vorbereiten. Besonders fatal ist es, wenn Termine bei IOM oder der Botschaft scheitern, weil die Antragsunterlagen fehlerhaft sind. So haben Ihre Angehörigen sonst monatelang umsonst auf diesen sehr wichtigen Termin gewartet. Im Rahmen einer Erstberatung klären wir dies gerne mit Ihnen ab, ob eine Vertretung erforderlich ist bzw. ab wann eine Vertretung involviert sein sollte. Grundsätzlich ist es ratsam für ein Remonstrationsverfahren oder eine Klage anwaltlichen Beistand beizuziehen, da wir die Akte des Auswärtigen Amtes und der Ausländerstelle beiziehen können. So können wir genau klären, woran das Visum gescheitert ist und welche Schritte erforderlich sind, um eine Abänderung der Entscheidung zu erwirken. Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie für den Antrag keinen Anwalt benötigen, sagen wir Ihnen dies ehrlich. Wie ist das Asylverfahren in Deutschland geregelt? In Deutschland ist der Ablauf des Asylverfahrens mit den Rechten und Pflichten von Asylsuchenden und der zuständigen Behörde im Asylgesetz geregelt. Viele dieser Regelungen beruhen auf dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem der Europäischen Union, das europaweit geltende Mindeststandards für das Asylverfahren festlegt. Die nationale Rechtsgrundlage ist das AsylG. Wie läuft mein Asylgesuch ab? Sie müssen sich zunächst zeitnah nach Einreise bei einer zur Registrierung befugten Behörde melden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Bundespolizei, die Landespolizeibehörden, Aufnahmeeinrichtungen, das BAMF oder die Ausländerbehörden). Dort werden bei Ihnen erkennungsdienstliche Maßnahmen vorgenommen, worunter neben Angaben privater Informationen Fingerabdrücke genommen werden. Die Frage, ob Asyl gewährt wird, wird durch das Asylverfahren geklärt. Sie müssen zunächst einen sogenannten Asylantrag stellen, der dann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft wird. Sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass ein Schutz aufgrund des Asylrechts besteht, wird das Asylverfahren positiv abgeschlossen und der Person Asyl gewährt. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens wird Ihnen ein Bleiberecht gewährt.  Sollte das BAMF nicht zu einem positiven Ergebnis kommen, wird das Asylverfahren mit einem negativen Bescheid beendet. Gegen diesen können Sie beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Hat Ihre Klage keine aufschiebende Wirkung, ist zusätzlich ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu stellen.  Zu beachten ist, dass nach der Dublin-Verordnung von 2003 der Mitgliedstaat der EU für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, über den die Einreise in das EU-Gebiet stattgefunden hat. Reisen Sie beispielsweise über die italienischen Gewässer ein, muss Italien als Einreisestaat das Asylverfahren durchführen. Dann ergeht eine sog. Unzulässigkeitsentscheidung, gegen die wir für Sie klagen können. Welche Schutzformen kommen für mich im Asylverfahren in Betracht? Neben dem Grundrecht auf Asyl bestehen weitere Formen des Schutzes für geflohene Personen. Neben dem Flüchtlingsschutz gemäß § 3 AsylG und dem subsidiären Schutz im Sinne des § 4 AsylG gibt es Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 6 bzw. 7 AufenthG, die im Aufenthaltsgesetz geregelt sind. Sollte Asyl nicht möglich sein, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes zu prüfen. Wieviel kostet mich Ihre Tätigkeit im Migrationsrecht? In der Regel bieten wir Ihnen zunächst eine sog. Erstberatung an. Diese läuft telefonisch ab und kostet 249,90 EUR. Hier klären wir den aktuellen Stand Ihres Verfahrens und welche Optionen Sie haben. Sofern Sie im Asylverfahren bereits einen Bescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, werden wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen in der Regel direkt tätig und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin, wenn Ihre Akte bei uns vorliegt, die dann durch das Verwaltungsgericht übermittelt wird. Unsere Tätigkeit rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Da uns bewusst ist, dass Sie gerade im Asylverfahren in einer prekären Situation sind, bieten wir hier regelmäßig eine Ratenzahlung für unsere Tätigkeit ab. Sofern Sie sich im gerichtlichen Verfahren befinden, prüfen wir auch gerne, ob Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Verwaltungsrecht. [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/invoice_blog_post_default-768x402.jpg "invoice_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden - Juli 15, 2022 Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese zurückzuzahlen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klage_blog_post_default-768x402.jpg "klage_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt - März 14, 2022 Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht gene... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gastwirtschaft_blog_post_default-768x402.jpg "gastwirtschaft_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos - Februar 9, 2022 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, die Nachbarn eines Swingerclubs und einer angrenzenden Gaststätte haben keinen Anspru... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default-768x402.jpg "steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG NACH § 65 IFSG FÜR DIE SCHLIESSUNG IHRES BETRIEBES ZU? - April 16, 2020 Tausende von Betrieben deutschlandweit wurden im Zuge der Corona–Pandemie auf behördliche Anordnung und nunmehr durch Verordnung geschlossen... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/steht-ihnen-eine-entschaedigung-nach-65-ifsg-fuer-die-schliessung-ihres-betriebes-zu/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default-768x402.jpg "drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") DREI VERWALTUNGSGERICHTE ENTSCHEIDEN ÜBER MASSNAHMEN GEGEN CORONA - März 25, 2020 Heute haben gleich 3 Verwaltungsgerichte über die verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesländer im Rahme der Corona-Pandemie ergriffen haben... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-ueber-massnahmen-gegen-corona/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Hochschulrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/hochschulrecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Verwaltungsrecht # Hochschulrecht Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Fragen rund um das Hochschulwesen befasst. Dazu gehören unter anderem die Regelungen über die Organisation und Verwaltung von Hochschulen, die Rechte und Pflichten von Hochschulangehörigen (z.B. Studierende, Lehrende, Forschende), die Zulassung zum Studium, die Prüfungsordnungen, die Anerkennung von Studienleistungen, die Akkreditierung von Studiengängen, die Finanzierung von Hochschulen, die Hochschulautonomie, das Hochschulpersonalrecht, das Wissenschaftsrecht und das Urheberrecht. Im Hochschulrecht beraten und vertreten wir Mandanten, die mit hochschulrechtlichen Problemen konfrontiert sind. Dabei kann es sich um einzelne Personen (z.B. Studierende, die gegen eine Prüfungsentscheidung klagen wollen), um Institutionen (z.B. Hochschulen, die sich gegen staatliche Eingriffe wehren wollen) oder auch Hochschulmitarbeiter (z.B. in allen rechtlichen Fragen rund um das Studium und die akademische Laufbahn) handeln. Wir bieten Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung und Vertretung. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Das Fachgebiet Schulrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: Die Zulassung zum Studium, insbesondere bei Numerus-clausus-Fächern oder Masterstudiengängen Bei der Zulassung zum Studium geht es um die rechtliche Überprüfung der Zulassungsentscheidungen der Hochschulen, die oft aufgrund von Numerus Clausus (NC) oder anderen Auswahlkriterien viele Bewerber abweisen. Eine Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Bewerber versucht, einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang zu erlangen, obwohl er von der Hochschule abgelehnt wurde. Die Studienplatzklage kann verschiedene Formen annehmen, je nachdem, ob es sich um eine bundesweit oder landesweit zulassungsbeschränkte Studienrichtung handelt, und ob der Bewerber einen Anspruch auf einen Studienplatz hat oder nicht. Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der verfügbaren Studienplätze, der Anzahl der Kläger, der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte und dem individuellen Fall des Bewerbers. Eine Studienplatzklage ist ein komplexes und zeitaufwändiges Verfahren, das eine fachkundige Beratung und Vertretung erfordert. Die Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen, vor allem bei einem Hochschulwechsel oder einem Auslandsaufenthalt Bei der Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen, vor allem bei einem Hochschulwechsel oder einem Auslandsaufenthalt geht es darum, ob und in welchem Umfang die an einer Hochschule erbrachten Leistungen an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Land anerkannt werden können. Dies ist wichtig, um Studienabbrüche, Zeitverluste oder Doppelbelastungen zu vermeiden. Die Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen ist jedoch nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel: - der Art und dem Niveau der Hochschule (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie etc.) - der Art und dem Niveau des Studiengangs (Bachelor, Master, Diplom etc.) - der Fachrichtung und dem Curriculum des Studiengangs - der Anzahl und dem Inhalt der erbrachten Leistungen - der Bewertung und dem Notensystem der erbrachten Leistungen - den rechtlichen Vorgaben und Vereinbarungen auf nationaler und internationaler Ebene (z.B. Hochschulgesetze, Lissabon-Konvention, Bologna-Prozess etc.) Um die Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen zu beantragen, müssen die Studierenden in der Regel folgende Schritte durchführen: - sich über die Anerkennungsbedingungen und -verfahren an der Zielhochschule oder im Zielland informieren - die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen (z.B. Transcript of Records, Modulbeschreibungen, Prüfungsordnungen etc.) - einen formellen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle einreichen (z.B. Prüfungsamt, Akademisches Auslandsamt etc.) - gegebenenfalls eine fachliche oder sprachliche Eignungsprüfung ablegen - gegebenenfalls eine Anpassungsleistung erbringen (z.B. zusätzliche Kurse belegen, eine Ergänzungsprüfung ablegen etc.) Die Entscheidung über die Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungen und Abschlüssen liegt in der Regel bei der Zielhochschule oder im Zielland. Dabei kann es zu folgenden Ergebnissen kommen: - eine vollständige Anerkennung ohne Auflagen - eine teilweise Anerkennung mit Auflagen - eine Ablehnung der Anerkennung Wenn die Studierenden mit der Entscheidung nicht einverstanden sind oder sich ungerecht behandelt fühlen, können sie verschiedene Rechtsmittel einlegen, wie zum Beispiel: - einen Widerspruch einlegen - eine Klage erheben - eine Beschwerde einreichen Als Kanzlei beraten und vertreten wir Studierende in solchen Fällen und helfe ihnen, ihre Rechte durchzusetzen. Die Exmatrikulation, beispielsweise wegen Nichterfüllung der Studienanforderungen, Fristversäumnissen oder Täuschungsversuchen Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft eines Studierenden an einer Hochschule. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. Nichterfüllung der Studienanforderungen, Fristversäumnisse oder Täuschungsversuche. Die Exmatrikulation hat weitreichende Folgen für den Studierenden, wie z.B. den Verlust des Studienplatzes, den Ausschluss von Prüfungen und die Einschränkung der Zulassungsmöglichkeiten an anderen Hochschulen. Die Exmatrikulation ist ein Verwaltungsakt, der von der Hochschule erlassen wird und der Rechtsbehelfe zulässt. Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Studierende, die von einer Exmatrikulation bedroht oder betroffen sind. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation, legen Widerspruch oder Klage ein und verhandeln mit der Hochschule über eine gütliche Lösung. Die Wahrung der Rechte und Pflichten von Hochschulmitarbeitern, zum Beispiel bei Einstellung, Beförderung, Beurteilung oder Kündigung Hochschulrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das sich mit den rechtlichen Fragen rund um die Hochschulen befasst. Daher vertreten wir auch Hochschulmitarbeiter, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, bei allen Angelegenheiten, die ihre Rechte und Pflichten betreffen. Dazu gehören zum Beispiel: - Die Einstellung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes, der Landeshochschulgesetze und der jeweiligen Hochschulordnungen erfolgt. Dabei sind unter anderem die Anforderungen an die Qualifikation, die Ausschreibung, die Auswahl und die Ernennung zu beachten. - Die Beförderung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Kriterien der Leistung, der Eignung und der Befähigung erfolgt. Dabei sind unter anderem die Voraussetzungen für eine Habilitation, eine Professur oder eine andere akademische Position zu beachten. - Die Beurteilung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Grundsätzen der Objektivität, der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit erfolgt. Dabei sind unter anderem die Kriterien für eine Lehr- und Forschungstätigkeit, eine Gutachtertätigkeit oder eine Gremienarbeit zu beachten. - Die Kündigung von Hochschulmitarbeitern, die nach den Vorschriften des Beamtenrechts, des Tarifrechts oder des Arbeitsrechts erfolgt. Dabei sind unter anderem die Gründe für eine Entlassung, eine Versetzung oder eine Abordnung zu beachten. Ein Rechtsanwalt kann Hochschulmitarbeitern bei der Wahrung ihrer Rechte und Pflichten helfen, indem er sie berät, sie bei Verhandlungen oder Streitigkeiten vertritt oder ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche oder der Abwehr von Forderungen hilft. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Studienplatzklage Studienplatz einklagen mit Rechtsanwalt in Hildesheim. [ Mehr erfahren ](/studienplatzklage) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Hochschulrecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Verwaltungsrecht. [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/invoice_blog_post_default-768x402.jpg "invoice_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden - Juli 15, 2022 Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese zurückzuzahlen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klage_blog_post_default-768x402.jpg "klage_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt - März 14, 2022 Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht gene... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gastwirtschaft_blog_post_default-768x402.jpg "gastwirtschaft_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos - Februar 9, 2022 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, die Nachbarn eines Swingerclubs und einer angrenzenden Gaststätte haben keinen Anspru... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default-768x402.jpg "steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG NACH § 65 IFSG FÜR DIE SCHLIESSUNG IHRES BETRIEBES ZU? - April 16, 2020 Tausende von Betrieben deutschlandweit wurden im Zuge der Corona–Pandemie auf behördliche Anordnung und nunmehr durch Verordnung geschlossen... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/steht-ihnen-eine-entschaedigung-nach-65-ifsg-fuer-die-schliessung-ihres-betriebes-zu/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default-768x402.jpg "drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") DREI VERWALTUNGSGERICHTE ENTSCHEIDEN ÜBER MASSNAHMEN GEGEN CORONA - März 25, 2020 Heute haben gleich 3 Verwaltungsgerichte über die verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesländer im Rahme der Corona-Pandemie ergriffen haben... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-ueber-massnahmen-gegen-corona/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Schulrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/schulrecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Verwaltungsrecht # Schulrecht Schulrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, das viele Eltern, Schüler und Lehrer betrifft. Es regelt die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulbehörden. Dabei umfasst es unter anderem Fragen der Schulpflicht, des Schulbesuchs, der Schulformen, der Schulordnung, der Leistungsbewertung, der Zeugnisse, der Versetzung, des Schulabschlusses, der Schuldisziplin, des Datenschutzes und des Schulträgers. Ein erfahrener Anwalt für Schulrecht kann Ihnen in allen diesen Fällen helfen, Ihre Rechte zu wahren, Ihre Interessen zu vertreten und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Er kann Sie beraten, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, welche Risiken und Kosten damit verbunden sind, und wie Sie sich am besten verhalten sollten. Wir beraten und vertreten Schüler und Eltern bei schulrechtlichen Problemen und Konflikten und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von schulischen Entscheidungen und Maßnahmen und unterstützen Sie bei Widersprüchen, Klagen oder Beschwerden. Wenn Sie also ein schulrechtliches Anliegen haben oder einfach mehr darüber erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne zur Verfügung. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Das Fachgebiet Schulrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche: Schulwechsel und Schulplatzklagen Wenn Eltern mit der Schule ihres Kindes unzufrieden sind oder ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommt, können sie versuchen, einen Schulwechsel oder eine Schulplatzklage zu erwirken. Dabei müssen sie die rechtlichen Voraussetzungen und Fristen beachten, die je nach Bundesland variieren können. Schulische Leistungsbeurteilung und Zeugnisse Die Bewertung der schulischen Leistungen und die Erteilung von Zeugnissen sind oft Anlass für Konflikte zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Dabei geht es um Fragen wie die Gewichtung von Noten, die Berücksichtigung von besonderen Umständen, die Anfechtung von Noten oder die Korrektur von Fehlern in Zeugnissen. Schulordnung und Disziplinarmaßnahmen Die Einhaltung der Schulordnung und die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wie Verweise, Ordnungsmaßnahmen oder Ausschluss vom Unterricht sind ebenfalls häufige Streitpunkte. Dabei müssen die Rechte und Pflichten der Schüler, der Eltern und der Schule beachtet werden, sowie die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen. Schulische Förderung und Inklusion Die schulische Förderung und Inklusion von Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen ist ein weiteres wichtiges Thema im Schulrecht. Dabei geht es um die Gewährleistung eines individuellen und angemessenen Bildungsangebots, die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen wie sonderpädagogischer Förderung oder Schulbegleitung, sowie die Wahrung der Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit. Ausnahmen von Schulbezirken Ausnahmen von Schulbezirken beschreiben die Möglichkeit, dass Schüler eine andere Schule als die ihres Wohnortes besuchen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gründe für solche Ausnahmen können vielfältig sein, wie z.B. besondere pädagogische Bedürfnisse, familiäre Umstände, religiöse Überzeugungen oder persönliche Präferenzen. Die Schulgesetze regeln die Bedingungen und das Verfahren für die Beantragung und Gewährung von Ausnahmen von Schulbezirken. Dabei müssen sowohl die Rechte der Schüler und Eltern als auch die Interessen der Schulen und der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Mögliche rechtliche Lösungen für Schüler und Eltern, die eine Ausnahme von ihrem Schulbezirk wünschen oder beantragen, sind z.B. die Beratung durch einen Rechtsanwalt, die Einreichung eines formellen Antrags bei der zuständigen Behörde, die Anfechtung einer abgelehnten Entscheidung vor einem Verwaltungsgericht oder die Suche nach alternativen Schuloptionen wie Privatschulen oder Homeschooling. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Schulrecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Verwaltungsrecht. [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/invoice_blog_post_default-768x402.jpg "invoice_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden - Juli 15, 2022 Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese zurückzuzahlen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klage_blog_post_default-768x402.jpg "klage_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt - März 14, 2022 Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht gene... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gastwirtschaft_blog_post_default-768x402.jpg "gastwirtschaft_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos - Februar 9, 2022 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, die Nachbarn eines Swingerclubs und einer angrenzenden Gaststätte haben keinen Anspru... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default-768x402.jpg "steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG NACH § 65 IFSG FÜR DIE SCHLIESSUNG IHRES BETRIEBES ZU? - April 16, 2020 Tausende von Betrieben deutschlandweit wurden im Zuge der Corona–Pandemie auf behördliche Anordnung und nunmehr durch Verordnung geschlossen... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/steht-ihnen-eine-entschaedigung-nach-65-ifsg-fuer-die-schliessung-ihres-betriebes-zu/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default-768x402.jpg "drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") DREI VERWALTUNGSGERICHTE ENTSCHEIDEN ÜBER MASSNAHMEN GEGEN CORONA - März 25, 2020 Heute haben gleich 3 Verwaltungsgerichte über die verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesländer im Rahme der Corona-Pandemie ergriffen haben... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-ueber-massnahmen-gegen-corona/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Gewerberecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/gewerberecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Verwaltungsrecht # Gewerberecht – Gewerbeordnung, Handwerksordnung und Gaststättenordnung Das Gewerberecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die den Zugang zu und die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten regeln. Dazu gehören unter anderem die Gewerbeordnung, die Handwerksordnung und die Gaststättenordnung. Diese Gesetze enthalten unter anderem Regelungen über die Anmeldung, Erlaubnis, Überwachung und Untersagung von Gewerbebetrieben sowie über die Rechte und Pflichten der Gewerbetreibenden. Das Gewerberecht ist ein komplexes und vielfältiges Rechtsgebiet, das für viele Gewerbetreibende wichtige Fragen aufwirft. Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu diesem Thema benötigen oder Probleme mit den Behörden haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Fachkompetenz im Gewerberecht und Handwerksrecht und stehen Ihnen gerne zur Seite. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungsspektrum Viele Streitthemen zum Thema Gewerberecht können für Gewerbetreibende existenzielle Folgen haben. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der eine kompetente Beratung und Vertretung bietet. Im Gewerberecht können wir Ihnen unter anderem bei folgenden Problemen helfen: Gewerbeuntersagung Die Behörde kann ein Gewerbe untersagen, wenn der Gewerbetreibende gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er Steuern oder Sozialabgaben nicht zahlt, unerlaubte Tätigkeiten ausübt oder wiederholt gegen die Gewerbeordnung verstößt. Gegen eine Gewerbeuntersagung kann der Gewerbetreibende ebenfalls Widerspruch einlegen oder klagen. Prüfung und Abwehr von Auflagen und Vorbehalten zu behördlichen Genehmigungen Auflagen und Vorbehalten zu behördlichen Genehmigungen sind rechtliche Einschränkungen, die von den zuständigen Behörden bei der Erteilung von Genehmigungen für bestimmte Gewerbe- oder Handwerksbetriebe oder Gaststätten auferlegt werden können. Sie dienen dazu, die öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder den Umweltschutz zu gewährleisten oder die Einhaltung von fachlichen oder hygienischen Standards zu sichern. Auflagen sind verbindliche Anordnungen, die der Gewerbetreibende erfüllen muss, um die Genehmigung zu erhalten oder zu behalten. Vorbehalte sind Bedingungen, die eine Genehmigung unter dem Vorbehalt ihrer jederzeitigen Änderung oder Widerrufbarkeit erteilen. Die Auflagen und Vorbehalten können sich aus den allgemeinen Vorschriften der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung oder der Gaststättenordnung ergeben oder im Einzelfall nach Ermessen der Behörde festgelegt werden. Sie können je nach Art und Umfang des Gewerbes oder Handwerks unterschiedlich sein und sich auf die Räumlichkeiten, die Betriebszeiten, die Betriebsmittel, die Qualifikation des Personals, die Hygiene, den Lärmschutz oder andere Aspekte beziehen. Wenn ein Gewerbetreibender mit den Auflagen oder Vorbehalten nicht einverstanden ist oder sie für unverhältnismäßig oder rechtswidrig hält, kann er verschiedene rechtliche Schritte unternehmen, um sie anzufechten oder aufzuheben. Dazu gehören: - Der Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde, der die Auflagen oder Vorbehalten enthält. Dieser hat aufschiebende Wirkung, das heißt, der Gewerbetreibende muss die Auflagen oder Vorbehalten vorerst nicht befolgen, bis über den Widerspruch entschieden wird. - Die Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn der Widerspruch erfolglos war oder keine aufschiebende Wirkung hatte. Die Klage kann darauf gerichtet sein, die Auflagen oder Vorbehalten ganz oder teilweise aufzuheben oder zu ändern. - Die einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine sofortige gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, um einen schweren und unzumutbaren Nachteil für den Gewerbetreibenden abzuwenden. Die einstweilige Anordnung kann die Aussetzung oder Änderung der Auflagen oder Vorbehalten bewirken, bis über die Klage entschieden wird. Versagung oder Widerruf der Erlaubnis Die Versagung oder der Widerruf der Erlaubnis kann aufgrund von Unzuverlässigkeit, Verstößen gegen Auflagen oder Änderungen der Betriebsart erfolgen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind die Gewerbeordnung (GewO), die Handwerksordnung (HwO) und die Gaststättenordnung (GastG). Die Gewerbeordnung regelt die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes in Deutschland. Sie unterscheidet zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben. Für erlaubnispflichtige Gewerbe, wie z.B. Makler, Bewachung oder Gaststätten, muss der Gewerbetreibende neben der Gewerbeanzeige auch eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Diese kann versagt werden, wenn der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die Unzuverlässigkeit kann sich aus strafrechtlichen Verurteilungen, Steuerschulden, Insolvenz oder anderen Umständen ergeben. Die Erlaubnis kann auch widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die die Versagung rechtfertigen würden. Die Handwerksordnung regelt die Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten in Deutschland. Sie unterscheidet zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Handwerken. Für zulassungspflichtige Handwerke, wie z.B. Elektro, Friseur oder Maler, muss der Handwerker neben der Anmeldung bei der Handwerkskammer auch eine Eintragung in die Handwerksrolle nachweisen. Diese kann versagt werden, wenn der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person die erforderliche fachliche Qualifikation oder persönliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die Eintragung kann auch widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die die Versagung rechtfertigen würden. Die Gaststättenordnung regelt die Ausübung von Gaststättengewerben in Deutschland. Sie gilt für Betriebe, die Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Für diese Betriebe muss der Gewerbetreibende neben der Gewerbeanzeige auch eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Diese kann versagt werden, wenn der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die Unzuverlässigkeit kann sich aus strafrechtlichen Verurteilungen, Steuerschulden, Insolvenz oder anderen Umständen ergeben. Die Erlaubnis kann auch widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die die Versagung rechtfertigen würden. Sie kann auch widerrufen werden, wenn der Gewerbetreibende oder sein Stellvertreter gegen Auflagen verstößt oder die Betriebsart ändert. Die möglichen rechtlichen Lösungen für Gewerbetreibende, denen die Erlaubnis versagt oder widerrufen wurde, hängen vom Einzelfall ab. Grundsätzlich können sie gegen den Bescheid der Behörde Widerspruch einlegen und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dabei können sie versuchen, ihre Zuverlässigkeit zu belegen oder die Versagungs- oder Widerrufsgründe zu entkräften. Sie können auch versuchen, eine einstweilige Anordnung zu erwirken, um den Betrieb vorläufig fortsetzen zu können. In jedem Fall sollten sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Gewerberecht und Handwerksrecht beraten und vertreten lassen. Streit über die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden Die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden ist eine Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbes, die sowohl bei der Anmeldung als auch während der Gewerbetätigkeit überprüft wird. Die Zuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der bedeutet, dass der Gewerbetreibende die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird. Die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden kann zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen, je nachdem, ob es sich um ein anzeige- oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt. Bei einem anzeigepflichtigen Gewerbe kann die zuständige Behörde eine „Gewerbeuntersagung“ nach § 35 GewO verfügen, wenn der Gewerbetreibende unzuverlässig ist. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe kann die Behörde die „Erlaubnis versagen oder widerrufen“ nach den jeweiligen Vorschriften der §§ 30 ff. GewO. In beiden Fällen kann die Behörde auch die „Fortsetzung des Betriebes verhindern“ nach § 15 II 1 GewO. Die Beurteilung der Unzuverlässigkeit erfolgt immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Art und Sensibilität des ausgeübten Gewerbes. Es gibt jedoch einige Fallgruppen, die typischerweise zur Annahme der Unzuverlässigkeit führen können, wie z.B.: - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Gewerbe in Zusammenhang stehen oder sich auf die ordnungsgemäße Gewerbeausübung auswirken - Verletzung steuerlicher Pflichten, insbesondere von Betriebssteuern - Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, insbesondere von Beiträgen - Wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit, hier ist auch § 12 GewO zu beachten - Persönliche Mängel, wie z.B. Alkohol- oder Drogensucht Für bestimmte Branchen gelten zudem besondere Vorschriften, die die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden regeln. Dazu gehören z.B.: - Die „Handwerksordnung (HwO)“, die in § 7a HwO eine Zuverlässigkeitsprüfung für die Eintragung in die Handwerksrolle vorsieht - Die „Gaststättenordnung (GastG)“, die in § 4 GastG eine Zuverlässigkeitsprüfung für den Betrieb einer Gaststätte vorsieht Wenn ein Gewerbetreibender von einer Unzuverlässigkeitsmaßnahme betroffen ist oder befürchtet, dass er als unzuverlässig eingestuft wird, sollte er sich an einen Rechtsanwalt für Gewerberecht und Handwerksrecht wenden. Dieser kann ihn über seine Rechte und Pflichten aufklären, ihm bei der Abwehr oder Anfechtung von behördlichen Maßnahmen helfen und ihm mögliche rechtliche Lösungen aufzeigen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Wichtige Begriffe Gewerbeanmeldung Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung oder die Einhaltung von Umwelt- und Hygienevorschriften. Wenn die Behörde die Gewerbeanmeldung ablehnt oder mit Auflagen versieht, kann der Gewerbetreibende dagegen Widerspruch einlegen oder klagen. Gewerbeordnung Die Gewerbeordnung ist das zentrale Gesetz des Gewerberechts. Sie gilt grundsätzlich für alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht durch andere Gesetze geregelt sind. Die Gewerbeordnung bestimmt, dass ein Gewerbe jede selbständige, planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit ist, die mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Die meisten Gewerbe sind anzeigepflichtig, das heißt, sie müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Einige Gewerbe sind jedoch erlaubnispflichtig, das heißt, sie dürfen nur mit einer besonderen Genehmigung ausgeübt werden. Dies gilt zum Beispiel für bestimmte Handwerke, Spielhallen, Makler oder Bewachungsunternehmen. Handwerksordnung Die Handwerksordnung regelt die Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten. Sie bestimmt, welche Tätigkeiten als Handwerk gelten und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind. Die Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Zulassungspflichtige Handwerke sind solche, die eine besondere handwerkliche Ausbildung erfordern und nur von Personen ausgeübt werden dürfen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können. Zulassungsfreie Handwerke sind solche, die ohne eine solche Qualifikation ausgeübt werden dürfen. Die Handwerksordnung regelt auch die Organisation der Handwerkskammern, die als Selbstverwaltungskörperschaften die Interessen des Handwerks vertreten. Gaststättenordnung Die Gaststättenordnung regelt den Betrieb von Gaststätten, das heißt von Betrieben, in denen Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Die Gaststättenordnung bestimmt, dass der Betrieb einer Gaststätte einer Erlaubnis bedarf, die von der zuständigen Behörde erteilt wird. Die Erlaubnis setzt voraus, dass der Gastwirt zuverlässig ist und die erforderliche Sachkunde besitzt. Die Gaststättenordnung enthält auch Vorschriften über die Hygiene, den Jugendschutz, den Nichtraucherschutz und die Sperrzeiten in Gaststätten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Hochschulrecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Verwaltungsrecht. [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/invoice_blog_post_default-768x402.jpg "invoice_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden - Juli 15, 2022 Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese zurückzuzahlen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klage_blog_post_default-768x402.jpg "klage_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt - März 14, 2022 Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht gene... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gastwirtschaft_blog_post_default-768x402.jpg "gastwirtschaft_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos - Februar 9, 2022 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, die Nachbarn eines Swingerclubs und einer angrenzenden Gaststätte haben keinen Anspru... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default-768x402.jpg "steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG NACH § 65 IFSG FÜR DIE SCHLIESSUNG IHRES BETRIEBES ZU? - April 16, 2020 Tausende von Betrieben deutschlandweit wurden im Zuge der Corona–Pandemie auf behördliche Anordnung und nunmehr durch Verordnung geschlossen... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/steht-ihnen-eine-entschaedigung-nach-65-ifsg-fuer-die-schliessung-ihres-betriebes-zu/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default-768x402.jpg "drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-uber-massnahmen-gegen-corona_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") DREI VERWALTUNGSGERICHTE ENTSCHEIDEN ÜBER MASSNAHMEN GEGEN CORONA - März 25, 2020 Heute haben gleich 3 Verwaltungsgerichte über die verschiedenen Maßnahmen, die die Bundesländer im Rahme der Corona-Pandemie ergriffen haben... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/drei-verwaltungsgerichte-entscheiden-ueber-massnahmen-gegen-corona/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht \| Verwaltungsrecht # Beamtenrecht Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bedarf der Staat natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom öffentlichen Dienst und insbesondere den Beamten wahrgenommen. Allein Beamte oder sogenannte „Beliehene“ dürfen hoheitlich für den Staat tätig sein. Das Beamtenrecht ist damit das Sonderrecht eines Teils der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Ein Beamter ist ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, der auf Lebenszeit ernannt wird und besondere Pflichten und Rechte hat. Beamte sind nicht tarifgebunden, sondern erhalten ihre Besoldung nach einer gesetzlichen Besoldungsordnung. Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und sind an Weisungen gebunden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Beamte unterstützen wir insbesondere mit viel Erfahrung und einem hohen Grad an Spezialisierung in folgenden Konstellationen: Konkurrentenklage Ein Thema, das immer wieder zu Fragen und Konflikten führt, ist die Konkurrentenklage. Dabei handelt es sich um eine Klage, die ein Beamter gegen die Besetzung einer höherwertigen Stelle mit einem anderen Bewerber erheben kann. Die Konkurrentenklage ist ein Instrument, um die Rechtmäßigkeit einer Beförderungsentscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls die eigene Bewerbung durchzusetzen. Die Voraussetzungen für eine Konkurrentenklage sind, dass der Kläger selbst an der ausgeschriebenen Stelle interessiert war, sich ordnungsgemäß beworben hat und mindestens gleich geeignet ist wie der ausgewählte Bewerber. Außerdem muss der Kläger einen Rechtsbehelf gegen die Auswahlentscheidung eingelegt haben, bevor er Klage erhebt. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Konkurrentenklage ist ein komplexes und langwieriges Verfahren, das hohe Anforderungen an die Begründung und den Nachweis der eigenen Eignung stellt. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten zu lassen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise in diesem Bereich und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte als Beamter zu wahren und Ihre Karrierechancen zu verbessern. Beurteilungen Beurteilungen sind ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung und der Laufbahngestaltung im öffentlichen Dienst. Sie sollen die Leistung, die Eignung und die Befähigung der Beamtinnen und Beamten objektiv und nachvollziehbar bewerten. Allerdings kann es vorkommen, dass Sie mit Ihrer Beurteilung nicht einverstanden sind oder dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen. In diesem Fall haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Zunächst sollten Sie versuchen, das Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten zu suchen und Ihre Bedenken zu äußern. Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis oder eine Fehleinschätzung, die sich durch ein klärendes Gespräch beheben lässt. Wenn das nicht möglich ist oder nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen Ihre Beurteilung einlegen. Dieser muss schriftlich und begründet erfolgen. Der Widerspruch wird dann von einer höheren Dienstbehörde geprüft, die entweder Ihrer Beurteilung zustimmt oder eine Änderung veranlasst. Sollte auch der Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie als letztes Mittel Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dabei müssen Sie beachten, dass das Gericht nur die Rechtmäßigkeit Ihrer Beurteilung überprüft, nicht aber deren inhaltliche Richtigkeit. Das bedeutet, dass das Gericht nur eingreift, wenn Ihre Beurteilung gegen gesetzliche Vorschriften oder allgemeine Grundsätze des Beurteilungsrechts verstößt, zum Beispiel wenn sie willkürlich, unverhältnismäßig oder diskriminierend ist. Das Gericht kann dann Ihre Beurteilung aufheben oder ändern. Wie Sie sehen, haben Sie als Beamte verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine unzufriedene Beurteilung zu wehren. Allerdings sollten Sie dabei immer die Fristen und Formalien beachten, die für Ihren Fall gelten. Außerdem sollten Sie sich bewusst sein, dass ein Streit über Beurteilungen auch negative Folgen für Ihr Arbeitsklima und Ihr Vertrauensverhältnis zu Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten haben kann. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich bei Bedarf an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie kompetent beraten und vertreten kann. Anerkennung eines Dienstunfalls Ein Dienstunfall ist ein Unfall, der einen Beamten während oder in Folge seiner dienstlichen Tätigkeit trifft und seine Gesundheit schädigt. Die Anerkennung eines Dienstunfalls hat für den Beamten verschiedene Vorteile, wie z.B. die Gewährung von Heilfürsorge, Unfallausgleich oder Unfallruhegehalt. Um einen Dienstunfall anerkennen zu lassen, muss der Beamte den Unfall unverzüglich seinem Dienstherrn melden und einen Antrag auf Anerkennung stellen. Der Dienstherr prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Dienstunfall vorliegen und entscheidet über den Antrag. Dabei muss er sich an die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung halten. Wenn der Dienstherr den Antrag ablehnt oder nur teilweise anerkennt, kann der Beamte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Streit über Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit - Ruhestandsversetzung Streit über Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit ist ein häufiges Problem, das Beamte betrifft, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst zu erfüllen. Dabei kann es zu Konflikten mit dem Dienstherrn kommen, der die Dienstunfähigkeit anzweifelt oder eine andere Verwendung für den Beamten vorschlägt. In solchen Fällen ist es wichtig, Ihre Rechte und Pflichten als Beamter zu kennen und sich rechtzeitig anwaltlich vertreten zu lassen. Die Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dabei muss nicht nur die aktuelle Tätigkeit, sondern auch jede andere zumutbare Verwendung innerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen sein. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstherrn auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Der Beamte hat jedoch das Recht, ein Gegengutachten einzuholen und gegebenenfalls Widerspruch oder Klage gegen die Entscheidung des Dienstherrn einzulegen. Wird vollständige Dienstunfähigkeit festgestellt, erfolgt eine Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand. Die Dienstfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch erfüllen kann. Dabei kann der Dienstherr dem Beamten eine andere Verwendung zuweisen, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Dies kann zum Beispiel eine Versetzung in eine andere Behörde oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bedeuten. Der Beamte muss einer solchen Zuweisung grundsätzlich zustimmen, es sei denn, sie ist unzumutbar oder verstößt gegen das Alimentationsprinzip. Auch hier kann der Beamte seine Rechte durch Widerspruch oder Klage geltend machen. Wenn Sie als Beamter in einen Streit über Ihre Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit geraten, sollten Sie sich nicht allein auf die Einschätzung des Dienstherrn oder des Amtsarztes verlassen. Es ist ratsam, sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Ihre Situation individuell prüft und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite und beraten Sie umfassend zu diesem komplexen Thema. Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung Dieser Anspruch bedeutet, dass Beamte eine Tätigkeit ausüben sollen, die ihrer Qualifikation, ihrer Besoldungsgruppe und ihrem Status entspricht. Der Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung ist in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert und dient dem Schutz der Berufsfreiheit und der Würde der Beamten. Wenn Sie als Beamter eine Tätigkeit zugewiesen bekommen, die unter Ihrem Amtsniveau liegt oder nicht zu Ihrem Aufgabenbereich passt, können Sie sich dagegen wehren. Sie haben das Recht, eine Überprüfung Ihrer Beschäftigungssituation zu verlangen und gegebenenfalls eine andere Tätigkeit zu beantragen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass der Dienstherr einen gewissen Spielraum bei der Zuweisung von Aufgaben hat und nicht jede Abweichung vom Amt einen Verstoß gegen den Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung darstellt. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob eine Beschäftigung amtsangemessen ist oder nicht. Wenn Sie Zweifel haben oder sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherrn und vor Gericht, falls nötig. Abwehr einer Abordnung Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Dienststelle oder einer anderen Tätigkeit, die der Laufbahn des Beamten entspricht oder zu der er befähigt ist. Eine Abordnung kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstherrn erfolgen. Eine Abordnung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Beamten zulässig, es sei denn, sie dauert nicht länger als fünf Jahre und ist aus dienstlichen Gründen dringend erforderlich. Eine Abordnung ohne Zustimmung kann nur in Ausnahmefällen angeordnet werden, zum Beispiel bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder bei einer wesentlichen Störung des Dienstbetriebs. Wenn Sie als Beamter mit einer Abordnung nicht einverstanden sind, können Sie sich dagegen wehren. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abordnungsverfügung Widerspruch einzulegen. Dabei sollten Sie Ihre Gründe für die Ablehnung der Abordnung darlegen und gegebenenfalls Beweise beifügen. Zum Beispiel können Sie sich auf persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände berufen, die eine Abordnung unzumutbar machen. Sie können auch geltend machen, dass die Abordnung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht oder dass sie Ihre berufliche Entwicklung beeinträchtigt. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Dabei sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen. Dieser kann Ihnen helfen, eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Dienstherrn zu finden oder eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, die Ihrer Situation gerecht wird. Disziplinarverfahren Ein Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, das die Dienstbehörde oder die Disziplinarbehörde gegen einen Beamten einleitet, wenn dieser gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Das Disziplinarverfahren kann zu verschiedenen Disziplinarmaßnahmen führen, wie zum Beispiel einer Verwarnung, einer Geldbuße, einer Kürzung der Dienstbezüge, einer Zurückstufung oder einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Disziplinarverfahren ist in den jeweiligen Landesdisziplinargesetzen oder im Bundesdisziplinargesetz geregelt. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Disziplinarverfahren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular. ## Wichtige Begriffe Als Beamte im öffentlichen Dienst sollten Sie schon häufiger über folgende wichtige Begriffe gestolpert sein, die wir Ihnen hier näher erläutern: Beamtenverhältnis Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei seine Umsetzung im Einzelnen allerdings häufig durch mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakte erfolgt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht, wo zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird. Dabei wird das Recht der Bundesbeamten allein durch den Bund geregelt. Das für Landes- und Kommunalbeamte geltende Recht liegt demgegenüber seit der Föderalismusreform teilweise gemeinsam beim Bund und den Ländern (Statusrechte und – pflichten), überwiegend aber bei den Ländern (insbesondere Besoldung, Versorgung und Laufbahnen). Bundeseinheitlich gelten das Beamtenstatusgesetz, das Besoldungsrecht und Versorgungsrecht regeln die Länder, teilweise abweichend, teilweise identisch mit dem Bund. Für Bundesbeamte findet weiterhin das Bundesbeamtengesetz Anwendung, während die Länder ihre jeweiligen Landesbeamtengesetze erlassen haben. Grundsatz des Berufsbeamtentums Der Grundsatz des Berufsbeamtentums besagt, dass Beamte eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat haben, dem sie dienen, und dass sie sich in ihrem Amt neutral, unparteiisch und sachlich verhalten müssen. Dieser Grundsatz ist in Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes verankert und gilt für alle Beamten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Der Grundsatz des Berufsbeamtentums hat mehrere Konsequenzen für die Rechte und Pflichten von Beamten. Zum einen bedeutet er, dass Beamte nicht streiken dürfen, da dies die Funktionsfähigkeit des Staates beeinträchtigen würde. Zum anderen bedeutet er, dass Beamte eine besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn genießen, die sich unter anderem in der Alimentation, der Versorgung im Alter und der Beihilfe bei Krankheit ausdrückt. Außerdem bedeutet der Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass Beamte sich politisch betätigen dürfen, solange sie dabei die Grenzen ihrer Neutralitätspflicht nicht überschreiten. Das heißt, dass sie beispielsweise einer Partei angehören oder sich an Wahlen beteiligen können, aber keine extremistischen Positionen vertreten oder ihren Dienst für politische Zwecke missbrauchen dürfen. Beförderung Die Beförderung von Beamten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sich je nach Bundesland, Dienstherr und Laufbahngruppe unterscheiden können. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Beförderung nur möglich ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Sie haben die erforderliche Qualifikation für die höhere Besoldungsgruppe erworben, zum Beispiel durch eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung oder ein Studium. - Sie haben die vorgeschriebene Mindestdienstzeit in der aktuellen Besoldungsgruppe absolviert, die je nach Laufbahn zwischen zwei und fünf Jahren liegen kann. - Sie haben sich durch Ihre Leistung und Eignung für die höhere Position empfohlen, was durch regelmäßige Beurteilungen und Gespräche mit Ihrem Vorgesetzten festgestellt wird. - Es gibt eine freie Planstelle in der höheren Besoldungsgruppe, die mit Ihrem Profil übereinstimmt und für die Sie sich bewerben können. Die Beförderung von Beamten ist also kein automatischer Prozess, sondern erfordert eine aktive Mitwirkung von Ihrer Seite. Sie sollten sich daher regelmäßig über Ihre beruflichen Perspektiven informieren, Ihre Qualifikationen erweitern und Ihre Leistungsbereitschaft zeigen. Außerdem sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Beförderungsmöglichkeiten bewusst sein, um Ihre Ansprüche geltend zu machen oder gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Beurteilung Beurteilungen sind ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, das die Leistung und Eignung von Beamten bewertet. Beurteilungen dienen sowohl der Förderung als auch der Auswahl von Beamten für Beförderungen, Versetzungen oder andere Laufbahnmaßnahmen. Beurteilungen müssen nach den Grundsätzen der Objektivität, Gleichbehandlung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfolgen. Beurteilungen werden in der Regel von den unmittelbaren Vorgesetzten erstellt, die die Beamten regelmäßig beobachten und beurteilen können. Die Beurteilten haben ein Recht auf Anhörung, Einsichtnahme und ggf. Widerspruch gegen ihre Beurteilung. Beurteilungen können gerichtlich überprüft werden, wenn sie fehlerhaft oder rechtswidrig sind. Alimentationsgrundsatz Der Alimentationsgrundsatz ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert ist. Er besagt, dass der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm einen nach seinem Dienst, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Alimentationsgrundsatz soll dem Beamten eine unabhängige und pflichtgemäße Amtsführung ermöglichen und ihn vor wirtschaftlichen Nöten und Korruptionsgefahren schützen. Die Alimentation umfasst sowohl die Besoldung während des aktiven Dienstes als auch die Versorgung im Krankheitsfall, bei Dienstunfähigkeit oder im Ruhestand. Die Höhe der Alimentation richtet sich nach dem Amt, das der Beamte bekleidet, und wird durch das Bundesbesoldungsgesetz oder die Landesbesoldungsgesetze geregelt. Der Gesetzgeber hat dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, muss aber die amtsangemessene Alimentation an die jeweiligen Zeitverhältnisse anpassen und darf nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Pension Pension und Ruhegehalt sind die Bezeichnungen für die Altersversorgung von Beamten, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten unterscheidet. Beamte zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung ein, sondern erhalten im Ruhestand eine Pension, die sich nach ihren letzten Dienstbezügen und ihrer Dienstzeit bemisst. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel bzw. maximal 71,75 Prozent des letzten Dienstbezüges, kann aber je nach Bundesland variieren. Die Pension wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Sowohl Pension als auch Ruhegehalt sind steuerpflichtig und unterliegen dem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Ruhegehalt Pension und Ruhegehalt sind die Bezeichnungen für die Altersversorgung von Beamten, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten unterscheidet. Ruhegehalt ist die Bezeichnung für die Pension, die Beamte erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt ist niedriger als die reguläre Pension und richtet sich nach dem Grad der Dienstunfähigkeit. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der letzten Dienstbezüge. Sowohl Pension als auch Ruhegehalt sind steuerpflichtig und unterliegen dem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Dienstunfähigkeit Die Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dabei muss nicht nur die aktuelle Tätigkeit, sondern auch jede andere zumutbare Verwendung innerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen sein. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstherrn auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Der Beamte hat jedoch das Recht, ein Gegengutachten einzuholen und gegebenenfalls Widerspruch oder Klage gegen die Entscheidung des Dienstherrn einzulegen. Dienstfähigkeit Die Dienstfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch erfüllen kann. Dabei kann der Dienstherr dem Beamten eine andere Verwendung zuweisen, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Dies kann zum Beispiel eine Versetzung in eine andere Behörde oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bedeuten. Der Beamte muss einer solchen Zuweisung grundsätzlich zustimmen, es sei denn, sie ist unzumutbar oder verstößt gegen das Alimentationsprinzip. Auch hier kann der Beamte seine Rechte durch Widerspruch oder Klage geltend machen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Tipps von Herrn Hammer haben zum Erfolg geführt. Bei Problemen würden wir Herrn Hammer gern wieder kontaktieren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Eir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Hammer macht einen sehr fachlichen Eindruck. Die Erklärungen war sehr schlüssig und verständlich. Er hat sich viel Zeit für die Beratung genommen und ist auf all unsere Fragen eingegangen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe. Sympathisch und sehr kompetent im Arbeitsrecht (Ersteindruck) Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer? Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Rechte, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, im Betriebsverfassungsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Kündigungsschutzgesetz und in anderen Gesetzen geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf angemessene Vergütung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Mitbestimmung. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meine Rechte verletzt? Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte verletzt, sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, falls Sie Mitglied sind. Wenn das nicht hilft oder es z.B. keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie berät und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertritt. Was sind meine Rechte bei einer Kündigung? Sie haben das Recht, eine schriftliche Kündigung zu erhalten, die den Kündigungsgrund angibt. Sie haben auch das Recht, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit dieser Klage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung verlangen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Betriebs, der Dauer Ihrer Beschäftigung, dem Kündigungsgrund und dem Vorliegen eines Sozialplans. Wie lange wird der Rechtsstreit voraussichtlich dauern und wie sind die Erfolgsaussichten? Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dauern kürzer als in fast allen Rechtsgebieten. Gerade im Gerichtsverfahren gilt ein besonderer „Beschleunigungsgrundsatz“, der dazu führt, dass von allen deutschen Gerichte Arbeitsgerichte die kürzesten Verfahrensdauern haben. Außergerichtlich hängt die Dauer eines Verfahrens jeweils auch von der Gegenseite ab. Häufig lassen sich im Arbeitsrecht Ansprüche aber auf diesem Wege klären. Die Dauer liegt dann zwischen einigen Wochen und 2 oder 3 Monaten. Auch hier gibt es, sowohl nach unten als auch nach oben, immer Ausreißer. Im Gerichtsverfahren besteht im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass das Verfahren mit einem frühen Gerichtstermin beginnt, der nur zu einer möglichen Einigung dienen soll. Bei Kündigungen sollend ie Gerichte diesen innerhalb von 2 Wochen ab Klageerhebung bestimmen, in allen anderen Verfahren versuchen sie dies ebenso, jedoch nachrangig nach Kündigungen und insbesondere fristlosen Kündigungen. In vielen Fällen ist bereits in diesem Termin eine Einigung möglich und das Verfahren endet. Dies liegt auch daran, dass das arbeitsgerichtliche Prozessrecht einen Vergleich häufig attraktiv für beide Seiten macht. Auch hier kann es jedoch Verzögerungen geben, z.B. durch Krankheitsfälle oder bei Terminsverlegungen aufgrund von Verhinderung von Gericht oder Verfahrensbeteiligten. Welche Unterlagen und Informationen benötigen Sie von mir und wie soll ich sie Ihnen zukommen lassen? Im Arbeitsrecht benötigen wir fast immer - den Arbeitsvertrag und eventuelle Vertragsänderungen oder Ergänzungen, - Vorgänger des Arbeitsvertrags, - die letzten drei Entgeltabrechnungen und - die Korrespondenz mit der Gegenseite zu Ihrem Anliegen. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir hingegen sehr unterschiedliche Unterlagen. Häufig gibt es aber ebenfalls wichtige Betriebsvereinbarungen, Sitzungsprotokolle, Informationsschreiben, Anhörungen oder Korrespondenz, die uns im Rahmen eines ersten Gesprächs weiterhilft. Die Unterlagen können Sie uns über Ihre WebAkte oder die App E.SY One (unterschiedliche Darstellungen derselben Nachrichten), die wir Ihnen jeweils zu einem Termin freischalten, oder auch per E-Mail übermitteln. Ebenso geht dies natürlich per Post, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder durch Abgabe an unserem Empfang zu unseren Öffnungszeiten. Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Risiken oder Nebenwirkungen kann der Rechtsstreit für mich haben und wie können Sie diese minimieren? Im Arbeitsrecht ist immer das Arbeitsverhältnis oder die gute Stimmung in diesem in Gefahr. Zumeist streitet man sich daher erst, wenn die Streitthemen selbst einer weiteren guten Zusammenarbeit entgegenstehen. Sozialrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige Konsequenzen mindern wir durch die Form der Verfahrensführung, unseren Rat und häufig die Gestaltung von Vergleichen oder Einigungen. Soll das Arbeitsverhältnis durch unsere Tätigkeit nicht belastet oder der Ton durch das Auftreten von Rechtsanwälten nicht verschärft werden, halten wir uns auch im Hintergrund und arbeiten Ihnen nur zu, indem wir z.B. beraten und Schreiben für sie vorformulieren, die Sie selbst auf Ihrem Briefkopf oder per E-Mail versenden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. Genaueres finden Sie auf unserer Seite [Kosten](/kosten). Im Arbeitsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Gemäß Art. 12a ArbGG trägt jede Partei die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Dies ändert sich erst in der 2. Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, dass Sie immer unsere Kosten selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie müssen aber umgekehrt auch nie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen – außer ab der 2. Instanz. ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. [ Alle Beiträge zum Verwaltungsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-verwaltungsrecht/) [ Alle Beiträge zum Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/neuigkeiten-arbeitsrecht/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. 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Es umfasst zum einen das persönliche Recht, über sein Eigentum oder andere veräußerbare Rechte beim Eintritt des Todes zu verfügen (sog. Testierfreiheit, das „Vererben“), zum anderen, das Recht auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden („Erben“). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Folgende Fragestellungen spielen beim Vererben eine besondere Rolle: - Aufklärung über die gesetzliche Erbfolge - Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen Testament - Erbvertrag - Regelung von Erbfolgen - Schutz von Angehörigen - Behindertentestament - Bedürftigentestament - Schenkungen zu Lebzeiten - Vermächtnisse - Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen - Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Vererben Wann muss man eigentlich ein Testament machen? Antworten darauf findet man viele: Wenn man heiratet, wenn man Kinder bekommt, wenn man von zu Hause auszieht? Aber welche Antwort ist richtig? Wie bei juristischen Dingen immer lautet die einfache Antwort auf eine so komplexe Frage „es kommt darauf an“: Nämlich auf die eigene Lebenssituation und darauf, ob die von Gesetz vorgesehene Erbfolge auch das ist, was man haben möchte. Denn ein Testament muss man nicht machen. Das Gesetz gibt für jeden Fall eine Erbfolge vor, die im Zweifel gilt. Alleinstehend Bei Alleinstehenden ohne Kinder sind die Erben von Gesetzes wegen zunächst die eigenen Eltern. Ich möchte man, dass der oder die Partner\*in erbt, dann muss man ein Testament aufsetzen, dass dies auch so regelt. Ist man nicht verheiratet, so erben Partner von Gesetzes wegen grundsätzlich nicht. Alleinstehend mit Kindern Hat man Kinder, so erben die eigenen Eltern nicht mehr. Erben sind von Gesetzes wegen dann die Kinder. Auch in diesem Fall ist dann aber der oder die Partner\*in nicht abgesichert. Möchte man, dass der oder die Partner\*in – gerade wenn dies das andere Elternteil der gemeinsamen Kinder ist – auch Erbe wird, so muss man dies durch Testament so festsetzen. Verheiratet Ist man verheiratet, so ist von Gesetzes wegen der andere Ehepartner auch Erbe. Im übrigen werden aber noch immer die Eltern des Erblassers von Gesetzes wegen ebenfalls Erben – Ehepartner und Eltern (oder andere Verwandte „2. Ordnung“) je zur Hälfte. Mit Notar oder ohne? Eine weitere Frage ist häufig, ob man ein notariell beurkundet es Testament benötigt oder nicht – zumal die notarielle Begutachtung Kosten verursacht. Die Antwort auf diese Frage hängt ebenfalls davon ab, wofür man das Testament benötigt. Der wichtigste Faktor ist, dass nicht jedes Testament ohne notarielle Beurkundung wirksam ist. Grundsätzlich kann man ein Testament für sich selbst oder für ein Ehepaar als sogenanntes gemeinschaftliches Testament handschriftlich errichten. Ist man nicht verheiratet und möchte ein gemeinsames Testament errichten, so muss dies notariell erfolgen. Ebenso muss auch ein Erbvertrag zwischen dem Erblasser und den Erben notariell beurkundet sein. Dies spielt beispielsweise dann eine Rolle, wenn man für bestimmte erbrechtliche Regelung die Zustimmung der potentiellen Erben benötigt, beispielsweise, wenn man möglicherweise für einzelne Erben weniger als den Pflichtteil vorsieht, möglicherweise weil ein Erbgegenstand einen höheren emotionalen als wirtschaftlichen Wert hat oder Zuwendungen außerhalb des Erbfalls abweichend vom Gesetz einbezogen oder nicht einbezogen werden sollen. Hinsichtlich der Kosten genügt bei einfachen oder „Standard“-Fällen ein handschriftliches Testament. Wir empfehlen jedoch zumindest eine individuell angepasste Vorlage zu verwenden, um nicht ungewollte Ergebnisse herbeizuführen. Fehler im Testament sind schwer auszubessern. Bei komplizierteren Testamenten sollte ein Notar einbezogen werden. Werden auch Immobilien vererbt, so spart man sich später die Kosten der Erbscheinserteilung – was zumindest „praktisch“ die Beurkundungskosten je nach Konstellation um ca. 200 EUR bis 25 % senkt. Bei großen Erbfällen, sei es, dass es um hohe Vermögen, schwierige Gemengelagen oder die Vererbung von Unternehmen geht, so sollten regelmäßig ein Anwalt, ein Steuerberater (oder ein in beiden Bereichen bewanderter Anwalt) und ein Notar einbezogen werden. Zum Beispiel bei einem sogenannten „Berliner Testament“ von Eheleuten, genügt zumeist ein gemeinsames handschriftliches Testament von Eheleuten. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür in Absprache mit Ihnen und nach Ermittlung Ihres Bedarfs einen passenden Entwurf. In anderen Konstellation kann jedoch ein notarielles Testament, trotz der höheren Kosten, erhebliche Vorteile bieten. Sprechen Sie uns an. Wenn sie über ein Testament nachdenken, vergessen Sie nicht auch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht in Erwägung zu ziehen! Beides bietet großen praktischen Nutzen. Dies ist in den meisten Fällen nicht gewollt oder mag sogar eigentümlich anmuten und zu Konflikten zwischen dem überlebenden Ehepartner und den Eltern des verstorbenen Ehepartners führen. Eine testamentarische Regelung empfiehlt sich daher in diesem Fall besonders. Verheiratet mit Kindern Ist man verheiratet und hat Kinder, so sind von Gesetzes wegen die Erben der oder die Ehepartner\*in und die Kinder. Ist der Güterstand der Ehe zudem die sogenannte „Zugewinngemeinschaft“, die immer dann vorliegt, wenn man nichts anderes geregelt hat, so erhält der erbende Ehepartner einen Erbteil in gleicher Höhe wie die Kinder. Andernfalls erhält der/die erbende Ehepartner\*in ¼ des Erbes. Dies ist häufig nicht erwünscht. Stattdessen soll zunächst der Ehepartner alleiniger Erbe werden und die gemeinsamen Kinder dann „am Ende“ erben. Eine entsprechende Regelung, bei der der länger lebende Ehepartner Alleinerbe und die gemeinsamen Kinder Schlusserben werden, bezeichnet man als „Berliner Testament“. Diese Regelung ist sehr beliebt und wird von den meisten Ehepaaren mit Kindern getroffen. Auch hier gibt es jedoch sehr unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall, je nachdem, was man genau alles regeln will. Sprechen Sie uns hier zu im Zweifel an! Wo bewahrt man ein Testament auf? Ein Notar hinterlegt ein Testament grundsätzlich beim Amtsgericht. Dies kann man aber auch selbst machen. In beiden Fällen entstehen Gebühren. Es spricht auch nichts dagegen, ein Testament selbst aufzubewahren oder durch eine vertrauenswürdige Person aufbewahren zu lassen. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Testament keine Wirkung entfalten kann, wenn es verloren geht bzw. nicht im Erbfall vorgelegt werden kann. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Erben Ein Großteil des Erbrechts spielt sich im Rahmen der Auseinandersetzung über einen Erbfall ab. Dabei bilden die sogenannten „Miterben“, also alle Personen, die Erben geworden sind, eine Miterbengemeinschaft und können nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Häufig sind fehlende Testamente oder zu alte, nicht den Lebenssituation des Erblassers in den letzten Jahren entsprechende Testamente Ursache einer Streitigkeit zwischen den Miterben oder Erben und Vermächtnisempfängern. Manchmal kann jedoch auch Entfremdung oder persönliche Streitigkeiten zwischen den Erben Auslöser sein. So oder so hilft anwaltliche Beratung oder Vertretung bei der Erbauseinandersetzung und der Abwicklung der bürokratischen Verpflichtungen im Erbfall. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Erbrecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ### Das könnte Sie auch interessieren [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. 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Dadurch wird in der Regel eine Betreuung nicht nötig. In einer Vorsorgevollmacht kann jedoch auch für diesen Fall vorgesorgt werden, beispielsweise indem der oder die Bevollmächtigte im Wege einer Betreuungsverfügung hilfsweise als Wunschbetreuer benannt wird. Es empfiehlt sich außerdem, eine Person zur Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung zu bevollmächtigen. Die zwei Arten der Vollmacht: Die "echte" Vorsorgevollmacht Bei der „echten“ Vorsorgevollmacht, wird die als Bevollmächtigter benannte Person nur für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit bevollmächtigt. Dies kann beispielsweise dadurch sichergestellt werden, dass neben der Vollmacht auch ein ärztliches Attest über die Entscheidungsunfähigkeit vorgelegt werden muss. Die „für alle Fälle“ Vorsorgevollmacht Eine Vollmacht kann jedoch auch „für alle Fälle“ oder sogar über den Tod hinaus erteilt werden. Ebenso kann die Erteilung von Untervollmachten gestattet werden. Eine Vollmacht kann jedoch auch „für alle Fälle“ oder sogar über den Tod hinaus erteilt werden. Ebenso kann die Erteilung von Untervollmachten gestattet werden. Die Gesundheitssorge Die Gesundheitssorge sollte dabei umfassend geregelt werden und sich beispielsweise auf die Auswahl eines Krankenhauses, von Behandlungs- und Therapiemethoden, der Unterbringung in einem Pflegeheim und die häuslichen Betreuung erstrecken. Die Vermögenssorge Im Rahmen der Vermögenssorge ist zu regeln, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten, beispielsweise Konten und Sparguthaben, Einnahmen nicht nur aus Rente, sondern auch aus Vermietung o.ä. und die ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Sie selbst und Dritte kümmert. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Sorgerechtsverfügung Was ist eine Sorgerechtsverfügung? Eine Sorgerechtsverfügung ist eine weitere Form der Vorsorgeverfügung: Hiermit bestimmen sorgeberechtigte Personen, wer an ihrer Stelle die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind ausüben soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Häufig wird die Sorgerechtsverfügung in ein Testament aufgenommen. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sie kann auch getrennt, nachträglich oder selbstständig und unabhängig von einem Testament errichtet werden. Die Verfügungsmöglichkeit umfasst die sogenannte Personensorge und die Vermögenssorge, §1626 Abs. 2 S. 1 BGB. Es ist nicht notwendig über beide einheitlich zu verfügen. Das heißt, dass nur über einen Sorgebereich verfügt werden kann oder diese mit einer Sorgerechtsverfügung unterschiedlichen Personen übertragen werden. Die Personensorge umfasst gem. §1631 Abs. 1 BGB die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die Vermögenssorge umfasst die Sorge für das gesamte Kindesvermögen, mit Ausnahme desjenigen Vermögens, das durch ausdrückliche Bestimmung der Verwaltung der Sorgeberechtigten entzogen wurde, §1638 BGB. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Patientenverfügung Eine Patientenverfügung enthält Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie sich in einem Zustand der Entscheidungsunfähigkeit befinden, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder auch dauerhaften geistigen Beeinträchtigungen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung des §1901a BGB stellt eine wirksame, richtig verfasste Patientenverfügung eine für Ärzte, Pflegekräfte und Heime verbindliche Anordnung dar. Außerhalb einer konkreten Behandlungssituation, und wenn Sie Ihren Willen noch äußern können, ist sie jedoch nicht anwendbar. Um Zweifel an der Aktualität des in Ihrer Patientenverfügung ausgedrückten Willens zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Inhalt etwa alle 2 Jahre schriftlich auf der Verfügung zu bestätigen und dies zu unterschreiben. Damit dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen auch Geltung verschafft werden kann, sollte diese immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Für bestimmte Maßnahmen muss er überdies ausdrücklich und schriftlich ermächtigt werden. ## Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung dient – anders als die Vorsorgevollmacht – nicht dazu, eine Betreuung zu vermeiden, sondern die Auswahlentscheidung des Gerichts bei Anordnung einer Betreuung zu gestalten. Die Betreuungsverfügung kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Durchführung der Betreuung enthalten. Sie entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung gegenüber dem Gericht und dem Betreuer, allerdings nur soweit die schriftlich niedergelegten Wünsche nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen. Eine Betreuungsverfügung kann auch hilfsweise neben einer Vorsorgevollmacht bestehen oder auch in diese aufgenommen werden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Vorsorgerecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ### Das könnte Sie auch interessieren [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Wir beraten und vertreten Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten mit viel Fachwissen. Erfahren Sie hier mehr! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Mietrecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ### Das könnte Sie auch interessieren [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) [ ![Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/Betriebsausflug-und-Arbeitsrecht-Was-Arbeitgeber-und-Arbeitnehmer-wissen-sollten-AdobeStock_2020059064-768x429.jpeg "Group of colleagues engaging in a candid team-building activity with laughter - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten - August 12, 2026 Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/Rechte-leiblicher-Vaeter-Was-seit-der-Reform-2026-gilt-AdobeStock_283985356-768x513.jpeg "Close-up small hands of baby is lying in men of his father hands concept of caring fatherhood - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt - Juli 29, 2026 Im Jahr 2024 befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Elternrechte biologischer Väter bis dato unzureichend gewürdigt wurden. Mittlerweile wurde die Abstammungsrechtsreform ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Anspruch-auf-Herausgabe-des-Kinderreisepasses-bei-getrennten-Eltern-AdobeStock_284960057-768x513.jpeg "People holding passports map for travel with luggage for the tr - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern - Juli 1, 2026 Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung ergeben sich rechtliche Fragestellungen zum Umgangsrecht. Von besonderer Bedeutung ist ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/06/Partnerschaft-am-Arbeitsplatz-AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht - Juni 17, 2026 Partnerschaften im beruflichen Umfeld bringen sowohl Rechte als auch Verpflichtungen mit sich und können zu Spannungen zwischen Beschäftigten führen. 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Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Opferrecht # Opferrecht und Nebenklage Im Opferrecht auf Augenhöhe mit den anderen Verfahrensbeteiligten. Das [Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht) stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist ein Sammelbegriff unterschiedlicher Teilrechtsbereiche des Strafrechts, Familienrechts, Sozialrechts oder Zivilrechts. Opferrecht umfasst insoweit alle Rechtsgebiete, die aufgrund der Folgen einer Straftat und deren Aufarbeitung für die Geschädigten berührt sind. Bereits vor Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft besteht die Möglichkeit, dass Opfer von Straftaten sich durch einen Anwalt als Verletzten- und Zeugenbeistand beraten und vertreten lassen. Im Rahmen der Nebenklage sollen die Rechte der Geschädigten im Strafverfahren gewahrt werden. Im Rahmen von Zeugenaussagen, z. B. vor einem Vernehmungsrichter oder vor Gericht, besteht zudem die Möglichkeit psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Hier werden meist Opferzeug\*innen von speziell ausgebildeten Personen, die i. d. R. bei Organisationen wie der Stiftung Opferhilfe arbeiten, begleitet. Die Inanspruchnahme empfehlen wir Betroffenen bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich, da der Rechtsbeistand z. B. als Nebenklagevertretung sich so auf seine juristische Arbeit konzentrieren kann, während die Opferzeug\*innen in professioneller psychologischer Betreuung sind. Besonderen Wert legen wir auf eine Vertretung von Opfern im Strafprozess auf Augenhöhe mit den anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Strafverteidigung. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Leistungesspektrum Das Fachgebiet Opferrecht beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Welche Bereiche betrifft das Opferrecht? - Strafverfahren - Nebenklage - Mord und Totschlag, versuchter Mord und Totschlag - Körperverletzung, schwere und gefährliche Körperverletzung - Sexualstrafstraften und Missbrauchsdelikte, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch - Organisierte sexualisierte Gewalt, Kinderpornographie - Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch - Menschenhandel - Zwangsprostitution - Cyber-Crime / Computerkriminalität: scamming, phishing, ransomware, cybermobbing, (ungewolltes) sexting - Stalking, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, unbefugte Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen - Raub, Nötigung - übergriffige Kinder und Jugendliche - Zeugenbeistand - Verletztenbeistand - Gewaltschutz und häusliche Gewalt, Zuwiderhandlung im Gewaltschutz - Schmerzensgeld und Schadensersatz - Opferentschädigungsgesetz (OEG, SGB IX) - Aufenthaltsrecht im Kontext von Straftaten und Zeugenaussagen Wie kann unsere Kanzlei Sie im Opferrecht unterstützen? - Beratung und Vertretung im Strafverfahren, insb. Nebenklage - Vertretung von Minderjährigen bei Missbrauchstaten - Aktive Ausübung der Rechte der Nebenklage - Erörterung der Beweissicherung - Begleitung zu Polizei- und Gerichtsterminen als Zeugenbeistand - Vorbereitung von kindlichen und jugendlichen Zeugen auf Vernehmungen - Anregung der richterlichen Videovernehmung bei Vorliegen der Voraussetzungen - Vertretung in Verfahren wegen Opferentschädigungsgesetz (OEG, SGB XIV) - Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen - Kontaktherstellung zu anderen Beratungsstellen und Opferschutzorganisationen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Die Nebenklage Die Nebenklage ist nicht nur die Teilnahme des Geschädigten oder seines Rechtsnachfolgers an der Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. Hier wird ausnahmsweise das Strafverfolgungsmonopol des Staates durchbrochen, weshalb die Zulassung der Nebenklage nur bei schwerwiegenden Delikten möglich ist. Mit der Zulassung werden Nebenklägern eigene Verfahrensrechte eingeräumt, z. B. - Anwesenheit in der Hauptverhandlung auch als Zeuge, - Befragung von Zeugen, Sachverständigen oder Angeklagten, - Stellen von Beweisanträgen, - Halten eines Schlussvortrages, das Plädoyer. Bei besonders schweren Delikten oder Folgen besteht die Möglichkeit, dass der Nebenklage eine Nebenklagevertretung als Rechtsbeistand beigeordnet wird. Als Nebenklagevertretung beachten wir, dass die Verfahrensrechte unserer Mandantschaft nicht nur gewahrt, sondern auch aktiv ausgeübt werden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Das Adhäsionsverfahren Zu unterscheiden von der Nebenklage ist weiter das Adhäsionsverfahren. Durch das Adhäsionsverfahren erhalten Geschädigte die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, z. B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Das Adhäsionsverfahren unterliegt jedoch anderen prozessualen Grundsätzen als die Nebenklage. Durch den Adhäsionsantrag bleibt Geschädigten häufig ein erneutes Verfahren wegen Schmerzensgeld oder Schadensersatz vor den Zivilgerichten erspart. ## Ansprüche nach dem Opferentschädigungsrecht Zum Opferrecht zählt auch die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsrecht (OEG). Auch hier unterstützen wir Sie tatkräftig außergerichtlich und gerichtlich. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hildesheim ## Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin Laura Elaine Hoffmann ist Fachanwältin für [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) und [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht). Durch den weiteren Schwerpunkt im [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), insb. Familiennachzug, beschäftigt sie sich auch intensiv mit Fragen des [internationalen Familienrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht). Bei freien Trägern und Vereinigungen führt sie seit mehreren Jahren regelmäßig Fortbildungen zum Betreuungsrecht durch. Im [Opferrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht)steht sie minderjährigen und erwachsenen Opfern durch das gesamte Strafverfahren und OEG-Verfahren zur Seite. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vielen vielen dank, Frau Hoffmann! Sie sind die Beste. Ich war ungeduldig und sie haben mich immer wieder verstanden. Meine Kinder leben jetzt in Deutschland mit Aufenthalt. Vielen vielen dank an ihr Kanzlei! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Danke für das tolle Gespräch! Es war sehr einfühlsam. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Frau Hoffmann ist eine sehr gute Rechtsanwältin für Opferrecht! Sie schafft trotz dieses schweren Themas eine angenehme Gesprächsumgebung, hat sehr viel Ahnung und hat unsere Interessen gut vertreten. Für uns ist ein Alptraum wahr geworden, aber dank Frau Hoffmann konnten wir den Strafprozess durchhalten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Opferrecht Welche Rechte stehen mir bei einer Nebenklage zu? Die Teilnahme als Nebenkläger an der Anklage der Staatsanwaltschaft ermöglicht Opfern eine aktivere Rolle im Strafprozess. Diese geht mit mehreren Befugnissen einher: - Akteneinsichtsrecht - Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen - Beweisantragsrecht, z. B. Zeugenvernehmung - Fragerecht an Angeklagten, Zeugen, Sachverständige - Recht auf eigenes Plädoyer (Schlussvortrag) Eine Nebenklage ist jedoch nur bei bestimmten Straftaten zulässig. Diese werden in § 395 StPO beschrieben und schließen vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, versuchten Mord bzw. Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die persönliche Freiheit mit ein. Was ist das Opferentschädigungsgesetz? Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes werden Opfern oder ihren Hinterbliebenen verschiedene Leistungen gewährt. Dazu gehören Heil- und Krankenbehandlung, Renten zur Beschädigten- oder Hinterbliebenenversorgung, psychotherapeutische Hilfe und Bestattungsgeld. Schmerzensgeld sowie der Ersatz von Vermögensschäden oder Sachschäden werden durch das OEG allerdings nicht abgedeckt. Sie müssen stattdessen vor dem Zivilgericht oder im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden. Um die vom OEG abgedeckten Leistungen zu erhalten, bedarf es eines Antrags. Dieser kann bereits vor Beginn des Strafprozesses gestellt werden. Voraussetzungen sind eine persönliche Betroffenheit als Opfer oder dessen Hinterbliebener (Kinder, Eltern, Ehe- und Lebenspartner) sowie ein Wohnsitz in Deutschland. Es muss sich um eine vorsätzliche und rechtswidrige Gewalttat handeln, unter deren Folgen die Betroffenen leiden. Neben den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz können auch Leistungen über den Verein für Verkehrsopferhilfe beantragt werden, wenn der Angriff mit einem Fahrzeug getätigt wurde. Handelt es sich um einen terroristischen Anschlag, kann ein Antrag auf Härteleistung für Opfer extremistischer und terroristischer Straftaten beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Ab dem 01.01.2024 finden Sie das OEG im SGB XIV. Was ist die psychosoziale Prozessbegleitung? Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Zeugenbetreuung im Strafverfahren, die sich über das gesamte Verfahren erstreckt. Die Begleitung wird von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt und richtet sich besonders an schutzbedürftige Opfer von Straftaten wie Minderjährige, Menschen mit Behinderung oder besonders traumatisierte Tatopfer. Die Begleitung umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Das Ziel ist, die individuelle Belastung der Opfer zu reduzieren und die Aussagetüchtigkeit als Zeuge im Strafverfahren zu fördern. Wir befürworten ausdrücklich die psychosoziale Prozessbegleitung und schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Strafprozess. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Zeuge im Strafverfahren? Als Zeuge im Strafverfahren haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu Ihren Pflichten gehören u. a.: - Die **Erscheinungspflicht**: Sie müssen vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht erscheinen, wenn Sie geladen werden. - Die **Auskunftspflicht**: Sie müssen wahrheitsgemäß über alles aussagen, was Sie zu dem Sachverhalt wissen. - Die **Wahrheitspflicht**: Sie müssen die Wahrheit sagen und dürfen nichts verschweigen oder falsch darstellen. Zu Ihren Rechten gehören u. a.: - Die **Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten**: Sie müssen vor Ihrer Aussage über Ihre Rechte und Pflichten informiert werden. - Die **Aussageverweigerungsrechte**: Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn Sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden oder wenn Sie ein Berufsgeheimnis wahren müssen. - Die **Entschädigung für Zeit- und Fahrtkosten**: Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Zeitversäumnis und Ihre Fahrtkosten, wenn Sie als Zeuge aussagen müssen. Ich habe Angst im Gericht auszusagen. Gibt es Schutzmöglichkeiten für mich? Wir verstehen, dass Sie Angst haben, im Gericht auszusagen. Es gibt verschiedene Schutzmöglichkeiten für Sie, je nachdem, wie gefährdet Sie sind. Zu den Schutzmöglichkeiten gehören: - Nichtöffentlichkeit der Verhandlung: Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen, wenn Ihre Aussage besonders belastend oder gefährlich ist. - Vernehmung unter Ausschluss von Anwesenheitsberechtigten: Das Gericht kann die Anwesenheit von bestimmten Personen, wie dem Angeklagten oder der Presse, bei Ihrer Aussage verbieten. - Vernehmung durch den Richter: Das Gericht kann Ihre Aussage durch den Richter aufnehmen lassen, ohne dass Sie vor Gericht erscheinen müssen. - Vernehmung mit technischen Hilfsmitteln: Das Gericht kann Ihre Aussage mit Hilfe von Videoübertragung, Tonverzerrung oder Sichtschutz ermöglichen, damit Sie nicht erkannt werden können. - Zeugenschutzprogramme: Das sind besondere Maßnahmen, die Ihre Identität und Ihren Aufenthaltsort geheim halten und Ihnen eine neue Identität und Lebensgrundlage verschaffen können. Diese Programme sind aber nur für sehr gefährdete Zeugen vorgesehen. Ob besondere Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen in Betracht kommen, klären wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Wer bezahlt eine Opferanwältin? Viele unserer Mandantinnen und Mandanten haben einen Beratungsscheck einer Opferhilfeorganisation und einen Berechtigungsschein des Amtsgerichts. Für sie kostet eine anwaltliche Erstberatung im Opferrecht nichts. Sofern es um schwere Straftaten (Tötungsdelikte und Sexualstraftaten) geht, führen wird ebenfalls eine kostenlose Erstberatung durch. Im Falle einer Nebenklage kommt – je nach Straftat – die Beiordnung eines Rechtsbeistands in Betracht. Wird der oder die Angeklagte verurteilt, muss er die anwaltlichen Kosten des Opfers übernehmen. Bei bestimmten Straftaten wird die Beiordnung eines Opferanwalts erstattet – unabhängig von der Vermögenssituation des Betroffenen: - Versuchter Totschlag und versuchter Mord (§ 211–212 StGB) - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174–174c StGB) - Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176–181a StGB) - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) - Menschenhandelsdelikte, die Verbrechen darstellen können Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden, § 397a StPO: Es liegt eine schwierige Sach- und Rechtslage vor, die das Opfer nicht allein lösen kann. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gelten als unzureichend, sodass die Finanzierung eines Anwalts auf eigene Kosten nicht möglich ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob dies für Sie in Betracht kommt. ### Das könnte Sie auch interessieren [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Inhalt Arbeitsunfall: Welche ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) [ ![Close-up of tattoo machine parts and grips scattered on a dark textured surface as they lay ready for use in tattooing](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/AdobeStock_264361667-768x432.jpeg "Tattoo machine and tattoo supplies on dark background - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte - Mai 20, 2026 Nach einer Tattoo-Entzündung erfolgte eine Krankschreibung – der Arbeitgeber lehnte jedoch die Lohnfortzahlung ab. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) [ ![Erwerbsminderungsrente](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/Erwerbsminderungsrente-AdobeStock_1920327724-768x512.jpeg "Senior couple managing home finance and planning retirement - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung - Mai 6, 2026 Anforderungen, Rentenhöhe und Zuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente 2026. Wie vorgehen bei Ablehnung? Geltende Rechtslage und Durchsetzungswege. Inhalt Wenn die Gesundheit ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Kanzlei](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Unsere Kanzlei stellt sich vor # Hammer Rechtsanwälte – Ihr vertrauenswürdiger Partner für Recht und Rechtsdurchsetzung. In einer Welt voller Rechtsfragen und komplexer Herausforderungen stehen wir an Ihrer Seite – nicht aus Pflicht, sondern aus Leidenschaft. ## An Ihrer Seite - aus Berufung Unsere Berufung ist es, Ihnen nicht nur professionelle Rechtsberatung zu bieten, sondern auch die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen sicherzustellen. Wir verstehen uns ganz traditionell als Organe der Rechtspflege und setzen hohe Maßstäbe für unsere Arbeit. Bei uns sind Sie keine bloßen Mandanten, sondern Partner auf dem Weg zu Ihrem Recht. Wir gehen nicht nur den rechtlichen Weg für Sie, sondern stehen an Ihrer Seite und setzen uns mit Leidenschaft und Fachkompetenz für Ihre Ziele ein. Ihre Anliegen sind unsere Mission, und wir arbeiten mit Ihnen Hand in Hand, um die besten Lösungen zu finden und die richtigen Weichen für Ihre Zukunft zu stellen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Kanzleiprofil Unsere Kanzlei verbindet gekonnt Tradition und Moderne. Wir respektieren die bewährten Prinzipien des Anwaltsberufs, sind jedoch offen für Innovationen und den Wandel unserer Welt. Unser Beratungsansatz zeichnet sich durch einen wachen Geist und Neugierde aus, um Ihre individuellen Anliegen und Umstände zu verstehen. Wir sind nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Sparring-Partner, die kritische Fragen stellen und neue Perspektiven aufzeigen. Die Digitalisierung sehen wir nicht als Bedrohung, sondern als Chance. Wir nutzen digitale Instrumente, um unsere Leistung in Ihrem Sinne zu optimieren. Die Zeit, die die Digitalisierung schafft, investieren wir in eine noch bessere Betreuung und Beratung. Vertrauen Sie auf Hammer Rechtsanwälte – Ihre zuverlässigen Begleiter auf dem Weg zu Ihrem Recht. ### Unsere Kanzlei im Überblick [## Anwälte ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/) [## Geschichte & Philosophie ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/geschichte-philosophie/) [## Team ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/team/) [## Kosten ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/kosten/) [## Kooperationspartner ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/kooperationspartner/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Anwälte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Kanzlei # Hammer-Team ## Unsere Anwälte im Überblick Unser kompetentes Team besteht aus zwei Rechtsanwälten und fünf Fachangestellten. [## Ole M. Hammer ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-hammer/) [## Laura Elaine Hoffmann ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [## Prof. Dr. Ulrich Hammer ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/prof-dr-ulrich-hammer/) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Geschichte & Philosophie](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/geschichte-philosophie/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Kanzlei # Geschichte & Philosophie ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Geschichte Unsere Kanzlei hat Ihren Ursprung im Jahr 1974, wo Prof. Dr. Ulrich Hammer seine erste Kanzlei eröffnete. 2010 wurde sie zusammen mit Sohn Ole M. Hammer neu eröffnet. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### 1974 Unsere Wurzeln reichen bis 1974 zurück. In dem Jahr gründete Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Hammer die erste Kanzlei mit den Spezialgebieten Wissenschafts-, Hochschul-, Schul-, Beamten-, Arbeits- und Berufsbildungsrecht – ein erster Schritt auf dem Weg in die heutige familiengeführte Kanzlei. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### 1982 Verkauf der Kanzlei und Wechsel an die HAWK als Hochschullehrer ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### 2008 2008 Abschied aus dem aktiven Hochschuldienst, Fortsetzung der Tätigkeit als niedergelassener Rechtsanwalt ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### 2010 2010 fügte sich schließlich zusammen, was sich perfekt ergänzt – die Neugründung der Kanzlei gemeinsam mit Sohn und Sozius Rechtsanwalt Ole M. Hammer. Seitdem verhelfen wir Ihnen mit einer ausgewogenen Mischung aus Tradition und Innovation zu Ihrem Recht. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### 2016 In diesem Jahr haben wir uns räumlich und personell erweitert: Wir sind in die Ostertorpassage (Osterstraße 41 - 44) umgezogen und unsere Kollegin Frau Laura Elaine Hoffmann wird Teil unseres Teams [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Philosophie Unsere Sicht der Dinge in Ihrem Fall: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die bestmögliche Lösung. Diesen Anspruch lösen wir durch den Fokus auf rechtliche Schwerpunkte ein. Heißt: wenig Breite, viel Tiefe – Grundlage für die uneingeschränkte Qualität unserer Arbeit. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Konflikte vermeiden Bevor die Dämme brechen: Sorgfältiges Vorbereiten und vorausschauendes Handeln sind die besten Ratgeber, um schon im Vorfeld Konflikte zu entschärfen. Erst wenn rationale Argumentation und Auseinandersetzung an unüberwindbare Grenzen stoßen, wird ein Austragen der Konflikte unvermeidbar. Unsere durch vielfältige Erfahrungswerte gefestigte Überzeugung: Vernunft findet sich auf beiden Seiten. ### Übergreifend Interessen vertreten Synergien schaffen Möglichkeiten: Um unser bereichsübergreifendes Engagement für Unternehmen, Betriebe, Beschäftigte und Interessenvertretungen effizient umzusetzen, kooperieren wir mit der Nord-Treu Steuerberatungsgesellschaft und streben weitere Kooperationen an, die unser Portfolio ideal ergänzen. Darüber verstärken wir die Basis, auf der wir Ihnen alternative rechtliche Lösungen für Wirtschaftsprobleme bieten. Die vielschichtigen Kenntnisse aus Wissenschaft und Lehre leisten da Ihr Übriges. Für Sie Vorteile, die bei Kanzleien unserer Größe alles andere als selbstverständlich sind. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Rechtsgutachten oder gutachtliche Stellung nehmen Neben Beratung und gerichtlicher Vertretung sind wir auch in einer anderen Hinsicht für Sie aktiv – beim Erstellen von Rechtsgutachten bzw. gutachtliche Stellungnahmen auf wissenschaftlichem Niveau – zum Vorbereiten, Fundieren und Sichern von Maßnahmen und Entscheidungen. Dadurch schaffen Sie wichtige Voraussetzungen, um in Auseinandersetzungen bzw. Rechtsstreitigkeiten Ihren Standpunkt untermauern zu können oder um Bewegung in festgefahrene Verhandlungssituationen zu bringen. ### Maßgeschneidert fortbilden Zusätzlich organisieren und veranstalten wir für Sie, Ihre MitarbeiterInnen oder KollegInnen Ihren Bedürfnissen entsprechend maßgeschneiderte Fortbildungen – allgemeinverständlich und praktisch verwertbar. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Team](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/team/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Kanzlei # Hammer-Team ## Die Mischung macht’s. [Lolita Alkac](#lolita-alkac) [Meryem Karabacak](#meryem-karabacak) [Evis Lamcja](#evis-lamcja) [Nesira Kurt](#nesira-kurt) [ Julia Tüvin](#julia-tuevin) [Talia Alkac](#talia-alkac) [Kauzar Ramadan](#kauzar-ramadan) [Pia Thulmann](#pia-thulmann) [Malena Ludewig](#malena-ludewig) [Finn-Pieper-Pietsch](#finn-pieper-pietsch) Unser kompetentes Team besteht aus zwei Rechtsanwälten und fünf Fachangestellten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/lolita-alkac.webp "lolita-alkac - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Lolita Alkac Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/profilbild_team.png "profilbild_team - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Meryem Karabacak Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/profilbild_team.png "profilbild_team - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Evis Lamcja juristischer Mitarbeiter ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/nesira-kurt.webp "nesira-kurt - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Nesira Kurt Bürokraft ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/julia-tuevin.webp "julia-tuevin - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Julia Tüvin Bürokraft ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/profilbild_team.png "profilbild_team - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Talia Alkac Bürokraft ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/profilbild_team.png "profilbild_team - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Kauzar Ramadan Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/profilbild_team.png "profilbild_team - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Pia Thulmann Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/profilbild_team.png "profilbild_team - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Malena Ludewig Studentische Mitarbeiterin/Studierende der Rechtswissenschaften ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/profilbild_team.png "profilbild_team - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Finn-Pieper-Pietsch Jahrespraktikant [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Kosten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/kosten/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Kanzlei # Kosten [Erstberatung](#erstberatung) [Vertretung](#vertretung) [Beratung](#beratung) [Vergütungsvereinbarung](#verguetungsvereinbarung) [Gutachten](#gutachten) [Schulungen und Fortbildungen](#schulungen-fortbildungen) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Erstberatung Das Erstgespräch zur Klärung organisatorischer Fragen und für ein erstes Kennenlernen unserer Kanzlei ist selbstverständlich kostenlos. Rufen Sie uns einfach an, unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt und gibt Ihnen gerne entsprechende Auskünfte oder stellt Ihnen unsere Kanzlei vor. Ausführliches Beratungsgespräch Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher maximal 249,90 € (190 € netto zzgl. Auslagen und MwSt.), die auf eine spätere Vertretung voll angerechnet werden. Im Einzelfall richten sich die Kosten nach der Dauer des Gesprächs (19,36 EUR je angefangene 6 Minuten), herabgesetzt bei rechtlich einfachen Fragen oder wirtschaftlich oder persönlich geringerer Bedeutung der Sache. Die vollen 249,90 € decken dann aber auch ein ausführliches Beratungsgespräch von in der Regel einer Stunde ab, nach der Sie Ihre rechtliche Situation einschätzen können, die Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten kennen und wissen, welche nächsten Schritte zu ergreifen sind. Telefonische Erstberatung Wir bieten kurze telefonische Erstberatungen an, die im Kern normale Erstberatungen sind. Durch telefonische Abwicklung und Vorbereitung dauern sie in der Regel kürzer und können kurzfristiger angeboten werden als Präsenz- oder Videotermine. Die Kosten entsprechen den regulären Erstberatungen und bleiben auf maximal 249,90 € gedeckelt. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Bitte geben Sie bei der Vereinbarung eines Besprechungstermins unbedingt an, wenn Sie die Kurzberatung in Anspruch nehmen wollen. Wir bieten sie insbesondere im Arbeitsrecht an. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Sachverhalte für eine solche Kurzberatung geeignet sind. Gerade zu sehr individuellen oder ungewöhnlichen Themen oder bei schwierigen Gemengelagen ist eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts ohne Unterlagen und in 30 Minuten nicht machbar. Darauf werden wir Sie aber im Einzelfall natürlich unverzüglich hinweisen. Im ersten Gespräch werden wir auch gerne die weiteren Kosten oder die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen besprechen. Fragen Sie uns! Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Rechtsfrage abdeckt oder haben Sie sogar schon eine Zusage Ihrer Versicherung? Geben Sie uns Bescheid. Wir können dann meistens gleich loslegen! Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, beantragen Sie einen Beratungshilfeschein bitte direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort. ## Vertretung Die Kosten der anwaltlichen Vertretung bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). [Einen Prozesskostenrechner finden Sie hier.](https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner) Anwaltshonorar Beispielsweise legt das RVG in Gerichtsverfahren vor den Amts- oder Landgerichten sowie den Arbeitsgerichten fest, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Streitwert richtet. Aus dem Streitwert folgt dabei eine Gebühr, die je nach Art der Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird. Das Ergebnis ist das Honorar des Anwalts. Betragsrahmengebühr Im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und in einigen Bereichen des Sozialrechts entstehen sogenannte Betragsrahmengebühren. Hier bestimmt sich die Höhe der Gebühren nicht nach dem Streitwert, sondern nach einer im Gesetz für die jeweilige Tätigkeit festgesetzten Spanne. Innerhalb dieser Spanne wird die Höhe der Gebühr im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit festgesetzt. Kosten für Auslagen Neben den Gebühren für die Tätigkeit des Anwalts fallen noch Kosten für seine Auslagen an, insbesondere Telefon- und Portokosten sowie Kopierkosten. Wie diese abgerechnet werden dürfen, ist ebenfalls im RVG festgelegt. Für die Kommunikationskosten werden zumeist pauschal 20 Euro berechnet. Zudem ist zu den jeweils im RVG genannten Kosten die Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Prozesskostenrechner ](https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, beantragen Sie einen Beratungshilfeschein bitte direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Vorab können Sie sich mithilfe des Prozesskostenrechners einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Beratung Bei der Beratung durch uns gestalten wir die Honorierung flexibel. Die Vergütung ist hier nicht gesetzlich festgelegt. Daher können wir in diesen Fällen mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung schließen. Eine Vergütungsvereinbarung bietet Ihnen die Möglichkeit, unsere Vergütung an die von uns für Sie investierte Zeit oder auch den Erfolg zu knüpfen. Pauschalhonorar Eine pauschale Abrechnung empfiehlt sich beispielsweise bei häufig wiederkehrenden Fragen. Zeithonorar Eine Abrechnung nach Zeitaufwand empfiehlt sich hingegen bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen sowie dem Erstellen von Gutachten. Erfolgshonorar Eine Abrechnung, die sich an Streitwerten orientiert, eignet sich, wenn der Auftraggeber ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. ## Vergütungsvereinbarung ### Pauschalhonorar Für bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Überprüfung Ihrer Website oder die Erstellung von üblichen Arbeitsverträgen, können Sie mit uns auch günstige Pauschalhonorare vereinbaren. So wissen Sie von vornherein, was die Leistung kostet. ### Zeithonorar Wenn wir für Sie umfängliche Beratungsleistungen oder gestalterische Tätigkeiten durchführen sollen, bietet es sich an, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Den Überblick über die Kosten behalten Sie trotzdem, da wir gemeinsam bereits zu Beginn unserer Tätigkeit ein verbindliches Budget festlegen. Rechtzeitig vor Überschreiten des Budgets benachrichtigen wir Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. ### Erfolgshonorar Auch Erfolgshonorare sind mittlerweile in bestimmten Fällen möglich. Bei dieser Vereinbarung erhalten wir unsere Gebühren ganz oder zum Teil nur bei einem Erfolg. Die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars ist allerdings abschließend in § 4a RVG geregelt. Es darf nur vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. Dies kann eine Alternative zu einer Prozessfinanzierung sein – oder umgekehrt. ## Gutachten Für die Erstellung von Gutachten berechnen wir Seitenhonorare, Stundenhonorare, Zeit- oder Festhonorare, die individuell vereinbart werden, da die Vergütung nicht gesetzlich festgelegt ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Schulungen und Fortbildungen Planen Sie eine Veranstaltung oder Schulung? Gerne bieten wir Ihnen kostengünstig fertige Pakete oder ganz für Sie maßgeschneidert eine Fortbildung zu Ihren Themen, Ihren Anliegen und Ihrer Situation. Für Fortbildungen berechnen wir in der Regel Zeithonorare nach der Dauer der geplanten Fortbildung. Bei Paketen entfallen regelmäßig Zusatzkosten für die individuelle Vorbereitung des Themas. ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Kooperationspartner](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/kooperationspartner/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Kanzlei # Kooperationspartner [Löwen Immobilien](#loewen-immobilien) [Nord-Treu Steuerkanzlei](#nord-treu) ## Intensive Arbeitsbeziehungen, die den MandatInnen zugutekommen. Die Kanzlei Ole Hammer Rechtsanwälte pflegt seit Jahren eine erfolgreiche Verbindung mit der Nord-Treu Steuerkanzlei und dem Makler Löwen Immobilien Hildesheim. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Löwen Immobilien Hildesheim In mietrechtlichen Angelegenheiten sowie bei der Veräußerung von Immobilien arbeiten wir erfolgreich mit dem Makler Löwen Immobilien Hildesheim zusammen. Löwen Immobilien Hildesheim ist ein  IHK-zertifizierter Immobilienmakler für Immobilienbewertung und Immobilien-Vermittlung (Verkauf und Vermietung). [ Mehr erfahren ](https://www.loewen-immobilien-hildesheim.de/) ## Nord-Treu GmbH Wenn Sie im kirchlichen Arbeitsrecht bei sogenannten „Notlagenregelungen“ Unterstützung suchen oder allgemein bei der Prüfung und Bewertung von Bilanzen, dann sind Sie bei der Nord-Treu in besten Händen. Bei Bedarf können Sie also zweigleisig fahren. Die Nord-Treu Steuerkanzlei kümmert sich um Ihre Lohnbuchhaltung, wir uns um Ihre Personalangelegenheiten. Ihr Mehrwert: Sie sind die einen und anderen Sorgen los und verfügen gleichzeitig über frei werdenden Kapazitäten für zentrale Aufgaben in Ihrem Kerngeschäft. [ Mehr erfahren ](https://www.nordtreu.de/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Terminbuchung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/terminbuchung/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Online-Services # Terminbuchung ## Terminangebot der Kanzlei Hammer in Hildesheim ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Sitemap](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sitemap/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Sitemap ## Seiten - [Betriebsversammlungen, Betriebsratswahlen und Sitzungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/betriebsversammlungen-betriebsratswahlen-und-sitzungen/) - [Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/beschlussverfahren-vor-dem-arbeitsgericht/) - [Rechtsberatung für Betriebsräte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/rechtsberatung-fuer-betriebsraete/) - [Wahl und Gründung eines Betriebsrates 2030](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wahl-und-gruendung-eines-betriebsrates-2030/) - 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[Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) - [Rechte leiblicher Väter: Was seit der Reform 2026 gilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechte-leiblicher-vaeter-was-seit-der-reform-2026-gilt/) - [EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) - [Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses-bei-getrennten-eltern/) - [Partnerschaft am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/partnerschaft-am-arbeitsplatz/) - [Arbeitsunfall: Welche Ansprüche haben Sie?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-welche-anspruche/) - [Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Tattoo? Urteil stärkt Arbeitgeberrechte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohn-krankmeldung-tattoo/) - [Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und rechtliche Durchsetzung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsminderungsrente/) - [Schadensersatz nach DSGVO-Verstoß: Gelöschte Bewerbungsunterlagen sorgen für rechtliche Diskussion](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schadensersatz-dsgvo/) - [Grobe Unbilligkeit bei ehefeindlichem Verhalten – Ausschluss Versorgungsausgleich?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grobe-unbilligkeit-bei-ehefeindlichem-verhalten-ausschluss-versorgungsausgleich/) - [Grad der Behinderung (GdB) – sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grad-der-behinderung-gdb-sozialrechtliche-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/) - [Übergriffige Auflagen: Kein Rauchverbot für Eltern durch das Familiengericht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/uebergriffige-auflagen-kein-rauchverbot-fuer-eltern-durch-das-familiengericht/) - [Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) - [Betriebsratsanhörung bei Kündigungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratsanhoerung-bei-kuendigungen/) - [Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen/) - [Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) - [Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) - [Verfahrenskostenvorschuss bei getrenntlebenden Ehegatten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verfahrenskostenvorschuss-bei-getrenntlebenden-ehegatten/) - [Das Kündigungsgespräch richtig führen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) - [Kündigungsverbote und Sonderkündigungsschutz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsverbote-und-sonderkuendigungsschutz/) - [Kündigungsarten und Rechtfertigungsgründe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsarten-und-rechtfertigungsgruende/) - [Abmahnungen richtig aussprechen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abmahnungen-richtig-aussprechen/) - [Kündigung Formfehler vermeiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsformfehler/) - [Mitbestimmungsrecht Betriebsrat](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mitbestimmungsrecht-betriebsrat/) - [Mitbestimmung des Betriebsrats bei Software und KI-Systemen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-software-und-ki-systemen/) - [Familiennachzug Anwalt: Ihre Unterstützung für die Wiedervereinigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/familiennachzug-anwalt/) - [Kündigung rechtswirksam zustellen: So vermeiden Sie teure Fehler!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigung-rechtswirksam-zustellen/) - [Sorgerecht einklagen – Wann und wie Sie Ihre Rechte als Elternteil durchsetzen können](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sorgerecht-einklagen/) - [Arbeitsvertrag erstellen – Warum Sorgfalt Pflicht ist!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsvertrag-erstellen/) - [Die Zustimmung des anderen Elternteils bei einem geplanten Urlaub](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinsames-sorgerecht-ferienregelung/) - [Der nacheheliche Unterhalt: Voraussetzungen und rechtliche Tipps](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachehelicher-unterhalt-voraussetzungen/) - [Scheidung – Das sollten Ehepartner wissen!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung/) - [Rechtsanwalt Kindesunterhalt: Die 6 häufigsten Fragen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rechtsanwalt-kindesunterhalt/) - [Erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgehen – Ihre Rechte und Chancen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung/) - [Fortbildungsvereinbarungen rechtssicher abschließen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fortbildungsvereinbarung/) - [Anwältin Opferrecht – mit Fachkompetenz an Ihrer Seite](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/anwaeltin-opferrecht/) - [Abmahnung anfechten – Das können Sie als Arbeitnehmer tun!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abmahnung-anfechten/) - [Krankmeldung nach Kündigung – Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn einbehält?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankmeldung-nach-kuendigung/) - [Ehevertrag: Das Wichtigste im Überblick](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehevertrag/) - [Testament: Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-wirksame-erbeinsetzung-eines-behandelnden-arztes/) - [Arbeitsrechtliche Aspekte bei Massenkündigungen: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/massenentlassungen/) - [Compliance und Vertrauen stärken: Die Rolle von Hinweisgebersystemen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hinweisgebersysteme/) - [Datenschutz: Keine Entschädigung für bloße verspätete und unvollständige Auskunft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/datenschutz-keine-entschaedigung-fuer-blosse-verspaetete-und-unvollstaendige-auskunft/) - [Betriebliche Invaliditätsrente: Bedingungen nach Ausscheiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebliche-invaliditaetsrente-bedingungen-nach-ausscheiden/) - [Unfallversicherung: Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallversicherung-sturz-bei-radtour-ist-kein-arbeitsunfall/) - [Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hinweisgeberschutzgesetz-hinschg-was-unternehmen-jetzt-wissen-und-umsetzen-muessen/) - [Berufsverbot und Vergütung: ArbG Berlin fällt wegweisendes Urteil für Ärzte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/berufsverbot-und-verguetung-arbg-berlin-faellt-wegweisendes-urteil-fuer-aerzte/) - [Landesarbeitsgericht Köln stärkt Gleichbehandlungsgrundsatz bei Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/landesarbeitsgericht-koeln-staerkt-gleichbehandlungsgrundsatz-bei-uebernahme-in-beamtenaehnliches-verhaeltnis/) - [Schütze deine Rechte: Wichtige Informationen über Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schuetze-deine-rechte-wichtige-informationen-ueber-arbeitsrecht-und-arbeitnehmerrechte/) - [Grenzenloser Chat? Kündigung wegen extremen Chat-Äußerungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grenzenloser-chat-kuendigung-wegen-extremen-chat-aeusserungen/) - [Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung nach unangebrachtem Kommentar auf der Weihnachtsfeier](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-fristlose-kuendigung-nach-unangebrachtem-kommentar-auf-der-weihnachtsfeier/) - [Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gesetzliche-unfallversicherung-sturz-mit-inlineskates-bei-einem-firmenlauf/) - [Wann verjährt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ein wichtiger Rechtsfall erklärt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wann-verjaehrt-der-anspruch-auf-urlaubsabgeltung-ein-wichtiger-rechtsfall-erklaert/) - [Yoga-Verein im Fokus: Arbeitsstatus von Vereinsmitgliedern im Yoga-Ashram](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsstatus-von-vereinsmitgliedern-im-yoga-ashram/) - [EuGH Urteil: Massenentlassung und die Rolle des Betriebsrats](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-urteil-massenentlassung-und-die-rolle-des-betriebsrats/) - [Vorweggenommene Erbfolge: Widerruf einer Schenkung wegen „groben Undanks“](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vorweggenommene-erbfolge-widerruf-einer-schenkung-wegen-groben-undanks/) - [Schimmelbefall: Schadensverhütung: Was dem Mieter an Lüften, Heizen und Co. zuzumuten ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schimmelbefall-schadensverhuetung-was-dem-mieter-an-lueften-heizen-und-co-zuzumuten-ist/) - [Erbrecht: Ein durch Testament eingesetzter Erbe trägt auch Risiken](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-ein-durch-testament-eingesetzter-erbe-traegt-auch-risiken/) - [Keine Kostenerstattungspflicht bei Widerruf einer Dienstleistung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/keine-kostenerstattungspflicht-bei-widerruf-einer-dienstleistung/) - [Präventivunterbringung: Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/praeventivunterbringung-um-optimale-foerderung-zu-erzielen-darf-nicht-ins-sorgerecht-eingegriffen-werden/) - [WEG: Wenn der Mieter die Schuhe vor die Tür stellt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/weg-wenn-der-mieter-die-schuhe-vor-die-tuer-stellt/) - [Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kein-arbeitsunfall-anbringen-einer-frostschutz-abdeckung-am-auto-gehoert-nicht-zum-arbeitsweg/) - [Kostenübernahme: Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kostenuebernahme-grundsaetze-der-arzneimittelzulassung-gelten-auch-bei-risiken-in-der-schwangerschaft/) - [Klinikärztin: Keine Bonus-Monate beim Elterngeld wegen Bereitschaftsdienst](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/klinikaerztin-keine-bonus-monate-beim-elterngeld-wegen-bereitschaftsdienst/) - [Ruhestand: Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestand-besondere-altersgrenze-fuer-lehrkraefte/) - [Bußgeldverfahren: Zugang zu Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bussgeldverfahren-zugang-zu-wartungs-und-reparaturunterlagen-des-messgeraets/) - [Rettungsassistent: „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsassistent-gleiche-arbeit-gleicher-lohn-lohngleichheit-bei-teilzeitbeschaeftigung/) - [Ruhestandsregelung: Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruhestandsregelung-lehrkraft-ist-nur-wer-auch-an-der-schule-unterrichtet/) - [Hundehalterhaftung: Schmerzensgeld für Biss-Verletzung beim Streicheln eines Hundes](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hundehalterhaftung-schmerzensgeld-fuer-biss-verletzung-beim-streicheln-eines-hundes/) - [Testierfreiheit: Kein Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz bei Erbeinsetzung eines unabhängigen katholischen Vereins](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testierfreiheit-kein-verstoss-gegen-heim-und-pflegegesetz-bei-erbeinsetzung-eines-unabhaengigen-katholischen-vereins/) - [Mietpreisüberhöhung: 3.000 Euro Geldbuße wegen unangemessen hoher Miete](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietpreisueberhoehung-3000-euro-geldbusse-wegen-unangemessen-hoher-miete/) - [Dienstrecht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/dienstrecht-beamtin-hat-keinen-anspruch-auf-sabbatjahr/) - [Schmerzensgeld: Pferd schubst Radlerin](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schmerzensgeld-pferd-schubst-radlerin/) - [Das Direktionsrecht des Arbeitgebers – Versetzung ins Ausland](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-direktionsrecht-des-arbeitgebers-versetzung-ins-ausland/) - [Ehescheidung: Keine Zuweisung nur eines Teils der Wohnung möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-keine-zuweisung-nur-eines-teils-der-wohnung-moeglich/) - [Arbeitsunfall: Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt: kein Unfallversicherungsschutz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfall-schlaegerei-wegen-zugeparkter-betriebseinfahrt-kein-unfallversicherungsschutz/) - [Bestattungsrecht: Keine Genehmigung für privaten Bestattungsplatz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bestattungsrecht-keine-genehmigung-fuer-privaten-bestattungsplatz/) - [Wohnflächenberechnung: Was umfasst die „Wohn- und Nutzfläche“ im Mietvertrag?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnflaechenberechnung-was-umfasst-die-wohn-und-nutzflaeche-im-mietvertrag/) - [Wer haftet? Diebstahl von Koffern am Flughafen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wer-haftet-diebstahl-von-koffern-am-flughafen/) - [Alexa, Siri und Co.: Änderung eines Vornamens wegen Ähnlichkeit zu einem bekannten Sprachassistenten?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/alexa-siri-und-co-aenderung-eines-vornamens-wegen-aehnlichkeit-zu-einem-bekannten-sprachassistenten/) - [Digitalisierung: Klingelanlage muss auch „ganz normal“ funktionieren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/digitalisierung-klingelanlage-muss-auch-ganz-normal-funktionieren/) - [Trotz Tod der Pflegeeltern keine Vollwaisenrente, wenn die leiblichen Eltern noch leben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trotz-tod-der-pflegeeltern-keine-vollwaisenrente-wenn-die-leiblichen-eltern-noch-leben/) - [Unterhaltsrecht: Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unterhaltsrecht-kosten-der-kindertagesfoerderung-fuer-ein-pflegekind/) - [Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil nach Beziehungsende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nichteheliche-lebensgemeinschaft-keine-ausgleichsansprueche-fuer-luxusausgaben-bei-gehobenem-lebensstil-nach-beziehungsende/) - [Ausgestreckter Mittelfinger: Außerordentliche Kündigung? Auf die Umstände kommt es an!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ausgestreckter-mittelfinger-ausserordentliche-kuendigung-auf-die-umstaende-kommt-es-an/) - [Fristlose Kündigung: Die Hausverwaltung besser nicht beleidigen oder bedrohen …](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-die-hausverwaltung-besser-nicht-beleidigen-oder-bedrohen/) - [Vertragsgestaltung: Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragsgestaltung-klausel-zur-fernabschaltung-einer-autobatterie-durch-den-vermieter-unwirksam/) - [Vertragsrecht: Nur was vertraglich vereinbart ist, ist auch geschuldet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vertragsrecht-nur-was-vertraglich-vereinbart-ist-ist-auch-geschuldet/) - [Fristlose Kündigung: Krankgeschrieben an Party teilgenommen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-krankgeschrieben-an-party-teilgenommen/) - [Altersdiskriminierung: Auch Schiedsrichter sind geschützt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/altersdiskriminierung-auch-schiedsrichter-sind-geschuetzt/) - [Nachlassschulden: Kinder haften für verstorbene Eltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlassschulden-kinder-haften-fuer-verstorbene-eltern/) - [Schweres Dienstvergehen: Beamter: Lieber keine dienstlichen Anordnungen verweigern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schweres-dienstvergehen-beamter-lieber-keine-dienstlichen-anordnungen-verweigern/) - [Umgangsrecht: Keine Hilfe vom Jugendamt beansprucht: keine Verfahrenskostenhilfe](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgangsrecht-keine-hilfe-vom-jugendamt-beansprucht-keine-verfahrenskostenhilfe/) - [Nachbarrecht: Solaranlage auf dem Dach darf Nachbarn nicht extrem blenden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachbarrecht-solaranlage-auf-dem-dach-darf-nachbarn-nicht-extrem-blenden/) - [Entfernung aus dem Dienst: JVA-Beamter und Drogenbesitz: Das geht gar nicht!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entfernung-aus-dem-dienst-jva-beamter-und-drogenbesitz-das-geht-gar-nicht/) - 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[10-jährige Haltefrist: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/10-jaehrige-haltefrist-erbschaftsteuerbefreiung-fuer-ein-familienheim/) - [Scheidung und Versorgungsausgleich: Wenn sich die Ehefrau von ihrem inhaftierten Mann trennen möchte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/scheidung-und-versorgungsausgleich-wenn-sich-die-ehefrau-von-ihrem-inhaftierten-mann-trennen-moechte/) - [Kündigung: Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber wird angerechnet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigung-urlaub-bei-einem-anderen-arbeitgeber-wird-angerechnet/) - [Kündigungsschutzverfahren: Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzverfahren-kein-wiedereinstellungsanspruch-in-der-insolvenz/) - [Entzug der Fahrerlaubnis: Kein Beweisverwertungsverbot bei anonymer Anzeige wegen Drogenkonsum](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/entzug-der-fahrerlaubnis-kein-beweisverwertungsverbot-bei-anonymer-anzeige-wegen-drogenkonsum/) - [Adoptionsverfahren: Stiefkindadoption, wenn der leibliche Vater inhaftiert ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptionsverfahren-stiefkindadoption-wenn-der-leibliche-vater-inhaftiert-ist/) - [Schwarzarbeit: Leistungsempfänger wegen Betrugs verurteilt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schwarzarbeit-leistungsempfaenger-wegen-betrugs-verurteilt/) - [Tetanusimpfung: Impfreaktion ist kein Impfschaden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/tetanusimpfung-impfreaktion-ist-kein-impfschaden/) - [Rettungsassistent: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/rettungsassistent-gleiche-arbeit-gleicher-lohn/) - [Kündigungsschutzklage: Bei gefälschtem Genesenennachweis droht Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-bei-gefaelschtem-genesenennachweis-droht-kuendigung/) - [Parkmanöver: Wenn der Blumenkübel im Weg steht…](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/parkmanoever-wenn-der-blumenkuebel-im-weg-steht/) - 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[Mietnebenkosten: Kosten für Rauchmelder-Miete nicht umlegbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietnebenkosten-kosten-fuer-rauchmelder-miete-nicht-umlegbar/) - [Erbrecht: Anwesenheitserfordernis für Nottestamente gilt auch während der Pandemie](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-anwesenheitserfordernis-fuer-nottestamente-gilt-auch-waehrend-der-pandemie/) - [Erwerbsunfähigkeitsrente: Wenn der Versicherte den eigenen Pkw abschafft](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erwerbsunfaehigkeitsrente-wenn-der-versicherte-den-eigenen-pkw-abschafft/) - [Prüffähigkeit: Position „Hausstrom“ ist bei der Betriebskostenabrechnung formell unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/prueffaehigkeit-position-hausstrom-ist-bei-der-betriebskostenabrechnung-formell-unwirksam/) - [Parken: Haftung für ein im starken Sturm umgestürztes Baustellenschild](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/parken-haftung-fuer-ein-im-starken-sturm-umgestuerztes-baustellenschild/) - 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[Heimliche Handyaufnahme: Arbeitnehmer muss nicht stets mit Kündigung rechnen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/heimliche-handyaufnahme-arbeitnehmer-muss-nicht-stets-mit-kuendigung-rechnen/) - [Grundsicherungsleistungen im Alter: Sozialhilfe: Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/grundsicherungsleistungen-im-alter-sozialhilfe-angemessene-kosten-fuer-unterkunft-und-heizung/) - [Benachteiligung: Unwirksame formularmäßige Bonusregelung mit Stichtag zum 31.12. eines Jahres](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/benachteiligung-unwirksame-formularmaessige-bonusregelung-mit-stichtag-zum-3112-eines-jahres/) - [Quarantäne: Corona-Infektion von demenzkranken Personen in Pflegeheimen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/quarantaene-corona-infektion-von-demenzkranken-personen-in-pflegeheimen/) - [Überwachungskameras: Unzulässigkeit, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ueberwachungskameras-unzulaessigkeit-wenn-nachbarn-eine-ueberwachung-objektiv-ernsthaft-befuerchten-muessen/) - [Eingetragene Lebenspartnerschaft: Anspruch auf Sonderurlaub, um gemeinsamen Sohn zu betreuen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eingetragene-lebenspartnerschaft-anspruch-auf-sonderurlaub-um-gemeinsamen-sohn-zu-betreuen/) - [Kindeswohlgefährdung: Bei Kindesrückführung an die Eltern ist ein psychologisches Gutachten erforderlich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindeswohlgefaehrdung-bei-kindesrueckfuehrung-an-die-eltern-ist-ein-psychologisches-gutachten-erforderlich/) - [Hartz IV-Leistungen: Zirkus in der Schule: Jobcenter muss für Teilnahme nicht zahlen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hartz-iv-leistungen-zirkus-in-der-schule-jobcenter-muss-fuer-teilnahme-nicht-zahlen/) - [Kündigungsschutzklage: Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-kuendigung-einer-musicaldarstellerin-wegen-fehlender-corona-schutzimpfung/) - [Justiz: Erkrankter Richter: Entschädigung bei Verzögerung eines Gerichtsverfahrens](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/justiz-erkrankter-richter-entschaedigung-bei-verzoegerung-eines-gerichtsverfahrens/) - [Unfallschutz: Auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker gestürzt: kein Arbeitsunfall](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unfallschutz-auf-dem-weg-zum-hoergeraeteakustiker-gestuerzt-kein-arbeitsunfall/) - [Homeoffice: Keine fristlose Kündigung bei Mitnahme des Bürostuhls](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/homeoffice-keine-fristlose-kuendigung-bei-mitnahme-des-buerostuhls/) - [Sonderkündigungsschutz: Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-kurierfahrer-als-mitglied-eines-wahlvorstands/) - [Online-Verzeichnis: Bundesrat hat Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten beschlossen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/online-verzeichnis-bundesrat-hat-gesetzentwurf-zu-herrenlosen-konten-beschlossen/) - [Mietende: Tod des Wohnraummieters kein vertragswidriger Gebrauch](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietende-tod-des-wohnraummieters-kein-vertragswidriger-gebrauch/) - [Trotz Krankheit und Pandemie: Zimmer in Studentenwohnheim kann nicht vorzeitig gekündigt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trotz-krankheit-und-pandemie-zimmer-in-studentenwohnheim-kann-nicht-vorzeitig-gekuendigt-werden/) - [Erbausschlagung: Unterzeichnetes Sparkassenformular keine Erbschaftsannahme](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbausschlagung-unterzeichnetes-sparkassenformular-keine-erbschaftsannahme/) - [Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer unter Druck setzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/aufhebungsvertrag-arbeitgeber-darf-arbeitnehmer-unter-druck-setzen/) - [Formerfordernis: Online-Eheschließung in Utah unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eheschliessung-utah-familienrecht/) - [Elterngeldberechnung: Keine Benachteiligung aufgrund von Kettenbeschäftigungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/elterngeldberechnung-keine-benachteiligung-aufgrund-von-kettenbeschaeftigungen/) - 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S. d. Sexualstrafrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindesmissbrauch-stiefenkel-keine-schutzbefohlenen-i-s-d-sexualstrafrechts/) - [Corona-Pandemie: Mietzahlungspflicht bei Absage einer Hochzeitsfeier](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-mietzahlungspflicht-bei-absage-einer-hochzeitsfeier/) - [Mietverhältnis: Hohes Alter kann genügen, um wegen Eigenbedarf zu kündigen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietverhaeltnis-hohes-alter-kann-genuegen-um-wegen-eigenbedarf-zu-kuendigen/) - [Mietvertrag: Trotz Dauerbaustelle keine Mietminderung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietvertrag-trotz-dauerbaustelle-keine-mietminderung/) - [Hochzeit mit Hindernissen II: Location wegen Corona-Pandemie gegen Ausgleichszahlung kündbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hochzeit-mit-hindernissen-ii-location-wegen-corona-pandemie-gegen-ausgleichszahlung-kuendbar/) - [Hochzeit mit Hindernissen I: Hochzeitsfeier abgesagt – Anzahlung zurück](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/hochzeit-mit-hindernissen-i-hochzeitsfeier-abgesagt-anzahlung-zurueck/) - [Urlaubsgewährung: Arbeitsgeber muss bei Urlaub des langzeiterkrankten Arbeitsnehmers nicht mitwirken](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/urlaubsgewaehrung-arbeitsgeber-muss-bei-urlaub-des-langzeiterkrankten-arbeitsnehmers-nicht-mitwirken/) - [Adoptivkind: Auskunftsanspruch gegenüber leiblicher Mutter](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/adoptivkind-auskunftsanspruch-gegenueber-leiblicher-mutter/) - [Fristlose Kündigung: Unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-unbefugte-kenntnisnahme-und-weitergabe-fremder-daten/) - [Gemeinschaftstestament: Was bedeutet die Formulierung „gemeinsamer Tod“?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/gemeinschaftstestament-was-bedeutet-die-formulierung-gemeinsamer-tod/) - [Formerfordernis: Kein Hartz IV-Widerspruch per E-Mail](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/formerfordernis-kein-hartz-iv-widerspruch-per-e-mail/) - [Ehescheidung: Gepfändete Anrechte im Versorgungsausgleich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ehescheidung-gepfaendete-anrechte-im-versorgungsausgleich/) - [Reinigungsbranche: Erschwerniszuschlag für das Tragen der OP-Maske?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/reinigungsbranche-erschwerniszuschlag-fuer-das-tragen-der-op-maske/) - [Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) - [Verfassungsbeschwerde: Herausgabe von Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im standardisierten Messverfahren](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verfassungsbeschwerde-herausgabe-von-wartungsunterlagen-eines-geschwindigkeitsmessgeraets-im-standardisierten-messverfahren/) - [Rücksichtnahme: Kinderlärm ist nicht unbegrenzt hinzunehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ruecksichtnahme-kinderlaerm-ist-nicht-unbegrenzt-hinzunehmen/) - 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Nur Leihe, keine Miete!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietrecht-und-weg/) - [Testament auf Werbezetteln: Ist der Testierwille dann ernst gemeint?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testament-auf-werbezetteln-ist-der-testierwille-dann-ernst-gemeint/) - [Notarielles Testament: Wenn die Geschäftsfähigkeit zweifelhaft ist](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/notarielles-testament/) - [Nachlassverzeichnis: Kein Zwangsgeld gegen den zur Auskunft verpflichteten Erben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlassverzeichnis-kein-zwangsgeld-gegen-den-zur-auskunft-vrpflichteten-erben/) - [Kindesunterhalt des Vaters bei vermögenden Großeltern](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindesunterhalt/) - [Private Internetnutzung: Kündigung möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/private-internetnutzung-kuendigung-moeglich/) - [Kindergeldanspruch: Beginn und Beendigung eines Hochschulstudiums](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kindergeldanspruch-beginn-und-beendigung-eines-hochschulstudiums/) - [Guten Rutsch ins neue Jahr 2022](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/guten-rutsch-ins-neue-jahr-2022/) - [Betriebsratstätigkeit: Dreh- und rollbare Bürostühle mit Armlehnen: Für Betriebsratssitzungen erforderlich?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratstaetigkeit-dreh-und-rollbare-buerostuehle-mit-armlehnen-fuer-betriebsratssitzungen-erforderlich/) - [Vaterschaftsanfechtung: Berechtigung ausnahmsweise auch ohne Versicherung an Eides statt möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/vaterschaftsanfechtung-berechtigung-ausnahmsweise-auch-ohne-versicherung-an-eides-statt-moeglich/) - [Frohe Weihnachten wünscht Ihre Rechtsanwaltskanzlei Hammer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/frohe-weihnachten-wuenscht-ihre-rechtsanwaltskanzlei-hammer/) - [„Freie Mitarbeiter“ in einer Physiotherapiepraxis: Eingliederung in Praxisorganisation: abhängig beschäftigt ohne eigenes Unternehmerrisiko](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/freie-mitarbeiter-in-einer-physiotherapiepraxis-eingliederung-in-praxisorganisation-abhaengig-beschaeftigt-ohne-eigenes-unternehmerrisiko/) - [Patienteninformations-Blätter: Ärztliche Aufklärungsformulare unterliegen nur eingeschränkt der AGB-Kontrolle](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/patienteninformationsblaetter-aerztliche-aufklaerungsformulare-unterliegen-nur-eingeschraenkt-der-agb-kontrolle/) - [Betrugsvorwurf: Wer Abrechnungen fälscht, um Kreditgeber zu täuschen, muss mit Kündigung rechnen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betrugsvorwurf-wer-abrechnungen-faelscht-um-kreditgeber-zu-taeuschen-muss-mit-kuendigung-rechnen/) - [Corona-Sonderregeln: Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 31.12.2021 verlängert](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-sonderregeln-telefonische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-bis-31122021-verlaengert/) - [Teilzeitanspruch: „Voraussichtlich“ im Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit auf jeden Fall vermeiden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilzeitanspruch-voraussichtlich-im-antrag-auf-teilzeit-waehrend-der-elternzeit-auf-jeden-fall-vermeiden/) - [Nachlass: Eröffnung des kompletten Ehegatten-Testaments auch den Kindern gegenüber?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nachlass-eroeffnung-des-kompletten-ehegatten-testaments-auch-den-kindern-gegenueber/) - [Verbale Entgleisung: „Hier herrscht ein Hitlerregime!“ rechtfertigt fristlose Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verbale-entgleisung-hier-herrscht-ein-hitlerregime-rechtfertigt-fristlose-kuendigung/) - [Schadensmeldung: EC-Karte verloren? Schnell handeln!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/schadensmeldung-ec-karte-verloren-schnell-handeln/) - [Erbrecht: Gericht stellt hohe Anforderungen an die Entziehung des Pflichtteils](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbrecht-gericht-stellt-hohe-anforderungen-an-die-entziehung-des-pflichtteils-1/) - [Trunkenheitsfahrt: Kündigung bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug des Arbeitnehmers kann unwirksam sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/trunkenheitsfahrt-kuendigung-bei-alkoholbedingtem-fuehrerscheinentzug-des-arbeitnehmers-kann-unwirksam-sein/) - [Kinderbetreuung: Eltern bezahlen im Schnitt 1.130 Euro im Jahr](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kinderbetreuung-eltern-bezahlen-im-schnitt-1130-euro-im-jahr/) - [Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Keine Beurteilung in Tabellenform](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/qualifiziertes-arbeitszeugnis-keine-beurteilung-in-tabellenform/) - [Baugenehmigung: Vermietung einer Wohnung zur Nutzung durch ständig wechselnde Gäste ist genehmigungspflichtig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/baugenehmigung-vermietung-einer-wohnung-zur-nutzung-durch-staendig-wechselnde-gaeste-ist-genehmigungspflichtig/) - [Testamentsgestaltung: Testament wirksam trotz nachträglicher Ergänzung um dritten Enkel](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/testamentsgestaltung-testament-wirksam-trotz-nachtraeglicher-ergaenzung-um-dritten-enkel/) - [Erholungsurlaub: Quarantänetage werden auf Urlaubsanspruch angerechnet](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erholungsurlaub-quarantaenetage-werden-auf-urlaubsanspruch-angerechnet/) - [Fristlose Kündigung: Grobe Beleidigung des Arbeitgebers ist keine freie Meinungsäußerung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/fristlose-kuendigung-grobe-beleidigung-des-arbeitgebers-ist-keine-freie-meinungsaeusserung/) - [Mietnebenkosten: Kosten für Treppenhausreinigung auf alle Mieter umlegbar](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietnebenkosten-kosten-fuer-treppenhausreinigung-auf-alle-mieter-umlegbar/) - [Corona-Pandemie: Müssen Urlaubstage bei Quarantäne nachgewährt werden?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-muessen-urlaubstage-bei-quarantaene-nachgewaehrt-werden/) - 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[Erholungsurlaub: Anteilige Urlaubskürzung für Zeiten von Kurzarbeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erholungsurlaub-anteilige-urlaubskuerzung-fuer-zeiten-von-kurzarbeit/) - [Mietmangel: Vermieter sollten keine Informationsblätter zum richtigen Lüften herausgeben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietmangel-vermieter-sollten-keine-informationsblaetter-zum-richtigen-lueften-herausgeben/) - [Bonuszahlung: Unterlassene Zielvereinbarung kann Schadenersatzanspruch begründen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bonuszahlung-unterlassene-zielvereinbarung-kann-schadenersatzanspruch-begruenden/) - [Mietrückstände: Haftung nach Auszug aus der Ehewohnung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/mietrueckstaende-haftung-nach-auszug-aus-der-ehewohnung/) - [Abmahnung: Anzeigepflicht für Nebentätigkeit eines Redakteurs](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abmahnung-anzeigepflicht-fuer-nebentaetigkeit-eines-redakteurs/) - [Verwahrentgelte: Negativzinsen sind zulässig](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/verwahrentgelte-negativzinsen-sind-zulaessig/) - [Krankmeldung: AU-Daten: Elektronische Weiterleitung an Arbeitgeber verschoben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankmeldung-au-daten-elektronische-weiterleitung-an-arbeitgeber-verschoben/) - [Umgangsrecht: Auch für Großeltern gilt: Das Kindeswohl ist immer im Blick](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/umgangsrecht-auch-fuer-grosseltern-gilt-das-kindeswohl-ist-immer-im-blick/) - [Lieferdienst: Fahrradlieferant kann von Arbeitgeber verlangen, dass ihm Fahrrad und Smartphone zur Verfügung gestellt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ein-elektronisches-meldeverfahren-soll-den-gelben-schein-ersetzen-und-arbeitgeber-sowie-arbeitnehmer-entlasten/) - [Teilweiser Sorgerechtsentzug: Eltern verweigern ihren Kindern beharrlich den Besuch staatlich anerkannter Schulen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/teilweiser-sorgerechtsentzug-eltern-verweigern-ihren-kindern-beharrlich-den-besuch-staatlich-anerkannter-schulen/) - [Antrag auf Teilzeitbeschäftigung: Teilzeitanspruch kann während der Elternzeit mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/antrag-auf-teilzeitbeschaeftigung-teilzeitanspruch-kann-waehrend-der-elternzeit-mittels-einstweiliger-verfuegung-durchgesetzt-werden/) - [Nach Abmahnung: Fristlose Kündigung trotz „Rotzlappenbefreiung“ wirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/nach-abmahnung-fristlose-kuendigung-trotz-rotzlappenbefreiung-wirksam/) - [Unberechtigte Gebühren: Keine Kontoführungskosten für Inkassounternehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/unberechtigte-gebuehren-keine-kontofuehrungskosten-fuer-inkassounternehmen/) - [Abstammungsrecht: Elternstellung gleichgeschlechtlicher Partner](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/abstammungsrecht-elternstellung-gleichgeschlechtlicher-partner/) - [Arbeitsunfähigkeit: Freistellung ist kein Urlaub](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/arbeitsunfaehigkeit-freistellung-urlaub/) - [Private Krankenversicherung: Kostenübernahme für Sport- und Schwimmprothesen möglich](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/private-krankenversicherung-kostenuebernahme-fuer-sport-und-schwimmprothesen-moeglich/) - [Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen?](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/genehmigungspflicht-darf-der-mieter-ein-katzennetz-am-balkon-anbringen/) - [Wohnraummietvertrag: Nichtbeheizen rechtfertigt ordentliche Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/wohnraummietvertrag-nichtbeheizen-rechtfertigt-ordentliche-kuendigung/) - [Kündigungsschutzklage: Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne unwirksam](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-kuendigung-wegen-einer-corona-quarantaene-unwirksam/) - [Corona-Pandemie: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in Pandemie-Zeiten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/corona-pandemie-arbeitgeber-traegt-das-betriebsrisiko-auch-in-pandemie-zeiten/) - [Leinenzwang: Manchmal genügt ein einziger Hundebiss …](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/leinenzwang-manchmal-genuegt-ein-einziger-hundebiss/) - [Benachteiligungsverbot: Dem potenziellen Arbeitgeber muss Schwerbehinderung des Bewerbers bekannt sein](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/benachteiligungsverbot/) - [Erbfall: Der Schein kann trügen: Vorsicht bei der Erbausschlagung!](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/erbfall-der-schein-kann-truegen-vorsicht-bei-der-erbausschlagung/) - [Betriebskosten: Vermieter können Kosten für Rauchmelder auf Mieter umlegen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebskosten-vermieter-rauchmelder/) - [Kündigungsschutzklage: Erst die Abmahnung, dann die Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-abmahnung-kuendigung/) - [Außerordentliche Kündigung: Man sieht sich immer zweimal im Leben](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ausserordentliche-kuendigung-man-sieht-sich-immer-zweimal-im-leben/) - 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Für Ihre Wirksamkeit muss sie die vorgeworfene Pflichtverletzung und das erwünschte, korrekte Verhalten benennen und für einen neuerlichen Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen. Unmittelbare Konsequenzen hat sie jedoch nicht. Was aber, wenn man die Abmahnung nicht nachvollziehen kann oder sie geradezu als Unterstellung betrachtet? Was, wenn man im Beruf gerade immer sein Bestes gegeben hat? ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Reaktionsmöglichkeiten Grundsätzlich kann man auf mehrere Arten reagieren. Entscheidend ist dabei, mit welchem Nachdruck man die Rücknahme der Abmahnung verfolgen will und inwieweit man das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses dabei riskieren kann oder will. Gegendarstellung Auf eine Abmahnung kann man mit einer Gegendarstellung reagieren, die auf Bitten des Arbeitnehmers ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden muss (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Hierbei ist ein sachlicher Ton und das Vermeiden von Vorwürfen oder Unterstellungen – bei aller verständlicher Empörung – zu empfehlen. Förmlicher Wiederspruch Ein Arbeitnehmer kann auch der Abmahnung förmlich widersprechen (als „Beschwerde“, §§ 84, 85 BetrVG). Wird dieser stattgegeben, so wäre die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn die „zuständige Stelle“ nicht dieselbe Stelle ist (z.B. die Personalabteilung oder der Geschäftsführer), die die Abmahnung auch ausgesprochen hat. Besonders erfolgversprechend kann eine Beschwerde gegen die Abmahnung sein, wenn diese von einem Betriebs- oder Personalrat bearbeitet wird. Entfernung aus der Personalakte Tatsächlich kann ein Arbeitnehmer immer verlangen, dass eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Hierauf besteht sogar ein gerichtlich einklagbarer Anspruch. Es ist jedoch klar darauf hinzuweisen, dass eine derartige Klage häufig zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses führt. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Was bedeutet die Abmahnung für mich? Wenn man sich für ein Vorgehen entscheidet sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass die Abmahnung nur eine schriftliche Behauptung des Arbeitgebers ist. Sofern es zum Schlimmsten kommen sollte, kann diese auch noch immer in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren überprüft werden. Bei vielen arbeitsrechtlichen Pflichtverletzungen vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Nur ein erneuter Pflichtverstoß nach einer vorausgegangenen Abmahnung desselben Verhaltens berechtigt dann zur Kündigung. Gleichwohl kann einem eine Abmahnung, ohne Gegenvorstellung oder Beschwerde in der Personalakte, bei Beförderungen und anderen Entscheidungen des Arbeitgebers auch ohne jede gerichtliche Auseinandersetzung Nachteile bereiten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Vorsorgerecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ### Das könnte Sie auch interessieren [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-arbeitsrecht) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Zuweilen kommt eine [Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung) nicht unerwartet, doch oft trifft sie einen völlig unvorbereitet. Für viele ein regelrechter Schock. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Kündigung androht oder bereits ausgesprochen hat, es lohnt sich, einen kühlen Kopf zu bewahren. Da ist es hilfreich zu wissen, welche Rechte Sie haben und worum Sie sich möglichst umgehend kümmern sollten, um Nachteile zu vermeiden: ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Reaktionsmöglichkeiten Grundsätzlich kann man auf mehrere Arten reagieren. Entscheidend ist dabei, mit welchem Nachdruck man die Rücknahme der Abmahnung verfolgen will und inwieweit man das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses dabei riskieren kann oder will. Wirksamkeit Grundsätzlich gilt: Nur ein unterschriebenes Original der Kündigung stellt eine [wirksame Kündigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigung-rechtswirksam-zustellen) dar. Bedeutet im Umkehrschluss: Kopien, E-Mails, SMS oder Ähnliches sind unwirksam, ebenso die nicht eigenhändig unterschriebene Kündigung. In diesen Fällen ist es das Beste, Sie bieten dem Arbeitgeber weiterhin Ihre Arbeitskraft an und suchen umgehend sachverständigen Rat. Zustellung der Kündigung Genauso ist das Zustellen der Kündigung nicht jederzeit und auf jede Art und Weise zulässig: Der Arbeitgeber muss damit rechnen, dass Sie Ihren Briefkasten nur morgens oder bestenfalls am frühen Nachmittag öffnen. Das heißt, eine später eingeworfene Kündigung ist dann erst am nächsten Tag zugegangen. Entsprechend müssen Sie auch einem Boten nicht mehr die Tür öffnen. Ebenso wenig sind Sie verpflichtet, ein Einschreiben, das Ihnen in Ihrer Abwesenheit nicht zugestellt werden konnte, zeitnah bei der Post abzuholen. Ob ein Tag oder mehrere kann genau die erforderliche Zeitspanne ausmachen, um die Kündigungsfrist um einen Monat oder länger aufzuschieben. Unterschreiben Sie nichts Unterschreiben und quittieren Sie nichts! Häufig bitten Arbeitgeber darum, den Erhalt der Kündigung zu quittieren oder sie bieten Ihnen direkt bei Übergabe der Kündigung ein Auflösungsvertrag an. So oder so, Sie sind keineswegs zu einer Unterschrift verpflichtet, selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Kündigung per Boten zustellen lässt. Mit anderen Worten – lassen Sie sich nicht zu übereilten Entscheidungen hinreißen, durchdenken Sie die Angelegenheit in Ruhe und holen Sie sachverständigen Rat ein. Kündigungsfrist In den meisten Fällen richtet sich die Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Längere Kündigungsfristen lassen sich jederzeit vereinbaren, z.B. das für den Arbeitnehmer längere Kündigungsfristen gelten, solange diese den Fristen für den Arbeitgeber entsprechen. Ein Verkürzen der in § 622 BGB genannten Fristen ist hingegen nur durch Tarifvertrag möglich. Kündigungsschutzklage Drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung endet die gesetzliche Kündigungsschutzfrist. Spätestens bis dahin müssen Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, da andernfalls die Kündigung von Anfang an wirksam ist – unabhängig von ihrer tatsächlichen Rechtmäßigkeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen die Dreiwochenfrist nicht eingehalten werden konnte, ist eine spätere Kündigungsschutzklage möglich. Kündigung im Urlaub oder bei Krankheit Urlaub oder Krankheit können Ausnahmen sein, müssen es aber nicht! Selbst eine im Urlaub zugestellte oder während einer Krankheit ausgesprochene Kündigung löst im Regelfall die Kündigungsschutzfrist von drei Wochen aus. Sollte diese Frist nach Rückkehr aus dem Urlaub schon verstrichen sein, so ist die Kündigung allerdings nicht einfach rechtskräftig. Gem. § 5 Abs. 1 KSchG ist in Ausnahmefällen die „Zulassung verspäteter Klagen möglich“. Spätere Klagen gegen eine solche Kündigung sind zuzulassen, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Klage innerhalb dieser Frist zu erheben. Nach der Rechtsprechung hat man dafür Sorge zu tragen, dass bei einer längeren Abwesenheit der Briefkasten geleert und Post durchgesehen wird. Verreist man für 4 Wochen oder länger sollte man daher entsprechende Vorkehrungen treffen. Andernfalls scheidet eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wie oben geschildert aus! Bekommen Sie also im Urlaub oder Krankheitsfall eine Kündigung, suchen Sie am besten sofort einen Rechtsanwalt auf, zumal häufig unklar ist, wann die Kündigung tatsächlich zuging. Meldung bei der Agentur für Arbeit Ganz wichtig: Sie müssen sich nach einer Kündigung in der Regel am nächsten Tag bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, spätestens jedoch drei Monate vor dem Wirksamwerden der Kündigung. Andernfalls riskieren Sie eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld. Zum Beantragen benötigen Sie: - Personalausweis - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsausweis - evtl. Nachweise über früher gezahltes Geld durch das Arbeitsamt - Arbeitsnachweis über die letzten 12 Monate – das Formular erhält Ihr Arbeitgeber i.d.R. direkt von der Agentur für Arbeit ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). **Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.** Zeugnis Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes, ihrem beruflichen Fortkommen dienliches Zwischenzeugnis, um sich sogleich wieder bewerben zu können. Anwaltlicher Rat Möchten Sie anwaltlichen Rat einholen, bringen Sie möglichst gleich zum ersten Gespräch folgende Unterlagen mit: - Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverträge - Kündigungsschreiben - vorangegangene oder sonstige Abmahnungen - Stellungnahme des Betriebsrats (sofern vorhanden) - die letzten drei Entgeltabrechnungen - ggf. Betriebsvereinbarungen und anwendbare Tarifverträge - ggf. die Rechtsschutzversicherungspolice ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Vorsorgerecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ### Das könnte Sie auch interessieren [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-arbeitsrecht) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. 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Mobbing ist das wiederholte und gezielte Schikanieren, Belästigen oder Herabsetzen eines Mitarbeiters durch Kollegen oder Vorgesetzte, was für die Betroffenen Stress, Angst, Unsicherheit und psychische Belastung verursacht. Für Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz ist die Situation oft zunächst verwirrend und belastend. Unter Umständen erkennt man erst spät, dass man gemobbt wird. Anfangs könnten subtile Zeichen wie wiederholte Kritik oder soziale Ausgrenzung auftreten, die sich allmählich zu offensichtlicheren Formen von Schikane entwickeln, wie offene Beleidigungen oder Sabotage. Dies kann zu einem Gefühl der Verletzlichkeit, des Misstrauens und der Angst führen, das sich negativ auf die geistige Gesundheit und die Arbeitsleistung auswirkt. Die Realisierung des Mobbings kann zusätzlichen emotionalen Stress verursachen und die Suche nach Unterstützung erschweren. Zudem führt Mobbing zumeist auch zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, selbst wenn dieser selbst nicht Teil des Mobbings ist: Das Opfer macht häufiger Fehler oder Arbeitet besonders gründlich, um sich nicht angreifbar zu machen, ist verunsichert und weniger leistungsfähig. Was aber, wenn man auch nach allen eigenen Bemühungen das Mobbing einfach nicht enden oder besser werden will? Was, wenn man im Beruf gerade immer sein Bestes gegeben hat? ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Mobbing am Arbeitsplatz: Erste Hilfe und rechtliche Schritte Wenn Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sind, stehen wir, die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte, Ihnen mit praktischen Tipps und rechtlicher Unterstützung zur Seite. Um Ihre Situation dauerhaft zu verbessern, befolgen Sie bitte unsere wichtigsten Empfehlungen: Fakten sammeln und Beweise sichern Wer gemobbt wird, erlebt oft subtile Angriffe. Notieren Sie alle Vorkommnisse in einem „Mobbingtagebuch“ mit Datum, Uhrzeit und Umständen. Protokollieren Sie auch Gespräche, inklusive Ort, Teilnehmer, Thema und wörtliche Äußerungen. Im Nachhinein ist es viel schwieriger, alle wichtigen Vorfälle sinnvoll zu sammeln und genau genug festzuhalten. Vollständigkeit, Genauigkeit und klare Darstellung sind hier Trumpf! Machen Sie von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch Nutzen Sie Ihr Recht, sich frühzeitig beim Vorgesetzten, Arbeitgeber oder Betriebsrat zu beschweren. Führen Sie die Beschwerde schriftlich und fordern Sie konkrete Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings. Sprechen Sie nicht vorschnell von "Mobbing" Vermeiden Sie frühzeitige Bezeichnungen wie „Mobbing“, um genauer zu analysieren, ob die Vorwürfe zutreffen. Prüfen Sie, ob konkrete Schikanen vorliegen, um gezielte Maßnahmen einzuleiten. Fällt der Begriff „Mobbing“ machen viele Arbeitgeber oder Kollegen schnell dicht und man begegnet Ihnen mit Vorurteilen. Allzu oft wird der Begriff missbraucht, so dass man abgestempelt wird, wenn man den Begriff gebraucht. Sichern Sie Beweise für gerichtliche Schritte Bereiten Sie sich vor, auch für gerichtliche Maßnahmen. Sammeln Sie Beweise, sprechen Sie mit Zeugen und halten Sie dokumentarisches Material bereit. Nehmen Sie Kontakt zu Beratungsstellen auf Konsultieren Sie Beratungsstellen für eine umfassende Einschätzung Ihrer Situation. Erhalten Sie Adressen von Psychologen und Ärzten sowie Tipps und Rückenstärkung durch Leidensgenossen. Kündigen Sie an, Ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben Drohen Sie mit der Zurückbehaltung der Arbeitsleistung, falls geeignete Maßnahmen nicht ergriffen werden. Die Ankündigung sollte schriftlich und rechtlich beraten sein, um Konsequenzen einer unberechtigten Arbeitsverweigerung zu vermeiden. Planen Sie notfalls gerichtliche Schritte Erwägen Sie gerichtliche Schritte, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg zeigen. Wir, die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte, stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Was können wir für Sie tun? Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir bieten eine rasche und effektive Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen gerecht zu werden. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und erarbeiten gemeinsam die beste Vorgehensweise für Ihren Fall. Für eine umfassende Beratung benötigen wir in der Regel die folgenden Unterlagen: – Arbeitsvertrag – die letzten drei Gehaltsabrechnungen – Unterlagen im Zusammenhang mit den Mobbingvorfällen (falls vorhanden) Wir stehen Ihnen zur Seite und setzen uns für Ihre Rechte ein. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. 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Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? 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Verbraucher ist, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder überwiegend ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. ## Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Anwaltsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Hammer Rechtsanwälte, Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR Bismarckstraße 13, 31135 Hildesheim Telefon: 05121 / 20 80 90 Telefax: 05121 / 20 80 911 <info@hammer-rechtsanwaelte.de>  [www.hammer-rechtsanwaelte.de](https://www.hammer-rechtsanwaelte.de/) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. ## Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. ## Besonderer Hinweis Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. ## Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Hammer Rechtsanwälte Osterstraße 41-44 31134 Hildesheim Telefax: 05121 / 20 80 911 info∂hammer-rechtsanwaelte.de Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe(n) ich/wir (\*) den von mir/uns (\*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen ………………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………….. Bestellt am (\*)/erhalten am (\*) …………………………………………………………………. Name des/der Verbraucher(s) …………………………………………………………………. Anschrift des/der Verbraucher(s) …………………………………………………………………. Datum ………………………………………………………………………………………………………… Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) --- ### [Allgemeine Mandatsbedingungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/allgemeine-mandatsbedingungen/) **Published:** Juli 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Allgemeine Mandatsbedingungen ## § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten abgeschlossenen Anwaltsverträge. (2) Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für Anwaltsverträge, die zukünftig zwischen Rechtsanwalt und Mandant abgeschlossen werden, soweit darin nichts anderes vereinbart wird. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen von Mandanten werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil und finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. ## § 2 Gegenstand der Rechtsdienstleistung (1) Gegenstand der dem Rechtsanwalt im Anwaltsvertrag erteilten Aufträge ist die vereinbarte Leistung in der bezeichneten Angelegenheit am Maßstab und auf der Grundlage des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Aufträge werden nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Zeit der Tätigkeit für den Auftraggeber ist nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen zu gestalten. (3) Der Rechtsanwalt schuldet keine steuerliche Beratung. Etwaige Auswirkungen einer zivilrechtlichen Gestaltung hat der Mandant auf eigene Veranlassung durch fachkundige Dritte zu prüfen. Die Berücksichtigung des Steuerrechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. (4) Der Rechtsanwalt schuldet keine Beratung nach ausländischem Recht. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. ## § 3 Vergütung; Vorschuss; Abtretung; Aufrechnung (1) Die Vergütung der vereinbarten Rechtsdienstleistung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde oder wird. (2) Der Rechtsanwalt kann von dem Mandanten für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. (3) Der Rechtsanwalt hat neben dem vereinbarten Vergütungsanspruch Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (4) Alle Vergütungsansprüche des Rechtsanwaltes werden mit Stellung der Rechnung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Der Mandant kommt ohne weitere Erklärungen des Rechtsanwalts 14 Tage nach Stellung der Rechnung in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. (5) Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, die Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung des Rechtsanwaltes hiermit an diesen ab. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an. (6) Bestehen offene Vergütungsansprüche des Rechtsanwaltes gegenüber dem Mandanten, so ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Aufrechnung mit eingehenden Zahlungen aus demselben oder einem anderen zwischen Rechtsanwalt und Mandant bestehenden Anwaltsvertragsverhältnis zu erklären. Der Rechtsanwalt erteilt dem Mandanten darüber eine Rechnung, in der die aufgerechneten Beträge ausgewiesen sind. ## § 4 Verschwiegenheit; Datenschutz; Geldverwahrung (1) Der Rechtsanwalt ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Rechtsanwalt bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Recht und Pflicht zur Verschwiegenheit bestehen nach Beendigung des Mandates fort. (2) Der Rechtsanwalt darf Berichte, Gutachten, Urkunden und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Rechtsanwalt ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers selbst oder durch seine Mitarbeiter zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Fall der Verarbeitung der Daten durch Dritte hat der Rechtsanwalt diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten und die Schweigepflicht der Dritten durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch Vereinbarung von Vertragsstrafen zugunsten des Auftraggebers, sicherzustellen. (4) Der Rechtsanwalt verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ende des Vertragsverhältnisses laufende Vorgänge auf einen Nachfolger des Rechtsanwalts zu übertragen. ## § 5 Mitwirkung und Obliegenheiten des Mandanten (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Rechtsanwalt auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen vollständig und in geordneter Form sowie rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Tätigkeit des Rechtsanwalts von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Rechtsanwalts bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Rechtsanwalts hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Rechtsanwalt formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. (3) Nachfragen des Rechtsanwaltes und insbesondere Aufforderungen des Rechtsanwaltes zur Stellungnahme zu eingegangenen Schriftsätzen oder Schreiben wird der Mandant jeweils zeitnah unter Beachtung der Vorgaben von § 5 Abs. 1 bearbeiten und den Rechtsanwalt entsprechend informieren. (4) Werden dem Mandanten von seinem Rechtsanwalt Schreiben oder Schriftsätze seines Rechtsanwaltes übermittelt, so ist der Mandant verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen, ob sie vollständig und wahrheitsgemäß sind. Sollten Änderungen oder Ergänzungen des Vortrags und insbesondere des Tatsachenvortrags erforderlich sein, wird der Mandant den Rechtsanwalt sogleich und unter Beachtung der Vorgaben des § 5 Abs. 1 informieren. (5) Während der Dauer des Anwaltsvertrages wird der Mandant mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder anderen Verfahrensbeteiligten nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen. (6) Der Mandant wird den Rechtsanwalt über längere Abwesenheiten und Nichterreichbarkeit wegen Urlaubs, Geschäftsreisen, Krankenhausaufenthalt etc. rechtzeitig unterrichten und im Falle der Änderung von Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax-Nummer etc. den Rechtsanwalt rechtzeitig unter Angabe der neuen jeweiligen Daten informieren. Die Information soll in Textform erfolgen. ## § 6 Kommunikation per Telefax und E-Mail (1) Die Mitteilung einer Telefaxverbindung durch den Mandanten beinhaltet die Zustimmung des Mandanten, dass (1.) vom Rechtsanwalt an diese Telefaxverbindung uneingeschränkt und ohne Ankündigung mandatsbezogene Informationen übermittelt werden können, dass (2.) ausschließlich der Mandant oder von ihm beauftragte Personen Zugang zum Telefaxgerät haben und, dass (3.) die Eingänge über das Telefaxgerät vom Mandanten regelmäßig mindestens werktäglich überprüft werden. (2) Die Mitteilung einer E-Mail-Adresse durch den Mandanten beinhaltet die Zustimmung des Mandanten, dass (1.) vom Rechtsanwalt an diese E-Mail-Adresse uneingeschränkt und ohne Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungsverfahren mandatsbezogene Informationen übermittelt werden können, dass (2.) ausschließlich der Mandant oder von ihm beauftragte Personen Zugang zum E-Mail-Eingang haben und, dass (3.) die Eingänge über E-Mail vom Mandanten regelmäßig mindestens werktäglich überprüft werden. Der Rechtsanwalt weist dabei darauf hin, dass per E-Mail zugegangene Schriftstücke nach Eingang ausgedruckt und geordnet einer Papier-Akte hinzugefügt werden sollten, soweit der Mandant nicht anderweitige Aktenverwaltungssysteme nutzt und die per E-Mail eingegangenen Schriftstücke darin aufnimmt und ordnet. (3) Der Mandant verpflichtet sich den Rechtsanwalt darauf hinweisen, falls sich betreffend die in § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 geregelten Modalitäten der Übermittlung von E-Mails oder Telefaxschriftstücken Veränderungen ergeben. (4) Eine Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Übersendung von Schriftstücken an den Mandanten per Telefax oder per E-Mail besteht nicht. ## § 7 Beendigung des Anwaltsvertrages (1) Der Mandant kann – soweit nichts anderes vereinbart ist– den Anwaltsvertrag jederzeit kündigen. (2) Der Rechtsanwalt kann den Anwaltsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. (3) Der Rechtsanwalt kann den Anwaltsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtige Gründe gelten z.B.: - Aussichtslosigkeit der weiteren Rechtsverfolgung - Nichtzahlung von Vorschüssen gem. § 9 RVG trotz Mahnung - Verletzung von Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Mandanten gem. § 5 - Nachträgliches Bekanntwerden von Gründen des § 45 BRAO (Tätigkeitsverbote) ## § 8 Haftungsbegrenzung (1) Die Haftung des Rechtsanwalts auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensabhängige Haftung wird auf 1.000.000,00 EUR pro Schadenfall beschränkt, wenn der Rechtsanwalt den nach § 51 a BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) vorausgesetzten Versicherungsschutz unterhält; dieser ist auf Verlangen des Mandanten vom Rechtsanwalt nachzuweisen. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51 a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. (2) Der Rechtsanwalt ist bereit, auf schriftliches Verlangen des Mandanten, das auch die Verpflichtung enthält, die dadurch anfallenden Mehrkosten im Vorschusswege zu übernehmen, eine Versicherung in von dem Mandanten gewünschter Höhe für den Einzelfall abzuschließen und bis zur Höhe der zu erlangenden Deckung die vorstehende Haftungsbegrenzung aufzuheben. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit in Deutschland in angemessener Zeit üblicherweise nur Deckung für aus rechtsanwaltlicher Schlechtleistung resultierende Schäden allenfalls bis 5 Mio. EUR zu verlangen ist und dass der Rechtsanwalt keine Gewähr übernimmt, dass ihm in der vom Mandanten gewünschten Höhe kurzfristig Deckungsschutz gewährt wird. ## § 9 Hinweise (1) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass - sich die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, es sei denn es wurde eine Vergütungsvereinbarung getroffen. - bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bei außergerichtlichen Sachverhalten und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines/einer Prozessbevollmächtigten oder Beistands besteht. Eine Kostenerstattung der für den Rechtsanwalt angefallenen Kosten erfolgt in diesen Fällen nicht. Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann es zur Kostentragungspflicht trotz Obsiegens kommen. - für den Fall von Streitigkeiten zwischen ihm und dem Rechtsanwalt auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der RAK Celle (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) und der Bundesrechtsanwaltskammer (Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gem. § 191f BRAO) besteht. Vermittlungsgesuche an die örtliche Rechtsanwaltskammer richten Sie bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstrasse 5, 29221 Celle. - Zudem bietet die Plattform der EU-Kommission die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr An diesem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nehmen wir nicht teil. - Zudem teilen wir in Erfüllung unserer allgemeinen Informationspflicht nach § 36 VSBG mit, dass zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org ist - Wir sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. ## § 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort (1) Für die Aufträge, ihre Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Rechtsanwalts. ## § 11 Schlussbestimmungen Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. --- ### [Ole M. Hammer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-hammer/) **Published:** Juli 24, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Anwalt # Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammer, aufgewachsen in Hannover, Esslingen am Neckar und Hildesheim, hat sich schon in seiner Ausbildung mit wirtschaftsrechtlichen Fragen beschäftigt und bildet sich seither in diesem Bereich fort. Er war u. a. in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sowie beim Europäischen Parlament in Brüssel tätig. Er sammelte vor der Gründung der eigenen Kanzlei berufliche Erfahrungen in der Verwaltung und Rechtsanwaltskanzleien im In- und Ausland. Aus Interesse hat er sich insbesondere auf das Europarecht mit einem Schwerpunkt auf das Recht der Eigenbetriebe von Kommunen und Staat, das Vergaberecht, sowie das Subventions- und Beihilferecht (Öffentliches Wirtschaftsrecht) konzentriert. Daneben hat er sich auch in das private Wirtschaftsrecht vertieft. Insbesondere in Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Handelsvertreter- und Versicherungsvertreterrecht wird er Sie mit Freude vertreten. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ### Ole M. Hammer ist Ihr Rechtsanwalt in Hildesheim für: - [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht) - Handelsvertreter-, Handelsmakler- und Versicherungsvertreterrecht - [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und [Sozialversicherungsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung) - insbesondere [Schwerbehindertenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerbehindertenrecht), [Rentenversicherungsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/rentenversicherung), Recht der Gesetzlichen [Unfallversicherung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/unfallversicherung), [Pflege-](https://hammer-rechtsanwaelte.de/pflegeversicherung) und [Krankenversicherungsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/krankenversicherung) - Vertragsrecht - Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht - Steuerrecht - Recht der Sozialabgaben - Subventionsrecht und Beihilferecht - Vergaberecht ### Mitgliedschaften - Forum Vergabe e.V. - Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein - Hildesheimer Anwaltsverein e.V. - Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. - Deutscher Juristentag e.V. - Humanistische Union e.V. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/rating.png "rating - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### Werdegang - **2001** \| Abitur am Gymnasium Andreanum in Hildesheim - **2001 – 2002** \| Zivildienst in der Unfallchirurgie des städtischen Krankenhauses Hildesheim - **2007** \| 1. Staatsexamen an der Universität Osnabrück mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung - **2009** \| 2. Staatsexamen beim OLG Oldenburg - **Seit 2010** \| Rechtsanwalt und Partner der Sozietät „Hammer Rechtsanwälte“ - **2011** \| Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht - **2011 – 2016** \| Ratsherr und Beigeordneter der Stadt Hildesheim, Mitgliedschaft in verschiedenen Aufsichtsgremien städtischer Töchter - **Seit 2013** \| Lehrbeauftragter für Sozialrecht und Arbeitsrecht der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen - **2014/2015** \| Fachanwaltslehrgang Sozialrecht - **2016 – 2019** \| Ratsherr und stv. Ratsvorsitzender der Stadt Hildesheim - **2016 – 2019** \| Aufsichtsratsvorsitzender Hildesheim Marketing GmbH - **Seit April 2025** \| Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Celle ## Lernen Sie auch unser restliches Team kennen. [Laura Elaine Hoffman](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) [Prof. Dr. Ulrich Hammer ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/prof-dr-ulrich-hammer/) Unser kompetentes Team besteht aus zwei Rechtsanwälten und fünf Fachangestellten. ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Laura Elaine Hoffmann](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) **Published:** Juli 24, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Anwältin # Laura Elaine Hoffmann Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte Laura Elaine Hoffmann, aufgewachsen in der Nähe von Augsburg, hegte schon früh den festen Wunsch, sich der Anwaltschaft zu widmen. Ihre Leidenschaft und ihr unermüdliches Engagement für die praxisorientierte Rechtswissenschaft wurden durch zahlreiche Erfahrungen in verschiedenen Anwaltskanzleien und ihrer langjährigen Tätigkeit bei Rechtsanwältin Verena Mittendorf in Hildesheim deutlich. Als Vorbereitung auf ihre künftige Tätigkeit als Anwältin absolvierte sie neben ihrem Jura-Studium das anwaltsorientierte Zertifikatsstudium der Rechtsanwaltskammer Celle in Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover. Lag im Studium der Schwerpunkt im Familienrecht, erweiterte sie während des Vorbereitungsdienstes ihre Kompetenzen zusätzlich durch die Teilnahme am theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Sozialrecht. Während dieser Zeit sammelte sie wertvolle Erfahrungen bei der Deutschen Rentenversicherung und vertiefte ihr Wissen beim Sozialgericht. Heute wird die Tätigkeit insbesondere durch das Migrationsrecht und Opferrecht abgerundet. Neben ihrer intensiven Arbeit als Anwältin übernimmt Frau Rechtsanwältin Hoffmann auch Lehraufträge und führt Seminare sowie Fortbildungen für verschiedene Träger durch. Sie zeigt sich zudem engagiert in Organisationen und Einrichtungen, die eng mit ihrem Tätigkeitsfeld verknüpft sind. Rechtsanwältin Hoffmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht. Durch ihre halbbritischen Wurzeln kann eine Rechtsberatung auch auf Englisch erfolgen. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ### Laura Elaine Hoffmann ist Ihre Rechtsanwältin in Hildesheim für: - ([Internationales](https://hammer-rechtsanwaelte.de/internationales-familienrecht)) Ehe- und [Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/familienrecht) - [Kindschaftsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kindschaftsrecht): [Sorgerecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/umgangs-und-sorgerecht), [Umgangsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/umgangs-und-sorgerecht) - [Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/opferrecht) und Nebenklage, Zeugenbeistand für kindliche, jugendliche und erwachsene Zeugen, Strafrecht - Familiennachzug, Ehegattennachzug und andere Visaverfahren - [Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/migrationsrecht), Einbürgerung, Aufenthaltsverfestigung - Asylrecht (Schwerpunkt afrikanische Länder) - Sozialrecht, insb. Opferentschädigungsgesetz (OEG, SGB XIV), LGBTQ+ Recht - Betreuungsrecht ### Mitgliedschaften - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, DAV - Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht, DAV - Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, DAV - Hildesheimer Anwaltsverein e. V. (Deutscher Anwaltsverein) - AG Opferschutz (Präventionsrat der Stadt Hildesheim) - Asyl e. V. Hildesheim - Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. - Drogenhilfe Hildesheim e. V. - Antonia Hildesheim e. V. - Deutsch-Darfurische Freundschaftsgesellschaft (DDF) Hildesheim e. V. - Amnesty International - Weißer Ring ### Werdegang - **2006** \| Abitur am Gymnasium Andreanum in Hildesheim - **2012** \| ADVO-Zertifikat der Rechtsanwaltskammer Celle u. a. - **2014** \| 1. Staatsexamen, Leibniz Universität Hannover - **2016** \| 2. Staatsexamen, OLG Celle, Zulassung als Rechtsanwältin - **2020** \| Fachanwaltslehrgang Strafrecht - **Seit 2020** \| Lehrbeauftragte für „Asyl- und Zuwanderungsrecht“ HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen - **Seit 2021** \| Lehrauftrag „Migrationsrecht“ Universität Hildesheim - **Seit 2022** \| Partnerin Hammer Rechtsanwälte, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht - **Seit 2023** \| Ausbildungsberaterin der Rechtsanwaltskammer Celle für den Bezirk Hildesheim, § 76 BBiG, Lehrauftrag „Familien- und Sozialrecht für bestimmte Zielgruppen“ Hochschule Hannover ## Lernen Sie auch unser restliches Team kennen. [Ole M. Hammer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-m-hammer/) [Prof. Dr. Ulrich Hammer ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/prof-dr-ulrich-hammer/) Unser kompetentes Team besteht aus zwei Rechtsanwälten und fünf Fachangestellten. ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Prof. Dr. Ulrich Hammer](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/prof-dr-ulrich-hammer/) **Published:** Juli 24, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** bis Oktober 2021 † # Prof. Dr. Ulrich Hammer ## Prof. Dr. Ulrich Hammer Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Hammer, aufgewachsen in Frankfurt am Main, war mehr als 40 Jahre tätig im Arbeits-, Verwaltungs-, Hochschul-, Verfassungs- und Kirchenrecht. Er hat in diesen Bereichen zahlreiche Fortbildungen veranstaltet, als Hochschullehrer gelehrt und geforscht, wissenschaftliche Gutachten erstellt, Bücher und Aufsätze veröffentlicht, als Justiziar beraten und als Anwalt vertreten. Er war – nicht nur – spezialisiert auf Rechtsfragen der Sozialwirtschaft, der Berufsverbände, der Kirchen und ihrer Einrichtungen, des öffentlichen Dienstes einschl. der Hochschulen, des kollektiven Arbeitsrechts und des Verfassungsrechts. Professor Dr. Ulrich Hammer ist Ihr Rechtsanwalt in Hildesheim für - Kirchliches Arbeitsrecht, Staatskirchenrecht - Arbeitsrecht, Tarifschlichtung - Beamtenrecht - Öffentliches Baurecht - Hochschulrecht, insbesondere Kapazitätsklagen, Recht der wissenschaftlichen Lehre und Lehrenden - Schulrecht - Kommunalrecht - Sozialrecht - Betreuungsrecht - Verfassungsrecht - Allgemeines Verwaltungsrecht Mitgliedschaften und Funktionen - Deutscher Anwaltsverein e. V. (DAV) - Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im DAV - Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV - Deutscher Arbeitsgerichtsverband e. V. (DArbGV) - Deutscher Juristentag e. V. - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. - Mitglied in Aufsichtsrat und Kuratorium kirchlicher Einrichtungen - Mitherausgeber der „Zeitschrift für Tarifrecht“ (ZTR) - Redakteur der Zeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“ (AuK) Werdegang - **1962** \| Abitur am Ziehen-Realgymnasium in Frankfurt am Mein - **1968** \| 1. Staatsexamen an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main - **1974** \| 2. Staatsexamen beim OLG Frankfurt am Mein - **1972 – 1974** \| Wiss. Angest., zuletzt Leiter der Aus-, Fort- und Weiterbildung bei der Hochschul-Informations-System GmbH - **1974 – 1980** \| selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover - **1981 – 2008** \| Hochschullehrer an der HAWK in Hildesheim - **1988 bis 1995** \| Leiter des Zentralen Rechtsbüros und Justitiar des geschäftsführenden Hauptvorstands der Gewerkschaft ötv in Stuttgart - **2008 bis Oktober 2021** \| Rechtsanwalt und Partner der Sozietät „Hammer Rechtsanwälte“ - **Oktober 2021** \| Tod Veröffentlichungen (Kleine Auswahl) - Aus-, Fort- und Weiterbildung für Angehörige der Wissenschaftsverwaltungen (zusammen mit: Graeper), Deutsche Universitätszeitung (DUZ) 1975, S. 438 - Kontrolle von Kapazitätsfestsetzungen im Hochschulbereich (zusammen mit: Nagel), Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1976, S. 654 - Die Bestimmung der Hochschulkapazität als Verfahrensproblem, Wissenschaftsrecht-Wissenschaftsverwaltung-Wissenschaftsförderung (WissR) 1985, S. 41 – 76 - Berufsbildung und Betriebsverfassung. Begriff und Grenzen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei betrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen, Baden-Baden 1990, 197 S. - Grundgesetz. Basiskommentar. Mit der aktuellen Verfassungsreform (zusammen mit: Blank und Fangmann), Köln 1996 (2. Aufl.), 516 S. - Die Bewährungsprobe des kirchlichen Arbeitsrechts, Zeitschrift für für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche (ZMV) 1998, S. 266 – 270 (Teil I) und ZMV 1999, S. 19 – 22 (Teil II) - Kirchliches Arbeitsrecht. Ein Handbuch für die arbeitsrechtliche Praxis der Kirchen und ihrer Einrichtungen. Mit Leitfäden MAVO und MVG für Mitarbeitervertretungen in der Katholischen und der Evangelischen Kirchen (unter Mitarbeit von: Bartels, Germer, Heinrich, Scheibe, Völk und Wisznewski), Frankfurt am Main 2002, 591 S. - Dritter Weg und Tarifvertrag. Gegensatz oder notwendige Ergänzung?, in: Anselm, Reiner / Hermelink, Jan, Der Dritte Weg auf dem Prüfstand. Theologische, rechtliche und ethische Perspektiven des Ideals der Dienstgemeinschaft in der Diakonie. 6. Kästorfer Management – Symposium, 2006, S. 79 – 98 - Kündigung und Kündigungsschutz in Kirchlichen Einrichtungen, Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR) 2015, S. 551 – 561 - Neuausrichtung des Kirchlichen Arbeitsrechts oder Ende eines Sonderwegs – eine Zwischenbilanz (zusammen mit: Oberlinger), Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR) 2019, S. 127 – 135 ## Lernen Sie auch unser restliches Team kennen. [Ole M. Hammer ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/ole-m-hammer/) [Laura Elaine Hoffman](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kanzlei/anwaelte/laura-elaine-hoffmann/) Unser kompetentes Team besteht aus zwei Rechtsanwälten und fünf Fachangestellten. ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/arbeitsrecht)[Arbeitsrecht](/schwerpunkte/arbeitsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/familienrecht)[Familienrecht](/schwerpunkte/familienrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/sozialrecht)[Sozialrecht](/schwerpunkte/sozialrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/migrationsrecht)[Migrationsrecht](/schwerpunkte/migrationsrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/beamtenrecht)[Beamtenrecht](/schwerpunkte/beamtenrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/erbrecht)[Erbrecht](/schwerpunkte/erbrecht) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](/schwerpunkte/opferrrecht)[Opferrecht](/schwerpunkte/opferrrecht) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Studienplatzklage](https://hammer-rechtsanwaelte.de/studienplatzklage/) **Published:** Juli 28, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Hochschulrecht # Studienplatzklage Studienplatz einklagen mit Rechtsanwalt in Hildesheim. Die Erfolgsaussichten sind für jeden, der über eine Kapazitätsklage oder Studienplatzklage nachdenkt entscheidend. Sie unterscheiden sich jedoch je nach Studienfach und Hochschule erheblich. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Rechtsschutz-versicherungen und Studienplatz-klagen Rechtsschutzversicherer müssen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle für bis zu zehn Studienplatzklagen aufkommen. Allerdings sind derartige Verfahren oft von vornherein gar nicht mitversichert. Möchte ein Rechtsschutzversicherter überprüfen, ob die Rechtsschutzversicherung für das Verfahren einspringt, so muss er nachschauen, ob das Verwaltungsrecht in seiner Versicherungspolice mit aufgenommen ist, ohne dass das Hochschulrecht ausgeschlossen worden ist. Doch zehn Klagen, wie sie das Oberlandesgericht Celle erlaubt hat, sind oft gar nicht mehr möglich, da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass Universitäten zu Recht außer kapazitäre Anträge von Bewerbern zurückweisen dürfen, die sich in ihrer Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung auch an diesen Universitäten beworben hatten. Machen die Universitäten hiervon zukünftig vermehrt Gebrauch bzw. je nach Auffassung der örtlich zuständigen Verwaltungsgerichte, so werden potenzielle Kläger bereits bei ihrer Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung ihre Wunschuniversitäten nach den Erfolgsaussichten für eine Klage auswählen müssen. ## Erfolgsaussichten der Studienplatzklage Insbesondere ist entscheidend, wie viele andere Studieninteressierte versuchen, sich für den entsprechenden Studiengang an der jeweiligen Universität einzuklagen. Wie unter Vorgehen bei der Studienplatzklage erwähnt, losen die Hochschulen nach Erfolg mit einer Klage die Studienplätze aus. Aber die Anzahl der „Mitkläger“ bestimmt auch darüber, wie Vergleichs bereit eine Hochschule ist: Um so weniger versuchen sich einzuklagen, um so mehr Aufwand erspart eine Einigung mit diesen der Hochschule. Sind es dagegen viele Kläger, so kann die Hochschule unmöglich allen vergleichsweise einen Studienplatz anbieten. Daher ist es ratsam, sich vorab über die Chancen zu informieren. Diese können in der Regel bei dem jeweiligen AStA der Universität erfragt werden. Alternativ hilft hier auch ein erstes Beratungsgespräch mit einem Anwalt weiter – dieser kann meistens für viele verschiedene Hochschulen die Erfolgsaussichten benennen. Dass sich Studienplatzklagen lohnen können, zeigt aber nicht zuletzt, dass sich in den vergangenen Jahren mehrere tausend Studieninteressierte in das Fach Medizin, wo der größte Ansturm besteht, erfolgreich einklagen konnten. Eine Studienplatzklage kann für den Einzelnen ein gängiger Weg zum Erhalt seines Wunschstudienplatzes sein – und oft die einzige Alternative zu langen Wartezeiten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Studienplatzklage Bevor alle Stricke reißen, kann Ihnen eine Studienplatzklage die Tür zum Wunschstudienplatz öffnen. Auf dem Hintergrund steigender Studienbewerberzahlen wird sie auch künftig für viele Studieninteressierte der naheliegende Schritt zum Studienplatz sein. Einer, der Ihnen viele Wartesemester erspart. Eine Studienplatzklage entspricht einer verwaltungsgerichtlichen Klage, über die sich die Kläger in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung (zumeist sog. NC-Studiengänge) an einer bestimmten Hochschule einklagen. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Kapazitätsklage. Mit der wird weniger „eingeklagt“, als vielmehr geltend gemacht, die jeweilige Hochschule habe die Kapazitäten für die Studenten falsch berechnet. Ihren Ursprung hat die Kapazitätsklage in dem aus Art. 12 GG abgeleitetem recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte. Es gibt demzufolge ein grundsätzliches, jedoch einschränkbares Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium, dem andererseits die begrenzten Kapazitäten der Hochschulen gegenüberstehen. Die sind auch der Grund, weshalb viele Studieninteressierte Ablehnungsbescheide für ihren Wunschstudienplatz erhalten. Abgesehen davon können die wenigsten z.B. bis zu 10 Wartesemester für einen begehrten Medizinstudienplatz in Kauf nehmen. Gut zu wissen: Mit einem Ablehnungsbescheid ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, der Wunschstudienplatz noch nicht verloren. Dazu stellen Studieninteressierte nach Erhalt ihres Ablehnungsbescheides einen weiteren Antrag bei der Hochschule. In dem beantragen sie die Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazitäten – und legen darüber den Grundstein für eine später eventuell folgende Studienplatzklage. ## Vorgehen bei der Studienplatzklage Durch die Hochschulen wurden bewusst formelle Hindernisse geschaffen, um Studienplatzklagen zu erschweren. Das grundsätzliche Vorgehen lässt sich jedoch wie folgt zusammenfassen: Fristen Das Vorgehen bei einer Studienplatzklage wird wesentlich dadurch erschwert, dass die Universitäten jeweils eigene, abweichende Fristen und Formalitäten eingeführt haben, die für den Einzelnen schwierig zu kennen und zu beachten sind. Diese unterscheiden sich je nach Hochschule und Bundesland. Um an allen Wunschhochschulen die Fristen wahren zu können, sollten Sie sich daher möglichst frühzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren oder sich beraten lassen. Außerkapazitärer Antrag Ausgangspunkt ist, wie bereits unter Studienplatzklage geschildert, der Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Gibt die Hochschule diesem Antrag statt, so bekommt der Studieninteressierte nun seinen gewünschten Studienplatz. In der Regel wird der Antrag jedoch von der Universität abgelehnt. Eilantrag und Klage Bei diesem erneuten Ablehnungsbescheid ist nun entscheidend, ob die Hochschule am Ende Ihres Bescheides eine Rechtsbehelfsbelehrung gesetzt hat. Ist dies der Fall, so bleibt dem Studieninteressierten nun nur noch ein Monat, um Klage gegen diesen Bescheid zu erheben. Daher sollte er sich nach Erhalt eines derartigen Bescheides schnellstmöglich an einen Anwalt wenden, da nach Ablauf der Frist keine Möglichkeit zum Erhalt des begehrten Studienplatzes mehr besteht. Sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung allerdings in dem Bescheid fehlen oder gar kein Ablehnungsbescheid ergehen, so besteht zunächst kein Zwang zur Erhebung der Klage. Ratsam ist es jedoch zeitnah beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Eilrechtsschutzantrag auf eine einstweilige Anordnung hinsichtlich des Erhalts eines Studienplatzes einzulegen. Auch für den Eilantrag sind wieder Fristen zu beachten! Eine parallel erhobene Klage kann zudem den Vergleichsdruck auf die Hochschulen erhöhen. Offenlegung der Berechnung nach der KapVO oder Vergleich Im nächsten Schritt wird das Gericht die Hochschule auffordern ihre Berechnungen der Kapazitäten für das entsprechende Semester zu überprüfen und offenzulegen. Viele Hochschulen, insbesondere außerhalb der Fächer Humanmedizin, Tiermedizin und Psychologie, stellen jedoch solche Berechnungen gar nicht für jedes Semester an oder geben im Vorfeld absichtlich falsche Zahlen an, um die hohen Kosten eines Studienplatzes nicht tragen zu müssen (so kostet der Hochschule z.B. jeder Medizinstudienplatz in etwa 350.000 €). Zudem ist die korrekte Berechnung der universitären Kapazitäten ein kompliziertes und damit fehleranfälliges Verfahren. Um auch nach Aufforderung des Gerichtes keine Berechnungen anstellen oder diese zumindest nicht offen legen zu müssen, drängen die Hochschulen nun häufig zu einem Vergleich mit dem Kläger, indem sie ihm einen Studienplatz im Austausch dafür anbieten, dass er seine Klage zurückzieht. Entscheidung des Gerichts Geschieht dieses jedoch nicht, so muss der Kläger nun warten, bis das Gericht über seine Klage entschieden hat. Dieses kann aber zwei bis zehn Monate dauern, weshalb ein Eilantrag wie geschildert dringend geboten ist. Gibt das Gericht schließlich der Klage statt, sodass die Universität weitere Studienplätze zur Verfügung stellen muss, so hat der einzelne Kläger seinen Studienplatz immer noch nicht sicher: Sollten nämlich mehr Studieninteressierte geklagt haben, als nachträglich Plätze zur Verfügung gestellt werden können, so lassen viele das Los darüber entscheiden, welchen Klägern nun ein Studienplatz zugesprochen wird. Andere Hochschulen richten sich nach sogenannten „Reservelisten“, die eine Rangfolge der Kläger aus der Abiturnote und den bereits erfolgten Wartesemestern ermitteln. Zur Erhöhung der Chancen ist es daher oft sinnvoll an mehreren Universitätsstandorten gleichzeitig auf einen Studienplatz zu klagen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Super sympathisch, sehr empathisch und fachlich kompetent. Ich würde die Kanzlei sofort weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Die Benachrichtigung über das web funkionierte reibungslos. Telefonisch wurde einem freundlich weitergeholfen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sachlich fundierte, empathische und klare Beratung in einer schwierigen Situation. Absolute Empfehlung! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## FAQ Häufige Fragen zum Vorsorgerecht Wie ist die Kommunikation zwischen uns geregelt und wie (oft) werde ich über den Stand der Dinge informiert? Im laufenden Mandat informieren wir Sie über jedes ein- oder ausgehende Schriftstück. Die Abschriften erhalten Sie übersichtlich sortiert in Ihrer WebAkte oder die App E.SY One in der Regel am selben oder am darauffolgenden Tag. Auf diesem Weg informieren wir Sie auch über neue Umstände, bieten Ihnen Terminsbuchungen für Rücksprachen oder beantworten Ihnen Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mandant und was erwarten Sie von mir? Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Partner in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie, vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Dabei haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz und dem Mandatsvertrag ergeben. Genauso haben auch Sie als Mandant Rechte und Pflichten, die Sie beachten sollten. Zu Ihren Rechten als Mandant gehören: - Das Recht auf eine umfassende, sachgerechte und verständliche Beratung - Das Recht auf eine angemessene und transparente Vergütung - Das Recht auf Einsicht in Ihre Akte und auf Herausgabe von Unterlagen - Das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Kündigung des Mandats - Das Recht auf Verschwiegenheit und Datenschutz Zu Ihren Pflichten als Mandant gehören: - Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information - Die Pflicht zur Mitwirkung und zur Erreichbarkeit - Die Pflicht zur Zahlung des Honorars und der Auslagen - Die Pflicht zur Treue und zur Rücksichtnahme Von Ihnen erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken, uns alle relevanten Fakten mitteilen, unsere Ratschläge zumindest sorgfältig in Erwägung ziehen und unsere Arbeit wertschätzen. Nur so können wir Ihnen eine optimale rechtliche Betreuung bieten. Wie hoch sind Ihre Gebühren und wie werden sie berechnet? Für die Erstberatung entstehen keine gesonderten Kosten, wenn Sie uns auch mit Ihrer Vertretung beauftragen. Wir nehmen jedoch häufig zum Erstberatungsgespräch einen Vorschuss. Bleibt es bei der reinen Erstberatung, so betragen die Kosten maximal 249,90 EUR, wobei diese sich nach dem Einzelfall (Höhe des Streitwerts (s.u.), Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unser Aufwand usw.) richten. Die Kosten richten sich zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach diesem nach dem „Streitwert“. Dieser beschreibt den „Wert“ des Rechtsstreits. Diesem Wert ist eine Gebührentabelle zugeordnet. Deren Werte werden dann mit einem Faktor für die Tätigkeit multipliziert. [Genaueres finden Sie auf unserer Seite Kosten.](/kosten) ### Das könnte Sie auch interessieren [ Alle Beiträge ](/neuigkeiten-im-verwaltungsrecht) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/invoice_blog_post_default-768x402.jpg "invoice_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Beamtenrecht: Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden - Juli 15, 2022 Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese zurückzuzahlen. ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/beamtenrecht-zu-viel-gezahlte-dienstbezuege-muessen-zurueckgezahlt-werden/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klage_blog_post_default-768x402.jpg "klage_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ungenehmigte Nebentätigkeit: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt - März 14, 2022 Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht gene... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/ungenehmigte-nebentaetigkeit-polizeibeamter-aus-dem-dienst-entfernt/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/gastwirtschaft_blog_post_default-768x402.jpg "gastwirtschaft_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Stadt Koblenz: Nachbarklage gegen Swingerclub erfolglos - Februar 9, 2022 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, die Nachbarn eines Swingerclubs und einer angrenzenden Gaststätte haben keinen Anspru... ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/stadt-koblenz-nachbarklage-gegen-swingerclub-erfolglos/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default-768x402.jpg "steht-ihnen-eine-entschadigung-nach-65-ifsg-zu_blog_post_default - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG NACH § 65 IFSG FÜR DIE SCHLIESSUNG IHRES BETRIEBES ZU? 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Doch echte Mitbestimmung bedeutet nicht, um Zustimmung zu „bitten“, sondern gleichberechtigt mitzugestalten. Der Schlüssel dazu: rechtssichere und durchsetzbare Betriebsvereinbarungen. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, die Interessen des Betriebsrats effektiv zu vertreten, rechtliche Spielräume auszuschöpfen und Konflikte mit dem Arbeitgeber zu lösen – auf Kosten des Arbeitgebers. ## Einleitung „Wir wurden gar nicht gefragt.“ – diesen Satz hört man in vielen Betrieben, wenn neue Arbeitszeitmodelle eingeführt oder digitale Kontrollsysteme installiert werden. Dabei steht dem Betriebsrat bei all diesen Themen ein starkes gesetzliches Mitbestimmungsrecht zu. Trotzdem werden Betriebsräte häufig vor vollendete Tatsachen gestellt. Das liegt selten am fehlenden Willen, sondern oft an mangelnder juristischer Unterstützung und Unsicherheit über die eigenen Rechte. Wer als Betriebsrat wirklich mitbestimmen will, braucht fundiertes Wissen über Betriebsvereinbarungen – und jemanden, der hilft, diese Rechte durchzusetzen. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Problemaufriss – Wenn Mitbestimmung nur auf dem Papier existiert Viele Betriebsräte stoßen auf denselben Widerstand: - **Der Arbeitgeber informiert zu spät oder gar nicht.** - **Entscheidungen werden einfach umgesetzt**, bevor der Betriebsrat mitreden kann. - **Betriebsvereinbarungen fehlen oder sind einseitig formuliert.** - **Die juristische Komplexität** überfordert viele Gremien, die keine eigene Rechtsabteilung haben. Hinzu kommt: Ohne rechtssichere Betriebsvereinbarung fehlt die verbindliche Grundlage, um Rechte durchzusetzen. Das führt zu Frust im Gremium und Unsicherheit im Betrieb. Dabei ist genau das Gegenteil nötig – Klarheit, Transparenz und ein selbstbewusstes Auftreten gegenüber dem Arbeitgeber. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Fachliche Erläuterung – Der rechtliche Rahmen für Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist im **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)** fest verankert. Besonders **§ 87 BetrVG** regelt die zwingende Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, etwa bei: - Arbeitszeit und Pausenregelung - Urlaubsgrundsätzen - Einführung technischer Überwachungseinrichtungen - Gesundheitsschutz - Vergütungsgrundsätzen und Prämien Der Betriebsrat hat hier **kein bloßes Anhörungsrecht**, sondern eine **echte Mitbestimmung** – der Arbeitgeber darf Maßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrats **nicht einseitig umsetzen**. Kommt keine Einigung zustande, kann der Betriebsrat die **Einigungsstelle** anrufen. Um dort und im Vorfeld effektiv zu handeln, ist eine **qualifizierte juristische Begleitung** entscheidend.  Ein Anwalt hilft: - bei der rechtssicheren **Ausarbeitung oder Prüfung von Betriebsvereinbarungen**, - bei der **Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten**, - in **Verhandlungen mit dem Arbeitgeber**, - und notfalls in **Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht**. Nur wer seine Rechte kennt und konsequent nutzt, kann die Interessen der Beschäftigten wirklich vertreten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unser Angebot – Juristische Unterstützung für eine starke Mitbestimmung Wir unterstützen Betriebsräte bei allen Fragen rund um Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen – **von der ersten Idee bis zur fertigen Vereinbarung**. Unsere Leistungen im Überblick: - **Prüfung und Gestaltung** von Betriebsvereinbarungen - **Rechtsberatung und Strategieentwicklung** bei Konflikten mit dem Arbeitgeber - **Vertretung vor Einigungsstelle oder Arbeitsgericht** - **Workshops und Schulungen** für Betriebsräte zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten - **Bereitstellung praxisnaher Vorlagen** (z. B. Kostenbeschluss, Verhandlungsleitfäden, Themen-Checklisten) Wir sorgen dafür, dass der Betriebsrat seine Rechte nicht nur kennt – sondern sie auch durchsetzt. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kostenübernahme – So trägt der Arbeitgeber die Anwaltskosten Nach **§ 40 Abs. 1 BetrVG** ist der Arbeitgeber verpflichtet, die **notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit** zu tragen. Dazu gehören auch die **Kosten für einen Rechtsanwalt**, wenn: 1. ein **ordnungsgemäßer Beschluss** des Betriebsrats vorliegt, und 2. die **Beauftragung erforderlich** ist, um die Aufgaben des Gremiums sachgerecht wahrzunehmen. In der Praxis bedeutet das: Der Betriebsrat fasst einen **formellen Beschluss**, in dem die Hinzuziehung eines Anwalts und die Kostenübernahme beschlossen werden. Mit unserer erprobten **Vorlage für den Kostenbeschluss** kann dieser Schritt rechtssicher dokumentiert werden – damit der Arbeitgeber die Kosten übernimmt und der Betriebsrat handlungsfähig bleibt. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### **Fazit** Mitbestimmung ist kein Gnadenrecht, sondern ein gesetzlich garantiertes Machtinstrument. Doch nur wer seine Rechte kennt und aktiv nutzt, kann sie wirksam einsetzen. Wir unterstützen Betriebsräte dabei, echte Mitbestimmung zu leben – mit klaren Vereinbarungen, rechtlicher Sicherheit und der Stärke, die Interessen der Beschäftigten konsequent zu vertreten. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. 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Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. 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Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Echte Mitbestimmung – Betriebsvereinbarungen gestalten statt nur hinnehmen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/echte-mitbestimmung-betriebsvereinbarungen-gestalten-statt-nur-hinnehmen/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Echte Mitbestimmung – Betriebsvereinbarungen gestalten statt nur hinnehmen Warum Betriebsräte nicht nur beteiligt, sondern regelgebend sein sollten – und wie sie das mit juristischer Unterstützung realisieren ## Zusammenfassung Viele Betriebsräte erleben, dass ihre Mitbestimmungsrechte formal bestehen – aber in der Praxis nur wenig Wirkung zeigen. Tatsächlich sind betriebliche Regelungen wie Betriebsvereinbarungen der Schlüssel zu echter Mitbestimmung: Sie schaffen Verbindlichkeit, Klarheit und Einfluss. Die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte unterstützt Betriebsräte bei der rechtssicheren Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen – damit Mitbestimmung nicht zum Lippenbekenntnis wird, sondern realer Gestaltungsraum entsteht. ## Einleitung „Wir wurden zwar angehört – aber unsere Vorschläge wurden nicht umgesetzt“. So oder ähnlich berichten viele Betriebsräte im Alltag: Beteiligung findet statt – allerdings oft ohne echte Konsequenz. Entscheidend ist, dass Mitbestimmung nicht im Stadium der bloßen Information stehen bleibt, sondern regulatorisch ausgestaltet wird – durch Betriebsvereinbarungen. Denn nur wer verbindliche Regelungen mit dem Arbeitgeber vereinbart hat, kann nachhaltig Einfluss auf Arbeits- und Betriebsbedingungen nehmen. Die Hürden sind allerdings hoch: Unsichere Rechtslage, mangelnde Erfahrung mit Vertragsgestaltungen, Verhandlungen auf Augenhöhe sowie fehlende juristische Begleitung verhindern häufig, dass Mitbestimmung ihr Potenzial entfaltet. Hier setzt unsere juristische Beratung gezielt an: Wir machen Betriebsvereinbarungen zur Handlungskraft. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Problemaufriss – Wenn Mitbestimmung formal bleibt und Wirkung fehlt In der Praxis berichten Betriebsräte regelmäßig über typische Blockaden: - Beteiligung wird zwar angekündigt – aber **maßgebliche Entscheidungen bereits getroffen**, bevor das Gremium seinen Standpunkt einbringen kann. - Vereinbarungen fehlen oder sind **einseitig vom Arbeitgeber vorformuliert**, ohne echten Mitgestaltungsraum. - Betriebsvereinbarungen existieren zwar – sind aber **juristisch unsauber**, unklar oder in der Umsetzung praxisfern. Der Betriebsrat sieht sich überfordert mit Frage­stellungen wie: Welche Themen sind mitbestimmungspflichtig? Was darf überhaupt vereinbart werden? Wie gestalte ich eine Vereinbarung, die Bestand hat?  Das Ergebnis: Der Betriebsrat verliert Einfluss, die Beschäftigten spüren das – und Mitbestimmung wird als Alibi verstanden. Betriebsräte benötigen deshalb nicht nur Überblick über ihre Rechte, sondern konkrete Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und Durchsetzung gegenüber dem Arbeitgeber. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Fachliche Erläuterung – Rechtsrahmen, Gestaltungsspielräume und Handlungsmöglichkeiten Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Besonders relevant sind dabei Regelungen in sozialen Angelegenheiten – z. B. Arbeitszeit, Pausen, technische Überwachung, Urlaubsgrundsätze – die in § 87 BetrVG aufgeführt sind. Der Betriebsrat hat hier nicht nur ein Anhörungs-, sondern ein echtes Mitbestimmungsrecht.  Betriebsvereinbarungen bieten den Rahmen, in dem diese Mitbestimmung konkret und verbindlich ausgestaltet wird. Sie ermöglichen Regelungen zur konkreten Anwendung betrieblicher Themen – und schaffen Verbindlichkeit für beide Seiten. Entscheidend sind hierbei: - die **Festlegung des Anwendungsbereichs** der Vereinbarung (z. B. für alle Beschäftigten oder bestimmte Gruppen) - die **Klarheit und Rechtssicherheit** der Formulierungen - die **Verankerung von Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen** - die Beachtung tarif- und gesetzesrechtlicher Schranken (z. B. beim Überschneiden mit tarifvertraglichen Regelungen) Ohne juristische Begleitung drohen Formfehler, Unklarheiten oder Angreifbarkeit durch den Arbeitgeber – was den Regelungswert schwächt. Betriebsräte, die echten Gestaltungs- und Durchsetzungswillen haben, profitieren daher von externer Rechtsberatung: zur Prüfung bestehender Vereinbarungen, zur Ausarbeitung neuer Regelwerke und zur strategischen Begleitung gegenüber dem Arbeitgeber. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unser Angebot – Ihre Partner für regelgebende Mitbestimmung Wir bei Hammer Rechtsanwälte begleiten Betriebsräte in allen Schritten rund um Betriebsvereinbarungen – vom ersten Impuls bis zur praktischen Umsetzung.  **Unsere Leistungen im Überblick:** - Analyse bestehender Betriebsvereinbarungen: Prüfung auf Recht­ssicherheit, Aktualität und Umsetzungspraxis - Beratung beim Initiieren und Verhandeln neuer Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber - Erstellung von maßgeschneiderten Betriebsvereinbarungen: klare Struktur, verständliche Sprache, rechtskonform - Strategische Verhandlungs­begleitung: Vorbereitung, Verhandlung, Dokumentation - Rechtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber („Wir bleiben bei der Vereinbarung“) Schulung des Betriebsrats zur Mitbestimmung, Vertragsgestaltung und Umsetzungskontrolle  Mit unserer Unterstützung wird Ihr Betriebsrat nicht nur beteiligt – er ist tatsächlicher Gestalter. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kostenübernahme – So übernimmt der Arbeitgeber die Anwaltskosten Nach § 40 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen – dazu zählen auch anwaltliche Kosten. Voraussetzung ist, dass der Betriebsrat in einer ordnungsgemäßen Sitzung einen **Beschluss** zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fasst.  **So gehen Sie vor:** 1. In einer Betriebsratssitzung den Beschluss zur Beauftragung eines Anwalts und zur Kostenübernahme fassen – mit Formulierung z. B.: „Zur rechtssicheren Gestaltung und Verhandlung einer Betriebsvereinbarung beauftragt der Betriebsrat die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte“. 2. Den Beschluss schriftlich dokumentieren – Anlass, Ziel, Rechtsanwalt benennen. 3. Unsere geprüfte Vorlage für den Kostenbeschluss verwenden, um Form- und Inhaltssicherheit zu gewährleisten. 4. Dem Arbeitgeber den Beschluss vorlegen und um Übernahme der Kosten bitten.  So wird sichergestellt, dass Ihr Betriebsrat handlungsfähig ist – ohne finanzielle Hürden – und dass die Mitbestimmung tatsächlich umgesetzt wird. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## FAQ Häufige Fragen zu Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen Was ist eine Betriebsvereinbarung? Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt betriebliche Angelegenheiten verbindlich und gilt für alle Beschäftigten des Betriebs. In welchen Fällen muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden? Immer dann, wenn es um mitbestimmungspflichtige Themen nach § 87 BetrVG geht – etwa bei Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Leistungs- oder Verhaltenskontrollen, Prämien oder Homeoffice-Regelungen. Kann der Arbeitgeber eine Regelung ohne Betriebsrat einführen? Nein – in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist das **gesetzlich unzulässig**. Ohne Zustimmung des Betriebsrats sind solche Maßnahmen unwirksam. Was passiert, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen? Dann kann der Betriebsrat die **Einigungsstelle** anrufen. Diese entscheidet verbindlich über den Inhalt der Betriebsvereinbarung. Wer trägt die Kosten für die Erstellung einer Betriebsvereinbarung? Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Unterstützung trägt der **Arbeitgeber**, wenn der Betriebsrat die Beauftragung ordnungsgemäß beschlossen hat (§ 40 BetrVG). Wie lange gilt eine Betriebsvereinbarung? Grundsätzlich gilt sie, bis sie gekündigt oder durch eine neue ersetzt wird. Manche Vereinbarungen enthalten auch Befristungen oder Evaluierungsklauseln. Kann der Betriebsrat eine bestehende Betriebsvereinbarung kündigen? Ja, sofern sie nicht ausdrücklich als unkündbar bezeichnet ist. Danach kann der Betriebsrat neue Regelungen aushandeln. Was ist der Unterschied zwischen einer Regelungsabrede und einer Betriebsvereinbarung? Eine Regelungsabrede ist unverbindlich und nicht erzwingbar. Eine Betriebsvereinbarung hingegen ist **rechtlich bindend und einklagbar**. Kann eine Betriebsvereinbarung auch digitale Themen regeln (z. B. Software oder KI-Systeme)? Ja, insbesondere bei der **Einführung technischer Überwachungseinrichtungen** oder digitalen Arbeitsprozessen besteht Mitbestimmungspflicht. Unterstützt Hammer Rechtsanwälte auch bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber? Ja. Wir begleiten Verhandlungen, prüfen Entwürfe und vertreten den Betriebsrat – auf Wunsch auch in der Einigungsstelle oder vor Gericht. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### **Fazit** Mitbestimmung bedeutet nicht, nur informiert zu werden – sondern aktiv mitzugestalten.  Hammer Rechtsanwälte helfen Betriebsräten dabei, ihre Rechte zu nutzen, Betriebsvereinbarungen strategisch zu gestalten und rechtssicher durchzusetzen.  So wird aus Mitbestimmung echte Einflussnahme – zum Wohl der Beschäftigten und für einen fairen, transparenten Betriebsalltag. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) [ ![Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/Betriebsausflug-und-Arbeitsrecht-Was-Arbeitgeber-und-Arbeitnehmer-wissen-sollten-AdobeStock_2020059064-768x429.jpeg "Group of colleagues engaging in a candid team-building activity with laughter - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten - August 12, 2026 Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. 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Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Schulung von Betriebsräten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schulung-von-betriebsraeten/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Betriebsratsschulung im eigenen Haus – individuell, praxisnah, rechtssicher Warum maßgeschneiderte In-House-Schulungen mehr bewirken als Standardseminare – und dabei nicht teurer sind ## Zusammenfassung Nach einer Betriebsratswahl müssen neue Mitglieder geschult werden – meist über große Seminaranbieter mit hohen Kosten und wenig Bezug zur Praxis. Unsere **In-House-Schulungen** bieten die bessere Alternative: Sie sind **nicht teurer**, beginnen schon ab fünf Teilnehmer:innen, sparen Reisezeit und ermöglichen eine **maßgeschneiderte Wissensvermittlung** direkt im Betrieb.  Hammer Rechtsanwälte bietet Ihnen Schulungen, die nicht nur Grundlagen vermitteln, sondern zugleich konkrete Probleme Ihres Betriebsrats aufgreifen – individuell, rechtssicher und praxisorientiert. ## Einleitung Ein neu gewählter Betriebsrat steht vor vielen Fragen:  Wie funktioniert die Geschäftsführung im Gremium? Welche Rechte und Pflichten bestehen? Wo beginnt die Mitbestimmung?  Standardisierte Seminare liefern oft Antworten „von der Stange“ – aber selten auf die konkreten Herausforderungen des eigenen Betriebs. Genau hier setzen unsere **In-House-Schulungen** an.  Wir vermitteln nicht nur das gesetzlich geforderte Wissen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, sondern passen Inhalte, Beispiele und Schwerpunkte individuell an Ihre Situation an. So entsteht eine praxisnahe Kombination aus **Schulung und Beratung**, die Ihr Gremium sofort handlungsfähig macht – ohne zusätzliche Reisekosten und ohne abstrakte Theorie. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Problemaufriss – Wenn Standardseminare an der Realität vorbeigehen Viele Betriebsräte kennen die Situation: - Externe Schulungen sind **teuer**, erfordern Reisen und ganze Arbeitstage Abwesenheit. - Inhalte sind **zu allgemein** und passen kaum zur eigenen Betriebsgröße oder Branche. - Konkrete Fragen werden **nicht beantwortet**, weil das Seminarprogramm feststeht. - Das Gelernte lässt sich **kaum auf die Praxis übertragen**. Gerade neue Betriebsratsmitglieder brauchen aber mehr als juristische Grundlagen. Sie benötigen ein **Verständnis für die praktische Umsetzung**, Orientierung im Betriebsalltag und konkrete Handlungsmöglichkeiten – individuell zugeschnitten auf ihren Betrieb. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Fachliche Erläuterung – Schulungsanspruch und Rechtsrahmen Das Betriebsverfassungsgesetz garantiert jedem Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Schulung, um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.  Nach **§ 37 Abs. 6 BetrVG** gilt: „Die Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, soweit dies zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen erforderlich ist.“ **Erforderlich** ist eine Schulung immer dann, wenn sie Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind – etwa: - Grundlagen der Betriebsratsarbeit - Geschäftsführung des Gremiums - Mitbestimmung nach § 87 BetrVG - Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse - Kommunikation mit Arbeitgeber und Belegschaft Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Schulung, Freistellung und ggf. Reise (§ 40 BetrVG). Betriebsräte können frei entscheiden, ob sie eine Schulung bei einem Anbieter besuchen oder eine **In-House-Schulung** durchführen lassen. Entscheidend ist allein die **Erforderlichkeit** – nicht der Ort oder der Veranstalter. Unsere Schulungen verbinden dabei die Vorteile aus beiden Welten: juristische Präzision und praxisnahe Vermittlung, direkt im Betrieb. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unser Angebot – In-House-Schulung durch Hammer Rechtsanwälte Unsere **In-House-Schulungen** richten sich an neue und erfahrene Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen rechtssicher und praxisnah vertiefen möchten. ### Ihre Vorteile - **Kostenbewusst:** Schon ab 5 Teilnehmer:innen nicht teurer als externe Anbieter. - **Bequem:** Keine Reise, keine Hotelkosten – die Schulung kommt zu Ihnen. - **Individuell:** Inhalte werden an Ihren Betrieb, Ihre Branche und Ihre aktuellen Themen angepasst. - **Rechtssicher:** Durchführung durch erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht. - **Praxisorientiert:** Fallbeispiele und Lösungsansätze aus Ihrem Arbeitsalltag. - **Beratungsnah:** Jedes Seminar bietet Raum für individuelle Fragen und konkrete Probleme des Gremiums. **Beispielhafte Schulungsthemen:** - Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem BetrVG - Organisation und Geschäftsführung des Gremiums - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Kommunikation mit dem Arbeitgeber - Umgang mit Konflikten, Einigungsstelle, Beschlussverfahren Unsere In-House-Schulungen sind keine trockene Theorie, sondern praxisnahe Wissensvermittlung – abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Betriebsrats. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kostenübernahme – So übernimmt der Arbeitgeber die Schulungskosten Nach **§ 40 Abs. 1 BetrVG** trägt der Arbeitgeber alle **erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit**, dazu gehören auch Schulungskosten nach § 37 Abs. 6 BetrVG.  Damit die Kostenübernahme rechtssicher erfolgt, sollte der Betriebsrat: 1. In einer ordnungsgemäßen Sitzung einen **Beschluss über die Schulungsteilnahme** fassen (z. B. In-House-Schulung bei Hammer Rechtsanwälte). 2. Im Beschluss festhalten, dass die Schulung **erforderlich** ist (z. B. Einführungsschulung nach Neuwahl oder Vertiefung zu Mitbestimmungsthemen). 3. Unsere **Vorlage für den Kostenbeschluss** nutzen, um Formfehler zu vermeiden. 4. Den Arbeitgeber rechtzeitig informieren und die Kostenübernahme anfordern. So ist sichergestellt, dass die Schulung rechtlich einwandfrei beauftragt wird – und Ihr Betriebsrat ohne finanzielles Risiko teilnehmen kann. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## FAQ Häufige Fragen zu In-House-Schulungen für Betriebsräte Muss der Arbeitgeber der Schulung zustimmen? Nein – der Betriebsrat entscheidet selbst über die Teilnahme an erforderlichen Schulungen. Der Arbeitgeber ist lediglich über den Beschluss zu informieren. Wann gilt eine Schulung als „erforderlich“ im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG? Immer dann, wenn die vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind – zum Beispiel nach einer Neuwahl oder bei neuen Aufgabenbereichen. Wer trägt die Kosten für eine In-House-Schulung? Der Arbeitgeber trägt alle erforderlichen Kosten, einschließlich Honorare, Materialien und Freistellung (§ 40 BetrVG). Wie viele Teilnehmer:innen sind nötig? Unsere In-House-Schulungen sind ab **ca. 5 Teilnehmer:innen** wirtschaftlich sinnvoll und in der Regel **nicht teurer als externe Anbieter**. Wie lange dauert eine In-House-Schulung? Das hängt vom Thema ab. Einführungsschulungen dauern in der Regel 1–2 Tage, Vertiefungsschulungen können individuell angepasst werden. Können Inhalte auf unseren Betrieb zugeschnitten werden? Ja – das ist einer der größten Vorteile. Wir entwickeln das Schulungskonzept gemeinsam mit dem Betriebsrat, um betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Kann die Schulung im Betrieb oder extern stattfinden? Beides ist möglich. Viele Gremien bevorzugen den eigenen Betrieb, weil keine Reisezeiten anfallen und die Atmosphäre vertraut ist. Gibt es auch digitale Schulungen? Ja, wir bieten auf Wunsch auch Online-Schulungen oder hybride Formate an, falls Präsenztermine nicht möglich sind. Wie läuft die Kostenübernahme formal ab? Der Betriebsrat fasst einen Kostenbeschluss, informiert den Arbeitgeber und legt die Schulungsvereinbarung vor. Wir stellen eine rechtssichere Vorlage dafür bereit. Unterstützen Hammer Rechtsanwälte auch nach der Schulung? Ja – auf Wunsch begleiten wir Betriebsräte auch danach bei konkreten rechtlichen Fragen, Verhandlungen oder bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### **Fazit** Eine gute Schulung ist mehr als Wissensvermittlung – sie ist der Schlüssel zu einer starken, handlungsfähigen Interessenvertretung. Mit den **In-House-Schulungen von Hammer Rechtsanwälte** kombinieren Sie rechtliche Qualität, Kosteneffizienz und individuelle Beratung – direkt bei Ihnen im Betrieb. So wird Ihr Gremium nicht nur geschult, sondern nachhaltig gestärkt. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) [ ![Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/Betriebsausflug-und-Arbeitsrecht-Was-Arbeitgeber-und-Arbeitnehmer-wissen-sollten-AdobeStock_2020059064-768x429.jpeg "Group of colleagues engaging in a candid team-building activity with laughter - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten - August 12, 2026 Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. Der Artikel legt ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/eugh-fahrzeiten-unter-arbeitgebervorgaben-sind-arbeitszeit-auch-fuer-mitfahrende/) [ ![Sonderkündigungsschutz: Kündigung bei Schwangerschaft, Behinderung & Elternzeit](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/sonderkuendigungsschutz-768x515.jpg "- Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit - Februar 25, 2026 Sonderkündigungsschutz: Warum eine Kündigung ohne Behördenzustimmung 100.000 Euro kosten kann Ein mittelständisches Unternehmen stellt nach der Probezeit fest, dass eine ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/sonderkuendigungsschutz-schwangerschaft-schwerbehinderung-elternzeit/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/betriebsratsanhoerung-768x512.jpg "Attorneys are providing information about client hearings at the - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsratsanhörung bei Kündigungen - Februar 20, 2026 Betriebsratsanhörung: Dieser 10-Minuten-Fehler macht Ihre perfekte Kündigung unwirksam Ein mittelständisches Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter nach mehrfacher Abmahnung wegen Unpünktlichkeit. Die ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsratsanhoerung-bei-kuendigungen/) [ ![Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen-768x512.jpg "Leistungen kürzen - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Kündigungsschutzklage vermeiden und Aufhebungsverträge nutzen - Februar 18, 2026 Kündigungsschutzklage: Warum 60% aller Prozesse mit Abfindung enden – und wie Sie sich das zunutze machen Der Geschäftsführer sitzt im ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/kuendigungsschutzklage-vermeiden-und-aufhebungsvertraege-nutzen/) [ ![Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement-768x512.jpg "Ein Mann mit Sorgen hat einen unangenehmen Brief in der Hand ei - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Februar 13, 2026 Krankheitsbedingte Kündigung: Dieser bEM-Fehler kostet Sie 80.000 Euro Ein Mitarbeiter ist seit zwei Jahren immer wieder krank. Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Rechtsberatung für Betriebsräte](https://hammer-rechtsanwaelte.de/rechtsberatung-fuer-betriebsraete/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Rechtsberatung für Betriebsräte – rechtssicher handeln, ohne Kostenrisiko Wann der Betriebsrat anwaltliche Unterstützung braucht – und warum der Arbeitgeber die Kosten tragen muss ## Zusammenfassung Ob bei der Verhandlung einer **Betriebsvereinbarung**, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder bei rechtlichen Unklarheiten: Betriebsräte stehen regelmäßig vor komplexen Fragen, die fundierte juristische Beratung erfordern. Viele Gremien zögern jedoch – aus Sorge vor Kosten oder Unsicherheit über die Zuständigkeiten. Dabei ist klar geregelt: Nach **§ 40 BetrVG** trägt der **Arbeitgeber die notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit**, einschließlich der Rechtsberatung. Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte bundesweit – schnell, kompetent und rechtssicher. Wir helfen, Konflikte zu lösen, Betriebsvereinbarungen zu gestalten und rechtliche Risiken zu vermeiden – **ohne finanzielle Belastung für den Betriebsrat**. ## Einleitung Im Alltag eines Betriebsrats entstehen immer wieder rechtliche Fragen: Wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht? Welche Form muss eine Betriebsvereinbarung haben? Wie reagiert man, wenn der Arbeitgeber Entscheidungen ohne Beteiligung trifft? Solche Situationen verlangen mehr als Bauchgefühl – sie erfordern **rechtliche Klarheit**. Doch viele Gremien sind unsicher, ob sie einfach einen Anwalt beauftragen dürfen, oder wer die Kosten trägt. Die gute Nachricht: Das **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)** stärkt den Betriebsrat ausdrücklich. Sobald juristische Unterstützung **erforderlich** ist, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Damit Sie Ihre Aufgaben effektiv und ohne finanzielles Risiko erfüllen können, begleiten Hammer Rechtsanwälte Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen – von der Beratung über die Verhandlung bis zur Umsetzung. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Problemaufriss – Zwischen Verantwortung und Unsicherheit Betriebsräte sind das Sprachrohr der Beschäftigten – und stehen doch oft allein vor komplexen juristischen Fragen: - Der Arbeitgeber legt eine neue **Betriebsvereinbarung** vor – aber ist sie überhaupt zulässig? - Es gibt **Meinungsverschiedenheiten** über Mitbestimmungsrechte, z. B. bei Arbeitszeiten, Datenschutz oder technischen Überwachungssystemen. - Der Betriebsrat möchte eine **Einigungsstelle anrufen**, ist sich aber unsicher über den Ablauf. - Der Arbeitgeber verweigert **Informationen oder Unterlagen**, obwohl sie notwendig sind. Viele Gremien befürchten, bei juristischer Unterstützung auf den Kosten sitzenzubleiben – und verzichten daher auf Beratung.  Dabei gilt: Wenn die Beratung **zur sachgerechten Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich** ist, trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Die Erfahrung zeigt: Wer rechtzeitig juristische Unterstützung einholt, vermeidet Fehler, stärkt seine Position und kann Konflikte frühzeitig lösen – ohne gerichtliche Auseinandersetzung. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Fachliche Erläuterung – Rechtsrahmen und Handlungsoptionen Nach dem **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)** steht dem Betriebsrat ein umfassendes Recht auf Unterstützung zu.  Zentrale Normen sind: - **40 Abs. 1 BetrVG:** Der Arbeitgeber trägt die „erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit“. Dazu gehören Rechtsanwälte, Schulungen, Fachliteratur oder Sachverständige. - **80 Abs. 3 BetrVG:** Der Betriebsrat darf bei „erforderlicher fachlicher Unterstützung“ Sachverständige – und damit auch Rechtsanwälte – hinzuziehen. - **87 BetrVG:** In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Überwachung, Entlohnung) muss der Betriebsrat regelmäßig juristische Beratung einholen, um seine Rechte sachgerecht wahrzunehmen. Das bedeutet konkret:  Wenn der Betriebsrat mit rechtlich komplexen Fragen konfrontiert ist – etwa bei einer neuen Betriebsvereinbarung, der Einführung von Software oder Konflikten mit der Geschäftsleitung –, darf und **soll** er juristische Unterstützung in Anspruch nehmen. Die einzige Voraussetzung: Die Hinzuziehung muss **erforderlich** sein – also im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats stehen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unser Angebot – Kompetente Begleitung für Betriebsräte Hammer Rechtsanwälte beraten Betriebsräte in allen rechtlichen und strategischen Fragen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. **Unsere Leistungen:** - Prüfung, Erstellung und Verhandlung von **Betriebsvereinbarungen** - Beratung bei **Mitbestimmungsfragen** nach § 87 BetrVG - Rechtliche Begleitung bei **Konflikten mit dem Arbeitgeber** - Vorbereitung und Vertretung in **Einigungsstellenverfahren** - Beratung bei **Datenschutz, Arbeitszeitmodellen, Homeoffice und Digitalisierung** - **Schulung und Fortbildung** zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen Wir verstehen uns nicht nur als juristische Begleiter, sondern als Partner des Betriebsrats. Unser Ziel: Rechtssicherheit, Durchsetzungskraft und praxisorientierte Lösungen – ohne unnötige Konfrontation. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kostenübernahme – So übernimmt der Arbeitgeber die Anwaltskosten Damit der Arbeitgeber die Kosten trägt, genügt ein **formaler Beschluss** des Betriebsrats nach § 33 BetrVG. **So gehen Sie vor:** 1. Fassen Sie in einer ordnungsgemäßen Sitzung den Beschluss,  „Der Betriebsrat beauftragt die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte mit der rechtlichen Beratung zur Prüfung/Verhandlung einer Betriebsvereinbarung.“ 2. Halten Sie den **Anlass** und die **Erforderlichkeit** schriftlich fest. 3. Verwenden Sie unsere **Vorlage für den Kostenbeschluss**, um Formfehler zu vermeiden. 4. Leiten Sie den Beschluss an den Arbeitgeber weiter. Damit ist die Beauftragung rechtlich abgesichert – und der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Wichtig: Der Arbeitgeber darf den Beschluss **nicht einfach ablehnen**, wenn die Beratung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung notwendig ist. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## FAQ Häufige Fragen zu Kosten und Rechtsberatung für Betriebsräte Darf der Betriebsrat eigenständig einen Anwalt beauftragen? Ja. Sobald die Beratung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist (§ 40 BetrVG), darf der Betriebsrat selbst entscheiden, welchen Anwalt er hinzuzieht. Wer bezahlt den Anwalt des Betriebsrats? Die Kosten trägt der Arbeitgeber – sofern die Beratung erforderlich und der Beschluss korrekt gefasst ist. Muss der Arbeitgeber der Beauftragung zustimmen? Nein. Der Arbeitgeber wird lediglich informiert. Eine Zustimmung ist rechtlich nicht notwendig. Wann gilt eine Beratung als „erforderlich“? Wenn rechtliche Fragen auftreten, die der Betriebsrat ohne juristische Expertise nicht selbst beantworten kann – etwa bei Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechten oder Datenschutzthemen. Kann der Arbeitgeber eine andere Kanzlei vorschreiben? Nein. Der Betriebsrat darf selbst entscheiden, welchen Rechtsanwalt er beauftragt, solange die Kosten angemessen sind. Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigert? Dann kann der Betriebsrat die Kostenübernahme im **Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht** durchsetzen – mit sehr guten Erfolgsaussichten. Zahlt der Arbeitgeber auch Schulungen und Fortbildungen? Ja. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG muss der Arbeitgeber auch Schulungskosten übernehmen, wenn diese erforderlich sind. Muss der Betriebsrat den Arbeitgeber vorher informieren? Ja, der Arbeitgeber sollte vor der Beauftragung über den Beschluss informiert werden. So wird Transparenz gewahrt und Streit vermieden. Kann der Betriebsrat dieselbe Kanzlei mehrfach beauftragen? Ja – sofern jeweils ein neuer Beschluss für den konkreten Anlass gefasst wird (z. B. neue Betriebsvereinbarung, Konflikt, Einigungsstelle). Warum ist eine spezialisierte Kanzlei wie Hammer Rechtsanwälte sinnvoll? Weil arbeitsrechtliche Fragen im Betriebsverfassungsrecht spezielles Fachwissen erfordern. Eine erfahrene Kanzlei kennt die Abläufe, Fallstricke und Strategien – und stärkt die Position des Betriebsrats nachhaltig. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### **Fazit** Betriebsräte tragen Verantwortung – rechtlich, strategisch und organisatorisch.  Mit einer qualifizierten Rechtsberatung sichern sie ihre Entscheidungen ab, wahren ihre Mitbestimmungsrechte und vermeiden Konflikte mit dem Arbeitgeber. Hammer Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung in allen Fragen rund um Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung und betriebliche Konflikte – **rechtssicher, praxisnah und ohne Kostenrisiko für den Betriebsrat**. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. Ein Rechtsanwalt erklärt die Konsequenzen hinsichtlich Zuschlägen, Gleichbehandlung und ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/bag-staerkt-teilzeitkraefte-ueberstundenzuschlaege-duerfen-nicht-benachteiligen/) [ ![Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/Betriebsausflug-und-Arbeitsrecht-Was-Arbeitgeber-und-Arbeitnehmer-wissen-sollten-AdobeStock_2020059064-768x429.jpeg "Group of colleagues engaging in a candid team-building activity with laughter - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsausflug und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten - August 12, 2026 Der Betriebsausflug fördert den Zusammenhalt im Unternehmen, bringt jedoch rechtliche Fragen zu Teilnahmeverpflichtung, Arbeitszeitanrechnung, Krankmeldung und Unfallversicherung mit sich. Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. 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Insgesamt fehlt er ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/krankheitsbedingte-kuendigung-und-betriebliches-eingliederungsmanagement/) [ ![Ausschluss einer Person aus einer Gruppe Kundigung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/02/kuendigung-sozialauswahl-768x432.jpg "Ausschluss einer Person aus einer Gruppe - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Februar 11, 2026 Betriebsbedingte Kündigung: Dieser 50.000-Euro-Fehler bei der Sozialauswahl passiert täglich Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss Kosten sparen. Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/beschlussverfahren-vor-dem-arbeitsgericht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht – starke Vertretung für starke Betriebsräte Wenn es ernst wird: Wie Betriebsräte in gerichtlichen Auseinandersetzungen rechtssicher und ohne Kostenrisiko handeln ## Zusammenfassung Kommt es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zum ernsten Konflikt – etwa über Mitbestimmungsrechte, Informationspflichten oder Betriebsvereinbarungen – landet der Streit häufig im **Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht**. In solchen Fällen braucht der Betriebsrat **schnelle, fundierte und erfahrene juristische Unterstützung**. Die gute Nachricht: Auch hier trägt nach **§ 40 Abs. 1 BetrVG** der **Arbeitgeber die Anwaltskosten** – unabhängig davon, wer das Verfahren einleitet. Hammer Rechtsanwälte vertreten Betriebsräte bundesweit in Beschlussverfahren – kompetent, durchsetzungsstark und mit tiefem Verständnis für die betriebliche Realität. ## Einleitung Manchmal reicht Beratung allein nicht mehr aus.Wenn der Arbeitgeber gegen Mitbestimmungsrechte verstößt, Informationen verweigert oder eine rechtswidrige Maßnahme umsetzt, bleibt dem Betriebsrat oft nur ein Weg: **das Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht**. Auch umgekehrt kann der Arbeitgeber ein Verfahren einleiten – etwa um die **Zuständigkeit oder die Grenzen der Mitbestimmung** klären zu lassen. Diese Verfahren sind komplex, formal streng und von großer Bedeutung für die künftige Zusammenarbeit im Betrieb. Fehler im Antrag, unklare Begründungen oder fehlende Erfahrung können hier entscheidend sein. Darum gilt: Wer als Betriebsrat vor Gericht zieht oder sich verteidigt, sollte sich von einer erfahrenen Kanzlei vertreten lassen – rechtlich versiert, strategisch klug und mit Fingerspitzengefühl für betriebliche Dynamiken. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Problemaufriss – Wenn Konflikte eskalieren und das Arbeitsgericht entscheiden muss Viele Betriebsräte versuchen zunächst, Konflikte mit dem Arbeitgeber intern zu lösen. Doch manchmal sind die Fronten zu verhärtet – oder die Rechtslage zu komplex. Typische Situationen: - Der Arbeitgeber **ignoriert Mitbestimmungsrechte** bei Arbeitszeit, Datenschutz oder Versetzungen. - Eine **Betriebsvereinbarung wird einseitig geändert oder nicht umgesetzt**. - Der Arbeitgeber **verweigert Informationen**, die der Betriebsrat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt (§ 80 BetrVG). - Das Gremium soll eine Maßnahme **per Gerichtsbeschluss untersagen** oder umgekehrt eine gerichtliche Klärung erzwingen. - Der Arbeitgeber **leitet selbst ein Beschlussverfahren** ein, um Mitbestimmungsrechte zu beschneiden. In solchen Fällen braucht der Betriebsrat eine rechtssichere Strategie und juristische Vertretung, um seine Rechte zu wahren – und um die Interessen der Belegschaft wirksam durchzusetzen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Fachliche Erläuterung – Rechtsrahmen und Ablauf eines Beschlussverfahrens Das **Beschlussverfahren** ist das zentrale gerichtliche Verfahren zur Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Rechtsgrundlagen sind die **§§ 2a, 80 ff. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)** und das **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)**. **Wesentliche Merkmale:** - Es wird **nicht von einzelnen Arbeitnehmer:innen**, sondern vom **Betriebsrat oder Arbeitgeber** geführt. - Ziel ist die **Klärung rechtlicher Fragen**, z. B. ob ein Mitbestimmungsrecht besteht oder wie eine Betriebsvereinbarung auszulegen ist. - Das Gericht entscheidet **durch Beschluss**, nicht durch Urteil. - Ein Anwaltszwang besteht vor dem Arbeitsgericht **nicht**, aber juristische Vertretung ist dringend zu empfehlen – wegen komplexer Anträge, Begründungen und Verfahrensvorschriften. Ein Beschlussverfahren kann der Betriebsrat selbst einleiten, etwa um: - die **Durchsetzung von Informationsrechten** zu erreichen, - eine **Verletzung von Mitbestimmungsrechten** zu rügen, - eine **Einigungsstelle einzusetzen oder deren Zuständigkeit zu klären**, - oder **unzulässige Weisungen des Arbeitgebers** aufheben zu lassen. Wird der Betriebsrat vom Arbeitgeber verklagt, ist anwaltliche Vertretung ebenso unerlässlich – um Fristen zu wahren, Gegenanträge zu stellen und die Rechte des Gremiums professionell zu verteidigen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unser Angebot – Juristische Vertretung durch Hammer Rechtsanwälte Wir vertreten Betriebsräte bundesweit in Beschlussverfahren – von der Antragstellung bis zur Entscheidung. **Unsere Leistungen im Überblick:** - **Analyse und Einschätzung** der rechtlichen Ausgangslage - **Erstellung von Anträgen oder Erwiderungen** im Beschlussverfahren - **Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und ggf. Bundesarbeitsgericht** - **Begleitung von Einigungsstellenverfahren** als vorbereitender oder begleitender Schritt - **Taktische Beratung** zu Chancen, Risiken und Kosten - **Kommunikation mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwälten** - **Nachbereitung des Verfahrens** – Umsetzung und strategische Folgemaßnahmen Unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Betriebsräten und kennen die typische Argumentationslinie der Arbeitgeberseite. Wir vertreten Ihr Gremium entschlossen, rechtlich fundiert und mit klarem Fokus auf die Durchsetzung Ihrer Rechte – **ohne unnötige Eskalation, aber mit maximaler Wirkung**. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kostenübernahme – So trägt der Arbeitgeber die Kosten des Beschlussverfahrens Auch bei gerichtlichen Verfahren gilt: Nach **§ 40 Abs. 1 BetrVG** trägt der **Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit** – dazu gehören auch **Anwaltskosten im Beschlussverfahren**. **Wichtig:** - Das gilt **unabhängig davon, wer das Verfahren einleitet** – ob der Arbeitgeber klagt oder der Betriebsrat. - Der Betriebsrat muss lediglich nachweisen, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts **erforderlich** - In der Praxis ist das bei gerichtlichen Verfahren immer der Fall. **So gehen Sie formal korrekt vor:** 1. Der Betriebsrat fasst einen **formellen Beschluss** zur Beauftragung eines Rechtsanwalts. 2. Im Beschluss wird der **Anlass** benannt, z. B. „Vertretung im Beschlussverfahren zur Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts bei Arbeitszeitfragen“. 3. Der Beschluss wird **schriftlich dokumentiert** und an den Arbeitgeber übermittelt. 4. Nutzen Sie unsere **Vorlage für den Kostenbeschluss**, um rechtliche Formfehler zu vermeiden. Damit ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber rechtlich abgesichert. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## FAQ Häufige Fragen zu Beschlussverfahren und Kosten Was ist ein Beschlussverfahren? Ein Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, z. B. bei Streit über Mitbestimmung oder Informationsrechte. Wer kann ein Beschlussverfahren einleiten? Sowohl der **Betriebsrat** als auch der **Arbeitgeber**. Das Gericht entscheidet dann durch Beschluss. Besteht im Beschlussverfahren Anwaltszwang? Nein, ein Anwaltszwang besteht nicht – dennoch ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, da das Verfahren rechtlich und formal sehr komplex ist. Wer bezahlt die Anwaltskosten im Beschlussverfahren? Nach § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten, einschließlich Anwalts- und Verfahrenskosten. Muss der Arbeitgeber der Beauftragung zustimmen? Nein. Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber nur über den Beschluss informieren, nicht aber um Genehmigung bitten. Gilt die Kostenübernahme auch, wenn der Arbeitgeber das Verfahren einleitet? Ja. Auch in diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Betriebsrats. Kann der Betriebsrat den Anwalt selbst wählen? Ja. Der Betriebsrat entscheidet frei, welchen Rechtsanwalt er beauftragt, solange die Kosten angemessen sind. Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigert? Dann kann der Betriebsrat die Übernahme **gerichtlich geltend machen** – in der Regel mit Erfolg, da die Notwendigkeit anerkannt ist. Wie lange dauert ein Beschlussverfahren? Das hängt vom Streitgegenstand ab. Erste Entscheidungen fallen meist innerhalb von 2–6 Monaten, komplexe Verfahren können länger dauern. Unterstützt Hammer Rechtsanwälte auch bei Einigungsstellenverfahren? Ja. Wir begleiten Betriebsräte auch bei der Vorbereitung, Durchführung und rechtlichen Absicherung von Einigungsstellenverfahren. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### **Fazit** Ein Beschlussverfahren ist kein Routinefall – sondern oft entscheidend für die künftige Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Mit Hammer Rechtsanwälte haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte kennt, Ihre Interessen wahrt und Ihre Position mit Nachdruck durchsetzt – **rechtssicher, professionell und ohne Kostenrisiko für Ihr Gremium**. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. 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Ein ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsausflug-arbeitsrecht/) [ ![EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit - auch für Mitfahrende](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_1292889719-768x512.jpeg "AdobeStock_1292889719 - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") EuGH: Fahrzeiten unter Arbeitgebervorgaben sind Arbeitszeit – auch für Mitfahrende - Juli 15, 2026 Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) präzisiert die arbeitszeitrechtliche Einordnung von betrieblich gesteuerten Fahrten. 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Die Entscheidung fällt: ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/betriebsbedingte-kuendigung-und-sozialauswahl/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/01/kuendigungsgespraech-768x512.jpg "Stressed man experiencing burnout during office meeting - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Das Kündigungsgespräch richtig führen - Februar 6, 2026 Das Kündigungsgespräch: Warum 90% aller Kündigungsschutzklagen hier entschieden werden Sie haben alles richtig gemacht: Die Kündigung ist rechtlich wasserdicht, alle ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/das-kuendigungsgespraech-richtig-fuehren/) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Unsere Schwerpunkte Klicken Sie auf den Bereich und erfahren Sie mehr [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-15_small_w-150x150.png "icon-15_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/)[Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/arbeitsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-1_small_w-150x150.png "icon-1_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/)[Familienrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/familienrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-7_small_w-150x150.png "icon-7_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/)[Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/sozialrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/)[Migrationsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/migrationsrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/)[Beamtenrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/verwaltungsrecht/beamtenrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/)[Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/erbrecht/) [![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/)[Opferrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/weitere-rechtsgebiete/opferrecht/) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerrecht ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/icon-13_small_w-150x150.png "icon-13_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte")Steuerstrafrecht --- ### [Betriebsversammlungen, Betriebsratswahlen und Sitzungen](https://hammer-rechtsanwaelte.de/betriebsversammlungen-betriebsratswahlen-und-sitzungen/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Arbeitsrecht # Betriebsversammlungen, Betriebsratswahlen und Sitzungen – rechtssicher organisiert und wirksam gestaltet Wie Betriebsräte ihre Arbeit professionell strukturieren, Beteiligung fördern und rechtliche Fallstricke vermeiden ## Zusammenfassung Ein starker Betriebsrat lebt von Transparenz, Beteiligung und Kommunikation. Dafür sind **Betriebsversammlungen**, **regelmäßige Sitzungen** und eine **korrekte Wahlorganisation** unerlässlich. Doch die Umsetzung ist anspruchsvoll: Fristen, Formalien und gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden – sonst drohen Anfechtungen oder die Unwirksamkeit von Beschlüssen. Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte dabei, ihre Gremienarbeit **rechtssicher, effizient und strategisch sinnvoll** zu gestalten – von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur juristischen Absicherung. ## Einleitung Der Betriebsrat ist das zentrale Sprachrohr der Beschäftigten – er soll informieren, zuhören, vermitteln und verhandeln. Ob **Betriebsversammlungen**, **interne Sitzungen** oder die Vorbereitung der nächsten **Betriebsratswahl 2026**: All diese Aufgaben sind gesetzlich geregelt und mit hohen formalen Anforderungen verbunden. Viele Gremien erleben, dass genau hier Probleme entstehen: Einladungen werden zu spät verschickt, Beschlüsse sind unwirksam, Versammlungen geraten rechtlich ins Wanken oder Arbeitgeber erschweren die Organisation. Dabei lassen sich Fehler leicht vermeiden – wenn man die **gesetzlichen Grundlagen und Fristen** kennt und die Abläufe professionell vorbereitet. Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte dabei, ihre Aufgaben sicher und souverän zu erfüllen – damit Mitbestimmung auch praktisch gelingt. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Problemaufriss – Zwischen Engagement, Bürokratie und rechtlichen Hürden Die Arbeit des Betriebsrats ist anspruchsvoll und zeitintensiv. Neben inhaltlicher Verantwortung kommen organisatorische und rechtliche Pflichten hinzu. Typische Herausforderungen sind: - **Unsicherheit bei der Einladung zu Sitzungen:** Wer muss eingeladen werden, wie lang vorher, und in welcher Form? - **Fehlerhafte Beschlüsse:** Mangelnde Beschlussfähigkeit oder unklare Tagesordnungen führen zur Unwirksamkeit. - **Probleme bei der Durchführung von Betriebsversammlungen:** Fragen zur Teilnahme, Dauer, Raumwahl oder Freistellung der Beschäftigten. - **Unklarheit bei der Vorbereitung der nächsten Betriebsratswahl:** Wer ist zuständig, welche Fristen gelten, was ist zu beachten? - **Konflikte mit dem Arbeitgeber:** Wenn Zeit, Ort oder Inhalt von Sitzungen oder Versammlungen behindert oder verzögert werden. Fehler bei Formalien oder Fristen können dazu führen, dass Entscheidungen des Betriebsrats unwirksam werden oder rechtlich angegriffen werden können. Darum ist fundierte juristische Unterstützung wichtig – um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu sichern und Streit mit dem Arbeitgeber zu vermeiden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Fachliche Erläuterung – Rechtsrahmen und Handlungsmöglichkeiten Die rechtlichen Grundlagen für Sitzungen, Versammlungen und Wahlen sind im **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)** festgelegt: - **43 BetrVG – Betriebsversammlungen:** Der Betriebsrat muss einmal pro Kalendervierteljahr eine Versammlung einberufen, zu der alle Arbeitnehmer:innen eingeladen sind. - **44 BetrVG – Teilnahme und Kosten:** Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, und der Arbeitgeber trägt die Kosten. - **30–34 BetrVG – Sitzungen des Betriebsrats:** Sie müssen ordnungsgemäß einberufen, beschlussfähig und protokolliert sein. - **29 BetrVG – Vorsitz und Einladung:** Der Vorsitzende lädt die Mitglieder schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung ein. - **33 BetrVG – Beschlussfassung:** Beschlüsse sind nur gültig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig war. - **13 BetrVG – Betriebsratswahl:** Regelt den Wahlzeitraum (1. März bis 31. Mai 2026) und die turnusmäßige Neuwahl. Diese Vorschriften schaffen Klarheit, aber auch Komplexität. Jede Unregelmäßigkeit – etwa eine verspätete Einladung, eine unvollständige Tagesordnung oder ein Formfehler im Protokoll – kann dazu führen, dass Beschlüsse angefochten werden oder der Betriebsrat in seiner Arbeit blockiert wird. Juristische Begleitung sorgt hier für Sicherheit: Sie stellt sicher, dass alle Abläufe rechtlich korrekt sind, Versammlungen wirksam beschlossen werden und Beschlüsse Bestand haben. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-links_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-links_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## Unser Angebot – Rechtssichere Begleitung Ihrer Gremienarbeit Hammer Rechtsanwälte unterstützen Betriebsräte in allen organisatorischen, rechtlichen und strategischen Fragen rund um Sitzungen, Versammlungen und Wahlen. **Unsere Leistungen im Überblick:** - **Beratung zur ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfassung** - **Prüfung von Sitzungsprotokollen, Beschlüssen und Tagesordnungen** - **Begleitung und rechtliche Absicherung von Betriebsversammlungen** - **Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung von Betriebsratswahlen** - **Beratung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber** (z. B. Raum, Zeit, Kosten, Freistellung) - **Schulungen für Betriebsratsvorsitzende und Schriftführer:innen** - **Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren**, falls Formalfehler oder Behinderungen der Arbeit auftreten So wird aus Formalität echte Handlungssicherheit – und der Betriebsrat kann sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren: die Interessen der Beschäftigten. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer [05121 / 20 80 90](tel:05121208090) oder über unser [Kontaktformular](https://hammer-rechtsanwaelte.de/kontakt). ## Kostenübernahme – So trägt der Arbeitgeber die Anwaltskosten Nach **§ 40 Abs. 1 BetrVG** ist der Arbeitgeber verpflichtet, die **erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit** zu tragen.  Dazu gehören auch die **Anwaltskosten für Beratung oder Vertretung**, wenn diese für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben notwendig sind. **So gehen Sie korrekt vor:** 1. Fassen Sie in einer ordnungsgemäßen Sitzung den **Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts**, z. B.:  „Der Betriebsrat beauftragt die Kanzlei Hammer Rechtsanwälte mit der rechtlichen Beratung zur Durchführung von Betriebsversammlungen und Sitzungen.“ 2. Dokumentieren Sie den **Anlass und die Erforderlichkeit**. 3. Nutzen Sie unsere **Vorlage für den Kostenbeschluss**, um Formfehler zu vermeiden. 4. Informieren Sie den Arbeitgeber über den Beschluss. Damit ist die Beauftragung rechtlich abgesichert – und der Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-rechts_medium_w-173x1024.png "klammer-bild-rechts_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-bild-mobile-unten_medium_w.png "klammer-bild-mobile-unten_medium_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ## FAQ Häufige Fragen zu Betriebsversammlungen, Wahlen und Sitzungen Wie oft muss der Betriebsrat eine Betriebsversammlung durchführen? Mindestens einmal pro Kalendervierteljahr (§ 43 BetrVG). In besonderen Fällen kann eine zusätzliche Versammlung einberufen werden. Dürfen Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit stattfinden? Ja. Sie müssen sogar während der Arbeitszeit stattfinden, und die Teilnahmezeit gilt als Arbeitszeit (§ 44 BetrVG). Wer bestimmt den Zeitpunkt und Ort der Versammlung? Der Betriebsrat entscheidet selbst über Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung – der Arbeitgeber kann lediglich organisatorische Vorschläge machen. Wer trägt die Kosten einer Betriebsversammlung? Der Arbeitgeber trägt alle erforderlichen Kosten, z. B. Raummiete, Technik, Material und ggf. anwaltliche Beratung. Wie oft muss der Betriebsrat tagen? Der Betriebsrat legt die Häufigkeit seiner Sitzungen selbst fest (§ 30 BetrVG). In der Praxis finden meist wöchentliche oder zweiwöchentliche Sitzungen statt. Wann ist ein Betriebsratsbeschluss gültig? Nur, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde, die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist und die Tagesordnung klar festgelegt wurde (§ 33 BetrVG). Wer darf an Sitzungen teilnehmen? Nur ordentliche Betriebsratsmitglieder. Ersatzmitglieder dürfen teilnehmen, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Wie muss die Einladung zu einer Sitzung erfolgen? Schriftlich (oder per E-Mail), unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung – rechtzeitig, damit alle Mitglieder teilnehmen können. Wie läuft die Vorbereitung der Betriebsratswahl ab? Der Wahlvorstand wird bestellt, Wahlausschreibung veröffentlicht und Fristen überwacht. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich juristische Begleitung. Unterstützt Hammer Rechtsanwälte auch bei der Moderation oder rechtlichen Prüfung von Versammlungen? Ja. Wir begleiten Betriebsversammlungen, prüfen Abläufe auf Rechtssicherheit und helfen, Fehler und Anfechtungsrisiken zu vermeiden. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/info-wappen_large_w.png "info-wappen_large_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ### **Fazit** Betriebsversammlungen, Sitzungen und Wahlen sind das Herzstück wirksamer Betriebsratsarbeit – aber sie erfordern Sorgfalt, Planung und rechtliche Genauigkeit. Hammer Rechtsanwälte begleiten Betriebsräte dabei, ihre Aufgaben **strukturiert, rechtssicher und effizient** zu erfüllen – damit Kommunikation, Beteiligung und Mitbestimmung reibungslos funktionieren. So wird Ihr Betriebsrat handlungsfähig, transparent und stark – für die Beschäftigten und gegenüber dem Arbeitgeber. [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-spezialist-teaser-89x1024.png "klammer-spezialist-teaser - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim ## Ole M. Hammer Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das [Arbeitsrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht), das [Sozialrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialrecht) und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des [Sozialversicherungsrechts](https://hammer-rechtsanwaelte.de/sozialversicherung). Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im [Erbrecht](https://hammer-rechtsanwaelte.de/erbrecht) und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht. [ Mehr erfahren ](/kanzlei/anwaelte/ole-hammer) [### Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ](tel:05121208090) ## Testimonials Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen. ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung. Ich bin hochzufrieden! ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/quote_small_w.png "quote_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen! Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/sterne-5_small_w.png "sterne-5_small_w - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") 5 von 5 — Anonym ## Neuigkeiten Unsere aktuellen News und Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht. [ Alle Beiträge ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/) [ ![BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/09/AdobeStock_726620104-768x512.jpeg "Professional happy manager explaining software helping employee at work - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG bestätigt Paarvergleich bei geschlechtsbezogener Lohndiskriminierung - September 9, 2026 Informieren Sie sich in unserem Artikel darüber, wie die aktuelle BAG-Entscheidung den Beweis einer Lohndiskriminierung erleichtert. Unser Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ](https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/lohndiskriminierung-bag-paarvergleich/) [ ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/08/AdobeStock_208047495-768x512.jpeg "Fatigue man working late in office - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") ![](https://hammer-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2025/07/klammer-singleitem-teaser-lang.png "klammer-singleitem-teaser-lang - Hammer Rechtsanwälte - Hammer Rechtsanwälte") BAG stärkt Teilzeitkräfte: Überstundenzuschläge dürfen nicht benachteiligen - August 26, 2026 Durch aktuelle Urteile des BAG wird der Schutz von Teilzeitbeschäftigten erweitert. 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